MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[Hausgemeinschaften]
(in: MWG I/22-1, hg. von Wolfgang J. Mommsen, in Zusammenarbeit mit Michael Meyer)
Bände

[108]Editorischer Bericht

Zur Entstehung

Der nachfolgende Text ist in sich abgeschlossen. Eine genaue Datierung des Textes ist nicht möglich. Allerdings spricht viel dafür, ihn einer frühen Bearbeitungsphase von „Wirtschaft und Gesellschaft“ zuzuordnen. Bereits im Stoffverteilungsplan von 1910 hatte Weber ein Kapitel „Wirtschaft und soziale Gruppen“ vorgesehen, das u.a. Abschnitte über Familien- und Gemeindeverbände enthalten sollte.1[108] Abgedruckt als Anhang in MWG II/6, S. 766–774, und mit handschriftlichen Zusätzen in: Winckelmann, Webers hinterlassenes Hauptwerk (wie oben, S. 15, Anm. 1), S. 151–155. Und in dem Abschnitt „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“ wird auf „aus der Hausgemeinschaft emporwachsende, später zu erörternde Gebilde“ verwiesen.2 Vgl. den Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“, oben, S. 96. Den nachstehenden Text über „Hausgemeinschaften“ und die aus ihr hervorgehenden Gemeinschaftsformen, einschließlich des „Oikos“, wird man als Einlösung dieses frühen Programms zu sehen haben. Für eine Datierung der Niederschrift noch auf das Jahr 1910 spricht im übrigen die inhaltliche Nähe der Ausführungen über wirtschaftliche Unternehmungen in Familienbesitz3 Vgl. unten, S. 120. zu analogen Passagen in dem Anfang Januar 1910 entstandenen Artikel „Antikritisches zum ‚Geist‘ des Kapitalismus“.4 Weber, Max, Antikritisches zum „Geist“ des Kapitalismus, in: AfSSp, Band 30, 1910, S. 176–202, hier: S. 189 f. (MWG I/9). Vgl. auch den Brief Max Webers an Paul Siebeck, vor oder am 7. Jan. 1910, MWG II/6, S. 354.

Dafür, daß der Text „Hausgemeinschaften“ nicht nur sehr früh konzipiert, sondern in seiner Substanz bereits auch niedergeschrieben worden ist, spricht die enge Anlehnung an das Buch Marianne Webers „Ehefrau und Mutter“5 Weber, Marianne, Ehefrau und Mutter, erschien 1907. bezüglich der Behandlung des Ehe- und Erbrechts. Die Beispiele, die in dem vorliegenden Text angeführt werden, finden sich fast durchweg bereits in dem Buch Marianne Webers, an dem Max Weber intensiv mitgearbeitet hat6 Vgl. dazu die Bemerkungen in dem Vorwort, Weber, Marianne, Ehefrau und Mutter, [109]S. VIf., sowie den Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 11. Sept. 1906, MWG II/5, S. 156–159. Vgl. auch den Editorischen Bericht zu dem Stichwortmanuskript „Hausverband, Sippe und Nachbarschaft“, unten, S. 287. und von dem er noch im Frühjahr 1910, vermutlich für eine eige[109]ne intensive Benutzung, vom Verlag ein ungebundenes Exemplar erbat.7 Brief Webers an Paul Siebeck vom 1. März 1910, MWG II/6, S. 418. Außerdem ist im Bestand der Vorlesungen über „Agrarpolitik“ bzw. „Agrargeschichte“ ein Stichwortmanuskript überliefert, das den Titel „Haus⟨gemeinschaft⟩verband, Sippe u[nd] Nachbarschaft⟨sverband⟩ trägt.8 Siehe unten, S. 291–327. Es ist mit einiger Sicherheit im Jahre 1906 entstanden. Der erste Teil dieses Stichwortmanuskripts dürfte Max Weber, wie die Übereinstimmung zahlreicher Sachaussagen zeigt, offenbar als Vorlage für den Text „Hausgemeinschaften“ gedient haben. Insbesondere ist in dem nachstehenden Text die dortige Anordnung fast vollständig übernommen worden.9 Vgl. den Editorischen Bericht zu dem Stichwortmanuskript „Hausverband, Sippe und Nachbarschaft“, unten, S. 288 f. In den Grundzügen war Max Weber demnach die Thematik bereits seit längerem präsent.

