[863]Editorischer Bericht
Zur Entstehung
1893 wurde auf Veranlassung der Generalsynode der evangelischen Landeskirche in Preußen und im Einvernehmen mit dem Evangelischen Oberkirchenrat die Ausarbeitung einer neuen Gottesdienstordnung, nachdem ein erster Versuch gescheitert war, erneut in Angriff genommen. Die Mehrheit der Provinzialsynoden, denen der Entwurf zur Begutachtung vorgelegt wurde, äußerte sich positiv. Dies rief diejenigen Kräfte der evangelischen Kirche auf den Plan, die in der Aufwertung des apostolischen Glaubensbekenntnisses, die implizit in dem Entwurf enthalten war, einen Angriff auf die individuellen Glaubensansichten und -äußerungen der Geistlichen und ihrer Gemeindemitglieder sahen. Diese wandten sich mit einer Petition an den Evangelischen Oberkirchenrat.
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[863] Chronik der Christlichen Welt, Nr. 9 vom 1. März 1894, Sp. 65f. Siehe auch Baumgarten, Otto, Der Entwurf der neuen preußischen Agende, in: Zeitschrift für praktische Theologie, 15. Jg., 1893, S. 344–359.
Diese Petition wurde vermutlich von dem Theologen Adolf Harnack verfaßt,
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dessen kritische Stellungnahme zum Apostolikum bereits 1892 großes Aufsehen erregt hatte.In einem Brief an Martin Rade vom 29. Oktober 1893 schrieb Harnack, er sei von den der kulturprotestantischen Richtung nahestehenden Theologen Julius von Kaftan, Hermann von Soden und Hermann Scholz veranlaßt worden, eine Denkschrift über den Agendenentwurf zu verfassen. UB Marburg, Ms. 684/53.
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Max Weber wußte spätestens seit Dezember 1893 von dem gegen den Agendenentwurf geplanten Protest. In einem Brief an den Herausgeber der Christlichen Welt, Martin Rade, vom 23. Dezember 1893 mißbilligte er es, daß sich gerade derjenige, der „die Fanfare geblasen“ habe, nämlich Hermann von Soden, der „hiesigen Aktion in Bezug auf den Agendenentwurf“ nicht mehr anschließen wolle.Zu Harnacks Rolle im Apostolikumsstreit siehe: Hermelink, Heinrich, Das Christentum in der Menschheitsgeschichte von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart, Band 3. – Stuttgart und Tübingen: Verlage Metzler und Wunderlich (Hermann Leins) 1955, S. 557–560, sowie Zahn-Harnack, Agnes von, Adolf von Harnack. – Berlin: de Gruyter 19512, S. 144–160.
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Brief an Martin Rade vom 23. Dez. 1893, UB Marburg, Nl. Martin Rade, Ms. 839.
[864]In Berlin und in den preußischen Provinzen wurden zu Beginn des Jahres 1894 Unterschriften für die Petition eingeworben und an den Evangelischen Oberkirchenrat weitergeleitet.
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Eine öffentliche Agitation erfolgte nicht, vielmehr wurden gezielt Gelehrte und akademisch Gebildete angesprochen, die der evangelischen Kirche oder den ihr nahestehenden Vereinigungen, wie dem Evangelisch-sozialen Kongreß, eng verbunden waren.[864] In den Akten des Evangelischen Oberkirchenrats befindet sich eine umfangreiche Sammlung gleichlautender Eingaben mit jeweils dazugehörigen Unterschriftenlisten. Evangelisches Zentralarchiv, Berlin, EO Generalia VIII9 adhibendum e und EO Generalia VIII9 Bd. IX. Die Eingabe und Unterschriftenliste für Berlin befindet sich in der Akte EO Generalia VIII9 adhibendum e, unpaginiert.
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In Berlin wurde die Unterschriftensammlung von dem Prediger Hermann Scholz organisiert.Dies geht aus den Unterschriftenlisten sowie dem ersten Absatz der Eingabe selbst hervor.
