[291][Hausverband, Sippe und Nachbarschaft]
[A 289]Sexualbeziehungen
Prostitution
Prostitution
a
[291] Oben links am Rand.
N
Die Wiedergabe des Manuskripts in der MWG-Druckfassung ist sehr komplex in der Anordnung, mit vielen differenzierenden Einrückungen, Wiederholungszeichen etc. Diese Komplexität ließ sich in MWG digital nicht abbilden. Es sei daher auf die Druckfassung oder die Originalmanuskripte verwiesen. Vereinheitlicht wurde die Wiedergabe der Randsiglen: Die Angaben zum Originalmanuskript (A 289 etc.) finden sich am links neben dem Text, die Verweisangaben zum Abdruck in MWG I/22-1 (S. 114 etc.) am rechten Rand.
Haus〈gemeinschaft〉|:verband:|, Sippe u[nd] Nachbar-
schaft〈sverband〉
schaft〈sverband〉
[A 290] | Hausgemeinschaft u[nd] Nachbarschaft〈sverband〉 | |||
1. | Sexuelle |:Beziehungen stiften nicht an sich:| | [S. 114] | ||
Gemeinschaften. G[emeinschaften] ohne Versor- gungsgemeinschaft höchst labil | ||||
Insbes[ondere] Gemeinschaft des Vaters mit | ||||
Kindern u[nd] Mutter | [S. 115] | |||
〈2.〉 | Urwüchsig: Gemeinschaft v[on] Mutter u[nd] Kin- dern | |||
ὁμογάλατες 1 = [291] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 115, Anm. 3. | ||||
Entscheidend: Versorgungsgemeinschaft | ||||
Niemals nur „Muttergruppen“. | ||||
Stets daneben: Männergemeinschaften. | ||||
Reine Muttergruppe grade nur bei Männerhaus | [S. 116] | |||
|:Art der Zurechnung der Kinder zwiespältig: | ||||
„Vaterfolge“ – „Mutterfolge“ | ||||
1. Ökonomisch bedingt: Kaufmittel:| | ||||
〈3.〉 | „Ehe“ stets: G[e]g[en]satz einer spezif[ischen] | |||
Gemeinschaft g[e]g[en] andre (legitim) | ||||
Prakt[ische] Bedeutung: daß b nur die ihr zugerech-Alternative Lesung: oft neten Abkömmlinge als Verbandsgenossen ande- rer Verbände (Sippen, Mark, polit[ischer] |
[292]
Verband, Kultverband) gelten. | |||
|:also: heteronom c .:| [292] Unsichere Lesung. | |||
Nur dies entscheidet „Ehelichkeit“ begrifflich. | |||
〈4.〉|:2.:| | Alle Sexual- u[nd] Abstammungsgemeinschaften | ||
primär nur bedeutsam als (normale) Grundlage | |||
der Hausgemeinschaft | |||
〈5.〉 | Hausgemeinschaft setzt nicht „Haus“ voraus, | ||
sondern: Versorgungsgemeinschaft v[on] Eltern | |||
u[nd] Kindern. | |||
Nicht absolut primitiv u[nd] universell |:Son- dergut beider Gatten gerade bei primitiven Verh[ältnissen] häufig | |||
〈Je nach Militärverband Beziehung des Man- nes zur Familie verschieden〉 | |||
Ev[entuell] nur: Zuschuß z[um] Unterhalt (wie heut: Hausmiete) 〈Seßhafter Ackerbau normale Grundlage der „Elternfamilie“〉:|, aber: normal. | |||
Quelle: der Pietät (alle daher abgeleitet) | |||
der Autorität (alle ” ” soweit | |||
traditionell) | |||
Grundlage: Überlegenheit des Stärkeren (Man- nes, Erwachsenen) des Erfahreneren (Erwachsenen) | |||
Folge: Solidarität nach außen: Solidarhaftung | |||
Kommunismus nach innen (Alltags– Kommunismus) | |||
Arbeit: nach Kräften, Genießen nach Bedürfnissen (u[nd] Vorräten) |:Speisegemeinschaft entscheidet: |:〈Solidarhaftung〉:| daher: Speisegemeinschaft universelle Form der Verbrüderung.:| d Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“. |
[293]
ohne Abrechnung | ||||
ohne Erbrecht (unsterblich) | [S. 119] | |||
ohne Anteilsrechte. | ||||
[A 291] | |:〈5.〉 | Größe wechselnd. Heut: Eltern, |:unverehe- lichte: Kinder, Dienstboten | [S. 128] | |
Vergangenheit: klein bei zerstreuter Nahrungssuche | ||||
Großfamilien | ||||
a) bei Arbeitskumulation durch arbeitsintensiven Ackerbau aus technischen Gründen | ||||
b) zur Zusammenhaltung des Besitzes aus 〈sozialen〉 ständischen Gründen.:| | ||||
〈6.〉|:3.:| | Hausgem[einschaft] deckt Alltagsbedarf an | [S. 121] | ||
Arbeiten u[nd] Sachgütern eigenwirtschaftlich. | ||||
Gelegenheits-Mehr-Bedarf: d[urch] Nachbar- schaftshilfe. | ||||
„Nachbarschaft“ universell als ephemere Gemein- schaft. | ||||
„Nothilfe“ auf Tramway u[nd] Straße bes[onders] bei gemeinsamer Gefahr. (Aufeinanderange- wiesensein) | ||||
|:Aber normaler Träger: Siedelungs-Nachbar- | [S. 122] | |||
schaft: Lagergemeinschaft der Beduinen e [293] Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“. | ||||
Dorf der Ackerbauer. | ||||
Ethischer Gehalt::| | ||||
„Brüderlichkeitsbeziehung“ (nüchtern u[nd] unpathetisch) | ||||
Bittleihe („precarium“) | } | |||
Bittarbeit (Hausbau Erntehilfe) 2 [293] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 123, Anm. 15. | } wie du mir, | |||
Bitt-Darlehen („mutuum“) 3 Ebd., S. 123. | } so ich dir | [S. 123] | ||
Tausch ohne Feilschen nach Traditionswort. f Alternative Lesung: Traditionswert |
[294]
〈7.〉 | Nachbarschaft〈sverband〉 wird Dauerverband v[on] Siedelnden d[urch] ökonomische Bedingungen: | [S. 124] | |||
Knappheit | der Güter | ||||
des Bodens | |||||
Folge: Geschlossener Verband | } Arbeitskumula- | ||||
} tionen | |||||
〈Arbeitskumulation〉 | } notwendig | ||||
Geschlossenheit in sehr verschiedenem Tempo für | [S. 125] | ||||
Acker, Wiese, | } Verbände sehr verschiedenen | ||||
Weide | } Umfangs Träger der | ||||
Wald | } Genossenschaften. | ||||
Kombination von Hausgemeinschaft | } | ||||
Dorfverband | } das Normale. | ||||
Markgenossenschaft | } | ||||
〈Entwicklung der Hausgemeinschaft | [S. 126] | ||||
(1 In der Sexualsphäre: Exclusivität der Ge- schlechtsansprüche im Hause Hausexogamie sehr streng)〉 N [294] Schließende Spitzklammer für gestrichene Textpassage fehlt in MWG-Druckfassung; in MWG digital ergänzt. |
[A 292] | 〈8.〉|:4.:| | Sippe. | [S. 129] | |
der Schutzverband der (wirkl[ichen] oder fikti- ven) Blutsgenossen f[ür] die Person | ||||
Quelle der „Treue“ (alle Verbrüderung Bluts- brüderschaft). | ||||
〈In dieser Form nicht „primitiv“.) | ||||
〈Träger〉 Garant der persönl[ichen] Sicherheit d[urch] Blutrache nach außen (oft begrenzt auf best[immten] 〈??〉 Grad[)] | [S. 130] | |||
d[urch] Eidhilfe beim Schiedsspruch. | ||||
〈Innerhalb der Sippe Blutrache unmöglich.〉 | ||||
|:Ersatz der Sicherheitspolizei:| | ||||
Haftung für Frevel ihrer Mitglieder. | ||||
g[e]g[en] Dritte Menschen (Blutrache) | ||||
g[e]g[en] Götter (Eidhilfe) | ||||
〈Im〉 Zwischen Sippenbrüdern: | ||||
a) Unmöglichkeit des Kampfes u[nd] der Rache |
[295]
Schiedsspruch statt dessen | ||||
Dafür: der Älteste. | ||||
〈b) Regelung des Sexualverkehrs〉 | ||||
〈c〉 b) 〈Anw〉 Ökonomische Anwartschafts- rechte. insbes[ondere] bei Siedelungs- gemeinschaft. | ||||
5. g [295] g–g (bis S. 296: Geschlechtsehre.)) Der gesamte Abschnitt „5“ hat in dem Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung. | Stamm | |||
militärischer Schutzverband f[ür] Gebietsschutz. | ||||
Weidereviere | } | |||
Jagdreviere | } 〈regelmäßig zugleich:〉 | |||
Fischerei〈gründe〉gebiete pp. | } | |||
a) entweder ganz labil, nur ad hoc gebildet | ||||
b) oft identisch mit Jagd-Verband (Krieg u[nd] Jagd kombiniert noch in Assyrien[)] | ||||
c) oder Dauerverband besonderer Art. | ||||
Spezif[ische] Institutionen: militär[ische] Glie- derung u[nd] Schulung. | ||||
Centralistisch: | Altersklassen-Einteilung | |||
„Männerhaus“ für die Jung- mannschaft. 4 [295] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 116, Anm. 6 und S. 137. | ||||
|:Militär-Communismus 〈Raub- Ehe.〉:| | ||||
Jünglingsweihe | ||||
