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Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[368]1.

[A 1]Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter.
a
[B 437][368]In B bindet die Fußnote an: Der Aufsatz ist eine Umarbeitung – Zusammenziehung und Erweiterung – eines Artikels mit der gleichen Überschrift aus Heinrich Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Berlin 1894, Carl Heymanns Verlag. Bd. VII, Heft 1 und 2.
1
[368]Der Aufsatz erschien nur in Heft 1.

Der mehrfach und mit Recht beklagte übergroße Umfang der Publikation des Vereins für Sozialpolitik über die Verhältnisse der Land[369]arbeiter
1)
[A 1][369]Bd. 53, 54, 55, der Schriften des V[ereins] f[ür] Sozialpolitik, hier spez[iell] Bd. 55.
4
Siehe die Aufstellung der Titel im Literaturverzeichnis unter „Schriften des Vereins für Socialpolitik“, unten, S. 949.
|
d
Fehlt in B.
rechtfertigt es an sich, wenn an dieser Stelle noch einmal der Versuch einer Zusammenfassung der Ergebnisse speziell für den Osten gemacht und damit zugleich schon entstandene Mißverständnisse berichtigt und künftigen vorgebeugt wird. Der einseitige und subjektive Charakter, den bei der von Niemand bestrittenen nur provisorischen Natur des Materials jede solche Erörterung mit einiger Wahrscheinlichkeit an sich trägt, kann davon nicht abhalten. Denn grade die unübersichtliche und notwendig fragmentarische Natur der Angaben, welche jede noch so vollkommene Erhebung über die Verhältnisse der Landarbeiter des Ostens zu Tage fördern würde, nötigt zur Aufsuchung heuristischer Prinzipien für die Erkenntniß des Wesentlichen in dem Wust berichteter Thatsachen. Als solche eignen sich aber meines Erachtens am besten allgemeine Gesichtspunkte, welche sich prima facie aus dem bisher Bekannten zu ergeben scheinen und deren Erprobung dann zur Aufgabe der weiteren induktiven Arbeit gemacht werden kann. Eine fernere planlose Ansammlung von Material wäre eine unökonomische Verwendung der Arbeitskräfte: man muß eine Vorstellung davon haben, die Richtigkeit
c
[369]A: Richtigkeit,
welchen [A 2]Gedankens man an den Thatsachen prüfen will. Allein ich bin, im Gegensatze zu der von einzelnen Kritikern vertretenen geringschätzigen Meinung über den Wert der Enqueteberichte,
3
[369]Weber spielt hier in erster Linie auf die Kritik des wenig später der Sozialdemokratie beigetretenen Publizisten Max Quarck an, der ihm auf der Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 20. März 1893 vorgeworfen hatte, auf zu schmaler empirischer Grundlage operiert und zu weitreichende SchlüssSchnaps zusamm gezogen zu haben. Siehe oben, S. 200, Anm. 4.
auch der Überzeugung, daß dieselben zur wissenschaftlichen Begründung einer bestimmten Ansicht über die allgemeinen Entwickelungstendenzen im Osten ausreichendes Material bieten. Trifft dies zu, so bleibt die weiter zu beantwortende Frage [370]zunächst die: in welchem (vielleicht sehr großen, ja denkbarerweise überwiegenden) Bruchteil von Fällen diese Tendenzen durch andere – und eventuell durch welche – derart überwogen werden, daß sie sich nicht rein oder auch gar nicht durchzusetzen vermögen; denn daß die in der Umgestaltung der Arbeitsverfassung liegenden Triebkräfte zwar zweckmäßigerweise zunächst theoretisch isoliert und für sich analysiert werden, deshalb aber noch nicht entfernt die praktisch allein oder auch nur notwendig überwiegend wirksamen sind, hat niemals bestritten werden sollen.
b
B: Der „Verein für Sozialpolitik“ hat eine Erhebung über die Verhältnisse der Landarbeiter veranstaltet, deren Ergebnisse seit 1½ Jahren in 3 starken Bänden vorliegen. Die darin niedergelegten Angaben sind durch Nachfrage bei den Grundbesitzern gewonnen, eine Befragung der Arbeiter (wie sie seither der Evangelisch-soziale Kongreß durch Vermittelung der Landgeistlichen unternommen hat) mußte damals des Kostenpunktes wegen unterbleiben. Das gewaltige Material an Thatsachen, welches die Enquete ergab, ist also gewiß ein einseitiges und läßt einen ganz einwandfreien Schluß auf die thatsächliche Lage der Landarbeiter nicht zu. Allein da im Jahre 1849 und wieder 1873 Erhebungen in gleicher Weise ins Werk gesetzt worden sind,
2
Gemeint sind die auf Anregung des preußischen Landesökonomiekollegiums 1848/49 und auf Anregung des Kongresses deutscher Landwirte 1873 durchgeführten Erhebungen über die Lage der Landarbeiter, deren Ergebnisse Alexander von Lengerke 1849 unter dem Titel „Die ländliche Arbeiterfrage“ und Theodor von der Goltz 1875 unter dem Titel „Die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reich“ veröffentlicht hatten.
so ist etwas sozialpolitisch Wichtigeres möglich: durch Vergleichung der Ergebnisse der drei Erhebungen, welche alle dieselbe Fehlerwahrscheinlichkeit an sich tragen, über die Tendenzen der Entwicklung in den Landarbeiterverhältnissen Auskunft zu erlangen. Nicht die Frage: haben die jetzigen Arbeiter einen auskömmlichen Lohn, gute Wohnungen oder nicht, ist die wichtigste, sondern die: wohin geht die [B 438] Gesammtentwickelung ihrer Stellung innerhalb der Nation, was ist ihre Zukunft?
Für die Beurtheilung dieser Frage bietet uns die Publikation eine Grundlage, welche gewiß nicht einen endgültigen, aber doch einen in hohem Grade wahrscheinlichen Schluß gestattet. Sie zeigt uns gewisse elementare Wandlungen innerhalb der sozialen Struktur, der Arbeitsverfassung der großen Gutsbetriebe des Ostens, deren Wirkung, ähnlich der von Verschiebungen in der Moleküllagerung der Körper, deshalb nur um so unwiderstehlicher eintritt, weil sie sich langsam und dem an die großen Ziffern der Statistik gewöhnten Auge fast unmerklich vollzieht.
Index fehlt in B; in B folgt kein Absatz.
[B [438]]Auch die
e
[370]B: Die
Umgestaltung der Arbeitsverfassung selbst
f
Fehlt in B.
und ihre Wirkung, um die es sich für uns hier handelt, kann
g
In B folgt: aber
nicht isoliert betrachtet werden, sondern
h
B: werden. Sie
hängt mit dem Schicksal der Landwirtschaft im Osten überhaupt und a potiori mit der Zukunft
i
B: speziell
der landwirtschaftlichen Großbetriebe daselbst zusammen. Nur von den Arbeitern der Großbetriebe wird hier gesprochen.
k1
Fehlt in B.
So völlig unberechtigt es nun ist, die östlichen landwirtschaftlichen
k2
B: Gewiß ist es nun völlig unberechtigt, diese dem Osten charakteristischen
Großbetriebe unter Ignorierung der ungeheuren Differenzen ihrer natürlichen Bedingungen als eine wesentlich gleichartige Masse zu betrachten, ganz allgemein das Vorhandensein einer „Notlage“ zu behaupten, oder sie ebenso allgemein zu bestreiten, oder doch, soweit sie zugestanden wird, mit mangelndem Kapital oder mangelnder Intelligenz des Leiters zu motivieren, so
l
B: motiviren. Trotzdem
trifft doch ein für die Bedeutung der gegenwärtigen Lage entscheidendes Moment bei allen in gleicher Weise zu. Die ostelbischen großen Güter sind keineswegs nur Wirtschaftseinheiten, sondern lokale politische Herrschaftszentren
m
In B hervorgehoben.
. Sie waren nach den Traditionen Preußens bestimmt, die materielle Unterlage für die Existenz einer Bevölkerungsschicht zu bilden, in deren Hände der Staat die Handhabung der politischen Herrschaft, die Vertretung der militärischen und politischen Macht der Staatsgewalt zu legen gewohnt war. Die Angehörigen des Landadels qualifizierten sich, vom Standpunkte des Staatsinteresses aus, wie es die preußische Tradition verstand und nach ihrer Geschichte verstehen mußte, zu dieser Stellung als Ver[371]trauensmänner,
n
B: Vertrauens-Stellung deshalb,
weil sie wirtschaftlich [A 3]„satte Existenzen“ waren
o
[371]B: waren,
mit relativ unentwickeltem Erwerbstrieb und demgemäß unterdurchschnittlicher wirtschaftlicher Intelligenz, der
p
B: deshalb zu einer
rein geschäftlichen Ausbeutung ihrer Machtstellung regelmäßig nicht geneigt und jedenfalls nicht darauf angewiesen. Die Beherrschung der wirtschaftlich und sozial unentwickelten und politisch wichtigsten Osthälfte des Staates
q
B: Staats
ließ sich, auf diesen Stand gestützt, billig und doch ohne [B [439]]erhebliche Corruptionsgefahr erreichen.
r
B: Gefahr der [B 439] Korruption durchführen.
Mit einem Wort, die Gutshöfe des Ostens bedeuteten eine Dislokation der
a
B: einer
politisch herrschenden Klasse über das Land und
b
B: Land. Sie
bilden als die Stützpunkte, bei welchen die Garnisonen und das Beamtentum der Kreis- und selbst Regierungshauptstädte adäquaten gesellschaftlichen Anschluß finden, noch jetzt ein ungemein wirksames – thatsächlich das ausschlaggebende – Gegengewicht gegen die Monopolisirung der politischen Intelligenz durch das städtische Großbürgertum.
Allein mit dieser Stellung sind – nach den nun einmal maßgebenden Anschauungen –
c
Fehlt in B.
bestimmte Ansprüche an die Lebenshaltung von selbst gegeben. Nun hoben und
d
B: gegeben, Ansprüche an die Kindererziehung, die Form der Geselligkeit und in zahlreichen anderen Dingen, welche hauptsächlich die eigenthümliche Erscheinung bewirken, daß, während die Kosten der meisten Massenartikel stetig fallen, doch unser Leben stetig theurer wird. Der Gutsbesitzer muß in seiner Lebenshaltung auf der Stufe stehen, welche das städtische „höhere“ Bürgerthum im Durchschnitt einnimmt, oder: er wird zum Bauern. – Nun
heben sich aber seit 50 Jahren die
e
Fehlt in B.
Lebenshaltung und Lebensansprüche der städtischen bürgerlichen Bevölkerung stetig in eminentem Maße, am meisten
f
In B folgt: gerade
diejenigen des Großbürgertums, also des bisherigen Hauptkonkurrenten der ländlichen Aristokratie um die politische Herrschaft. Der unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen selbstverständliche, ja unumgängliche Versuch, mit dieser Lebenshaltung gleichen Schritt zu halten, bildet für die breite Masse der östlichen Grundaristokratie ein Verhängnis, welches auch ohne alle Einflüsse der ausländischen Konkurrenz ihre wirtschaftliche Grundlage gefährden muß. Die Ansprüche an die Lebenshaltung, welche heute ein preußischer Rittergutsbesitzer, alle Extravaganzen ausgeschlossen, stellen
g
B: Rittergutsbesitzer – alle Extravaganzen ausgeschlossen – stellen
muß, wenn er sich auf dem standard of life eines Mitgliedes der herrschenden [372]Klasse
h
B: „herrschenden Klassen“
erhalten will, vermögen die typischen östlichen Rittergüter, welche bekanntlich das Gegenteil von Latifundien
i
[372]B: „Latifundien“
sind, schlechterdings nicht zu bieten. Ein Areal von 500–1000 Ha. oder etwas mehr auf Boden von nicht (für den Osten) überdurchschnittlicher Güte
k
B: ca. 500 Hektar bei durchschnittlichem [und noch erheblich mehr bei unterdurchschnittlichem] östlichem Boden, wie es mehr als aller Rittergüter im Osten nur besitzen, [ ] in B.
trägt hier, trotz der gesteigerten Erträge, keine „Herrschaft“ mehr, denn
l
B: mehr. Denn
diese Steigerung ist durchschnittlich eine außerordentlich viel langsamere gewesen, als die Steigerung der durchschnittlichen Lebenshaltung der herrschenden Klassen, und dieser relative Maßstab ist ausschlaggebend. Das wird oft verkannt, weil es den Anschein hat, als seien die Erfordernisse [A 4]des Gutshaushalts im Wesentlichen natural[B 440]wirtschaftlich zu bestreiten und deshalb keine erhebliche Belastung des Budgets, allein dabei liegen optische Täuschungen vor, denn die moderne Lebensführung fordert stetig wachsende Baarausgaben
m
B: Baarausgaben
. Das veränderte soziale Ensemble, innerhalb dessen er seine Rolle zu spielen hat, erdrückt denjenigen Rittergutsbesitzer, der ein Areal zur Verfügung hat, welches nicht wiederum so groß ist, daß es eine wirkliche Selbstbewirtschaftung überhaupt ausschließt. Die politische Macht, statt sich auf die gesicherte materielle Unterlage stützen zu können, muß nun umgekehrt in den Dienst der wirtschaftlichen Interessen gestellt werden, es ist
n
B: werden. Es ist darum
nur natürlich, daß das Verlangen nach Schutz bereits leicht die Tonart des unbefriedigten Almosenempfängers annimmt, und es tritt uns auf dem Lande
o
B: annimmt. Auf dem Lande tritt uns
statt der wirtschaftlich „satten Existenzen“ der bekannte Typus des „notleidenden Landwirtes“ entgegen. Das würde auch
p
B: würde – in beschränktem Maße – auch
ohne alle internationale Konkurrenz der Fall sein. Es liegt auf der Hand, daß die politische Machtstellung auf dieser Grundlage dauernd nicht aufrecht zu erhalten ist; ein bedeutendes relatives Herabsteigen auf der politischen und gesellschaftlichen Stufenleiter ist unter allen Umständen, sofern nicht die fortschreitende industrielle Entwickelung geradezu unterbunden wird, die unumgängliche Folge.
Allein nicht nur der Ertrag des Bodens läßt den Rittergutsbesitzer bei dem Streben nach Aufrechterhaltung der
a
B: seiner
politischen Machtstellung im Stich, sondern auch die sozialen Gruppen, die er beherrschte [373]und auf welche er sich stützte. Die Organisation der großen Güter, wie wir sie aus den Regulierungen
5
[373]Gemeint sind die im Anschluß an das preußische Regulierungsgesetz vom 14. September 1811, seine Deklaration vom 29. Mai 1816 und die Ablösungsordnung vom 7. Juni 1821 eingeleiteten Verfahren zur Allodifikation bäuerlichen Eigentums und zur Ablösung der bäuerlichen Abgaben und Dienstpflichten.
überkommen hatten, trug die Eierschalen der isolirten Hauswirtschaft (genauer gesagt, der von Rodbertus sogenannten Oikenwirtschaft
6
Johann Karl Rodbertus prägte den Begriff der „Oikenwirtschaft“, d. h. der naturalen, auf dem Sklavensystem beruhenden geschlossenen Hauswirtschaft des Altertums, in seinen „Untersuchungen auf dem Gebiete der Nationalökonomie des klassischen Altertums“; siehe bes. den 2. Teil dieser Untersuchungen in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Band 4, 1865, S. 343f.
)
b
[373]Fehlt in B.
noch an sich. Der aus der Wirtschaft ausgeführte Bruchteil des Produkts war allerdings ein wesentlich größerer geworden, als im Mittelalter, allein die beginnende Verflechtung in die Weltwirtschaft wurde nicht und konnte auch nicht bewußt und planvoll vollzogen werden, sondern
c
B: werden. Sie
wurde den Betrieben teils halb widerwillig durch die Verhältnisse aufgezwungen, teils andauernd
d
In B folgt: von ihnen
ignoriert. Der typische Rittergutsbesitzer wirtschaftete in traditioneller Weise weiter, als ob er für Lokalmärkte produzierte. Die alte Arbeitsverfassung und soziale Schichtung blieb in dem Inst- und Gutstagelöhnerverhältniß des Ostens erhalten. Der
e
In B folgt: ländliche
Arbeiter war und blieb Kleinwirt, beliehen mit Land als Entgelt für die Unterwerfung unter die Herrschaft des Herrn und als [A 5]Genosse beteiligt an dem Ertrage der Wirtschaft. Erst im Laufe des
f
B: dieses
Jahr[B 441]hunderts drang die Gewährung nennenswerter Geldlöhne neben und schließlich teilweise an Stelle der Land- und der Ertragsanteile in diese Arbeitsverfassung ein. Auch dann noch war die Gutswirtschaft überwiegend eine Form der patriarchalisch geleiteten und beherrschten Gemeinwirtschaft. Der Gutsherr war nicht ein gewöhnlicher Arbeitgeber, sondern ein politischer Autokrat, der die Arbeiter persönlich beherrschte, im Übrigen einen so erheblichen Bruchteil der unmittelbaren materiellen Interessen mit ihnen gemeinsam hatte, wie dies bei keinem modernen Unternehmer sonst im Verhältnis zu seinen Arbeitern der Fall ist. Schlechter Ernteausfall, niedrige Getreide- und Viehpreise belasten das Budget eines auf Land- und Rohertragsanteil gestellten Instmannes
g
B: Instmannes, der Getreide und selbst gezogene Schweine verkauft,
ebenso schwer [374]oder schwerer als das des Herrn. Daß diese Sachlage die Arbeiter um so unbedingter der Disposition des Herrn auslieferte, liegt auf der Hand. Wichtiger aber war (vom Standpunkt des Herrn), daß das materielle Interessenband ein immerhin so starkes war, und
h
[374]B: für die Grundlagen der Machtstellung des Gutsherrn jenes starke materielle Interessenband, welches
die Landarbeiter – oder doch deren im Osten weitaus wichtigste Schicht, die Instleute
i
B: Schicht: die „Instleute“
– von dem gewerblichen Proletariat so scharf trennte, daß ein
k
B: scharf trennte. Ein
gegen die Herrn gerichtetes Klassenbewußtsein des ländlichen Proletariats
l
In B folgt: konnte
, außer in Zeiten hochgradiger politischer Erregung, sich nur rein individuell gegenüber dem einzelnen Herrn, soweit er hinter der durchschnittlichen Mischung naiver Brutalität mit Menschenfreundlichkeit zurückstand, entwickeln konnte.
m
B: entwickeln.
Dem entsprach es auf der anderen Seite, daß die Landarbeiter normalerweise nicht dem Druck einer rein geschäftlichen Ausbeutung ausgesetzt waren, da ihnen nicht ein Unternehmer, sondern eben ein Territorialherr en miniature gegenüberstand.
n
B: waren. Ihnen stand eben nicht ein „Unternehmer“, sondern ein Territorialherr en miniature gegenüber.
Der mangelnde spezifisch geschäftliche Erwerbssinn der Herren und die stumpfe Resignation der Arbeiter ergänzten einander und waren die psychologische Stütze der traditionellen Betriebsweise wie der traditionellen politischen Herrscherstellung der Grundaristokratie.
Die Decadence dieser politischen Machtstellung aber in Verbindung mit der teils eingetretenen, teils drohenden Depossedierung durch das kapitalkräftige
o
B: kapitalkräftigere
Bürgertum – sei es in Form des Kaufes, sei es der Verpachtung der Güter – führen mit zwingender Gewalt die Herren der landwirtschaftlichen Großbetriebe, wenn sie dies bleiben wollen, dazu, zu werden, was sie früher nicht – wenigstens nicht in erster Linie – waren: Unternehmer, die unter rein geschäftlichen
p
In B hervorgehoben.
Gesichtspunkten wirtschaften. [B 442]Ent[A 6]weder dies geschieht, oder der Großbetrieb zerfällt im Wege der völligen oder teilweisen Zerschlagung in Kleinbetriebe, – dieser zweite mögliche Fall interessiert uns hier nicht.
q
B: Kleinbetriebe.
Im ersteren Fall „bewegt sich der Boden“ zwar keineswegs, wie behauptet wird, „in der Richtung zum besten“, wohl aber zum kapitalkräftigsten Wirt; und dieser müßte seine Natur verleug[375]nen, wollte er nicht das, was der Grundaristokratie in zweiter Linie stand, in die erste stellen: den geschäftlichen Erwerb. Damit aber wird der isolierten Gutswirtschaft der letzte Stoß versetzt.
Mit der Beseitigung der Isolierung der Gutswirtschaften tritt die Notwendigkeit eines relativ weit größeren Gehorsams gegenüber den weltwirtschaftlichen Produktionsbedingungen gebieterisch an diese Betriebe heran. Die notwendigen Konsequenzen dessen für den Wirtschaftsbetrieb können hier unmöglich im einzelnen erörtert werden. Es genügt für unsern Zweck, an die bekannten allgemeinen Erscheinungen zu erinnern. Zweifellos
a
[375]Fehlt in B.
sind zunächst jene Folgen,
b
Fehlt in B.
je nach der Gunst oder Ungunst der Boden- und klimatischen Verhältnisse, verschieden. Ein Teil des von der Natur in beiden Beziehungen besonders begünstigten Areals ist gewiß
c
B: zweifellos
in der Lage, im Wege eines hoch intensiven
d
B: hochintensiven
Betriebes bei starker Kapitalinvestierung
e
B: starkem Kapitalaufwand
die internationale Konkurrenz aufzunehmen. Diese der intensiveren Kultur zugeführten Betriebe haben alsdann nach bekannten allgemeinen Gesetzen das Streben, speziell kapitalintensiv zu werden, und
f
B: werden. Sie
folgen eben deshalb der von Sering zutreffend nachgewiesenen Tendenz der Verkleinerung des von einem Zentrum aus bewirtschafteten Areals unter konzentrierter Kapitalinvestition.
7
[375]Die entsprechende Passage lautet: „Die privatwirtschaftlichen Gesichtspunkte […] haben überall dazu geführt, daß mit fortschreitender Kultur und Volkszahl die Betriebseinheiten verkleinert worden sind. Steigerung der Produktionsmittel und Arbeitsleistungen mit Beschränkung des Raumes ihrer Anwendung ist ein Entwicklungsgesetz“. Sering, Kolonisation, S. 94.
Schon daraus folgt vom Standpunkte des politischen Herrschaftsinteresses aus eine Schwächung der Machtstellung des Gutsbesitzers: das beherrschte Areal wird kleiner. Sie werden freilich keine bäuerlichen, aber bürgerlich-kapitalistische Großbetriebe und verschmelzen – eine in den Rübendistrikten zu beobachtende Erscheinung – mit den aufsteigenden großbäuerlichen Betrieben zu einer einheitlichen Masse von Unternehmungen mit bürgerlich gewerblichem
g
B: bürgerlich-gewerblichem
Typus. Ein anderer und zwar der am ungünstigsten ausgestattete Teil des Areals ist weltwirtschaftlich wertlos und kann im Großbetriebe nur als Weiderevier für sehr extensive Viehzucht [376]benutzt werden. Problematisch ist das relative Größenverhältnis dieses zu dem eben besprochenen Teile des Areals; für den Großbetrieb dürfte aber der zuletzt genannte Bruchteil, also der zur ewigen Weide prädestinierte[,] der weitaus größere sein. Die [A 7]Getreidezölle verringern ihn und vergrößern das für den intensiven Getreidebau [B [443]]qualifizierte Areal,
h
[376]B: Zwischen beiden liegen zahlreiche Kategorien von Boden mittlerer Qualität in den verschiedensten Abstufungen, dessen Überführung zur intensiveren Kultur mit abnehmender Güte zunehmende Kapitalaufwendungen erfordert. Werden diese nicht gemacht, so wird er durch die Weltmarktskonjunkturen von der Fähigkeit, durch Produktion für den Markt eine Rente abzuwerfen, mehr und mehr ausgeschlossen und damit, wenn er weiter im kapitalschwachen Großbetriebe genutzt wird, in die gleiche [B 443]Lage wie der schlechteste Boden gebracht, – d. h. er kann erfolgreich mit Feldfrüchten nicht bestellt werden. Dieser Bruchtheil dürfte der umfangreichste sein. Die Getreidezölle vergrößern auf seine Kosten das Areal, welches intensiv mit Getreide bebaut werden kann,
die bisherige Begünstigung der Rübenkultur und die noch bestehende der Brennerei entziehen ihm ein erhebliches Areal zu Gunsten der betreffenden Hackfrüchte. Der Mangel an Arbeitern hat die Tendenz, ihn zu vergrößern. – Nicht so erheblich wie diese beiden für uns wichtigsten Bodengruppen
i
B: Kartoffelsprit-Brennerei ermöglichen seine Bebauung mit den betreffenden Hackfrüchten. Weit unerheblicher
sind dagegen für den Osten diejenigen Bruchteile, welche der reinen oder überwiegenden intensiven Viehzucht und der Gartenkultur vom weltwirtschaftlichen Standpunkte aus zuzuweisen sind. Der letztere nicht
k
B: ist klein
, weil eine Verschiebung zu seinen Gunsten um wenige Prozente des Areals eine völlige Umwälzung des Konsums voraussetzte, und der erstere nicht
l
B: deshalb
, weil die in England zu Gunsten der intensiven Viehzucht bestehenden klimatischen und sonstigen Vorbedingungen im Osten mit Ausnahme der Küstenstriche Ostpreußens und einiger anderer relativ beschränkter Bezirke weder vorhanden sind, noch in absehbarer Zeit eintreten werden
2)
[A 7][B 443] [376]Ein erheblicher Teil der Fälle, in denen der Übergang zur reinen oder fast reinen Viehzucht auf gutem Boden sich vollzogen hat, hat nicht in wirtschaftlichen Momenten, sondern in dem Mangel an Arbeitskräften seinen Grund, auch wo der Betrieb ein kapitalintensiver ist. |
. – In den Fällen
m
In B folgt: nun
, wo die Großbetriebe, den Postulaten der internationalen Produktionsteilung gehorchend, unter Ersparnis von Kapital und Arbeit zur extensiven
n
Fehlt in B.
Weidewirtschaft übergehen, entgleitet der Beherrschung des Grundherrn zwar nicht das Areal
o
In B hervorgehoben.
– dies zeigt im Gegenteil die Tendenz zu [377]starker Ausdehnung
p
[377]B: Ausdehnung,
– wohl aber verlieren sie die Hintersassen, die sie beherrschten, da sie nur ein Minimum an Arbeitskräften halten, und auch die Zahl der Unternehmer verringert sich im Wege der Latifundienbildung. Auch hier also büßt der Stand als solcher seine politische
q
B: an seiner politischen
Machtstellung ein. Die zahlreichen Übergänge zwischen den Extremen in der Bodenqualität enthalten beide Möglichkeiten kombiniert in sich und sind in ihren Schicksalen problematisch. Bei ihnen allen aber besteht, wenn nicht auf die Dauer Zerschlagung in Kleinbetriebe oder Verödung als Weiderevier eintreten soll,
r
In B nach neuem Absatz: Überall aber finden wir eine gemeinschaftliche Erscheinung als Ergebniß der Situation: wo nicht auf die Dauer Zerschlagung in Kleinbetriebe oder Verödung als Weiderevier eintreten soll, da besteht
die Notwendigkeit umfassender Steigerung der Kapitalintensität und damit des Aufgebens der traditionellen Betriebsweise, oder mit
s
B: eines Wirthschaftens unter kaufmännischen Gesichtspunkten, wie sie der traditionelle Grundherr im Osten nicht kannte. Mit
anderen Worten: an die Stelle der Grundaristokratie tritt – mit oder ohne Personenwechsel – mit Notwendigkeit, wenn die Betriebe Großbetriebe bleiben,
a
B: Nothwendigkeit
eine landwirtschaftliche Unternehmerklasse, [A 8]die sich in ihren sozialen [B 444]Charakterzügen von den gewerblichen Unternehmern prinzipiell nicht unterscheidet.
Diese Umwandlung in der allgemeinen Stellung
b
B: dem allgemeinen Typus
der ländlichen Arbeitgeber hat auf die Stellung der Arbeiter zu ihnen die bedeutendsten Rückwirkungen. Bei allem Durchgehen typischer Züge ist die Mannigfaltigkeit der Arbeitsverfassung und die rein individuelle Gestaltung der Lage der einzelnen Arbeiter eine Begleiterscheinung der patriarchalischen Gutswirtschaft noch jetzt in ähnlicher Weise wie in der Gutsverfassung des Feudalzeitalters. Denn sie ist
c
B: die Arbeitsverfassung der Güter war
nicht nach geschäftlichen Gesichtspunkten und unter dem Einfluß des Strebens nach möglichst hohem Unternehmergewinn gestaltet, sondern historisch entwickelt für den Zweck, dem Gutsherrn eine standesgemäße Existenz zu ermöglichen; sie streifte deshalb so wenig als eben möglich von ihrer überkommenen natural- und gemeinwirtschaftlichen Grundlage ab. Eine ländliche Arbeiterklasse mit unter sich gleichartigen wirtschaftlichen Interessen existierte und existiert deshalb in der überwiegenden Hälfte des Ostens noch nicht. – Die [378]moderne Entwickelung sucht zunächst innerhalb dieses naturalwirtschaftlichen Rahmens das Prinzip der Wirtschaftlichkeit
d
[378]In B hervorgehoben.
in der Lohngestaltung entschiedener zur Geltung zu bringen und
e
B: bringen. Sie
beseitigt demgemäß zunächst die gemeinwirtschaftlichen Reste (Landanteil, Dreschanteil, Weideanteil). Dies schon deshalb,
f
B: Diese Antheilsrechte am Ertrage fallen schon deshalb auf die Dauer nothwendig fort,
weil die gemeinwirtschaftliche Arbeitsverfassung mit ihren Anteilslöhnen die relative
g
Fehlt in B.
Isolierung des einzelnen Gutsbetriebes in wirtschaftlicher Beziehung voraussetzt.
h
B: In B folgt: Von dem Ertrage eines Gutes, das nach alter Art ohne besondere Aufwendungen für Maschinen, Kunstdünger, Drainage etc. bewirthschaftet wurde, konnte der Herr mit seinen Arbeitern annähernd behaupten: dieser Ertrag sei das Ergebniß ihrer Arbeit und nur dieser.
Mit jeder Kapitalinvestierung schwindet dies Moment,
i
B: Moment:
der Ernteertrag des in die Volkswirtschaft verflochtenen Gutes ist nicht mehr das Arbeitsprodukt lediglich der Wirtschaftsgemeinschaft der Gutsinsassen, und der Entgelt für die Verwendung der Produkte fremder Arbeit in das Gut erscheint
k
B: erscheint,
der kapitalistischen Organisation entsprechend
l
B: entsprechend,
als latente oder offene
m
B: (latente oder offene)
Kapitalrente, welche aus den Erträgen vorweg bestritten werden muß. Damit verschwinden die auf dem Anteilsprinzip beruhenden Lohnformen,
n
In B folgt: und zwar
umsomehr, als ihr Bestand in der Hauptsache die Folge mangelnden Betriebskapitals des Unternehmers
o
In B folgt: und seiner darauf [B 445]beruhenden Unfähigkeit, Geldlöhne zu zahlen,
[B [445]]war. Der bürgerlich geschäftliche Charakter der modernisierten Betriebe führt aber darüber hinaus, aus bekannten allgemeinen und zwingenden Gründen[,] auch zur immer weiteren Beseitigung der Naturallöhne überhaupt und zur Herrschaft des Geld- speziell des Geldakkordlohnsystems. Diese Tendenz ist so zwingend, daß sie selbst das durch den Naturallohn, wie gleich zu erörtern sein [A 9]wird, besser gewahrte Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Lohngestaltung überwiegt.
p
B: Gerade der Geldlohn ist aber das auf die Dauer unentbehrliche Korrelat jeder auf rein geschäftlicher Grundlage ruhenden Wirthschaftsverfassung und wird auch den landwirthschaftlichen Betrieben, zumal in Gestalt des nach der Leistung bemessenen Geldakkordlohnsystems, aufgezwungen.
[379]Untersuchen wir die Wirkung dieser in einem sehr verschiedenen Entwicklungsstadium befindlichen Umgestaltung auf die Lage der Arbeiter, so ist, wie bei jeder Erörterung über die ländliche Arbeitsverfassung, von deren wichtigstem Problem auszugehen, welches darin besteht,
p 1
B: Wir müssen, um die volle Bedeutung dieser langsamen, aber unvermeidlichen Umwandlung zu verstehen, näher auf die charakteristischen Eigenthümlichkeiten der ländlichen Arbeitsverfassung im Osten eingehen. Diese beruhen, wie bei jeder Arbeitsverfassung größerer Güter, auf der Art, in der sie das wichtigste Problem der Organisation der Arbeit im landwirthschaftlichen Betriebe zu lösen sucht. Dies Problem besteht darin,
daß bei jeder Art des Ackerbaues – weit weniger bei der reinen Viehzucht – der Bedarf an Arbeitskräften während der verschiedenen Jahreszeiten ein
q
[379]In B folgt: sehr
stark schwankender ist. Darauf beruht die typische Unterscheidung von ständigen
a
In B hervorgehoben.
und Saisonarbeitern, die ersteren von jeher
b
B: Saisonarbeitern in der Landwirthschaft. Von jeher sind die ersteren
überwiegend in Naturalien gelohnt, kontraktlich gebunden und meist auf dem Gute wohnend, die letzteren
c
B: wohnen meist auf dem Gute. Die letzteren werden
überwiegend in Geld – Tagelohn oder Akkord – gelohnt, regelmäßig von auswärts als „fremde“ Arbeiter zeitenweise herangezogen und wieder abgestoßen. Nur bei sehr extensivem Betrieb kann die gesammte Erntearbeit mit den Kräften der eigenen Arbeiter unter Zuziehung ihrer Frauen etc. bewältigt werden. Es existiert kein Mittel, namentlich auch kein maschinelles, um diese Differenz auszugleichen; gerade die am allgemeinsten anwendbaren Maschinen, speziell die Dreschmaschine, steigern dieselbe vielmehr, und insbesondere wird sie durch jede Steigerung der Intensität des Betriebes, am meisten durch den Hackfruchtbau, sehr stark vergrößert.
Die Veränderung der Arbeitsverfassung, welche durch diese
d
B: die moderne
Umgestaltung der Betriebsweise herbeigeführt wird, betrifft aber
e
B: nun
sowohl die Zusammensetzung der Arbeiterschaft als Ganzes, wie den Typus jeder Kategorie für sich. Es ändert sich einmal die Relation
f
B: das Zahlenverhältniß
der ständigen zu den unständigen Arbeitskräften, und es verwandelt sich ferner sowohl die Physiognomie der ständigen Arbeiterschaft, für sich betrachtet, wie die der unständigen.
Als das normale traditionelle Verhältnis, von dem wir auszugehen haben, kann der Zustand gelten, daß
g
B: Nach der normalen traditionellen Einrichtung des Betriebes wird
das Vieh von ledigem Gesinde besorgt wird,
h
B: gewartet,
welches auch die [B 446]Feldbestellung (Pflügen etc.) besorgt, und daß den
i
B: wenigstens zum Theil besorgt. Den
Bedarf an ständigen Feldarbeitern im [380]übrigen die Instleute mit den oben schon
8
[380]Oben, S. 373.
besprochenen Anteilsrechten
k
[380]B: decken die Instleute. Sie erhalten als Lohn die erwähnten Antheilsrechte
an Mahd und Erdrusch (Mandel und Dreschmaß), Landzuweisung, bestehend in festem Gartenland und mit den Gutsschlägen rotierenden
l
A: rotierender
„Morgen“, und Viehweide, decken.
m
B: Viehweide.
