MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

II. Anmerkungen der Redaktion des „Archivs für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“ (1906–1908)
(in: MWG I/7, hg. von Gerhard Wagner in Zusammenarbeit mit Claudius Härpfer, Tom Kaden, Kai Müller und Angelika Zahn )
Bände

Anmerkungen der Redaktion des „Archivs für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“

1.

Du Bois, W. E. Burghardt, Die Negerfrage in den Vereinigten Staaten, in: AfSSp, Band 22, Heft 1, 1906, S. 31–79, Anm. der Redaktion zum Beitragstitel, S. 31.

*) Anm. d. Red. Die nachfolgende, ebenso wie eine Reihe anderer neuerer Publikationen von Negern und über die Neger in den Vereinigten Staaten werden in einem der nächsten Hefte von einem der Herausgeber kritisch besprochen werden und es wird sich damit wohl Anlaß ergeben, auch auf einige sachliche Seiten des Problems einzugehen. Inzwischen freuen wira[670]A: wird uns, einem der hervorragendsten wissenschaftlichen Vertreter der amerikanischen Neger Gelegenheit zur Äußerung geben zu können.

[671]

2.

Flesch, Karl, Das Wohnen und das Recht. Zum Entwurf eines preußischen Gesetzes zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse, in: AfSSp, Band 22, Heft 2, 1906, S. 524–533, Anm. der Redaktion zum Beitragstitel, S. 524.

*) Anm. d. Red. Vgl. hierzu den Aufsatz von Rudolf Eberstadt: Der Entwurf eines preußischen Wohnungsgesetzes, seine Vorgeschichte und seine Bedeutung, im XIX. Bande dieses Archivs. – Da dort das Hauptgewicht auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Entwurfs gelegt wird, so hielten wir es für angemessen, an dieser Stelle aus sachkundiger Feder eine Würdigung der rechtlichen Seite des Problems zu bringen.

3.

Peter, Heinrich, Zur Lage der Kellnerinnen im Großherzogtum Baden, in: AfSSp, Band 24, Heft 3, 1907, S. 558–612, Notiz der Redaktion am Ende des Beitrags, S. 612.

Notiz.

Die Redaktion ließ in einem Heft zu dem Thema „Kellnerinnenfrage“ zwei Referenten zu Wort kommen. Denn es bot sich die günstige Gelegenheit, den Forderungen des Statistikers das Urteil der Leiterin der Rechtsschutzstelle zu Heidelberg gegenüberzustellen.3 [671] Gemeint ist der nachfolgende Beitrag von: Jellinek, Camilla, Kellnerinnenelend, in: AfSSp, Band 24, Heft 3, 1907, S. 613–629. Beide Verfasser behandeln das gleiche Problem und doch kommen sie zu Forderungen, die in wichtigen Punkten auseinandergehen. Ein Beweis dafür, wie notwendig es ist, diese Frage von verschiedenen Seiten zu betrachten, um sie der Lösung näher zu bringen.

4.

Lagardelle, Hubert, Die syndikalistische Bewegung in Frankreich. Erster Artikel, in: AfSSp, Band 26, Heft 1, 1908, S. 96–143, Anm. der Redaktion zum Terminus „Arbeitsbörse“, S. 97.

[672]*) Anm.: Die Arbeitsbörsen sind lokale Vereinigungen der am gleichen Orte befindlichen Gewerkvereine der verschiedenen Gewerbe; die nationalen Gewerkschaftsverbände umfassen dagegen die Vereine des gleichen Berufszweiges im ganzen Lande. (Anm. d. R.)

5.

Macrosty, Henry W., Die Vorgeschichte des englischen Streikgesetzes von 1906. (Trade Disputes Act.), in: AfSSp, Band 26, Heft 2, 1908, S. 405–428, Anm. der Redaktion zum Beitragstitel, S. 405.

1) Bekanntlich besitzt England zwei Quellen des geltenden Rechtes: 1. das durch die Gesetzgebung geschaffene („Statute law“) und 2. das durch richterliche Entscheidungen gültig ausgelegte Gewohnheitsrecht („Common law“). – Die rechtsschaffende Kraft des Richters übt aber auch einen ungemein starken Einfluß auf die Gestaltung des Statute Law insofern als die durch richterliche Entscheidung geschaffene Auslegung desselben Gesetzeskraft behält, bis sie eventuell durch eine spätere Entscheidung umgestoßen und ersetzt wird. Daher die fortwährende Zitierung älterer Entscheidungen bei allen gesetzgeberischen und juristischen Diskussionen. Die höchste Instanz für richterliche Entscheidungen bildet das House of Lords.

Wenn also ein englischer Schriftsteller den Ausdruck „law“ (Gesetz) braucht, so kann er – wie es auch in der vorliegenden Abhandlung geschieht – damit ebensowohl ein bestimmtes Gesetz (Statute law) meinen, als auch die durch richterliche Entscheidung festgelegte Auslegung desselben oder endlich das auf gleiche Weise festgelegte Gewohnheitsrecht. (Anm. d. R.)

6.

Zimmermann, Kazimierz, Literatur zur Ostmarkenfrage, in: AfSSp, Band 26, Heft 2, 1908, S. 521–533, Anm. der Redaktion zum Beitragstitel, S. 521.

1) Anm. d. Red. zum Titel. Es schien uns in mehrfacher Hinsicht wertvoll, bevor wir eine Besprechung des Bernhardschen Werkes4[672] Gemeint ist: Bernhard, Ludwig, Das polnische Gemeinwesen im preußischen Staat. – Leipzig: Duncker & Humblot 1907. [673]aus deutscher Feder bringen, einer polnischen Stimme Gelegenheit zu geben, sich darüber vom polnischen Standpunkte aus zu äußern, und dadurch das Material zur Beurteilung der zahlreichen wichtigen Fragen zu vervollständigen, die das Bernhardsche Buch aufwirft. Eine Besprechung der Schrift von einer deutschen Seite, die den polnisch-deutschen Nationalitätenkampf gleichfalls aus der Nähe hat beobachten können, werden wir in einem späteren Hefte bringen.

7.

Vandervelde, Emil, Der Generalstreik, in: AfSSp, Band 26, Heft 3, 1908, S. 539-558, Anm. der Redaktion zum Beitragstitel, S. 539.

1) Dieser Aufsatz erscheint gleichzeitig in der Revue du Mois, Paris. Wir freuen uns dem Führer der sozialistischen Partei Belgiens Gelegenheit geben zu dürfen, sich über die inhaltsreichen Fragen des Generalstreiks und der syndikalistischen Bewegung zu äußern, deren weitere Entwicklung im gleichen Hefte von Prof. H[ubert] Lagardelle, Paris, dem Herausgeber des Mouvement Socialiste vom Standpunkt der französischen Syndikalisten aus geschildert wird.5[673] Gemeint ist: Lagardelle, Hubert, Die syndikalistische Bewegung in Frankreich. II. Die gegenwärtige Lage des Syndikalismus, in: AfSSp, Band 26, Heft 3, 1908, S. 606–648. (Anm. der Redaktion.)