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MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[601]Anhang: Korrekturfahnen zur 1. Lieferung

Vorbemerkung

In der Folge werden die Korrekturfahnen wiedergegeben, die vor dem endgültigen Ausdruck der 1. Lieferung von Max Webers „Wirtschaft und Gesellschaft“ entstanden. Einige dieser Korrekturfahnen, die unter Umständen bereits Resultat mehrerer Korrekturvorgänge waren, enthalten Korrekturen von Max Webers Hand, einige tragen hingegen keine Bearbeitungsspuren. Die Korrekturfahnen sind unvollständig überliefert. Sie betreffen verschiedene Phasen der Drucklegung, die erschlossen werden mußten. Insgesamt sind Korrekturfahnen zu vier Passagen des Textes letzter Hand überliefert, drei zu Kapitel II, eine zu Kapitel III. Sie stammen aus der Zeit von Anfang Februar bis Ende Mai 1920. Die erste erhaltene Fahne ist mit 4. Februar 1920, die letzte mit 27. Mai 1920 datiert (jeweils ausweislich des Stempels der Druckerei). Daß es noch spätere Korrekturfahnen gab, ist zwar nicht gänzlich auszuschließen, doch unwahrscheinlich. Weber erkrankte wenige Tage nach dem 27. Mai und starb am 14. Juni. Wir wissen, daß die Korrekturfahnen mehrere Male zwischen ihm und dem Verlag hin und her gingen. Wie im Editorischen Bericht ausgeführt, nutzte Weber den Druckvorgang dazu, seinen Text zu präzisieren und auch noch zu erweitern.
1
[601]Editorischer Bericht, oben, S. 85–91.
Die Korrekturfahnen geben einen Einblick in diesen Prozeß.
2
Besonders sichtbar wird dies anhand einer hinzugefügten handschriftlichen Seite 75a1, unten, S. 668 f. (auch als Faksimile), dem Exkurs zu Georg Friedrich Knapp, unten, S. 689–696, oder der nachträglich eingefügten Petitdruckpassage, unten, S. 715 mit textkrit. Anm. p.
Außer für die Rekonstruktion der Textgenese sind sie hilfreich, um den Autorisierungsgrad der 1. Lieferung zu bestimmen. Wie im Editorischen Bericht dargelegt, ergeben sich dadurch Anhaltspunkte für Texteingriffe nach Webers Tod.
3
Editorischer Bericht, oben, S. 99–101. Das Fehlen der inhaltsbezogenen Kolumnentitel in den überlieferten Korrekturfahnen hatte Konsequenzen für die Erstellung eines neuen Inhaltsverzeichnisses durch die Editoren, vgl. dazu oben, S. 102.
Die Korrekturfahnen gehören überwiegend zu Kapitel II. Zu Kapitel I und Kapitel IV sind keine überliefert, bei Kapitel III nur zu einer kurzen Passage, wobei die Fahne den Druckereistempel mit dem Datum „23 APR. 1920“ trägt. Wie im Editorischen Bericht dargelegt, bestätigte der Verlag nach Webers Tod, dieser habe den gesamten Textbestand der 1. Lieferung „mindestens [602]einmal“ Korrektur gelesen.
4
[602]So die Information von Werner Siebeck an Marianne Weber im Brief vom 8. Oktober 1920, oben, S. 97 f. mit Anm. 14.
Die Bogen 1 bis 3, also die Seiten 1 bis 48, wurden noch zu Webers Lebzeiten ausgedruckt.
5
Dazu der Editorische Bericht, oben, S. 88 f. Die Korrekturfahnen zu Bogen 3 sind überliefert und werden unten, S. 607–636, unter der Sigle K3 wiedergegeben.
Die Korrekturfahnen zu Kapitel II lassen sich in drei Gruppen gliedern: 1) Zu den Seiten 33 bis 65 (§§ 1 bis 16) gibt es sechs Konvolute, 2) zu den Seiten 80 bis 89 (§§ 24 bis 27) drei, die aber nicht zusammenhängen, 3) zu den Seiten 109 bis 121 („Exkurs über die staatliche Theorie des Geldes“ von Georg Friedrich Knapp und §§ 37 bis 41) ein Konvolut. Welche Korrekturfahnen überliefert sind und wie die Editoren den Korrekturprozeß rekonstruierten, ist den Beschreibungen der Korrekturfahnen zu entnehmen, die den Konvoluten vorangestellt sind (1 bis 4).
Abgedruckt ist der oben edierte Text, ursprünglich erschienen in: Wirtschaft und Gesellschaft. I Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte. Erster Teil (Grundriß der Sozialökonomik, Abteilung III). – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1921 (A), und zwar nur jene Passagen, zu denen Korrekturfahnen überliefert sind, also die Seiten 220 bis 303 (= A 33 bis 65), die Seiten 340 bis 365 (= A 80 bis 89), die Seiten 415 bis 447 (= A 109 bis 121) und die Seiten 557 bis 568 (= A 163 bis 168). Die Korrekturfahnen befinden sich im Verlagsarchiv Mohr Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 (K3)
6
Die Korrekturfahnen zu Bogen 3 mit Webers eigenhändigen Zusätzen sowie die Druckseiten zu Bogen 3 sind im Deponat des Verlages dem Brief von Werner Siebeck an Marianne Weber vom 8. Oktober 1920 nachgeordnet. Darin wird die Frage der nicht übernommenen Korrekturen thematisiert. Zum Brief vgl. den Editorischen Bericht, oben, S. 97 f. mit Anm. 14.
und, in Gestalt von zehn Einzelkonvoluten, in der Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf (K, K1, K2). Letztere waren im Besitz von Else Jaffé, die sie Wolfgang J. Mommsen schenkte.
7
Wolfgang J. Mommsen bewahrte die Korrekturfahnen in sieben Umschlägen auf, die er beschriftete. Bei den Recherchen für seine Dissertation „Max Weber und die deutsche Politik 1890–1920“ (Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1959) befragte er auch Else Jaffé als Zeitzeugin und erhielt die Korrekturfahnen von ihr. Vgl. dazu Brief von Wolfgang J. Mommsen an Johannes Winckelmann vom 23. Okt. 1974, Nl. Winckelmann, BAdW München, Nr. 460.
Die Korrekturfahnen werden von den Editoren entsprechend den Druckereiausgangsstempeln in eine zeitliche Abfolge gebracht und dem gedruckten Text der 1. Lieferung zugeordnet.
8
Vgl. dazu: Übersicht über die überlieferten Korrekturfahnen zur 1. Lieferung, unten, S. 603.
Es lassen sich bis zu drei Korrekturphasen rekonstruieren. Die zusammengestellten Korrekturfahnen sind pro Texteinheit in zeitlicher Folge als K1 (die ältesten), K2 und K3 sigliert. Ist pro Texteinheit nur eine Korrekturfahne überliefert, wird diese als K sigliert. Außer dem Stem[604]pel der Druckerei tragen die Korrekturfahnen auch Bemerkungen des Verlags wie „Korrektur“, „Revision“ oder „Superrevision“. Diese bieten für die Rekonstruktion der Abfolge zwar Anhaltspunkte, können aber wegen der sich überschneidenden und teilweise neu einsetzenden Korrekturvorgänge für die Bezeichnung der Konvolute nicht einfach übernommen werden.
Die Abweichungen der Korrekturfahnen vom edierten Text werden im textkritischen Apparat nachgewiesen, dabei beginnt die Zählung der textkritischen Anmerkungen mit jeder Seite des edierten Textes (A 34, A 35 etc.) neu. Die Paginierung der Korrekturfahnen wird als K1 67, K2 75 etc. wiedergegeben, zur besseren Vergleichbarkeit läuft die Paginierung des oben edierten Textes am Rand als S. 220 etc. mit. Umgekehrt sind im oben edierten Text die Korrekturfahnen angezeigt.
9
[604]Oben, S. 220 mit textkritischer Anm. e, S. 340 mit textkritischer Anm. c, S. 415 mit textkritischer Anm. a und S. 557 mit textkritischer Anm. b.
Für den Vergleich zwischen den Korrekturfahnen und der Druckfassung der 1. Lieferung ist ein vereinfachtes editorisches Verfahren gewählt: Sofortkorrekturen werden nicht angezeigt, es sei denn, Weber hat den zunächst verwandten Begriff gegen einen anderen ausgetauscht oder anstelle des Gestrichenen längere Passagen eingeschoben. Ebenfalls nicht nachgewiesen sind unkorrigiert stehengebliebene Lese- oder Druckfehler des Setzers, wie z. B. „praktierter“ statt „paktierter“, „Faile“ statt „Falle“ oder „Cchancen“ statt „Chancen“. Entsprechend den Editionsregeln werden die Umlaute Ae, Oe, Ue als Ä, Ö, Ü wiedergegeben. Wie im edierten Text oben werden §§-Zeichen und -Ziffern fett gedruckt, griechische Gliederungsbuchstaben im Fließtext recte wiedergegeben und Punkte nach Gliederungsziffern stillschweigend ergänzt.

[603]Übersicht über die überlieferten Korrekturfahnen zur 1. Lieferung

[Faksimile]

[[604]]
Übersicht über die Anhangtexte

1. Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 1–16………………….. 605
2. Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 24–27 …………………. 664
3. Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 36–41 …………………. 689
4. Korrekturfahnen zu Kapitel III, §§ 15–18………………… 710

[605]1. Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 1–16

Die Korrekturfahnen K1 und K2 sind in der Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf, die Korrekturfahnen K3 im VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446, überliefert. Sie betreffen die Seiten 33 bis 65 der Druckfassung (Bogen 3 und 4 sowie den Anfang von Bogen 5).
K1 umfaßt 7 Korrekturfahnen, welche die späteren Druckseiten 33 bis 40 betreffen. Auf der ersten Seite (S. 33) finden sich der Druckereistempel mit dem Datum „30 MRZ. 1920“, der Stempel „Super-Revision“ und von dritter Hand „G.d.S. Weber“. Die Fahnen sind vermutlich vom Verlag paginiert, die §§ beziffert, die internen Verweise noch nicht aufgelöst. Kolumnentitel fehlen. Die Korrekturfahne 37a enthält Korrekturen von Max Webers Hand.
K2 besteht aus vier Konvoluten, die im Satzspiegel identisch sind und insgesamt die späteren Druckseiten 41 bis 65 umfassen. Alle Fahnen sind von dritter Hand paginiert, die §§ beziffert, die internen Verweise noch nicht aufgelöst, Kolumnentitel fehlen. Das 1. Konvolut hat auf der ersten Seite (S. 46) den Druckereistempel mit Datum „9 APR. 1920“. „Korrektur“ ist mit „Revision“ überstempelt, unten findet sich von dritter Hand „G.d.S. Weber“. Das 2. Konvolut trägt auf der ersten Seite (S. 39) den Druckereistempel mit Datum „10 APR. 1920“, die Stempel „Korrektur“ und „Revision“, beide mit einem handschriftlichen „+“ verbunden, ferner „G.d.S.“ von dritter Hand. Das 3. Konvolut besteht aus zwei Teilen, wobei S. 47 und S. 52 fehlen. Jeweils die erste Seite hat den Druckereistempel mit Datum „10 APR. 1920“ und „G.d.S.“ von dritter Hand. S. 39 hat die Stempel „Korrektur“ und „Revision“, beide wie oben verbunden, S. 53 den Stempel „Revision“. Das 4. Konvolut enthält auf S. 39 ebenfalls den Druckereistempel mit Datum „10 APR. 1920“ und die mit handschriftlichem „+“ verbundenen Stempel „Korrektur“ und „Revision“, darüber hinaus den Stempel „Rev. lt. Druckauftrag Mohr“. Hier findet sich auch der eigenhändige Zusatz Max Webers: „Reif zum Umbrechen Weber“. Die Fahnen dieses Konvoluts weisen durchgängig Korrekturen von Max Webers Hand auf.
K3 umfaßt die Druckseiten 33 bis 48, d. h. den vollständigen Bogen 3. Auf S. 33 unten findet sich gedruckt: „Sozialökonomik III“ und die Ziffer „3“ für die Bogenbezeichnung. Dieses Konvolut trägt den Druckereistempel „24 APR. 1920“. Die endgültigen Seitenzahlen sind ausgedruckt, der Seitenumbruch entspricht der Druckfassung A. Der linke Kolumnentitel ist gesetzt, der rechte noch offen und durch Blockaden markiert. Auf S. 33 ist „Revision“ gestempelt und von dritter Hand „Weber, Max“ hinzugefügt. Die Korrekturen stammen von Max Webers Hand, einige Verweise sind von ihm bereits aufgelöst.
[606][Tabellarische Übersicht über die Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 1–16]
N1
Die Zwischenüberschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier in MWG digital ergänzt.
* = eigenhändige Zusätze Max Webers
MWG A = Druckfassung K3 = Revision K2 = Korrektur + Revision K1 = Superrev. Bogen
K + R III K + R II K + R I Rev.
Feb 21 24.04.1920 10.04.1920 10.04.1920 10.04.1920 09.04.1920 30.03.1920
607/608 33 33 33/34 3
608–610 34 34* 34 3
610/611 35 35* 35 3
611–613 36 36* 36 3
613–615 37 37* 36/36a 3
615–617 38 38* 36a/37 3
617–619 39 39* 37/37a* 3
619–621 40 40* 37a* 3
621–623 41 41* 39* 39 39 3
623–625 42 42* 39*/40* 39/40 39/40 3
625–627 43 43* 40*/41* 40/41 40/41 3
627/628 44 44* 41*/42* 41/42 41/42 3
629/630 44 44* 41*/42* 41/42 41/42 3
630–632 46 46* 43*/44* 43/44 43/44 3
632–634 47 47* 44*/45* 44/45 44/45 3
634–636 48 48* 45*/46* 45/46 45 3
636–638 49 46* 46/ – 46 4
638–640 50 46/47 4
640/641 51 48 47/48 4
641–643 52 48/49 48/49 4
643–645 53 49/50 49/50 4
645/646 54 50/51 50/51 4
646–648 55 51/ – 51/51a 4
648–650 56 51a/52 4
650/651 57 53 52 4
651–653 58 53/54 4
653–655 59 54/55 4
655–657 60 55/56 4
657/658 61 56/57 4
658–660 62 57/58 4
660/661 63 58/59 4
661–663 64 59/59a 4
663 65 59a 5
[606a]
[Faksimile: Korrekturfahne 39 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 10. April 1920 (K+R III); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 621-623]
[Faksimile: Korrekturfahne 39 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 10. April 1920 (K+R III); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 621-623]

[Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 1–16]
N2
Die Überschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier in MWG digital ergänzt.

[607][A 33][K1 33][K3 33][S. 220] in concreto
a
[607]A, K1, K3: inconcreto
von dem letzteren genügende Quantitäten für die Erreichung dieses konkreten Erfolgs vorhanden sein sollten, – nur unter dem Gesichtspunkt entscheiden: wie der Erfolg am vollkommensten erreicht wird und bei welchem von beiden Wegen die sonstigen vergleichbaren Aufwendungen dafür (Arbeit z. B.) am geringsten sind. Sobald sie aber weiter auch auf den Seltenheits-Unterschied von Eisen und Platin im Verhältnis zum Gesamtbedarf reflektiert, – wie es heut jeder „Techniker“, schon im chemischen Laboratorium, zu tun gewohnt ist, – ist sie nicht mehr (im hier gebrauchten Wortsinn):
b
K1: – im hier gebrauchten Wortsinn: –
„nur technisch“ orientiert, sondern daneben wirtschaftlich. Vom Standpunkt des „Wirtschaftens“ aus gesehen bedeuten „technische“ Fragen: daß die „Kosten“ erörtert werden: eine für die Wirtschaft stets grundlegend wichtige, aber:
c
Doppelpunkt fehlt in K1 und K3.
eine Frage, die ihrem Problemkreis stets in der Form angehört: wie stellt sich die Versorgung anderer (je nachdem: qualitativ verschiedener jetziger oder qualitativ gleichartiger zukünftiger) Bedürfnisse, wenn für dies Bedürfnis jetzt diese Mittel verwendet werden.
d
In K1 folgt ein Absatz.