Kriegeraskese (Noviziat) | ||||
„Landwehr“ 5 in der Familie Vgl. den Text „Politische Gemeinschaften“, oben, S. 211, Anm. 10. | ||||
〈Altenteil. h 〉Unsichere Lesung. | ||||
Dezentralistisch in verschiedenem Grade: | ||||
individuelle Familie neben Männerhaus | ||||
|:Frau Knecht i dem Manne.:| Unsichere Lesung. |
[296]
Mann in der Familie: Kleros, 6 Krieger-[296] Vgl. den Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“, oben, S. 84, Anm. 11. loos 7 mit Selbstequipierungspflicht Bezeichnung für Landbesitz, den der Ritter erhielt, um die Kosten für seine militärische Ausrüstung bestreiten zu können. Altenteil (inkyo) 8 Japanisch für: alter Mann bzw. alte Frau, Rentner, Pensionär. | |||||
[A 293] | Leiter des Stammes: meist ad hoc, für den Krieg, nach Tüchtigkeit. | ||||
Stamm = außeralltäglich = Mindestmaß v[on] Traditionen |:sexagenarios de ponte 9 „Die 60er von der Brücke“ ist eine lateinische Redewendung, deren Ursprung schon in der Antike unklar war. Cicero führt diesen Ausdruck darauf zurück, daß in der Vorzeit alljährlich ein Sechzigjähriger als Opfergabe von einer Tiberbrücke gestoßen worden sein soll. Vgl. Cicero, Sextus Roscius, 100. Varro, dessen Erklärung heute überwiegend gefolgt wird, gibt dagegen an, daß bei den Zenturienwahlen die nicht mehr dienstpflichtigen, über sechzig Jahre alten Männer durch einen Stoß von der Brücke, die in das Abstimmungsareal (Saepta) führte, an der Stimmabgabe gehindert werden sollten. Vgl. Varro, Saturarum Menippearum, 494. Im übertragenen Sinn bezeichnet die Redewendung den Widerwillen der dienstpflichtigen „iuniores“, sich von den nicht mehr dienstpflichtigen „seniores“ Vorschriften machen zu lassen. „Jugendbewegung“ 10 :| Die Jugendbewegung entwickelte sich seit Mitte der 1890er Jahre aus einer lokalen Wandergruppe und gewann nach 1901 mit der Gründung des „Wandervogels“ und anderer Jugendorganisationen überregionale Bedeutung. Ihren Höhepunkt erreichte die Jugendbewegung im Oktober 1913 mit dem „Ersten Freideutschen Jugendtag“ auf dem Hohen Meißner. Die vor allem von bürgerlichen Jugendlichen getragene Bewegung versuchte sich durch Naturverbundenheit und den Rückgriff auf die ritterliche Romantik von den Werten der bürgerlichen Gesellschaft abzusetzen. Das Hauptanliegen war eine größere Selbstbestimmung sowie Mitsprachemöglichkeiten von Jugendlichen vor allem auf kulturellem Gebiet. | |||||
Militär[ischer] Verband: | Träger der „Ehre“ g[e]g[en] andere Stämme. | ||||
g[e]g[en] Frauen u[nd] nicht Wehrhafte. | |||||
(Spezif[ische] Mannes– Arbeiten Funktion dieser Geschlechts- ehre.) g [296] g (ab S. 295: 5. Stamm)–g Diese Passage hat im Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung. |
[297]
Verhältnis zwischen: Haus, Dorf, Mark, Sippe, Stamm | ||||
höchst verschieden u[nd] oft kompliziert. | [S. 131] | |||
Am einfachsten: wo Sippe = mehrere Häuser, | ||||
Stamm = mehrere Sippen 〈ist〉, Dorf Sippen- | ||||
siedelung ist. | ||||
Aber das ist nicht die Regel. | ||||
Sehr oft: | Sippe geht quer durch die Häuser | |||
zuweilen: | ” ” ” ” die Stämme | |||
Wirkung auf Sexualgemeinschaft: | [S. 132] | |||
|:Allgem[eine] Grundlage: | ||||
1. | primitiv: Frau Arbeitskraft u[nd] Genußgut | [S. 133] | ||
daher Tauschobjekt ihrer Sippe. | ||||
|:Sexuell: Die Versippten ihre Zuhälter:| | ||||
2. | mit sozialer Differenzierung in Oberschich- | [S. 140] | ||
ten: | ||||
Frau Luxusgut. daher Ausstattung d[urch] Sippe der Frau dafür: Sicherstellung der Frau u[nd] Kinder d[urch] Mannessippe | ||||
Dies Grundlage der „legitimen Ehe“:| | ||||
Art der Zurechnung der Kinder: Vater- oder | [S. 133] | |||
Mutterfolge. | ||||
bedingt: | ||||
1. ökonomisch | ||||
a) Frauenkauf (Bina- u[nd] Diga-Ehe) 11 [297] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 134, Anm. 30, 31. | [S. 134] | |||
〈2. militärisch d[urch] Männerhaus. Frau Arbeitskraft u[nd] Kinderversorge rin. bleibt in ihrer Sippe (Avunkulat) Vater u[nd] Kinder haben verschiedene Sippe.〉 j [297]j Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“. | [S. 136] |
[298]
|:b) Bodenertrag u[nd] Bodenbesitz den Frauen zugerechnet, wenn Boden als deren Arbeitsstätte gilt k [298] Unsichere Lesung. (Sammel- u[nd] Hack-Kultur):| | |||
c) wo Boden als Speerbesitz gilt, Aus- schluß der Frauen u[nd] ihrer Ab- kömmlinge. | |||
Kinder treten in Wehrverband des Vaters. | |||
d) Ebenso: in Markverband |:des Vaters:| wo Boden Rodungs-Produkt ist. | |||
2. militärisch je nach Art des Verbandes bei Männerhaus: Mutterfolge bei Dezentralisation: Vaterfolge | [S. 137] | ||
3. magisch m d[urch] Regelung des Sexual-Unsichere Lesung. verkehrs. Klassensystem l . Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“. | |||
[A 294] | Entwicklung der Hausgemeinschaft | ||
Abschwächung der Vatergewalt. | [S. 139] | ||
„legitime“ u[nd] „illegitime“ Kinder geschie- den | |||
(Ausstattungs-Ehe) Abschwächung der Gewalt über die Frau | [S. 140] | ||
Endpunkt: „freie“ Ehe in Rom (Frau als Mutter rechtlos) 12 [298] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 141, Anm. 48. | [S. 141] | ||
Beginn des Rechnens in der Gemeinschaft. | [S. 144] | ||
1. Sondererbrechte an einzelnen G[e]g[en]- ständen (militärisch bedingt b[ei] Heer- gewäte n )Unsichere Lesung. 13 Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 144, Anm. 55. |
[299]
2. Zunahme der Teilungen, mit Abschwächung der Arbeitskumulation u[nd] steigender Bedeutung individuellen Erwerbes | [S. 145] | ||
|:3. Zunehmende Berechenbarkeit der individuel- len Leistungen d[urch] Geldwirtschaft: Konto:| | |||
〈〈3〉4. o [299] o–o Die beiden Absätze 〈3〉4. und 〈5〉4. stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge. | Scheidung von Haus u[nd] Betrieb d[urch] Kapitalismus | ||
Mittelstufe: die italienischen Hausgemein- | [S. 147] | ||
schaften 14 [299] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 147, Anm. 58, 59. Entwicklung zur Firma.〉 | |||
|:〈5〉4. | Wo Ertrag d[urch] Arbeit vorwiegt, leichte Teilung | [S. 146] | |
Wo 〈Ertrag d[urch]〉 Besitz maßgebend, schwerer. | |||
So bei 〈Güter〉 Bodenbesitz: | |||
große Geschlechter p c[on]tra emanc[ipatio] p–p (bis: bedingt.) Die beiden Absätze stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge. legis Saxonicae o o–o Die beiden Absätze 〈3〉4. und 〈5〉4. stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge. 15 Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 150, Anm. 64. | [S. 150] | ||
So bei Kapitalbesitz | |||
Florenz c[on]tra Sizilien pp. | |||
(Ausscheiden stets Schand):| | |||
Aber: nicht einfach Funktion der Wirtschaft das Maß | [S. 148] | ||
der Hausgewalt | |||
Sondern: selbständig entwickelt. | |||
Röm[ische] patria potestas überdauerte öko- nomische Wandlung | |||
|:(militärisch-politisch u[nd] sozial bedingt):| | |||
Chines[ische] Elternpietät rituell bedingt. 16 Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 149, Anm. 61. p p(ab: große Geschlechter)–p Die beiden Absätze stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge. |
[300]
Ökonomisch: | [S. 151] | ||
Doppelte Entfaltung der Hausgemeinschaft: | |||
a) zum Oikos 17 [300] Vgl. den Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“, oben, S. 96, Anm. 30. | |||
