[348]Editorischer Bericht
I. Zur Entstehung
Bereits zur Einleitung des Promotionsverfahrens mußte ein angehender Doktorand nach § 89 der seit 1838 in Kraft stehenden und im wesentlichen unveränderten Statuten der juristischen Fakultät einen lateinischen Lebenslauf „unter Angabe des Religionsbekenntnisses und der bisherigen Studien des Ansuchenden“ einreichen.
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Fünfzig Jahre nach Erlaß der Statuten forderte die juristische Fakultät anscheinend nicht mehr streng einen lateinischen Lebenslauf, ebensowenig wie eine auf Latein abgefaßte Dissertation. So reichte Weber mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens am 15. Februar 1889 seinen handgeschriebenen Lebenslauf auf Deutsch ein,[348] Vgl. Die Statuten der juristischen Fakultät, vom 29. Jan. 1838, in: Die Königl[iche] Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Systematische Zusammenstellung der für dieselbe bestehenden gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen, bearbeitet von Universitätsrichter Dr. [Paul] Daude. – Berlin: H. W. Müller 1887, S. 83–116. Im folgenden wird ein amtliches Exemplar in den einschlägigen Akten des Kultusministeriums (Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten) verwendet: GStA PK, I. HA, Rep. 76, Va Sekt 2, Tit. III, Nr. 8 („Acta Rechts- und Staatswissenschaftliche Facultät der Universität Berlin – März 1834– April 1917“).
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ebenso wie er auch die Dissertation entgegen der ursprünglichen statutarischen Anforderungen auf Deutsch abgefaßt hatte. In diesem handschriftlichen Lebenslauf machte Weber genauere Angaben über seine fachlichen Interessen und über seine geplanten, weiteren Forschungsschwerpunke als in den beiden nachfolgend verfaßten Lebensläufen. Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsarchiv, Jur. Fak. 253, Blatt 29Vs.
Da Weber die weiteren Stufen des Promotionsverfahrens erfolgreich absolvierte,
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konnte er seine Dissertation zum Druck geben. In diesem Dissertationsdruck sollte gemäß § 99 der Statuten der juristischen Fakultät erneut ein Curriculum Vitae samt Angabe des Religionsbekenntnisses abgedruckt werden. Als Anhang zur Dissertation ,Entwickelung des Solidarhaftprinzips’ mußte dieser Lebenslauf zu Webers Disputation am 1. August 1889 Vgl. den Editorischen Bericht zur ,Geschichte der Handelsgesellschaften‘, oben, S. 115–121.
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ge[349]druckt vorliegen. Er ist vermutlich kurz zuvor von Weber geschrieben worden. Dieser zweite Lebenslauf im Rahmen seines Promotionsverfahrens liegt also gedruckt vor. In ihm legte Weber im Vergleich zu seinem handschriftlichen Lebenslauf, und anders als manche seiner Kommilitonen, besonderen Wert auf die korrekte Nennung der Geheimratstitel seiner Professoren. Zur Disputation vgl. den Editorischen Bericht zu den Thesen, oben, S. 341–344.
Im Zuge seines Habilitationsverfahrens legte Max Weber im Oktober 1891 nochmals einen leicht abgeänderten Lebenslauf vor. Da die gedruckte Langfassung ,Zur Geschichte der Handelsgesellschaften‘ auch im Habilitationsverfahren eine Rolle spielte, wird hier auch der dritte von Weber für seine wissenschaftliche Laufbahn abgefaßte Lebenslauf ediert.
II. Zur Überlieferung und Edition
Die insgesamt drei für das Promotions- und Habilitationsverfahren abgefaßten Lebensläufe Max Webers werden hier synoptisch abgedruckt. In der linken Spalte wird der handschriftliche Lebenslauf ediert, den Max Weber zusammen mit seinem Promotionsantrag vom 15. Februar 1889 bei der juristischen Fakultät einreichte, Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsarchiv, Jur. Fak. 253, Blatt 30Vs–31Vs (A). Er findet sich auf einem Papierdoppelbogen, von dem Weber jeweils nur die rechte Blatthälfte fortlaufend beschrieben hat, so daß der Lebenslauf die vordere Außenseite und beide Innenseiten umfaßt. Die rückwärtige Außenseite blieb unbeschrieben. Der gedruckte Lebenslauf, der zur Doktordisputation am 1. August 1889 vorgelegt werden mußte, erschien als Anhang zum Dissertationsdruck: Entwickelung des Solidarhaftprinzips und des Sondervermögens der offenen Handelsgesellschaft aus den Haushalts- und Gewerbegemeinschaften in den italienischen Städten. – Stuttgart: Gebrüder Kröner 1889, S. 59 f. (B),
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und wird hier in der mittleren Spalte ediert. Ein Manuskript hierzu ist nicht überliefert, so daß die Druckfassung ediert wird. Die Hervorhebungen der Personennamen finden sich in der Druckvorlage. Der dritte überlieferte Lebenslauf vom Oktober 1891 ist überliefert in der Akte „Die Privatdozenten in der juristischen Fakultät der Universität Berlin und deren Renumeration von 1861–1898“, GStA PK, I. HA, Rep. 76, Va Sektion 2, Tit. IV, Nr. 49, Bd. 2, [350]Blatt 205Vs–206Rs (C),[349] Thesen und Lebenslauf wurden später erneut von Johannes Winckelmann abgedruckt, der die Forschung erstmals auf den Dissertationsdruck Webers hinwies, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 7, 1963, S. 10–12. – Zum Verhältnis von Dissertationsdruck zur vollständigen Fassung ,Zur Geschichte der Handelsgesellschaften‘ siehe den Editorischen Bericht zur ,Geschichte der Handelsgesellschaften‘, oben, S. 126–128.
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und wird in der rechten Spalte ediert. Er ist von dritter Hand auf einem Papierdoppelbogen jeweils auf der rechten Blatthälfte geschrieben und füllt dreieinhalb der vier Seiten, ist aber von Max Weber durch seine eigenhändige Überschrift auf der ersten Seite und seine Unterschrift auf der letzten Seite eindeutig autorisiert.[350] Auszüge finden sich bei: Deininger, Jürgen, Editorischer Bericht, in: Weber, Römische Agrargeschichte, MWG I/2, S. 65 f.
