Wortbildmarke BAdW

MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[291][Hausverband, Sippe und Nachbarschaft]

[A 289]Sexualbeziehungen
Prostitution
a
[291] Oben links am Rand.
N
Die Wiedergabe des Manuskripts in der MWG-Druckfassung ist sehr komplex in der Anordnung, mit vielen differenzierenden Einrückungen, Wiederholungszeichen etc. Diese Komplexität ließ sich in MWG digital nicht abbilden. Es sei daher auf die Druckfassung oder die Originalmanuskripte verwiesen. Vereinheitlicht wurde die Wiedergabe der Randsiglen: Die Angaben zum Originalmanuskript (A 289 etc.) finden sich am links neben dem Text, die Verweisangaben zum Abdruck in MWG I/22-1 (S. 114 etc.) am rechten Rand.
Haus〈gemeinschaft〉|:verband:|, Sippe u[nd] Nachbar-
schaft〈sverband〉
[A 290]Hausgemeinschaft u[nd] Nachbarschaftsverband
1. Sexuelle |:Beziehungen stiften nicht an sich:| [S. 114]
Gemeinschaften. G[emeinschaften] ohne Versor-
gungsgemeinschaft höchst labil
Insbes[ondere] Gemeinschaft des Vaters mit
Kindern u[nd] Mutter[S. 115]
〈2.〉 Urwüchsig: Gemeinschaft v[on] Mutter u[nd] Kin-
dern
ὁμογάλατες
1
[291] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 115, Anm. 3.
=
Entscheidend: Versorgungsgemeinschaft
Niemals nur „Muttergruppen“.
Stets daneben: Männergemeinschaften.
Reine Muttergruppe grade nur bei Männerhaus[S. 116]
|:Art der Zurechnung der Kinder zwiespältig:
„Vaterfolge“ – „Mutterfolge“
1. Ökonomisch bedingt: Kaufmittel:|
〈3.〉„Ehe“ stets: G[e]g[en]satz einer spezif[ischen]
Gemeinschaft g[e]g[en] andre (legitim)
Prakt[ische] Bedeutung: daß
b
Alternative Lesung: oft
nur die ihr zugerech-
neten Abkömmlinge als Verbandsgenossen ande-
rer Verbände (Sippen, Mark, polit[ischer]
[292]
Verband, Kultverband) gelten.
|:also: heteronom
c
[292] Unsichere Lesung.
.:|
Nur dies entscheidet „Ehelichkeit“ begrifflich.
〈4.〉|:2.:|Alle Sexual- u[nd] Abstammungsgemeinschaften
primär nur bedeutsam als (normale) Grundlage
der Hausgemeinschaft
〈5.〉Hausgemeinschaft setzt nicht „Haus“ voraus,
sondern: Versorgungsgemeinschaft v[on] Eltern
u[nd] Kindern.
Nicht absolut primitiv u[nd] universell |:Son-
dergut beider Gatten gerade bei primitiven
Verh[ältnissen] häufig
〈Je nach Militärverband Beziehung des Man-
nes zur Familie verschieden〉
Ev[entuell] nur: Zuschuß z[um] Unterhalt (wie
heut: Hausmiete) 〈Seßhafter Ackerbau normale
Grundlage der „Elternfamilie“〉:|, aber: normal.
Quelle: der Pietät (alle daher abgeleitet)
der Autorität (alle ” ” soweit
traditionell)
Grundlage: Überlegenheit des Stärkeren (Man-
nes, Erwachsenen) des Erfahreneren
(Erwachsenen)
Folge: Solidarität nach außen: Solidarhaftung
Kommunismus nach innen (Alltags
Kommunismus)
Arbeit: nach Kräften, Genießen nach
Bedürfnissen (u[nd] Vorräten)
|:Speisegemeinschaft entscheidet:
|:〈Solidarhaftung〉:|
daher: Speisegemeinschaft universelle
Form der Verbrüderung.:|
d
Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“.
[293]
ohne Abrechnung
ohne Erbrecht (unsterblich)[S. 119]
ohne Anteilsrechte.
[A 291]|:〈5.〉 Größe wechselnd. Heut: Eltern, |:unverehe-
lichte: Kinder, Dienstboten
[S. 128]
Vergangenheit: klein bei zerstreuter Nahrungssuche
Großfamilien
a) bei Arbeitskumulation durch
arbeitsintensiven Ackerbau aus
technischen Gründen
b) zur Zusammenhaltung des
Besitzes aus 〈sozialen〉
ständischen Gründen.:|
〈6.〉|:3.:|Hausgem[einschaft] deckt Alltagsbedarf an[S. 121]
Arbeiten u[nd] Sachgütern eigenwirtschaftlich.
Gelegenheits-Mehr-Bedarf: d[urch] Nachbar-
schaftshilfe.
„Nachbarschaft“ universell als ephemere Gemein-
schaft.
„Nothilfe“ auf Tramway u[nd] Straße bes[onders]
bei gemeinsamer Gefahr. (Aufeinanderange-
wiesensein)
|:Aber normaler Träger: Siedelungs-Nachbar-[S. 122]
schaft: Lagergemeinschaft der Beduinen
e
[293] Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“.
Dorf der Ackerbauer.
Ethischer Gehalt::|
„Brüderlichkeitsbeziehung“ (nüchtern u[nd]
unpathetisch)
Bittleihe („precarium“) }
Bittarbeit (Hausbau Erntehilfe)
2
[293] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 123, Anm. 15.
} wie du mir,
Bitt-Darlehen („mutuum“)
3
Ebd., S. 123.
} so ich dir[S. 123]
Tausch ohne Feilschen nach Traditionswort.
f
Alternative Lesung: Traditionswert
[294]
〈7.〉 Nachbarschaft〈sverband〉 wird Dauerverband v[on]
Siedelnden d[urch] ökonomische Bedingungen:
[S. 124]
Knappheitder Güter
des Bodens
Folge: Geschlossener Verband} Arbeitskumula-
} tionen
〈Arbeitskumulation} notwendig
Geschlossenheit in sehr verschiedenem Tempo für [S. 125]
Acker, Wiese, } Verbände sehr verschiedenen
Weide } Umfangs Träger der
Wald } Genossenschaften.
Kombination von Hausgemeinschaft }
Dorfverband } das Normale.
Markgenossenschaft }
Entwicklung der Hausgemeinschaft[S. 126]
(1 In der Sexualsphäre: Exclusivität der Ge-
schlechtsansprüche im Hause
Hausexogamie sehr streng)〉
N
[294] Schließende Spitzklammer für gestrichene Textpassage fehlt in MWG-Druckfassung; in MWG digital ergänzt.
[A 292]〈8.〉|:4.:| Sippe.[S. 129]
der Schutzverband der (wirkl[ichen] oder fikti-
ven) Blutsgenossen f[ür] die Person
Quelle der „Treue“ (alle Verbrüderung Bluts-
brüderschaft).
〈In dieser Form nicht „primitiv“.)
〈Träger〉 Garant der persönl[ichen] Sicherheit
d[urch] Blutrache nach außen (oft begrenzt auf
best[immten] 〈??〉 Grad[)]
[S. 130]
d[urch] Eidhilfe beim Schiedsspruch.
Innerhalb der Sippe Blutrache unmöglich.〉
|:Ersatz der Sicherheitspolizei:|
Haftung für Frevel ihrer Mitglieder.
g[e]g[en] Dritte Menschen (Blutrache)
g[e]g[en] Götter (Eidhilfe)
〈Im〉 Zwischen Sippenbrüdern:
a) Unmöglichkeit des Kampfes u[nd] der Rache
[295]
Schiedsspruch statt dessen
Dafür: der Älteste.
〈b) Regelung des Sexualverkehrs〉
〈c〉 b) 〈Anw〉 Ökonomische Anwartschafts-
rechte. insbes[ondere] bei Siedelungs-
gemeinschaft.
5.
g
[295] g–g (bis S. 296: Geschlechtsehre.)) Der gesamte Abschnitt „5“ hat in dem Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung.
Stamm
militärischer Schutzverband f[ür] Gebietsschutz.
Weidereviere }
Jagdreviere} 〈regelmäßig zugleich:〉
Fischerei〈gründe〉gebiete pp. }
a) entweder ganz labil, nur ad hoc gebildet
b) oft identisch mit Jagd-Verband (Krieg u[nd]
Jagd kombiniert noch in Assyrien[)]
c) oder Dauerverband besonderer Art.
Spezif[ische] Institutionen: militär[ische] Glie-
derung u[nd] Schulung.
Centralistisch: Altersklassen-Einteilung
„Männerhaus“ für die Jung-
mannschaft.