(Ähnlich
e
K1: Während des Druckes: Ähnlich
die Ausführungen von S. 221 v. Gottl, dieser Grundriß Bd. II, jetzt während des Druckes:
f
Passage fehlt in K1.
– ausführlich und sehr gut – die Erörterungen von R[obert] Liefmann, Grunds[ätze] d. V[olks]W[irtschafts]L[ehre]
g
A, K1, K3: Grundz. d. A. W.W.L.
S. 336 f.,
h
Komma fehlt in K1.
in der Sache nicht neu gegenüber
j
K3: im Sinne
v. Gottl.
i
Passage fehlt in K1.
Irrig ist die Reduktion aller „Mittel“ auf „letztlich Arbeitsmühe“.)
Denn die Frage: was, vergleichsweise, die Verwendung verschiedener Mittel für einen technischen Zweck „kostet“, ist letztlich verankert an der Verwendbarkeit von Mitteln (darunter vor allem auch: von Arbeitskraft) für verschiedene Zwecke. „Technisch“ (im hier gebrauchten Wortsinn) ist das Problem z. B.: welche Arten von Veranstaltungen getroffen werden müssen, um Lasten bestimmter Art bewegen oder um Bergwerksprodukte aus einer gewissen Tiefe fördern zu können, und welche von ihnen am „zweckmäßigsten“, d. h. u. a. auch: mit dem vergleichsweisen (zum Erfolg) Mindestmaß von aktueller Arbeit zum Ziele führen. „Wirtschaftlich“ wird das Problem bei der Frage: ob – bei Verkehrswirtschaft: –
k
Gedankenstrich fehlt in A, K1, K3; sinngemäß ergänzt.
sich diese Aufwendungen in Geld, durch Absatz der Güter bezahlt machen, ob – bei Planwirtschaft: –
l
Gedankenstrich fehlt in K1.
die dafür nötigen Arbeitskräfte und
m
In K1 nicht hervorgehoben.
Produktionsmittel ohne Schädigung von andern, für wichtiger gehaltenen Versorgungsinteressen zur Verfügung gestellt werden können? – was beide Male ein Problem der Vergleichung von Zwecken ist. Wirtschaft ist primär orientiert am Verwendungszweck, Technik am Problem der (bei gegebenem Ziel) zu verwendenden Mittel. Daß ein bestimmter Verwendungszweck überhaupt dem technischen Beginnen zugrunde liegt, ist für die Frage der technischen Rationalität rein begrifflich (nicht natürlich: tatsächlich) im Prinzip gleichgültig. Rationale Technik gibt es nach der hier gebrauchten Definition auch im Dienst von S. 222 Zwecken, für die keinerlei Begehr besteht. Es könnte z. B. jemand etwa, um rein „technischer“ Liebhabereien willen, mit allem Aufwand modernster Betriebsmittel atmosphärische Luft produzieren, ohne daß gegen die technische Rationalität seines Vorgehens das geringste einzuwenden wäre: wirtschaftlich wäre das Beginnen in [608]allen normalen Verhältnissen irrational, weil irgendein Bedarf nach Vorsorge für die Versorgung mit diesem Erzeugnis nicht vorläge (vgl. zum Gesagten: v. Gottl-Ottlilienfeld im G[rundriß] [der] S[ozial-]Ö[konomik] II). Die ökonomische Orientiertheit der heute sog. technologischen Entwicklung an Gewinnchancen ist eine der Grundtatsachen der Geschichte der Technik. Aber nicht ausschließlich diese wirtschaftliche Orientierung, so grundlegend wichtig sie war, hat der Technik in ihrer Entwicklung den Weg gewiesen, sondern z. T. Spiel und Grübeln weltfremder Ideologen, z. T. jenseitige oder phantastische Interessen, z. T. künstlerische Problematik und andre außerwirtschaftliche Motive. Allerdings liegt von jeher und zumal heute der Schwerpunkt auf der ökonomischen Bedingtheit der technischen Entwicklung; ohne die rationale Kalkulation als Unterlage der Wirtschaft, also ohne höchst konkrete wirtschaftsgeschichtliche Bedingungen, würde auch die rationale Technik nicht entstanden sein.
Daß hier nicht gleich in den Anfangsbegriff das für den Gegensatz gegenüber der Technik Charakteristische ausdrücklich
n
[608]In K1 nicht hervorgehoben.
aufgenommen ist, folgt aus dem soziologischen Ausgangspunkt. Aus der „Kontinuierlichkeit“ folgt für die Soziologie pragmatisch die Abwägung der Zwecke gegeneinander und gegen die „Kosten“ (soweit diese etwas anderes sind als Verzicht auf einen Zweck
o
K1, K3: Zweckerfüllung
zugunsten dringlicherer). Eine Wirtschaftstheorie würde im Gegensatz dazu wohl
p
K1: vielleicht
gut tun, sofort dies Merkmal einzufügen.
5. Im soziologischen Begriff des „Wirtschaftens“ darf das Merkmal der Verfügungsgewalt nicht fehlen, schon weil wenigstens die Erwerbswirtschaft sich ganz und gar in Tauschverträgen, also planvollem Erwerb von Verfügungsgewalt, vollzieht. (Dadurch wird die Beziehung zum „Recht“ hergestellt.) Aber auch jede andre Organisation der Wirtschaft würde irgendeine tatsächliche Verteilung der Verfügungs[K1 34]gewalt bedeuten, nur nach ganz andern Prinzipien als die heutige Privatwirtschaft, [A 34][K3 34] die sie autonomen und autokephalen Einzelwirtschaften rechtlich garantiert. Entweder die Leiter (Sozialismus) oder die Glieder (Anarchismus) müssen auf Verfügungsgewalt über die gegebenen Arbeitskräfte und Nutzleistungen zählen können: das läßt sich nur terminologisch verschleiern, aber nicht fortinterS. 223pretieren. Wodurch – ob konventional oder rechtlich – diese Verfügung garantiert oder ob sie etwa äußerlich gar nicht garantiert ist, sondern nur kraft Sitte oder Interessenlage auf die Verfügung faktisch (relativ) sicher gezählt werden kann, ist an sich begrifflich irrelevant, so zweifellos für die moderne Wirtschaft die Unentbehrlichkeit der rechtlichen Zwangsgarantien sein mag:
a
K1: mag.
Die begriffliche Unentbehrlichkeit jener
b
K1, K3: dieser
Kategorie für die wirtschaftliche Betrachtung sozialen Handelns bedeutet also nicht etwa eine begriffliche Unentbehrlichkeit der rechtlichen Ordnung der Verfügungsgewalten, mag man diese empirisch für noch so unentbehrlich ansehen.
6. Unter den Begriff „Verfügungsgewalt“ soll
c
K1: wird
hier auch die – faktische oder irgendwie garantierte – Möglichkeit der Verfügung über die eigne Arbeitskraft gefaßt
d
K1: gefaßt.
werden (sie ist – bei Sklaven – nicht selbstverständlich).
e
Passage fehlt in K1; K3: werden. Und der eigenhändige Zusatz: Sklaven
[609]7. Eine soziologische Theorie der Wirtschaft ist genötigt, alsbald den „Güter“-Begriff in ihre Kategorien einzustellen (wie dies § 2 geschieht). Denn sie hat es mit jenem „Handeln“ zu tun, dem das Resultat der (nur theoretisch isolierbaren) Überlegungen der Wirtschaftenden seinen spezifischen Sinn verleiht.
f
[609]K1, K3: verliehen
Anders kann (vielleicht) die Wirtschaftstheorie verfahren, deren theoretische Einsichten für die Wirtschaftssoziologie – so sehr diese nötigenfalls sich eigne Gebilde schaffen müßte
g
K1, K3: würde
– die Grundlage bilden.
§ 2. Unter „Nutzleistungen“ sollen stets die von einem oder mehreren Wirtschaftenden als solche geschätzten konkreten einzelnen zum Gegenstand der Fürsorge werdenden (wirklichen oder vermeintlichen) Chancen gegenwärtiger oder künftiger Verwendungsmöglichkeiten gelten, an deren geschätzter Bedeutung als Mittel für Zwecke des (oder der) Wirtschaftenden sein (oder ihr) Wirtschaften orientiert wird.
Die Nutzleistungen können Leistungen nicht menschlicher (sachli S. 224 cher) Träger oder Leistungen von Menschen sein. Die im Einzelfall sprachgebräuchlich gemeinten Träger möglicher sachlicher
h
K1, K3: sachlichen
Nutzleistungen gleichviel welcher Art sollen „Güter“, die menschlichen Nutzleistungen, sofern sie in einem aktiven Handeln bestehen, „Leistungen“ heißen. Gegenstand wirtschaftender Vorsorge sind aber auch soziale Beziehungen, welche als Quelle gegenwärtiger oder künftiger möglicher Verfügungsgewalt über Nutzleistungen geschätzt werden. Die durch Sitte, Interessenlage oder (konventionell oder rechtlich) garantierte Ordnung zugunsten einer Wirtschaft in Aussicht gestellten Chancen sollen „ökonomische Chancen“ heißen.
Vgl. v. Böhm-Bawerk, Rechte und Verhältnisse vom Standpunkt der volksw[irthschaftlichen] Güterlehre (Innsbruck 1881).
1. Sachgüter und Leistungen erschöpfen nicht den Umkreis derjenigen Verhältnisse der Außenwelt, welche für einen wirtschaftenden Menschen wichtig und Gegenstand der Vorsorge sein können. Das Verhältnis der „Kundentreue“ oder das Dulden von wirtschaftlichen Maßnahmen seitens derer, die sie hindern könnten[,] und zahlreiche andere Arten von Verhaltensweisen können ganz die gleiche Bedeutung für das Wirtschaften haben und ganz ebenso Gegenstand wirtschaftender Vorsorge und z. B. von Verträgen werden. Es ergäbe aber unpräzise Begriffe, wollte man sie mit unter eine dieser beiden Kategorien bringen. Diese Begriffsbildung ist also lediglich durch Zweckmäßigkeitsgründe bestimmt.
2. Ganz ebenso unpräzis würden die Begriffe werden (wie v. Böhm-Bawerk richtig hervorgehoben hat), wenn man alle anschaulichen Einheiten des Lebens und des Alltagssprachgebrauches unterschiedslos als „Güter“ bezeichnen und den Güterbegriff dann mit den sachlichen Nutzleistungen gleichstellen wollte. „Gut“ im Sinn [610]von Nutzleistung im strengen Sprachgebrauch ist nicht das „Pferd“ oder etwa ein „Eisenstab“, sondern deren einzelne als begehrenswert geschätzte und geglaubte Verwendungsmöglichkeiten, z. B. als Zugkraft oder als Tragkraft oder als was immer sonst. Erst recht nicht sind für diese Terminologie die als wirtschaftliche Verkehrsobjekte (bei Kauf und Verkauf usw.) fungierenden Chancen wie: „Kundschaft“, „Hypothek“, „Eigentum“[,] Güter. Sondern die Leistungen, welche durch diese von S. 225seiten der Ordnung (traditionaler oder statutarischer) in [A 35][K1 35][K3 35]Aussicht gestellten oder garantierten Chancen von Verfügungsgewalten einer Wirtschaft über sachliche und persönliche Nutzleistungen dargeboten werden, sollen der Einfachheit halber als „ökonomische Chancen“ (als „Chancen“ schlechtweg, wo dies unmißverständlich ist)
a
[610]K1: unmißverständlich) ist
bezeichnet werden.
3. Daß nur aktives Handeln als „Leistung“ bezeichnet werden soll (nicht ein „Dulden“, „Erlauben“, „Unterlassen“), geschieht aus Zweckmäßigkeitsgründen. Daraus folgt aber, daß „Güter“ und „Leistungen“ nicht eine erschöpfende Klassifikation aller ökonomisch geschätzten Nutzleistungen
b
In K1 und K3 keine Hervorhebung.
sind.
Über den Begriff „Arbeit“ s. u. § 15
c
In K1 mit Blockade: ; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 15
.
§ 3. Wirtschaftliche Orientierung kann traditional oder zweckrational vor sich gehen. Selbst bei weitgehender Rationalisierung des Handelns ist der Einschlag traditionaler Orientiertheit relativ bedeutend. Die rationale Orientierung bestimmt in aller Regel primär das leitende Handeln (s. § 15
d
In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 15
), gleichviel welcher Art die Leitung ist. Die Entfaltung des rationalen Wirtschaftens aus dem Schoße der instinktgebundenen reaktiven Nahrungssuche oder der traditionalistischen Eingelebtheit überlieferter Technik und gewohnter sozialer Beziehungen ist in starkem Maß auch durch nicht ökonomische, außeralltägliche, Ereignisse und Taten, daneben durch den Druck der Not bei zunehmender absoluter oder (regelmäßig) relativer Enge des Versorgungsspielraums bedingt gewesen.
1. Irgendeinen „wirtschaftlichen Urzustand“ gibt es für die Wissenschaft natürlich prinzipiell nicht. Man könnte etwa konventionell sich einigen, den Zustand der Wirtschaft auf einem bestimmten technischen Niveau: dem der (für uns zugänglichen) geringsten Ausstattung mit Werkzeugen, als solchen zu behandeln und zu analysieren. Aber wir haben keinerlei Recht, aus den heutigen Rudimenten werkzeugarmer Naturvölker zu schließen: daß alle im gleichen technischen Stadium befindlichen Menschengruppen der Vergangenheit ebenso (also nach Art der WedS. 226dah oder gewisser Stämme Innerbrasiliens) gewirtschaftet hätten. Denn rein wirtschaftlich war in diesem Stadium sowohl die Möglichkeit starker Arbeitskumula[611]tion in großen Gruppen (s. unten § 16
e
[611]In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 16
) wie umgekehrt starker Vereinzelung in kleinen Gruppen gegeben. Für die Entscheidung zwischen beiden konnten aber neben naturbedingten ökonomischen auch außerökonomische (z. B. militaristische) Umstände ganz verschiedene Antriebe schaffen.
2. Krieg und Wanderung sind zwar selbst nicht wirtschaftliche (wennschon gerade in der Frühzeit vorwiegend wirtschaftlich orientierte) Vorgänge, haben aber zu allen Zeiten oft, bis in die jüngste Gegenwart, radikale Änderungen der Wirtschaft im Gefolge gehabt. Auf zunehmende (klimatisch oder durch zunehmende Versandung oder Entwaldung bedingte) absolute Enge des Nahrungsspielraums haben Menschengruppen, je nach der Struktur der Interessenlagen und der Art des Hineinspielens nichtwirtschaftlicher Interessen, sehr verschieden, typisch freilich durch Verkümmerung der Bedarfsdeckung und absoluten Rückgang der Zahl, auf zunehmende Enge des relativen (durch einen gegebenen Standard der Bedarfsversorgung und der Verteilung der Erwerbschancen – s. u. § 11
f
In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 11
– bedingten) Versorgungsspielraums zwar ebenfalls sehr verschieden, aber (im ganzen) häufiger als im ersten Fall durch steigende Rationalisierung der Wirtschaft geantwortet. Etwas Allgemeines läßt sich indessen selbst darüber nicht aussagen. Die (soweit der „Statistik“ dort zu trauen ist) ungeheure Volksvermehrung in China seit Anfang des 18. Jahrhunderts hat entgegengesetzt gewirkt als die gleiche Erscheinung gleichzeitig in Europa (aus GrünS. 227den, über die sich wenigstens einiges aussagen läßt), die chronische Enge des Nahrungsspielraumes in der arabischen Wüste nur in einzelnen Stadien die Konsequenz einer Änderung der ökonomischen und politischen Struktur gehabt, am stärksten unter der Mitwirkung außerökonomischer (religiöser) Entwicklung.
