Wortbildmarke BAdW

MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[440]Editorischer Bericht

I. Zur Entstehung

Neben der Vorbereitung auf das schriftliche Assessorexamen, das für den Sommer 1890 bevorstand,
1
[440] In einem Brief an Alfred Weber vom 30. Juli 1889, in: GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 4, Blatt 25–26 (MWG II/2), zeigt sich Weber zufrieden, daß er die Dissertation beendet habe, und wendet seinen Blick den Herausforderungen des kommenden Jahres zu: „muß auch wenn allmälig, so doch ernstlich daran denken, daß in zehn Monaten bereits ein anderer, sehr energischer Filter für mich bereitsteht“. Am 31. Dez. 1889 schrieb Weber in einem Brief an Hermann Baumgarten, sein zweites Staatsexamen stünde am „Jahresanfang“ bevor, in: Weber, Jugendbriefe, S. 322 (MWG II/2). Tatsächlich war Weber bis Mitte Juni 1890 als Rechtsreferendar tätig und bestand mit der mündlichen Prüfung am 18. Okt. 1890 die große juristische Staatsprüfung. Zu Webers Referendarzeit siehe den Editorischen Bericht zur ,Geschichte der Handelsgesellschaften‛, oben, S. 110–115, 121 f.
beschäftigte sich Weber nach der Veröffentlichung der Langfassung seiner Dissertation im Oktober 1889 weiterhin mit Fragen des mittelalterlichen Handels- und Wirtschaftsrechts, wie die Rezensionen zu Conze und Kostanecki
2
Siehe unten, S. 457–467.
zeigen. Beide Besprechungen dürfte er gemeint haben, wenn er am 31. Dezember 1889 an Hermann Baumgarten schrieb, er säße an „einigen Rezensionen“ für Goldschmidts Zeitschrift.
3
Brief an Hermann Baumgarten vom 31. Dez. 1889 (wie oben, Anm. 1). Zusammen mit diesem Brief sandte Weber seinem Onkel Hermann Baumgarten ein Exemplar der gedruckten Doktorarbeit.
Beide erschienen im selben Jahrgang in unterschiedlichen Heften der von seinem akademischen Lehrer Goldschmidt mitherausgegebenen „Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht“. Bei der hier edierten Besprechung handelt es sich um die erste von Max Weber verfaßte und in einem wissenschaftlichen Organ publizierte Rezension.
Friedrich Conze, geboren am 24. Dezember 1864 in Halle a. S., wuchs in Berlin auf und besuchte wie Weber das Kaiserin Augusta-Gymnasium in Charlottenburg. Zwei Jahre nach Weber legte er dort Ostern 1884 das Abitur ab. Im Wintersemester 1888/89, also ein Jahr später als Weber, nahm [441]Conze am Seminar von Levin Goldschmidt teil. Aus dem Seminar ging seine juristische Dissertation „Kauf nach hanseatischen Quellen“ hervor, die Weber in der vorliegenden Rezension bespricht. Conze dankte im Vorwort seiner Arbeit Goldschmidt dafür, daß er die „Arbeit veranlaßt und mir bei Ausführung derselben mit seinem Rate zur Seite gestanden hat“. Zwar hatte Conze am 31. Juli 1889 die Arbeit als Inauguraldissertation an der juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn verteidigt, seit April 1889 war er jedoch bereits Kammergerichtsreferendar in Charlottenburg.
4
[441] Dies ergibt sich bereits aus dem Deckblatt sowie aus dem Lebenslauf im Anhang zur gedruckten Dissertation Conzes, Kauf nach hanseatischen Quellen. Conzes Vater war Generalsekretär des Deutschen Archäologischen Instituts in Rom, seit 1877 o. Prof. für Archäologie, und Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften in Berlin.
Weber kannte also Conze sicherlich persönlich.
Conze zog für seine Untersuchung „Kauf nach hanseatischen Quellen“ deutsche und nordeuropäische Quellen heran. Daher dürften die Ergebnisse Weber für seine eigenen geplanten Untersuchungen zum deutschen Handelsrecht interessiert haben.
5
In einem Brief an seinen Göttinger Mentor Ferdinand Frensdorff vom 11. Jan. 1888 (Weber, Jugendbriefe, S. 284; MWG II/2) drückte Max Weber seine Hoffnung aus, „auch die deutschen städtischen Statuten daraufhin [also auf die Entwicklung der vermögensrechtlichen Struktur der offenen Handelsgesellschaft, Zusatz der Herausgeberin] durchzugehen und so doch mit dem deutschen Recht in Berührung zu bleiben, obgleich ich im Übrigen in erster Linie römische Rechtsgeschichte zu arbeiten mir vorgenommen und bisher auch ausgeführt habe“. Allerdings könnten diese Zeilen auch nur beschwichtigend gemeint gewesen sein, weil Frensdorff Weber stets die rechtshistorische Arbeit auf dem Gebiet der deutschen Rechtsgeschichte hatte nahelegen wollen, siehe die Bandeinleitung, oben, S. 12.
