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MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[97]Editorischer Bericht

I. Zur Entstehung

Max Webers erster Aufsatz mit dem Titel „Die protestantische Ethik und der ‚Geist‘ des Kapitalismus“ erschien im November 1904, der zweite im Juni 1905,
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[97]Weber, Protestantische Ethik I, unten, S. 123–215, und Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 242–425. Vgl. dazu den Editorischen Bericht zu Protestantische Ethik II, unten, S. 222–225.
beide im „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“. Wie in der Einleitung ausgeführt,
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Oben, S. 22–43.
lassen sich mehrere Motive nennen, die Weber vermutlich bewogen haben, sich mit einem religionshistorischen Thema zu beschäftigen. In erster Linie dürfte dafür aber die zeitgenössische wissenschaftliche Diskussion ausschlaggebend gewesen sein. In dieser ging es um die Ursprünge des modernen Kapitalismus, insbesondere um die motivationale Seite dieses Vorgangs. Sombart hatte dafür die Formel „kapitalistischer Geist“ geprägt.
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Sombart, Der moderne Kapitalismus I, bes. in der Überschrift zum 2. Buch, 3. Abschnitt: „Die Genesis des kapitalistischen Geistes“, S. 378.
Daran anknüpfend und Gedanken von Eberhard Gothein, Georg Jellinek, Ernst Troeltsch und anderen aufgreifend, stellte sich Max Weber die Frage, ob bei der Entstehung dieses Geistes religiöse Ideen, insbesondere solche des reformierten Protestantismus, eine Rolle spielten und, wenn ja, welche historische Wirkung ihnen zuzurechnen ist.
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Ausführlich in der Einleitung, oben, S. 43–68.
Wie Max Weber im Rückblick sagte, trug er Gedanken, die er in diesen Aufsätzen entwickelte, zum Teil bereits vor der Jahrhundertwende in seinen Lehrveranstaltungen vor.
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Vgl. Weber, Antikritisches zum „Geist“ des Kapitalismus, unten, S. 575; dazu die Ausführungen zu den Vorlesungen „Allgemeine (‚theoretische‘) Nationalökonomie“ und insbesondere zur „Praktischen Nationalökonomie“ in der Einleitung, oben, S. 4–7.
Zudem motivierte er zwei seiner Schüler dazu, sich mit Themen zu beschäftigen, die in den Umkreis der späteren Aufsatzfolge [98]fallen. Martin Offenbacher untersuchte in seiner Dissertation den Zusammenhang von Konfession und sozialer Schichtung,
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[98]Vgl. Offenbacher, Konfession, zitiert unten, S. 124, Fn. 3.
Maximilian Kamm die Wirtschaftspolitik Calvins. Während sich Weber auf die Ergebnisse der Untersuchung von Offenbacher in seinem ersten Aufsatz stützte, hinterließ Kamms Versuch darin keine erkennbaren Spuren. Dieser schloß seine Promotion offensichtlich auch nicht ab.
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Vgl. die Einleitung, oben, S. 6 f.
Zu welchem Zeitpunkt Max Weber den Plan für seine Studie faßte und wann er mit dem Literatur- und Quellenstudium dafür begann, läßt sich nicht genau angeben. Marianne Weber äußert in ihrer Biographie die Vermutung, ihr Mann habe in der zweiten Hälfte des Jahres 1903 mit der „Protestantischen Ethik“ begonnen.
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Vgl. Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 340. Darüber in der Einleitung, oben, S. 44.
Im Juni tritt Weber in seinen Reisebriefen aus den Niederlanden als genauer Beobachter religiöser Besonderheiten des Calvinismus und des reformierten Protestantismus auf, berichtet aber nichts über eingehende Studien oder Bibliotheksbesuche.
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Vgl. den Brief an Marianne Weber vom 13. Juni 1903 aus Scheveningen (Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446; MWG II/4).
Aus dem in der Einleitung bereits erwähnten Brief Max Webers an Lujo Brentano vom 10. Oktober 1903 geht hervor, daß er für eine Beschäftigung mit dem englischen Calvinismus des 17. Jahrhunderts Troeltschs Artikel über die englischen „Moralisten“, Weingartens „Revolutionskirchen in England“, Goochs „Democratic Ideas“ und Bernsteins Beitrag „Kommunistische und demokratisch-sozialistische Strömungen während der englischen Revolution des 17. Jahrhunderts“ für einschlägig hielt. Diese Werke hatte er zu diesem Zeitpunkt offensichtlich bereits gelesen. Er betonte gegenüber Brentano aber auch, er habe zwar schon viel Literatur über die Puritaner zur Kenntnis genommen, wolle aber für einen Archiv-Aufsatz „die Quellen erneut durcharbeiten“.
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Zitate aus dem Brief an Brentano in der Einleitung, oben, S. 45. Troeltsch, Art. Moralisten; Weingarten, Revolutionskirchen Englands; Bernstein, Kommunistische Strömungen, zitiert Max Weber in der Protestantischen Ethik II, unten, S. 248, Fn. 5. Das Werk von Gooch, George, P., The History of English democratic ideas in the seventeenth Century. – Cambridge: University Press 1898, erwähnt Weber in der „Protestantischen Ethik“ nicht.
Es muß offen bleiben, welche Literatur und welche Quellen er sich über die genannten hinaus zu diesem Zeitpunkt bereits erschlossen hatte und welche er sich noch zu erschließen gedachte. Einen deutlichen Hinweis auf Webers intensives Quellen- und Literaturstudium bieten aber die von ihm benutzten Exemplare der Universitätsbibliothek Heidelberg, die vor seiner USA- und der späteren Hollandreise wohl die Hauptinformationsbasis darstellten.
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Vgl. dazu unten, S. 109, S. 115 mit Fn. 69 und S. 120, sowie im Editorischen Bericht zu Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 233 und 237–239.
Im Winter 1903/04 [99]verfaßte er jedenfalls zunächst einmal den ersten Teil seines Aufsatzes über „Objektivität“.
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[99]Weber, Objektivität; vgl. dazu die Einleitung, oben, S. 12–22.
Zu seiner geplanten Protestantismus-Studie äußert sich Weber erst wieder ein halbes Jahr später. So heißt es in einem Brief an den Verleger Paul Siebeck vom 12. April 1904: „Ich schulde Ihnen vielen Dank für das schön ausgestattete Buch über Neumann, welches ich mit großem Interesse lesen werde, sobald meine augenblickliche Arbeit für das Archiv abgeschlossen und die folgende (,Protestantische Ethik und kapitalistischer Geist‘), von der ich mir viel verspreche, etwas in Gang gebracht ist“.
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Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 12. April 1904 (VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446; MWG II/4); es handelt sich um Neumann, Franz, Erinnerungsblätter von seiner Tochter Luise Neumann. – Tübingen, Leipzig: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1904.
Diese Formulierung legt nahe, daß im April 1904 die Niederschrift, wenn überhaupt begonnen, erst in den Anfängen steckte. Mit der „augenblickliche[n] Arbeit“ ist der im März 1904 begonnene Aufsatz über den Fideikommiß
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Weber, Agrarstatistische und sozialpolitische Betrachtungen zur Fideikommißfrage in Preußen, in: MWG I/8, S. 81–188.
gemeint. Er hoffte, die Arbeit daran in ein paar Tagen abschließen zu können,
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Auf den Fideikommiß-Aufsatz muß sich auch der Schlußsatz des Briefes beziehen: „Mir geht es ganz erträglich, ich habe eine umfangreiche recht schwierige Arbeit fertig machen können.“
doch sollte sich diese noch bis zum 23. Mai 1904 hinziehen.
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Paul Siebeck berichtet Edgar Jaffé am 28. April 1904 (Nl. 488, SBPK zu Berlin: VA Mohr Siebeck), das Webersche Manuskript sei eingetroffen, womit aber nur ein Manuskriptteil des Fideikommiß-Aufsatzes gemeint sein dürfte. Die Fertigstellung des gesamten Aufsatzes teilt Max Weber Edgar Jaffé am 23. Mai 1904 mit (Privatbesitz; MWG II/4). Der Aufsatz erschien im Septemberheft des „Archivs“ (Band 19, Heft 3).
Ob Weber parallel dazu bereits an der „Protestantischen Ethik“ schrieb, läßt sich angesichts der Quellenlage nicht entscheiden.
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Das Neumann-Buch (vgl. oben, Anm. 13) hatte Weber bis zum 4. Mai 1904 gelesen. Vgl. den Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 4. Mai 1904 (VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446; MWG II/4).
Mitte Juni allerdings nennt er die Protestantismus-Studie seine „Hauptarbeit“. Dazu komme er freilich aus gesundheitlichen Gründen „nur sporadisch“.
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„Auch schwankt mein Befinden constant, so daß ich zu meiner Hauptarbeit: ,protestantische Ethik und Geist des Capitalismus‘ nur sporadisch komme.“ Max Webers Brief an Heinrich Rickert vom 14. Juni 1904 (GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 25, Bl. 11–12; MWG II/4).
Offensichtlich stand er wegen der geplanten Reise in die USA unter großem Zeitdruck, denn er wollte sowohl den „Fideikommiß“ wie den ersten Aufsatz über den „Geist des Kapitalismus“ samt Korrekturen vor seiner Abreise abschließen. Um Zeit zu gewinnen, ging denn auch der „Geist des Kapitalismus“ auf kurzem Wege und noch unvollständig in den Satz. Wie sich aus der Verlagskorrespondenz ergibt, schickte Edgar Jaffé das noch [100]nicht fertige Manuskript am 13. Juli direkt an die Druckerei Lippert & Co. (G. Pätz’sche Buchdruckerei) in Naumburg und nicht erst, wie üblich, an den Verlag, der es dann an die Druckerei weitergeleitet hätte.
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[100]Edgar Jaffé teilt Paul Siebeck am 13. Juli 1904 (Nl. 488, SBPK zu Berlin: VA Mohr Siebeck; MWG II/4) mit: „Da Prof. Weber seinen Beitrag für Bd. XX Heft 1 vor seiner Abreise nach St. Louis korrigieren will, so sandte ich das M.S. heute direct nach Naumburg. Titel: Die protestantische Ethik und der ,Geist‘ des Kapitalismus. Umfang: etwa 2 Druckbogen.“
Jaffé schätzte das Manuskript des ersten Aufsatzes auf „2 Bogen“. Weber hatte tatsächlich, wie er schreibt, sein Manuskript „auf Wunsch der Druckerei vorzeitig
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Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 20. Juli 1904 (VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446; MWG II/4); wiedergegeben unten, Anm. 22.
und „nicht ganz druckfertig“
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Brief an Paul Siebeck vom 17. August 1904 (VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446; MWG II/4); wiedergegeben unten, S. 101.
eingereicht.
Bereits am 20. Juli 1904 bat Max Weber Paul Siebeck, ihm die Korrekturbogen des ersten Aufsatzes schicken zu lassen, denn er wolle vor seiner Abreise in die USA wenigstens noch zweimal Korrektur lesen. Dies müsse sein, weil „daran sehr viel zu bessern u. zu corrigieren“ sei.