3. Der lange Zeit starke Traditionalismus der Lebensführung z. B. der Arbeiterschichten im Beginn der Neuzeit hat eine sehr starke Zunahme der Rationalisierung der Erwerbswirtschaften durch kapitalistische Leitung nicht gehindert, ebenso aber z. B. nicht:
g
Doppelpunkt fehlt in K1 und K3.
die fiskal-sozialistische Rationalisierung der Staatsfinanzen in Ägypten. (Immerhin war jene traditionalistische Haltung im Okzident etwas, dessen wenigstens relative Überwindung die weitere Fortbildung zur
h
Passage fehlt in K1.
spezifisch modernen
i
K1: moderne
kapitalistisch rationalen
j
K1: rationale
Wirtschaft erst ermöglichte.)
§ 4. Typische Maßregeln des rationalen Wirtschaftens sind:
1. planvolle Verteilung solcher Nutzleistungen, auf deren Verfügung der Wirtschaftende gleichviel aus welchem Grunde zählen zu können glaubt, auf Gegenwart und Zukunft (Sparen);
[A 36][K1 36][K3 36]2. planvolle Verteilung verfügbarer Nutzleistungen auf mehrere Verwendungsmöglichkeiten in der Rangfolge der geschätzten Bedeutung dieser: nach dem Grenznutzen.
a
K1: Grenznutzen;
[612]S. 228 Diese (am strengsten: „statischen“) Fälle kamen in Friedenszeiten
b
[612]K1: kommen in ihrer Reinheit ; K3: kommen in ihrer Reinheit > kommen in Friedenszeiten
in wirklich bedeutsamem Umfang,
c
K1: Umfang kaum ; K3: Umfang
heute meist
e
K3: nur
in Form von Geldeinkommensbewirtschaftung
f
K3: Geldeinkommensverteilung > Geldeinkommensbewirtschaftung
d
Passage fehlt in K1.
vor
g
K1, K3: vor, dürfen deshalb aber theoretisch nicht vernachlässigt werden
.
3. planvolle Beschaffung – Herstellung und Herschaffung – solcher Nutzleistungen, für welche alle Beschaffungsmittel sich in der eignen Verfügungsgewalt des Wirtschaftenden befinden. Im Rationalitätsfall erfolgt eine bestimmte Handlung dieser Art, sofern die Schätzung der Dringlichkeit des Begehrs dem erwarteten Ergebnis nach die Schätzung des Aufwands, das heißt: 1. der Mühe der etwa erforderlichen Leistungen, – 2.
h
K1, K3: 2)
aber:
i
Doppelpunkt fehlt in K1.
der sonst möglichen Verwendungsarten der zu verwendenden Güter und also: ihres technisch andernfalls
j
K1: andrerseits
möglichen Endprodukts übersteigt
k
In K1 und K3 nicht hervorgehoben.
(Produktion im weiteren Sinn, der die Transportleistungen einschließt);
4. planvoller Erwerb gesicherter Verfügungsgewalt oder Mitverfügungsgewalt über solche Nutzleistungen, welche
α.
m
Ordnungsbuchstabe fehlt in K1.
selbst oder
β.
n
Ordnungsbuchstabe fehlt in K1.
deren Beschaffungsmittel sich in fremder Verfügungsgewalt befinden oder welche
S. 229 γ.
o
Ordnungsbuchstabe fehlt in K1.
fremder, die eigne Versorgung gefährdender Beschaffungskonkurrenz ausgesetzt sind, –
p
Gedankenstrich fehlt in K1 und K3.

durch Vergesellschaftung mit dem derzeitigen Inhaber der Verfügungsgewalt oder
q
In K1 und K3 folgt: dem
Beschaffungskonkurrenten.
l
l(Z. 15: welche)l In K1 als fortlaufender Text ohne Absätze.
Die Vergesellschaftung mit fremden derzeitigen Inhabern
r
K1: dem fremden Inhaber ; K3: dem fremden derzeitigen Inhaber
der Verfügungsgewalt kann erfolgen
a) durch Herstellung eines Verbandes, an dessen Ordnung sich die Beschaffung oder Verwendung von Nutzleistungen orientieren soll;
b) durch Tausch
s
In K1 und K3 nicht hervorgehoben.
.
Zu a): Sinn der Verbandsordnung kann sein:
[613]α.
t
[613]K1, K3: α)
Rationierung der Beschaffung oder der Benutzung oder des Verbrauchs zur Begrenzung der Beschaffungskonkurrenz (Regulierungsverband);
β.
u
K1, K3: β)
Herstellung einer einheitlichen Verfügungsgewalt zur planmäßigen Verwaltung der bisher in getrennter Verfügung befindlichen Nutzleistungen (Verwaltungsverband).
Zu b): Tausch ist ein Interessenkompromiß der Tauschpartner, durch welches Güter oder Chancen als gegenseitiger Entgelt hingegeben werden. Der Tausch kann
1. traditional oder konventional, also (namentlich im zweiten Fall) nicht wirtschaftlich rational, – oder
2. wirtschaftlich rational orientiert erstrebt und geschlossen werden. Jeder rational orientierte Tausch ist Abschluß eines vorhergehenden offenen oder latenten Interessenkampfes durch Kompromiß. Der Tauschkampf der Interessenten, dessen Abschluß das Kompromiß bildet, richtet sich einerseits stets, als Preiskampf, gegen den als Tauschpartner in Betracht kommenden Tauschreflektanten (typisches Mittel: Feilschen), andrerseits gegebenenfalls, als Konkurrenzkampf, gegen wirkliche oder mögliche dritte (gegenwärtige oder für die Zukunft zu erwartende) Tauschreflektanten, mit denen Beschaffungskonkurrenz S. 230 besteht (typisches Mittel: Unter- und Überbieten).
1. In der Eigenverfügung eines Wirtschaftenden befinden Nutzleistungen (Güter, Arbeit oder andre Träger von solchen) sich dann, wenn tatsächlich nach (mindestens: relativ) freiem Belieben ohne Störung durch Dritte auf ihren Gebrauch gezählt werden kann, einerlei ob diese Chance auf Rechtsordnung oder Konvention oder Sitte oder Interessenlage beruht. Keineswegs ist gerade nur die rechtliche Siche[A 37][K3 37]rung der Verfügung die begrifflich (und auch nicht:
a
Doppelpunkt fehlt in K1 und K3.
die tatsächlich) ausschließliche, wennschon die heute für die sachlichen Beschaffungsmittel empirisch unentbehrliche Vorbedingung des Wirtschaftens.
2. Fehlende Genußreife kann auch in örtlicher Entferntheit genußreifer Güter vom Genußort bestehen. Der Gütertransport (zu scheiden natürlich vom [K1 36a]Güterhandel, der Wechsel der Verfügungsgewalt bedeutet) kann hier daher als Teil der „Produktion“ behandelt werden.
3. Für die fehlende Eigenverfügung ist es prinzipiell irrelevant, ob Rechtsordnung oder Konvention oder Interessenlage oder eingelebte Sitte oder bewußt gepflegte Sittlichkeitsvorstellungen den Wirtschaftenden typisch hindern, die fremde Verfügungsgewalt gewaltsam
b
Wort fehlt in K1.
anzutasten.
4. Beschaffungskonkurrenz kann unter den mannigfachsten Bedingungen bestehen. Insbesondere z. B. bei okkupatorischer Versorgung: Jagd, Fischfang, Holzschlag, [614]Weide, Rodung. Sie kann auch und gerade innerhalb eines nach außen geschlossenen Verbandes bestehen. Die dagegen gerichtete Ordnung ist dann stets: Rationierung der Beschaffung, regelmäßig in Verbindung mit Appropriation der so garantierten Beschaffungschancen für eine fest begrenzte Zahl von einzelnen oder (meist) von Hausverbänden. Alle Mark- und Fischereigenossenschaften, die Regulierung der Rodungs-, Weide- und Holzungsrechte auf Allmenden und Marken, die „Stuhlung“ der Alpenweiden usw. haben diesen Charakter. Alle Arten erblichen „Eigentums“ an nutzbarem Grund und Boden sind dadurch propagiert worden.
5. Der Tausch kann sich auf alles erstrecken, was sich in irgendeiner Art in die Verfügung eines andern „übertragen“ läßt und wofür ein Partner Entgelt zu geben bereit ist. Nicht nur auf „Güter“ und „Leistungen“ also, sondern auf ökonomische Chancen aller Art, z. B. auf eine rein kraft Sitte oder Interessenlage zur Verfügung stehende, durch nichts garantierte „Kundschaft“. Erst recht natürlich auf alle irgendwie durch irgendeine Ordnung garantierten Chancen. Tauschobjekte sind also S. 231nicht nur aktuelle Nutzleistungen. Als Tausch soll für unsre Zwecke vorläufig, im weitesten Wortsinn, jede auf formal freiwilliger Vereinbarung ruhende Darbietung von aktuellen, kontinuierlichen, gegenwärtigen, künftigen Nutzleistungen von welcher Art immer gegen gleichviel welche Art von Gegenleistungen bezeichnet werden. Also z. B. die entgeltliche Hingabe oder Zurverfügungstellung der Nutzleistung von Gütern oder Geld gegen künftige Rückgabe gleichartiger Güter ebenso wie das Erwirken irgendeiner Erlaubnis, oder einer Überlassung der „Nutzung“ eines Objekts gegen „Miete“ oder „Pacht“, oder die Vermietung von Leistungen aller Art gegen Lohn oder Gehalt. Daß heute, soziologisch angesehen, dieser letztgenannte Vorgang für die „Arbeiter“ im Sinn des § 15
c
[614]In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 15
den Eintritt in einen Herrschaftsverband bedeutet, bleibt vorläufig noch ebenso außer Betracht wie die Unterschiede von „Leihe“ und „Kauf“ usw.
6. Der Tausch kann in seinen Bedingungen traditional und, in Anlehnung daran, konventional, oder aber rational bestimmt sein. Konventionale Tauschakte waren der Geschenkaustausch unter Freunden, Helden, Häuptlingen, Fürsten (cf. den Rüstungstausch des Diomedes und Glaukos), nicht selten übrigens (vgl. die Tell-el-Amarna-Briefe) schon sehr stark rational orientiert und kontrolliert. Der rationale Tausch ist nur möglich, wenn entweder beide Teile dabei Vorteil zu finden hoffen, oder eine durch ökonomische Macht oder Not bedingte Zwangslage für einen Teil S. 232 vorliegt. Er kann (s. § 11
d
In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 11
) entweder: naturalen Versorgungs- oder: Erwerbszwecken dienen, also: an der persönlichen Versorgung des oder der Eintauschenden mit einem Gut oder: an Marktgewinnchancen (s. § 11
e
In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 11
) orientiert sein. Im ersten Fall ist er in seinen Bedingungen weitgehend individuell bestimmt und in diesem Sinn irrational: Haushaltsüberschüsse z. B. werden in ihrer Wichtigkeit nach dem individuellen Grenznutzen der Einzelwirtschaft geschätzt und eventuell
f
K1: daher
billig abgetauscht, zufällige Begehrungen des Augenblicks bestimmen den Grenznutzen der zum Eintausch begehrten Güter unter Umständen sehr hoch. Die durch den Grenznutzen bestimmten Tauschgrenzen sind also hochgradig schwankend. Ein rationaler [615]Tauschkampf entwickelt sich nur bei marktgängigen (über den Begriff s. § 8
g
[615]In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 8
) und im Höchstmaß bei erwerbswirtschaftlich (Begriff s. § 11
h
In K1 mit Blockade: ✦; in K3 Blockade eigenhändig aufgelöst: ✦ > 11
) genutzten oder abgetauschten Gütern.
7. Die zu a α genannten Eingriffe eines Regulierungsverbandes sind nicht etwa die einzig möglichen eines solchen, aber diejenigen, welche, als am unmittelbarsten aus Bedrohung der Bedarfsdeckung als solcher hervorgehend, hierher gehören. Über die Absatzregulierung s. später
i
In K1 mit Blockade: s. u. § ✦; K3: s. u. § ✦ > später
.
§ 5. Ein wirtschaftlich orientierter Verband kann, je nach seinem Verhältnis zur Wirtschaft, sein:
a) wirtschaftender Verband, – wenn das an seiner Ordnung orientierte primär außerwirtschaftliche Verbandshandeln ein Wirtschaften mit umschließt;
[A 38][K3 38]b) Wirtschaftsverband, – wenn das durch die Ordnung geregelte Verbandshandeln primär ein autokephales Wirtschaften bestimmter Art ist;
[K1 37]c) wirtschaftsregulierender Verband, – wenn und insoweit als an den S. 233 Ordnungen des Verbandes sich das autokephale Wirtschaften der Verbandsglieder material heteronom
a
K1: heteronom material
orientiert.
d) Ordnungsverband, – wenn seine Ordnungen das autokephale und autonome Wirtschaften der Verbandsmitglieder nur formal durch Regeln normieren und die dadurch erworbenen Chancen garantieren.
Materiale Wirtschaftsregulierungen haben ihre faktischen Schranken da
b
K1, K3: Schranke an dem Punkt
, wo die Fortsetzung eines bestimmten wirtschaftlichen Verhaltens noch mit vitalem Versorgungsinteresse der regulierten Wirtschaften vereinbar ist.
1. Wirtschaftende Verbände sind der (nicht sozialistische
c
A, K1, K3: nichtsozialistische
oder kommunistische) „Staat“ und alle anderen Verbände (Kirchen, Vereine usw.) mit eigner Finanzwirtschaft, aber auch z. B. die Erziehungsgemeinschaften
d
K1: Hausgemeinschaft der Familie ; K3: Hausgemeinschaft der Familie > Erziehungsgemeinschaften
, die
f
K3: ev. von > die
nicht primär ökonomischen Genossenschaften
e
K1: ev. deren Genossenschafter
usw.
2. Wirtschaftsverbände sind natürlich, im Sinn dieser Terminologie, nicht nur die üblicherweise so bezeichneten, wie etwa Erwerbs-(Aktien-)gesellschaften, Konsumvereine, Artjels, Genossenschaften, Kartelle, sondern alle das Handeln mehrerer Personen umfassenden wirtschaftlichen „Betriebe“ überhaupt, von der Werk[616]stattgemeinschaft zweier Handwerker bis zu einer denkbaren weltkommunistischen Assoziation.
3. Wirtschaftsregulierende Verbände sind z. B. Markgenossenschaften, Zünfte, Gilden, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kartelle und alle Verbände mit einer material den Inhalt und die Zielrichtung des Wirtschaftens regulierenden:
g
[616]Doppelpunkt fehlt in K1.
