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MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[468]Editorischer Bericht

I. Zur Entstehung

Bald nach seiner Habilitation verfaßte Max Weber die folgende Rezension zum Wechselrecht für Goldschmidts „Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht“. Seit dem Sommersemester 1892 vertrat Weber die Professur seines im Mai erkrankten Lehrers Levin Goldschmidt
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[468] GStA PK, I. HA, Rep. 76, Va Sekt. 2., Tit. IV, Nr. 45, Bd. 5, Blatt 141 ff.
und klagte in verschiedenen Briefen über die damit einhergehende große Unterrichtsbelastung.
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Brief an Hermann Baumgarten vom 18. April 1892 aus Charlottenburg, in dem er klagt, seine Arbeitskraft überschätzt zu haben, in: Weber, Jugendbriefe, S. 343 (dass., GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 7, Blatt 59–62, dort mit der Datierung 28. April; MWG II/2); Brief an Theodor Mommsen vom 25. Dez. 1892, infolge starker Arbeitsbelastung nicht an Abendgesellschaften teilnehmen zu können (DStB Berlin, Nl. Theodor Mommsen; MWG II/2). Briefe an Clara Weber vom 26. Nov. 1892 und vom 7. Jan. 1893, in: Weber, Jugendbriefe, S. 355 und 357 (MWG II/2).
In dieser Zeit setzte er sich neben seiner Arbeit an der Landarbeiterstudie nochmals mit den Themen seiner Doktorarbeit auseinander und plante erneut, Goldschmidts Kritik an seiner Doktorarbeit entgegenzutreten.
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Zur Kritik Goldschmidts, die sich teilweise auch schon in seinem Gutachten für Webers Habilitation im Handelsrecht andeutete, siehe den Anhang zur Einleitung, oben, S. 101–104, sowie Goldschmidt, Universalgeschichte des Handelsrechts, S. 279–290. Mit dieser Kritik wollte sich Weber bereits in der Probevorlesung im Rahmen seines Habilitationsverfahrens auseinandersetzen. Allerdings wählte die Berliner Fakultät ein anderes Thema für die Probevorlesung aus. Siehe den Editorischen Bericht zur ‚Geschichte der Handelsgesellschaften‘, oben, S. 125. Auch noch in einem Brief an Lujo Brentano vom 20. Febr. 1893 äußerte Weber die Absicht, Goldschmidts Kritik entgegentreten zu wollen. Vgl. Weber, Jugendbriefe, S. 363 (dass., BA Koblenz, Nl. Lujo Brentano, Nr. 67, Blatt 177–178; MWG II/2).
Vermutlich aufgrund seiner Arbeitsbelastung beschränkte er sich in der folgenden Rezension jedoch auf eine referierende und lobende Darstellung des Inhalts, ohne eigene exkursartige Ausführungen einfließen zu lassen.
Inhaltlich konnte Weber mit der Besprechung von Schaps’ Monographie, die am 11. März 1892 erschienen war,
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Vgl. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige, Jg. 59, 1892, Nr. 59 vom 11. März 1892, S. 1503.
an seine Studie zum mittelalter[469]lichen Handelsrecht anknüpfen. Es zeichnen sich hier bereits Webers künftige Interessen an den rechtlichen Fragen von öffentlichen Anleihen, ihrer Umlauffähigkeit und dem Handel mit ihnen, also von ,Börsenfragen‘ im weiteren Sinne ab.
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[469] Brief an Gustav Schmoller vom 23. Febr. 1894 aus Berlin, in: GStA PK, VI. HA, Nl. Gustav Schmoller, Nr. 186 unpaginiert (MWG II/2), in dem er Schmoller für die Übersendung einschlägiger Artikel dankte, die er in seinem Handelsrechtspraktikum für die Behandlung der Börsen-Enquete verwenden könne.
