[386]Editorischer Bericht
Zur Entstehung
Die „Daily-Telegraph-Affaire“ des Jahres 1908 war eine der schwersten innenpolitischen Krisen des Deutschen Kaiserreichs, in deren Verlauf das „persönliche Regiment“ Kaiser Wilhelms II. in Frage gestellt und die Parlamentarisierung der Reichsverfassung gefordert wurde.
Ausgangspunkt der Krise war ein Artikel des Londoner Daily Telegraph vom 28. Oktober 1908, in dem verschiedene Äußerungen Wilhelms II. aus den Jahren 1907 und 1908 zu einem Presse-Interview zusammengestellt waren. Gemäß den Usancen des konstitutionellen Systems war der Artikel im Auftrag des Kaisers vor seinem Erscheinen dem Reichskanzler Bernhard von Bülow vorgelegt worden. Vermutlich ohne von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen, hatte Bülow die Prüfung des „Interviews“ dem Auswärtigen Amt überlassen und nichts getan, um die Veröffentlichung zu verhindern. Unter anderem enthielt der Artikel die Erklärung des Kaisers, daß er als Freund Englands zu einer kleinen Minderheit in Deutschland gehöre, und ferner, daß er Großbritannien während des Burenkrieges nicht nur diplomatisch unterstützt, sondern den Engländern darüber hinaus einen Feldzugsplan gegen die Buren habe zukommen lassen, der, wie der Verlauf des Krieges zeige, von der britischen Generalität auch berücksichtigt worden sei.
In der deutschen Öffentlichkeit löste das „Interview“ einen Sturm der Entrüstung aus. Man beklagte vor allem die anscheinend unkontrollierten politischen Alleingänge und Eingriffe des Kaisers und die damit verbundene Belastung der deutschen Außenpolitik. Die allgemeine Empörung erreichte ihren Höhepunkt in der Reichstagsdebatte vom 10./11. November 1908. In einer Reihe von Interpellationen brachten die Abgeordneten, darunter auch die Konservativen, ihre Kritik am Verhalten des Kaisers vehement zum Ausdruck.
1
Als Konsequenz der Geschehnisse forderten sie verfassungsrecht[387]liche Garantien gegen ein eigenmächtiges Eingreifen des Kaisers in die äußere Politik. Allerdings gingen die Ansichten darüber, worin diese „Garantien“ bestehen sollten, weit auseinander. Während die Konservativen, die Nationalliberalen und das Zentrum nur die Sicherung des geltenden konstitutionellen Systems wünschten, plädierten Linksliberale und Sozialdemokraten für eine Präzisierung der in Artikel 17 der Reichsverfassung nur äußerst vage umschriebenen „Verantwortlichkeit“ des Reichskanzlers.[386] Sten.Ber., Band 233, S. 5373–5439.
2
[387] Art. 17, Satz 2 der Reichsverfassung lautet: „Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers werden im Namen des Reichs erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.“
Angesichts dieser Stimmung ging Bülow auf Distanz zum Kaiser. Zwar übernahm er die politische Verantwortung für die Veröffentlichung des „Interviews“, doch geschah dies so beiläufig, daß letztlich der Kaiser als der Alleinschuldige erschien. So forderte Bülow am 10. November 1908 im Reichstag vom Kaiser „auch in Privatgesprächen jene Zurückhaltung […], die im Interesse einer einheitlichen Politik und für die Autorität der Krone gleich unentbehrlich ist.“ Sollte er diese nicht üben, „so könnte weder ich noch einer meiner Nachfolger die Verantwortung tragen.“
3
Nach diesen Äußerungen sah sich Wilhelm II. vollständig isoliert und zum Rückzug gezwungen. Am 17. November 1908 fand eine Besprechung zwischen Kanzler und Kaiser statt, nach der Bülow amtlich erklären ließ, daß der Kaiser seine vornehmste Aufgabe darin erblicke, „die Stetigkeit der Politik des Reichs unter Wahrung der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeiten zu sichern.“ Demgemäß billige der Kaiser „die Ausführungen des Reichskanzlers im Reichstage“ und versichere „den Fürsten von Bülow Seines fortdauernden Vertrauens.“ Sten.Ber., Band 233, S. 5396.