Sie stehen nicht in einem individuellen Kontraktsverhältnis zum Herrn, sondern die Arbeiter-Familie ist der Herrschaft des Herrn unterworfen und deshalb zur Arbeit nach seiner Willkür [A 10]mit allen verfügbaren Kräften verpflichtet
n
B: verpflichtet,
– mindestens sind zwei Arbeitskräfte zu stellen, so daß der Instmann eventuell, mangels erwachsener Kinder, einen „Scharwerker“ miethen und dem Herrn vorhalten muß. Schriftliche Kontrakte und ein Recht auf Arbeitsgewährung bestanden
o
B: bestand
ursprünglich nicht, ebenso wurde Geldlohn nur außerhalb der Ernte- und Dreschzeit und mehr nach Art eines Taschengeldes gezahlt. Es war
p
In B folgt: also
ein rein einseitiges Unterwerfungsverhältnis, welches die Arbeiterfamilien, welche normalerweise Wohnungen, die der Herr stellte, besetzten,
q
B: die der Herr in seinen Gutswohnungen unterhielt,
ihm auch formell zur unbedingten Disposition stellte. Nach einigen Provinzialrechten ist
r
In B folgt: auf die Instleute
die Gesindeordnung anwendbar,
9
Nur in Ost- und Westpreußen waren die Instleute durch Kabinettsorder vom 8. August 1837 bezüglich der Zwangsrückführung ausdrücklich der Gesindeordnung von 1810 unterstellt. Siehe: „Über die Verhältnisse der Instleute in Preußen“, in: Jahrbücher für die Preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung, Band 50, 1837, S. 82f.
so daß in Beschränkung der Freizügigkeit auch Zwangsrückführung bei vorzeitigem Abzug stattfindet,
a
B: stattfindet, –
Koalitionsrecht besteht durchweg nicht.
10
Zum Problem Landarbeiter und Koalitionsrecht siehe oben, S. 188, Anm. 49.
Dies die ständigen Arbeitskräfte. Die unständigen dagegen wurden, soweit nicht die Erntearbeit der Instfrauen ausreichte, aus den benachbarten Bauerndörfern ohne festen Kontrakt herangezogen und gegen Geldlohn, früher gelegentlich auch – die Schnitter
b
B: „Schnitter“
– gegen Anteilsakkord, beschäftigt, sie
c
B: beschäftigt. Sie
wohnten regelmäßig nicht auf dem Gut, und ihre Rechtsstellung näherte sich schon damals der der Industriearbeiter an. Alle anderen, sehr mannigfaltigen Katego[381]rieen
d
[381]B: Kategorien
von Arbeitern auf den Gütern waren, wenigstens
e
B: waren
in den Nordprovinzen (anders schon früher in Schlesien), lokale Spezialitäten oder durch Umgestaltung und Kombination entstanden.
Darin sind seit einem halben Jahrhundert erhebliche Modifikationen eingetreten.
f
B: Diese Form der Arbeitsverfassung ist aber heute im Abnehmen begriffen. Sie herrscht in der geschilderten Art – mit der eigenartigen Antheils-Lohnform – überhaupt auch für die in Naturalien gelohnten Arbeiter nur noch in der Nordhälfte des Ostens: – Preußen, Pommern, Mecklenburg, das nördliche Brandenburg und Posen – und geht auch dort zurück.
Derjenige Typus von ständigen Kontraktsarbeitern, dessen Weiterverbreitung auf den großen Gütern im Osten durch die gegenwärtige Entwicklung
g
B: Entwickelung
, wie es scheint, am meisten begünstigt wird, ist
h
In B folgt: vielmehr
der „Deputant“, d. h.
i
B: „Deputant“. Er ist
ein Ar[B 447]beiter, welcher zur Arbeit das ganze Jahr verpflichtet ist, regelmäßig in vom Gut gestellten Wohnungen
k
B: Guts-Wohnungen
umsonst oder gegen niedrige Miethe wohnt und neben einem niedrigen Baarlohn, der entweder als Tagelohn je nach Zahl der Arbeitstage oder wie die Gesindelöhnung als fester Jahreslohn gezahlt wird, ein sogenanntes „Deputat“, d. h. statt der dem ledigen Gesinde zubereitet gereichten Beköstigung die entsprechenden Naturalien geliefert erhält. Diese Naturalien sind ihrem Betrage nach im allgemeinen berechnet auf die Deckung des Bedarfs an Nahrungsmitteln für den Arbeiter selbst und seine Familie, deren Mitarbeit demgemäß in Gestalt der Stellung einer zweiten Arbeitskraft regelmäßig das ganze Jahr hindurch
l
Fehlt in B.
in Anspruch genommen wird. Theoretisch [A 11]könnte die Beschaffung der ständigen Arbeitskräfte allein in Gestalt des von der Gutsküche gemeinsam beköstigten, in Gesindestuben billig untergebrachten Gesindes als die für den Gutsherrn zweckmäßigste erscheinen. Allein sie hat sich seit dem Zeitalter der antiken Sklavenkasernen für den Großbetrieb als unpraktikabel erwiesen, und zwar auch ganz abgesehen von der selbstverständlich ungenügenden Zahl der verfügbaren ehelosen Arbeits[382]kräfte.
3)
[382][A 11]Die Sklavenkasernen der römischen Landwirte verfielen in der Hauptsache allerdings, weil eine Reproduktion der Sklavenbevölkerung aus sich selbst mangels monogamischer Verhältnisse, trotz systematischer Züchtung der Prostitution[,] nach bekannten physiologischen Gesetzen unmöglich war, mit Aufhören der Eroberungen und des Sklavenmarktes. Wahrscheinlich wirkte aber ein anderes, schwer abschätzbares Moment mit, welches auch heute wirksam ist: die unter dem Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit teils objektiv, teils subjektiv bestehenden Vorzüge der individualistischen Familienküche gegenüber dem gemeinsamen, patriarchalisch-kommunistischen Kochtopf des Gutes. Es ist zweifellos, daß heute das ländliche Gesinde ganz unvergleichlich besser genährt ist, als irgend eine andere Kategorie ländlicher Arbeiter. Der Deputant und verheiratete Tagelöhner würde eine Kost, wie sie ihm seine Frau vorsetzt, niemals dauernd sich aus der Gutsküche bieten lassen, die gleiche subjektive Befriedigung könnte ihm diese, wenn überhaupt, nur durch ein erhebliches Mehrmaß von Leistungen dauernd verschaffen, und objektiv entbehrt sie der größeren individuellen Anpassung und vollständigeren Ausnutzung der Reste im individualistischen Familienhaushalt. Der germanische Grundherr fuhr bei Beköstigung seiner Vasallen im Herrenhofe vermutlich teuerer, als nachdem er sie auf Dienstlehen gesetzt hatte, der moderne Grundherr fährt billiger, wenn er seinen Knechten die Verwendung der Naturalien auf ihre Gefahr überläßt, als wenn er sie selbst in Administration nimmt. |
q
Fehlt in B.
Überdies ist zur Zeit im Osten gerade die Schwierigkeit, lediges Gesinde zu erhalten, besonders groß.
m
In B nach neuem Absatz: Der Gegensatz gegen das Instverhältniß im engeren Sinne besteht also in dem Wegfall der Antheilrechte und ihrem Ersatz durch feste Bezüge – ganz wie es den obenerwähnten
11
[381] Oben, S. 378 mit textkritischer Anm. p.
allgemeinen Grundzügen der Entwickelung entspricht.
Index 3) fehlt in B.
Das Deputantenverhältnis gewinnt deshalb
n
[382]Fehlt in B.
sowohl auf Kosten des alten Instverhältnisses als auf Kosten der Haltung des
o
In B folgt: – stets schwieriger zu erlangenden –
ledigen Gesindes an Boden.
p
In B folgt als neuer Absatz: Aber über das Deputantenverhältniß hinaus führt die Entwicklung zu einer stetigen Zunahme der nur oder fast nur in Geld gelohnten Arbeiter. Zu Anfang des Jahrhunderts waren sie in nennenswerthem Maaße nicht vorhanden. Schon 1849 stand fest, daß sie diejenige Schicht von Arbeitern waren, die sich am schnellsten vermehrt hatte:
12
[382]Weber bezieht sich hier vermutlich auf die Angabe Alexander von Lengerkes, der in den von ihm veröffentlichten Ergebnissen der 1848/49 vom preußischen Landesökonomiekollegium durchgeführten Erhebung über die Lage der Landarbeiter darauf verwies, daß - „neuere Verträge“ den Arbeitern keine Ernte- und Dreschanteile mehr gewährten. Lengerke, Arbeiterfrage, S. 244.
das ist auch weiter so geblieben. Den Mehrbedarf von Arbeitskräften bei intensiverer Kultur durch Ansetzung neuer Instleute zu beschaffen, suchte der Grundbesitzer zu vermeiden: er hätte Theile seines Landes in demselben Augenblick an Arbeiter abgeben müssen, wo der Ertragswerth dieses Landes für ihn stark stieg und wo infolge des Prosperirens der Landwirthschaft bis zum Beginn der 70er Jahre die Zahlung von Geldlöhnen für ihn erleichtert worden war. Heutzutage wiederum fehlt ihm das Kapital, Arbeiterhäuser in einer den fortgeschrittenen Anforderungen entsprechenden Weise zu bauen. So führte, auch von den später zu erwähnenden Einflüssen der Verschiebung des Arbeitsbedarfs abgesehen, die Entwickelung zu einem allmählichen Zurücktreten der relativen Bedeutung der in Naturalien gelohnten Arbeiter.
Der „freie Arbeitsvertrag“ mit in Geld gelohnten, auf eigenem Grund und Boden oder als Miether ansäßigen Arbeitern hielt seinen Einzug in das Land. – Betrachten wir die Konsequenzen. |
[383][B 448]Die große Praktikabilität des Verhältnisses der auf vorwiegenden Naturallohn gesetzten, verheirateten Deputatknechte und Gutstagelöhner liegt
r
[383]B: lag
darin, daß aus dem einzelnen Haushalt des Tagelöhners mehrere Arbeitskräfte gestellt und also
s
B: werden. Sie können auf diese Art
so billig wie möglich, bei Ausnutzung einerseits aller Vorzüge des Großbetriebes für die Beschaffung der Bedarfsgegenstände unter Ausschaltung aller Zwischenglieder, andrerseits unter Verwertung der Vorzüge der Familienwirtschaft als Konsumtionsgemeinschaft, ernährt werden. Allein die Vorzüge der Naturallöhnung gehen [A 12]je nach deren Gestaltung
t
B: theilweise, und zwar in den Nordprovinzen,
noch weiter. Die Gewährung der Deputate an die Arbeiterfamilien erfolgt nämlich in verschiedener Art. In Teilen von Schlesien erhalten die Deputatknechte feste wöchentliche bezw. monatliche Fleisch-, Kartoffel-, Brot-, Salz-, Milch- und Leinwandbezüge, – sie erhalten hier also die Bedarfsgegenstände, wenn der Ausdruck erlaubt ist, im Zustande von Ganz- bezw. Halb-Fabrikaten, als ganz oder fast ganz konsumreife Produkte; ihre eigene Beziehung
u
B: ihr eigenes Verhalten
dazu ist eine fast nur konsumtive,
a
B: ein fast nur konsumtives,
der Unterschied von der einfachen Gesindebeköstigung nicht bedeutend, entsprechend dem Umstande, daß hier
b
B: bedeutend. Der Grund liegt darin, daß in Schlesien
die Tendenz zur Bodenkonzentration die eigene Wirtschaft der
c
In B folgt: früher
unfreien Unterthanen gänzlich absorbierte bezw. nicht aufkommen ließ. In den nördlichen Provinzen ist das regelmäßig anders. Die Zerealien werden als Deputat unvermahlen und unverbacken gegeben, die Kartoffeln meist nur zum Teil, den andern Teil baut der Deputant selbst und erhält zu diesem Behufe Land angewiesen,
d
B: angewiesen;
teilweise wird ihm auch das Saatgut gestellt, regelmäßig hat er dies selbst zu ersparen, auch den Dünger selbst zu produzieren. Ebenso steht es mit dem Flachs: er säet und erntet ihn, wo noch die alten Verhältnisse bestehen, selbst, er gewinnt ferner die Wolle vom eigenen Schaf, für welches ihm Weide gestellt wird, Milch und Butter von der eigenen Kuh, welche ihm von der Herrschaft geweidet und gefüttert wird, das Fleisch vom eigenen Schwein, welches er aus seinen Naturalien füttert, die Gespinste und Gewebe stellt die Familie im Winter selbst her. Mit anderen Worten, es ist
e
In B folgt: dort
auch ein wesentlicher Teil des Produktionsprozesses seines Bedarfs vom [384]Herrn auf ihn abgewälzt, es werden seine freie Zeit, die späten Abendstunden, die freien Sonntage und die arbeitsstille Winterszeit, und es werden seine nicht mitarbeitenden Familienglieder
f
[384]B: Familienmitglieder
mit ausgenutzt. So werden die Arbeiterfamilien selbst für die Erzeugung des zur Reproduktion [B 449]der Arbeitskräfte Unentbehrlichen verwendet und
g
In B folgt: dadurch
die wirtschaftlichen Vorzüge der Familienwirtschaft nicht nur als Konsumtions-, sondern auch als Produktionsgemeinschaft den Interessen des Herrn nutzbar gemacht. Fragen wir unter Beiseitesetzung der sozialen Seite der Sache zunächst nur, wie sich der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, hier: der kleinstmöglichen Unterhaltungs- und Reproduktionskosten der Arbeitskraft, dazu stellt, so ist das Ergebnis für den Herrn ein ersichtlich
h
B: offenbar ein
notwendig günstigeres als in Schlesien. Um den gleichen Nahrungsstand wie dort zu erzielen, hat er hier erheblich geringere Opfer [A 13]zu bringen, da er fast ausschließlich (außer der Wohnung)
i
B: (außer der Wohnung) fast ausschließlich
Rohstoffe und Naturkräfte zur Verfügung stellt und die Produktion und Verarbeitung genußreifer Bedarfsmittel daraus auf die Arbeiter überwälzt.
4)
[384][A 13][B 449]Selbst die scheinbar anachronistische Produktionsform der Hausspinnerei und -Weberei besteht hier vor dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die darauf verwendete Arbeitskraft übersteigt zwar die zur Produktion der erzeugten Bekleidungsgegenstände „gesellschaftlich notwendige“
13
[384]Weber verwendet hier einen Marxschen Terminus. Gemäß der Arbeitswertlehre von Karl Marx richtet sich der Wert einer Ware nach der zu ihrer Herstellung durchschnittlich benötigten, d. h. „gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit“. Marx, Karl, Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie, Band 1. – Hamburg: Otto Meissner 18904, S. 5. Weber zitiert Marx’ Arbeitswertlehre und den Begriff „gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit“ explizit in seiner Vorlesung „Die deutsche Arbeiterfrage in Stadt und Land“ vom Sommersemester 1895. Nachschrift von unbekannter Hand, S. 144f., Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446 (MWG, Abtlg. III).
weit, sie muß aber andernfalls während der betreffenden Wintermonate völlig brach liegen. |
Oder umgekehrt gesagt: mit den gleichen oder geringeren Aufwendungen ermöglicht er der Arbeiterfamilie einen relativ erheblich höheren Nahrungsstand. Er spannt dabei allerdings ihre Arbeitskraft bis auf den letzten überhaupt denkbaren Grad an, und dies geschieht freilich in Schlesien ceteris paribus nicht in gleicher Art; es hat das aber bei dem sklavenartigen Kulturniveau der dortigen polnischen Arbeiterschaft [385]nicht etwa deren Hebung, sondern begreiflicherweise nur das Brachliegen des Eigeninteresses an der Güterproduktion in den hier notwendig nur
k
Fehlt in B.
rein konsumtiven Familienwirtschaften zur Folge.
Aber allerdings
l
B: Freilich
ist diese abweichende Gestaltung der Lage der nordöstlichen Gutsarbeiter gegenüber der
m
B: den
schlesischen nicht
n
In B folgt: etwa
aus diesen Erwägungen der Wirtschaftlichkeit heraus entstanden. Die Differenz hat vielmehr historische Gründe.
Der schlesische Deputatknecht verleugnet seinen Ursprung nicht. Er befindet sich in einer nur wenig modifizierten Hausgesindestellung. Sein Haushalt ist kaum merklich vom Gutshaushalt abgegliedert, seine Situation gleicht der eines beköstigten Knechtes sehr, wie das auch darin zum Ausdruck kommt,
o
B: sehr. Das kommt auch darin zum Ausdruck,
daß mit dem Deputatknecht und seiner Ehefrau meist je besondere Kontrakte geschlossen, für beide Lohn und Naturalien je besonders, aber dennoch so ausgeworfen werden, daß die Bezüge von Mann und Frau zusammen [B 450]genommen
p
B: zusammengenommen
sich zu dem dort typischen Bedarf einer Arbeiterfamilie nebst Kindern ergänzen.
a
In B folgt: Der schlesische Deputant ist ein Produkt beginnender Emanzipation des Hausgesindes aus dem herrschaftlichen Haushalt.
Anders im Norden. Das Deputantenverhältnis als normale Lohnform ständiger Kontraktsarbeiter
b
B: Kontraktarbeiter
hat sich dort überhaupt erst teilweise durchgesetzt, es bildet noch nicht die Regel, andrerseits
c
B: andererseits
ist es im hohen
d
A: hohem
Grade wahrscheinlich, daß die ihm jetzt günstige Entwickelung der Arbeitsverfassung künftig darüber hinaus zu einer rein
e
In B hervorgehoben.
geldwirtschaftlichen Gestaltung des Lohnes führen wird. Der nördliche Deputant ist historisch keineswegs ein von der Gutsküche sich allmählich emanzipierender Knecht. Die Form der [A 14]Entlohnung ist allerdings von den Gutsbeamten her übernommen: Vögte, Kämmerer, Oberknechte etc. wurden von jeher in dieser Weise ausgestattet. Allein die große Masse der Deputanten hat eine andere Geschichte hinter sich, ihre historischen Vorfahren im Norden waren frohnpflichtige Eigenwirte. Der moderne Deputant steht nur am (vorläufigen) Schlußpunkt einer Entwicklung
f
B: Entwickelung
, welche weit in die Vorzeit der modernen landwirtschaftlichen Großbetriebe hinaufreicht. Sie beginnt mit dem (allerdings nur lokal nachweisbaren) Zustande, daß [386]dem Grundherrn nicht Arbeiten geleistet, sondern Naturalien zur Bestreitung seines Haushaltes geliefert wurden. Der Grundherrschaft entsprach ein grundherrlicher Haushalt, aber keine Gutswirtschaft, der Herr bezog, kraft seiner politischen Herrschaft, als Zivilliste
14
[386]Als Zivilliste wird in konstitutionellen Monarchien das dem Monarchen verfassungsrechtlich zugesicherte Jahreseinkommen aus dem Staatshaushalt bezeichnet.
könnte man sagen, seinen Unterhalt von den abhängigen Wirtschaften; nicht er, sondern nur diese waren landwirtschaftliche Produzenten. Auf diesen Zustand folgte in England wie bei uns der andere, welcher den bekannten Typus der patriarchalischen Gemeinwirtschaft bildet, daß nämlich
g
[386]B: bildet:
beide, Herr wie Hintersassen, wirtschaften, die abhängigen Wirtschaften der Bauern zugleich die Arbeitskräfte für die Gutswirtschaft stellen.
h
B: stellen zugleich die Arbeitskräfte für die Gutswirthschaft.
In England blieb dies ein Intermezzo
5)
[386][A 14]Am besten unter diesem Gesichtspunkte geschildert von Vinogradoff: Villainage in England[,] 1892.
p
Fehlt in B.
,
i
B: Intermezzo: Index fehlt in B.
der Grundherr zog sich im Verlauf der Entwicklung
k
B: Entwickelung
wieder auf die Benutzung der Hintersassen,
l
B: Hintersassen
als tributpflichtiger, aber selbständiger Kleinproduzenten, zurück. Nur daß er jetzt statt der Naturalien Geldrente bezog. Im deutschen Osten dagegen steigerte sich zufolge der Rückständigkeit der geldwirtschaftlichen Entwickelung die naturalwirtschaftliche Unternehmerstellung des Grundherrn auf Kosten der Hintersassen weiter, und nur ein Teil der letzteren mit einem Teil ihres Areals vermochte sich bei Gelegenheit der Regulierungen aus der erdrückenden [B 451]Umarmung frei zu machen; im übrigen
m
B: Übrigen
kehrte sich der frühere Zustand um, der Gutsherr wurde der einzige Unternehmer: nicht, wie einst, er, sondern die Hintersassen beziehen jetzt das feste Deputat aus den Produkten des Gutes.
Aber diese
n
B: Diese
Entwickelung ist, wie gesagt, im Norden bisher unvollendet, und zwar wesentlich dank der wirtschaftlichen Schwäche der Gutsherren: es war nicht zuletzt der Mangel an Betriebskapital auf Seiten dieser, welcher den in der Regulierung begriffenen Bauern die Existenz als solche rettete. Es würde
o
A: würden
[A 15]sonst, wenn die [387]Gutsherren zur Bewirtschaftung größerer Flächen die Macht
q
[387]B: das Kapital
besessen hätten, alsbald ein bedeutender
r
B: weit bedeutenderer
Teil der Bauernwirtschaften durch Aufkauf
a
B: Ankauf
verschwunden sein. Mangel an Betriebskapital und damit die Unmöglichkeit, Baarlöhne zu zahlen, hinderte ebenso die vollständige Proletarisierung der von der Regulierung ausgeschlossenen und allmählich depossedierten kleinen Bauern und Landarbeiter. Der Gutsherr mußte die Entlohnung in Gestalt von Ertragsanteilen, Landbeleihung und Weiderechten bestehen lassen, weil er zufolge seiner wirtschaftlichen Schwäche nur naturalwirtschaftlich löhnen konnte. Damit war zunächst die Weiterexistenz mehrerer Hunderttausend eigentümlich zwitterhafter Kleinwirtschaften im Osten – der Instwirtschaften (im engeren Sinne des Wortes, in welchem es die Deputanten ausschließt) – gefristet. – Die eigentümliche Doppelstellung dieser mit Land beliehenen und am Ertrag beteiligten Arbeiter, teils als Kleinunternehmer, teils als Teilhaber an der Wirtschaft des Herrn[,] wurde schon oben erörtert.
15
[387] Oben, S. 379f.
Die vollständige Unterwerfung unter die Disposition des Herrn, aber verbunden mit wirtschaftlicher Interessengemeinschaft, ist das dem Verhältnis Charakteristische. Das Deputantenverhältnis, welches bei steigendem Wert des Bodens und Übergang zur intensiveren Wirtschaft neben und an die Stelle des alten Instverhältnisses zu treten pflegt, enthält in Gestalt der Einziehung eines Teiles des Landes und der Ersetzung der Anteile am Rohertrag durch feste Deputate, die
b
B: eine
Beschränkung des bis dahin die Arbeiter treffenden Risikos und insoweit unbedenklich eine Besserstellung. Zugleich entzieht es sein Budget der Verflechtung in die Wirtschaft des Herrn und stellt ihn damit in höherem Maße auf eigene Füße. Jede weitere Beschneidung der Kleinunternehmerstellung des Instmannes und jedes Steigen der relativen Bedeutung des Geldlohnes wirkt in gleichem Sinne [B 452]und könnte
c
B: kann
also als eine materielle
d
Fehlt in B.
Besserstellung der Arbeiter erscheinen gegenüber der absoluten Unterwerfung des alten Instmannes. Allein das [388]ist problematisch. Denn weil die Kapitalkraft der früheren Gutsherren gering und ihr geschäftlicher Erwerbssinn unentwickelt war, war diese formale, schrankenlose Disposition des Herrn für die Arbeiter, rein wirtschaftlich betrachtet, nicht nur nicht ungünstiger als deren jetzige Lage, sondern eine relativ günstigere Gestaltung des Verhältnisses, wie die Entwickelung der Arbeiterverhältnisse in Schlesien zeigt.
e
B: Dieser Rückgang der Kleinunternehmerstellung macht beim Deputanten nicht Halt. Das wesentliche Moment der Stärke der überkommenen Naturallöhnung war – sahen wir
16
Oben, S. 380.
– daß der einzelne Haushalt dem Gut [388]mehrere Arbeitskräfte stellte, neben dem Instmann resp. Deputanten den Scharwerker. Zu dieser Gestellung mehrerer Arbeitskräfte sind die Arbeiter mehr und mehr außer stande. Die eigenen Kinder bleiben nach der Militärzeit spätestens fort, und außer dem übelst berufenen Gesindel verdingt sich heute Niemand mehr leicht dem Instmann zum Scharwerker – dem niedersten Grade des ländlichen Gesindes. Es steht fest, daß die Tage des Scharwerkerverhältnisses gezählt sind. Dann aber entfallen die Vorzüge der Naturallöhnung für den Gutsherrn; die Naturalien, welche für den Bedarf einer Familie berechnet waren, kann er für die halbe Arbeitsleistung nicht gewähren, und kürzt er sie, so reichen sie zur Ernährung der Familie nicht mehr. Beide Theile werden so zum Geldlohn gedrängt. Der Geldlohn hat ja augenscheinlich am unbedingtesten den Vorzug, daß der Arbeiter weiß, was er erhält. Der Werth der Leistung des Gutsherrn, welcher bei Naturallöhnung höchst problematisch ist, ist hier rechtlich sichergestellt.
Aber nicht immer bedingt die rechtliche formale Fixirung eine Besserung der wirthschaftlichen Lage der Arbeiterschaft. Das zeigt deutlich der Gang, den die Entwickelung in Schlesien genommen hat.
In Schlesien nämlich – es handelt sich hier
f
B: namentlich
um Mittel- und [A 16]Niederschlesien – ist einerseits der Verlauf in charakteristischen Punkten anders gewesen als im Norden, andererseits bereits weiter vorgeschritten.
g
B: hatte die Art der Wirthschaftsbetriebe früher als im Norden einen geschäftlich-kapitalistischen Charakter angenommen und war gleichzeitig das Verhältniß der Arbeiter zum Gut rechtlich-formal in höherem Maße festgelegt als im Norden.
Wir finden hier noch in der ersten Hälfte des Jahrhunderts in den Dreschgärtnern eine Kategorie von Arbeitern, deren allgemeine
h
B: wirthschaftliche
Stellung völlig derjenigen der Instleute entspricht. Der Unterschied ihrer Lage war ein doppelter. Einmal war
i
B: wurde
ihnen (im Gegensatz zu den „Robotgärtnern“ Oberschlesiens) ein erbliches Besitzrecht zuerkannt
a
B: zugestanden
und die gegenseitigen Rechte und Pflichten als Reallasten behandelt, der Disposition des Herrn über sie also eine rechtliche Schranke gezogen. Andererseits aber war die wirtschaftliche Übermacht der sehr reichen schlesischen Magnaten eine ungleich größere als die der nordischen Gutsherren. Beides vereint, wurde den [B 453]Arbeitern verhängnisvoll. Das Verhältnis war nicht so elastisch wie das Instverhältnis, und die Umgestaltung der Gutswirtschaften im Sinne umfassenderer und rationellerer Eigen[389]wirtschaft des Herrn
b
[389]A: Herrn,
sprengte es deshalb auseinander. Die Gutsherren erzwangen die Ablösung der Arbeitspflichten, aber auch der Anteilrechte, und die Dreschgärtner wurden zu formell
c
B: formal
freien Kleinstellenbesitzern, welche zur Arbeit auf dem Gute nicht mehr verpflichtet, aber auch nicht mehr anteilsberechtigt, dabei aber auf die Arbeit auf den Gütern angewiesen blieben. Den vermehrten Bedarf an Arbeitskräften deckten die Gutsherren, indem sie neben den früheren Dreschgärtnern in neu errichteten Familienhäusern sogenannte „Lohngärtner“ mit kleiner Landanweisung ansetzten, eine Parallelerscheinung zu den Instleuten. Aber der
d
B: Der
größeren Kapitalkraft der Unternehmer entsprechend wurde das Arbeitsverhältnis sowol
e
B: sowohl
der früheren Dreschgärtner als der Lohngärtner auf geldwirtschaftlicher Grundlage geregelt, der Kleinstellenbesitzer erhielt von Anfang an meist nur Geldlohn, der Lohngärtner daneben Land und Weide, beides in ungleich geringerem Umfange als der nördliche Instmann. Nun ist es charakteristisch für die traditionelle ländliche Lohnbildung, daß der Kleinstellenbesitzer zur Zeit nach der Ablösung an Geldlohn nicht erheblich mehr erhielt, als der Instmann neben seinen Naturalien, und daß er ebenso heute regelmäßig an Geldlohn nur das Nämliche erhält, was die Lohngärtner oder sonstige besitzlose Arbeiter neben der ihnen gewährten Wohnung und der Landanweisung beziehen. Die Gutsherren pflegen sich dieserhalb in der Vorstellung zu gefallen, sie gewährten den besitzlosen Arbeitern Wohnung und Land „gratis“. Historisch und wirtschaftlich ist nur die umgekehrte Ausdrucks[A 17]weise korrekt: sie rechnen dem Kleinstellenbesitzer das Areal und die Wohnung, welche sie ihm nicht gewähren, sondern welche er selbst besitzt, auf seinen Lohn an. Es entspricht das auch in Wahrheit der Art, wie die Grundbesitzer die Lohnfrage zu behandeln
f
B: anzusehen
pflegen. Wenn man im Gespräche mit Grundbesitzern z. B. aus Sachsen,
17
[389]Gemeint ist die preußische Provinz Sachsen. Die Ergebnisse der Erhebung des Vereins für Socialpolitik über die Lage der Landarbeiter in der Provinz Sachsen wurden von Friedrich Großmann in Band 54 der Schriften des Vereins für Socialpolitik, S. 480–527, veröffentlicht.
wo die Verwendung von grundbesitzenden Arbeitern aus den Dörfern gleichfalls mehrfach vorkommt, den dort früher typischen Lohnsatz von 1 Mk. kriti[390]sirt
g
[390]B: kritisirte
, so beziehen
h
B: bezogen
sich die Betreffenden stets darauf, daß die Arbeiter, da sie eigenen Besitz haben, für die Bestreitung ihrer Existenz auf diesen Lohn nicht angewiesen
i
In B hervorgehoben.
seien: Es
k
B: es
zeigt sich, wie irrelevant die Rechtsformen des Arbeiterbesitzes
l
A: Rechtsform des Arbeiterbesitzes ; B: Rechtsformen
gegenüber der übermächtigen Gewalt der traditionellen wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Nicht die Arbeitsleistung [B 454]ist auf dem Lande der Maßstab des Lohnes, sondern das Mindestmaß der Bedürfnisse der Arbeiter nach ihrer traditionellen Lebenshaltung. Das gilt für den Deputanten so gut wie für die sonstigen reinen Lohnarbeiter: die Höhe der gewährten Deputate ist in den einzelnen Gegenden sehr stark verschieden und richtet sich lediglich nach dem historisch überkommenen und auf dieser Grundlage sich langsam fortentwickelnden Nahrungsstand
m
B: Nahrungszustand
, dieser bestimmt den Lohn, nicht umgekehrt. Angesichts dessen war es vom Standpunkt der Arbeiter ein bedeutungsvoller Vorzug der nördlichen patriarchalischen Arbeitsverfassung mit ihrer Behandlung der Instleute nicht als reiner Lohnarbeiter, sondern als unfreier Wirtschaftsgenossen, daß trotz, ja man kann sagen: gerade wegen der formell schrankenlosen Verfügungsgewalt des Herrn vermöge der Stetigkeit der traditionellen Competenzen
n
B: Kompetenzen
der Arbeiter ihre materielle Lage, was den Nahrungsstand anlangt, mit der allmählichen Steigerung der Roherträge sich stetig hob. In stark abgeschwächtem Maße kann das Gleiche auch die Begleiterscheinung der Deputatlöhnung sein. Ganz anders beim Geldlohnsystcm. Die Naturallöhne der Instleute und in geringerem Maße auch der Deputanten werden aus den steigenden Roherträgen unter Abwälzung eines entsprechenden Teils des Risikos und, wie oben ausgeführt,
18
[390] Oben, S. 383f.
des Produktionsprozesses auf den Arbeiter bestritten, die Geldlöhne aus den sinkenden Reinerträgen ohne eine entsprechende Überwälzung. Das bedingt den Fortfall der oben erörterten
19
Oben, S. 383f.
rein wirtschaftlichen Vorzüge. Der Umstand, daß ein Teil der Arbeiter eigenen Grundbesitz hat, wirkt dabei fast ausschließlich ungünstig, denn ihre Schollenfestigkeit und [A 18]die eben besprochene Wirkung auf die Lohnbe[391]messung drückt auf das Lohnniveau im Allgemeinen. Der Kleinstellenbesitzer ist aus der Wirtschaftsgemeinschaft des Gutes ausgeschaltet. Er befindet sich nicht, wie der Getreide verkaufende Instmann, in Interessengemeinschaft, sondern, da er Brod zukauft, im Interessengegensatz zum Gutsherrn. Es entspricht aber, wo die Machtverhältnisse zwischen Unternehmer und Arbeiter für den letzteren so ungünstige sind wie auf dem Lande, seinen
o
[391]B: dessen
materiellen Interessen nicht, daß eine formale rechtliche Schranke, welche die wirtschaftliche Machtlage doch nicht zu alterieren vermag, in Gestalt der Verleihung des Eigentums an der Arbeiterstelle errichtet wird. Es wird dadurch das die volle, formale Dispositionsgewalt des Herrn voraussetzende patriarchalische Herrschaftsverhältnis in ein geschäftliches verwandelt und damit
p
B: verwandelt. Damit wird
für den Arbeiter an Stelle der Even[B 455]tualität einer brutalen, persönlichen Beherrschung, der er sich durch Wegzug entziehen kann, die andere der geschäftlichen Ausbeutung gesetzt, der er, weil sie äußerlich unmerklicher eintritt, sich thatsächlich schwerer entzieht,
a
B: entzieht und
als Kleineigentümer sich auch gar nicht zu entziehen in der Lage ist. Man zwingt ihn durch die formale rechtliche Gleichstellung in einen Interessenkampf, den eine weithin über das Land dislocirte, der Organisation unfähige Arbeiterschaft durchzufechten nicht die Macht hat.
