[490]Editorischer Bericht
I. Zur Entstehung
Als Weber die folgende Rezension im Frühjahr 1894 verfaßte, näherte sich seine Berliner Zeit dem Ende. Am 25. April 1894 wurde er zum Wintersemester 1894/95 in Freiburg zum ordentlichen Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft ernannt.
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Die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte informierte in demselben Band, in dem die hier edierte Rezension Max Webers erschien, über Webers Berufung nach Freiburg.[490] Mommsen, Wolfgang J., Einleitung, in: Weber, Landarbeiterfrage, MWG I/4, S. 40, Anm. 139 (Ernennung in Freiburg).
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In den vermischten Personalnachrichten am Ende des Bandes der Savigny-Zeitschrift, in der die nachstehende Rezension erschien, findet sich die Notiz: „Der außerordentliche Professor der Rechte Dr. Max Weber in Berlin ist als Nachfolger des nach Wien berufenen ordentlichen Professors der Staatswissenschaften Dr. von Philippovich nach Freiburg i. Br. berufen worden.“ Vgl. Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 15, 1894, S. 196.
In seinem letzten Berliner Semester, dem Sommersemester 1894, hielt Weber erstmals eine Vorlesung ,Agrarrecht und Agrargeschichte‘ ab,
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in der er ähnliche Fragen der Agrarverfassung, der Fluraufteilung und der Entstehung der Gutswirtschaft bei den Römern, Kelten und Germanen wie in der folgenden Rezension ansprach und dabei ausdrücklich auf Seebohm und Vinogradoff verwies. Ausweislich des gedruckten Vorlesungsverzeichnisses der Berliner Universität las Weber im Sommersemester 1894 neben der agrarrechtlichen und agrargeschichtlichen Vorlesung auch Handels- und Seerecht, Handels- und Seerechtsgeschichte, Handelrechtspraktikum, Versicherungsrecht und Versicherungswesen, Preußische Rechtsgeschichte. Vgl. Verzeichniss der Vorlesungen, welche auf der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin im Sommer-Semester vom 16. April 1894 bis 15. August 1894 gehalten werden. – Berlin: o. V. 1894, S. 4.
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Bereits zuvor hatte Weber vergleichbare Proble[491]me in der ersten These seiner Disputation formuliert, die ihn danach vor allem in der ‚Römischen Agrargeschichte‘ sowie bei seiner Studie zur ‚Lage der Landarbeiter‘ in den ostelbischen Gebieten in den Jahren 1891 bis 1893 beschäftigen sollten. Weber, Max, Agrarrecht und Agrargeschichte, MWG III/5, S. 117, 134 und 136. Ebenso sollte Weber auf dieses Buch von Vinogradoff in seiner Freiburger Vorlesung zur Agrarpolitik im Sommersemester 1895 (ebd., S. 171 und 175) und in seiner Heidelberger Vorlesung zum gleichen Thema im Wintersemester 1897/98 (ebd., S. 207 und 215) verweisen. Vgl. Aldenhoff-Hübinger, Rita, Editorische Vorbemerkung, in: Weber, Max, Agrarrecht, Agrargeschichte, Agrarpolitik. Vorlesungen 1894–1899, MWG III/5, S. 67 f.
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Daraus dürfte zu erklären sein, daß Weber in seiner Rezension zu Vinogradoff dessen Befunde für England in einem Exkurs von über einer Seite an einem „gleichmäßigen Typus der mittelalterlichen Gutswirtschaft“ im westlichen Europa[491] Riesebrodt, Martin, Editorischer Bericht, in: Weber, Lage der Landarbeiter, MWG I/3, S. 18–24; Deininger, Jürgen, Einleitung, in: Weber, Römische Agrargeschichte, MWG I/2, S. 43–54; Mommsen, Wolfgang J., Editorischer Bericht zu „Die ländliche Arbeiterverfassung“, in: Weber, Landarbeiterfrage, MWG I/4, S. 157–159 sowie S. 223, Anm. 1.
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maß und den Übergang vom römischen Kolonat zur mittelalterlichen Gutswirtschaft besonders akzentuierte. Im Hintergrund standen dabei für Weber augenscheinlich die Forschungen des Berliner Professors für Statistik und Nationalökonomie, August Meitzen, dessen Thesen Weber wohl aus dessen Vorlesungen und aus dem persönlichen Umgang mit ihm kannte. Siehe unten, S. 495, Z. 21–23.
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Denn das große Werk Meitzens zu ‚Siedelung und Agrarwesen der Westgermanen und der Ostgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und Slawen‘, das Weber in der Rezension „sehnlichst“ erwartete, Zu Meitzens Bedeutung für Webers agrarhistorische Interessen vgl. Deininger, Einleitung, in: Weber, Römische Agrargeschichte, MWG I/2, S. 11, Anm. 54, S. 14–18. Auch widmete Weber seine Habilitationsschrift Meitzen, vgl. Weber, Römische Agrargeschichte, MWG I/2, S. [92].
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konnte er zur Zeit der Abfassung der Rezension noch nicht anführen. Es erschien in drei Bänden erst im Jahr 1895 in Berlin. Siehe unten, S. 499, Anm. 25.