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„Aber wichtiger ist mir: ich soll noch den Aufsatz über ,Protestantische Ethik und Geist des Kapitalismus‘ vor meiner Abreise (15[.] August) in mindestens zwei Correkturen lesen, muß das auch – da ich bis Ende November fortbleibe – wenn er in Band XX Heft I soll und habe daran sehr viel zu bessern u. zu corrigieren, da ich ihn auf Wunsch der Druckerei vorzeitig einschickte. Wie soll das in diesem Tempo gehen?“ Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 20. Juli 1904 (VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446; MWG II/4). Siebeck antwortete darauf am 21. Juli 1904 (ebd.): „[…] habe ich die Druckerei sogleich telegraphisch beauftragt, die Korrekturen Ihrer beiden Aufsätze über ,Fideikommisse‘ und über ,Protestantische Ethik und den Geist des Kapitalismus‘ schleunigst in Fahnen an Sie abzusenden. Brieflich habe ich sie um Aufklärung ersucht, warum sie die Korrekturen nicht rascher liefert.“
Am 28. Juli 1904 teilte Paul Siebeck Max Weber mit, die Druckerei habe versprochen, „alle Correcturen Ihres Aufsatzes über die Protestantische Ethik heute an Sie abzusenden“.
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„[…] teile ich Ihnen ergebenst mit, dass die Druckerei versprochen hat, alle Correcturen Ihres Aufsatzes über die Protestantische Ethik heute an Sie abzusenden. Ich hoffe, dass alles noch rechtzeitig in Ihren Besitz gelangt.“ Brief Paul Siebecks an Max Weber vom 28. Juli 1904 (VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446). Dies war auch drei Tage zuvor schon geplant: „Die Korrektur des Weber’schen Aufsatzes über ,Protestantische Ethik‘ wird, wie die Druckerei schreibt, voraussichtlich am nächsten Donnerstag verschickt.“ Brief Paul Siebecks an Edgar Jaffé vom 25. Juli 1904 (Nl. 488, SBPK zu Berlin: VA Mohr Siebeck).
Schon einen Tag später saß Weber, wie er im Geburtstagsbrief an seinen Bruder Alfred schreibt, „tief in Correkturen“.
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Brief Max Webers an Alfred Weber vom 29. Juli 1904 (GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 4, Bl. 56–58; MWG II/4). An diesem Tag dürften die nach Ausweis der Briefe einen Tag zuvor versandten Korrekturen zur „Protestantischen Ethik“ eingetroffen sein (vgl. oben, Anm. 23). Weber könnte aber auch die Revision seines „Fideikommiß-Aufsatzes“ mitmeinen, denn Edgar Jaffé hatte Paul Siebeck am 24. Juli 1904 [101](Nl. 488, SBPK zu Berlin: VA Mohr Siebeck; MWG II/4) darum gebeten, die Druckerei zu instruieren, „sofort Revision an Prof. Weber zu senden“, was sich auf den Fideikommiß-Aufsatz beziehen muß.
Diese waren spätestens [101]am 17. August 1904 abgeschlossen. Unter diesem Datum berichtet Weber dem Verleger darüber: „Die Correkturen sind Gott sei Dank erledigt. Die Druckerei hat dabei constant neue Fehler gemacht, z. B. wenn ein Wort in der Correktur eingeschoben war, ein andres statt dessen weggelassen, beim Neu-Umbrechen von Zeilen diese durcheinandergebracht etc., so daß ich finde, es war wirklich etwas arg. Richtig ist ja, daß die Sache, da ich das Mscr. auf Wunsch nicht ganz druckfertig einlieferte, diesmal recht schwierig war.“
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Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 17. August 1904 (VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446; MWG II/4).
Tatsächlich weist auch der Druck noch etliche Fehler auf.
Schon am 15. August hatte Edgar Jaffé für das erste Heft des 20. Bandes des „Archivs“ bestimmt, daß „Weber an die Spitze kommt“ und sein Beitrag gedruckt werden könne, sobald er, Jaffé, die Imprimaturbögen geschickt habe.
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Brief Edgar Jaffés an den Verlag J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) vom 15. August 1904 (Nl. 488, SBPK zu Berlin: VA Mohr Siebeck).
Zwei Tage zuvor hatte man ihn für die Disposition des Heftes über den tatsächlichen Umfang von Webers Aufsatz informiert. Er betrage „3 Bogen [+] 4 Seiten“, das sind 52 Druckseiten.
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Brief Wille/Pflug an Edgar Jaffé vom 13. August 1904 (Nl. 488, SBPK zu Berlin: VA Mohr Siebeck). – Der Aufsatz umfaßt im „Archiv“ später 54 Druckseiten. Woher die Differenz rührt, konnte nicht geklärt werden. Ob Weber tatsächlich bis zum 17. August korrigierte und dabei den Aufsatz erweiterte?
Der Artikel war also um ca. 20 Seiten länger, als von Edgar Jaffé im Juli geschätzt. Die Erweiterung dürfte in erster Linie darauf zurückzuführen sein, daß Weber während des Korrekturvorgangs viel nachtrug. Was er einschob oder besserte, läßt sich nicht mehr feststellen – weder ist das Manuskript noch sind Korrektur- oder Revisionsbogen überliefert.
28
In einem nach dem 21. Juli 1904 geschriebenen Brief an Georg Jellinek (BA Koblenz, Nl. Georg Jellinek, Nr. 31; MWG II/4) bedankt sich Weber für einen nicht näher genannten „freundlichen Hinweis auf die Montesquieu-Stelle“. Dies könnte sich auf die (dann eingeschobene) Stelle im Text, unten, S. 139 f., beziehen. Es könnte jedoch auch zu Webers geplantem Beitrag über Jellineks „Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte“ gehören; dazu unten, S. 102 mit Anm. 39, und die Einleitung, oben, S. 56.
Brüche in der Zählung der Fußnoten weist die stets pro Seite neu anhebende Fußnotenzählung des ersten Aufsatzes nicht auf.
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So die Fußnotenzählung in dem gesamten Band XX des „Archivs“. Vgl. dazu aber unten, S. 183, Fn. 40 mit Anm. 29, und S. 187, Fn. 40 mit Anm. 47.
Allerdings ist bei der ursprünglichen Schätzung des Umfangs zu berücksichtigen, daß Webers schwer leserliche Handschrift eine exakte Angabe vor der Absetzung nahezu unmöglich machte.
30
Paul Siebeck entschuldigt sich bei Edgar Jaffé am 2. August 1904 (Nl. 488, SBPK zu Berlin: VA Mohr Siebeck), daß er Webers Artikel über den Fideikommiß „viel zu [102]knapp“ bemessen habe; es gebe kaum eine schwierigere Aufgabe, „als ein Weber’sches Manuskript auf seinen Umfang richtig zu berechnen“.
[102]Ob Weber zu diesem Zeitpunkt bereits den zweiten Aufsatz konzipiert hatte, läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen.
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Näheres dazu im Editorischen Bericht zu Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 223–225, und in der Einleitung, oben, S. 57.
Allerdings gibt es in Abschnitt 3 des ersten Aufsatzes, überschrieben „Luthers Berufsbegriff. Aufgabe der Untersuchung“, einige Hinweise auf den zweiten Aufsatz.
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Vgl. dazu besonders unten, S. 208–215.
So wolle er eine „geschichtliche Zurückverfolgung des puritanischen Berufsbegriffes nach dessen Darstellung“ liefern.
33
Unten, S. 208, Fn. 60.
Der Zusammenhang von deutscher Mystik und Luthertum solle vertieft werden,
34
Unten, S. 208.
was im zweiten Aufsatz dann auch geschieht.
35
Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 277 ff.
Er erwähnt Matthias Schneckenburgers Werk „Vergleichende Darstellung des lutherischen und reformierten Lehrbegriffs“ (Stuttgart 1855), das ihm später im ersten Abschnitt des zweiten Aufsatzes als Grundlage dient.
36
Unten, S. 201, Fn. 50.
Ein weiterer Hinweis betrifft Calvins Nähe zu Luther im Gegensatz zum Bewährungsgedanken des Puritanismus, „wie weiterhin zu erörtern sein wird“.
37
Unten, S. 205, Fn. 56; dann von Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 272 f. und S. 274 mit Fn. 27, ausgeführt.
Daß Weber noch im Sommer 1904 mit der Ausarbeitung des zweiten Aufsatzes begann, ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Er hatte wegen der genannten Korrekturen und anderer Arbeiten vor der Abreise in die USA am 18. August 1904 dafür einfach keine Zeit. Eine ins Auge gefaßte Besprechung von Jellineks „Erklärung der Menschenrechte“ mit einer Ergänzung „in Bezug auf die für den Inhalt der im Cromwellschen Zeitalter geforderten Individualrechte maßgebende geschichtliche Situation“ – eine „wesentlich die Staatsdoktrin des Anabaptismus und dergleichen Dinge berührende – Sache“, über die er am 19. Juli 1904 Georg v. Below berichtete,
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Dazu die Einleitung, oben, S. 56, und den Brief Max Webers an Georg v. Below vom 19. Juli 1904 (GStA PK, VI. HA, Nl. Max Weber, Nr. 30, Bd. 4, Bl. 96 f.; MWG II/4). Die zweite, erweiterte Auflage von Jellineks Studie „Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“. – Leipzig: Duncker & Humblot 1904 war vermutlich Anfang des Jahres erschienen (die Vorrede stammt vom 3. Dezember 1903).
ließ er fallen.
39
Vgl. Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 314, Fn. 78. Weber äußert im Brief an v. Below (wie Anm. 38) selbst, er sei sich „nicht sicher […], ob ich vor meiner Abreise dazu komme, die Sache zu Papier zu bringen“.
Das Thema, das er ursprünglich für den „Congress of Arts and Science“ in St. Louis, den äußeren Anlaß seiner USA-Reise, vorgesehen hatte, „Der Streit um den Charakter der altgermanischen [103]Sozialverfassung“,
40
[103]Noch am 19. Juli 1904 wollte er darüber auf dem Kongreß referieren. Vgl. Brief Max Webers vom selben Tag an Georg v. Below (wie oben, S. 102 mit Anm. 38).
tauschte er gegen ein anderes aus. Aus der Beschäftigung mit dem ersten Thema wurde dann der Aufsatz unter dem oben genannten Titel, der im Oktober 1904 erschien, also ebenfalls noch vor der Abreise druckfertig gemacht worden sein mußte. Ob er den in deutscher Sprache gehaltenen Vortrag in St. Louis ebenfalls noch vor der Abreise für den Druck ausarbeitete, läßt sich im Rückblick nicht sagen. Er erschien unter dem Titel „The Relations of the Rural Community to Other Branches of Social Science“ im Kongreßbericht in englischer Übersetzung erst 1906, kann also auch noch nach der Reise druckfertig gemacht worden sein.