Wenn hier das traditionelle Instverhältnis als ein „patriarchalisches“ bezeichnet und als ihm charakteristisch die „Interessengemeinschaft“ des Arbeiters mit dem Herrn hingestellt worden ist, so sollte dieser Ausdruck billigerweise
b
B: billiger Weise
von dem Mißverständnis verschont bleiben, als ob damit irgend eine persönliche Vertrauensbeziehung zwischen Herrn und Arbeiter als notwendige Folge dieser Arbeitsverfassung behauptet werden sollte. Behauptet werden soll nur, daß sie ein festes gemeinschaftliches Interessenband um Herrn und Arbeiter schlingt und die patriarchalische Leitung der Wirtschaftsgemeinschaft durch den Herrn dieser Sachlage ebenso adäquat ist wie sie mit dem Geldlohnsystem in Widerspruch steht, weil das materielle Interessenband fehlt. Die patriarchalische Arbeitsverfassung bringt ehrlich zum Ausdruck, daß auf dem Lande der Arbeiter nicht in einem Vertrags-, sondern in einem persönlichen Unter[392]werfungsverhältnis zum Herrn steht, und diese Ehrlichkeit ist ihre Stärke. Sie setzt aber eben deshalb jene resignierte[,] in die Tradition der Unfreiheit gebannte Arbeiterbevölkerung voraus, welche die öst[A 19]lichen Instleute repräsentierten, und diese Voraussetzung wird mehr und mehr zu Schanden. Nicht nur die Unternehmer, sondern ebenso auch die Arbeiter sind es, welche sukzessive
c
[392]Fehlt in B.
das Deputanten- statt des Instverhältnisses, den Geldlohn statt des Naturallohns, die rechtliche Ungebundenheit statt des Kontrakts bevorzugen, das scheint durch die Enquête
d
B: jetzt
im allgemeinen völlig sicher gestellt. Wie dem aber sei, jedenfalls zerfällt mit dieser Umwandelung eine notwendige Voraussetzung der patriarchalischen Herrschaft: die Interessenbeziehung zum einzelnen Gut. Die Unterschiede in der Stellung der einzelnen Kategorieen von Arbeitern nivellieren sich, und die Person des Unternehmers wird für die ländlichen Arbeiter in ähnlicher Art „fungibel“, wie sie es für die gewerblichen regelmäßig schon ist. Mit andern Worten, die Entwickelung führt zur stetigen Annäherung der ländlichen Arbeiterschaft
e
A: Arbeiterschaft,
an den Charakter einer in ihren wesentlichen Lebensbedingungen einheitlichen Klasse mit proletarischem Typus, [B 456]wie die Industriearbeiterschaft sie bereits darstellt. Die kapitalistische Unternehmung strebt aus den oben angedeuteten Gründen
20
[392] Oben, S. 371–377.
aus dem Naturallohnsystem trotz seiner wirtschaftlichen Vorzüge heraus, – die Arbeiter suchen den Geldlohn, weil er sie am meisten von der Abhängigkeit von der Wirtschaft und dem guten Willen des Herrn befreit, trotzdem sie sich dabei wirtschaftlich schlechter stehen. Wie der Geldzins des Bauern im Mittelalter als das wichtigste Symptom seiner persönlichen Freiheit erscheint, so der Geldlohn des Arbeiters heute. Die Landarbeiterschaft opfert ihre materiell oft günstigere, immer aber gesichertere, abhängige Lage dem Streben nach persönlicher Ungebundenheit. Daß diese entscheidende psychologische Seite des Vorgangs den Beteiligten wesentlich unbewußt sich vollzieht, steigert nur die Wucht ihrer Wirksamkeit. Für eine Arbeiterschaft aber, welche ebenso wenig wie die Industriearbeiter normaler Weise die geringste Aussicht hat, in die Schicht der selbstständigen
f
B: selbständigen
Unternehmer aufzu[393]steigen, hat diese Umwandlung nur einen Sinn als vorbereitendes Stadium für einen Klassenkampf. Es zeigte sich schon, daß auch die Grundherren der Umwandlung in eine unter sich wesentlich gleichartige Klasse mit geschäftlichem Unternehmertypus zu verfallen begonnen haben. Auch hier setzt die moderne Entwickelung
g
[393]B: Entwicklung
an Stelle der persönlichen Herrschaftsverhältnisse die unpersönliche Klassenherrschaft mit ihren psychologischen Konsequenzen.
Betrachten wir nun die Chancen dieses in offener oder latenter [A 20]Form zu gewärtigenden Kampfes unter der Voraussetzung, daß unter Erhaltung der Großbetriebe den oben angedeuteten weltwirtschaftlichen Postulaten
21
[393] Oben, S. 375.
genügt wird. Ist anzunehmen, daß durch den Kampf hindurch die kämpfenden Teile zu irgend einer Form des neuerdings sog. „sozialen Friedens“[,] d. h. eines chronischen Waffenstillstandes gelangen, wie etwa in den höchst entwickelten englischen Industrieen, bei welchem nach der Ansicht der Fachspeziali[394]sten im Grunde beide Teile gewinnen,
23
[394] Weber spielt hier vermutlich auf die Untersuchung des Freiburger Nationalökonomen Gerhart von Schulze-Gaevernitz über die englische sozialpolitische Entwicklung an. Schulze-Gaevernitz hatte diese als vorbildlich für Deutschland dargestellt. Starke Gewerkschaften, die Einfluß auf die Gesetzgebung zugunsten der Arbeiterschaft nehmen, sowie die institutioneile Verankerung des Schlichtungswesens hätten zur friedlichen Lösung des Klassenkonflikts beigetragen und der Arbeiterschaft eine Teilnahme an den wachsenden Gewinnen gesichert. Vgl. Schulze-Gaevernitz, Gerhart von, Zum socialen Frieden. Eine Darstellung der socialpolitischen Erziehung des englischen Volkes im neunzehnten Jahrhundert, 2 Bände. – Leipzig: Duncker & Humblot 1890, bes. Band 2, S. 253–279. Weber zitierte diese Schrift in seiner Vorlesung „Die deutsche Arbeiterfrage in Stadt und Land“ von 1895. Nachschrift von unbekannter Hand, S. 38, Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446 (MWG, Abtlg. III).
oder daß doch, da es ja auf die äußere Form nicht notwendig ankommt, ein irgend welcher Zustand eintritt, der in gleichem Maße eine relative Stetigkeit der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen gewährleistet?
h
B: Es fragt sich nun: was wird weiter daraus werden? Wird der Kampf einen ähnlichen Verlauf nehmen wie in der Industrie? Ist es wahrscheinlich, daß im Laufe der Zeit im Wege der Arbeiterorganisation daraus eine ländliche Arbeiter-Aristokratie ersteht, wie wir sie in manchen Großindustrien Englands finden, wo gerade die volle Proletarisirung den Durchgangspunkt für eine aufstrebende Bewegung der höchsten Schichten der Arbeiterschaft bildete? –
22
In Großbritannien kontrollierten die hochqualifizierten Spitzen der Arbeiterschaft insbesondere im Maschinenbau und anderen, Facharbeit voraussetzenden Produktionszweigen die Organisation und Herstellung auf Werkstatt- bzw. unterster Produktionsebene weitgehend autonom. Sie schlossen sich häufig zu Gewerkschaften zusammen, die auf die Abgrenzung gegenüber der ungelernten Arbeiterschaft erhebliches Gewicht legten. Für diese Gruppen der gelernten Arbeiterschaft bürgerte sich zeitgenössisch der später von Lenin popularisierte Begriff „Arbeiteraristokratie“ ein. Marx benutzte ihn in bezug auf den „bestbezahlten Theil der Arbeiterklasse“. Marx, Das Kapital (wie Anm. 13), S. 634. – Gemäß Weber ging es der englischen Arbeiterbewegung nicht in erster Linie um die „Solidarität aller Beherrschten“, sondern um die „Heraushebung der Qualitätsarbeit“, was zur Mittelstandsbildung unter der Arbeiterschaft führe. Vgl. Mommsen, Max Weber2, S. 108.

So günstig steht leider die Prognose des ländlichen Klassenkampfs nicht.
In B folgt ein Absatz.
Wir müssen zur Beantwortung dieser Frage die Rückwirkung der einzelnen Umwandlungen, welche unter dem Drucke der Weltwirtschaft sich in der Betriebsart denkbarer
i
[394] A: denkbaren
Weise vollziehen können, näher betrachten. Wohl oder übel müssen wir dabei von irgend einem, wenngleich fiktiven Normaltypus traditionell bewirtschafteter Güter ausgehen, ohne doch bestimmte Ziffern als charakteristisch zu grunde legen zu können.
h1
B: Versuchen wir uns die Wirkungen zu verdeutlichen, welche die Umgestaltung der Betriebsweise gemäß den Anforderungen der internationalen Konkurrenzlage für die Gesammtlage der Landarbeiterschaft mit sich bringt, so müssen wir von einem Durchschnittszustande der landwirtschaftlichen Betriebe ausgehn, wie er vor 40 bis 50 Jahren auf mittlerem Sandboden im Osten bei Gütern von 500 und etwas mehr Hektar noch als Regel gelten konnte, heute natürlich nicht mehr ist:
Ausschluß des Maschinenbetriebs, inten[B 457]siver Viehzucht und starken Hackfruchtbaus sind dabei einerseits selbstverständlich,
k
B: einerseits,
Emanzipation von der Dreifelder- und extensiven Feldgraswirtschaft ebenfalls. Eine nähere positive Umschreibung wäre willkürlich, wir müssen die allgemeine Qualität von Wirtschaften mit überwiegendem, nicht intensivem
6)
[394][A 20]So mißlich es ist, mit einem allgemeinen Begriff von „Intensität“ zu arbeiten, so ist dies doch innerhalb des Rahmens einer kurzen theoretischen Erörterung wie hier nicht zu umgehen und wie sich zeigen wird, für deren Zwecke auch unschädlich. |
m
Index und Fußnote fehlen in B.
Getreide[395]bau und mäßiger Viehhaltung auf mittlerem Sandboden mit zwischen 500–1000 ha Ackerfläche als Ausgangspunkt nehmen und festzustellen versuchen, welche Unterschiede sich gegen die dort typischen Arbeiterverhältnisse bei größerem Umfange des Betriebes, auf besserem Boden, endlich bei extensiverer oder intensiverer Betriebsweise finden.
l
B: andererseits. Nicht intensiver Getreidebau bei mäßiger Viehhaltung beherrscht
la
B: beherrschen
den Wirthschaftsbetrieb. Wir suchen nun zu ermitteln, welchen Einfluß eine Umgestaltung des Betriebes unter geschäftlichen Gesichtspunkten in den uns interessirenden Punkten ausüben mußte.
In B folgt ein Absatz.
Dies vorausgeschickt, lassen sich aus dem vorliegenden Material eine Anzahl zunächst rein empirischer, bisher aber unbestritten gebliebener Beobachtungen entnehmen. Wenn man als maßgebende Ziffer für die Ertragsfähigkeit den Grundsteuerreinertrag annimmt, die Größe der Ackerbaubetriebe nach der mit Feld[A 21]früchten bebauten Fläche bemißt, und unter „ständigen“ Arbeitskräften Gesinde, Kontraktsarbeiter und die das ganze Jahr hindurch beschäftigten Freiarbeiter
24
[395] Freiarbeiter hießen die kontraktlich nicht gebundenen Tagelöhner. Sie wurden im Gegensatz zu den vertraglich ebenfalls nicht gebundenen Saison- und Wanderarbeitern das ganze Jahr über beschäftigt.
begreift, so scheinen sich, wenn man die einzelnen maßgebenden Faktoren je isoliert und unter der Voraussetzung des Gleichbleibens der übrigen betrachtet, folgende Einwirkungen derselben ziemlich stetig zu wiederholen:
1
B: Einfach liegt diese Frage, wenn es sich um Übergang zu reiner oder annähernd reiner Viehzucht handelt. Hier ist eine starke Verminderung der Arbeitskräfte die Folge. Dies um so mehr, als bei uns allgemein nicht die englische, intensive, sondern eine ziemlich extensive Weidewirthschaft in Frage käme, welche eines Minimums von Arbeitskräften bedarf. In besonders starkem Maaße werden die unständigen Arbeitskräfte, deren der Getreidebau für Sommer und Ernte bedarf, davon betroffen. In B folgt ein Absatz.
1. Mit zunehmender Betriebsgröße findet sich eine langsame, aber stetige Abnahme der Zahl der ständigen und (in geringerem Maße) auch der unständigen Arbeitskräfte im Verhältnis zur Bodenfläche und zur Ertragsfähigkeit. Der wichtige Satz, dessen exakte Feststellung Kaerger’s Verdienst ist,
25
Vgl. Kaerger, Arbeiterpacht, S. 178–181, bes. S. 180.
entspricht in jeder Weise bekannten anderweitigen Analogieen.
2
Fehlt in B.
2. Mit zunehmender Bodenqualität steigt die Zahl der ständigen Arbeitskräfte auf derselben Bodenfläche langsam, nimmt dagegen (in stärkerer Relation) im Verhältnis zur Ertragsfähigkeit ab. Ebenso nimmt sie ab im Verhältnis zu der Zahl der unständigen Arbeitskräfte, welche letztere dagegen in annähernder Relation zur Ertragsfähigkeit steigt. Der Grund ist wenigstens für den Getreidebau naheliegend. Der bessere Boden erfordert einen erheblich gesteigerten Arbeitsaufwand bei sonst gleichen Verhältnissen wesentlich für die Erntezeit, nicht im gleichen Maße für die sonstigen Feldarbeiten.
3
Fehlt in B.
3. Vergleicht man den traditionellen Wirtschaftsbetrieb mit reiner, nicht intensiver Viehzucht, also mit extensiver Weidewirtschaft, [396]so zeigt sich bei der letzteren eine sehr starke an Verschwinden grenzende
n
[396]A: grenzenden
Abnahme der ständigen und eine mindestens ebenso starke der nicht ständigen Arbeitskräfte im Verhältnis zur Bodenfläche und Ertragsfähigkeit aus auf der Hand liegenden Gründen.
4
Fehlt in B.
4. In abgeschwächtem Maße findet das gleiche beim Zurücktreten des Anbaus von Feldfrüchten zu gunsten intensiver Viehzucht statt.
5
Fehlt in B.
5. Ungleichmäßig
6
B: Nicht so einfach
dagegen ist die hier am meisten
o
B: mehr
interessierende Wirkung des intensiveren Ackerbaus (Drillen und Hacken der Zerealien, starke Kunstdüngung, Dreschmaschinen, Maschinenbetrieb überhaupt, intensive Hackfruchtkultur etc.) im Vergleich mit der traditionellen Wirtschaftsweise. Zunächst sind die einzelnen Formen, in welchen sich der Übergang zur intensiven Ackerbaukultur vollzieht, selbstverständlich nicht unter einander von gleicher Wirkung. Aber in einem Punkt kommen sie im Ergebnis dennoch alle überein: In der starken relativen [A 22]Steigerung des Bedarfs an Sommer- gegenüber
p
B: im Verhältniß zu
den Winterarbeitskräften bei absoluter Steigerung des Arbeitsbedarfs im ganzen
a
B: Ganzen
. Das letztere Moment wird regelmäßig zuerst, das erstgenannte im weiteren Verlauf der Entwicklung
ä
B: Entwickelung
wirksam. Demgemäß steigt, soviel ersichtlich,
b
B: steigt
bei langsamer Zunahme der Intensität
c
B: Intensität,
und in den Anfangsstadien des Überganges die Zahl der ständigen Arbeitskräfte im Verhältnis zur Bodenfläche langsam; die der nichtständigen schneller; im weiteren Verlauf oder bei schnellerem Übergang zur Intensität die der
d
Fehlt in A, B; der sinngemäß ergänzt.
nichtständigen fast ausschließlich, und es findet sogar bei hohen Intensitätsgraden eine relative und schließlich absolute Abnahme der ständigen Arbeitskräfte statt. Der letzte Punkt, die – nicht überall, aber anscheinend überwiegend, in den Gegenden mit starkem Wanderarbeiterzuzug fast ganz regelmäßig, – eintretende absolute Abnahme der ständigen Arbeiter, könnte überraschen. Die Gründe der Erscheinung liegen auch – wie nachher zu erörtern
26
[396] Unten, S. 396–398.
– nicht nur, aber doch immerhin auch in der Art der Betriebs[B 458]einrichtung. Die Kunst der traditionellen Betriebsweise in der Verteilung der Arbeiten über die Jahreszeiten bestand
e
In B folgt: nämlich
in der möglichsten Verminderung [397]der Saisondifferenzen und der Sorge dafür, daß die verfügbaren Arbeitskräfte auch ständig beschäftigt seien, also in der möglichsten Abschwächung
f
[397]In B hervorgehoben.
des Charakters der Landwirtschaft als eines Saisonbetriebes.
g
In B folgt: Man vertheilte – mit anderen Worten – die nothwendige Arbeit möglichst über das ganze Jahr.
Verhältnismäßig ebenso leicht aber läßt sich eine Verschiebung in der Disposition im umgekehrten Sinne vornehmen, also ein Teil der Arbeiten, die normalerweise
h
B: normaler Weise
im Winter vorgenommen werden, den Sommer- und Herbst-Saison-Arbeitern übertragen und dadurch der Charakter als Saisonbetrieb verstärken, der Bedarf an Dauerarbeitern auch absolut nicht unbeträchtlich vermindern. Die Vorfrage, ob das möglich und zweckmäßig ist, hängt davon ab, ob gerade Saisonarbeiter mit besonderer Leichtigkeit zu erlangen sind. Das war unter den alten stabilen Verhältnissen und bei der traditionellen Wirtschaftsweise nicht der Fall. Anders mit Umsichgreifen der intensiven Kultur. Sie bedarf verstärkter Saisonarbeit und schafft
i
In B hervorgehoben.
sie sich durch Steigerung der Saison-Geldlöhne. Es entsteht und wächst dadurch mit den modernen Verkehrsmitteln eine Klasse von Arbeitern, die überhaupt nur landwirtschaftliche Saisonarbeiter sind, die Wanderarbeiter. Es wandert zunächst der Bevölkerungsüberschuß übervölkerter oder extensiv bewirtschafteter Gegenden. Aber auf die Dauer ergreift die Wanderbewegung stetig größere Bruchteile der Landarbeiterschaft überhaupt. Das so geschaffene [A 23]Material von Saisonarbeitern nützt
j
In B folgt: nun
der intensive Betrieb bis aufs äußerste
k
B: Äußerste
aus. Es entsteht so gut wie kein Aufwand für die Unterbringung der Arbeiter,
l
Fehlt in B.
die
m
B: Die
Akkordlöhne steigern die Leistung, und nicht zuletzt: der Wanderarbeiter ist
n
B: Leistung; aber der Wanderarbeiter ist auch an sich arbeitswilliger. Polnische Mädchen, welche in der Heimath kein noch so hoher Lohn zu energischer Arbeit anspornt, leisten auswärts Außergewöhnliches. Der Wanderarbeiter ist eben
aus dem gesammten Ensemble seiner Familie und gewohnten Umgebung gerissen, er ist nur Arbeitskraft für den Gutsherrn wie in seinen eigenen Augen. Die Wanderarbeiterkaserne ist in ihrer Funktion das geldwirtschaftliche Analogon der antiken Sklavenkaserne. Der Gutsbesitzer spart Arbeiterwohnungen und Landanweisung, vor allem
o
B: Arbeiterwohnungen, denn die Unterbringung der Wanderarbeiter macht wenig oder keine Kosten. Er spart ferner die Landanweisung, endlich aber und vor Allem
jegliche verwal[398]tungs- und armenrechtliche Verantwortung und zahlt
p
[398]B: Verantwortung. Dagegen zahlt er
in Gestalt der höheren Saisonlöhne im ganzen
q
B: Ganzen
[B 459]regelmäßig nicht mehr, oft weniger, als wenn er den traditionellen Entgelt das ganze Jahr hindurch an einheimische Arbeiter zahlen würde. Die Nachteile des Geldlohns unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gleichen sich für ihn in dieser Form mehr als aus. In einzelnen Teilen Schlesiens betrachtet man die Wanderarbeiter schon als „Stamm“ der Arbeiterschaft. – Welcher Grund aber veranlaßt, vom Interessenstandpunkt der Arbeiter aus, die Wanderbewegung? Differenzen des Lohnniveaus scheinen das Nächstliegende und bilden einen erheblich mitwirkenden Faktor. Aber die Erhebungen des Vereins für Sozial-Politik
a
B: Sozialpolitik
sowohl als die des Evangelisch-Sozialen Kongresses bestätigen, daß auch, wo solche absolut nicht vorliegen und auch alle in den Bevölkerungsverhältnissen möglicherweise liegenden
b
A: liegende
Umstände fehlen, gewandert wird, ja daß benachbarte Gebiete ihre Arbeitskräfte direkt oder auf Umwegen geradezu austauschen. Der Grund ist eine Kombination wirtschaftlicher und psychologischer Momente. Der Wanderarbeiter würde eine allgemeine Lebenshaltung – es handelt sich nicht allein, nicht einmal hauptsächlich, um die Nahrung
7)
[A 23][398] Auch bei dieser darf man nicht an Fälle denken, wie die Zuwanderung aus halbbarbarischen Gegenden (Oberschlesien) nach Gegenden mit einem Maximum von Kultur (Sachsen). Bei den Wanderungen innerhalb des Ostens ist nach den Zeugnissen der Berichte die Nahrung der Wanderarbeiter ganz überwiegend – Ausnahmen kommen vor – die schlechteste von allen.
– und ein solches Ensemble, wie es ihn auf der fremden Arbeitsstelle umgiebt, in der Heimat sich nicht bieten lassen. Auf Grund eben dieser erniedrigten Lebenshaltung aber und der durch die Aufgabe der gewohnten heimatlichen Umgebung vermehrten Arbeitsenergie erspart er, auch wenn die Lohnsätze in der Fremde nicht höher sind, als in der Heimat, relativ erhebliche Beträge, [A 24]wie er sie im heimatlichen Arbeitsverhältnis nicht zu ersparen vermöchte, und kann – ein begreifliches Verlangen – in der ohnehin arbeitslosen Winterszeit
c
B: Winterzeit
„Ferien“ machen. Aber ferner und namentlich: die Abwanderung entzieht ihn der Notwendigkeit, bei den benachbarten heimatlichen Gutsherren Arbeit zu suchen. Gerade die Arbeit in [399]der Heimat aber ist mit dem traditionellen Herrschaftsverhältnis historisch und gedankenmäßig verknüpft,
d
[399]B: verknüpft:
es ist der dunkle Drang nach persönlicher Freiheit, welcher die Arbeiter zur Arbeit in die Fremde treibt. Auch hier opfern sie
e
B: Sie opfern
ihre gewohnten Lebensverhältnisse und Nahrungsstand
f
Fehlt in B.
dem Streben nach Emanzipation aus der Unfreiheit: ihre stumpfe Resignation wird durchbrochen. Auch die
g
B: Die
vielbeklagte „Mobilisierung“ der Landarbeiter ist zugleich der erste Anfang der Mobilmachung zum Klassenkampf.
[B 460]Wir sehen: die Konsequenzen planmäßiger „Verflechtung in die Weltwirtschaft“ für die landwirtschaftlichen Betriebe des Ostens auf demjenigen Areal – dem größten meines Erachtens
h
B: unzweifelhaft größten
–, welches zu intensiver Viehzucht nicht überzugehen vermag, sind, wenn sie Großbetriebe bleiben wollen, schon unter dem Gesichtspunkt der Bevöikerungsschichtung schwerwiegender Art. Gehen sie in Unterordnung unter die Gebote der internationalen Produktionsteilung zur extensiven Weidewirtschaft über, so sinkt der Nahrungswert der Bodenprodukte und die Bevölkerungsziffer. Gehen sie unter Steigerung der Bodenkultur zum intensiven Ackerbau über, so schränken sie die relative Bedeutung, teilweise auch die absolute Zahl der ständigen Arbeiter ein, befördern dagegen die Fluktuation der Arbeiterschaft und gefährden damit das allgemeine Kulturniveau
i
B: die Stabilität der Gruppirung der Bevölkerung
durch Entstehung eines modernen Nomadentums. Es kommt darin nur zu deutlich zum Ausdruck, daß die Konkurrenzfähigkeit der ausländischen Produzenten eben in dem niedrigeren
k
In B hervorgehoben.
Kulturniveau beruht, auf den ungeschwächten Naturkräften des Bodens und dem Fehlen der mittelbaren Belastung durch das soziale Ensemble, welches die Bevölkerungsdichtigkeit und die Lebensansprüche einer Bevölkerung mit älterer Kultur schaffen. Die landwirtschaftlichen Großbetriebe auf dem nicht besonders begünstigten Boden des Ostens müßten, – ich kann es nur wiederholen, – in
l
B: müßten in
der Bodenkultur und in der Lebenshaltung der Arbeiter eine Kulturstufe heruntersteigen,
m
B: dem sozialen Niveau der Arbeiter wie der Unternehmer eine Kulturstufe heruntersteigen können,
um als Großbetriebe konkurrenzfähig zu bleiben.
[400]Man könnte nun annehmen, daß diese Erscheinung, wie bei der kapitalistischen Entwicklung einzelner Großindustrien, vor[A 25]übergehend sein und daß zunächst zwar die relative Zahl der ständigen Arbeiter eine geringere, ihre Lebenshaltung aber eine entsprechend höhere werden, daß im weiteren Verlaufe auch die Wanderarbeiter auf das gleiche Kulturniveau gehoben, der Enderfolg also Ersatz von Arbeit durch Kapital und Hebung der Lebenshaltung der, zufolge Abstoßung überflüssig und unwirtschaftlich verwendeter Menschenkräfte, an Zahl etwas verminderter Arbeiter sein werde. Die Gestaltung der Verhältnisse in Teilen der Provinz Sachsen und manche anderen einzelnen Erscheinungen könnten als Paradigmen dafür dienen, und wir werden alsbald noch einige andere Symptome, welche dafür verwertet werden könnten, kennen lernen. Mit der Prüfung dieser Frage, soweit die bisherigen lückenhaften Beobachtungen diese zulassen, kehren wir noch einmal zu der Erörterung zurück, welche Wirkung die einzelnen in der Bodenqualität und der Bewirtschaftungsart liegenden Faktoren auf die Lage der Arbeiter ausüben.
n
[400]B: Diese verhängnißvolle Situation ist auch für die rein materielle Lage der Landarbeiterschaft – ihren Nahrungsstand – von maßgebender Bedeutung in einem Augenblick, wo zum ersten Mal die freie Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt als organisatorisches Prinzip auch auf dem Lande erscheint. Die an die Tradition gebundene Art der Lohnbemessung, welche dem platten Lande eignete, brachte es mit sich, daß die Einkommens- und Ernährungsverhältnisse der Arbeiter durch rein ökonomische Momente nur theilweise und indirekt, unmittelbar dagegen durch solche Umstände bestimmt werden, welche jenen festen Halt, den die Tradition einer festgefügten typischen Arbeitsverfassung bot, erschüttern. Das ist aber gerade bei denjenigen Veränderungen der Fall, welche die moderne Betriebseinrichtung mit sich bringt. In B folgt ein Absatz.
Wir gehen wiederum von dem oben
27
[400] Oben, S. 372.
angenommenen traditionellen Typus des mittleren Ritterguts aus. Zunehmende Größe der [401]einzelnen Betriebe
8)
[401][A 25]Es ist daran zu erinnern, daß es sich hier nur um Vergleichung von Großbetrieben (isolierten Gütern) verschiedener Größe unter sich handelt. Bäuerliche Betriebe sind damit absolut unvergleichbar; es ist ferner eine ganz von der nach der Wirkung der konkreten Betriebsgröße verschiedene Frage, wie die allgemeine Grundbesitz- und Betriebsgrößenvertheilung (beides darf im Osten in der Hauptsache identifiziert werden) in einer Gegend im Sinne starken Vorherrschens von Großbetrieben wirkt. Ein solches führt bei besonders intensiver Kultur zur Hebung der Saisonlöhne, oft auch, wie es scheint, des Geldlohnniveaus überhaupt, weil stetig Arbeitskräfte herangezogen werden müssen. Dagegen scheint die Lage der ständigen Arbeiter in solchen Fällen nicht von der Grundbesitzverteilung an sich, sondern von ganz anderen Umständen abzuhängen, nämlich von der Stärke der Tradition, der nationalen Herkunft, mit einem Wort, dem geschichtlich begründeten Kulturniveau der Arbeiterschaft. In Mecklenburg, Neuvorpommern und der Holsteiner „Grafenecke“,
29
Im Gegensatz zu den Marsch- und Geestdistrikten, wo der bäuerliche Grundbesitz überwog, herrschte an der Ostküste Schleswig-Holsteins der Großgrundbesitz vor. Dieses Gebiet wurde als „Grafenecke“ bezeichnet.
also dem ganzen Küstengebiet von Rügen bis Alsen ist sie weit überdurchschnittlich, in den Magnatengegenden Schlesiens, auch den nicht stark polnischen, weit unterdurchschnittlich auch bei Gleichheit der Bodenqualität und der Intensität der Bewirtschaftung. Daran ist unbedenklich – ich habe das in der Enquêtebearbeitung auszuführen versucht
30
In Webers Untersuchung über die Lage der ostelbischen Landarbeiter heißt es: „Die Höhe der Lebenshaltung der mecklenburgischen Arbeiter ist […] ganz wesentlich der Art, in welcher die patriarchalische Arbeitsverfassung dort erhalten und fortentwickelt ist, zu danken.“ Weber, Landarbeiter, S. 763 (MWG I/3, S. 881).
– die auch auf die benachbarten Gebiete zurückwirkende, alte und sozial festgefugte Arbeitsverfassung zumal Mecklenburgs und Ostholsteins im Gegensatz zu der schlesischen schuld. Dies übersieht Kaerger, wenn er in seiner Schrift über „Die Arbeiterpacht als Mittel zur Lösung der ländlichen Arbeiterfrage“ (Berlin 1893) gegen eine allerdings nur vermeintliche Behauptung von mir (siehe [A 26] unten)
31
Unten, S. 411–415, Anm. 13.
als Beispiel der günstigen Wirkung der Intensität der Bodenkultur auf die Lage der Arbeiter, Neuvorpommern in’s Feld führt.
32
Karl Kaerger hatte Max Webers angebliche Behauptung, daß zwischen der Intensivierung der Bodenkultur und dem Sinken des Lohnniveaus ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehe (vgl. oben, S. 364), scharf kritisiert. In dem Ansteigen der Löhne sowie generell dem bemerkenswerten Lohnniveau im Regierungsbezirk Stralsund, also Neuvorpommern (und Rügen), sah er ein Beispiel für die Fehlerhaftigkeit dieser These. Die hohen Löhne in diesem Bezirk bestätigten vielmehr „aufs Neue die Abhängigkeit der Lohnhöhe vom Ertrage des Bodens“. Kaerger, Arbeiterpacht, S. 7.
Ich habe ganz dasselbe wie vorstehend bereits Bd. III, S. 40 verb[unden] mit S. 762ff. der Enquêtebearbeitung gesagt.
33
Weber hatte entgegen der Ansicht Kaergers nicht das relativ hohe Lohnniveau in Neuvorpommern in Zweifel gezogen, auch nicht dessen Zusammenhang mit der dortigen Bodenqualität und dem Ertrag, wohl aber die Behauptung, daß grundsätzlich ein Kausalverhältnis zwischen Bodengüte und -ertrag und Lohnniveau gegeben sei: Ein solches [402]Verhältnis bestehe nur bei einander benachbarten Bezirken. Sobald man aber größere Bereiche, etwa Provinzen, miteinander vergleiche, zeige sich, daß die Lohnhöhe abhängig sei von dem Grad, in dem die patriarchalische Arbeitsverfassung in den betreffenden Gebieten fortbestehe. Weber, Landarbeiter, S. 40 verbunden mit S. 762ff.; siehe auch ebd., S. 791f. (MWG I/3, S. 104, 880ff., 912f.).
o
Index und Fußnote fehlen in B.
führt dann, so wurde oben konstatirt,
28
[401] Oben, S. 395.
zu einer [A 26]relativen Abnahme der ständigen Arbeitskräfte im Verhältnis zur bebauten Fläche, zunehmende Qualität des Bodens zu einer relati[402]ven Abnahme derselben im Verhältnis zur Ertragsfähigkeit, also auch zum präsumtiven Ertrage, zunehmende Intensität zu einer relativen Abnahme derselben jedenfalls im Verhältnis zu dem Gesamtaufwand von Arbeit innerhalb des Betriebes, also präsumtiv auch zum Produkt, bei hoher Intensität sogar zu einer absoluten Abnahme, zunehmende Extensität endlich zu einer absoluten Abnahme derselben. Wie steht es nun in allen diesen Fällen mit der materiellen Lage der teils absolut, theils relativ verringerten ständigen Arbeiterschaft?
1
B: Sehen wir uns die wichtigsten derjenigen Faktoren an, welche einen Einfluß auf die Lage der Arbeiter möglicherweise ausüben [B 461]können: Es sind: l. die verschiedene Größe der einzelnen Betriebe: 2. die verschiedene Güte des Bodens; 3. die verschiedene Intensität der Bodenbewirthschaftung; 4. die Grundbesitzvertheilung. Was zunächst die Wirkung der Größe der Betriebe auf die Lage der Arbeiter anlangt, so scheint der Satz ziemlich allgemein aufgestellt werden zu dürfen: je größer der Betrieb, desto weniger ständige Arbeiter bedarf er im Verhältnis zur bebauten Fläche. Es folgt kein Absatz in B; Index fehlt in B.
[B [461]]Eine Abnahme der ständigen Arbeiter im Verhältnis zur bebauten Fläche bei untereinander gleichen Verhältnissen der Bodenqualität und Intensität scheint
p
[402]In B folgt: nun ferner
regelmäßig mit einer Hebung ihrer Lage verbunden zu sein
9)
[402][B 461]Beispiel: Nach einem sehr sorgfältigen, aus Angaben der Arbeiter und Wirtschaftsbüchern der Güter zusammengestellten Bericht auf die Enquête des ev[angelisch]-soz[ialen] Kongr[esses] aus dem Kreise Königsberg (Land)
34
Weber bezieht sich hier und in der im folgenden wiedergegebenen Tabelle auf den 1893 gedruckten Bericht des Königsberger Pfarrers Carl Ludwig Fischer über die Lage der ländlichen Arbeiter in Ostpreußen. Vgl. Fischer, Lage, S. 21–33. Weber rezensierte diese Schrift. Siehe oben, S. 275–281.
stellt sich innerhalb eines Bezirkes, der so eng ist, daß die Bodenverhältnisse schwerlich Einfluß haben, bei anscheinend auch etwa gleicher Intensität des Anbaues, und wenn man gleichmäßig dieselben Geldumrechnungsfaktoren anwendet, das Reineinkommen der Instfamilien, abzüglich Kosten für Scharwerker, auf mehreren benachbarten Gütern wie folgt:
1. für 1 Instmann, der auf je 35 ha. Fläche kommt, auf 525,35 Mk.
2. für 1 Instmann, der auf je 40 ha. Fläche kommt, auf 742,50 Mk.
3. für 1 Instmann, der auf je 43 ha. Fläche kommt, auf 752,50 Mk.
4. für 1 Instmann, der auf je 53 ha. Fläche kommt, auf 803,63 Mk.
Also ein völliger Parallelismus. In einem fünften Fall stellt sich das Einkommen:
5. für 1 Instmann, der auf je 57 ha. Fläche kommt, auf 645,00 Mk.
Hier wird teilweiser Dreschmaschinenbetrieb gemeldet. Der Abstand von Fall 1 zu Fall 2 ist auffallend groß, auch hier wird für Fall 1 teilweiser Dreschmaschinenbetrieb gemeldet. Fall 1 und 5 untereinander folgen wieder der Regel. Es zeigt sich, daß nur unter sich annähernd gleiche Betriebsformen vergleichbares Material ergeben. (Mit den Betriebsgrößen hängt in diesen Fällen die Verschiedenheit der Arbeitsintensität nicht zusammen.) |
r
B: (In diesem Falle hängt übrigens die Verschiedenheit der Arbeitsintensität mit der Betriebsgröße nicht zusammen.)
und das entspricht wiederum
q
B: sein.*) Das entspricht
bekannten Ana[403]logien
s
[403]In B folgt: in der Industrie
und ist natürlich, da es sich in diesem Falle lediglich um eine rationellere Disposition über die vorhandenen Arbeitskräfte unter Ersparung unnützer Mitesser handelt. Daraus ergiebt sich – und das entspricht der Erfahrung –, daß ceteris paribus, d. h. bei gleicher Bodenqualität und Wirtschaftsintensität, [A 27]die Arbeiter größerer Großbetriebe besser gestellt sein werden als die kleinerer. Dieser Satz hört aber sofort auf richtig zu sein, sobald man verschieden intensive Betriebsformen und namentlich, wenn man Güter aus verschiedenen[,] nicht unmittelbar benachbarten Gegenden mit verschiedener Arbeitsverfassung und Kulturstufe der Arbeiter
t
In B hervorgehoben.
mit einander vergleichen wollte, wie etwa Oberschlesien und Ostpreußen. Die Vergleichbarkeit besteht in dieser Beziehung
a
Fehlt in B.
nur für lokale Bezirke mit traditionell gleichartigen Verhältnissen.
b
In B folgt: Ebenso ist es eine ganz andere Frage, wie sich die Lage der Arbeiter [B 462]bäuerlicher Betriebe > zu der in Großbetrieben verhält. Unter einander vergleichbar sind nur Betriebe des leichen sozialen Gesammtcharakters.
