MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

Agrarpolitik. . Grundriß einer Vortragsreihe 1895
(in: MWG I/4, hg. von Wolfgang J. Mommsen in Zusammenarbeit mit Rita Aldenhoff)
Bände

[599][A 10]Agrarpolitik

I. Vortrag: Agrargeschichte.

Form der Siedelung und Flurgemeinschaft. Die Grundherrschaften und ihre ökonomische Bedeutung. Die zwiespältige Entwickelung der Grundherrschaften im Osten und Westen Deutschlands und deren ökonomischer Grund. Die Sprengung der mittelalterlichen Agrarverfassung durch die Bauernbefreiung, die Separationen und Gemeinheitsteilungen,1[599] Gemeint sind vor allem die preußischen Agrarreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Vgl. oben, S. 95, Anm. 10 und 11. und die Entstehung der Landarbeiterklasse. Vergleich mit Frankreich und England.

II. Vortrag: Agrarverfassung.

Verhältnis von Bodenbesitzungen und landwirtschaftlichem Betrieb zu einander in Frankreich, England und Deutschland. Die Besitz- und Betriebsverteilung in Deutschland und die drei Typen der deutschen Agrarverfassung.2Weber unterscheidet folgende drei Typen der Bodenbesitzverteilung: das Rheinland mit ländlichem Kleinbesitz und Realteilung; Hannover und Westfalen mit großbäuerlichem Besitz und Tendenz zur geschlossenen Vererbung, sowie das Gebiet östlich der Elbe mit Großgrundbesitz und rationeller, großbetrieblicher Bewirtschaftung. Vgl. seine Ausführungen dazu oben, S. 503–505, und unten, S. 757, 760. Die Wirkungen der Boden-Besitzverteilung auf 1. die Dislokation der Bevölkerung, 2. ihre Stabilität, 3. ihre Vermehrung, 4. ihre Lebenshaltung. Entwickelungstendenzen auf dem Gebiete der Agrarverfassung. Probleme auf dem Gebiete der Agrarverfassung: 1. Gütergeschlossenheit und Fideikommisse, 2. ländliches Bodenerbrecht, 3. innere Kolonisation.3Gemeint sind die Bemühungen um die Seßhaftmachung von Landarbeitern und die Stärkung des bäuerlichen Mittelstandes. Preußen betrieb seit 1886 und dann 1890/91 eine verstärkte Kolonisationspolitik. Vgl. auch oben, S. 83f., Anm. 5.

[600][A 11]III. Vortrag: Agrarkredit.

Kategorien: Real- und Personalkredit; Besitz-, Meliorations-, Betriebskredit. Die rechtliche Ordnung des Kredits, speziell des Realkredits, in Frankreich, England, Deutschland, insbesondere die Hypothek, das Maß der Bodenbelastung. Die verschiedene ökonomische und soziale Bedeutung der Bodenbelastung je nach der Agrarverfassung. Die Kreditinstitute. Probleme und Reformvorschläge auf dem Gebiete des Realkreditwesens: insbesondere Rodbertus und Schäffle.4[600]Um eine weitere Verschuldung des Grundbesitzes zu verhindern, hatte der Nationalökonom Johann Karl Rodbertus vorgeschlagen, die Abfindung für weichende Erben nicht mehr unter Zugrundelegung des Verkehrswertes, sondern des durchschnittlichen Ertragswertes eines Gutes zu berechnen und die Auszahlung in Rentenform vorzunehmen. So sollte die Besitzkreditverschuldung des Haupterben in Grenzen gehalten werden. Vgl. Rodbertus-Jagetzow, Johann Karl, Zur Erklärung und Abhülfe der heutigen Creditnoth des Grundbesitzes, 2 Bände. – Berlin: Hermann Bahr [1868], passim; Conrad, Johannes, Rentenprinzip, in: HdStW 51, 1893, S. 427–430. Der Nationalökonom und ehemalige österreichische Handelsminister Albert Schäffle hatte in seiner 1883 erschienenen Schrift „Die Inkorporation des Hypothekarkredits“ den Plan einer genossenschaftlichen Organisation der Bauernschaft zur Beschaffung von Krediten entwickelt. Grundgedanke war, den ländlichen Klein- und Mittelbesitz vom städtischen Kapital unabhängig zu machen. Der wirkliche Grundgedanke des Schäffleschen Projekts und seine soziale Tragweite. Kritik dieses Projekts und der auf ihm beruhenden neuesten Vorschläge in Österreich und Preußen.51890 legte die österreichische Regierung einen Gesetzentwurf zur Bildung von Zwangsberufsgenossenschaften der Landwirte vor. Diese Korporationen sollten bei Zwangsversteigerungen zugunsten des Schuldners intervenieren. Vgl. oben, S. 494, Anm. 41. Ein vergleichbarer Plan wurde auf der preußischen Agrarkonferenz (28. Mai bis 2. Juni 1894) von dem Agrarwissenschaftler Max Sering vorgelegt, stieß jedoch bei den Grundbesitzern auf Ablehnung. Siehe oben, S. 494f. Das sogenannte „Heimstätterecht“.6Seit den 1890er Jahren gab es in Deutschland eine Bewegung zur Schaffung eines Heimstättenrechts, z. T. nach amerikanischem Vorbild. Ziel war der Schutz von kleinem und mittlerem Grundbesitz vor Zwangsvollstreckung durch Festsetzung eines nicht pfändbaren Besitzminimums. Die thatsächlich möglichen Reformen. Der Personalkredit, speziell seine genossenschaftliche Organisation.

[601]IV. Vortrag: Die Landarbeiter.

Die verschiedenen Typen der Organisation der ländlichen Arbeit in Deutschland, im Vergleich mit Frankreich und England. Die Entstehung der deutschen Landarbeiterklasse im Osten und Nordwesten. Die Entwickelungstendenzen, speziell innerhalb der ländlichen Arbeiter des deutschen Ostens, und ihre sozialen und politischen Konsequenzen. Die Landarbeiter und das deutsche Proletariat. Die praktischen Probleme der ländlichen Arbeiterfrage. Die Landarbeiter und der Sozialismus.

V. Vortrag: Agrarschutz und positive Agrarpolitik.

Entstehung des Agrarschutzes und heutiger Zustand in Deutschland. Allgemeiner Grund der volkswirtschaftlichen Zubußen auf agrarischem Gebiet. Verschiedene Formen der Zubußen und agrarpolitische Folgen ihrer Anwendung. Positive Ziele der deutschen Agrarpolitik: verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwickelung: aristokratische oder demokratische Gliederung der ländlichen Gesellschaft. Die sozial- und bevölkerungspolitische Funktion der Landbevölkerung. Die „Übervölkerung“ des platten Landes. Die entscheidenden Gesichtspunkte für die Beurteilung der Probleme der deutschen Agrarpolitik.