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Die Publikation im Kongreßband ist ediert in MWG I/8, S. 212–243. Wann Weber den Text für den Druck ausarbeitete und ob er die Übersetzung kontrollieren konnte, läßt sich seiner Korrespondenz nicht entnehmen. Dazu MWG I/8, S. 200–211 (Editorischer Bericht).
Wie schon die Überschrift des ersten Aufsatzes, „I. Das Problem“, besagt, will Weber zunächst auf Methode und Inhalt des zweiten Aufsatzes hinführen, der dann mit „II. Die Berufsidee des asketischen Protestantismus“ betitelt ist. Die Herkunft der modernen Berufsidee wird also erst im zweiten Aufsatz dargelegt. Doch bereits im ersten Aufsatz gibt es zwei Beiträge dazu: (1.) Weber beobachtet, daß in der Reformation die weltliche Arbeit eine religiöse Bedeutung gewonnen hatte. Diese Beobachtung sucht er durch eine Art semantischer Analyse zu stützen.
42
Vgl. unten, S. 178 ff.
An die Stelle der mönchisch-asketischen Weltflucht zur Überbietung der innerweltlichen Sittlichkeit trete die „Schätzung der Pflichterfüllung innerhalb der weltlichen Berufe als des höchsten Inhaltes, den die sittliche Selbstbetätigung überhaupt annehmen könne“.
43
Unten, S. 189.
Es sei Luther gewesen, der den weltlichen Beruf mit dem Gedanken der Berufspflicht verbunden habe. Dies ist der erste Schritt. (2.) Bei näherem Zusehen zeige sich jedoch, so Weber, daß „[d]er bloße Gedanke des ,Berufes‘ im lutherischen Sinn […] von jedenfalls nur problematischer Tragweite für das [ist], was wir suchen“. Deshalb sei es nötig, sich der „auffällige[n] Rolle des Calvinismus und der protestantischen Sekten in der Geschichte der kapitalistischen Entwicklung“ zuzuwenden.
44
Unten, S. 209 f.
Zunächst müsse man sich also mit dem lutherischen Begriff auseinandersetzen. Dazu zeichnet Weber die theologische Entwicklung Luthers nach. Dies führt ihn zu dem Ergebnis, Luther sei „nicht nur traditionalistisch geblieben, sondern immer traditionalistischer geworden“.
45
Unten, S. 201.
Letztlich obsiege bei ihm der Gedanke vom Beruf als gehorsamer „Schickung“ in die gegebene Lebenslage über den anfänglichen Gedanken [104]einer von Gott gegebenen Aufgabe.
46
[104]Vgl. unten, S. 206–208.
Damit ist der Boden für den zweiten Aufsatz bereitet: Für den Berufsbegriff, wie er sich im reformierten Protestantismus entwickelte.

II. Zur Überlieferung und Edition

1. Zur Überlieferung

Vom ersten Aufsatz „Die protestantische Ethik und der ,Geist‘ des Kapitalismus“ sind weder das handschriftliche Manuskript noch Korrektur- oder Revisionsfahnen überliefert. Die Edition folgt dem Erstdruck: Weber, Max, Die protestantische Ethik und der „Geist“ des Kapitalismus. I. Das Problem, in: Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. Neue Folge des Archivs für soziale Gesetzgebung und Statistik, begründet von Heinrich Braun, hg. von Werner Sombart, Max Weber und Edgar Jaffé, 20. Band (der neuen Folge 2. Band), 1. Heft. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1904, S. 1–54 (A). Das erste Heft des 20. Bandes, das diesen ersten Aufsatz enthält, wurde im November 1904 ausgegeben.
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Im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ wurde das 228 Seiten umfassende Heft am 18. November 1904 angekündigt (71. Jg., Nr. 268 vom 18. Nov. 1904, S. 10 243).
Max Weber erhielt 40 Separatabzüge.
48
Im Brief Paul Siebecks an Max Weber vom 12. Dezember 1904 (VA Mohr Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446) heißt es: „Die 40 Separatabzüge Ihrer Abhandlung in Heft 1 des XX. Bandes liess ich in Naumburg reservieren, da ich vermutete, dass Paketsendungen während Ihrer Abwesenheit besser unterblieben. Nachdem Sie zurückgekehrt sind, habe ich die Druckerei beauftragt, Ihnen die Separatabzüge nunmehr zuzusenden.“ Abwesenheit und Rückkehr beziehen sich auf Max Webers USA-Reise von August bis November 1904. Wenige Tage später schreibt Weber bereits Karl Vossler am 17. Dezember 1904 (BSB München, Ana 350, 12.A. Weber, Max, Nr. 1; MWG II/4): „[…] ich habe leider alle Separatabzüge meiner letzten Aufsätze vergeben […]“. Eine Liste mit den Empfängern findet sich in der überlieferten Korrespondenz nicht. Ein Exemplar wollte Weber jedenfalls Hugo Münsterberg zukommen lassen, wie er ihm am 14. November 1904 (Boston Public Library, Münsterberg Papers, Ms. Acc. 2229; MWG II/4) ankündigt: „Ich sende Ihnen von Heidelberg ein kurzes Essay über den Puritanismus (Artikel 1).“ Wahrscheinlich erhielt auch Edwin R. A. Seligman eines, dem Weber „demnächst einige Essays“ schicken wollte; vgl. Brief Max Webers an denselben vom 19. November 1904 (Columbia University Libraries, New York, Archival Collections, Ms Coll/Seligman; MWG II/4).
Zusammen mit dem zweiten Aufsatz überarbeitete Weber den ersten für seine „Gesammelte[n] Aufsätze zur Religionssoziologie“. Die Überarbeitung erschien im I. Band. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1920, S. 17–206. Sie wird in MWG I/18 gesondert ediert.
[105]Der später gedruckte Titel „Die protestantische Ethik und der ,Geist‘ des Kapitalismus“ mit den charakteristischen Anführungszeichen findet sich zum ersten Mal in dem Brief von Edgar Jaffé an den Verlag vom 13. Juli 1904,
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[105]Vgl. Brief Edgar Jaffés an Paul Siebeck vom 13. Juli 1904 (zitiert oben, S. 100, Anm. 19).
mit dem dieser Webers Manuskript einreicht. Weber selbst spricht bei der ersten Erwähnung seiner Studie gegenüber Paul Siebeck am 12. April 1904 von „Protestantische[r] Ethik und kapitalistische[m] Geist“.
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Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 12. April 1904 (wiedergegeben im Briefzitat oben, S. 99).
Mitte Juni 1904 nennt er sie „protestantische Ethik und Geist des Capitalismus“.
51
Brief an Heinrich Rickert vom 14. Juni 1904 (wie oben, S. 99, Anm. 18), so auch im Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 20. Juli 1904 (wie oben, S. 100, Anm. 22).
Der Titel mit den charakteristischen Anführungszeichen sowie der Beitrag selbst sind von Max Weber autorisiert.

2. Zur Edition

Textbehandlung und Textgestaltung
Wie in der Max Weber-Gesamtausgabe üblich, sind die Hervorhebungen, die im „Archiv“ in Sperrdruck erscheinen, kursiv wiedergegeben. Petitdruckpassagen erfolgen in Normalschrift, werden aber textkritisch ausgewiesen. Die Zählung der Fußnoten, die im „Archiv“ auf jeder Seite mit „1)“ beginnt, ist durch eine durchgängige ersetzt.
Nach den Editionsregeln für Abteilung I (vgl. unten, S. 984–992) gilt der Grundsatz, so wenig wie möglich in den Text einzugreifen. Allerdings ist der unter Zeitdruck entstandene und korrigierte Text im „Archiv“ teilweise fehlerhaft.
Stillschweigend gebessert werden nur offensichtliche Druckfehler im Deutschen (z. B. „Abeiterschaft“, unten, S. 123, Fn. 1, u.v.a.). Mit Ausnahme der nach den Editionsregeln stillschweigend nachzuführenden Kommata vor einem mit „und“ angereihten Hauptsatz, einem Relativ- oder einem mit „daß“ eingeleiteten Nebensatz sowie bei Aufzählungen werden anderweitig ergänzte Interpunktionszeichen (Kommata, An- und Ausführungszeichen) durch eckige Klammern kenntlich gemacht. Fehlende Punkte nach „f“ oder „ff“ (folgende Seite/n) sowie bei Herrscherzählungen werden stillschweigend ergänzt.
Emendiert werden dagegen alle Versehen, die auf einer Verschreibung Webers oder auf einen Lesefehler des Setzers hindeuten (z. B. „Kapitalrentensteuerkapitel“ statt „Kapitalrentensteuerkapital“, S. 125, Fn. 4). Dazu zählen auch Grammatikfehler. Die ursprüngliche Lesart im „Archiv“ wird stets im text[106]kritischen Apparat nachgewiesen. Auf diese Weise werden auch andernorts nicht nachgewiesene Eigennamenschreibungen behandelt, etwa von „Pieter de la Cour“, richtig „de la Court“ (S. 157), von „Paul Gerhard“, richtig „Gerhardt“ (S. 211; beide wiederholt unten, S. 246 und 418), und von „Tindal“ statt richtig „Tindale“ (oder „Tyndale“) (beide S. 189, Fn. 52). Dasselbe gilt für überzählige Interpunktionszeichen im Text (z. B. S. 123 mit textkritischer Anm. b, oder S. 129, Fn. 8 mit textkritischer Anm. h). Bei Ziffern und Zahlen werden Druck- und Lesefehler oder offensichtliche Versehen emendiert (z. B. S. 128, Fn. 7 mit textkritischer Anm. e).
52
[106]Vgl. dazu auch unten, S. 108.
Unverändert beibehalten wird die Weber-eigene oder in seiner Zeit übliche Schreibweise (z. B. „Frohnde“ statt „Fronde“, S. 179, Fn. 38). Den Theologen Ernst Troeltsch schreibt Weber immer „Tröltsch“, Voet immer „Voët“ (S. 139 und unten, S. 246, 289, 308 u.ö.). Belassen werden auch gelegentliche Schreibvarianten (z. B. c/k, t/th, auch: „Neuengland-Kolonien“, S. 125/ „Neu-England-Kolonien“, S. 138, Fn. 16); „gerade“/„grade“ (beide S. 126), Max Webers Groß- anstelle der erwarteten Kleinschreibung (z. B. „zu Allem“, S. 214) und seine Zusammen- oder Getrenntschreibung (z. B. auch „wieviel“ statt „wie viel“, S. 154, Fn. 27). Substantivierte Adjektive oder Partizipien sind uneinheitlich groß oder klein geschrieben. Die Editoren greifen hier nur ein, wenn es für das Verständnis nötig ist. Unverändert bleiben außerdem „von Jemand“ (S. 179, Fn. 38, u.ä.) sowie abgeschliffene Endungen (z. B. „Eins der technischen Mittel“ statt erwartetem „Eines […]“, S. 155). Adjektive und Partizipien, die nach solcher/e/es, welcher/e/es o.ä. stehen, werden von Weber öfter (nicht immer) stark dekliniert, während wir heute in diesen Fällen schwach deklinieren. Auch hier wird nicht eingegriffen. Außerdem bleibt die bei Weber beliebte doppelte Interpunktion (, – oder : –), auch seine Kommasetzung vor mit „als“ oder „wie“ eingeleiteten Vergleichen (z. B. S. 138, Z. 2), erhalten.
