Wortbildmarke BAdW

MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[165]Die ländliche Arbeitsverfassung

[A 62][Referat]

Meine Herren, ich glaube im Interesse der Versammlung zu handeln, wenn ich Sie bitte, mich davon zu dispensieren, Ihnen ein eigentliches Referat über die Enquete zu halten. Es ist über die Enquete und ihre wesentlichen Ergebnisse hier von Herrn Professor Knapp schon in umfassender Weise gesprochen worden
1
[165]Gemeint ist das vorausgegangene Referat Georg Friedrich Knapps über „Die ländliche Arbeiterfrage“.
und in einer Form, mit welcher ich nicht zu konkurrieren versuchen möchte. Ich betrachte es aus diesem Grunde vielmehr als meine Aufgabe, in meinen Ausführungen eine Art von Überleitung zur Debatte zu versuchen, also in mehr zwangloser Weise diejenigen Punkte zu berühren, welche vielleicht geeignet sind, Gegenstand der Diskussion zu sein. Ich werde zwar auf einige allgemeine Gesichtspunkte zurückkommen, soweit sie von praktischer Bedeutung sind. Ich betrachte aber im wesentlichen meine Aufgabe als die eines, ich möchte fast sagen, enfant terrible für die Herren Landwirte, um ihnen Angriffspunkte zu bieten, gegen welche sie, wie ich hoffe, sich wenden werden. –
Ich muß zunächst mit einer persönlichen Bemerkung beginnen, nämlich mit einem Wort des Dankes an Herrn Professor Knapp. Es ist seine Art, fremde Leistungen in liebenswürdiger Weise anzuerkennen auch da, wo unzweifelhaft die Ausführung hinter der Absicht zurückgeblieben ist, und auch wenn man sich – wie ich jetzt – nicht in der Lage fühlt, diese Anerkennung in dem Umfang, wie er sie ausspricht,
2
Knapp hatte in seinem Vortrag Webers Untersuchung zur Lage der ostelbischen Landarbeiter mit den Worten gewürdigt: „Dies Werk vor allem hat die Empfindung geweckt, daß es mit unsrer Kennerschaft vorbei ist, daß wir von vorn zu lernen anfangen müssen.“ Knapp, Arbeiterfrage, S. 7.
auch nur annähernd entgegenzunehmen, so bleibt doch das Moment bestehen, daß diese seine freundliche und großherzige Weise ihm die Stellung zu uns Jüngeren und auch zu der akademischen Jugend begründet hat, welche er, wie wir alle wissen, einnimmt.
[166][A 63]Ich halte mit ihm die Ergebnisse der Enquete keineswegs für gering, auch nicht für praktisch gleichgültig, freilich nicht in erster Linie, insoweit sie die Fragen betreffen: wie geht es den ländlichen Arbeitern? wie ist ihr Leben im einzelnen gestaltet? gut oder schlecht? können wir es vergleichen mit dem Leben der industriellen Arbeiter und was ergiebt dieser Vergleich? – sondern mehr insoweit, als sie uns aufgeklärt haben über gewisse Entwickelungstendenzen in der Arbeitsverfassung des Ostens und über gewisse hochpolitische Fragen inbetreff der Zukunft der ländlichen Arbeitsverfassung, die ich in erster Linie erörtern will. Diese Ergebnisse sind erzielt worden, trotzdem die Enquete nur eine Arbeitgeberenquete gewesen ist. Ich würde es, – da wichtigere Fragen zur Diskussion stehen – offen gestanden bedauern, falls die Diskussion sich zu eingehend auf diesen viel erörterten Punkt erstrecken sollte. Ich will nur hervorheben: praktikable Vorschläge, wie der Verein für Socialpolitik an die Arbeiter selbst hätte gelangen können, sind bisher nicht gemacht worden. Man hat zwar gesagt, er habe sich an Mittelsmänner wenden können und speciell auf Geistliche und Ärzte hingewiesen.
3
[166]Der Vorschlag, Geistliche zur sozialen Lage ihrer Gemeindemitglieder zu befragen, geht auf einen sächsischen Pfarrer zurück. Weber und Paul Göhre griffen diesen Vorschlag auf. Vgl. oben, S. 71f. Zum Vorschlag, Landärzte zu befragen, siehe den Artikel eines schlesischen Arztes, in: Das Land. Zeitschrift für die sozialen und volkstümlichen Angelegenheiten auf dem Lande, Nr. 3 vom 1. Febr. 1893, S. 45, sowie Webers Stellungnahme dazu, oben, S. 156.
Dieser Versuch ist inzwischen gemacht worden von seiten des evangelisch-socialen Kongresses. Ich habe mit meinem Freunde Göhre einen Fragebogen ausgearbeitet,
4
Der Fragebogen ist in diesem Band, unten, S. 694–705, abgedruckt.
welcher gänzlich anders als ein an Arbeitgeber zu richtender gestaltet werden mußte, von diesem sind 15 000 Exemplare verschickt worden und etwa 5–600 bearbeitet zurückgekommen von Seiten der evangelischen Geistlichen Deutschlands, an welche wir uns gewandt hatten. Die Bearbeitungen sind qualitativ geradezu hervorragend, besser als fast alles, was die Enquete des Vereins für Socialpolitik an Antworten geliefert hat. Quantitativ aber ist angesichts der fünffach größeren Zahl das Ergebnis doch bisher recht unbefriedigend
5
Insgesamt wurden an den Verein für Socialpolitik 2568 Fragebögen ausgefüllt zurückgesandt. Vgl. Thiel, Einleitung, S. X.
und würde, wenn nicht eine kirchliche Vereinigung, sondern der Verein für Socialpolitik sich an [167]die Pfarrer gewandt hätte, wohl noch ein viel minimaleres gewesen sein. Ferner aber: der Versuch der Geistlichen, an die Arbeiter heranzukommen, hat Mißtrauen in außerordentlich hohem Grade bei den letzteren hervorgerufen. Wir haben Berichte aus vielen Bezirken, aus denen hervorgeht, daß man diese Geistlichen seitdem als „Socialdemokraten“ betrachtet. Und auch andere, die versucht haben, unmittelbar an die Landarbeiter zu gelangen, haben ähnliche Erfahrungen gemacht, wenigstens schrieb mir Herr Bebel ganz offen,
6
[167]Dieser Brief August Bebels an Max Weber konnte nicht ermittelt werden.
daß die Schwierigkeit, an diese Arbeiter heranzukommen, nicht zu verkennen sei, auch für seine Partei – die ja ziemlich handgreifliche Erfahrungen auf dem Lande gemacht hat, die Veranlassung gewesen wären, daß sie nichts erhebliches auf dem Gebiete der Ermittelungen über die Lage der ländlichen Arbeiter bisher zu leisten vermocht hätte. Jedenfalls sind solche Versuche, die Arbeiter [A 64]einzuvernehmen, bisher in ihren Ergebnissen nicht sehr ermutigend, zumal für rein wissenschaftliche Vereinigungen. –
Damit gehe ich zur Sache über und greife als Unterlage für die wenigen praktischen Gesichtspunkte, welche ich hervorheben werde, eine Anzahl Typen heraus – in Anlehnung an die Ausführungen des Herrn Professor Knapp
7
Gemeint sind die Ausführungen Knapps über „Die ländliche Arbeiterfrage“.
– Typen ländlicher Arbeitsverfassungen, welche praktisch in Frage kommen, deren Betrachtung von Nutzen und Erheblichkeit sein kann für die Erörterung dessen, was im Osten auf dem Lande weiter geschehen wird, kann und soll. –
Meine Herren, es giebt im Süden und Westen ziemlich ausgedehnte Distrikte, welche insofern scheinbar eine beneidenswerte Stellung einnehmen, als eine „ländliche Arbeiterfrage“ dort gar nicht existiert. Nicht als ob die Schwierigkeit, sich Arbeitskräfte zu beschaffen, für die Landwirte eine geringe oder die Lage der Landarbeiter eine glänzende wäre; im Gegenteil. Aber in dem Sinne existiert dort keine ländliche Arbeiterfrage, als ein social geschiedener, sich aus sich selbst erzeugender ländlicher Arbeiterstand, dort so gut wie nicht besteht. Es ist die Gegend mit stark parzelliertem, im Erbgange regelmäßig weiter geteiltem Besitz: der Boden geht dort von einer Hand zur anderen, – der kleine Stellenbesitzer scharrt sein lebenlang Land zusammen bis zur bäuerlichen Selbständigkeit; stirbt er, so [168]bricht das Kartenhaus häufig wieder zusammen, die Erben teilen, der Prozeß beginnt von neuem. Es besteht keine sociale Scheidewand zwischen dem kleinen Stellenbesitzer, welcher Arbeit sucht und dem größeren bäuerlichen Besitzer, welcher Arbeit bedarf. Dieser leistet dem kleineren Spannhülfe, der kleine Stellenbesitzer dem größeren Handhülfe. In unorganischer und individualistischer Weise wird so das gemeinwirtschaftliche Moment der alten organisierten Feldgemeinschaft der Dorfgemeinde ersetzt.
Eine Kritik dieses Zustandes vom wirtschaftlichen Standpunkt aus ist nicht schwer. Sie richtet sich aber nicht speciell gegen die Arbeitsverfassung innerhalb der Betriebe, sondern würde sich zu richten haben gegen die gesamte Grundbesitzverteilung und gegen die erbrechtlichen Grundsätze in diesen Gegenden überhaupt. Ich verzichte deshalb darauf, hierauf näher einzugehen; ich hebe nur ein psychologisches Moment hervor, das ist die eigentümliche Rolle, welche die Arbeit im Leben dieser Kleinstellenbesitzer, welche Tagelöhner nebenher sind, spielt. Die Konsequenz des Umstandes, daß eine sociale Scheidung des Kleinstellenbesitzers von dem Bauern hier nicht besteht, ist, daß der Arbeiter verlangt, als gleichberechtigte Partei unter Abstreifung aller Kennzeichen eines Herrschaftsverhältnisses behandelt [A 65]zu werden. Er verlangt, daß die Arbeit, welche er leistet, überhaupt möglichst angesehen wird nicht als übernommene Pflicht, sondern als erwiesene „Gefälligkeit“. In den hessischen, württembergischen und rheinischen Dörfern, wo diese Zustände herrschen, betrachtet man das Tagelöhnern mit Vorliebe als gewissermaßen nachbarlich-freundschaftliche Aushülfe, welche entsprechend freundnachbarlich entgolten wird. Es scheidet sich in dem Gedankenleben dieser Menschen der Begriff der Arbeit vollständig von dem Begriff der Pflicht; der Mann würde glauben, sich zu verkaufen, wenn er die Arbeit als dauernde Kontraktpflicht übernähme. Es ist der Individualismus innerhalb der Arbeitsverfassung auf die Spitze getrieben und in die letzte psychologische Konsequenz durchgeführt: der Mann arbeitet in seinem eigenen Interesse; arbeitet er nicht, nun – so verdient er eben nichts und hungert unter Umständen oder schränkt sich ein, aber einen Verstoß gegen eine auf ihm lastende und als solche empfundene Pflicht begeht er damit nicht, er arbeitet eben – thatsächlich vielleicht, weil er muß, seiner Vorstellung nach, weil es ihm so beliebt. Er kennt nicht diejenige Art der Arbeit, welche wir im Osten kennen, diese straffe, pflichtgemäße, [169]das ganze Leben umfassende Anspannung der Arbeitskräfte. Der charakteristisch-preußische Begriff der „verdammten Pflicht und Schuldigkeit“
8
[169]Dieser Ausspruch wird Friedrich dem Großen zugeschrieben. Auch Otto von Bismarck sprach am 12. Juni 1882 vor dem Reichstag von „verdammter Pflicht und Schuldigkeit“. Die politischen Reden des Fürsten Bismarck. Historisch-kritische Gesammtausgabe, hg. von Horst Kohl, 9. Band. – Stuttgart: Cotta 1894, S. 366f.
fehlt diesen Leuten. Dies oft übersehene psychologische Moment ist von erheblicher Bedeutung für die Frage: Ist eine solche Gestaltung der Arbeitsverfassung, die mit der radikalen Zerschlagung alles Großbesitzes identisch wäre, politisch als Ziel erwünscht? – Ich glaube: nein. Es ist kein Zufall, daß den Gegenden Deutschlands, wo diese Verfassung vorherrscht, nicht vergönnt gewesen ist, zu derjenigen politischen Organisation und zu der Ausgestaltung des politischen Sinnes zu gelangen, welche die Einheit des Reichs geschaffen haben.
Meine Herren, einen Moment verweile ich auch bei der nordwestlichen Arbeitsverfassung, welche Herr Professor Knapp bereits besprochen hat.
9
Knapp, Arbeiterfrage, S. 8–11.
Ich muß auch hier wie schon in dem, was ich bisher gesagt habe, zu dem Mittel einer starken Übertreibung gewisser typischer Momente greifen; es ist das berechtigt, wenn man eben wirklich entscheidende Momente übertreibt. Ich greife als einen solchen Typus heraus das große Bauerngut, von welchem Herr Professor Knapp gesprochen hat,
10
Ebd., S. 10f.
im deutschen Nordwesten. Diese Güter gehen im Erbgang geschlossen über, ein starker Bodenumsatz findet nicht statt; jede Generation stößt einen Teil ihrer Angehörigen aus dem väterlichen Erbe aus. Diese Leute – „Enterbte“ im wahren Sinne des Worts – gehen teils aus dem Lande, teils gehen sie über in die Industrie, teils aber – und das interessiert uns hier – in den ländlichen Arbeiterstand. Die sociale Organisation des Landes ist entgegengesetzt der [A 66]eben besprochenen. Wenn dort die Erben in Gemeinschaft auf dem Gute bleiben, stehen sie nebeneinander zu gleichen Rechten. Hier dagegen ist die erbliche Gemeinschaft grundsätzlich monarchisch organisiert; unter der alleinigen Verfügungsgewalt des Anerben wird die Wirtschaft weiter geführt; die anderen scheiden aus, sie sind oder werden besitzlose Landarbeiter. Aber: – es wird auch bei diesem Verhältnis nicht vergessen, daß es eine [170]Umgestaltung, eine Abgliederung aus dem Familienhaushalt darstellt, daß diese Landarbeiter, diese Heuerlinge, von denen Herr Professor Knapp gesprochen hat,
11
[170]Ebd., S. 8–11.
hervorgegangen sind aus dem Bauernstande, sie sind Zweige am Stamm der socialen Organisation, welche nicht zur Vollentwickelung – zur selbstständigen Unternehmerstellung – gelangen und auch niemals gelangen können. Die furchtbarsten Leidenschaften werden innerhalb dieser Familien wachgerufen, aber dennoch bleibt das Moment bestehen, daß häufig Blutsverwandtschaft, immer eine feste Wirtschafts- und Interessengemeinschaft, dieser Arbeitsverfassung, wie sie Herr Professor Knapp schilderte, zu Grunde liegt.
Ich vermag nun aber Herrn Professor Knapp nicht vollständig zuzustimmen, wenn er sagte, daß nur der isolierte westfälische Bauernhof der Boden sei, auf dem die Heuerlinge und auf dem eine solche Kombination von Arbeitspflicht und Kleinpacht erwachsen könne[,] und daß deshalb an eine Übertragung auf östliche Verhältnisse nicht zu denken sei.
