MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

Ethnische Gemeinschaften
(in: MWG I/22-1, hg. von Wolfgang J. Mommsen, in Zusammenarbeit mit Michael Meyer)
Bände

[162]Editorischer Bericht

Zur Entstehung

In dem Text über die verschiedenen Formen ethnischen Gemeinsamkeitsglaubens und die subjektiven Komponenten des Begriffs Nation finden sich keine konkreten Anhaltspunkte, die eine Datierung zulassen. Wie dem Stoffverteilungsplan von 1910 entnommen werden kann, hatte Max Weber dem Verleger in Aussicht gestellt, neben dem Hauptartikel „Wirtschaft und Gesellschaft“ zusätzlich mehrere kleinere Beiträge zu übernehmen, von denen einer die Bezeichnung „Wirtschaft und Rasse“ tragen sollte.1[162] Abgedruckt in MWG II/6, S. 766–774, sowie Winckelmann, Webers hinterlassenes Hauptwerk (wie oben, S. 15, Anm. 1), S. 151–155. Allerdings wollte er diese Abschnitte nur dann selbst liefern, wenn er dafür keine anderen geeigneten Mitarbeiter würde gewinnen können.2 Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 1. Mai 1910, MWG II/6, S. 484 f. Über das Kapitel „Wirtschaft und Rasse“ verhandelte er 1910 mit Franz Eulenburg, wurde mit diesem aber nicht einig.3 Brief Max Webers an Robert Michels vom 9. Jan. 1911, MWG II/7, S. 26 f. Schließlich übernahm Robert Michels im Sommer 1911 die Bearbeitung dieses Abschnittes; sein Beitrag „Wirtschaft und Rasse“ ist dann 1914 im „Grundriß der Sozialökonomik“ erschienen.4 Brief Max Webers an Robert Michels vom 29. Juli 1911, ebd., S. 254 f. Michels' Beitrag ist erschienen in: Grundriß der Sozialökonomik. Abt. II: Die natürlichen und technischen Beziehungen der Wirtschaft. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1914, S. 97–102.

Doch gibt es einigen Anlaß zu vermuten, daß Weber vor der Übernahme des Beitrags über „Wirtschaft und Rasse“ durch Michels selbst an dieser Thematik gearbeitet und gegebenenfalls Teile davon später in sein Manuskript über die „Ethnischen Gemeinschaften“ übernommen hat. Es ist demgemäß davon auszugehen, daß bereits 1910 die Absicht bestanden hat, im Rahmen von „Wirtschaft und Gesellschaft“ auch die ethnischen Gemeinschaften zu behandeln. In dem Text „Machtprestige und Nationalgefühl“, der bereits 1910 oder in der ersten Hälfte des Jahres 1911 entstanden sein dürfte, findet sich ein allerdings unspezifischer Rückverweis auf den Abschnitt über „ethnische Gemeinschaften“.5 Vgl. den Text „Machtprestige und Nationalgefühl“, unten, S. 244, Anm. 41. Dort wird darauf verwiesen, daß [163]das ethnische Gemeinsamkeitsgefühl ebenso wie jenes der „Nation“ aus verschiedenen Quellen, keineswegs nur aus jener der Abstammungsgemeinschaft heraus zu entstehen pflegt. Dieser Sachverhalt findet in dem Text über „Ethnische Gemeinschaften“ im Zusammenhang mit der Entstehung des ethnischen Gemeinsamkeitsglaubens ausführliche Behandlung; die sachliche Übereinstimmung der Argumentation beider Texte ist bemerkenswert hoch.6[163] Vgl. unten, S. 174 f., sowie den Text „Machtprestige und Nationalgefühl“, unten, S. 242–244.

Im selben Zusammenhang findet sich im nachstehenden Text ein Rückverweis auf eine Passage über die Umdeutung einer rationalen Vergesellschaftung in persönliche Gemeinschaftsbeziehungen,7 Vgl. unten, S. 175, Anm. 11. der innerhalb von „Wirtschaft und Gesellschaft“ nur bedingt einen tauglichen Bezugspunkt findet,8 Vgl. den Text „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“, oben, S. 91. Dort wird wiederum auf eine vorherige Stelle verwiesen. sich jedoch auf den nicht überlieferten Abschnitt über „Kategorien der wirtschaftlichen Ordnungen“, der, wie wir vermuten, ursprünglich den Anfang des älteren Manuskripts von „Wirtschaft und Gesellschaft“ gebildet hat, bezogen haben dürfte. Doch läßt sich dies nicht mit Sicherheit nachweisen.9 Vgl. den Editorischen Bericht zu „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“, oben, S. 72. Ein weiterer, bedingt möglicher Bezugspunkt findet sich in Weber, Kategorienaufsatz, S. 275.