„Wirtschaftspolitik“ treibenden Leitung
h
K1: Verbände ; K3: Verbände > Leitung
, also:
i
Doppelpunkt fehlt in K1 und K3.
die Dörfer und Städte des Mittelalters ebenso wie jeder
j
K1: der
eine solche Politik treibende Staat der Gegenwart.
4. Ein reiner Ordnungsverband ist z. B. der reine Rechtsstaat, welcher das Wirtschaften der Einzelhaushalte und -betriebe material gänzlich autonom läßt und nur formal im Sinne der Streitschlichtung die Erledigung der frei paktierten Tauschverpflichtungen regelt.
S. 2345. Die Existenz von wirtschaftsregulierenden und Ordnungsverbänden setzt prinzipiell die (nur verschieden große) Autonomie der Wirtschaftenden voraus. Also: die prinzipielle, nur in verschiedenem Maße (durch Ordnungen, an denen sich das Handeln orientiert) begrenzte, Freiheit der Verfügungsgewalt der Wirtschaftenden. Mithin: die (mindestens relative) Appropriation von ökonomischen Chancen an sie, über welche von ihnen autonom verfügt wird. Der reinste Typus des Ordnungsverbandes besteht daher dann, wenn alles menschliche Handeln inhaltlich autonom verläuft und nur an formalen Ordnungsbestimmungen orientiert ist, alle sachlichen Träger von Nutzleistungen aber voll appropriiert sind, derart, daß darüber, insbesondere durch Tausch, beliebig verfügt werden kann, wie dies der typischen modernen Eigentumsordnung entspricht. Jede andere Art von Abgrenzung der Appropriation und Autonomie enthält eine Wirtschaftsregulierung, weil sie menschliches Handeln in seiner Orientierung bindet.
6. Der Gegensatz zwischen Wirtschaftsregulierung und bloßem Ordnungsverband ist flüssig. Denn natürlich kann (und muß) auch die Art der „formalen“ Ordnung das Handeln irgendwie material, unter Umständen tiefgehend, beeinflussen. Zahlreiche moderne gesetzliche Bestimmungen, welche sich als reine „Ordnungs“-Normen geben, sind in der Art ihrer Gestaltung darauf zugeschnitten, einen solchen Einfluß zu üben (davon in der Rechtssoziologie). Außerdem aber ist eine wirklich ganz strenge Beschränkung auf reine Ordnungsbestimmungen nur in der Theorie möglich. Zahlreiche „zwingende“ Rechtssätze – und solche sind nie zu entbehren – enthalten in irgendeinem Umfang auch für die Art des materialen Wirtschaftens wichtige Schranken. Grade
k
K1: Die
„Ermächtigungs“-Rechtssätze aber enthalten unter Umständen (z. B. im Aktienrecht) recht fühlbare Schranken der wirtschaftlichen Autonomie.
7. Die Begrenztheit der materialen Wirtschaftsregulierungen in ihrer Wirkung S. 235kann sich a) im Aufhören bestimmter Richtungen des Wirtschaftens (Bestellung von Land nur zum Eigenbedarf bei Preistaxen) oder b)
l
Ordnungsbuchstabe fehlt in K1.
in faktischer Umgehung (Schleichhandel)
m
Wort fehlt in K1.
äußern.
[617]§ 6. Tauschmittel soll ein sachliches Tauschobjekt insoweit heißen, als dessen Annahme beim Tausch in typischer Art primär an der Chance für [A 39][K3 39]den Annehmenden orientiert ist, daß dauernd – das heißt: für die in Betracht gezogene Zukunft – die Chance bestehen werde, es gegen andre Güter in einem seinem Interesse entsprechenden Austauschverhältnis in Tausch zu geben, sei es [K1 37a]gegen alle (allgemeines Tauschmittel), sei es gegen bestimmte (spezifisches Tauschmittel). Die Chance der Annahme in einem abschätzbaren Tauschverhältnis zu anderen (spezifisch angebbaren)
a
[617]K3: (spezifisch ergebbaren) Passage fehlt in K1.
Gütern soll materiale
b
In K1 hervorgehoben; in K3 Hervorhebung eigenhändig aufgehoben.
Geltung des Tauschmittels im Verhältnis zu diesen
c
K1: diesem
heißen, formale Geltung die Verwendung an sich
d
Passage fehlt in K1; in K3 ohne Hervorhebung eigenhändig eingefügt.
.
Zahlungsmittel soll ein typisches Objekt insoweit heißen, als für die Erfüllung bestimmter paktierter oder oktroyierter Leistungspflichten die Geltung seiner Hingabe als Erfüllung konventional oder rechtlich garantiert ist (formale Geltung des Zahlungsmittels, die zugleich forS. 236male
f
In K3 eigenhändig hervorgehoben.
Geltung als Tauschmittel bedeuten
g
K3: haben > bedeuten
kann
e
Passage fehlt in K1.
).
Chartal sollen Tauschmittel oder Zahlungsmittel heißen, wenn sie Artefakte sind, kraft der ihnen gegebenen Form ein konventionelles, rechtliches, paktiertes oder oktroyiertes Ausmaß formaler
h
K1: der
Geltung innerhalb eines personalen oder regionalen Bereichs
i
A, K1, K3: Gebiets
haben und gestückelt sind, das heißt:
j
Doppelpunkt fehlt in K1 und K3.
auf bestimmte Nennbeträge oder Vielfache oder Bruchteile von solchen lauten, so daß rein mechanische Rechnung mit ihnen möglich ist.
Geld soll ein chartales Zahlungsmittel heißen, welches Tauschmittel ist.
Tauschmittel-, Zahlungsmittel- oder Geld-Verband soll ein Verband heißen
k
K1: heißen,
mit Bezug auf Tauschmittel, Zahlungsmittel oder Geld, welche und soweit sie innerhalb des Geltungsbereichs seiner Ordnungen durch diese in einem relevanten Maß wirksam als konventional oder rechtlich (formal)
l
Wort fehlt in K1.
geltend oktroyiert sind:
m
Doppelpunkt fehlt in K1.
Binnengeld
n
A, K3: Binnengeld, ; K1: (Binnengeld,
bzw. Binnen-[618]Tausch- bzw. -Zahlungsmittel
o
[618]K1: -Zahlungsmittel)
. Im Tausch mit Ungenossen
q
In K3 eigenhändig aufgelöste Blockade: ●●● > Ungenossen
verwendete Tauschmittel
r
K3: verwendbaren > verwendete Tauschmittel
sollen Außen-Tauschmittel
s
K3: Auslese-Zustände > Außen-Tauschmittel
heißen.
p
Passage fehlt in K1.
Naturale Tausch- oder Zahlungsmittel sollen die nicht chartalen heißen. In sich sind sie unterschieden:
t
Doppelpunkt fehlt in K1; in K3 eigenhändig eingefügt.
a) 1. technisch:
u
Doppelpunkt fehlt in K1; in K3 eigenhändig eingefügt.
je nach dem Naturalgut, welches sie darstellt (insbesondere: Schmuck, Kleider, Nutzobjekte und Geräte) –, oder
v
Passage fehlt in K1.
nach
w
Fehlt in A, K1, K3; nach sinngemäß ergänzt.
2. der
x
K1: je nach der
Verwendung in Form der Wägung (pensatorisch) oder nicht;
y
K1: (pensatorisch) ; K3: (pensatorisch); > (pensatorisch oder nicht);
b) ökonomisch:
z
Doppelpunkt fehlt in K1 und K3.
je nach ihrer Verwendung
a
Absatz fehlt in K1.
1. primär für Tauschzwecke oder für ständische Zwecke
b
K3: für geistige ständische Zwecke > für ständische Zwecke
(Besitzprestige)
c
K1: (besitzt) ; K3: (Besitz) > (Besitzprestige)
,
d
Komma und Absatz fehlen in K1.
S. 237 2. primär als Binnen- oder als Außentausch- bzw. Zahlungsmittel.
Zeichenmäßig
e
K1: Zeichenmäßige
heißen Tausch- und Zahlungsmittel oder Geld insoweit, als sie primär eine eigene Schätzung außerhalb ihrer Verwendung als Tausch- oder Zahlungsmittel nicht (in der Regel: nicht mehr) genießen,
stoffmäßig
f
A: Stoffmäßig ; K1: Haftmäßige ; K3: Stoffmäßige > Stoffmäßige
insoweit, als ihre materiale
g
Wort fehlt in K1; in K3 ohne Hervorhebung eigenhändig eingefügt.
Schätzung als solche
h
K1: Tauschmittel ; K3: Tauschmittel > solche
durch die Schätzung ihrer Verwendbarkeit als Nutzgüter beeinflußt wird oder doch werden kann
i
Passage fehlt in K1.
.
Geld ist
j
K1: Die chartalen Tausch-, Zahlungsmittel und Geld – erstere sind ; K3: Die chartalen Tausch-, Zahlungsmittel und Geld sind > Geld ist
entweder:
k
Doppelpunkt und Absatz fehlen in K1.
a) monetär: Münze, oder
l
K1: monetäre Münzen oder ; K3: monetäre: Münzen oder > monetär: Münze oder Absatz fehlt in K1.
b) notal: Urkunde.
m
K1: notale (urkundliche). ; K3: notale (urkundliche). > notal Urkunden. Absatz fehlt in K1.
Das notale Geld pflegt durchweg in seiner Form einer
n
K1: der ; K3: der > einer
monetären Stückelung angepaßt oder im Nennbetrag historisch
o
K1: und historisch ; K3: und historisch > oder historisch im Nennbetrag
auf eine solche
p
K1: sie ; K3: sie > eine solche
bezogen zu sein.
[619]Monetäres Geld soll heißen:
q
[619]K1: Sie sollen heißen: > Geld soll heißen: ; K3: Chartale Zeichen sollen heißen > Geld soll heißen
1. freies“ oder „Verkehrsgeld
r
K1: freie (bei Geld „Verkehrsgeld“) > freies („Verkehrsgeld“) ; K3: freie (bei Geld: „Verkehrsgeld“) > freies oder: „Verkehrsgeld
, wenn von der Geldausgabestelle auf Initiative jedes Besitzers des monetären Stoffs
s
K1: monetären Stoffs > Geldstoffs
dieser in beliebigen Mengen
t
K3: in beliebigen Mengen dieser > dieser in beliebigen Mengen Passage fehlt in K1.
in chartale „Münz“-Form verwandelt wird
u
K1: worden ; K3: werden
, material also die Ausgabe
v
Passage fehlt in K1.
an Zahlungsbedürfnissen von Tauschinteressenten
w
K1: des Tauschverkehrs ; K3: des Tauschverkehrs > von Tauschinteressenten
orientiert ist, –
2. gesperrtes“ oder „Verwaltungsgeld
x
K1: gesperrte (bei Geld: „Verwaltungsgeld“) > gesperrtes („Verwaltungsgeld“) ; K3: gesperrte (bei Geld: „Verwaltungsgeld“) > gesperrtes (oder: „Verwaltungsgeld“)
, – wenn die Verwandlung in chartale Form nach dem formell freien, material primär an ZahlungsS. 238 bedürfnissen der Verwaltungsleitung
y
In K1 ohne Hervorhebung.
eines Verbandes orientierten,
z
Komma fehlt in K1.
Belieben dieser erfolgt
a
In K3 folgt eigenhändige Einfügung: (als „Verwaltungs-Zahlmittel“)
, –
3. reguliertes
b
K1: regulierte ; K3: regulierte > reguliertes
, wenn sie
c
Lies: die Verwandlung in chartale Form
zwar gesperrt, die Art und das Ausmaß ihrer Schaffung aber durch Normen wirksam geregelt ist.
[A 40][K3 40]Umlaufsmittel
a
In K3 Notizen von der Hand Max Webers am oberen Blattrand: Möglich wäre auch: Goldwährung |:Die Bewertung:| Zwischen stoffverschiedenen monetären Verwaltungsverbänden |:unter einander und zum Verkehrsgeld,:| 〈|:zwischen:|〉 Währungsgeld zwischen stoffverschiedenen |:Verkehrsgeldarten.:|
soll eine als
b
K3: eine als > ein reguliertes
notales Geld fungierende Urkunde
c
K1: fungierende Geldforderung > fungierende Urkunde ; K3: fungierende Geldforderung > Urkunde
heißen, wenn ihre
d
K3: ihre > seine
Annahme als „provisorisches“
e
Wort fehlt in K1; in K3 eigenhändig eingefügt.
Geld sich an der Chance
f
K3: an der Chance > daran
orientiert:
g
K1, K3: orientiert,
daß ihre
h
K3: ihre > seine
jederzeitige Einlösung in „definitives“: Münzen
i
K1: Münzen oder freies Münzmetall ; K3: Münzen oder freies Münzmetall > definitives Geld
oder pensatorische
j
K1, K3: in ein pensatorisches
Metalltauschmittel[,] für alle normalen Verhältnisse gesichert sei. Zertifikat dann, wenn dies durch Regulierungen bedingt ist, welche
k
Passage in K3 eigenhändig gestrichen und Streichung eigenhändig wieder aufgehoben.
Vorratshaltung im Betrag voller Deckung in Münze oder Metall
l
K3: im Betrag voller Deckung in Münze oder Metall > in ihrem vollen Nominalbetrag
sicherstellen.
m
In K1 eigenhändige Notiz am unteren Blattrand: Stets das Papier das Geld / Vernichtung des Papieres / Vernichtung des Geldes; hier endet K1. In K3 folgt die eigenhändige, teilweise korrigierte Notiz: Wenn 〈beides nicht〈keines von beiden〉 Papiergeld – beides nicht:
[620]Tausch- oder Zahlungsmittelskalen sollen die innerhalb eines Verbandes konventionalen oder rechtlich oktroyierten gegenseitigen Tarifierungen der einzelnen naturalen
n
[620] In K3 eigenhändig hervorgehoben.
Tausch- und Zahlungsmittel heißen.
Kurantgeld
o
K3: Währungsgeld > Kurantgeld
sollen die von der Ordnung eines Geld-Verbands mit S. 239 nach Art und Maß unbeschränkter Geltung als Zahlungsmittel ausgestatteten Geldarten heißen, Geldmaterial
p
K3: Währungsmaterial > Geldmaterial
das Herstellungsmaterial eines Geldes
q
K3: bei Metallgeld die Herstellungsmetalle > das Herstellungsmaterial eines Geldes
, Währungsmetall
r
K3: freies Währungsmetall > Währungsmetall
das gleiche bei Verkehrsgeld, Geldtarifierung
s
K3: Währungstarifierung > Geldtarifierung
die bei der Stückelung und
t
In K3 eigenhändig gestrichen.
Benennung zugrunde gelegte Bewertung der einzelnen untereinander
v
A, K3: unter einander
stoffverschiedenen Verkehrs-
w
A: naturalen
oder Verwaltungsgeldarten
u
K3: der einzelnen unter einander verschiedenen Sorten von Geldmetallen > naturalem oder Verwaltungsgeld > Vor-Zahlmittel und Währungsgeldtypen untereinander 〈zum Verkehrs〉 und eventuell zum Verkehrsgeld 〈NB Zahlmittel! muß es sein〉
, Währungsrelation das gleiche zwischen
x
K3: bei > zwischen
stoffverschiedenen
y
Wort fehlt in K3.
Verkehrsgeldarten
z
K3: Verkehrsgeld > Verkehrsgeldarten
.