4
[295] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 116, Anm. 6 und S. 137.
|:Militär-CommunismusRaub-
Ehe.〉:|
Jünglingsweihe
Kriegeraskese (Noviziat)
„Landwehr“
5
Vgl. den Text „Politische Gemeinschaften“, oben, S. 211, Anm. 10.
in der Familie
〈Altenteil.
h
Unsichere Lesung.
Dezentralistisch in verschiedenem Grade:
individuelle Familie neben Männerhaus
|:Frau Knecht
i
Unsichere Lesung.
dem Manne.:|
[296]
Mann in der Familie: Kleros,
6
[296] Vgl. den Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“, oben, S. 84, Anm. 11.
Krieger-
loos
7
Bezeichnung für Landbesitz, den der Ritter erhielt, um die Kosten für seine militärische Ausrüstung bestreiten zu können.
mit Selbstequipierungspflicht
Altenteil (inkyo)
8
Japanisch für: alter Mann bzw. alte Frau, Rentner, Pensionär.
[A 293]Leiter des Stammes: meist ad hoc, für den Krieg,
nach Tüchtigkeit.
Stamm = außeralltäglich = Mindestmaß v[on]
Traditionen
|:sexagenarios de ponte
9
„Die 60er von der Brücke“ ist eine lateinische Redewendung, deren Ursprung schon in der Antike unklar war. Cicero führt diesen Ausdruck darauf zurück, daß in der Vorzeit alljährlich ein Sechzigjähriger als Opfergabe von einer Tiberbrücke gestoßen worden sein soll. Vgl. Cicero, Sextus Roscius, 100. Varro, dessen Erklärung heute überwiegend gefolgt wird, gibt dagegen an, daß bei den Zenturienwahlen die nicht mehr dienstpflichtigen, über sechzig Jahre alten Männer durch einen Stoß von der Brücke, die in das Abstimmungsareal (Saepta) führte, an der Stimmabgabe gehindert werden sollten. Vgl. Varro, Saturarum Menippearum, 494. Im übertragenen Sinn bezeichnet die Redewendung den Widerwillen der dienstpflichtigen „iuniores“, sich von den nicht mehr dienstpflichtigen „seniores“ Vorschriften machen zu lassen.

„Jugendbewegung“
10
Die Jugendbewegung entwickelte sich seit Mitte der 1890er Jahre aus einer lokalen Wandergruppe und gewann nach 1901 mit der Gründung des „Wandervogels“ und anderer Jugendorganisationen überregionale Bedeutung. Ihren Höhepunkt erreichte die Jugendbewegung im Oktober 1913 mit dem „Ersten Freideutschen Jugendtag“ auf dem Hohen Meißner. Die vor allem von bürgerlichen Jugendlichen getragene Bewegung versuchte sich durch Naturverbundenheit und den Rückgriff auf die ritterliche Romantik von den Werten der bürgerlichen Gesellschaft abzusetzen. Das Hauptanliegen war eine größere Selbstbestimmung sowie Mitsprachemöglichkeiten von Jugendlichen vor allem auf kulturellem Gebiet.
:|
Militär[ischer] Verband:Träger der „Ehre
g[e]g[en] andere
Stämme.
g[e]g[en] Frauen u[nd]
nicht Wehrhafte.
(Spezif[ische] Mannes
Arbeiten Funktion
dieser Geschlechts-
ehre.)
g
[296] g (ab S. 295: 5. Stamm)g Diese Passage hat im Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung.
[297]
Verhältnis zwischen: Haus, Dorf, Mark, Sippe, Stamm
höchst verschieden u[nd] oft kompliziert.[S. 131]
Am einfachsten: wo Sippe = mehrere Häuser,
Stamm = mehrere Sippen 〈ist〉, Dorf Sippen-
siedelung ist.
Aber das ist nicht die Regel.
Sehr oft:Sippe geht quer durch die Häuser
zuweilen: ” ” ” ” die Stämme
Wirkung auf Sexualgemeinschaft: [S. 132]
|:Allgem[eine] Grundlage:
1. primitiv: Frau Arbeitskraft u[nd] Genußgut[S. 133]
daher Tauschobjekt ihrer Sippe.
|:Sexuell: Die Versippten ihre Zuhälter:|
2. mit sozialer Differenzierung in Oberschich-[S. 140]
ten:
Frau Luxusgut.
daher Ausstattung d[urch] Sippe der Frau
dafür: Sicherstellung der Frau u[nd]
Kinder d[urch] Mannessippe
Dies Grundlage der „legitimen Ehe“:|
Art der Zurechnung der Kinder: Vater- oder[S. 133]
Mutterfolge.
bedingt:
1. ökonomisch
a) Frauenkauf (Bina- u[nd] Diga-Ehe)
11
[297] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 134, Anm. 30, 31.
[S. 134]
〈2. militärisch d[urch] Männerhaus.
Frau Arbeitskraft u[nd] Kinderversorge
rin.
bleibt in ihrer Sippe (Avunkulat)
Vater u[nd] Kinder haben verschiedene
Sippe.〉
j
[297]j Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“.
[S. 136]
[298]
|:b) Bodenertrag u[nd] Bodenbesitz den
Frauen zugerechnet, wenn Boden
als deren Arbeitsstätte gilt
k
[298] Unsichere Lesung.

(Sammel- u[nd] Hack-Kultur):|
c) wo Boden als Speerbesitz gilt, Aus-
schluß der Frauen u[nd] ihrer Ab-
kömmlinge.
Kinder treten in Wehrverband des
Vaters.
d) Ebenso: in Markverband |:des Vaters:|
wo Boden Rodungs-Produkt ist.
2. militärisch je nach Art des Verbandes
bei Männerhaus: Mutterfolge
bei Dezentralisation: Vaterfolge
[S. 137]
3. magisch
m
Unsichere Lesung.
d[urch] Regelung des Sexual-
verkehrs.
Klassensystem
l
Diese Passage hat keine Entsprechung im Text „Hausgemeinschaften“.
.
[A 294]Entwicklung der Hausgemeinschaft
Abschwächung der Vatergewalt. [S. 139]
„legitime“ u[nd] „illegitime“ Kinder geschie-
den
(Ausstattungs-Ehe)
Abschwächung der Gewalt über die Frau
[S. 140]
Endpunkt: „freie“ Ehe in Rom (Frau als
Mutter rechtlos)
12
[298] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 141, Anm. 48.
[S. 141]
Beginn des Rechnens in der Gemeinschaft. [S. 144]
1. Sondererbrechte an einzelnen G[e]g[en]-
ständen (militärisch bedingt b[ei] Heer-
gewäte
n
Unsichere Lesung.
)
13
Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 144, Anm. 55.
[299]
2. Zunahme der Teilungen, mit Abschwächung
der Arbeitskumulation u[nd] steigender
Bedeutung individuellen Erwerbes
[S. 145]
|:3. Zunehmende Berechenbarkeit der individuel-
len Leistungen d[urch] Geldwirtschaft:
Konto:|
〈〈3〉4.
o
[299] o–o Die beiden Absätze 〈3〉4. und 〈5〉4. stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge.
Scheidung von Haus u[nd] Betrieb d[urch]
Kapitalismus
Mittelstufe: die italienischen Hausgemein-[S. 147]
schaften
14
[299] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 147, Anm. 58, 59.

Entwicklung zur Firma.〉
|:〈5〉4. Wo Ertrag d[urch] Arbeit vorwiegt, leichte
Teilung
[S. 146]
Wo 〈Ertrag d[urch]〉 Besitz maßgebend,
schwerer.
So bei 〈Güter〉 Bodenbesitz:
große Geschlechter
p
p–p (bis: bedingt.) Die beiden Absätze stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge.
c[on]tra emanc[ipatio]
legis Saxonicae
o
o–o Die beiden Absätze 〈3〉4. und 〈5〉4. stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge.
15
Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 150, Anm. 64.
[S. 150]
So bei Kapitalbesitz
Florenz c[on]tra Sizilien pp.
(Ausscheiden stets Schand):|
Aber: nicht einfach Funktion der Wirtschaft das Maß[S. 148]
der Hausgewalt
Sondern: selbständig entwickelt.
Röm[ische] patria potestas überdauerte öko-
nomische Wandlung
|:(militärisch-politisch u[nd] sozial bedingt):|
Chines[ische] Elternpietät rituell bedingt.
16
Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 149, Anm. 61.
p
p(ab: große Geschlechter)p Die beiden Absätze stehen im Text „Hausgemeinschaften“ in umgekehrter Reihenfolge.