b) zum 〈Betrieb〉 Erwerbsbetrieb | |||
ad b: Z[um] Erwerbs-Betrieb d[urch] Schei- dung des Consumhaushaltes vom | |||
„Betrieb“: | Sondervermögen des | ||
Betriebes | |||
Sonderbuchung | |||
Sonder-Firma | |||
Allmähliche q Loslösung von der Haus-[300]A: Allmäliche haltsgemeinschaft. | [S. 152] | ||
u[nd] Werkstatt-Gemeinschaft | |||
cf. italienische H[andels]Gesellschaften | |||
|:Besonderheit des Occidents: Trennung des Consum-Haushaltes vom Betrieb. | |||
Vergleich: China. | [S. 153] | ||
Anfänge der Firma | |||
Solidarhaft | |||
aber: kein Sondervermögen | |||
Sonst: nirgends diese Grundsätze:| | |||
[A 295] | Technisch r d[urch] Buchhaltung ermöglicht, r–r (bis S. 301: Grundlage) Diese Passage hat im Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung. u[nd] d[urch] Rechtstechnik. | ||
|:Grundlage: | |||
Berechnung: „Kalkulation“ | |||
Gütervorräte | = „Kapital“ | ||
„Profit“ | |||
„Bilanz“ | |||
„Rentabilität“ | |||
Kosten-Nutzen-Rechnung. |
[301]
Konto-Rechnung | |||
Geschichte der Buchhaltung. | |||
Gewinn d[urch] Verträge | |||
Vertragsfreiheit Grundlage:| r [301] r(ab S. 300: Technisch)–r Diese Passage hat im Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung. | |||
Charakteristikum der occidentalen Kultur: | |||
Selbständigkeit des Betriebs g[e]g[en]über dem Haushalt | |||
In China pp. alles sippenhaft gebunden | |||
ad a: Oikos – | Großhaushalt 〈a)〉 nach Bedarfs- | [S. 155] | |
deckungsprinzip | |||
Prinzip: | 〈b)〉 Vermögens-Nutzung | ||
nicht: Kapital-Verwertung | |||
Nicht: Kapital | |||
sondern: Nutz-Güter, 〈Ertrags– | |||
Vermögen〉 | |||
|:nicht Rente, sondern Einkommen:| | |||
nicht „Bilanz“, sondern | |||
„Budget“ | |||
nicht Verträge, sondern | |||
Herrschaft | |||
nicht Markt, sondern Autar- kie | |||
(dies nur relativ: 〈Handel〉 | [S. 156] | ||
Absatz | |||
Handel[)] | |||
Aber Zweck stets: verbesserte | |||
Bedarfsdeckung | |||
Boden, Sklaven, Hörige, Grundholden | |||
nicht: Arbeiter. | |||
Spezialisierung der Arbeit u[nd] | |||
Abgaben nach Bedarf des | |||
Herren. | |||
[302]
Zwischending | [S. 157] | ||
a) Plantage | } mit Kaufsklaven | ||
Ergasterien 18 [302] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 157, Anm. 81. | } | ||
auf dem Boden der Kolonialwirtschaft. | |||
b) Rentengrundherrschaft | [S. 158] | ||
Sklaven als Rentenfonds, nicht als Arbeitskraft. | |||
Ob als Rentenfonds oder als Fron- arbeit genutzt, von Städten abhängig West-Ost-Deutschland. | |||
Umschlag in Kapitalismus: | |||
Gutswirtschaft (Exportgebiet) | |||
Starosten – Industrie 19 Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 159, Anm. 85. | [S. 159] | ||
|:Unterschied von industrieller „Kombi- nation“: | |||
Ausgangspunkt: Verwertung des Besit- zes, nicht: Marktbedingungen wie bei Kombination (Hüttenzechen) | |||
Resultat oft identisch:| | |||
c) Renten-Ergasterien. | [S. 160] | ||
Apophora (griechisch) | |||
Mandaku (babylonisch) | |||
obrok (russisch) | |||
Halssteuer (deutsch) 20 Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 160, Anm. 89. | |||
Prinzip der Kombination verschieden | |||
Wirkung: nicht: Arbeits-Organisation | |||
sondern: Spezialisierung u[nd] Viel- seitigkeit | |||
Grund: Vermögensanlage |
[303]
[A 296] | |:Entwicklung der Sexualbeziehungen u[nd] der Ehe:| s [303] Nachträglich eingeschobener Titel. | ||
Vorstellung (bei 〈Bebel〉 F[riedrich] Engels u[nd] Bebel): 21 [303] Dies bezieht sich auf Engels, Der Ursprung der Familie, sowie auf Bebel, Die Frau und der Sozialismus. | |||
Urspr[ünglich] Promiskuität | |||
Zeitweise sogar: | Frau – Überlegenheit | ||
Mutterrecht – Matriarchat | |||
Legitime Ehe: | d[urch] Privat-Eigentum | ||
Interesse des Mannes an „legitimen“ Kindern f[ür] Erbrecht | |||
Gegenbild: | Prostitution | ||
im Interesse der Besitzenden. | |||
Mitwirkend: | christl[iche] Askese, überspannte Sittlichkeit | ||
Daran fast Alles falsch. 22 Zu Webers Gegenthese vgl. auch seine Ausführungen in der Vorlesung „Theoretische Nationalökonomie“, die mehrfach in den 1890er Jahren gehalten worden ist; Deponat Max Weber. BSB München, Ana 446, OM 3, Bl. 55–66 (MWG III). | |||
keine | urspr[üngliche] Promiskuität | ||
nur fehlt: Dauer-Beziehung | |||
keine | Mutterherrschaft (außer v[on] bes[onderer] Funktion) | ||
Frauen-Knechtschaft trotz Mutterrecht | |||
|:Frau eines der ältesten Objekte des Eigen- tums:| | |||
Legitime Ehe d[urch] FrauenSippe im Frauen- | |||
Interesse u[nd] Interesse ihrer Kinder | |||
Prostitution so alt wie Geschichte | |||
stets neben Dauer-Verbindungen | |||
Sittl[iche] Auffassung der Ehe bei allen prophe- t[ischen] Religionen |
[304]
Ökonomische Grundlage: Arbeitsteilung der Geschlech- ter: | |||
Frau: Sammel- u[nd] Hackarbeit, Spinnen, Weben pp. | |||
Mann: Krieg, Jagd, Viehwartung, Eisenarbeit, Bau- arbeit. t [304] Unsichere Lesung. | |||
Oft: ständisches Vorrecht des Mannes | |||
Aber: daraus allein die Gestaltung der Sexualbeziehun- gen nicht erklärlich. | |||
Hohe wirtschaftl[iche] Bewertung der Arbeit allein nun maßgebend | |||
|:Folge: hohe Preise:| | |||
Eigener Besitz u[nd] Stütze d[urch] eigene Sippe | |||
[A 296v] | Entwicklungsgesch[ichtlich] primitivste Formen: 23 [304] Zu den folgenden Ausführungen vgl. die entsprechenden Ausarbeitungen bei Weber, Marianne, Ehefrau und Mutter, S. 4–8. | ||
„Paarungsehe“ | |||
monogyn | |||
labil (oft – Feuerländer – nur bis zur Geburt) | |||
Verh[ältnis] zu Kind |:bei Mutter:| labil (in Australien oft |:Tötung bei 2ten Kind:|) | |||
Daher: Mutterbeziehung näher g[e]g[en] das 1te | |||
Oft schon im 6ten Jahr eigene Nahrungssuche | |||
Mit 16 Jahren: Eintritt in Kriegs- u[nd] Jagd- Gemeinschaft | |||
Oft Verkäufe der Kinder (Feuerländer) | |||
Mehrheit v[on] Frauen Funktion des Reichtums | |||
Vollpolygamie | |||
Halbpolygamie (Hauptfrau) Folge der Sicherung der Stellung einer Frau d[urch] deren Sippe | |||
Kebsen 24 (frei), Sklavinnen Kebsfrauen standen neben bzw. unter der eigentlichen Ehefrau, ohne daß ihre Verbindung zu dem Mann gesetzlich abgesichert war. Im Alten Testament wurden die Kinder einer Kebsfrau der Ehefrau zugerechnet, allerdings entstand für den Mann eine moralische Verpflichtung aus einer solchen Verbindung. Die Frauen, die meist aus dem Sklavenstand stammten, wurden als Kebsfrauen zu freien Personen, konnten jedoch nicht von sich aus die Beziehung zu dem Mann lösen. |
[305]
Kinder Kinder dessen, der sie besitzt (ev[entuell] der Frau). | |||
Mehrheit der Männer der Frau Funktion der Armut. | |||
Brüder haben Frau gemeinsam | |||
Kriegs- u[nd] Jagd-Genossen [??] (gekauft, geraubt) | |||
Nebeneinander: | Frau im Hause des Mannes | ||
” ” ” der eigenen Sippe | |||
Funktion der Kaufkraft des Freiers | |||
Stets Frau Eigentum der Sippe oder des Mannes | |||
Eigene Sippe vermietet sie | } die Zuhälter | ||
Mann ebenfalls | } der Frau | ||
gibt sie Gästen dem Priester dem Fürsten | |||
