[577][A [1]][WL 556]Nachtrag zu dem Aufsatz über R. Stammler’s „Überwindung[“] der materialistischen Geschichtsauffassunga[577] Zusatz von der Hand Marianne Webers; in A folgt am linken Blattrand der Zusatz von dritter Hand: Fahnen!
[577] Zusatz von der Hand Marianne Webers; in A folgt am linken Blattrand der Zusatz von dritter Hand: Fahnen!
S. 372
1
heißt es: „Sobald … die Verursachung menschlicher Handlungen zur Erwägung steht, so sind wir wieder in naturwissenschaftlicher Betrachtung begriffen“, und im Anschluß daran (von Stammler gesperrt!): „,Ursachen‘ des Handelns giebt es nur in physiologischer Art“ [577] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 372.
b
.An- und Ausführungszeichen fehlen in A.
2
Und weiterhin wird dies näher dahin präzisiert, daß die „kausal bestimmenden Gründe des Handelns“ – „im Nervensystem liegen“. Diese Behauptung würde heute wohl kaum von irgend einer der verschiedenen Theorien über die Beziehungen Ebd. Im Handexemplar Webers ist der Satz mit doppeltem Randstrich und dem Kommentar „,Natur‘-Begriff“ versehen; vgl. auch das Exzerpt, unten, S. 618.
c
somatischer zu psychischen Vorgängen akzeptiert werden.〈von 〈psychi〉 bei〉
3
Sie ist, entweder identisch mit „Materialismus“ im strikten Weber könnte sich beziehen auf: Exner, Sigmund, Entwurf zu einer physiologischen Erklärung der psychischen Erscheinungen, 1. Theil. – Leipzig und Wien: F. Deuticke 1894 (Handexemplar, Max Weber-Arbeitsstelle, BAdW München), und Kries, Johannes von, Über die materiellen Grundlagen der Bewusstseins-Erscheinungen. – Tübingen und Leipzig: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1901 (Handexemplar, UB Heidelberg, Μ 1833_RES).
d
Sinn des Wortes, – dies dann, wenn sie behauptet, daßgröbsten > strikten
e
das〈alle〉
f
„Handeln“ aus physischen Hergängen ableitbar〈Handels Handeln〉
g
sein müsse, um überhaupt causal erklärbar zu sein, daß eine solche Ableitung aber auch thatsächlich im Prinzip überall als möglich vorausgesetzt werden〈sei und〉
i
dürfe〈müsse und〉
h
– oder aber sie will dem IndeterminismusEinfügung vom linken Blattrand.
4
eine Hintertür lassen, indem sie das nicht „materiell“, d. h. aus physischen Hergängen, Ableitbare als überhaupt nicht Vgl. unten, S. 585 mit Anm. 32.
k
der causalen Betrachtung unterliegend hinstellt. Eine im Erfolg gleichartige〈causal unter〉
l
Zweideutigkeit findet sich aufGanz dieselbe > Eine im Prinzip > Eine im Erfolg gleichartige
m
S. 339 (unten)[,] 340 (oben). Eignes Handeln, meint Stamm[578]ler dort, könne man sich auf zweierlei verschiedene Art vorstellen: „entweder als causal bewirktes Geschehnis in der äußeren (NB!) Natur oder als von mir zu bewirkendes.〈S. 339/40 in etwas anderer Richtung〉
5
Im ersteren Fall habe ich“ (? soll heißen: erstrebe ich) „eine sichere naturwissenschaftliche [578] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 339. Im Handexemplar ist „kausal bewirktes Geschehnis“ einfach und „äußeren“ doppelt unterstrichen, mit einem doppelten Randstrich und dem Kommentar „Erschleichung! doch ganz unverständlich!“ versehen.
n
Erkenntnis bestimmter kommender Handlungen als äußerer (NB!) Vorgänge.[578] sicheres naturwissenschaftliches > sichere naturwissenschaftliche
o
In der zweiten Möglichkeit fehlt die Wissenschaft (wessen?)〈“… Im zweiten Fall stelle ich mir dagegen „meine künftige Handlung als meine vor, die ohne mein Zutun nicht schon zufolge lediglicher Naturcausalität eintreten würde.“ Hier wäre so weit Alles in Ordnung, wenn nicht zwischen diesen beiden)
p
von der kausalen Notwendigkeit gerade dieser Handlung; die[WL 557]selbe ist (NB!) in der Erfahrung möglich, aber an und für sich (?) nicht notwendig …“[.]〈oder das〉 〈des Handelnden (NB!)〉
6
Man sieht hier sofort, welche Vgl. ebd., S. 339 f. Im Handexemplar ist am Satzanfang „Falle habe ich“ unterstrichen und mit der Notiz versehen: „von meinen ,Handlungen‘?“. Danach (S. 340 oben) notiert Weber am Rand: „cf hiermit S. 351“, und unterstreicht am Satzende „an und für sich“ und fügt dazu den Kommentar an: „was heißt das?“.
q
Unklarheit durch die ganz unmotivierte Einschränkung des Begriffesdaß die > welche
r
„Handlungen“ als lediglich „äußerer“ Vorgänge in die erste Hälfte der Alternative hervorgebracht wird. Die causale Betrachtung [A 2r]beansprucht für sich auch die „innere“ Seite des Hergangs, auch die Vorstellung der Handlung als einer „zu bewirkenden“, die Abwägung der „Mittel“, endlich die Abwägungdie durch das „in die Bezeichnung von > Einschränkung des Begriffes
s
ihres „Zweckes“: alle diese Vorgänge, und nicht nur die „äußeren“ Hergänge,〈der〉
t
behandelt sie als strikt determiniert. Stammler〈betrachtet sie〉
u
scheint das im folgenden Absatz (S. 340 Abs. 2)〈selbst〉
a
selbst〈zuzugeben, in〉
b
so zu verstehen, indem er〈zu〉
c
von der Betrachtung „menschlichen Handelns als Naturereignis“〈davon spricht, daß〉
d
〈spricht,〉
7
und weiterhin (Abs. 3) davon spricht, daß der „Hungernde und Dürstende … Speise begehrt und Nahrungsmittel Vgl. ebd., S. 340: „menschliches Tun als Naturereignis“. Im Handexemplar unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „also! Natur incl. menschl. Thuns.“.
e
… kausal getrieben, zu sich nimmt“.〈,〉
8
Denn das Vgl. ebd. Im Handexemplar ist „kausal getrieben“ unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „nicht nur in solche Vorgänge, sondern auch einfach in ,Schmerz‘ u. ,Trauer‘“.
f
„Begehren“ ist jaDas sind doch offenbar „psychische“ > Denn das
g
etwas offenbar [579]„Psychisches“,〈nun〉 〈doch wohl〉
h
also nichts[579] 〈und mit dem bloßen und〉
i
„Äußeres“ und direkt „Wahrnehmbares“, sondern etwas aus „äußeren“ Wahrnehmungen erst zu „Erschließendes“.〈etwas〉
k
Und die Beschaffung und Aufnahme der Nahrung ist〈Stammler aber〉
l
– nach Stammlers eigner Terminologie –〈eine „Zweckhandlung“〉
m
in jedem Falle eine „Handlung“,Gedankenstrich fehlt in A; sinngemäß ergänzt.
n
welche ihrerseits in sehr verschiedenem Grade auf Abwägung von „Mittel und Zweck“ beruhen kann. Vom〈die mit auf einem sehr verschiedenem Maß rationaler Erwägung verknüpft sein〉
o
unreflektiertesten „Zugreifen“ bis zur raffiniertesten Zusammenstellung eines Menü’s aus einerkann von „instinktmäßiger“, dergestalt zwar, daß vom rein ganz > kann. Vom
p
Speisekarte bei Véfourder > einer
q
Véfour’s > Véfour
9
findet ein durch keinerlei scharfe[579] Erstes Großrestaurant in Paris, 1784 von Antoine Aubertot als Café de Chartres eröffnet, 1820 von Jean Véfour als Le Grand Véfour fortgeführt.
r
Grenzscheide unterbrochener Übergang statt〈Grenzlinie unterbrochene〉
s
, selbstredend aber sind alle denkbaren Nüancen, vom völlig „triebmäßigen“ bis zum völlig „durchreflektierten“ Handeln, in genau dem gleichen Sinne Objekt causaler, mit der Voraussetzung restloser Determiniertheit arbeitender, Betrachtung. Stammler selbst weist S. 342/3 gegen Ihering dessen Unterscheidung „mechanischer“ und „psychologischer“,〈stattfindet. Für Stammler dagegen 〈ist〉 gehört das Diner dem „Reich der Zwecke“, 〈das ein〉 die einfache „triebmäßige“ Stillung des Hungers dem an〉 〈Stammler führt nun aus, daß〉 〈Für jede konsequente Causalbetrachtung ist selbstverständlich das „Diner“ ganz ebenso〉 〈Selbstredend aber ist für die empirische Betrachtung der sämmtlichen 〈Fälle〉 möglichen Nüancen des Vorganges die〉 〈und〉
u
d. h. durch Zweckvorstellungen bestimmter, Causalität zurück,〈durch〉
10
da es keine eindeutige sachliche Grenze zwischen beiden gebe. Aber warum unterscheidet er selbst Die Unterscheidung von mechanischer und psychologischer Kausalität findet sich in Jhering, Rudolf von, Der Zweck im Recht, Band 1. – Leipzig: Breitkopf & Härtel 1877, S. 4 ff. Im Zusammenhang mit psychologischer Kausalität spricht Jhering auch vom „Zweckgesetz“.
a
dann〈dann S[tammler] [?]〉
t
Einfügung vom linken Blattrand.
b
[A 3r]in〈Oder liegt 〈etwa das〉 zwischen dem „Diner“ 〈als einem möglichen Bestandteil des〉 in einem „Reich der Freiheit“, 〈die〉 und der Nahrungsaufnahme eines Wilden oder eines Kindes oder eines Bettlers oder eines Asketen aber im „Reich der Natur“? Stammler entzieht sich einer〉 Auf der Blattseite A (2v) folgt eine auf dem Kopf stehende, gestrichene Notiz; vgl. die Wiedergabe, unten, S. 618.
c
seinen eigenen Exemplifi[580]kationen nur zwei Seiten vorher geflissentlich〈seinen〉 〈den〉
1)
zwischen „rationalem“ und „triebhaftem“ Handeln?[580][A 3r][WL 557] 1)
p
Und zwar obwohl Vorländer in den „Kant-Studien“ Band I ihn auf das〈Trotzdem〉
q
„Misverständliche“〈(nach V[orländer]’s Ansicht)〉
r
dieser Beispiele aufmerksam gemacht hatte. Wo V[orländer] „Misverständnis“ annimmt, liegt eben in WahrheitA: „Misverständliche 〈derartiger Verbreitung der〉
s
ein ängstliches Vermeiden der Klarheit seitens〈„Diplomatie der〉
t
St[ammler]’s vor.von > seitens
15
Dagegen Vorländer, Sozialphilosophie, S. 207: „Dies alles ist von Stammler mit solcher Klarheit und Entschiedenheit ausgesprochen, dass in der That ein Missverstehen kaum möglich erscheinen sollte. Die einzige Verbesserung, die meines Erachtens noch anzubringen wäre, betrifft etwas verhältnismässig Untergeordnetes, die Exemplifizierung.“
11
Ein Lapsus ist das nicht; vielmehr [580] Für Stammler, Wirtschaft2, S. 340, kann „jede kommende Handlung“ in „zweifacher Art“ vorgestellt werden: „als ein in seiner kausalen Notwendigkeit im einzelnen genau und sicher erkanntes Naturereignis, oder als ein von dem Handelnden zu beschaffender Erfolg“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „Natur“ und bemerkt am Rand: „äußeres?“. Die Formulierung „rational“ verwendet Stammler nicht.
d
[WL 558]fällt er dabei[580] 〈Und warum〉
e
selbst völlig〈so gänzlich〉
f
in die Ihering’sche Scheidung zurück[.]etwa nicht > völlig
g
Auf S. 340 heißt es (Absatz 4), daß 1) die „Vorstellung (NB!) eines zu stillenden menschlichen Hungers“〈unzweideutigen Antwort. Darauf, warum er das eine Mal an dem einen, das andre Mal an dem andren exemplifiziert. Seine Ausführungen aber fallen gänzlich in die Ihering’sche Scheidung zurück.〉
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sich dann in der Richtung „kausaler Naturerkenntnis bewege“, wenn „der Vorgang des Einnehmens der Nahrung als kausal notwendig aus instinktivem Triebleben heraus hingestellt“ (NB!) werde, – Beispiel: „Der Säugling an der Mutterbrust“ –, daß dagegen 2) „die Zurichtung und Erledigung“ (!) Vgl. ebd. Im Handexemplar vermerkt Weber am Rand: „Erschleichung“.
h
„eines feinen Gastmahles –〈(man beachte den höflichen Ausdruck)〉
i
… als ein Ereignis vorgestellt (NB!) wird, das durchaus nicht als ein unvermeidlich notwendiges erkannt“〈nicht unter〉
j
(NB!) werde, „sondern erst von dem Handelnden selbst zu bewirken ist“.erkannt, > erkannt“
13
Hier liegt Ebd., S. 340. Im Handexemplar ist „zu bewirken“ von Weber unterstrichen und mit der Randbemerkung versehen: „was heißt das?“.
k
wieder die uns schon bekannte „Diplomatie der Unklarheit“〈zunächst〉
14
klar zu Tage: Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 520, Fn. 6.
l
Der〈es ist geflissentlich〉 〈Einerseits ist nicht〉
n
Satz ad 1 erweckt die Vorstellung, daß nur dieEinerseits ist nicht > Der
o
Vorgänge des [581]„Trieblebens“ causaler Analyse unterliegen, – aber direkt gesagt wird es nicht. Und ebenso ist in Satz 2, der das „Diner“ als einen Bestandteil des „Reiches der Freiheit“〈„Instinkte“ und „Triebe〉
16
behandelt, [581] Stammler, Wirtschaft2, S. 33, zitiert Friedrich Engels: „Es ist der Sprung der Menschheit aus dem Reiche der Notwendigkeit in das Reich der Freiheit“.
m
sorgsam vermieden zu sagen, von wessen „Vorstellung“, „Erkenntnis“ etc.[581] Einschub vom linken Blattrand.
a
eigentlich die Rede ist: ist es der Handelnde selbst, der sie im einen Fall hat und im andren nicht, oder sind „wir“ die Erkenntnissubjekte, es,〈hier〉
b
welche mit verschiedenen Arten von Fragestellungen an die Gebahrung des Handelnden als〈die im einen Fall 〈beide〉 beide Fälle unter〉
c
Objekt herantreten?das > die Gebahrung des Handelnden als
d
Es scheint, daß bei der „Vorstellung des zu stillenden Hungers“ unter No 1 von unserer, der Erkennenden,〈Es scheint, daß bei dem ersten〉
e
Vorstellung, im Fall des „feinen Gastmahls“ dagegen〈Stellung〉
f
von〈diejenige〉
g
der Vorstellung desjenigen, der es (nach St[ammler]’s Ausdruck) zu „erledigen“〈derjenigen〉
17
begierig ist, geredet wird, – sonst wäre ja der Schlußsatz („zu bewirken ist“) Vgl. ebd., S. 340: „Zurichtung und Erledigung eines feinen Gastmahles“.
