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MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[799]Editorischer Bericht

Zur Entstehung

Am 19. Januar 1893 wurde in Berlin von einer Gruppe junger Juristen und Nationalökonomen aus dem Kreis um Gustav Schmoller und Adolph Wagner eine Gesellschaft gegründet, die sich mit Fragen der vergleichenden Rechts- und Staatswissenschaft befaßte und Vorträge über diesen Bereich veranstaltete.
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[799] Meyer, Felix, Rückblick auf das erste Jahr der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre, in: Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, 1. Jg., 1895, S. 314. Vgl. auch Berliner Tageblatt, Nr. 43 vom 24. Jan. 1894, Ab.BI., S. 2.
Aus dieser Gesellschaft ging rund ein Jahr später die „Internationale Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre“ hervor, der sich wenige Tage nach ihrer Gründungsversammlung am 8. Februar 1894 weitere Berliner Juristen und Nationalökonomen anschlossen.
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Meyer, Rückblick, S. 315.
Auch Max Weber trat der neugegründeten Vereinigung bei
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Ebd. Noch 1899 wird Weber als Mitglied der Vereinigung aufgeführt. Vgl. deren Jahrbuch (wie Anm. 1), 5. Jg., 1899, S. 1363.
und beteiligte sich an deren Vorträgen. Am 3. Juli 1894 referierte er über „Die Organisation der deutschen Börsen im Vergleich mit denjenigen des Auslandes“;
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Meyer, Rückblick, S. 317. Berichte über diesen Vortrag in: Berliner Tageblatt, Nr. 332 vom 4. Juli 1894, Ab.BI., Beiblatt; Weser-Zeitung, Nr. 17 098 vom 6. Juli 1894, Mo.BI., S. 1; Wochenschrift für Aktienrecht und Bankwesen, Steuer- und Stempelfragen, Nr. 15 vom 21. Juli 1894, S. 265f. (MWG I/5).
am 26. September 1896 sprach er über Fragen der Agrarverfassung. Sein Vortrag wurde unter dem Titel „Die Gegensätze der deutschen, englischen und französischen Agrarverfassung in ihren Ursachen und Wirkungen“ angekündigt.
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Vossische Zeitung, Nr. 445 vom 22. Sept. 1896, Mo.BI., 1. Beilage, S. 2.
Dieser Titel wurde auch im Jahresbericht der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
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Jahrbuch (wie Anm. 1), 3. Jg., 1897, S. 903.
sowie in dem ersten, uns von der Vossischen Zei[800]tung über den Vortrag überlieferten Bericht genannt. Hier heißt es in der Vorbemerkung:
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[800] Vossische Zeitung, Nr. 458 vom 29. Sept. 1896, Ab.BI., 2. Beilage, S. 1.
„In der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre zu Berlin hielt am 26. September Professor Max Weber aus Freiburg einen Vortrag über: ,Die Gegensätze der deutschen, englischen und französischen Agrarverfassung in ihren Ursachen und Wirkungen.‘ Der Vortrag beleuchtet das Agrarproblem in so eingehender Weise, daß hier nur ein Bruchtheil der Ausführungen des Redners wiedergegeben werden kann.“
Dagegen gab das Berliner Tageblatt, das ebenfalls über den Vortrag berichtete, als Titel „Die Gegensätze der deutschen Agrarverfassung in ihren Ursachen und Wirkungen“ an. Ihre Vorbemerkung lautete:
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Berliner Tageblatt, Nr. 500 vom 1. Okt. 1896, 2. Beiblatt, S. 1.
„In der ersten Sitzung der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre zu Berlin nach den Ferien am 26. September im Westminsterhotel sprach der ordentliche Professor der Staatswissenschaften an der Universität Freiburg Dr. Max Weber über die ,Gegensätze der deutschen Agrarverfassung in ihren Ursachen und Wirkungen‘.“ Max Weber konzentrierte sich in seinen Ausführungen auf Deutschland und arbeitete insbesondere den Gegensatz zwischen östlicher und westlicher Agrarverfassung scharf heraus; daher wird hier der Titel „Die Gegensätze der deutschen Agrarverfassung in ihren Ursachen und Wirkungen“ für wahrscheinlicher gehalten und übernommen.
Während die Vossische Zeitung über die sich an den Vortrag anschließende Debatte und Webers Diskussionsvortrag ausführlich berichtete, fügte das Berliner Tageblatt seinem Bericht über den Vortrag Webers folgende Bemerkung an:
