Wortbildmarke BAdW

MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[439]Editorischer Bericht

Zur Entstehung

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wollte man das preußische Volksschulwesen neu regeln. Dies war ein äußerst brisantes Thema, wie etwa die Vorgänge im Jahre 1892 zeigten. Am 15. Januar 1892 legte der preußische Kultusminister Robert Graf Zedlitz-Trütschler den „Entwurf eines Volksschulgesetzes“ vor.
1
[439] Sten.Ber.pr.AH, 17. Leg.Per., IV. Sess. 1892, Anlagen, Band 1, Nr. 9.
Danach sollten neue Volksschulen nur noch als Konfessionsschulen errichtet werden, denn – so die Begründung – die „erziehliche Wirkung des Unterrichts“ hänge ganz wesentlich davon ab, daß „sich die Lehrer, die Schüler und die Eltern der Kinder auf demselben Glaubensgrunde bewegen.“
2
Ebd., Begründung, S. 15.
Der Entwurf, der den Forderungen des Zentrums Rechnung trug, war bereits im Staatsministerium nicht unumstritten und löste einen Proteststurm in der Öffentlichkeit aus, der vor allem vom protestantischen Bildungsbürgertum getragen wurde. Es kam zu einer Wiederbelebung der „Kulturkampf“-Stimmung in der Öffentlichkeit. Die Proteste gegen ein konfessionell ausgerichtetes Volksschulwesen führten zu einer Regierungskrise, als Wilhelm II. schließlich eine Zurücknahme der Vorlage forderte. Reichskanzler Leo von Caprivi gab daraufhin sein Amt als preußischer Ministerpräsident auf und der Kultusminister Graf Zedlitz-Trütschler trat zurück. Der Gesetzentwurf wurde am 28. März 1892 zurückgezogen.
Unabhängig davon sollte die Finanzierung der Volksschulen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Im Mai 1904 einigten sich im preußischen Abgeordnetenhaus der Konservative Ernst von Heydebrand und der Lasa, der Freikonservative Freiherr Octavio von Zedlitz-Neukirch und der Nationalliberale Albert Hackenberg auf einen „Schulkompromiß“.
3
Sten.Ber.pr.AH, 20. Leg.Per., I. Sess. 1904/05, Anlagen, Band 5, S. 2910.
Dieser sah vor, daß die Finanzierung der Volksschulen künftig den Stadt- und Landgemeinden sowie den Gutsbezirken obliegen solle. Daneben wurde als Grundsatz aufgestellt, daß „in der Regel […] die Schüler einer Schule derselben Konfession angehören und von Lehrern ihrer Konfession unterrichtet werden“ [440]sollten. Ausnahmen seien nur „aus besonderen Gründen, insbesondere aus nationalen Rücksichten oder da, wo dies der historischen Entwickelung entspricht, zulässig.“ Wie bereits 1892 sollte damit die Simultanschule zurückgedrängt werden. Auf der Basis dieser Vorlage entstand der „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen“, den das preußische Staatsministerium am 2. Dezember 1905 im Abgeordnetenhaus einbrachte.
4
[440] Ebd., 20. Leg.Per., II. Sess. 1905/06, Anlagen, Band 1, S. 173–226.
Die Front der Gegner war diesmal erheblich kleiner als 1892. Zu den Wortführern der Opposition gehörte der Marburger Philosoph Paul Natorp, der in zahlreichen Aufsätzen, Zeitungsartikeln und Vorträgen gegen den Entwurf Stellung nahm.
5
Jegelka, Norbert, Paul Natorp. Philosophie, Pädagogik, Politik. – Würzburg: Königshausen und Neumann 1992, S. 103–106.
Die schlimmste Konsequenz sah Natorp in einer „Auslieferung der Schule an die Kirche“.
6
Natorp, Paul, Wider die Schulvorlage. Vortrag gehalten in öffentlicher Versammlung zu Marburg am 19. Januar 1906. – Halle: Gebauer-Schwetschke 1906, S. 16.
Zudem führe der von evangelischer Seite gewünschte kirchliche Einfluß auf die Volksschule letztlich zu einer Stärkung der „katholisierenden Tendenz“.
7
Natorp, Paul, Zur sachlichen Klarstellung, in: Die Christliche Welt. Evangelisches Gemeindeblatt für Gebildete aller Stände, Nr. 22 vom 31. Mai 1906, Sp. 523–525, hier Sp. 524.
Paul Natorp gehörte dann auch zu jener Gruppe von Professoren, die das Zustandekommen des Gesetzes mit Hilfe eines öffentlichen Aufrufs in letzter Minute zu verhindern suchte. Zwischen der ersten und zweiten Lesung im preußischen Abgeordnetenhaus wandte er sich mit einer Anfrage an zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter auch an Max Weber. Dieser sagte in einem Schreiben vom 16. März 1906 seine Unterstützung zu: „Selbstverständlich steht mein Name für den Aufruf zur Verfügung.“ Allerdings beurteilte er die Erfolgsaussichten sehr skeptisch: „Leider werden ja auch sehr viel gewichtigere Namen an der Sache nicht mehr allzuviel ändern können, wenn nicht doch wieder etwas ,Plötzliches‘ eintritt.“