18
sinnlos: Vgl. ebd.; vgl. dazu auch oben, S. 580 mit Anm. 13.
h
Wir haben also wieder einmal ein Beispiel der〈– aber wie kann man dann zur〉
i
bei Stammler beliebten Ineinandermengung von Objekt und Subjekt der Erkenntnis, durch die er präzisen Formulierungendie > ein Beispiel der
k
aus dem Wege geht. Stellungnahmen > Formulierungen
Diese Art von Confusion zieht sich aber durch das ganze Capitel
l
„Causalität und Telos“ hin〈von〉
m
.〈; in dem wir vergebens nach einer wirklich unzweideutigen〉
19
Für Alles, was in diesem Abschnitt des Buchs an Richtigem gesagt wird, Es handelt sich um den ersten Abschnitt „Kausalität und Telos“ des vierten Buches „Soziale Teleologie“. Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 335–385.
n
hätten die Ausführungen auf S. 374 Absatz 4 und S. 375 Absatz 2 vollkommen genügt.〈hätte der〉
20
Die Frage, ob und aus welchen „Gründen“ eine, sei es empirisch-wissenschaftliche, sei es ethische oder ästhetische Einsicht ihrem [582]Inhalt nach Ebd., S. 374, markiert Weber im Handexemplar den Satz: „Die Erkenntnis einer möglichen wissenschaftlichen Wahrheit ist in ihrem Geltungswerte ganz unabhängig von der Frage, wie uns diese Erkenntnis geworden ist.“; und versieht ihn mit dem Randkommentar: „dieser Satz allein würde genügen!“.
o
zu billigen ist, ist von der Frage,[582] 〈„richtig“〉
p
wie[,] d. h. aus welchen „Ursachen“[,] sie causal entstanden ist, gänzlich zu trennen.〈ob sie〉
q
[A 4]AlleinIn A folgt auf der Blattrückseite A (3v) eine mit rotem Stift (von dritter Hand?) gestrichene Textpassage: vgl. die Wiedergabe, unten, S. 619.
r
wenn es sich, [WL 559]wie St[ammler] selbst hier ganz richtig sagt,In A geht voraus: 〈Auch die „Idee“ des „Guten“ 〈ist〉 entsteht ebenso wie jede einzelne wissenschaftliche Einsicht empirisch 〈entstanden〉.〉
21
um zwei gänzlich verschiedene Fragestellungen handelt, – was soll es dann heißen, wenn S. 375 alsbald wieder gesagt wird, „die letztere“ (die Frage der „systematischen Bedeutung“, d. h. der Geltung einer Einsicht) sei „die sachlich bevorzugte und ausschlaggebende“? Für wen denn? Und weiter: [582] Ebd., S. 374, werden „zwei Fragen“ unterschieden: eine „systematische“ und eine „genetische“.
s
das Recht streng empirischer Untersuchung der Genesis auch aller „ideellen“ Lebensinhalte〈wenn die〉
t
scheint zugestanden〈(auf S. 374:〉
u
[,] wenn (S. 374, Absatz 2) gesagt wird, daß bei „vollständiger“ Kenntnis der empirischen Bedingungen für das Vorhandensein einer „Idee“ es „möglich“ sei,〈wird (S. 374, was soll es dann heißen, daß auf derselben Seite〉
22
daß „der empirische (von St[ammler] gesperrt!) Effekt – daß dieses oder jenes geschieht oder unterbleibt – sich daraus so sicher, wie irgend ein Vorgang der Natur, aus den gegebenen Bedingungen herausrechnen lassen würde“. Aber schon die Ausdrucksweise erscheint seltsam gewunden: trotz „vollständiger“ Kenntnis erscheint die Bewegung nur „möglich“, und ferner ist statt der einfachen Feststellung, daß die empirische Existenz der Vgl. ebd. Im Handexemplar unterstreicht Weber „möglich“ und bemerkt am Rand: „nein notwendig!“.
a
„Idee“ selbst eindeutig determiniert sei, derFehlt in A; der sinngemäß ergänzt.
b
Begriff „empirischer Effekt“ eingeschoben und zweideutig erläutert.〈der empirische Effekt〉
c
Zweideutig deshalb, weil der Ausdruck an die〈Umso zweideutiger, als wir auf S. 273〉
d
schon zitierte Einschränkung〈oben〉
e
auf „äußere“ (physiologische) Vorgänge erinnert,〈der〉
23
und weil durch eine ganze Serie von Äußerungen des gleichen Capitels und ebenso der folgenden das mehrfach gemachte Zugeständnis Vgl. oben, S. 578.
f
, daßdie mehrfach gemachte Anerkennung > das mehrfach gemachte Zugeständnis
g
die streng empirische Fragestellung [583]für das Gebiet der „Ideen“ genau so zu Recht besteht, wie für irgend welche anderen Wirklichkeitsausschnitte, immer wieder〈auf ideengeschichtlich〉
h
in ähnlicher Weise verklausuliert und gelegentlich ganz zurückgenommen wird.[583] 〈zurücknehmen und die〉
i
Die Äußerungen über〈und〉
k
Sinn und Schranken empirisch-causaler Erkenntnis menschlichen Handelns〈das〉
l
leiden überdies〈leiden durchweg〉
m
aber durchweg an den unerträglichsten Unklarheiten und Widersprüchen.überhau[pt] > überdies
n
〈leiden.〉
Von der „Naturerkenntnis“ wird S. 355, letzter Absatz, behauptet, sie führe stets „von der einen Ursache“ zurück „auf eine höhere Ursache, von der die erstere die Wirkung ist“
o
,〈Auf S. 353 Absatz 3 führt alle causale Erkenntnis der〉
24
– es werden [583] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 355. Im Handexemplar unterstreicht Weber „höhere“ und „Wirkung“, versieht die Passage mit einem doppelten Randstrich, einem Fragezeichen sowie den beiden Kommentaren: „soll heißen Gesetz? oder: Regression? oder Generalisierung?“ und „Anwendungsfall e[ines] Gesetzes“.
p
m.a. W. die Naturgesetze als „wirkende Kräfte“ hypostasiert.wird > werden
q
Dagegen wird 3 Seiten vorher (S. 352) ausführlich erörtert,hypostasiert, – vorher > hypostasiert.
25
daß die Causalität Weber zitiert im Folgenden ebd., S. 350 (nicht: S. 352).
r
nicht eine den Dingen „an und für sich“ zukommende Verknüpfung sei, sondern nurCausalverknüpfung nur > Causalität
s
„ein Denkelement, ein einheitlicher Grundbegriff innerhalb unsrer Erkenntnis“. Und während es auf S. 351 unten [A 5]von der „Erfahrung“ [WL 560]heißt, daß sie lediglich den Inbegriff der „nach einheitlichen Grundsätzen (zum Beispiel“ – NB! – „dem Causalitätsgesetze) geordneten Wahrnehmungen … abzugeben“ vermöge,〈Bedingung〉
26
und ebenso S. 371 die Kausalität Ebd., S. 351. Im Handexemplar unterstreicht Weber „zum Beispiel“ (doppelt) und „Erfahrung“ (einfach) und kommentiert am Rand: „also Erfahrung außerhalb des Causalitätsgesetzes!“.
b
als ein „Beispiel“〈ebenfalls〉
c
der die empirische Erkenntnis leitenden „sicheren allgemeinen Begriffe“ (!) bezeichnet ist,〈S. 350 die Causalität eines〉
d
wird. > ist,
a
Einfügung vom linken Blattrand oben.
27
– wird S. 368 gesagt, daß es keine andre wissenschaftliche Erkenntnis „konkreter [584]Erscheinungen“ Ebd., S. 371, vermerkt Weber im Handexemplar am Rand: „kein Allgemeinbegriff“.
2)
gebe, als eine causale. Womit es dann wieder ganz und gar nicht stimmt, daß auf S. 378 von einer „Zweckwissenschaft“ und S. 379 von „wissenschaftlich zu leitenden[584][A 5][WL 560] Die
a
grundschiefe Formulierung erweckt den Anschein, als ob die eigentlichste FunktionIn A geht voraus: 〈Diese würde〉 〈Schief ist dies schon deshalb, weil es natürlich sowohl〉
b
der Causalbetrachtung nicht generalisierenddas eigentlichste Gebiet > die eigentlichste Funktion
c
sei, und als ob WerthurteileA: generalisierend, 〈sondern individualisierend〉
d
sich nicht auf Individuelles beziehen könnten.〈ihrem Wesen nach generalisierend seien〉
e
Zwecken der Menschen“[584] 〈nicht〉
f
die Rede ist. Die〈im〉
g
„Zweckwissenschaft“ nun wird S. 378 der „Naturwissenschaft“ entgegengesetzt,Diese > Jene > Die
h
die also ihrerseits hier offenbar mit „causaler“ Erkenntnis〈welche letztere nach S. 348, die ihrerseits〉
i
identisch sein müßte. Auf S. 350 wird〈und mithin also (nach S. 350) mit „Erfahrungswissenschaft“〉
k
die Causalität als Grundkategorie aller „Erfahrungswissenschaft“ behandelt,〈die〉
28
so daß also jene [584] Ebd., S. 350, heißt es: „Außerhalb dieser Funktion, eine grundlegende Bedingung möglicher Erfahrungswissenschaft zu sein, bedeutet der Begriff der Verursachung und Dependenz und das Kausalitätsgesetz gar nichts.“ Im Handexemplar unterstreicht Weber „Erfahrungs“ und bemerkt am Rand: „aber nicht nur Natur-W[issenschaft]“.
l
„Zweckwissenschaft“ keine Erfahrungswissenschaft sein dürfte. Wie grenzt sich denn nun die „Zweckwissenschaft“ gegen die „Erfahrungswissenschaften“ ab? Wiederum erhalten wir, anstattdie > jene
m
der einfachen Antwort: daß es sich um eine gänzlich andere Fragestellung handle[,] undAnstatt > Wiederum erhalten wir, anstatt
n
anstatt einer Darlegung und logischen Analyse derselben〈der〉
o
einen Wirrwarr schiefer und fast durchweg ganz unbrauchbarer Aufstellungen. dieser Fragestellung [?] nehmen wir hier > derselben
Wir haben, heißt es S. 352, den „Gedanken von vorzunehmenden Wahlen, von zu bewirkenden Handlungen … im Inhalt unsrer Vorstellungen“. Gut.
p
Die Existenz solcher〈Das〉 〈Diese〉
q
Vorstellungen ist einedieser > solcher
r
Thatsache der alltäglichen inneren Erfahrung, die kein Mensch bezweifelt. Was folgt nun daraus? „Weshalb soll dieser Inhalt eine Wahnvorstellung sein?“ fragt Stammler.〈empirische Thatsa[che] zweifellose Erfa〉
29
Nun ist – schalten wir hier gleich ein – selbstredend jener „Inhalt“ Vgl. ebd., S. 352; dort heißt es: „Weshalb soll dieser Gedankeninhalt…?“.
t
vom Standpunkt des„Gedanke“ > Inhalt doch > „Inhalt“
u
Determinismus aus ganz und gar keine „Wahnvorstellung“. Es steht [585]empirisch absolut fest, daß〈strengsten〉
e
die Fähigkeit des Menschen,[585] 〈der Umstand〉
f
sein Verhalten〈sich die〉
g
zum Gegenstand bewußter Erwägung zu machen, die allererheblichste Tragweite für die Art dieses seines Verhaltens selbst hat. Daß etwa der Handelnde, um handeln zu können, der Vorstellung〈zur〉
h
bedürfe,Überzeugung > Vorstellung
i
〈er handle〉 〈man könne von der Kategorie der Causalität „abstrahieren“〉
30
daß sein Handeln nicht „determiniert“ sei, – davon ist natürlich gar keine Rede. [585] Die nachfolgende Textpassage findet sich in etwas abgewandelter Formulierung auf der Rückseite zu Blatt 3, dort gestrichen. Vgl. den Abdruck im Anhang, unten, S. 619.
k
Ebensowenig [WL 561]davon, daß die Behandlung seines Verhaltens als eines eindeutig determinierten Vorgangs jene Vorstellung der „Wahl“ in eine „Illusion“〈Ebensowenig davon〉 〈Daß〉 〈Wenn er wüßte, wie es determiniert 〈wäre〉 sei, wenn er also sein eignes Handeln 〈mit〉 wie ein allwissender Gott vorher „berechnen“ 〈(und das〉 könnte, – dann allerdings würde er sich die Mühe des „Erwägens“ sparen können.〉
31
verwandle: Stammler verwendet diese Formulierung nicht in diesem Zusammenhang. Vgl. aber Stammler, Wirtschaft2, S. 345: „Trug“, „Wahnvorstellung“, „Traum“, „Sinnestäuschung“, „geistige Abnormitäten“.
l
Zwischen den ihm〈Die〉
m
als „Möglichkeiten“ bewußt gewordenen〈bewußt gewordenen Motiven〉
n
Zweckvorstellungen hat ja, grade „psychologisch“ betrachtet, ein „Kampf“ stattgefunden.〈„Zwecken“.〉
o
Ebensowenigstattgefunden, der > stattgefunden.
p
endlich davon, daß〈dann〉
q
durch deterministische Überzeugungen der getroffenen oder〈dadurch〉
r
künftig zu treffenden Wahl der Charakter einer „eignen“〈zu〉
s
Handlung des Wählenden als „seiner Handlung“, d. h. – im empirischen Sinn – als eines auch seiner persönlichen „Eigenart“, seinen (empirisch) „constanten Motiven“[,] causal zuzurechnenden Vorgangs[,] genommen werde. Das Gebiet der „Illusionen“ würde umgekehrt erst betreten, wenn der Handelnde „indeterministische“ Metaphysik zu treiben begänne„eignen“, als „seiner“ > „eignen“
t
, d. h. für sein Handeln „Freiheit“ im Sinn von völliger oder teilweiser „Ursachlosigkeit“beginnen > begänne
32
in Anspruch nähme. Stammler verwendet diese Formulierung nicht. Für Windelband, Zufall, S. 6, ist „Ursachlosigkeit“ nur durch Leugnung des „Satz[es] vom Grund“ im Sinne „absolute[r] Zufälligkeit“ denkbar.
u
Eine solche Metaphysik betreibt nun aber Stammler.〈Derartiges thut allerdings Stammler.〉 〈Was es im Sinn der ethischen〉
s
Einfügung vom linken Blattrand unten nebst Allonge.
33
[586]Eine „Wahnvorstellung“ Für Stammler, Wirtschaft2, S. 305 f., gibt es weder eine „zweite und selbständige Kausalreihe, welche neben der gewöhnlichen und für die Naturbetrachtung maßgeb[586]lichen bestehen könnte“, noch eine „unbedingt freie Bestimmung im Entschließen und Handeln des Menschen“, wie es die „Lehre des Indeterminismus“ behauptet: „Hier ist […] überhaupt nicht mehr von dem Kausalitätsgesetze die Rede.“ Weil es sich nämlich „um einzelne Handlungen dreht, die in ihrer Äußerung als wirken wollende Regeln auftreten, so ist es unmöglich, diese Erscheinungen von dem für alle Erscheinungen allgemein geltenden Kausalitätsgesetze auszunehmen“.
a
[586] 〈aber〉
34
wäre Vgl. dazu die von Weber bereits oben, S. 585, zitierte Stelle mit Anm. 31.
b
nämlich jene Vorstellung der „Wahl“, nach seiner〈sie,〉 〈der〉
c
aus den vorhergehenden Ausführungen〈seiner〉 〈Stammlers〉
d
(S. 351/2) ganz zweifelsfrei hervorgehendendem Vorhergehenden > den vorhergehenden Ausführungen
e
Ansicht, dann, wenn die „zu bewirkenden Handlungen“ trotz des Vorhandenseins jener Vorstellung der „Wahl“ als determiniert gedacht würden. Das würde, heißt es schon S. 344, dem Begriff der „Wahl“ widersprechen, der „eine zwingende Kausalität“ ausschließt,〈Ansicht〉
35
– eine Behauptung, An der zitierten Stelle, Stammler, Wirtschaft2, S. 344, vermerkt Weber im Handexemplar „? cf Gomperz“.
g
deren Unzweideutigkeit S. 345 oben wieder dahin eingeschränkt und verundeutlicht wird: daß es „keinem Zweifel“ unterliege, daß wir „in den weitaus meisten Fällen“〈die〉
h
den „Erfolg“ zukünftigen menschlichen Thuns als einen solchen annehmen, ,,der auch unterbleiben kann“.〈kann〉
f
Einfügung von Allonge am rechten Blattrand.
36
Vgl. ebd., S. 344 f.; bei Stammler heißt es: „könnte“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „weitaus meisten“ und bemerkt am Rand: „nur in den meisten?“.
Diese Auffassung Stammlers
i
widerspricht, nach seiner AnsichtDies > Diese Behauptung > Diese Auffassung Stammlers
k
(S. 352), der unbedingten Geltung des Satzes vom GrundeStammler > seiner Ansicht
37
für alle Erfahrung deshalb nicht, weil 1) jene Handlungen, [A 6]ja, solange zwischen ihnen „gewählt“ wird, noch keine Erfahrungsthatsachen, sondern „Möglichkeiten“ sind, (was doch natürlich Stammler verwendet diese Formulierung nicht. An dieser Stelle (ebd., S. 352) spricht er von der „Herrschaft des Kausalitätsgesetzes“.
m
dann für irgend einen „Naturvorgang“, etwa den Kampf zweier Tiere, solange der Ausgang nicht feststeht, ganz ebenso gelten〈von〉 〈zur〉
n
müßte)gesagt werden > gelten
l
[,] – 2) weil das Problem der „rechten“ Wahl, d. h. also: des Gesollten, kein Problem der „Naturforschung“ ist (daselbst).Einfügung vom linken Blattrand oben.