12
Ebd., S. 9–11.
Erstens kommen gleichartige Gestaltungen auch auf den großen Gütern des Nordwestens vor, zweitens: in Schleswig-Holstein, wo sie in dieser Art nicht vorkommen, kommt etwas ihm analoges vor. Wenn man sich die Gestaltung der Verfassung ansieht, welche uns Herr Graf Holstein in einem ausgezeichneten Bericht über sein Gut in Schleswig-Holstein geschildert hat,
13
Gemeint ist vermutlich Konrad Adolf August Graf Holstein, Erbherr auf Waterneverstorff und Goartz, der im Rahmen der Enquete des Vereins für Socialpolitik einen ausführlichen Bericht über die Arbeitsverhältnisse auf seinem Gut eingesandt hatte. Der Bericht wird ausgiebig zitiert in: Großmann, Schleswig-Holstein, S. 451–456.
und wie sie dort überhaupt häufig vorkommt, so finden wir dort einen Arbeiterpächterstand, welcher gestaltet ist als ein kontraktliches Verhältnis gegenseitiger Aushülfe mit Hand- und Spanndiensten zwischen den großen Besitzern und den Arbeitern, ganz analog, wie das bei den Heuerlingen der Fall ist, und augenscheinlich gehören auch diese Zustände in Holstein zu den denkbar günstigsten, die es überhaupt in ganz Deutschland auf dem Lande giebt.
Aber wir finden allerdings in diesen Gegenden als Konsequenz des geschlossenen Bauernguts auch etwas anderes, das ist die typische Auswanderung gerade derjenigen ländlichen Arbeiter, welchen es am besten geht und welche social am höchsten stehen, so in Westfa[171]len die Heuerlinge. Es ist nicht wahr, daß aus Westfalen und Norddeutschland – und das gilt übrigens auch für den Osten – die Leute auswandern, welchen es schlecht geht und deshalb, weil es ihnen schlecht geht; im Gegenteil, die höchste Schicht der [A 67] ländlichen Arbeiter verschwindet. Der niedersächsische Stamm hat vor den festen und scheinbar unwandelbaren Schranken des Rechts gerade auch infolge der festgefügten Organisation seiner bäuerlichen Verfassung eine außerordentlich hohe Achtung, aber es ist dadurch eine feste obere Schranke für das Hinaufsteigen geschaffen. Der Mann kann sie nicht durchbrechen, nicht wie der Kleinbesitzer im Süden hoffen, allmählich sich in der Heimat zum selbständigen Wirt emporzuarbeiten; im Osten kann er nicht hinauskommen über den Instmann und Deputanten; und deshalb verzichten die besten und, wie übereinstimmend berichtet wird, wohlhabendsten Familien, oft schweren Herzens, auf die Existenz in der Heimat. Ist der Entschluß gefaßt, dann entflieht der Mann dem Heimatsgedanken am leichtesten, indem er hinübergeht über das große Wasser und sich da ankauft, wo ihm die alten Beziehungen am vollständigsten abgeschnitten sind. Dies Moment erweist sich stark in dem nordwestlichen Deutschland und ist charakteristisch für die Gründe der Auswanderung der Landarbeiter aus dem Osten. In die Städte entflieht junges, oft liederliches Volk, das nichts sucht als die Zerstreuungen und die Ungebundenheit der Großstadt, ins Ausland gehen altgediente, arbeitslustige Familien, – dieser Unterschied ist auch praktisch für die Frage nicht gleichgültig, was geschehen kann, um beiden Momenten zu steuern. –
Ich erörtere hier nicht näher den Einfluß, welchen intensives Auftreten der Industrie auf die Arbeitsverfassung des Landes hat. Der Einfluß ist ein lediglich destruktiver. Wir sehen im rheinisch-westfälischen Industriebezirk das Verschwinden jeglichen Stammes von einheimischen Landarbeitern. Es giebt so gut wie keinen dauernd als Landarbeiter thätigen vollkräftigen Menschen. Der Prozeß vollzieht sich in der Weise, daß fortgesetzt aus dem Osten Arbeitskräfte herangezogen und dann nach einiger Zeit wieder an die Industrie abgegeben werden und ein weiterer Nachschub aus dem Osten stattfindet.
Ich vernachlässige ebenso den Einfluß der Sachsengängerei in der Provinz Sachsen, der in anderer Art, aber auch destruktiv, auf die bisherige Arbeitsverfassung gewirkt hat. Wenn hier die Wirkungen [172]dieser Zersetzung sich so gestaltet haben, daß die Zustände, – auch die Verhältnisse der Wanderarbeiter, – relativ erträglich und für das Kulturniveau weniger gefährliche sind, so hat das seinen Grund einmal darin, daß in dieser Provinz mit ihrer Landwirtschaft intensivster Art, ihrem ausgezeichneten Boden, noch immer ein starkes Aufsteigen der Kultur stattfindet und auch unter ungünstigen Konkurrenzverhältnissen stattfinden kann; ferner darin, daß ein einheimischer, recht kräftiger Bauernstand vorhanden ist, welcher verhindert, [A 68]daß ein so starkes Vakuum an einheimischen Arbeitskräften eintritt, wie das im Osten geschehen würde, vielmehr einheimische sächsische Arbeiter zur Ergänzung des auswärtigen Zuzugs liefert; und endlich und vor allem darin, daß eine Assimilierung der sächsischen Arbeiter mit den russischen und polnischen, welche aus dem Osten kommen, ausgeschlossen ist, hier ebenso, wie in Mecklenburg; die einheimischen Arbeiter schließen sich sorgfältig ab gegen deren Einflüsse; sie sehen mit Verachtung herab auf die niedrige Lebenshaltung der Sachsengänger, – erst, wo dieses Moment aufhört, weiter im Osten, wo die Gefahr der Assimilation vorliegt, beginnt die wirklich schwere Gefahr des Wanderarbeitertums. –
Ich überschreite damit die Elbe und begebe mich auf den klassischen Boden der ländlichen Arbeiterfrage. Meine Herren, das ostelbische Deutschland verdient ja aus dem Grunde diese Bezeichnung, weil es einen typischen, sich aus sich selbst ergänzenden und sehr zahlreichen ländlichen Arbeiterstand nirgends so wie hier giebt, und dies deshalb, weil der Großbetrieb, welcher ausschließlich auf fremde Arbeitskräfte angewiesen ist, nur hier die typische, wirtschaftlich und social wichtigste Form des Bodenbesitzes darstellt. Ich beschränke mich deshalb auch auf den Großgrundbesitz, welcher ja im wesentlichen identisch ist mit dem Großbetrieb, und seine Arbeitsverfassung. Nur diese Arbeitsverfassung stellt uns wirklich schwere und teilweise unlösbare Probleme.
Die historisch überkommene ländliche Arbeitsverfassung des Großgrundbesitzes im Osten hat Herr Professor Knapp gleichfalls geschildert; er hat aber auch hervorgehoben, was das wichtigste Ergebnis der Enquete ist, daß die rettungslose Zersetzung dieser Arbeitsverfassung teils schon eingetreten, teilweise im Gange und ausschließlich eine Frage der Zeit ist.
14
[172]Vgl. Knapp, Arbeiterfrage, S. 13–15.
In materieller Beziehung [173]führen zwei große Desorganisatoren diese Zersetzung in der augenfälligsten Weise herbei, der eine – unwichtigere – ist die Dreschmaschine, der andere die Zuckerrübe, die ich hier a potiori nenne als Repräsentantin der intensiven Bodenkultur überhaupt. Das vom Standpunkt der Wirtschaftsführung des Arbeitgebers entscheidende Moment ist dabei in letzter Linie: die Differenz des Arbeiterbedarfs im Winter und des Arbeiterbedarfs im Sommer, sie wächst derart, daß das Halten der im Sommer erforderlichen ländlichen Arbeitskräfte das ganze Jahr hindurch unzweckmäßig wird. Das hat das Zurücktreten der ständigen, seßhaften, mit den Gütern dauernd verbundenen Arbeiter zu Gunsten der Saisonarbeiter und ganz im allgemeinen die kapitalistische Umgestaltung des alten Arbeitsverhältnisses in einen reinen Lohnarbeitsvertrag zur Folge. –
[A 69]Nun, meine Herren, diese Destruktion der Arbeitsverfassung des Ostens, die sich vor allen Dingen ausdrückt einerseits in der Einschränkung und Beseitigung der eigenen Wirtschaft des Instmannes, in der Abschaffung oder Herabdrückung des Dreschanteils, das heißt in der Abnahme des Anteils der Arbeit an dem Produkte der Arbeit, in der Beseitigung ferner der Viehweide, der Viehhaltung des Arbeiters – des Mittelpunktes seiner Wirtschaft –, andererseits in der Erhöhung des Geldlohns und damit dem Entstehen eines Interessengegensatzes zwischen Grundbesitz und Arbeiterschaft – diese Destruktion dieser Arbeitsverfassung hat da, wo sie bereits weit fortgeschritten ist, in ihrem Gefolge eine außerordentliche Herabdrückung der socialen Position und eine Gefährdung des Nahrungsstandes der Arbeiter herbeigeführt. Es läßt sich an der Hand des Enquetematerials verfolgen, daß da, wo die patriarchalische Verfassung in alter Weise noch besteht, in Mecklenburg und Pommern, – um einen Hauptpunkt zu nennen – derjenige typische Konsum von Cerealien, welcher angenommen wird für eine normale Arbeiterfamilie, einschließlich des von ihr gehaltenen Viehes, bis auf etwa 40 Centner hinaufsteigt, daß er nach Osten zu herabsinkt bis auf etwa 28 Centner, daß er überall, wo in der Flußniederung zwischen Weichsel und Oder intensivere Kultur eingetreten ist, heruntergedrückt wird auf ein weit niedrigeres Niveau, und daß er in dem eigentlichen Gebiet der kapitalisierten desorganisierten Arbeitsverfassung, in den Provinzen Posen und Schlesien, am tiefsten herabsinkt. In Schlesien ist der Nahrungsstand der Landarbeiter zweifellos am schlechtesten. Es ist zwar vor einigen Tagen von einem schlesi[174]schen Magnaten im Reichstag angedeutet worden, das möchte wohl ein durch meinen „Nationalliberalismus“ herbeigeführter Rechenfehler sein; er hat dann gesagt, er sei durchaus nicht in der Kultur in der Weise zurück, wie ich das von ihm voraussetzte.
15
[174]Weber spielt hier auf den schlesischen Rittergutsbesitzer Alexander von Schalscha (Zentrum) an, der anläßlich der Beratung über die Änderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz am 17. März 1893 im Reichstag sagte: „Herr Kollege Baumbach [Karl Baumbach, Deutsche Freisinnige Partei] hat uns einen Nationalökonomen Max Weber zitirt, welcher gesagt hätte, der Zug nach dem Westen wäre der Zug nach höherer Kultur. Ja, das ist ein sehr schönes Wort; aber wir im Osten, in Schlesien sind auch nicht so ganz unkultivirt; wir sind nicht ,Kanadier‘ und sind in manchen Dingen vielleicht weiter vorgeschritten, als es manche Gegenden im Westen sind, und doch ist der Zug nach dem Westen ein großer. Ich kann diesen Satz des Max Weber nicht anerkennen, und so lange mir da nicht bessere Beweise gebracht werden, bestreite ich, daß das richtig ist.“ Sten. Ber. Band 129, S. 1707.
Meine Herren, natürlich er nicht, wohl aber seine Arbeiter, für die er verantwortlich ist. Sie sind durch die Umgestaltung der Arbeitsverfassung in ihrem Nahrungsstande wesentlich gefährdet, es ist ein kartoffelessendes Proletariat entstanden aus einer Bevölkerung, welche sich nährte von Cerealien und Milch. Es ist von mir mit nichten behauptet worden, daß diese Desorganisation der Arbeitsverfassung des Großgrundbesitzes eine „Schuld“ der einzelnen Großgrundbesitzer sei. Im Gegenteil, auch die Arbeiter wollen die Fortführung dieser Verfassung nicht. Es wird von zahlreichen Seiten in der Enquete berichtet – und ich glaube es – daß, wie bei den Heuerlingen, gerade die bestgestellten unter den Instleuten es vorziehen, nicht nur in die Industrie, nein, auch zu den landlosen, ungebundenen, aber auch rein proletarischen Schichten der Landarbeiterschaft, zu den sog. „freien“ Arbeitern, überzugehen, [A 70]trotzdem das die Aufgabe einer außerordentlich sicheren materiellen Lage zu Gunsten einer gänzlich unsicheren Existenz bedeutet. Nichts spricht ein vernichtenderes Urteil über die Zukunft des Instverhältnisses als eben dieses Moment. Die patriarchalische Disposition des Herrn über das Schicksal des Arbeiters, wie sie die alte Instverfassung mit sich bringt, eben die wollen die Leute nicht länger dulden. Es sind psychologische Momente von übermächtiger Gewalt, welche sowohl den Zug in die Städte, wie die Desorganisation dieser Arbeitsverfassung herbeiführen. –
Meine Herren, also: die Arbeiter lösen sich aus dieser Verfassung heraus, sie verschwinden teils völlig, und teils bleiben sie doch nicht [175]so wie früher in der Hand des Großgrundbesitzes. Und wie reagiert der Großgrundbesitz? Er greift zu den Wanderarbeitern, er ruft fremde Arbeiter heran aus dem Osten, teils aus den übervölkerten Distrikten mit zahlreichem Kleinstellenbesitz, teils und zunehmend aus dem Ausland.
Auch hier ist es keineswegs einseitig der Großgrundbesitzer, der dieses Verhältnis einer Fluktuation der Bevölkerung schafft. Die Arbeiter kommen ihm dabei aus eigener Initiative in entschiedener Weise entgegen. Es ist in vielen Fällen zu beobachten, wenn man das Lohnniveau des Zuwanderungsgebietes mit demjenigen des Abwanderungsgebiets vergleicht, daß es nicht nur nicht zu Ungunsten des Abwanderungsgebietes differiert, sondern gleichsteht, daß häufig sogar das umgekehrte der Fall ist. Nicht die Unterschiede in der Lohnhöhe allein oder auch nur vornehmlich sind es, die zur Wanderarbeit führen, sondern etwas ganz anderes; es ist die Abneigung, sich grade in der Heimat zu dauernder Arbeit zu binden, grade die wohlbekannte Arbeitsglocke des benachbarten heimatlichen Großgrundbesitzes hat einen besonders üblen Klang. Die Leute gehen den Sommer über fort, sie kommen im Herbst wieder zurück und bringen soviel bares Geld mit, daß sie einige Monate „Ferien“ machen können, und sie haben dann die Illusion – es ist lediglich eine Illusion –, daß sie „mehr“ verdient hätten, besser gestellt gewesen seien in der Fremde als zuhause. Sie bedenken nicht, daß sie das Mehr an baren Mitteln erspart haben allein auf Kosten ihrer Lebenshaltung, indem sie sich in der Fremde herdenweise in einem Kasernement und bei einer Ernährungsweise unterbringen ließen, wie sie sie sich in ihrer eigenen Familie und zuhause niemals bieten lassen würden.