Beibehalten werden in den Quellen- und Literaturnachweisen der Editoren auch die in älteren Texten samt Bibelausgaben zu findenden Schreibweisen (v, w auch für „u“) und Umlautwiedergaben, z. B. ů (S. 183, Anm. 28), sowie die dort gebrauchte Virgel.
Im Interesse des Lesers werden die von Max Weber verwendeten Abkürzungen in bibliographischen Angaben aufgelöst, z. B. bei Enzyklopädien, Werkausgaben oder bei Zeitschriftentiteln. Die Ergänzungen stehen in eckigen Klammern. Auch abgekürzte Namen und Vornamen im Textzusammenhang (letztere nicht bei rein bibliographischen Angaben) werden auf diese Weise vervollständigt. Nicht berührt davon ist der Gebrauch geläufiger Abkürzungen (z. B. „m.a. W.“, „I.c.“). Für die biblischen Bücher gebraucht Max Weber die zu seiner Zeit bekannten Abkürzungen, die auch heute noch Verwendung finden. Sie werden deshalb nicht ergänzt. Sämtliche Abkür[107]zungen können im Verzeichnis der Siglen, Zeichen und Abkürzungen nachgeschlagen werden, oben, S. XI–XIX.
Behandlung der Zitate Max Webers
Innerhalb eines Zitats werden die im „Archiv“ doppelten durch einfache An- und Ausführungszeichen stillschweigend ersetzt. Ergänzungen in runden Klammern im Zitat stammen stets von Max Weber, ebenso die von ihm gekennzeichneten Auslassungen (im edierten Text durch „…“ markiert). Die zahlreichen Hervorhebungen innerhalb eines Zitats stammen alle von Max Weber. Auf den Nachweis der Abweichung vom Original wird – mit Ausnahme der Franklin-Passagen (unten, S. 142–145),
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[107]Vgl. dazu unten, S. 109–111.
zugleich exemplarisch – verzichtet.
Grundsätzlich werden Abweichungen der Zitatwiedergaben Max Webers mit den von ihm benutzten Vorlagen nicht textkritisch behandelt. Die Editoren greifen also nicht bei abweichender Interpunktion und Orthographie oder auch bei kleineren Änderungen ein, die Weber gegenüber seiner Quelle vornahm, etwa bei Eindeutschungen (im Zitat aus einer Predigt Taulers nach der „Basler Ausgabe“, S. 184, Fn. 40) oder einem j statt i im Lateinischen (z. B. „juxta“ statt wie in Webers Quelle „iuxta“, S. 182, Fn. 39). Einen Grenzfall bilden einzelne, von Weber absichtlich ausgelassene Wörter. Würde ein Nachweis ohne Aussagekraft bleiben, etwa bei ausgelassenen Wortpartikeln, wird er nicht geführt. Stillschweigend gebessert werden nur offensichtliche Druckfehler bei deutschen Zitaten (z. B. „Vergüngen“ statt „Vergnügen“, S. 143). Bei griechischen Wörtern oder Zitaten werden hingegen sowohl Buchstaben- als auch Akzentversehen emendiert. Vermutlich aufgrund der mangelnden Englisch-Kenntnisse des Druckers oder Druckerei-Korrektors
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Vgl. dazu auch den Editorischen Bericht zu Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 225 f.
entstanden bei englischen Zitaten – besonders im zweiten Aufsatz – viele Fehler. Sie werden mit Nachweis emendiert (z. B. „trough“ statt „through“, S. 198, Fn. 47). Dasselbe gilt für italienische und lateinische Zitate. Hier werden Druck- und Lesefehler, Verschreibungen, Tempus-, Kasus- oder sonstige Grammatikfehler nach der zugrundeliegenden, von Weber ausgewiesenen Quelle emendiert. Nicht emendiert werden dagegen absichtlich vorgenommene, im Satzzusammenhang „stimmige“ Änderungen Max Webers (z. B. S. 206, Fn. 47). Auf diese Abweichungen vom Original wird im Sacherläuterungsapparat hingewiesen (ebd., Anm. 42). Dies gilt auch für alle anderen Besonderheiten in der Handhabung der Quelle.
[108]Behandlung der Literaturnachweise Max Webers
Es fällt auf, daß die Literaturangaben in Webers Text bei Seiten, Bandnummern oder Jahreszahlen (z. B. S. 128, Fn. 7) häufig Fehler enthalten. Das kann verschiedene Ursachen haben (z. B. versehentlicher Wegfall der Endziffer beim Druck, S. 136, Fn. 14; Lesefehler des Setzers, S. 135, Fn. 13; S. 146, Fn. 21; S. 192, Fn. 43; S. 205, Fn. 56, u. a.). Weil sie offensichtlich unbeabsichtigt sind, werden sie richtiggestellt. Andere Angaben bleiben unscharf oder unsicher (z. B. S. 147, Fn. 22 mit Anm. 36) oder lassen sich nicht nachweisen (S. 209, Fn. 62 mit Anm. 54). Diese Ziffern oder Zahlen werden im Text unverändert belassen. Eine Anmerkung im Erläuterungsapparat informiert an diesen Stellen über die zu erwartende oder möglicherweise gemeinte Angabe. Dies gilt auch für eine nicht korrekte Angabe des Erscheinungsjahrs bei rein bibliographischen Hinweisen (z. B. S. 191, Fn. 42 mit Anm. 69): Die Korrektur erfolgt in einer Sachanmerkung, weil es sich um einen Sachfehler handelt. Dasselbe Verfahren ist bei einer vom Original abweichenden Bezeichnung im verwiesenen Titel angewandt. Der korrekte Wortlaut wird im Erläuterungsapparat mitgeteilt (z. B. S. 190, Fn. 41 mit Anm. 64), und durch den Kurztitel wird auf die vollständige Titelangabe im Literaturverzeichnis verwiesen. Sprachliche Abweichungen im Titel (Eindeutschungen, Wiedergabe eines Wortes mit „z“ statt „c“, „ie“ statt „i“, etwa bei „reformirt“, etc.) bleiben davon ausgenommen.
Bei bibliographischen Belegen wird öfter eine Seitenzahl mit „f.“ („folgende“) angegeben, wo man „ff.“ („fortfolgende“) erwartet, weil Weber sich nachweislich auf einen größeren Abschnitt einer Schrift bezieht (z. B. S. 159, Fn. 28 mit Anm. 77). Dies wurde belassen. Eine Sacherläuterung präzisiert die gemeinten Seitenangaben.
Weber weist den Großteil der von ihm zitierten oder referierten Quellen und Literatur mit bibliographischen Angaben nach. Aufgabe der Edition ist es, diese mitsamt Zitat zu überprüfen, Zitate zu belegen und unvollständige Literaturangaben nachzutragen. Versehen werden nach den oben beschriebenen Regeln richtiggestellt. Damit namentliche, aber etwa ohne (Aufsatz-)Titel verwiesene Literatur im „Verzeichnis der von Max Weber zitierten Literatur“ (unten, S. 843–868) aufgefunden werden kann, wird in einer Sacherläuterung der im Literaturverzeichnis eingeführte Kurztitel eingebracht (z. B. S. 127, Anm. 14). Die im Literaturverzeichnis eingeführten Kurztitel werden generell für Literaturhinweise oder -zitate der Editoren verwendet. Ausgaben oder Auflagen, die Weber nicht näher bezeichnet, werden von den Editoren erschlossen und im Literaturverzeichnis ausbibliographiert. Zur Präzisierung der Angaben wurde – falls vorhanden – auf die überlieferten Handexemplare Max Webers oder auf anderweitig von ihm zitierte Ausgaben zurückgegriffen. Falls beides nicht möglich war, wurde zeitnahe Literatur herangezogen.
[109]Einige Exemplare sind in der Handbibliothek Max Webers vorhanden, die sich in der Max Weber-Arbeitsstelle, BAdW München, befindet. Sofern dies der Fall ist, wird nach dieser Ausgabe zitiert (z. B. Montesquieu, S. 139 f. mit Anm. 54). Marginalien von Webers Hand finden sich in Exemplaren der Heidelberger Universitätsbibliothek, wie dies etwa bei Luthers „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ im 27. Band der „Erlanger Ausgabe“ der Fall ist (vgl. unten, S. 191–193, Fn. 43 mit Anmerkungen). Darüber informiert eine Sacherläuterung. Sowohl die in der Handbibliothek Max Webers befindlichen Bücher als auch die Marginalien enthaltenden Exemplare sind im Literaturverzeichnis ausgewiesen.
Behandlung der Quellen Max Webers
Max Weber verwendet Quellen in einer ihm charakteristischen Weise; neben Direktzitaten stehen Zitatkombinationen und eine Quellenauswahl, die sich zumeist nicht auf den ersten Blick erschließt. Durch den genauen philologischen Nachweis der benutzten Vorlagen und der von Weber herangezogenen Sekundärliteratur wird in den Sacherläuterungen die Quellenbasis detailliert aufgeschlüsselt. Um dies zu illustrieren, sind hier drei signifikante Beispiele der Kommentierungsarbeit und der im Hintergrund vorgenommenen Recherchen ausführlicher dargestellt.
Max Weber kombiniert im Falle von Benjamin Franklin eine deutsche Übersetzung mit dem englischen Original (a), zieht zu seiner semantischen Analyse des Berufsbegriffs zahlreiche, mitunter nur summarisch genannte Bibelübersetzungen, Lexika und Wörterbücher heran (b) und zitiert zum Berufsverständnis Luthers aus dessen Schriften, wobei ihm Karl Egers Untersuchung „Die Anschauungen Luthers vom Beruf“ (1900) als Leitfaden dient (c).
a) Weber veranschaulicht seinen Begriff „,Geist‘ des Kapitalismus“ anhand von Passagen aus Schriften von Benjamin Franklin (vgl. S. 142–145). Im Kontext seiner Protestantismus-Aufsätze handelt es sich an dieser Stelle um ein „provisorisches Beispiel“ (S. 164) des Begriffs. Er gibt die Franklin-Passagen auf Deutsch wieder. Wie er selbst anmerkt, folgt er bei der Übersetzung Kürnbergers Roman „Der Amerika-Müde“ (Frankfurt 1855), worin Kürnberger sie als „Glaubensbekenntnis des Yankeetums“ (S. 145 f.) verhöhne. Weber „korrigiert“ die Passagen nach dem Original der Traktate in einer von Jared Sparks herausgegebenen Werkausgabe (vgl. S. 145, Fn. 18 und 19). Anschließend interpretiert er sie, in dem er sie mit Aussagen aus Franklins Autobiographie über die „Nützlichkeit“ der Tugenden verbindet (vgl. S. 147–151). Im Fokus steht dabei die Berufstüchtigkeit, dem „wirkliche[n] A und O der Moral Franklins, wie sie in der zitierten Stelle ebenso wie in allen seinen Schriften ohne Ausnahme uns entgegentritt“ (S. 150). Der calvinistisch erzogene „Deist“ und Utilitarist Franklin führe, so Weber, die Bedeutung der Tugenden, die sich ihm erschlossen habe, auf göttlichen Ursprung zurück (vgl. S. 149 f.). Franklins [110]Autobiographie war Weber seit seiner Jugend bekannt.
