[266][Das Verhältnis der Kartelle zum Staate]
[[A 382]]Meine Herren! Ich habe lediglich deshalb das Wort ergriffen – denn alles Wesentliche, was ich sagen wollte, ist gestern gesagt worden –, um noch einige Einwürfe gegen die Vorschläge zu machen, die unser verehrter Herr Referent
1
gemacht hat. Es ist sehr viel leichter, meine Herren, das schicke ich voraus, einen einmal vorliegenden Vorschlag zu kritisieren, als selbst einen solchen zu machen, und wir alle müssen dem Herrn Referenten, unserem verehrten Lehrmeister – wenn er auch mir diese Bezeichnung gestatten will, trotzdem ein unmittelbares Lehrverhältnis nicht bestanden hat –, dafür dankbar sein, daß er sich entschlossen hat, mit einem positiven Vorschlag, der, wie ich glaube, geeignet ist, gerade prinzipielle Auseinandersetzungen zu ermöglichen und herbeizuführen, hervorzutreten. [266] Das einleitende Referat hatte Gustav Schmoller gehalten. Verhandlungen des Vereins für Socialpolitik über die finanzielle Behandlung der Binnenwasserstraßen, über das Arbeitsverhältnis in den privaten Riesenbetrieben und das Verhältnis der Kartelle zum Staate (Schriften des Vereins für Socialpolitik 116). – Leipzig: Duncker & Humblot 1906, S. 237–271.
Ich möchte zunächst einige praktische Bedenken gegen einen Hauptpunkt dieser Vorschläge geltend machen, daß nämlich staatlich approbierte Direktoren in die Aktiengesellschaften mit über 75 Millionen Kapital hineingesetzt werden sollen.
2
Es ist das ja nicht ein so seltsamer Vorschlag, wie gestern angenommen worden ist, Schmoller, Verhandlungen, S. 265, hatte in seinem Referat vorgeschlagen, jede „Aktiengesellschaft, deren Aktien- und Obligationskapital 75 Mill[ionen] Mk. erreicht oder überschreitet“, zu verpflichten, ihren Aufsichtsrat zu einem Viertel mit – nach dem Votum des Reichskanzlers und der Landesregierung – geeigneten Personen zu besetzen, „welche verpflichtet werden, die politischen und wirtschaftlichen Interessen von Reich und Staat neben denen der Gesellschaft zu vertreten.“ Ferner sollte „in jeder solchen Aktiengesellschaft […] ein Viertel der Direktoren die gleichen Eigenschaften haben.“
3
es ist nicht so gemeint, daß da irgend ein Assessor als Kontrolleur hineingesetzt werden solle, Max Weber bezieht sich hier vermutlich auf eine Bemerkung Alfred Webers, Verhandlungen, S. 357, der hinsichtlich des Vortrags von Schmoller von „eigenartigen Ideen“ gesprochen hatte.
4
sondern Herr Professor Schmoller hat sich [267]das offenbar so gedacht, daß geeignete Kandidaten für Direktorenstellen innerhalb eines gewissen Umfangs staatlicherseits nach der Wahl approbiert oder vor der Wahl als Kandidaten zugelassen werden sollen. Aber, meine Herren, abgesehen von den Gründen, die schon geltend gemacht worden sind, scheint mir aus gewissen einfachen politischen Motiven dieser Vorschlag nicht realisierbar. Man stelle sich vor: Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft mit über 75 Millionen Kapital. Nun sollen darin staatlich approbierte Direktoren sitzen. Jetzt kommt die russische Regierung – nehmen wir mal an –, und will von der Deutschen Bank eine Anleihe haben oder eine andere Regierung während eines Krieges. Das ist eine politische Angelegenheit. Ist es diskutabel, unter solchen Verhältnissen die Regierung in die Verantwortlichkeit hineinzuverwickeln, direkt oder indirekt, ganz ebenso wie sie für die Reichsbank Anspielung auf eine Äußerung des Berliner Rechtsanwalts August Eschenbach. Dieser hatte in der Debatte, Verhandlungen, S. 370 f., zum Vorschlag Schmollers angemerkt, daß in die Verwaltung der Aktiengesellschaften die „Koryphäen der Intelligenz“ gegen enorme Gehälter hineingesetzt würden. „Wie soll da ein unglücklicher Assessor in der Lage sein, [267]diesen Koryphäen gegenüber mit der nötigen Autorität auftreten zu können? […] Also ich glaube nicht, daß mit dieser Bestimmung irgend etwas Wesentliches geleistet werden kann.“
5
verantwortlich gemacht wird? Es ist ja ganz richtig, daß politische Anleihen sich sehr selten ohne direkte oder indirekte, hinter den Kulissen geübte Einwirkung der Regierung vollziehen. Aber von da bis zu diesem formellen Hineinsetzen staatlich approbierter Direktoren in eine Bank und damit der Übernahme der Verantwortlichkeit für das, was [A 383]die Bank tut – und es handelt sich ja nicht bloß um politische Maßregeln, sondern auch um die Schätzung, die das Publikum dann den Emissionen einer solchen Bank entgegenbringen wird –, ist doch noch immer ein weiter und sehr gewagter Schritt, an welchem meiner Meinung nach der Vorschlag in der Form, wie ihn Herr Professor Schmoller gemacht hat, unbedingt scheitern müßte. Die per Gesetz vom 14. März 1875 geschaffene „Reichsbank“, deren Hauptaufgabe es war, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, stand unter Aufsicht und Leitung des Reiches, die durch ein Bankkuratorium bzw. Reichsbankdirektorium jeweils unter dem Vorsitz des Reichskanzlers ausgeübt wurden. Die Vertretung der privaten Anteilseigner gegenüber der Verwaltung wurde vom „Centralausschuß“ wahrgenommen, der über gewählte Deputierte die Geschäfte fortlaufend kontrollierte.
