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Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[275][A 101]Monographien von Landgeistlichen über die Lage der Landarbeiter

  • Quistorp (Pastor in Pommern): Die soziale Noth der ländlichen Arbeiter. (Evangelisch-soziale Zeitfragen, Heft 10; Leipzig 1891).
  • Wittenberg (Pastor in Pommern): Die Lage der ländlichen Arbeiter in Neuvorpommern und auf Rügen. Leipzig 1893.
  • C[arl] L[udwig]
    a
    [275]A: O. Verwechslung der Vornamen, vgl. Anm. 1 sowie das Literaturverzeichnis.
    Fischer (Pastor in Ostpreußen): Beiträge zur Kenntniß der Lage der ländlichen Arbeiter in Ostpreußen. Königsberg 1893.
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    [275] Der genaue Titel lautet: Fischer, Carl Ludwig, Beitrag zur Orientierung über die Lage der ländlichen Arbeiter in Ostpreußen als Beantwortung des vom Aktionskomitee des Evangelisch-sozialen Kongresses ausgegangenen Fragebogens über die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reiche. – Königsberg: Gräfe & Unzer o. J. [1893].
Wenn die Enquête des Vereins für Sozialpolitik über die Lage der Landarbeiter ein zweifelloses Ergebniß hatte, so war es das, daß unsere Kenntniß auf diesem Gebiete zunächst am zweckmäßigsten durch autoptische Vertiefung in das Detail konkreter lokaler Zustände und monographische Zusammenfassung des so gewonnenen Stoffes erweitert wird.
Die drei vorgenannten Monographien, alle aus dem Nordosten, dem Gebiete der patriarchalischen Arbeitsverfassung, stammend, bieten einen werthvollen Anfang in dieser Richtung. Wir sind über die Lage der Arbeiter in diesen Gegenden bisher auf die einseitigen Angaben der Gutsbesitzer beschränkt.
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Der Verein für Socialpolitik hatte seine Untersuchungen über die Lage der Landarbeiter 1891/92 nur auf Angaben und Berichte der ländlichen Arbeitgeber gestützt.
Der natürliche Klassenstandpunkt ist aber bei diesen Angaben nicht einmal das schwerste Bedenken gegen ihre Brauchbarkeit, sondern mehr ihre regelmäßig vollständige Unkenntniß über die Art, wie die Arbeiter mit ihren Gewährungen, zumal den Naturalien, zu wirthschaften im stande sind. Im Allgemeinen wird jeder Gutsbesitzer die thatsächliche Existenz der Arbeiter für den schlagendsten Beweis dafür halten, daß sie eben doch auch existiren können und sich hiermit begnügen.
[276]Wenn man ferner, wie ich[,] der Ansicht ist, daß eine schriftliche Befragung der Arbeiter selbst nur ganz ausnahmsweise von Erfolg begleitet sein kann, so kann vorerst nur die Befragung von Vertrauensmännern weiter führen, und ich halte die drei obigen Arbeiten für einen Beweis dafür, daß meine Ansicht über die Qualifikation der Landgeistlichen als solcher begründet war. Die Fischer’sche Arbeit – eine gedruckte Beantwortung des von Göhre und mir entworfenen Fragebogens des Evangelisch-sozialen Kongresses auf Grund von Befragung der Arbeiter –, bietet das bei weitem meiste konkrete Thatsachen-Material, die beiden andern relativ mehr allgemeine Gesichtspunkte. Die Quistorp’sche Schrift leidet an erheblichen Mißverständnissen in landwirthschaftlich-technischer Beziehung, welche es den Interessenvertretern der Arbeitgeber erleichterten, ihre Ergebnisse, welche ich[,] in so weit sie den bestehenden Zustand kritisiren, im Wesentlichen für richtig halte, anzufechten,
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[276] Gemeint sind die Angriffe im Reichsboten und der Conservativen Correspondenz auf Quistorps Schrift. Siehe dazu die Hinweise im Editorischen Bericht, oben, S. 273.