[B [462]]Ähnlich liegt die Sache mit der Wirkung der Bodenqualität. Die bessere Qualität des Bodens wirkt, da, wie oben gesagt,
35
[403] Oben, S. 395.
die Relation der ständigen Arbeitskräfte zur Bodenfläche langsam steigt, zur Ertragsfähigkeit dagegen abnimmt,
c
B: erfordert in der Ernte einen größeren Arbeitsaufwand, im Übrigen steigt mit zunehmender Qualität der Bedarf an ständigen Arbeitskräften langsamer als die Ertragsfähigkeit. Sie wirkt deshalb
bei den auf Anteil gesetzten Instleuten unter sonst gleichen Verhältnissen naturgemäß steigernd auf das Einkommen; in einem gewissen, aber erheblich geringeren Maße scheint das auch bei den Deputanten der Fall zu sein.
d
B: wirkt das auch auf die Deputanten zurück.
Was die Geldlöhne anlangt, so ist eine Abhängigkeit von der Bodengüte (Grundsteuerreinertrag) in unmittelbar benachbarten Bezirken selten sicher zu konstatieren. Hier überwiegen die rein individuellen Umstände (Weite der Wege, Isoliertheit des Gutes u.s.w.). Faßt man Bezirke von etwa vier bis fünf Kreisen von unter sich
e
B: in sich etwa
gleichen Boden- und Bewirtschaftungsverhältnissen zusammen, so findet regelmäßig ein deutlicher Parallelismus der Lohnhöhe mit der Boden[404]güte statt.
10)
[404][A 27][B 462]Beispiele: Die Lohnverhältnisse Ostpreußens, wo eine hochintensive Feldbebauung (Rübenkultur etc.) im allgemeinen auch auf den besten Bodenklassen nicht besteht
h
B: 1891 nicht in großem Umfange bestand,
die verschiedene Intensität durchschnittlich vielmehr der verschiedenen Bodengüte etwa entsprechen dürfte. Nach den allerdings sehr rohen, hier aber doch vorläufig genügenden Zusammenstellungen in der Enquête
36
[404]Siehe dazu die ausführliche Zusammenstellung in: Weber, Landarbeiter, S. 820–832 (MWG 1/3, S. 946–958).
zeigt sich folgender Parallelismus:
1. Regierungsbezirk KönigsbergDurchschnitt des2. Regierungsbezirk GumbinnenDurchschnitt des
Grundsteuerreinertrages pro Ha.
i
B: Hektar
Mannstagelohnes im JahrGrundsteuerreinertrages pro Ha.
k
B: Hektar
Mannstagelohnes im Jahr
l
B: Jahre
Mk.Mk.Mk.Mk.
Kreis Ortelsburg, Neidenburg4,311,10Südwestliches Masuren5,491,10
Ermland8,711,21Masurische Höhenkreise6,251,11
Kreis Mohrungen, Pr[eußisch] Holland, Osterode9,921,32Südliches Littauen9,401,25
Samland und Natangen13,121,50Östliches und nördliches Littauen10,831,28
[A 28]Die Thatsache dieser Abhängigkeit habe ich nicht nur nicht, wie Kaerger offenbar annimmt, in Abrede gestellt, sondern, und zwar ganz allgemein, nicht nur für Ostpreußen, ausdrücklich betont, fast mit den Worten des Textes: Bd. 3, S. 791 der Enquête.
m
Fehlt in B.
37
„Wenn man nun die Durchschnittszahlen […] verfolgt, so zeigt sich zunächst, daß zwischen unmittelbar benachbarten größeren Bezirken eine gewisse Abhängigkeit der Lohnhöhe von der Bodengüte allerdings besteht“. Weber, Landarbeiter, S. 791 (MWG I/3, S. 912).
[A 28]Sobald man aber große Gebiete – Provinzen – zusammenfaßt, hört dieser Parallelismus auf, ja, er hört nicht nur auf, sondern kehrt sich um
f
[404]In B hervorgehoben.
, wenn man die Reinertragsziffern Schlesiens mit denen des Nordens vergleicht. Der Grund liegt wiederum in der Differenz der Arbeitsverfassung.
Wir fanden also für die bisher erörterten Faktoren – Betriebsgröße und Wirtschaftsintensität –, daß sie in ihrer Bedeutung für die [405]Lage der Arbeiterschaft hinter dem Einfluß der überkommenen Arbeitsverfassung und der auf dieser (welche zugleich auch die soziale Schichtung der gesammten Insassen der großen Güter in sich schließt, vielmehr: mit ihr identisch ist) beruhenden traditionellen Lebenshaltung der Arbeiter jedenfalls zurückstehen. Es ist nunmehr die Frage zu erörtern, welcher Einfluß dem noch nicht erörterten Faktor:
g
B: Beide bisher erörterten Faktoren also stehen an Bedeutung [B 463]hinter einem anderen: – der Art der Arbeitsverfassung und der Nationalität der Arbeiter – zurück. Sehen wir nun zu, welcher Einfluß dem dritten oben aufgeführten Faktor:
der zu- oder [B [463]]abnehmenden
n
[405] A: abnehmende
Intensität des Betriebes, zukommt. Eine Abnahme der Betriebsintensität – sei es nun der Arbeits- oder der Kapitalintensität – wird bei fortbestehendem Großbetrieb im Osten regelmäßig mit Verdrängung der Feldarbeit durch
o
In B folgt: extensive
Viehzucht identisch sein, eine Steigerung der Intensität gegenüber der traditionellen Betriebsweise kann in Form intensiverer Viehzucht erfolgen, – dann handelt es sich um Zunahme der Kapitalintensität
a
B: „Kapitalintensität“
des Betriebes – oder in Gestalt intensiverer Ackerbaukultur – dann nimmt der Betrieb an Intensität der
b
B: des
Kapital- sowohl als der Arbeits-Investition
c
B: des Arbeits-Aufwandes
zu.
Der Übergang zur reinen oder fast reinen Viehwirtschaft im Großbetriebe scheint bei starkem Rückgang der Zahl der Arbeiter deren Lage da, aber auch nur
d
In B hervorgehoben.
da günstig zu beeinflussen, wo die klimatischen Verhältnisse diesen Übergang entschieden provozieren.
11)
[405][B 463]In den relativ intensiven Weidewirtschaften im Kreise Fischhausen, wo das Klima die intensive Viehzucht entschieden begünstigt, sind die Arbeiter nach den Berichten besser gestellt, als in den Körnerbau treibenden Wirtschaften; das Umgekehrte ist nach den Berichten aus dem Kreise Filehne daselbst der Fall, wo der klimatische Vorzug wegfällt. |
(Sehr hohe Geldlöhne zahlen stellenweise Wiesenwirthschaften im Kleinbetrieb).
e
Fehlt in B.
Das Material ist hier sehr unzulänglich, die Frage ist aber auch nicht von hervorragender Bedeutung für uns; als erkennbare und uns interessierende Wir[A 29]kung bleibt für uns nur bestehen, daß eine auf Kosten des Feldanbaues zunehmende Viehzucht die Zahl der Arbeitskräfte
f
In B folgt: und hiermit die Volkszahl des platten Landes
überhaupt stark vermindert.
Der intensive Ackerbau nun, der uns hier speziell interessiert, führt zu einer solchen Verminderung der benötigten Arbeitskräfte nicht, da der Ersatz der menschlichen durch maschinelle Arbeitskraft in der Landwirthschaft eine im Verhältnis zur Industrie weit untergeordnetere Rolle spielt. Er führt vielmehr zunächst – wie
g
In B folgt: schon
[406]oben konstatiert
38
[406] Oben, S. 396.
h
[406]B: konstatirt, –
zu einer Verschiebung nur innerhalb der Arbeiterschaft: der Anteil der ständigen Arbeitskräfte im Verhältnis zu den überhaupt verwendeten Arbeitskräften sinkt. Zu erörtern bleibt, wie die materielle und soziale Lage der ständigen sowohl als der unständigen Arbeiter beeinflußt wird.
Die intensivere Bodenkultur trägt an sich selbstverständlich regelmäßig
i
Fehlt in B.
die Tendenz zur Steigerung des Kulturniveaus und der Lebenshaltung [B 464]der Bevölkerung überhaupt in sich. Da, wo eine große Zahl von ansässigen Eigenwirten die gesteigerten Erträge voll perzipiren, muß die Folge eine anhaltende Steigerung der Lebensansprüche aller Schichten der Bevölkerung, auch der Arbeiter, sein. Problematisch dagegen liegt die Frage für die letzteren unter der Vorherrschaft des Großgrundbesitzes. Wo eine festgefugte Arbeitsverfassung Arbeitern, welche von jeher an hohe Nahrungsansprüche gewöhnt sind, die volle Teilnahme an der Steigerung der Erträge sichert, tritt derselbe Erfolg ein, wie
k
B: ein. So
thatsächlich in Mecklenburg, Ostholstein und Neuvorpommern. Daß das Gegenteil mindestens möglich ist, zeigt die traurige Lage der Arbeiter in den am intensivsten bewirtschafteten Teilen Schlesiens, wo die Arbeitsverfassung, wie oben ausgeführt,
l
In B folgt: und ebenso zum Theil die Nationalität der Arbeiter
39
Oben, S. 388f.
eine andere ist. Damit scheint also auch die größere oder geringere Intensität der Kultur ebenso wie die Bodenqualität ein an sich
m
In B folgt: stets
günstig wirkendes, nur
n
In B folgt: eventuell
durch die Einflüsse der sozialen Schichtung der Arbeiterschaft
o
In B folgt: und ihrer Rassengewohnheiten
an Bedeutung überwogenes Moment zu sein. Allein es scheint nur so. Denn wenn, wie wir immer wieder sehen, in der That die Art der Arbeitsverfassung
p
In B hervorgehoben.
, also der sozialen
q
A: sozialer
Schichtung und Gruppirung der Landarbeiterschaft das für ihre materielle Lage in letzter Linie Entscheidende
r
B: Landarbeiterschaft, für ihre materielle Lage entscheidend
ist, und wenn sich ferner zeigte, daß unter den gegenwärtigen Machtverhältnissen auf dem Lande die geldwirtschaftliche Gestaltung der Arbeitsverfassung die materielle Lage der Arbeiter schwer gefährdet, so muß eine Umwandlung der Betriebsweise, welche [A 30]diese geldwirtschaftliche Verfassung mehr oder weniger vollständig herbeizuführen die Ten[407]denz hat, die gleichen Gefahren in sich tragen. Das aber ist bei der intensiven Betriebsweise der Fall.
Es wurde oben hervorgehoben,
40
[407] Oben, S. 396.
daß der intensive Ackerbau zunächst, so lange nämlich die Arbeitsverfassung in der Hauptsache unverändert bleibt, die Relativzahl der ständigen Arbeitskräfte zur Bodenfläche regelmäßig erhöhe. Ebenso erhöht er ihre Bezüge unter der gleichen Voraussetzung. Da der alte Instmann durch Anteile gelohnt wird, steigert sich bei gleichbleibenden Verhältnissen sein Verdienst
12)
[407][A 30][B 464]Wo die Anteilsverhältnisse auch nur annähernd konstant geblieben sind, kommen in fruchtbaren Gegenden sehr hohe Dreschereinnahmen vor, im Kreise Königsberg Land bis zu 120 Neuscheffel Getreide verschiedener Art das Jahr durchschnittlich nach Angaben von Berichten der Enquête des ev[angelisch-]s[ozialen] Kongresses. |
; – das ändert sich nicht notwendig da[B 465]durch, daß regelmäßig auf besserem Boden und mit steigender Bodenkultur das Anteilsverhältniß herabgesetzt wird, und daß dies immer bei Einführung des Maschinendrusches der Fall ist.
a
[407][B 465]In B bindet Index *) an. Hierzu gehört die Fußnote: *) In Ostpreußen ist noch jetzt vielfach der 10. bis 11. Scheffel üblich, weiter westlich war der 15. bis 18. lange Zeit typisch, auf besserem Boden und bei Dampfmaschinendrusch geht der Antheil, wo er bestehen bleibt, jetzt bis zum 33. Scheffel herab und hat dann nur noch den Charakter einer Tantième. Der Ernte-Antheil ist jetzt wohl überall beseitigt. Er betrug stellenweise die 5. (!) Mandel.
Im weiteren Verlauf der Entwicklung
b
B: Entwickelung
pflegt aber
c
In B folgt: – sahen wir
12
Oben, S. 381 mit textkritischer Anm. m.
das Anteilverhältnis gänzlich beseitigt und durch festes Deputat ersetzt zu werden, womit
d
B: werden. Damit ist jedenfalls
der Teilnahme der Arbeiter an der Steigerung
e
In B hervorgehoben.
der Erträge ein Ende gemacht wird
f
Fehlt in B.
. Es bedeutet das wiederum
g
B: dies nun
nicht an sich eine Verschlechterung sei es der Gesamtlage
h
B: Gesammtlage
, sei es speziell des Nahrungsstandes, im Gegenteil
i
B: Nahrungsstandes. Im Gegentheil bringt es ihnen
zunächst sehr oft eine Besserung durch Sicherstellung und Regulirung des Verbrauchsquantums, aber es bedeutet
k
B: Ihres Verbrauchsquantums. Aber es bedeutet, da die hohen Dreschlohneinkünfte in Getreide wegfallen,
eine Verschiebung nach Seite des Kartoffel- zu ungunsten
l
B: Ungunsten
des Zerealienfaktors im Budget und regelmäßig gleichzeitig einen
m
B: Budget, wie sich auch aus den Berichten deutlich ergiebt. Und Hand in Hand damit geht regelmäßig ein
Rückgang der Naturalienlöhnung überhaupt zu [408]gunsten
n
[408]B: Gunsten
derGeldlöhnung. Es bildet deshalb einen Schritt
o
B: Geldlöhnung, ein Schritt also
auf dem Wege zur der Proletarisirung und damit auf die Dauer eine Gefährdung des Gesammtnahrungsstandes gegenüber demjenigen der Instleute.
p
B: Proletarisirung. Die Proletarisirung bedeutet aber vor allem auch einen Bruch der festen Traditionen in Bezug auf die Ernährung. Die typische Nahrung der Landarbeiter bestand bis vor 100 Jahren aus Zerealien und Milch mit relativ seltenem Fleischgenuß. Im Laufe der Zeit hat die Kartoffel zunehmend die Bedeutung des „täglichen Brotes“ erlangt. Das ist nicht so unbedenklich, wie es scheint.
Nicht als ob die relativ steigende Bedeutung der Kartoffel in der Volksernährung an sich ein Nachteil wäre. Im Gegenteil, die Notwendigkeit der Ernährung größerer Massen auf der gleichen Fläche postuliert dies Nahrungsmittel. Aber von entsprechend steigender Wichtigkeit für den Gesamtnahrungsstand
q
B: Gesammtnahrungsstand
ist dann die Frage, was neben
r
In B hervorgehoben.
den Kartoffeln konsumiert wird.
s
B: wird, denn die Kartoffel hat die Eigenart, den Magen stark zu füllen und so das Gefühl physischer Sättigung zu erzeugen, ohne doch die physiologisch erforderlichen Eiweißstoffe dem Körper entsprechend zuzuführen. –
Wir haben seit dem Mittelalter zunächst einen Umschwung in der Volksernährung zu ungunsten
a
B: Ungunsten
der Fleischnahrung und zu gunsten
b
B: Gunsten
der Zerealiennahrung als [A 31]Begleit[B 466]erscheinung der steigenden Kultur erlebt. Die annähernde Ausschließlichkeit der Zerealiennahrung bei der Landbevölkerung bildete vielleicht nicht am wenigsten die physiologische Unterlage ihrer psychischen Eigentümlichkeiten: stumpfe
c
B: stumpfer
Resignation und Lenksamkeit. In diesem Jahrhundert beginnt dann die Fleischnahrung wieder den Gradmesser der Kultur zu bilden, und der typische Konsum des modernen, aufstrebenden Proletariats setzt sich mehr und mehr aus Kartoffeln und Fleisch oder – Schnaps zusammen.
d
In B folgt: Der letztere ersetzt nur zu leicht scheinbar das, was die Kartoffel dem Körper nicht zugeführt hat.
Entscheidend ist
e
In B folgt: also
für die Volksernährung im ganzen, ob eine entsprechende Fleischzufuhr
f
B: Eiweiß- (Fleisch-oder Milch-)Zufuhr
dem vermehrten Kartoffelkonsum die Wage hält. Und von völlig entscheidender Bedeutung für die Lage der Landarbeiter, ihre soziale Position wie die Gewährleistung eines relativ zulänglichen Nahrungsstandes, ist unter diesen Umständen das Schicksal ihrer Viehhaltung. Objektiv wie subjektiv bildet sie den Mittelpunkt ihres Haushalts. Gerade sie
g
B: Haushalts, die Grundlage auch für eine angemessene Verwendung der Arbeit der Frau und der jüngeren Kinder innerhalb des Haushalts im gemeinsamen Interesse der Familie. Gerade sie
aber ist den schärfsten [409]Angriffen von Seiten der intensiven Bodenkultur ausgesetzt, da die Steigerung des Bodenwertes die Beseitigung der Weiden fordert.
Wir finden denn auch, nicht überall, wohl aber als Begleiterscheinung speziell des Hackfruchtbaus, aber auch – und das ist charakteristisch – der intensiven Viehwirtschaft, zunächst die Einschränkung, dann die Beseitigung der Gänse-, Schaf- und Kuhhaltung. Nur das Schwein bleibt. Dieser Schritt wirft auch die ganze alte Bedeutung der Deputate über den Haufen, sie dienen nun wesentlich nur konsumtiven, nicht produktiven Zwecken in der Familienwirtschaft des Arbeiters. Er ist damit Proletarier geworden, und sein Freiheitsinteresse fordert auf die Dauer den Geldlohn. Deshalb
h
[409]B: Auch deßhalb
führt die Entwicklung auch
i
Fehlt in B.
mit Notwendigkeit über den jetzt herrschenden Zustand hinaus, zu Verhältnissen, wie sie in Schlesien bei den „Lohngärtnern“ bestehen, schon deshalb
k
B: darum
, weil ein proletarisierter, besitzloser Arbeiter eine Inststelle garnicht annehmen kann. Die Größe des eignen Besitzes (Möbel etc., Vieh) und die Bedeutung der eigenen Wirtschaft stehen in Wechselwirkung, wie ein Blick auf die Versicherungsziffern der mecklenburgischen Tagelöhner im Gegensatz zu den schlesischen zeigt.
42
[409] Weber behandelt diese Fragen im Rahmen der Enquete in den Kapiteln über Schlesien und Mecklenburg. Weber, Landarbeiter, S. 493–639, 697–767 (MWG I/3, S. 593–747, 809–885).
Die
l
B: Auch aus diesem Grunde ist die
Zahl „der freien“[,] nur in Geld gelohnten [B 467]Arbeiter, welche an Stelle der Instleute als ständige Arbeitskräfte treten, ist
m
Fehlt in B.
im stetigen Zunehmen begriffen. Bei ihnen steht die Kartoffel als Nahrungsmittel herrschend da, ihr Zerealien- und Fleischkonsum ist problematisch. Ganz überwiegend wird berichtet, daß die materielle Lebenshaltung der [A 32]freien Arbeiter eine schlechtere sei, als die der Instleute, ebenso fest aber steht, daß sie einen stetig wachsenden Bruchteil auch der ständigen Arbeitskräfte bilden. Gerade die Nachfrage nach freien Arbeitern hat sich aus den schon wiederholt hervorgehobenen Gründen seit Jahrzehnten am stärksten vermehrt und ihre Löhne – die Geldlöhne – gesteigert, während die Bezüge der in Naturalien abgelohnten Kontraktsarbeiter relativ stabil blieben
n
A: geblieben
. (Dies sollte die Zusammenstellung [410]Bd. 3[,] S. 803f. der Enquêtebearbeitung zeigen.)
o
Fehlt in B.
43
[410] Gemeint ist: Weber, Landarbeiter, S. 806–819 (MWG I/3, S. 932–945). Weber verfolgt dort anhand der Erhebungen über die Lage der Landarbeiter aus den Jahren 1848/49 und 1873 von Alexander von Lengerke und Theodor von der Goltz (vgl. oben, S. 368, Anm.2) die Entwicklung der Lohnverhältnisse bei kontraktlich gebundenen Arbeitern (Instleuten) und freien Landarbeitern.
Die freien
ö
[410]B: Diese „freien“
Arbeiter waren früher Angehörige der Dörfer, die gelegentlich einige Groschen nebenher verdienten, sonst nur eine zahlenmäßig wenig erhebliche unterste Schicht der Landbevölkerung, die noch zur Zeit der Lengerkeschen Enquête (1849)
p
B: 1849
abwechselnd der Armenpflege anheim fiel, in- und außerhalb der Landwirtschaft Arbeit fand. Jetzt sind sie eine Gruppe von stets steigender relativer Bedeutung. Ihr Lohnniveau zeigt die Tendenz, sich innerhalb der einzelnen, größeren Bezirke mit annähernd gleicher Arbeitsverfassung auszugleichen. Und zwar auf einem Niveau, welches dem 1873 in den reicheren Gegenden erreichten nahe kommt, also eine oft erhebliche Erhöhung der Löhne in den ärmeren Gegenden bedeutet. Dagegen gleicht die Umwandlung der alten Instleute in Deputanten das Lohnniveau der Kontraktsarbeiter
q
B: Kontraktarbeiter
regelmäßig auf einem Niveau aus, welches um etwas, aber nicht erheblich über demjenigen der weniger günstigen Gegenden
r
In B hervorgehoben.
(nicht gerade der allerschlechtesten) liegt und durch die Beseitigung der Viehhaltung häufig darunter gedrückt wird. Der erhöhte Geldlohn der freien Arbeiter bedeutet aber für die materielle Lage nur in den günstigsten Fällen das gleiche, wie die Gesamtaufkünfte
s
B: Gesammtaufkünfte
der Deputanten, auf deren Kosten sie zunehmen. Wir haben als Gesamtergebnis
t
B: Gesammtergebniß
in den Gegenden mit noch vorwiegender patriarchalischer Arbeitsverfassung Nivellierung der Lebenshaltung der Landarbeiter auf einem gegen die frühere Lage ihrer unteren Schichten gehobenen allgemeinen proletarischen Niveau, verbunden mit einer sozialen Deklassierung ihrer obersten Schichten und zunehmender Abschneidung der Verbindungsglieder zum Kleinunternehmertum; wir finden ferner ein konstantes Vordringen der geldwirtschaftlichen und
u
Fehlt in B.
kapitalistischen Arbeitsverfassung; wo aber diese letztere bereits länger
a
B: seit langer Zeit
besteht (Schlesien), da finden [411]wir minimales [B 468]Lohnniveau und minimale soziale und materielle Lebenshaltung, beide durch die Entwickelung nur etwa so weit gehoben, daß die Resignation diesem [A 33]Zustande gegenüber aufhört.
13)
[411][A 33] Kaerger’s gegen mich gerichtete Kritik, soweit sie von den in Naturalien gelohnten Arbeitern handelt, mißversteht mich dahin, als betrachtete ich die zunehmende Intensität der Kultur als an sich mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und deshalb des Nahrungsstandes der Arbeiter verbunden. Ich hätte nicht geglaubt, mich so undeutlich ausgedrückt zu haben, zumal ich für solche, die des Bücherlesens entwöhnt oder ihm abgeneigt sind, das genaue Gegenteil mündlich auf der Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik von 1893 gesagt hatte (vgl. Verhandlungen etc. S. 131).
44
[411] In Webers Diskussionsbeitrag über die ländlichen Arbeiterverhältnisse und die Enquete heißt es: „Nicht die Schlechterstellung der Arbeiter, sondern ihre Verwandlung in Proletarier ist das entscheidende.“ In diesem Band oben, S. 203.
Die intensive Kultur an sich bewirkt meines Erachtens lediglich die Proletarisierung der Landarbeiter und die geldwirtschaftliche Umgestaltung der Arbeitsverfassung. Beides kann (rein wirtschaftlich) eine Hebung bedeuten gegenüber der Kleinunternehmerstellung, bedeutet es auch thatsächlich oft. Die besonderen Verhältnisse des Ostens aber führen meines Erachtens dazu, daß diese mögliche Hebung regelmäßig keine dauernde ist, sondern Gefahr besteht, daß sie in ihr Gegenteil umschlägt. [Absatz in A!] Dies war die von mir vertretene Ansicht. Mit seinen Gegenargumentationen hat Kaerger deshalb, glaube ich, mit übrigens großer schriftstellerischer Gewandtheit, nicht sowol meine ganze „Beweisführung“, wie er sagt, als vielmehr selbstgefertigte Windmühlen „niedergeschmettert“.
45
Dies bezieht sich auf die Westpreußen betreffenden Ausführungen Kaergers: „In dem kulturarmen Bezirk betragen sie [die Naturaliengewährungen für Drescher und Deputanten] durchschnittlich 20–30, in dem kulturreichen Bezirk dagegen 30–60 Zentner, eine die ganze Weber’sche Beweisführung einfach niederschmetternde Thatsache.“ Kaerger, Arbeiterpacht, S. 25.
Sein Gegenbeweis gegen diesen fiktiven Gegner enthält im übrigen dankenswerte Korrekturen von Einzelthatsachen, ist aber für den verfolgten Zweck doch wol wenig glücklich. Den Einfluß der intensiven Kultur auf die Viehhaltung, auf welchen ich überall das entscheidende Gewicht legte, ignoriert er in seiner Bedeutung für den Nahrungsstand, ebenso den Wegfall des Flachslandes und der Wolle und die damit gegebene Nötigung, nun auch den Kleidungsbedarf durch Ankauf zu beschaffen. Er ignoriert es ferner, daß ich bei der Feststellung des relativen Steigens des Kartoffelkonsums die Deputanten nicht als an sich schlechter genährte Arbeiter, sondern als eine charakteristische Etappe behandelt habe, auf dem Wege zu den rein in Geld gelohnten „freien“ Arbeitern: Diese sind das Kartoffel essende Proletariat, von dem ich sprach.
46
Gemeint ist die Aussage in Webers Vortrag über die ländliche Arbeitsverfassung auf der Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik im März 1893: „Sie [die Arbeiter] sind durch die Umgestaltung der Arbeitsverfassung in ihrem Nahrungsstande wesentlich gefährdet, es ist ein kartoffelessendes Proletariat entstanden aus einer Bevölkerung, welche sich nährte von Cerealien und Milch.“ Oben, S. 174.
– Kaerger befaßt sich im Gegensatz dazu nur mit den Verhältnissen der Instleute der einzelnen Distrikte und speziell der Instleute und Deputanten untereinander. Er glaubt [412]dabei, im Gegensatze zu mir, „methodisch“ zu verfahren, indem er die Grundsteuer-Reinerträge der Berichtsgüter eines Regierungsbezirkes untereinander nach der Höhe der Ertragsziffer aneinander reiht, Grundsteuer-Reinertrag und Intensität der Kultur identifiziert (!) und nun das Steigen der Zerealieneinkünfte mit der Kulturhöhe nachzuweisen sucht. Ich halte solche Parallelismen zwar als Experiment für nicht unfruchtbar, die Ziehung von Schlüssen aber, wie Kaerger sie aus Gruppierungen entnimmt, welche die Aufsuchung charakteristischer und vergleichbarer Fälle dem von aller lokalen Bedingtheit absehenden Tabellenwesen [A 34]opfern, für das Gegenteil von „Methode“.
47
[412] Dies bezieht sich auf Kaerger, Arbeiterpacht, S. 22f. Dieser schreibt, es ginge ihm um „die methodische Vergleichung aller in Betracht kommenden Daten durch Parallelisierung […], die in dem sonst so verdienstvollen Werke Weber’s überhaupt eine sehr fühlbare Lücke bildet.“
Das gleiche gilt verstärkt von der Art, wie Kaerger diese Schlüsse nun zieht. Sieht man sich z. B. seine Tabelle über Westpreußen (S. 23), welche als das nach seiner Ansicht offenbar beweiskräftigste Beispiel statt aller hier herangezogen sei, an, so beweist sie genau, was ich behauptet habe, wenn sie korrekt aufgestellt wird. Kaerger läßt zunächst aus dem „kulturreichen“ Bezirk gerade das Weichseldelta weg. (Bei seiner Argumentation über das Beispiel aus dem Kreise Elbing [S. 25]
d
[412] [ ] in A.
übersieht er, wie überhaupt regelmäßig infolge seines nur durch den 1865 festgestellten Grundsteuer-Reinertrag
48
Preußen legte sein Kataster zwischen 1861 und 1865 an. Die Ergebnisse der in diesem Zusammenhang ermittelten Grundsteuerreinerträge wurden publiziert in: Meitzen, August, Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preußischen Staates nach dem Gebietsumfange vor 1866, 4. Band, Anlagen. – Berlin: Wiegandt & Hempel 1869. Zur Durchführung und den Grundsätzen dieses Steuerveranlagungswerks von 1861 siehe dass., 1. Band, 1868, S. 17–60.
zu befriedigenden Bedürfnisses nach einem Zahlentabellarismus, daß nach den Berichten [S. 216 der Enquête]
e
[ ] in A.
49
Weber, Landarbeiter, S. 216 (MWG I/3, S. 297).
dort Raps[-] und Zuckerrübenbau besteht. Daß jener „kulturreiche“ Distrikt schon in den sechziger Jahren eine niedrigere Lebenshaltung der Arbeiter aufwies, als die extensiv wirtschaftenden Höhenkreise, konnte Kaerger schon aus den Angaben in Meitzen's großem Bodenwerk
50
„In den Werdern und in der Niederung der Weichsel sind die Vertragsbedingungen für die festangesiedelten Arbeiter nicht gleichartig und weniger auskömmlich wie auf der Höhe.“ Meitzen, Boden, Band 2, S. 96.
ersehen.) Dagegen bezieht er in der Zusammenstellung über den „kulturarmen“ Bezirk
51
Kaerger, Arbeiterpacht, S. 23: Tabelle I: Pomerellen und Kassuben.
eine Angabe aus dem Kreise Danzig hinein, welche dem Höhendistrikt angehört, aber sichtlich unter dem Einfluß der Deltaverhältnisse steht. Läßt man der Vergleichbarkeit halber auch diese fort und zieht den Durchschnitt aus den Spalten über die Zerealieneinkünfte der Deputanten in beiden Bezirken, so zeigt sich, daß die Deputate im Durchschnitt in dem „kulturreichen“ Distrikt 29,9 Ctr., d. h. nur 2½ Ctr. mehr betragen, als in dem „kulturarmen“, wobei dem letzteren aber auch die erbärmlichsten Bezirke (Schlochau u.s.w.) zugezählt sind.
52
Errechnet nach den Angaben ebd.
Dem steht die ausnahmslose Gewährung von Kuhweide in dem „kulturarmen“, die nur teilweise in dem „kulturreichen“ [413]gegenüber. Dagegen verhalten sich die Dreschereinkünfte in beiden in der That so, wie Kaerger angiebt,
54
Kaerger, Arbeiterpacht, S. 23.
zu einander, nämlich wie 1 : 2. In Verbindung mit der berichteten Tendenz zum Ersatz der Drescher durch Deputanten ergiebt dies genau das, was ich glaubte aus den Angaben folgern zu müssen. Bestätigt wird das durch das Beispiel aus dem Kreise Stuhm im Vergleich mit den Kreisen Graudenz und Thorn, welches er mit seltsamer Entrüstung gegen mich verwendet.
55
Ebd., S. 20–22. Kaerger hatte an diesem Punkte eingewandt, daß kein Anhalt dafür bestehe, daß auf dem Gut im Kreis Stuhm weniger Rübenkultur als auf den beiden anderen in Rede stehenden Gütern existiere. Außerdem führte er das Stuhmer Gut als Beweis für seine These an, daß eine hohe landwirtschaftliche Kultur gleichzeitig auch eine Hebung der Lage der Landarbeiter bewirke.
Aus meinen Angaben (S. 217 unten,
56
Weber, Landarbeiter, S. 217 (MWG I/3, S. 298f.).
S. 275 oben
57
Gemeint ist offensichtlich: Weber, Landarbeiter, S. 276 oben (MWG I/3, S. 360).
) hätte er ersehen können, daß ich allerdings „Anhaltspunkte“ dafür hatte, daß die Rübenkultur auf dem betreffenden Gute erst in den Anfängen vorhanden ist, während sie auf den südlichen Gütern teils älter, teils intensiv stärker besteht. In Verbindung mit der höchst charakteristischen Angabe (S. 226),
58
Die entsprechende Angabe findet sich bei: Weber, Landarbeiter, S. 276 (MWG I/3, S. 360).
daß im Kreise Stuhm infolge der zunehmenden Kulturintensität die dortigen, entsprechend dem ausgezeichneten Boden[,] enorm hoch in Zerealien abgelohnten Drescher als „unverhältnismäßig kostspielig“ abgeschafft werden sollen,
59
Ebd., S. 276 (MWG I/3, S. 360): „Speciell wo, wie im Kreise Stuhm, viel Weizen gebaut wird, erscheint […] die Verwendung von Instleuten unverhältnismäßig kostspielig und wird daher eingeschränkt.“
ergiebt dies genau meine Behauptung, und Kaerger, der darin Recht hat, daß ich, weil mir das (leider vergriffene) Gemeindelexikon
60
Zu dem für Webers Arbeiten grundlegenden Gemeindelexikon (hier: Band 2, für die Provinz Westpreußen) siehe oben, S. 317, Anm. 6.
erst am Schluß der Arbeit zukam, irrtümlich auch die Bodenqualität der südlichen Güter für besser gehalten habe, als auf dem Gute im Kreise Stuhm,
61
Die Grundsteuerreinerträge pro Hektar der Güter der betreffenden Kreise werden auf S. 70–74, 114–118 und 130–134 des Gemeindelexikons angegeben.
hat dessen ungeachtet „den Spieß“ nicht, wie er (S. 21) meint, [A 35]nach der richtigen Seite hin „umgedreht“. Das für den als typisch geltenden (nicht notwendig wirklichen) Nahrungsstand weit bezeichnendere Beispiel aus den Kreisen Graudenz und Strasburg (S. 214),
62
Weber, Landarbeiter, S. 214 (MWG I/3, S. 294f.).
wobei auch die Bodenqualität dem Intensitätsverhältnisse entspricht, ignoriert er. [Absatz in A!] Alle solche vereinzelte Beispiele beweisen allerdings ganz gewiß nichts – darin hat er ganz recht –[,] allein „beweisen“ sollten sie auch nichts, sondern die Wirkung einer Entwickelung charakterisieren, welche aus der Natur des festen Deputats im Verhältnis zum Ertragsanteil an sich schon folgt. Nicht Zahlenreihen, sondern die Parallelisirung charakteristischer Einzelfälle sind von Wert, und deshalb habe ich nur, wo ich Anlaß hatte zu glauben, sie seien charakteristisch, Beispiele alsBelege
f
[413] A: Beläge
aufgeführt. – Ich muß hier [414]darauf verzichten, Kaerger in ähnliche Details in die übrigen Provinzen zu folgen. Auch in Pommern ignoriert er die Viehhaltung,
63
[414] Kaerger, Arbeiterpacht, S. 6f.
die sich z. B. in dem „kulturarmen“ Kreise Lauenburg bis zu drei Kühen steigert, und es wiederholen sich die in Westpreußen gemachten Fehler. In Brandenburg vergleicht er Bezirke mit ganz differenter Arbeitsverfassung (die Lausitz und den Norden) miteinander.
64
Ebd., S. 10.
Schlesien, dasjenige Gebiet, wo die Massenwirkungen intensiver Kultur und geldwirtschaftlicher Arbeitsverfassung auf vorzüglichem Boden gerade am besten studiert werden können und auf dessen Zustände ich meine Ansicht in erster Linie gestützt habe, läßt er überhaupt außer Betracht.
65
Mit der Provinz Schlesien setzt sich Kaerger, ebd., S. 8–10, auseinander.