Erschwerend tritt nun aber hinzu unsere nationale Situation im Osten, in erster Linie, daß diese Wanderarbeiter herangezogen werden aus dem Ausland. Es ist – soviel kann man aus den Berichten der Enquete ersehen – lediglich eine Frage der Zeit, bis wann die ländlichen [A 71]Großgrundbesitzungen der Grenzgebiete, wenn sie lediglich ihren wirtschaftlichen Lohninteressen folgen, sich ihrer einheimischen Arbeiter in der Hauptsache entledigt haben werden, und statt dessen eine Verwendung von Wanderarbeitern aus Polen und Rußland stattfindet. Durchaus nicht immer deshalb, weil diese Wanderarbeiter einen niedrigeren Lohn bekämen, sondern in erster Linie, weil man keine verwaltungsrechtlichen Pflichten, keine Armenla[176]sten u.s.w. für sie übernimmt,
16
[176]Zur Regelung der Armenlasten siehe oben, S. 135, Anm. 19.
– man schiebt sie eben nach Ausnutzung ihrer Arbeitskräfte wieder ab. Und ferner: der Russe muß sich auch etwas anderes bieten lassen als der einheimische Arbeiter; er ist prekärer gestellt und ein Wink an den benachbarten Amtsvorsteher genügt, um ihn schleunigst über die Grenze zurückzuspedieren, falls er sich den Wünschen des Großgrundbesitzers nicht überall fügt. Deshalb müssen – das ergeben die Berichte der Enquete – die selbstbewußten Arbeiter Westpreußens, die alten deutschen Instleute der Weichselniederungen, weichen zu Gunsten der polnischen Wanderarbeiter.
Auf die Dauer ist die Polonisierung des Ostens, wenn es so weitergeht, absolut nicht auszuschließen, wir mögen noch so viel Grundbesitz in deutsche Hände überführen.
17
Das preußische Ansiedlungsgesetz vom 26. April 1886 sah für die Provinzen Posen und Westpreußen den Ankauf von polnischem Großgrundbesitz durch die mit staatlichen Geldern ausgestattete Ansiedlungskommission und die Schaffung von deutschem Kleingrundbesitz vor.
Die Entscheidung der Frage der Nationalität des platten Landes hängt auf die Dauer nicht von der Abkunft der besitzenden Schichten, sondern von der Frage ab, welcher Nationalität das Landproletariat angehört. Wir werden im Osten denationalisiert, und das ist keineswegs eine bloße Nationalitätensorge, sondern das bedeutet: es wird unser Kulturniveau, der Nahrungsstand der Landbevölkerung und ihre Bedürfnisse herabgedrückt auf das Niveau einer tieferen, östlicheren Kulturstufe. –
Giebt man sich Rechenschaft, welchen Umfang das bereits genommen hat, so sind dafür einige Anhaltspunkte vorhanden: der Wendepunkt in der Polenfrage ist das Jahr 1861; bis dahin nehmen die Polen prozentual langsam ab, von da ab langsam zu.
18
Weber stützt sich auf das später von ihm (unten, S. 240–252) besprochene Werk von der Goltz’: Die ländliche Arbeiterklasse und der preußische Staat, S. 279f. Möglicherweise bezieht er sich auch direkt auf die hier zitierten Untersuchungen von Eugen von Bergmann und Wilhelm Vallentin (Bergmann, Geschichte; Vallentin, Westpreußen). Diese, von dem Tübinger Nationalökonomen Friedrich Julius Neumann herausgegebenen Studien zitiert Weber später in seiner Antrittsrede (unten, S. 544). Die These von einem „Wendepunkt in der Polenfrage“ 1861 (bezüglich Posens) vertritt Neumann auch in einem Aufsatz aus dem Jahre 1883: Germanisierung oder Polonisierung?, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Neue Folge, Band 7, 1883, S. 457–463.
Es begann die Heranziehung polnischer Wanderarbeiter. Noch im Jahre 1873 überwog die Wanderung deutscher Arbeiter bis tief nach Galizien [177]und Rußland hinein. Erst seitdem ist die Entwickelung weiter fortgeschritten im Zusammenhang mit dem Niedergang der Landwirtschaft, derart, daß die entgegengesetzte Wanderbewegung alleinherrschend geworden ist. Dieser Zustand bestand ungehindert bis 1886. Innerhalb der Jahre 1861 bis 1886 hat nun – ich entnehme dies Beispiel dem eben erschienenen von der Goltz’schen Werke
19
[177]Goltz, Arbeiterklasse, S. 280f.
– in Westpreußen in dem Komplex der Kreise Deutsch-Krone, Schlochau, Flatow, wo der Großgrundbesitz – das heißt hier der Besitz von 500 Thaler Reinertrag – nur 35% der Fläche besitzt, die prozentuale Abnahme des [A 72]Deutschen nur 0,7, also etwas über % betragen; in den Danziger Niederungsgebieten, wo der Großgrundbesitz 50, und auf dem östlichen Höhenstreifen, wo er 64% der Flächen umfaßt, hat dagegen die Abnahme des Deutschtums 5½% betragen.
20
Die exakten Zahlen lauten bei von der Goltz, ebd., S. 281, für die Niederungsgebiete 5,59% und für die östlichen Höhenstreifen 5,10%.
Eine derartige Differenz lediglich auf Grund des Umstandes, daß der Großgrundbesitz in dem betreffenden Falle vorwiegt, giebt den deutlichen Beweis dafür, daß, wie gesagt, der landwirtschaftliche Großbetrieb des Ostens der gefährlichste Feind unserer Nationalität, daß er unser größter Polonisator ist. Im Jahre 1886 wurde nun die Zuwanderung polnischer Arbeiter verboten, die vorhandenen polnischen Arbeiter wurden des Landes verwiesen.
21
1885 gab es zwei Ausweisungsverfügungen des preußischen Innenministeriums. Die Verfügung vom 26. März 1885 bezog sich auf Polen russischer Staatsangehörigkeit. Hatten sie keine Aufenthaltserlaubnis, wurden sie ausgewiesen. Zudem gab es Einreisebeschränkungen. Die Verfügung vom 26. Juli 1885 richtete sich auch gegen Polen österreichischer Herkunft; sie sah die Ausweisung aller Polen russischer und österreichischer Staatsangehörigkeit vor, auch derjenigen mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen. Insgesamt wurden von diesen Maßregeln ca. 40 000 Polen betroffen. Vgl. Mai, Joachim, Die preußisch-deutsche Polenpolitik 1885/87. – Berlin: Rütten & Loening 1962, S. 42 und 57f.
Diese Verfügung wurde dann etwas gemildert
22
Punkt 5 der Verfügung vom 26. Juli 1885 erlaubte Grenzgängern tagsüber oder sonst zeitlich befristete landwirtschaftliche Arbeit auf preußischem Gebiet. Ebd., S. 57.
und schließlich am 26. November 1890 in der Hauptsache aufgehoben. Es wurde den Oberpräsidenten gestattet, im Falle des Nachweises des Bedürfnisses russische Arbeiter zuzulassen unter dem Vorbehalt, daß es sich nicht um Familien, sondern wesentlich um ledige Arbeiter handeln würde, und daß sie bis zum 1. November über die Grenze zurückgeschafft werden sollten.
23
Zwischen dem 15. November und dem 1. April durften sich diese Arbeiter nicht in Preußen aufhalten. Der Erlaß vom 26. November 1890 bezog sich nur auf die Wiederzulas[178]sung von russisch-polnischen Arbeitern in landwirtschaftlichen und industriellen Betrieben in den vier Grenzprovinzen. Mit Erlaß vom 18. Dezember 1890 wurden auch galizische Polen zugelassen. Vgl. die Angaben bei Nichtweiss, Johannes, Die ausländischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft der östlichen und mittleren Gebiete des Deutschen Reiches. – Berlin: Rütten & Loening 1959, S. 43.
[178]Im Jahre 1891, dem ersten Jahre, nachdem diese Verfügung bestand, ist, wie ich mir aus den Zahlen des Herrn von Mayr, die uns hier vorliegen, zusammengerechnet habe, eine Zahl von rund 33 000 russisch-polnischen Arbeitern allein in die vier Grenzprovinzen importiert worden.
24
Aus den von Georg von Mayr auf der Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik vorgelegten Zahlen aus dem preußischen Innenministerium ergibt sich für 1891 eine Gesamtzahl von russisch- und galizisch-polnischen Arbeitern in den vier Grenzprovinzen (Westpreußen, Ostpreußen, Posen, Schlesien) von 27 733 (gewerbliche Arbeiter eingeschlossen). Mayr, Statistik, S. 37–47. Aus den Geschäftsakten des Vereins für Socialpolitik geht hervor, daß Weber während der Tagung dieselben Zahlen vorgelegen haben. ZStA Merseburg, Rep. 196, Nr. 38, BI. 3–3g und 55.
Im Jahre 1892 trat wegen der Cholera eine erhebliche Erschwerung ein, schließlich wurde die Zufuhr am 1. September verboten;
25
Im September 1892 wurde eine Reihe von Verordnungen zur Bekämpfung der Cholera erlassen und scharfe Grenzkontrollen durchgeführt. Die Minister des Innern, für Landwirtschaft und der Medizinalangelegenheiten untersagten in einem Schreiben vom 19. September 1892 an die Oberpräsidenten der östlichen Provinzen schließlich den Zuzug russisch-polnischer Arbeiter. Vgl. die Angaben in: Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes, 17. Jg., 1893, S. 264.
es waren aber bereits über 21 000 polnische Arbeiter hereingekommen, davon bereits 13 000 innerhalb der ersten beiden Quartale, also Arbeiter, welche nicht nur als Erntearbeiter hereinkommen, sondern welche an eine Arbeitsstelle treten, für die sonst ständige deutsche Arbeiter hätten verwandt werden müssen.
26
In den ersten beiden Quartalen 1892 wanderten 13 363, in den ersten drei Quartalen 19 289 und im Jahr 1892 insgesamt 21 367 polnische Arbeiter aus Rußland und Österreich in die vier preußischen Grenzprovinzen. Mayr, Statistik, S. 48: Tabelle VI, Fortsetzung.
Die Zahl von 33 000 für 1891 ist übrigens noch nicht einmal vollständig, es fehlt für einen Teil des Gebiets ein volles Quartal.
27
Für Westpreußen fehlen die Angaben für das erste Quartal. Ebd., S. 38.
Diese Zahlen beziehen sich wie gesagt nur auf die Provinzen Ost- und Westpreußen, Posen und Schlesien. Die russischen Arbeiter gehen aber bis nach Hessen-Nassau, sie finden in Mecklenburg und im ganzen Osten erhebliche und zunehmende Verwendung.
Die Zahl der sämtlichen ländlichen Tagelöhner einschließlich der Tagelöhner in Nebenbetrieben, einschließlich der auch nur einen einzigen Tag in der Landwirtschaft beschäftigt gewesenen Tagelöh[179]ner betrug nun nach der letzten Berufsstatistik in den gedachten 4 Provinzen rund 800 000;
28
[179]Die Zahl der landwirtschaftlichen Tagelöhner mit und ohne selbständigen Landwirtschaftsbetrieb betrug in den vier östlichen Grenzprovinzen 1882 845 037. Statistik NF 2, S. 81*.
davon beträgt diese Zahl 33 000 etwa 24. Sie müssen aber in Betracht ziehen, daß diese Zuwanderung von polnischen Arbeitern sich zu einem großen [A 73]Bruchteil auf ein weit enger umgrenztes Gebiet, eben grade auf den national umstrittenen Distrikt von vier Provinzen und auf die großen Güter beschränkt und hier mit voller Intensivität wirkt, und wenn Sie den entsprechenden Multiplikator anwenden, so sehen Sie schon aus diesen Zahlen, daß bereits jetzt eine derartig gewaltige Zuwanderung stattfindet, daß schon in kurzem die denationalisierenden Folgen absolut nicht ausbleiben können. – Und ferner: der einzelne polnische Arbeiter verdrängt in der Ernährung auf dem heimischen Boden nicht etwa nur einen einzelnen deutschen Arbeiter, sondern eine Arbeiterfamilie; er seinerseits nimmt ja die Lohnüberschüsse nach Rußland zurück und ernährt davon seine dortige Familie, und ebenso würde ein deutscher Arbeiter von seinen Lohnüberschüssen gleichfalls wenigstens einen erheblichen Bruchteil der Unterhaltskosten für seine einheimische Familie verwendet haben. Die Verdrängung umfaßt also auch rein ziffernmäßig ein Vielfaches der angegebenen Zahlen. Und endlich ist vom Interessenstandpunkt der Arbeiter aus zu sagen: die Heranziehung der Polen bedeutet eine Lähmung der deutschen Arbeiterschaft im Lohnkampf mit den Großgrundbesitzern, wie sie schwerer nicht gedacht werden kann. Alles in allem also, meine Herren: der Großgrundbesitz ist dasjenige Element, welches im Osten zur Zeit am stärksten polonisiert. Es ist eine Frage der Zeit, wann der Moment gekommen sein wird, wo er in seinem Auftreten gemeinschaftliche Sache mit den Polen wird machen müssen. Es ist auf die Dauer für ihn nicht möglich, die nationale Sache zu vertreten, wenn seine Arbeiter Polen sind. Er wird dem Schicksal nicht entgehen, dem österreichische Magnaten mit alten deutschen Namen verfallen sind: er verliert zunächst die Gemeinschaft der nationalen Interessen mit seinen Hintersassen, und dann wird er derjenige sein, welcher nachgeben wird. – Die ersten Symptome dafür sind denn auch vorhanden. Wenn im Reichstag oder Abgeordnetenhaus ein [180]schlesischer Besitzer sagen kann: es versteht sich von selbst, daß wir Großgrundbesitzer unsere Arbeiter nehmen können, woher wir wollen und sie billig bekommen können, und deshalb die Aufhebung derjenigen Schranken verlangt, welche jetzt noch dem Zuzug der fremden Arbeiter entgegenstehen
29
[180]Der schlesische Rittergutsbesitzer Julius Szmula forderte am 9. März 1893 im preußischen Abgeordnetenhaus: „Eine große und kräftige Regierung mit hunderttausenden von Bajonetten könnte einfach sagen: nehmt die Leute, woher ihr sie bekommt, daß möglichst viel Land bebaut und Getreide erzeugt wird. Das wäre, meine Herren, eine große That der Regierung, das würde einer so großen Regierung würdig sein. Aber, meine Herren, diese Kautelen, die gestellt werden, sind meiner Ansicht nach ein Armuthszeugnis für die Stärke und die Kraft einer Regierung.“ Sten. Ber. pr. AH., 17. Leg. Per., V. Sess. 1892/93, Band 3, S. 1484.