In einem Brief an Arthur Salz vom Februar 1912 werden die „Hausgemeinschaften“ ausführlich erörtert, ihre Entwicklung als Folge der Auflösung des Hauskommunismus beschrieben und der Einfluß der außerhäuslichen Tätigkeit auf die Hausgemeinschaft angesprochen. Es heißt dort in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Ausführungen in dem nachfolgenden Text, daß eine Hausgemeinschaft „nur dann […] auch innerlich ihre Angehörigen“ bindet, „wenn sie auf unbezweifelbare gemeinsame Aufgaben ausgerichtet ist,“ also eine „,produktive‘ Gemeinschaft“ sei. Aber „nachdem […] Werkstatt, Kontor, Bureau sich von der Familie gelöst haben […] und nachdem unsre moderne Lebenstechnik der Hausgemeinschaft […] ihre ,produktiven‘ Aufgaben entzogen hat, kann sie grade nicht die Form für das Normale, sondern […] nur die Form für das Außer-Weltliche, genauer: des Außer-Alltäglichen, darstellen“ und ist heute etwas „Heiliges für die Einzelnen“.10 Brief Max Webers an Arthur Salz vom 15. oder 22. Febr. 1912, MWG II/7, S. 428–430. Die Formulierung des Briefes deutet darauf hin, daß Weber zu diesem Zeitpunkt bereits eine gefestigte Meinung über die Entwicklung der Hausgemeinschaft gewonnen hatte. Berücksichtigt man, daß er von Anfang 1911 bis Mitte 1912 so stark durch gerichtliche Prozesse in Anspruch genommen war, daß er kaum Zeit für wissenschaftliche Arbeit gefunden haben dürfte,11 Vgl. die Korrespondenz Webers aus den Jahren 1911–1912, in: MWG II/7. Zu den Bearbeitungsphasen von „Wirtschaft und Gesellschaft“ vgl. die Einleitung, oben, S. 20–26. so spricht viel dafür, daß der Text im wesentlichen bis Ende 1910 entstanden ist.

In der Disposition von 1914, die Webers damalige Intentionen wiedergeben dürfte, war eine von den uns überlieferten Texten abweichende Gliede[110]rung in Aussicht genommen. Das 2. Kapitel sollte „Hausgemeinschaften, Oikos, Betrieb“ heißen und das folgende 3. Kapitel „Nachbarschaftsverband, Sippe, Gemeinde“.12[110] GdS, Abt. I, S. X-XI (MWG I/22-6). Offensichtlich hatte Weber damals beabsichtigt, die Ausführungen über die „Nachbarschaftsgemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft und Gemeinde“, „Die Sippe“ und die „Vatergewalt“ aus dem Komplex der „Hausgemeinschaft“ herauszunehmen und beide Abschnitte wesentlich zu erweitern. Vermutlich sollte die Herauslösung des modernen Betriebs aus der Hausgemeinschaft eingehender dargestellt werden, was im vorliegenden Text nur ansatzweise der Fall ist. Weiterhin war beabsichtigt, auf der Grundlage von Nachbarschaftsgemeinschaft und Sippe die Konstituierung politischer Gemeinschaften zu behandeln. Doch ist die entsprechende Umarbeitung unterblieben.