Damit hat er sich, glaube ich, seine vermeintliche Aufgabe mir gegenüber, nämlich „die Rettung der Kultur“ (S. 33)[,] doch etwas zu leicht gemacht.
66
Bei Kaerger heißt es, daß die von ihm „versuchte Rettung der Kultur“ jeden Sozialpolitiker mit Freude erfüllen müßte, da in diesem Fall erwiesen sei, daß wirtschaftlicher Fortschritt nicht unbedingt eine Verschlechterung der Lage der arbeitenden Klassen zur Folge haben müsse. Kaerger, Arbeiterpacht, S. 33.
Ganz allgemein ist es ferner ein Fehler – und zwar ein schwer begreiflicher, – wenn Kaerger Zerealienkonsum und Brotkonsum identifiziert und damit gegen mich argumentiert, daß die Deputate selten unter die normale Brotkonsumziffer heruntergehen.
67
Ebd., S. 22–24.
Er konnte sich (S. 777 der Enquêtebearbeitung)
68
Weber, Landarbeiter, S. 777 (MWG I/3, S. 897f.).
davon überzeugen, daß ich gerade die Verdrängung des Zerealienkonsums außerhalb des Brotkonsums für die charakteristische Änderung der Volksernährung halte. – Die Irrtümlichkeit seiner Voraussetzung, als ob ich den vermehrten Kartoffelkonsum an sich und auch sofern Gewähr für die entsprechend vermehrte Zufuhr von Fett und Fleisch gegeben wird, für ein Unglück hielte, erübrigt eine Auseinandersetzung über diesen Punkt. [Absatz in A!] Auf einer Idiosynkrasie von ihm aber beruht es, wenn ich ihm der „Kulturfeindschaft“, insbesondere der Feindschaft gegen die Intensität der Bodenkultur verdächtig bin.
69
Sinngemäß findet sich diese Ansicht bei Kaerger, Arbeiterpacht, S. 33.
Bei der Bearbeitung des Materials ging ich von der Voraussetzung aus, die er für bewiesen erachtet, daß die intensive Ackerbaukultur die Lebenshaltung der Arbeiter selbstverständlich hebe. Die Erfahrung aus den Berichten belehrte mich, daß dies im Osten nur bedingt und über eine gewisse Grenze hinaus geradezu nicht, sondern das Gegenteil der Fall sei, und zwar weil die derzeitige Grundbesitzverteilung und die Entwickelungstendenzen der Arbeitsverfassung das Eintreten dieses Erfolges hindern. Die gezogene Folgerung war, daß im Kulturinteresse die Grund[A 36]besitzverteilung geändert und die Arbeitsverfassung im Zusammenhang damit umgestaltet werden, den Tendenzen des Großbetriebes zur Heranziehung von Arbeitskräften niedrigerer Kulturstufe aber unbedingt gewehrt werden müsse. Kaerger erblickte darin nun im Grunde doch wol nicht eine Bedrohung der Kultur und Beförderung „reaktionärer“ Bestrebungen,
70
Bei Kaerger heißt es, Webers Darlegungen hätten leicht „reaktionäre Strömungen veranlassen können“. Kaerger, Arbeiterpacht, S. 33.
sondern vielmehr eine Bedrohung der [415]übermächtigen Stellung des landwirtschaftlichen Großbetriebes im Osten, für die er gemäß seinen politischen Anschauungen leidenschaftlich Partei nimmt. Hinc illae lacrimae.
72
„Daher diese Tränen!“ Ausspruch in der Komödie „Andria“ des Terenz (ca. 195–159 v. Chr.), Vers 126.
[Absatz in A!] Weitere prinzipielle Auseinandersetzungen mit Kaerger’s Standpunkt versage ich mir hier. Keineswegs glücklich scheinen mir auch die Schlußausführungen, zumal über die Bedeutung der Bauern, deren vermeintliche „Verhätschelung“ Kaerger mit Sorge erfüllt und die er mit leidenschaftlichen Zornesworten bewirft.
73
Die Passage bei Kaerger lautet: „Es gehört allerdings Muth dazu, heutzutage ein freies Wort über die Bauern zu reden, denn kein Stand wird gegenwärtig wieder einmal von allen Seiten so verhätschelt, wie dieser.“ Ebd., S. 232.
Zur Zeit wenigstens ist hier aber doch wol das bekannte „Glashaus“ etwas bedenklich auf Seiten derer, die er in Schutz zu nehmen für nötig hält: „verhätschelt“ werden auf dem Lande – wenn irgend Jemand überhaupt – ganz andere Leute als Bauern oder Landarbeiter.
c
Index und Fußnote fehlen in B.
[412]Gerade entgegen also der Tendenz zur Entwickelung einer Arbeiter[413]aristokratie
53
[413] Über den Begriff der Arbeiteraristokratie siehe oben, S. 393, Anm. 22.
wie sie in den kapitalstarken, englischen Industrien [414]entsteht, führt hier die kapitalistische Umgestaltung bei den ständigen Arbeitern zur Ent[A 34]wickelung einer unter sich gleichartigen proletarischen Masse. Es wäre auch seltsam, wenn die Entwickelung [415]anders verliefe, da gerade die hochintensiven Kulturen (Rüben) eines Maximums [A 35]an Arbeitskräften ohne jede Qualifikation bedürfen und der Bedarf nach einer den „gelernten“ Arbeitern der Industrie ähnlichen Kategorie von Arbeitskräften zwar durchaus nicht völlig fehlt, [A 36]ihm aber für den hochintensiven Landwirtschaftsbetrieb auch nicht in irgend vergleichbarem Maße eine ähnliche Bedeutung zukommt, wie in technisch hochentwickelten Industrien.
Weit einschneidender noch gestaltet sich
g
[415] In B folgt: nun aber
diese Erscheinung angesichts des stetigen Umsichgreifens des Wanderarbeitertums. Denn hier kommen die nationalen Gegensätze
h
In B folgt: im Osten
zur Geltung. Ich wiederhole hier die Argumente nicht, durch welche ich anderwärts
71
[415]Siehe insbesondere Webers Ausführungen auf der Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 20. März 1893, oben, S. 175 ff.
die [416]Gefahr einer Polonisierung und damit einer Herabdrückung des Kulturniveaus der Landarbeiterschaft zu begründen suchte, welche den Versuch eines organisierten Klassenkampfes für sie von vornherein aussichtslos gestalten würde.
14)
[416] Völlig unverständlich ist mir, wie Quarck in einem seiner Artikel (Sozialpol[itisches] Centralbl[att] Bd. 2, S. 331) behaupten kann, von dieser Seite der Sache – der Gefährdung der Lebenshaltung der Arbeiter durch den Polenimport – habe „kaum Jemand“ gesprochen.
76
[416] Bei Quarck heißt es: „Davon, daß der Standard of life der gesammten deutschen Landarbeiter durch den Polenimport […] tief gedrückt wird, sprach kaum Jemand.“ Quarck, Erhebungen, S. 331.
Es ist von meiner Seite von nichts anderem mit solcher Betonung gesprochen worden, als eben hiervon. Man hat, wie es scheint – und zwar nicht Quarck allein – in meinen Bemerkungen darüber einen deplazierten Appell an nationale Empfindungen finden wollen. Ich bin aber der Ansicht, daß ein Pole oder Mongole als Beherrscher des Ostens, wenn er sich die Aufgabe der Erhaltung des Kulturniveaus der Arbeiter stellte, nicht anders verfahren könnte als ein Deutscher. Freilich erschöpft sich für mich die Bedeutung der Zugehörigkeit zu einer Nationalität nicht in dieser hier einmal nachweisbaren materiellen Beziehung. Aber vorhanden ist eben auch diese Seite der Sache. Ein sentimentaler Kosmopolitismus, wie ihn auch Quarck andeutet, indem er sich an dem Gedanken erwärmt, daß im Verlauf dieser Entwickelung immer weitere Schichten tiefstehender Völker an das Licht unserer Kultur herangezogen würden,
77
Quarck schreibt: „Vielleicht schimmert die Erkenntnis durch, daß die Polenwelle nur eine kleine Theilbewegung in jenem unaufhaltbaren Strom ist, welcher die Völker der Erde von Osten nach Westen zu immer höherer Kultur führt“. Ebd.
vergißt, daß es sehr fraglich ist, ob diese Völkerschaften bei [A 37]einem solchen Modus procedendi etwas von uns profitieren, sicher dagegen das Umgekehrte, daß die große Masse unserer Arbeiter bei freier, internationaler Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt (mag, beiläufig bemerkt, die Wirtschaftsorganisation eine kapitalistische oder eine sozialistische sein, wenn sie nur international ist) mit mathematischer Sicherheit gezwungen werden würde, sich den gewohnten Lebensbedürfnissen dieser „interessanten“ Bevölkerungen zu akkomodieren. [Absatz in A!] Kaerger (l. c. S. 37 und 39) bestreitet umgekehrt einen Einfluß der Poleneinfuhr auf die Lebenshaltung der einheimischen Arbeiter, ohne die Selbstironie zu bemerken, die in der Begründung liegt, daß sie ja abwandern könnten, wenn sie die Konkurrenz der Fremden fürchteten.
78
Bei Kaerger heißt es: „Ihr Einfluß [der russischen und galizischen Wanderarbeiter] auf unsere deutschen Verhältnisse scheint in viel geringerem Maße der einer Herabdrückung des Lohnniveaus und der Lebenshaltung der einheimischen Arbeiter zu sein […] als vielmehr eine Vertreibung der deutschen Arbeiter nach dem Westen.“ Kaerger, Arbeiterpacht, S. 37. Die ostelbischen Landarbeiter würden durch die polnischen Wanderarbeiter nicht geschwächt, „denn die Freizügigkeit und die Eisenbahnen gestatteten es ihnen ja, falls sie die Konkurrenz der Fremden fürchteten, wo anders hin sich um Arbeit zu wenden“. Ebd., S. 39.
– Selbst aus der Wetterau wird berichtet (conf. „Land“ 1893, No. 17),
79
Das Land. Zeitschrift für die sozialen und volkstümlichen Angelegenheiten auf dem Lande, Nr. 17 vom 1. Sept. 1893, S. 268.
daß [417]ein Versuch der Arbeiter, die dortigen zum Teil ungewöhnlich niederen Löhne aufzubessern, zur Heranziehung von Polen führte. [Absatz in A!] Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch mit einem Wort auf Quarck’s Erörterung im Sozialpolitischen Centralblatt Bd. 2, S. 39ff. und S. 329ff. über den Wert der Enquête zurückkommen.
80
[417] Gemeint sind: Quarck, Enquete, und ders., Erhebungen.
Ich halte seine Bedenken teils für unzutreffend, teils für nebensächliche Punkte betreffend. Die von ihm gewiß mit Recht gewünschten eingehenden, auch die Arbeiter als Experten heranziehenden Monographien über die Lage der Landarbeiter in den einzelnen Gegenden sind durch die Enquête nicht nur nicht präkludiert, sondern diese ist die unerläßliche Grundlage dafür, ebenso wie sie es für die Enquête des Evangelisch-Sozialen Kongresses war. Eine recht wertvolle Monographie dieser Art liegt in Kaerger’s Schrift vor. Ich glaube angesichts der Ergebnisse der Enquête, daß Quarck sich nicht zu nahe getreten wäre, wenn er sein erstes überaus ungünstiges Urteil als in der That etwas „voreilig“ modifiziert hätte. Aber er ist so sehr von Mißtrauen dagegen erfüllt, daß er glaubt, diese Ergebnisse einer von mir m.W. nie prätendierten besonderen Sachkenntnis meinerseits zuschreiben zu müssen.
81
Quarck hatte in seinem zweiten Artikel über die Erhebung des Vereins für Socialpolitik zur Lage der Landarbeiter die Untersuchung Webers besonders hervorgehoben: „[…] der Weber’sche Schlußband überragt verhältnismäßig die beiden übrigen an Ernst und Sachkenntnis um mehr als eine Haupteslänge.“ Quarck, Erhebungen, S. 330.
Ich ziehe es vor, dieses unverdiente Lob meines Herrn Gegners mit der Beurteilung zu kompensieren, die mir mein Freund Kaerger in der zitierten Schrift angedeihen läßt, woselbst ich teils als „Liberaler“,
82
Kaerger hatte Weber in die Nähe jener „liberalen Städter“ gerückt, die der Meinung wären, man solle den Grundbesitz, könne er sich ökonomisch nicht mehr halten, politisch „fallen“ lassen und das Land aufteilen. Kaerger, Arbeiterpacht, S. 231.
teils als „Kathedersozialist“,
83
Dies war nur indirekt der Fall. Bei Kaerger heißt es, wenn Weber mit seinen Thesen recht habe, so existiere „eine ländliche Arbeiterfrage im Sinne der Kathedersozialisten […], nämlich die Frage, wie ist die materielle Lage der Landarbeiter nicht in Bezug auf ihren Verdienst, sondern in Bezug auf ihren Nahrungsstand zu heben?“ Kaerger, Arbeiterpacht, S. 11.
jedenfalls aber nicht unter denen figuriere, welche „die Verhältnisse des Landes aus eigener Anschauung kennen“.
84
Ebd., S. 1. Siehe ausführlich unten, S. 419, Anm. 88.
– Bei einer anderen Gelegenheit komme ich, wie ich hoffe, auf einzelne sachliche Ausstellungen Quarck’s zurück.
85
Eine erneute Auseinandersetzung mit den Ansichten Quarcks ist nicht überliefert.
|
j
Fehlt in B.
i
B: Seit Aufhebung der Polensperre (1890)
74
Das Verbot der Zuwanderung polnischer Arbeiter von 1886 wurde 1890 aufgehoben. Mit Erlaß vom 26. November 1890 wurden russisch-polnische Arbeiter in landwirtschaftlichen und industriellen Betrieben in den vier Grenzprovinzen wieder zugelassen, mit Erlaß vom 18. Dezember 1890 auch galizische Polen. Vgl. dazu Nichtweiss, Johannes, Die ausländischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft der östlichen und mittleren Gebiete des Deutschen Reiches. – Berlin: Rütten & Loening 1959, S. 43.
haben wir im Osten eine Sachsengängerei nicht nur von dort nach Sachsen, sondern auch von Russisch-Polen und Galizien nach den östlichen Provinzen und sehr viel weiter – vereinzelt bis in die Wetterau! Die Zahl dieser fremden Nomaden betrug zeitweise – neueste Zahlen liegen nicht vor – allein in den 4 Grenzprovinzen ca. 30 000 im Jahre.
75
Weber bezieht sich hier auf die von Georg von Mayr auf der Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik 1893 vorgelegten Angaben aus dem preußischen Innenministerium, denen zufolge 1891 in den vier preußischen Grenzprovinzen 27 733 ausländische Arbeiter verzeichnet wurden. Mayr, Statistik, S. 37–47.
Gerade die hochintensive (Rüben-)Kultur, welche die niedrigsten Ansprüche an die Qualität der Arbeiter stellt, zieht sie herbei.
Index fehlt in B.
Nicht die Arbeiter mit [417]höch[A 37]ster, sondern die mit niedrigster Lebenshaltung werden bevorzugt und behalten das Feld, und zwar entscheidet auch hier
k
[417]B: Feld. Auch hier entscheidet
nicht das rein wirtschaftliche Interesse der Unternehmer
l
B: Gutsherren
allein, sondern ihr damit nur indirekt verknüpftes Machtinteresse.
m
In B folgt: Die Disposition über den Polen ist schrankenlos: ein Wink, und der benachbarte Amtsvorsteher – auch ein Gutsbesitzer – spedirt ihn über die Grenze zurück.
Die Herbeiziehung der Polen ist im eigentlichsten Sinne Kampfmittel in dem hier schon antizipierten Klassenkampf, gerichtet gegen das erwachende [418]Selbstbewußtsein der Arbeiter, und triumphierend melden die Berichte, daß sie in dieser Beziehung recht
n
[418]B: auch
wirksam gewesen sei. Niemals wird der Streit verstummen, ob die Abwanderung die Zuwanderung, oder diese jene veranlaßthabe,
o
B: habe;
für die Würdigung [A 38]ihrer Bedeutung ist er ganz müßig:
p
B: müßig;
beide steigern sich gegenseitig, weil sie, wie gesagt, [B 469]Kampfmaßregeln in einem latenten Kampfe zwischen Besitz und Arbeit darstellen.
a
[B 469]In B folgt: Die Fortwanderung ist latenter Streik, die Poleneinfuhr das entsprechende Kampfmittel dagegen. [Absatz in B.] In diesem Kampf kommt nun endlich auch der Grundbesitzvertheilung im Osten eine verhängnißvolle Rolle zu.*) Von dem Arbeitermangel betroffen
aa
B: betroffen,
werden naturgemäß
diejenigen Besitzkategorien, welche fremde Arbeitskräfte gebrauchen, zum Theil schon die Großbauern, besonders aber, in mit der Größe sich steigerndem Maaß, die Rittergüter. Der Bauer ist gar nicht in der Lage, einen Polenimport planmäßig ins Werk zu setzen. Das kann nur der Rittergutsbesitzer. Er ist zur Zeit, wenn er intensiv wirthschaften will, geradezu darauf angewiesen. Schon den gewöhnlichen Bedarf an Erntearbeitskräften kann er heute nicht mehr aus der Nachbarschaft decken. Warum nicht? Weil ein großer Theil dieser Nachbarschaft ebenfalls aus Rittergütern besteht, die ebenfalls nicht „Produzenten“, sondern „Konsumenten“ von Arbeitskräften sind; – mit anderen Worten: wegen Mangels an Dörfern. Die durchschnittliche Dichtigkeit der Bevölkerung der Gutsbezirke beträgt nur einen Bruchtheil derjenigen der Landgemeinden: natürlich, denn erstere ernähren nicht in erster Linie die ansässige Bevölkerung an Ort und Stelle, sondern senden ihre Produkte auf den fremden Markt. Wo, wie in Mecklenburg auf den Domänen durch einsichtige Kolonisation ein starker Bauernstand geschaffen ist,
86
[418] Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde auf dem großherzoglichen Domanium in Mecklenburg-Schwerin eine intensive Ansiedlungspolitik betrieben.
hat man wenig über
Arbeitermangel zu klagen und ist die Abwanderung gering. In den Bezirken der Ritterschaft, welche die Bauern gelegt hat,
87
In den ritterschaftlichen Bezirken Mecklenburg-Schwerins hatten sich die Güter auf Kosten des Bauernlandes vergrößert; die Bauern waren in großem Maßstab von ihren Stellen vertrieben und so gezwungen worden, sich als Landarbeiter auf den Gütern zu verdingen.
rächt sich dieser Raub, – denn das ist er theils
ökonomisch, theils auch formaljuristisch – durch Blutleere an Arbeitskräften. Es ist doch kein Zufall, daß gerade der Osten mit vorherrschendem Großbesitz die höchsten Verschuldungsziffern und den stärksten Arbeitermangel aufweist. Die „Sünden der Väter“ kommen über die heutigen Gutsbesitzer und bedrohen uns mit einer slavischen Überfluthung, die einen Kulturrückschritt von mehreren Menschenaltern bedeuten würde. – [B 469]Hierzu gehört die Fußnote: *) Das Vorherrschen des Großbesitzes an sich steigert nur die sozialen Klassenunterschiede. Die materielle Lage der Arbeiter kann dadurch, wenn und solange eine festgefügte typische Arbeitsverfassung besteht, durch den starken Arbeitsbedarf größerer Güter gehoben werden. So war es bisher in Neuvorpommern zufolge der hohen, aus der Vergangenheit übernommenen Lebenshaltung der Arbeiterschaft. Umgekehrt in Ober-Schlesien, wo der polnischen Arbeiterschaft übermächtige Magnaten gegenüberstehen.
Es zeigt sich aber dabei [419]zugleich die Aussichtslosigkeit dieses
b
[419]B: des
Kampfes für beide Teile. Der Klassenkampf in der östlichen Landwirtschaft [B 470]wäre ein Ringen auf einem versinkenden Kahne: Beide Teile würden zu grunde
c
B: Grunde
gehen. Dies um so sicherer, als der Kampf auf seiten
d
B: Seiten
der Arbeiter auch nach Aufhebung des Koalitionsverbots notwendig
e
B: nothgedrungen
ein unorganisierter bleiben würde. Die Koalitionsfreiheit, welche den Landarbeitern zu gewähren lediglich ein Gebot der formalen Gerechtigkeit ist, wird ihnen als Kampfmittel, von lokalen Streitfällen abgesehen, nichts nutzen, weil die Art ihrer Dislokation deren zielbewußten Gebrauch dauernd hindert. Dies auch, nachdem die fortschreitende Proletarisierung sie einander unter sich gleichartiger gemacht haben wird, – zur Zeit kommt die Unmöglichkeit einer Vereinigung ihrer in ihren
f
A: ihrer
Interessen weit auseinanderstrebenden Gruppen dazu.
So sieht sich unter dem Gesichtspunkte dieser Entwicklungstendenzen betrachtet die Zukunft der Landarbeiter und die „Landarbeiterfrage“, welche Kaerger so ruhigen Muthes in eine „Frage, wie den Großgrundbesitzern Arbeitskräfte geschafft werden können“[,] auflösen zu können meint,
15)
[A 38] Kaerger hebt (l. c. S. 1) hervor, daß nur die „Theoretiker“ nicht, dagegen alle „praktischen Landwirte“ und alle die, welche „die Verhältnisse des Landes aus eigener Anschauung kennen“, die Frage so wie er formulieren würden.
88
[419] Bei Kaerger heißt es: „Die praktischen Landwirthe und alle die, die die Verhältnisse auf dem Lande aus eigener Anschauung kennen, sind hierüber ganz anderer Meinung, als die Theoretiker. Erstere sehen die ländliche Arbeiterfrage in der Frage: Wie sind dem östlichen Grundbesitz billige und genügende Arbeitskräfte zu verschaffen? während die wissenschaftliche Nationalökonomie in der ländlichen Arbeiterfrage im Wesentlichen ein Analogon der gewerblichen Arbeiterfrage erblickt, und ihr daher die Formulirung giebt: Wie ist die materielle Lage der Landarbeiter zu heben?“ Kaerger, Arbeiterpacht, S. 1.
Wenn die „praktischen Landwirte“ die Frage anders als so formulieren würden, wäre das seltsam, von wissenschaftlicher Seite aber ist diese Formulierung bisher Kaerger allein vorbehalten geblieben (conf. darüber v. d. Goltz – einen wissenschaftlichen Experten auf diesem Gebiete, der zugleich dem Requisit Kaerger’s[,] „praktischer Landwirt“ gewesen zu sein, genügt
89
Nach seinem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften war Theodor von der Goltz zunächst in die landwirtschaftliche Praxis gegangen, bevor er dann Landwirtschaft in Poppelsdorf studierte.
– im „Handelsmuseum“ 1893, No. 8)
90
Theodor von der Goltz besprach in der Zeitschrift Das Handels-Museum ausführlich die vom Verein für Socialpolitik veranstaltete Erhebung über die Lage der Landarbeiter. Siehe Goltz, Verhältnisse I, II.
; ich kann nicht finden, daß die halbwahren Sentiments [420]glücklich wären, mit welchen er jetzt S. 38–40 seiner Schrift
91
[420]Also Kaergers Schrift „Arbeiterpacht“.
diesen Satz zu stützen sucht und deren letzter Grundton mit geringen Variationen immer wieder ist: erstens daß die Löhne der Arbeiter sich stetig besserten, daß sie, zweitens, soweit dies nicht der Fall, ja fortziehen könnten, und daß sie, drittens, überhaupt nicht wüßten, was sie wollten. Aus dem ersten Punkt soll folgen, daß die Landarbeiter in günstigerer Lage seien als die gewerblichen Arbeiter. Unbegreiflich muß dann für Kaerger das Bestehen einer gewerblichen Arbeiterfrage sein, denn auch die Löhne der gewerblichen Arbeiter haben sich, wenn man mit Durchschnitten rechnet, seit Jahrzehnten fortgesetzt gehoben. Der zweite Punkt enthält einen Circulus vitiosus: Ziehen die Landarbeiter nicht fort, so beweist das, daß ihre Lage gut ist, ziehen sie aber fort, nun – so wissen sie laut [A 39]Punkt 3 eben nicht, was sie wollen, denn ihre Lage ist ja gut. Daß sie nicht wissen, was sie wollen, ist nun im allgemeinen richtig und hat, abgesehen von ihrem ihnen nicht zur Last zu legenden Kulturniveau, seinen Grund darin, daß sie garnicht in der Lage sind, bei der derzeitigen Grundbesitzverteilung irgend welche praktikable Ziele auf dem Lande zu verfolgen – das möchte selbst Kaerger, wenn er Instmann wäre, schwer fallen. Dagegen scheinen sie eben – und mehr kann man von ihnen nicht verlangen – doch ungefähr zu wissen, was sie nicht wollen: die patriarchalische Gebundenheit in den Fesseln der Grundherrlichkeit. Der entziehen sie sich durch Ab- und Auswanderung, oft gegen ihr materielles Interesse. Würde Kaerger anders verfahren?
h
Fehlt in B.
doch wohl etwas unfreundlicher an.
g
Fehlt in B einschließlich Index.
[420][A 39]Mit dem Troste, daß ihr Einkommen
i
[420]B: auf dem Lande das Einkommen der Arbeiter
vielfach, teilweise beträchtlich, gestiegen ist, werden
k
In B folgt: gegenüber diesen ernsten Erscheinungen
nur die landläufigen Wohlfahrtspolitiker oder Interessenvertreter der Unternehmer sich zufrieden geben. Thatsächlich wird die Lage auf diesem Gebiete
l
B: Gebiete, auch was die Verschärfung der Klassengegensätze anlangt,
auf die Dauer mindestens so ernst werden, wie auf dem der Industrie, und die erwachsenden Probleme erschöpfen sich wahrlich nicht im „Arbeitermangel“. Es findet eine überaus tiefgreifende Umwandlung des Charakters der Bodenbesitzer sowohl, als ihrer Arbeiter statt, welche die Stellung des Staates zu beiden wesentlich verschieben, die ersteren ihrer Qualifikation zu politischen Vertrauenspersonen des Staats
m
B: Staates
entkleiden muß. Und diese Umwandlung hat eine gewaltige Verschiebung der Bevölkerung, Kulturgefahren sowohl für die Produktion als für die Arbeiterschaft im Gefolge, welche auch rein politisch nicht gleichgültig sind. Indessen diesen letzteren Punkt erörtere ich hier [421]nicht eingehender, da es hier nicht auf praktische Vorschläge zur Änderung der bestehenden Situation abgesehen ist.
16)
[422] In den Ansichten über das, was zu geschehen habe, stimme ich, so viel ich sehe, mit Kaerger überein, nachdem dieser seine früheren Ansichten entsprechend geändert hat.
92
[421] Im Gegensatz zu der in seiner Schrift von 1890 über die Sachsengängerei (Kaerger, Sachsengängerei) vertretenen Ansicht, dem Arbeitermangel durch die Seßhaftmachung der Arbeiter auf Landparzellen zu begegnen, plädierte Kaerger nunmehr in seiner neuesten Untersuchung für die Bildung von Pächterstellen. Kaerger, Arbeiterpacht: Dritter Abschnitt: „Die Arbeiterpacht als Mittel zur Lösung der ländlichen Arbeiterfrage“, S. 201–228.
Das Material, welches er in seiner neuesten Schrift zur Begründung beibringt und mit der ihm eigenen Umsicht und Energie gesammelt hat, ist ebenso neu als ausgezeichnet, wie mich denn die vorstehende Polemik überhaupt nicht abhalten darf, den hohen Wert der Schrift auch hier zu betonen. |
s
Fehlt in B.
Solche Vorschläge wären ja überhaupt gänzlich aussichtslos,
n
B: gleichgiltig sind. – Nach neuem Absatz folgt in B: Die Feststellung dieser unerfreulichen Zustände hätte nun lediglich die Bedeutung einer der heute so in Mode befindlichen sozialpolitischen Jeremiaden, Index fehlt in B.
wenn die hier herausgehobene Entwickelungstendenz den Charakter eines allein herrschenden Naturgesetzes hätte. Allein das ist nicht der Fall
o
[421] In B hervorgehoben.
, sie kann vielmehr ihre Wirkung nur entfalten unter den eigenartigen Bedingungen, welche die Besitzverteilung auf dem Lande im Osten in Verbindung mit den Herrschaftsansprüchen einer sinkenden Klasse mit sich bringt. Andernfalls müßte sie auch im Westen unter gleichen Bodenverhältnissen in gleicher [A 40]Stärke eintreten, und das ist nicht der Fall, – womit nicht gesagt sein soll, daß etwa der Westen und Süden auf dem gleichen Gebiete keine Probleme aufzuweisen hätten. Aber für die [B 471]hier geschilderten wirtschaftlichen Umwälzungen ist es eben
p
Fehlt in B.
nicht ungefähr dasselbe,
q
In B folgt: oder lediglich ein quantitativer Unterschied,
ob der Großbesitz und -Betrieb 20 oder ob er 50 pCt. der Fläche okkupiert, sondern es ist das Gegenteil von einander.
r
In B hervorgehoben; in B folgt ohne Absatz: Hunderttausend Bauern verhalten sich zum heimathlichen Boden auch in der Stunde der Noth, wie sie die heutigen Konkurrenzverhältnisse über die Landwirthschaft bringen, anders als hunderttausend Landarbeiter.
Vorbedingung eines erfolgreichen Eingreifens des Staates in die große Kulturfrage, die sich hier erhebt – ich glaube die Bedeutung der Landarbeiterverhältnisse und ihrer Entwickelung durch diese Bezeichnung nicht zu überschätzen –, ist eben, daß man die jetzige Grundbesitzverteilung im Osten nicht als eine unantastbare Grundlage der bestehenden politischen und sozialen Organisation betrach[422]tet, in welche ein radikaler Eingriff jedenfalls nicht geplant werden dürfe. Die Gefahren der intensiven Kultur sowohl, als der Weltmarktskonjunkturen überhaupt, auch soweit sie die intensive Kultur nicht begünstigen, bestehen für unsere Kultur im Osten in der Hauptsache im Zusammenhang mit der bestehenden Grundbesitzverteilung; vielleicht nicht der günstigste Boden (z. B. Reg[ierungs]-Bez[irk] Stralsund), oder andrerseits der allerschlechteste Boden, wohl aber der typische „mittlere Sandboden“, das charakteristische überwiegende Areal des Ostens, befindet sich zum Schaden der Bodenkultur und des Kulturniveaus der Landarbeiter in dieser Besitzverteilung festgelegt und durch die goldenen Klammern der Hypothekenverschuldung zusammengehalten.
Und auch die Arbeitsverfassung kann nicht ohne gleichzeitige Änderung der Besitzverteilung etwa in dem von Kaerger (und mir) gewünschten Sinne
t
[422] Fehlt in B.
umgeschaffen werden.
u
In B folgt: Wir finden, wie Kaerger überzeugend nachgewiesen hat, die günstigsten Arbeiterverhältnisse zur Zeit einerseits bei den Heuerlingen Westfalens, andererseits bei den Pachtarbeitern Ostholsteins.
95
Kaerger, Arbeiterpacht, bes. S. 186.
In beiden Fällen ist das Charakteristi
sche der Verhältnisse eine Verbindung von Kleinpacht- mit Arbeits-Kontrakten. Die Arbeiter erhalten Land und Viehweide verpachtet und gegen berechnetes Entgelt vom Gut bestellt und leisten dem Gut Arbeit gegen Tagelohn, und Forderungen sowie Schulden beider Theile werden gegen einander gerechnet. Es ist das Instverhältniß, aber unter Gewährung festen abgegrenzten Landes und unter Beseitigung des Moments von Unfreiheit, welches im Instverhältniß noch immer steckt, – freier Arbeitsvertrag und doch eigner Kleinbetrieb der Arbeiter.
Es
a
B: Allein: es
mag lokal vorkommen, im ganzen aber ist es schlechterdings Illusion, zu glauben, daß bei der [B 472]jetzigen Besitzverteilung
b
In B folgt: im Osten
die Arbeiter sich zur Übernahme von Heuerlingsstellen entschließen werden. Mit Recht hob Knapp hervor (Verh[andlungen] des Vereins f[ür] Sozial-Politik S. 16)
c
Fehlt in B.
, daß die Entwickelung im allgemeinen den umgekehrten Verlauf nimmt.
93
[422] Knapp, Arbeiterfrage, S. 16.
Es ist das auch vom Standpunkt der Arbeiter selbstverständlich. Mag das abfällige Urteil Kaerger’s über ihre Intelligenz noch so berechtigt sein,
d
B: Denn
94
Dies bezieht sich vermutlich auf die Äußerung, daß nur der ländliche Arbeitgeber weiß, was er will. „Die ländlichen Arbeiter wissen das nicht.“ Kaerger, Arbeiterpacht, S. 39.
einen Erfolg hat die intensivere Kultur bei ihnen gehabt, und zwar einen Kulturerfolg, aber er liegt nicht auf [423]materiellem Gebiet: sie lernten die Freiheit kennen, und dem dumpfen Streben darnach sind sie, das zeigt sich, in steigendem Maße
e
[423]B: Maaße
geneigt,
f
A: geneigt
anderes, selbst ihr materielles [A 41]Wohlbefinden zu opfern. Es kann für sie bei der jetzigen Grundbesitzverteilung die Vorstellung – diese, nicht die objektive Möglichkeit ist entscheidend – eines Weges nach oben innerhalb der Heimat nicht erwachsen. Und unter diesen Umständen ziehen sie unbewußt, aber sicher, den zutreffenden Schluß: daß unter der vorwiegenden Herrschaft des Großbesitzes und Großbetriebes auf dem Lande Heimatlosigkeit und Freiheit ein und dasselbe ist.
g
In B folgt nach neuem Absatz: Das wichtigste Problem bleibt deshalb die innere Kolonisation, auch unter dem Gesichtspunkte der ländlichen Arbeiterfrage. [Absatz in B.] Sie liegt heute in den Händen der Ansiedlungskommission einerseits und wird hier vom Staat durchgeführt,
96
[423] Mit dem Gesetz vom 26. April 1886 wurde die Ansiedlungskommission ins Leben gerufen, die in den Provinzen Westpreußen und Posen polnischen Grundbesitz mit Hilfe von Staatsgeldern aufkaufte, parzellierte und in Rentengüter für deutsche Bauern und Arbeiter umwandelte.
und der Generalkommissionen andererseits, welche auf Antrag
privater Großgrundbesitzer die Abzweigung von Rentengütern
ga
B: Rittergütern
vermitteln.
97
Im Gegensatz zur Ansiedlungskommission waren die mit der Durchführung der Rentengutsgesetzgebung von 1890/91 in Preußen betrauten Generalkommissionen an keinen nationalpolitischen Auftrag gebunden und führten auch selbst keine Aufkäufe und Parzellierungen von Gütern durch, sondern leisteten nur Hilfestellung auf Antrag der jeweiligen Interessenten.
Die An
siedlungskommission hat bereits ca. 1500, die Generalkommissionen ca. 6000 Bauern eingesetzt.
98
Bis Ende 1894 entstanden aufgrund der Tätigkeit der Ansiedlungskommission 1606 Rentengüter; die Generalkommissionen vermittelten die Gründung von 7081 Rentengütern. Sering, Max, Innere Kolonisation, in: HdStW, 1. Suppl.-Band, 1895, S. 584 b.