Nun aber entsteht weiter die Frage: gesetzt den Fall, es würde eine solche Gesetzesbestimmung gemacht, wer wird dann nun in diese Direktorenstellung kraft dieses Gesetzes hineinlanciert werden? Herr Professor Schmoller hat in einem gewissen ästhetischen Widerwillen, den wir gewiß alle mit empfinden, von dem „Parla[268]mentsgerede“ gesprochen.
6
Es ist nun aber heute einmal so, daß die großen staatsmännischen Taten nicht mehr durch Dreinschlagen mit dem Schwert auf dem Schlachtfeld geleistet werden, sondern sie nehmen die höchst prosaische Figur von Tintentropfen und Papier oder von Schallwellen an[268] Schmoller, Verhandlungen, S. 258, hatte in Hinblick auf eine mögliche Verstaatlichung der Kartelle davon gesprochen, daß „in Deutschland heute nach unseren Verfassungs- und Rechtsverhältnissen, nach unseren gesellschaftlichen Zuständen, nach der Art unseres Beamtentums gerade genug Büreaukratie, Staatsbetrieb, Mandarinenschematismus und Parlamentsrederei“ vorherrschend seien.
a
, – von Parlamentsgerede oder Aktenschreiberei. Welches von beiden das ästhetisch Erfreulichere ist, ist Geschmackssache. Für den vorliegenden Fall aber möchte ich doch sagen: das politisch Bedenkliche im Parlamentarismus ist nicht das Parlamentsgerede, sondern die Parlamentspatronage, die sich hinter den Kulissen vollzieht, und die gerade unserm Scheinkonstitutionalismus so sehr charakteristisch ist.[268] In A folgt der Protokollzusatz: (Heiterkeit)
7
Ich habe mit vollem Herzen dem zugestimmt, was Herr Professor Schmoller gelegentlich im Herrenhause darüber gesagt hat. In einer Reihe späterer Äußerungen beschreibt Max Weber wiederholt die parlamentarische Patronage als Folge der Beamtenherrschaft und der Machtlosigkeit des Reichstags. Insbesondere die Zentrumspartei als „Patronageversicherung für katholische Amtsanwärter“ ist für ihn „die Partei des Scheinconstitutionalismus“, da es ihr weniger um die Kontrolle der Verwaltung durch den Reichstag als um „die Aufrechterhaltung der hinter den Coulissen herlaufenden ,parlamentarischen Patronage‘“ gehe, daß sie also, mit anderen Worten, nicht „reale Macht der Volksvertretung gegenüber der Krone, sondern persönliche Bonbons“ aus deren Händen angestrebt habe. Vgl. dazu Weber, Max, Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland. Zur politischen Kritik des Beamtentums und Parteiwesens (1918), MWG I/15, S. 504, sowie den Brief Max Webers an Friedrich Naumann vom 14. Dez. 1906, MWG II/5, S. 201 ff.
8
Nun denken Sie aber an die Chancen, die sich der Parlamentspatronage da eröffnen würden, [269]wenn der Staat in der Lage ist, den Herren, die diese Patronage genießen, zu Pfründen in den großen Aktiengesellschaften zu verhelfen, wenn für allerhand agrarische Politiker – will ich unter den gegenwärtigen Konstellationen einmal sagen –, die da in ihren Kreditorganisationen usw. im Osten Bei den Beratungen des „Gesetzes über die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst“ hatte die Kommission des preußischen Herrenhauses die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses unter anderem dahingehend abgeändert, daß für die Ernennung zum Regierungsreferendar nicht der zuständige Regierungspräsident, sondern die Minister des Innern und der Finanzen zuständig sein sollten. Gustav Schmoller unterzog diesen Vorschlag am 30. April 1903 im Herrenhaus einer scharfen Kritik, da er befürchtete, daß dadurch die Zahl der Fälle, in denen Parlamentarier „für ihre Söhne, Schwiegersöhne, Freunde und irgend welche ihnen empfohlene Kandidaten irgend etwas herausschlagen wollen“, über das bisher schon vorhandene Maß noch wesentlich hinausgehen würde. Demgemäß verlangte er die Rückkehr zum Beschluß des Abgeordnetenhauses, der mit der ursprünglichen Regierungsvorlage identisch war, um die „parlamentarischen Patronagezumutungen“ zu begrenzen. Sten.Ber.pr.HH, Sess. 1903, S. 189 f.
9
mehr oder auch minder brauchbar gewesen sind, jetzt die Chance erwüchse, ihre Hand hineinzustecken in die Deutsche Bank oder in ähnliche Institute. Es mag diese Befürchtung etwas übertrieben klingen, ich muß aber mit beschränkter Redezeit sprechen und muß deshalb in der Form etwas übertreiben.[269] Wahrscheinlich meint Max Weber die „preußischen Landschaften“. Mit diesen Immobiliarkreditanstalten des adeligen Großgrundbesitzes setzte er sich 1908 in seinem Artikel „Die Kredit- und Agrarpolitik der preußischen Landschaften“ ausführlich auseinander. In diesem Band abgedruckt, unten, S. 333–355.
b
– Ich sage ganz offen, ich treibe die Dinge auf die Spitze, ich kann nicht anders. – Das oder etwas Ähnliches ist es aber doch, was die Konsequenz eines solchen Vorschlags sein würde. [269] In A folgt der Protokollzusatz: (Heiterkeit.)
