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Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[405]Editorischer Bericht

Zur Überlieferung

In dem konfessionell zwar gemischten, aber überwiegend römisch-katholischen Großherzogtum Baden waren die Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen durch das „Gesetz, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend“ vom 9. Oktober 1860
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[405] Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1860, S. 375–378.
geregelt. Es enthielt in § 11 folgende Regelung für die Klosterfrage: „Ohne Genehmigung der Staatsregierung kann kein religiöser Orden eingeführt und keine einzelne Anstalt eines eingeführten Ordens errichtet werden.“
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Ebd, S. 377.
Faktisch kam dies einem Errichtungsverbot gleich, denn die Staatsregierung genehmigte, sieht man von einigen Frauenklöstern ab, weder Orden noch einzelne Anstalten. Zu diesen Einschränkungen kamen im badischen Kulturkampf weitere hinzu. Die beiden Ordensgesetze von 1872
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Vgl. die Gesetze die öffentliche Lehrwirksamkeit der Mitglieder eines religiösen Ordens sowie die Abhaltung von Missionen durch Mitglieder religiöser Orden betreffend vom 2. April 1872, in: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden 1872, Nr. 15, S. 173 und 174.
untersagten den Mitgliedern religiöser Orden jede öffentliche Lehrtätigkeit, die „Abhaltung von Missionen“ und die Aushilfstätigkeit in der Seelsorge. Als der Konflikt zwischen Staat und katholischer Kirche abflaute, wurden durch ein Gesetz von 1894 wenigstens ausländische Ordensmitglieder zur Mission in Baden wieder zugelassen.
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Gesetz die Aufhebung des Gesetzes vom 2. April 1872, die Abhaltung von Missionen betreffend vom 19. Juli 1894, ebd. 1894, Nr. 34, S. 297.
In der Folgezeit brachte die Zentrumsfraktion der badischen II. Kammer unter Hinweis auf die seelsorgerische Tätigkeit der Orden immer wieder Anträge zur Zulassung von Männerklöstern ein, die aber von der nationalliberalen Mehrheit abgelehnt wurden.
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Vgl. hierzu und zum Folgenden Schofer, Josef, Die Klosterfrage im Großherzogtum Baden. Ein Beitrag zur kirchenpolitischen Geschichte der badischen Heimat. – Karlsruhe: Badenia 1918, S. 26 ff.
Die Nationalliberalen [406]verloren allerdings ihre absolute Mehrheit in der II. Kammer bei den Wahlen von 1897. Danach wurden die entsprechenden Gesetzesvorschläge des Zentrums zwar in der II. Kammer mit den Stimmen von Zentrum, Linksliberalen und Sozialdemokraten angenommen, stießen aber in der I. Kammer weiterhin auf Ablehnung.
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[406] Vgl. ebd., S. 30 f.
Angesichts des andauernden Widerstands der I. Kammer brachte die Zentrumsfraktion am 28. November 1901 folgende Resolution ein: „Die zweite Kammer hält es im Interesse der Förderung des Friedens für wünschenswert, daß der Streit wegen der Zulassung von Männerklöstern in Baden beseitigt werde, und erklärt, daß sie nichts dagegen zu erinnern findet, wenn die Großherzogliche Regierung in Anwendung des ihr nach § 11 des Gesetzes vom 9. Oktober 1860 zustehenden Rechts die Genehmigung dazu erteilt, daß einige solche Klöster zugelassen werden.“
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„Antrag betreffend die Zulassung von Ordensniederlassungen“ vom 28. Nov. 1901, in: Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogtums Baden vom Landtag 1901/1902. Beilagen zu den Protokollen der zweiten Kammer. Viertes Beilagenheft. – Karlsruhe: Badenia 1902, Nr. 5, S. 33.
Zugleich kursierten Gerüchte, die Genehmigung für eine Niederlassung von Männerklöstern sei inzwischen beschlossene Sache.
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Vgl. hierzu Röder von Diersburg, Heinrich Freiherr, Zur Klosterfrage in Baden. – Lahr: Moritz Schauenburg 1902, S. 14.
Obgleich Großherzog Friedrich I. ebenso wie Ministerpräsident Artur von Brauer „die Zulassung von Klöstern im Lande gegenwärtig für nicht angezeigt“ hielten,
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So der preußische Gesandte Karl Eisendecher in seinem Bericht vom 17. November 1901 an Reichskanzler Bernhard von Bülow, in: Das Großherzogtum Baden in der politischen Berichterstattung der preußischen Gesandten 1871–1918. Zweiter Teil: 1900–1918, bearb. von Hans-Jürgen Kremer. – Stuttgart: W. Kohlhammer 1992, S. 52 f.
schien jedenfalls die Regierung in der Niederlassung einzelner Männerorden keine Gefahr mehr zu sehen, ja, sie schien einen solchen Wunsch sogar für berechtigt zu halten, waren doch 62 % der badischen Bevölkerung römisch-katholisch.
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Ebd.