Die quantitative Überlegenheit der privaten Besiedlung hat aber zwei Schat
tenseiten: sie schafft l. zu einem sehr großen Theil kleine Zwergbauern. Denn gerade diese können heute am ehesten den Preisdruck auf die Produkte ertragen, da sie dieselben überwiegend selbst verzehren, und leiden nicht unter dem Arbeitermangel, weil sie keine Lohnarbeit verwenden. Es besteht aber eben deshalb die Gefahr, daß gerade diejenige Schicht der Bevölkerung auf diese Weise ansässig wird, welche mit den geringsten Kulturansprüchen sich begnügen kann, also ein Grundbesitzer-Proletariat – der schrecklichste der Schrecken – entsteht. Das um so mehr als 2. die Generalkommissionen es nicht in der Hand haben, für Ausstattung der neu entstehenden Gemeinden mit Allmenden genügend zu sorgen. Gerade für die kleinen Leute sind diese aber eine Lebensfrage. [Absatz in B.] Deshalb ist es unentbehrlich, daß eine groß angelegte staatliche, also eine Domänenko[424]lonisation – in Anknüpfung an den bald wieder aufgegebenen Versuch in den 70er Jahren
99
[424] Dies bezieht sich auf die 1875/76 von der Domänenverwaltung in Neuvorpommern unternommene Gründung von vier Bauernkolonien. Siehe dazu: Sering, Kolonisation, S. 159–167.
– daneben tritt.
[Absatz in B.] Kein Verständiger kann andererseits wünschen, daß der Do[B 473]mänenbestand des Staates eine starke Verminderung erleide und der Staat einer seiner wichtigsten Regulatoren auf agrarischem Gebiet beraubt werde. [Absatz in B.] Nur die thörichte Angst vor dem Gedanken einer „Expropriation“ ist es, die weite Kreise verhindert zu sagen, was im Stillen doch jeder denkt: Ein großer Theil des Großbesitzes im Osten ist in privaten Händen nicht haltbar. Man möge, nicht überstürzt, aber systematisch und allmählich, aus dafür zu gewährenden Etatsmitteln diesen Theil aufkaufen und in Domänen verwandeln, welche an kapitalkräftige Domänenpächter unter Gewährung von staatlichen Meliorationsdarlehen verpachtet werden. So wird dem Domänenbestand auf der einen Seite hinzugefügt, was ihm auf der andern genommen wird, und auf die Dauer werden sich die finanziellen Interessen des Staats dabei günstig stehen. Es handelt sich dabei freilich um eine große Aufgabe, welche in dieser Form wohl noch nirgends gelöst ist. Nicht zu jeder Domänenverwaltung könnte man das Zutrauen haben, daß sie Derartiges zu bewältigen bereit und im Stande sein würde. Ich glaube aber: man kommt nicht in den Verdacht der Schmeichelei, wenn man anerkennt, daß gerade die deutschen Domänenverwaltungen – nicht nur Preußens, sondern z. B. auch Mecklenburgs und Badens, sich bisher den Aufgaben gewachsen zeigten, welche im Lebensinteresse der Nation an sie gestellt wurden. Möge die Zukunft halten, was die Vergangenheit versprach.

[425]2.

[B 437]Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter.
1)
[B 437][425] Der Aufsatz ist eine Umarbeitung – Zusammenziehung und Erweiterung – eines Artikels mit der gleichen Überschrift aus Heinrich Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Berlin 1894, Carl Heymanns Verlag. Bd. VII, Heft 1 und 2. |
1
[425] Der Abdruck erfolgt ohne Wiederholung des oben, S. 368–424, dem Text beigegebenen Erläuterungsapparats.

Der „Verein für Sozialpolitik“ hat eine Erhebung über die Verhältnisse der Landarbeiter veranstaltet, deren Ergebnisse seit 1½ Jahren in 3 starken Bänden vorliegen. Die darin niedergelegten Angaben sind durch Nachfrage bei den Grundbesitzern gewonnen, eine Befragung der Arbeiter (wie sie seither der Evangelisch-soziale Kongreß durch Vermittelung der Landgeistlichen unternommen hat) mußte damals des Kostenpunktes wegen unterbleiben. Das gewaltige Material an Thatsachen, welches die Enquete ergab, ist also gewiß ein einseitiges und läßt einen ganz einwandfreien Schluß auf die thatsächliche Lage der Landarbeiter nicht zu. Allein da im Jahre 1849 und wieder 1873 Erhebungen in gleicher Weise ins Werk gesetzt worden sind, so ist etwas sozialpolitisch Wichtigeres möglich: durch Vergleichung der Ergebnisse der drei Erhebungen, welche alle dieselbe Fehlerwahrscheinlichkeit an sich tragen, über die Tendenzen der Entwicklung in den Landarbeiterverhältnissen Auskunft zu erlangen. Nicht die Frage: haben die jetzigen Arbeiter einen auskömmlichen Lohn, gute Wohnungen oder nicht, ist die wichtigste, sondern die: wohin geht die [B 438]Gesammtentwickelung ihrer Stellung innerhalb der Nation, was ist ihre Zukunft?
Für die Beurtheilung dieser Frage bietet uns die Publikation eine Grundlage, welche gewiß nicht einen endgültigen, aber doch einen in hohem Grade wahrscheinlichen Schluß gestattet. Sie zeigt uns gewisse elementare Wandlungen innerhalb der sozialen Struktur, der [426]Arbeitsverfassung der großen Gutsbetriebe des Ostens, deren Wirkung, ähnlich der von Verschiebungen in der Moleküllagerung der Körper, deshalb nur um so unwiderstehlicher eintritt, weil sie sich langsam und dem an die großen Ziffern der Statistik gewöhnten Auge fast unmerklich vollzieht. – Die Umgestaltung der Arbeitsverfassung und ihre Wirkung, um die es sich für uns hier handelt, kann aber nicht isolirt betrachtet werden. Sie hängt mit dem Schicksal der Landwirthschaft im Osten überhaupt und speziell der landwirthschaftlichen Großbetriebe daselbst zusammen. Gewiß ist es nun völlig unberechtigt, diese dem Osten charakteristischen Großbetriebe unter Ignorirung der ungeheuren Differenzen ihrer natürlichen Bedingungen als eine wesentlich gleichartige Masse zu betrachten, ganz allgemein das Vorhandensein einer „Nothlage“ zu behaupten, oder sie ebenso allgemein zu bestreiten, oder doch, soweit sie zugestanden wird, mit mangelndem Kapital oder mangelnder Intelligenz des Leiters zu motiviren. Trotzdem trifft doch ein für die Bedeutung der gegenwärtigen Lage entscheidendes Moment bei allen in gleicher Weise zu. Die ostelbischen großen Güter sind keineswegs nur Wirthschaftseinheiten, sondern lokale politische Herrschaftszentren. Sie waren nach den Traditionen Preußens bestimmt, die materielle Unterlage für die Existenz einer Bevölkerungsschicht zu bilden, in deren Hände der Staat die Handhabung der politischen Herrschaft, die Vertretung der militärischen und politischen Macht der Staatsgewalt zu legen gewohnt war. Die Angehörigen des Landadels qualifizirten sich, vom Standpunkte des Staatsinteresses aus, wie es die preußische Tradition verstand und nach ihrer Geschichte verstehen mußte, zu dieser Vertrauens-Stellung deshalb, weil sie wirthschaftlich „satte Existenzen“ waren, mit relativ unentwickeltem Erwerbstrieb und demgemäß unterdurchschnittlicher wirthschaftlicher Intelligenz, deshalb zu einer rein geschäftlichen Ausbeutung ihrer Machtstellung regelmäßig nicht geneigt und jedenfalls nicht darauf angewiesen. Die Beherrschung der wirthschaftlich und sozial unentwickelten und politisch wichtigsten Osthälfte des Staats ließ sich, auf diesen Stand gestützt, billig und doch ohne Gefahr der [B 439]Korruption durchführen. Mit einem Wort, die Gutshöfe des Ostens bedeuteten eine Dislokation einer politisch herrschenden Klasse über das Land. Sie bilden als die Stützpunkte, bei welchen die Garnisonen und das Beamtenthum der Kreis- und selbst Regierungshauptstädte adäquaten gesellschaftlichen Anschluß finden, noch jetzt ein ungemein [427]wirksames – thatsächlich das ausschlaggebende – Gegengewicht gegen die Monopolisirung der politischen Intelligenz durch das städtische Großbürgerthum.
Allein mit dieser Stellung sind bestimmte Ansprüche an die Lebenshaltung von selbst gegeben, Ansprüche an die Kindererziehung, die Form der Geselligkeit und in zahlreichen anderen Dingen, welche hauptsächlich die eigenthümliche Erscheinung bewirken, daß, während die Kosten der meisten Massenartikel stetig fallen, doch unser Leben stetig theurer wird. Der Gutsbesitzer muß in seiner Lebenshaltung auf der Stufe stehen, welche das städtische „höhere“ Bürgerthum im Durchschnitt einnimmt, oder: er wird zum Bauern. – Nun heben sich aber seit 50 Jahren Lebenshaltung und Lebensansprüche der städtischen bürgerlichen Bevölkerung stetig in eminentem Maße, am meisten gerade diejenigen des Großbürgerthums, also des bisherigen Hauptkonkurrenten der ländlichen Aristokratie um die politische Herrschaft. Der unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen selbstverständliche, ja unumgängliche Versuch, mit dieser Lebenshaltung gleichen Schritt zu halten, bildet für die breite Masse der östlichen Grundaristokratie ein Verhängniß, welches auch ohne alle Einflüsse der ausländischen Konkurrenz ihre wirthschaftliche Grundlage gefährden muß. Die Ansprüche an die Lebenshaltung, welche heute ein preußischer Rittergutsbesitzer – alle Extravaganzen ausgeschlossen – stellen muß, wenn er sich auf dem standard of life eines Mitgliedes der „herrschenden Klassen“ erhalten will, vermögen die typischen östlichen Rittergüter, welche bekanntlich das Gegentheil von „Latifundien“ sind, schlechterdings nicht zu bieten. Ein Areal von ca. 500 Hektar bei durchschnittlichem [und noch erheblich mehr bei unterdurchschnittlichem]
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[427] [ ] in B.
östlichem Boden, wie es mehr als aller Rittergüter im Osten nur besitzen, trägt hier, trotz der gesteigerten Erträge, keine „Herrschaft“ mehr. Denn diese Steigerung ist durchschnittlich eine außerordentlich viel langsamere gewesen, als die Steigerung der durchschnittlichen Lebenshaltung der herrschenden Klassen, und dieser relative Maßstab ist ausschlaggebend. Das wird oft verkannt, weil es den Anschein hat, als seien die Erfordernisse des Gutshaushalts im Wesentlichen natural[B 440]wirthschaftlich zu bestreiten und deshalb keine erhebliche [428]Belastung des Budgets, allein dabei liegen optische Täuschungen vor, denn die moderne Lebensführung fordert stetig wachsende Baarausgaben. Das veränderte soziale Ensemble, innerhalb dessen er seine Rolle zu spielen hat, erdrückt denjenigen Rittergutsbesitzer, der ein Areal zur Verfügung hat, welches nicht wiederum so groß ist, daß es eine wirkliche Selbstbewirthschaftung überhaupt ausschließt. Die politische Macht, statt sich auf die gesicherte materielle Unterlage stützen zu können, muß nun umgekehrt in den Dienst der wirthschaftlichen Interessen gestellt werden. Es ist darum nur natürlich, daß das Verlangen nach Schutz bereits leicht die Tonart des unbefriedigten Almosenempfängers annimmt. Auf dem Lande tritt uns statt der wirthschaftlich „satten Existenzen“ der bekannte Typus des „nothleidenden Landwirthes“ entgegen. Das würde – in beschränktem Maße – auch ohne alle internationale Konkurrenz der Fall sein. Es liegt auf der Hand, daß die politische Machtstellung auf dieser Grundlage dauernd nicht aufrecht zu erhalten ist; ein bedeutendes relatives Herabsteigen auf der politischen und gesellschaftlichen Stufenleiter ist unter allen Umständen, sofern nicht die fortschreitende industrielle Entwickelung geradezu unterbunden wird, die unumgängliche Folge.
Allein nicht nur der Ertrag des Bodens läßt den Rittergutsbesitzer bei dem Streben nach Aufrechterhaltung seiner politischen Machtstellung im Stich, sondern auch die sozialen Gruppen, die er beherrschte und auf welche er sich stützte. Die Organisation der großen Güter, wie wir sie aus den Regulierungen überkommen hatten, trug die Eierschalen der isolirten Hauswirthschaft noch an sich. Der aus der Wirthschaft ausgeführte Bruchtheil des Produkts war allerdings ein wesentlich größerer geworden, als im Mittelalter, allein die beginnende Verflechtung in die Weltwirthschaft wurde nicht und konnte auch nicht bewußt und planvoll vollzogen werden. Sie wurde den Betrieben theils halb widerwillig durch die Verhältnisse aufgezwungen, theils andauernd von ihnen ignorirt. Der typische Rittergutsbesitzer wirthschaftete in traditioneller Weise weiter, als ob er für Lokalmärkte produzirte. Die alte Arbeitsverfassung und soziale Schichtung blieb in dem Inst- und Gutstagelöhnerverhältniß des Ostens erhalten. Der ländliche Arbeiter war und blieb Kleinwirth, beliehen mit Land als Entgelt für die Unterwerfung unter die Herrschaft des Herrn und als Genosse betheiligt an dem Ertrage der Wirthschaft. Erst im Laufe dieses Jahr[B 441]hunderts drang die Gewäh[429]rung nennenswerther Geldlöhne neben und schließlich theilweise an Stelle der Land- und der Ertragsantheile in diese Arbeitsverfassung ein. Auch dann noch war die Gutswirthschaft überwiegend eine Form der patriarchalisch geleiteten und beherrschten Gemeinwirthschaft. Der Gutsherr war nicht ein gewöhnlicher Arbeitgeber, sondern ein politischer Autokrat, der die Arbeiter persönlich beherrschte, im Übrigen einen so erheblichen Bruchtheil der unmittelbaren materiellen Interessen mit ihnen gemeinsam hatte, wie dies bei keinem modernen Unternehmer sonst im Verhältniß zu seinen Arbeitern der Fall ist. Schlechter Ernteausfall, niedrige Getreide- und Viehpreise belasten das Budget eines auf Land- und Rohertragsantheil gestellten Instmannes, der Getreide und selbst gezogene Schweine verkauft, ebenso schwer oder schwerer als das des Herrn. Daß diese Sachlage die Arbeiter um so unbedingter der Disposition des Herrn auslieferte, liegt auf der Hand. Wichtiger aber war für die Grundlagen der Machtstellung des Gutsherrn jenes starke materielle Interessenband, welches die Landarbeiter – oder doch deren im Osten weitaus wichtigste Schicht: die „Instleute“ – von dem gewerblichen Proletariat scharf trennte. Ein gegen die Herrn gerichtetes Klassenbewußtsein des ländlichen Proletariats konnte, außer in Zeiten hochgradiger politischer Erregung, sich nur rein individuell gegenüber dem einzelnen Herrn, soweit er hinter der durchschnittlichen Mischung naiver Brutalität mit Menschenfreundlichkeit zurückstand, entwickeln. Dem entsprach es auf der anderen Seite, daß die Landarbeiter normalerweise nicht dem Druck einer rein geschäftlichen Ausbeutung ausgesetzt waren. Ihnen stand eben nicht ein „Unternehmer“, sondern ein Territorialherr en miniature gegenüber. Der mangelnde spezifisch geschäftliche Erwerbssinn der Herren und die stumpfe Resignation der Arbeiter ergänzten einander und waren die psychologische Stütze der traditionellen Betriebsweise wie der traditionellen politischen Herrscherstellung der Grundaristokratie.
Die Decadence dieser politischen Machtstellung aber in Verbindung mit der theils eingetretenen, theils drohenden Depossedirung durch das kapitalkräftigere Bürgerthum – sei es in Form des Kaufes, sei es der Verpachtung der Güter – führen mit zwingender Gewalt die Herren der landwirtschaftlichen Großbetriebe, wenn sie dies bleiben wollen, dazu, zu werden, was sie früher nicht – wenigstens nicht in erster Linie – waren: Unternehmer, die unter rein geschäftli[430]chen Gesichtspunkten wirthschaften. [B 442]Entweder dies geschieht, oder der Großbetrieb zerfällt im Wege der völligen oder theilweisen Zerschlagung in Kleinbetriebe. Im ersteren Fall „bewegt sich der Boden“ zwar keineswegs, wie behauptet wird, „in der Richtung zum besten“, wohl aber zum kapitalkräftigsten Wirth; und dieser müßte seine Natur verleugnen, wollte er nicht das, was der Grundaristokratie in zweiter Linie stand, in die erste stellen: den geschäftlichen Erwerb. Damit aber wird der isolierten Gutswirthschaft der letzte Stoß versetzt.
Mit der Beseitigung der Isolierung der Gutswirthschaften tritt die Nothwendigkeit eines relativ weit größeren Gehorsams gegenüber den weltwirthschaftlichen Produktionsbedingungen gebieterisch an diese Betriebe heran. Die nothwendigen Konsequenzen dessen für den Wirthschaftsbetrieb sind[,] je nach der Gunst oder Ungunst der Boden- und klimatischen Verhältnisse, verschieden. Ein Theil des von der Natur in beiden Beziehungen besonders begünstigten Areals ist zweifellos in der Lage, im Wege eines hochintensiven Betriebes bei starkem Kapitalaufwand die internationale Konkurrenz aufzunehmen. Diese der intensiveren Kultur zugeführten Betriebe haben alsdann nach bekannten allgemeinen Gesetzen das Streben, speziell kapitalintensiv zu werden. Sie folgen eben deßhalb der von Sering zutreffend nachgewiesenen Tendenz der Verkleinerung des von einem Zentrum aus bewirthschafteten Areals unter konzentrirter Kapitalinvestition. Schon daraus folgt vom Standpunkte des politischen Herrschaftsinteresses aus eine Schwächung der Machtstellung des Gutsbesitzers: das beherrschte Areal wird kleiner. Sie werden freilich keine bäuerlichen, aber bürgerlich-kapitalistische Großbetriebe und verschmelzen – eine in den Rübendistrikten zu beobachtende Erscheinung – mit den aufsteigenden großbäuerlichen Betrieben zu einer einheitlichen Masse von Unternehmungen mit bürgerlich-gewerblichem Typus. Ein anderer und zwar der am ungünstigsten ausgestattete Theil des Areals ist weltwirthschaftlich werthlos und kann im Großbetriebe nur als Weiderevier für sehr extensive Viehzucht benutzt werden. Zwischen beiden liegen zahlreiche Kategorien von Boden mittlerer Qualität in den verschiedensten Abstufungen, dessen Überführung zur intensiveren Kultur mit abnehmender Güte zunehmende Kapitalaufwendungen erfordert. Werden diese nicht gemacht, so wird er durch die Weltmarktskonjunkturen von der Fähigkeit, durch Produktion für den Markt eine Rente abzuwer[431]fen, mehr und mehr ausgeschlossen und damit, wenn er weiter im kapitalschwachen Großbetriebe genutzt wird, in die gleiche [B 443]Lage wie der schlechteste Boden gebracht, – d. h. er kann erfolgreich mit Feldfrüchten nicht bestellt werden. Dieser Bruchtheil dürfte der umfangreichste sein. Die Getreidezölle vergrößern auf seine Kosten das Areal, welches intensiv mit Getreide bebaut werden kann, die bisherige Begünstigung der Rübenkultur und die noch bestehende der Kartoffelsprit-Brennerei ermöglichen seine Bebauung mit den betreffenden Hackfrüchten. Weit unerheblicher sind dagegen für den Osten diejenigen Bruchtheile, welche der reinen oder überwiegenden intensiven Viehzucht und der Gartenkultur vom weltwirthschaftlichen Standpunkte aus zuzuweisen sind. Der letztere ist klein, weil eine Verschiebung zu seinen Gunsten um wenige Prozente des Areals eine völlige Umwälzung des Konsums voraussetzte, und der erstere deshalb, weil die in England zu Gunsten der intensiven Viehzucht bestehenden klimatischen und sonstigen Vorbedingungen im Osten mit Ausnahme der Küstenstriche Ostpreußens und einiger anderer relativ beschränkter Bezirke weder vorhanden sind, noch in absehbarer Zeit eintreten werden
2)
[431][B 443]Ein erheblicher Theil der Fälle, in denen der Übergang zur reinen oder fast reinen Viehzucht auf gutem Boden sich vollzogen hat, hat nicht in wirthschaftlichen Momenten, sondern in dem Mangel an Arbeitskräften seinen Grund, auch wo der Betrieb ein kapitalintensiver ist. |
. – In den Fällen nun, wo die Großbetriebe, den Postulaten der internationalen Produktionstheilung gehorchend, unter Ersparniß von Kapital und Arbeit zur Weidewirthschaft übergehen, entgleitet der Beherrschung des Grundherrn zwar nicht das Areal – dies zeigt im Gegentheil die Tendenz zu starker Ausdehnung, – wohl aber verlieren sie die Hintersassen, die sie beherrschten, da sie nur ein Minimum an Arbeitskräften halten, und auch die Zahl der Unternehmer verringert sich im Wege der Latifundienbildung. Auch hier also büßt der Stand als solcher an seiner politischen Machtstellung ein.
Überall aber finden wir eine gemeinschaftliche Erscheinung als Ergebniß der Situation: wo nicht auf die Dauer Zerschlagung in Kleinbetriebe oder Verödung als Weiderevier eintreten soll, da besteht die Nothwendigkeit umfassender Steigerung der Kapitalintensität und eines Wirthschaftens unter kaufmännischen Gesichtspunkten, wie sie der traditionelle Grundherr im Osten nicht kannte. Mit [432]anderen Worten: an die Stelle der Grundaristokratie tritt – mit oder ohne Personenwechsel – mit Nothwendigkeit eine landwirthschaftliche Unternehmerklasse, die sich in ihren sozialen [B 444]Charakterzügen von den gewerblichen Unternehmern prinzipiell nicht unterscheidet.
Diese Umwandlung in dem allgemeinen Typus der ländlichen Arbeitgeber hat auf die Stellung der Arbeiter zu ihnen die bedeutendsten Rückwirkungen. Bei allem Durchgehen typischer Züge ist die Mannigfaltigkeit der Arbeitsverfassung und die rein individuelle Gestaltung der Lage der einzelnen Arbeiter eine Begleiterscheinung der patriarchalischen Gutswirthschaft noch jetzt in ähnlicher Weise wie in der Gutsverfassung des Feudalzeitalters. Denn die Arbeitsverfassung der Güter war nicht nach geschäftlichen Gesichtspunkten und unter dem Einfluß des Strebens nach möglichst hohem Unternehmergewinn gestaltet, sondern historisch entwickelt für den Zweck, dem Gutsherrn eine standesgemäße Existenz zu ermöglichen; sie streifte deshalb so wenig als eben möglich von ihrer überkommenen natural- und gemeinwirthschaftlichen Grundlage ab. Eine ländliche Arbeiterklasse mit unter sich gleichartigen wirthschaftlichen Interessen existirte und existirt deshalb in der überwiegenden Hälfte des Ostens noch nicht. – Die moderne Entwickelung sucht zunächst innerhalb dieses naturalwirthschaftlichen Rahmens das Prinzip der Wirthschaftlichkeit in der Lohngestaltung entschiedener zur Geltung zu bringen. Sie beseitigt demgemäß zunächst die gemeinwirthschaftlichen Reste (Landantheil, Dreschantheil, Weideantheil). Diese Antheilsrechte am Ertrage fallen schon deshalb auf die Dauer nothwendig fort, weil die gemeinwirthschaftliche Arbeitsverfassung mit ihren Antheilslöhnen die Isolirung des einzelnen Gutsbetriebes in wirthschaftlicher Beziehung voraussetzt. Von dem Ertrage eines Gutes, das nach alter Art ohne besondere Aufwendungen für Maschinen, Kunstdünger, Drainage etc. bewirthschaftet wurde, konnte der Herr mit seinen Arbeitern annähernd behaupten: dieser Ertrag sei das Ergebniß ihrer Arbeit und nur dieser. Mit jeder Kapitalinvestirung schwindet dies Moment: der Ernteertrag des in die Volkswirthschaft verflochtenen Gutes ist nicht mehr das Arbeitsprodukt lediglich der Wirthschaftsgemeinschaft der Gutsinsassen, und der Entgelt für die Verwendung der Produkte fremder Arbeit in das Gut erscheint, der kapitalistischen Organisation entsprechend, als (latente oder offene) Kapitalrente, welche aus den Erträgen vorweg bestritten werden muß. Damit verschwinden die auf dem [433]Antheilsprinzip beruhenden Lohnformen, und zwar umsomehr, als ihr Bestand in der Hauptsache die Folge mangelnden Betriebskapitals des Unternehmers und seiner darauf [B 445]beruhenden Unfähigkeit, Geldlöhne zu zahlen, war. Gerade der Geldlohn ist aber das auf die Dauer unentbehrliche Korrelat jeder auf rein geschäftlicher Grundlage ruhenden Wirthschaftsverfassung und wird auch den landwirthschaftlichen Betrieben, zumal in Gestalt des nach der Leistung bemessenen Geldakkordlohnsystems, aufgezwungen.
Wir müssen, um die volle Bedeutung dieser langsamen, aber unvermeidlichen Umwandlung zu verstehen, näher auf die charakteristischen Eigenthümlichkeiten der ländlichen Arbeitsverfassung im Osten eingehen. Diese beruhen, wie bei jeder Arbeitsverfassung größerer Güter, auf der Art, in der sie das wichtigste Problem der Organisation der Arbeit im landwirthschaftlichen Betriebe zu lösen sucht. Dies Problem besteht darin, daß bei jeder Art des Ackerbaues – weit weniger bei der reinen Viehzucht – der Bedarf an Arbeitskräften während der verschiedenen Jahreszeiten ein sehr stark schwankender ist. Darauf beruht die typische Unterscheidung von ständigen und Saisonarbeitern in der Landwirthschaft. Von jeher sind die ersteren überwiegend in Naturalien gelohnt, kontraktlich gebunden und wohnen meist auf dem Gute. Die letzteren werden überwiegend in Geld – Tagelohn oder Akkord – gelohnt, regelmäßig von auswärts als „fremde“ Arbeiter zeitenweise herangezogen und wieder abgestoßen. Nur bei sehr extensivem Betrieb kann die gesammte Erntearbeit mit den Kräften der eigenen Arbeiter unter Zuziehung ihrer Frauen etc. bewältigt werden. Es existirt kein Mittel, namentlich auch kein maschinelles, um diese Differenz auszugleichen; gerade die am allgemeinsten anwendbaren Maschinen, speziell die Dreschmaschine, steigern dieselbe vielmehr, und insbesondere wird sie durch jede Steigerung der Intensität des Betriebes, am meisten durch den Hackfruchtbau, sehr stark vergrößert.
Die Veränderung der Arbeitsverfassung, welche durch die moderne Umgestaltung der Betriebsweise herbeigeführt wird, betrifft nun sowohl die Zusammensetzung der Arbeiterschaft als Ganzes, wie den Typus jeder Kategorie für sich. Es ändert sich einmal das Zahlenverhältniß der ständigen zu den unständigen Arbeitskräften, und es verwandelt sich ferner sowohl die Physiognomie der ständigen Arbeiterschaft, für sich betrachtet, wie die der unständigen.
Nach der normalen traditionellen Einrichtung des Betriebes wird [434]das Vieh von ledigem Gesinde gewartet, welches auch die [B 446]Feldbestellung wenigstens zum Theil besorgt. Den Bedarf an ständigen Feldarbeitern im übrigen decken die Instleute. Sie erhalten als Lohn die erwähnten Antheilsrechte an Mahd und Erdrusch (Mandel und Dreschmaß), Landzuweisung, bestehend in festem Gartenland und mit den Gutsschlägen rotirenden „Morgen“, und Viehweide. Sie stehen nicht in einem individuellen Kontraktsverhältniß zum Herrn, sondern die Arbeiter-Familie ist der Herrschaft des Herrn unterworfen und deshalb zur Arbeit nach seiner Willkür mit allen verfügbaren Kräften verpflichtet, – mindestens sind zwei Arbeitskräfte zu stellen, so daß der Instmann eventuell, mangels erwachsener Kinder, einen „Scharwerker“ miethen und dem Herrn vorhalten muß. Schriftliche Kontrakte und ein Recht auf Arbeitsgewährung bestanden ursprünglich nicht, ebenso wurde Geldlohn nur außerhalb der Ernte- und Dreschzeit und mehr nach Art eines Taschengeldes gezahlt. Es war also ein rein einseitiges Unterwerfungsverhältniß, welches die Arbeiterfamilien, die der Herr in seinen Gutswohnungen unterhielt, ihm auch formell zur unbedingten Disposition stellte. Nach einigen Provinzialrechten ist auf die Instleute die Gesindeordnung anwendbar, so daß in Beschränkung der Freizügigkeit auch Zwangsrückführung bei vorzeitigem Abzug stattfindet, – Koalitionsrecht besteht durchweg nicht. Dies die ständigen Arbeitskräfte. Die unständigen dagegen wurden, soweit nicht die Erntearbeit der Instfrauen ausreichte, aus den benachbarten Bauerndörfern ohne festen Kontrakt herangezogen und gegen Geldlohn, früher gelegentlich auch – die „Schnitter“ – gegen Antheilsakkord, beschäftigt. Sie wohnten regelmäßig nicht auf dem Gut, und ihre Rechtsstellung näherte sich schon damals der der Industriearbeiter an. Alle anderen, sehr mannigfaltigen Kategorien von Arbeitern auf den Gütern waren in den Nordprovinzen (anders schon früher in Schlesien)
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[434]B: Schlesien),
lokale Spezialitäten oder durch Umgestaltung und Kombination entstanden.
Diese Form der Arbeitsverfassung ist aber heute im Abnehmen begriffen. Sie herrscht in der geschilderten Art – mit der eigenartigen Antheils-Lohnform – überhaupt auch für die in Naturalien gelohnten Arbeiter nur noch in der Nordhälfte des Ostens: – Preußen, Pommern, Mecklenburg, das nördliche Brandenburg und Posen – und geht auch dort zurück. Derjenige Typus von ständigen Kontraktsar[435]beitern, dessen Weiterverbreitung auf den großen Gütern im Osten durch die gegenwärtige Entwickelung, wie es scheint, am meisten begünstigt wird, ist vielmehr der „Deputant“. Er ist ein Ar[B 447]beiter, welcher zur Arbeit das ganze Jahr verpflichtet ist, regelmäßig in Guts-Wohnungen umsonst oder gegen niedrige Miethe wohnt und neben einem niedrigen Baarlohn, der entweder als Tagelohn je nach Zahl der Arbeitstage oder wie die Gesindelöhnung als fester Jahreslohn gezahlt wird, ein sogenanntes „Deputat“, d. h. statt der dem ledigen Gesinde zubereitet gereichten Beköstigung die entsprechenden Naturalien geliefert erhält. Diese Naturalien sind ihrem Betrage nach im allgemeinen berechnet auf die Deckung des Bedarfs an Nahrungsmitteln für den Arbeiter selbst und seine Familie, deren Mitarbeit demgemäß in Gestalt der Stellung einer zweiten Arbeitskraft regelmäßig in Anspruch genommen wird.
Der Gegensatz gegen das Instverhältniß im engeren Sinne besteht also in dem Wegfall der Antheilrechte und ihrem Ersatz durch feste Bezüge – ganz wie es den obenerwähnten allgemeinen Grundzügen der Entwickelung entspricht. Das Deputantenverhältniß gewinnt sowohl auf Kosten des alten Instverhältnisses als auf Kosten der Haltung des – stets schwieriger zu erlangenden – ledigen Gesindes an Boden.
Aber über das Deputantenverhältniß hinaus führt die Entwicklung zu einer stetigen Zunahme der nur oder fast nur in Geld gelohnten Arbeiter. Zu Anfang des Jahrhunderts waren sie in nennenswerthem Maaße nicht vorhanden. Schon 1849 stand fest, daß sie diejenige Schicht von Arbeitern waren, die sich am schnellsten vermehrt hatte: das ist auch weiter so geblieben. Den Mehrbedarf von Arbeitskräften bei intensiverer Kultur durch Ansetzung neuer Instleute zu beschaffen, suchte der Grundbesitzer zu vermeiden: er hätte Theile seines Landes in demselben Augenblick an Arbeiter abgeben müssen, wo der Ertragswerth dieses Landes für ihn stark stieg und wo infolge des Prosperirens der Landwirthschaft bis zum Beginn der 70er Jahre die Zahlung von Geldlöhnen für ihn erleichtert worden war. Heutzutage wiederum fehlt ihm das Kapital, Arbeiterhäuser in einer den fortgeschrittenen Anforderungen entsprechenden Weise zu bauen. So führte, auch von den später zu erwähnenden Einflüssen der Verschiebung des Arbeitsbedarfs abgesehen, die Entwickelung zu einem allmählichen Zurücktreten der relativen Bedeutung der in Naturalien gelohnten Arbeiter.
[436]Der „freie Arbeitsvertrag“ mit in Geld gelohnten, auf eigenem Grund und Boden oder als Miether ansäßigen Arbeitern hielt seinen Einzug in das Land. – Betrachten wir die Konsequenzen.
[B 448]Die große Praktikabilität des Verhältnisses der auf vorwiegenden Naturallohn gesetzten, verheiratheten Deputatknechte und Gutstagelöhner lag darin, daß aus dem einzelnen Haushalt des Tagelöhners mehrere Arbeitskräfte gestellt werden. Sie können auf diese Art so billig wie möglich, bei Ausnutzung einerseits aller Vorzüge des Großbetriebes für die Beschaffung der Bedarfsgegenstände unter Ausschaltung aller Zwischenglieder, andrerseits unter Verwerthung der Vorzüge der Familienwirthschaft als Konsumtionsgemeinschaft, ernährt werden. Allein die Vorzüge der Naturallöhnung gehen theilweise, und zwar in den Nordprovinzen, noch weiter. Die Gewährung der Deputate an die Arbeiterfamilien erfolgt nämlich in verschiedener Art. In Theilen von Schlesien erhalten die Deputatknechte feste wöchentliche bezw. monatliche Fleisch-, Kartoffel-, Brot-, Salz-, Milch- und Leinwandbezüge, – sie erhalten hier also die Bedarfsgegenstände, wenn der Ausdruck erlaubt ist, im Zustande von Ganz- bezw. Halb-Fabrikaten, als ganz oder fast ganz konsumreife Produkte; ihr eigenes Verhalten dazu ist ein fast nur konsumtives, der Unterschied von der einfachen Gesindebeköstigung nicht bedeutend. Der Grund liegt darin, daß in Schlesien die Tendenz zur Bodenkonzentration die eigene Wirthschaft der früher unfreien Unterthanen gänzlich absorbierte bezw. nicht aufkommen ließ. In den nördlichen Provinzen ist das regelmäßig anders. Die Zerealien werden als Deputat unvermahlen und unverbacken gegeben, die Kartoffeln meist nur zum Theil, den andern Theil baut der Deputant selbst und erhält zu diesem Behufe Land angewiesen; theilweise wird ihm auch das Saatgut gestellt, regelmäßig hat er dies selbst zu ersparen, auch den Dünger selbst zu produziren. Ebenso steht es mit dem Flachs: er säet und erntet ihn, wo noch die alten Verhältnisse bestehen, selbst, er gewinnt ferner die Wolle vom eigenen Schaf, für welches ihm Weide gestellt wird, Milch und Butter von der eigenen Kuh, welche ihm von der Herrschaft geweidet und gefüttert wird, das Fleisch vom eigenen Schwein, welches er aus seinen Naturalien füttert, die Gespinste und Gewebe stellt die Familie im Winter selbst her. Mit anderen Worten, es ist dort auch ein wesentlicher Theil des Produktionsprozesses seines Bedarfs vom Herrn auf ihn abgewälzt, es werden seine freie Zeit, die späten Abendstunden, die freien [437]Sonntage und die arbeitsstille Winterszeit, und es werden seine nicht mitarbeitenden Familienmitglieder mit ausgenutzt. So werden die Arbeiterfamilien selbst für die Erzeugung des zur Reproduktion [B 449]der Arbeitskräfte Unentbehrlichen verwendet und dadurch die wirthschaftlichen Vorzüge der Familienwirthschaft nicht nur als Konsumtions-, sondern auch als Produktionsgemeinschaft den Interessen des Herrn nutzbar gemacht. Fragen wir unter Beiseitesetzung der sozialen Seite der Sache zunächst nur, wie sich der Grundsatz der Wirthschaftlichkeit, hier: der kleinstmöglichen Unterhaltungs- und Reproduktionskosten der Arbeitskraft, dazu stellt, so ist das Ergebniß für den Herrn offenbar ein nothwendig günstigeres als in Schlesien. Um den gleichen Nahrungsstand wie dort zu erzielen, hat er hier erheblich geringere Opfer zu bringen, da er (außer der Wohnung) fast ausschließlich Rohstoffe und Naturkräfte zur Verfügung stellt und die Produktion und Verarbeitung genußreifer Bedarfsmittel daraus auf die Arbeiter überwälzt
3)
[437][B 449]Selbst die scheinbar anachronistische Produktionsform der Hausspinnerei und -Weberei besteht hier vor dem Grundsatz der Wirthschaftlichkeit. Die darauf verwendete Arbeitskraft übersteigt zwar die zur Produktion der erzeugten Bekleidungsgegenstände „gesellschaftlich nothwendige“ weit, sie muß aber andernfalls während der betreffenden Wintermonate völlig brach liegen. |
. Oder umgekehrt gesagt: mit den gleichen oder geringeren Aufwendungen ermöglicht er der Arbeiterfamilie einen relativ erheblich höheren Nahrungsstand. Er spannt dabei allerdings ihre Arbeitskraft bis auf den letzten überhaupt denkbaren Grad an, und dies geschieht freilich in Schlesien ceteris paribus nicht in gleicher Art; es hat das aber bei dem sklavenartigen Kulturniveau der dortigen polnischen Arbeiterschaft nicht etwa deren Hebung, sondern begreiflicherweise nur das Brachliegen des Eigeninteresses an der Güterproduktion in den hier nothwendig rein konsumtiven Familienwirthschaften zur Folge.