die beiden andern sind in dieser Hinsicht unangreifbar. Die Differenzen in dem Gesammturtheil über die Lage der Arbeiter sind, bei zweifellos gleicher subjektiver und objektiver Wahrhaftigkeit der Darstellung, sehr bedeutende und beweisen wieder, daß eben der individuelle Faktor den typischen grade bei dieser Arbeitsverfassung unendlich überwiegt. Am ungünstigsten beurtheilt Quistorp, am relativ günstigsten Fischer die Situation der ihnen bekannten Arbeiter, und dabei kann es nicht zweifelhaft sein, daß im Großen und Ganzen die pommerschen Landarbeiter durchschnittlich günstiger gestellt sind als die ostpreußischen. Der Bericht Fischers stammt aus einem der fruchtbarsten Gebiete Ostpreußens – Kreis Königsberg Land –; allein wie wenig man selbst für dieses Gebiet seine Ansicht so, wie er es thut, generalisiren darf, zeigt ein anderer, mir vorliegender Bericht eines Geistlichen
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Es handelt sich vermutlich um einen der zahlreichen Berichte, die von Seiten der evangelischen Geistlichen als Antwort auf den vom Evangelisch-sozialen Kongreß im Januar 1893 versandten Fragebogen eingegangen waren. Der Autor ließ sich nicht mehr ermitteln, der Text ebensowenig auffinden wie das übrige eingesandte Material. Vgl. auch den Editorischen Bericht zu „Die Landarbeiter in den evangelischen Gebieten Norddeutschlands“, unten, S. 687–692.
aus dem ebenso fruchtbaren Kreise [A 102] Fischhausen
b
A: Fischhansen
, wonach sich – beispielsweise – der Fleischkonsum der sich [277]selbst beköstigenden Arbeiter der betreffenden Gegend auf das Fleisch eingesalzener Krähen (!) fast ausschließlich beschränkt, dafür aber der durchschnittliche Schnapsgenuß auf über ½ Liter pro Tag, in einzelnen Fällen bis zu 1½ bis 2 Liter beläuft. Ich kann angesichts dessen nur bei meiner Auffassung stehen bleiben, daß zwar die Feststellung der thatsächlichen Lage der Landarbeiter in möglichst zahlreichen Fällen höchst werthvoll, eine Zusammenstellung aber zu einem Gesammturtheil nur unter dem Gesichtspunkte möglich ist, daß die Entwickelungstendenz ermittelt wird, jeder Versuch eines generalisirenden Urtheils aber über die Lage der östlichen Landarbeiter zur Zeit mit den thatsächlichen Verhältnissen schon an sich im Widerspruch steht.
Um nun auf einige speziell in den Arbeiten von Fischer und Wittenberg berührte Punkte noch näher einzugehen, so stimmen beide in der Ansicht überein, daß die Lage der in Naturalien gelohnten Arbeiter die relativ günstigste sei.
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[277]Fischer, Lage, S. 36; Wittenberg, Lage, S. 39.
Das ist in der That die Regel und beruht auf dem einfachen Umstande, daß bei der Naturallöhnung die Vortheile der Großproduktion durch Lieferung der Rohstoffe vom Gut mit der individualistischen Familienwirthschaft kombinirt, namentlich aber die Arbeitskraft des Arbeiters außer für das Gut auch noch zur Produktion seiner Bedarfsgegenstände voll ausgenutzt wird: er arbeitet nicht nur für den Herrn, sondern er erarbeitet darüber hinaus aus den ihm gelieferten Rohstoffen auch noch die Lebens- und Bedarfsgegenstände zur Reproduktion seiner Arbeitskraft. Diese Reproduktionskosten sind so für den Herrn auf das denkbare Minimum herabgedrückt, und es folgt daraus, daß bei Aufwendung des gleichen Geldwerths in Baarlohn einerseits, in Naturallohn andererseits im letzteren Fall dem Arbeiter eine ungleich höhere Lebensstellung ermöglicht wird als im ersteren. Beide genannten Referenten scheinen mir aber ein zu großes Zutrauen zu dem Bestande und der Bedeutung der jetzt bestehenden Arbeitsverfassung zu haben. Zunächst ist der Wegfall des Scharwerkerverhältnisses nur Frage der Zeit, darüber kann gegenüber den fast einstimmigen Berichten aus allen Theilen des Ostens ein Zweifel nicht aufkommen. Es ist der Wegfall dieser Institution aber auch schlechterdings zu fordern, so lange die Wohnungsverhältnisse auf dem [278]Lande nicht absolut andere werden, als sie zur Zeit sind. Fischer scheint die darin bestehenden Mißstände nicht hoch anzuschlagen, es ist das schwer verständlich, da er selbst berichtet, daß die Scharwerker sich zum Theil aus „gefallenen Mädchen“ rekrutiren,
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[278]Fischer, Lage, S. 34.