Die Annahme, daß der nachfolgende Text innerhalb der Abfolge von „Wirtschaft und Gesellschaft“ eine vordere Stellung eingenommen hat, wie es durch die inhaltliche Analyse des Textes nahegelegt wird, wird durch die Verweisstruktur gestützt. Es gibt insgesamt sechs Verweise, die aus dem Text herausführen. Einer davon ist ein Rückverweis13 Vgl. unten, S. 124, Anm. 17. auf den Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“. Die anderen Verweise, die dem Wortlaut nach Vorverweise darstellen, lassen sich in den Texten zu den „Religiösen Gemeinschaften“ und zur „Herrschaft“ auflösen.14 Vgl. unten, S. 114, Anm. 2, S. 125, Anm. 19, S. 131, Anm. 26, S. 151, Anm. 68 und S. 161, Anm. 92. Umgekehrt finden sich innerhalb von „Wirtschaft und Gesellschaft“ neun Verweise, die nur in dem nachfolgenden Text aufzulösen sind. In den „Religiösen Gemeinschaften“ wird an zwei Stellen darauf verwiesen, daß schon dargelegt worden sei, daß die Hausgemeinschaft eine „Quelle“ der Tischgemeinschaft sei bzw. daß die „brüderliche Nothilfe“ aus dem Nachbarverband stamme.15 Weber, Religiöse Gemeinschaften, MWG I/22-2, S. 170, 371. Der Hinweis im „Recht“ auf die Trennung der „Einzelvermögen“ von dem „Gesamtvermögen“ der Familie, „wie wir dies als Folge geschäftlicher Zersetzung der Brüderlichkeit früher kennenlernten“, bezieht sich eindeutig auf den nachstehenden Text. Gleiches gilt für Webers Aussage: „wir sahen“, daß das „Recht der offenen Handelsgesellschaften […] direkt die rationale Fortbildung der hausgemeinschaftlichen Beziehung für Zwecke des kapitalistischen Betriebes“ sei.16 WuG1, S. 439 f. (MWG I/22-3). In der „Stadt“ wird mit dem „schon bekannten ,Männerhaus‘“ und den Ergasterien, von denen „schon früher die Rede gewesen“ ist,17 Weber, Die Stadt, MWG I/22-5, S. 180, Anm. 130 und S. 258, Anm. 172. auf Themen verwiesen, die u. a. auch im nachfolgenden Kapitel behandelt werden. Wiederum eindeutig auf den [111]nachstehenden Text beziehen sich die zwei Hinweise in der „Herrschaft“, daß „wir […] früher, bei der Besprechung der Hausgemeinschaft“ deren „urwüchsigen Kommunismus“ gesehen haben und „als Gegenpol […] des aus der Erwerbswirtschaft des Hauses […] sich aussondernden kapitalistischen ,Betriebs‘ […] den Oikos“ kennenlernten.18[111] WuG1, S. 681 f. (MWG I/22-4). Ein Vorverweis ist in dem Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“ vorhanden.19 Vgl. oben, S. 96, Anm. 29. Insgesamt ergibt sich, daß der vorliegende Text mit fast allen anderen Teilen von „Wirtschaft und Gesellschaft“ durch Verweise verbunden ist und daß ihm innerhalb der Manuskripte von Max Webers Beitrag zum „Grundriß der Sozialökonomik“ eine zentrale Stellung zukam.

Zur Überlieferung und Edition

Ein Manuskript ist nicht überliefert. Im Bestand der Vorlesungen über „Agrarpolitik“ bzw. „Agrargeschichte“ ist allerdings ein Stichwortmanuskript vorhanden, das mit „Haus⟨gemeinschaft⟩verband, Sippe u[nd] Nachbarschaft⟨sverband⟩“ überschrieben ist.20 GStA Berlin, I. HA, NI. Max Weber, Rep. 92, Nr. 31, Band 2, BI. 289–303; unten, S. 291–327, ediert. Die ersten Seiten dieses Stichwortmanuskripts21 Ebd., BI. 289–295, unten, S. 291–302. haben offenbar als Vorlage für die „Hausgemeinschaften“ gedient. Weber hat sie bei der Niederschrift des Textes in ihrer dortigen Anordnung fast vollständig übernommen.22 Vgl. den Editorischen Bericht zu „Hausverband. Sippe und Nachbarschaft“, unten, S. 288 f.