[300]
Ökonomisch: [S. 151]
Doppelte Entfaltung der Hausgemeinschaft:
a) zum Oikos
17
[300] Vgl. den Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“, oben, S. 96, Anm. 30.
b) zum 〈Betrieb〉 Erwerbsbetrieb
ad b: Z[um] Erwerbs-Betrieb d[urch] Schei-
dung des Consumhaushaltes vom
„Betrieb“: Sondervermögen des
Betriebes
Sonderbuchung
Sonder-Firma
Allmähliche
q
[300]A: Allmäliche
Loslösung von der Haus-
haltsgemeinschaft.
[S. 152]
u[nd] Werkstatt-Gemeinschaft
cf. italienische H[andels]Gesellschaften
|:Besonderheit des Occidents: Trennung des
Consum-Haushaltes vom Betrieb.
Vergleich: China.[S. 153]
Anfänge der Firma
Solidarhaft
aber: kein Sondervermögen
Sonst: nirgends diese Grundsätze:|
[A 295] Technisch
r
r–r (bis S. 301: Grundlage) Diese Passage hat im Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung.
d[urch] Buchhaltung ermöglicht,
u[nd] d[urch] Rechtstechnik.
|:Grundlage:
Berechnung: „Kalkulation“
Gütervorräte = „Kapital“
„Profit“
„Bilanz“
„Rentabilität“
Kosten-Nutzen-Rechnung.
[301]
Konto-Rechnung
Geschichte der Buchhaltung.
Gewinn d[urch] Verträge
Vertragsfreiheit Grundlage:|
r
[301] r(ab S. 300: Technisch)r Diese Passage hat im Text „Hausgemeinschaften“ keine Entsprechung.
Charakteristikum der occidentalen Kultur:
Selbständigkeit des Betriebs g[e]g[en]über
dem Haushalt
In China pp. alles sippenhaft gebunden
ad a: Oikos – Großhaushalt 〈a)〉 nach Bedarfs-[S. 155]
deckungsprinzip
Prinzip: 〈b)〉 Vermögens-Nutzung
nicht: Kapital-Verwertung
Nicht: Kapital
sondern: Nutz-Güter, 〈Ertrags
Vermögen〉
|:nicht Rente, sondern Einkommen:|
nicht „Bilanz“, sondern
„Budget“
nicht Verträge, sondern
Herrschaft
nicht Markt, sondern Autar-
kie
(dies nur relativ: 〈Handel〉[S. 156]
Absatz
Handel[)]
Aber Zweck stets: verbesserte
Bedarfsdeckung
Boden, Sklaven, Hörige, Grundholden
nicht: Arbeiter.
Spezialisierung der Arbeit u[nd]
Abgaben nach Bedarf des
Herren.
[302]
Zwischending [S. 157]
a) Plantage } mit Kaufsklaven
Ergasterien
18
[302] Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 157, Anm. 81.
}
auf dem Boden der Kolonialwirtschaft.
b) Rentengrundherrschaft[S. 158]
Sklaven als Rentenfonds, nicht als
Arbeitskraft.
Ob als Rentenfonds oder als Fron-
arbeit genutzt, von Städten abhängig
West-Ost-Deutschland.
Umschlag in Kapitalismus:
Gutswirtschaft (Exportgebiet)
Starosten – Industrie
19
Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 159, Anm. 85.
[S. 159]
|:Unterschied von industrieller „Kombi-
nation“:
Ausgangspunkt: Verwertung des Besit-
zes, nicht: Marktbedingungen wie bei
Kombination (Hüttenzechen)
Resultat oft identisch:|
c) Renten-Ergasterien. [S. 160]
Apophora (griechisch)
Mandaku (babylonisch)
obrok (russisch)
Halssteuer (deutsch)
20
Vgl. den Text „Hausgemeinschaften“, oben, S. 160, Anm. 89.
Prinzip der Kombination verschieden
Wirkung: nicht: Arbeits-Organisation
sondern: Spezialisierung u[nd] Viel-
seitigkeit
Grund: Vermögensanlage
[303]
[A 296] |:Entwicklung der Sexualbeziehungen u[nd] der Ehe:|
s
[303] Nachträglich eingeschobener Titel.
Vorstellung (bei 〈Bebel〉 F[riedrich] Engels u[nd]
Bebel):
21
[303] Dies bezieht sich auf Engels, Der Ursprung der Familie, sowie auf Bebel, Die Frau und der Sozialismus.
Urspr[ünglich] Promiskuität
Zeitweise sogar: Frau – Überlegenheit
Mutterrecht – Matriarchat
Legitime Ehe:d[urch] Privat-Eigentum
Interesse des Mannes an „legitimen“
Kindern f[ür] Erbrecht
Gegenbild: Prostitution
im Interesse der Besitzenden.
Mitwirkend: christl[iche] Askese, überspannte
Sittlichkeit
Daran fast Alles falsch.
22
Zu Webers Gegenthese vgl. auch seine Ausführungen in der Vorlesung „Theoretische Nationalökonomie“, die mehrfach in den 1890er Jahren gehalten worden ist; Deponat Max Weber. BSB München, Ana 446, OM 3, Bl. 55–66 (MWG III).
keine urspr[üngliche] Promiskuität
nur fehlt: Dauer-Beziehung
keineMutterherrschaft (außer v[on]
bes[onderer] Funktion)
Frauen-Knechtschaft trotz Mutterrecht
|:Frau eines der ältesten Objekte des Eigen-
tums:|
Legitime Ehe d[urch] FrauenSippe im Frauen-
Interesse u[nd] Interesse ihrer Kinder
Prostitution so alt wie Geschichte
stets neben Dauer-Verbindungen
Sittl[iche] Auffassung der Ehe bei allen prophe-
t[ischen] Religionen
[304]
Ökonomische Grundlage: Arbeitsteilung der Geschlech-
ter:
Frau: Sammel- u[nd] Hackarbeit, Spinnen, Weben pp.
Mann: Krieg, Jagd, Viehwartung, Eisenarbeit, Bau-
arbeit.
t
[304] Unsichere Lesung.
Oft: ständisches Vorrecht des Mannes
Aber: daraus allein die Gestaltung der Sexualbeziehun-
gen nicht erklärlich.
Hohe wirtschaftl[iche] Bewertung der Arbeit allein
nun maßgebend
|:Folge: hohe Preise:|
Eigener Besitz u[nd] Stütze d[urch] eigene Sippe
[A 296v] Entwicklungsgesch[ichtlich] primitivste Formen:
23
[304] Zu den folgenden Ausführungen vgl. die entsprechenden Ausarbeitungen bei Weber, Marianne, Ehefrau und Mutter, S. 4–8.
„Paarungsehe“
monogyn
labil (oft – Feuerländer – nur bis zur Geburt)
Verh[ältnis] zu Kind |:bei Mutter:| labil (in Australien
oft |:Tötung bei 2ten Kind:|)
Daher: Mutterbeziehung näher g[e]g[en] das 1te
Oft schon im 6ten Jahr eigene Nahrungssuche
Mit 16 Jahren: Eintritt in Kriegs- u[nd] Jagd-
Gemeinschaft
Oft Verkäufe der Kinder (Feuerländer)
Mehrheit v[on] Frauen Funktion des Reichtums
Vollpolygamie
Halbpolygamie (Hauptfrau) Folge der Sicherung
der Stellung einer Frau d[urch] deren Sippe
Kebsen
24
Kebsfrauen standen neben bzw. unter der eigentlichen Ehefrau, ohne daß ihre Verbindung zu dem Mann gesetzlich abgesichert war. Im Alten Testament wurden die Kinder einer Kebsfrau der Ehefrau zugerechnet, allerdings entstand für den Mann eine moralische Verpflichtung aus einer solchen Verbindung. Die Frauen, die meist aus dem Sklavenstand stammten, wurden als Kebsfrauen zu freien Personen, konnten jedoch nicht von sich aus die Beziehung zu dem Mann lösen.
(frei), Sklavinnen
[305]
Kinder Kinder dessen, der sie besitzt
(ev[entuell] der Frau).
Mehrheit der Männer der Frau Funktion der Armut.
Brüder haben Frau gemeinsam
Kriegs- u[nd] Jagd-Genossen [??] (gekauft,
geraubt)
Nebeneinander:Frau im Hause des Mannes
” ” ” der eigenen Sippe
Funktion der Kaufkraft des Freiers
Stets Frau Eigentum der Sippe oder des
Mannes
Eigene Sippe vermietet sie } die Zuhälter
Mann ebenfalls } der Frau
gibt sie Gästen
dem Priester
dem Fürsten
Oft Recht (ius primae noctis)
25
[305] (lat. „Recht der ersten Nacht“). Gemeint ist das angebliche Recht des Grundherrn im Mittelalter, bei der Eheschließung seiner Hörigen die Hochzeitsnacht mit der Braut zu verbringen. Dieses Recht ist jedoch nirgends festgeschrieben, weshalb seine Existenz bereits im 19. Jahrhundert bezweifelt wurde. Heute wird dieses Recht als Mythos angesehen, der infolge der vielfältigen sexuellen Übergriffe von Grundherrn gegenüber ihren weiblichen Leibeigenen entstanden ist.
