[300]Editorischer Bericht
Zur Entstehung
Bereits auf der Ausschußsitzung des Vereins für Sozialpolitik im September 1901 in München hatte Ludwig Sinzheimer den Antrag eingebracht, das Gebiet der kommunalen Sozialpolitik einer Untersuchung zu unterziehen.
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Auf der nächsten Ausschußsitzung, am 22. Dezember 1901 in Berlin, wurde dieser Antrag vorläufig zurückgestellt, obwohl die Ausschußmitglieder die Wichtigkeit des Themas durchaus anerkannten.[300] Vgl. dazu Boese, Franz, Geschichte des Vereins für Sozialpolitik 1872–1932 (Schriften des Vereins für Sozialpolitik 188). – Berlin: Duncker & Humblot 1939, S. 98.
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Carl Johannes Fuchs griff diese Anregung im März 1903 wieder auf, und es wurde ein zehnköpfiger „Sonderausschuß“ eingesetzt, der im Juli 1903 auf der Grundlage eines von Gustav Schmoller entworfenen Fragebogens das Programm einer entsprechenden Erhebung beriet. Ebd.
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Wie der Berichterstatter Edgar Loening auf der Generalversammlung 1907 vortrug, kamen die Experten dabei zu dem Schluß, „daß es nicht ratsam sei, die Untersuchungen und Erhebungen sofort und gleichzeitig auf das gesamte, außerordentlich ausgedehnte Gebiet der kommunalen Sozialpolitik zu erstrecken“, sondern statt dessen „in richtiger Selbstbeschränkung“ die Arbeiten zunächst „auf die Städte, deren Verfassung und Verwaltungsorganisation“ zu konzentrieren.“ Ebd., S. 99.
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Erst danach sollten Erhebungen in Angriff genommen werden, „in denen […] über die sogenannten Gemeindebetriebe der verschiedensten Art wie über die Ge[301]meindefinanzen Bericht erstattet“ werden sollte. Einleitungsreferat von Edgar Loening, in: Verhandlungen des Vereins für Socialpolitik über die berufsmäßige Vorbildung der volkswirtschaftlichen Beamten und über Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte (Schriften des Vereins für Socialpolitik 125). – Leipzig: Duncker & Humblot 1908, S. 161 f.
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In der Tat erfüllte der Verein für Sozialpolitik dieses umfangreiche Programm. Die „Kommunalenquete“ umfaßte die Bände 117–123 und 126–130 der Vereinsschriften[301] Ebd., S. 164.
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und stellte „mit ihren 6323 Druckseiten eine Gesamtveröffentlichung“ dar, „die alle vorangegangenen solcher Art an Umfang weit“ überragte. Siehe dazu das Schriftenverzeichnis bei Boese, Geschichte, S. 305–322.
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Die Bände über die „Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte“ erschienen von 1905 bis 1909, die über die „Gemeindefinanzen“ von 1908 bis 1910 und schließlich die über die „Gemeindebetriebe“ von 1908 bis 1912. Dabei beschränkten sich die Arbeiten keineswegs auf Deutschland, sondern erstreckten sich auch auf andere europäische Staaten. Boese, Geschichte, S. 99.
Um die Jahreswende 1906/07 waren die Untersuchungen über „Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte“ bereits so weit fortgeschritten, daß Edgar Loening es auf der Ausschußssitzung im Januar 1907 als sinnvoll bezeichnete, das Thema auf der nächsten Generalversammlung zu behandeln.
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Bei der Abstimmung wurde „einhellig beschlossen, Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte auf die Tagesordnung der Generalversammlung 1907 als Hauptthema (zwei Tage) zu setzen“, wobei darüber hinaus die Wahl des Tagungsortes unter anderem davon abhängig gemacht wurde, „wo das Thema der Kommunalverfassung am wirksamsten zu behandeln sei.“ Mit knapper Mehrheit entschied man sich für Magdeburg. Verein für Socialpolitik. Protokoll über die Verhandlungen des Ausschusses am 4. und 5. Januar 1907 in Berlin (Herrenhaus). – Altenburg: Pierersche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel & Co. o. J., S. 6, British Library of Political and Economic Science, London School of Economics and Political Science, NI. Ignaz Jastrow, Misc. 114.