Oft Recht (ius primae noctis) 25 [305] (lat. „Recht der ersten Nacht“). Gemeint ist das angebliche Recht des Grundherrn im Mittelalter, bei der Eheschließung seiner Hörigen die Hochzeitsnacht mit der Braut zu verbringen. Dieses Recht ist jedoch nirgends festgeschrieben, weshalb seine Existenz bereits im 19. Jahrhundert bezweifelt wurde. Heute wird dieses Recht als Mythos angesehen, der infolge der vielfältigen sexuellen Übergriffe von Grundherrn gegenüber ihren weiblichen Leibeigenen entstanden ist. | |||
Oft Pflicht, vor der Ehe zum Erwerb zu dienen | |||
Eigener Erwerb d[urch] Prostitution uralt | |||
Dies verachtet, weil illegal. | |||
„Promiscuität“ bei Orgien. | |||
[A 297] | Beginn der Regulierung: Exogamie, Begriff des Incestes. | ||
Haus-Exogamie | |||
E[xogamie] der 〈Sippe〉 Nächstversippten | |||
Ausschluß des Eifersuchtskampfes: Befriedung | |||
Umsichgreifen durch Totem (indianisch, austra- lisch: Kobong) 26 Allgemeine Bezeichnung für die Totems der Aborigines in Australien. | |||
Wappenzeichen v[on] Männergemeinschaft | |||
(Jagd, Krieger) | |||
Eingreifen des Animismus: |
[306]
Tabuierung des Tiers (außer bei Orgien) | |||
Gemeinschaft mit ihm | |||
Abstammung von ihm (nicht immer) | |||
Stammgemeinschaft. | |||
Sexual-Polizei das Totem | |||
T[otem] teils d[urch] Vaterfolge | } Verbot der | ||
teils d[urch] Mutterfolge | } Endogamie | ||
Kombiniert mit Altersklassen (exogam) | |||
(Folge der Militärorganisation[)] | |||
T[otem] reicht durch | |||
Hausgemeinschaft | } | ||
Dorfgemeinschaft | } quer hindurch | ||
Stamm | } | ||
Durchbrechung der T[otem]’s: durch Sippe der Besitzenden | |||
a) Mutterfolge: | |||
teils d[urch] | Totem-Beziehung | ||
” ” | ökonomische Bedingungen | ||
(Vermögen des Freiers) | |||
b) Mutterrecht: Vermögensanteil der Kinder bei der Muttersippe | |||
Nächster Blutsverwandter: Avunculat. | |||
Am meisten: wo Arbeit der Frau als Quelle der Versorgung gilt. | |||
Boden als Arbeitsgelegenheit gewertet. | |||
c) Beides normal: wo entweder | |||
α) Mann zur Frau zieht, oder | |||
β) sie nur besucht g[e]g[en] Alimente | |||
|:„uneheliche Kinder“ noch heut nach Mutter- recht.:| | |||
In beiden Fällen der Mann machtlos | |||
Muttersippe hat die Gewalt |
[307]
d) Fortbestand kommt vor trotz Vaterhaushalt. Dies das Besondere am „Mutterrecht“. | |||
Mutterrecht nicht = Recht der Mutter Mutterrecht nicht = Muttergewalt Muttergewalt nicht = Gleichwertung der Frau Nur teilweise = eigene sexuelle Freiheit (Neben- u[nd] Nacheinander v[on] Männern) meist = Prostitution d[urch] eigene Sippe Konsequenz (bei Vaterhaushalt): eigenes Vermögen Scheidungsfreiheit Erziehung der Kinder. u [307] Diese Passage steht als Einschub links am Rand ohne Positionsangabe. | |||
[A 297v] | Vatergewalt u[nd] Vaterfolge normal | ||
a) Bei Viehhaltung v (statt Arbeitskumulation A: Viehaltung im Ackerbau) | |||
|:b) wo Besitz entscheidend wird statt Arbeit:| | |||
〈b〉|:c):| bei Militärverfassung mit Häuslichkeit des Vaters (kein Männerhaus) | |||
〈Aber〉 Auch da nicht unbedingt, wenn Frauen- arbeit als Ergänzung wichtig. Daher: | |||
1) Kampf zw[ischen] Vatergewalt u[nd] Mutterrecht massenhaft (Südsee besonders[)] | |||
2) Kampf zw[ischen] Sippe u[nd] Totem 〈meist〉 oft parallel damit Reichste Familien nehmen besonderes Wappen an. | |||
|:3) Bei Sieg der Vatergewalt oft absolute Versklavung der Frau d[urch] Mann der Kinder d[urch] Vater |
[308]
Alsdann: Gleichwertung v[on] eigenen Kindern Sklavinnenkindern gekauften Kindern v[on] Fremden „entwendeten“ w Kindern [308] Unsichere Lesung. | |||
4) Steigerung der Vatergewalt d[urch] Ahnenkult u[nd] |:Totenopfer. Rituelles Bedürfnis nach Nachkommen.:| (nicht überall, wo Vatergewalt) Strenger Patriarchalismus nicht „Ehe“, sondern reines Besitzverhältnis:| | |||
〈3〉 5) Abschwächung dieser reinen Vatergewalt: | |||
d[urch] Mitgift u[nd] 〈Pakten〉 Ehepakten | |||
a) Stellung der Frau | } | ||
als Hauptfrau | } Mitgift = Abfindung der | ||
b) Stellung der x KinderIn A Wiederholungszeichen; hier aus technischen Gründen aufgelöst. | } Töchter v[om] Erbe | ||
als Erben | |||
Dies Quelle der legitimen Ehe | |||
Diese d[urch] Sippen-Vertrag geschaffen, als Abschwächung des Patriarchalismus. | |||
6) Weitere Festigung der legitimen Ehe d[urch] konkurrierende Interessen | |||
a) der Sippe des Vaters | |||
b) des Wehrverbandes | |||
c) der Mark- u[nd] Dorfgenossen | |||
d) der Götter u[nd] Ahnen | |||
daran, daß | |||
|:a):| nur Vollbürtige mit eintreten | |||
Monopolisierung der Bodenrechte (mit Knappheit) | |||
„Der Sohn der Magd soll nicht erben“ 27 [308] Weber zitiert hier die Bibelstelle, in der Sarah von ihrem Mann Abraham verlangt, er solle die Magd Hagar und deren gemeinsamen Sohn Ismael fortschicken, „denn der Sohn dieser Magd soll nicht erben mit meinem Sohn Isaak.“ Vgl. 1. Mose 21, 10. |
[309]
Daher: Monogamie zuerst bei freien Wehr- gemeinschaften (Hellenen, Römern) | |||
b) daran, daß das Geschlecht nicht erlischt | |||
” ” Opfer gebracht werden | |||
d[urch] legitime Erben | |||
|:daher Vermögensschicksal wichtig:| | |||
„Legitim“ ist, wer in den Augen 〈des Verh〉 dieser Verbände legitimiert ist. Dadurch legitime Ehe Rechtsinstitut. | |||
7) Sexuelle Exclusivität nur kraft Besitz-Verhältnis | |||
Mädchen vor der Ehe nicht Männer auch in der Ehe nicht. Ehebruch = Verletzung fremder Ehe. | |||
[A 298] | Verte y [309] Oben links am Rand; unsichere Lesung. | ||
|:Die Frau in der Ehe:| | |||
1. Absolute Herrschaft der legitimen patriarchalen Einehe u[nd] Mannesgewalt: | |||
|:Persönliche u[nd] ökonomische Domestikation der Frau | |||
1. Geschlechtsvormundschaft (Fehlende Gerichtsstandschaft) | |||
Hellas Rom Islam. Mittelalter | |||
2. Gynaikonitis u[nd] Harem | |||
Hellas Orient Südl[iches] Mittelalter. | |||
3. Fehlen eigenen Vermögens | |||
〈Mitgift〉 Austritt aus der Sippe d[urch] Brautkauf Abfindung vom Erbe d[urch] Mitgift. |
[310]
Mitgift geht in das Vermögen des Mannes über.:| | |||
1. aus 〈religiösen〉 |:sacralen:| (rituellen) Gründen: | |||
China (Ahnenkult, Eltern-Pietät) | |||
Indien (Kastenritual) | |||
|:Rom (sacra der Familie) 28 :|[310] Der Begriff „sacra“ bezeichnete in Rom im weitesten Sinne alle menschlichen Beziehungen zu einer Gottheit und speziell die Darbringung von Opfern, die in öffentliche und private Opferhandlungen unterteilt waren. Die „sacra pro familia“ wurden an für die einzelne Familie wichtigen Terminen abgehalten, wie z. B. an den Tagen der Hausgötter, an Geburtstagen von Familienmitgliedern u.ä. Bei diesen häuslichen Gottesdiensten durfte nur der Hausherr (pater familias) die dazu nötigen kultischen Handlungen ausführen. | |||
Nur legitimer Nachfahre ist Kasten- u[nd] Sippen- Genosse in Indien. | |||
Absolute Mannesherrschaft | |||
Gewalt über Leben u[nd] Tod | |||
Witwenverbrennung in Indien | |||
2. aus politischen Gründen: | |||
Militarismus 〈der Männer, Vorzugs〉 (Ausschluß der Töchter von Bodenrente) | |||
|:Absolute Hausautorität des Vaters:| | |||
Aristokratismus (Feudalismus): Ehre des Mannes bestimmend | |||
Japan | |||
〈Rom〉 Antike (römische manus) 29 Der Begriff „Manus“ bedeutet im engeren Sinne „die Hand“ und bezeichnet im übertragenen Sinn die Hausgewalt, Herrschaft und Autorität des römischen Hausherrn über alle Mitglieder seiner „familia“. Ursprünglich bestand eine absolute hausväterliche Gewalt gegenüber allen Familienmitgliedern, die auch das Recht des Verkaufs oder der Tötung der Ehefrau und der Kinder mit einschloß. Im Laufe der Zeit wurde die Manus schrittweise eingeschränkt, so wurde z. B. schon während der römischen Königszeit der Verkauf von Söhnen untersagt. | |||