– nun, so ist das ein Manchesterstandpunkt, der damit im schroffsten Widerspruch steht, daß derselbe Herr der Nation untersagen will, ihr Brot daher zu nehmen, woher sie will und es billig erhalten kann. Und wenn in Westpreußen die Vertreter des Großgrundbesitzes jetzt schon gemeinschaftliche Sache mit den nationalen Gegnern machen, so sind das eben die ersten Anfänge, die uns zeigen, wohin es kommen kann, wenn die Sache so weiter geht. Ich habe absichtlich dieses nationale Moment in den Vordergrund gestellt, weil es das in erster Linie praktische ist, – es ist [A 74]eben keineswegs ein rein ideales, sondern involviert im Osten eine „Messer- und Gabelfrage“
30
Diese Formulierung geht auf den Chartistenführer Joseph Rayner Stephens zurück, der sie 1838 auf einer Versammlung bei Manchester prägte. Friedrich Engels zitierte sie zuerst in deutscher Übersetzung: „Der Chartismus […] ist keine politische Frage, […] sondern […] eine Messer- und Gabel-Frage, die Charte, das heißt gute Wohnung, gutes Essen und Trinken, gutes Auskommen und kurze Arbeitszeit.“ Engels, Friedrich, Die Lage der arbeitenden Klasse in England. – Leipzig: Otto Wigand 1845, S. 277.
in des Wortes vollster Bedeutung. –
Meine Herren, wenn ich jetzt zunächst resümieren soll, was ich ausgeführt habe, so erlaube ich mir die allgemeine Bemerkung: ich betrachte die „ländliche Arbeiterfrage“ hier ganz ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Staatsraison; sie ist für mich keine Frage der Landarbeiter, also nicht die Frage: geht es ihnen schlecht oder gut, wie ist ihnen zu helfen? Diese Fragen können wir aufgrund der Enquete nur sehr bedingt beantworten, und jedenfalls ist es nicht derjenige Gesichtspunkt, unter dem ich die Sache betrachtet habe; aber freilich: noch viel weniger ist sie die Frage: wie sind den östlichen Großgrundbesitzern Arbeitskräfte zu verschaffen? Das Inter[181]esse des Staates und einer Nation kann differieren von dem Interesse jedes einzelnen Standes, nicht nur von dem des Großgrundbesitzes, was gelegentlich vergessen wird, sondern auch von dem des Proletariats, was neuerdings mindestens ebenso oft vergessen wird. Das Interesse des Staates an der ländlichen Arbeiterfrage im Osten ist lediglich begriffen in der Frage, wie es um die Fundamente der socialen Organisation bestellt ist, ob der Staat sich darauf stützen kann, auf die Dauer, zum Zweck der Lösung derjenigen politischen Aufgaben, welche ihm im Osten demnächst bevorstehen. Diese Frage ist meines Erachtens zu verneinen.
Meine Herren, ich anerkenne in dem Schlußwort zu meinem Enquetebericht, daß der Großgrundbesitz und seine Arbeitsverfassung für die Vergangenheit erhebliche Verdienste um die Nation hat.
31
[181]Weber, Landarbeiter, S. 799f. (MWG I/3, S. 922f.).
Mißdeutungen in der Presse beider Richtungen veranlassen mich, das hier zu interpretieren.
32
Die Berliner National-Zeitung hatte in einem Artikel die agrar- und handelspolitischen Positionen der Konservativen angegriffen. Am gleichen Tag veröffentlichte daraufhin die Kreuzzeitung einen Artikel, in dem sie, Passagen aus dem Schlußteil von Webers Untersuchung zitierend und Weber so für sich politisch vereinnahmend, ihren Standpunkt verteidigte. NZ, Nr. 74 vom 2. Febr. 1893, Mo.Bl., S. 1, Sp. 1–3, und Neue Preußische Zeitung (Kreuzzeitung), Nr. 56 vom 2. Febr. 1893, Ab. Bl., S. 1, Sp. 1–3. Vgl. auch Riesebrodt, S. 15f.
Es ist mir nicht eingefallen, zu behaupten, daß wir eine besondere „Dankesschuld“ gegenüber dem Großgrundbesitz als solchen abzutragen hätten. Ich bin der Ansicht, daß die Großgrundbesitzer der Vergangenheit dem Staate dienten, indem sie ihren eigenen Interessen dienten, daß sie vor allen Dingen nicht mehr gethan haben, indem sie für den Staat und an seiner militärischen und politischen Größe mitarbeiteten, als ihre „verdammte Pflicht und Schuldigkeit“
33
Siehe oben, S. 169, Anm. 8.
so gut wie irgend ein anderer Stand im Staate, und nur weil dies nicht bei jeder Aristokratie selbstverständlich gewesen ist, erkennen wir es an. Ich glaube vor allem nicht, daß diese Anerkennung, so weit sie begründet ist, den Personen gebührt, sondern der socialen Organisation, deren Produkte diese Personen gewesen sind. In diesem Sinne ist diese Anerkennung einfaches Gebot der Gerechtigkeit. Aber, meine Herren, eben diese Organisation zerfällt; sie zerfällt vielleicht nicht plötzlich, vielleicht nicht vollständig z. B. bis zum Ende dieses Jahrhunderts. Je [182]länger aber der Verfall sich fortsetzt, umsomehr nimmt er den Charakter eines [A 75]chronischen Fäulnisprozesses des Ostens an. Eine solche zerbröckelnde Organisation ist nicht fähig, die wichtigsten politischen Aufgaben des Staates lösen zu helfen: in erster Linie die Wahrung der deutschen Kultur im Osten, die Verteidigung unserer Ostgrenze, der deutschen Nationalität, auch im Frieden. Der Großgrundbesitz kann diese Aufgabe nicht lösen. Man muß die Vorstellung aufgeben, als ob er allein es wäre, auf welchen man sich auf die Dauer im Osten stützen könne und dürfe. Er wird entwurzelt und für den Staat wertlos – nicht durch seine Schuld, wie ich wiederhole, sondern durch übermächtige nationale Wandlungen materieller und psychologischer Art. –
Ich will nicht weiter ausgreifen, um nicht noch länger zu sprechen. Ich komme vielmehr unmittelbar zu denjenigen praktischen Forderungen, welche meines Erachtens sich aus dieser Situation ergeben. Die wichtigste Forderung, die überhaupt auf diesem Gebiete im gegenwärtigen Moment zu stellen ist, ist die des absoluten Ausschlusses der russisch-polnischen Arbeiter aus dem deutschen Osten. Als Übergangsstadium und sofort in’s Werk zu setzen wäre der Ausschluß aller derjenigen Arbeiter, welche vor der Zeit der Getreideernte nach Deutschland hereinkommen. Aber es muß der Entschluß gefaßt werden, diesen Ausschluß der Fremdlinge zu einem absoluten zu machen. Ich freue mich, in diesem wichtigen Punkt die Zustimmung des Herrn Professor von der Goltz in seinem mir soeben zugegangenen neuen Werke zu finden.
34
[182]Gemeint ist Goltz, Arbeiterklasse, hier: S. 283, der ebenfalls das Verbot der Zulassung polnischer Wanderarbeiter fordert.
Meine Herren, wer glauben sollte, daß wir im Osten nationale Politik aus „Chauvinismus“ treiben – nun, der kann oder will nicht verstehen, um was es sich handelt. Es ist nicht möglich, zwei Nationalitäten mit verschiedenen Körperkonstitutionen, – verschieden konstruierten Mägen, um mich ganz konkret auszudrücken, auf einem und demselben Gebiete als Arbeiter gänzlich frei konkurrieren zu lassen. Es ist nicht möglich für unsere Arbeiter, mit den polnischen Arbeitern zu konkurrieren. Die deutschen Arbeiter müßten in ihren Bedürfnissen eine Kulturstufe heruntersteigen, ganz analog wie unser Landwirtschaftsbetrieb deshalb konkurrenzunfähig ist, weil er eine Kulturstu[183]fe heruntersteigen müßte, um mit den Landwirtschaftsbetrieben in Rußland, Argentinien und Amerika zu konkurrieren. Es giebt eine gewisse Situation kapitalistisch desorganisierter Volkswirtschaften, unter welchen die höhere Kultur nicht überlegen, sondern schwächer ist im Kampf um’s Dasein gegenüber der niedriger stehenden Kultur. In einer solchen Situation befinden wir uns zur Zeit. Mit unseren polnischen Volksgenossen wollen wir schon fertig werden, wir hoffen, das polnische Proletariat des Inlandes auf das Niveau der deutschen Kultur zu heben, – unmöglich wird das aber, wenn der fortgesetzte [A 76]Einbruch östlicher Nomadenschwärme diese Kulturarbeit regelmäßig wieder vernichtet und in ihr Gegenteil umkehrt. Gegen die angeblich projektierte Kulieinfuhr erhob sich seinerzeit große Entrüstung,
35
[183]Der Vorschlag westpreußischer Gutsbesitzer aus dem Jahre 1889, chinesische Kulis zur Landarbeit nach Deutschland zu holen, veranlaßte das preußische Landwirtschaftsministerium dazu, über das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten am 19. August 1890 einen Bericht über die Arbeitsverträge der chinesischen Kulis an der Ostküste Sumatras einzuholen und zusammen mit dem Ministerium des Innern einen Briefwechsel mit dem Oberpräsidenten der Provinz Pommern über die Heranziehung von Chinesen als Arbeitskräfte zu führen. Vor allem in der sozialdemokratischen und freisinnigen Presse stießen diese Pläne auf heftige Kritik. Vgl. dazu die Angaben bei Nichtweiss, Saisonarbeiter, S. 38f.
die Einfuhr der Polen ist aber vom Kulturstandpunkt weit gefährlicher, denn mit den Kulis assimilieren sich unsere deutschen Arbeiter nicht, wohl aber ist dies mit den halbgermanisierten Slaven unseres Ostens
36
Gemeint sind vermutlich die in Preußen ansässigen Polen, Kaschuben, Wenden und Masuren.
gegenüber den Polen der Fall. –
Meine Herren, die dermalige Verfügung des Ministeriums des Innern, auf welcher die Zulassung der polnischen Arbeiter beruht,
37
Gemeint ist der Erlaß vom 26. November 1890. Siehe oben, S. 177f., Anm.23.
geht aus von dem Gedanken: es schade nichts, wenn die polnischen Arbeiter hereinkommen, sofern sie nur wieder herausgelangen. – Erstens gelangen sie nicht alle wieder heraus. Es ist garnicht zu verhindern, wenn man die Leute nicht schlechterdings festbindet und über die Grenze schafft, daß nicht ein erheblicher Bruchteil dieser Arbeiter im Inlande verbleibt. Es ist aber auch nicht richtig, daß eben diese zeitweise Zulassung social- und nationalpolitisch nichts schadet, das – möchte ich glauben – geht aus dem, was ich auszuführen versuchte, mit Sicherheit hervor. Gerade diese zeitweise Zulassung, welche die Grundbesitzer jeder dauernden Verant[184]wortlichkeit für die verwendeten Arbeitskräfte enthebt, ist die denkbar gefährlichste Form, sie ist dasjenige Moment, welches zur Abschiebung der deutschen Arbeiter aus dem Osten führt und die Mobilisierung der Landbevölkerung am schärfsten fördert. Meine ganze Argumentation ist sehr einfach: Es hat die Enquete meines Erachtens zweifellos ergeben, daß der Nahrungsstand, daß die Lohnhöhe, daß die gesunde sociale Stellung der Arbeiter im Osten abhängt in erster Linie von der Intensität des Deutschtums. Die Enquete hat ferner ergeben, daß eine Verdrängung der deutschen Arbeiter durch die polnischen Wanderarbeiter in gefährlicher Weise erfolgt. Es ergiebt sich schon daraus die aufgestellte Forderung meines Erachtens von selbst.
Man könnte nun, meine Herren, als zweites Moment in Frage ziehen, ob nicht dem Ausschluß der ausländischen Arbeiter ein Festhalten der inländischen Arbeiter an der Scholle entsprechen sollte. Ich habe nicht die geringste Neigung, hier eine Debatte über die Freizügigkeit zu entfesseln; es würde aber mißdeutet werden, wenn dazu bei dieser Gelegenheit garnicht Stellung genommen würde. Es ist diese Forderung – indirekte Einschränkung des Fortzuges durch Erhebung von Einzugsgeldern seitens der Städte, nicht nur von Enqueteberichterstattern gestellt,
38
[184]Weber bezieht sich hier auf Berichte aus Ostpreußen. Ihnen zufolge forderten Gutsbesitzer die Erhebung von Einzugsgeldern durch Kommunen mit über 20 000 Einwohnern mit dem Ziel, „bessere Arbeitskräfte“ zu bekommen. Vgl. Weber, Landarbeiter, S. 197f. (MWG I/3, S. 275f.).
sondern auch von der neuen agrarischen Bewegung, obwohl man nicht gewagt hat, sie bei der bekannten Audienz an das Ohr Seiner Majestät des Königs zu bringen, wahrscheinlich, weil ein stillschweigendes Anhören dieses Vorschlages gegenüber der öffentlichen Meinung bedenklich erschienen wäre.
39
Der am 18. Februar 1893 gegründete Bund der Landwirte forderte in seinem Programm unter Punkt 7 auch eine Einschränkung der „Freizügigkeit“ für landwirtschaftliche Arbeitskräfte (von der Erhebung von Einzugsgeldern ist nicht die Rede). In die Denkschrift, die eine Abordnung der landwirtschaftlichen Zentralvereine der östlichen Provinzen dem Kaiser am 22. Februar 1893 überreichte und in der auf die bedrängte Lage der Landwirtschaft hingewiesen wurde, war dieser Vorschlag jedoch nicht aufgenommen worden. Vgl. Schulthess, 1893, S. 9 und S. 10–17, bes. S. 16.
Nun ist durchaus [A 77]nicht zu verkennen, daß das Fortziehen zumal der jungen Arbeitskräfte vom Lande in die Stadt ein oft geradezu unglaublich planloses ist, ohne Zweck und ohne eine Ahnung von den Konsequenzen geschieht, und mit einer wirklich besse[185]ren Lage, in die sich diese Leute dadurch zu bringen glauben, schlechterdings nichts zu schaffen hat. Gäbe es technisch durchführbare Mittel, dem wirksam vorzubeugen, so würde ich an einem Eingriffe in das vermeintliche allgemeine Menschenrecht der freien Disposition über sich selbst gewiß am letzten Anstoß nehmen. Aber das vorgeschlagene Mittel ist unpraktikabel. Einmal sehe ich nicht ein, wie eine Kommune wie Berlin z. B. wirkliche Garantien für die Zurückschaffung derjenigen, welche sich der Zahlung entziehen, schaffen sollte. – Dann aber, und das ist der principielle Punkt gegenüber jeder Form der Beschränkung der Freizügigkeit: Glauben Sie denn, daß wir uns in der Lage fühlen könnten, der Landwirtschaft Leute zurückzuschicken, von denen wir nicht wissen, ob und in welchem Umfange sie lohnende Arbeit finden auf dem Lande? Mag auch Arbeitermangel auf dem Lande die Regel sein, unzutreffend ist, daß selbstverständlich überall auf dem Lande im Osten Arbeit zu finden sei, und vor allen Dingen, daß sie zu angemessenen Löhnen und dauernd zu finden sei. Es müßte also der einzelne Fall untersucht werden, es müßte auch die Möglichkeit vorhanden sein, wenn wir die Leute zurückschicken oder auf dem Lande festhalten, dem betreffenden Großgrundbesitzer vorzuschreiben, welchen Lohn er dem Manne zu zahlen hat. Wir würden dann ein Eingreifen in die Arbeitsverfassung des Ostens, eine staatliche Revision der Arbeitsverhältnisse auf dem Lande mit Lohntaxen irgendwelcher Art haben. Das wäre ja nun durchaus nichts unerhörtes. In Mecklenburg hat nach der achtundvierziger Bewegung der Landarbeiter eine ähnlich geordnete staatliche Regelung stattgefunden; es sind unter Zuziehung von staatlichen Kommissaren Regulative festgesetzt worden für einzelne Güter – und sie haben keineswegs bloß auf dem Papier gestanden –, durch welche die Gebührnisse der Landarbeiter festgestellt wurden.