38
Die letztere These trifft [587]natürlich durchaus zu Vgl. ebd., S. 352. Im Handexemplar ist „Natur“ unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „empirischer Forschung“.
o
, – aberist richtig > trifft völlig zu > trifft natürlich durchaus zu
p
es stünde äußerst übel um sie, wenn ihre Richtigkeit[587] 〈gegenüber dem ad 1 angeführten Grund handelt es sich ganz 〈offenbar um eine〉 Metabase〉
q
davon abhinge, daß Stammlers〈von der〉
r
übrige, mit dieser „Werthfrage“ nicht [WL 562]im Mindesten zusammenhängende,〈Argumentation von der Nichtgeltung des Satzes vom Grunde für 〈die〉 den〉
s
Argumentation inbetreffs des Vorgangs des „Wählens“ eines Handelnden〈inbetreff der〉
t
und über〈abhinge-〉
u
die Grenzen der Causalbetrachtung correkt wäre.〈und〉
a
Selbstredend ist das nicht der Fall. Ich kann einen〈Richtigkeit von) 〈Selbstverständlich hat der „Wählende“, d. h. derjenige 〈der〉 welcher zu mehr〉
c
Sonnenuntergang „schön“ und einen Regentag „häßlich“ finden oderden > einen
d
eine Ansicht als „Trugschluß“A: finden, oder 〈aber〉
e
beurteilen, obwohl ich in allen drei Fällen von der causalen Determiniertheit des Hergangs überzeugt bin. Ich kann eine „instinktive“ Nahrungsaufnahme ganz genau ebenso〈oder als „geniale Entdeckung“〉
f
wie ein raffiniertes Dinerebensowohl > genau ebenso
g
auf ihre hygienische „Zweckmäßigkeit“ prüfen, und ebenso wie bei irgend einer menschlichen „Handlung“„Schlemmen“ > Diner
h
kann ich auch bei jedem Naturvorgang die Frage stellen: wie er (in der Vergangenheit) abgelaufen sei oder (in der Zukunft) ablaufen „müßte“, „damit“〈auch〉
i
der Erfolg das Ergebniswenn > „damit“
k
gewesen sein oder werden〈sein sollte〉
l
sollte: – jeder Arzt hat (implicite) diese Frage in jeder Stunde zu stellen. Daß dem „rational“ Handelnden mehrere verschiedene Erfolge als, je nach seinemsein > werden
m
eignen Verhalten, „möglich“ unddem > seinem
n
vielleicht ferner〈daß ihre verschiednen〉 〈daß ihre〉
o
auch mehrere verschiedene „Maximen“und eventuell > ferner
39
als zur Wahl stehende Leitmotive des letzteren vorschweben, [587] Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 516 f., 531, 536 ff., 543 ff., 558 f., 561 f., 565 ff., 570.
p
und daß dann〈können,〉
q
sein Handeln so lange „gehemmt“ ist, bis dieser innere „Kampf“und > und daß dann
40
so oder so geschlichtet ist, – dies ist für die empirische Betrachtung eine zweifellos grundlegend Vgl. Weber, Kritische Studien, oben, S. 477 mit Anm. 60.
r
wichtigehöchst > grundlegend
s
Modalität des „psychischen Geschehens“. Aber〈qualitative Modifikation〉
t
daß mit der Analyse〈davon,〉
u
derartiger Vorgänge, bei denen unter den causalenBetrachtung > Analyse
a
Determinanten des Verhaltens eines Menschen die Vorstellung eines oder mehrerer möglicher „Erfolge“ sich findet – wohlgemerkt: stets nur als eine der [588]Determinanten – ein Verlassen des Bodens der Causalbetrachtung stattfände, davon ist natürlich keine Rede.〈Bestandteilen〉
b
Der Verlauf einer „Wahl“ zwischen mehreren als „möglich“ vorgestellten„Zwecken“Einfügung vom linken Blattrand.
b
ist, sobald er zum Gegenstand empirischer Betrachtung gemacht wird, selbstredend von Anfang bis zu Ende, mit Einschluß aller rationalen Erwägungen und sittlichen Vorstellungen, die in dem Wählenden auftauchen[,] ganz ebenso streng determiniert zu denken wie〈seitens eines konkreten Menschen〉
c
irgend ein „Naturereignis“.〈etwa die Bewegung der Planeten〉
d
〈Stammler leugnet dies nirgends direkt, aber seine Äußerungen: Daß es ein ganz törichtes Vorurteil ist, wenn man den〉
41
Stammler, der dies nirgends mit dürren Worten leugnet, [588] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 340. Weber folgt Kries, Möglichkeit, S. 4 f. [180 f.]. Vgl. auch Weber, Roscher und Knies 2, oben, S. 275 ff.
e
redet dennoch Seiten über Seiten darum herum. Bald spricht er davon, daß es „Freiheit im Vollbringen nicht gebe“ (S. 368),〈meint,〉 〈sucht doch〉
42
– giebt es Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 368. Im Handexemplar markiert Weber die Aussage mit einem Randstrich und kommentiert: „Gegensatz?“.
f
also (empirisch) Freiheit „im Wollen“? Bald wird „Erfahrung“ mit dem Inbegriff des „Wahrgenommenen“ identifiziert,〈aber etwa〉
43
– und da seelische Vorgänge nicht „wahrnehmbar“ sind, so bleibt der Leser über Vgl. ebd., S. 346: „Erfahrung als menschliche Wissenschaft ist abhängig und bedingt von gegebenen Erscheinungen, deren Auftreten und Wahrgenommenwerden als solches den Charakter des Zufälligen […] trägt“; mit An- und Unterstreichungen im Handexemplar.
g
[WL 563]die Frage ihrer Determiniertheit im Unklaren,〈ihr〉
h
zumal S. 341 ausdrücklich „der Gedanke von etwas zu Bewirkendem“A: Unklaren. 〈Bald〉
44
als nicht in das auf S. 378 mit der „Natur“ identifizierte Reich der „Wahrnehmungen“ Vgl. ebd., S. 341: „Der Gedanke von etwas menschlich zu Bewirkendem fügt sich in die Einheit von Wahrnehmungen gar nicht ein.“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „Gedanke“ und „Einheit von Wahrnehmungen“, versieht sie am Rand mit einem Doppelpfeil und notiert: „Gedanke – Wahrnehmungen“.
45
gehörig bezeichnet wird Stammler verwendet diese Formulierung an dieser Stelle nicht. Er spricht ebd., S. 378, von der „Naturwissenschaft“, die es mit dem „Reiche der Wahrnehmungen“ zu tun habe.
3)
. Oder es wird – wie in [A 7]der eben [589]erörterten Stelle S. 352 [588][A 6][WL 563] Dabei bleibt natürlich auch
i
wieder das uns sattsam bekannte Halbdunkel darüber, ob jener „Gedanke“ als〈in〉
j
unser Gedanke oder als ein empirisches Objekt gemeint〈ein solcher des Erkenntnissubjektes〉
k
ist. Überdies ist natürlich gar nicht einzusehen, warum ein „Trieb“ sich jenem „Reich“ [589]einfügt, ein „Gedanke“ aber nicht. Denn „wahrnehmbar“ ist der „Trieb“ dochanzusehen > gemeint
w
so wenig wie der „Gedanke“. Und „hineinversetzen“〈nicht〉
a
kann man sich natürlich nicht nur (wie S. 340 oben„in ihn hineinversetzen“ (S. 340 oben) > „hineinversetzen“
52
gesagt wird) in den „Trieb“, sondern erst recht in den „Gedanken“ eines Andren. Jene Äußerung über das Sich-Hineinversetzen in „Triebe“ hindert übrigens Stammler nicht, schon auf derselben Seite (unten) wieder nur von der causalen Bedingtheit „äußerer“ Ereignisse zu reden. Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 340 Mitte: „Ich kann mich in das Triebleben eines Hungernden und Dürstenden hinein versetzen […]“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „hinein“ und kommentiert am Rand: „also inneres!“, zugleich verbindet er mit einem Pfeil „hinein“ mit dem von ihm nachfolgend zitierten „äußeren Ereignisse“, was er ebenfalls kommentiert: „nur? s. o.!“.
v
Einfügung von Allonge.
46
– [589] Oben, S. 584 ff.
l
damit argumentiert, daß „zukünftige“, als „möglich“ vorgestellte[589] Gedankenstrich fehlt in A; sinngemäß ergänzt.
m
Erfolge ja noch keine „Erfahrungsthatsachen“ seien.〈Naturthatsachen od〉
47
Ja, als ob der causale Progressus nicht dem logischen Sinn nach ebensoweit reichte als der Regressus, Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 352, wo von „Erfahrungstatsachen“, aber nicht von „zukünftigen“ Erfolgen die Rede ist (vgl. dazu ebd., S. 341, 344 f., 348, 356, 359, 367).
48
wird direkt behauptet, daß Vgl. Weber, Objektivität, oben, S. 164 mit Anm. 65.
o
Erfahrung nur über vergangene Thatsachen möglich sei (S. 346),In A geht voraus: 〈(in Widerspruch mit dem „in den meisten Fällen“ von S. 345〉
p
daß sie deshalb prinzipiell „unabgeschlossen“ und „unvollständig“ bleibe.〈ferner〉
49
Damit Stammler, Wirtschaft2, S. 346, verwendet hier nicht die Formulierung „vergangen“, sondern formuliert: „Erfahrung kann demnach niemals die Totalität alles möglichen Bewußtseinsinhaltes bedeuten, nie in der Art abgeschlossen sein, daß in ihr absolut und ausnahmslos alle denkbaren Möglichkeiten kommenden Geschehens enthalten wären“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „kommenden“ und notiert am Rand: „ebenso wenig vergangene u. gegenwärtige“.
q
vermischt findet sich gesagt, daß Erfahrung nicht „allwissend“ sei,bleibe, nicht > bleibe. Daneben > bleibe. Damit
r
daß sie ferner〈das〉
s
„das All menschlicher Vorstellungen nicht umspanne“ (a. a. O.),〈eine Metabase sei. –〉
t
〈nur〉
50
– eine Metabase Vgl. ebd., S. 346: „Ihr Reich [das der Erfahrung] ist nicht allumfassend, noch ihr Beherrscher allwissend.“ Und: „Soweit empirische Erkenntnis wirklich ist, so kann sie doch niemals behaupten, das unbedingte All menschlicher Einsicht in absoluter Vollständigkeit zu umspannen.“
51
vom Objekt ins Subjekt –, daß sie nur innerhalb ihrer „Formgesetze“ (?) gelte, also Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 546 mit Anm. 16.
u
(S. 347) nicht „ewige Wahrheiten“ [590]von „unwandelbarer Geltung“ produziere, daß sie mithin keinen „absoluten Werth“ beanspruchen könne[.]〈niemals〉
b
[590] 〈und was dergleichen schwächliches 〈und leeres, ganz heterogene Probleme〉 indeterministisches Gerede 〈mehr ist.〉 – anschneidendes Hin- und Herreden mehr ist. Bald (S. 345) heißt es,〉
53
Auf S. 345 oben hieß es dagegen, wie wir sahen, [590] In Stammler, ebd., S. 347, heißt es, daß „die Erfahrungswissenschaft unter den Formgesetzen unseres Bewußtseins“ stehe. „Menschliches Einzelwissen ist an Gesetz und Grenze einer möglichen Erfahrungswissenschaft überhaupt gebunden; ein davon unabhängiger absoluter Wert, eine ewige Wahrheit und unwandelbare Geltung kann ihm nie zukommen.“ Im Handexemplar versieht Weber „Formgesetze“ und „Gesetz“ mit einer Randbemerkung: „was hat das mit einander zu thun?“, und markiert „ewige Wahrheit“ mit Rotstift und dem Hinweis: „Simmel!“.
54
nur, daß Oben, S. 586.
c
uns zukünftige Handlungen „meist“ als〈die〉
d
nicht notwendig eintretend gelten〈nicht〉
e
. Und so geht dies unklare Hin- und Herreden,〈, S. 346〉
f
welches alle möglichen Probleme anschneidet,〈immer weiter〉
g
um sie sämmtlich in einander zu wirren, immer weiter.〈und〉
n
DieEinfügung vom linken Blattrand.
h
Möglichkeit, eine Handlung als eine „zu bewirkende“ zu „denken“ (NB!) – man weißIn A geht voraus: 〈Es〉 〈Dabei wird das Richtige: der Gegensatz von Willensobjekt und Erkenntnisobjekt, von aktueller Stellungnahme eines.〉 〈Überall wird so die Vorstellung erweckt, als ob die Möglichkeit von der „Zweckwissenschaft“〉 〈von Lücken der Causalerkenntnis〉
i
wiederum nicht: ob für den Handelnden oder für〈nicht〉
k
„uns“,〈denjenigen, für〉
l
denen seine Handlung Erkenntnisobjekt ist – wird〈die Erkennenden, der die〉
m
zwarsteht > wird
n
(nach S. 357 unten, 358 oben〈neben〉
o
) neben die Möglichkeit, sie als „causal bedingt“357/8 > 357 unten, 358 oben
p
aufzufassen, gestellt,〈anzusehen〉
55
– Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 357 f., dort ist vom „kausalen Werden als notwendig erscheinend“ die Rede. Weber bemerkt (ebd., S. 358) bei „zu bewirkende“ am Rand: „soll die zweite suppletorisch eintreten?“.
q
gleichzeitig aber wird darauf verwiesen, daß diese letztere Möglichkeit dadurch beschränkt sei, daß „es noch kein einziges sicheres Naturgesetz gebe,〈aber〉
r
wonach die kausale Notwendigkeit kommender menschlicher〈wonach〉
s
Taten nach Art etwa des Gesetzes der Schwere eingesehen〈Handlungen〉
t
würde“, – [WL 564]und würde dies〈würde,〉
u
etwa „ausgebessert“ (!), so wäre doch noch nicht ,,alles demnächstige Thun von Menschen“ von diesem Gesetz〈geschehen,〉
a
„erfüllt“ (!). Als ob die „Totalität“ des (außermenschlichen) Naturgeschehens selbst bei absolutester Vollständigkeit „nomologischer“ Erkenntnis〈erfüllt“〉
56
jemals aus Gesetzen dedu[591]zierbar und „berechenbar“ wäre! Vgl. Weber, Objektivität, oben, S. 186 mit Anm. 41.
57
Von dem Verhältnis zwischen „Gesetz“ und „Geschehen“ und [591] Vgl. ebd., oben, S. 177 mit Anm. 10.
b
überhaupt von der erkenntnistheoretischen Bedeutung der Irrationalität des Wirklichen[591] 〈insbesondre〉
58
hat Stammler keinerlei Vgl. Rickert, Grenzen, S. 260, 321, 507 f., 511, 527, 651, hier S. 653: „Natürlich darf das Wort irrational nicht soviel wie antirational bedeuten sondern nur die Indifferenz des Seienden gegenüber dem Begriff zum Ausdruck bringen.“ Stammler verwendet die Formulierung „irrational“ nicht.
c
noch so unvollkommene Begriffe.〈deutliche Begriffe.〉
d
Obwohl sich Stammler gelegentlich erinnert, daß eine〈So sehr sich〉
e
noch so große faktische Lückenhaftigkeit der „Erfahrung“ für den logischen Sachverhalt gar nichts besagt, wird doch immer wiederdie > eine
f
damit operiert und so das „Reich der Zwecke“〈versucht, das „Reich der Zwecke“ auf dieser faktischen Lücke der „Unvollendetheit“ der Erfahrung zu errichten.〉
59
immer wieder zum Lückenbüßer degradiert, während auf der andren Seite ihm ein erkenntnistheoretisch heterogener Charakter vindiziert wird. – Doch lassen wir es genug sein des grausamen Spiels und stellen wir kurz fest, was Stammler hätte meinen können. – Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 378.
[A 8]Wir müßten
Die
g
uns also nach einem anderen „Natur“-Begriff umsehen, um den Gegensatz „naturwissenschaftlicher“ und „sozialwissenschaftlicher“ Erkenntnis inmüssen > müßten
i
Stammlers Sinn zu erfassen.In A geht am oberen Blattrand voraus: 〈in Stammlers Sinn zu erfassen.〉
60
Machen wir, ehe wir St[ammler]’s eignen Bemühungen weiter nachgehen, an der Hand der Ausführungen des vorigen Abschnittes zunächst einmal unsrerseits den Zu Webers Differenzierung des Naturbegriffs vgl. Weber, Stammler, oben, S. 527 ff., 542, 546.
k
Versuch,einen > den
l
uns zu verdeutlichen, welche Möglichkeiten dazu vorliegen. – 〈wie etwa〉
Die
m
„äußeren“m 〈(rechtlichen und conventionellen)〉
h
Normen gelten, wie wir schon sahen,Einfügung vom linken Blattrand.
61
Stammler als die „Form“, die „Voraussetzung“, die „erkenntnistheoretische Weber, Stammler, oben, S. 500.
n
Bedingung“ u.s.w. des „sozialen Lebens“ und seiner Erkenntnis.allgemeine > „erkenntnistheoretische
o
Wir haben schon früher, an dem Beispiel der Spielregel〈Halten wir uns hier an die neutralste 〈dieser〉 der verschiedenen〉
p
,bei Betrachtung der „Skatregel“ > an dem Beispiel der Spielregel
62
[592]die verschiednen Möglichkeiten, in diesen Ebd., oben, S. 547 ff.
q
in stets wechselnder Form sich wiederholenden[592]A: diese
r
Aufstellungen einen vernünftigen Sinn zu finden, erörtert und ziehen nun einige Consequenzen.〈Aussagen〉
s
Wir lassen dabei zunächst einmal die Möglichkeit, daß die „Erkenntnis“ des „sozialen Lebens“ etwa nach St[ammler]’s Ansicht, nurA: Consequenzen, 〈indem wir die von Stammler selbst herangezogenen〉 〈Rechtliche und conventionelle Normen können als „Voraussetzungen“ in einer nicht „dogmatischen“, sondern empirischen Wissenschaft in verschiedner Art 〈zur〉 in Betracht kommen.〉
t
als eine „werthende“ Betrachtung desselben, als Aufsuchung eines〈nun〉
u
„Ideals“ und ein „sozialpolitisches“ Messen seines empirischen Befundes〈Auffindung sozialpolitischen〉
a
an dem so gefundenen Maßstab denkbar sein sollte, außer Betracht.Bestandes > Befundes
b
Wir nehmen vielmehr an, es solle das Objekt einer empirischen Wissenschaft abgegrenztA: Betracht, 〈– schon deshalb, weil eine solche Annahme ja von der 〈eine〉 Feststellung dessen, was gemessen werden soll, des Objektes „soziales Leben“ also,〉 〈schon gehören wir〉
c
[WL 565]werden, fürgefunden > abgegrenzt
d
welche die „äußeren“ (rechtlichen und „conventioneilen“) Normen die Rolle einer „Voraussetzung“ spielen.bei > für
e
〈Dies könnte dann – analog dem von St[ammler] selbst herangezogenen Spielregel-Beispiel – einen darin folgenden verschiedenen Sinn haben.〉
[A 9]Das zweite Buch
f
des Stammler’schen Werkes, betitelt: „Der Gegenstand der Sozialwissenschaft“Der zweite Abschnitt des > Das zweite Buch
g
〈, beginnt, mit der〉 〈wie wir〉
63
will, wie wir s. Z. schon sahen, [592] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 75–158.