Intervalutarisches Zahlungsmittel soll dasjenige Zahlungsmittel heißen, welches zum Ausgleich des Zahlungssaldos zwischen verschiedenen Geldverbänden jeweils letztlich – das heißt[,] wenn nicht durch Stundung die Zahlung hinausgeschoben wird – dient. –
Jede neugeschaffene Verbandsordnung des Geldwesens legt unvermeidlich die Tatsache zugrunde: daß bestimmte Zahlmittel für Schulden
a
K3: Tauschmittel
verwendet wurden. Sie
b
K3: bisher verwendet worden sind und > bisher verwendet worden sind. Sie
begnügt sich entweder mit deren Legalisierung als Zahlungsmittel oder – bei Oktroyierung neuer Zahlungsmittel – rechnet bestimmte bisherige naturale oder pensatorische oder chartale Einheiten in die neuen Einheiten um (Prinzip der sogenannten „historischen Definition“ des Geldes als Zahlungsmittel, von der hier völlig dahingestellt bleibt, wieweit sie auf die Austauschrelation des Geldes als Tauschmittel zu den Gütern zurückwirkt).
Es sei nachdrücklich bemerkt: daß hier nicht eine „Geldtheorie“ beabsichtigt ist, sondern eine möglichst einfache terminologische Feststellung von Ausdrücken, die später öfter gebraucht werden. Weiterhin kommt es vorerst auf gewisse ganz elementare soziologische Folgen des Geldgebrauchs an. (Die mir im ganzen annehmbarste materiale Geldtheorie ist die von Mises. Die „Staatliche
c
K3: „Praktische
Theorie“ G[eorg] S. 240 F[riedrich] Knapps – das großartigste Werk des Fachs –
d
Passage fehlt in K3.
löst ihre formale Aufgabe [621]in ihrer Art glänzend
e
[621]K3: glänzend, hat aber mit materialen Geldproblemen natürlich nichts oder nur indirekt zu schaffen Der Satz ist teilweise grob durchgestrichen; am Blattrand eigenhändige Notiz: anders
. Für materiale Geldprobleme ist sie unvollständig: s. später.
f
Passage fehlt in K3.
Ihre sehr dankenswerte
g
K3: denkenswerte
und terminologisch wertvolle Kasuistik wurde hier noch
h
Wort fehlt in K3.
beiseite gelassen).
1. Tauschmittel und Zahlungsmittel fallen historisch zwar sehr oft, aber doch S. 241 nicht immer zusammen. Namentlich nicht auf primitiven Stufen. Die Zahlungsmittel für Mitgiften, Tribute, Pflichtgeschenke, Bußen, Wergelder z. B. sind oft konventional oder rechtlich eindeutig, aber ohne Rücksicht auf das tatsächlich umlaufende Tauschmittel
i
In K3 ohne Hervorhebung.
bestimmt. Nur bei geldwirtschaftlichem Verbandshaushalt ist die Behauptung von Mises, Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel (München 1912) richtig, daß auch der Staat die Zahlungsmittel nur als Tauschmittel begehre. Nicht für Fälle, wo der Besitz bestimmter Zahlungsmittel primär ständisches Merkmal war. (S[iehe] dazu H[einrich] Schurtz
j
A: K. Schurtz ; K3: K. Schultz
, Grundriß einer Entstehungsgeschichte des Geldes, 1898
k
A, K3: 1918
). – Mit dem Beginn staatlicher Geldsatzungen wird Zahlungsmittel der rechtliche, Tauschmittel der ökonomische Begriff.
2. Die Grenze zwischen einer „Ware“, welche gekauft wird[,] nur weil künftige Absatzchancen in Betracht gezogen werden, und einem „Tauschmittel“ ist scheinbar flüssig. Tatsächlich pflegen aber bestimmte Objekte derart ausschließlich die Funktion als Tauschmittel zu monopolisieren, – und zwar schon unter sonst primitiven Verhältnissen –, daß ihre Stellung als solche eindeutig ist. („Terminweizen“ ist dem gemeinten Sinn nach bestimmt, einen endgültigen Käufer zu finden, also weder ein „Zahlungs-“,
l
A, K3: „Zahlungs“-
noch gar „Tauschmittel“, noch vollends
m
Wort fehlt in K3.
„Geld“).
3. Die Art der Tauschmittel ist, solange chartales Geld nicht besteht, in ihrer Entstehung primär durch Sitte, Interessenlage und Konventionen aller Art bestimmt, an denen sich die Vereinbarungen der Tauschpartner orientieren. Diese hier nicht näher zu erörternden Gründe, aus denen Tauschmittel primär diese Qualität [A 41][K3 41]erlangten, waren sehr verschiedene, und zwar auch nach der Art des Tausches, um den es sich typisch handelte. Nicht jedes Tauschmittel war notwendig (auch nicht
a
K3: selbst > nicht
innerhalb des Personenkreises, der es als solches verwendete) universell für Tausch S. 242 jeder Art anwendbar (z. B. war Muschel-„Geld“ nicht spezifisches Tauschmittel für Weiber und Vieh).
4. Auch „Zahlungsmittel“, welche nicht die üblichen „Tauschmittel“ waren, haben in der Entwicklung des Geldes zu seiner Sonderstellung eine beachtliche Rolle gespielt. Die „Tatsache“, daß Schulden existierten (G[eorg] F[riedrich] Knapp): – Tributschulden, Mitgift- und Brautpreisschulden, konventionale Geschenkschulden an Könige oder umgekehrt von Königen an ihresgleichen, Wergeldschulden und andre – und daß diese oft (nicht immer) in spezifischen typischen Güterarten abzuleisten waren [K2 39](konventional
b
In K2 eigenhändige Notiz am oberen rechten Blattrand: Reif zum Umbrechen Weber
oder kraft Rechtszwangs), schuf diesen Güterarten (nicht selten: durch ihre Form spezifizierten Artefakten) eine Sonderstellung.
[622]5. „Geld“ (im Sinne dieser Terminologie) könnten
c
[622]K2: können > könnten
auch die „Fünftelschekelstücke“ mit dem Stempel des (Händler-) Hauses sein, die sich in babylonischen Urkunden finden. Vorausgesetzt,
d
K2: finden > heißen > finden, vorausgesetzt ; K3: finden, vorausgesetzt
daß sie Tauschmittel
e
K2, K3: Zahlungsmittel
waren. Dagegen rein „pensatorisch“ verwendete, nicht gestückelte Barren sollen hier nicht als „Geld“, sondern als pensatorisches Tausch- und Zahlungsmittel
f
A: Tauschmittel ; K2, K3: Zahlungsmittel
bezeichnet werden, so ungemein wichtig die Tatsache der Wägbarkeit für die Entwicklung der „Rechenhaftigkeit“ war. Die Übergänge (Annahme von Münzen nur nach Gewicht
g
In K2 folgt unleserliche eigenhändige Korrektur.
usw.) sind natürlich massenhaft.
S. 2436. „Chartal“ ist ein Ausdruck, den Knapps „Staatliche Theorie des Geldes“ eingeführt hat. Alle Arten durch Rechtsordnung oder Vereinbarung mit
h
K2: durch Rechtszwang mit dem Monopol der Geltung als Geld > durch die Rechtsordnung mit „proklamatorischer“ ; K3: durch die Rechtsordnung mit „proklamatorischer“ > durch die Rechtsordnung oder Vereinbarung mit
Geltung versehene gestempelte und gestückelte Geldsorten
i
K2, K3: Geldarten
, metallische ebenso wie nichtmetallische, gehören nach ihm dahin. Nicht abzusehen ist, warum nur staatliche Proklamation, nicht auch Konvention
j
K2, K3: konventioneller
oder paktierter Zwang zur Annahme für den Begriff ausreichen sollen. Ebensowenig könnte natürlich die Herstellung in Eigenregie oder unter Kontrolle der politischen Gewalt – die in China wiederholt ganz fehlte
k
K2: fehlt > fehlte
, im Mittelalter nur relativ bestand, –
l
Gedankenstrich in K2 eigenhändig eingefügt.
entscheidend sein, sofern nur Normen für die entscheidende Formung bestehen. (So auch Knapp.)
m
Passage in K2 eigenhändig eingefügt.
Die Geltung als Zahlungs- und die formale Benutzung als Tauschmittel im Verkehr innerhalb des Machtgebietes des politischen Verbandes kann durch die Rechtsordnung erzwungen werden. S[iehe] später.
n
Verweis in K2 eigenhändig eingefügt.
7. Die naturalen Tausch- und Zahlungsmittel sind primär teils das Eine, teils das Andere, teils mehr Binnen-[,] teils mehr Außen-Tausch- und Zahlungs-Mittel. Die Kasuistik gehört nicht hierher. Ebenso
o
K2, K3: hierher, ebenso
noch nicht – die Frage der materialen
p
K2, K3: Theorie ihrer materialen
Geltung des Geldes
q
Passage fehlt in K2; in K3 eigenhändig eingefügt.
.
8. Ebensowenig gehört eine materiale Theorie des Geldes in bezug auf die Preise schon an diese
r
K2, K3: dieser
Stelle (soweit sie überhaupt in die Wirtschaftssoziologie gehört). Hier muß zunächst die Konstatierung der Tatsache des Geldgebrauchs (in seinen wichtigsten Formen) genügen, da es auf die ganz allgemeinen soziologischen Konsequenzen dieser an sich, ökonomisch angesehen, formalen Tatsache ankommt. Festgestellt sei vorerst
s
K2, K3: hier
nur, daß „Geld“ niemals nur eine harmlose „Anweisung“ oder eine bloß
t
K2: geschätzte > bloß
nominale „Rechnungseinheit“ sein wird und kann, solange es eben:
u
Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
Geld ist. Seine Wertschätzung ist (in sehr verwickelter Form) stets auch eine
v
K2: stoffliche > eine
SelS. 244 tenheits- (oder bei „Inflation“: Häufigkeits-)Wertschätzung, wie gerade die Gegenwart,
w
Komma in K2 eigenhändig eingefügt.
aber auch jede Vergangenheit zeigt.
[623]Eine sozialistische, etwa auf dem Grund von (als „nützlich“ anerkannter) „Arbeit“ eines
y
Wort in K2 eigenhändig eingefügt.
bestimmten Maßes
z
K2: Ausmaßes > Maßes
emittierte „Anweisung“ auf bestimmte Güter könnte zum Gegenstand der Thesaurierung oder des Tausches werden, würde aber den Regeln des (eventuell: indirekten) Naturaltausches folgen.
x
[623] Passage in K2 entsprechend dem eigenhändigen Verweis von unten, Z. 9 mit textkritischer Anm. b, verschoben. Der Passage geht in K2 die von Max Weber gestrichene Numerierung 10. voraus.
9. Die Beziehungen zwischen monetärer und nicht monetärer Benutzung eines technischen Geldstoffes lassen sich an der chinesischen Geldgeschichte in
a
K2, K3: und
ihren weittragenden Folgen für die Wirtschaft am deutlichsten verfolgen, weil bei Kupferwährung mit hohen Herstellungskosten und stark schwankender Ausbeute des Währungsmaterials die Bedingungen dort besonders klar lagen.
b
In K2 folgt die verschobene Passage x–x.
§ 7. Die primären Konsequenzen typischen Geldgebrauches sind:
1. der sogenannte „indirekte Tausch“ als Mittel der Bedarfsversorgung von Konsumenten. Das
c
K2: Konsumenten, das ; K3: Konsumenten, das > Konsumenten. Das
heißt die Möglichkeit: a) örtlicher, b) zeitlicher, c) personaler, d) (sehr wesentlich auch:) mengenhafter Trennung der jeweils zum Abtauschen bestimmten Güter von den zum Eintausch begehrten. Dadurch:
d
K2: begehrten, dadurch ; K3: begehrten, dadurch > begehrten. Dadurch
die außerordentliche Ausweitung der jeweils gegebenen Tauschmöglichkeiten, und, in Verbindung,
e
Komma in K2 eigenhändig eingefügt.
damit:
2. die Bemessung gestundeter Leistungen, insbesondere: Gegenleistungen beim Tausch (Schulden)
f
Wort fehlt in K2 und K3.
, in Geldbeträgen;
[A 42][K3 42]3. die sogenannte „Wertaufbewahrung“, das heißt:
a
Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
die Thesaurierung von Geld in natura
b
A, K2, K3: Natura
oder von jederzeit einzufordernden GeldforS. 245 derungen als Mittel der Sicherung von künftiger Verfügungsgewalt über Eintauschchancen;
4. die zunehmende Verwandlung
c
K2: Verwendung > Verwandlung
ökonomischer Chancen in solche: über Geldbeträge verfügen zu können;
5. die qualitative Individualisierung und damit, indirekt, Ausweitung der Bedarfsdeckung derjenigen, die über Geld oder Geldforderungen oder die Chancen von Gelderwerb verfügen,
d
Komma fehlt in K2 und K3.
und also:
e
Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
Geld für beliebige Güter und Leistungen anbieten
f
K2: notieren > anbieten
können;
[K2 40]6. die heute typische Orientierung der Beschaffung von Nutzleistungen am Grenznutzen jener
g
K2: der ; K3: der > jener
Geldbeträge, über welche der Leiter einer [624]Wirtschaft in einer von ihm übersehbaren Zukunft voraussichtlich verfügen zu können annimmt. Damit:
h
[624]K2: annimmt; damit > annimmt; damit: ; K3: annimmt; damit:
7. Erwerbsorientierung
i
K2: die Orientierung ; K3: die Orientierung > Erwerbsorientierung
an allen jenen Chancen, welche durch jene zeitlich, örtlich, personal und sachlich vervielfältigte Tauschmöglichkeit (Nr. 1) dargeboten werden. Dies alles auf Grund des prinzipiell wichtigsten Moments von allen, nämlich:
8. der Möglichkeit der Abschätzung aller für den Abtausch oder Eintausch in Betracht kommenden Güter und Leistungen in Geld: Geldrechnung.
Material bedeutet die Geldrechnung zunächst: daß Güter nicht nur nach ihrer derzeitigen, örtlichen und personalen, Nutzleistungsbedeutung geschätzt werden. Sondern
j
K2: werden, sondern ; K3: werden, sondern > werden. Sondern
daß bei der Art ihrer Verwendung (gleichviel zunächst ob als Konsum- oder als Beschaffungsmittel) auch alle künftigen Chancen der Verwertung und Bewertung, unter Umständen durch unbestimmt viele Dritte für deren Zwecke, insoweit mit in Betracht gezogen werden, als sie sich in einer dem Inhaber der Verfügungsgewalt zugänglichen Geldabtauschchance
k
K2: Abschätzung der Geldabtauschchancen ; K3: Abschätzung der Geldabtauschchancen > Geldabtauschchance
ausdrücken. Die Form, in welcher dies bei typischer Geldrechnung geschieht, ist: die Marktlage.
Das Vorstehende gibt nur die einfachsten und wohlbekannten Elemente jeglicher Erörterung über „Geld“ wieder und bedarf daher keines besonderen Kommentars. Die Soziologie des „Marktes“
l
In K2 folgt die eigenhändige Einfügung: und der Geldverwaltung ; in K3 eigenhändig gestrichen.
wird an dieser Stelle noch nicht verfolgt (s. über die formalen Begriffe §§ 8, 10
m
A: § 8, 10 ; K2, K3: § 9
).
