[453]Editorischer Bericht
Zur Entstehung
Die Bildung des „Bülow-Blocks“ aus den konservativen und liberalen Parteien im Jahre 1906 kam nur zustande, weil Reichskanzler Fürst Bülow, der zugleich das Amt des preußischen Ministerpräsidenten ausübte, den linksliberalen Parteien, in freilich unverbindlicher Weise, eine Reform des preußischen Dreiklassenwahlrechts in Aussicht gestellt hatte. Max Weber gehörte zu jenen, die nur unter diesem Gesichtspunkt einen Eintritt der linksliberalen Parteien in den Block für gerechtfertigt ansahen. Allerdings ließ eine entsprechende Reformvorlage auf sich warten. Erst im Januar 1908 kündigte Bülow im preußischen Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zur Änderung des Dreiklassenwahlrechts an.
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Am 20. Oktober 1908 wurde dann in der Thronrede Wilhelms II. anläßlich der Eröffnung des preußischen Landtags erklärt, „daß die […] erlassenen Vorschriften über das Wahlrecht zum Hause der Abgeordneten eine organische Fortentwickelung erfahren, welche der wirtschaftlichen Entwickelung, der Ausbreitung der Bildung und des politischen Verständnisses sowie der Erstarkung staatlichen Verantwortlichkeitsgefühls entspricht.“ Er sah darin „eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart.“[453] Sten.Ber.pr.AH, 20. Leg.Per., IV. Sess. 1907/08, Band 1, Sp. 381 f.
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Jedoch ließ sich die preußische Staatsregierung Zeit, diese Vorlage einzubringen, nicht zuletzt, weil man sich über deren Gestaltung völlig uneinig war. Erst nach dem Rücktritt Bülows, der durch das Scheitern der Reichsfinanzreform im Juli 1909 veranlaßt war, wurden die Vorbereitungen für eine Reformvorlage wieder aufgenommen. Der Nachfolger Bülows im Amte des Reichskanzlers und des preußischen Ministerpräsidenten, Theobald von Bethmann Hollweg, war bemüht, der zunehmenden Kritik am preußischen Dreiklassenwahlrecht in der Öffentlichkeit behutsam entgegenzukommen. Im November 1909 wurde die Vorlage auf sein Betreiben hin erstmals im preußischen Staatsministerium behandelt. Sten.Ber.pr.AH, 21. Leg.Per., II. Sess. 1908/09, Band 1, Sp. 3.
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In dieser [454]Konstellation versuchten die Liberalen, durch neuerliche öffentliche Agitation Druck auf die Staatsregierung auszuüben, um sie zu konkreten Schritten zu veranlassen. Vgl. hierzu u. a. Kühne, Thomas, Dreiklassenwahlrecht und Wahlkultur in Preußen 1867–1914. Landtagswahlen zwischen korporativer Tradition und politischem Massenmarkt. – Düsseldorf: Droste 1994, S. 529–536.
An vorderster Front stand dabei das Berliner Tageblatt, das im November 1909 eine „Kundgebung“ verfaßte. Diese wurde an zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit der Bitte um Unterstützung übersandt und richtete sich, wie der Chefredakteur des Berliner Tageblatts, Theodor Wolff, in einem Schreiben an Lujo Brentano vom 29. November 1909 betonte, „ihrem ganzen Wortlaut nach nicht nur an die preußischen Industriellen, Universitätslehrer etc., sondern an diejenigen des ganzen Reiches.“ Dabei war sie „so abgefaßt, daß auch diejenigen sie unterzeichnen können, die nicht, wie wir, eine radikale Lösung der Frage wünschen.“
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[454] Brief Theodor Wolffs an Lujo Brentano vom 29. Nov. 1909, BA Koblenz, Nl. Lujo Brentano, Nr. 65.
