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MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[453]Editorischer Bericht

I. Zur Entstehung

Parallel zur Rezension der Dissertation von Friedrich Conze
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[453] Siehe oben, S. 440.
arbeitete Max Weber um die Jahreswende 1889/90 an der Besprechung der gedruckten Dissertation von Anton von Kostanecki.
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Weber berichtet in einem Brief vom 31. Dez. 1889 aus Charlottenburg seinem Onkel Hermann Baumgarten, einige Rezensionen für Goldschmidts Zeitschrift in Arbeit zu haben (GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 7, Blatt 45–48; MWG II/2). Diese Passage fehlt in dem Abdruck des entsprechenden Briefes in: Weber, Jugendbriefe, S. 323.
Kurz nach seinem eigenen Promotionsverfahren rezensierte Weber damit die zweite, gleichfalls in Berlin entstandene Dissertation.
Kostanecki, geboren am 9. Januar 1866, stammte aus Posen und hatte nach dem Abitur 1884 vier Jahre lang in Berlin Rechtswissenschaften, Nationalökonomie und Geschichte studiert. In einem Seminar bei Goldschmidt – möglicherweise dem gleichen, an dem Weber teilgenommen hatte – hatte Kostanecki die Anregung zu seiner Dissertation erhalten, wie aus dem Dissertationsgutachten seines akademischen Lehrers, Gustav Schmoller, vom Januar 1889 hervorgeht. Allerdings bemängelte Schmoller, daß Kostanecki als Pole die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrsche, und gab ihm die Arbeit zur sprachlichen Überarbeitung zurück. Nachdem Kostanecki diese Überarbeitung bis Februar 1889 vorgenommen hatte, bestand er am 7. März 1889 das „examen philosophicum“ mit der Note „magna cum laude“ und verteidigte die Dissertation (Prädikat: „doctrine et acuminis documentum laudabile“) am 29. Juni 1889.
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Vgl. Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsarchiv, Phil. Fak. 289, Blatt 99 (lateinischer Lebenslauf), Blatt 103 (Gutachten Schmollers), Blatt 107 (Promotionsschrift bestehend aus 32 Druckseiten mit dem Zusatz auf dem Innendeckblatt: „Die vorliegende Dissertation bildet den Anfang einer als 1. Heft des 9. Bandes der ,Staats- und socialwissenschaftlichen Forschungen‘, herausgegeben von Gustav Schmoller, erscheinenden Arbeit“), Blatt 125 (Doktorurkunde).
Während Kostaneckis Dissertation, [454]wie sie sich in den Universitätsakten findet, 32 Seiten, also zwei Druckbogen, lang war, ist die in Schmollers Staats- und socialwissenschaftlichen Forschungen Band 9 als Heft 1 gedruckt erschienene Version 125 Seiten lang.
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[454] Kostanecki, Der öffentliche Kredit, wurde am 8. Juli 1889 von Duncker & Humblot als Neuerscheinung gemeldet. Vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige, Jg. 56, 1889, Bd. 3 (Juli–Sept.), Nr. 156, S. 3521.
Diese längere Fassung besprach Weber in der folgenden Rezension.
Da Weber in der Rezension gewisse Schwierigkeiten Kostaneckis mit der deutschen Sprache erwähnte,
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Siehe unten, S. 458, Z. 22–26.
ist davon auszugehen, daß Weber auch ihn persönlich, sicherlich aus dem Umfeld von Goldschmidts Schülern kannte. Möglicherweise gehörte Kostanecki zu dem Kreis junger Historiker und Nationalökonomen, mit denen Weber sich, vermittelt über Robert Hoeniger, „gelegentlich“ in der später sogenannten „Donnerstagsgesellschaft“ traf.
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Siehe den Editorischen Bericht zur Rezension von Conze, oben, S. 442.
Die ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung Max Webers mit Kostaneckis ,Öffentlichem Kredit‘ deutet bereits seine Interessen am öffentlichen Kredit- und Anleihewesen an, wie sie beispielsweise in seinen späteren Börsenschriften zum Ausdruck kommen. Auch in seiner ,Römischen Agrargeschichte‘ sollte Weber dann die antike und mittelalterliche Finanzwirtschaft miteinander vergleichen und hierfür auf Kostaneckis Werk zurückgreifen.
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Vgl. Deininger, Jürgen, Editorischer Bericht, in: Weber, Römische Agrargeschichte, MWG I/2, S. 59, Anm. 21.
Auch in seiner Rezension machte Weber einen mehr als eine Seite langen Exkurs zum „Kreditwesen in den Städten“,
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Siehe unten, S. 458–462.
um sich, wie zuvor schon mehrfach in seiner ,Geschichte der Handelsgesellschaften‘,