64
einen In Weber, Stammler, oben, ist häufig vom sozialen Leben die Rede.
h
Begriff des „sozialen Lebens“, welcher dem (Rümelin’schen) „Gesellschafts“-Begriff und dem Staatsbegriff gemeinsam übergeordnet sein sollden > einen
i
,sei > sein soll
k
〈das〉
65
an den Begriff der „Regel“ anknüp[593]fen. Schon an der Stelle, wo dies zum ersten Male geschieht: (S. 83 Ζ. 15) Zu Rümelin vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 79 ff., mit Bezug auf Rümelin, Gustav, Ueber den Begriff der Gesellschaft und einer Gesellschaftslehre, in: ders., Reden und Aufsätze, 3. Folge. – Freiburg i. B. und Leipzig: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1894, S. 248–277 (hinfort: Rümelin, Gesellschaft); ders., Statistik, in: Handbuch der Politischen Oekonomie, Band 3, 3. Aufl., hg. von Gustav Schönberg. – Tübingen: H. Laupp 1891, S. 803–822. Für Rümelin, Gesellschaft, S. 277, sind Gesellschaft, Staat und Recht „drei getrennte und doch innig zusammenhängende Grundbegriffe […]: die Gesellschaft bietet und umfasst den gesamten Stoff und Inhalt aller Erscheinungen und Vorgänge des Menschenlebens, vermag ihnen aber die Ordnung, deren dieselben bedürfen, nicht aus eigenen Mitteln zu schaffen; der Staat ist die ordnende Gewalt; das Recht ist die positive, befehlende Norm, durch welche der Staat sowohl sich selbst als die Gesellschaft ordnet.“
66
beginnen aber bei St[ammler] die Zweideutigkeiten: Das Moment, welches „das soziale Leben als eignen Gegenstand unserer Erkenntnis“ konstituiere, heißt es dort, sei „die von Menschen herrührende [593] Hier und im Folgenden wird stets der ganze Satz nachgewiesen, wobei die entsprechende Zeile jeweils mit * gekennzeichnet wird. Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 83: „Hier hat das Merkmal einzutreten […], – dasjenige Moment, welches das soziale Leben als eigenen Gegenstand unserer Erkenntnis also konstituiert, daß es dem bloß physischen Nebeneinanderbestehen verschiedener Menschen in bleibender formaler Eigenart sicher gegenübertritt. *Dieses Moment ist die von Menschen herrührende Regelung* ihres Verkehrs und Miteinanderlebens. Die äußere Regelung des menschlichen Verhaltens gegen einander ermöglicht erst den Begriff eines sozialen Lebens als eines besonderen Objektes. Sie ist das letzte Moment, auf das formal alle soziale Betrachtung in ihrer Eigenart zurückzugehen hat.“ Im Handexemplar unterstreicht Weber in Zeile 15 „von Menschen“ und vermerkt am Rand: „πρ ψ!“, abgekürzt für: „proton pseudos“, vgl. dazu oben, S. 501, Anm. 55.
l
Regelung“[593] Menschen herrührende > Menschen herrührende
m
(S. 85 noch deutlicher:〈ihres Verkehrs und Miteinanderseins“, was〉
n
eine „von Menschen ausgehende Norm“)〈als〉
o
〈bezeichnet wird.〉
67
„ihres Verkehrs und Miteinanderseins“. Heißt dies nun I, daß diejenige „Regel“, an welcher der Begriff „soziales Leben“ verankert wird, von Menschen 1) Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 85; dort im Handexemplar von Weber unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen; „was heißt das?“.
p
als „geltensollende“ Norm〈bewußt〉
q
geschaffen sein oder 2)A: Normen
r
als Maximen befolgt werden oder 3) daß beides der Fall sein müsse? Muß sie〈bewußt〉
t
also überhaupt〈also〉
u
„Maxime“ empirischer Menschen sein?〈(!.)〉 〈als Maxime, und zwar,〉
a
〈Von den 〈weiteren〉 im Bejahungsfall sich weiterhin ergebenden Möglichkeiten sehen wir hier ganz ab.〉
s
Oder genügt (II) ein Sichzueinanderverhalten von räumlich-zeitlichEinfügung vom linken Blattrand.
b
coexistenten Menschen,raum-zeitlich > räumlich-zeitlich
c
welches „wir“〈aus welchem〉
d
– die Betrachtenden – „begrifflich“〈eine „Regel“ zu abstrahieren 〈in der〉 imstande sind? und zwar eine „Regel“ im Sinne〉
e
als einer „Regel“ unterstehend ansehengedanklich > „begrifflich“
f
und〈können?〉
g
zwar 1) in dem Sinn, daß wir eine „Regel“ daraus „abstrahieren“ können, daß es m.a. W. empirisch geregelt abläuft? oder aber 2) in dem – wie wir weitläufig erörtert haben〈wenn ja,〉
68
– davon Weber, Stammler, oben, S. 530 ff.
h
gänzlich verschiedenen Sinn, daß „uns“, den Betrachtenden, eine „Norm“〈wir weitläufig〉
i
darauf – [594]wohlgemerkt: „ideell“ – Anwendung finden zu können oder zu müssen scheint? 〈(welcher Art immer〉 〈Auch hier sehen wir von den Modalitäten der „Norm“ sittlich, rechtlich, „conventionell“ etc. noch ganz ab.〉
[A 10]Den Fall ad II, 1 (empirische Geregeltheit) würde St[ammler] jedenfalls alsbald als selbstverständlich nicht von ihm gemeint ablehnen: „Regel“ ist
l
als „Imperativ“〈also〉
m
zu verstehen, nicht als empirische Regelmäßigkeit.〈gedacht〉
k
Gegenüber[594] Einfügung vom linken Blattrand.
n
einer BemerkungIn A geht voraus: 〈Er behauptet, gradezu sehr vom hohen Pferd herab,〉
o
Kistiakowski’s behauptet er gradezu, sehr vom hohen Pferd herab, gar nicht darauf gefaßt gewesen zu sein, daß Jemand nach den Ausführungen seines Buchs dieBemerkung > entsprechenden Frage > Bemerkung
p
Frage überhaupt an ihn richten werdediese > die
4)
. Wirklich? Was soll es denn aber alsdann bedeuten, daß er[594][A 10][WL 565] Anm. 51 zu S. 88 (hiezu S. 641).
69
[594] Stammler, Wirtschaft2, S. 641, Anm. 51, zitiert Kistiakowski, Gesellschaft (wie oben, S. 228, Anm. 71), S. 75 f.: „Man kann Stammler fragen: ob Zusammenleben und Wechselwirkung zwischen den Menschen nicht mehr Gesellschaft bildet, wenn sie ohne Normen und Regeln gedacht werden.“
q
sich wieder und wieder so gebärdet, als ob das Miteinander der Menschen und ihre gegenseitige Beeinflussung für eine rein〈als〉
r
empirisch-causale Betrachtung sich in ein „Getümmel“, ein „Chaos“, ein „Durcheinander“ und wie seine Ausdrücke alle [WL 566]heißenrein > rein
5)
,[WL 566]Vergl. schon auf S. 91[.]
70
Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 91: „Bei einem […] nicht normierten Durcheinanderlaufen“. Von Weber im Handexemplar unterstrichen und kommentiert: „warum muß etwas nicht Normiertes ein Durcheinanderlaufen sein?“. Von „Getümmel“ und „Chaos“ ist an anderen Stellen die Rede.
s
auflösen würde? Und〈u.s.w.〉
t
vollends, – angesichts jener Antwort an Kistiakowski, wonachA: und 〈was soll es〉
u
(S. 641) ausdrücklich die nicht mit dem Begriff der〈also wir ja doch〉
a
„Regel“ als eines „Imperativs“ arbeitende Betrachtungunter dem Gesichtspunkt der > mit dem Begriff der
b
von Beziehungen zwischen Menschen keine Erörterung „sozialen Lebens“ in St[ammler]’s Sinne sein soll –, wie ist es für St[ammler] möglich zu behaupten (S. 84), den „sachlichen“ Gegensatz des „gesellschaftlichen“ Lebens bilde das isolierte Dasein des einzelnen, und zwar ganz ausdrücklich eines gänzlich isoliert〈des menschlichen der〉
c
[595]lebenden hypothetischen Urmenschen?des einzeln > eines gänzlich isoliert
71
– während doch ganz offenbar der Gegensatz nur (zunächst einmal ganz [595] Von einem solchen Urmenschen ist an dieser Stelle keine Rede. Stammler, ebd., S. 84, geht davon aus, daß der Mensch immer schon in Gemeinschaft lebt, der sich manche wie „Einsiedler“ oder „Robinson“ mehr oder weniger freiwillig „entziehen“: „Für das uns wissenschaftlich allein bekannte Leben der Menschen kenne ich […] kein treffenderes Wort, als die von Natorp einmal gebrauchte Wendung: ,Der einzelne Mensch ist eigentlich nur eine Abstraktion, gleich dem Atom des Physikers.'“ Ebd., S. 85, ist die Rede von „einer soziales Leben konstituierenden Regel“ „für den einzelnen […], als gänzlich isolierten Menschen gedacht“. Zum Urmenschen bzw. Naturmenschen vgl. ebd., S. 293, 296; zu einem „hypothetisch angenommenen isolierten Naturzustand“ vgl. ebd., S. 87.
d
unbestimmt formuliert) lauten könnte: „die[595] nur > ganz
e
nicht unter ,menschlich gesetzte Regeln‘nicht der > „die
f
(im imperativischen Sinn des Wortes)Normen > ,Regeln‘ > ,menschlich gesetzte Regeln‘
g
fallenden〈fallenden substruierten Lebensverhältnissen der〉
h
Beziehungen von Menschen (zur ,Natur‘ und) zu einander“A: fallende
i
. Es fällt〈, – und zwar gar〉
l
ferner auf,〈nun〉
m
gehört aber zu St[ammler]’s uns schon bekannter Manier, daß〈und〉
n
an der angeführten Stelle plötzlich von „sachlichen“, nicht mehr von „begrifflichen“ oder „logischen“ Gegensätzen geredet wird, im Gegensatz zu S. 77〈hier〉
72
u sonst. Aber S. 87 (oben) Vgl. ebd., S. 77: „Welches ist das feste Merkmal, durch das der Begriff des sozialen Lebens der Menschen als eigener Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung konstituiert wird?“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „Begriff“ und kommentiert am Rand: „ein Begriff ist doch nicht Ausgangspunkt der Betrachtung!“.
73
bereits wird Vgl. ebd., S. 86 f.: „Wir gehen lediglich sachlich davon aus: Es gibt soziales Leben der Menschen, und es läßt sich gänzlich isoliertes Existieren der einzelnen denken; – in welchem Kriterium wird sich der Inhalt der einen und der anderen dieser Vorstellungen in Sicherheit gegenständlich abgrenzen lassen?“. Im Handexemplar vermerkt Weber am Rand: „Kistiakowski hat ganz Recht!“.
o
beides wieder identifiziert – Verschiedenheit des Betrachtungszwecks〈„logische“ und „sachliche“ Spreizung 〈Antithese〉 wieder identifiziert〉
p
und Verschiedenheit der empirisch „vorgefundenen“ Thatbestände also –,Gesichtspunkte der Betrachtung > Verschiedenheit des Betrachtungszwecks
q
alsGedankenstrich und Komma fehlen in A; sinngemäß ergänzt.
r
Ein und Dasselbe behandelt. In Wahrheit〈gleich〉
s
〈muß〉
k
müßten wir offenbar, wenn es sich um die „logische“ AbgrenzungEinfügung vom linken Blattrand.
t
eines eigenen „GegenstandesFeststellung > „logische“ Abgrenzung
u
unsres Erkennens“〈des〉
a
durch Aufzeigung des spezifischen Sinnes〈nicht um die sachliche 〈Abgrenzung〉 Scheidung〉
b
der Betrachtung handeln sollteGesichtspunktes > Sinnes
c
,soll > sollte
d
von dem Gebiet des „sozialen Lebens“ in St[ammler]’s [596]Sinn ausschließen: „alle“〈noch genauer sogar〉
e
Beziehungen (zur „Natur“ und) zu andern Menschen,[596] „diejenigen“ > „alle“
f
wenn sie von uns lediglich〈welche〉
g
in ihrer Faktizität, nicht aber als ideell mögliche Anwendungsfälle von „Regeln“ (im imperativischen Sinn)nicht > lediglich
h
betrachtet werden. Das hießeA: Sinn). 〈„Wenn es sich dagegen〉
i
also: ein „soziales Leben“ gäbe es nicht für eine empirisch-causale, sondern nur für eine „dogmatische“ Wissenschaft.A: werden“ (d. h. > werden“ Das hieße
k
Wenn es sich dagegen 2) um die „sachliche“ Herausgrenzung von Bestandteilen der empirischen WirklichkeitenWissenschaft). > Wissenschaft.
m
〈oder Möglichkeiten〉
l
, also aus der Welt derAbgrenzung eines qualitativ eignen Ausschnitts aus der empirisch wirklich > Herausgrenzung von Bestandteilen der empirischen Wirklichkeiten
n
thatsächlich gegebenender Faktizität > der
o
„Objekte“〈oder (wie z. B. die Robinsonade) als thatsächlich gegeben möglich vorstellbaren empirischen〉
p
handeln soll, auf Grund [A 11]von qualitativen Differenzen, welche an jenen herauszugrenzenden Bestandteilen〈handeln soll auf Grund der〉
q
empirisch vorfindbar sind, – dann würde der („sachliche“) Gegensatz zu St[ammler]’s Begriff „soziales Leben“ offenbar lauten müssen: „alles〈de facto eigentümlich〉
r
menschliche Sichverhalten“〈Beziehungen〉
s
(zur „Natur“ und) zu andren [WL 567]Menschen,Ausführungszeichen fehlt in A.
t
für dessen〈welchen – je nachdem – eines der oben ad I,1,2,3 oder aber 2 oder 3, oder ad II,2 bezeichneten Merkmale fehlt.“ welche: nicht – nur gemachten (s. o.) – (I,1) geltensollenden Normen – entweder (oben No I) – de facto nicht den Inhalt von Normen Objekt als geltensollend geprägter (oben I,1) oder als geltensollend befolgter (oben I,2) Norm-Maximen bilde, – oder (oben No II) – uns nicht als Inhalte möglicher Norm-Maximen (dogmatisch!) interessieren.“〉 〈mögliche Objekte von Normen interessieren.“ 〈– welche〉 〈für welche〉
u
Gestaltung faktisch die Menschen eine〈Ablauf〉
a
„Norm“〈geltensollende〉
b
als geltensollend entweder nicht〈nicht〉
c
„gesetzt“ haben (oben No I, 1)〈als „geltensollend“ geschaffen bewußt [?] „damit“ aber geschaffen〉
d
oder für welches sie (No I, 2 u. 3) faktisch eine〈oder (I, 2) nicht auch befolgen〉
e
solche alskeine > eine
f
„Maxime“ nicht befolgen.〈Norm〉 〈solche – ob nun ausdrücklich gesetzt oder nicht –〉
g
Das hieße also: ob etwas ein „Naturvorgang“ oder eine Erscheinung des „sozialen Lebens“ istA: befolgen.“
h
, hängt davon ab, wie weit in concreto in betreff seiner entweder (I, 1)〈in den Beziehungen von Mensch zu Mensch〉
i
eine〈(I,1)〉
j
„Satzung“〈ausdrückliche〉
k
vereinbart worden war〈, welche, nach den faktisch geschaffen war〉
6)
[,][596][A 11][WL 567] Man beachte, daß auf S. 92 Abs. 4, 5 von Stammler „Verabredung“
n
im (freilich gänzlich schiefen) Gegensatz zum bloßen〈eines der〉
o
„instinktiven Triebleben“ als Merkmal ein[597]geschaltet ist, S. 94 von Menschensatzung gesprochen wird – und nach„bloß > bloßen
l
S. 94 ein „soziales Leben“ der Tierewird, – während freilich im Übrigen sich St[ammler] in seiner uns bekannten „Diplomatie“ sich weidlich vor so unzweideutigen Ausdrücken hütet. [Absatz] Nach > wird – und nach
m
dann als bestehend anzuerkennen sein würde, wenn bei Tiervereinigungen (z. B. im Bienenstaat) nachweislich von den betreffenden Tieren Regeln „aufgestellt“ worden wären, nach denen sie sich nun richteten. A: Triebe 〈(z. B. im Bienenstaat)〉
l
oder in wieweitIn A folgt: (I, 1) 〈welche den betreffenden 〈Hergang〉 Vorgang nach der Vorstellung 〈seiner〉 der Schöpfer jener Satzung umfassen sollte, oder (I, 2) wie weit in concreto〉
m
[597]außerdem〈je nachdem〉
p
(I, 3)[597] 〈doch〉
q
seitens des oder der beteiligten Menschen〈ein〉
r
in concreto〈ein〉
s
unter bewußter,〈in der〉
t
sei es positiver[,] sei es negativer Stellungnahme zu jenen „Satzungen“ gehandelt worden ist, oder endlich (I, 2)〈nach 〈auf Grund von Normvorstellungen〉 Zweckvorstellungen gehandelt worden ist, sei es, daß der „Zweck“ 〈(I,2) oder (I,3) bereits〉 der Fall war〉
u
inwieweit, trotz Fehlens einer ausdrücklichen „Satzung“, wenigstens subjektiv die Vorstellung〈in ihnen〉
a
von geltensollenden Normen für das äußere menschliche Verhalten〈„geltender“ Satzungen〉
b
im〈eines konkreten Menschen dies letztere〉
c
konkreten Fallin einem > im
d
das Handeln von〈dies letztere〉
e
Menschen beeinflußt oder doch wenigstens begleitet hat.eines > von
f
In A folgt die eigenhändige Anweisung mit Bleistift: (Absatz!) sowie die gestrichene Passage: 〈Nun ist zwar schon hier, in den Anfängen der Erörterung, Stammlers Zweideutigkeit so groß, daß er auf der einen Seite den Nachdruck darauf legt, daß die „gesetzte Norm“ eine neue „Triebfeder“ des Handelns bilde, [A 12]– wonach also die empirische Existenz dieser „Triebfeder“ als „Maxime“ das Entscheidende wäre, – während er auf der andren Seite mit größtem Nachdruck bemerkt, daß für〉
[A 12]Vergebens würden wir Stammler selbst um
g
eindeutigen Aufschluß über diese Fragen angehen. Er entzieht sich der Pflicht〈ganz〉
h
[,] einen solchen zu geben, mit jener schon früher besprochenen eigenartigen „Diplomatie der Unklarheit“[,]〈zur Klarheit〉
74
und zwar in diesem Fall durch das sehr einfache Mittel, die „Regel“ zu personifizieren und lediglich [597] Weber, Stammler, oben, S. 520, Fn. 6.
i
„metaphysisch“ zu reden. Auf S. 99 (oben)nun > nur > lediglich
75
hören wir, die „äußere Regel“ sei – in diesem Fall im Gegensatz zu der nach der „Gesinnung“ fragenden sittlichen Norm – Zum von Weber nachfolgend zitierten Satz vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 98 f. Im Handexemplar notiert Weber auf S. 98 unten: „welch ein Sprung!“.
k
eine solche, welche „sich von den Triebfedern des Einzelnen, sie zu befolgen, ihrem Sinne (NB!) nach ganz unabhängig stellt“Einfügung vom linken Blattrand.