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Ebd.
„Nachdem der Vorsitzende dem Redner für den so geistvollen, im höchsten Grade belehrenden und fesselnden, allseits mit lautem Beifall aufgenommenen Vortrag gedankt und unter Hinweis auf die allgemeine Bedeutung des behandelten Gegenstandes noch besonders die fruchtbaren Ergebnisse der von dem Redner befolgten komparativen Methode, die hier wieder zu Tage getretene Wichtigkeit der seitens der Vereinigung erstrebten Verschmelzung von Jurisprudenz und Volkswirthschaftslehre, die Nothwendigkeit der vergleichenden Agrargeschichte für die Agrarpolitik betont hatte, fand Professor Dr. Weber bei der lebhaften Debatte Gelegenheit, in spannender Weise seinen Standpunkt gegenüber den eingehenden und sachlich hervorragenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichtsraths Hoffmann (Berlin), des Professors Dr. Sering (Berlin) und des Geheimraths Professor Dr. Adolf Wagner (Berlin) zu vertreten.
[801]Die Versammlung war entsprechend der Wichtigkeit des Gegenstandes und der wissenschaftlichen Bedeutung des Vortragenden zahlreich besucht. Neben verschiedenen ausländischen Gelehrten bemerkten wir den Reichsbankpräsidenten Dr. Koch, Ministerialdirektor Dr. Kayser, Professor Dr. Cohn (Göttingen), Professor Dr. Kronecker (Bern) etc. Besonders hervorgehoben zu werden verdient, daß von den auswärtigen Mitgliedern der Vereinigung auch der Gouverneur von Deutsch-Ostafrika, Major v. Wissmann, anwesend war.“
Die Frankfurter Zeitung brachte am 2. Oktober 1896 einen auszugsweisen Nachdruck des Berichts der Vossischen Zeitung,
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[801] FZ, Nr. 274 vom 2. Okt. 1896, 3. Mo.BI., S. 1.
während die Karlsruher Zeitung den Bericht des Berliner Tageblatts in Auszügen wiedergab.
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Karlsruher Zeitung, Nr. 457 vom 1. Okt. 1896, Mo.Bl., S. 1f.
Diesen wie auch den übrigen Berichten zufolge verwies Max Weber darauf, daß der preußische Finanzminister Johannes von Miquel einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Fideikommißbildung vorbereiten lasse. Das preußische Finanzministerium ließ die Behauptung, in seinem Bereich sei ein solcher Entwurf in Arbeit, durch die „Post“, das offizielle Presseorgan der Deutschen Reichspartei, dementieren.
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Badische Gesandschaftsberichte, GLA Karlsruhe, Nr. 49/2029. Die in den Gesandschaftsberichten zitierte Nummer der „Post“ ließ sich nicht ermitteln.
Max Weber hatte bei seinem Hinweis auf eine Ankündigung von Miquels am 8. Juli 1895 im preußischen Herrenhaus angespielt. Der preußische Finanzminister hatte hier im Namen des Staatsministeriums „im Zusammenhang mit einer durchgreifenden Agrarreform“ auch eine Reform des Fideikommißwesens in Aussicht gestellt.
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Johannes von Miquels Reden, hg. von Walther Schulze und Friedrich Thimme, Band 4. – Halle: Buchhandlung des Waisenhauses 1914, S. 181.
Obwohl das Landwirtschaftsministerium daraufhin mit der Ausarbeitung einer Denkschrift betraut wurde, kam ein entsprechender Gesetzentwurf erst 1903 zustande und wurde veröffentlicht.
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Siehe dazu Webers kritische Auseinandersetzung: Agrarstatistische und sozialpolitische Betrachtungen zur Fideikommißfrage in Preußen, in: AfSS, Band 19, 1904, S. 503–574 (MWG I/8).

[802]Zur Überlieferung und Edition

Ein Manuskript ist nicht überliefert. Über den Vortrag gibt es folgende Berichte:
  1. „Vereine und Versammlungen“, Vossische Zeitung, Nr. 458 vom 29. September 1896, Ab. Bl., 2. Beilage, S. 1;
  2. „Die deutsche Agrarverfassung (Bericht für das Berliner Tageblatt)“, Berliner Tageblatt, Nr. 500 vom 1. Oktober 1896, 2. Beiblatt, S. 1.
Webers Ausführungen – A(1) und A(2) – werden nach diesen Berichten wiedergegeben. Die auszugsweisen Nachdrucke des Berichts der Vossischen Zeitung in der FZ, Nr. 274 vom 2. Oktober 1896, 3. Mo.Bl., S. 1, sowie des Berichts des Berliner Tageblatts in der Karlsruher Zeitung, Nr. 457 vom 1. Oktober 1896, Mo.Bl., S. 1f., werden vernachlässigt.