S. 246Kredit“ im allgemeinsten Sinn soll jeder Abtausch gegenwärtig innegehabter gegen Eintausch der Zusage künftig zu übertragender Verfügungsgewalt über Sachgüter
n
K2, K3: Güter
gleichviel welcher Art heißen. Kreditgeben bedeutet zunächst
o
K2: also > zunächst
die Orientierung an der Chance:
p
K2: Chance, > Chance:
daß diese künftige Übertragung tatsächlich erfolgen werde. Kredit in diesem Sinn bedeutet primär den Austausch gegenwärtig fehlender, aber für künftig im Überschuß erwarteter Verfügungsgewalt einer Wirtschaft über Sachgüter
q
K2, K3: Nutzleistungen
oder Geld – gegen derzeit vorhandene, nicht zur eignen Verwertung bestimmte Verfügungsgewalt einer andern. Wovon
r
K2: andern, wovon > andern. Wovon
[625]im Rationalitätsfall beide Wirtschaften sich günstigere Chancen (gleichviel welcher Art) versprechen, als sie die Gegenwartsverteilung ohne diesen Austausch darböte.
1. Die in Betracht gezogenen Chancen müssen keineswegs notwendig wirtschaftlicher Art sein. Kredit kann zu allen denkbaren Zwecken (karitativen, kriegerischen) gegeben und genommen werden.
2. Kredit kann in Naturalform oder in Geldform und in beiden Fällen gegen Zusage von Naturalleistungen oder von Geldleistungen gegeben und genommen werden. Die Geldform bedeutet aber die geldrechnungsmäßige Kreditgewährung und Kreditnahme mit allen ihren Konsequenzen (von denen alsbald zu reden ist)
s
[625]K2, K3: Konsequenzen, von denen alsbald zu reden ist
.
3. Im übrigen entspricht auch diese Definition dem Landläufigen. Daß auch zwischen Verbänden jeder Art, insbesondere: sozialistischen oder kommunistischen Verbänden, Kredit möglich (und bei Nebeneinanderbestehen mehrerer nicht ökonomisch autarker Verbände dieser Art unumgänglich) ist, versteht sich von selbst. Ein Problem bedeutete dabei freilich im Fall völligen Fehlens des Geldgebrauches die rationale Rechnungsbasis. Denn die bloße (unbestreitbare) Tatsache der Möglichkeit des „Kompensationsverkehrs“ würde, zumal für langfristigen Kredit, für die Beteiligten noch nichts über die Rationalität der gewährten Bedingungen aus[A 43][K3 43]S. 247 sagen. Sie wären etwa in der Lage, wie in der Vergangenheit Oikenwirtschaften (s. später)
a
In K2 und K3 mit Blockade: (s. §)
, welche ihre Überschüsse gegen Bedarfsartikel abtauschten. Mit
b
K2, K3: abtauschten, mit
dem Unterschied jedoch, daß in der Gegenwart ungeheure Masseninteressen und dabei:
c
Doppelpunkt in K2 eigenhändig eingefügt.
solche auf lange Sicht, im Spiel wären, während für die schwach versorgten Massen
d
K2: versorgte Masse > versorgten Massen
grade
e
In K2 eigenhändig eingefügt.
der Grenznutzen der aktuellen Befriedigung besonders hoch steht. Also: Chance ungünstigen Eintausches dringend bedurfter Güter.
f
K3: Also: Chance ungünstigen Eintausches. > Also: Chance ungünstigen Eintausches dringend bedurfter Güter. In K2 eigenhändig eingefügt: Also: Chance ungünstigen Eintausches.
4. Kredit kann zum Zweck der Befriedigung gegenwärtiger unzulänglich gedeckter Versorgungsbedürfnisse (Konsumtivkredit) genommen werden. Im ökonomischen Rationalitätsfall wird er auch dann nur gegen Einräumung von Vorteilen gewährt. Doch ist dies (bei dem geschichtlich ursprünglichen Konsumtions-, insbesondre beim Notkredit) nicht das Ursprüngliche, sondern der Appell an Brüderlichkeitspflichten (darüber bei Erörterung des Nachbarschaftsverbandes Kap. V
g
K2: IV > V
).
[K2 41]5. Die allgemeinste Grundlage des entgeltlichen Sach- oder Geld-Kredits ist selbstverständlich: daß bei dem Kreditgeber
h
In K2 zweiter Wortteil eigenhändig hervorgehoben.
infolge besserer Versorgtheit
i
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
(was, wohl zu beachten, ein relativer Begriff ist) meist
j
In K2 eigenhändig eingefügt.
der Grenznutzen der Zukunftserwartung
k
K2: Zukunftswertung > Zukunftserwartung
höher steht als beim Kreditnehmer.
[626]S. 248§ 8. Marktlage eines Tauschobjektes soll die Gesamtheit der jeweils für Tauschreflektanten bei der Orientierung im Preis- und Konkurrenzkampf erkennbaren Aus- und Eintauschchancen desselben gegen Geld heißen, –
Marktgängigkeit das Maß von Regelmäßigkeit, mit welcher jeweils ein Objekt marktmäßiges Tauschobjekt zu werden pflegt, –
Marktfreiheit der Grad von Autonomie der einzelnen Tauschreflektanten im Preis- und Konkurrenzkampf, –
Marktregulierung dagegen der Zustand: daß für mögliche Tauschobjekte die Marktgängigkeit oder für mögliche Tauschreflektanten die Marktfreiheit material durch Ordnungen wirksam beschränkt ist. –
l
[626] Gedankenstrich in K2 eigenhändig eingefügt.
Marktregulierungen können bedingt sein:
1. nur traditional:
m
K2: traditional, > traditional:
durch Gewöhnung an überlieferte Schranken des Tauschs oder an überlieferte Tauschbedingungen;
2. konventional:
n
A, K3: konventional, ; K2: konventional, > konventional:
durch soziale Mißbilligung der Marktgängigkeit bestimmter Nutzleistungen oder des freien Preis- oder Konkurrenzkampfs in bestimmten Tauschobjekten oder für bestimmte Personenkreise;
3. rechtlich:
o
K2: rechtlich, > rechtlich:
durch wirksame rechtliche Beschränkung des Tausches oder der Freiheit des Preis- oder Konkurrenzkampfes, allgemein oder für bestimmte Personenkreise oder für bestimmte Tauschobjekte, im Sinne:
p
Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
der Beeinflussung der Marktlage von Tauschobjekten (Preisregulierung) oder der Beschränkung des Besitzes oder Erwerbes oder Abtauschs
q
In K2 eigenhändig eingefügt.
von Verfügungsgewalt über Güter auf bestimmte Personenkreise (rechtlich garantierte Monopole oder rechtliche Schranken der Freiheit des Wirtschaftens);
4. voluntaristisch:
r
K2: voluntaristisch, > voluntaristisch:
durch Interessenlage: materiale Marktregulierung bei formaler Marktfreiheit. Sie hat die Tendenz zu entstehen, wenn bestimmte Tauschinteressenten kraft ihrer faktisch ganz oder annäS. 249hernd ausschließlichen Chance des Besitzes oder Erwerbes von Verfügungsgewalt über bestimmte Nutzleistungen (monopolistischen
s
Lies: kraft ihrer monopolistischen
Lage) imstande sind:
t
K2, K3: sind,
die Marktlage unter tatsächlicher Ausschaltung der Marktfreiheit für andere zu beeinflussen. Insbesondere können
u
K2: wenn ; K3: wenn > können
sie zu [627]diesem Zweck untereinander oder (und eventuell:
v
[627]Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
zugleich) mit typischen Tauschpartnern marktregulierende Vereinbarungen (voluntaristische Monopole und Preiskartelle) schaffen.
1. Von Marktlage wird zweckmäßigerweise (nicht:
w
Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
notwendigerweise) nur bei Geldtausch gesprochen, weil nur dann ein einheitlicher Zahlenausdruck möglich ist. Die naturalen „Tauschchancen“ werden besser mit diesem Wort bezeichnet. Marktgängig waren und sind – was hier nicht im einzelnen auszuführen ist – bei Existenz des typischen Geldtauschs die einzelnen Arten von Tauschobjekten in höchst verschiedenem und wechselndem Grade. Generell
x
K2: Grade, generell ; K3: Grade, generell > Grade. Generell
nach Sorten angebbare Massenproduktions- und -Verbrauchsgegenstände im Höchstmaß, einzigartige Objekte eines Gelegenheitsbegehrs im Mindestmaß, Versorgungsmittel mit langfristiger und wiederholter Ge- und Verbrauchsperiode und Beschaffungsmittel mit langfristiger Verwendungs- und Ertragsperiode, vor allem: land- oder vollends [A 44][K3 44]forstwirtschaftlich nutzbare Grundstücke in weit geringerem Maß als Güter des Alltagsverbrauchs in genußreifem Zustand, oder Beschaffungsmittel, welche schnellem Verbrauch dienen, oder
a
K2, K3: aber
nur einer einmaligen Verwendung fähig sind oder baldigen Ertrag geben.
2. Der ökonomisch rationale Sinn der Marktregulierungen ist geschichtlich mit Zunahme der formalen Marktfreiheit und der Universalität der Marktgängigkeit im Wachsen gewesen. Die primären
b
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
Marktregulierungen waren teils traditional und magisch, teils sippenmäßig, teils ständisch, teils militärisch, teils sozialpolitisch, teils endlich durch den Bedarf von Verbandsherrschern bedingt, in jedem Fall aber:
c
Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
beherrscht von Interessen, welche nicht an der Tendenz zum Maximum der rein zweckrationalen marktmäßigen Erwerbs- oder Güter[K2 42]versorgungschancen von Marktinteressenten orientiert waren, oft mit ihm
d
K2, K3: ihr
kollidierten.
e
K2: umgekehrt sehr stark kollidierten. > kollidierten. Nachfolgender Absatz in K2 eigenhändig aufgehoben.
Sie schlossen entweder 1. wie die magischen oder sippenmäßigen oder ständischen Schranken (z. B. magisch: Tabu, sippenmäßig: Erbgut, ständisch: Ritterlehn) bestimmte Objekte von der Marktgängigkeit dauernd oder, wie teuerungspolitische Regulierungen (z. B. für Getreide), zeitweise aus. Oder sie banden ihren Absatz an Vorangebote (an Verwandte, Standesgenossen, Gilde- und Zunftgenossen, Mitbürger) oder Höchstpreise (z. B. Kriegspreisregulierungen) oder umgekehrt Mindestpreise (z. B. ständische Honorartaxen von Magiern, Anwälten, Ärzten). Oder 2. sie schlossen gewisse Kategorien von Personen (Adel, Bauern, unter Umständen Handwerker) von der Betei S. 250 ligung an marktmäßigem Erwerb überhaupt oder für bestimmte Objekte aus. Oder 3. sie schränkten durch Konsumregulierung (ständische Verbrauchsordnungen, kriegswirtschaftliche oder teuerungspolitische Rationierungen) die Marktfreiheit der Verbraucher ein. Oder 4. sie schränkten aus ständischen (z. B. bei den freien Berufen) oder konsumpolitischen, erwerbspolitischen, sozialpolitischen („Nahrungspolitik der Zünfte“) Gründen die Marktfreiheit der konkurrierenden Erwerbenden ein. Oder 5. sie behielten der politischen Gewalt (fürstliche Monopole) [628]oder den von ihr Konzessionierten (typisch bei den frühkapitalistischen Monopolisten) die Ausnutzung bestimmter ökonomischer Chancen vor. Von diesen war die fünfte
f
[628]In K2 eigenhändig hervorgehoben.
Kategorie von Marktregulierungen am meisten, die erste am wenigsten marktrational, d. h. der Orientierung des Wirtschaftens der einzelnen am Verkauf und Einkauf von Gütern auf dem Markt interessierten
g
K2: interesierten > interessierten
Schichten an Marktlagen förderlich, die andern
h
Zu ergänzen wäre: waren
, in absteigender Reihenfolge, hinderlich. Marktfreiheitsinteressenten waren diesen Marktregulierungen gegenüber alle jene Tauschreflektanten, welche am größtmöglichen Umfang der Marktgängigkeit der Güter, sei es als Verbrauchs-, sei es als Absatzinteressenten ein Interesse haben mußten. Voluntaristische Marktregulierungen traten zuerst und dauernd weitaus am stärksten auf seiten der Erwerbsinteressenten auf. Sie konnten im Dienst von monopolistischen Interessen sowohl nur 1. die Absatz- und Eintauschs-Chancen regulieren (typisch: die universell verbreiteten Händlermonopole), als 2. die Transporterwerbschancen (Schiffahrts- und Eisenbahnmonopole), als 3. die Güterherstellung (Produzentenmonopole), als 4. die Kreditgewährung und Finanzierung (bankmäßige Konditions-Monopole) erfassen. Die beiden letzteren bedeuteten am meisten eine Zunahme verbandsmäßiger, jedoch – im Gegensatz zu den primären,
i
K2: marktmäßig > primären,
irrationalen Marktregulierungen
j
K2: Regulierungen > Marktregulierungen
– einer planmäßig an Marktlagen orientierten Regulierung der Wirtschaft. Die voluntaristischen Marktregulierungen gingen naturgemäß regelmäßig von solchen Interessenten aus, deren prominente tatsächliche Verfügungsgewalt über Beschaffungsmittel ihnen monopolistische
k
K2: das Optimum der > monopolistische
Ausbeutung der formalen Marktfreiheit gestattete. Voluntaristische Verbände der Konsuminteressenten (Konsumvereine, Einkaufsgenossenschaften) gingen dagegen regelmäßig von ökonomisch S. 251schwachen Interessenten aus und vermochten daher zwar Kostenersparnisse für die Beteiligten, eine wirksame Marktregulierung aber nur vereinzelt und lokal begrenzt durchzusetzen.
§ 9. Als formale Rationalität eines Wirtschaftens soll hier das Maß der ihm technisch möglichen und von ihm wirklich
l
K2: technisch > wirklich
angewendeten Rechnung bezeichnet werden. Als materiale Rationalität soll dagegen bezeichnet werden der Grad, in welchem die jeweilige Versorgung von gegebenen Menschengruppen (gleichviel wie abgegrenzter Art) mit Gütern durch die Art eines wirtschaftlich orientierten sozialen Handelns sich gestaltet unter dem Gesichtspunkt bestimmter (wie immer gearteter
m
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
) wertender Postulate, unter welchen sie betrachtet wurde, wird oder werden könnte. Diese sind höchst vieldeutig.
n
In K3 ohne Hervorhebung eigenhändig eingefügt.
1. Die vorgeschlagene Art der Bezeichnung (übrigens lediglich eine Präzisierung dessen, was in den Erörterungen über „Sozialisierung“[,] „Geld“- und „Natural“- [629][A 45][K3 45]Rechnung als Problem immer wiederkehrt) möchte lediglich der größeren Eindeutigkeit in der sprachgebräuchlichen Verwendung des Wortes „rational“ auf diesem Problemgebiet dienen.
2. Formal „rational“ soll ein Wirtschaften je nach dem Maß heißen, in welchem die jeder rationalen Wirtschaft wesentliche „Vorsorge“ sich in zahlenmäßigen, „rechenhaften“, Überlegungen ausdrücken kann und ausdrückt (zunächst ganz unabhängig davon, wie diese Rechnungen technisch aussehen, ob sie also als Geld- oder als Naturalschätzungen vollzogen werden). Dieser Begriff ist also (wenn auch, wie sich zeigen wird, nur relativ) eindeutig wenigstens in dem Sinn, daß die Geldform das Maximum dieser formalen Rechenhaftigkeit darstellt (natürlich auch dies: ceteris paribus!)[.]
