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Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[794]Die Zukunft der deutschen Bodenverteilung

[A(1) 2][Bericht der Frankfurter Zeitung]

Professor Weber sprach wie immer frisch und anziehend, grundgelehrt und grundgescheidt zugleich.
Er schilderte die demokratischen Agrarverhältnisse in Frankreich, die feudalen in Großbritannien, die des Landlords brandschatzende Hand in Jedermanns Tasche spüren lassen, und stellte dem gegenüber
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[794]A(1): demgegenüber
die gemischte Agrarverfassung Deutschlands, die im Süden und Westen mehr den Kleinbetrieb, im Norden und Osten den Großbetrieb aufweist, entsprechend der dichteren oder dünneren Besiedlung durch Städte und Industrien. Je größer aber der ländliche Unternehmer, desto zahlreicher das Arbeiterproletariat, desto schroffer die sozialen Gegensätze, desto künstlicher die Einrichtungen sozialaristokratischer Art, wie das Fideikommißwesen, die Geschlossenheit der Güter, das Anerbenrecht. Die weitere fideikommissarische Festlegung des Bodens führt zur Entvölkerung. Dagegen protestiren wir. Auch das Mittel gegen die Verschuldung der ländlichen Güter des Ostens, das in der staatlichen Feststellung der Schuldengrenze gefunden sein sollte,
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[794] Entsprechende Pläne für die gesetzliche Festlegung einer Verschuldungshöchstgrenze wurden auf der Preußischen Agrarkonferenz, die vom 28. Mai bis zum 2. Juni 1894 unter der Leitung des Landwirtschaftsministers stattfand, vorgestellt und beraten. Vgl. oben, S. 483–499.
würde auf die für uns unannehmbare Probe hinauslaufen: Das Land dem baaren Gelde. Die Verallgemeinerung des Anerbenrechts, abgesehen von den Fällen, wo sie der ausbeuterischen hausindustriellen Nebenbeschäftigung entgegentritt, will die Demokratisirung des platten Landes verhindern, d. h. gleichzeitig die industrielle Reservearmee vermehren, und deshalb ist es zu verwerfen. Unsere Parole lautet: Das Land der Masse.
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In A(1) folgt: (Beifall.)
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Zu Webers Haltung zum Anerbenrecht und zu der Forderung „Das Land der Masse“ siehe den Editorischen Bericht, S. 791f.
Auf Anregung des Pfarrers Naumann äußerte sich Prof. Weber dann noch über das Verhältniß des Großgrundbesitzes zum Handwerk und zu der Politik der Städter. Die Kaufkraft der östlichen Landar[795]beiter ist so gering, daß Handwerkererzeugnisse keinen genügenden Absatz finden können. Auf diese Weise erdrückt der Großgrundbesitz in scheinbar zärtlicher Umarmung den Handwerksbetrieb. Daß die konservativen Großgrundbesitzer gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter sind,
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[795] Landarbeiter blieben in Preußen bis zum Ende des Ersten Weltkriegs vom Koalitionsrecht ausgeschlossen.
erklärt sich aus dem Wunsche, ihre Angestellten in Gesinde-Abhängigkeit zu erhalten. Der Streik des Landarbeiters ist daher die Auswanderung. Daß der Großgrundbesitz der Industrie nicht wohl will
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[795]A(1): wohlwill
, hängt mit dem Kampf um die politische Macht zusammen, den das Land gegen die Stadt führt, und aus dem sich auch z. B. der Unsinn des Antrags Kanitz
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Siehe Anm. 4, S. 778.
erklärt.
In der ferneren Debatte war besonders die Abfertigung bemerkenswerth, die Prof. Weber einem sozialdemokratischen Redner angedeihen ließ. Dieser kam zu der unvermeidlichen Behauptung, daß der gesammte Landbesitz der Allgemeinheit überwiesen werden müsse und daß dem internationalen Kapital die internationale Arbeit entgegenzutreten habe.