8
Brief Max Webers an Paul Natorp vom 16. März 1906, MWG II/5, S. 51.
Der Aufruf, der dem preußischen Abgeordnetenhaus mit allen Unterschriften übermittelt werden sollte, erschien am 23. März 1906 in mehreren Tageszeitungen mit den Namen von 27 deutschen Hochschullehrern, darunter Lujo Brentano, Felix Dahn, Rudolph Eucken, Wilhelm Foerster, Ignaz Jastrow, Georg Jellinek, Karl Lamprecht, Walther Schücking, Werner Sombart, Heinrich Wölfflin, Max Weber und Wilhelm Wundt. Der Aufruf und insbesondere einige übertreibende Überschriften wie „Das intellektuelle Deutschland gegen die Schulvorlage“
9
Frankfurter Zeitung, Nr. 81 vom 23. März 1906, 2. Mo.Bl., S. 1.
und „Die Hochschulen gegen das [441]Schulgesetz“
10
[441] Kölnische Zeitung, Nr. 309 vom 23. März 1906, 1. Mo.Bl., S. 1.
erregten Entrüstung. So wandte sich Hans Delbrück in den Preußischen Jahrbüchern mit einem Aufsatz unter dem Titel „Die Kundgebung der 27 gegen die Schulvorlage“
11
Preußische Jahrbücher, Band 124, 1906, S. 382–385.
dagegen, daß der Aufruf „in der liberalen Presse als eine Kundgebung der Professorenschaft, der Intellektuellen […] hingestellt worden“ sei, obschon „hier nur eine ganz kleine Gruppe das Wort genommen“ habe. Wenn auch „massenhaft Postkarten mit Vordruck verschickt worden“ seien, sei „die Zahl derjenigen, die sich haben gewinnen lassen, sehr klein geblieben.“ So habe man „ganze 650 Unterschriften aus den verschiedensten Ständen und Berufsarten […] binnen vier Wochen glücklich zusammengebracht; vielleicht ein Drittel oder Viertel davon sind Hochschullehrer.“ Für Delbrück war der Aufruf „eine höchst bedauerliche, ja peinliche Erscheinung“, eine „formell wie materiell so traurig verunglückte Enunziation“, die „durch und durch undeutsch und unprotestantisch gedacht und empfunden“ sei. Der Versuch, zwischen Protestantismus und Katholizismus einen neutralen Ausgleich mit Hilfe der Simultanschule zu schaffen, sei „eine Absurdität und eine Verleugnung des Besten und Heiligsten, was das deutsche Geistesleben bisher hervorgebracht und ausgemacht“ habe.
Diese Kritik, die Max Weber später einmal als eine „illoyale, geschmacklos anmaßende und überdies unaufrichtige Attacke“ bezeichnete,
12
Brief Max Webers an Alfred Weber vom 30. Jan. 1907, MWG II/5, S. 231–236, hier S. 234.
veranlaßte Paul Natorp zu einer scharfen Replik in der Christlichen Welt vom 31. Mai 1906.
13
Vgl. dazu oben, S. 440, Anm. 7.
Darin lehnte er nicht nur die inhaltlichen Bedenken Delbrücks ab, sondern wandte sich auch gegen dessen Behauptung, daß nur eine kleine Gruppe auf den Aufruf reagiert habe. Natorp hielt dem entgegen, daß „von 2500 Ordinarien und Extraordinarien, an die das Schriftstück versandt worden ist, über 800 (also etwa ) ihre Unterschrift gegeben haben. Nichtakademiker (Künstler, Dichter, Schulmänner; Privatleute waren ausgeschlossen) sind höchstens 200 aufgefordert worden und stehen kaum mehr als 100 unter der Kundgebung. Wir haben es also zu tun mit an 1000 Unterzeichnern, von denen 8–900 Hochschullehrer sind.“ Gleichwohl räumte er auch hier – wie bereits zuvor
14
Intellektuelle und – andere Geister, Kölnische Zeitung, Nr. 408 vom 17. April 1906, Mi. Bl., S. 1. Die Autorschaft Natorps ergibt sich aus dem Hinweis in seinem oben, S. 440 in Anm. 7 genannten Artikel in der Christlichen Welt vom 31. Mai 1906.
– ein, daß die Bewegung gegen die Schulvorlage von 1892 stärker gewesen sei und daß „,die Intellektuellen‘ dem heutigen Gesetzentwurf leider nicht so geschlossen gegenüberstehen.“
[442]In der Tat fand sich auch im preußischen Abgeordnetenhaus eine breite Mehrheit für den Gesetzentwurf, so daß sich Max Webers pessimistische Voraussage erfüllte. Der „Gesetzentwurf, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen“ wurde am 6. Juli 1906
15
[442] Sten.Ber.pr.AH, 20. Leg.Per., II. Sess. 1905/06, Band 4, Sp. 5912.
angenommen und trat mit Wirkung vom 1. April 1908 in Kraft.
16
GS 1906, S. 335–364.