Oft Pflicht, vor der Ehe zum Erwerb zu dienen
Eigener Erwerb d[urch] Prostitution uralt
Dies verachtet, weil illegal.
„Promiscuität“ bei Orgien.
[A 297] Beginn der Regulierung: Exogamie, Begriff des Incestes.
Haus-Exogamie
E[xogamie] der 〈Sippe〉 Nächstversippten
Ausschluß des Eifersuchtskampfes: Befriedung
Umsichgreifen durch Totem (indianisch, austra-
lisch: Kobong)
26
Allgemeine Bezeichnung für die Totems der Aborigines in Australien.
Wappenzeichen v[on] Männergemeinschaft
(Jagd, Krieger)
Eingreifen des Animismus:
[306]
Tabuierung des Tiers (außer bei Orgien)
Gemeinschaft mit ihm
Abstammung von ihm (nicht immer)
Stammgemeinschaft.
Sexual-Polizei das Totem
T[otem] teils d[urch] Vaterfolge} Verbot der
teils d[urch] Mutterfolge} Endogamie
Kombiniert mit Altersklassen (exogam)
(Folge der Militärorganisation[)]
T[otem] reicht durch
Hausgemeinschaft}
Dorfgemeinschaft} quer hindurch
Stamm}
Durchbrechung der T[otem]’s: durch Sippe der
Besitzenden
a) Mutterfolge:
teils d[urch] Totem-Beziehung
” ”ökonomische Bedingungen
(Vermögen des Freiers)
b) Mutterrecht: Vermögensanteil der Kinder bei
der Muttersippe
Nächster Blutsverwandter: Avunculat.
Am meisten: wo Arbeit der Frau als Quelle
der Versorgung gilt.
Boden als Arbeitsgelegenheit gewertet.
c) Beides normal: wo entweder
α) Mann zur Frau zieht, oder
β) sie nur besucht g[e]g[en] Alimente
|:„uneheliche Kinder“ noch heut nach Mutter-
recht.:|
In beiden Fällen der Mann machtlos
Muttersippe hat die Gewalt
[307]
d) Fortbestand kommt vor trotz Vaterhaushalt. Dies das
Besondere am „Mutterrecht“.
Mutterrecht nicht = Recht der Mutter
Mutterrecht nicht = Muttergewalt
Muttergewalt nicht = Gleichwertung der Frau
Nur teilweise = eigene sexuelle Freiheit
(Neben- u[nd] Nacheinander v[on] Männern)
meist = Prostitution d[urch] eigene Sippe
Konsequenz (bei Vaterhaushalt):
eigenes Vermögen
Scheidungsfreiheit
Erziehung der Kinder.
u
[307] Diese Passage steht als Einschub links am Rand ohne Positionsangabe.
[A 297v] Vatergewalt u[nd] Vaterfolge normal
a) Bei Viehhaltung
v
A: Viehaltung
(statt Arbeitskumulation
im Ackerbau)
|:b) wo Besitz entscheidend wird statt Arbeit:|
〈b〉|:c):| bei Militärverfassung mit Häuslichkeit
des Vaters (kein Männerhaus)
〈Aber〉 Auch da nicht unbedingt, wenn Frauen-
arbeit als Ergänzung wichtig. Daher:
1) Kampf zw[ischen] Vatergewalt u[nd]
Mutterrecht massenhaft (Südsee
besonders[)]
2) Kampf zw[ischen] Sippe u[nd] Totem
〈meist〉 oft parallel damit
Reichste Familien nehmen besonderes Wappen
an.
|:3) Bei Sieg der Vatergewalt oft absolute
Versklavung der Frau d[urch] Mann
der Kinder d[urch] Vater
[308]
Alsdann: Gleichwertung v[on]
eigenen Kindern
Sklavinnenkindern
gekauften Kindern
v[on] Fremden
„entwendeten“
w
[308] Unsichere Lesung.
Kindern
4) Steigerung der Vatergewalt d[urch] Ahnenkult
u[nd] |:Totenopfer.
Rituelles Bedürfnis nach Nachkommen.:|
(nicht überall, wo Vatergewalt)
Strenger Patriarchalismus
nicht „Ehe“, sondern reines Besitzverhältnis:|
〈3〉 5) Abschwächung dieser reinen Vatergewalt:
d[urch] Mitgift u[nd] 〈Pakten〉 Ehepakten
a) Stellung der Frau }
als Hauptfrau} Mitgift = Abfindung der
b) Stellung der
x
In A Wiederholungszeichen; hier aus technischen Gründen aufgelöst.
Kinder
} Töchter v[om] Erbe
als Erben
Dies Quelle der legitimen Ehe
Diese d[urch] Sippen-Vertrag geschaffen, als
Abschwächung des Patriarchalismus.
6) Weitere Festigung der legitimen Ehe d[urch]
konkurrierende Interessen
a) der Sippe des Vaters
b) des Wehrverbandes
c) der Mark- u[nd] Dorfgenossen
d) der Götter u[nd] Ahnen
daran, daß
|:a):| nur Vollbürtige mit eintreten
Monopolisierung der Bodenrechte (mit
Knappheit)
„Der Sohn der Magd soll nicht erben“
27
[308] Weber zitiert hier die Bibelstelle, in der Sarah von ihrem Mann Abraham verlangt, er solle die Magd Hagar und deren gemeinsamen Sohn Ismael fortschicken, „denn der Sohn dieser Magd soll nicht erben mit meinem Sohn Isaak.“ Vgl. 1. Mose 21, 10.
[309]
Daher: Monogamie zuerst bei freien Wehr-
gemeinschaften (Hellenen, Römern)
b) daran, daß das Geschlecht nicht erlischt
” ” Opfer gebracht werden
d[urch] legitime Erben
|:daher Vermögensschicksal wichtig:|
„Legitim“ ist, wer in den Augen 〈des Verh〉 dieser Verbände legitimiert ist. Dadurch legitime Ehe Rechtsinstitut.
7) Sexuelle Exclusivität nur kraft Besitz-Verhältnis
Mädchen vor der Ehe nicht
Männer auch in der Ehe nicht.
Ehebruch = Verletzung fremder Ehe.
[A 298]Verte
y
[309] Oben links am Rand; unsichere Lesung.
|:Die Frau in der Ehe:|
1. Absolute Herrschaft der legitimen patriarchalen
Einehe u[nd] Mannesgewalt:
|:Persönliche u[nd] ökonomische Domestikation der
Frau
1. Geschlechtsvormundschaft (Fehlende
Gerichtsstandschaft)
Hellas
Rom
Islam.
Mittelalter
2. Gynaikonitis u[nd] Harem
Hellas
Orient
Südl[iches] Mittelalter.
3. Fehlen eigenen Vermögens
〈Mitgift〉
Austritt aus der Sippe d[urch] Brautkauf
Abfindung vom Erbe d[urch] Mitgift.
[310]
Mitgift geht in das Vermögen des Mannes
über.:|
1. aus 〈religiösen〉 |:sacralen:| (rituellen) Gründen:
China (Ahnenkult, Eltern-Pietät)
Indien (Kastenritual)
|:Rom (sacra der Familie)
28
[310] Der Begriff „sacra“ bezeichnete in Rom im weitesten Sinne alle menschlichen Beziehungen zu einer Gottheit und speziell die Darbringung von Opfern, die in öffentliche und private Opferhandlungen unterteilt waren. Die „sacra pro familia“ wurden an für die einzelne Familie wichtigen Terminen abgehalten, wie z. B. an den Tagen der Hausgötter, an Geburtstagen von Familienmitgliedern u.ä. Bei diesen häuslichen Gottesdiensten durfte nur der Hausherr (pater familias) die dazu nötigen kultischen Handlungen ausführen.
:|
Nur legitimer Nachfahre ist Kasten- u[nd] Sippen-
Genosse in Indien.