Die von Weber in der Rezension angeführten Autoren des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handelsrechts hatte er durchgängig bereits in seiner ,Geschichte der Handelsgesellschaften‘ zitiert. Auch seine in der Rezension vertretene Einschätzung, von den „italienischen Theoretikern‟ keine sichere Antwort zu den praktischen Fragen des Charakters von Wertpapieren erhalten zu können,
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Siehe unten, S. 474, Z. 9–11.
hatte Weber bereits im sechsten Kapitel der ,Geschichte der Handelsgesellschaften‘ in anderem Zusammenhang formuliert,
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Siehe oben, S. 313 f., 317–320.
womit er die einschlägigen Thesen seines Lehrers Goldschmidt wieder aufgriff.
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Zu Goldschmidts These, das Handelsrecht als Kaufmannsrecht zu verstehen, bei dessen Ausbildung (universitätsgebildete) Zivilisten und Kanonisten eher gehindert hätten, vgl. Borchardt, Knut, Einleitung, in: Weber, Börsenwesen, MWG I/5, S. 96 f.
Georg Schaps war Weber sicherlich persönlich bekannt. Denn Schaps, geboren am 11. Mai 1867 in Breslau, hatte unter anderem in Berlin Rechtswissenschaften studiert und am Goldschmidt-Seminar teilgenommen, in dem er die Anregung zu seiner Dissertation erhalten hatte. Schaps blieb seinem Berliner Lehrer Goldschmidt über das Promotionsverfahren hinaus verbunden, wie aus der Widmung seines späteren, hier von Weber besprochenen Buches ,Zur Geschichte des Wechselindossaments‘ hervorgeht: „Meinem hochverehrten Lehrer Herrn Geh. Justizrat Prof. Dr. L. Goldschmidt in dankbarer Verehrung zugeeignet.‟ Am 14. Dezember 1887 wurde Schaps nach der öffentlichen Disputation, in der mit Siegfried Freund ein weiterer literarischer Gewährsmann Webers
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Zu ihm oben, S. 455, sowie Personenverzeichnis, unten, S. 519 f.
Opponent war, „magna cum laude“ promoviert. Der Titel seiner nicht zu einer selbständigen Veröffentlichung ausgebauten, im Druck 68 Seiten langen Dissertation war „Das Selbsteintrittsrecht des Kommissionärs nach H.G.B. Art. 376 und 377“. Bereits das Thema dieser nur als Dissertationsdruck vorliegenden Doktorarbeit dürfte Weber sehr interessiert haben, hatte er doch mehrfach überlegt, historisches Material für eine Studie zum Kommissionsgeschäft zusammen[470]zustellen, um damit zusätzlich noch die Venia docendi für deutsches Recht zu erwerben.
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[470] Brief an Helene Weber vom 17. Juni 1891, in: GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 3, Blatt 148–150 (MWG II/2). Dieser Abschnitt fehlt in: Weber, Jugendbriefe, S. 333. Vgl. zu Webers Absicht, auch die formale Qualifikation im deutschen Recht nachzuholen, die Bandeinleitung, oben, S. 43 f., 53, 87, 91–95.

II. Zur Überlieferung und Edition

Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der in der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht, hg. von L[evin] Goldschmidt, Fr[iedrich] von Hahn, H[ugo] Keyßner, P[aul] Laband und M[ax] Pappenheim, 41. Band (= Neue Folge 26. Band), 1893, 2. Heft, S. 627–629, erschienen ist (A). Dem Text geht im Original eine offensichtlich von der Redaktion der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht hinzugefügte „XXIV.“, also vierundzwanzigste Rezension, voraus. Die Rezension ist gezeichnet: „Charlottenburg, Mai 1893. Dr. Max Weber“.
Der Originaltext ist in einer Frakturschrift gesetzt, der dort vorgenommene Schriftwechsel zu Antiqua für fremdsprachige Ausdrücke wird hier nicht wiedergegeben. Historisch bedingte Schreibweisen, wie z. B. „Nöthigung“, „Ergebniß“ oder „Indossirbarkeit“, wurden beibehalten.