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Vgl. Weber, Geschichte der Handelsgesellschaften, oben, S. 269 mit Anm. 62; S. 313 mit Anm. 1 und S. 326, Fn. 32 mit Anm. 57.
kritisch mit der Wucherlehre Endemanns auseinander zu setzen.
Weber ergänzt die von Kostanecki genannte Literatur um neuere Titel. Hierzu gehört die historische Doktorarbeit von Heinrich Mack, die dieser am 12. Oktober 1889 in öffentlicher Disputation in Berlin verteidigt hatte. Auch Mack hatte seiner Disputation lediglich das erste Kapitel, bestehend aus 38 Druckseiten, zugrunde gelegt, aber schon in dem den Promotionsakten beiliegenden Dissertationsdruck angekündigt,
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Das 38 Druckseiten umfassende Disputationsexemplar trug den Titel „Beiträge zur Finanzgeschichte der Stadt Braunschweig im XIII. und XIV. Jahrhundert“ und erschien Breslau: Wilhelm Koebner 1889.
daß die gesamte Schrift als Heft 33 der Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, [455]herausgegeben von Otto Gierke, erscheinen würde.
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[455] Heinrich Mack, geboren am 27. Januar 1867, stammte aus Braunschweig. In seinem Lebenslauf schrieb er, in Berlin seit 1886 unter anderem bei Hoeniger, Hübler, Treitschke, Wattenbach und Weizsäcker studiert zu haben. Sein Doktorvater war Julius von Weizsäcker. Goldschmidt oder Schmoller wurden von ihm nicht als Lehrer genannt. Vgl. Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsarchiv, Phil. Fak. 291, Blatt 243 (Lebenslauf), Blatt 248 (Dissertation).
Aus dieser vollständigen Schrift zitiert Weber in der Rezension zu Kostanecki.
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Die Arbeit erschien dann bereits als Heft 32 der ,Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte‘ unter dem Titel „Die Finanzverwaltung der Stadt Braunschweig bis zum Jahr 1374“. – Breslau: Μ. & H. Marcus 1889. Diese längere Arbeit umfaßte 111 Druckseiten. Aus ihr zitierte Weber, siehe unten, S. 459, Z. 6–8; S. 461, Z. 13.
Mit Siegfried Freund, geboren am 23. Juni 1867 in Breslau, erwähnt Weber einen weiteren Kommilitonen aus dem Goldschmidt’schen Schülerkreis lobend.
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Siehe unten, S. 464, Anm. 27.
Freund war am 22. November 1887 Opponent bei der Disputation eines anderen Goldschmidt-Schülers, Georg Schaps, dessen größere Studie „Zur Geschichte des Wechselindossamentes“ Weber ebenfalls noch separat besprechen sollte.
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Siehe unten, S. 471–474.
Freund selbst studierte in Berlin Nationalökonomie und Rechtswissenschaften, nahm möglicherweise am gleichen Goldschmidt-Seminar teil, in dem auch Weber die Anregung zu seiner Dissertation erhalten hatte, und legte am 2. Juli 1888 die juristische Doktorprüfung „magna cum laude“ ab.
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Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsarchiv, Jur. Fak. 249, Blatt 34 (Lebenslauf), Blatt 46 (Dissertation).
Seine für die Doktorprüfung gedruckte Dissertation umfaßte 58 Seiten. Eine längere Fassung dieser Arbeit scheint er nicht angefertigt zu haben.
Aufgrund seiner persönlichen Kontakte im universitären Umfeld konnte Weber in dieser wie in anderen Rezensionen bereits kurz nach ihrem Erscheinen auf neueste Literatur zurückgreifen und zugleich ein Panorama der im Grenzbereich von Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Nationalökonomie an der Berliner Universität entstehenden Arbeiten seiner Altersgenossen entwerfen.

II. Zur Überlieferung und Edition

Ein Manuskript von Max Webers Hand ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der in der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht, hg. von L[evin] Goldschmidt, Fr[iedrich] von Hahn, H[ugo] Keyßner, P[aul] Laband, E[mil] Sachs, 37. Band (= Neue Folge 22. Band) 1890, 2. Heft, [456]S. 592–598, erschienen ist (A). Dem Text geht im Original eine offensichtlich von der Redaktion der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht hinzugefügte „XXIX.“, also neunundzwanzigste Rezension, voraus. Die Rezension ist gezeichnet: „Charlottenburg 1890. Dr. Max Weber“.
Der Originaltext ist in einer Frakturschrift gesetzt, die Umlaute für Großbuchstaben nicht enthält. Gemäß der Editionsregeln wurden hier Ae, Ue stillschweigend durch Ä, Ü ersetzt. Der im Druck vorgenommene Schriftwechsel von Fraktur zu Antiqua für fremdsprachige Ausdrücke wird hier nicht wiedergegeben. Historisch bedingte und schwankende Schreibweisen, wie z. B. „wirthschaftlich“, „socialwissenschaftlich“/„sozialwissenschaftlich“ oder „antizipirt“, wurden beibehalten.