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[110]Gemeint ist: Franklin, Benjamin, Sein Leben, von ihm selbst beschrieben. Mit einem Vorwort von Berthold Auerbach und einer historisch-politischen Einleitung von Friedrich Kapp. – Stuttgart: Aug. Berth. Auerbach 1876.
Friedrich Kapp, der Herausgeber der Ausgabe der Lebenserinnerungen Franklins (sie trägt das Erscheinungsjahr 1876), hatte Max Weber das Buch zu Weihnachten 1875 geschenkt (so die handschriftliche Widmung in seinem Handexemplar, Max Weber-Arbeitsstelle, BAdW München). Weber ist der Meinung, darin trete Franklins Charakter von einer „immerhin seltenen Ehrlichkeit“ zutage (S. 149).
Der erste Text ist in der von Weber benutzten Franklin-Ausgabe (Sparks, Works of Franklin II) mit „Advice to a young tradesman. Written in the year 1748“, p. 87–89, überschrieben; der zweite mit „Necessary hints to those that would be rich. Written in the year 1736“, p. 80 f. Beide Texte werden dort unter der Rubrik „Essays on religious and moral subjects and the economy of life“ (vgl. Sparks, Works of Franklin II, p. 1–163) geführt. Während andere „Essays“ im Umfeld die Beigabe „From poor Richard’s Almanac“ (z. B. p. 83, 86) tragen, finden sich zu diesen beiden Texten keine präzisen Erstdruckinformationen. Auch Kürnberger schreibt sie lediglich Franklin zu. – Franklins „Advice“ erschien zuerst in: Fisher, George, The American Instructor: or Young Man’s Best Companion, 9th Ed. – Philadelphia: Printed by B. Franklin and D. Hall, at the New-Printing-Office 1748, p. 375–377. Es handelt sich dabei um „a popular manual of English grammar, penmanship, composition, arithmetic, bookkeeping, and other useful matters for young men entering business“ (p. 304 f.). Franklins „Necessary hints“ wurden zuerst gedruckt in: Poor Richard, 1737. An Almanack For the Year of Christ 1737. By Richard Saunders. – Philadelphia: Printed by B. Franklin […]. (Angaben der Erstdrucke nach: The Papers of Benjamin Franklin, ed. by Labaree, Leonard W. u. a. – New Haven: Yale University Press, vol. 3, 1961, p. 304–308, und vol. 2, 1960, p. 162, 165.) Über „Poor Richard’s Almanack“, den Franklin von 1732–1757 einmal jährlich druckte und der sich großer Beliebtheit und Verbreitung erfreute, äußert er in seiner „Autobiographie“, er habe ihn „sowohl unterhaltend als gemeinnützig“ gestaltet. Er betrachtete ihn „als das geeignete Mittel zur Verbreitung von Belehrung unter dem gemeinen Volk“. Und weiter: „Ich füllte daher alle Zwischenräume, welche zwischen den merkwürdigen Tagen in dem Kalender vorkamen, mit Sprichwörtern und kurzen Sätzen aus, namentlich mit solchen, welche Fleiß und Genügsamkeit [Original: industry and frugality] einprägten, als die Mittel, um zum Wohlstand zu gelangen und dadurch Tugend zu sichern. Es ist nämlich für einen Menschen in der Noth weit schwieriger rechtschaffen zu handeln, denn – um hier gleich eines jener Sprichwörter anzuwenden – ,für einen leeren Sack ist es schwer, aufrecht zu stehen‘“ (Franklin, Sein Leben, S. 313 f.; dass. engl. auch im Kontext der von Weber zitierten Passagen bei Sparks, Works of Franklin II, p. 92).
[111]Da Weber nicht nur von Kürnbergers Übersetzung, sondern teilweise auch von Franklins Original abweicht, werden diese Abweichungen mit Ausnahme sprachlicher Glättungen oder nebensächlicher Wortauslassungen mitgeteilt (wie oben beschrieben, S. 107). Weber verbindet beide Texte zu einer Art Textmontage. Um die von Weber verfolgte Absicht zu verdeutlichen, wird, abweichend von der sonstigen Handhabung und zugleich exemplarisch, mitgeteilt, an welchen Stellen die Vorlagen Hervorhebungen haben und wo diese von Weber stammen.
b) Semantische Analyse des Berufsbegriffs. Weber stellt zu Beginn seines dritten Abschnitts die These auf, der weltliche Berufsbegriff enthalte in den biblischen Texten „bei allen protestantischen Völkern“, insbesondere aber in den deutschen und den englischen, eine religiöse „Färbung“ im Sinne „einer von Gott gestellten Aufgabe“ (unten, S. 178 f.), die bei den biblischen Texten in den klassischen Sprachen und in den romanischen Sprachen der überwiegend katholischen Völker fehle. „Beruf“ und „Berufung“ fielen bei den Protestanten in eins. Weber führt dies auf den Geist der Übersetzer zurück. Diese These sucht er anhand von Bibelstellen und ihrer jeweiligen Übersetzung zu belegen, was zu einem äußerst umfangreichen Fußnotenapparat führt (unten, S. 178–181). Anders als im Fall von Luthers theologischer Entwicklung (dazu unten S. 119–121) konnte er sich hier auf keine Sekundärliteratur stützen. Er sichtet Bibelausgaben – vermutlich vor allem in der Universitätsbibliothek Heidelberg –, schlägt in Wörterbüchern nach und holt Auskünfte von Fachkollegen ein.
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[111]Namentlich nennt Weber den klassischen Philologen und Religionswissenschaftler Albrecht Dieterich, den Freiburger Romanisten Gottfried Baist, den mit dem Althochdeutschen vertrauten Germanisten Wilhelm Braune und den Anglisten Johannes Hoops, den mit semitischen Sprachen vertrauten Alttestamentler Adalbert Merx und den Neutestamentler Adolf Deissmann.
Das Ergebnis seiner gründlichen Untersuchung wurde später anerkennend beachtet.
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So z. B. in: Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament, hg. von Gerhard Kittel, 3. Band. – Stuttgart: W. Kohlhammer 1938, s.v. κλῆσις, S. 492–495, S. 492 f., Anm. 1. Kittel nennt auch Holl, Karl, Die Geschichte des Worts Beruf (1924), in: ders., Ges. Aufsätze zur Kirchengeschichte, Band 3. – Tübingen: Mohr 1928, S. 189–219, hebt Webers Untersuchung aber hervor: „Vor, neben und über Holl hinaus hat Weber über die sprachlich und sachlich weitverzweigte und verwickelte Frage nach dem Begriff ,Beruf‘ das Umfassendste und Beste gewußt und gesagt.“ Des weiteren: Conze, Werner, Art. Beruf, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hg. von Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck, Band 1. – Stuttgart: Ernst Klett – J. G. Cotta 1972, S. 489–507 (Holl tritt gegenüber Weber stark zurück); Rendtorff, T[rutz], Art. Beruf, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, hg. von Joachim Ritter u. a., Band 1. – Basel: Schwabe 1971, Sp. 833–835 (nennt Weber und Holl).
[112]Im Einzelnen:
Luthers Bibelübersetzung. Weber dürfte den Hinweis auf Jesus Sirach (Sir 11,20 f.), wo aus seiner Sicht in Luthers Übersetzung die neue Bedeutung des Berufsbegriffs erstmals begegnet, einer deutschen Bibel-Konkordanz s.v. „Beruf“ entnommen haben, die – neben den neutestamentlichen Stellen 1 Kor 1,26; Eph 1,18; 4,1.4; 2 Thess 1,11; 2 Petr 1,10, Hebr 3,1 – auch 1 Kor 7,20 aufführt.
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[112]So z. B. Calwer Bibelkonkordanz oder vollständiges biblisches Wortregister nach der revidierten Luther-Übersetzung. – Calw: Verlag der Vereinsbuchhandlung 1893, s.v. Beruf, S. 133. Auch das „Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm“ gibt unter „Beruf“ „2) vocatio, officium, studium, impulsio, amt, bestimmung“ jene Sirach-Verse wieder. Es folgen die genannten neutestamentlichen Stellen, jedoch ohne 1 Kor 7,20 (vgl. dazu unten im Text).
Weber stützt sich für seine Argumentation auf die genannten Stellen, insbesondere auf Sir 11,20 f. und 1 Kor 7,20. Wie sich zeigt, zog er originale Lutherbibeln nicht heran, sondern benutzte über eine Konkordanz hinaus „moderne“ Lutherübersetzungen.
Luthers Übersetzung lautet im Erstdruck des Jesus Sirach-Buches von Anfang 1533: „20 Bleib jnn Gottes wort, vnd vbe dich drinnen, vnd beharre jnn deinem beruff, Vnd las dich nicht jrren, wie die Gottlosen nach gut trachten, 21 Vertrawe du Gott, vnd bleib jnn deinem beruff, 22 Denn es ist dem HERRN gar leicht, einen armen reich zu machen.“
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D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Die Deutsche Bibel, 12. Band. – Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 1961 (hinfort: WA.DB, 12. Band). Zum folgenden vgl. ebd., S. LXXIIIff.
Diese Übersetzung ging in die erste Vollbibel von 1534 ein und wurde hinsichtlich der zweimaligen Verwendung des Berufsbegriffs bis zur letzten von Luther überarbeiteten Bibelausgabe im Jahr 1545 beibehalten.
60
Zum Vergleich: Die bei Froschauer gedruckte Züricher Bibel von 1531 hat in Sir 11,20 f. beidemale „werck“. Weber zog die Schweizer Bibeln nicht heran. Sie waren in der UB Heidelberg auch nicht vorhanden.
Vorher schon, so Weber, habe Luther bei der Übersetzung des Neuen Testaments das griechische Wort κλῆσις, TI. „klḗsis“, die „Berufung zum ewigen Heil durch Gott“, in 1 Kor 1,26; Eph 1,18; 4,1.4; 2 Thess 1,11; 2 Petr 1,10; Hebr 3,1 mit „Beruf“ übersetzt (vgl. S. 183, Fn. 40). Tatsächlich läßt sich dies für die genannten Stellen für das sog. „Septembertestament“ von 1522, Luthers erste und grundlegende Übersetzung des Neuen Testaments aus dem Griechischen, mit Ausnahme von 1 Kor 1,26 (dort: „ruff“) belegen, 1545 für sämtliche der genannten Stellen.