Denn meine Herren, wir wollen uns doch darüber nicht täuschen: wir haben nach der vorhandenen Machtlage keinen parlamentarischen Staat, wir [A 384]haben nicht die Vorzüge des Parlamentarismus, die andere Länder haben, aber wir haben alle die Nachteile.
c
Wir haben die Parteiherrschaft bei uns ebenso gut wie anderswo. Diese Parteiherrschaft vollzieht sich bei uns als ein Wechsel der Hofmoden unter dem Druck dynastischer und aller möglichen anderen Interessen; aber diese Parteiherrschaft ist hier sogut wie irgendwo auf der Welt. Wer das nicht sieht, ist meiner Meinung nach politisch blind.In A folgt der Protokollzusatz: (Sehr richtig!)
d
Ich glaube auch, daß Herr Professor Schmoller wenigstens für die Gegenwart diese Tatsache nicht in Abrede stellen wird. In A folgt der Protokollzusatz: (Sehr richtig!)
Es scheint mir danach zweifelhaft, ob die Chance eine große ist, daß in solche Stellen derjenige Typus von Menschen hineinkommt, den Herr Professor Schmoller als Altruisten bezeichnet hat im Gegensatz zu den Geldmachern.
10
Aber, meine Herren, ich knüpfe [270]daran das weitere Bedenken, ob denn dieser Gegensatz in dieser Art überhaupt aufrecht zu erhalten ist. Es ist das ja schon an sich eine nur vorläufig gemachte Unterscheidung, die, wie er selber zugeben wird, doch sehr verschiedene Nuancen gestattet. Ich bestreite aber auch prinzipiell, daß sie in dieser Art zulässig ist. Es gibt doch auch Eisenbahnminister, die nichts als Geldmacher – dabei aber sicherlich Altruisten – sind. Es gibt auch Landwirtschaftsminister, die nicht selbst Geldmacher, aber Agenten von Geldmachern sind, die sich ganz ebenso als Vertreter einer bestimmten Volksgruppe fühlen, wie etwa ein tschechischer Landsmannminister in Österreich, Schmoller, Verhandlungen, S. 256, wünschte sich in den Führungsgremien der Kartelle „die klügsten, weitblickendsten Köpfe und die, welche gerecht gegen alle Mitglieder sind.“ Entscheidend sei, „dem Zukunftsinteresse den Sieg über das Augenblicksinteresse, den sogenannten ,Mäßigkeitsaposteln‘ das Übergewicht über die Geldmacher und Preistreiber, den Gesamtinteressen den Vorrang vor dem gemein egoistischen Gewinninteresse zu verschaffen.“
11
nur daß dieser ideelle Interessen vertritt und der andere eben Geldinteressen und weiter gar nichts. Und auf der anderen Seite trifft es nicht zu, daß der amerikanische Schöpfer eines Trusts als Mensch ein Banause wäre, der nichts weiter als das Geld um des Geldes willen liebe. Die Psychologie dieser Herren ist denn doch eine etwas verwickeltere. Ich habe wahrlich keinen Anlaß, mich für sie als Blüten der Menschheit ins Zeug zu legen. Man wird aber sowohl sagen müssen, daß sie Leute sind, die hypnotisiert von dem Ehrgeiz, das Unerhörte möglich zu machen, den Geldwert als Sport behandeln, daß Männer wie Carnegie, Morgan weit davon entfernt sind, im einzelnen Fall so sehr auf das Geld, was sie verdienen, zu sehen, wie die große Mehrzahl unserer deutschen Kartellmitglieder es tut, nicht etwa wegen sittlicher Minderwertigkeit, sondern unter dem Druck der Notwendigkeit ganz einfach tun muß. Und sie haben den großen Vorzug, daß sie nicht, wenn man von Arbeiterorganisationen spricht, sich hinstellen und sagen: „Dann spiele ich nicht mehr mit.“ Ich [A 385]muß also aufs entschiedenste bestreiten, daß dieser Gegensatz in der Weise formuliert werden kann, wie Schmoller es tut. [270] In Österreich inoffizielle Bezeichnung für Minister ohne Portefeuille, die zwar für einen Geschäftsbereich verantwortlich zeichneten, der aber nicht exekutiver, sondern politischer Natur war. Dabei oblag dem Landsmannminister in der Regel die Vertretung der Interessen seiner Nationalität.
Nun aber komme ich weiterhin noch zu etwas prinzipielleren Gesichtspunkten, bei denen es sich in letzter Linie wieder um Gegensätze der Werturteile handelt. Ich muß deshalb vorweg meinem verehrten Kollegen Professor Liefmann bestreiten, daß das, was er gestern bei seinen Erörterungen über die Aufgaben der Jurispru[271]denz auf dem Gebiete des Kartellwesens gesagt hat,
12
zutreffend ist, und in voller Übereinstimmung mit dem Herrn Vorredner, Herrn Regierungsrat Völcker, erklären, es gibt keine Wissenschaft[,] und am wenigsten ist die Jurisprudenz eine solche, welche das Gelten irgend eines Werturteils und das Seinsollen irgend eines Rechtssatzes anzudemonstrieren vermag.[271] Robert Liefmann, Verhandlungen, S. 304, hatte in seinem Debattenbeitrag die Frage nach den Grenzen von Zwang und Freiheit aufgeworfen, inwieweit etwa die Bewegungsfreiheit des einzelnen durch Anwendung wirtschaftlichen Drucks im Interesse eines anderen eingeschränkt oder beseitigt werden dürfe. Es sei hier Sache der Jurisprudenz, „Normen dafür zu finden, wann ein solches Vorgehen als berechtigt anzusehen ist und wann nicht.“ Die Rechtswissenschaft habe daher „die Aufgabe, zunächst die Bedürfnisse des Wirtschaftslebens zu studieren und dann zu versuchen, zu geeigneten Normen für die Regelung dieser Erscheinungen zu gelangen.“
13
Diejenigen Juristen, die versucht haben, eine solche Rolle für sich als Juristen in Anspruch zu nehmen, sind für mich die gottverlassenste Gesellschaft, die es auf der Welt gibt. Wenn irgend jemand nicht geeignet ist, über das Seinsollen zu entscheiden, ist es der Jurist, der, will er ein Mann seiner Wissenschaft sein, Formalist zu sein verpflichtet ist. Ich darf das umsomehr sagen, weil ich selbst das zweifelhafte Vergnügen gehabt habe, als juristischer Professor In dieser Eindeutigkeit sind Äußerungen Heinrich (Henry) Voelckers in seinem Diskussionsbeitrag, Verhandlungen, S. 376–382, nicht nachgewiesen. Gleichwohl hatte sich Voelcker dahingehend geäußert, daß eine rein theoretisch-wissenschaftliche Betrachtung des Kartellwesens, wie sie hauptsächlich von Juristen vorgenommen werde, dessen Wirkungen im Wirtschaftsleben nicht befriedigend erfasse. Häufig gelinge es den „Männern der Praxis“ wesentlich besser, vor allem in Einzelfragen, wie etwa bei der Aufstellung von Kriterien zur Preisgestaltung, den Komplex konkurrierender Wertmaßstäbe geschäftlicher, Wirtschafts- und sozialpolitischer Art miteinander zu kombinieren.
