[520]Editorischer Bericht
Zur Entstehung
Am 26. Februar 1895 erschien in der Kreuzzeitung der Artikel Max Webers über „Die Kampfesweise des Freiherrn v. Stumm“.
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Weber schaltete sich mit diesem Artikel in die Duellaffäre zwischen dem Berliner Nationalökonomen Adolph Wagner und dem saarländischen Großindustriellen Carl Ferdinand Freiherr von Stumm-Halberg ein.[520] In diesem Band abgedruckt, S. 517–519.
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Er war von vornherein davon ausgegangen, daß seine Stellungnahme nicht unwidersprochen hingenommen werden würde und hatte deshalb seinen Bruder gebeten, die „Post“, das Sprachrohr von Stumms und das offizielle Organ der Deutschen Reichspartei, zu „observieren, damit ich, thut er das Maul auf, ihm alsbald wiederum an die Gurgel springe“.Zur Vorgeschichte siehe den Editorischen Bericht zu diesem Artikel, oben, S. 512–516.
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Brief an Alfred Weber vom 27. Febr. [1895], ZStA Merseburg, Rep. 92, Nl. Max Weber, Nr. 4.
In der Tat erschien am 6. März 1895 in der „Post“ ein Artikel ohne Verfasserangabe mit dem Titel „Zweikampf und Ehrengericht“.
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In diesem Artikel wurde nochmals die Duellaffäre Wagner/von Stumm aufgerollt und Adolph Wagner vorgeworfen, die „Offiziersqualität“ des Freiherrn von Stumm mißachtet zu haben. Von Stumm habe als Offizier nicht anders handeln können, Wagners Vorschlag einer schiedsgerichtlichen Einigung also ablehnen müssen. Am Schluß des Artikels nahm ein langer Absatz Bezug auf Max Webers Stellungnahme und kritisierte sie scharf. Es sei Adolph Wagner gewesen, der die Vorgänge an die Öffentlichkeit gezogen habe, nicht aber von Stumm oder die „Post“. Letztere habe die Vorgänge in „denkbar knappster Weise“ am 27. Januar 1895 in ihrer Nr. 26 der Öffentlichkeit dargestellt und damit nur auf die öffentlichen Beschuldigungen [521]Wagners reagiert.Die Post, Nr. 64 vom 6. März 1895, 1. Beilage. Ein Exemplar dieses Artikels ist in den Akten des preußischen Kultusministeriums überliefert. ZStA Merseburg, Rep. 76 Va Sekt. 1 Tit. IV Nr. 44 Band 1, Bl. 98f. Die übrigen hier relevanten Artikel der „Post“ müssen als verschollen gelten.
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Da Weber in seinem im folgenden abgedruckten „Eingesandt“ auf die gegen ihn gerichtete Passage unmittelbar Bezug nimmt, wird sie hier vollständig wiedergegeben:[521] In dieser Notiz „von Redaktionswegen“ wurde Wagner, weil er die Duellforderung von Stumms abgelehnt hatte, indirekt Feigheit vorgeworfen. Der Artikel appellierte explizit an die Öffentlichkeit, über Wagners Ablehnung der Duellforderung zu urteilen. Die Notiz ist abgedruckt in: Wagner, Adolph, Meine Duellangelegenheit (wie oben, S. 513, Anm. 8), S. 417. Vgl. auch den Editorischen Bericht zu Webers Artikel „Die Kampfesweise des Freiherrn v. Stumm“, oben, S. 513f.
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Wie Anm. 4.
„Was unsere Ausführungen über die thatsächlichen Verhältnisse bei Ehrensachen betrifft, so möchten wir dieselben besonders dringend dem Professor Max Weber in Freiburg empfehlen, der, wie wir hören, Reserve-Offizier sein soll. Sollte ihm aber unsere Auseinandersetzung noch nicht genügen, so sind gewiß ältere Kameraden in seiner näheren Umgebung in der Lage, ihm die Sicherheit des Urtheils in Ehrenhändeln zu geben, welche man in seinem ,Eingesandt‘ (Kreuz-Zeitung Nr. 96) nur allzusehr vermißt. Namentlich muß die Bemängelung des Herrn Professors Weber, ,ein öffentliches Affichiren derartiger Vorgänge widerspreche allen Gepflogenheiten‘, zurückgewiesen werden. Da die Beleidigung eine öffentliche war, so mußte die Öffentlichkeit wissen, wie der weitere Verlauf sich gestaltet habe. Das ist in denkbar knappster Weise in Nr. 26 der Post geschehen. Die Einzelheiten hat erst Professor Wagner affichirt.“
Zur Überlieferung und Edition
Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der unter der Überschrift „Eingesandt“ in der Neuen Preußischen Zeitung (Kreuzzeitung), Nr. 119 vom 12. März 1895, Mo.Bl., S. 3, erschienen ist (A). Der Artikel ist gezeichnet „Freiburg i. B. Professor Max Weber.“ In der Bayerischen Staatsbibliothek, München, befindet sich unter der Signatur Ana 446, OM 2, eine maschinenschriftliche Abschrift des Artikels unbekannter Herkunft.