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Vgl. D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Die Deutsche Bibel, 7. Band. – Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 1931.
Weber brauchte also für die in diesem Abschnitt genannten Stellen nicht Luthers Originalbibeln heranzuziehen. Er wußte, daß Luther zuerst das Neue Testament übersetzt hatte und das Alte Testament inklusive der Apokryphen in den 1530er Jahren vorlag.
[113]Anders verhält es sich mit der Stelle 1 Kor 7,20. Nach Weber schlägt die Übersetzung von „klḗsis“ in 1 Kor 7,20 die „Brücke“ zwischen der rein weltlichen und der rein religiösen Begriffsverwendung. Der Vers werde nach Luther „in den üblichen modernen Ausgaben“ mit „Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, in dem er berufen ist“ übersetzt (vgl. S. 185, Fn. 40). Zu weiterem dient Weber Luthers Exegese von 1 Korinther 7 aus dem Jahr 1523. Weber beobachtet sehr genau, daß Luther darin „klḗsis“ in V. 20 mit „Ruf“ übersetzt, in der Versauslegung zwischen „Ruf“ und „Beruf“ changiert und „klḗsis“ als „Stand“ interpretiert. Nun, so sagt Weber, habe Luther später bei der Sirachübersetzung den griechischen Begriff ἔργον, TI. érgon („Hantierung“, Sir 11,20), der eine rein profane (Handwerks-)Tätigkeit ausdrückt, und parallel dazu πόνος, TI. pónos („Mühsal“, Sir 11,21), wie in 1 Kor 7,20 mit dem Wort „Beruf“ wiedergegeben. Dies sei aus theologischen Gründen geschehen, und zwar wegen der in der Augsburger Konfession von 1530 ausgesprochenen ethischen Aufwertung der Alltagswelt einerseits, wegen Luthers eigener „Anfang der 30er Jahre sich wesentlich steigernde[r] Schätzung der Heiligkeit der Ordnung, in die der einzelne gestellt ist“ (S. 187), andererseits.
In den Bibelausgaben von 1522 bis 1545 bleibt Luther bei der Übersetzung von „klḗsis“ in 1 Kor 7,20 jedoch durchgängig bei „ruff“. Weber nimmt allerdings an, Luther habe den Begriff „Beruf“ (irgendwann) in seine Bibelübersetzung von 1 Kor 7,20 eingebracht, wie es ihm die modernen Bibeln (und vermutlich auch eine Konkordanz, s. o.) zeigen. Für seine Argumentation im Text stützt er sich aber wieder auf das Changieren der Exegese von 1523. Auf eine genauere Überprüfung dieser Stelle legt er keinen Wert.
62
[113]Auch wenn ihm keine der originalen Ausgaben der Lutherbibeln zugänglich war (teilweise vorhanden in der UB Heidelberg), muß man sich fragen, weshalb er hier nicht zur Überprüfung z. B. Bindseils Ausgabe heranzog: vgl. Dr. Martin Luther’s Bibelübersetzung nach der letzten Original-Ausgabe, kritisch bearbeitet von Heinrich Ernst Bindseil und Hermann Agathon Niemeyer, 7 Theile. – Halle: Canstein’sche Bibel-Anstalt 1845–1855 (vorhanden in der UB Heidelberg); die Erlanger Ausgabe hat keine Bibelübersetzungs-Reihe, der erste Band WA.DB erschien 1906.
Die Klärung dieser Frage ist im Grunde auch unerheblich, denn für die Argumentation kommt es Weber allein auf die Brückenfunktion der Stelle zu Sir 11,20 f. an. Dem modernen Berufsbegriff entspricht „klḗsis“ laut Weber in 1 Kor 7,20 ohnehin nicht (vgl. S. 186 f., Fn. 40).
63
Zuerst untersucht von Tatsuro Hanyu, Max Webers Quellenbehandlung in der „Protestantischen Ethik“. Der „Berufs“-Begriff, in: Archives Européennes de Sociologie, tome 35, 1994, S. 72–103.
Moderne Lutherbibeln. Unklar bleibt ferner, nach welcher Lutherbibel unter den „üblichen modernen Ausgaben“ Weber 1 Kor 7, 17–24, unten, S. 185, Fn. 40, zitiert. Der Text der Bibel von 1545 – der letzten gebesserten Ausgabe, die zu Lebzeiten Luthers erschien – wurde im Laufe der Jahrhunderte den [114]Bedürfnissen der Zeit angepaßt und dabei sprachlich leicht geändert. Besonders der in der Cansteinschen Bibelanstalt in Halle gedruckte Text von 1703 und seine Nachfolger, die als besonders „treu“ galten, waren weit verbreitet. Mitte des 19. Jahrhunderts gab es mehrere gebesserte Textgestalten der Lutherbibel. Im Auftrag der Eisenacher Deutschen Evangelischen Kirchenkonferenz erschien darum 1883 eine von einer theologischen Kommission revidierte, zunächst zur „Probe“ herausgegebene Lutherbibel, die auf dem Cansteinschen Text basierte. Die „durchgesehene Ausgabe“, d. h. die von der Kirchenkonferenz genehmigte, erschien 1892.
64
[114]Nach Fritzsche, O[tto] F[ridolin], und Nestle, Eb[erhard], Art. Bibelübersetzungen, deutsche, in: RE3, Band 3, 1897, S. 59–84, bes. S. 70–77 (hinfort: Fritsche/Nestle, Art. Bibelübersetzungen, deutsche); Sauer-Geppert, Waltraut Ingeborg, Art. Bibelübersetzungen III/1. Übersetzungen ins Deutsche, in: TRE, Band 6, 1980, S. 228–246, bes. S. 239–243; Gundert, Wilhelm, dass. IV/1., ebd., S. 269–276, bes. S. 269 (hinfort: Gundert, Art. Bibelübersetzungen IV/1).
Es ließ sich keine Ausgabe finden, in der Webers Zitat von 1 Kor 7, 17–24 wörtlich steht. Dasselbe gilt für andere, zumeist sehr kurze, biblische Zitate.
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Z. B. Spr. 22,29, unten, S. 150 mit Fn. 25.
Am wahrscheinlichsten ist, daß er bei 1 Kor 7 einen Cansteinschen, nicht revidierten Text wählte und diesen geringfügig modernisierte.
66
Charakteristische Abweichung zu einem Cansteinschen Text, Halle 1857: V. 17: wandele (Weber: wandle); V. 20: darinnen (Weber: in dem); V. 21: sorge dir nicht (Weber: sorge des nicht); V. 22: desselbigen gleichen (Weber: desgleichen). Die Probebibel von 1883 hat gegenüber dem Cansteinschen Text weitere Abweichungen: V. 18: ziehe (Weber: zeuge); V. 19: Gebote (Weber: Gebot). Zur revidierten Bibel [1892]: V. 17: wie einen jeglichen der Herr berufen hat, also wandle er (Weber: ein jeglicher, wie ihn der Herr berufen hat, also wandle er); V. 18: der halte an der Beschneidung (Weber: der zeuge keine Vorhaut); V. 19: Gebote; V. 20: darinnen; V. 21: sorge dir nicht; V. 24: der ist ein Freigelassener des Herrn; desselbigen gleichen (Weber: Gefreiter).
Angesichts der Sachlage wurde entschieden, für die Sachkommentierung die zu Webers Zeit in Geltung stehende Bibel von 1892 zu verwenden.
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In den Sacherläuterungen folgt der Wortlaut von deutschen Bibelzitaten in der Luther-Übersetzung nach dieser Bibel und wird darum durch die Hinzufügung von „[1892]“ nach der Bibelstelle kenntlich gemacht, vgl. z. B. unten, S. 150, Anm. 47.
Eine eigene Haus- oder Konfirmationsbibel Max Webers ist nicht überliefert.
Katholische deutsche Bibelübersetzungen. Bei diesen – Weber spricht summarisch von „späteren (autorisierten) katholischen Bibelübersetzungen“ (S. 183, Fn. 40; „späteren“ meint: nachdem Luthers Übersetzung erschienen war) und „späteren katholischen Übersetzungen“ (S. 188, Fn. 40) – zeigt die Ermittlung der in Frage kommenden Bibelübersetzungen, daß Weber vermutlich keine weitere als die von ihm ausdrücklich genannten Ausgaben – Johann Eck, Ingolstadt 1537 (S. 188, Fn. 40), und Joseph Fleischütz, Fulda 1778–1781 (S. 183, Fn. 40) – einsah. Eck und Fleischütz waren zu seiner Zeit und sind heute noch in der Heidelberger Universitätsbibliothek vorhanden. Weber [115]meint, daß die katholischen Bibelübersetzer – er nennt als Beispiel Fleischütz – sich mit der Wortwahl „Beruf“ der Lutherbibel angeschlossen hätten. Für Fleischütz ist dies auch für Sir 11,20 f. und 1 Kor 7,20 richtig (vgl. S. 183, Fn. 40, Anm. 31). Bei den anderen, im folgenden erwähnten katholischen Bibelübersetzungen seit Kaspar Ulenberg 1630 gilt dies nur für 1 Kor 7,20.
Für die Edition wurde überprüft, welche Ausgaben Weber darüber hinaus eingesehen haben könnte. Hierzu wurden die in RE3 und TRE als einschlägig aufgeführten Bibelübersetzungen eingesehen.
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[115]Vgl. hierzu Fritzsche/Nestle, Art. Bibelübersetzungen, deutsche (wie oben, S. 114, Anm. 64), S. 79 und 81; Gundert, Art. Bibelübersetzungen IV/1 (ebd.), S. 274 f.
Sie werden im folgenden wegen der gebotenen Kürze lediglich mit Übersetzer, Herausgeber oder markantem Begriff sowie ihrem Erscheinungsjahr bezeichnet. Teilweise stehen sie in der Universitätsbibliothek Heidelberg zur Verfügung.
69
Es läßt sich allerdings nicht mit Sicherheit sagen, daß Weber ausschließlich mit den in der UB Heidelberg vorhandenen Bibeln gearbeitet hat, doch ist es zu vermuten.
Sofern letztere im folgenden und für Sacherläuterungen herangezogen wurden, erhielten sie – sofern nicht explizit benannt – zusätzlich die Sigle „HD“, um deutlich zu machen, welche Bibeln Weber vor Ort zur Verfügung standen oder auch, welche er, obwohl sie in Heidelberg vorhanden waren, nicht heranzog. Die Überprüfung ergibt für die Stelle Sir 11,20 ein differenzierteres Bild: Johann Eck (Ingolstadt 1537 [HD]) verwendet in Sir 11 „werck“ und „stat“, Kaspar Ulenberg (Köln 1630 [HD], von den Editoren eingesehen auch die in Heidelberg vorhandene Ausgabe 1666 [HD]) und die bis ins 18. Jahrhundert maßgebliche „Mainzer“ oder „Catholische Bibel“ (1662, eingesehen 1740) gebrauchen „werck“ und „ort“ (V. 21 f.). Johann Dietenberger, mit dessen Übersetzung 1534 die erste vollständige Bibel auf katholischer Seite [HD] nach dem Erscheinen von Luthers Vollbibel vorlag, übersetzt an der ersten Stelle „werck“ und fügt an der zweiten Stelle (vermutlich nach Luthers Sirach-Übersetzung von 1533) hinzu: „Vertraw dem Herrn/ vnd bleib in deiner statt/ oder in deinem beruff“ (noch 1626 [HD]). Josef Franz Allioli (1830–1832, eingesehen 1851 und 1892), die bis ins 20. Jahrhundert maßgebliche katholische Übersetzung, hat in Sir 11,20 f. wieder „Werke“ und „Platze“.