40
[185]Gemeint ist die mecklenburgische „Verordnung wegen Einsetzung von Schieds-Commissionen zur Feststellung streitiger Verhältnisse der Hoftagelöhner“ vom 15. Mai 1848. Die Kommissionen bestanden aus einem von der Regierung eingesetzten Commissarius und zwei von diesem ausgewählten Landwirten der Umgebung. Gesetzsammlung für die Mecklenburg-Schwerin’schen Lande. Zweite Folge, hg. von H. F. W. Raabe, 5. Band. – Wismar: Hinstorff’sche Hofbuchhandlung 1857, S. 380–382. Diese Regelung galt für die ritterschaftlichen Güter; zur Stellung der Hoftagelöhner auf dem Domanium siehe unten, S. 195, Anm. 61.
Ich glaube aber, vor die Wahl gestellt, sich einen derartigen Eingriff gefallen zu lassen oder den gegenwärtigen Freizügig[186]keitszustand aufrecht zu erhalten, würde der überwiegende Teil der Landwirte doch das letztere wählen.
Im Zusammenhang mit der Frage der Freizügigkeit möchte ich ein Wort über die Gesindeordnung mit Bezug auf die praktischnichtige
a
[186]A: richtige Die Emendation wird durch die folgenden Ausführungen Webers nahegelegt. Vgl. auch Anm. 42.
Zwangsrückführung im Falle des Kontraktbruches sagen.
41
[186]In § 167 der preußischen Gesindeordnung vom 8. November 1810 wurde festgelegt, daß „Gesinde, welches vor Ablauf der Dienstzeit ohne gesetzmäßige Ursache den Dienst verläßt“, mit Hilfe von Zwangsmitteln zur Fortsetzung seiner Dienstaufgaben angehalten werden muß. GS 1810, S. 119.
Sie ist sowohl von Seiten der Berichterstatter als von Seiten politischer Parteien im Lande zum Gegenstand von Erörterungen und Angriffen gemacht worden.
42
Die Berichterstatter, also die bei der Enquete befragten Gutsbesitzer, plädierten teils für die Ersetzung der Zwangsrückführung durch Haftstrafen, teils für beschleunigte Verfahren bei der Rückführung, welche wegen ihrer langen Dauer „gänzlich wirkungslos“ sei. Vgl. Weber, Landarbeiter, S. 380 (MWG I/3, S. 471). Hauptkritiker des veralteten Gesinderechts waren die Sozialdemokraten, vor allem aus koalitionsrechtlichen Gründen.
Der zunächst in die Augen fallende Übelstand an der Gesindeordnung ist, daß [A 78]schlechterdings keine Gleichmäßigkeit der Zustände in den einzelnen Gegenden besteht. In jeder Provinz, in jedem Regierungsbezirk sind die Verhältnisse und die Praxis in der Subsumtion der einzelnen Kategorien unter die Gesindeordnung verschieden. Die Instleute, welche in Ost- und Westpreußen unter die Gesindeordnung fallen,
43
In der Kabinettsorder vom 8. August 1837 wurde festgestellt, daß die Bestimmungen der Gesindeordnung vom 8. November 1810 bezüglich der Zwangsrückführung auch auf die Instleute der Provinz Preußen (also den zwischen 1824 und 1877 zusammengelegten Provinzen West- und Ostpreußen) angewendet werden sollten. Die Kabinettsorder ist veröffentlicht in: Jahrbücher für die Preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung, Band 50, 1837, S. 82f.
stehen in Pommern und Brandenburg nicht darunter. In Schlesien sucht man die Kontraktarbeiter künstlich durch Hingabe des Mietsthalers
44
Bei der Einstellung von gemeinem Gesinde trat an die Stelle eines schriftlichen Vertrages die Zahlung eines Mietgeldes oder Mietstalers; die Annahme des Geldes galt als Vertragsabschluß. Vgl. § 22 und 23 der Gesindeordnung vom 8. Nov. 1810, GS 1810, S. 104.
darunter zu bringen, ebenso auch die social viel tiefer stehenden Komorniks in Posen.
45
In Pommern (mit Ausnahme von Neuvorpommern und Rügen), Brandenburg, Schlesien und Posen galt uneingeschränkt die Gesindeordnung von 1810, nach deren Maßstä[187]ben Instleute nicht zum Gesinde gehörten. Lindenberg, C., Das Preußische Gesinderecht im Geltungsbereiche der Gesindeordnung vom 8. November 1810. – Berlin: H. W. Müller 19016, S. 3f.; Vormbaum, Thomas, Politik und Gesinderecht im 19. Jahrhundert. – Berlin: Duncker & Humblot 1980, S. 30f.
Eine scharfe Grenze ist auf dem Boden des geltenden Rechtes [187]absolut nicht zu ziehen; es muß Gleichmäßigkeit hergestellt werden. Diese aber kann nur bestehen in der Beseitigung der Anwendbarkeit der Gesindeordnung auf alle diejenigen Personen, welche nicht wirklich zum häuslichen Gesinde gehören. Niemand hat bisher zu behaupten versucht, daß die bestehenden Zwangszurückführungsvorschriften genügten oder zweckmäßig seien, um Kontraktbruch zu verhindern. Im Gegenteil, aus der Enquete geht das fruchtlose und verbitternde der Maßregel hervor, welche in der Zwangszurückführung, zumal, wenn es sich um Familien handelt, liegt. Das einzige angemessene Zwangsmittel gegen Kontraktbruch bei Familien ist das Pfandrecht an demjenigen Mobiliar, welches der Arbeiter in das Gewahrsam des Gutsherrn gebracht hat.
Nun könnte es sich ja fragen, ob an Stelle dieser bunten Mannigfaltigkeit des Rechts, dem die Landarbeiter unterstehen, nicht etwas einheitliches gesetzt werden könnte, in Verbindung etwa mit einem staatlichen Eingriff in die Land- und Weideverhältnisse der einzelnen Güter, nach Analogie der schon berührten mecklenburgischen Regulative.
46
Siehe oben, S. 185, Anm. 40.
Historisch wäre ein solcher Eingriff sehr wohl berechtigt auf Grund des Umstandes, daß diese jetzt depossedierten Arbeiter ehemals nicht bloß Lohnarbeiter, sondern in ihrer Art so gut wie die Bauern auch anteilsberechtigt waren an dem Boden, welchen sie bebauten. Es wäre eine moderne Analogie zum Bauernschutz, eine Modifikation des bisherigen Grundsatzes der preußischen Socialpolitik, welche allein eine Bauernpolitik war – bei der Regulierung sowohl als bei der Gemeinheitsteilung hat sich das gezeigt
47
Die Deklaration vom 29. Mai 1816 schloß kleinere, nicht spannfähige Bauernstellen von der Regulierung aus. Mit der Aufteilung der Allmende, eingeleitet durch die Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821, verloren zudem Kleineigentümer zumeist auch ihr Mitweiderecht und damit die Basis für ihre Wirtschaft. Die preußische Agrargesetzgebung begünstigte mithin in erster Linie die mittlere spannfähige Bauernschaft. Zu den Gesetzen vgl. auch oben, S. 95, Anm. 10 und 11.
– zu Gunsten auch der bisher regelmäßig vergessenen Landarbeiter. Allein dieses Eingreifen des Staates ist heute nicht mehr möglich, weil die Zersetzung dieser älteren socialen Organisation schon zu weit [188]vorgeschritten ist. In Frage könnte nur kommen – und das ist in Vorschlag gebracht worden
48
[188]Auf welchen aktuellen Vorschlag sich Weber hier bezieht, konnte nicht ermittelt werden.
– ob man etwa Schiedsgerichte speciell zum Zwecke der Regelung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dem Lande organisieren soll. Es käme nur darauf an, wie diese Schiedsgerichte zusammengesetzt wären, namentlich daß sie nicht ausschließlich beständen aus den Interessenvertretern eines Standes, daß nicht [A 79]z. B. etwa die Amtsvorsteher, welche aus den Gutsbesitzern hervorgehen, diejenigen wären, welche in diesen Schiedsgerichten die ausschlaggebende Stellung einnähmen. Im übrigen: versprechen würde ich mir von der Einführung eines solchen Instituts nicht viel, weil jede Organisation der Landarbeiter fehlt und bisher gesetzlich fehlen muß,
49
Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes, die 1871 auf das Deutsche Reich übertragen wurde, bot Landarbeitern keinen Schutz vor landesrechtlichen Bestimmungen, die Koalitionen der Landarbeiter verboten. Dies war in Preußen der Fall. Das preußische Dienstpflichtgesetz vom 24. April 1854 bedrohte Verabredungen von Landarbeitern zu Arbeitseinstellungen mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr. GS 1854, S. 214–216.
namentlich aber, weil eine solche Organisation, auch wenn sie jetzt gesetzlich zulässig wäre, garnicht möglich ist. Man braucht nur die konkreten Zustände sich vorzustellen. Ein Instmann, ein Arbeiterpächter, ein Häusler, ein Büdner, ein besitzloser Tagelöhner und ein Wanderarbeiter – alle diese Kategorien können auf einem Gut vorkommen –, diese Leute können keine drei Schritte zusammengehen, ohne daß ihre Interessen auseinanderlaufen, und es ist nicht möglich, derartige verschiedene Interessengruppen nach Analogie etwa der Gewerkvereine zu organisieren. –
Meine Herren, ich habe nun noch kurz zu erörtern den Interessenstandpunkt der Landarbeiter gegenüber der brennenden Frage, die morgen zur Erörterung steht, gegenüber der inneren Kolonisation.
50
Für den zweiten Verhandlungstag war als Thema „Die Bodenbesitzverteilung und die Sicherung des Kleingrundbesitzes“ vorgesehen. Es hing eng mit den Fragen der „inneren Kolonisation“ zusammen.
Es kommt hier für uns in Betracht einmal die Frage der Seßhaftmachung der Arbeiter als Arbeiter und dann die praktische Bedeutung der etwa zu schaffenden Möglichkeit, daß Landarbeiter aufsteigen in den Bauernstand. Die Bedeutung beider Maßregeln ist eine grund[189]verschiedene: die erste enthält nur eine Umgestaltung der Lage der Arbeiter innerhalb der gleichen socialen Schicht, in der sie verbleiben, die zweite dagegen würde, wenn sie gelänge, die obere Schranke des Aufsteigens hinwegräumen, welche die sociale Organisation im Osten den Landarbeitern gegenüber aufgerichtet hat. –
Was zunächst die Begründung von Arbeiterstellen anlangt, also von Stellen, welche begründet werden für Personen, die weiter dauernd auf Lohnarbeit gehen sollen, so steht es nicht, wie oft behauptet worden ist, im Einklang, sondern im Widerspruch mit dem Begriff des Grundeigentums, daß ein Mann, welchem sein Grund und Boden, den er bewirtschaftet, nicht die volle Möglichkeit der Existenz gewährt, sondern ihm nur mehr nebenher einen kleinen Beitrag, gewissermaßen wie ein Taschengeld zur Ergänzung seines Budgets liefert –, daß ein solcher Mann mit dem Boden in eine rechtliche Beziehung gesetzt wird, welche derjenigen des Eigentums auch nur analog ist. Es sind auch die Ergebnisse der Enquete über diesen Punkt gerade geeignet, das allerernsteste Mißtrauen gegen eine derartige Maßregel, wenn man sie als regelmäßige Form der Gestaltung unserer Arbeitsverfassung denken wollte, zu erregen. Überall, wo eine große Zahl derartig mit Grund und Boden versehener Arbeiter sich findet, sind die Löhne und zwar teilweise in einem unerhörten Maße gedrückt. Diese Leute [A 80]sind eben schollenfest, sie können nicht fort. Und, meine Herren, wer glaubt, daß ein Mann, der deshalb nicht fort kann, und seine Arbeitskräfte ausnutzen, wo er will, weil einige Morgen deutschen Bodens an seinen Fersen kleben, daß dieser Mann eine angenehme Beziehung zum vaterländischen Boden gewinnen und ein brauchbares Glied innerhalb der socialen Gliederung auf dem Lande werden wird, der befindet sich in einem bedenklichen Irrtum. Der schrecklichste der Schrecken ist ein grundbesitzendes Proletariat, dem die ererbte Heimstätte zum Fluche wird. –
Es ist im übrigen ja die Lage der grundbesitzenden Arbeiter eine verschiedene, je nachdem sie in der Nachbarschaft von Bauern in Dorfgemeinden oder in der Nachbarschaft allein von großen Gütern sitzen. Dem Bauern gegenüber hebt der Grundbesitz den Mann, dem Großgrundbesitzer gegenüber nicht. Der Bauer beutet den Einlieger auch als Mieter aus, weniger als Arbeitskraft. Dem Großgrundbesitzer liegt dagegen an dem bischen Miete nichts, er will nur die feste, dauernde, an die Scholle gefesselte Arbeitskraft, und des[190]halb ist im Interessenkampf mit dem Großgrundbesitzer der grundbesitzende Arbeiter gegenüber dem besitzlosen benachteiligt. – Ich will damit nicht behauptet haben, daß eine Gründung von Häuslerstellen immer und überall auszuschließen wäre, aber sie darf nur der Schlußpunkt großer Kolonisation sein. Erst wo große Bauerndörfer entstanden sind, wo Arbeitsgelegenheit in nächster Nähe immer zu finden ist, wenn durch Reservate im allgemeinen vorgesorgt ist, daß der kleine Besitzer eine genügende Viehhaltung haben kann, erst dann kann die Begründung von Häuslern befürwortet werden. – Wie die Enquete ergiebt, ist die Gefahr der Schaffung Kartoffeln konsumierender Kleinstellenbesitzer eine dringende. Diese Gefahr ist nun aber am allerdringendsten bei denjenigen Stellen, welche ein Übergangsstadium bilden von den kleinsten Stellen zu Bauernstellen. Diese Leute, also die sogenannten Büdner, sind in der That schollenfest. Der kleine Häusler mit wenigen Morgen Land kann Sachsengänger werden, wenn er in der Nachbarschaft keine Arbeit findet. Der Büdner ist gebunden. Er hat einige Arbeitstage im Jahr übrig, die er verwerten müßte. Diese könnte er aber gerade nur in der Erntezeit verwerten und grade dann ist er unabkömmlich. Dieser Büdnerstand ist einer der gefährlichsten auf dem Lande. Überall, wo er in starkem Maße besteht, hat man beobachtet, daß solche Büdner unter allen Umständen es vermeiden, auf Arbeit zu gehen, daß sie lieber auf das kümmerlichste leben, auf ihrem Grund und Boden sich durchschlagen, als in der Heimat sich Arbeit suchen. Dieses Moment muß in allererster Linie davor warnen, derartige Stellen zu schaffen, und das um so mehr, als die Tendenz der Parzellierungsbewegung im Osten [A 81]gewisse ganz gleichartige Gefahren in sich birgt, welche auch für die Praxis der inneren Kolonisation von eminenter Bedeutung sind:
Die unzweifelhaft vorhandene Tendenz der Güterzerschlagung und damit auch die Zukunft der inneren Kolonisation kann man unter zwei Gesichtspunkten betrachten: unter einem mehr optimistischen und unter einem mehr pessimistischen. Unter dem optimistischen betrachtet sie in erster Linie mein verehrter älterer und erfahrenerer Freund, Herr Professor Sering. Er erwartet von dem Fortschreiten der Technik eine Entwickelung kleinerer intensiv bewirtschafteter Stellen. Umgekehrt erwartet er von diesen kleineren Stellen, daß sie Fortschritte der Technik herbeiführen und eine Aufbesserung des landwirtschaftlichen Betriebes im Osten sich daran an[191]schließen werde.