Am 7. Dezember 1909 wurde die „Kundgebung“ auf der ersten Seite des Berliner Tageblatts veröffentlicht. In ihren einleitenden Bemerkungen machte die Redaktion ihre Ziele noch einmal ganz deutlich:
„Die Gegner der preußischen Wahlreform behaupten, daß im deutschen Volke, und besonders in seinen Oberschichten, der Wunsch nach einer Reform des preußischen Wahlrechts nicht bestehe und daß diese Forderung nur von Leuten ohne jede Gefolgschaft erhoben werde. Um den Beweis zu liefern, daß solche Behauptungen unwahr und daß gerade die berufenen Vertreter der deutschen Bildung von der Bedeutung und der Notwendigkeit der Wahlreform durchdrungen sind, haben wir einer größeren Anzahl bekannter Persönlichkeiten aus den verschiedensten Gebieten des Wissens und des Erwerbslebens die hier folgende Kundgebung vorgelegt und sie um ihre Zustimmung und ihre Unterschrift ersucht. Indem wir heute, mit der Kundgebung, die uns bisher zugegangenen Unterschriften veröffentlichen, glauben wir sagen zu dürfen, daß der Beweis, auf den es uns ankam, schon jetzt voll und einwandsfrei erbracht ist. Wir begrüßen mit besonders herzlicher Freude das Erwachen des politischen Geistes an den deutschen Hochschulen, wir konstatieren mit Befriedigung, daß es den vom Dreiklassenwahlrecht begünstigten Kreisen des Handels und der Industrie, soweit sie sich ein selbständiges Urteil gestatten, durchaus nicht an freiheitlichem Sinn und Opferfreudigkeit fehlt, und wir sind überzeugt, daß keine Regierung einer so starken und klar geäußerten Volksstimmung dauernd widerstehen kann.“
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Berliner Tageblatt, Nr. 620 vom 7. Dez. 1909, Mo.Bl., S. 1. In der Abend-Ausgabe erläuterte Theodor Wolff noch einmal die Motive und Absichten der „Kundgebung“. Ebd., Nr. 621 vom 7. Dez. 1909. Ab. Bl., S. 1.
[455]In der Tat stieß die „Kundgebung“ auf große Resonanz. Bereits am 2. Dezember 1909 lagen „einige hundert Unterschriften“ vor, „zum großen Teil von Universitätslehrern, ebenso aus den Kreisen der Großindustrie u. des Handels – ein fast überraschendes Resultat.“
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Die am 7. Dezember 1909 veröffentlichte Liste der Unterzeichner trug 562 Namen. Eine zweite Liste mit weiteren 255 Namen wurde in der Morgenausgabe vom 11. Dezember veröffentlicht,[455] Brief Theodor Wolffs an Lujo Brentano vom 2. Dez. 1909, BA Koblenz, Nl. Lujo Brentano, Nr. 65.
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in der Abendausgabe wurde wiederum betont, daß es weiterhin möglich sei, sich der „Kundgebung“ anzuschließen. Berliner Tageblatt, Nr. 628 vom 11. Dez. 1909, Mo.Bl., S. 1 f.
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Eine dritte Liste, vom 18. Dezember, umfaßte schließlich 131 Namen. Ebd., Nr. 629 vom 11. Dez. 1909, Ab. Bl., S. 1.
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Einige Zeit später wurde ein Separatdruck dieser „Kundgebung“ hergestellt, der rund 1000 Unterschriften trug. Ebd., Nr. 641 vom 18. Dez. 1909, Mo.Bl., S. 1 f.
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Max Weber gehörte, gemeinsam mit Ignaz Jastrow, Karl Lamprecht, Franz von Liszt, Lujo Brentano, Alfred Weber, Georg Simmel, Hugo Preuß, Walther Schücking, Gerhard Anschütz, Friedrich Meinecke, Edgar Jaffé, Ferdinand Toennies, Gerhart Hauptmann, Ludwig Ganghofer, Frank Wedekind, Engelbert Humperdinck, Hans Gregor, Max Slevogt, Lovis Corinth und Eugen Diederichs, zur ersten Gruppe der Unterzeichner vom 7. Dezember 1909. In der Folge veröffentlichte das Berliner Tageblatt wiederholt Kommentare anderer Zeitungen zu der „Kundgebung“, die anzeigen, mit welcher Aufmerksamkeit diese in der deutschen Presse aufgenommen worden war. Exemplare befinden sich im BA Potsdam, Nl. Friedrich Naumann, Nr. 26, sowie ebd., Reichslandbund-Pressearchiv, Nr. 6566.
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Berliner Tageblatt, Nr. 623 vom 8. Dez. 1909, Ab. Bl., S. 1 f.: „Die Kommentare zur Wahlrechtskundgebung“, sowie ebd., Nr. 638 vom 16. Dez, 1909, Ab. Bl., S. 2 f.: „Professor Biermer und die Wahlrechtskundgebung“.
Im Februar 1910 legte Bethmann Hollweg dem Landtag den „Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Vorschriften über die Wahlen zum Hause der Abgeordneten“ vor.
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Dieser stellte jedoch nur die größten Unzulänglichkeiten ab und bestätigte im wesentlichen das bestehende System. Sten.Ber.pr.AH, 21. Leg.Per., III. Sess. 1910, Anlagen, Band 3, S. 2041–2045.