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Die Allioli-Bibel war zu Webers Zeit in der UB Heidelberg nicht vorhanden (lt. Eintrag im Exemplar 1892). In den übrigen in Heidelberg vorhandenen Bibeln ist übersetzt: von dem Benediktiner Thomas Aquin Erhard, Augsburg 1726 in Sir 11,21 f.: „Werck“, „Ort“; von Ignaz Weitenauer 1780 in Sir 11,22: „bleib an deiner Stelle bey deiner Arbeit“.
Es ist darum zu vermuten, daß Weber nur die beiden von ihm genannten Bibeln von Eck und Fleischütz herangezogen hat.
Romanisch-sprachige Bibelübersetzungen. Wie bei den katholischen deutschen Bibelübersetzungen wurde auch bei den summarisch genannten [116]„modernen italienischen Bibelübersetzungen“, bei den italienischen „ältere[n]“ und „neue[n] Übersetzungen“ (S. 180 f., Fn. 40), bei den französisch-calvinistischen und bei den spanischen Übersetzungen verfahren: Bei den älteren italienischen Bibeln benutzt Weber die im Oktober 1471 in Venedig erschienene Bibbia Volgare. Diese war in der Heidelberger Bibliothek, wie Weber selbst mitteilt, in der „Collezione di opere inedite o rare, Bologna 1887“ vorhanden (vgl. S. 180, Fn. 40). Als weitere „ältere“ Bibel könnte Weber die in der Heidelberger Universitätsbibliothek vorhandene Bibelübersetzung von Giovanni Diodati, Genf 1607, konsultiert haben. Beide stimmen mit Webers Befund überein.
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[116]Dies gilt auch von der volkssprachlichen Übersetzung von Antonio Brucioli (1532, untersucht für die Ausgabe von 1541), die aber nicht in der UB Heidelberg vorhanden ist.
Unklar bleibt, welche der „modernen italienischen Bibeln“ (ebd.) er benutzte. Die bis heute maßgebliche italienische Bibelübersetzung der Protestanten nach Giovanni Diodatis Revision von 1641 inkl. einer zeitgenössischen Version ist in der UB Heidelberg nicht belegt, dafür eine protestantische Übersetzung (Mattia d’Erberg, Nürnberg 1711), die Weber nachweislich aber nicht einsah.
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Vgl. unten, S. 181, Fn. 40 mit Anm. 18.
Dagegen ist die katholische Übersetzung (aus der Vulgata) des späteren Florentiner Erzbischofs Antonio Martini vorhanden, die 1769–1781 erschien, mehrmals nachgedruckt und revidiert wurde und zur Standardbibel der italienischen Katholiken avancierte [HD 1821].
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Zu den italienischen Bibelausgaben vgl. Reuß, E[douard], und Berger, S[amuel], Art. Bibelübersetzungen, romanische, in: RE3, Band 3, 1897, S. 125–145, bes. S. 141 f. (hinfort: Reuß/Berger, Art. Bibelübersetzungen, romanische); Hall, Basil, Art. Bibelübersetzungen III/3. Übersetzungen in romanische Sprachen, in: TRE, Band 4, 1980, S. 254–261, bes. S. 256–258; (hinfort: Hall, Art. Bibelübersetzungen III/3). Gundert, Wilhelm, dass. IV/3., ebd., S. 283–288, bes. S. 285 f. (hinfort: Gundert, Art. Bibelübersetzungen IV/3).
Die französischen calvinistischen Bibelübersetzungen, die in der Heidelberger Universitätsbibliothek vorhanden sind (von den Editoren eingesehen: Genf 1565 und 1638), entsprechen dem von Weber wiedergegebenem Wortlaut in Sir 11,20 f. mit „office“ und „labeur“.
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Die 1691 in Paris gedruckte, der Tradition von Louvain folgende französische Bibel, die in Heidelberg vorhanden ist, übersetzt dagegen mit „œuvre“ und „lieu“ (Sir 11,21 f.).
Es handelt sich um die Übersetzung von Pierre Robert Olivétan (1535; die Apokryphen folgen Faber Stapulensis’ Bibel von 1530) und die calvinistische „Genfer Bibel“ von 1588, eine Revision der Übersetzung Olivétans durch die „Vénérable Compagnie“ (Genfer Geistlichkeit). Sie wurde vielmals revidiert, wobei Weber die Revisionen ab 1644 (Jean Diodati; Jean Frédéric Ostervald, 1724, rev. 1744) mit anders lau[117]tender Begrifflichkeit aber offensichtlich nicht einsah. Sie waren in Heidelberg auch nicht vorhanden.
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[117]Vgl. Reuß/Berger, Art. Bibelübersetzungen, romanische (wie oben, S. 116 Anm. 73), S. 130–135; Gundert, Art. Bibelübersetzungen IV/3 (ebd.), S. 283–285.
Von den spanischen Bibelübersetzungen wurde die in Heidelberg vorhandene, erste gedruckte spanische Vollbibel, übersetzt von Cas(s)iodoro de Reina, Basel 1569 (in Heidelberg außerdem in einer revidierten Ausgabe in Amsterdam von 1602 und einer von 1622), von Weber offensichtlich nicht konsultiert.
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Dies ist umso interessanter, als die Ausgabe von 1622 [HD] den „Berufs“begriff in Sir 11,20 mit „vocacion“ (dort V. 21) wiedergibt (V. 22 „trabajo“).
Er scheint allein die katholische Bibelübersetzung von Phelipe Scio de San Miguel (1790–1793) eingesehen zu haben, die in Heidelberg in der Ausgabe London 1821 vorhanden ist.
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Vgl. Reuß/Berger, Art. Bibelübersetzungen, romanische (wie oben, S. 116, Anm. 73), S. 142–144; Hall, Art. Bibelübersetzungen III/3 (ebd.), S. 259–261; Gundert, Art. Bibelübersetzungen IV/3 (ebd.), S. 287 f.
Für den vorreformatorischen Sprachgebrauch untersucht Weber außerdem die in der Heidelberger Universitätsbibliothek vorhandenen Inkunabeln,
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Die Heidelberger Inkunabeln gehören zu den 14 hochdeutschen Bibeldrucken vor Luther (1466–1518), die ein und demselben Übersetzungskreis angehören und auf einer um die Mitte des 14. Jahrhunderts entstandenen Übersetzung der Vulgata fußen. Zur Gruppierung und den Abhängigkeitsverhältnissen der 14 Drucke vgl. Die deutsche Bibelübersetzung des Mittelalters, dargest. von Wilhelm Walther, Band 1. – Braunschweig: Wollermann 1889, Sp. 10–118. Die Übersetzung wurde erstmals von Mentel(in) 1466 in Straßburg gedruckt (in der UB Heidelberg nicht vorhanden) und wurde von Eggestein c. 1470, ebenfalls Straßburg, abgedruckt (zweiter Druck; wegen der fehlerhaften Angabe 1462 im Stuttgarter Exemplar galt dieser lange als erster Druck; vgl. dazu Walther, ebd., Sp. 113 f. und Sp. 38). – Neben Eggestein zieht Weber den zehnten Druck Straßburg 1485 heran, als dessen Verleger Grüninger gilt (Walther, Sp. 112). Außerdem sind in Heidelberg der 5., 6., 9. und 11. Bibeldruck vorhanden. Speziell zu den Heidelberger Inkunabeln vgl. Biblia sacra. Handschriften, Frühdrucke, Faksimileausgaben. Ausstellung der Universitätsbibliothek, hg. von Wilhelm Werner u. a. – Heidelberg: o.V. 1977, und den Inkunabelkatalog INKA.
die Predigtsprache Bertholds von Regensburg, des größten mittelalterlichen Volkspredigers, und deutsche Predigten des für seine Zwecke bedeutsamen Mystikers Tauler nach der Basler Ausgabe von 1521.
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Die Anregung zu Taulers Predigten dürfte Weber Seeberg, Dogmengeschichte II, S. 165, verdanken; vgl. dazu unten, S. 184 mit Anm. 35. – Die Basler Ausgabe 1521 war in der UB Heidelberg vorhanden.
Einschlägige skandinavische Bibelübersetzungen waren in Heidelberg nicht vorhanden, weshalb sich Weber in diesem Fall vermutlich ausschließlich auf Lexika stützte und sich seine Funde von Fachkollegen bestätigen ließ (vgl. S. 182, Fn. 40). Mit Hilfe von Handwörterbüchern, die 1904 gängig waren, wurde auch dies für die Edition überprüft. Die holländischen Bibelübersetzungen der Heidelberger Bibliothek, darunter eine Bibel nach Luthers Über[118]setzung, gedruckt von Christoffel Cunradus, Amsterdam 1671, benutzte Weber nicht.
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[118]Sie übersetzt 1 Kor 7,20 (dort: V. 21) sowie Sir 11, 20 f. (dort: V. 21. 23) mit „beroepinge“; „beroep“ gebraucht sie nur in 2 Thess 1,11 (übrige Stellen: beroepinge und roepinge). – Die für die reformierte Kirche gültige Staatenbibel, zuerst Leiden 1637, war in der UB Heidelberg nicht vorhanden.
Anders verhält es sich bei den englischen Bibelübersetzungen. Weber erwähnt für die Übersetzung von κλῆσις („klḗsis“) in 1 Kor 7,20 Wyclif, Tyndale, die Geneva, Cranmer und die Reimser Bibel. Diese Bibeln waren aber in Heidelberg nicht vorhanden und auch sonst in Deutschland schwer zugänglich. Deshalb behilft er sich, wie er selbst sagt, mit „A new English Dictionary on Historical Principles“ (vgl. S. 189 f., Fn. 40), und dort mit Murrays Artikel „calling“. Murray wiederum verläßt sich auf „The English Hexapla exhibiting the six important English translations of the New Testament scriptures […]“. – London: Bagster o. J. [1841]. Die Hexapla berücksichtigt die von Weber genannten fünf Bibeln sowie die „Authorised“ von 1611, außerdem enthält sie den Text des griechischen Neuen Testaments.
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Die Hexapla wurde von Weber vermutlich nicht zusätzlich noch herangezogen. Darauf deutet hin, daß Weber Murrays Datierung der Wyclif-Übersetzung auf 1382 übernimmt (Hexapla: 1380); vgl. unten, S. 188, Fn. 40.