7)
, – also, wird jeder [598]die Metapher deuten: es handelt sich um ihre[A 12] Die Scheidung von „Sittlichkeit“ einerseits
n
, „Recht“und > einerseits
o
und „Convention“ andererseits entspricht dem Üblichen.〈(oder Convention〉
76
Daß Gemeint ist möglicherweise Stammler, Wirtschaft2, S. 96, 381 ff., 537 ff.
p
die Frage, aus welchen Gründen ein äußeres [598]Verhalten einer Rechtsnorm nicht entspricht, aus welcher „Gesinnung“ insbesondre (dolus, culpa, bona fides, error etc.)〈bei der〉
80
eine bestimmte, fremde rechtlich geschützte Interessen verletzende Handlung hervorging, keineswegs rechtlich irrelevant ist, möge jedoch immer im Auge behalten werden, um die prinzipielle Schärfe dieser Scheidung nicht zu überschätzen. Vorsatz, Schuld, guter Glaube, Irrtum etc.
q
ideelle, dogmatisch erschließbare „Geltung“, um so mehr[598] die > ihre
r
, als im folgenden Abschnitt (Zeile 9)A: umsomehr
77
ausdrücklich gesagt ist, daß es „der Regel“ nicht „darauf ankomme“, ob „der Unterworfene sich [WL 568]darüber (!) besinnt“ (also doch wohl [598] Vgl. ebd., S. 99; die von Weber nachfolgend zitierte Passage lautet vollständig: „Der äußeren Regel ist dieses gleichgültig. Es kommt ihr auch nicht darauf an, ob der Unterworfene überhaupt sich darüber besinnt, oder ob er in dumpfer Gewöhnung der äußeren Legalität frönt.“
s
auch: ob er sie überhaupt kennt, – oder etwa nicht?)〈auch〉
t
oder ob er ihr gemäß handelt aus „dumpfer Gewöhnung“ (die doch natürlich, vom Standpunkt〈oder wo – im Fall der Constituierung eines dogmatisch betrachtet〉 In A folgt: oder ob er aus
u
einer empirisch scharfen Scheidung pragmatischen, normbewußten〈der〉
a
Handelns von allem anderenteleologischen > pragmatischen, normbewußten
b
dem tierischen „Instinkt“ schlechthin gleichzusetzen wäre)〈aus〉 〈aus gesehen〉 〈aus〉 〈in〉 〈dem〉
c
. Über den Fall des faktischen Nichtbefolgtwerdens der „Regel“ schweigt sich〈handelt〉 〈ihr gemäß handelt〉
d
St[ammler] klüglich aus, obwohl nur dann wirkliche Eindeutigkeit des〈der〉
e
Gemeinten bestände, wenn auch für diesen Fall〈unter dem 〈„Sinn“〉 Bestehen der Regeln〉
f
unzweideutig seine Irrelevanz gegenüber der ideellen (dogmatischen) „Geltung“ der Regel festgestellt würde. Diese Unzweideutigkeit würde aber freilich die nun folgende echt scholastische Manipulation unmöglich gemacht haben: (S. 100)ihn > diesen Fall
g
weil die (personifizierte) Regel von den Triebfedern (NB!), die dem isolierten (!) Menschen eigen sind, sich unterscheidet (oben hieß es〈weil (NB!)〉
h
: „sich unabhängig stellt“),〈von ihm „abstrahiert“〉
78
tritt sie „als ein neuer, selbständiger Bestimmungsgrund (NB!) auf.“ Oben Oben, S. 597, zitiert Weber den Passus von Stammler, Wirtschaft2, S. 98 f.: „sich von den Triebfedern […] ganz unabhängig stellt“.
79
hörten wir, der (empirische) Bestimmungsgrund („Triebfeder“ hieß er dort) für das [599]äußere Verhalten sei irrelevant, „die [A 13]Regel Weber, Stammler, oben, S. 496, 498.
i
“[599] In A geht voraus: 〈Die These Stammler’s wird durch die doppelte Erschleichung gestützt〉
k
– wie St[ammler] sich ausdrückte – „stelle sich unabhängig“ davon, das heißt also doch, des Metaphorischen entkleidet, wir abstrahieren〈kümmere sich – d. h. aber, da diese ja kein Lebenwesen〉
8)
bei normativer Bewertung von der[599][A 13][WL 568] Der Ausdruck ist bei St[ammler]
c
sorgsam vermieden.klüglich > bei St[ammler]
d
vermieden, wie man sieht, – weil er die Zweideutigkeit ausschließen würde, 〈welche〉 in welcher die Fassung, daß „die Regel sich unabhängig stellt“, den 〈Leser〉 unaufmerksamen Leser beläßt. > vermieden.
83
Tatsächlich verwendet Stammler diesen Ausdruck häufig. Vgl. z. B. Stammler, ebd., S. 85: „Die soziale Regel […] abstrahiert in ihrem formalen Auftreten von den Triebfedern, die dem einzelnen für sich eigen sind“. Das Sachregister, ebd., S. 681, führt an: Abstraktion, kritische und theoretische.
l
empirischen Motivation der Handelnden und fragen nur nach der〈Causalität des〉
m
Legalität des äußeren Verhaltens, – hier wird plötzlich nicht nur der „isolierte“ Mensch als begrifflicher Gegensatz hineingeschmuggelt, sondern ebenso plötzlich die ideelle〈äußeren〉
n
„Geltung“ einerideell geltende > ideelle
o
Norm als eines Maßstabes der Bewertung, den wir, die Betrachtenden, anwenden, in einen empirischen Bestimmungsgrundder > einer
q
〈gemacht〉
p
menschlichen Handelns umgedeutet und dieser empirische Thatbestandeine empirische Triebfeder > einen empirischen Bestimmungsgrund
r
– also, deutlicher gesagt, diedieses empirische Faktum > dieser empirische Thatbestand
s
auf S. 99 oben〈Thatsache,〉
81
für gänzlich irrelevant erklärte [599] Vgl. dazu oben, S. 597 mit Anm. 75.
t
Möglichkeit, daß der〈These〉
u
jener Norm (ideell) Unterworfene〈der〉
v
sich ihr aus sittlicher oder formal-rechtlicher Gesinnung heraus bewußt fügtA: unterworfene
a
– als das spezifische Merkmal „äußerlich geregelten Zusammenlebens“ hingestellt.befolge > bewußt fügt
82
Die Erschleichung Bei Stammler, Wirtschaft2, S. 99, heißt es: „So steht die äußere Regelung des menschlichen Zusammenlebens den Lehren der Moral gegenüber.“
9)
ist ganz [WL 569]offenbar Ich verweise auf meine Bemerkungen Band _ S. _
84
und wiederhole, daß natürlich irgend ein „dolus“ Wegen der nicht ausgefüllten Angaben vermutlich Verweis auf Weber, Stammler, oben, S. 489. Vgl. auch Weber, Objektivität, oben, S. 215 mit Anm. 35.
85
Stammler an durchaus keiner Stelle dieser Kritik imputiert wird. Die Sprache giebt uns Vorsatz.
e
aber keine anderen Bezeichnungen an die Hand〈aber〉
f
für die „culpa lata“,Hand, um > Hand
86
welche (in einer zweiten Auflage!) Grobe Fahrlässigkeit.
g
solche Sophismen nicht nur duldet, son[600]dem sich überall auf sie, und sie allein, stützt.〈die Schaffung〉
b
Wenn ich diese〈Und〉
c
und ähnliche scharfe Ausdrücke brauche, so soll damit allerdings das Eine gesagt sein, daß, wenn die Er[WL 569]füllung wissenschaftlicher Pflichten „äußeren Regeln“ unterstellt würde, dann freilich St[ammler]’s Verfahren“sie > diese
d
in der That als „polizeiwidrig“ zu gelten hätte. 〈als mindestens〉
b
dadurch ermöglicht, daß [600]der unaufmerksame Leser,〈eben dadurch ermöglicht〉
h
indem[600] 〈– und der eben vermittelst der obigen Fassung〉
i
davon geredet wird, daß „die Regel sich unabhängig stellt“,〈von einer〉
87
darüber im Unklaren belassen wird, daß wir – die [600] Stammler, Wirtschaft2, S. 98 f.; vgl. dazu oben, S. 598 mit Anm. 78.
k
erkennenden Subjekte – es sind, welche, in dem Fall nämlich, daß wir „Dogmatik“ treiben und also „die Regel“ als ein ideelles Geltensollen behandeln, eine Abstraktion vollziehen, während im zweiten Fall, wo es sich um empirische Erkenntnis handelt, die, zu unsrem〈Erkenntnis〉
l
Erkenntnisobjekt gehörigen, empirischenzum > zu unsrem
m
Menschen vermittelst der Aufstellung einer Regel〈Constituanten〉
n
einen empirischen „Erfolg“ zu erzielen beabsichtigen und –der Norm > einer Regel
o
mit verschiedenem Grade von Sicherheit –〈vielleicht〉
p
auch zu erzielen pflegen. Ja, um〈ihn erzielen〉
q
jedes Eindringen von Klarheit in dies scholastische Halbdunkel abzuschneiden, personifiziert St[ammler] im folgenden Absatz (S. 100 Z. 23〈jede〉
r
)Abs. 3 > Z. 23
88
als Parallele zur Vgl. ebd., S. 100: „Die konstitutive Bedingung vom Begriffe des sozialen Lebens, als eines eigenartigen Gegenstandes, ist also ausschließlich der Gedanke einer äußeren Regelung des Verhaltens von Menschen gegeneinander; die von Menschen gesetzt ist, nicht im Sinne des Naturgesetzes, als einer nur erkennenden Einheit natürlicher Erscheinungen, *sondern als Satzung, die bestimmtes Zusammenleben herbeiführen will.*“ Im Handexemplar unterstreicht Weber „erkennenden“ und in Z. 23 „herbeiführen will“.
s
„Satzung“ auch noch das „Naturgesetz“ und stellt der ersteren, welche ein bestimmtes Zusammenleben „herbeiführen will“, das letztere, also die empirische Regelmäßigkeit, als die ,,erkennende (sic!!) Einheit natürlicher Erscheinungen“ gegenüber. [A 14]Eine „wollende“ Regel ist wenigstens eine an sich erträgliche, wennschon in diesem Fall absolut unerlaubte Metapher, – eine „erkennende“ Regel aber ist〈„Regel“ (Norm)〉
t
einfach – Unsinn. Eine weitere Kritik〈eben〉
u
erübrigt sich wohl nach den weitläufigen Ausführungen im vorigen Abschnitt, und ebenso sei es uns erspart, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, wie〈dieses Begriffes eines „erkennenden“ Naturgesetzes〉
a
aus dem „selbständigen“ (empirischen) „Bestimmungsgrund“ des Handelns der [601]S. 100 auf S. 101 unten wieder〈S. 101 unten〉
e
ein „formal bestimmendes Element“[601] 〈zu dem〉
f
eines Begriffes wird, daraus dann„formaler Bestimmungsgrund“ > „formal bestimmendes Element“
g
auf S. 102 eine „erkenntnistheoretische Bedingung“,〈wird〉
89
unter welcher dieser [601] Vgl. ebd., S. 102: „erkenntniskritische Bedingung“. Im Handexemplar ist „erkenntniskritische“ von Weber doppelt unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „plötzlich wieder in der Empirie“.
h
Begriff – des „sozialen Lebens“ nämlich – „möglich“ wird,der > dieser
i
worauf dann〈und wie〉
k
auf S. 105 – für Stammler selbst offenbar zu spät – die Mahnung folgt, man dürfe aus der logischen Funktion (!) der äußeren Regelung beileibe nicht etwa ein kausales Wirken machen,〈, weil die „Begriffe“ wie zum Hohn nach all diesen Leistungen,〉
l
〈– wie zum Hohn nun nach all diesen Leistungen – fast unmittelbar vorher und nicht wieder unmittelbar nachher, wo (Abs. 3)〉
90
– was einige Seiten früher, wie wir sahen, Hier fast wörtliche Wiedergabe von Stammler, ebd., S. 105. Im Handexemplar von Weber mit doppeltem Randstrich und dem Kommentar versehen: „wie St[ammler] selbst thut!“.
91
durch Oben, S. 596 f.
m
Stammler selbst geschehenvon > durch
n
war. Aber die eigne Mahnung, logisch-begriffliche und empirisch-sachliche Beziehungen nicht zu verquicken – denn dies ist doch der allgemein〈ist〉
o
formulierte Sinn jener Scheidung – fruchtet bei St[ammler] selbst auch für den gleich unmittelbar folgendenA: allgemeine
p
Verlauf seinerweiteren > gleich unmittelbar folgenden
q
Erörterung nichts: schon im folgenden Absatz wirdder > seiner
r
, [WL 570]weil die beiden Begriffe „soziales Leben“ und (nach St[ammler]’s Ausdruck) „isoliertes“ Leben sich,〈wieder〉
s
wie wir St[ammler] hier vorerst einmal glauben wollen, in der von ihm erstrebten Art scharf und〈scharf〉
t
exclusiv gegenüberstellen〈als〉
u
lassen, geschlossen, es könne auch in der empirischen Wirklichkeit keine Thatbestände geben, welche sich gegen die glatte Subsumierung unter einen von beiden sträubenformulieren > gegenüberstellen
a
, „es ist immer nur eines von beiden vorhanden (NB!), ein drittes ist ganz undenkbar“.nicht fügen > sträuben
92
Welches sind, wollen wir noch einmal eingehender fragen, die beiden allein „denkmöglichen“ Thatbestände? Auf der einen Seite „ein (NB!) gänzlich isoliert hausender (NB!) Mensch“, auf der andern Seite [A 15]„sein Leben unter äußeren [602]Regeln, verbunden mit anderen“. Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 105. Im Handexemplar ist „vorhanden“ doppelt unterstrichen und von Weber mit dem Randkommentar versehen: „! πρ. ψ! Unterschiede des Gesichtspunktes in solche der Sache verwandelt. Erschleichung“.
93
Die Alternative sei, meint St[ammler], so absolut erschöpfend, daß [602] Vgl. ebd.
b
auch eine „Entwicklung“ nur „innerhalb eines der beiden Zustände“[602] 〈für unsre Betrachtung〉
c
, nicht aber von einem〈möglich〉
d
Zustand „isolierten“ zu einem solchen „sozialen Lebens“〈nicht äußerlich geregelten zu ein〉
e
hin möglich sei – „für unsre Betrachtung“, wie ganz beiläufig mit uns schon bekannter Diplomatie〈zu einem solchen〉
94
eingeschaltet Oben, S. 580 mit Anm. 14.
f
und – an der〈mit dipomatischer Zweideutigkeit 〈an unscheinbar〉 ganz formlos eingeschaltet wird. „Sein Leben unter äußeren Regeln, worunter mit anderen“〉 〈Hier liegt die 〈Erschleichung〉 Zweideutigkeit zunächst in dem „unter“ Regeln〉 〈Heißt dies: daß „wir“, die Erkennenden, ideell Normen auf jenes gemeinsame Leben Mehrerer beziehen können? 1) daß dies „isoliert lebend“, welche alsbald noch ausdrücklich durch Bezugnahme〉
g
Robinsonade〈auf die〉
10)
illustriert wird. Die Erschleichung liegt hier darin, daß [603]auch an dieser entscheidenden Stelle in dem Leser die Vorstellung erweckt wird, als komme als Gegensatz gegen die durch[602][A 15][WL 570] Auch darüber, wie Stammler diese hier für sich nutzbar macht, ein Wort.