England (identity, coverture) 30 „Identity“ bzw. „legal identity“ bezieht sich auf die fiktive rechtliche Identität der Ehegatten im englischen Recht bis ins 19. Jahrhundert. Dabei wurde dem Ehemann die Vertretung nach außen zugewiesen, so daß die Frau keine eigene Rechtspersönlichkeit besaß. Darüber hinaus wurden dem Mann weitgehende Rechte in bezug auf das Vermögen und die gewaltsame Behandlung der Frau zugestanden (Züchtigungsrecht). Von dieser rechtlichen Handlungsunfähigkeit der Ehefrau wurde ihre juristische Unverantwortlichkeit abgeleitet, so daß der Ehemann für alle, außer das Leben Dritter gefährdende, Vergehen seiner Frau zur Verantwortung gezogen werden konnte (coverture). | |||
Spanien. |
[311]
2. | Milderung: | |||
1. d[urch] theokratische Abschwächung u[nd] Begünstigung der Frau (Babylon, Pharisäer – |:Ketabo a [311] Unsichere Lesung. 31 :|)[311] Dies bezieht sich wahrscheinlich auf die sogenannte Ketubba, den jüdischen Ehevertrag, in dem der Mann seiner Frau einen standesgemäßen Unterhalt und im Falle der Eheauflösung einen festgesetzten Geldbetrag garantierte. Darüber hinaus wurde die Verfügungsgewalt über das Vermögen der Frau geregelt. Die Frau konnte über einen Teil ihres Vermögens frei verfügen, der andere Teil ging in den Nießbrauch des Mannes über, der diesen im Falle einer Scheidung zurückgeben und für bestimmte Güter einen Ausgleich für den eventuellen Wertverlust leisten mußte. | ||||
2. d[urch] Entmilitarisierung u[nd] Pazifizierung | ||||
|:Folge: Beginn des Töchtererbrechtes am Boden. | ||||
Damit Problem des ehel[ichen] Güterrechtes | ||||
|:System: G[üter]Gememschaft wo Arbeit 〈die u[nd] Erwerb〉 die Grundlage | ||||
|:Errungenschaft wo Erwerb gemeinsam (Frau als Gehilfin im Laden):| | ||||
G[üter]Verbindung b wo ererbter Besitz die Alternative Lesung: Verteilung Grundlage | ||||
([??] Nutznießung u[nd] Verwaltung):| | ||||
Die besitzende, nicht: die arbeitende Frau bereitet die Emanzipation vor.:| | ||||
〈Späta〉 |:Ägypten::| | ||||
Kein Geschlechtsvormund | ||||
Bestand der Vertragsfreiheit in Sexualsachen | ||||
|:Prakt[ische] Bedeutung: Sieg der sinnlichsten Frau:| | ||||
Fehlen der Sippe (Totenkult nicht d[urch] Sippe) | ||||
Spätantike: „freie Ehe“ in Rom Freiheit als Frau, |:und ökonomisch. |
[312]
Eigenes Vermögen | ||||
Gütertrennung | ||||
Idealsystem. c [)]:|[312] Unsichere Lesung. | ||||
Entrechtung als Mutter. | ||||
Folge der Rechtstechnik (nur Protest g[e]g[en] Hausgewalt) | ||||
Absoluter Staat der Neuzeit (Naturrecht) Österreich, Rußland (f[ür] Oberschicht) | ||||
England, liberale Gesetzgebung 32 [312] Gemeint sind hier die beiden „Married women’s property acts“ aus den Jahren 1870 und 1883, die das eheliche Güterrecht in Großbritannien neu regelten. Bis 1870 ging das eingebrachte und erwirtschaftete Vermögen der Frau in das Eigentum des Mannes über, sofern nicht ein Ehevertrag ausdrücklich bestimmte Vermögensanteile für die Frau reservierte. Diese sogenannten settlements konnten jedoch nur für Vermögen über 200 Pfund eingerichtet werden, so daß die Frauen der ärmeren Schichten davon ausgeschlossen waren. 1870 wurden folgende Bereiche des ehelichen Vermögens als Sonderbesitz der Frau eingeführt: ihr Arbeitslohn bzw. ihr Erwerb aus jeglicher persönlicher Tätigkeit, Sparguthaben oder Wertpapiere, die auf ihren Namen eingetragen waren, sowie alle Erbschaften oder Schenkungen, die weniger als 200 Pfund betrugen. 1883 trat schließlich die volle Gütertrennung der Ehepartner in Kraft, die der Frau auch die volle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen übertrug. Damit war faktisch die rechtliche Handlungsunfähigkeit der Frau aufgehoben, da sie in Vermögensfragen selbständig vor Gericht auftreten durfte. (Gladstone) | ||||
3. | Hemmung der Emanzipation | |||
1. Credit-Interessen für Verfügungsrecht des Mannes gegen Sicherung der Frau | ||||
2. Kapitalist[ische] Interessen (Macht) f[ür] Einheitlichkeit des Geldvermögens (ital[ienische] Städte) | ||||
3. Autoritäre Interessen (Geschlechts-Prestige) |:Wichtigster Punkt:| | ||||
[A 298v] | Ökonomische Funktion der Frau: Entwicklung zur reinen Konsumtionswirtschaft | |||
Hausproduktion: Antike: | Spinnen Weben |
[313]
(anders: Ägypten) 33 [313] Herodot berichtet, daß in Ägypten die Frauen eine wesentlich unabhängigere Stellung als in Griechenland gehabt hätten, so seien ihnen z. B. selbständige Handelsgeschäfte erlaubt gewesen. Das Weben von Stoffen war nach diesem Bericht in Ägypten Männerarbeit, die prinzipiell in Heimarbeit betrieben wurde. Es ist jedoch nicht geklärt, ob die Formulierung bei Herodot, daß die Frauen Handel treiben, „während die Männer zu Hause sitzen und weben“, die tatsächlichen Verhältnisse beschreibt oder eine ironisch überspitzte Darstellung ist, die die Unterschiede zu den griechischen Verhältnissen besonders hervorheben sollte. Vgl. Herodot II, 35. | ||||
schafft Marktwaren, daher geschützt im Oikos f[ür] Eigenbedarf | ||||
moderne Technik: Aushäusigkeit der Produktion Absterben der Hausarbeit der Frau Strickstrumpf Rudiment. „Handarbeit“. | ||||
schon in den Zünften Ausschluß der Frau: maskuline Produktion | ||||
Salon-Kultur: Absterben des Dilettierens zu Gunsten der Meister- schaft | ||||
maskuliner Betrieb: | Hochschulen Techniken künstlerische Produktion maskulin. | |||
|:moderne Industrie: | Zunahme der Frauen- arbeit damit aber nicht: der Frauenehre:| |
[314]
Erziehungsleistung 〈Absterben: d[urch] Schulbetrieb Internate Klostererziehung Pensionen〉 | |||
|:Erziehung stets nur teilweise | } | ||
im Hause. | } | ||
〈Magier | } | ||
Krieger | } | ||
außerhalb des Hauses〉 | ] | ||
wirtsch[aften] für Produktion: | } | ||
landw[irtschaftlich] im Haus | } | ||
(auch heut[)] | } | ||
gewerb[lich]: | } | ||
bei Erbgewerbe im Haus | } | ||
sonst: Lehre | } | ||
(partiell im Haus) | } NB! gehört zu | ||
Handel: im Haus | } 〈Haus- | ||
in der Lehre zunehmend | } gemeinschaft〉 | ||
kapitalistisch: Arbeiter in der | } Jugend: | ||
Fabrik | } | ||
Techniker: | } | ||
Hochschule pp. | } | ||
〈persönl[ich]〉 | } | ||
militärisch: Kriegerschaft, | } | ||
aushäusig, | } | ||
|:Epheben 34 – Männerhaus[314] Der Begriff „Ephebia“ bezeichnete in Athen die bürgerliche und privatrechtliche Mündigkeit. Nach Aufnahme in die Bürgerlisten, die mit dem vollendeten 18. Lebensjahr auf Beschluß des Rates erfolgte, mußten die Epheben eine zweijährige Militärzeit ableisten. Im ersten Jahr fand eine militärische Ausbildung statt, während der Tischgemeinschaft vorgeschrieben war. Das zweite Jahr verbrachten die Epheben als Besatzungen der befestigten Plätze des attischen Herrschaftsgebiets. | } | ||