Bereits seit Bekanntwerden des Entwurfs Anfang Februar kam es in der Öffentlichkeit zu Protesten. So beriefen unter anderem „Vertreter von Kunst und Wissenschaft, Handel, Industrie und Gewerbe“ für den 27. Februar 1910 eine große Protestversammlung im Zirkus Busch ein, die sich zu einer der bedeutendsten Wahlrechtsdemonstrationen der „,Intellektuellen‘ Berlins“ gestaltete
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und sich als die „Fortsetzung jenes Wahlrechtsmanifests“ [456]vom 7. Dezember 1909 verstand. Deutscher Geschichtskalender für 1910, Band 1, S. 31 f.
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Unter den rund 8000 Teilnehmern befanden sich auch zahlreiche Personen, die seinerzeit die „Kundgebung“ unterzeichnet hatten.[456] Berliner Tageblatt, Nr. 106 vom 28. Febr. 1910, Mo.Bl., S. 1.
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Ebd.
Vermutlich ist der uns überlieferte Separatabdruck der „Kundgebung“ vom 7. Dezember 1909 im Kontext dieser Wahlrechtsdemonstration gefertigt worden. Der Separatdruck trug den Titel „Was sagt die deutsche Bildung zum preußischen Wahlrecht?“ und wurde auf Initiative des „Freisinnigen Wahlrechtsausschusses“ hergestellt, der die liberale Agitation gegen das bestehende Wahlrecht und die Regierungsvorlage koordinierte.
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Mit der „Kundgebung“ und der eindrucksvollen Liste ihrer Unterzeichner konnten die Liberalen die angesehene „deutsche Bildungsschicht“ als ihre Verbündete im Wahlrechtskampf ins Feld führen. Dies geht aus den der Unterschriftenliste folgenden Bemerkungen des Separatdrucks hervor.
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Die dem Separatdruck der „Kundgebung“ beigegebenen Ausführungen lauten: „Im Inlande und Auslande hat stets das Urteil der deutschen Bildungsschicht eine hohe Bedeutung gehabt. Die größten politischen Erfolge sind in den Jahren 1848 bis 1871 mit Hilfe und unter Zustimmung der Bildungsvertreter gewonnen worden. Deshalb ist es von allergrößtem Interesse, zu sehen, wie sich die deutsche Bildungsschicht jetzt im Kampfe um das preußische Wahlrecht verhält. Das deutsche Volk will wissen, wo seine Professoren, Doktoren, seine hervorragenden Künstler und die ersten Männer der Technik und des Wirtschaftslebens stehen. Wir finden diese Männer in überwältigender Mehrzahl bei uns, die wir gegen das jetzt bestehende veraltete Wahlrecht und gegen die Vorlage der preußischen Regierung kämpfen. […] Dieser Aufruf hat in Nord und Süd freudige Zustimmung gefunden. Vor allem hat sich das deutsche Professorentum zu denen gesellt, die für eine zeitgemäße Weiterbildung der preußischen Verfassung eintreten. Wir veröffentlichen die lange Reihe der dem genannten Blatt [gemeint ist das Berliner Tageblatt, d. Hg.] zugegangenen Unterschriften, damit dieser Vorgang nicht der Vergessenheit verfalle. Die Bildung ist für den Fortschritt!“
Allerdings liefen all diese Wahlrechtsdemonstrationen ins Leere. Angesichts des ihn nicht zufriedenstellenden Gangs der Beratungen im preußischen Abgeordnetenhaus zog Bethmann Hollweg schließlich im Mai 1910 die Vorlage mit der Erklärung zurück, daß die Regierung „auf die Weiterberatung des Gesetzes keinen Wert mehr“ lege.
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Sten.Ber.pr.AH., 21. Leg.Per., Ill. Sess. 1910, Band 5, Sp. 6055.
[457]Zur Überlieferung und Edition
Der Abdruck folgt dem Text, der im Berliner Tageblatt, Nr. 620 vom 7. Dezember 1909, Mo.Bl., S. 1, unter der Überschrift „Für die Preußische Wahlreform“ erschien (A). Exemplare des später gefertigten Separatdruckes, der die Überschrift trägt „Was sagt die deutsche Bildung zum preußischen Wahlrecht?“, befinden sich im BA Potsdam, Nl. Friedrich Naumann, Nr. 26, sowie ebd., Reichslandbund-Pressearchiv, Nr. 6566. Da der Separatdruck gegenüber A keine Veränderungen aufweist, wird er hier vernachlässigt.