4
Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger, Nr. 272 vom 17. Nov. 1908, Abends, S. 1.
Zwar war damit der Höhepunkt der Krise überschritten, doch nicht die allgemeine Beunruhigung, die sich, wie die Hamburger Nachrichten schrieben, „des deutschen Volkes wegen der Eingriffe des Monarchen in die amtliche Politik bemächtigt“ hatte.
5
So wurde auch die Debatte über mögliche „verfassungsrechtliche Garantien“, die eine Wiederholung der Ereignisse verhindern sollten, in der Öffentlichkeit weitergeführt. Eine Zusammenstellung der Pressereaktionen findet sich in: Deutscher Geschichtskalender für 1908, hg. von Karl Wippermann, Band 2. – Leipzig: F. W. Grunow 1909, S. 126–133.
An dieser Diskussion beteiligte sich auch der Heidelberger Ortsverein der Nationalliberalen Partei. Für den 30. November 1908 berief er eine Versammlung ein, in der der renommierte Staatsrechtler Georg Jellinek als Hauptredner zum Thema „Kaiser und Reichsverfassung“ sprach. Aus[388]führliche, im wesentlichen übereinstimmende Berichte über diese Rede sowie die anschließende Diskussion finden sich in der Heidelberger Zeitung sowie im Heidelberger Tageblatt.
6
[388] Heidelberger Zeitung, Nr. 282 vom 1. Dez. 1908, 3. Bl., S. 1 f., und Nr. 283 vom 2. Dez. 1908, 4. Bl., S. 1 f.; Heidelberger Tageblatt, Nr. 282 vom 1. Dez. 1908, S. 4, und Nr. 283 vom 2. Dez. 1908, S. 4. Das Folgende ist nach diesen beiden Berichten referiert.
Die Veranstaltung, die in der Heidelberger Bürgergesellschaft „Harmonie“ vor einem großem Publikum stattfand, wurde von dem nationalliberalen Politiker und Mitglied des badischen Landtags Professor Philipp Quenzer eröffnet. Quenzer ging noch einmal auf die Ereignisse der letzten Wochen ein und meinte, daß nun, nachdem die „leidenschaftliche Erregung“ abgeklungen sei, „die ruhig abwägende Wissenschaft Gelegenheit“ finden müsse, „das ihre dazu zu sagen.“
In seinem Vortrag bewertete Georg Jellinek die „Daily-Telegraph-Affaire“ als die schwerste und ernsteste Krise des Reichs seit seiner Gründung. Sie werfe die Frage auf, „ob nicht eine Verfassungsänderung nötig“ sei. Für das Deutsche Reich sei die Konstruktion, daß der Kaiser „unverantwortlich“, der Reichskanzler hingegen „verantwortlich“ sei, richtig, da der Kaiser „über dem Parteigetriebe stehen“ müsse und im Volk als „Symbol der Einheit“ gelte. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Kanzlers plädierte Jellinek für eine Präzisierung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen. Sei der Kanzler bisher nur vom Vertrauen des Kaisers abhängig gewesen, so müßten nun Regelungen gefunden werden, die den Bundesrat und den Reichstag in die Lage versetzten, den Kanzler gegebenenfalls zum Rücktritt zwingen zu können. Jellinek schlug eine Ergänzung des Artikels 17 der Reichsverfassung vor. Er wollte die vage Formulierung, daß die „Anordnungen und Verfügungen des Kaisers […] zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers“ bedürfen, „welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt“, nun dahingehend erweitern, daß „die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers […] gegenüber dem Bundesrate und Reichstage“ bestehe, in dem Sinne, „daß er das ihm übertragene Amt der Verfassung und den Gesetzen entsprechend gewissenhaft wahrnehme und sich des Vertrauens, das sein Amt erfordert, würdig zeige.“ Der Reichstag solle das Recht erhalten, „auf Antrag des Bundesrates oder von hundert Mitgliedern mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitgliederzahl“ zu beschließen, „daß der Reichskanzler durch seine Amtsführung dieses Vertrauen verwirkt“ habe, und dadurch in die Lage versetzt werden, „das endgültige Ausscheiden des Reichskanzlers aus dem Reichsdienst“ zu bewirken. Die Einzelheiten des Verfahrens seien in den Geschäftsordnungen des Bundesrates und Reichstages zu regeln. Jellinek sah in einer solchen Ergänzung der Verfassung die Chance, nicht nur die Macht des Kaisertums [389]und das Ansehen des Reichskanzlers zu stärken, sondern zugleich auch „Bundesrat und Reichstag selbst zu einer […] Verantwortlichkeit vor der Nation und der Geschichte“ zu bringen. Gleichwohl bezweifelte er die Möglichkeit eines parlamentarischen Regierungssystems nach englischem Muster in Deutschland, da seiner Einschätzung nach „die großen parlamentarischen Parteien gar nicht zur Macht gelangen“ und, bisher wenigstens, auch keine Verantwortung übernehmen wollten.