Gymnasion 35 Das Gymnasion findet sich als staatliche Übungsstätte für die körperliche und geistige Ausbildung im gesamten hellenistischen Kulturkreis und galt in der klassischen Zeit als eines der Hauptmerkmale einer Polis. In Athen war das Gymnasion die Ausbildungsstätte für die Epheben, die dort unter staatlicher Aufsicht ihre militärischen Übungen absolvierten, aber auch alle anderen Altersgruppen trainierten dort. Als Zentren von philosophischen Schulen entwickelten sich die Gymnasien teilweise zu Mittelpunkten des öffentlichen städtischen Lebens. | } |
[315]
Ritterschaft. | } | ||
Kaserne:| | } | ||
e[in] Jahr. | } | ||
religiös (aktiv): aushäusig (Guru, | } | ||
Magier pp.) | } | ||
|:wissenschaftlich: individ[uelle] | } | ||
Lehre | } | ||
Schulbetrieb zunehmend:| | } | ||
persönlich: „allg[emeine] Bildung“, | } | ||
Kindheitserziehung: | } | ||
Internate, Pension, | } | ||
Klöster (auch in Indien) | } | ||
jetzt: „freie Schulgemeinden“ 36 [315] Am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich aus pädagogischen Reformbestrebungen die sogenannte Landerziehungsheimbewegung. Diese Bewegung nahm mit dem 1898 durch Hermann Lietz gegründeten „Deutschen Landerziehungsheim“ in Ilsenburg im Harz ihren Anfang und hatte das Ziel, in ländlich gelegenen Internaten, in denen Lehrer und Schüler als kleine „Familien“ zusammenlebten, die wissenschaftliche Ausbildung mit der praktischen und körperlichen Ausbildung zu verbinden. Die 1906 in Thüringen von Gustav Wyneken gegründete „Freie Schulgemeinde Wickersdorf“ griff die Forderung der Jugendbewegung nach Mitsprachemöglichkeiten in der Erziehung auf. Wyneken ging von einer Gleichberechtigung von Lehrern und Schülern im alltäglichen Zusammenleben aus und führte eine weitgehende Mitbestimmung der Schüler in bezug auf die Unterrichtsgestaltung mit dem Argument ein, daß die Lerninhalte nicht ausschließlich von der älteren Generation bestimmt werden dürften, ohne die Interessen der Jugend zu berücksichtigen. | } | ||
Klubs u[nd] Couleuren:| | } | ||
Stellung der Frau wechselnd | |||
Für Männer in neuerer Zeit gering (geringer als früher!) | |||
Sonderstellung: amerikanische Lady | |||
Autorität f[ür] Männer | |||
sonst nur: f[ür] Mädchen. |
[316]
[A 299] | Soziale Lage der Frau | ||
Weitgehend unabhängig v[om] Recht. | |||
In England weit höher als in Frankreich u[nd] Deutschland | |||
trotz autoritären Patriarchats und des Rechtes | |||
Ebenso in Rom g[e]g[en]über dem Orient. | |||
Maßgebend | |||
1. Schwinden der Polygamie | |||
2. Zurücktreten der rein sexuellen Wertung |:England Skandinavien Amerika (Seltenheitswert):| | |||
|:3. Temporär: d[urch] religiöse 〈Gemeindefrömmigkeit〉 Prophetie u[nd] Philosophie Buddha Pythagoras Jesus Aber: nur temporär. | |||
4. Geselligkeitsbedeutung der Frau (Luxus-Frau = Dame) | |||
Urspr[ünglich] überall zwiespältig: | |||
a) Ehe | |||
α) ökonomisch (Haushalt) β) Aufzucht der Kinder | |||
b) freie Prostitution f[ür] Sinnlichkeit. Bedürfnis: | |||
α) während Tabu-Periode | |||
β) für reisende Kaufleute | } die beiden reisenden | ||
γ) für Soldaten. | } u[nd] ehelosen Schichten (Krieg u[nd] Handel) |
[317]
Formen: heilige | Prostitution | ||
Kedeschen 37 [317] Dies bezieht sich auf die Tempelprostituierten im jüdischen Tempel in Jerusalem (Kedeshah bzw. Kedeschim), wobei in der zeitgenössischen Literatur umstritten ist, ob sich der Begriff nur auf männliche Prostituierte oder auf beide Geschlechter bezieht. | |||
Babylon 38 u[nd] antike Herodot berichtet von einem Brauch in Babylon, nach dem sich jede Frau einmal in ihrem Leben als Prostituierte im Tempel der Aphrodite verdingt haben mußte. Diese Form der Prostitution galt als Opfer an die Göttin. Nachdem sich eine Frau in dem vorgeschriebenen Bezirk des Tempels eingefunden hatte, durfte sie diesen nicht mehr verlassen, bevor das „Opfer“ dargebracht wurde. Vgl. Herodot, I, 199. Hierodulen 39 „Hierodulen“ (griech: Hieroduloi, „heilige Knechte“) bezeichnete ursprünglich im Gegensatz zu Sklaven in Privatbesitz alle Sklaven einer Gottheit, die in einem Tempel arbeiteten. Wegen der in den Quellen nicht eindeutigen Trennung von Tempelsklaven und Tempelprostituierten bürgerte sich seit dem 19. Jahrhundert der Begriff als Bezeichnung nur für die Tempelprostituierten ein. Durch die geschlechtliche Verbindung mit ihnen erhielt der Besucher Anteil an der göttlichen Macht. Gleichzeitig war die Prostitution für die Tempel zum Teil eine erhebliche Einnahmequelle. | |||
(aus Orgiastik u[nd] Tanz kult[ischer] Tanz f[ür] Bedürfnis der Kaufleute) | |||
Erwerbsquelle der Tempel. | |||
daneben bürgerl[iche] käufliche Prostituierte | |||
(Sklavinnen oder frei) | |||
überall sozial mißachtet aber: anerkanntes Gewerbe | |||
Kaste in Indien 40 Eigentliche Kasten mit eigenem Verhaltenskodex (Dharma) und eigenem Erb- und Adoptionsrecht bildeten in Indien nur Tempelprostituierte, während die übrigen Prostituierten keiner gesonderten Kaste angehörten. Zünfte im Mittelalter v[on] Städten gehalten. 41 Ab dem Spätmittelalter fanden sich in den größeren deutschen Städten sogenannte „Frauenhäuser“, die der Polizeiaufsicht unterstanden und deren Betreiber für die Einhaltung der Polizeiordnung verantwortlich waren. Die Verordnungen reichten von vorgeschriebenen regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen bis hin zu Kleider- und Verhaltensvorschriften für die Prostituierten in der Öffentlichkeit. Im Gegensatz zu der heimlichen Prostitution standen die Frauen in diesen Häusern, die Eigentum der Stadt oder eines Landesherrn waren und gegen Abgaben vermietet wurden, unter dem Schutz der städtischen Verwaltung und wurden von dieser begünstigt. In vielen Städten waren die „Frauen[318]häuser“ zunftmäßig organisiert, d. h. es bestanden neben den polizeilichen Verordnungen interne Verhaltensvorschriften für die Prostituierten und die Betreiber der „Frauenhäuser“. Die Betreiber konnten bei der Einrichtung neuer Häuser mitbestimmen bzw. nicht genehmigte zerstören. |
[318]
Geselligkeitsbedürfnis feinerer Art | |||
künstlerische Produktion im Hause Musik u[nd] Tanz Konversation | |||
Deva Dasa in Indien („Bajaderen“) 42 Die Schreibweise Deva Dasa (m. „Gottessklave“) geht auf Edward Balfour, Cyclopaedia of India and of Eastern and Southern Asia, commercial, industrial, and scientific; products of the mineral, vegetable, and animal kingdoms, useful arts and manufactures. – London: Bernard Quaritch 1885, S. 1084 f., zurück. In der Sanskrit-Literatur ist nur Devadasi (f. „Gottessklavin“) belegt. „Bajadere“ ist eine Ableitung von dem portugiesischen „bailadeira“. Beide Begriffe bezeichnen Tempelsklavinnen in Indien, die bei religiösen Festen als Tänzerinnen auftraten. Als Tempelprostituierte waren sie bis ins 19. Jahrhundert die einzigen Frauen in Indien, die sich Bildung aneignen durften und zur Tischgemeinschaft mit Männern zugelassen waren. Hetairen in Hellas (ontrastes d )[318] Unsichere Lesung. 43 Bezeichnung für eine bestimmte Gruppe von Prostituierten im antiken Griechenland, die über eine weitreichende Bildung verfügten und wegen ihrer Umgangsformen Zugang zu den höchsten gesellschaftlichen Kreisen hatten. Trägerinnen der freien Liebe u[nd] des Geistes. | |||
Mit-Schöpferinnen des antiken „Salons“ (nur Vorstufen) | |||
Aber: maskuliner Charakter der antiken Geselligkeit: Knabenliebe. | |||