In diese Richtung gingen auch Artikel zur Klosterfrage, die am 20. November 1901 in der „Süddeutschen Reichskorrespondenz“ und am 21. November 1901 in der „Karlsruher Zeitung“ veröffentlicht wurden, und von denen man annahm, sie seien amtlich inspiriert.
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So fügte Eisendecher seinem Bericht an Bülow vom 23. Nov. 1901 die Artikel der Süddeutschen Reichskorrespondenz, Nr. 94 vom 20. Nov. 1901, sowie der Karlsruher Zeitung, Nr. 318 vom 21. Nov. 1901, bei. Vgl. ebd., S. 53.
Am 3. Juli 1902 schließlich wurde die Resolution von Ende November 1901 in der badischen II. Kammer debattiert und in namentlicher Abstimmung mit 33 gegen 20 Stimmen angenommen. Die Nationalliberalen stimmten dagegen, da – wie der Heidelberger Oberbürgermeister Karl Wilckens [407]in der Debatte sagte – „es gerade die streitbarsten Kräfte der katholischen Kirche sind, welche in diesen Männerorden sich konzentrieren, und […] es denselben nicht nur um ein religiös-beschauliches Leben, sondern auch um die Bekämpfung anderer Richtungen zu tun ist.“
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[407] Badischer Landtag. 120. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 3. Juli 1902, S. 1606. GLA Karlsruhe 233/11 202.
Dagegen erklärte der badische Minister der Justiz, des Kultus und Unterrichts, Alexander Freiherr von Dusch, die großherzogliche Regierung stehe „der Zulassung von Niederlassungen männlicher Orden nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber.“
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Ebd., S. 1604.
Wenn er auch deutlich verneinte, daß zwischen der Regierung und der Kurie „gegenwärtig förmliche Verhandlungen über die Zulassung von Klöstern“ schwebten, so unterstrich er doch die Bereitschaft des Ministeriums „in einleitende Verhandlungen einzutreten über die Modalitäten einer eventuellen Zulassung.“
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Ebd., S. 1611.
Nach dieser entgegenkommenden Erklärung setzte im nationalliberalen Lager ein „wilder Klostersturm“
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Schöfer, Klosterfrage im Großherzogtum, S. 32.
ein. Der Badischen Landeszeitung gab die Regierungserklärung „zu den schlimmsten Befürchtungen Anlaß.“
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Badische Landeszeitung, Nr. 313 vom 8. Juli 1902, Ab. Bl., S. 1.
Sie setzte ihre Hoffnung darauf, daß Großherzog Friedrich l. „goldene Worte“ finden werde, um „diejenigen zu beruhigen, welche zur Zeit infolge der klerikalen Agitation verblendet“ seien. Zudem sei es die Aufgabe der liberalen Partei in Baden, „die laxen Elemente aufzurütteln aus der Gleichgültigkeit, die sich seit Jahren in die Partei eingeschlichen“ habe.
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Badische Landeszeitung, Nr. 314 vom 9. Juli 1902, Mi. Bl., S. 1.
Neben der Kampagne in der Presse kam es zu Protesten von Bürgern. Sie hielten Versammlungen ab und schickten Adressen an die badische Regierung.
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Vgl. hierzu Roder von Diersburg, Klosterfrage, S. 44 ff.
Zu den bedeutendsten Adressen dieser Art zählen die „Erklärung“ Heidelberger Bürger sowie diejenige von 124 Professoren der drei badischen Hochschulen in Heidelberg, Freiburg und Karlsruhe, die beide von Max Weber mitverantwortet sind. Die im folgenden als Text 1 abgedruckte Heidelberger „Erklärung“ entstand – vermutlich Mitte Juli 1902 – unter Führung des bereits erwähnten nationalliberalen Landtagsabgeordneten und Heidelberger Oberbürgermeisters Karl Wilckens. Sie wurde am 25. Juli in der Heidelberger Tagespresse mit der Überschrift „Erklärung in der Frage der Männerorden“ veröffentlicht und war bereits zu diesem Zeitpunkt von rund 200 Heidelberger Honorationen unterzeichnet, darunter auch von Max Weber.
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Heidelberger Zeitung, Nr. 171 vom 25. Juli 1902, 2. Bl., S. [4].
Im August 1902 wurde sie in Form eines Separatdrucks mit einer handschrift[408]lichen Liste der Unterzeichner dem Großherzoglichen Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts übermittelt.
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[408] Vgl. das Schreiben des Heidelberger Stadtrats C. L. Ammann an das Großherzogliche Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts von August 1902. Die „Erklärung“ ist mit der handschriftlichen Kopfzeile „Heidelberg, den 25. Juli 1902“ versehen. GLA Karlsruhe, Großherzogthum Baden. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts, Generalia. Katholische Kirchensachen. (Klöster). Die Einführung bezw. Zulassung religiöser Männer-Orden und die Errichtung einzelner Ordensanstalten im Großherzogtum Baden betr. Hier speziell die an die Großh[erzogliche] Regierung im Jahre 1902 eingereichten Petitionen gegen die Zulassung von Männerorden, 235/207.