Über die Existenz objektiver Kriterien, welche die Zugehörigkeit von Menschen zu einer Rasse konstituieren, gab es auf dem Ersten Deutschen Soziologentag im Oktober 1910 eine Diskussion zwischen Max Weber und Alfred Ploetz, in deren Verlauf sich Weber ausdrücklich gegen die Annahme ausgesprochen hat, es bestünden „nebeneinander bestimmte Rassen in irgend einem rein empirisch durch Merkmale bestimmbaren Sinn.“10 Vgl. Weber, Max, Diskussionsbeitrag zu dem Vortrag von Alfred Ploetz „Die Begriffe Rasse und Gesellschaft und einige damit zusammenhängende Probleme“, in: Verhandlungen des Ersten Deutschen Soziologentages vom 19.–22. Oktober 1910 in Frankfurt a.Μ. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1911, S. 151–157, Zitat: S. 153 (MWG I/12). Zu Webers Rassebegriff siehe Ay, Karl-Ludwig, Max Weber und der Begriff der Rasse, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden, 3. Jg., 1993, S. 189–218. Vielmehr hat er in diesem Zusammenhang die subjektiven Faktoren, welche für die Entstehung eines „ethnischen Gemeinsamkeitsglaubens“ maßgeblich sind, angesprochen; diese bilden den Gegenstand des nachfolgenden Textes. Man darf demnach annehmen, daß die entsprechenden Passagen des hier mitgeteilten Textes in dieser Zeit entstanden sind.

Die Thematik der Konstituierung der „Nation“ durch ethnische Faktoren, die in der zweiten Hälfte des nachstehenden Textes behandelt wird, zog im Zuge der Vorbereitung des Zweiten Deutschen Soziologentages, der vom [164]20. bis 22. Oktober 1912 in Berlin stattfand, erhebliches Interesse Max Webers auf sich. Über das von Ferdinand Tönnies vorgeschlagene Thema eines Hauptreferats über „Die Begriffe Volk und Nation im Zusammenhang mit Rasse, Sprache, Staat“ entwickelte sich eine kontroverse Korrespondenz. Die Befürchtung Georg Simmels, die Diskussion könnte sich an einer Definition dieser Begriffe festfahren,11[164] Vgl. Brief von Ferdinand Tönnies an den Vorstand der DGS vom 5. Nov. 1911, Abschrift masch.; SHLB Kiel, NI. Ferdinand Tönnies, Cb 54.61: 1.1.54; sowie den Brief Georg Simmels an den Vorstand der DGS vom 10. Nov. 1911, Abschrift masch., ebd., Cb 54.61: 1.1.49 (auszugsweise wiedergegeben in MWG II/7, S. 362). hielt Max Weber am 18. November 1911 in einem Schreiben an Hermann Beck für nicht durchschlagend. Er betonte, er würde in der Debatte seinerseits nicht den „toten Weg ,Definition‘“ beschreiten wollen, und „sehr leicht die Sache auf sachliche Probleme lenken helfen können“.12 Vgl. den Brief Max Webers an Hermann Beck vom 18. Nov. 1911, MWG II/7, S. 362 f. Im weiteren Verlauf der Vorbereitungen des zweiten Soziologentages lehnte Max Weber im März 1912 die Übernahme eines Vortrags über die verschiedenen Definitionsversuche des Nationsbegriffs mit der Begründung ab, daß sein Bruder Alfred Weber bereits einen Beitrag übernommen habe und nach seiner Ansicht Brüder nicht auf der gleichen Veranstaltung als Referenten auftreten sollten. Ansonsten wäre er bereit gewesen, die „staatliche Gemeinschaft, Sprachgemeinschaft, Abstammungs- und ethnische Gemeinschaft, ,Kultur‘-Gemeinschaft“ in ihrer Beziehung zum Nationsbegriff zu behandeln, „ohne sich für eine dieser Bedeutungen als die ,eigentliche‘ zu entscheiden“. Er sei imstande, eine „rein sachliche, jede Polemik meidende Darlegung“ der verschiedenen Definitionsansätze von „Nation“ zu leisten, wie er sie in dem nachstehenden Text dann vorgelegt hat.13 Vgl. Brief Max Webers an den Vorstand der DGS, nach dem 21. März 1912, MWG II/7, S. 483 f.

Demgemäß ist davon auszugehen, daß sich Weber spätestens im Winter 1911/1912 zumindest konzeptionell auch mit dem Zusammenhang von Nation und ethnischen Gemeinschaften beschäftigt hatte und zu entsprechenden Erkenntnissen gekommen war. Die Passagen des Textes „Ethnische Gemeinschaften“, in denen diese Gesichtspunkte untersucht werden, dürften in zeitlicher Nähe zu dem erwähnten Briefwechsel über die mögliche Behandlung des Themas auf dem zweiten Soziologentag niedergeschrieben worden sein, möglicherweise noch vor dem Soziologentag.