Absolute Mannesherrschaft
Gewalt über Leben u[nd] Tod
Witwenverbrennung in Indien
2. aus politischen Gründen:
Militarismus 〈der Männer, Vorzugs〉 (Ausschluß
der Töchter von Bodenrente)
|:Absolute Hausautorität des Vaters:|
Aristokratismus (Feudalismus): Ehre des Mannes
bestimmend
Japan
〈Rom〉 Antike (römische manus)
29
Der Begriff „Manus“ bedeutet im engeren Sinne „die Hand“ und bezeichnet im übertragenen Sinn die Hausgewalt, Herrschaft und Autorität des römischen Hausherrn über alle Mitglieder seiner „familia“. Ursprünglich bestand eine absolute hausväterliche Gewalt gegenüber allen Familienmitgliedern, die auch das Recht des Verkaufs oder der Tötung der Ehefrau und der Kinder mit einschloß. Im Laufe der Zeit wurde die Manus schrittweise eingeschränkt, so wurde z. B. schon während der römischen Königszeit der Verkauf von Söhnen untersagt.
England (identity, coverture)
30
„Identity“ bzw. „legal identity“ bezieht sich auf die fiktive rechtliche Identität der Ehegatten im englischen Recht bis ins 19. Jahrhundert. Dabei wurde dem Ehemann die Vertretung nach außen zugewiesen, so daß die Frau keine eigene Rechtspersönlichkeit besaß. Darüber hinaus wurden dem Mann weitgehende Rechte in bezug auf das Vermögen und die gewaltsame Behandlung der Frau zugestanden (Züchtigungsrecht). Von dieser rechtlichen Handlungsunfähigkeit der Ehefrau wurde ihre juristische Unverantwortlichkeit abgeleitet, so daß der Ehemann für alle, außer das Leben Dritter gefährdende, Vergehen seiner Frau zur Verantwortung gezogen werden konnte (coverture).
Spanien.
[311]
2. Milderung:
1. d[urch] theokratische Abschwächung u[nd]
Begünstigung der Frau (Babylon, Pharisäer –
|:Ketabo
a
[311] Unsichere Lesung.
31
[311] Dies bezieht sich wahrscheinlich auf die sogenannte Ketubba, den jüdischen Ehevertrag, in dem der Mann seiner Frau einen standesgemäßen Unterhalt und im Falle der Eheauflösung einen festgesetzten Geldbetrag garantierte. Darüber hinaus wurde die Verfügungsgewalt über das Vermögen der Frau geregelt. Die Frau konnte über einen Teil ihres Vermögens frei verfügen, der andere Teil ging in den Nießbrauch des Mannes über, der diesen im Falle einer Scheidung zurückgeben und für bestimmte Güter einen Ausgleich für den eventuellen Wertverlust leisten mußte.
:|)
2. d[urch] Entmilitarisierung u[nd] Pazifizierung
|:Folge: Beginn des Töchtererbrechtes am Boden.
Damit Problem des ehel[ichen] Güterrechtes
|:System: G[üter]Gememschaft wo Arbeit
〈die u[nd] Erwerb〉 die Grundlage
|:Errungenschaft wo Erwerb gemeinsam
(Frau als Gehilfin im Laden):|
G[üter]Verbindung
b
Alternative Lesung: Verteilung
wo ererbter Besitz die
Grundlage
([??] Nutznießung u[nd] Verwaltung):|
Die besitzende, nicht: die arbeitende Frau bereitet
die Emanzipation vor.:|
〈Späta〉 |:Ägypten::|
Kein Geschlechtsvormund
Bestand der Vertragsfreiheit in Sexualsachen
|:Prakt[ische] Bedeutung: Sieg der sinnlichsten
Frau:|
Fehlen der Sippe (Totenkult nicht d[urch]
Sippe)
Spätantike:
„freie Ehe“ in Rom
Freiheit als Frau, |:und ökonomisch.
[312]
Eigenes Vermögen
Gütertrennung
Idealsystem.
c
[312] Unsichere Lesung.
[)]:|
Entrechtung als Mutter.
Folge der Rechtstechnik (nur Protest
g[e]g[en] Hausgewalt)
Absoluter Staat der Neuzeit (Naturrecht)
Österreich, Rußland (f[ür] Oberschicht)
England, liberale Gesetzgebung
32
[312] Gemeint sind hier die beiden „Married women’s property acts“ aus den Jahren 1870 und 1883, die das eheliche Güterrecht in Großbritannien neu regelten. Bis 1870 ging das eingebrachte und erwirtschaftete Vermögen der Frau in das Eigentum des Mannes über, sofern nicht ein Ehevertrag ausdrücklich bestimmte Vermögensanteile für die Frau reservierte. Diese sogenannten settlements konnten jedoch nur für Vermögen über 200 Pfund eingerichtet werden, so daß die Frauen der ärmeren Schichten davon ausgeschlossen waren. 1870 wurden folgende Bereiche des ehelichen Vermögens als Sonderbesitz der Frau eingeführt: ihr Arbeitslohn bzw. ihr Erwerb aus jeglicher persönlicher Tätigkeit, Sparguthaben oder Wertpapiere, die auf ihren Namen eingetragen waren, sowie alle Erbschaften oder Schenkungen, die weniger als 200 Pfund betrugen. 1883 trat schließlich die volle Gütertrennung der Ehepartner in Kraft, die der Frau auch die volle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen übertrug. Damit war faktisch die rechtliche Handlungsunfähigkeit der Frau aufgehoben, da sie in Vermögensfragen selbständig vor Gericht auftreten durfte.

(Gladstone)
3. Hemmung der Emanzipation
1. Credit-Interessen für Verfügungsrecht des Mannes
gegen Sicherung der Frau
2. Kapitalist[ische] Interessen (Macht)
f[ür] Einheitlichkeit des Geldvermögens
(ital[ienische] Städte)
3. Autoritäre Interessen (Geschlechts-Prestige)
|:Wichtigster Punkt:|
[A 298v]Ökonomische Funktion der Frau: Entwicklung zur reinen Konsumtionswirtschaft
Hausproduktion: Antike: Spinnen
Weben
[313]
(anders: Ägypten)
33
[313] Herodot berichtet, daß in Ägypten die Frauen eine wesentlich unabhängigere Stellung als in Griechenland gehabt hätten, so seien ihnen z. B. selbständige Handelsgeschäfte erlaubt gewesen. Das Weben von Stoffen war nach diesem Bericht in Ägypten Männerarbeit, die prinzipiell in Heimarbeit betrieben wurde. Es ist jedoch nicht geklärt, ob die Formulierung bei Herodot, daß die Frauen Handel treiben, „während die Männer zu Hause sitzen und weben“, die tatsächlichen Verhältnisse beschreibt oder eine ironisch überspitzte Darstellung ist, die die Unterschiede zu den griechischen Verhältnissen besonders hervorheben sollte. Vgl. Herodot II, 35.
schafft Marktwaren, daher geschützt
im Oikos f[ür] Eigenbedarf
moderne Technik: Aushäusigkeit der Produktion
Absterben der Hausarbeit der Frau
Strickstrumpf Rudiment.
„Handarbeit“.
schon in den Zünften Ausschluß der Frau:
maskuline Produktion
Salon-Kultur: Absterben des Dilettierens zu Gunsten der Meister-
schaft
maskuliner Betrieb:Hochschulen
Techniken
künstlerische Produktion
maskulin.
|:moderne Industrie: Zunahme der Frauen-
arbeit
damit aber nicht: der
Frauenehre:|
[314]
Erziehungsleistung
〈Absterben: d[urch] Schulbetrieb
Internate
Klostererziehung
Pensionen〉
|:Erziehung stets nur teilweise }
im Hause. }
〈Magier }
Krieger}
außerhalb des Hauses〉]
wirtsch[aften] für Produktion:}
landw[irtschaftlich] im Haus}
(auch heut[)]}
gewerb[lich]: }
bei Erbgewerbe im Haus }
sonst: Lehre}
(partiell im Haus)} NB! gehört zu
Handel: im Haus } 〈Haus-
in der Lehre zunehmend} gemeinschaft〉
kapitalistisch: Arbeiter in der } Jugend:
Fabrik }
Techniker: }
Hochschule pp.}
〈persönl[ich]〉}
militärisch: Kriegerschaft, }
aushäusig,}
|:Epheben
34
[314] Der Begriff „Ephebia“ bezeichnete in Athen die bürgerliche und privatrechtliche Mündigkeit. Nach Aufnahme in die Bürgerlisten, die mit dem vollendeten 18. Lebensjahr auf Beschluß des Rates erfolgte, mußten die Epheben eine zweijährige Militärzeit ableisten. Im ersten Jahr fand eine militärische Ausbildung statt, während der Tischgemeinschaft vorgeschrieben war. Das zweite Jahr verbrachten die Epheben als Besatzungen der befestigten Plätze des attischen Herrschaftsgebiets.