zumal angesichts dessen, daß – wie sein Bericht bestätigt –, die ostpreußischen Instwohnungen durchschnittlich einen Raum weniger enthalten als die vorpommerschen,
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Im Unterschied zu den Landarbeiterwohnungen in Ostpreußen gehörte zu den Wohnungen in Vorpommern neben einem Wohn- und einem Schlafzimmer, einer Küche und einem Dachboden noch ein Vorraum. Fischer, Lage, S. 7; Wittenberg, Lage, S. 78.
und also wohl die von Wittenberg für Pommern anschaulich geschilderten schmählichen Nachtquartirverhältnisse
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Wittenberg, Lage, S. 78f.
in Ostpreußen verstärkt wiederkehren dürften. Mit Wegfall der Scharwerkerhaltung fällt das Instverhältniß in seiner jetzigen Bedeutung. Wäre das aber selbst nicht der Fall, so ist es doch zweifellos, daß seine relative zahlenmäßige Bedeutung stetig zurücktritt, die Instleute einen abnehmenden Bruchtheil der Landarbeiterschaft bilden. Es hätte keinen Sinn, hier die Gründe für diese Umgestaltung zu wiederholen,
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Zu den Gründen der Umgestaltung und wiederholten Erörterung bei Weber siehe die Einleitung.
nur muß im Zusammenhang damit auf eine erhebliche Lücke in den Erörterungen Wittenberg’s aufmerksam gemacht werden. Obwohl Neuvorpommern und Rügen Centren der Verwendung von Wanderarbeitern sind, lehnt er es ab, sich über diese zu äußern,
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Ebd., S. 29: „Auf die Arbeit der Wanderarbeiter gehe ich hier nicht ein, da es mir nur auf eine Darlegung der Verhältnisse der in Neuvorpommern und Rügen wohnenden Arbeiterschaft ankommt“.
und begnügt sich damit, als unerfreuliche Erscheinung das „Scheelsehen“ der einheimischen Arbeiter auf die fremden Eindringlinge zu registriren.
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Ebd., S. 45.
Fischer kennt die Wanderarbeiter nicht,
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„Sogenannte Sachsengänger giebt es hier nicht.“ (Fischer, Lage, S. 9).
die kurische Niederung zieht bisher noch weniger fremde Arbeiter heran. Thatsächlich handelt es sich hier aber um eine im Centrum des Interesses stehende Erscheinung. Wittenberg selbst rechnet vollkommen richtig den Arbeitern vor, daß die scheinbar bessere Löhnung der Wanderarbeiter eben nur scheinbar besser sei.
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Wittenberg, Lage, S. 44f.
In den sechs bis acht Monaten der Arbeit verdient der Wander[279]arbeiter in der That mehr, als der einheimische Arbeiter in dieser Zeit verdient, dafür findet er, in die Heimath zurückgekehrt, während des Restes des Jahres keinerlei Arbeit, und was er an Ersparnissen mitbringt, hat er sich durch die Art seiner Lebenshaltung auf Kosten derselben abgespart.
„Zum Vergnügen“ ziehen die Gutsherren die Polen und Schlesier freilich nicht heran, wohl aber weil sie billiger zu stehen kommen, theils durch die billige Form der Unterbringung, theils und namentlich weil sie im Herbst wieder abgeschoben werden
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[279]Die polnischen Wanderarbeiter mußten jeweils zwischen dem 15. November und dem 1. April Preußen wieder verlassen. Vgl. Nichtweiss, Johannes, Die ausländischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft der östlichen und mittleren Gebiete des Deutschen Reiches. – Berlin: Rütten & Loening 1959, S. 43.
und keine verwaltungsrechtlichen Pflichten für sie entstehen (Armenlasten etc.).