14
Referendare zu examinieren, und also glaube, über die Eigenart des Juristen und seine Psychologie durch Selbstbeobachtung einige Erfahrung zu haben. Was man Juristen sagen kann, ist immer nur das: Wenn ihr das und das wollt, dann gibt es dazu die und die juristisch-technischen Mittel, und auf diese bescheidene Stellung sollte man den Juristen ebenso beschränken, wie Max Weber war nach seiner Habilitation im Februar 1892 zunächst zum Privatdozenten für Handelsrecht und Römisches Staats- und Privatrecht, im November 1893 schließlich zum außerordentlichen Professor an der Universität Berlin ernannt worden. Seit dem Wintersemester 1892/93 vertrat er dort den erkrankten Handelsrechtslehrer Levin Goldschmidt. Vgl. dazu die Einleitung zu MWG I/4, S. 39.
e
wir uns Nationalökonomen[,] wenn wir als solche reden, darauf [272]beschränken sollten. Denn, meine Herren, ich müßte mich dagegen verwahren, daß ich, wenn ich hier rede, in meiner Eigenschaft als Mann der Wissenschaft spreche. Hier spricht der Mensch und weiter gar niemand, und was ich kraft wissenschaftlicher Arbeit weiß, ist Material, das ich lediglich verwende, um die Möglichkeit der Durchführbarkeit eines Ideals und die wahrscheinlichen Folgen seiner Durchführung abzuwägen, aus welchem eben der Wert jenes Ideals selbst nie und nimmer deduziert werden kann. [271]A: wir
Dies vorausgeschickt, möchte ich also noch zu einigen prinzipiellen Auseinandersetzungen kommen mit dem, was Professor Schmoller über seine allgemeine Stellung zum Staat, über die Chancen, welche der Staat hat, im Verkehr mit den Kartellen zu Resultaten der von ihm gewünschten Art zu kommen, ausgeführt hat.
15
Meine Herren! Die großen Arbeiten des Herrn Professor Schmoller über die Geschichte des preußischen Beamtentums[272] Schmollers Vorschläge hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung des Kartellwesens zielten, wie er in seinen Leitsätzen ausführte, darauf ab, auch den Reichs- und Staatsinteressen innerhalb der Kartelle Geltung zu verschaffen. Dabei hielt er eine „Normativgesetzgebung, welche alle Kartelle in gleiche Verfassungs- und Rechtssätze einzwängen wollte“, für derzeit undurchführbar. Statt dessen plädierte er für eine Offenlegung der Statuten und Beschlüsse der Kartelle gegenüber einer eigens einzurichtenden Reichsstelle sowie eine gesetzliche Regelung für einzelne Bestimmungen von Kartellverträgen. Verhandlungen, S. 270 f. Siehe dazu auch den Editorischen Bericht, oben, S. 263.
16
gehören, wie ich wahrlich nicht erst hier auszusprechen brauche, zu den [A 386]klassischen Besitztümern unserer Wissenschaft, sie haben uns beeinflußt und werden uns beeinflussen, so lange wir wissenschaftlich denken. Aber auch hier gilt der Satz Goethes: „Wir alle leben vom Vergangenen und gehen am Vergangenen zu grunde.“ Max Weber bezieht sich hier auf die Arbeiten Schmollers im Rahmen der Acta Borussica: Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert, hg. von der königlichen Akademie der Wissenschaften. – Berlin: Verlag von Paul Parey 1892 ff. Bei diesen Aktenpublikationen war Schmoller unter anderem Mitverfasser der ersten zehn Bände der Abteilung: Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert, wobei der erste, 1894 erschienene Band mit einer Einleitung Schmollers über Behördenorganisation, Amtswesen und Beamtentum versehen ist.
17
Es ist aber die Frage, ob der empirisch gegebene preußische Staat, wie er heute ist, wie er aus der Vergangenheit uns überkommen ist und sich jetzt entwickelt hat und entwickelt, ob der qualifiziert ist, die Aufgaben zu erfüllen, die ihm Herr Professor Schmoller in vorsichtiger Weise, andere in radikaler Weise, nämlich durch die Forderung der Ver[273]staatlichung, zuweisen wollen. Goethe, Maximen und Reflexionen, 167.