Der Edition wird die von Marianne Weber und Melchior Palyi veröffentlichte Fassung zugrunde gelegt, die in dem Handbuch: Grundriß der Sozialökonomik, Abteilung III: Wirtschaft und Gesellschaft, 2. Lieferung. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1921, S. 194–215, erschienen ist (A).

Der in der Erstauflage mitgeteilte Titel dieses Textes „Typen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung“ ist von den Erstherausgebern eingeführt worden. Dies geht aus einem Brief des Verlags an Marianne Weber hervor, in dem der nachstehende Text noch als 4. Kapitel „Hausgemeinschaften und Nachbarverband“ tituliert ist.23 Vgl. den Brief Oskar Siebecks an Marianne Weber vom 29. März 1921, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Wahrscheinlich wurde der Titel im Zuge der Drucklegung in Anlehnung an die Überschrift zu Kapitel III „Die Typen der Herrschaft“ in der ersten Lieferung von „Wirtschaft und Gesellschaft“ noch verändert.24 WuG1, S. 122–176 (MWG I/23). Daß der Titel „Typen der Vergemeinschaftung und [112]Vergesellschaftung“ für den vorliegenden Text viel zu weit gefaßt war, hat schon Marianne Weber gesehen. Sie hat ihn unter Inkaufnahme einer Verdoppelung auch dem von ihr zusammengestellten „Zweiten Teil“ von „Wirtschaft und Gesellschaft" vorangestellt.25[112] WuG1, S. 181–600; vgl. den Brief Marianne Webers an Oskar Siebeck vom 20. Okt. 1921 und den Brief Wilhelm Siebecks an Marianne Weber vom 24. Okt. 1921, VA Mohr/ Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Nachweislich werden im vorliegenden Text „Vergesellschaftungen“ jedoch nicht behandelt. Weber benutzt den Begriff zwar insgesamt an acht Stellen, jedoch nur als Hinweis auf die Entwicklung verschiedener Gemeinschaftsformen.26 Vgl. unten, S. 124 f., 128, 147, 151. Der Begriff „Vergemeinschaftung“ als solcher wird nur ein einziges Mal verwendet.27 Vgl. unten, S. 115. In Anlehnung an den Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 30. Dezember 1913, in dem von Gemeinschaftsformen „von der Familie und Hausgemeinschaft zum Betrieb“ die Rede ist,28 Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 30. Dez. 1913, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 (MWG II/8). wird dem nachfolgenden Text der Titel „Hausgemeinschaften“ vorangestellt. Obwohl dieser Titel bei Weber belegt ist, wird er, weil seine Verwendung an dieser Stelle nicht als gesichert angesehen werden kann, als Herausgeberrede in eckige Klammern gesetzt. Der von den Erstherausgebern verwendete Titel wird im textkritischen Apparat mitgeteilt.

Die Paragraphen- bzw. Zwischentitel dieses Textes können angesichts der weitreichenden Einwirkung der Erstherausgeber auf die Gestaltung der Titel innerhalb von „Wirtschaft und Gesellschaft“ nicht als authentisch gelten. Sie sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls von den Erstherausgebern eingeführt worden.29 Vgl. die Einleitung, oben, S. 60–65. Für den Text „Hausgemeinschaften“ läßt sich durch einen Vergleich mit dem Stichwortmanuskript „Hausverband, Sippe und Nachbarschaft“ ein zu WuG1 alternatives Gliederungsschema erkennen. Dort sind die Passagen über die Entstehung der Hausgemeinschaft, der Nachbarschaft und der Sippe in vier Punkte untergliedert, an die sich als 5. Gliederungspunkt eine Darstellung des Stammes anschließt. Diese Abschnitte sind nur teilweise mit Überschriften versehen.30 Vgl. das Stichwortmanuskript, unten, S. 291, Zeile 6 bis S. 295, Zeile 6. Die Darstellungen des „Verhältnis[ses] zwischen: Haus, Dorf, Mark, Sippe, Stamm“ sind nicht mehr in die Numerierung einbezogen und anders als in „Wirtschaft und Gesellschaft“ von der „Entstehung“ der Sippe getrennt. Schließlich ist die Herausbildung des „Betriebs“ und des „Oikos“ aus der Hausgemeinschaft unter der Überschrift „Entwicklung der Hausgemeinschaft“ zusammengefaßt.31 Vgl. ebd., unten, S. 297–302.