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Zur Regelung der Armenlasten siehe oben, S. 135, Anm. 19.
Die Umgestaltung der Landwirthschaftsbetriebe in ein Saisongewerbe mit Saisonarbeitern ist für die Arbeiter und das Kulturniveau eine Gefahr ersten Ranges. – Es ist unzweifelhaft, daß die Lage der Landarbeiter in Vorpommern, Mecklenburg, Ostholstein und großen Theilen Nordwestdeutschlands relativ günstig, wohl am günstigsten von ganz Deutschland ist, auch die Löhne relativ hoch sind, was neben andern Ursachen der historisch überkommenen relativ hohen Lebenshaltung der einheimischen Arbeiter, welche den depossedirten Bauernstand repräsentiren,
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Dies gilt insbesondere für die Großherzogtümer Mecklenburg, wo in zwei großen Perioden des Bauernlegens (im 16. und im 18. Jahrhundert) der Bauernstand nahezu gänzlich eliminiert wurde; aus diesen „enteigneten“ Bauern rekrutierten sich die Landarbeiter. Vgl. zur Sonderentwicklung in Mecklenburg: Dipper, Christof, Die Bauernbefreiung in Deutschland: 1790–1850. – Stuttgart: W. Kohlhammer 1980, S. 69–71.
zuzuschreiben ist. Ein Drittel aller Haushaltungen in Mecklenburg sind Tagelöhnerhaushaltungen,
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Von 100 Haushaltungen waren in Mecklenburg-Schwerin 31,72 und in Mecklenburg-Strelitz 31,48 Tagelöhnerhaushaltungen. Vgl. Grohmann, Statistik, S. 445.
und das ergiebt ein Hinaufreichen dieses Standes bis in eine Schicht der sozialen Pyramide, welche sonst der Mittelstand einnimmt. Dieser maaßgebende Einfluß der Lebenshaltung der einheimischen Arbeiter wird durch die Wanderarbeiterbewegung, eine akute Proletarisirungserscheinung, zunehmend zurückgedrängt.
Dieser centralen Kulturgefahr gegenüber sind die einzelnen Mißstände, deren Abstellung Wittenberg mit anerkennenswerther Ent[280]schiedenheit fordert, nur von relativer Bedeutung. Wir finden da den bekannten weitverbreiteten Mißbrauch, daß durch die widerwärtige Manipulation des Vorstellens der Gutsuhr dem ohnehin 14stündigen Erntearbeitstag noch ½ bis ¾ Stunden zugelegt werden, entsprechend qualifizirt.
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[280]Wittenberg, Lage, S. 20f.
Die frühzeitige Arbeit – theilweise vom vierten Jahre an im eignen Hause, oft vor der Konfirmation schon schwere Arbeit, 3 bis 25 pCt. der Schulkinder als Hütekinder verwendet
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Ebd., S. 27. Wittenberg gibt an, daß etwa zwischen 3% und 24% der Schulkinder als Hütekinder arbeiteten.
– beurtheilt Wittenberg erheblich ungünstiger als Fischer.
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Im Gegensatz zu Wittenberg (siehe insbesondere S. 26) schreibt Fischer: „Die Kinder, welche tüchtig bei der Arbeit sind, sind auch tüchtig in der Schule. Alle Berichte, die das Gegenteil behaupten, stammen von Männern, die das Landleben nicht kennen“. Fischer, Lage, S. 19.
Der Sonntagsruhe ist – und zwar nicht nur unter kirchlichen Gesichtspunkten – ein eignes Kapitel gewidmet
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Wittenberg, Lage, S. 58–66: „Der Sonntag auf dem Lande“.
und zutreffend ausgeführt, daß sie bei vorwiegender Naturallöhnung schlechterdings illusorisch ist, wenn nicht zur Besorgung der eignen Wirthschaft in der Woche regelmäßig bestimmte Halbtage ganz frei gegeben werden. Mit Recht wird geradezu der Erlaß eines polizeilichen Verbots der Scharwerkerhaltung gefordert, wenn nicht mindestens drei Räume zur Verfügung stehen,
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Ebd., S. 79.
endlich das Bildungsbedürfniß der Arbeiter als vorhanden und zu Recht bestehend anerkannt.