18
Meine Herren! Sehen wir uns den Charakter der heutigen preußischen Staatsleitung doch an. Was für Leute sitzen denn heute auf den Ministersesseln? Ganz vortreffliche Leute in ihrer Art, aber diese Art heißt: matter-of-fact-men, business-men. Meinen verehrten Vetter Möller[273] Zwar war keiner der Redner für eine Verstaatlichung der Kartelle eingetreten, doch ging etwa der Vorschlag Robert Liefmanns hinsichtlich der Bildung von „staatlichen Preiskommissionen“ zur Bekämpfung überhöhter Preise, denen sowohl Kartellmitglieder als auch Staatsbeamte angehören sollten (Verhandlungen, S. 302), über die Vorschläge Schmollers (vgl. oben, S. 266, Anm. 2 und Anm. 15) weit hinaus.
19
brauche ich als Typus eines solchen ja kaum zu nennen. Keiner von den Herren, die heute auf den Ministersesseln sitzen, wird doch den Anspruch erheben, ein Staatsmann zu sein. Es handelt sich hierbei um den preußischen Handelsminister Theodor Möller. Die Bezeichnung „Vetter“ beruht darauf, daß Max Webers Cousine Hertha mit Karl Möller, einem Bruder Theodor Möllers, verheiratet war.
f
So etwas gibt es doch heute gar nicht mehr.[273] In A folgt der Protokollzusatz: (Heiterkeit.)
g
Es sind matter-of-fact-men, die sich gegebenen Situationen, durch dynastische Wünsche und andere Umstände gegebenen Situationen anzupassen wissen, anpassen müssen, und es ist charakteristisch genug, daß einer dieser Herren – und keiner der übelsten – nachdem er zum Minister befördert war, sich darüber beklagte, wie schlimm es sei, daß er sich bis dahin so häufig in der Öffentlichkeit über die schwebenden Fragen ausgesprochen habe.In A folgt der Protokollzusatz: (Beifall.)
20
Man sollte glauben, das wäre äußerst angenehm, weil man dann doch wisse, welches Programm eben nun der Minister vertritt. Aber Gott bewahre, es ist umgekehrt höchst fatal, daß man weiß, was er gedacht hat Theodor Möller hatte am 25. Mai 1901, wenige Tage nach seiner Amtsübernahme, auf einer Festveranstaltung in Bielefeld erklärt: „Ich befinde mich in ungünstiger Lage, weil ich in den letzten Monaten, ahnungslos, daß ich demnächst zum Minister ernannt werden könnte, meine Ansichten öffentlich ausgedrückt habe.“ Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender, 1901, S. 101.
h
; denn er muß sich ja ganz anderen Anschauungen anbequemen. Es kann aus Gründen, die in der veränderten Technik und Ökonomik unserer Gesellschaft und unseres Staates liegen, heute kein anderer als ein business-man, im besten, ehrlichsten, respektabelsten Sinne des Wortes, aber eben ein business-man, sich auf dem Ministerposten halten, und unter diesen Umständen halte ich diese In[274]teressengemeinschaft des Staates mit den Herren Großindustriellen für äußerst bedenklich, wie sie nach den Vorschlägen des Herrn Professor Schmoller eintreten würde, der ein starkes Eingreifen des Staates in die Kartelle durch Reglementierung der Kartelle und durch Eintritt in die Kartelle befürwortet. Denn was wird dabei herauskommen? Ein sehr intelligent geschriebener Artikel meines Herrn Vorredners in der deutschen Wirtschaftszeitung enthält unter anderem die Sätze: In A folgt der Protokollzusatz: (Heiterkeit)
[A 387]„Der Regierung kann es unmöglich gleichgültig sein, wenn so bedeutende Unternehmerverbände ihr mißtrauisch gegenüberstehen.“
und weiter:
„Ihre – der Regierung – Aufgabe muß dahin gerichtet sein, durch politische Geschicklichkeit auf die bedeutenden Männer der Industrie einzuwirken, sie politisch zu erziehen und sie für ihre weitergehenden Pläne zu gewinnen.“
„Es wird – so heißt es weiter – sehr bedauert in industriellen Kreisen, daß das schöne Vertrauensverhältnis, wie es zur Zeit des wirtschaftlichen Ausschusses zwischen Regierung und Industrie bestand, eine so bedauerliche Abschwächung erfahren hat.“
21
[274] Voelcker, Henry, Der gegenwärtige Stand der Kartellfrage, in: Deutsche Wirtschafts-Zeitung, Nr. 18 vom 15. Sept. 1905, Sp. 851–856. Die entsprechenden von Max Weber korrekt wiedergegebenen Zitate finden sich in Sp. 855 f. Allerdings spricht Voelcker hier von den „leitenden Männern der Industrie“ und beginnt die dritte zitierte Passage mit den Worten: „In industriellen Kreisen wird es lebhaft bedauert, […]“.
Ich glaube, die ganze öffentliche Meinung Deutschlands mit Ausnahme dieser Herren, die dem wirtschaftlichen Ausschuß
22
angehörten, ist der gerade entgegengesetzten Ansicht und hat es aufatmend begrüßt, als diese Liaison hinter verschlossenen Türen endlich ihre Endschaft nahm. Der wirtschaftliche Ausschuß, dessen offizielle Bezeichnung „Ausschuß zur Vorbereitung und Begutachtung wirtschaftspolitischer Maßnahmen“ lautet, war gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Ziel gegründet worden, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und der Industrie zu finden. In der Zeit von 1897–1901 gab es unter dem Vorsitz des Staatssekretärs des Innern, Graf Posadowsky, mehr als 100 Sitzungen, bei denen rund 2000 Sachverständige gehört wurden.