Die Anordnung des Textes im Rahmen der Manuskripte von „Wirtschaft und Gesellschaft“ ist eindeutig zu bestimmen. Weber schrieb im Dezember 1913 an Paul Siebeck, daß er die Absicht habe, „alle großen Gemeinschaftsformen zur Wirtschaft in Beziehung“ zu setzen, „von der Familie und [165]Hausgemeinschaft zum Betrieb, zur Sippe, zur ethnischen Gemeinschaft, zur Religion“.14[165] Vgl. den Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 30. Dez. 1913, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 (MWG II/8). Diese Positionierung des Textes „Ethnische Gemeinschaften“ entspricht der Anordnung eines Abschnitts „Ethnische Gemeinschaftsbeziehungen“ in der Disposition von 1914 hinter den Abschnitten „Hausgemeinschaft, Oikos, Betrieb“ bzw. „Nachbarschaftsverband, Sippe, Gemeinde“.15 GdS, Abt. I, S. X–XI (MWG I/22-6); zur Titelfrage der Kapitel 2 bzw. 3 der Disposition von 1914 vgl. den Editorischen Bericht zu „Hausgemeinschaften“, oben, S. 109 f. Die aus dem Text herausführenden Verweise – drei Rückverweise auf „Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften im allgemeinen“16 Vgl. unten, S. 169, Anm. 2, S. 170, Anm. 4, S. 173, Anm. 10. und vier Vorverweise auf „,Klassen‘, ,Stände‘ und ,Parteien‘“ bzw. auf das „Recht“ und die „Herrschaft“17 Vgl. unten, S. 169, Anm. 3, S. 176, Anm. 15, S. 178, Anm. 19, S. 179, Anm. 22. – stützen die Zuordnung der „Ethnischen Gemeinschaften“ im Anschluß an die „Hausgemeinschaften“.

Allerdings wirft die doppelte Behandlung des Gegenstandes „Nation“ innerhalb der Manuskripte für Webers Beitrag zum „Grundriß der Sozialökonomik“ Probleme der Zuordnung auf. Der Text „Machtprestige und Nationalgefühl“ ist vermutlich früher entstanden, aber, wie aus dem Rückverweis auf die „ethnischen Gemeinschaften“ geschlossen werden kann, innerhalb des Textkonvoluts nachgeordnet. Es ist zu vermuten, daß Weber im Zuge der Vorbereitung seines Beitrags „Wirtschaft und Gesellschaft“ für den Druck die entsprechenden Ausführungen aus den „Ethnischen Gemeinschaften“ mit den einschlägigen Passagen des Textes „Machtprestige und Nationalgefühl“ zu einem eigenständigen Abschnitt „Die Nation“ zusammengeführt hätte. In Kapitel 7 der Disposition von 1914 „Der politische Verband. Die Entwicklungsbedingungen des Rechts. Stände. Klassen. Parteien. Die Nation“18 Vgl. GdS, Abt. l, S. X–XI (MWG I/22-6). war ein eigener Abschnitt dafür vorgesehen. Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, daß das Thema der „Nation“ innerhalb von „Wirtschaft und Gesellschaft“ an zwei verschiedenen Stellen abgehandelt werden sollte. Daher ist davon auszugehen, daß der hier mitgeteilte Text eine frühe Fassung dieses geplanten Abschnittes darstellt und in dieser Form spätestens seit 1914 nicht mehr für die Aufnahme in den Grundrißbeitrag vorgesehen war.

Zur Überlieferung und Edition

Ein Manuskript ist nicht überliefert. Dem Druck wird die von Marianne Weber und Melchior Palyi veröffentlichte Fassung zugrunde gelegt, die in dem Handbuch: Grundriß der Sozialökonomik, Abteilung III: Wirtschaft und Ge[166]sellschaft, 2. Lieferung. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1921, S. 216–226, erschienen ist (A).

Im Hinblick auf die wohl beabsichtigte, dann aber nicht mehr ausgeführte Überarbeitung der Passagen über die „Nation“ kann der in der Disposition von 1914 genannte Titel „Ethnische Gemeinschaftsbeziehungen“ sich nicht auf den hier mitgeteilten Text beziehen. Hier wird daher auf den von Weber zuvor in einem Brief an Paul Siebeck vom 30. Dezember 1913 verwendeten Titel „Ethnische Gemeinschaften“ zurückgegriffen; er darf ebenfalls als eindeutig von Weber autorisiert gelten.19[166] Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 30. Dez. 1913, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 (MWG II/8).