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Wittenberg schlägt die Errichtung von Volksbibliotheken auf den Gütern vor. Ebd., S. 82–84.
Wenn freilich der Verfasser es für denkbar hält, daß der „Bund der Landwirthe“ sich diese Forderungen in Zukunft zu eigen machen könnte, so wird er Enttäuschungen erleben, wie er denn auch selbst in dieser Überzeugung bereits anläßlich der Andeutung des Bundesprogramms in Betreff der Freizügigkeit etwas stutzig geworden ist.
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Ebd., S. 88. Der Bund der Landwirte wurde am 18. Februar 1893 als Interessenorganisation des Großgrundbesitzes gegründet. In seinem Programm forderte er unter Punkt 7 eine „Anderweitige Regelung der Gesetzgebung über den Unterstützungswohnsitz, die Freizügigkeit und den Kontraktbruch der Arbeiter“. Diese Forderung lief auf eine Einschränkung der Mobilität der Landarbeiter hinaus. Das Programm ist abgedruckt in: Schulthess, 1893, S. 9, sowie: Lexikon zur Parteiengeschichte, hg. von Dieter Fricke u. a., Band 1. – Köln: Pahl-Rugenstein 1983, S. 244.
Daß diese Organisation die Interessen der Arbeiter wahrnehme, wird man von ihr weder verlangen noch auch wünschen. Dagegen ist es eine aktuelle Frage, inwie[281]weit etwa künftig die Landgeistlichen berufen sein könnten, Mittelpunkte für die Vorstufen einer Organisation der Landarbeiterschaft, etwa in Gestalt evangelischer Arbeitervereine der modernen, mehr proletarischen Richtung, zu werden. Um „Vorstufen“ kann es sich dabei zur Zeit nur handeln, weil, auch wenn das Koalitionsverbot bereits beseitigt wäre,
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[281]Zum Koalitionsverbot in Preußen siehe oben, S. 188, Anm. 49.
die Landarbeiter zur Zeit dennoch ihrer lokalen Dislokation und ihrer absolut differenten materiellen Interessengruppirung wegen einer gewerkschaftlichen Organisation regelmäßig unzugänglich sein würden.
Vorerst ist dieser Gedanke noch verfrüht. Man kann bei der mehrfach prekären Stellung der Landgeistlichen, zumal solange das Privatpatronat besteht,
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Siehe oben, S. 101, Anm. 19.
und bei der Neuheit dieses Problems für sie zur Zeit gerechterweise nicht mehr von ihnen verlangen, als Das, was ein großer Bruchtheil von ihnen anläßlich der Enquête des evangelisch-sozialen Kongresses an den Tag gelegt hat: die Fähigkeit und den guten Willen zu vorurtheilsfreiem Eindringen in die thatsächlichen wirthschaftlichen Verhältnisse des Arbeiterhaushalts, und Verständniß für den auch bei den Landarbeitern in roher und primitiver Form auftretenden, oft zur Karrikatur verzerrten, aber doch die Züge des Auf[A 103]wärtsstrebens an sich tragenden Drang zur Freiheit und Theilnahme an den Kulturgütern der Gegenwart. Es ist nicht ausgeschlossen und zu hoffen, daß sie schon jetzt in steigendem Maaße ihre Aufgabe dieser Klasse gegenüber da finden werden, wo sie in der That einen bedeutenden Beruf erfüllen können, den sonst zur Zeit auf dem Lande niemand übernehmen kann: in der Erziehung zu neuen Bedürfnissen, geistigen in erster Linie (und zwar nicht allein geistlichen), dann aber auch materiellen, in denjenigen Richtungen wenigstens, welche mit kirchlich-ethischen Interessen sich am meisten berühren: Wohnung, Sonntagsruhe, Kindererziehung und Nahrungsgewohnheiten, die den Schnapskonsum nicht geradezu unentbehrlich machen. So lange den Landarbeitern politisch und wirthschaftlich übermächtige Arbeitgeber gegenüberstehen, kann nur die Erhaltung ihrer in mannigfacher Beziehung bedrohten Lebenshaltung ein erreichbares Ziel bilden, und daran mitzuarbeiten sind auch die Landgeistlichen in der Lage und auch von ihrem Standpunkt aus interessirt.