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Auf der Eingabe, die dem folgenden Abdruck zugrunde gelegt wird, ist handschriftlich vermerkt: „Anlagen zu der Petition des Pred[igers] Scholz an St. Marien zu Berlin vom 13. März 1894 (EO 2090) 1. Berlin und Vororte.“ Unter der Nummer 2090 wurde der Eingang der Petition im Tagebuch des Evangelischen Oberkirchenrats von 1894 vermerkt.
Auf welchem Wege die Eingabe und die Zustimmungserklärungen aus Berlin und den preußischen Provinzen an den Evangelischen Oberkirchenrat gelangten, ist nicht eindeutig zu klären. Vermutlich hat zunächst, d. h. in der ersten Märzwoche, eine offizielle Übergabe des Textes der Petition an den Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats, Barkhausen, stattgefunden.
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Parallel dazu oder im Anschluß daran sind dann wohl die gleichlautenden Eingaben aus Berlin und den einzelnen Provinzen mit den Zustimmungserklärungen sowie einer gedruckten Zusammenstellung sämtlicher Unterschriften dem Evangelischen Oberkirchenrat übermittelt worden.Im Nachdruck der Eingabe in der Chronik der Christlichen Welt, Nr. 11 vom 15. März 1894, Sp. 81, heißt es: „Folgende Eingabe ist in der vorigen Woche dem Präsidenten des preußischen Evangelischen Oberkirchenrats, Dr. Barkhausen, überreicht worden“.
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Die Berliner Eingabe wies achtzig Unterzeichner auf. An sechster Stelle, nach der Unterschrift Gustav Schmollers, findet sich auch die Unterschrift Max Webers mit dem eigenhändigen Zusatz in den Spalten „Stand“ und „Wohnung“: „a.o. Professorder Rechte (NW 23 Siegmundshof 6) Berlin“. In der gedruckten Liste, die alle Unterschriften aus Berlin und aus den preußischen Provinzen zusammenfaßte, wird Max Weber unter den mehr als 800 Unterzeichnern mit dem Zusatz „a.o. Prof. d. Rechte, Siegmundshof 6.“ aufgeführt. Der Text der Eingabe wurde Mitte März 1894 in der Chronik der Christlichen Welt einschließlich der Namen aller Unterzeichner veröffent[865]licht.Die Berliner Petition traf am 13. März 1894 beim EOK ein (vgl. Anm. 7). Die gedruckte Unterschriftenliste befindet sich ebenfalls in den Akten EO Generalia VIII9 adhibendum e.
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In dieser Auflistung wird Max Weber ebenfalls genannt, mit dem Zusatz: „a.o. Prof. d. Rechte“.[865] Chronik der Christlichen Welt, Nr. 11 vom 15. März 1894, Sp. 81–83, und Nr. 12 vom 22. März 1894, Sp. 89–92.
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Ebd., Nr. 12 vom 22. März 1894, Sp. 89.
Nachdem sich die verschiedenen kirchenpolitischen Richtungen auf eine Kompromißformel geeinigt hatten, wurde die neue Agende am 14. November 1894 von einer außerordentlichen Generalsynode angenommen.
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Verhandlungen der außerordentlichen Generalsynode der evangelischen Landeskirche Preußens, eröffnet am 27. Oktober 1894, geschlossen am 15. November 1894, hg. vom Vorstande der Generalsynode. – Berlin: Wiegandt & Grieben 1895, S. 530. Vgl. auch Hermelink, Christentum, Band 3, S. 560f.
Zur Überlieferung und Edition
Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der sich in den Akten des Evangelischen Oberkirchenrats im Evangelischen Zentralarchiv, Berlin, unter der Signatur: EO Generalia VIII9 adhibendum e, unpaginiert, befindet (A). Auf der Eingabe ist handschriftlich vermerkt: „Anlagen zu der Petition des Pred[igers] Scholz an St. Marien zu Berlin vom 13. März 1894 (EO 2090) 1. Berlin und Vororte.“ Max Weber unterzeichnete als Sechster mit dem eigenhändigen Zusatz: „a.o. Professor der Rechte (NW 23 Siegmundshof 6) Berlin“. Die Wiedergabe dieser Eingabe in der Chronik der Christlichen Welt, Leipzig, Nr. 11 vom 15. März 1894, Sp. 81–83, wird nicht berücksichtigt, da es sich offensichtlich um einen bloßen Nachdruck handelt.