Freilich ist diese abweichende Gestaltung der Lage der nordöstlichen Gutsarbeiter gegenüber den schlesischen nicht etwa aus diesen Erwägungen der Wirthschaftlichkeit heraus entstanden. Die Differenz hat vielmehr historische Gründe.
Der schlesische Deputatknecht verleugnet seinen Ursprung nicht. Er befindet sich in einer nur wenig modifizirten Hausgesindestellung. Sein Haushalt ist kaum merklich vom Gutshaushalt abgegliedert, seine Situation gleicht der eines beköstigten Knechtes sehr. Das [438]kommt auch darin zum Ausdruck, daß mit dem Deputatknecht und seiner Ehefrau meist je besondere Kontrakte geschlossen, für beide Lohn und Naturalien je besonders, aber dennoch so ausgeworfen werden, daß die Bezüge von Mann und Frau zusammen[B 450]genommen sich zu dem dort typischen Bedarf einer Arbeiterfamilie nebst Kindern ergänzen. Der schlesische Deputant ist ein Produkt beginnender Emanzipation des Hausgesindes aus dem herrschaftlichen Haushalt.
Anders im Norden. Das Deputantenverhältniß als normale Lohnform ständiger Kontraktarbeiter hat sich dort überhaupt erst theilweise durchgesetzt, es bildet noch nicht die Regel, andererseits ist es im hohen Grade wahrscheinlich, daß die ihm jetzt günstige Entwickelung der Arbeitsverfassung künftig darüber hinaus zu einer rein geldwirthschaftlichen Gestaltung des Lohnes führen wird. Der nördliche Deputant ist historisch keineswegs ein von der Gutsküche sich allmählich emanzipirender Knecht. Die Form der Entlohnung ist allerdings von den Gutsbeamten her übernommen: Vögte, Kämmerer, Oberknechte etc. wurden von jeher in dieser Weise ausgestattet. Allein die große Masse der Deputanten hat eine andere Geschichte hinter sich, ihre historischen Vorfahren im Norden waren frohnpflichtige Eigenwirthe. Der moderne Deputant steht nur am (vorläufigen) Schlußpunkt einer Entwickelung, welche weit in die Vorzeit der modernen landwirthschaftlichen Großbetriebe hinaufreicht. Sie beginnt mit dem (allerdings nur lokal nachweisbaren) Zustande, daß dem Grundherrn nicht Arbeiten geleistet, sondern Naturalien zur Bestreitung seines Haushaltes geliefert wurden. Der Grundherrschaft entsprach ein grundherrlicher Haushalt, aber keine Gutswirthschaft, der Herr bezog, kraft seiner politischen Herrschaft, als Zivilliste könnte man sagen, seinen Unterhalt von den abhängigen Wirthschaften; nicht er, sondern nur diese waren landwirthschaftliche Produzenten. Auf diesen Zustand folgte in England wie bei uns der andere, welcher den bekannten Typus der patriarchalischen Gemeinwirthschaft bildet: beide, Herr wie Hintersassen, wirthschaften, die abhängigen Wirthschaften der Bauern stellen zugleich die Arbeitskräfte für die Gutswirthschaft. In England blieb dies ein Intermezzo: der Grundherr zog sich im Verlauf der Entwickelung wieder auf die Benutzung der Hintersassen als tributpflichtiger, aber selbständiger Kleinproduzenten, zurück. Nur daß er jetzt statt der Naturalien Geldrente bezog. Im deutschen Osten dagegen steigerte [439]sich zufolge der Rückständigkeit der geldwirthschaftlichen Entwickelung die naturalwirthschaftliche Unternehmerstellung des Grundherrn auf Kosten der Hintersassen weiter, und nur ein Theil der letzteren mit einem Theil ihres Areals vermochte sich bei Gelegenheit der Regulirungen aus der erdrückenden [B 451]Umarmung frei zu machen; im Übrigen kehrte sich der frühere Zustand um, der Gutsherr wurde der einzige Unternehmer: nicht, wie einst, er, sondern die Hintersassen beziehen jetzt das feste Deputat aus den Produkten des Gutes.
Diese Entwickelung ist, wie gesagt, im Norden bisher unvollendet, und zwar wesentlich dank der wirthschaftlichen Schwäche der Gutsherren: es war nicht zuletzt der Mangel an Betriebskapital auf Seiten dieser, welcher den in der Regulirung begriffenen Bauern die Existenz als solche rettete. Es würde sonst, wenn die Gutsherren zur Bewirthschaftung größerer Flächen das Kapital besessen hätten, alsbald ein weit bedeutenderer Theil der Bauernwirthschaften durch Ankauf verschwunden sein. Mangel an Betriebskapital und damit die Unmöglichkeit, Baarlöhne zu zahlen, hinderte ebenso die vollständige Proletarisirung der von der Regulirung ausgeschlossenen und allmählich depossedirten kleinen Bauern und Landarbeiter. Der Gutsherr mußte die Entlohnung in Gestalt von Ertragsantheilen, Landbeleihung und Weiderechten bestehen lassen, weil er zufolge seiner wirthschaftlichen Schwäche nur naturalwirthschaftlich löhnen konnte. Damit war zunächst die Weiterexistenz mehrerer Hunderttausend eigenthümlich zwitterhafter Kleinwirthschaften im Osten – der Instwirthschaften (im engeren Sinne des Wortes, in welchem es die Deputanten ausschließt) – gefristet. – Die eigenthümliche Doppelstellung dieser mit Land beliehenen und am Ertrag betheiligten Arbeiter, theils als Kleinunternehmer, theils als Theilhaber an der Wirthschaft des Herrn, wurde schon oben erörtert. Die vollständige Unterwerfung unter die Disposition des Herrn, aber verbunden mit wirthschaftlicher Interessengemeinschaft, ist das dem Verhältniß Charakteristische. Das Deputantenverhältniß, welches bei steigendem Werth des Bodens und Übergang zur intensiveren Wirthschaft neben und an die Stelle des alten Instverhältnisses zu treten pflegt, enthält in Gestalt der Einziehung eines Theiles des Landes und der Ersetzung der Antheile am Rohertrag durch feste Deputate, eine Beschränkung des bis dahin die Arbeiter treffenden Risikos und insoweit unbedenklich eine Besserstellung. Zugleich entzieht es sein [440]Budget der Verflechtung in die Wirthschaft des Herrn und stellt ihn damit in höherem Maße auf eigene Füße. Jede weitere Beschneidung der Kleinunternehmerstellung des Instmannes und jedes Steigen der relativen Bedeutung des Geldlohnes wirkt in gleichem Sinne [B 452]und kann also als eine Besserstellung der Arbeiter erscheinen gegenüber der absoluten Unterwerfung des alten Instmannes. Dieser Rückgang der Kleinunternehmerstellung macht beim Deputanten nicht Halt. Das wesentliche Moment der Stärke der überkommenen Naturallöhnung war – sahen wir – daß der einzelne Haushalt dem Gut mehrere Arbeitskräfte stellte, neben dem Instmann resp. Deputanten den Scharwerker. Zu dieser Gestellung mehrerer Arbeitskräfte sind die Arbeiter mehr und mehr außer stande. Die eigenen Kinder bleiben nach der Militärzeit spätestens fort, und außer dem übelst berufenen Gesindel verdingt sich heute Niemand mehr leicht dem Instmann zum Scharwerker – dem niedersten Grade des ländlichen Gesindes. Es steht fest, daß die Tage des Scharwerkerverhältnisses gezählt sind. Dann aber entfallen die Vorzüge der Naturallöhnung für den Gutsherrn; die Naturalien, welche für den Bedarf einer Familie berechnet waren, kann er für die halbe Arbeitsleistung nicht gewähren, und kürzt er sie, so reichen sie zur Ernährung der Familie nicht mehr. Beide Theile werden so zum Geldlohn gedrängt. Der Geldlohn hat ja augenscheinlich am unbedingtesten den Vorzug, daß der Arbeiter weiß, was er erhält. Der Werth der Leistung des Gutsherrn, welcher bei Naturallöhnung höchst problematisch ist, ist hier rechtlich sichergestellt.
Aber nicht immer bedingt die rechtliche formale Fixirung eine Besserung der wirthschaftlichen Lage der Arbeiterschaft. Das zeigt deutlich der Gang, den die Entwickelung in Schlesien genommen hat.
In Schlesien nämlich – es handelt sich namentlich um Mittel- und Niederschlesien – hatte die Art der Wirthschaftsbetriebe früher als im Norden einen geschäftlich-kapitalistischen Charakter angenommen und war gleichzeitig das Verhältniß der Arbeiter zum Gut rechtlich-formal in höherem Maße festgelegt als im Norden. Wir finden hier noch in der ersten Hälfte des Jahrhunderts in den Dreschgärtnern eine Kategorie von Arbeitern, deren wirthschaftliche Stellung völlig derjenigen der Instleute entspricht. Der Unterschied ihrer Lage war ein doppelter. Einmal wurde ihnen (im Gegensatz zu den „Robotgärtnern“ Oberschlesiens) ein erbliches Besitzrecht zuge[441]standen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten als Reallasten behandelt, der Disposition des Herrn über sie also eine rechtliche Schranke gezogen. Andererseits aber war die wirthschaftliche Übermacht der sehr reichen schlesischen Magnaten eine ungleich größere als die der nordischen Gutsherren. Beides vereint, wurde den [B 453]Arbeitern verhängnißvoll. Das Verhältniß war nicht so elastisch wie das Instverhältniß, und die Umgestaltung der Gutswirthschaften im Sinne umfassenderer und rationellerer Eigenwirthschaft des Herrn sprengte es deshalb auseinander. Die Gutsherren erzwangen die Ablösung der Arbeitspflichten, aber auch der Antheilrechte, und die Dreschgärtner wurden zu formal freien Kleinstellenbesitzern, welche zur Arbeit auf dem Gute nicht mehr verpflichtet, aber auch nicht mehr antheilsberechtigt, dabei aber auf die Arbeit auf den Gütern angewiesen blieben. Den vermehrten Bedarf an Arbeitskräften deckten die Gutsherren, indem sie neben den früheren Dreschgärtnern in neu errichteten Familienhäusern sogenannte „Lohngärtner“ mit kleiner Landanweisung ansetzten, eine Parallelerscheinung zu den Instleuten. Der größeren Kapitalkraft der Unternehmer entsprechend wurde das Arbeitsverhältniß sowohl der früheren Dreschgärtner als der Lohngärtner auf geldwirthschaftlicher Grundlage geregelt, der Kleinstellenbesitzer erhielt von Anfang an meist nur Geldlohn, der Lohngärtner daneben Land und Weide, beides in ungleich geringerem Umfange als der nördliche Instmann. Nun ist es charakteristisch für die traditionelle ländliche Lohnbildung, daß der Kleinstellenbesitzer zur Zeit nach der Ablösung an Geldlohn nicht erheblich mehr erhielt, als der Instmann neben seinen Naturalien, und daß er ebenso heute regelmäßig an Geldlohn nur das Nämliche erhält, was die Lohngärtner oder sonstige besitzlose Arbeiter neben der ihnen gewährten Wohnung und der Landanweisung beziehen. Die Gutsherren pflegen sich dieserhalb in der Vorstellung zu gefallen, sie gewährten den besitzlosen Arbeitern Wohnung und Land „gratis“. Historisch und wirthschaftlich ist nur die umgekehrte Ausdrucksweise korrekt: sie rechnen dem Kleinstellenbesitzer das Areal und die Wohnung, welche sie ihm nicht gewähren, sondern welche er selbst besitzt, auf seinen Lohn an. Es entspricht das auch in Wahrheit der Art, wie die Grundbesitzer die Lohnfrage anzusehen pflegen. Wenn man im Gespräche mit Grundbesitzern z. B. aus Sachsen, wo die Verwendung von grundbesitzenden Arbeitern aus den Dörfern gleichfalls mehrfach vorkommt, den dort früher typischen Lohnsatz [442]von 1 Mk. kritisirte, so bezogen sich die Betreffenden stets darauf, daß die Arbeiter, da sie eigenen Besitz haben, für die Bestreitung ihrer Existenz auf diesen Lohn nicht angewiesen seien: es zeigt sich, wie irrelevant die Rechtsformen gegenüber der übermächtigen Gewalt der traditionellen wirthschaftlichen Verhältnisse sind. Nicht die Arbeitsleistung [B 454]ist auf dem Lande der Maßstab des Lohnes, sondern das Mindestmaß der Bedürfnisse der Arbeiter nach ihrer traditionellen Lebenshaltung. Das gilt für den Deputanten so gut wie für die sonstigen reinen Lohnarbeiter: die Höhe der gewährten Deputate ist in den einzelnen Gegenden sehr stark verschieden und richtet sich lediglich nach dem historisch überkommenen und auf dieser Grundlage sich langsam fortentwickelnden Nahrungszustand, dieser bestimmt den Lohn, nicht umgekehrt. Angesichts dessen war es vom Standpunkt der Arbeiter ein bedeutungsvoller Vorzug der nördlichen patriarchalischen Arbeitsverfassung mit ihrer Behandlung der Instleute nicht als reiner Lohnarbeiter, sondern als unfreier Wirthschaftsgenossen, daß trotz, ja man kann sagen: gerade wegen der formell schrankenlosen Verfügungsgewalt des Herrn vermöge der Stetigkeit der traditionellen Kompetenzen der Arbeiter ihre materielle Lage, was den Nahrungsstand anlangt, mit der allmählichen Steigerung der Roherträge sich stetig hob. In stark abgeschwächtem Maße kann das Gleiche auch die Begleiterscheinung der Deputatlöhnung sein. Ganz anders beim Geldlohnsystem. Die Naturallöhne der Instleute und in geringerem Maße auch der Deputanten werden aus den steigenden Roherträgen unter Abwälzung eines entsprechenden Theils des Risikos und, wie oben ausgeführt, des Produktionsprozesses auf den Arbeiter bestritten, die Geldlöhne aus den sinkenden Reinerträgen ohne eine entsprechende Überwälzung. Das bedingt den Fortfall der oben erörterten rein wirthschaftlichen Vorzüge. Der Umstand, daß ein Theil der Arbeiter eigenen Grundbesitz hat, wirkt dabei fast ausschließlich ungünstig, denn ihre Schollenfestigkeit und die eben besprochene Wirkung auf die Lohnbemessung drückt auf das Lohnniveau im Allgemeinen. Der Kleinstellenbesitzer ist aus der Wirthschaftsgemeinschaft des Gutes ausgeschaltet. Er befindet sich nicht, wie der Getreide verkaufende Instmann, in Interessengemeinschaft, sondern, da er Brod zukauft, im Interessengegensatz zum Gutsherrn. Es entspricht aber, wo die Machtverhältnisse zwischen Unternehmer und Arbeiter für den letzteren so ungünstige sind wie auf dem Lande, dessen materiellen Interessen nicht, daß eine formale [443]rechtliche Schranke, welche die wirthschaftliche Machtlage doch nicht zu alteriren vermag, in Gestalt der Verleihung des Eigenthums an der Arbeiterstelle errichtet wird. Es wird dadurch das die volle, formale Dispositionsgewalt des Herrn voraussetzende patriarchalische Herrschaftsverhältniß in ein geschäftliches verwandelt. Damit wird für den Arbeiter an Stelle der Even[B 455]tualität einer brutalen, persönlichen Beherrschung, der er sich durch Wegzug entziehen kann, die andere der geschäftlichen Ausbeutung gesetzt, der er, weil sie äußerlich unmerklicher eintritt, sich thatsächlich schwerer entzieht und als Kleineigenthümer sich auch gar nicht zu entziehen in der Lage ist. Man zwingt ihn durch die formale rechtliche Gleichstellung in einen Interessenkampf, den eine weithin über das Land dislocirte, der Organisation unfähige Arbeiterschaft durchzufechten nicht die Macht hat.
Wenn hier das traditionelle Instverhältniß als ein „patriarchalisches“ bezeichnet und als ihm charakteristisch die „Interessengemeinschaft“ des Arbeiters mit dem Herrn hingestellt worden ist, so sollte dieser Ausdruck billiger Weise von dem Mißverständniß verschont bleiben, als ob damit irgend eine persönliche Vertrauensbeziehung zwischen Herrn und Arbeiter als nothwendige Folge dieser Arbeitsverfassung behauptet werden sollte. Behauptet werden soll nur, daß sie ein festes gemeinschaftliches Interessenband um Herrn und Arbeiter schlingt und die patriarchalische Leitung der Wirthschaftsgemeinschaft durch den Herrn dieser Sachlage ebenso adäquat ist wie sie mit dem Geldlohnsystem in Widerspruch steht, weil das materielle Interessenband fehlt. Die patriarchalische Arbeitsverfassung bringt ehrlich zum Ausdruck, daß auf dem Lande der Arbeiter nicht in einem Vertrags-, sondern in einem persönlichen Unterwerfungsverhältniß zum Herrn steht, und diese Ehrlichkeit ist ihre Stärke. Sie setzt aber eben deshalb jene resignirte, in die Tradition der Unfreiheit gebannte Arbeiterbevölkerung voraus, welche die östlichen Instleute repräsentirten, und diese Voraussetzung wird mehr und mehr zu Schanden. Nicht nur die Unternehmer, sondern ebenso auch die Arbeiter sind es, welche das Deputanten- statt des Instverhältnisses, den Geldlohn statt des Naturallohns, die rechtliche Ungebundenheit statt des Kontrakts bevorzugen, das scheint jetzt im allgemeinen völlig sicher gestellt. Wie dem aber sei, jedenfalls zerfällt mit dieser Umwandelung eine nothwendige Voraussetzung der patriarchalischen Herrschaft: die Interessenbeziehung zum [444]einzelnen Gut. Die Unterschiede in der Stellung der einzelnen Kategorieen von Arbeitern nivelliren sich, und die Person des Unternehmers wird für die ländlichen Arbeiter in ähnlicher Art „fungibel“, wie sie es für die gewerblichen regelmäßig schon ist. Mit andern Worten, die Entwickelung führt zur stetigen Annäherung der ländlichen Arbeiterschaft an den Charakter einer in ihren wesentlichen Lebensbedingungen einheitlichen Klasse mit proletarischem Typus, [B 456]wie die Industriearbeiterschaft sie bereits darstellt. Die kapitalistische Unternehmung strebt aus den oben angedeuteten Gründen aus dem Naturallohnsystem trotz seiner wirthschaftlichen Vorzüge heraus, – die Arbeiter suchen den Geldlohn, weil er sie am meisten von der Abhängigkeit von der Wirthschaft und dem guten Willen des Herrn befreit, trotzdem sie sich dabei wirthschaftlich schlechter stehen. Wie der Geldzins des Bauern im Mittelalter als das wichtigste Symptom seiner persönlichen Freiheit erscheint, so der Geldlohn des Arbeiters heute. Die Landarbeiterschaft opfert ihre materiell oft günstigere, immer aber gesichertere, abhängige Lage dem Streben nach persönlicher Ungebundenheit. Daß diese entscheidende psychologische Seite des Vorgangs den Betheiligten wesentlich unbewußt sich vollzieht, steigert nur die Wucht ihrer Wirksamkeit. Für eine Arbeiterschaft aber, welche ebenso wenig wie die Industriearbeiter normaler Weise die geringste Aussicht hat, in die Schicht der selbständigen Unternehmer aufzusteigen, hat diese Umwandlung nur einen Sinn als vorbereitendes Stadium für einen Klassenkampf. Es zeigte sich schon, daß auch die Grundherren der Umwandlung in eine unter sich wesentlich gleichartige Klasse mit geschäftlichem Unternehmertypus zu verfallen begonnen haben. Auch hier setzt die moderne Entwicklung an Stelle der persönlichen Herrschaftsverhältnisse die unpersönliche Klassenherrschaft mit ihren psychologischen Konsequenzen.
Es fragt sich nun: was wird weiter daraus werden? Wird der Kampf einen ähnlichen Verlauf nehmen wie in der Industrie? Ist es wahrscheinlich, daß im Laufe der Zeit im Wege der Arbeiterorganisation daraus eine ländliche Arbeiter-Aristokratie ersteht, wie wir sie in manchen Großindustrien Englands finden, wo gerade die volle Proletarisirung den Durchgangspunkt für eine aufstrebende Bewegung der höchsten Schichten der Arbeiterschaft bildete? –
So günstig steht leider die Prognose des ländlichen Klassenkampfs nicht.
[445]Versuchen wir uns die Wirkungen zu verdeutlichen, welche die Umgestaltung der Betriebsweise gemäß den Anforderungen der internationalen Konkurrenzlage für die Gesammtlage der Landarbeiterschaft mit sich bringt, so müssen wir von einem Durchschnittszustande der landwirthschaftlichen Betriebe ausgehn, wie er vor 40 bis 50 Jahren auf mittlerem Sandboden im Osten bei Gütern von 500 und etwas mehr Hektar noch als Regel gelten konnte, heute natürlich nicht mehr ist: Ausschluß des Maschinenbetriebs, inten[B 457]siver Viehzucht und starken Hackfruchtbaus einerseits, Emanzipation von der Dreifelder- und extensiven Feldgraswirthschaft andererseits. Nicht intensiver Getreidebau bei mäßiger Viehhaltung beherrscht
c
[445]B: beherrschen
den Wirthschaftsbetrieb. Wir suchen nun zu ermitteln, welchen Einfluß eine Umgestaltung des Betriebes unter geschäftlichen Gesichtspunkten in den uns interessirenden Punkten ausüben mußte.
Einfach liegt diese Frage, wenn es sich um Übergang zu reiner oder annähernd reiner Viehzucht handelt. Hier ist eine starke Verminderung der Arbeitskräfte die Folge. Dies um so mehr, als bei uns allgemein nicht die englische, intensive, sondern eine ziemlich extensive Weidewirthschaft in Frage käme, welche eines Minimums von Arbeitskräften bedarf. In besonders starkem Maaße werden die unständigen Arbeitskräfte, deren der Getreidebau für Sommer und Ernte bedarf, davon betroffen.
Nicht so einfach dagegen ist die hier mehr interessirende Wirkung des intensiveren Ackerbaus (Drillen und Hacken der Zerealien, starke Kunstdüngung, Dreschmaschinen, Maschinenbetrieb überhaupt, intensive Hackfruchtkultur etc.) im Vergleich mit der traditionellen Wirthschaftsweise. Zunächst sind die einzelnen Formen, in welchen sich der Übergang zur intensiven Ackerbaukultur vollzieht, selbstverständlich nicht unter einander von gleicher Wirkung. Aber in einem Punkt kommen sie im Ergebniß dennoch alle überein: In der starken relativen Steigerung des Bedarfs an Sommer- im Verhältniß zu den Winterarbeitskräften bei absoluter Steigerung des Arbeitsbedarfs im Ganzen. Das letztere Moment wird regelmäßig zuerst, das erstgenannte im weiteren Verlauf der Entwickelung wirksam. Demgemäß steigt bei langsamer Zunahme der Intensität, und in den [446]Anfangsstadien des Überganges[,] die Zahl der ständigen Arbeitskräfte im Verhältniß zur Bodenfläche langsam; die der nichtständigen schneller; im weiteren Verlauf oder bei schnellerem Übergang zur
d
[446]B: zu
Intensität dieder
e
Fehlt in B; der sinngemäß ergänzt.
nichtständigen fast ausschließlich, und es findet sogar bei hohen Intensitätsgraden eine relative und schließlich absolute Abnahme der ständigen Arbeitskräfte statt. Der letzte Punkt, die – nicht überall, aber anscheinend überwiegend, in den Gegenden mit starkem Wanderarbeiterzuzug fast ganz regelmäßig, – eintretende absolute Abnahme der ständigen Arbeiter, könnte überraschen. Die Gründe der Erscheinung liegen auch – wie nachher zu erörtern – nicht nur, aber doch immerhin auch in der Art der Betriebs[B 458]einrichtung. Die Kunst der traditionellen Betriebsweise in der Vertheilung der Arbeiten über die Jahreszeiten bestand nämlich in der möglichsten Verminderung der Saisondifferenzen und der Sorge dafür, daß die verfügbaren Arbeitskräfte auch ständig beschäftigt seien, also in der möglichsten Abschwächung des Charakters der Landwirthschaft als eines Saisonbetriebes. Man vertheilte – mit anderen Worten – die nothwendige Arbeit möglichst über das ganze Jahr. Verhältnißmäßig ebenso leicht aber läßt sich eine Verschiebung in der Disposition im umgekehrten Sinne vornehmen, also ein Theil der Arbeiten, die normaler Weise im Winter vorgenommen werden, den Sommer- und Herbst-Saison-Arbeitern übertragen und dadurch der Charakter als Saisonbetrieb verstärken, der Bedarf an Dauerarbeitern auch absolut nicht unbeträchtlich vermindern. Die Vorfrage, ob das möglich und zweckmäßig ist, hängt davon ab, ob gerade Saisonarbeiter mit besonderer Leichtigkeit zu erlangen sind. Das war unter den alten stabilen Verhältnissen und bei der traditionellen Wirthschaftsweise nicht der Fall. Anders mit Umsichgreifen der intensiven Kultur. Sie bedarf verstärkter Saisonarbeit und schafft sie sich durch Steigerung der Saison-Geldlöhne. Es entsteht und wächst dadurch mit den modernen Verkehrsmitteln eine Klasse von Arbeitern, die überhaupt nur landwirthschaftliche Saisonarbeiter sind, die Wanderarbeiter. Es wandert zunächst der Bevölkerungsüberschuß übervölkerter oder extensiv bewirthschafteter Gegenden. Aber auf die Dauer ergreift die Wanderbewegung stetig größere Bruchtheile der Landarbeiterschaft überhaupt. Das so geschaffene [447]Material von Saisonarbeitern nützt nun der intensive Betrieb bis aufs Äußerste aus. Die Akkordlöhne steigern die Leistung; aber der Wanderarbeiter ist auch an sich arbeitswilliger. Polnische Mädchen, welche in der Heimath kein noch so hoher Lohn zu energischer Arbeit anspornt, leisten auswärts Außergewöhnliches. Der Wanderarbeiter ist eben aus dem gesammten Ensemble seiner Familie und gewohnten Umgebung gerissen, er ist nur Arbeitskraft für den Gutsherrn wie in seinen eigenen Augen. Die Wanderarbeiterkaserne ist in ihrer Funktion das geldwirthschaftliche Analogon der antiken Sklavenkaserne. Der Gutsbesitzer spart Arbeiterwohnungen, denn die Unterbringung der Wanderarbeiter macht wenig oder keine Kosten. Er spart ferner die Landanweisung, endlich aber und vor Allem jegliche verwaltungs- und armenrechtliche Verantwortung. Dagegen zahlt er in Gestalt der höheren Saisonlöhne im Ganzen [B 459]regelmäßig nicht mehr, oft weniger, als wenn er den traditionellen Entgelt das ganze Jahr hindurch an einheimische Arbeiter zahlen würde. Die Nachtheile des Geldlohns unter dem Gesichtspunkt der Wirthschaftlichkeit gleichen sich für ihn in dieser Form mehr als aus. In einzelnen Theilen Schlesiens betrachtet man die Wanderarbeiter schon als „Stamm“ der Arbeiterschaft. – Welcher Grund aber veranlaßt, vom Interessenstandpunkt der Arbeiter aus, die Wanderbewegung? Differenzen des Lohnniveaus scheinen das Nächstliegende und bilden einen erheblich mitwirkenden Faktor. Aber die Erhebungen des Vereins für Sozialpolitik sowohl als die des Evangelisch-Sozialen Kongresses bestätigen, daß auch, wo solche absolut nicht vorliegen und auch alle in den Bevölkerungsverhältnissen möglicherweise liegenden Umstände fehlen, gewandert wird, ja daß benachbarte Gebiete ihre Arbeitskräfte direkt oder auf Umwegen geradezu austauschen. Der Grund ist eine Kombination wirthschaftlicher und psychologischer Momente. Der Wanderarbeiter würde eine allgemeine Lebenshaltung – es handelt sich nicht allein, nicht einmal hauptsächlich, um die Nahrung
4)
[447][B 459]Auch bei dieser darf man nicht an Fälle denken, wie die Zuwanderung aus halbbarbarischen Gegenden (Oberschlesien) nach Gegenden mit einem Maximum von Kultur (Sachsen). Bei den Wanderungen innerhalb des Ostens ist nach den Zeugnissen der Berichte die Nahrung der Wanderarbeiter ganz überwiegend – Ausnahmen kommen vor – die schlechteste von allen. |
– und ein solches Ensemble, wie es ihn auf der fremden Arbeitsstelle umgiebt, in der Heimath sich nicht bieten [448]lassen. Auf Grund eben dieser erniedrigten Lebenshaltung aber und der durch die Aufgabe der gewohnten heimathlichen Umgebung vermehrten Arbeitsenergie erspart er, auch wenn die Lohnsätze in der Fremde nicht höher sind, als in der Heimath, relativ erhebliche Beträge, wie er sie im heimatlichen Arbeitsverhältniß nicht zu ersparen vermöchte, und kann – ein begreifliches Verlangen – in der ohnehin arbeitslosen Winterzeit „Ferien“ machen. Aber ferner und namentlich: die Abwanderung entzieht ihn der Nothwendigkeit, bei den benachbarten heimathlichen Gutsherren Arbeit zu suchen. Gerade die Arbeit in der Heimath aber ist mit dem traditionellen Herrschaftsverhältniß historisch und gedankenmäßig verknüpft: es ist der dunkle Drang nach persönlicher Freiheit, welcher die Arbeiter zur Arbeit in die Fremde treibt. Sie opfern ihre gewohnten Lebensverhältnisse dem Streben nach Emanzipation aus der Unfreiheit: ihre stumpfe Resignation wird durchbrochen. Die vielbeklagte „Mobilisirung“ der Landarbeiter ist zugleich der erste Anfang der Mobilmachung zum Klassenkampf.
[B 460]Wir sehen: die Konsequenzen planmäßiger „Verflechtung in die Weltwirthschaft“ für die landwirthschaftlichen Betriebe des Ostens auf demjenigen Areal – dem unzweifelhaft größten –, welches zu intensiver Viehzucht nicht überzugehen vermag, sind, wenn sie Großbetriebe bleiben wollen, schon unter dem Gesichtspunkt der Bevölkerungsschichtung schwerwiegender Art. Gehen sie in Unterordnung unter die Gebote der internationalen Produktionstheilung zur extensiven Weidewirthschaft über, so sinkt der Nahrungswerth der Bodenprodukte und die Bevölkerungsziffer. Gehen sie unter Steigerung der Bodenkultur zum intensiven Ackerbau über, so schränken sie die relative Bedeutung, theilweise auch die absolute Zahl der ständigen Arbeiter ein, befördern dagegen die Fluktuation der Arbeiterschaft und gefährden damit die Stabilität der Gruppirung der Bevölkerung durch Entstehung eines modernen Nomadenthums. Es kommt darin nur zu deutlich zum Ausdruck, daß die Konkurrenzfähigkeit der ausländischen Produzenten eben in dem niedrigeren Kulturniveau beruht, auf den ungeschwächten Naturkräften des Bodens und dem Fehlen der mittelbaren Belastung durch das soziale Ensemble, welches die Bevölkerungsdichtigkeit und die Lebensansprüche einer Bevölkerung mit älterer Kultur schaffen. Die landwirthschaftlichen Großbetriebe auf dem nicht besonders begünstigten Boden des Ostens müßten in der Bodenkultur und in [449]dem sozialen Niveau der Arbeiter wie der Unternehmer eine Kulturstufe heruntersteigen können, um als Großbetriebe konkurrenzfähig zu bleiben.
Diese verhängnißvolle Situation ist auch für die rein materielle Lage der Landarbeiterschaft – ihren Nahrungsstand – von maßgebender Bedeutung in einem Augenblick, wo zum ersten Mal die freie Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt als organisatorisches Prinzip auch auf dem Lande erscheint. Die an die Tradition gebundene Art der Lohnbemessung, welche dem platten Lande eignete, brachte es mit sich, daß die Einkommens- und Ernährungsverhältnisse der Arbeiter durch rein ökonomische Momente nur theilweise und indirekt, unmittelbar dagegen durch solche Umstände bestimmt werden, welche jenen festen Halt, den die Tradition einer festgefügten typischen Arbeitsverfassung bot, erschüttern. Das ist aber gerade bei denjenigen Veränderungen der Fall, welche die moderne Betriebseinrichtung mit sich bringt.
Sehen wir uns die wichtigsten derjenigen Faktoren an, welche einen Einfluß auf die Lage der Arbeiter möglicherweise ausüben [B 461]können: Es sind: 1. die verschiedene Größe der einzelnen Betriebe; 2. die verschiedene Güte des Bodens; 3. die verschiedene Intensität der Bodenbewirthschaftung; 4. die Grundbesitzvertheilung. Was zunächst die Wirkung der Größe der Betriebe auf die Lage der Arbeiter anlangt, so scheint der Satz ziemlich allgemein aufgestellt werden zu dürfen: je größer der Betrieb, desto weniger ständige Arbeiter bedarf er im Verhältnis zur bebauten Fläche. Eine Abnahme der ständigen Arbeiter im Verhältniß zur bebauten Fläche bei untereinander gleichen Verhältnissen der Bodenqualität und Intensität scheint nun ferner regelmäßig mit einer Hebung ihrer Lage verbunden zu sein.
5)
[449][B 461]Beispiel: Nach einem sehr sorgfältigen, aus Angaben der Arbeiter und Wirthschaftsbüchern der Güter zusammengestellten Bericht auf die Enquête des ev[angelisch]-soz[ialen] Kongr[esses] aus dem Kreise Königsberg (Land) stellt sich innerhalb eines Bezirkes, der so eng ist, daß die Bodenverhältnisse schwerlich Einfluß haben, bei anscheinend auch etwa gleicher Intensität des Anbaues, und wenn man gleichmäßig dieselben Geldumrechnungsfaktoren anwendet, das Reineinkommen der Instfamilien, abzüglich Kosten für Scharwerker, auf mehreren benachbarten Gütern wie folgt:
1. für 1 Instmann, der auf je 35 ha. Fläche kommt, auf 525,35 Mk.