– Männerhaus
}
Gymnasion
35
Das Gymnasion findet sich als staatliche Übungsstätte für die körperliche und geistige Ausbildung im gesamten hellenistischen Kulturkreis und galt in der klassischen Zeit als eines der Hauptmerkmale einer Polis. In Athen war das Gymnasion die Ausbildungsstätte für die Epheben, die dort unter staatlicher Aufsicht ihre militärischen Übungen absolvierten, aber auch alle anderen Altersgruppen trainierten dort. Als Zentren von philosophischen Schulen entwickelten sich die Gymnasien teilweise zu Mittelpunkten des öffentlichen städtischen Lebens.
}
[315]
Ritterschaft.}
Kaserne:| }
e[in] Jahr. }
religiös (aktiv): aushäusig (Guru,}
Magier pp.)}
|:wissenschaftlich: individ[uelle] }
Lehre}
Schulbetrieb zunehmend:| }
persönlich: „allg[emeine] Bildung“,}
Kindheitserziehung:}
Internate, Pension,}
Klöster (auch in Indien) }
jetzt: „freie Schulgemeinden“
36
[315] Am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich aus pädagogischen Reformbestrebungen die sogenannte Landerziehungsheimbewegung. Diese Bewegung nahm mit dem 1898 durch Hermann Lietz gegründeten „Deutschen Landerziehungsheim“ in Ilsenburg im Harz ihren Anfang und hatte das Ziel, in ländlich gelegenen Internaten, in denen Lehrer und Schüler als kleine „Familien“ zusammenlebten, die wissenschaftliche Ausbildung mit der praktischen und körperlichen Ausbildung zu verbinden. Die 1906 in Thüringen von Gustav Wyneken gegründete „Freie Schulgemeinde Wickersdorf“ griff die Forderung der Jugendbewegung nach Mitsprachemöglichkeiten in der Erziehung auf. Wyneken ging von einer Gleichberechtigung von Lehrern und Schülern im alltäglichen Zusammenleben aus und führte eine weitgehende Mitbestimmung der Schüler in bezug auf die Unterrichtsgestaltung mit dem Argument ein, daß die Lerninhalte nicht ausschließlich von der älteren Generation bestimmt werden dürften, ohne die Interessen der Jugend zu berücksichtigen.
}
Klubs u[nd] Couleuren:| }
Stellung der Frau wechselnd
Für Männer in neuerer Zeit gering (geringer
als früher!)
Sonderstellung: amerikanische Lady
Autorität f[ür] Männer
sonst nur: f[ür] Mädchen.
[316]
[A 299]Soziale Lage der Frau
Weitgehend unabhängig v[om] Recht.
In England weit höher als in Frankreich u[nd]
Deutschland
trotz autoritären Patriarchats und des Rechtes
Ebenso in Rom g[e]g[en]über dem Orient.
Maßgebend
1. Schwinden der Polygamie
2. Zurücktreten der rein sexuellen Wertung
|:England
Skandinavien
Amerika
(Seltenheitswert):|
|:3. Temporär: d[urch] religiöse 〈Gemeindefrömmigkeit〉
Prophetie u[nd]
Philosophie
Buddha
Pythagoras
Jesus
Aber: nur temporär.
4. Geselligkeitsbedeutung der Frau
(Luxus-Frau = Dame)
Urspr[ünglich] überall zwiespältig:
a) Ehe
α) ökonomisch (Haushalt)
β) Aufzucht der Kinder
b) freie Prostitution f[ür] Sinnlichkeit.
Bedürfnis:
α) während Tabu-Periode
β) für reisende Kaufleute } die beiden reisenden
γ) für Soldaten.} u[nd] ehelosen
Schichten
(Krieg u[nd] Handel)
[317]
Formen: heilige Prostitution
Kedeschen
37
[317] Dies bezieht sich auf die Tempelprostituierten im jüdischen Tempel in Jerusalem (Kedeshah bzw. Kedeschim), wobei in der zeitgenössischen Literatur umstritten ist, ob sich der Begriff nur auf männliche Prostituierte oder auf beide Geschlechter bezieht.
Babylon
38
Herodot berichtet von einem Brauch in Babylon, nach dem sich jede Frau einmal in ihrem Leben als Prostituierte im Tempel der Aphrodite verdingt haben mußte. Diese Form der Prostitution galt als Opfer an die Göttin. Nachdem sich eine Frau in dem vorgeschriebenen Bezirk des Tempels eingefunden hatte, durfte sie diesen nicht mehr verlassen, bevor das „Opfer“ dargebracht wurde. Vgl. Herodot, I, 199.
u[nd] antike
Hierodulen
39
„Hierodulen“ (griech: Hieroduloi, „heilige Knechte“) bezeichnete ursprünglich im Gegensatz zu Sklaven in Privatbesitz alle Sklaven einer Gottheit, die in einem Tempel arbeiteten. Wegen der in den Quellen nicht eindeutigen Trennung von Tempelsklaven und Tempelprostituierten bürgerte sich seit dem 19. Jahrhundert der Begriff als Bezeichnung nur für die Tempelprostituierten ein. Durch die geschlechtliche Verbindung mit ihnen erhielt der Besucher Anteil an der göttlichen Macht. Gleichzeitig war die Prostitution für die Tempel zum Teil eine erhebliche Einnahmequelle.
(aus Orgiastik u[nd] Tanz
kult[ischer] Tanz f[ür]
Bedürfnis der Kaufleute)
Erwerbsquelle der Tempel.
daneben bürgerl[iche] käufliche
Prostituierte
(Sklavinnen oder frei)
überall sozial mißachtet
aber: anerkanntes Gewerbe
Kaste in Indien
40
Eigentliche Kasten mit eigenem Verhaltenskodex (Dharma) und eigenem Erb- und Adoptionsrecht bildeten in Indien nur Tempelprostituierte, während die übrigen Prostituierten keiner gesonderten Kaste angehörten.

Zünfte im Mittelalter
v[on] Städten gehalten.
41
Ab dem Spätmittelalter fanden sich in den größeren deutschen Städten sogenannte „Frauenhäuser“, die der Polizeiaufsicht unterstanden und deren Betreiber für die Einhaltung der Polizeiordnung verantwortlich waren. Die Verordnungen reichten von vorgeschriebenen regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen bis hin zu Kleider- und Verhaltensvorschriften für die Prostituierten in der Öffentlichkeit. Im Gegensatz zu der heimlichen Prostitution standen die Frauen in diesen Häusern, die Eigentum der Stadt oder eines Landesherrn waren und gegen Abgaben vermietet wurden, unter dem Schutz der städtischen Verwaltung und wurden von dieser begünstigt. In vielen Städten waren die „Frauen[318]häuser“ zunftmäßig organisiert, d. h. es bestanden neben den polizeilichen Verordnungen interne Verhaltensvorschriften für die Prostituierten und die Betreiber der „Frauenhäuser“. Die Betreiber konnten bei der Einrichtung neuer Häuser mitbestimmen bzw. nicht genehmigte zerstören.
[318]
Geselligkeitsbedürfnis feinerer Art
künstlerische Produktion im Hause
Musik u[nd] Tanz
Konversation
Deva Dasa in Indien („Bajaderen“)
42
Die Schreibweise Deva Dasa (m. „Gottessklave“) geht auf Edward Balfour, Cyclopaedia of India and of Eastern and Southern Asia, commercial, industrial, and scientific; products of the mineral, vegetable, and animal kingdoms, useful arts and manufactures. – London: Bernard Quaritch 1885, S. 1084 f., zurück. In der Sanskrit-Literatur ist nur Devadasi (f. „Gottessklavin“) belegt. „Bajadere“ ist eine Ableitung von dem portugiesischen „bailadeira“. Beide Begriffe bezeichnen Tempelsklavinnen in Indien, die bei religiösen Festen als Tänzerinnen auftraten. Als Tempelprostituierte waren sie bis ins 19. Jahrhundert die einzigen Frauen in Indien, die sich Bildung aneignen durften und zur Tischgemeinschaft mit Männern zugelassen waren.

Hetairen in Hellas (ontrastes
d
[318] Unsichere Lesung.
)
43
Bezeichnung für eine bestimmte Gruppe von Prostituierten im antiken Griechenland, die über eine weitreichende Bildung verfügten und wegen ihrer Umgangsformen Zugang zu den höchsten gesellschaftlichen Kreisen hatten.

Trägerinnen der freien Liebe u[nd] des
Geistes.
Mit-Schöpferinnen des antiken „Salons“
(nur Vorstufen)
Aber: maskuliner Charakter der antiken
Geselligkeit: Knabenliebe.