51
[191]Gemeint sind die Ausführungen in Max Serings Schrift über „Die innere Kolonisation im östlichen Deutschland“, bes. S. 93.
Ich will das nicht bestreiten für erhebliche, von der Natur hervorragend begünstigte Teile des Ostens; bestreite es
b
[191]Fehlt in A; bestreite es sinngemäß ergänzt.
aber für ein weitaus größeres Areal im Osten, welches der Überführung in den intensiven Betrieb mit Garten- oder Rübenkultur, intensiver Viehzucht oder ähnlichem zweifellos dauernd verschlossen ist, und für welches die Produktionsbedingungen dauernd auf eine Kombination von Getreidebau und Viehzucht in mittlerer Intensität zugeschnitten sein müssen, sofern man nicht den Übergang zur ewigen Weide unter Ersparung von Kapital und Arbeit herbeiführen will. Für dieses Areal kommt nun die gegenwärtige Lage der Landwirtschaft in besonders verhängnisvoller Art zur Geltung. Die Landwirtschaft im Osten ist vom geschäftlichen industrialistischen Standpunkt aus ein niedergehendes, konkurrenzunfähig werdendes Gewerbe, und grade dieser Niedergang der Konkurrenzfähigkeit führt meines Erachtens dazu, daß die Kleinbetriebe heute existenzfähiger sind als die für den Markt produzierenden großen Besitzungen. Derjenige Besitzer, welcher seine Produkte in erster Linie an denjenigen Ort bringt, wo die Preisgestaltung auf dem Weltmarkt am gleichgültigsten ist, nämlich in seinen eigenen Magen, der ist zur Zeit am existenzfähigsten im Osten, immer unter der Beschränkung auf dieses specifische, aber sehr große und socialpolitisch für uns wichtige Areal des charakteristischen mittleren Sandbodens und außerhalb der Nähe großer Städte und Verkehrswege. Daraus folgt aber eine schwere Kulturgefahr. Es könnte nämlich dahin kommen, daß auch hier die Differenz zwischen – um wiederum das frühere Bild zu gebrauchen – dem deutschen und polnischen Magen zur Geltung gebracht würde. Auch als Kleinbauer kann sich der Pole, der sich mit dem Anbau von Kartoffeln begnügt, mit einem viel kleineren Areal begnügen als der Deutsche, der Cerealien konsumieren will, und es entsteht die Gefahr, daß die innere Kolonisation zu einer Schaffung polnischer Zwergbetriebe und zur Denationalisierung des Ostens unter Herabdrückung der Kulturbedürfnisse [A 82]der Landbevölkerung führt. Diese Gefahr muß davor warnen, Stellen irgend welcher Art zu schaffen, welche unter demjenigen Stande der Größe ihrem Um[192]fange nach sich befinden, der ausreicht, um eine deutsche Bauernfamilie zu ernähren.
Vergleichen wir damit die Praxis der Generalkommissionen,
52
[192]Gemeint sind die gemäß dem Rentengutsgesetz vom 7. Juli 1891 in Preußen zuständigen Ansiedlungsbehörden, die 1817 gegründet und mit der Durchführung der Gemeinheitsteilungen und Ablösungen betraut worden waren. Sie waren im Gegensatz zu der 1886 gebildeten Ansiedlungskommission für Posen und Westpreußen auf die Vermittlung von Gütern für die Parzellierung und Ansiedlung beschränkt und an keinen nationalpolitischen Auftrag gebunden.
so ist der Minimalumfang einer Stelle von ihnen teils auf 1 ha, teils auf 2, 2 ½
c
[192]A: 2
, 3 ha festgesetzt. Meines Erachtens ließe es sich hören, wenn umgekehrt ein maximaler Umfang kleinerer Stellen auf etwa 2 ha und daneben ein Minimalsatz für Bauernstellen auf etwa 5 ha festgesetzt würde. Gerade diese Stellen von 2 bis 5 ha sind Büdnerstellen, welche die Familie nicht voll ernähren. Der Zustand eines solchen Mannes ist erträglich im Süden und Westen, wo jederzeit Gelegenheit zum Ankauf von Grund und Boden sich findet und der Mann dadurch nicht Sklave seiner Scholle wird. Im Osten ist eine solche Beweglichkeit nicht vorhanden, und die Gefahr der Schaffung eines Proletariats allerschlimmster Art außerordentlich groß. –
Inbezug auf die Schaffung von Arbeiterstellen sind also vom Arbeiterstandpunkt aus nur negative Forderungen: – was nicht geschehen soll – zu formulieren. Entscheidend ist, ob die Bedingungen für den Erwerb bäuerlicher Stellen so gestellt werden können, daß den Arbeitern der Erwerb von solchen ermöglicht wird, und das ist nicht heute, sondern morgen zu besprechen. –
Nun aber, meine Herren, wir mögen der inneren Kolonisation noch so weite Ziele stecken und sie uns soweit durchgeführt denken, wie wir wollen, sicher ist: wir können weder dem Großgrundbesitz im Osten den Garaus machen, noch wollen wir es. Es existiert kein Interesse daran, ihn zu vernichten, es existiert sogar ein Interesse daran, diese wirtschaftlichen und vor allen Dingen gesellschaftlichen Intelligenzcentren auf dem Lande zu erhalten, damit nicht auch dieses geistige Kapital von den Städten monopolisiert werde und ausschließlich in den Besitz des städtischen Bürgertums gelange, und damit nicht die politische Intelligenz künftig vom Lande ebenso auswandert wie zurzeit die Arbeitskräfte.
[193]Es fragt sich also, wenn der Großgrundbesitz im Osten weiter bestehen soll – und er wird es –: woraus rekrutieren sich seine Arbeitskräfte? Wie wird seine Arbeitsverfassung beschaffen sein? In erster Linie wird man ja die Arbeitskräfte aus den Bauerndörfern zu erhalten suchen, welche die innere Kolonisation schafft. Es ist schon jetzt aus dem Enquetebericht nachweisbar, daß beispielsweise in Mecklenburg auf den Domanialgütern und denjenigen Rittergütern, welche in der Nachbarschaft von Bauerndörfern liegen, von einem Arbeitermangel kaum gesprochen wird, daß also diese Nachbarschaft den Gütern hinlänglich Arbeitskräfte verschafft.
53
[193]Vgl. Webers Ausführungen dazu in: Weber, Landarbeiter, S. 715f. (MWG I/3, S. 828f.).
Das steht ja [A 83]in Übereinstimmung mit der Tendenz der Entwickelung im Osten, welche in Dörfern wohnende freie Arbeiter an Stelle der kontraktlich gebundenen Arbeiter zu setzen im Begriff ist. Allein mit diesen Arbeitskräften allein, – das möchte ich etwas schärfer als Herr Professor Knapp
54
Weber bezieht sich auf Knapps Einleitungsvortrag über „Die ländliche Arbeiterfrage“.
und auch als das neue Werk von von der Goltz
55
Gemeint ist Goltz, Arbeiterklasse.
betonen, wird ein großes Gut nicht entfernt wirtschaften können. Nicht einmal die süddeutschen großen Höfe können es. –
Eine zweite und meines Erachtens praktisch wichtigere Form nun, in welcher der Großgrundbesitz der Zukunft sich Arbeiter wird verschaffen können, ist, wie ich glaube und schon hervorgehoben habe,
56
Siehe Webers Artikel „,Privatenquêten‘ über die Lage der Landarbeiter“, in diesem Band S. 99, und Weber, Landarbeiter, S. 801f. (MWG I/3, S. 924f.).
ein pachtartiges Verhältnis in Kombination mit einem Arbeitsvertrag, unter Spannhülfe des Herrn für das fest abzugrenzende Land des Arbeiters. Alle die Momente, welche das Instverhältnis heute der Auflösung verfallen lassen, die Unmöglichkeit, Scharwerker zu stellen[,] und zahlreiche andere Momente fallen weg, wenn ein Pachtverhältnis geschaffen wird. Es zeigt sich auf denjenigen Gütern, welche zu einer derartigen Kombination von Parzellenpacht mit Auflegung der Arbeitsverpflichtung übergegangen sind, daß ihre Arbeitsverhältnisse relativ erträglich, zum Teil, wie in denjenigen ostholsteinischen Verhältnissen, welche der Graf Holstein schildert,
57
Vgl. oben, S. 170, Anm. 13.
geradezu ausgezeichnete sind. Es läßt sich ja gewiß auch dieses Verhältnis ausbeuten zu Ungunsten der Arbeiter, und das ist [194]teilweise geschehen. Ich glaube aber, daß das kein dauerndes Moment sein wird, denn ich glaube, daß einer Verbesserung der Stellung solcher Pächter entgegenkommen wird das Bedürfnis der Großgrundbesitzer nach Abstoßung des Areals, welches nicht ein abnehmendes, sondern ein stärker werdendes sein wird. Was die Stellung solcher Arbeiter anlangt, so fehlt hier die Gebundenheit an die Scholle, es bestehen die Vorteile der eigenen Wirtschaft, es besteht die Interessengemeinschaft mit dem Gutsherrn – in andrer Weise wie bei den Instleuten –, und es kommt angemessen zum Ausdruck, daß für die höchststehenden Elemente der Arbeiterschaft das Arbeitsverhältnis nur ein Durchgangsstadium sein soll. Daraus, daß ich also voraussetze, daß eine derartige Entwickelung und Gestaltung des Arbeitsverhältnisses im Osten möglich und wahrscheinlich ist, daraus folgt eine letzte Forderung, oder vielmehr eine Bitte, welche sich richtet an die Domänenverwaltung.
Es ist nicht nur möglich, sondern auch wünschenswert, daß der Staat als größter Grundbesitzer mit gutem Beispiel auf diesem Gebiete vorangeht. Wir sind nicht in der Lage, die Gestaltung der Arbeitsverfassung auf den großen Gütern irgendwie auf dem Wege des Zwanges unmittelbar zu fördern; wir sind aber in der Lage, die Entwickelung indirekt zu fördern, [A 84]indem wir die Praktikabilität einer Umgestaltung in unsrem Sinne zeigen. Dem Vernehmen nach soll der gegenwärtige Herr Minister für Landwirtschaft
58
[194]Gemeint ist Wilhelm von Heyden-Cadow.
aus eigener Initiative bereits die Absicht haben, in den Bedingungen der Pachtkontrakte der Domänenpächter eine Änderung herbeizuführen.
59
Dieser Sachverhalt konnte nicht aufgeklärt werden.
Die preußischen Domänenpachtkontrakte enthalten in den allgemeinen Bedingungen § 27 das Verlangen der Vorlegung einer großen Anzahl Listen: Ernte-, Erdruschlisten u.s.w.
60
„Insbesondere hat er [der Pächter] denselben [den Kommissarien des Ministeriums oder der königlichen Regierung] seine auf die Naturalwirthschaft bezüglichen Rechnungen und Bücher jeder Art, namentlich die Düngungs-, Aussaat-, Ernte-, Erdrusch-, Viehbestands-Register auf der Pachtung zur Einsicht und Extrahirung vorzulegen.“ § 27 der „Allgemeinen Bedingungen zur Verpachtung der Königlich Preußischen Domainenvorwerke“ vom 22. März 1882, abgedruckt in: Oelrichs, H., Die Domainen-Verwaltung des Preußischen Staates. – Breslau: Kern’s Verlag 18882, S. 32–69; § 27: S. 58.
Die Lohnlisten finden sich zur Zeit darunter nicht, und es wäre wohl wünschenswert, daß diese Lohnlisten sich künftig darunter befänden. Es wäre dies [195]die einzige Möglichkeit, einmal ganz präcises und vergleichbares typisches Material aus den verschiedenen Provinzen des Landes zu gewinnen. Im Gegensatz zu den mecklenburgischen Domanialpachtkontrakten
61
[195]Auf dem mecklenburgischen Domanium war das Dienstverhältnis der Hoftagelöhner zu den Hofpächtern durch bestimmte Regulative festgelegt. Diese wurden den Hofpachtkontrakten als Anlagen beigefügt und normierten insbesondere die Einkünfte der Hoftagelöhner (Wohnung, Land, Weiderechte). Balck, C. W. A., Domaniale Verhältnisse in Mecklenburg-Schwerin, 1. Band. – Wismar: Hinstorff'sche Hofbuchhandlung 1864, S. 174ff. Vgl. auch Weber, Landarbeiter, S. 701 (MWG I/3, S. 813).
enthalten ferner die preußischen Domanialpachtkontrakte irgend welche Vorschriften, welche den Domänenpächter anweisen, in welcher Weise er seine Arbeiter zu stellen hat, nicht. Es ist aber möglich, derartige Vorschriften aufzunehmen, und es ist meines Erachtens auch socialpolitisch richtig. Ich will mich auf die Einzelheiten nicht einlassen; ich glaube, daß es möglich wäre, sowohl inbezug auf die Wohnung in allererster Linie – einen Gedanken, den auch Professor von der Goltz vertritt
62
Goltz, Arbeiterklasse, S. 293f.
– als auch inbezug auf die Gewährung von Land an die Arbeiter gegen Pacht bis zu einer gewissen Größe, etwa zu dem Durchschnittspreise der Domänenpachtrente, als endlich auf die Viehhaltung der Arbeiter Vorschriften zu treffen, und ich hoffe, daß ein Modus gefunden werden wird, in welchem diesem Wunsche nachgekommen werden kann.