Professor Weber hält sich demgegenüber an die konkrete Frage, welche Agrarverfassung des deutschen Ostens im Interesse der westdeutschen Industrie-Arbeiterschaft ist. Die Antwort lautet, die Agrarverfassung, die den östlichen Landarbeiter im Osten hält, damit er seine Arbeit in ihm gehörigen Boden senken kann. Das kollektivistische Ideal der Fabrikarbeiter ist, wie auch der „Vorwärts“ zugegeben hat,
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Der „Vorwärts“ hatte am 22. März 1893 erklärt, daß der Landarbeiter „nicht den Drang nach sozialistischer Produktionsweise“ habe, sondern „ein Stück Land zur individualistischen Produktion“ vorziehe. Vorwärts, Nr. 69 vom 22. März 1893.
und wie der Antagonismus innerhalb der Sozialdemokratie wegen des Agrarprogramms beweist,
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Zu heftigen Auseinandersetzungen über das Agrarprogramm war es zuletzt auf dem Breslauer Parteitag 1895 gekommen. Das von den sog. „Praktikern“ vorgelegte Agrarprogramm, das staatliche Hilfen für die Bauern vorsah und insofern ein individuelles Eigentumsrecht an Grund anerkannte, wurde abgelehnt. Gilcher-Holtey, Ingrid, Das Mandat des Intellektuellen. Karl Kautsky und die Sozialdemokratie. – Berlin: Siedler 1986, S. 110–114.
nicht das individualistische Ideal des Landarbeiters. Was die Internationalität angeht, so möchten die deutschen Arbeiter sich an der kühlen Haltung der englischen und auch der französischen Arbeiter ein Beispiel [796]nehmen. Die Verbrüderung mit chinesischen und slavischen Arbeitern wäre den deutschen Arbeitern sehr schädlich. Über dem kapitalistischen Gegner sollte unsere deutsche Arbeiterwelt den gegnerischen ausländischen Arbeiter nicht vergessen.

[A(2) 1][Bericht des Frankfurter Volksboten]

Es giebt zur Zeit drei Hauptversuche zur Lösung des Agrarproblems: Derjenige der preußischen Regierung und des preußischen Herrenhauses, welcher die Erleichterung der Fideikommisbildung bezweckt;
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[796] Anläßlich der Debatten um ein neues Stempelsteuergesetz am 8. Juli 1895 ersuchte das preußische Herrenhaus die Regierung, „die Bildung bäuerlicher Fideikommisse zu ermäßigtem Stempelsatz zu ermöglichen.“ Sten. Ber. pr. HH, 1895, Band 1, S. 356. Der preußische Finanzminister Johannes von Miquel trat diesem Ersuchen aus finanzpolitischen Erwägungen entgegen, stellte aber im Namen des Staatsministeriums im Zusammenhang mit einer Agrarreform auch eine Reform des Fideikommißwesens in Aussicht, ohne nähere Angaben über deren Zielrichtung zu machen. Johannes von Miquels Reden, hg. von Walther Schulze und Friedrich Thimme, Band 4. – Halle: Buchhandlung des Waisenhauses 1914, S. 180–185, bes. S. 181. Daraufhin wurde vom Landwirtschaftsministerium eine Denkschrift ausgearbeitet, die die Grundlage für eine Gesetzesvorlage bildete. Der Gesetzentwurf wurde allerdings erst 1903 fertiggestellt und veröffentlicht. Weber setzte sich mit ihm kritisch auseinander in dem Aufsatz: Agrarstatistische und sozialpolitische Betrachtungen zur Fideikommißfrage in Preußen, in: AfSS, Band 19, 1904, S. 503–574 (MWG I/8).
aber wir protestieren gegen dieses Projekt der Entvölkerung des Ostens auf Kosten der Seßhaftmachung einiger weniger Grafen- und Herrenfamilien. Der zweite Versuch besteht in der Festsetzung einer Schuldengrenze,
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Siehe S. 794, Anm. 1.
nützt nur den z.Zt. noch nicht hoch verschuldeten Gütern etwas und schafft lediglich einen zünftlerischen Abschluß solcher Güter gegen andere, mehr verschuldete. Der dritte Versuch zielt auf eine gesetzliche Festhaltung und weitere Verbreitung des Anerbenrechtes ab,
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Dieser Vorschlag wurde ebenfalls auf der Preußischen Agrarkonferenz von 1894 behandelt. Darüber hinaus war ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der die Einführung des Anerbenrechts bei Renten- und Ansiedlungsgütern in Preußen vorsah. Vgl. auch Webers Artikel „Der preußische Gesetzentwurf über das Anerbenrecht bei Rentengütern“, oben, S. 589–596.