Die Paragraphentitel dieses Textes können angesichts der weitreichenden Einwirkung der Erstherausgeber auf die Gestaltung der Titel innerhalb von „Wirtschaft und Gesellschaft“ nicht als authentisch gelten. Sie sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Erstherausgebern eingefügt worden.20 Vgl. die Einleitung, oben, S. 60–65. Der hier mitgeteilte Text war in der ersten Auflage von „Wirtschaft und Gesellschaft“ in vier Paragraphen untergliedert. Die von den Erstherausgebern gewählten Titel sind durchweg irreführend. Der Titel „§ 1. Die ,Rasse‘“ suggeriert, daß Weber die biologische Konstituierung von Rassen behandelt, während das genaue Gegenteil der Fall ist. Weber führt in diesem Abschnitt den Nachweis, daß bei der Konstituierung von „Rassenzugehörigkeit,“ so der Webersche Begriff,21 Vgl. unten, S. 168. subjektive Faktoren entscheidend sind und angenommene Andersartigkeit als rassische Verschiedenheit gedeutet wird. Nur bei der Bildung von Konnubialgemeinschaften wird eingeräumt, daß „auch rassenmäßige, also durch Abstammungsgemeinschaft bedingte Momente eine Rolle spielen.“22 Vgl. unten, S. 169.

Bei der Gestaltung des Titels „§ 2. Entstehung der ,Rassen‘merkmale“ ist den Erstherausgebern ebenfalls ein Fehler unterlaufen, weil der Begriff „Rassenmerkmale“ beinhaltet, daß ein ethnischer Gemeinsamkeitsglaube regelmäßig durch objektive Faktoren konstituiert wird. Hingegen wird in dem Textabschnitt dargelegt, daß eine ethnische Gemeinschaft vielmehr durchweg subjektiv konstituiert wird, selbst dann, wenn objektive Faktoren dabei mitspielen, wie z. B. die Hautfarbe. Daß die Sprachgemeinschaft und der historisch bedingte Habitus der Lebensführung zu jenen Faktoren gezählt werden, die einen ethnischen Gemeinsamkeitsglauben bewirken, zeigt vielmehr, daß Weber die Existenz objektiver Rassenmerkmale gerade ablehnt.

[167]Auch der Titel „§ 3. Verhältnis zur politischen Gemeinschaft“ stammt mit Sicherheit von den Erstherausgebern. In diesem Textteil wird ausschließlich die Funktion des subjektiv bedingten ethnischen Gemeinsamkeitsglaubens für politische Gemeinschaften, Stammes- bzw. Staatsgebilde beschrieben, also die vermeintlich ethnischen Komponenten politischer Gemeinschaften.

Im mit „§ 4. ‚Nation‘ und ‚Volk‘“ betitelten Abschnitt wird der Begriff „Volk“ eingangs erwähnt, als „Volk“ im landläufig ethnischen Sinne. Ansonsten kommt er nur noch einmal im Zusammenhang mit der „Heldensage primitiver Völker“ vor und ist keinesfalls Gegenstand der Erörterungen. Zwar ist die Thematik „Nation und Volk“ im zeitgenössischen Kontext belegt, als eine von Ferdinand Tönnies im Vorfeld des 2. Soziologentages geprägte Formulierung,23[167] Brief von Tönnies an den Vorstand der DGS vom 5. Nov. 1911 (wie oben, S. 164, Anm. 11). jedoch vermied Weber in dem einschlägigen Schriftwechsel den Begriff „Volk“, eben weil dieser eine objektive Gemeinschaftszusammengehörigkeit suggeriert, welche er für verfehlt hielt.24 Vgl. den Brief Max Webers an den Vorstand der DGS, nach dem 21. März 1912, MWG II/7, S. 483 f.

Es ist davon auszugehen, daß es in den nachgelassenen Manuskripten zu den Texten über die „Gemeinschaften“ überhaupt keine Paragraphentitel gegeben hat.25 Vgl. die Einleitung, oben, S. 63 f. Dies ergibt sich auch aus der fragwürdigen Formulierung der Mehrzahl der in der Erstausgabe befindlichen Überschriften. Daher wird hier auf die Wiedergabe der Paragraphentitel verzichtet; die Überschriften der ersten Auflage von „Wirtschaft und Gesellschaft“ werden jedoch im textkritischen Apparat mitgeteilt. Die Paragraphengliederung als solche wird durch Leerzeilen optisch kenntlich gemacht. Eine Zählung erfolgt nicht.

Die Anmerkungen der Erstherausgeber werden im fortlaufenden Text nicht berücksichtigt, hingegen im textkritischen Apparat wiedergegeben. Die Emendationen stützen sich teilweise auf Änderungen, die bereits Johannes Winckelmann (Hg.), Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1985, vorgenommen hat.