95
Im „ersten Stadium“ – heißt es – Weber referiert im Folgenden Stammler, Wirtschaft2, S. 105 f.
h
bestehtGedankenstrich fehlt in A; sinngemäß ergänzt.
i
nur die „Technik seiner isolierten Wirtschaft (NB!).“ Von dem Augenblick an, wo er Freitag „zum Gefährten erhieltkönnen wir > besteht
k
, als (NB!) der junge Indianer auf seinen Nacken den Fuß des weißen Mannes setzte〈und (NB!) der〉
l
mit dem sichtlichen Zeichen dessen: du sollst mein Herr sein“ – bestand „geregeltes Zusammenleben“〈u.s.w.〉
m
, weil nunmehr neben „technische“ Fragen eine zweite „Erwägung“ (NB!) „für sie beide“ (NB!) trat, „die soziale Frage“.„soziales Leben“, die bloße Coexistenz > „geregeltes Zusammenleben“
n
Also: ohne jenen symbolischen Akt (oder irgend einen anderen, dem empirisch gewollten Sinne nach entsprechenden), der nach dem (empirisch〈Offenbar〉
o
gewollten) „Sinn“ Unterwerfung ausdrücken „sollte“, bestände „soziales Leben“ nicht, – dann z. B. nicht, wenn R[obinson](empirisch > (empirisch
p
den geretteten Indianer[,] ähnlich wie ein humaner Hundebesitzer〈seinen Geführten〉
q
einen in seine physische Gewalt geratenen Hund[,] eingesperrt, gefüttert und für seine (R[obinson]’s) Zwecke dressiert („angelernt“) hätte. Denn daß er sich dabei, um ihn möglichst nutzbar zu machen,Hundebesitzer ohne „symbolische > Hundebesitzer
r
ihm〈mit〉
s
durch Zeichen hätte „verständlich machen“, also mit ihm „verständigen“ müssen – das trifft im gleichen Sinn auch für die Beziehung des Menschen zum Hunde zu, – daß ferner diese seine Zeichen den „Sinn“ von „regelnden Befehlen“ gehabt hätten (cf. dazu St[ammler]’s Bemerkungen S. 86 oben),〈„verständigen“ mußte〉
96
– das trifft ebenfalls im ganz gleichen Sinn auch für „Befehle“ an Hunde zu. Er würde es nun aber vermutlich auch für (in seinem, [603]R[obinson]’s, Interesse) nützlich gehalten haben, Vgl. ebd., S. 86: „Das von Familienmitgliedern in naturwüchsiger Arbeitsteilung vollzogene Zusammenwirken zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse kann ohne regelnde Befehle gar nicht vorgestellt, wenigstens nicht in den Begriff eines gemeinsamen Hauswesens und einer engen Verbindung in ausgedehnter Lebensgemeinschaft klar eingefügt werden.“ Im Handexemplar doppelte Unterstreichung von „regelnde Befehle“, „wenigstens“ und „klar“ sowie die Randbemerkung: „erschlichen!“.
e
ihm das Sprechen beizubringen, – was nun freilich beim Hunde nicht möglich ist.〈ihm, damit er seine Befehle〉
f
Geschähe dies, dann würde, so scheint es nach St[ammler]’s Bemerkungen S. 96 unten,〈Dann würde allerdings〉
97
da die Sprache „primitive Convention“ sein soll, „Convention“ aber „geregeltes Zusammenleben“ ist, [603] Vgl. ebd., S. 96 f.: „Sobald diese Verständigung zu zusammenwirkendem Verhalten aber eingeführt wird, so ist der Begriff der äußeren Regelung des Zusammenlebens eingesetzt“. Im Handexemplar vermerkt Weber hinter „eingeführt wird“: „cf. die Thiere!“.
g
„soziales Leben“〈[??] ist〉
h
[WL 571]jedesmal dann eintreten, wenn die beiden mit einander sprechen[,] und aufhören, wenn dies nicht geschieht, – denn es ist ja doch im Übrigen Alles beim Alten geblieben. „Befehle“, „symbolische〈eingetreten sein〉
i
Verständigungsmittel“ u. dgl. giebt es ja zwischen Mensch und Hund auch, und wenn Bräsig sagt: „Mang einen Menschen und einen Hund sind Prügel die beste Verbrüderung“,〈Zeichen“〉
98
– so haben die Sklavenhalter, wie bekannt, dies Prinzip auch auf die Neger ausgedehnt. Der Leser entschuldigt diese lächerliche Casuistik vielleicht, wenn er (S. 106) liest, wie Gemeint ist Inspektor Bräsig, eine Figur des Mundartdichters Reuter, dessen Werke 1903 wieder aufgelegt wurden. Vgl. Reuter, Fritz, Olle Kamellen III: Ut mine Stromtid, 1. Theil, in: ders., Olle Kamellen III – Olle Kamellen IV. Sämmtliche Werke. Neue Volksausgabe in 8 Bänden, Band 5, 4. Aufl. – Wismar: Hinstorff 1903, S. 1–208, hier S. 178.
k
St[ammler] triumphierend ausruft: „Von irgend einem Mittelding zwischen dem isolierten Zustand unseres Robinson unddaß > wie
l
dem geregelten (NB!) Zusammenleben〈seinem〉
m
mit seinem Freitag ist gar keine Rede; ein Zwischenstadium … ist undenkbar.“〈ist〉
99
– Wirklich, einen etwas verständigeren Gebrauch Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 106: „ein Zwischenstadium, das einen dritten selbständigen Begriff neben dem vereinzelten Dasein einerseits und dem gesellschaftlichen Leben zum andern Teile darstellt, ist nicht einsehbar“. Im Handexemplar versieht Weber die Passage mit einem doppelten Randstrich und zwei Fragezeichen sowie dem Kommentar: „Nur weil Robinson ein Begriff ist!“.
n
als unser Scholastiker hat die von ihm wegen ihrer Vorliebe für Robinson verspottete abstrakte Nationalökonomie〈hat die von St[ammler]〉
1
doch immerhin von Gemeint ist möglicherweise die süffisante Bemerkung, ebd., S. 105: „Versenkt man sich dem gegenüber in die Lage des für die Jugend und die Nationalökonomie gleich unsterblichen Robinson“. Zu diesem Zusammenhang vgl. ansonsten Weber, Stammler, oben, S. 531 mit Anm. 77 und 78.
o
Defoe’s unsterblicher Figur zu machen gewußt. 〈ihm zu〉
t
„Satzungen“ – wie wir[603] 〈Norm〉 〈Norm〉
u
der Unzwei[WL 571]deutigkeit wegen〈auch〉
a
mit dem sonst von St[ammler] gebrauchten Ausdruck sagen wollen – verbundene Mehrheit von Menschen〈sagen wollen〉 〈hier statt „Regel müßten〉
b
nur ein absolut〈ein〉
c
isoliertes Individuum in Betracht, während an den verschiedensten andren Stellen St[amm1er] selbst von mehreren coexistenten Individuen spricht, deren Verhältnisse zu einander nurabsolut > absolut
d
nicht durch „Satzungen“ geregelt [604]und also diese〈durch „bloße Triebe“ oder „Instinkte“ causal bedingt werden, redet.〉
p
auch nicht als „Bestimmungsgrund“ ihres gegenseitigen Verhaltens anzusprechen seien. [604] 〈seien, sondern bei denen – dem Wesen nach – 〈wie〉 den Tiergemeinschaften entsprechend, lediglich durch „Triebe“ und „Instinkte“〉 〈also〉
[A 16]Ein solcher Zustand würde also nach St[ammler] selbst dem „isoliert Hausen“
2
begrifflich gleichstehen. Dabei findet dann aber alsbald eine zweite Erschleichung statt, indem [604] Stammler, Wirtschaft2, S. 105, ist von einem „gänzlich isoliert hausenden Menschen“ die Rede.
q
eine solche – von St[ammler] den Tierstaaten gleichgestellte – nicht durch „Satzungen“ geregelte Coexistenz〈behauptet wird, eine〉
r
als „rein physisches“〈sei wie eine〉
3
Zusammensein bezeichnet Für Stammler, ebd., S. 95, kann man „zwischen einem bloß physischen und zwischen einem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen unterscheiden“. Im Handexemplar „bloß physischen“ unterstrichen, mit doppeltem Randstrich und dem Kommentar: „Erschleichung!“ versehen.
s
, und dadurch〈wird〉
u
der Leser zu der Vorstellung eines gänzlich beziehungslosenwodurch > und dadurch
a
rein räumlich-zeitlichen Nebeneinander als des〈Nebeneinander〉
b
einzig möglichen Gegensatzes zum „sozialen Lebender anderen Alternative > des
c
“ veranlaßtLebens > Leben
d
wird, –verführt > veranlaßt
t
während an anderen StellenEinfügung vom linken Blattrand.
e
eingehend von der Herrschaft bloßer „Instinkte“, „Triebe“ u.s.w., also doch von „psychischen“ Constituenzien〈von〉
f
eines solchen Beisammenseins gesprochen wird.〈der〉
4
Und Möglicherweise bezieht sich Weber auf ebd., S. 23: „Der Mensch ist ein mit sozialen Instinkten ausgerüstetes Lebewesen; mit Trieben versehen, die ihn zu einer andauernden Geselligkeit mit seinesgleichen bewegen“.
g
in dieser geflissentlichen Betonung des „Triebmäßigen“,Aber auch > Und
h
welche in dem Leser die Vorstellung dumpfer Unbewußtheit erweckt, liegt an den betreffenden Stellen wiederum eine Erschleichung:〈welches einer solchen – nicht durch „Satzungen“〉
i
Robinsons „Wirtschaft“〈auch〉
k
(S. 105 unten), von der ausdrücklich die Rede ist, gehört, obwohl sie bei Defoe keineswegs „instinktiv“, sondern grade teleologisch „rational“ gebildet wird, ja ebenfalls nach St[ammler] nicht in den Bereich des〈s. Anm. auf S. )〉
l
„äußerlich geregelten Sichverhaltens“, sondern der „bloßen Technik“:〈satzungsmäßig〉
m
〈diese bildet hier plötzlich den 〈wie〉 den Gegegnsatz gegen〉
5
also auch rationales Zweck-Handeln und zwar, Zu beiden Zitaten vgl. oben, S. 602, Fn. 10.
o
wenn Stammler irgend consequent sein will, auch Zweckhandeln Andren „gegen[605]über“, d. h. mit [WL 572]der bewußten Absicht, ihr Handeln planvoll〈auch wo einmal teleologisch zweckmäßig〉 〈zweckvoll〉
p
zu beeinflussen[,][605] sie > ihr Handeln planvoll
n
gehört Einfügung vom linken Blattrand.
q
in dem Falle nicht in den Umkreis „sozialen Lebens“, wenn es nicht durch „Satzungen“〈dann〉
r
normiert ist. Die „logischen“ Consequenzen davon haben wir uns schon früher verdeutlicht,〈ganz〉
6
hier ist nur festzustellen, daß auch Stammler sie an einer Stelle (auf S. 100 unten, 101 oben) [605] Weber, Stammler, oben, S. 536 f.
s
anerkennt.〈nur〉 〈offenbar〉
7
Freilich, Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 100 f.: „Vor allem kann der so in der Erfahrung konstituierte Begriff des sozialen Lebens durch die gesteigertste Verwertung ethischer Gesinnung bei den in gänzlicher Isoliertheit gedachten Menschen niemals hervorgebracht werden. Mag in diesen Gedankenbildern der eine dem andern gegenüber, und dieser auch für jenen vernunftgemäß wollen und nach gesetzmäßiger Erwägung wünschen, und in allgemeingültiger Rücksichtnahme auf die umgebenden anderen Isolierten ein jeder sein Begehren zügeln: immer bleiben sie isoliert. Es wird nicht eine Verbindung und ein gesellschaftliches Dasein geschaffen, welches über die Summe von lauter isoliert gedachten Einzelindividuen hinausgeht.“
t
wieder an einer anderen Stelle (S. 97 unten,anerkennt und nur, da > anerkennt. Freilich,
8
98 oben) macht er den Vorbehalt Vgl. ebd., S. 97 Mitte.
u
, daß schon die Benutzung der Sprache〈macht〉
a
eine „conventionelle〈, da sie eine „Verständigung“ bedeute,〉
b
Regelung“ menschlichen Verkehrs bedeute, also soziales Leben constituiere„äußere > „conventionelle
c
. Nun ist zwar jede Benutzung „sprachlicher“ Mittel〈, weil in jeder Sprache eine〉
e
eine „Verständigung“,der Sprache > „sprachlicher“ Mittel
9
– aber Vgl. ebd., S. 96: „Aber wie will man sich […] eine solche Gemeinschaft empirisch vorstellen ohne alle und jegliche Verständigung der einzelnen unter einander?“. Im Handexemplar ist die Passage mit einem doppelten Randstrich und dem Kommentar versehen: „plötzlich faktische Schwierigkeit! cf Tönnies“.
f
weder ist sie selbst eine Verständigung über Satzungen, noch〈doch〉
g
beruht sie auf „Satzungen“. Dies letztere behauptet zwar Stammler, weil –〈setzt sie〉
d
die Sätze der Grammatik Vorschriften seien, deren „Erlernung“ ein bestimmtes Verhalten „bewirken solle“.Einfügung vom linken Blattrand.
10
Das ist im Verhältnis des Sextaners zu seinem Lehrer in der That richtig, und um diese Art der „Erlernung“ einer Sprache zu ermöglichen, haben in der That die „Grammatiker“ die empirischen Regelmäßigkeiten der Sprachthätigkeit in ein System von Normen, deren Innehaltung mit dem Bakel Vgl. ebd., S. 97. Stammler spricht an dieser Stelle nicht von „Satzungen“, sondern von „einer […] konventionalen Regelung“.
11
erzwungen wird, [606]bringen müssen. Aber St[ammler] selbst sagt Rohrstock.
h
S. 97 unten, daß ein „gänzlich isoliertes Nebeneinanderleben“ nur dann vorstellbar sei, wenn auch von einer[606] 〈sagt gem[äß]〉
i
„Übereinstimmung“ in „Sprache und Gebärde“ (NB!) „abstrahiert“ werde.〈(faktischen)〉
k
〈Hier wird also die Faktizität der Übereinstimmung gleichviel wie sie entstanden ist als genügend angesehen, um „soziales Leben“ zu constituieren.〉
12
[606] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 97: „Sobald […] jemand ein gänzlich isoliertes Nebeneinander von intellektuell und ethisch vorgeschrittenen Menschen in Gedanken vorstellen will, muß er auch von einer Übereinstimmung derselben in Sprache und Gebärden Abstand nehmen.“
[A 17]Hier
l
rächt sich die Erschleichung, welche in der Antithese: „satzungsmäßig geregeltes Zusammenleben“Es > Hier > Hier
m
– „gänzliche Isoliertheit“ liegt.„soziales Leben“ > „satzungsmäßig geregeltes Zusammenleben“
n
〈Das〉
13
Denn die zuletzt erwähnte Bemerkung ist richtig Vgl. oben, S. 601.
o
[,] aus ihr ergiebt sich aber, daß〈, und daraus〉
p
einerseits das Faktum der „Übereinstimmung“〈auch ein〉
q
, gleichviel wie es causal entstanden ist, ob durch „Satzung“ oder durch unwillkürliche„Übereinstimmung“ > „Übereinstimmung“
r
psychische〈Reaktionen〉
s
Reaktionen, „Reflexe“, „Ausdrucksbewegungen“, „Instinkt“ oder dergl.〈Reflexe〉
t
[,] genügen muß[,] um „soziales Leben“ zu konstituieren, daß also andrerseits auch die Tiere, trotz allen Geredes von Stammler auf S. 87–94, nach seiner eignen Begriffsbestimmung nur dann〈muß Stammler〉 〈genügen〉
u
ein nicht soziales Leben〈wirklich〉
a
führen, wenn〈führen in „bloßer Coexistenz“〉
b
es ihnen an übereinstimmender „Gebärde“〈die „Gebärden“ ihnen〉
c
– allgemeiner gesagt: an〈(gemeint sind〉 〈differenziert〉
e
„Verständigungsmitteln“, denn unter diesen Begriff fällt all Das, wovon hier die Rede ist –d. h. in ihren > – allgemeiner gesagt: an
f
gänzlich gebricht,〈nicht überwiegend〉
d
und daßEinfügung vom linken Blattrand.
g
vollends die Menschen überall schon dann〈also〉
h
ein soziales Leben führen, wenn faktisch „Verständigungsmittel“ welcher Art immer 〈und insoweit kein〉
i
nachweislich sind, mögen diese nun〈bestehen〉
k
[WL 573]durch menschliche „Satzungen“ geschaffen sein oder nicht. auf „Satzung“ beruhen > causal der > nun
l
Dies kann aber nicht wohl Stammlers Ansicht sein. Denn auf〈Soviel〉 〈Die „Geltung“ der〉
m
S. 106 (zweiter Absatz) wirdAuf > Denn auf
n
die damit unvereinbare, grade entgegengesetzte Ansicht, daß nur, wo eine „Satzung“ 〈nun aber so nachdrücklich wie möglich betont〉
o
geschaffen worden sei〈empirisch〉 〈empirisch〉
p
, „soziales Leben“ existent werde, in folgendemist > sei
q
etwas [607]naiven Satze ausdrücklich vertreten: „Wollte Jemand … seine Phantasie in eine Periode menschlicher Existenz … hineinversetzen, da allgemach (NB!) in den Gemütern … ein Drängen zu einem Aneinanderschließen unter äußeren Regeln sich entwickelte …: so käme doch alles (NB!) auf den Zeitpunkt der Neuentstehung (NB!) solcher Satzungen (NB!) an. Von da an haben wir soziales Leben, vorher nicht; ein Zwischenzustand … hat keinen Sinn“ (!)dem > folgendem
11)
.[607][A 17][WL 573] „Hat keinen Sinn“ heißt natürlich, bei Licht besehen, nur: „paßt nicht in mein (St[ammler]’s) begriffliches Schema.“
r
Daß dem[607] 〈In der〉
s
juristischen Scholastiker die Entwicklungfür den > dem
t
„sozialen Lebens“ nurder Übergang von „gänzlicher Isoliertheit“ zum > die Entwicklung
u
in der Form eines Staatsvertrags〈durch einen〉
a
möglich〈(empirisch)〉
b
erscheint, ist ja nichts Neues. Wie〈ist, das ist〉
c
„echt“ aber die Scholastik ist, ersieht man auf S. 107 oben, wo „Entwicklung“ und „begrifflicher Übergang“A: Neues, und wie > Neues. Wie
d
einander gleichgesetzt〈letzteres ein beiläufig bemerkt, logisch monströser 〈Ungedanke〉 Terminus〉
e
und also mit der logischen Unmöglichkeit des letzteren〈werden〉
f
–einen > letzteren
g
die Wortverbindung: „begrifflicher Übergang“ ist in der That ja ein Ungedanke – auch die empirische Unmöglichkeit des andren als〈schon〉
h
erwiesen angesehen wird. 〈abgethan〉
[A 18]Gerade
i
wenn aber ein solcher „Übergang“ „undenkbar“ sein soll, wird nun die Frage doppelt brennend, welches denn das entscheidende Merkmal für die Neuentstehung oder, noch allgemeiner, für das BestehenIn A geht voraus: 〈Da die „Neuentstehung“ von „Satzungen“ aus einem vorhergegangenen gänzlich „satzungslosen“ Zustand durch einen 〈solchen〉 Vertrag nur in Robinsonaden vorkommt, 〈so ist es〉 – mit denen freilich, wie wir sahen, Stammler als Beweismittel operiert – 〈so ist es trotz Allem fraglich〉 so fragt sich unter allen Umständen: was soll das entscheidende Merkmal dafür sein, daß eine „Satzung“ empirisch neu entsteht, oder, 〈richtiger gesagt〉 allgemeiner ausgedrückt, daß sie „besteht, daß also ein bestimmtes äußeres Verhalten von Menschen〉
k
einer „Satzung“ sein soll. Da die Wilden keine Gesetzbücher zu besitzen pflegen, so könnte darauf doch wohl nur geantwortet werden: jenes Merkmal ist ein Verhaltendie Existenz > das Bestehen
m
der Menschen, welches〈, welches〉
n
juristisch geredet für das Bestehen der Norm „konkludent“〈die〉
o
ist. Wann aber ist dies der Fall? Etwa nur〈ist〉
p
dann, wenn sie inVielleicht > Etwa nur
q
der Vorstellung der Menschen lebt, wenn diese also subjektiv bewußt nach „Norm“-Maximen leben – oder sie [608]auch verletzen, wissend aber, daß eben eine „Verletzung“ einer Norm vorliegt? Aber das subjektive innerliche Sich-Verhalten zur Rechtsnorm und überhauptFehlt in A; in sinngemäß ergänzt.