Ausschluß der Ehefrauen v[on] Bildung
in Indien u[nd] Antike.
44
In der Antike wurden die Frauen wegen des vorherrschenden Frauenbildes weitgehend von der Bildung ausgeschlossen. In Indien gehörte sie zu dem Pflichtenkatalog (Dharma) der Kasten der Tempelprostituierten und war geradezu ein Merkmal dieser Frauengruppe, weshalb Bildung bei Ehefrauen als schändlich angesehen wurde.
Sinken der Frau in der hellenischen
Antike.
〈Neu im Mittelalter
e
Unsichere Lesung.
der ritterlichen
Kultur:〉
Einfluß der Religion (occidentale
Prophetie)
[319]
Judentum}
Islam} lehnen Erotik ab
Christentum}
„Rationalismus“
„Hurerei“ (Quelle bei Juden: gegen
Orgiastik)
Maximum: bei Konkubinat
f
[319] Unsichere Lesung.
auf
Monogamie:|
〈Zwiespältig wirkend〉 Ritterlicher Frauendienst.
Entwicklung des Salons
d. h. der Bewährung des Cavaliers vor der
Dame
Ansätze in Japan
höfische Damen.
M[ittel]a[lterliche] Anfänge: 〈Provence
(dolce stil nuovo)
45
[319] Der „Süße neue Stil“ bezeichnet eine neue Form der Minnedichtung in der italienischen Lyrik seit Ende des 13. Jahrhunderts, die den „Adel des Herzens“ über den „Adel durch Geburt“ gestellt hat. Einer der bedeutendsten Vertreter dieser Richtung war Dante Alighieri, der mit der „vita nuova“ eine Darstellung seiner Jugendliebe in dem neuen Stil verfaßte. Die Bezeichnung selbst geht auf ein Zitat aus Dantes „Göttliche Komödie“ zurück. Vgl. Dante Alighieri, La divina Commedia, Purgatorio XXIV, 57.
Feudale Ritterlichkeit: Übertragung des
Vasallen-Begriffes auf die Dame
Verbindung mit Mariendiensten u[nd]
Askese
mit Tournier-Ehre.
Reglementierung der Erotik („Liebeshöfe“)
46
Die „cours d’amour“ hatten ihren Ursprung in Frankreich als Gesellschaftsspiel der höfischen Kreise, die vor diesen fiktiven Gerichtshöfen Liebesstreitigkeiten diskutierten. Im 15. Jahrhundert entstand ein förmliches Gesetzbuch als Verhaltenskodex in Liebesbeziehungen, das „Arrets d’amour et Parlement d’amour“, für welches sogar angesehene zeitgenössische Rechtsgelehrte scherzhafte juristische Kommentare verfaßten.
[320]
Frauenkult.
〈Anfänge in Japan.〉
Asketische Minne der Ritter
beischlafslose Liebesnächte.
fremde Ehefrau
nicht Mädchen
nicht: eigene Frau.
Cortegiano:
47
[320] Gemeint ist hier das Buch von Baldassare Castiglione, Libro del Cortegiano (deutsch „Der Hofmann“), das 1528 erstmals erschien. Den äußeren Handlungsrahmen bilden die Gespräche einer höfischen Tischgemeinschaft, die sich an vier Abenden über die körperlichen und moralischen Eigenschaften eines Hofmanns (Buch 1), seine Begabungen (Buch 2), das Idealbild der Hofdame (Buch 3) und über das Verhältnis von Hofmann und Fürsten (Buch 4) unterhalten. Dabei stehen die militärischen Fähigkeiten nicht mehr allein im Vordergrund, sondern ihnen wird die kulturelle Bildung gleichgestellt (arte et marte).
noch militärisch
engl[ischer] Salon: ebenso
französischer Salon:Cavalier
Conversation
Geist.
18. Jahrhundert Gipfel
Zusammenbruch mit bürgerl[icher]
Gesellschaft
1. Proskription der Prostitution
〈|:Juden
Islam Christentum:|〉
hygienisch zufolge Syphillis
(Karl VIII 1498)
48
Die epidemische Ausbreitung der Syphilis in Europa seit Mitte der 1490er Jahre führte in vielen Städten zur Ausweisung der Prostituierten, als den mutmaßlichen Hauptüberträgerinnen. Einen maßgeblichen Anteil an der Verbreitung der Krankheit wird dem italienischen Feldzug des französischen Königs Karl VIII. (1470–1498) im Jahre 1495 zugeschrieben. In Paris wurden seit 1497 eine Reihe von Verordnungen erlassen, die Quarantänemaßnahmen beinhalteten. Vom Juni 1498 ist eine Verordnung des Pariser Magistrats überliefert, in der alle Erkrankten bei Androhung der Todesstrafe aus der Stadt ausgewiesen wurden. Diese Verordnung wurde zunächst als königliche Ordonnance Karls VIII. angesehen, obwohl dieser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits gestorben war. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist diese Annahme widerlegt. In der Medizingeschichte herrschte seit den 1890er Jahren bis in die 1930er Jahre ein Streit darüber, ob die Syphilis aus Amerika eingeführt worden sei, oder bereits seit dem Altertum in Europa bekannt war. In dieser Auseinandersetzung ist die Datierung der erwähnten Verordnung von 1498, die [321]von den Verfechtern einer „Altertumssyphilis“ auf 1493 datiert wird, von erheblicher Bedeutung gewesen.
[321]
2. d[urch] protestantische Askese
〈|:alle jüdisch beeinflußten Religionen:|〉
3. d[urch] Ablehnung der Salon-Kultur
4. d[urch] „Menschenrechte“:
Gleichwertung der Frau
Einzigartigkeit des Occidents:
Verlust der sinnlichen Unbefangenheit
Anders: China, Indien, Orient, Antike.
[A 299v] Früher u[nd] anderwärts Conzessionen
an Sittlichkeit
g
[321] Unsichere Lesung.
1) Polygamie u[nd] Halb-Polygamie
2) Konkubinat
Augustus – Lateran-Konzil – 1511
Wilde Ehen unterdrückt.
49
Dies bezieht sich auf das fünfte Lateran-Konzil (vgl. WuG1, S. 428, MWG I/22-3), das 1511 von Papst Julius II. zusammengerufen wurde und von Mai 1512 bis März 1517 in insgesamt 12 Generalkongregationen tagte. Julius II. wollte damit das Konzil von Pisa (1511) bedeutungslos werden lassen, das von französischen Prälaten in der Absicht einberufen worden war, den Papst abzusetzen, der sich im Krieg mit dem französischen König Ludwig XII. befand. Nach dem Tod von Julius II. (1513) debattierte das Konzil unter der Führung von Papst Leo X. vornehmlich über eine Kirchenreform. Einer der Beschlüsse des Konzils verbot das Konkubinat, d. h. das dauernde eheähnliche Zusammenleben ohne rechtliche Grundlage, auch für Laien.

Zumutung der Keuschheit an den Mann
Nun: Erotische Problematik.
Nun: „Liebe“ Lebensschicksal: Konflikt mit
ethischer Werthsphäre
Verantwortlichkeit
(Vergleich mit Orient u[nd] Antike)
in Hellas umgekehrte Entwicklung.
[322]
Freie Liebe
Freie Ehe: Rom (leicht scheidbar)
Rußland
moderne Gesellschaft seit Technik der
Kinderverhütung.
Zusammbruch von alten Postulaten.
Riesige Steigerung des Prestiges der Erotik
Außeralltäglichkeit.
„Sensation“ (dies das Spezifische)
Heraustreten aus organischen
〈Zusammenhang des
h
[322] Unsichere Lesung.
〉 Kreislauf des
Lebens.
[A 300]Soziale Lage des Kindes u[nd] der Jugend.
Ökonomisch: s[iehe] Hausgemeinschaft.
u[nd] persönlich:
Erziehung: s[iehe] vor[iges] Blatt.
Autoritäten des Kindes:
traditionell – Elternhaus
bürokratisch – Schulmeister
charismatisch – Führer
Sehnsucht nach Führern.
[A 301]Entwicklung der Sippe.
Aristokratische Institutionen seit militärtechn[ischer]
Entwicklung, Selbstequipierung
Nicht Jedermann hat e[ine] Sippe.
(Dies schon im 〈Totemismus〉 Phratrienverband
50
[322] Phratrien bezeichneten in Griechenland Unterabteilungen der auf Stammeszugehörigkeit beruhenden Phylen, die sich eng an die einzelnen Sippen anlehnten. Seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. hatten sie vor allem Bedeutung für kultische Handlungen. Darüber hinaus war die Zugehörigkeit zu einer Phratrie Voraussetzung für das vollgültige Bürgerrecht.