Nun aber, meine Herren, machen wir uns noch konkreter klar, was denn der Eintritt des Staates – mein Bruder hat gestern Abend schon davon gesprochen –
23
in die Interessengemeinschaft mit den [275]Syndikaten, speziell auf dem Gebiete des Kohlenbergbaus bedeuten würde! Der Staat hat heute schon Kohlenbesitz in erheblichem Umfang. Alfred Weber, Verhandlungen, S. 354, hatte seinen Debattenbeitrag mit der Feststellung eröffnet, daß sich der Inhalt der Diskussion in der Frage bündeln lasse: „Soll der [275]preußische Staat in das Kohlenkartell eintreten oder soll er es nicht? Ich glaube, daß diese Frage die prinzipielle Stellungnahme zur Kartellbehandlung überhaupt praktisch in sich schließt […]; und ich möchte deswegen das, was ich vorzubringen habe, im wesentlichen auf dieses Problem zuspitzen.“
24
Ist es denn etwa so, daß er in irgend einem ökonomischen oder sozialen Sinne hier mustergültig vorangegangen wäre? Ist er in der Preispolitik etwa mustergültig gewesen für das Syndikat? Er hat es ja eher noch toller getrieben als irgend ein privates Syndikat. Und wie steht es sozialpolitisch? Ich habe mit der wünschenswerten Deutlichkeit meine diesbezüglichen Werturteile vorgestern ausgesprochen Der preußische Staat war in den Bergbauregionen des Saarlandes sowie Oberschlesiens an der Kohlenförderung maßgeblich beteiligt, wobei er im Saargebiet nahezu eine Monopolstellung besaß. Nachdem sich der Fiskus im 19. Jahrhundert vom Bergbau im Ruhrrevier zeitweise zurückgezogen hatte, versuchte er zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch den Erwerb von Kohlenfeldern und Anteilen an Bergwerksgesellschaften (vgl. dazu unten, S. 276, Anm. 28) hier erneut Einfluß zu gewinnen. In Folge einer stetigen Besitzerweiterung verfügte er schließlich im Jahre 1914 in den genannten Gebieten insgesamt über ca. 2400 km2 an Kohlenfeldern.
25
und möchte nur hinzufügen, daß doch unvergessen sein wird in der deutschen Sozialgeschichte jene Szene vor einem Gericht des Saargebiets, wo der als Zeuge aufgerufene Bergmann fragte: „Wissen Sie, ob ich nicht abgelegt werde, wenn ich hier die Wahrheit sage?“ und wo der dabei sitzende Herr Oberbergrat Hilger, auf den sich aller Augen wandten – schwieg! Max Weber bezieht sich hier auf seinen Redebeitrag zur Debatte über „Das Arbeitsverhältnis in den privaten Riesenbetrieben“ (vgl. dazu oben, S. 249–259, hier S. 253), in dem er auch die Frage nach den Wirkungen der preußisch-deutschen Traditionen auf die Existenzbedingungen der Arbeiterschaft stellte. Er kam hier zu dem Ergebnis, daß der „preußische Staat und das autoritäre System […] depravierend und charakterschwächend“ wirke. In diesem Zusammenhang sprach Max Weber vom Fluch „des autoritären Empfindens, des Reglementiert-, Kommandiert- und Eingeengtseins, welchen der heutige Staat und das heutige System der Arbeitsverfassung im Deutschen erhält.“
26
Das, meine [276]Herren, läßt wieder darauf schließen, welche Eigenschaften des Charakters der Staat an den Arbeitern in seinen Saargruben züchtet. Wir haben nicht das geringste Interesse daran, daß ein Staat von solchen Qualitäten heute seinen Bergwerksbesitz erweitert, womöglich in die Syndikate eintritt, oder überhaupt irgend einen Einfluß irgendwelcher Art im Wege einer Interessengemeinschaft mit großindustriellen Verbänden auf die sozialen und ökonomischen Verhältnisse gewinnt. Die sozialpolitischen Ansichten seiner Beamten werden dadurch gewiß nicht gewinnen. Und wenn er etwas machen kann – ich kann mich da meinem Bruder nur anschließen – Der saarländische Bergmann Karl Krämer hatte im März 1904 zwei Flugblätter herausgegeben, in denen er die Arbeiter zum Eintritt in den „Verband Deutscher Bergarbeiter“ aufforderte. Die Verwaltung der fiskalischen Gruben unter Leitung des Geheimen Bergrats Ewald Hilger fühlte sich durch die Flugblätter beleidigt, und es wurde „im öffentlichen Interesse“ Anklage gegen Krämer erhoben. Während der Verhandlung Anfang Juni 1904 fragte der als Zeuge geladene Bergmann Koster aus Dudweiler: „Wer gibt mir die Garantie, daß ich nicht abgelegt werde, wenn ich hier unter Eid die Wahrheit sage?“ Der Verhandlungsbericht vermerkte, daß diese Frage im Zuschauerraum große Bewegung hervorgerufen habe: „Alle Blicke richteten sich erwartungsvoll auf Hilger, der aber unbeweglich schweigsam sitzen blieb.“ Saarabien vor Gericht. Bericht über den Prozeß Hilger gegen Krämer unter Benutzung stenographischer Aufzeichnungen. – Berlin: Vorwärts 1904, S. 35.
