MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

Rezension von: Bodo Lehmann, Die Rechtsverhältnisse der Fremden in Argentinien. 1894
(in: MWG I/4, hg. von Wolfgang J. Mommsen in Zusammenarbeit mit Rita Aldenhoff)
Bände

[304]Editorischer Bericht

Zur Entstehung

In den Jahren 1893/94 befaßte sich Max Weber intensiv mit den wirtschaftlichen und insbesondere den landwirtschaftlichen Verhältnissen in Argentinien. Anlaß dazu gaben die wachsenden Weizenexporte Argentiniens, das infolge des Kursverfalls des Pesos auf dem Weltmarkt und ebenso auf dem deutschen Binnenmarkt zunehmend als Billigproduzent auftrat. Bereits im zweiten Teil seiner Artikelfolge „Die Erhebung des Vereins für Sozialpolitik über die Lage der Landarbeiter“ vom 15. Januar 1893 gab er eine kurze Schilderung der argentinischen Zustände.1[304]Siehe oben, S. 128f. Im Januar und Februar 1894 erschienen zwei Artikel von ihm über „Argentinische Kolonistenwirthschaften“,2Siehe oben, S. 286–303. in denen er die Wirtschaftsweise eines deutschen Kolonisten in Argentinien untersuchte und mit der deutscher Landwirte, insbesondere in Ostelbien, verglich. In diesem Zusammenhang befaßte sich Weber auch mit der Schrift über „Die Rechtsverhältnisse der Fremden in Argentinien“.3Lehmann, Bodo, Die Rechtsverhältnisse der Fremden in Argentinien. – Buenos Aires: Compañia Sud-Americana de Billetes de Banco 1889. In Deutschland wurde dieser Band von Kittler’s Sortimentsbuchhandlung, Hamburg, und von Hermann Bahr, Berlin, vertrieben. Der Verfasser dieser Untersuchung, Bodo Lehmann, war von 1886 bis 1889 zunächst deutscher Vizekonsul, dann Konsul in Buenos Aires,4Dies geht aus den Akten des Auswärtigen Amtes hervor. ZStA Potsdam, Auswärtiges Amt, Nr. 52 770–52 772. wo er die Verhältnisse aus nächster Nähe studieren konnte. Die näheren Umstände der Entstehung der Rezension Max Webers und der Publikation in der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht, die von Webers ehemaligem Handelsrechtslehrer in Berlin, Levin Goldschmidt, herausgegeben wurde, sind nicht bekannt.

[305]Zur Überlieferung und Edition

Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der in der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht, hg. von Levin Goldschmidt u. a., Stuttgart, 42. Band, 1894, S. 326–327, am 13. Januar 1894,1[305]Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige, Leipzig, Nr. 10 vom 13. Jan. 1894, S. 266. erschienen ist (A). Dem Text geht im Original eine offensichtlich vom Herausgeber der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht hinzugefügte „VII.“, also siebte Rezension, voraus. Die Rezension ist gezeichnet: „Charlottenburg. Max Weber“.