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Ebd., S. 8 f.
Nachdem auf der Generalversammlung am 30. September 1907 das Thema „Die berufsmäßige Vorbildung der volkswirtschaftlichen Beamten“ behandelt worden war, begannen am 1. Oktober die Verhandlungen über „Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte“. Das erste Referat hielt Edgar Loening. Einleitend hob er die Bedeutung des gesamten Unternehmens hervor. So nannte er die „kommunale Sozialpolitik […] ein so umfassendes […] Gebiet, daß dessen Erforschung und Bearbeitung als eine der wichtigsten Aufgaben des Vereins bezeichnet werden“ müsse.
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Im folgenden befaßte er sich mit den allgemeinen Aspekten des Themas, wobei er sich aber hauptsächlich auf Preußen bezog. Der zweite Referent, der Heidelberger Oberbürgermeister Ernst Walz, behandelte die süddeutschen Städte, Loening, Verhandlungen, S. 161–183, hier S. 164.
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während der dritte Referent, der bedeutende Sozialpolitiker und [302]Frankfurter Stadtrat Karl Flesch, die vorangegangenen Vorträge und die bereits erschienenen Publikationen kritisch würdigte. Ebd., S. 185–212.
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[302] Ebd., S. 215–231.
Das Hauptinteresse der am 2. Oktober folgenden Debatte galt der Gestaltung des städtischen Wahlrechts. Zwar bestand weitgehend Konsens darüber, daß an die Stelle der öffentlichen Wahl, die in fast allen preußischen Städteordnungen vorgeschrieben war, die geheime zu treten habe, doch kam es über die Frage der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts in den Gemeinden, die Loening entschieden abgelehnt hatte,
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zu Kontroversen. Während etwa Adolph Wagner die Position Loenings unterstützte, Ebd., S. 175.
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warf der Schöneberger Stadtverordnete Walter Voßberg diesem vor, „die Entscheidung in der Wahlrechtsfrage abhängig zu machen von dem parteipolitischen Ausfall der Wahlen.“ Ebd., S. 275–288, hier insb. S. 278.
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Daß Max Weber sich in die Debatte einschaltete, war vor allem durch einige Bemerkungen Adolph Wagners über den preußischen Staat und die Dynastie veranlaßt, „denen wir“, so Wagner, „die glückliche neudeutsche politische Entwicklung verdanken.“ Ebd., S. 292.
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So heißt es in einem späteren Brief an Robert Michels, daß er in erster Linie aufgrund von „A[dolph] Wagner’s Hohenzollern-Hymne“ das Wort ergriffen habe. Ebd., S. 286.
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Dabei machte auch er die Wahlrechtsfrage zum Hauptpunkt seiner Ausführungen. Er wandte sich gegen die Geltung dynastischer Interessen im öffentlichen Leben und forderte die „allgemeine gleiche Wahl der Stadtbürger“ als Endziel einer jeden Wahlrechtsreform. Allein darin sah er eine „Chance zur Wiedereroberung der Stellung in der Welt, die wir in den letzten Jahren verloren haben.“ Brief Max Webers an Robert Michels vom 10. Okt. 1907, MWG II/5, S. 406.
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In seinem Schlußwort wies Loening Webers Bemerkungen als „völlig unrichtig“ zurück. Vgl. dazu unten, S. 306 und S. 315.
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Verhandlungen, S. 343 f.
Zur Überlieferung und Edition
Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt den stenographischen Protokollen: Verhandlungen des Vereins für Socialpolitik über die berufsmäßige Vorbildung der volkswirtschaftlichen Beamten und über Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte (Schriften des Vereins für Socialpolitik 125: Verhandlungen der Generalversammlung in Magdeburg, 30. September, 1. und 2. Oktober 1907). – Leipzig: Duncker & [303]Humblot 1908 (A). Die Verhandlungen über „Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte“ finden sich auf den Seiten 161–346, der Diskussionsbeitrag Max Webers ist dort auf den Seiten 294–301 abgedruckt. Er ist eingeleitet mit: „Professor Dr. Max Weber – Heidelberg“.