In die Rezension ließ Weber seine Quellenkenntnisse aus dem südeuropäischen Raum einfließen, der für Conze kein Untersuchungsgegenstand war, und ergänzte daneben Conzes deutschrechtliches Material mit eigenen Funden aus Sachsenspiegel und Code Civil.
6
Vgl. unten, S. 447 f., Anm. 19–22, 27 f.; S. 449, Anm. 31 f., 36; S. 451, Anm. 46 f. und S. 452, Anm. 49.
Aus der von Weber zusätzlich angeführten Sekundärliteratur läßt sich sein seit dem Dissertationsverfahren weiterentwickeltes Interesse an rechtshistorischen und staatswissenschaftlichen Fragen ablesen. So hatte er den nun in der Rezension zitierten Aufsatz Degenkolbs zum Vorvertrag
7
Siehe unten, S. 450, Anm. 40.
in seiner romanistischen Exegese noch nicht herangezogen, was ihm sein Prüfer, Ernst Eck, in der Zensur vorgehalten hatte.
8
Siehe den Editorischen Bericht zu den Exegesen, oben, S. 359 mit Anm. 6.
Die von Weber als Ergänzung zu Conze zitierte, „neueste Schrift“ von Naudé
9
Vgl. unten, S. 446, Anm. 11.
über „Deutsche städtische Getreidehandelspolitik“ ist als historische Dissertation bei Gu[442]stav Schmoller entstanden, am 9. Mai 1889 cum laude in Berlin verteidigt
10
[442] Wilhelm Naudé, am 13. März 1866 in Berlin geboren, studierte nach dem Abitur 1885 zunächst Geschichte, unter anderem bei Heinrich von Treitschke und Gustav Schmoller, seit 1888 zusätzlich auch Rechtswissenschaften. Er arbeitete an den Acta Borussica mit – der zentralen Quellensammlung zur preußischen Geschichte, begründet von Gustav Schmoller –, habilitierte sich 1896 und erhielt am 28. Okt. 1903 den Titel eines (außerplanmäßigen) Professors verliehen. Diese biographischen Angaben sind den Universitätsakten zu entnehmen, Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsarchiv, Phil. Fak. 1221, Blatt 192–198 (Lebenslauf und Habilitationsverfahren) sowie ebd., Phil. Fak. 1437, Blatt 242 (Verleihung des Professorentitels).
und als Buch am 8. Juli veröffentlicht worden.
11
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige, Jg. 56, 1889, Bd. 3 (Juli–Sept.), Nr. 156 vom 8. Juli 1889, S. 3521.
Naudé gab in dem seiner Dissertation beigefügten Lebenslauf an, unter anderem auch bei dem Privatdozenten für Geschichte, Hoeniger, studiert zu haben, der seinerseits ein Freund Webers war.
12
Vgl. Brief an Hermann Baumgarten vom 30. Sept. 1887 aus Charlottenburg (Weber, Jugendbriefe, S. 272 f.; MWG II/2) sowie einen Brief an Alfred Weber vom 30. Juli 1889 aus Charlottenburg (GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 4, Blatt 13–14; MWG II/2), in dem er berichtete, mit Robert Hoeniger und Karl Mommsen Skat gespielt zu haben. Bereits in einem Brief an Hermann Baumgarten vom 14. und 16. Juli 1885 (GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 7, Blatt 17–19; MWG II/1), hatte Weber berichtet, bei Dr. Hoeniger, der sich im letzten Winter habilitiert habe, eine Vorlesung zur „Städteentwicklung im Mittelalter“ zu hören (die entsprechende Passage fehlt in: Weber, Jugendbriefe, S. 176). In einem Brief an Hermann Baumgarten vom 3. Jan. 1891 (Weber, Jugendbriefe, S. 329; MWG II/2), berichtete Weber, donnerstags „regelmäßig Altersgenossen in unserer ,staatswissenschaftlichen Gesellschaft‘ [zu sehen],“ wodurch er „zu einem Drittel Nationalökonom geworden“ sei. Vgl. auch den Editorischen Bericht zur ,Geschichte der Handelsgesellschaften‘, oben, S. 120.
Auch Naudés Arbeit dürfte Weber daher aufgrund persönlicher Bekanntschaft mit dem Autor, wohl vermittelt über Hoeniger, vertraut gewesen sein. Im Jahr 1892 unternahm Weber jedenfalls mit einem nur mit dem Nachnamen Naudé bezeichneten Bekannten eine Wanderung von Straßburg aus.
13
Brief an Clara Weber vom 21. Sept. 1892 aus Straßburg, GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 23, Blatt 6–8 (MWG II/2).
Bereits in dieser ersten Rezension ließ Weber erkennen, sich mit dem Inhalt der besprochenen Werke aufgrund seiner eigenen wissenschaftlichen Interessen auseinanderzusetzen. Beim Schreiben des Textes unterschied er daher nicht genau zwischen dem Inhalt und eigenen exkursartigen Ausführungen. Im Jahr 1891 formulierte er etwa: „Ich fand deshalb immer, daß Rezensionen sich am besten als Ausnutzung völliger Ruhe, auf dem Kanapee liegend, ausarbeiten lassen – aber jetzt würde ich, wollte ich mich auf mein hiesiges Kanapee legen, unweigerlich einschlafen […].“
14
Brief an Helene Weber vom 17. Juni 1891, in: Weber, Jugendbriefe, S. 333 (MWG II/2).