Im Anschluß an diesen mit viel Beifall aufgenommenen Vortrag entspann sich eine lebhafte Diskussion zwischen dem Nationalökonomen Eberhard Gothein, Max Weber und Georg Jellinek. Die Heidelberger Zeitung sprach von einem „Tournier zwischen den drei Rednern“, dem die Zuhörerschaft „mit größter Spannung“ gefolgt sei.
7
Gothein lehnte eine Erweiterung der Rechte des Parlaments ab, da dort nur „Interessenpolitik“ betrieben werde. Max Weber hingegen verlangte in seinem ersten Diskussionsbeitrag mit Nachdruck den Übergang zum parlamentarischen System. Nachdem Gothein seine Position in einem weiteren Diskussionsbeitrag noch einmal bekräftigt hatte, sah sich Max Weber veranlaßt, ein zweites Mal in die Debatte einzugreifen. Insbesondere über Gotheins Äußerung, daß die „moralische Verantwortlichkeit des Monarchen“ niemals durch eine formale Verantwortlichkeit des Reichskanzlers abgelöst werden könne, kam es abschließend zu einer Kontroverse zwischen Jellinek und Gothein. Während Jellinek wieder für eine verfassungsrechtliche Präzisierung plädierte, die den Begriff der „Verantwortlichkeit“ allein auf den Reichskanzler anwendbar mache, blieb Gothein bei der Ansicht, daß es mehr darauf ankomme, „das Verantwortungsgefühl des Monarchen zu schärfen, als den Parlamentarismus zu stärken.“ Gegen 23 Uhr ging die Versammlung mit einem Schlußwort Quenzers zu Ende. [389] Heidelberger Zeitung, Nr. 282 vom 1. Dez. 1908, 3. Bl., S. 2.
Nach Marianne Webers Bericht waren Max Webers Diskussionsbeiträge nicht vorbereitet, sondern spontane Reaktionen auf Jellineks und, mehr noch, auf Gotheins Vorstellungen. Sie schrieb in einem Brief an Helene Weber, daß Max Weber eigentlich nur „aus Gefälligkeit“ zusammen mit ihr und Alfred Weber in den Vortrag gegangen sei und beide „seiner Schweigsamkeit“ versichert habe. Als Gothein jedoch „nationalmiserablen[,] nein: sogar konservativ angehauchten Kaff“ redete, sei er so „in Harnisch“ geraten, daß er sich nicht mehr zurückhalten konnte. Dann habe er „großartig mit beherrschter Leidenschaft u. Wucht“ gesprochen, so daß selbst andersdenkende Zuhörer „in der Seele gepackt“ worden seien.
8
Eine ähnliche Schil[390]derung findet sich auch bei Gustav Radbruch: „Ich sehe ihn noch an einer Säule des Saales stehen, höre noch den Ton seiner mächtigen Stimme, die seine Rede trug, Tatzenschläge eines Löwen, und erinnere mich noch des starken Eindrucks, den der in weiteren Kreisen Halbvergessene sich an diesem Abend mit einem Schlage wieder erzwang.“ Brief Marianne Webers an Helene Weber vom 9. Dez. 1908, Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446. Vgl. dazu auch Weber, Marianne, Lebensbild1, S. 411 f.