[K2 43]3. Dagegen ist der Begriff der materialen Rationalität durchaus vieldeutig. Er besagt lediglich dies Gemeinsame: daß eben die Betrachtung sich mit der rein formalen (relativ) eindeutig feststellbaren Tatsache: daß zweckrational, mit technisch tunlichst adäquaten Mitteln, gerechnet wird, nicht begnügt, sondern ethische, politische, utilitarische, hedonische, ständische, egalitäre oder irgendwelche anderen Forderungen stellt und daran die Ergebnisse des – sei es auch formal noch so „rationalen“, d. h. rechenhaften – Wirtschaftens wertrational oder material zweckrational bemißt. Der möglichen, in diesem Sinn rationalen, Wertmaßstäbe sind prinzipiell S. 252 schrankenlos viele, und die unter sich wiederum nicht eindeutigen sozialistischen und kommunistischen, in irgendeinem Grade stets: ethischen und egalitären, Wertmaßstäbe sind selbstverständlich nur eine Gruppe unter dieser Mannigfaltigkeit (ständische Abstufung, Leistung für politische Macht-, insbesondere aktuelle Kriegszwecke und alle denkbaren sonstigen Gesichtspunkte sind in diesem Sinn gleich „material“). – Selbständig,
a
[629]Komma in K2 eigenhändig eingefügt.
gegenüber auch dieser materialen Kritik des Wirtschaftsergebnisses,
b
Komma in K2 eigenhändig eingefügt.
ist dagegen überdies eine ethische, asketische, ästhetische Kritik der Wirtschaftsgesinnung sowohl wie der Wirtschaftsmittel möglich, was wohl zu beachten ist. Ihnen allen kann die „bloß formale“ Leistung der Geldrechnung als subaltern oder geradezu als ihren Postulaten feindlich erscheinen (noch ganz abgesehen von den Konsequenzen der spezifisch modernen Rechnungsart
c
K2, K3: Wertrechnung
). Hier ist nicht eine Entscheidung, sondern nur die Feststellung und Begrenzung dessen, was „formal“ heißen soll, möglich
d
K2: von Nöten ; K3: von Nöten > möglich
. Material“ ist hier also
f
Wort in K3 eigenhändig gestrichen.
auch
g
K2, K3: von
selbst ein „formaler, d. h. hier: ein abstrakter[,]
h
Fehlt in K2 und K3; abstrakter, in K3 eigenhändig eingefügt.
Gattungsbegriff.
e
Passage in K2 eigenhändig eingefügt: Material“ ist hier also von selbst ein „formaler“, d. h. hier: ein Gattungsbegriff.
§ 10. Rein technisch angesehen, ist Geld das „vollkommenste“
i
Anführungszeichen fehlen in K2; in K3 eigenhändig eingefügt.
wirtschaftliche Rechnungsmittel, das heißt: das formal rationalste Mittel der Orientierung wirtschaftlichen Handelns.
[630]Geldrechnung, nicht: aktueller Geldgebrauch, ist daher das spezifische Mittel zweckrationaler Beschaffungswirtschaft. Geldrechnung bedeutet aber im vollen Rationalitätsfall primär:
1. Schätzung aller für einen Beschaffungszweck jetzt oder künftig als benötigt erachteten[,] wirklich oder möglicherweise verfügbaren oder aus fremder Verfügungsgewalt beschaffbaren, in Verlust geratenen oder gefährdeten, Nutzleistungen oder Beschaffungsmittel, und ebenso aller irgendwie relevanten ökonomischen Chancen überhaupt, nach der (aktuellen oder erwarteten) Marktlage;
2. zahlenmäßige Ermittelung a) der Chancen jeder beabsichtigten und b) Nachrechnung des Erfolges jeder vollzogenen Wirtschaftshandlung in Form einer die verschiedenen Möglichkeiten vergleichenden S. 253„Kosten-“ und „Ertrags“-Rechnung in Geld und vergleichende Prüfung des geschätzten „Reinertrags“
j
[630]K2: „Nutzens“ ; K3: „Nutzens“ > Reinertrags
verschiedener möglicher Verhaltungsweisen an der Hand dieser Rechnungen
k
K2: Kostenrechnungen ; K3: Kostenrechnungen > Rechnungen
;
3. periodischer Vergleich der einer Wirtschaft insgesamt verfügbaren Güter und Chancen mit den bei Beginn der Periode verfügbar gewesenen, beide Male in Geld geschätzt;
4. vorherige Abschätzung und nachträgliche Feststellung derjenigen aus Geld bestehenden oder in Geld schätzbaren Zugänge und Abgänge, welche die Wirtschaft, bei Erhaltung der Geldschätzungssumme ihrer insgesamt verfügbaren Mittel (Nr. 3), die Chance hat, während einer Periode zur Verwendung verfügbar
l
K2: zur Verfügung ; K3: zur Verfügung > verfügbar
zu haben;
5. die Orientierung der Bedarfsversorgung an diesen Daten (Nr. 1–4) durch Verwendung des (nach Nr. 4) in der Rechnungsperiode verfügbaren Geldes für die begehrten Nutzleistungen nach dem Prinzip des Grenznutzens.
[A 46][K3 46]Die kontinuierliche Verwendung und Beschaffung (sei es durch Produktion oder Tausch) von Gütern zum Zweck 1. der eignen Versorgung oder 2. zur Erzielung von selbst verwendeten anderen Gütern heißt Haushalt. Seine Grundlage bildet für einen einzelnen oder eine haushaltsmäßig wirtschaftende Gruppe im Rationalitätsfall der Haushaltsplan, welcher aussagt:
a
K2: aussagt, ; K3: aussagt, > aussagt:
in welcher Art die vorausgesehenen Bedürfnisse einer Haushaltsperiode (nach Nutzleistungen oder selbst zu [631]verwendenden Beschaffungsmitteln)
b
Klammern fehlen in K2; in K3 eigenhändig eingefügt.
durch erwartetes Einkommen gedeckt werden sollen.
Einkommen eines Haushalts soll derjenige in Geld geschätzte Betrag von Gütern heißen, welcher ihm
c
[631]A, K2, K3: ihr
bei Rechnung nach dem
d
K2, K3: den
in Nr. 4 angegebenen Prinzip [K2 44]in einer vergangenen Periode bei rationalerS. 254 Schätzung zur Verfügung gestanden hat,
e
Komma fehlt in K2; in K3 eigenhändig eingefügt.
oder mit dessen Verfügbarkeit er
f
A, K2, K3: sie
für eine laufende oder künftige Periode bei rationaler Schätzung rechnen zu können die Chance hat.
Die Gesamtschätzungssumme der in der Verfügungsgewalt eines Haushalts befindlichen, von ihm
g
A, K2, K3: ihr
zur – normalerweise – dauernden unmittelbaren Benutzung oder zur Erzielung von Einkommen verwendeten Güter (abgeschätzt nach Marktchancen, Nr. 3)
h
K2: Marktschancen) ; K3: Marktschancen) > Marktchancen)
heißt: sein
i
A, K2, K3: ihr
Vermögen.
Die Voraussetzung der reinen Geld-Haushalts-Rechnung ist: daß das Einkommen und Vermögen entweder in Geld oder in (prinzipiell) jederzeit durch Abtausch in Geld verwandelbaren, also im absoluten Höchstmaß marktgängigen,
j
Komma fehlt in K2 und K3.
Gütern besteht.
Haushalt und (im Rationalitätsfall) Haushaltsplan kennt auch die weiterhin noch zu erörternde Naturalrechnung. Ein einheitliches „Vermögen“ im Sinn der Geldabschätzung kennt sie so wenig wie ein einheitliches (d. h. geldgeschätztes) „Einkommen“. Sie rechnet mit „Besitz“ von Naturalgütern und (bei Beschränkung auf friedlichen Erwerb) konkreten „Einkünften“ aus dem Aufwand
k
K2: der Verwendung ; K3: der Verwendung > dem „Aufwand“
von verfügbaren Gütern und Arbeitskräften in Naturalform, die sie unter Abschätzung des Optimums der möglichen Bedarfsdeckung als Mittel dieser
l
K2: derselben ; K3: derselben > dieser
verwaltet. Bei fest gegebenen Bedürfnissen ist die Art dieser Verwendung so lange ein relativ einfaches rein technisches Problem, als die Versorgungslage nicht eine genaue rechnerische Feststellung des Optimums des Nutzens
m
K2: der Ergiebigkeit ; K3: der Ergiebigkeit > des „Nutzens
der Verwendung von Bedarfsdeckungsmitteln unter
n
K2: mit ; K3: mit > unter
Vergleichung sehr heterogener möglicher Verwendungsarten erfordert. Andernfalls treten schon an den einfachen tauschlosen Einzelhaushalt S. 255 Anforderungen heran, deren (formal exakte) rechnungsmäßige Lösung enge Schranken hat, und deren tatsächliche Lösung teils traditional, [632]teils an der Hand sehr grober Schätzungen zu geschehen pflegt, welche freilich bei relativ typischen, übersehbaren, Bedürfnissen und Beschaffungsbedingungen auch völlig ausreichen. Besteht der Besitz aus heterogenen Gütern (wie
o
[632]K2, K3: (wie Klammer fehlt in A.
es im Fall tauschlosen
p
In K2 ohne Hervorhebung; zweiter Wortteil in K3 eigenhändig hervorgehoben.
Wirtschaftens der Fall sein muß), so ist eine rechnerische, formal exakte Vergleichung des Besitzes am Beginn und Ende einer Haushaltsperiode ebenso wie eine Vergleichung der Einkünftechancen nur innerhalb der qualitativ gleichen Arten von Gütern möglich. Zusammenstellung zu einem naturalen Gesamtbesitzstand und Auswerfung naturaler Verbrauchs-Deputate, die ohne Minderung dieses Besitzstandes voraussichtlich dauernd verfügbar sind
q
K2: zur Verfügung stehen ; K3: zur Verfügung stehen > dauernd verfügbar sind
, ist dann typisch. Jede Änderung des Versorgungsstandes (z. B. durch Ernteausfälle) oder der Bedürfnisse bedingt aber neue Dispositionen, da sie die Grenznutzen verschiebt. Unter einfachen und übersehbaren Verhältnissen vollzieht sich die Anpassung leicht. Sonst
r
K2: leicht, immerhin ; K3: leicht, immerhin > leicht. Sonst
technisch
s
K2: (im Prinzip) > technisch
schwerer als bei reiner Geldrechnung, bei welcher jede Verschiebung der Preischancen (im Prinzip) nur die mit den letzten Geldeinkommenseinheiten zu befriedigenden Grenzbedürfnisse der Dringlichkeitsskala beeinflußt.
Bei ganz rationaler (also nicht traditionsgebundener) Naturalrechnung gerät überdies die Grenznutzrechnung, welche bei Verfügung über Geldvermögen und Geldeinkommen relativ einfach – an der Hand der Dringlichkeitsskala der Bedürfnisse – verläuft, in eine starke S. 256 Komplikation. Während dort als „Grenz“-[A 47][K3 47]Frage
a
In K2 folgt die eigenhändig gestrichene Passage: (in der Theorie)
lediglich Mehrarbeit oder:
b
Passage in K2 eigenhändig eingefügt.
die Befriedigung bzw. Opferung eines Bedürfnisses zugunsten eines (oder mehrerer) anderer auftaucht (denn darin drücken sich im reinen Geldhaushalt letztlich die „Kosten“ aus), findet sie sich hier in die Nötigung versetzt:
c
K2: gegenüber der Nötigung, ; K3: gegenüber der Nötigung, > in die Nötigung versetzt
neben der Dringlichkeitsskala der Bedürfnisse noch zu
d
In K2 eigenhändig eingefügt.
erwägen: 1.
e
K2: 1. die > die ; K3: die > 1)
mehrdeutige Verwendbarkeit der Beschaffungsmittel einschließlich des bisherigen Maßes von Gesamtarbeit
f
K2, K3: Arbeit
, also eine je nach der Verwendbarkeit verschiedene (und: wandelbare) Relation zwischen Bedarfsdeckung und Aufwand
g
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
, also:
h
K2: darunter > also ; K3: also
2.
i
K3: 2. > 2)
Maß und Art neuer [633]Arbeit, zu welcher der Haushalter behufs Gewinnung neuer Einkünfte genötigt wäre,
j
[633]K2: beim Einkommen ; K3: beim Einkommen > genötigt wäre,
und:
k
Doppelpunkt fehlt in K2 und K3.
3.
l
K3: 3. > 3)
Art
m
K2: der Art > Art
der Ver[K2 45]wendung des Sachaufwands im Fall verschiedener in Betracht kommender Güterbeschaffungen. Es ist eine der wichtigsten Angelegenheiten der ökonomischen Theorie, die rational
n
K2: rationale > rational
mögliche Art dieser Erwägungen zu analysieren, der Wirtschaftsgeschichte: durch den Verlauf der Geschichtsepochen hindurch
o
K2, K3: hierdurch
zu verfolgen, in welcher Art tatsächlich sich das naturale Haushalten damit abgefunden hat. Im wesentlichen läßt sich sagen: 1.
p
K3: 1) Ordnungsziffer fehlt in K2.
daß der formale
q
In K2 und K3 hervorgehoben.
Rationalitätsgrad
r
K2, K3: Rationalitätsgrund
tatsächlich (im allgemeinen) das faktisch mögliche (vollends aber:
s
K2: nicht > aber:
das theoretisch zu postulierende) Niveau nicht erreichte, daß vielmehr die Naturalhaushaltsrechnungen
t
K2: Naturhaushaltsrechnungen > Naturalhaushaltsrechnungen
in ihrer gewaltigen Mehrzahl notgedrungen stets weitgehend traditionsgebunden blieben, 2. also:
u
K2: blieben und nur > blieben, also ; K3: blieben, also
den Großhaushaltungen,
v
K2: Großhaushaltungen, – ; K3: Großhaushaltungen, – > Großhaushaltungen, 2)
gerade weil die Steigerung und Raffinierung
w
K2: technische Raffinierung ; K3: technische Raffinierung > Steigerung und Raffinierung
von Alltagsbedürfnissen unterblieb,
x
K2: traditional gebunden blieb – ; K3: traditional gebunden blieb – > unterblieb –
eine außeralltägliche (vor allem: künstlerische) Verwertung ihrer ÜberS. 257 schußversorgtheit nahelag
y
K2: zugänglich war ; K3: zugänglich war > nahe lag
(Grundlage der künstlerischen, stilgebundenen
a
In K2 folgt ein Komma.
Kultur naturalwirtschaftlicher Zeitalter)
z
Passage in K2 ohne schließende Klammer eigenhändig eingefügt.
.
1. Zum „Vermögen“ gehören natürlich nicht nur Sachgüter. Sondern:
b
K2: Sachgüter, sondern ; K3: Sachgüter, sondern > Sachgüter. Sondern
alle Chancen, über welche eine[,] sei es durch Sitte, Interessenlage, Konvention oder Recht oder
c
In K2 eigenhändig eingefügt.
sonstwie verläßlich gesicherte[,] Verfügungsgewalt besteht (auch „Kundschaft“ eines Erwerbsbetriebs gehört – sei dies ein ärztlicher, anwältlicher oder Detaillisten-Betrieb
d
K2: ökonomischer Betrieb ; K3: ökonomischer Betrieb > Detaillisten-Betrieb
– zum „Vermögen“ des Inhabers, wenn sie aus gleichviel welchen Gründen stabil
e
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
ist: im Fall rechtlicher Appropriation kann sie ja nach der Definition im Kap. I § 10 „Eigentum“ sein)
f
In K2 schließende Klammer eigenhändig eingefügt.
.