2.” 1 ” ” ” ” 40 ” ” ” ” 742,50 ”
3.” 1 ” ” ” ” 43 ” ” ” ” 752,50 ”
4. ” 1 ” ” ” ” 53 ” ” ” ” 803,63 ”

[450]Also ein völliger Parallelismus. In einem fünften Fall stellt sich das Einkommen:
5. für 1 Instmann, der auf je57 ha. Fläche kommt, auf 645,00 Mk.

Hier wird theilweiser Dreschmaschinenbetrieb gemeldet. Der Abstand von Fall 1 zu Fall 2 ist auffallend groß, auch hier wird für Fall 1 theilweiser Dreschmaschinenbetrieb gemeldet. Fall 1 und 5 untereinander folgen wieder der Regel. Es zeigt sich, daß nur unter sich annähernd gleiche Betriebsformen vergleichbares Material ergeben. (In diesem Falle hängt übrigens die Verschiedenheit der Arbeitsintensität mit der Betriebsgröße nicht zusammen.) |
Das entspricht bekannten Analogien in der Industrie [450]und ist natürlich, da es sich in diesem Falle lediglich um eine rationellere Disposition über die vorhandenen Arbeitskräfte unter Ersparung unnützer Mitesser handelt. Daraus ergiebt sich – und das entspricht der Erfahrung –, daß ceteris paribus, d. h. bei gleicher Bodenqualität und Wirthschaftsintensität, die Arbeiter größerer Großbetriebe besser gestellt sein werden als die kleinerer. Dieser Satz hört aber sofort auf richtig zu sein, sobald man verschieden intensive Betriebsformen und namentlich, wenn man Güter aus verschiedenen[,] nicht unmittelbar benachbarten Gegenden mit verschiedener Arbeitsverfassung und Kulturstufe der Arbeiter mit einander vergleichen wollte, wie etwa Oberschlesien und Ostpreußen. Die Vergleichbarkeit besteht nur für lokale Bezirke mit traditionell gleichartigen Verhältnissen. Ebenso ist es eine ganz andere Frage, wie sich die Lage der Arbeiter [B 462] bäuerlicher Betriebe zu der in Großbetrieben verhält. Unter einander vergleichbar sind nur Betriebe des gleichen sozialen Gesammtcharakters.
Ähnlich liegt die Sache mit der Wirkung der Bodenqualität. Die bessere Qualität des Bodens erfordert in der Ernte einen größeren Arbeitsaufwand, im Übrigen steigt mit zunehmender Qualität der Bedarf an ständigen Arbeitskräften langsamer als die Ertragsfähigkeit. Sie wirkt deshalb bei den auf Antheil gesetzten Instleuten unter sonst gleichen Verhältnissen naturgemäß steigernd auf das Einkommen; in einem gewissen, aber erheblich geringeren Maße wirkt das auch auf die Deputanten zurück. Was die Geldlöhne anlangt, so ist eine Abhängigkeit von der Bodengüte (Grundsteuerreinertrag) in unmittelbar benachbarten Bezirken selten sicher zu konstatiren. Hier überwiegen die rein individuellen Umstände (Weite der Wege, Isolirtheit des Gutes u.s.w.). Faßt man Bezirke von etwa vier bis fünf Kreisen von in sich etwa gleichen Boden- und Bewirthschaftungsverhältnissen zusammen, so findet regelmäßig ein deutlicher [451]Parallelismus der Lohnhöhe mit der Bodengüte statt.
6)
[451][B 462]Beispiele: Die Lohnverhältnisse Ostpreußens, wo eine hochintensive Feldbebauung (Rübenkultur etc.) im allgemeinen auch auf den besten Bodenklassen 1891 nicht in großem Umfange bestand, die verschiedene Intensität durchschnittlich vielmehr der verschiedenen Bodengüte etwa entsprechen dürfte. Nach den allerdings sehr rohen, hier aber doch vorläufig genügenden Zusammenstellungen in der Enquête zeigt sich folgender Parallelismus:
1. Regierungsbezirk KönigsbergDurchschnitt des2. Regierungsbezirk GumbinnenDurchschnitt des
Grund¬ steuer¬ reinertrages pro HektarMannstagelohnes im JahrGrund¬ steuer¬ reinertrages pro HektarMannstagelohnes im Jahre
Mk.Mk.Mk.Mk.
Kreis Ortelsburg, Neidenburg4,311,10Südwestliches Masuren5,491,10
Ermland8,711,21Masurische Höhenkreise6,251,11
Kreis Mohrungen, Pr[eußisch] Holland, Osterode9,921,32Südliches Littauen9,401,25
Samland und Natangen13,121,50Östliches und nördliches Littauen10,831,28 |
Sobald man aber große Gebiete – Provinzen – zusammenfaßt, hört dieser Parallelismus auf, ja, er hört nicht nur auf, sondern kehrt sich um, wenn man die Reinertragsziffern Schlesiens mit denen des Nordens vergleicht. Der Grund liegt wiederum in der Differenz der Arbeitsverfassung.
Beide bisher erörterten Faktoren also stehen an Bedeutung [B 463]hinter einem anderen: – der Art der Arbeitsverfassung und der Nationalität der Arbeiter – zurück. Sehen wir nun zu, welcher Einfluß dem dritten oben aufgeführten Faktor: der zu- oder abnehmenden Intensität des Betriebes, zukommt. Eine Abnahme der Betriebsintensität – sei es nun der Arbeits- oder der Kapitalintensität – wird bei fortbestehendem Großbetrieb im Osten regelmäßig mit Verdrängung der Feldarbeit durch extensive Viehzucht identisch sein, eine Steigerung der Intensität gegenüber der traditionellen Betriebsweise kann in Form intensiverer Viehzucht erfolgen, – dann handelt es sich um Zunahme der „Kapitalintensität“ des Betriebes – oder in Gestalt intensiverer Ackerbaukultur – dann nimmt der Betrieb an Intensität des Kapital- sowohl als des Arbeits-Aufwandes zu.
[452]Der Übergang zur reinen oder fast reinen Viehwirthschaft im Großbetriebe scheint bei starkem Rückgang der Zahl der Arbeiter deren Lage da, aber auch nur da günstig zu beeinflussen, wo die klimatischen Verhältnisse diesen Übergang entschieden provozieren.
7)
[452][B 463]In den relativ intensiven Weidewirthschaften im Kreise Fischhausen, wo das Klima die intensive Viehzucht entschieden begünstigt, sind die Arbeiter nach den Berichten besser gestellt, als in den Körnerbau treibenden Wirthschaften; das Umgekehrte ist nach den Berichten aus dem Kreise Filehne daselbst der Fall, wo der klimatische Vorzug wegfällt. |
Das Material ist hier sehr unzulänglich, die Frage ist aber auch nicht von hervorragender Bedeutung für uns; als erkennbare und uns interessirende Wirkung bleibt für uns nur bestehen, daß eine auf Kosten des Feldanbaues zunehmende Viehzucht die Zahl der Arbeitskräfte und hiermit die Volkszahl des platten Landes überhaupt stark vermindert.
Der intensive Ackerbau nun, der uns hier speziell interessirt, führt zu einer solchen Verminderung der benöthigten Arbeitskräfte nicht, da der Ersatz der menschlichen durch maschinelle Arbeitskraft in der Landwirthschaft eine im Verhältniß zur Industrie weit untergeordnetere Rolle spielt. Er führt vielmehr zunächst – wie schon oben konstatirt, – zu einer Verschiebung nur innerhalb der Arbeiterschaft: der Antheil der ständigen Arbeitskräfte im Verhältniß zu den überhaupt verwendeten Arbeitskräften sinkt. Zu erörtern bleibt, wie die materielle und soziale Lage der ständigen sowohl als der unständigen Arbeiter beeinflußt wird.
Die intensivere Bodenkultur trägt an sich selbstverständlich die Tendenz zur Steigerung des Kulturniveaus und der Lebenshaltung [B 464]der Bevölkerung überhaupt in sich. Da, wo eine große Zahl von ansässigen Eigenwirthen die gesteigerten Erträge voll perzipiren, muß die Folge eine anhaltende Steigerung der Lebensansprüche aller Schichten der Bevölkerung, auch der Arbeiter, sein. Problematisch dagegen liegt die Frage für die letzteren unter der Vorherrschaft des Großgrundbesitzes. Wo eine festgefugte Arbeitsverfassung Arbeitern, welche von jeher an hohe Nahrungsansprüche gewöhnt sind, die volle Theilnahme an der Steigerung der Erträge sichert, tritt derselbe Erfolg ein. So thatsächlich in Mecklenburg, Ostholstein und Neuvorpommern. Daß das Gegentheil mindestens möglich ist, zeigt die traurige Lage der Arbeiter in den am intensiv[453]sten bewirthschafteten Theilen Schlesiens, wo die Arbeitsverfassung, wie oben ausgeführt, und ebenso zum Theil die Nationalität der Arbeiter eine andere ist. Damit scheint also auch die größere oder geringere Intensität der Kultur ebenso wie die Bodenqualität ein an sich stets günstig wirkendes, nur eventuell durch die Einflüsse der sozialen Schichtung der Arbeiterschaft und ihrer Rassengewohnheiten an Bedeutung überwogenes Moment zu sein. Allein es scheint nur so. Denn wenn, wie wir immer wieder sehen, in der That die Art der Arbeitsverfassung, also der sozialen Schichtung und Gruppirung der Landarbeiterschaft, für ihre materielle Lage entscheidend ist, und wenn sich ferner zeigte, daß unter den gegenwärtigen Machtverhältnissen auf dem Lande die geldwirthschaftliche Gestaltung der Arbeitsverfassung die materielle Lage der Arbeiter schwer gefährdet, so muß eine Umwandlung der Betriebsweise, welche diese geldwirthschaftliche Verfassung mehr oder weniger vollständig herbeizuführen die Tendenz hat, die gleichen Gefahren in sich tragen. Das aber ist bei der intensiven Betriebsweise der Fall.
Es wurde oben hervorgehoben, daß der intensive Ackerbau zunächst, so lange nämlich die Arbeitsverfassung in der Hauptsache unverändert bleibt, die Relativzahl der ständigen Arbeitskräfte zur Bodenfläche regelmäßig erhöhe. Ebenso erhöht er ihre Bezüge unter der gleichen Voraussetzung. Da der alte Instmann durch Antheile gelohnt wird, steigert sich bei gleichbleibenden Verhältnissen sein Verdienst
8)
[453][B 464]Wo die Antheilsverhältnisse auch nur annähernd konstant geblieben sind, kommen in fruchtbaren Gegenden sehr hohe Dreschereinnahmen vor, im Kreise Königsberg Land bis zu 120 Neuscheffel Getreide verschiedener Art das Jahr durchschnittlich nach Angaben von Berichten der Enquête des ev[angelisch-]s[ozialen] Kongresses. |
; – das ändert sich nicht nothwendig da[B 465]durch, daß regelmäßig auf besserem Boden und mit steigender Bodenkultur das Antheilsverhältniß herabgesetzt wird, und daß dies immer bei Einführung des Maschinendrusches der Fall ist.
9)
[B 465]In Ostpreußen ist noch jetzt vielfach der 10. bis 11. Scheffel üblich, weiter westlich war der 15. bis 18. lange Zeit typisch, auf besserem Boden und bei Dampfmaschinendrusch geht der Antheil, wo er bestehen bleibt, jetzt bis zum 33. Scheffel herab und hat dann nur noch den Charakter einer Tantième. Der Ernte-Antheil ist jetzt wohl überall beseitigt. Er betrug stellenweise die 5. (!) Mandel. |
Im weiteren Verlauf der Entwickelung pflegt aber – sahen wir – das Antheilverhältniß gänzlich beseitigt und durch festes Deputat ersetzt zu werden. Damit ist jedenfalls der Theilnahme der Arbeiter an der Steigerung der Erträge ein Ende gemacht. Es bedeutet dies [454]nun nicht an sich eine Verschlechterung sei es der Gesammtlage, sei es speziell des Nahrungsstandes. Im Gegentheil bringt es ihnen zunächst sehr oft eine Besserung durch Sicherstellung und Regulirung ihres Verbrauchsquantums. Aber es bedeutet, da die hohen Dreschlohneinkünfte in Getreide wegfallen, eine Verschiebung nach Seite des Kartoffel- zu Ungunsten des Zerealienfaktors im Budget, wie sich auch aus den Berichten deutlich ergiebt. Und Hand in Hand damit geht regelmäßig ein Rückgang der Naturalienlöhnung überhaupt zu Gunsten der Geldlöhnung, ein Schritt also auf dem Wege zur Proletarisirung. Die Proletarisirung bedeutet aber vor allem auch einen Bruch der festen Traditionen in Bezug auf die Ernährung. Die typische Nahrung der Landarbeiter bestand bis vor 100 Jahren aus Zerealien und Milch mit relativ seltenem Fleischgenuß. Im Laufe der Zeit hat die Kartoffel zunehmend die Bedeutung des „täglichen Brotes“ erlangt. Das ist nicht so unbedenklich, wie es scheint. Nicht als ob die relativ steigende Bedeutung der Kartoffel in der Volksernährung an sich ein Nachtheil wäre. Im Gegentheil, die Nothwendigkeit der Ernährung größerer Massen auf der gleichen Fläche postulirt dies Nahrungsmittel. Aber von entsprechend steigender Wichtigkeit für den Gesammtnahrungsstand ist dann die Frage, was neben den Kartoffeln konsumirt wird, denn die Kartoffel hat die Eigenart, den Magen stark zu füllen und so das Gefühl physischer Sättigung zu erzeugen, ohne doch die physiologisch erforderlichen Eiweißstoffe dem Körper entsprechend zuzuführen. – Wir haben seit dem Mittelalter zunächst einen Umschwung in der Volksernährung zu Ungunsten der Fleischnahrung und zu Gunsten der Zerealiennahrung als Begleit[B 466]erscheinung der steigenden Kultur erlebt. Die annähernde Ausschließlichkeit der Zerealiennahrung bei der Landbevölkerung bildete vielleicht nicht am wenigsten die physiologische Unterlage ihrer psychischen Eigenthümlichkeiten: stumpfer Resignation und Lenksamkeit. In diesem Jahrhundert beginnt dann die Fleischnahrung wieder den Gradmesser der Kultur zu bilden, und der typische Konsum des modernen, aufstrebenden Proletariats setzt sich mehr und mehr aus Kartoffeln und Fleisch oder – Schnaps zusammen. Der letztere ersetzt nur zu leicht scheinbar das, was die Kartoffel dem Körper nicht zugeführt hat. Entscheidend ist also für die Volksernährung im ganzen, ob eine entsprechende Eiweiß- (Fleisch- oder Milch-)Zufuhr dem vermehrten Kartoffelkonsum die Wage hält. Und von völlig entscheidender Bedeutung für die Lage der Landar[455]beiter, ihre soziale Position wie die Gewährleistung eines relativ zulänglichen Nahrungsstandes, ist unter diesen Umständen das Schicksal ihrer Viehhaltung. Objektiv wie subjektiv bildet sie den Mittelpunkt ihres Haushalts, die Grundlage auch für eine angemessene Verwendung der Arbeit der Frau und der jüngeren Kinder innerhalb des Haushalts im gemeinsamen Interesse der Familie. Gerade sie aber ist den schärfsten Angriffen von Seiten der intensiven Bodenkultur ausgesetzt, da die Steigerung des Bodenwerthes die Beseitigung der Weiden fordert.
Wir finden denn auch, nicht überall, wohl aber als Begleiterscheinung speziell des Hackfruchtbaus, aber auch – und das ist charakteristisch – der intensiven Viehwirthschaft, zunächst die Einschränkung, dann die Beseitigung der Gänse-, Schaf- und Kuhhaltung. Nur das Schwein bleibt. Dieser Schritt wirft auch die ganze alte Bedeutung der Deputate über den Haufen, sie dienen nun wesentlich nur konsumtiven, nicht produktiven Zwecken in der Familienwirthschaft des Arbeiters. Er ist damit Proletarier geworden, und sein Freiheitsinteresse fordert auf die Dauer den Geldlohn. Auch deßhalb führt die Entwicklung mit Nothwendigkeit über den jetzt herrschenden Zustand hinaus, zu Verhältnissen, wie sie in Schlesien bei den „Lohngärtnern“ bestehen, schon darum, weil ein proletarisirter, besitzloser Arbeiter eine Inststelle garnicht annehmen kann. Die Größe des eignen Besitzes (Möbel etc., Vieh) und die Bedeutung der eigenen Wirthschaft stehen in Wechselwirkung, wie ein Blick auf die Versicherungsziffern der mecklenburgischen Tagelöhner im Gegensatz zu den schlesischen zeigt. Auch aus diesem Grunde ist die Zahl der „freien“[,] nur in Geld gelohnten [B 467]Arbeiter, welche an Stelle der Instleute als ständige Arbeitskräfte treten, im stetigen Zunehmen begriffen. Bei ihnen steht die Kartoffel als Nahrungsmittel herrschend da, ihr Zerealien- und Fleischkonsum ist problematisch. Ganz überwiegend wird berichtet, daß die materielle Lebenshaltung der freien Arbeiter eine schlechtere sei, als die der Instleute, ebenso fest aber steht, daß sie einen stetig wachsenden Bruchtheil auch der ständigen Arbeitskräfte bilden. Gerade die Nachfrage nach freien Arbeitern hat sich aus den schon wiederholt hervorgehobenen Gründen seit Jahrzehnten am stärksten vermehrt und ihre Löhne – die Geldlöhne – gesteigert, während die Bezüge der in Naturalien abgelohnten Kontraktsarbeiter relativ stabil blieben. Diese „freien“ Arbeiter waren früher Angehörige der Dörfer, die gelegentlich einige [456]Groschen nebenher verdienten, sonst nur eine zahlenmäßig wenig erhebliche unterste Schicht der Landbevölkerung, die noch 1849 abwechselnd der Armenpflege anheim fiel, in- und außerhalb der Landwirthschaft Arbeit fand. Jetzt sind sie eine Gruppe von stets steigender relativer Bedeutung. Ihr Lohnniveau zeigt die Tendenz, sich innerhalb der einzelnen, größeren Bezirke mit annähernd gleicher Arbeitsverfassung auszugleichen. Und zwar auf einem Niveau, welches dem 1873 in den reicheren Gegenden erreichten nahe kommt, also eine oft erhebliche Erhöhung der Löhne in den ärmeren Gegenden bedeutet. Dagegen gleicht die Umwandlung der alten Instleute in Deputanten das Lohnniveau der Kontraktarbeiter regelmäßig auf einem Niveau aus, welches um etwas, aber nicht erheblich über demjenigen der weniger günstigen Gegenden (nicht gerade der allerschlechtesten) liegt und durch die Beseitigung der Viehhaltung häufig darunter gedrückt wird. Der erhöhte Geldlohn der freien Arbeiter bedeutet aber für die materielle Lage nur in den günstigsten Fällen das gleiche, wie die Gesammtaufkünfte der Deputanten, auf deren Kosten sie zunehmen. Wir haben als Gesammtergebniß in den Gegenden mit noch vorwiegender patriarchalischer Arbeitsverfassung Nivellierung der Lebenshaltung der Landarbeiter auf einem gegen die frühere Lage ihrer unteren Schichten gehobenen allgemeinen proletarischen Niveau, verbunden mit einer sozialen Deklassirung ihrer obersten Schichten und zunehmender Abschneidung der Verbindungsglieder zum Kleinunternehmerthum; wir finden ferner ein konstantes Vordringen der kapitalistischen Arbeitsverfassung; wo aber diese letztere bereits seit langer Zeit besteht (Schlesien), da finden wir minimales [B 468]Lohnniveau und minimale soziale und materielle Lebenshaltung, beide durch die Entwickelung nur etwa so weit gehoben, daß die Resignation diesem Zustande gegenüber aufhört. Gerade entgegen also der Tendenz zur Entwickelung einer Arbeiteraristokratie wie sie in den kapitalstarken, englischen Industrien entsteht, führt hier die kapitalistische Umgestaltung bei den ständigen Arbeitern zur Entwickelung einer unter sich gleichartigen proletarischen Masse. Es wäre auch seltsam, wenn die Entwickelung anders verliefe, da gerade die hochintensiven Kulturen (Rüben) eines Maximums an Arbeitskräften ohne jede Qualifikation bedürfen und der Bedarf nach einer den „gelernten“ Arbeitern der Industrie ähnlichen Kategorie von Arbeitskräften zwar durchaus nicht völlig fehlt, ihm aber für den hochintensiven Landwirthschaftsbetrieb auch nicht in [457]irgend vergleichbarem Maße eine ähnliche Bedeutung zukommt, wie in technisch hochentwickelten Industrien.
Weit einschneidender noch gestaltet sich nun aber diese Erscheinung angesichts des stetigen Umsichgreifens des Wanderarbeiterthums. Denn hier kommen die nationalen Gegensätze im Osten zur Geltung. Seit Aufhebung der Polensperre (1890) haben wir im Osten eine Sachsengängerei nicht nur von dort nach Sachsen, sondern auch von Russisch-Polen und Galizien nach den östlichen Provinzen und sehr viel weiter – vereinzelt bis in die Wetterau! Die Zahl dieser fremden Nomaden betrug zeitweise – neueste Zahlen liegen nicht vor – allein in den 4 Grenzprovinzen ca. 30 000 im Jahre. Gerade die hochintensive (Rüben-)Kultur, welche die niedrigsten Ansprüche an die Qualität der Arbeiter stellt, zieht sie herbei. Nicht die Arbeiter mit höchster, sondern die mit niedrigster Lebenshaltung werden bevorzugt und behalten das Feld. Auch hier entscheidet nicht das rein wirtschaftliche Interesse der Gutsherren allein, sondern ihr damit nur indirekt verknüpftes Machtinteresse. Die Disposition über den Polen ist schrankenlos: ein Wink, und der benachbarte Amtsvorsteher – auch ein Gutsbesitzer – spedirt ihn über die Grenze zurück. Die Herbeiziehung der Polen ist im eigentlichsten Sinne Kampfmittel in dem hier schon antizipirten Klassenkampf, gerichtet gegen das erwachende Selbstbewußtsein der Arbeiter, und triumphirend melden die Berichte, daß sie in dieser Beziehung auch wirksam gewesen sei. Niemals wird der Streit verstummen, ob die Abwanderung die Zuwanderung, oder diese jene veranlaßt habe; für die Würdigung ihrer Bedeutung ist er ganz müßig; beide steigern sich gegenseitig, weil sie, wie gesagt, [B 469]Kampfmaßregeln in einem latenten Kampfe zwischen Besitz und Arbeit darstellen. Die Fortwanderung ist latenter Streik, die Poleneinfuhr das entsprechende Kampfmittel dagegen.
In diesem Kampf kommt nun endlich auch der Grundbesitzvertheilung im Osten eine verhängnißvolle Rolle zu.
10)
[457][B 469]Das Vorherrschen des Großbesitzes an sich steigert nur die sozialen Klassenunterschiede. Die materielle Lage der Arbeiter kann dadurch, wenn und solange eine festgefügte typische Arbeitsverfassung besteht, durch den starken Arbeitsbedarf größerer Güter gehoben werden. So war es bisher in Neuvorpommern zufolge der hohen, aus der Vergangenheit übernommenen Lebenshaltung der Arbeiterschaft. Umgekehrt in Ober-Schlesien, wo der polnischen Arbeiterschaft übermächtige Magnaten gegenüberstehen. |
Von dem Arbeiter[458]mangel betroffen
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[458]B: betroffen,
werden naturgemäß diejenigen Besitzkategorien, welche fremde Arbeitskräfte gebrauchen, zum Theil schon die Großbauern, besonders aber, in mit der Größe sich steigerndem Maaß, die Rittergüter. Der Bauer ist gar nicht in der Lage, einen Polenimport planmäßig ins Werk zu setzen. Das kann nur der Rittergutsbesitzer. Er ist zur Zeit, wenn er intensiv wirthschaften will, geradezu darauf angewiesen. Schon den gewöhnlichen Bedarf an Erntearbeitskräften kann er heute nicht mehr aus der Nachbarschaft decken. Warum nicht? Weil ein großer Theil dieser Nachbarschaft ebenfalls aus Rittergütern besteht, die ebenfalls nicht „Produzenten“, sondern „Konsumenten“ von Arbeitskräften sind; – mit anderen Worten: wegen Mangels an Dörfern. Die durchschnittliche Dichtigkeit der Bevölkerung der Gutsbezirke beträgt nur einen Bruchtheil derjenigen der Landgemeinden: natürlich, denn erstere ernähren nicht in erster Linie die ansässige Bevölkerung an Ort und Stelle, sondern senden ihre Produkte auf den fremden Markt. Wo, wie in Mecklenburg auf den Domänen durch einsichtige Kolonisation ein starker Bauernstand geschaffen ist, hat man wenig über Arbeitermangel zu klagen und ist die Abwanderung gering. In den Bezirken der Ritterschaft, welche die Bauern gelegt hat, rächt sich dieser Raub, – denn das ist er theils ökonomisch, theils auch formaljuristisch – durch Blutleere an Arbeitskräften. Es ist doch kein Zufall, daß gerade der Osten mit vorherrschendem Großbesitz die höchsten Verschuldungsziffern und den stärksten Arbeitermangel aufweist. Die „Sünden der Väter“ kommen über die heutigen Gutsbesitzer und bedrohen uns mit einer slavischen Überfluthung, die einen Kulturrückschritt von mehreren Menschenaltern bedeuten würde. – Es zeigt sich aber dabei zugleich die Aussichtslosigkeit des Kampfes für beide Theile. Der Klassenkampf in der östlichen Landwirthschaft [B 470]wäre ein Ringen auf einem versinkenden Kahne: Beide Theile würden zu Grunde gehen. Dies um so sicherer, als der Kampf auf Seiten der Arbeiter auch nach Aufhebung des Koalitionsverbots nothgedrungen ein unorganisirter bleiben würde. Die Koalitionsfreiheit, welche den Landarbeitern zu gewähren lediglich ein Gebot der formalen Gerechtigkeit ist, wird ihnen als Kampfmittel, von lokalen Streitfällen abgesehen, nichts nutzen, weil die Art ihrer Dislokation deren zielbewußten Gebrauch dauernd hindert. Dies auch, nachdem die [459]fortschreitende Proletarisirung sie einander unter sich gleichartiger gemacht haben wird, – zur Zeit kommt die Unmöglichkeit einer Vereinigung ihrer in ihren Interessen weit auseinanderstrebenden Gruppen dazu.
Mit dem Troste, daß auf dem Lande das Einkommen der Arbeiter vielfach, theilweise beträchtlich, gestiegen ist, werden gegenüber diesen ernsten Erscheinungen nur die landläufigen Wohlfahrtspolitiker oder Interessenvertreter der Unternehmer sich zufrieden geben. Thatsächlich wird die Lage auf diesem Gebiete, auch was die Verschärfung der Klassengegensätze anlangt, auf die Dauer mindestens so ernst werden, wie auf dem der Industrie, und die erwachsenden Probleme erschöpfen sich wahrlich nicht im „Arbeitermangel“. Es findet eine überaus tiefgreifende Umwandlung des Charakters der Bodenbesitzer sowohl, als ihrer Arbeiter statt, welche die Stellung des Staates zu beiden wesentlich verschieben, die ersteren ihrer Qualifikation zu politischen Vertrauenspersonen des Staates entkleiden muß. Und diese Umwandlung hat eine gewaltige Verschiebung der Bevölkerung, Kulturgefahren sowohl für die Produktion als für die Arbeiterschaft im Gefolge, welche auch rein politisch nicht gleichgiltig sind. –
Die Feststellung dieser unerfreulichen Zustände hätte nun lediglich die Bedeutung einer der heute so in Mode befindlichen sozialpolitischen Jeremiaden, wenn die hier herausgehobene Entwickelungstendenz den Charakter eines allein herrschenden Naturgesetzes hätte. Allein das ist nicht der Fall, sie kann vielmehr ihre Wirkung nur entfalten unter den eigenartigen Bedingungen, welche die Besitzvertheilung auf dem Lande im Osten in Verbindung mit den Herrschaftsansprüchen einer sinkenden Klasse mit sich bringt. Andernfalls müßte sie auch im Westen unter gleichen Bodenverhältnissen in gleicher Stärke eintreten, und das ist nicht der Fall, – womit nicht gesagt sein soll, daß etwa der Westen und Süden auf dem gleichen Gebiete keine Probleme aufzuweisen hätten. Aber für die [B 471]hier geschilderten wirthschaftlichen Umwälzungen ist es nicht ungefähr dasselbe, oder lediglich ein quantitativer Unterschied, ob der Großbesitz und -Betrieb 20 oder ob er 50 pCt. der Fläche okkupirt, sondern es ist das Gegentheil von einander. Hunderttausend Bauern verhalten sich zum heimathlichen Boden auch in der Stunde der Noth, wie sie die heutigen Konkurrenzverhältnisse über die Landwirthschaft bringen, anders als hunderttausend Landarbeiter.
[460]Vorbedingung eines erfolgreichen Eingreifens des Staates in die große Kulturfrage, die sich hier erhebt – ich glaube die Bedeutung der Landarbeiterverhältnisse und ihrer Entwickelung durch diese Bezeichnung nicht zu überschätzen –, ist eben, daß man die jetzige Grundbesitzvertheilung im Osten nicht als eine unantastbare Grundlage der bestehenden politischen und sozialen Organisation betrachtet, in welche ein radikaler Eingriff jedenfalls nicht geplant werden dürfe. Die Gefahren der intensiven Kultur sowohl, als der Weltmarktskonjunkturen überhaupt, auch soweit sie die intensive Kultur nicht begünstigen, bestehen für unsere Kultur im Osten in der Hauptsache im Zusammenhang mit der bestehenden Grundbesitzvertheilung; vielleicht nicht der günstigste Boden (z. B. Reg[ierungs]-Bez[irk] Stralsund), oder andrerseits der allerschlechteste Boden, wohl aber der typische „mittlere Sandboden“, das charakteristische überwiegende Areal des Ostens, befindet sich zum Schaden der Bodenkultur und des Kulturniveaus der Landarbeiter in dieser Besitzvertheilung festgelegt und durch die goldenen Klammern der Hypothekenverschuldung zusammengehalten.
Und auch die Arbeitsverfassung kann nicht ohne gleichzeitige Änderung der Besitzvertheilung umgeschaffen werden. Wir finden, wie Kaerger überzeugend nachgewiesen hat, die günstigsten Arbeiterverhältnisse zur Zeit einerseits bei den Heuerlingen Westfalens, andererseits bei den Pachtarbeitern Ostholsteins. In beiden Fällen ist das Charakteristische der Verhältnisse eine Verbindung von Kleinpacht- mit Arbeits-Kontrakten. Die Arbeiter erhalten Land und Viehweide verpachtet und gegen berechnetes Entgelt vom Gut bestellt und leisten dem Gut Arbeit gegen Tagelohn, und Forderungen sowie Schulden beider Theile werden gegen einander gerechnet. Es ist das Instverhältniß, aber unter Gewährung festen abgegrenzten Landes und unter Beseitigung des Moments von Unfreiheit, welches im Instverhältniß noch immer steckt, – freier Arbeitsvertrag und doch eigner Kleinbetrieb der Arbeiter. Allein: es mag lokal vorkommen, im ganzen aber ist es schlechterdings Illusion, zu glauben, daß bei der [B 472]jetzigen Besitzvertheilung im Osten die Arbeiter sich zur Übernahme von Heuerlingsstellen entschließen werden. Mit Recht hob Knapp hervor, daß die Entwickelung im allgemeinen den umgekehrten Verlauf nimmt. Es ist das auch vom Standpunkt der Arbeiter selbstverständlich. Denn einen Erfolg hat die intensivere Kultur bei ihnen gehabt, und zwar einen Kulturerfolg, aber er liegt nicht auf [461]materiellem Gebiet: sie lernten die Freiheit kennen, und dem dumpfen Streben darnach sind sie, das zeigt sich, in steigendem Maaße geneigt, anderes, selbst ihr materielles Wohlbefinden zu opfern. Es kann für sie bei der jetzigen Grundbesitzvertheilung die Vorstellung – diese, nicht die objektive Möglichkeit ist entscheidend – eines Weges nach oben innerhalb der Heimath nicht erwachsen. Und unter diesen Umständen ziehen sie unbewußt, aber sicher, den zutreffenden Schluß: daß unter der vorwiegenden Herrschaft des Großbesitzes und Großbetriebes auf dem Lande Heimathlosigkeit und Freiheit ein und dasselbe ist.
Das wichtigste Problem bleibt deshalb die innere Kolonisation, auch unter dem Gesichtspunkte der ländlichen Arbeiterfrage.
Sie liegt heute in den Händen der Ansiedlungskommission einerseits und wird hier vom Staat durchgeführt, und der Generalkommissionen andererseits, welche auf Antrag privater Großgrundbesitzer die Abzweigung von Rentengütern
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[461]B: Rittergütern
vermitteln. Die Ansiedlungskommission hat bereits ca. 1500, die Generalkommissionen ca. 6000 Bauern eingesetzt. Die quantitative Überlegenheit der privaten Besiedlung hat aber zwei Schattenseiten: sie schafft 1. zu einem sehr großen Theil kleine Zwergbauern. Denn gerade diese können heute am ehesten den Preisdruck auf die Produkte ertragen, da sie dieselben überwiegend selbst verzehren, und leiden nicht unter dem Arbeitermangel, weil sie keine Lohnarbeit verwenden. Es besteht aber eben deshalb die Gefahr, daß gerade diejenige Schicht der Bevölkerung auf diese Weise ansässig wird, welche mit den geringsten Kulturansprüchen sich begnügen kann, also ein Grundbesitzer-Proletariat – der schrecklichste der Schrecken – entsteht. Das um so mehr als 2. die Generalkommissionen es nicht in der Hand haben, für Ausstattung der neu entstehenden Gemeinden mit Allmenden genügend zu sorgen. Gerade für die kleinen Leute sind diese aber eine Lebensfrage.
Deshalb ist es unentbehrlich, daß eine groß angelegte staatliche, also eine Domänenkolonisation – in Anknüpfung an den bald wieder aufgegebenen Versuch in den 70er Jahren – daneben tritt.
Kein Verständiger kann andererseits wünschen, daß der Do[B 473]mänenbestand des Staates eine starke Verminderung erleide und der [462]Staat einer seiner wichtigsten Regulatoren auf agrarischem Gebiet beraubt werde.
Nur die thörichte Angst vor dem Gedanken einer „Expropriation“ ist es, die weite Kreise verhindert zu sagen, was im Stillen doch jeder denkt: Ein großer Theil des Großbesitzes im Osten ist in privaten Händen nicht haltbar. Man möge, nicht überstürzt, aber systematisch und allmählich, aus dafür zu gewährenden Etatsmitteln diesen Theil aufkaufen und in Domänen verwandeln, welche an kapitalkräftige Domänenpächter unter Gewährung von staatlichen Meliorationsdarlehen verpachtet werden. So wird dem Domänenbestand auf der einen Seite hinzugefügt, was ihm auf der andern genommen wird, und auf die Dauer werden sich die finanziellen Interessen des Staats dabei günstig stehen. Es handelt sich dabei freilich um eine große Aufgabe, welche in dieser Form wohl noch nirgends gelöst ist. Nicht zu jeder Domänenverwaltung könnte man das Zutrauen haben, daß sie Derartiges zu bewältigen bereit und im Stande sein würde. Ich glaube aber: man kommt nicht in den Verdacht der Schmeichelei, wenn man anerkennt, daß gerade die deutschen Domänenverwaltungen – nicht nur Preußens, sondern z. B. auch Mecklenburgs und Badens, sich bisher den Aufgaben gewachsen zeigten, welche im Lebensinteresse der Nation an sie gestellt wurden. Möge die Zukunft halten, was die Vergangenheit versprach. |