Meine Herren, ich bin am Ende dieser unter dem Zwang der Umstände nicht eben sehr systematisch gestalteten Ausführungen. Sie werden vielleicht den Eindruck nicht ganz verloren haben, daß ich unter dem Druck einer gewissen Resignation gesprochen habe, und daß diejenigen Forderungen, soweit sie überhaupt positiver Art sind, welche ich versucht habe, hier aufzustellen, gleichfalls das Produkt einer solchen Resignation sind, – und das ist in der That der Fall. Indessen, – ich habe ja hier die Ehre, zu überwiegend älteren und erfahreneren Herren zu sprechen, als ich es bin – es ist das begründet in der Differenz der Situation der älteren Generation zu den seinerzeit Ihnen, meine Herren, gestellten Aufgaben gegenüber derjenigen Situation, in welcher wir Jüngeren uns heute befinden. Ich weiß nicht, ob alle meine Altersgenossen es in gleich starkem Maße empfinden, wie ich in diesem Augenblick: es ist der schwere Fluch des Epigonentums, der auf der Nation lastet, von ihren breiten Schichten herauf bis in ihre höchsten Spitzen: Wir können die naive [196]enthusiastische Thatkraft nicht wieder aufleben lassen, welche die Generation vor uns beseelte, weil wir vor [A 85]Aufgaben anderer Art gestellt sind, als unsere Väter es seinerzeit gewesen sind. Sie haben um uns ein festes Haus gebaut, und wir sind eingeladen, darin Platz zu nehmen und es uns darin wohl sein zu lassen. Die Aufgaben, die uns gestellt, sind anderer Art. Wir können dabei nicht an große, der gesamten Nation gemeinschaftliche Empfindungen appellieren, wie es der Fall war, als es sich handelte um die Schaffung der Einheit der Nation und einer freien Verfassung. Wir stehen aber diesen Aufgaben auch als Menschen anderer Art gegenüber. Wir sind frei von zahllosen Illusionen, welche erforderlich sind, damit ein solcher Enthusiasmus sich auf ihnen aufbaut. Damit das Deutsche Reich geschaffen wurde, sind Illusionen ungeheurer Art nötig gewesen, die jetzt mit den Flitterwochen der Reichseinheit verflogen sind und die wir bei uns nicht künstlich und nicht auf dem Wege der Reflexion zu reproduzieren vermögen.
Wenn jetzt ein Feind an der Ostgrenze erschiene und uns mit Kriegsmacht bedrohte, so bestände kein Zweifel, daß die Nation sich hinter den Fahnen sammeln würde, um die Landesgrenzen zu verteidigen. Wenn wir aber die friedliche Verteidigung der östlichen Grenze des Deutschtums unternehmen wollen, stoßen wir auf verschiedene sich widerstreitende Interessen. Schauen wir uns um nach Bundesgenossen, so muß, zum Teil wenigstens, diese Verteidigung unternommen werden gegen das Interesse des Großgrundbesitzes, sie muß unternommen werden gegen die Instinkte weiter manchesterlich-freihändlerisch gesinnter Teile der Bevölkerung, welche Ausnahmemaßregeln darin finden und fürchten, daß diese sich auch auf andere Gebiete erstrecken könnten. Und wenden wir uns endlich an das Proletariat – ja, die Zeit ist noch fern, wo wir in der Lösung socialer Aufgaben dem Proletariat der Städte die Hand werden reichen können. Ich hoffe, daß das kommen wird; zur Zeit ist meines Erachtens noch nicht die Rede davon. Es läge ja die Versuchung nahe, hier gegen den Socialismus in der üblichen Art in contumaciam
63
[196]„Contumacia“ bedeutet im allgemeinen „Ungehorsam“. In der juristischen Fachsprache wird mit „contumacia“ die Weigerung der Parteien bezeichnet, sich prozeßleitenden richterlichen Anordnungen unterzuordnen; in diesem Zusammenhang bedeutet es einfach: „in Abwesenheit des Beklagten ein Urteil fällen“.
zu verhandeln. Ich weiß nicht, ob seine Vertreter, die viel[197]leicht hier anwesend sind, das Wort ergreifen werden, und deshalb vermeide ich vorerst eine Auseinandersetzung. Ich bin der Ansicht, daß wir durch die Wahrung unsrer Nationalität im Osten auch dem Socialismus vielleicht wider seinen Willen einen Gefallen thun, denn wenn auch nur einige seiner Postulate in Erfüllung gehen sollen, so bedarf er einer kulturell sehr hochstehenden Arbeiterbevölkerung, und ich glaube, wenn wir eine solche hochstehende Arbeiterbevölkerung zu erhalten bestrebt sind – und ihre Erhaltung ist in unserm konkreten Falle nur möglich auf dem Boden der Nationalität – so fördern wir dadurch Interessen, deren Förderung ihm nicht gerade als Handlung der Feindseligkeit gegen seine Ziele erscheinen dürfte.
[A 86]Eins aber, meine Herren, ist es in dieser Frage, was uns bei aller Skepsis allerdings leidenschaftlich zu bewegen geeignet ist. Es ist im socialen Leben die Regel, daß das Eingreifen des Staats in wirtschaftliche Verhältnisse kommt, wie die Reue, als hinkender Bote,
64
[197]Laut Grimm sprichwörtliche Wendung: „Reue ist ein hinkender Bote, sie kommt langsam aber gewiß.“
– zu spät. Hier zum ersten Mal tritt seit langer Zeit eine Aufgabe an den Staat heran, deren Inangriffnahme nicht zu spät ist, für die jetzt der richtige Moment ist, für welche es aber zu spät werden kann. Und das eben ist die eigenartige Größe der Situation. – Wenn wir der Lösbarkeit dieser Aufgabe auch noch so skeptisch gegenüberstehen – denn es ist aus hundert Gründen möglich, daß die innere Kolonisation mißlingt, und wenn wir keinen Erfolg haben, nun, dann werden wir doch dereinst das beruhigende Bewußtsein in uns tragen, ebenso gut wie irgend ein Heer, welches das Land verteidigt, an der Ostgrenze des Deutschtums auf der Warte gestanden zu haben. Aber freilich, meine Herren, wir stellen höhere Ansprüche an die Zukunft, wir glauben, daß sie die Wechsel, welche wir auf sie ziehen, einlösen wird, wir hoffen, daß uns dereinst am Abend unserer Tage vergönnt sein wird, was uns die Jugend versagte: mit ruhigem Blick in die Zukunft der Nation auf Grundlage einer gefestigten socialen Organisation des Staates und des Volkes an die Lösung der Kulturaufgaben, welche uns alsdann gestellt werden, gehen zu können. Wir hoffen, dereinst rückblickend sagen zu können: an diesem Punkt hat der preußische Staat seinen socialen Beruf rechtzeitig erkannt; er hat eingegriffen in die Speichen des Rades der socialen Entwickelung [198]aus eigener Initiative und mit Erfolg, und er hat diesen Eingriff gewagt zum ersten Mal zur rechten Zeit!
d
[198]In A folgt der redaktionelle Zusatz: (Lebhafter Beifall.)

[199][A 128][Erster Diskussionsbeitrag]

Meine Herren, ich habe im wesentlichen eine Anzahl einzelner Punkte der Diskussion zu berühren. Zunächst eine persönliche Bemerkung gegenüber Herrn Dr. Quarck. Ich habe ihn unter „denjenigen, welche ein Schauergemälde zum Zweck des Interessenkampfes gegenüber den Großgrundbesitzern erwarteten“,
1
[199]Weber hatte in der Vorbemerkung seiner Untersuchung über die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland darauf hingewiesen, daß das Bild, welches sich nach Auswertung der eingegangenen Berichte ergebe, „nicht den Erwartungen derjenigen“ entspräche, „welche in betreff der Lage der Landarbeiter nur solche Angaben für glaubwürdig zu halten geneigt sind, die Stoff zu einem im wirtschaftlichen Interessenkampf gegen die Agrarpartei verwertbaren Schauergemälde bieten“. Weber, Landarbeiter, S. 6 (MWG I/3, S. 65). Quarck hatte Weber in der Diskussion daraufhin vorgeworfen, Anspielungen zu machen, ohne diejenigen, die er meine, offen zu nennen. Verhandlungen, S. 87–94, bes. S. 87f.
wahrlich nicht gemeint; ich habe – ich will es offen sagen – an meine eigenen liberalen Gesinnungsgenossen dabei gedacht. Ich fühle mich in dieser Beziehung in der That im Gegensatz zu Personen, deren politische Ansicht ich im übrigen teile, insofern, als ich den ganz blöden Haß gegen alles, was Grundbesitz und speciell was Großgrundbesitz im Osten heißt, nun einmal nicht zu teilen vermag. Ich habe im Gegenteil an der Arbeitsverfassung des deutschen Ostens, wie sie [A 129]früher bestand, ein zum Teil allerdings nur historisch-ästhetisches Vergnügen vom Standpunkt einer zweckmäßigen Organisation der Arbeit aus.
Ferner aber möchte ich Herrn Dr. Quarck doch sagen: die Polemik, die er hier vor uns entwickelt hat, – ich hoffe, daß er Gelegenheit finden wird, sie litterarisch noch zu ergänzen
2
Siehe dazu die von Max Quarck verfaßte Besprechung „Die Erhebungen (Bd. II und III) und Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik über die Verhältnisse der ländlichen Arbeiter“, in: Sozialpolitisches Centralblatt, Nr. 28 vom 10. April 1893, S. 329–331.
– war meines Erachtens kleinlich. Er hat eine Anzahl kleiner Punkte vorgebracht, aber nicht eine der großen Fragen berührt, für welche die Enquete eben doch in der That Ergebnisse geliefert hat. Er hat auch litterarisch die Sache ähnlich behandelt.
3
Gemeint sind die Artikel Max Quarcks in: Sozialpolitisches Centralblatt, Nr. 6 vom 8. Febr. 1892, S. 78f., und Nr. 8 vom 22. Febr. 1892, S. 105f., in denen Quarck erhebliche Kritik an der Erhebungsmethode sowie an der Tatsache geäußert hatte, daß die ländlichen Arbeitgeber und nicht die Arbeiter selbst befragt worden waren.
Er sollte zu diesen großen und [200]centralen Fragen sachlich Stellung nehmen. Ich bin mit Vergnügen bereit, mit Herren seiner wirtschaftspolitischen Richtung auf die Mensur zu treten, aber ich verlange dann auch einen Gegner, der Satisfaktion giebt und nicht verschwindet, wenn ich zuschlagen will, – und das hat er gethan. Er sagte, ich hätte den Stoff mit einem gewissen hohen nationalen Schwunge auf mangelhafter nationalökonomischer Grundlage behandelt.
4
[200]Quarck hatte Weber während der Debatte vorgeworfen, er habe voreilig Schlüsse aus dem Enquetematerial gezogen: „[…], auf Grund dieses Materials kann man noch nicht die Landarbeiterfrage beurteilen, auch nicht in dem Sinne, wie es Herr Dr. Weber in hohem nationalen Schwunge, aber doch vielleicht mit mangelhafter Unterlage socialpolitisch gethan hat.“ Verhandlungen, S. 94.
Ich kann dies kritische Verfahren nicht als ein loyales von seiner Seite ansehen. Es ist das ein Entschwinden hinter einer Wolke von Stichen und unsubstanziierten Bemerkungen, ein Verfahren, welches man in der politischen Agitation, im journalistischen Kampf verwenden kann, aber hier in unserer Mitte nicht verwenden sollte.
a
[200]In A folgt der redaktionelle Zusatz: (Zuruf des Herrn Dr. Quarck.)
Sie haben gegen mich den Ausdruck „mangelhafte nationalökonomische Grundlage“ gebraucht und daran die ironische Bemerkung geknüpft, daß damit ein hoher nationaler Schwung verbunden gewesen sei. Vielleicht findet sich noch Veranlassung, uns darüber auseinanderzusetzen. Ich hoffe, daß die beiden Sitzungstage insoweit als einer behandelt werden, daß er sowohl als ich darauf zurückkommen kann.
5
Vgl. Webers 2. Diskussionsbeitrag, unten, S. 206, sowie Anm. 3, ebd.
In sachlicher Beziehung hat mich das, was Herr Dr. Schönlank gesagt hat, sehr viel mehr angesprochen. Freilich, indem er sagte: ich spreche nur für meine Person, nicht für eine politische Partei,
6
Verhandlungen, S. 113: „Ich spreche hier für meine Person, nicht im Auftrage einer politischen Partei.“
zeigte sich die Schwierigkeit einer Diskussion mit ihm und seinen Gesinnungsgenossen. Er ist eben, ich möchte sagen, offiziös gebunden an Rücksichten auf eine Parteischablone, wie ich es nicht bin, aber es ist mir trotzdem wertvoll, daß er sich hier ausgesprochen hat. Ich will ihm gegenüber nur sagen, daß ich meinerseits gegen die formelle Gewährung der Koalitionsfreiheit an die ländlichen Arbeiter nichts [201]einzuwenden hätte, auch nicht vom Interessenstandpunkt der Arbeitgeber, weil sie gänzlich irrelevant ist, weil die ländlichen Arbeiter keinen erheblichen Gebrauch davon machen könnten. Im übrigen muß ich ihm gegenüber so ehrlich sein, einzugestehen, daß ich zahlreiche wesentliche Bestimmungen der Gesindeordnung für das in der Hausgemeinschaft mit dem [A 130]Besitzer befindliche ledige Gesinde nicht nur für zulässig, sondern für wünschenswert erachte. Es handelt sich bei diesem ledigen Gesinde in zunehmendem Maße um so jugendliche Personen, daß ich eine energische Unterordnung trotz des möglichen Interessengegensatzes nicht für bedenklich halte. Es handelt sich dabei um ein Durchgangsstadium, und ich halte es z. B. auch für eine große Schwäche des socialistischen Programms, daß es die früher in demselben enthalten gewesenen Gesichtspunkte der Zucht gegenüber dem Nachwuchs, gegenüber der Jugend aus propagandistischem Interesse aufgegeben hat, vielleicht hat aufgeben müssen.
Ich will mich heute damit nicht weiter beschäftigen und nur noch in methodologischer Hinsicht sagen: es mag richtig sein, und ich glaube, daß es wünschenswert ist, wie Herr Dr. Quarck sagt,
7
[201]Aufgrund der von ihm beklagten Unzulänglichkeit der Erhebungsmethode hatte Quarck weitere Studien als wünschenswert erachtet. Ebd., S. 94.
daß noch weitere Studien sich an diesen ersten Anfang einer Erhebung knüpfen. Warum diese weiteren Studien nicht jetzt noch gemacht werden können und warum man mit der Publikation der Ergebnisse dieser Enquete bis dahin hätte warten sollen, weiß ich aber nicht. Ich halte es für zulässig, daß zunächst diese eine Seite der Sache publiziert wird. Wir haben gerade erst auf Grund dieser Publikation die methodologische Möglichkeit gewonnen, zu korrekten Fragestellungen zu gelangen.
Ich muß es deshalb auch ablehnen, irgend ein Verdienst für das, was in dem Fragebogen des evangelischen Kongresses mehr und anders gefragt wird, in Anspruch zu nehmen.
8
Quarck hatte in seiner Stellungnahme den von Weber und Paul Göhre gemeinsam für den Evangelisch-sozialen Kongreß ausgearbeiteten Fragebogen für eine Erhebung unter den Landarbeitern als „weit besser gestaltet, als denjenigen des Vereins für Socialpolitik“ bezeichnet. Ebd., S. 90.
Daß Mängel des bisherigen Fragebogens vorhanden waren, verkenne ich nicht und auch seine Urheber nicht. Es ist richtig, daß der Fragebogen schnell [202]verfaßt ist, daß die ganze Enquete schnell gemacht ist; das liegt daran, daß die Verhältnisse der Landarbeiter sich auch mit einer ziemlichen Geschwindigkeit verändern und man deshalb mit Beschleunigung vorgehen mußte.