9
[390] Radbruch, Gustav, Der innere Weg. Aufriß meines Lebens. – Stuttgart: K. F. Koehler 1951, S. 84.
Max Weber setzte sich nicht nur an diesem Abend mit den Ideen Jellineks auseinander, die dieser in einem Artikel der Frankfurter Zeitung kurz danach noch einmal präzisierte,
10
sondern beriet ihn auch später bei deren Ausarbeitung. Jellinek, Georg, Die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers, in: Frankfurter Zeitung, Nr. 334 vom 1. Dez. 1908, 1. Mo.Bl., S. 1. Im 3. Mo.Bl., S. 1 f., desselben Tages berichtet die Frankfurter Zeitung unter der Überschrift „Kaiser und Reichsverfassung“ auch ausführlich über den Vortrag Jellineks in Heidelberg am 30. November, ohne jedoch die anschließende Diskussion zu erwähnen.
11
Max Webers Stellungnahme zu den Vorschlägen Jellineks wird in einem Brief an Friedrich Naumann, undat. [Ende Dez. 1908], MWG II/5, S. 712 ff., deutlich. Zum Kontext vgl. auch die Editorische Vorbemerkung zu diesem Brief, ebd., S. 711 f.
Auch auf einer ganz anderen Ebene sollten Max Webers Diskussionsbeiträge vom 30. November noch ein Nachspiel haben. Seine im Heidelberger Tageblatt referierten Bemerkungen über Rußland
12
wurden von der liberalen russischen Zeitung Russkija Vedomosti folgendermaßen wiedergegeben: „Es sei ein großes Glück für Deutschland, daß in Rußland sich die gegenwärtige Verfassung noch nicht fest verankert und die Stunde der russischen Erneuerung noch nicht geschlagen habe. Ein erneuertes Rußland würde eine solche Kraft und Macht auf den Stützen einer moralischen Stimmung und Begeisterung erlangen, die unvergleichbar wäre mit jeder anderen Macht auf dem Kontinent.“ Siehe unten, S. 395.
13
Max Weber sah sich mißverstanden. Eine Furcht der Deutschen vor einem freien Rußland hatte er nicht zum Ausdruck bringen wollen. Deshalb erläuterte er seine Position in einem offenen Brief an die genannte Zeitung und betonte, daß er der russischen Freiheitsbewegung keineswegs feindselig gegenüberstehe. Dieser Artikel in der Russkija Vedomosti, Nr. 50 vom 3. (16.) März 1909, S. 2, ist hier nach der Übersetzung von Dittmar Dahlmann im Editorischen Bericht zu: „Über Deutschland und das freie Rußland“, in: MWG I/10, S. 685 f., zitiert.
14
Der Brief erschien in der Russkija Vedomosti, Nr. 62 vom 17. (30.) März 1909, sowie in deutscher Fassung in der Neuen Badischen Landeszeitung, Nr. 158 vom 4. April 1909, 1. Mo. Bl. Er ist unter dem Titel „Über Deutschland und das freie Rußland“ ediert in: MWG I/10, S. 689–692. Zum Kontext vgl. den Editorischen Bericht, ebd., S. 685–688.
[391]Zur Überlieferung und Edition
Die Diskussionsbeiträge Max Webers zum Vortrag Georg Jellineks am 30. November 1908 sind uns in zwei Presseberichten überliefert:
- 1. „,Kaiser und Reichsverfassung‘. (Diskussion zum Vortrag des Herrn Geh[eimen] Hofrates Prof. Dr. Jellinek in der Nationalliberalen Partei[-]Versammlung am 30. November) II. (Schluß.)“, in: Heidelberger Tageblatt, Nr. 283 vom 2. Dezember 1908, S. 4. (A(1));
- 2. „Kaiser und Reichsverfassung, II.“, in: Heidelberger Zeitung, Nr. 283 vom 2. Dezember 1908, 4. Bl., S. 1. (A(2)).
Webers Ausführungen werden nach diesen Berichten wiedergegeben.