Bei den Übersetzungen handelt es sich neben der ersten vollständigen Übertragung der Vulgata ins Englische, die mit dem Namen John Wyclif verbunden ist (Ende des 14. Jahrhunderts), um die wichtigsten der vielfältigen und teilweise miteinander konkurrierenden Übersetzungen, die im 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts entstanden waren. Dies sind: William Tyndales Neues Testament von 1525/26, in der Hexapla in der revidierten Fassung von 1534 vertreten; die 1539 für den kirchlichen Gebrauch autorisierte Bibel (sie wurde 1540 mit einem Vorwort von Thomas Cranmer versehen und wird in dieser Gestalt auch als „Great Bible“ bezeichnet); das von emigrierten Protestanten, v.a. William Whittingham, übersetzte Neue Testament, das 1557 zu Genf gedruckt wurde (die „Geneva Bible“ in der Vollgestalt von 1560 weist Abweichungen im NT gegenüber 1557 auf; vgl. unten, S. 189, Anm. 61); und das Neue Testament von 1582, das unter den katholischen englischen Emigranten im französischen Reims entstanden war. Als sechste folgt in der Hexapla die „Authorised“ oder King James Version von 1611, die bis ins 19. Jahrhundert in der anglikanischen Kirche in Gebrauch war (rev. 1881).
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Vgl. Gregory, Caspar René, Art. Bibelübersetzungen, englische, in: RE3, Band 3, 1897, S. 97–100; Hall, Basil, Art. Bibelübersetzungen III/2, in: TRE, Band 6, 1980, S. 247–251 (hinfort: Hall, Bibelübersetzungen III/2).
Entscheidend dürfte für Webers Beobachtung (vgl. unten, S. 189 f., Fn. 40 mit Anm. 62 und 63) gewesen sein, daß Murray die Linie von „calling“ (1 Kor 7,20) zu „trade“ zieht: Murray fügt zur Wortbedeutung von „calling“ im Sinne von „Ordinary occupation, means by [119]which livelihood is earned, business, trade“ hinzu, diese werde oftmals von der biblischen Übersetzung in 1 Kor 7,20 hergeleitet.
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[119]Vgl. Murray, s.v. calling, p. 39; vgl. unten, S. 190, Fn. 40, Anm. 62.
Darüber hinaus gab es im 16. Jahrhundert weitere englische Bibelübersetzungen. Weber spricht summarisch „die höfischen anglikanischen Bibeln der elisabethanischen Zeit“ (S. 189, Fn. 40) an. Er meint, sie seien von „calling“ „charakteristischerweise wieder zu ,vocation‘ in Anlehnung an die Vulgata“ (ebd.) zurückgekehrt. In der Elisabethanischen Zeit (1558–1603) erschien 1568 eine von Matthew Parker, dem Erzbischof von Canterbury, initiierte, für die anglikanische Kirche bestimmte Revision der „Great Bible“, die sog. „Bishops’ Bible“. Sie gibt 1 Kor 7,20 allerdings wie die „Great Bible“ mit „calling“ wieder. Dagegen hat die „Geneva“, die oben genannte Vollbibel von 1560, an dieser Stelle anders als ihr Neues Testament von 1557 „vocation“; „vocation“ behält auch das 1576 von Laurence Tomson, unter Einbeziehung von Theodor Bezas Übersetzung, revidierte Neue Testament der Geneva Bible bei. Sowohl die Geneva Version von 1560 als auch die Geneva-Tomson waren sehr beliebt und wurden in vielen verschiedenen Ausgaben gedruckt. Die Geneva Bible avancierte aufgrund ihrer Handlichkeit zur Hausbibel der Zeit und erlebte zahlreiche Neuauflagen. Besonders die Puritaner sollen sie benutzt haben. Außerdem soll sie größtenteils für die Predigten im anglikanischen Gottesdienst verwendet worden sein,
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Vgl. Daniell, David, The Bible in English. Its history and influence. – New Haven, London: Yale University Press 2003, p. 294 f.
auch von den vornehmen Bischöfen bei Hof.
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Vgl. die Notiz bei Hall, Art. Bibelübersetzungen III/2 (wie oben, S. 118, Anm. 82), S. 250.
Von Elisabeth I. wurde sie offiziell nicht anerkannt.
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So Hall, ebd. – Die „Great Bible“ und die „Bishop’s Bible“ haben den Zusatz: „appointed to the use of the churches“ oder „appointed to be read in Churches“, die „Geneva“-Ausgaben nicht. Vgl. zu den gedruckten Bibeln: Historical Catalogue of the printed editions of The English Bible 1525–1961, revised and expanded from the Edition of T[homas] H. Darlow and H[orace] F. Moule, London 1903, by A. S. Herbert. – London: The British and Foreign Bible Society; New York: The American Bible Society 1968 (hinfort: Darlow/Moule/Herbert, Historical Catalogue).
So muß offen bleiben, worauf sich Weber genau bezieht.
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In der UB Heidelberg ist laut Quartkatalog eine englische Übersetzung von 1599 vorhanden (im November 2012 nicht am Standort). Es müßte sich um eine Geneva Version mit Tomsons Neuem Testament handeln. Vgl. Darlow/Moule/Herbert, Historical Catalogue (wie oben, Anm. 86), p. 115–117. Möglicherweise stützt sich Weber für seine Notiz auf diese Bibel.
In den Sacherläuterungen werden die englischen Bibelübersetzungen im Originalwortlaut nur zur näheren Erläuterung und unter Verweis auf die vorstehende Ausführung verwendet (vgl. S. 150, Anm. 48).
c) Luthers Berufsverständnis. Weber beruft sich bei seinem Nachweis, Luthers Berufsverständnis sei „nicht nur traditionalistisch geblieben, sondern [120]immer traditionalistischer geworden“ (S. 201), auf Luthers Schriften. Diese zitiert er nach der „Erlanger Ausgabe“ (1832–1881), die im Unterschied zur „Weimarer Ausgabe“ (1883–2009) zu seiner Zeit abgeschlossen vorlag.
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[120]Weber zitiert aus drei der vier Reihen der Erlanger Luther-Ausgabe: 1. Dr. Martin Luther’s sämmtliche Werke, hg. von Ernst Ludwig Enders und Johann Konrad Irmischer, 65 Bände und 2 Registerbände, teilw. in 2. Aufl.; 2. Opera Latina […], hg. von Heinrich Schmidt, 7 Bände; (3. Commentarium […]); 4. Exegetica opera Latina, hg. von Christoph Stephan Theophilus Elsperger und Heinrich Schmidt, 34 Bände. – Erlangen: Heyder; Frankfurt a.Μ.: Heyer & Zimmer 1832–1881. – Erst im Entstehen war: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, 4 Abt., 120 Bände (ohne Registerbände). – Weimar: Böhlau u. a. 1883–2009.
Die „Erlanger Ausgabe“ hatte außerdem den Vorteil, daß auch Karl Eger sie in seiner Schrift „Die Anschauungen Luthers vom Beruf. Ein Beitrag zur Ethik Luthers“ (Gießen 1900) benutzte, dessen „lehrreiche Darstellung“ (unten, S. 190, Fn. 41) Weber als Fundgrube zu Luthers Berufsgedanken diente.
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Weber wies stets darauf hin, auf theologischem Gebiet keine Originalität zu beanspruchen. Vgl. etwa Weber, Protestantische Ethik II, unten, S. 245 f., Fn. 3.
Er suchte viele von Eger genannte Stellen seinerseits in der „Erlanger Ausgabe“ auf, um sie zu zitieren.
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Wenig anderes entnimmt er der nationalökonomischen Literatur zu Luther, vgl. unten, S. 201, Fn. 50. Vgl. dazu auch die Einleitung, oben, S. 4–6.
Auch wenn er nicht jedesmal erneut auf Eger verweist, hält er sich doch eng an dessen Vorgaben. Das zeigen folgende Beispiele: Eger gibt die in den „Opera latina“ und „Exegetica opera Latina“ (2. und 3. Reihe der „Erlanger Ausgabe“) eingesehenen lateinischen Lutherstellen stets in deutscher Übersetzung wieder, während Weber dieselbe Stelle oder aus dem Kontext in der Originalsprache zitiert (z. B. Luthers Genesis-Vorlesung, vgl. unten, S. 206, Fn. 57 mit Anm. 39; S. 207, Fn. 57 mit Anm. 43). Anderswo schreibt Weber einen Nachweis von Eger ab, der einer anderen Textstelle gilt als der, die Weber selbst dem lateinischen Original entnimmt (vgl. unten, S. 194, Fn. 54 mit Anm. 79). Des weiteren läßt sich Webers Vorgehen anhand des 27. Bandes der „Erlanger Ausgabe“ in der Universitätsbibliothek Heidelberg belegen, der „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ enthält. Hier finden sich von Webers Hand Unterstreichungen, Markierungen und Randbemerkungen. Eine davon formuliert wie Eger die (allerdings auch von anderen vorgetragene) Kritik, es bestehe bei Luther ein loser Zusammenhang von „Glaube“ und „Liebe“ (vgl. unten, S. 192, Fn. 43 mit Anm. 72; weitere Markierungen und Marginalien S. 193, Fn. 43 mit Anm. 74; S. 193 f., Fn. 43 mit Anm. 77). Webers Auseinandersetzung mit der Freiheitsschrift wird in den Erläuterungen dokumentiert. Die Parallelen zu Egers Schrift werden über Max Webers Angaben hinaus gekennzeichnet. Im Interesse des Lesers wurden im Literaturverzeichnis die von Weber genannten Lutherschriften in der Weimarer Ausgabe (WA) lokalisiert, für einzelne Stellen auch im Sachapparat.
[121]Sacherläuterungen
Neben der philologischen Aufschlüsselung des Werks bieten die Sacherläuterungen in Kombination mit den Verzeichnissen (Personenverzeichnis, Glossar und Verzeichnis der von Max Weber zitierten Literatur) Hilfe zur inhaltlichen Erschließung des Textes.
Bei der Kommentierung wurde primär auf zeitgenössische Literatur zurückgegriffen und bewußt auf die Dokumentation des heutigen Forschungsstandes verzichtet. Diese hätte den Anmerkungsapparat gesprengt und die Edition zu schnell veralten lassen. Ließ sich kein entsprechender zeitgenössischer Beleg finden, wurde neuere Literatur herangezogen.
Aus werkgenetischen Gründen wurde in der Regel auf die Angabe späterer Parallelstellen oder Ausführungen Max Webers zum gleichen Gegenstand verzichtet, frühere werden, wenn informativ, genannt.

Faksimiles

Titelblatt und Inhaltsverzeichnis zu: Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, 20. Band, 1. Heft, 1904,
N1
Überschrift fehlt in MWG-Druckfassung; hier in MWG digital eingefügt. Die Faksimiles sind in MWG I/9 zwischen S. 96 und 97 abgedruckt.