r
das Wissen von ihr soll ja[608] auch > überhaupt
s
doch, nach Stammler, für die Existenz der Norm irrelevant sein, „dumpfe Gewöhnung“ (s. o.)〈grade〉
14
leistet nach ihm [608] Oben, S. 598 mit Anm. 77; Zitat aus Stammler, Wirtschaft2, S. 99.
t
ja Dasselbe wie eine bewußte〈ja hier〉
u
„Norm-Maxime“. Also käme es darauf hinaus, daß das Bestehen einer „Satzung“ daran erkennbar ist, daß die Menschen sich äußer[WL 574]lich so verhalten, als ob eine Satzung bestände? Aber wann ist dies der Fall?〈Anpassung〉
a
〈Das Verhalten kann ja natürlich, physisch und „psychisch“, ganz das Gleiche sein, ob nun eine entsprechende „Satzung“ existiert oder nicht.〉
l
Der Vorgang des Säugens des Kindes durch die MutterEinfügung vom linken Blattrand.
b
ist vom „Preußischen Allgem[einen] Landrecht“, welches diese Leistung der Mutter gesetzlich anbefiehlt,Kindersäugens > Säugens des Kindes durch die Mutter
15
zu einem Bestandteil des „sozialen Lebens“ in Stammler’s Sinn gestempelt. Vgl. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten nebst den ergänzenden und abändernden Bestimmungen der Reichs- und Landesgesetzgebung. Mit Erläuterungen von H. Rehbein und O. Reincke, Reichsgerichtsräthen, Band 3, 5., verbesserte Aufl. – Berlin: H. W. Müller 1894, S. 143 (§ 67): „Eine gesunde Mutter ist ihr Kind selbst zu säugen verpflichtet.“
c
Die preußische Mutter, welche ihr Kind säugte, wußte von dieser „Norm“〈Dem Weibe des Naturmenschen schreibt ihn Niemand vor.〉
d
im Allgemeinen wohl ebensowenig wie ein Australnegerweib,das > von dieser „Norm“
e
〈welches〉
16
welches die gleiche Leistung mit mindestens der gleichen Regelmäßigkeit vollzieht, davon etwas weiß, daß ihr Vgl. Cunow, Heinrich, Die Verwandtschafts-Organisationen der Australneger. Ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte der Familie. – Stuttgart: J.H.W. Dietz 1894.
f
das Säugen nicht durch „äußere Regeln“ auferlegt worden ist〈diese von Niemand als rechtliche oder juristische Pflicht〉
g
und daß infolgedessen nach Stammler dieser Vorgang〈, Soll nun das Kindersäugen〉
h
dort zu Lande offenbar nicht Bestandteil des „sozialen Lebens“ ist, auch nicht etwa in dem Sinn des Bestehens einer entsprechenden „conventionellen“A: diese Leistung > dieser Vorgang 〈damals〉
i
Norm, – es sei denn, daß man eine solche ganz einfach〈Pflicht〉
j
schon da als vorhanden ansäheeben > ganz einfach
k
, wo ein gewisses Maß rein empirischerexistent ansieht > vorhanden ansähe
l
„Regelmäßigkeit“ des Verhaltens zu constatieren ist. empirischer > empirischer
Ganz gewiß „entwickeln“ sich – wieder auf die subjektive Seite gesehen – „conventionelle“ Normvorstellungen
m
empirisch sehr [609]oft aus rein faktischen Regelmäßigkeiten, aus einer unbestimmten Scheu, von dem überkommenen faktischen Verhalten abzuweichen, aus〈und〉
n
dem Befremden und der daraus erwachsenden Abneigung, denen[609] 〈der Misbilligung〉
o
eine solche Abweichung von dem faktisch seit längeren ZeiträumenA: die
p
beobachteten Verhalten, wo sie vorkommt, bei Andern begegnet, oder aus der〈Geübten〉
q
Besorgnis, daß Götter oder Menschen, deren (rein egoistisch gedachte) Interessen〈weiterhin entstehenden Furcht,〉
r
dadurch verletzt werden könnten, Rache üben möchten.Interessen > Interessen
s
Und es kann〈Aber eben dies zeigt〉
t
dann aus der Furcht vor〈können so auch〉
u
„ungewohntem“ Verhalten die Vorstellung der „Pflicht“ zur Beobachtung des, rein faktisch, „Gewohnten“, aus der rein triebhaften oder egoistischen Abneigung gegen „Neuerungen“〈Änderung〉
a
und „Neuerer“ ihre〈Misbi ihre〉
b
„Misbilligung“ werden. 〈sittliche oder〉
[A 19]Aber wann nun
c
dies subjektive Verhalten〈einer〉
d
im konkreten Fall den Gedanken der〈den〉
e
„Satzung“〈„Rechtsnorm“ oder der〉
f
in sich enthält – das würde〈konkludent〉
g
im Einzelfall sicherlich recht oft flüssig bleiben.ist > würde
h
Wenn es aber〈Und〉
i
vollends auf den〈Aber daß nun irgendwann eine ausdrückliche „Satzung“ über das, was künftig als „Norm“ gelten solle, eintritt, ist〉
k
„subjektiven“ Thatbestand, die „Gesinnung“, nach St[ammler] nicht ankommen soll, dann fehlt überhaupt jedes empirische Merkmal: das „äußere“das > den
m
Verhalten (Säugen) ist jaIn A geht voraus: 〈„äußere“ Verhalten〉
n
ganz dasselbe geblieben. Und wenn es sich unter dem Einfluß des Entstehens von „Norm“-Vorstellungen allmälig wandelt, dann ist es einfach Meinungssache, wann man〈vielleicht ganz〉 〈einfach〉
o
aus ihm die empirische Existenz einer „äußeren“ („conventionellen“ oder „rechtlichen“) Norm erschließen will.〈es unter den Begriff „conventionell“ oder „rechtlich“〉 〈Aber keineswegs führen〉
l
Einfügung vom linken Blattrand.
[WL 575]Da nun jenes in den „Gemütern“ der „gänzlich (NB!) isoliert lebenden“ Urmenschen entstehende zweck- und zielbewußte „Drängen“ nach „Satzungen“ in Stammler’s begrifflichem Sinn natürlich ein Unsinn ist
p
,A: und 〈St[ammler] vermutlich sicherlich〉 〈wie gesagt, Stammler selbst die Unterstellung, er glaube an die Möglichkeit seiner Realität, wenngleich aber freilich keineswegs sicher, weit von sich weisen würde〉
17
so bliebe, also, in seinem „Stil“ gedacht., [610]für die – [609] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 106, wo vom „isolierten Zustande unseres Robinson“ die Rede ist.
q
von St[ammler] selbst ja ausdrücklich angeschnittene – Frage, wie man sich denn alsdann die empirische Entstehung von „sozialem Leben“ aus einem tierartigen Aggregat überhaupt irgendwie vorstellen[610] 〈hier von〉
r
könne, schließlich nur diedenken > irgendwie vorstellen
s
Antwort:folgende > die
t
sie ist schlechthin〈Entweder〉
u
nicht als empirischer Vorgang in der Zeit denkbar: das „soziale Leben“ ist sozusagen, „transtemporal“〈unter〉
12)
, weil mit dem Begriff „Mensch“ gegeben,[610][A 19][WL 575] Es scheint mir kaum zweifelhaft, daß F[riedrich] Gottl’s (Die Grenzen der Geschichte)
b
Dem entsprechende Behauptung〈ganz〉
c
〈in durch St[ammler]〉
20
für das „historische“ Leben irgendwie durch den Einfluß Stammler’scher Aufstellungen Gottl, Grenzen, S. 142.
d
mit beeinflußt ist. St[ammler] selbst braucht den Terminus nicht[.] Gedanken > Aufstellungen
a
eine Auskunft, die freilich eben – keine Antwort〈Oder? D[a] das eben keine Antwort ist, d. h. sie erfolgte〉 〈Ich bezweifle, daß Stammler was〉
b
auf eine empirische Fragestellung wäre, sondern eine Mystifikation.〈wäre〉
c
〈Denn wir erleben nun einmal den〉 〈die freilich aber〉
18
Und doch ist [610] Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 499 mit Anm. 44.
d
sie die unvermeidliche〈jene 〈Antwort〉 Antwort〉
e
Rückzugspforte〈Consequenz davon ist,〉
f
, wenn man〈ist〉
g
aus der gedanklichen Möglichkeit,〈„begrifflich“〉
h
einen bestimmten〈für gewisse menschliche Lebensbeziehungen〉
i
„Begriff“ des „sozialen Lebens“〈„begrifflichen“〉
k
aufzustellen, auf die faktische Unmöglichkeit schließt, daß ein diesem Begriff entsprechender empirischer Thatbestand in der Wirklichkeit nichtvon menschlichem Sichverhalten > des „sozialen Lebens“
l
anders zu stande gekommen sein könne, alsFehlt in A; nicht sinngemäß ergänzt.
m
so, daß die〈dadurch〉
n
empirischen Menschen〈an 〈jenem〉 diesem Thatbestand beteiligten〉
o
just die Aufgabe der „Verwirklichung“ jenes „Begriffes“〈sich〉
p
als das Ziel ihres Handelns betrachtet hätten. – Denn wenn man von dieser naiven Pragmatik〈sich zur〉
q
Abstand nimmt 〈scholastischen〉 emanatistischen Voraussetzung > naiven Pragmatik
r
, soabsieht > Abstand nimmt
s
bietet natürlich die hypothetische Vorstellung eines „allmälichen“ Erwachens〈macht〉 〈fallen natürlich alle Schwierigkeiten fort〉
t
von „Norm-Vorstellungen“, des Glaubens〈der Vorstellung, daß gewisse〉
u
also, daß gewisse (mit Stammler’s eignen Worten zu reden) „in dumpfer Gewöhnung“Gedankens > Glaubens
a
〈geübte〉
19
durch endlose Zeiträume hin ohne jeglichen Gedanken an ein [611]„Sollen“ oder gar eine „Satzung“ „triebhaft“ geübte Handlungen „Pflichten“ seien, deren Unterlassung irgend einen Vgl. oben, S. 598 mit Anm. 77.
e
unbestimmt gefürchteten Nachteil bringen könne,[611] 〈unbekannten〉
f
keinerlei sachliche Schwierigkeiten, – auch〈nicht die geringsten Schwierig〉 〈nicht den Schatten einer Schwierigkeit und dann〉
g
der Hund hat „Pflichtgefühl“ in diesem Sinn.schon > auch
21
Freilich, die Vorstellung, daß solche [611] Anspielung auf das Hundebeispiel, oben, S. 602, Fn. 10.
h
„Pflichten“diese > solche
i
, wie Stammler will,〈zwar nicht〉
k
auf „menschlicher Satzung“〈auf〉 〈durch〉
l
beruhten, daß sie ferner, im Gegensatz zur „Ethik“, „nur äußere Legalität“〈, wohl aber durch göttlichen Willen als „Normen“〉
22
beanspruchten u.s.w.,– dieser Stammler’sche Begriffskram fehlt [A 20]selbst bis an die Schwelle Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 85 („äußere Legalität“), 98, 101, 129.
m
unsrer, im gewöhnlichen Sinne des Wortes, „historischen“ Kunde. Hält man die〈der〉
o
Notwendigkeit des (empirischen) Bestehens einer „Satzung“ für einen Vorgang aus der [WL 576]Welt des menschlichen Handelns fest, dann hat sich der dadurch umschriebene Umfang des „sozialen Lebens“ constant durch ganz allmälichen Übergang reiner Faktizitäten in „äußerlich geregelte“ Vorgänge verschoben〈Stammler’sche〉
p
, und wir können, zumal wenn man (wie St[ammler] thut) die „Convention“ einbezieht, diesen Vorgang fortgesetzt beobachtenerweitert > verschoben
q
. St[ammler]’s vorsorglich offen gehaltene Ausflucht (S. 106 unten), daß dies nur eine Entwicklung des „Inhalts“ des sozialen Lebens bedeute, dessen Existenz aber schon vorausgesetzt werde, besagt natürlich zum Beweise der Undenkbarkeit eines „Übergangs“ schon deshalb nichtsA: beobachtet
r
, weil für keinen Bestandteil dessen, was St[ammler] heute zum „sozialen Leben“A: nicht
s
rechnen würde, eine ähnliche Entwicklung ausgeschlossen werden kann.Ausführungszeichen fehlt in A.
23
Überdies aber ist auch der Begriff „äußerlicher Normen“ als Merkmal des „sozialen“ Lebens im Gegensatz zum „sittlichen“ Vgl. ebd., S. 106 f.
t
für die empirische Betrachtung ganz unbrauchbar.〈für historische〉
n
Einfügung vom linken Blattrand.
24
Einerseits verlangt auch alle Vgl. oben, S. 599 mit Anm. 82.
u
„primitive“ Ethik grade „äußere“ Legalität und istdie > alle
v
von „Recht“ und „Convention“ empirisch〈ein〉
a
nirgends scharf zu scheiden[,] andrerseits〈nicht〉
b
sind die primitiven „Normvorstellungen“[,] [612]die „Normen“ gerade nicht „menschliche“〈ist ihr das „Recht“ nicht etwas menschlich〉
c
, sondern[,] wenn die Frage nach dem woher?[612] 〈Satzungen〉
d
der Norm überhaupt auftritt, 〈aus〉
e
regelmäßig göttliche „Satzungen“. Schwierigkeiten würde〈zumeist〉
f
demmacht > würde
g
Ethnographen die〈Culturhistoriker nur〉
h
Frage, wie die einzelnen Componenten unseres heutigen Begriffes〈Erforschung〉 〈Untersuchung,〉
i
z. B. von „Recht“ und „Rechtsnormen“ entstanden sein könnten〈: „Recht“〉
k
, wahrlich in Hülle und Fülle bereitenentstanden sind > zu entstehen pflegen > entstanden sein könnten
l
[,] und faktisch bleibt〈aber auch ihre Bewältigung ist lohnender als die Construktionen eines windigen Scholastikers wie Stammler, der mit seiner angesichts dieses〉
m
ihm eine historisch〈es〉
n
zuverlässige Kenntnis vielleicht dauernd versagt, – aber sicherlich〈zuversichtliche〉
o
würde er sich nicht in die lächerliche Rolle des juristischen Scholastikers begeben, der gegenüber〈allerdings nicht die „Schwulitäten“ eines〉
p
den Erscheinungen des Lebens primitiver Völker〈den Sitten〉
q
immer wieder〈ausschließlich und〉
r
nur die einfältige Frage〈die Frage bereit hätte〉 〈wieder und〉
s
stellen müßte〈zu stellen〉
t
: bittewüßte > müßte
u
,A: „bitte
a
gehört dieser Vorgang nun〈ist dies〉
b
unter die Kategorie: äußerlich, das heißt durch menschliche Satzung geregeltes Verhalten (im Sinn〈eine Satzung? 〈im äußern〉 – nicht: Regelung〉
c
von Stammlers Werk über „Wirtschaft und Recht“ Seite〈von〉 〈meines Werkes〉
d
77 ff.)[,] oder 〈Seite〉
e
gehört er unter: rein triebhaftes Zusammenleben (im Sinn von S. 87 ff.)? – eines von beiden muß er 〈nicht? – ist er gänzlich isoliertes Zusammen〉
f
unbedingt sein, sonst könnte ich mit meinem Schema ihn nichtA: es > er 〈sein,〉
g
begrifflich klassifizieren, – und〈unter〉
h
er wäre folglich〈mein schöner〉
i
– schrecklich genug – für mich „undenkbar“. –〈denkunmöglich〉
k
〈Der Vorgang des〉 〈Der ganze Begriff „soziales Leben“ ginge in die Brüche! denn er paßte ja dann nicht in mein begriffliches Schema.〉 〈gegenüber〉 〈Säugens des Kindes durch die Mutter gehört im Preußischen Landrecht, welches diese〉 〈für diese [?]〉 〈Daß die Mutter ihr Kind säugt, ist, nach〉 〈Leistung der Mutter zur Pflicht macht, zu den „äußerlich geregelten“. Daß es bei der〉 〈Stammler’s Terminologie, ein „soziales Verhältnis“ zweifellos unter dem Preuß[ischen] Allg[emeinen] Landrecht, welches ihr diese Thätigkeit gesetzlich vorschreibt.〉
Genug dieser Auseinandersetzungen mit einer Doktrin, welche, weil sie den „Sinn“ der Begriffsbildung misversteht[,] fortwährend
l
den Erkennenden und 〈Begriffe〉
m
das Erkannte in einander schiebt, [WL 577]wie zum Schluß noch 〈Begriffenes〉
n
folgender schöne Satz (S. 91) über den „uns in der Erfahrung (NB!) entgegentretenden (!) Begriff (NB!) des sozialen Lebens“ zeigen mögez. B. > zum Schluß noch
o
: „… Dieses empirisch gegebene (NB!) [613]soziale Leben ruht“recht hübsch zeigt > zeigen möge
25
(empirisch, kann das doch wohl nur heißen) „auf äußerer Regelung“ (zweideutig, wie wir wissen), „die es“ [613] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 91. Im Handexemplar doppelte Unterstreichung von „ruht“ und Webers Randkommentar: „faktisch? begrifflich?“.