[443]II. Zur Überlieferung und Edition

Ein Manuskript Max Webers ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der in der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht, hg. von L[evin] Goldschmidt, Fr[iedrich] von Hahn, H[ugo] Keyßner, P[aul] Laband, E[mil] Sachs, 37. Band (= Neue Folge 22. Band), 1890, 1. Heft, S. 268–271, am 18. März 1890,
15
[443] Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige, Jg. 57, 1890, Bd. 1 (Jan.–März), Nr. 63 vom 18. März 1890, S. 1463.
erschienen ist (A). Dem Text geht im Original eine offensichtlich von der Redaktion der Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht hinzugefügte „VI.“, also sechste Rezension, voraus. Die Rezension ist gezeichnet: „Charlottenburg 1889. Dr. Max Weber“.
Der Originaltext ist in einer Frakturschrift gesetzt, die Umlaute für Großbuchstaben nicht enthält. Gemäß der Editionsregeln wurden hier Ae, Ue stillschweigend durch Ä, Ü ersetzt. Der im Druck vorgenommene Schriftwechsel von Fraktur zu Antiqua für fremdsprachige Ausdrücke wird hier nicht wiedergegeben. Historisch bedingte Schreibweisen, wie z. B. „Waare“ (unten, S. 445, Z. 3), wurden beibehalten.