[113]Der hier mitgeteilte Text war in der ersten Auflage von „Wirtschaft und Gesellschaft“ in insgesamt sieben Paragraphen gegliedert. Die dort aufgeführten Überschriften „§ 5. Beziehungen zur Wehr- und Wirtschaftsverfassung. Das ,eheliche Güterrecht‘ und Erbrecht.“ sowie „§ 6. Die Auflösung der Hausgemeinschaft: Änderungen ihrer funktionellen Stellung und zunehmende ,Rechenhaftigkeit‘. Entstehung der modernen Handelsgesellschaften“ haben den Charakter von Inhaltsangaben und sind darüber hinaus inhaltlich irreführend. In den in der ersten Auflage als § 5 bezeichneten Passagen wird die fortschreitende „Abschwächung“ der anfänglich „schrankenlosen Vatergewalt“ in der Hausgemeinschaft behandelt sowie deren Ursachen, die in der Militärverfassung und in ökonomischen Konstellationen zu suchen sind, des Näheren erörtert. Außerdem wird die mehrere Zwischenstufen durchlaufende Herausbildung der „legitimen“ Ehe dargestellt. Das eheliche Güter- und Erbrecht findet dagegen nur marginale Erwähnung. Der Titel des § 6 der ersten Auflage dürfte auf das Bedürfnis der Erstherausgeber zurückgehen, diesen frühen Text im Hinblick auf die „Zweiteilungsthese“ zu modernisieren. Von Handelsgesellschaften im engeren Sinn des Wortes ist dort jedoch überhaupt nicht die Rede, sondern nur von ganz unterschiedlichen wirtschaftlichen Unternehmungen, die aus Familienbetrieben hervorgehen. Darüber hinaus beschreibt der in der ersten Auflage mit „§ 7. Die Entwicklung zum ,Oikos‘“ überschriebene Abschnitt eine alternative Entwicklungslinie der Auflösung der Hausgemeinschaft, die aber für Weber nicht zwangsläufig war, sondern gleichsam nur eine unter vielen darstellte. Der Begriff „Entwicklung“, den die Erstherausgeber bei der Titelgestaltung verwendet haben, suggeriert indessen eine gewisse Zwangsläufigkeit.

Es ist, wie bereits dargelegt wurde, davon auszugehen, daß es in den nachgelassenen Manuskripten der Texte über die „Gemeinschaften“ überhaupt keine Paragraphentitel gegeben hat.32[113] Vgl. die Einleitung, oben, S. 63 f. Dies ergibt sich auch aus der fragwürdigen Formulierung der Mehrzahl der in der Erstausgabe befindlichen Überschriften. Daher wird hier auf die Wiedergabe der Paragraphentitel verzichtet; die Überschriften der ersten Auflage von „Wirtschaft und Gesellschaft“ werden jedoch im textkritischen Apparat mitgeteilt. Die Paragraphengliederung als solche wird durch Leerzeilen optisch kenntlich gemacht. Eine Zählung der Einzelabschnitte erfolgt nicht.

Die Anmerkungen der Erstherausgeber werden im fortlaufenden Text nicht berücksichtigt, hingegen im textkritischen Apparat mitgeteilt. Die Emendationen stützen sich teilweise auf Änderungen, die bereits Johannes Winckelmann (Hg.), Max Weber. Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1985, vorgenommen hat.