p
(doch wohl: jenes Faktum) „als besondren Begriff (!) und eigenen Gegenstand begreiflich“ (also: ein „Begriff“, der „begreiflich“ wird!) macht; weil wir in ihr (der „Regelung“ nämlich: zweideutig) „die Möglichkeit sehen,[613] 〈(das [?] zu Begreifende〉 〈das〉
q
… eine Verbindung unter den Menschen zu begreifen (NB!), die〈über die den einzelnen als solchen〉
r
von der bloßen Feststellung (!) der natürlichen Triebfedern des einzelnen an sich unabhängig ist“〈(nämlich „Verbindung“) nicht eine empirisch (nämlich) bestimmenden Triebfedern hinauszugehen nach allen „Normen“ der Grammatik〉 〈Die〉 〈Diese Verbindung, welche〉
s
〈also nicht ein zusammen〉
26
(also: ein empirisches Faktum: eine „Verbindung von Menschen“, – welches Ebd. heißt es: „Feststellung des natürlichen Trieblebens“. Im Handexemplar ist „Feststellung“ doppelt unterstrichen, mit einem doppelten Randstrich und dem Kommentar versehen: „! Erkenntnis-Sache!“.
t
von〈„unabhängig“ ist davon, daß wir, die wir sie erkennen wollen,〉
u
unsrer Erkenntnis gewisser〈der〉
a
andrer empirischer Thatsachen empirisch „unabhängig“ ist). [A 21]Nochmals, genug〈„Triebfedern“〉
b
von diesem Wirrwarr:〈davon〉
c
man müßte,〈es ist nicht möglich,〉
d
wollte man alle Fäden dieses Netzes von Sophismen, welches Stammler seinen Lesern, aber vor Allem auch sich selbst, über den Kopf geworfen hat,〈um alle〉
e
lösen, im wörtlichsten Sinn des Wortes jeden Satz des Buchs nehmen und ihn auf seine Widersprüche mit sich selbst oder〈zu〉
f
mit andern Sätzen desselben Buchs hin analysieren. 〈um〉
Hier
h
sei nur noch festgestellt, auf welchem IrrtumIn A geht voraus die eigenhändige Anweisung: Absatz!
i
denn eigentlich die törichte Behauptung von der „Undenkbarkeit“ jenes „Übergangs“ beruht.worauf > auf welchem Irrtum
27
Ein solcher, jeden „Übergang“ ausschließender Gegensatz besteht in der That Vgl. oben, S. 603, Fn. 10 mit Anm. 99 und S. 607, 611.
k
dann, wenn man das „ideelle“ Geltensollen〈, wenn man〉
l
einer „Norm“ irgend einem rein „faktischen“ Thatbestand gegenüberstellt, z. B. dem faktischen Handeln empirischer Menschen. Dieser Gegensatz ist freilich〈der „Regel“ jedem faktischen〉
m
gänzlich unversöhnlich, und ein „Übergang“in der That > freilich
n
ist〈dazwischen〉
o
begrifflich „undenkbar“, – aber aus dem höchst einfachen Grunde, weil es sich in diesem Fall um [614]ganz〈nicht denkbar〉
p
verschiedene Fragestellungen und Richtungen unsres Erkennens handelt: in einem Fall[614] 〈heterogene〉
q
dogmatische Betrachtung einer „Satzung“ auf ihren ideellen „Sinn“ hin〈Betrachtung einer〉
r
und „werthende“ Messung des empirischen Handelns an ihr, – im andren Fall Feststellung des empirischen Handelns als „Thatsache“ und causale „Erklärung“ desselben. Diesen logischen Sachverhalt, daß es zwei derart verschiedene „Gesichtspunkte“ der Betrachtung für unser Erkennen giebt, projiziert nun Stammler in die empirische Wirklichkeit. Dadurch entsteht auf Seiten der letzteren jener〈, im〉
s
Unsinn der „be[WL 578]grifflichen“ Unmöglichkeit eines „Übergangs“.der > jener
t
Und auf der Seite der Logik ist die angerichtete Confusion nicht geringer: hier werden umgekehrt die beiden logisch absolut heterogenen Fragestellungen constant vermischt. Durch eben diese Vermischung hat〈Auf〉
u
Stammlerwill > hat
a
seiner selbstgestellten〈an eine〉
b
Aufgabe: Abgrenzung des Gebiets und der Probleme der „Sozialwissenschaft“, unübersteigliche Hindernisse geschaffen. Dies wird sofort erkennbar, wenn wireignen > selbstgestellten
g
jetztEinfügung vom linken Blattrand.
c
unsere Aufmerksamkeit den abschließenden Betrachtungen am Schluß des ersten Abschnitts dieses (zweiten) Buchs zuwenden (S. 107 f.).In A geht voraus: 〈Wir werden ohnehin noch mehrere Male auf die oben bespro[chenen]〉 〈zu solchen Analysen genötigt sein, wenden aber〉
28
Hier [614] Die Überschriften lauten: „Zweites Buch. Der Gegenstand der Sozialwissenschaft“, „Erster Abschnitt. Soziales Leben der Menschen“ und (zum Schluß) „21. Über Möglichkeit und Notwendigkeit des sozialen Lebens“, Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 107–111.
d
kommt Stammler auf das Prinzip seiner Problemstellung zu sprechen. Die „Sozialwissenschaft“ müsse in ihrer grundlegenden Eigenart gegenüber „der (!) Wissenschaft von der Natur“ „ausgeführt“,〈heißt〉
e
das heißt offenbar: ihr gegenüber abgegrenzt werden. Den „Bestand“〈(!) soll heißen: also doch〉
f
(! – soll heißen: „Gegenstand“ im Sinn von „Wesen“) der „Naturwissenschaft“〈(!) soll doch wohl auch ihr〉
g
hält Stammler (a. a. O. Absatz 3)〈– soll offenbar zweifellos heißen: ihr Wesen und ihren Gegenstand –〉
29
für „philosophisch gesichert“. Wirklich? Bekanntlich ist in den logischen Erörterungen der letzten 10 Jahre schlechthin nichts so bestritten, als Ebd., S. 107.
h
eben diese Frage.〈aber〉
30
In den früheren [615]Abschnitten Möglicherweise Bezug auf die Kritik, die Mach im Anschluß an Gustav Kirchhoff an der mechanistisch-deterministischen Physik übt, deren realistische Ontologie er durch [615]eine phänomenologische, auf dem Prinzip der Denkökonomie basierende, ersetzen will. Vgl. Mach, Principien2 (wie oben, S. 4, Anm. 21), S. 362, 403. Vgl. auch Weber, Objektivität, oben, S. 175 mit Anm. 1 und S. 202 mit Anm. 98.
i
haben wir bereits nicht weniger als vier[615] Erörterungen > Abschnitten
k
mögliche5 > fünf > vier
l
Arten von „Natur“-Begriffen kennen gelernt (S. _ _ _).〈Begriffe von〉
m
〈, drei rein sachlich, nach den Classifikationen empirischer Erscheinungen, abgegrenzte (Seite _)〉
31
Kein einziger davon Weber, Stammler, oben, S. 527 ff., 542, 546.
n
aber wäre als Gegensatz〈ist〉
o
des Stammler’schen „äußerlich geregelten Zusammenlebens“ verwerthbar.A: Alternative > Gegensatz 〈gegen〉
p
〈Folglich müßte eine sechste gefunden werden〉 〈1) Die „tote“ Natur nicht, weil auch die Tiere nach St[ammler] außerhalb seines Begriffes fallen, 2) die nicht menschliche Natur schon deshalb nicht, weil nach St[ammler] z. B. 〈auch ein〉 „Robinson“ 〈nicht äußerlich geregelt zusammenlebt〉 draußen bliebe, 3) die tote und lebende Natur einschließlich der 〈repetitiv-animalischen〉〉
32
[A 22]Diejenigen Naturbegriffe (S. _), welche Vgl. oben, S. 591 ff.
q
einen Teil der empirisch gegebenen Wirklichkeit in einen Gegensatz zu einem andern, in letzter Linie zu den sog. „höheren“ Funktionen des Menschen, stellen, passen schon deshalb nicht, weil z. B. das ganze Gebiet〈bestimmte Bestandteile des „Seins“〉
r
der „nur“ ethischen, das „innere“ Verhalten betreffenden. Normen von Stammler als außerhalb seines Begriffs liegend ausgeschieden wurde. Aus dem gleichen Grunde ist auch der Gegensatz von „Natur“ als dem „Sinnlosen“ gegenüber〈des Ethischen ja, wie wir sahen,〉
t
einem auf seinen „Sinn“ hin〈einer〉 〈der auf den „Sinn“ hin betrachtet〉 〈der Betrachtung eines Objektes〉
u
angesehenen Objekt nicht verwerthbar, weil〈nicht verwerthbar, da〉
a
keinesfalls alles〈nicht〉
b
„Sinnvolle“, nicht einmal alles „sinnvolle“〈seinen〉
c
menschliche Handeln, unter〈Handeln〉
d
St[ammler]’s Begriff〈den〉
e
des „äußerlich Geregelten“ fallen würde.〈fallen würde〉
s
Der logische Gegensatz von „naturwissenschaftlicher“ Erkenntnis als der generellenEinfügung vom linken Blattrand.
f
(nomothetischen) gegenüber der individuellen (historischen)〈und〉
g
bleibt ganz außerhalb von St[ammler]’s Gesichtskreis.〈Erkenntnis ferner〉
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Der Gegensatz von Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 503 mit Anm. 66.
h
„naturalistischer“ im Sinn von „empirischer“,〈dogmatischer „naturalistischer“〉
i
also nicht „dogmatischer“〈zu〉 〈und im Gegensatz zu „historischer“〉 〈dogmatischer Erkenntnis〉
k
Erkenntnis und ein entsprechend zu [WL 579]umgrenzender „Natur“-Begriff bliebe von den [616]bisher erörterten möglichen〈(normativ werthender)〉
l
Bedeutungen dieses Wortes also anscheinend allein übrig.[616] 〈Naturbegriffen〉
m
〈Obgleich da ganz offenbar nicht alle „dogmatische“ (normative) Erkenntnis von St[ammler]〉 〈Natürlich aber würde, da eine „dogmatische“ Erkenntnis der „äußerlichen“ Regeln 〈das〉 nur eine der verschiednen dogmatischen Disziplinen〉 〈Natürlich wäre der Gegensatz einer „Dogmatik“ der „äußeren“ Regelung des menschlichen Zusammenlebens gegen die Naturwissenschaften nicht 〈erschöpfend〉 〈exclusiv〉 erschöpfend, da 〈eine〉 bekanntlich die „äußere“ Regelung 〈natürlich〉 nicht das einzige Objekt dogmatischer Wissenschaften ist, – aber der erkenntnistheoretische Ort der St[ammler]’schen „Sozialwissenschaft“ wäre doch wenigstens gefunden. 〈sei er〉 〈Dieser〉 Da aber dieser erkenntnistheoretische Ort 〈befindet sich nun aber〉 ist nun aber fataler Weise schon durch die Jurisprudenz besetzt ist〉
Da aber die St[ammler]’sche „Sozialwissenschaft“ ja nicht Jurisprudenz sein soll
n
,will > soll
o
und natürlich auch nicht etwa eine〈so kann auch dieser und – soviel bisher ersichtlich – nur kein andrer〉 〈ähnlich〉
p
Wissenschaft〈„dogmatische“〉
q
, welche,〈von den Rechts- und〉
r
im Unterschied〈außer〉
s
zur Jurisprudenz, auch die „conventionellen“ Regeln nach Art der〈auch〉
t
dogmatischen Jurisprudenz erörtert〈Rechtsdogmatik auf ihren normativen „Sinn“ hin〉
u
, – so ist offenbar auch dieser Gegensatz nicht von Belang.〈– das wäre ja eine Wissenschaft von der „Form“ des „sozialen Lebens“, und nicht von seiner Materie –〉 〈– denn um eine solche zu〉
a
[A 23]„Sozialpolitisch“ (in weitestem Sinn des Worts) würden〈Die rechtlichen und conventionellen〉
b
alle die praktischen Problemewürde als ein Complex > würden
c
heißen, bei denenpraktisches Problem > praktischen Probleme
d
gefragt wird: wiewenn > bei denen
e
soll〈müßte〉
f
äußeres menschliches Verhalten „rechtlich“ oder „conventionell“〈(oder: wie „müßte“) ein〉
g
normiert werden?〈geregelt〉
h
Wenn wir nun eine〈damit〉 〈wenn es 〈sich〉 bestimmten „Idealen“ entsprechen soll. Eine〉
i
empirische Wissenschaft so abzugrenzen versuchen würden, daß sie das genaue Pendant zu〈theoretische〉
k
jenem Complex〈jenen〉
l
praktischer Probleme bildete, und sie alsdann, Stammler zu Liebe[,] „Sozialwissenschaft“, ihr Objekt aber „soziales Leben“ taufen würden, so müßte Umkreis > Complex
m
der Bereich des letzteren wohl〈dann〉
n
dahin definiert werden: „Zum〈folgend〉
o
sozialen Leben“„Das > „Zum
p
gehören alle diejenigen empirischen Vorgänge, deren〈bilden〉
q
„äußerliche“ Normierung〈rechtliche, aber〉 〈Unterstellung unter〉…
r
durch〈durch menschliche, rechtliche oder konventionelle, Satzungen〉
s
„menschliche Satzungen“ „prinzipiell“〈menschliche〉
t
, d. h. ohne [617]sachlichen Widersinn, denkbar ist,〈denkbar ist〉
u
gehört[617]A: ist,“ > ist“. In A folgt: 〈Eine 〈Regelung〉 „Normierung“ 〈des Erdumlaufs〉 der Erdbahn, des Verlaufs einer Krankheit, der „psychischen Reaktion“ 〈auf einen Menschen〉 auf ein Kunstwerk, 〈eine wie auf〉 durch 〈Gesetz〉 menschliche Satzung ist ein ebenso widersinniger Gedanke wie〉 〈Eine „Normierung“ der gesundheitlichen Wirkung bestimmter Wohnungszustände oder〉 〈Ein „sachlicher Widersinn“ beginnt da, wo〉 〈Eine rechtliche oder konventionelle „Normierung“ (im Sinn des „Geltensollens“) nicht〉
b
innerhalb der empirischen Wirklichkeit Alles, was denkmögliches Objekt〈Alles〉
c
rechtlicher oder konventioneller Normen ist.〈äußerlich〉
d
A: ist.“
a
Ob eine solche AbgrenzungEinfügung vom linken Blattrand.
f
des Begriffs „soziales Leben“ irgend welchen wissenschaftlichen „Werth“ haben würde, – darnach fragen wir an dieser Stelle keineswegs〈eines〉
g
. Es genügt hier, daß sie ohne Widersinn und ohne dem rein empirischen Wesen des Objekts: „soziales Leben“ etwas zu vergeben, vollziehbar wärehier nicht > an dieser Stelle keineswegs
h
und zugleich doch dem Sinn nach Dasmöglich ist > vollziehbar wäre
i
, was Stammler, wenn er sich selbst „richtig“ verstände,dessen > nach Das
k
allenfalls wollen könnte: die Abgrenzung des Objekts vom Standpunkt der〈will〉 〈wollen kann, am nächsten kommt〉
l
„äußeren Regel“, und zwar der Regel〈„Welt der äußeren Normen“ und〉
m
nicht als empirischer Faktizität, sondern als „Idee“, aus, logisch und sachlich〈natürlich〉
n
wenigstens möglich machen würde〈möglich macht.〉
o
, indemmachte > machen würde
p
das Ineinanderfließen von ideeller „Geltung“ und empirischem „Sein“〈sein〉
q
der „Regel“ beseitigtempirische Existenz > empirischem „Sein“
r
und zugleich diebeseitigte > beseitigt
s
unglückselige Vorstellung, als ob in dem so abgegrenzten Gebiet eine eigne „Welt der Zwecke“〈ganz〉
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oder überhaupt irgend etwas nicht der causalen Betrachtung Unterliegendes, dennoch aber empirisch Existentes gegeben sei, abgeschnitten wäre [617] Stammler verwendet diese Formulierung nicht.
t
.abschneide > abgeschnitten wäre
e
Einfügung vom linken und unteren Blattrand.