[323]
hervortretend: individuelle Wappen)
〈nur Grundbesitzer
Die „plebs“ nicht.
Zur plebs gehört jeder }
Nicht-Grundbesitzer.} Großsippen
Vor allem: Gewerbetreibende} gegliedert
Händler} nach
Sänger, Tänzer, } Totems pp.
Magier
Sippe: der Grundbesitzer (der Wehrhaften).
|:Kultverband der Sippe
Sippenmahl u[nd] E[??] (Exclusivität)
Sippentempel am Ursprungsort.
Ahnenkult
(aber nicht nur dort Sippe u[nd] nicht überall wo
Totenkult Sippe)
Ζεὑς ἑρκαῖος:
51
[323] Tl. Zeus Herkeios. Bei Homer wird mit diesem Begriff der Beschützer des Hauses und Hofes bezeichnet. Von der Vorstellung, daß der Gott das Gastrecht des entsprechenden Hauses genossen hatte, wird ein besonders enges Verhältnis von Zeus zu diesem Haus abgeleitet.
kultische Heimat.
Hantgemal
52
Hantgemal ist die mittelhochdeutsche Bezeichnung für eine Hausmarke, mit der ein Herr seinen Besitz kennzeichnete. Im übertragenen Sinn ist die Hofmark oder der Stammsitz eines Adelsgeschlechts gemeint. Im älteren deutschen Recht ist der Mitbesitz an einem Hantgemal Bedingung für die Adelsqualität einer Person.

cf. China.
Erbcharisma der Sippe
„Geschlechterstaat“ (i[n] Japan)
in Indien alles d[urch] Sippe.
G[e]g[en]satz des indischen Feudalismus:
Occident: freier Kontakt Sippenfremder
Indien: Anrecht der Sippe auf Lehen.
i
[323] Unsichere Lesung.
:|
[324]
Rechte der Sippe:
1. Anrecht an Wergelt.
〈2. Boden〉
〈3〉2. daher an: Weibern (Töchtern, Wittwen)
〈4〉3. Vormundschaft.
〈2〉4.Boden
〈4〉 5.〈Kultverband〉 Berufen
u[nd] Gewerbe.
Pflicht:
Blutrache
Levirats-
53
[324] Vgl. den Text „Ethnische Gemeinschaften“, oben, S. 170, Anm. 5.
oder Erbtochter-Ehe
54
Bei auf Vaterrecht beruhender Erbfolge bestand die Möglichkeit der Vererbung von Vermögen und Titel an die nächste Verwandte (Erbtochter) des letzten männlichen Mitgliedes einer Familie. In den mosaischen Gesetzen ist festgelegt, daß eine Erbtochter ihrerseits nur innerhalb des eigenen Stammes heiraten durfte, damit der Besitz dem Stamm erhalten blieb. Vgl. 4. Moses, 36, 1–12.
〈Kult〉
Nothilfe.
Organisation:
fehlt oft gänzlich.
Gliederung: in Häuser, „Hausväter“
beth aboth
55
TI. (hebräisch): bet abot bzw. bet’ab, Vaterhäuser. Bei den Israeliten waren die Sippenverbände ursprünglich in weitgehend unabhängige Familienverbände (Vaterhäuser) untergliedert. Später wurde der Begriff auch als Bezeichnung für einzelne Sippen und ganze Stämme verwendet.
nur die |:ältesten:| Scheichs oder die der höchsten
Häuser als Schiedsrichter.
Verband:
zu ökonomischen Zwecken
u[nd] zur Erziehung}
vor Allem in China.} Grundg[e]g[en]satz
Sippe alleinige Credit-} g[e]g[en]
grundlage } Occident
Indien}
China.}
[325]
Sippe als Gliederung polit[ischer] Verbände:
antike Polis nach Sippen u[nd] Phratrien
in der Phratrie die Sippe
(Israel bis nach dem Exil
Sippe – Ortsverband)
[A 302]Untergang der Sippe:
1. d[urch] Patrimonialbürokratie
Maximum:Ägypten
〈m[ittel]a[lterliche] Stadt
moderner Staat
Hellenismus
röm[ische] Kaiserzeit.
moderner Staat
2. d[urch] religiöse Entwertung: Hierokratie
|:Speziell bei Erlösungsreligionen.
Dies |:eine
N
MWG-Druckfassung: einer; geprüft in A und Korrektur in MWG digital.
der:| großen Leistungen
〈Juden:〉 Kampf g[e]g[en] Sippe (latent)
Christus: „das Schwert“
56
[325] Dies bezieht sich auf die Ankündigung von Jesus: „Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.“ Vgl. Matthäus 10, 34. Diese Stelle wird allgemein als Vorhersage interpretiert, daß es über die Person Jesus zu großen Zerwürfnissen und Feindschaft kommen werde.
:|
Gemeinde sprengt Sippe
〈(Christus: „das Schwert zu bringen“)〉
Kampf g[e]g[en] Sippenkulte in Israel d[urch]
Gegnerschaft g[e]g[en] Sippenkult
Schwinden im Jud[entum]
Buddhist[ische] Askese
Erhalten: im Islam (lange Zeit)
3. d[urch] occidentale Stadt des M[ittel]A[lters]
N
MWG-Druckfassung: M[ittlel]A[lter]; Druckfehler in MWG digital korrigiert.
:
Schwureinung der Einzelnen.
Plebejscher Charakter |:der Stadt:| in Nordeuropa.
[326]
Allg[emeiner] Grund: Schwinden der Funktionen:
Blutrache – Justiz
Eideshilfe} – rationaler Prozeß
Ältestengericht} (Beamte als Richter)
Kult – 〈relig[iöse]〉 Priesterfunktion
Erbanwartschaft (Kontrakt) – Verkehrsinteresse
(Babylon, Juden, Ägypten, Hellas, Rom,
M[ittel]A[lter])
Vormundschaft – amtl[iche] Fürsorge
Militärfunktion:Lehen
Pfründe
geworbenes Heer
bürokratisches Heer.
[A 303] Entwicklung des Stammes:
1) Stammesberuf
interethnische Produktionsspezialisierung:
Kaste in Indien.
Art des Übergangs d[urch] Propaganda des Hinduismus
|:Damit: vertikale Übereinanderlegung der
Stämme statt horizontales Nebeneinander:|
2) Stammesverbände.
Stamm = Phyle (antike Polis)
damit: horizontaler Verband aus Stämmen statt
vertikaler.
Künstlicher Charakter
Vernichtung des Stammes
[327]
Vernichtung d[urch]
1) Patrimonialherrschaft |:u[nd]:| Feudalismus.
Beamte statt der Stammesfunktionäre.
2) Religiöse Gemeinde, interethnisch (nur: Islam
Reste)
3) Stadt (schon in Spätantike) Kultur- und Bildungsgemeinschaft.
Die ἔθνη
j
[327]A: ἑθνη
=
die Bildungslosen
(paganus,
57
[327] Weber benutzt den Begriff an anderer Stelle als Bezeichnung für die sozial degradierte ländliche Bevölkerung, die nicht an den städtischen Konventionen teilnimmt (MWG I/20, S. 158). Allgemein bezeichnet der Begriff die Bewohner eines „pagus“, der kleinsten römischen Verwaltungseinheit, die auf einer frühen italischen Siedlungsform in Einzelhöfen und Dörfern beruhte. Die pagani mußten selbst für öffentliche Gebäude wie Theater oder Tempel in ihrem Bezirk aufkommen, sowie einen bestimmten Beitrag zur Versorgung der Armee leisten, und es war ihnen nicht ohne weiteres möglich, sich anderswo anzusiedeln. Mit der zunehmenden städtischen Entwicklung in Italien, wurden die Bezirke aufgelöst und den Städten unterstellt. Die Pagus-Gliederung des flachen Landes findet sich später in allen Teilen des römischen Reiches.
am haarez
58
TI. (hebräisch): ‘am hā’areṣ, Volk des Landes. Vom Ende des 7. bis Anfang des 5. Jahrhunderts v. Chr. eine vor allem von mittelständischen Bauern getragene Reformbewegung, die sich nicht mehr an der Stammesgliederung orientierte, sondern verstärkt auf eine Vereinheitlichung und übergeordnete staatliche Organe setzte.
)
die militärisch nicht Trainierten
am Gymnasion nicht teilneh-
menden
schollenfesten pagani u[nd]
coloni
4) |:〈moderner〉:| Staat:
a) Antike: Caracalla
b) Staatsbürgertum statt Stammes-
bürgertum
Bedingung: Auflösung des Stammes-
communismus
In Amerika Vorbedingung der Anerken-
nung als Staat.