Ausschluß der Ehefrauen v[on] Bildung in Indien u[nd] Antike. 44 In der Antike wurden die Frauen wegen des vorherrschenden Frauenbildes weitgehend von der Bildung ausgeschlossen. In Indien gehörte sie zu dem Pflichtenkatalog (Dharma) der Kasten der Tempelprostituierten und war geradezu ein Merkmal dieser Frauengruppe, weshalb Bildung bei Ehefrauen als schändlich angesehen wurde. | |||
Sinken der Frau in der hellenischen Antike. | |||
〈Neu im Mittelalter e der ritterlichen Unsichere Lesung. Kultur:〉 | |||
Einfluß der Religion (occidentale | |||
Prophetie) |
[319]
Judentum | } | ||
Islam | } lehnen Erotik ab | ||
Christentum | } | ||
„Rationalismus“ | |||
„Hurerei“ (Quelle bei Juden: gegen Orgiastik) | |||
Maximum: bei Konkubinat f auf [319] Unsichere Lesung. Monogamie:| | |||
〈Zwiespältig wirkend〉 Ritterlicher Frauendienst. | |||
Entwicklung des Salons | |||
d. h. der Bewährung des Cavaliers vor der Dame Ansätze in Japan höfische Damen. | |||
M[ittel]a[lterliche] Anfänge: 〈Provence (dolce stil nuovo) 45 〉 [319] Der „Süße neue Stil“ bezeichnet eine neue Form der Minnedichtung in der italienischen Lyrik seit Ende des 13. Jahrhunderts, die den „Adel des Herzens“ über den „Adel durch Geburt“ gestellt hat. Einer der bedeutendsten Vertreter dieser Richtung war Dante Alighieri, der mit der „vita nuova“ eine Darstellung seiner Jugendliebe in dem neuen Stil verfaßte. Die Bezeichnung selbst geht auf ein Zitat aus Dantes „Göttliche Komödie“ zurück. Vgl. Dante Alighieri, La divina Commedia, Purgatorio XXIV, 57. | |||
Feudale Ritterlichkeit: Übertragung des Vasallen-Begriffes auf die Dame | |||
Verbindung mit Mariendiensten u[nd] Askese mit Tournier-Ehre. | |||
Reglementierung der Erotik („Liebeshöfe“) 46 Die „cours d’amour“ hatten ihren Ursprung in Frankreich als Gesellschaftsspiel der höfischen Kreise, die vor diesen fiktiven Gerichtshöfen Liebesstreitigkeiten diskutierten. Im 15. Jahrhundert entstand ein förmliches Gesetzbuch als Verhaltenskodex in Liebesbeziehungen, das „Arrets d’amour et Parlement d’amour“, für welches sogar angesehene zeitgenössische Rechtsgelehrte scherzhafte juristische Kommentare verfaßten. |
[320]
Frauenkult. 〈Anfänge in Japan.〉 | |||
Asketische Minne der Ritter | |||
beischlafslose Liebesnächte. fremde Ehefrau | |||
nicht Mädchen nicht: eigene Frau. | |||
Cortegiano: 47 noch militärisch[320] Gemeint ist hier das Buch von Baldassare Castiglione, Libro del Cortegiano (deutsch „Der Hofmann“), das 1528 erstmals erschien. Den äußeren Handlungsrahmen bilden die Gespräche einer höfischen Tischgemeinschaft, die sich an vier Abenden über die körperlichen und moralischen Eigenschaften eines Hofmanns (Buch 1), seine Begabungen (Buch 2), das Idealbild der Hofdame (Buch 3) und über das Verhältnis von Hofmann und Fürsten (Buch 4) unterhalten. Dabei stehen die militärischen Fähigkeiten nicht mehr allein im Vordergrund, sondern ihnen wird die kulturelle Bildung gleichgestellt (arte et marte). | |||
engl[ischer] Salon: ebenso | |||
französischer Salon: | Cavalier Conversation Geist. 18. Jahrhundert Gipfel | ||
Zusammenbruch mit bürgerl[icher] Gesellschaft | |||
1. Proskription der Prostitution 〈|:Juden Islam Christentum:|〉 hygienisch zufolge Syphillis (Karl VIII 1498) 48 Die epidemische Ausbreitung der Syphilis in Europa seit Mitte der 1490er Jahre führte in vielen Städten zur Ausweisung der Prostituierten, als den mutmaßlichen Hauptüberträgerinnen. Einen maßgeblichen Anteil an der Verbreitung der Krankheit wird dem italienischen Feldzug des französischen Königs Karl VIII. (1470–1498) im Jahre 1495 zugeschrieben. In Paris wurden seit 1497 eine Reihe von Verordnungen erlassen, die Quarantänemaßnahmen beinhalteten. Vom Juni 1498 ist eine Verordnung des Pariser Magistrats überliefert, in der alle Erkrankten bei Androhung der Todesstrafe aus der Stadt ausgewiesen wurden. Diese Verordnung wurde zunächst als königliche Ordonnance Karls VIII. angesehen, obwohl dieser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits gestorben war. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist diese Annahme widerlegt. In der Medizingeschichte herrschte seit den 1890er Jahren bis in die 1930er Jahre ein Streit darüber, ob die Syphilis aus Amerika eingeführt worden sei, oder bereits seit dem Altertum in Europa bekannt war. In dieser Auseinandersetzung ist die Datierung der erwähnten Verordnung von 1498, die [321]von den Verfechtern einer „Altertumssyphilis“ auf 1493 datiert wird, von erheblicher Bedeutung gewesen. |
[321]
2. d[urch] protestantische Askese 〈|:alle jüdisch beeinflußten Religionen:|〉 | |||
3. d[urch] Ablehnung der Salon-Kultur | |||
4. d[urch] „Menschenrechte“: Gleichwertung der Frau | |||
Einzigartigkeit des Occidents: | |||
Verlust der sinnlichen Unbefangenheit Anders: China, Indien, Orient, Antike. | |||
[A 299v] | Früher u[nd] anderwärts Conzessionen an Sittlichkeit g [321] Unsichere Lesung. | ||
1) Polygamie u[nd] Halb-Polygamie | |||
2) Konkubinat | |||
Augustus – Lateran-Konzil – 1511 Wilde Ehen unterdrückt. 49 Dies bezieht sich auf das fünfte Lateran-Konzil (vgl. WuG1, S. 428, MWG I/22-3), das 1511 von Papst Julius II. zusammengerufen wurde und von Mai 1512 bis März 1517 in insgesamt 12 Generalkongregationen tagte. Julius II. wollte damit das Konzil von Pisa (1511) bedeutungslos werden lassen, das von französischen Prälaten in der Absicht einberufen worden war, den Papst abzusetzen, der sich im Krieg mit dem französischen König Ludwig XII. befand. Nach dem Tod von Julius II. (1513) debattierte das Konzil unter der Führung von Papst Leo X. vornehmlich über eine Kirchenreform. Einer der Beschlüsse des Konzils verbot das Konkubinat, d. h. das dauernde eheähnliche Zusammenleben ohne rechtliche Grundlage, auch für Laien. Zumutung der Keuschheit an den Mann Nun: Erotische Problematik. | |||
Nun: „Liebe“ Lebensschicksal: Konflikt mit ethischer Werthsphäre Verantwortlichkeit | |||
(Vergleich mit Orient u[nd] Antike) in Hellas umgekehrte Entwicklung. |
[322]
[323]
[324]
[325]
[326]
[327]
Freie Liebe | |||
Freie Ehe: | Rom (leicht scheidbar) | ||
Rußland | |||
moderne Gesellschaft seit Technik der Kinderverhütung. | |||
Zusammbruch von alten Postulaten. | |||
Riesige | Steigerung des Prestiges der Erotik Außeralltäglichkeit. | ||
„Sensation“ (dies das Spezifische) | |||
Heraustreten aus organischen 〈Zusammenhang des h 〉 Kreislauf des [322] Unsichere Lesung. Lebens. |
[A 300] | Soziale Lage des Kindes u[nd] der Jugend. | |||
Ökonomisch: s[iehe] Hausgemeinschaft. u[nd] persönlich: | ||||
Erziehung: s[iehe] vor[iges] Blatt. | ||||
Autoritäten des Kindes: | ||||
traditionell – Elternhaus | ||||
bürokratisch – Schulmeister | ||||
charismatisch – Führer | ||||
Sehnsucht nach Führern. | ||||
[A 301] | Entwicklung der Sippe. | |||
Aristokratische Institutionen seit militärtechn[ischer] Entwicklung, Selbstequipierung | ||||
Nicht Jedermann hat e[ine] Sippe. | ||||
(Dies schon im 〈Totemismus〉 Phratrienverband 50 [322] Phratrien bezeichneten in Griechenland Unterabteilungen der auf Stammeszugehörigkeit beruhenden Phylen, die sich eng an die einzelnen Sippen anlehnten. Seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. hatten sie vor allem Bedeutung für kultische Handlungen. Darüber hinaus war die Zugehörigkeit zu einer Phratrie Voraussetzung für das vollgültige Bürgerrecht. |