Die Äußerung des Herrn Dr. Kaerger,
9
[202]Weber bezieht sich hier auf den Vorschlag Karl Kaergers, Eingeborene aus den deutschen Kolonien als Landarbeiter heranzuziehen. Ebd., S. 99.
der hier so lebhaft opponiert worden ist, ist meines Erachtens etwas zu ernst aufgefaßt worden. Es war wohl mehr ein gewisser ballon d’essai
b
[202]A: balon d’essay
von seiner Seite, der nicht so ernst genommen werden wollte. Er berauscht sich nun einmal – das ist unser beständiger Streitpunkt – an dem Gedanken eines Herrschaftsverhältnisses über Menschen, in der Vorstellung wie ein energischer ländlicher Patriarch seine Arbeiter – und im Grunde wohl deshalb exemplifizierte er auf die Neger – „nicht als Menschen, auch nicht als Vieh, sondern als Kerls“ behandelt – ich citiere aus seiner Schrift über Ostafrika.
10
In seiner Arbeit über die Kolonisation Deutsch-Ostafrikas hatte Kaerger wörtlich geschrieben: „Drei Standpunkte giebt es, auf die man sich dem Neger gegenüber stellen kann; man behandelt ihn entweder als Thier, als gleichberechtigten Menschen oder als – Kerl.“ Kaerger, Tangaland, S. 62.
Herr Generallandschaftsdirektor Sombart hat die Einwanderung der Polen für unbedenklich erachtet, sofern sie wieder abgeschoben würden.
11
Verhandlungen, S. 102.
Das ist aber eben, wie ich glaube, nicht auf die Dauer durchzuführen. Schon [A 131]jetzt verlangen nach unserer Enquete die Rittergutsbesitzer, daß man die Polen auch zur Besiedelung zuläßt. Es würde auch auf die Dauer nicht zu ertragen sein, wenn das nicht geschähe. Daß die Landwirtschaft im Osten zu Grunde gehen würde, wenn die Polen ausgeschlossen werden, kann ernstlich nicht behauptet werden. Sie sind ja von 1886 bis 1890 so gut wie ausgeschlossen gewesen.
12
Vgl. oben, S. 177, in Verbindung mit Anm. 21–23.
Es ist auch nicht richtig, daß die hereingezogenen Polen nur Ersatz für abwandernde Sachsengänger sind. Im Jahre 1891 sind 33 000, im Jahre 1892 sind 21 000 Polen eingewandert.
13
Vgl. oben, S. 178, in Verbindung mit Anm. 24 und 26.
Das Minus läßt sich nun aber hier nicht aus den Sachsengängern erklären; es war eine Folge des Verbots auf Grund der Cholera. Was aber ist die Begleiterscheinung dieses Rückganges gewesen? Zurückgang der [203]Abwanderung von 129 000 auf 111 000.
14
[203]Weber stützt sich hier auf die von von Mayr auf der Generalversammlung vorgelegten Zahlen über den „Abgang einheimischer Arbeiter“. Von Mayr gibt für 1891 129 540 und für 1892 111 523 abwandernde einheimische Arbeiter an. Mayr, Statistik, S. 37–47 und S. 48, Tabelle VI.
Es ist also das Kausalverhältnis eher das umgekehrte, wenn ein solches überhaupt besteht.
Es ist mir ferner von Seiten des Herrn Sombart entgegengehalten worden, die Arbeiter seien mit einem großen Teil der Änderungen ihrer Stellung, die ich beklagt habe, zufrieden.
15
Verhandlungen, S. 102.
Ja gewiß, aber das ist gerade die gefahrvollste Schwierigkeit der Situation. Es liegt hier wie so oft zunächst eine materielle Erleichterung in dem Übergang vom kleinen Unternehmer zum Proletarier. Ich habe aber auch nicht gesagt, daß deshalb diese Wandlungen beklagenswert sind, weil die Arbeiter damit nicht zufrieden sind, sondern weil eine Zersetzung bestehender Organisationen und Interessengemeinschaften damit verknüpft ist, welche zu einer Auflösung der alten Arbeitsverfassung der Großbetriebe führen wird. Ich bestreite deshalb auch Herrn Geheimrat Conrad
16
Conrad hatte Weber gegenüber eingewandt, daß sich die Lage der Arbeiter gerade in Westpreußen während der letzten vierzig bis fünfzig Jahre entscheidend gebessert habe. Ebd., S. 107.
gar nicht, daß sich die Lage der Arbeiter gehoben hat, daß sich die Löhne auch in Schlesien erhöht haben; ich will überhaupt nicht behaupten, daß es ihnen schlechter geht. Ich will auch – um auf einen Specialpunkt zu kommen – nicht bestreiten, daß trotz der Heruntersetzung der Rate des Dreschbetrages dasjenige, was die Drescher jetzt erhalten, gelegentlich mehr ist, als was sie früher mit der Hand sich erdroschen haben. Aber das entscheidende Moment ist: wir können aus der Enquete mit Sicherheit verfolgen, daß diese Steigerung des Anteils der Arbeiter am Produkt bei steigender Intensität immer nur bis zu einer gewissen Grenze geht; dann erfolgt der Umschlag, der Dreschanteil wird ganz abgeschafft, und damit der erste Schritt zur Alleinherrschaft des Geldlohnes gethan. Und so ist es auch mit der Gesamtentwickelung. Nicht die Schlechterstellung der Arbeiter, sondern ihre Verwandlung in Proletarier ist das entscheidende.
Eine kurze Bemerkung gestatte ich mir auch Herrn Landrath von Werder gegenüber! Er sagte, daß das Heuerlingswesen nicht zu den inten[A 132]siven Betrieben passe.
17
Ebd., S. 104.
Das glaube ich auch. Diese werden [204]mit freien Arbeitern sich behelfen müssen. Ich habe von Arbeiterpächtern gesprochen, die auf dem sehr großen Areal im Osten anzusetzen sind, wo ein intensiver Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird.
Dann ist von Herrn Geheimrat Conrad noch eingegangen worden auf die Bedeutung des Großgrundbesitzes im allgemeinen. Ich möchte nur wiederholen, daß ich dessen Bedeutung absolut nicht zu unterschätzen glaube. Er hat gesagt, dem Großgrundbesitz verdanken wir die Germanisation des Ostens.
18
[204]Ebd., S. 110.
Ja, – aber ist es nicht ein eigenartiges Zusammentreffen: damals, als eine deutsche Bauernbesiedlung begann, war dieser Großgrundbesitz noch in den Händen von Polen, welche die deutschen Bauern heranzogen und dadurch sehr wider ihren Willen und wider ihr Interesse den Osten zu germanisieren begannen. Jetzt sind es die deutschen Großgrundbesitzer, die den Osten polonisieren sehr gegen ihren Willen, aber ohne daß sie es hindern können. Sie polonisieren den Osten, nachdem sie ihre eigenen Kinder – die deutschen Bauern, – verschlungen haben. Es ist gewiß nicht richtig, daß Schuld und Sühne sich auf dem socialen Gebiet individuell folgen, wohl aber rächt sich die Schuld an dem Stand. Der Großgrundbesitzer-Stand hat sich übernommen mit demjenigen Areal, welches er, nicht immer gegen die Form, aber gegen den Geist der Agrarverfassung den Bauern abgenommen hat, und das hat jetzt die Gefahr herbeigeführt, daß ihm das ganze Areal zu entgleiten droht.
Man mag nun übrigens das Verdienst des Großgrundbesitzes noch so hoch anschlagen; das entscheidende für uns kann doch nur sein: was wird seine Leistung für die Zukunft sein? Es ist zum mindesten aber sehr zweifelhaft, ob die Großgrundbesitzer der Zukunft eine ähnliche Menschenklasse sein werden, wie die vergangenen: Zuckerrübenindustrielle, Brennereibesitzer – das ist nicht der gleiche Stand wie der alte Adel des Ostens. Es hat der Staat an diesem Stande, weil er gewisser socialer Qualitäten entbehrt, auf die es gerade ankommt, nicht das Interesse, wie an jenem alten Grundadel des Ostens, der in Interessengemeinschaft mit seinen Arbeitern lebte und in steigendem Maße verschwindet.
Es ist dann noch mehr beiläufig darauf hingedeutet worden, die Qualität der Polen als Arbeiter sei eine gute; es ist auch von einigen [205]Berichterstattern aus dem Osten behauptet worden: wir ziehen die polnischen Arbeiter deshalb heran, weil ihre Qualität besser ist. Das ist einfach nicht wahr, und wo es behauptet wird, beruht es auf einer naheliegenden Täuschung, die daraus entsteht, daß ein nach seinen Bedürfnissen gut ernährter Pole mehr leistet als ein nach seinen höheren Ansprüchen schlecht genährter [A 133] Deutscher. Es ist aber zweifellos, daß die Leistungsfähigkeit der Deutschen – etwa der Pommern, aber auch der deutschen Warthebrücher – gegenüber dem Polen das 1½ bis 2fache erreicht, oft noch übersteigt. Ein Berichterstatter aus dem Osten führt nun zwar aus: in Accord leisten die Polen oft mehr als unsere Arbeiter im Tagelohn, nur im Tagelohn sind unsere Arbeiter den Polen freilich außerordentlich überlegen. Der betreffende Berichterstatter hat offenbar keine Ahnung davon, welch ein glänzendes Zeugnis er den deutschen Arbeitern damit ausstellt. Es ist ein Jammer, daß an dieser Menschenklasse ein Raubbau getrieben wird durch die Annahme der Polen. Wenn das so weiter geht, dann werden wir die berühmten „Knochen des pommerschen Grenadiers“
19
[205]Bezüglich eines Engagements des Deutschen Reiches im Orient sagte Bismarck am 5. Dezember 1876 im Reichstag: „[…] ich werde zu irgend welcher aktiven Betheiligung Deutschlands an diesen Dingen nicht rathen, so lange ich in dem Ganzen für Deutschland kein Interesse sehe, welches auch nur […] die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Musketiers werth wäre.“ Sten. Ber. Band 41, S. 585.
wohl einst in Pommern selbst vergeblich suchen. Noch einmal, meine Herren, – wir wissen nicht, wohin die Gestaltung des Ostens in späteren Jahrhunderten einmal gehen kann, wie künftige Generationen damit fahren werden, ob nicht die Organisationen, die wir heute schaffen wollen, künftig wieder zerfallen. Das ist wahr, aber wir brauchen das auch nicht zu wissen; man muß das Ziel in der Socialpolitik weder zu weit, noch zu kurz stellen, man muß nicht Organisationen für die Ewigkeit schaffen wollen. Und wenn man uns sagen wollte, wir schöpften in das Faß der Danaiden, so antworten wir: wir halten es für die einzig realistische Socialpolitik, daß man versucht, frisches Blut in die Adern eines socialen Körpers zu führen, es muß dem Körper selbst überlassen bleiben, ob er mit diesen frischen Säften Ökonomie zu treiben und daran zu erstarken weiß.
c
[205]In A folgt der redaktionelle Zusatz: (Lebhafter Beifall.)

[206][A 215][Zweiter Diskussionsbeitrag]

Meine Herren! Ich bin auch nur in der Lage, eine persönliche Bemerkung zu machen; sonst würde ich sachlich noch zu [A 216]sagen haben, daß ich in der Frage der Gesindeordnung vollständig auf dem Boden des Herrn Professor Sering stehe.
1
[206]Max Sering hatte in seinem Referat über die Bodenbesitzverteilung und die Sicherung des Kleingrundbesitzes hervorgehoben, daß auch er, in Übereinstimmung mit den sozialdemokratischen Rednern vom Vortage, Quarck und Schoenlank, der Meinung sei, „daß viele Bestimmungen der Gesindeordnungen zumal in ihrer Anwendung auf erwachsene Personen der Beseitigung dringend bedürfen.“ Verhandlungen, S. 136.
Herrn Dr. Quarck gegenüber habe ich zu bemerken, daß ich gestern annahm, daß die „schwankende Unterlage“, von der er sprach, sich auf meinen eigenen innerlichen Zustand beziehen sollte und habe deshalb die Bemerkung gegen ihn gemacht.
2
Vgl. oben, S. 200, mit Anm. 4.
Nach seiner jetzigen Erklärung
3
Max Quarck hatte in der Debatte während des zweiten Verhandlungstages in Erwiderung auf Webers ersten Diskussionsbeitrag bemerkt, er habe am Vortag nicht gemeint, Weber operiere auf „schwankender Grundlage“, sondern er habe vielmehr sagen wollen, Weber hätte aufgrund der Unzulänglichkeit des Erhebungsverfahrens selber gar nicht anders gekonnt, als auf „schwankender Grundlage“ zu argumentieren. Verhandlungen, S. 215.
entfällt selbstverständlich der ihm gemachte Vorwurf in jeder Beziehung. Ich glaube daran wohl mit Zustimmung der Versammlung die allgemeine Bemerkung knüpfen zu dürfen, daß, wenn ich mich gestern etwas provokatorisch verhalten habe ihm sowohl wie seinen wirtschaftlichen Gesinnungsgenossen gegenüber, das nicht etwa den Zweck haben konnte, die Herren hier zu verscheuchen; – im Gegenteil, ich glaube, daß es im dringendsten Interesse der Versammlung liegt, daß die Herren wie diesmal sich auch ferner an sachlichen Auseinandersetzungen beteiligen werden, nicht aus dem Grunde, daß wir glauben, zu einer Verständigung gelangen zu können, sondern aus unserem rein egoistischen Interesse heraus. Wir bedürfen hier Gegner, welche rücksichtslos Kritik üben.
Aber, meine Herren, ohne irgend jemand persönlich verletzen zu wollen, gestatten Sie die Bemerkung: wir müssen Gegner haben, die sich in der Form der Erörterung mit uns auf den gleichen Boden [207]stellen, auch bei litterarischen Auseinandersetzungen. Wenn – um mich deutlicher auszudrücken – Herr Dr. Schönlank einen Artikel im „Vorwärts“ schreibt,
4
[207]Schoenlank war 1892–93 Redakteur des Vorwärts in Berlin.
verlangt er wohl nicht, daß daran sich eine wissenschaftliche Diskussion anknüpft und daß man diesen Artikel als wissenschaftliches Produkt behandelt. Wenn aber etwa in einer Zeitschrift an der Enquete Kritik geübt und dann beansprucht wird, daß diese Kritik von uns als eine wissenschaftliche Arbeit citiert und behandelt wird, – glaube ich – wäre es eben richtiger, daß dabei nicht eine immerhin mehr journalistische Form gewählt würde, wie das bisher oft – nicht nur vonseiten des Herrn Dr. Quarck
5
Anspielung auf die Artikel Max Quarcks im Sozialpolitischen Centralblatt, Nr. 6 vom 8. Febr. 1892, S. 78f., und Nr. 8 vom 22. Febr. 1892, S. 105f.
– geschehen ist. Es mag ja sein, daß es sich dabei unsererseits um „Klassengewohnheiten“, wenn Sie wollen, handelt, aber auch dann würde deren Berücksichtigung, wie ich glaube, zweckmäßig und jedenfalls unschädlich sein. Ich halte auch die journalistische Form für ganz berechtigt, aber zu anderen Zwecken. Sie verfolgt normalerweise Agitationszwecke; innerhalb einer wissenschaftlichen Diskussion stört sie, wie ich glaube, unnötigerweise den Zweck der Auseinandersetzung und führt – gewiß unabsichtlich, aber doch notwendig – zu persönlichen statt zu sachlichen Erörterungen.
Jedenfalls hoffe ich, daß die weitere litterarische Diskussion sich fruchtbar gestalten wird.