wird aber das Mißliche im Gefolge haben, daß der Anerbe zur Abfindung der übrigen Geschwister entweder Schulden machen oder die Geschwisteranteile ungerecht [797]herabsetzen muß. Darum sind also alle drei Versuche, welche eine aristokratische Gliederung des platten Landes (abgeschlossene Güter) bezwecken, unpraktisch. Die richtige Lösung der Bodenverteilung des deutschen Ostens wird vielmehr auf demokratischer Gliederung des platten Landes beruhen müssen. „Das Land der freien Arbeit und nicht der Rente!“ so muß die Parole für die Zukunft der deutschen Bodenverteilung lauten. – In der Diskussion giebt der Herr Referent auf Anregung Pf[arre]r Naumann’s Auskunft über den Einfluß des Großgrundbesitzes auf das Handwerk (s. „Hilfe“ 10, Wochenschau)
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[797] Der hier zitierte Artikel Friedrich Naumanns (Die Hilfe, Nr. 10 vom 8. März 1896, S. 1f.) bezieht sich nicht auf Webers Vortrag „Die Zukunft der deutschen Bodenverteilung“, sondern auf die ersten drei Vorträge über „Agrarpolitik“ im Freien Deutschen Hochstift. Er ist abgedruckt oben, S. 788–790.
und über den Zusammenhang zwischen konservativer Arbeiterpolitik und Großgrundbesitzerinteressen. Prof. Weber erklärt die konservative Arbeiterpolitik, welche keine Koalitionsfreiheit gewähren will,
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Siehe S. 795, Anm. 3.
aus dem Interesse, welches diese Partei der Großgrundbesitzer naturgemäß an ihren eigenen Arbeitern hat. Rechtsanwalt Dr. Max Meyer
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Über den Diskussionsteilnehmer Max Meyer ist Näheres nicht bekannt.
erhält auf seine beiden Fragen vom Herrn Referenten die Antwort, daß der Großgrundbesitz nur indirekt zur Polonisierung des Ostens beitrage, und daß die Gesetzgebung im Westen [2](Code Napoleon)
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Der Code Napoléon von 1804 bestätigte die in der Revolution eingeführte gesetzliche Erbteilung unter allen Erben zu je gleichen Teilen. Diese galt ungebrochen bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 in den linksrheinischen Gebieten, dem ehemaligen Großherzogtum Berg und dem Großherzogtum Baden. Vgl. auch oben, S. 150, Anm. 25.
nicht hervorragend an der Bodenverteilung Anteil habe. Herr Diener hat den Herrn Referenten dahin mißverstanden, daß eine Seßhaftmachung des ländlichen Tagelöhners im Osten erstrebt und eine Steigerung der Bedürfnislosigkeit befürwortet werden solle, der Herr Referent hat aber nur von einer Seßhaftmachung des freien Kleinbauers durch staatlichen Ankauf und Verpachtung der großen Güter des Ostens gesprochen und gerade das Widersinnige der heutigen Verhältnisse, nach denen im Osten nicht der tüchtigste, sondern der bedürfnisloseste Landbewohner vorwärts kommt, beleuchtet. Die weitere Auseinandersetzung zwischen diesen beiden Rednern bringt dann mehrere Grundprobleme der sozialen Frage zur Erörterung. So betont Prof. Weber [798]sehr nachdrücklich, daß es verständlich sei, wenn der Industriearbeiter für die Überführung der Produktionsmittel (Maschinen, Werkzeuge, Betriebskapitalien etc. etc.) in Allgemeinbesitz sich begeistern lasse, dagegen werde die Sozialdemokratie nach seiner Überzeugung den Landarbeiter niemals, auch wenn er noch so proletarisiert sei, für diese Forderung begeistern können. Der Landarbeiter sehe sein Ideal vielmehr gerade im Gegenteil im Privatbesitz des Stückchen Landes, in welches er jahraus jahrein seine Schweißtropfen und seine Samenkörner hineinsenkt. –