MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

Die Kampfesweise des Freiherrn v. Stumm. 1895
(in: MWG I/4, hg. von Wolfgang J. Mommsen in Zusammenarbeit mit Rita Aldenhoff)
Bände

[517][A 2]Die Kampfesweise des Freiherrn v. Stumm

Wärea[517]A: Wie der Freiherr v. Stumm lediglich der von seiner eigenen Fraktion am meisten gefürchtete Debatteur geblieben, als welcher er sich im Laufe der Jahre, zuerst den Freihändlern, dann den Sozialisten gegenüber, entwickelt hatte, so könnte man seine Äußerungen nach wie vor einfach als Produkte eines die politische Urtheilsfähigkeit ausschließenden Fanatismus behandeln. Das neueste aber, was er von sich gegeben hat: die Erklärung in der „Post“ vom 15. d. M.bIn A folgt: *) In der dazugehörigen redaktionellen Anmerkung gibt die Kreuzzeitung von Stumms Erklärung wieder; sie wird hier im Editorischen Bericht, S. 515, mitgeteilt. , trägt Eigenheiten an sich, gegen welche im Interesse der Aufrechterhaltung guter Sitten im politischen Meinungskampfe alsbald protestirt werden muß. Ich greife hier nur eine, die nach jeder Richtung abstoßendste, heraus: Es ist unter ehrenhaften Politikern noch niemals üblich gewesen, persönliche Ehrenhändel politisch zu fruktifiziren, wie es hier durch ihn schon zum zweiten Male geschieht.1[517] Das „erste Mal“ bezieht sich auf die am 27. Januar 1895 in der „Post“ erschienene ehrenrührige Notiz „von Redaktionswegen“, hinter der sich von Stumm verbarg und in der Wagner indirekt der Feigheit bezichtigt worden war. Siehe den Editorischen Bericht, S. 513f. Jeder, der das Duell als eine unter Umständen unentbehrliche Form des Eintretens für seine Überzeugung, wo sie die Ehre des Gegners berührt, anerkennt, konnte ihm sagen, daß ein öffentliches Affichiren derartiger Vorgänge allen Gepflogenheiten bei uns ins Gesicht schlägt. Sie ist eine Geschmacklosigkeit, welche der Freiherr von Stumm bramarbasirendencA: bramabasirenden Parvenus und Renommisten besser überlassen hätte. Zweierlei tritt erschwerend hinzu. Einmal: Frhr. v. Stumm konnte von jedem, mit den Verhältnissen noch so oberflächlich Vertrauten erfahren, daß seinen Behauptungen, zumal gegen Professor Wagner, auch jeder Schatten von Berechtigung abging. Er war deshalb als Kavalier verpflichtet, sie zurückzunehmen, sobald er dies, wie in diesem Fall, in Ehren konnte. In scharfen Worten [518]spricht der schöne Erlaß Kaiser Wilhelms I. über die Offizier-Ehrengerichte von dem, der „leichtfertig mit der Ehre eines anderen verfährt.“2[518] In dem Vorspann der entsprechenden Verordnung heißt es, daß auf ehrengerichtlichem Wege wegen eines Duells in erster Linie dann eingeschritten werden solle, „wenn ein Offizier in frevelhafter Weise einem Kameraden ohne jede Veranlassung eine schwere Beleidigung zugefügt haben sollte.“ „Denn“, so heißt es weiter, „einen Offizier, welcher im Stande ist, die Ehre eines Kameraden in frevelhafter Weise zu verletzen, werde Ich ebensowenig in Meinem Heere dulden, wie einen Offizier, welcher seine Ehre nicht zu wahren weiß.“ Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im Preußischen Heere. Vom 2. Mai 1874. Neuer unveränderter Abdruck. – Berlin: R. v. Decker’s Verlag 1882, S. 9f. Weiter aber: Frhr. v. Stumm weiß nachgerade, daß von einer „Ablehnung“ seiner Forderung nicht die Rede sein kann. Unter Offizieren soll jedem Zweikampf ein Ehrenspruch vorangehen, und kein „Ehrenkodex“ – um diesen unsäglich gymnasiastenhaften Ausdruck der „Post“ zu verwenden3Der von Stumm beauftragte Richard Vopelius hatte in der „Post“ zuvor öffentlich erklärt, er habe der „Hineinziehung eines Ehrengerichtes nicht zustimmen [..] können, da ein solches Verfahren dem Ehrenkodex widerspreche“. Die Erklärung, die am 29. Januar 1895 in der „Post“ erschienen war, ist abgedruckt in: Wagner, Adolph, Meine Duellangelegenheit (wie oben, S. 513, Anm. 8), S. 420. – verbietet, daß dies auch anderwärts geschehe. Ließ Frhr. v. Stumm ein entsprechendes Verlangen ohne weitere Erörterung zu einer „Ablehnung“ stempeln, so befand er sich auch hier mit den Thatsachen und allen Gepflogenheiten in „Ehrensachen“ im Widerspruch. Es kann unter diesen Umständen nur angenommen werden, daß es ihm bei seinem Vorgehen nicht so wohl auf die Ahndung einer persönlichen Kränkung, als vielmehr lediglich darauf ankam, durch die öffentliche Aufstellung einer solchen Behauptung einen politischen Gegner an irgend einer Stelle zu diskreditiren. Welches aber war diese Stelle? Hüben und drüben bei politischen Freunden und Gegnern konnte er sich von derartigem keinen praktisch werthvollen Effekt versprechen. In den Kreisen, welche das Duell als „Standessitte“ pflegen, kann das widerwärtige Zeitungsspektakelstück, zu welchem die Affaire nachgerade geworden ist, nur Achselzucken hervorrufen. Es scheint, daß er glaubte, auf die Person des Monarchen durch die öffentliche, aber darum nicht minder unrichtige Behauptung, die „Kathedersozialisten“ ständen nicht mit ihrer Person für ihre Äußerungen ein, einen Eindruck zu machen.