Zur Überlieferung und Edition

Die Einspruchserklärung gegen die preußische Schulvorlage wurde in mehreren Tageszeitungen und Zeitschriften veröffentlicht. Der Abdruck folgt dem Text, wie er unter der Überschrift „Das intellektuelle Deutschland gegen die Schulvorlage“ in der Frankfurter Zeitung, Nr. 81 vom 23. März 1906, 2. Mo.Bl., S. 1, erschien (A). Der Abdruck der Erklärung in anderen Zeitungen und Zeitschriften, wie etwa in der Kölnischen Zeitung, Nr. 309 vom 23. März 1906, 1. Mo.Bl, S. 1, der Pädagogischen Zeitung, Nr. 13 vom 29. März 1906, S. 264, und der Chronik der Christlichen Welt, Nr. 18 vom 3. Mai 1906, Sp. 214–216, bleibt unberücksichtigt.
Die Frankfurter Zeitung versah den Text mit der folgenden redaktionellen Bemerkung:
„Die Gefahr, daß die reaktionäre Schulvorlage Gesetzeskraft erlangt, rückt immer näher. Die Schäden, welche daraus für Schule und Volk drohen, sind so folgenschwer, daß noch in letzter Stunde alle Kräfte aufgeboten werden müssen, um das zu erwartende Unheil abzuwehren. In dieser Erkenntnis wendet sich eine große Zahl Hochschullehrer, Künstler, Schriftsteller, Schulmänner usw. mit einer Kundgebung von erfreulicher Entschiedenheit an Bürgertum und Volksvertretung, worin sie nachdrücklichen Protest gegen die Konfessionalisierung der Volksschule einlegt. Wir geben diese Kundgebung, die demnächst auch dem Abgeordnetenhause zugehen wird, im Wortlaut wieder, zunächst mit den Namen der ersten Unterzeichner; die Veröffentlichung der übrigen Namen wird später erfolgen.“ Die Überschrift wurde vom Herausgeber in Anlehnung an Formulierungen im 1. Absatz des Textes gebildet.