Mit seiner Arbeit zur englischen Dorfgemeinschaft wurde Vinogradoff 1884 in Moskau promoviert. Anschließend arbeitete er sie um und publizierte sie 1892 auf Englisch. In dieser Fassung besprach Max Weber das Werk, ohne den genauen Entstehungszusammenhang zu erklären. Ähnlich wie es 1895 auch Meitzen tun sollte, griff Paul Vinogradoff in seinem Buch zur englischen Dorfgemeinschaft die Seebohm’sche These einer seit römischen Zeiten durchgehenden Unfreiheit der bäuerlichen Hintersassen an.
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Daraus dürfte sich Webers große Zustimmung zu Vinogradoffs Werk erklären lassen. Siehe unten, S. 499, Anm. 26.
Paul Vinogradoff, ein gebürtiger Russe, hatte als 21jähriger im Jahr 1875/76 mit einem russischen Begabtenstipendium in Berlin vorrangig Rechtswissenschaften studiert und dabei Seminare von Heinrich Brunner und Theodor Mommsen besucht.
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Obwohl Max Weber zu jung war, um ihn da[492]mals persönlich kennengelernt zu haben, war ihm bei seiner Rezension bewußt, daß Vinogradoff ein Mitglied des „Berliner germanistischen Seminars“ war. Frederick Maurice Powicke in seinem Nachruf auf Vinogradoff, in: English Historical Review, vol. 41, 1926, S. 236–241; sowie Allen, C. K., Art. Vinogradoff, in: Dictionary of National Biography (1922–1930). – Oxford: University Press 1937, S. 871b–874a.
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In dieser Zeit hatte Vinogradoff sicherlich auch mit Meitzen, der seit 1875 außerordentlicher Professor an der Berliner Universität war, Kontakt und erhielt von ihm erste Impulse für seine Studie. Anhand der Berliner Universitätsakten läßt sich jedoch weder nachweisen, daß Vinogradoff, geboren am 1. Dezember 1854, von 1884–1887 „probationary professor“, also außerordentlicher Professor, in Berlin war, noch daß er einen juristischen Doktorgrad der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin erworben hat.[492] Siehe unten, S. 494, Z. 21 f.
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So aber Corpus Christi College Oxford, Biographical Register 1880–1974, hg. von P. A. Hunt und N. A. Flanagan. – Oxford: University Press 1988, S. 41 f.
Eine Rezension zu Vinogradoffs ,Villainage in England‘ publizierte im gleichen Jahr wie Weber der Leipziger Wirtschaftshistoriker August von Miaskowski in der Zeitschrift für Social- und Wirthschaftsgeschichte.
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Ähnlich wie Weber betonte er, daß Vinogradoff zu recht und gegen Seebohm den Umbruchscharakter vom antiken Kolonat zur mittelalterlichen Dorfverfassung und Grundherrschaft belegt habe. Miaskowski, August von, Paul Vinogradoff, Villainage in England. Essays in mediaeval English history. Oxford, Clarendon Press, 1892, in: Zeitschrift für Social- und Wirthschaftsgeschichte, 2. Band, 1894, S. 141–147, S. 143 (zu den genaueren Entstehungszusammenhängen von Vinogradoffs Arbeit).
Für die Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte sollte Weber auch noch ein späteres Werk Vinogradoffs, wahrscheinlich „The Growth of the Manor“ (1905), besprechen. Weber mußte die Rezension jedoch wegen zeitlicher Überlastung an Ulrich Stutz, den für Rezensionen zuständigen Herausgeber der germanistischen Abteilung der Savigny-Zeitschrift, zurückgeben.
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Korrespondenzen Webers mit Ulrich Stutz vom 20. Jan. 1906 (Übernahme der Rezension), vom 22. Juli 1906 und vom 22. Mai 1908 (Absage), in: Weber, Max, Briefe 1906–1908, hg. von Μ. Rainer Lepsius und Wolfgang J. Mommsen (MWG II/5). – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1990, S. 27, 118, und S. 576 mit Anm. 2.
II. Zur Überlieferung und Edition
Max Weber fertigte, wohl als Grundlage für seine Rezension und die agrarrechtlichen Vorlesungen, recht umfangreiche Exzerpte aus Vinogradoffs ,Villainage in England‘ an,
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die als bloße Vorstudien in der Max Weber-Gesamtausgabe nicht ediert werden. Ein Manuskript des Rezensionstextes ist dagegen nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der in der Zeitschrift [493]der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, hg. von E[rnst] I[mmanuel] Bekker, A[lfred] Pernice, R[ichard] Schröder und H[einrich] Brunner, 28. Band (= Germanistische Abteilung 15. Band), 1894, S. 187–192, erschienen ist (A). Die Rezension ist gezeichnet: „Berlin, April 1894. Max Weber“. Das Exzerpt ist im Nachlaß Webers erhalten: GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 31, Bd. 2, Bl. 221Vs–228Rs.
Der Originaltext ist in einer Antiquaschrift gesetzt, die die Umlaute für Großbuchstaben und das „ß“ nicht enthält. Gemäß den Editionsregeln wurden Ae, Ue stillschweigend durch Ä, Ü und „ss“ durch „ß“ ersetzt. Max Webers eigenwilliger Wortgebrauch von „allmälig“ sowie historisch bedingte Schreibweisen, wie z. B. „Frohnhofswirthschaft“, „Construction“ oder „skizzirte“, wurden beibehalten.