[519]Man kann es nun einem in seiner Art hervorragenden, gewiß für das Wohl seiner Arbeiter, wie er es einmal versteht,4[519] Bezeichnend für die Stumm’sche Arbeiterpolitik war die Verbindung von sozialer Fürsorge mit der Forderung nach absolutem Gehorsam, nicht nur im betrieblichen, sondern auch im privaten Bereich. Zu dem sogenannten „System Stumm“ siehe: Born, Karl Erich, Staat und Sozialpolitik seit Bismarcks Sturz. – Wiesbaden: Franz Steiner 1957, S. 67f. ehrlich besorgten Großindustriellen wohl allenfalls nachsehen, wenn ihn die Beobachtung, daß die Zeit über sein „auf zwei Augen“ aufgebautes patriarchalisches System hinwegschreitet, so leidenschaftlich erregt, daß er, auch wo er hier und da in der Sache Recht hat, sich regelmäßig kläglichd[519]A: klüglich in seinen KampfmittelneA: seine Kampfmittel vergreift und dadurch seine Sache kompromittirt. Er ist auch zu blind, als daß man ihm die furchtbare Schärfung der Klassengegensätze, die sein Auftreten mitverschuldet, noch zurechnen könnte. Hier aber handelt es sich um eine Kampfesweise, welche auch den wildesten Exzessen der Parteiwuth nicht durchgehen dürfte: Er hat hier einen Weg vertreten, welcher, konsequent weiter verfolgt, zu einer Herabwürdigung der Herausforderung zum Zweikampfe, welche grade dessen Anhängern eine ernste Angelegenheit sein müßte, zu einem theatralischen „Koup“ führt. Derartiges darf um so weniger geduldet werden, je mehr der Unfug, durch speziell auf die Person des Monarchen berechnete Mittel – ich erinnere nur an die Publikation von Jugendbriefen des Ministers Miquel an Karl Marx durch den Abgeordneten Bebel5August Bebel hatte auf dem Kölner Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Oktober 1893 die Abschriften von vier Briefen des preußischen Finanzministers Johannes von Miquel an Karl Marx aus den Jahren 1850 und 1851 vorgelegt. Er verlas den Brief Miquels an Marx vom Sommer 1850, in dem sich Miquel als „Kommunist“ und „Atheist“ bezeichnete. Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Abgehalten zu Köln am Rhein vom 22. bis 28. Oktober 1893. – Berlin: Vorwärts 1893, S. 260–262. Nach einem erneuten Hinweis Bebels auf diese Briefe nahm Miquel am 27. November 1893 im Reichstag zu den Enthüllungen Stellung. Sten. Ber. Band 133, S. 116 und 118f. politische Gegner „todt machen“ zu wollen, sich ohnehin und zwar merkwürdig „allseitig“ einzubürgern scheint. Darüber dagegen sind wir beruhigt, daß solche Apostrophirungen an der Stelle, an die sie sich richten zu können glauben, als das gewürdigt werden, was sie sind: läppische Geschmacklosigkeiten.