27
[A 388]auf dem Gebiet der Preisfrage, so ist es die gelegentliche Konkurrenzierung des Syndikats, und dazu gehört von seiten des Staats absolute Freiheit von jeder Bindung an irgendwelche Gemeinschaft mit ihm. Will aber der Staat, um dies letztere besser zu können, seinen Besitz erweitern, dann halte ich schon das für ein öffentliches Skandalon, daß er, um sich einen Grubenbesitz wie den der Hibernia zu verschaffen,[276] Alfred Weber, Verhandlungen, S. 360, hatte dafür plädiert, „gemeinwirtschaftliche Betriebe neben privatwirtschaftliche zu stellen“ und zwar mit dem Ziel, „diese zu konkurrenzieren, durch eine Konkurrenz der Staatswirtschaft gegenüber der Privatwirtschaft Preissenkungen zu erzielen.“
28
das im Weg der Verhandlungen tut und nicht im Weg der Expropriation, daß er nicht entweder einfach die Kabinettsordre dazu extrahiert, um zu expropriieren, oder, wenn er glaubt, sie nach der Lage unserer Gesetzgebung nicht extrahieren zu können, sich durch Reichsgesetz die Möglichkeit dazu [277]geben läßt, und unter allen Umständen mit den Herren nicht paktiert, die ohnehin einen Staat im Staate bilden. Und damit, meine Herren, komme ich zum Schluß – denn alles Wesentliche ist im übrigen mir vorweg genommen – noch zu einigen kurzen Bemerkungen, die sich gegen einiges, was diese Herren hier gesagt haben, richten. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschloß die preußische Regierung den Erwerb von Staatsbeteiligungen auch an Bergwerksunternehmungen des Ruhrgebiets. Ziel dieser Politik war es, gegenüber der privatwirtschaftlichen Macht vor allem des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats ein Korrektiv zu bilden. Zu diesem Zweck betrieb der Staat 1904 den Erwerb der im Bezirk des Oberbergamtes Dortmund gelegenen Bergwerksgesellschaft Hibernia. Durch Vermittlung der Dresdner Bank begann die Regierung den verdeckten Ankauf von „Hibernia“-Aktien und, nachdem sie auf diese Weise rund ein Drittel des Aktienkapitals an sich gebracht hatte, trat sie an die privaten Aktionäre mit dem Vorschlag der vollen Verstaatlichung heran, was diese jedoch ablehnten. Während die Regierung daraufhin den Ankauf von „Hibernia“-Aktien fortsetzen ließ, organisierte sich von seiten der privaten Anleger unter Beteiligung des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats die „Herne-Vereinigung von Hibernia-Aktionären GmbH“. Ihr gelang es schließlich – bevor der Staat die Mehrheit des Kapitals an sich gebracht hatte – eine Stammkapitalerhöhung durchzusetzen, wobei durch Mehrheitsbeschluß der Staat am Bezug neuer Aktien ebenso wie an einer Vertretung im Aufsichtsrat des Unternehmens gehindert wurde. Somit war es der preußischen Regierung trotz der hohen Kapitalbeteiligung nicht gelungen, die „Hibernia“ zu verstaatlichen.
Wiederum, wie schon so oft, haben sich die Herren der großen Verbände dem Staat, mit dem sie, wie wir hörten, so gern ein „Vertrauensverhältnis“ haben möchten,
29
auch als die Retter gegenüber dem Umsturz angetragen. Wie stimmt es nun aber damit, wenn gestern Herr Geheimrat Kirdorf sagte: lieber als eine christliche Gewerkschaft ist mir die Sozialdemokratie.[277] Anspielung auf die Äußerungen Voelckers in der „Deutschen Wirtschafts-Zeitung“, vgl. oben, S. 274, Anm. 21.
30
Das sind ja eigentümliche Hüter des Staats gegen den Umsturz. Und doch ist gerade diese Äußerung, meine Herren, ganz unbewußt ein höchst bezeichnender Ausdruck der wirklichen Ansichten dieser Herren; denn so liegen doch die Verhältnisse, daß man fragen muß: Haben denn wirklich die Vertreter der großen Industrie und die mit ihnen auf sozialpolitischem Gebiet verbündeten agrarischen Parteien ein Interesse daran, daß die Sozialdemokratie zurückgedrängt wird? Jeder politisch Denkende muß sich doch sagen: Nein, gerade im Gegenteil, jede sozialistische Null mehr im Reichstag, die auf Kosten sozialreformerischer Emil von Kirdorf, Mitbegründer des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats, hatte in seinem Debattenbeitrag, Verhandlungen, S. 289, im Zusammenhang eines Vergleichs der christlichen mit den sozialdemokratischen Gewerkschaften erklärt: „Dann ist mir doch die sozialdemokratische Organisation, meine Herren, noch lieber. Die kämpft offen, wohin sie zielt, auf den Umsturz. Die christliche Organisation, meine Herren, kämpft unter falscher Flagge.“
i
Parteien hereinkommt, ist barer Gewinn für sie.[277]A: sozialreformischer
k
Jedes Anschwellen des Radikalismus in der Sozialdemokratie, jedes Anschwellen der Sozialdemokratie auf Kosten des Liberalismus, vollends des sozial gefärbten, bedeutet für sie bares Geld, ganz ebenso wie es anderseits für die Pfründner in der Sozialdemokratie bares Geld bedeutet, wenn wir reaktionäre Politik machen. Und anderseits: hatIn A folgt der Protokollzusatz: (Sehr richtig!)
l
etwa irgend einer der zahlreichen Leute, die pekuniär davon abhängig sind, daß die sozialdemokratische Partei wächst in ihrer Zahl, daß die Abnehmerkreise der sozialdemokrati[278]schen Zeitungen usw. wachsen, ein Interesse daran, daß [A 389]der Staat soziale Politik treibt?A: anderseits; hat
m
Je enger er sich mit dem Besitz verbrüdert, je mehr er in Interessengemeinschaft mit Syndikaten gerät, je reaktionärer seine Politik ist, desto besser für die materiellen Interessen dieser Leute, – denn auch die Sozialdemokratie wird sich schließlich gefallen lassen müssen, daß man ihre Vertreter nach ihrem eigenen sogenannten materialistischen Deutungsprinzip einmal unter die Lupe nimmt. Reaktionäre Politik bedeutet für die Pfründner bares Geld. Es besteht also bei aller ökonomischen Spannung zwischen niemand politisch eine größere Interessengemeinschaft als zwischen den Vertretern der Interessen des Agrarkapitalismus und derjenigen der Syndikate, die wir hier gehört haben auf der einen, und den Vertretern der Sozialdemokratie auf der andern Seite[278]A: treibt.
n
, und es grenzt an Naivität, wenn ein Diplomat wie Fürst Bülow immer wieder glaubt, auf die konservative Partei z. B. Eindruck zu machen, wenn er im Reichstag oder sonst ihr zuredet, ihm doch ja ein gewisses Minimum von Sozialpolitik zu gestatten, damit die Sozialdemokratie nicht anwüchse.In A folgt der Protokollzusatz: (Sehr richtig!)