hervortretend: individuelle Wappen) 〈nur Grundbesitzer〉 Die „plebs“ nicht. | |||
Zur plebs gehört jeder | } | ||
Nicht-Grundbesitzer. | } Großsippen | ||
Vor allem: Gewerbetreibende | } gegliedert | ||
Händler | } nach | ||
Sänger, Tänzer, | } Totems pp. | ||
Magier | |||
Sippe: der Grundbesitzer (der Wehrhaften). | |||
|:Kultverband der Sippe Sippenmahl u[nd] E[??] (Exclusivität) Sippentempel am Ursprungsort. Ahnenkult (aber nicht nur dort Sippe u[nd] nicht überall wo Totenkult Sippe) | |||
Ζεὑς ἑρκαῖος: 51 [323] Tl. Zeus Herkeios. Bei Homer wird mit diesem Begriff der Beschützer des Hauses und Hofes bezeichnet. Von der Vorstellung, daß der Gott das Gastrecht des entsprechenden Hauses genossen hatte, wird ein besonders enges Verhältnis von Zeus zu diesem Haus abgeleitet. | |||
kultische Heimat. Hantgemal 52 Hantgemal ist die mittelhochdeutsche Bezeichnung für eine Hausmarke, mit der ein Herr seinen Besitz kennzeichnete. Im übertragenen Sinn ist die Hofmark oder der Stammsitz eines Adelsgeschlechts gemeint. Im älteren deutschen Recht ist der Mitbesitz an einem Hantgemal Bedingung für die Adelsqualität einer Person. cf. China. | |||
Erbcharisma der Sippe | |||
„Geschlechterstaat“ (i[n] Japan) in Indien alles d[urch] Sippe. | |||
G[e]g[en]satz des indischen Feudalismus: Occident: freier Kontakt Sippenfremder Indien: Anrecht der Sippe auf Lehen. i :|[323] Unsichere Lesung. |
Rechte der Sippe: |
1. | Anrecht | an | Wergelt. | ||
〈2. | ” | ” | Boden〉 | ||
〈3〉 | 2. | daher | an: | Weibern (Töchtern, Wittwen) | |
〈4〉 | 3. | ” | ” | Vormundschaft. | |
〈2〉 | 4. | ” | ” | Boden | |
〈4〉 | 5. | ” | ” | 〈Kultverband〉 Berufen u[nd] Gewerbe. |
Pflicht: | |||
Blutrache | |||
Levirats- 53 oder Erbtochter-Ehe[324] Vgl. den Text „Ethnische Gemeinschaften“, oben, S. 170, Anm. 5. 54 Bei auf Vaterrecht beruhender Erbfolge bestand die Möglichkeit der Vererbung von Vermögen und Titel an die nächste Verwandte (Erbtochter) des letzten männlichen Mitgliedes einer Familie. In den mosaischen Gesetzen ist festgelegt, daß eine Erbtochter ihrerseits nur innerhalb des eigenen Stammes heiraten durfte, damit der Besitz dem Stamm erhalten blieb. Vgl. 4. Moses, 36, 1–12. | |||
〈Kult〉 Nothilfe. | |||
Organisation: | |||
fehlt oft gänzlich. | |||
Gliederung: in Häuser, „Hausväter“ | |||
beth aboth 55 TI. (hebräisch): bet abot bzw. bet’ab, Vaterhäuser. Bei den Israeliten waren die Sippenverbände ursprünglich in weitgehend unabhängige Familienverbände (Vaterhäuser) untergliedert. Später wurde der Begriff auch als Bezeichnung für einzelne Sippen und ganze Stämme verwendet. | |||
nur die |:ältesten:| Scheichs oder die der höchsten Häuser als Schiedsrichter. | |||
Verband: | |||
zu ökonomischen Zwecken | |||
u[nd] zur Erziehung | } | ||
vor Allem in China. | } Grundg[e]g[en]satz | ||
Sippe alleinige Credit- | } g[e]g[en] | ||
grundlage | } Occident | ||
Indien | } | ||
China. | } |
Sippe als Gliederung polit[ischer] Verbände: | |||
antike Polis nach Sippen u[nd] Phratrien in der Phratrie die Sippe (Israel bis nach dem Exil Sippe – Ortsverband) | |||
[A 302] | Untergang der Sippe: | ||
1. d[urch] Patrimonialbürokratie | |||
Maximum: | Ägypten 〈m[ittel]a[lterliche] Stadt moderner Staat〉 Hellenismus röm[ische] Kaiserzeit. moderner Staat | ||
2. d[urch] religiöse Entwertung: Hierokratie | |||
|:Speziell bei Erlösungsreligionen. Dies |:eine N der:| großen Leistungen MWG-Druckfassung: einer; geprüft in A und Korrektur in MWG digital. 〈Juden:〉 Kampf g[e]g[en] Sippe (latent) Christus: „das Schwert“ 56 :|[325] Dies bezieht sich auf die Ankündigung von Jesus: „Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.“ Vgl. Matthäus 10, 34. Diese Stelle wird allgemein als Vorhersage interpretiert, daß es über die Person Jesus zu großen Zerwürfnissen und Feindschaft kommen werde. | |||
Gemeinde sprengt Sippe 〈(Christus: „das Schwert zu bringen“)〉 | |||
Kampf g[e]g[en] Sippenkulte in Israel d[urch] Gegnerschaft g[e]g[en] Sippenkult Schwinden im Jud[entum] | |||
Buddhist[ische] Askese | |||
Erhalten: im Islam (lange Zeit) | |||
3. d[urch] occidentale Stadt des M[ittel]A[lters] N :MWG-Druckfassung: M[ittlel]A[lter]; Druckfehler in MWG digital korrigiert. | |||
Schwureinung der Einzelnen. | |||
Plebejscher Charakter |:der Stadt:| in Nordeuropa. |
Allg[emeiner] Grund: Schwinden der Funktionen: | |||
Blutrache – Justiz | |||
Eideshilfe | } – rationaler Prozeß | ||
Ältestengericht | } (Beamte als Richter) | ||
Kult – 〈relig[iöse]〉 Priesterfunktion | |||
Erbanwartschaft (Kontrakt) – Verkehrsinteresse (Babylon, Juden, Ägypten, Hellas, Rom, M[ittel]A[lter]) | |||
Vormundschaft – amtl[iche] Fürsorge | |||
Militärfunktion: | Lehen Pfründe geworbenes Heer bürokratisches Heer. | ||
[A 303] | Entwicklung des Stammes: | ||
1) Stammesberuf | |||
interethnische Produktionsspezialisierung: Kaste in Indien. | |||
Art des Übergangs d[urch] Propaganda des Hinduismus |:Damit: vertikale Übereinanderlegung der Stämme statt horizontales Nebeneinander:| | |||
2) Stammesverbände. | |||
Stamm = Phyle (antike Polis) damit: horizontaler Verband aus Stämmen statt vertikaler. | |||
Künstlicher Charakter Vernichtung des Stammes |
Vernichtung d[urch] | |||
1) Patrimonialherrschaft |:u[nd]:| Feudalismus. Beamte statt der Stammesfunktionäre. | |||
2) Religiöse Gemeinde, interethnisch (nur: Islam Reste) | |||
3) Stadt (schon in Spätantike) Kultur- und Bildungsgemeinschaft. | |||
Die ἔθνη j = [327]A: ἑθνη | die Bildungslosen | ||
(paganus, 57 am haarez[327] Weber benutzt den Begriff an anderer Stelle als Bezeichnung für die sozial degradierte ländliche Bevölkerung, die nicht an den städtischen Konventionen teilnimmt (MWG I/20, S. 158). Allgemein bezeichnet der Begriff die Bewohner eines „pagus“, der kleinsten römischen Verwaltungseinheit, die auf einer frühen italischen Siedlungsform in Einzelhöfen und Dörfern beruhte. Die pagani mußten selbst für öffentliche Gebäude wie Theater oder Tempel in ihrem Bezirk aufkommen, sowie einen bestimmten Beitrag zur Versorgung der Armee leisten, und es war ihnen nicht ohne weiteres möglich, sich anderswo anzusiedeln. Mit der zunehmenden städtischen Entwicklung in Italien, wurden die Bezirke aufgelöst und den Städten unterstellt. Die Pagus-Gliederung des flachen Landes findet sich später in allen Teilen des römischen Reiches. 58 ) TI. (hebräisch): ‘am hā’areṣ, Volk des Landes. Vom Ende des 7. bis Anfang des 5. Jahrhunderts v. Chr. eine vor allem von mittelständischen Bauern getragene Reformbewegung, die sich nicht mehr an der Stammesgliederung orientierte, sondern verstärkt auf eine Vereinheitlichung und übergeordnete staatliche Organe setzte. | |||
die militärisch nicht Trainierten am Gymnasion nicht teilneh- menden | |||
schollenfesten pagani u[nd] coloni | |||
4) |:〈moderner〉:| Staat: | |||
a) Antike: Caracalla | |||
b) Staatsbürgertum statt Stammes- bürgertum Bedingung: Auflösung des Stammes- communismus In Amerika Vorbedingung der Anerken- nung als Staat. |