Diese „Erklärung“ fand offenbar großes Echo. So lagen dem Ministerium Ende August 1902 Unterzeichnerlisten mit insgesamt 1881 Namen vor.
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Die 1881 Unterschriften wurden notariell beurkundet. Die Zahl erhöhte sich im weiteren Verlauf des Jahres noch erheblich, da sich auch zahlreiche kleinere Gemeinden aus der Umgebung Heidelbergs mit gleichlautenden Erklärungen an die badischen Behörden wandten. Ebd.
Zur Unterschrift der hier als Text 2 wiedergegebenen Eingabe an den Großherzog vom 30. Juli 1902 waren „nur die Ordinarien und etatmäßigen Extraordinarien“ der badischen Hochschulen aufgefordert. Dies geht aus der redaktionellen Bemerkung der in München erscheinenden Allgemeinen Zeitung hervor, die die Petition am 7. August 1902 veröffentlichte.
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Allgemeine Zeitung, Nr. 215 vom 7. Aug. 1902, Mo.Bl., S. 2.
Wie das Blatt weiter schreibt, enthielt „das Verzeichnis […] fast sämtliche Professoren der drei Hochschulen.“
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Ebd.
Über die Umstände, die Max Weber veranlaßten, die Erklärungen zu unterschreiben, wissen wir nichts. Auch in der Korrespondenz findet sich dazu kein Hinweis. Nach langer krankheitsbedingter Abwesenheit war er erst im April 1902 nach Heidelberg zurückgekehrt. Möglicherweise ist sein Engagement Ausdruck des Wunsches, sich am politischen und akademischen Leben Heidelbergs wieder verstärkt zu beteiligen, schrieb er doch zu dieser Zeit, im Juli 1902, an den Dekan der Philosophischen Fakultät, Carl Bezold, daß er „von jetzt ab sehr gern wieder an den Fakultätsgeschäften Teil nehmen“ wolle.
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Brief Max Webers an Carl Bezold, undat. [vor dem 16. Juli 1902], UA Heidelberg H-IV 102/132, Bl. 697 (MWG II/4).
Der Gang der Ereignisse war im Sinne der Unterzeichner. Nicht zuletzt wegen der Bedenken des Großherzogs Friedrich I. zogen sich die Verhandlungen zwischen der badischen Regierung und der Kurie über die Klosterfrage über Jahre hin. Erst im Juli 1918 wurde per Gesetz die Gründung und Niederlassung von Orden in Baden völlig freigegeben.
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Gesetz betreffend die Änderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Oktober 1860 über die rechtliche Stellung der Kirche und kirchlicher Vereine im Staate vom 4. Juli 1918, in: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden 1918, Nr. 33, S. 193–198.

[409]Zur Überlieferung und Edition

Bei den beiden von Max Weber mitunterzeichneten Erklärungen gegen die Zulassung von Männerorden in Baden handelt es sich zum einen um die „Erklärung“ Heidelberger Bürger und zum anderen um die Eingabe von 124 Professoren der drei badischen Hochschulen. Beide Erklärungen sind uns in vielfältiger Weise überliefert, so etwa als Veröffentlichungen in der Presse und auch in Form gedruckter oder handschriftlicher Eingaben an die badischen Behörden.
Die „Erklärung“ Heidelberger Bürger wird hier in der Fassung, wie sie dem Großherzoglichen Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts im August 1902 übermittelt wurde, abgedruckt. Es handelt sich dabei um einen mit der handschriftlichen Kopfzeile „Heidelberg, den 25. Juli 1902“ und mit 208 Unterschriften versehenen Separatdruck. Er befindet sich im GLA Karlsruhe, Großherzogthum Baden. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Generalia. Katholische Kirchensachen. (Klöster). Die Einführung bezw. Zulassung religiöser Männer-Orden und die Errichtung einzelner Ordensanstalten im Großherzogtum Baden betr. Hier speziell die an die Großh[erzogliche] Regierung im Jahre 1902 eingereichten Petitionen gegen die Zulassung von Männerorden, 235/207. Gegenüber den Veröffentlichungen in der Presse weist diese Fassung eine signifikante Abweichung auf, die an entsprechender Stelle im textkritischen Apparat mitgeteilt wird.
In demselben Faszikel des GLA Karlsruhe ist die handschriftliche Fassung der von 124 Professoren der drei badischen Hochschulen gezeichneten Erklärung vom 30. Juli 1902 enthalten. Ihr sind Listen mit den eigenhändigen Unterschriften der Unterzeichner beigegeben. Dies deutet darauf hin, daß es sich hierbei um das Original der an den Großherzog von Baden gerichteten Eingabe handelt, das im Verwaltungsweg über das Großherzogliche Geheime Kabinett, das Großherzogliche Staatsministerium in die Akten des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts gelangte.
1
[409] Dies geht aus den auf der Eingabe angebrachten Aktenvermerken hervor.
Der Abdruck folgt dieser Fassung. Die geringfügigen Abweichungen gegenüber den Veröffentlichungen in der Presse werden nicht eigens annotiert. Beide Texte sind mit A sigliert.