31
Jedermann kann wissen, daß das gerade die umgekehrte Wirkung dessen ausüben muß, was Fürst Bülow mit seinen Äußerungen bezweckt. [278] Äußerungen dieser Art finden sich in zahlreichen Reden Bülows. Vgl. dazu: Fürst Bülows Reden nebst urkundlichen Beiträgen zu seiner Politik, hg. von Johannes Penzler, 3 Bände. – Berlin: Georg Reimer 1907–1909. So beschwor er etwa im Anschluß an den Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet von 1905 die Mitglieder des preußischen Abgeordnetenhauses, dem Entwurf einer Berggesetznovelle, die den Forderungen der Arbeiter zumindest teilweise Rechnung trug, zuzustimmen. Er schloß seine Ausführungen mit dem Appell: „Was Sie, meine Herren, in Erfüllung der sozialen Aufgaben, der sozialen Pflichten des Staates […] für die Abstellung wirklicher Beschwerden tun, das tun Sie gegen sozialdemokratische Bestrebungen, das tun Sie für die Monarchie!“ Ebd., Band 2, S. 208.
Ich bin damit am Schlusse, meine Herren, und möchte mir nur noch erlauben, im Anschluß an das zuletzt Gesagte mich mit einer kurzen Bemerkung zu wenden gegen das, was gestern der Herr Kollege Wilbrandt aus Berlin mir in sehr freundlicher Form entgegengehalten hat bezüglich einiger meiner Äußerungen von vorgestern.
32
Ich habe damals die Vertreter der Gewerkschaften als Trä[279]ger des Idealismus bezeichnet im Gegensatz zu der Entwicklung, welche die sozialdemokratische Partei durchmachen werde. Ich betone ausdrücklich, ich habe nicht von der Gegenwart gesprochen und nicht von den Personen. Ich weiß sehr wohl, daß ohne politisches Arbeiten der bloße business-Gewerkschaftsmann, der matter-of-fact Gemeint ist Max Webers Beitrag zur Debatte über „Das Arbeitsverhältnis in den privaten Riesenbetrieben“, in der er die Gewerkschaften als „einzigen Hort idealistischer Arbeit und idealistischer Gesinnung“ innerhalb der Sozialdemokratie bezeichnet hatte, oben, S. 259. Robert Wilbrandt, Verhandlungen, S. 335, hatte an dieser ansonsten „ausgezeichneten Rede von Professor Max Weber“ diese Einschätzung kritisiert. Wilbrandt, der den [279]sozialdemokratischen Parteitag in Jena 1905 beobachtet hatte, war vielmehr „bei vielen Mitgliedern der Partei zu einem günstigeren Eindruck gekommen. Wenn es irgendwo Idealismus gibt, so ist der dort zu finden.“
o
-man, den wir in England und Amerika kennen, ein arger Banause ist und daß ohne alle politische Betätigung der Arbeiterschaft der Schwung des Aufwärtsstrebens aus den Massen überhaupt verschwinden würde. Aber ich habe davon gesprochen, was unter dem Druck zwingender Verhältnisse, unter dem Druck vor allen Dingen jenes Gefühls völliger Ohnmacht, welches, wie jeder weiß, der hinter die Kulissen sieht, in den leitenden Kreisen der sozialdemokratischen Partei herrscht – ihre Vertreter würden das selbstverständlich bestreiten, es ist aber doch so –, aus der Partei werden muß. Es kann nichts anderes daraus werden als eine Partei amerikanischen Genres, eingeschworen auf einige Formeln, auf einige wenige Schlagworte, die sie festhält, im übrigen aber eine Partei, die schlechthin um ihrer selbst und ihrer Pfründner willen existiert und wo ganz ebenso, wie der Arbeiter in der Fabrik nach der Theorie [A 390]der Herren vom Syndikat sich ducken soll, wie diese selbst und wir alle uns im Staate ducken sollen, sich alles in der Partei vor den faktisch in der Macht sitzenden Parteibossen duckt. Gelernt haben die Leute diese Charakterlosigkeit ja in unserem Staat wie er ist, in dem Kasernencharakter unserer Fabrikbetriebe. Und angesichts dieser unvermeidlichen Entwicklung sage ich nun: wie in Amerika heute das allmähliche Aufkommen einer sozialdemokratischen Partei den Protest des[279]A: fakt
p
Idealismus gegen den Nichts-als-business-man des Gewerkschaftlertums bedeutet, so bedeutet umgekehrt bei uns infolge unserer ganz anderen Verhältnisse das Aufkommen und die Stärkung der Gewerkschaften die Gewähr politischer, männlicher, freier Unabhängigkeit innerhalb der Partei, – nicht, wie ich schon vorgestern sagte, außerhalb der Partei. Das allein ist es, was ich den Gewerkschaften vorgestern habe nachrühmen wollen.In A folgt: vom
q
In A folgt der Protokollzusatz: (Lebhafter anhaltender Beifall.)