2. Die Geldrechnung ohne aktuellen Geldgebrauch oder doch mit Einschränkung desselben auf in natura unausgleichbare Überschüsse der beiderseitigen Tauschgütermengen findet man typisch in ägyptischen und babylonischen Urkunden, die Geldrechnung als Bemessung einer Naturalleistung in der z. B. sowohl im [634]Kodex Hammurabi wie im vulgärrömischen und frühmittelalterlichen Recht typischen Erlaubnis an den Schuldner,
g
[634]A, K2, K3: Schuldner:
den Geldrechnungsbetrag zu leisten: „in quo potuerit“. (Die Umrechnung kann dabei nur auf der Basis traditionaler oder oktroyierter Binnenpreise vollzogen worden sein.)
3. Im übrigen enthalten die Darlegungen nur Altbekanntes im Interesse einer eindeutigen Feststellung des Begriffs des rationalen „Haushalts“ gegenüber dem gleich zu erörternden gegensätzlichen Begriff der rationalen Erwerbswirtschaft. Zweck ist die ausdrückliche Feststellung: daß
h
K2: Feststellung, daß > Feststellung: daß ; K3: Feststellung daß: > Feststellung: daß
beide in rationaler Form möglich sind, „Bedarfsdeckung“ nicht etwas, im Rationalitätsfall, „Primitiveres“ ist als:
i
Doppelpunkt in K2 eigenhändig eingefügt.
„Erwerb“, „Vermögen“ nicht eine notwendig „primitivere“ Kategorie als:
j
Doppelpunkt in K2 eigenhändig eingefügt.
Kapital“,
k
Komma in K2 eigenhändig eingefügt.
oder „Einkommen“ als:
l
Doppelpunkt in K2 eigenhändig eingefügt.
„Gewinn“. Geschichtlich und hingesehen auf die in der Vergangenheit vorwaltende Form der Betrachtung wirtschaftlicher Dinge geht allerdings, und selbstverständlich, „Haushalten“ voran.
S. 2584. Wer Träger des „Haushalts“ ist, ist gleichgültig. Ein staatlicher „Haushaltsplan“ und das „Budget“ eines Arbeiters fallen beide unter die gleiche Kategorie.
5. Haushalten und Erwerben sind nicht exklusive Alternativen. Der Betrieb eines „Konsumvereins“ z. B. steht im Dienst (normalerweise) des Haushaltens, ist aber kein Haushalts-, sondern nach der Form seines Gebarens ein Erwerbsbetrieb ohne materialen Erwerbszweck. Haushalten und Erwerben können im Handeln des einzelnen derart ineinandergreifen (und dies ist der in der Vergangenheit typische Fall), daß nur der Schlußakt (Absatz hier, Verzehr dort) den Ausschlag für den Sinn des Vorgangs gibt (bei Kleinbauern insbesondere typisch). Der haushaltsmäßige Tausch (Konsumeintausch
m
K2: (Konsumtausch ; K3: (Konsumtausch > (Konsumeintausch
, Überschuß-Abtausch) ist Bestandteil des Haushalts. Ein Haushalt (eines Fürsten oder Grundherren) kann Erwerbsbetriebe im Sinn des folgenden § einschließen und hat dies in typischer Art früher getan: ganze Industrien sind aus solchen heterokephalen und heteronomen „Nebenbetrieben“ zur Verwertung von eignen Forst- und Feldprodukten von Grundherren, Klöstern, [A 48][K3 48]Fürsten entstanden. Allerhand „Betriebe“ bilden schon jetzt den Bestandteil namentlich kommunaler, aber auch staatlicher,
a
Komma fehlt in K2; in K3 eigenhändig eingefügt.
Haushaltungen. Zum
b
K2: Haushaltungen: zum ; K3: Haushaltungen: zum > Haushaltungen. Zum
„Einkommen“ gehören natürlich
c
K2: dann > natürlich
bei rationaler Rechnung nur die für den Haushalt verfügbaren „Rein-Erträge“ dieser Betriebe. Ebenso können umgekehrt Erwerbsbetriebe sich, z. B. für die Ernährung ihrer Sklaven oder Lohnarbeiter, fragmentarische heteronome „Haushaltungen“ („Wohlfahrtseinrichtungen“, Wohnungen, Küchen) angliedern. „Rein-Erträge“ sind (Nr. 2)
e
Passage fehlt in K2 und K3.
Geldüberschüsse abzüglich aller Geldkosten.
d
Passage in K2 eigenhändig und mit Sofortkorrektur eingefügt: („Rein-Erträge“ sind Geldüberschüsse abzüglich aller Ko[sten] > Geldkosten.) ; in K3 Klammern eigenhändig gestrichen.
6. Auf die Bedeutung der Naturalrechnung für die allgemeine Kulturentwicklung konnte hier nur mit den ersten Andeutungen eingegangen werden.
[635]§ 11. Erwerben soll ein an den Chancen der (einmaligen oder regelmäßig wiederkehrenden:
f
[635]Doppelpunkt fehlt in K2; in K3 eigenhändig eingefügt.
kontinuierlichen) Gewinnung von neuer Verfügungsgewalt über [K2 46]Güter orientiertes Verhalten, Erwerbstätigkeit die an
g
K2: jeder > die an
Chancen des Erwerbes mitorientierte
h
K2: mit orientierter > mitorientierte
Tätigkeit, wirtschaftliches Erwerben ein an friedlichen Chancen orientiertes, marktmäßiges Erwerben ein an Marktlagen orientiertes, Erwerbsmittel solche GüterS. 259 und Chancen, welche dem wirtschaftlichen Erwerben dienstbar gemacht werden, Erwerbstausch ein an Marktlagen zu Erwerbszwecken orientierter Ab- oder Eintausch im Gegensatz zum Ab- und Eintausch für Bedarfsdeckungszwecke (haushaltsmäßigem
i
K2, K3: (haushaltsmäßiger
Tausch), Erwerbskredit der zur Erlangung der Verfügungsgewalt über Erwerbsmittel gegebene und genommene Kredit heißen.
Dem rationalen wirtschaftlichen Erwerben ist zugehörig eine besondre Form der Geldrechnung: die Kapitalrechnung. Kapitalrechnung ist die Schätzung und Kontrolle von Erwerbschancen und -erfolgen durch Vergleichung des Geldschätzungsbetrages einerseits der sämtlichen Erwerbsgüter (in Natur oder Geld) bei Beginn und andererseits der (noch vorhandenen und neu beschafften) Erwerbsgüter
j
K2: sämtlichen Güter ; K3: sämtlichen Güter > Erwerbsgüter
bei Abschluß des einzelnen Erwerbsunternehmens oder, im Fall eines kontinuierlichen Erwerbsbetriebes:
k
K2: Erwerbsbetriebes, ; K3: Erwerbsbetriebes, > Erwerbsbetriebes:
einer Rechnungsperiode, durch Anfangs- bzw. Abschluß-Bilanz. Kapital heißt die zum Zweck der Bilanzierung bei Kapitalrechnung festgestellte Geldschätzungssumme der für die Zwecke des Unternehmens verfügbaren Erwerbsmittel, Gewinn bzw. Verlust der durch die Abschlußbilanz ermittelte Mehr- S. 260 bzw. Minderbetrag der Schätzungssumme gegenüber derjenigen der Anfangsbilanz, Kapitalrisiko die geschätzte Chance bilanzmäßigen Verlustes, wirtschaftliches Unternehmen ein an Kapitalrechnung autonom orientierbares
l
K2, K3: orientiertes
Handeln. Diese Orientierung erfolgt durch Kalkulation: Vorkalkulation des bei einer zu treffenden Maßnahme zu erwartenden Risikos und Gewinns, Nachkalkulation zur Kontrolle des tatsächlich eingetretenen Gewinn- oder Verlust-Erfolges. Rentabilität bedeutet (im Rationalitätsfall) 1. den, als möglich und durch die Maßregeln des Unternehmers zu erstrebenden
m
A, K2, K3: erstrebend
, durch Vorkalkulation [636]errechneten –, 2. den laut Nachkalkulation tatsächlich erzielten und ohne Schädigung künftiger Rentabilitätschancen für den Haushalt des (oder der) Unternehmer verfügbaren Gewinn einer Periode, ausgedrückt üblicherweise im Quotienten- (heute: Prozent-) Verhältnis zum bilanzmäßigen Anfangskapital.
Kapitalrechnungsmäßige Unternehmungen können an Markterwerbschancen oder an der Ausnutzung anderer – z. B. durch Gewaltverhältnisse bedingter (Steuerpacht-, Amtskauf-)
n
[636]K3: (Beute-, Steuerpacht-, Amtskauf-) Passage in K2 eigenhändig eingefügt: (Beute-, Steuerpacht,- Amtskauf-)
Erwerbschancen
o
K2: Chancen ; K3: Chancen > Erwerbschancen
orientiert sein.
Alle Einzelmaßnahmen rationaler Unternehmen
p
K2: des Erwerbsunternehmens > rationaler Unternehmen
werden durch Kalkulation am geschätzten Rentabilitätserfolg orientiert. KapitalrechS. 261nung setzt bei Markterwerb voraus: 1. daß für die Güter, welche der Erwerbsbetrieb beschafft, hinlänglich breite und gesicherte, durch Kalkulation abschätzbare, Absatzchancen bestehen, also (normalerweise): Marktgängigkeit, 2. daß ebenso die Erwerbsmittel: sachliche Beschaffungsmittel und Arbeitsleistungen, hinlänglich sicher und mit durch Kalkulation errechenbaren „Kosten“ auf dem Markt zu erwerben
q
K2, K3: beschaffen
sind, endlich: 3. daß auch die technischen und rechtlichen Bedingungen der mit den Beschaffungsmitteln bis zur Absatzreife vorzunehmenden Maßregeln (Transport, Umformung, Lagerung usw.) prinzipiell berechenbare (Geld-) Kosten entstehen lassen. – Die außer[A 49]ordentliche
r
Hier endet K3.
N3
Zusatz MWG digital: D.h. mit dem ersten Wortteil „außer“ am Ende der Korrekturfahne K3 48.
Bedeutung optimaler Berechenbarkeit als Grundlage optimaler Kapitalrechnung wird uns in der Erörterung der soziologischen Bedingungen der Wirtschaft stets neu entgegentreten. Weit entfernt, daß hier nur wirtschaftliche Momente in Betracht kämen, werden wir sehen, daß äußere und innere Obstruktionen
a
K2: Abstraktionen > Obstruktionen
verschiedenster Art an dem Umstand schuld sind, daß Kapitalrechnung als eine Grundform der Wirtschaftsrechnung nur im Okzident entstand.
Die Kapitalrechnung und Kalkulation des Marktunternehmers kennt, im Gegensatz zur Haushaltsrechnung, keine Orientierung am „Grenznutzen“, sondern
b
In K2 folgt: nur
an der Rentabilität. Deren Chancen sind ihrerseits letztlich von den Einkommensverhältnissen und durch diese von den Grenznutzen-Konstellationen der verfügbaren Geldeinkommen bei den letzten Konsumenten der genußreifen Güter (an [K2 46[a]]deren [637]„Kaufkraft“ für Waren der betreffenden Art, wie man zu sagen pflegt) bedingt. Technisch aber sind Erwerbsbetriebsrechnung und Haushaltsrechnung ebenso grundverschieden, wie Bedarfsdeckung und Erwerb, denen sie dienen. Für die ökonomische Theorie ist der Grenzkonsument
c
[637]K2: letzte Konsument
der Lenker der Richtung der
d
K2: Träger der wirtschaftlichen
Produktion. Tatsächlich, nach der Machtlage, ist dies für die Gegenwart nur bedingt richtig , da weitgehend der „Unternehmer“ die Bedürfnisse des Konsumenten „weckt“ S. 262 und „dirigiert“, – wenn dieser kaufen kann
e
Passage fehlt in K2.
.
Jede rationale Geldrechnung und insbesondere daher jede Kapitalrechnung ist bei Markterwerb orientiert an Preischancen, die sich durch Interessenkampf (Preis- und Konkurrenzkampf) und Interessenkompromiß auf dem Markt bilden. Dies tritt in der Rentabilitätsrechnung besonders plastisch bei der technisch (bisher) höchst entwickelten Form der Buchführung (der sog. „doppelten“ Buchführung) darin hervor:
f
K2: hervor,
daß durch ein Kontensystem die Fiktion von Tauschvorgängen zwischen den einzelnen Betriebsabteilungen oder gesonderten Rechnungsposten zugrunde gelegt wird, welches technisch am vollkommensten die Kontrolle der Rentabilität jeder einzelnen Maßregel gestattet. Die Kapitalrechnung in ihrer formal rationalsten Gestalt setzt daher den Kampf des Menschen mit dem Menschen voraus. Und zwar unter einer weiteren sehr besondersartigen Vorbedingung. Für keine Wirtschaft kann subjektiv vorhandene „Bedarfsempfindung“ gleich effektivem, das heißt: für die Deckung durch Güterbeschaffung in Rechnung zu stellendem
g
A: stellenden ; K2: stellendem
, Bedarf sein. Denn ob jene subjektive Regung befriedigt werden kann, hängt von der Dringlichkeitsskala einerseits, den (vorhandenen, oder,
h
Komma fehlt in K2.
in aller Regel, dem Schwerpunkt nach:
i
K2: nach,
erst zu beschaffenden) zur Deckung schätzungsweise verfügbaren Gütern andrerseits ab. Die Deckung bleibt versagt, wenn Nutzleistungen fürS. 263 diese Bedarfsdeckung nach Deckung der an Dringlichkeit vorgehenden nicht vorhanden und gar nicht oder nur unter solchen Opfern an Arbeitskraft
j
K2: Arbeitsmühe
oder Sachgütern zu beschaffen wären, daß künftige, aber schon in ihrer Gegenwartsschätzung dringlichere Bedürfnisse leiden würden
k
K2: Sachgütern, die künftigen, aber schon in ihrer Gegenwartsschätzung dringlicheren Bedürfnissen dienen, zu beschaffen wären
. So in jeder Konsumwirtschaft, auch einer kommunistischen.
l
Passage fehlt in K2; in K2 folgt kein Absatz.
[638]In einer Wirtschaft mit Kapitalrechnung, also: mit Appropriation der
m
[638]In K2 folgt: Verfügungsgewalt über
Beschaffungsmittel
n
In K2 folgt ein Komma.
an Einzelwirtschaften, also:
o
Doppelpunkt fehlt in K2.
mit „Eigentum“ (s. Kap. I § 10
p
In K2 mit Blockade: ■
)[,] bedeutet dies
q
K2: die
Abhängigkeit der Rentabilität von den Preisen
r
K2: Kreisen
, welche die „Konsumenten“ (nach dem Grenznutzen des Geldes gemäß ihrem Einkommen) zahlen können und wollen: es kann
s
K2: wollen, daß nur
nur für diejenigen Konsumenten rentabel produziert werden
t
In K2 folgt: kann
, welche (nach eben jenem Prinzip) mit dem entsprechenden Einkommen ausgestattet sind. Nicht nur wenn dringlichere (eigne) Bedürfnisse, sondern auch wenn stärkere (fremde) Kaufkraft (zu Bedürfnissen aller Art) vorgeht, bleibt die Bedarfsdeckung aus.
u
Fehlt in K2.
Die Voraussetzung des Kampfes des Menschen mit dem Menschen auf dem Markt als Bedingung der Existenz rationaler Geldrechnung setzt
v
K2: bedeutet
also weiter auch
w
Fehlt in K2.
die entscheidende Beeinflussung des Resultates
x
K2: dieses Kampfes
durch die Überbietungsmöglichkeiten reichlicher mit Geldeinkommen versorgter Konsumenten und die Unterbietungsmöglichkeit vorteilhafter für die Güterbeschaffung ausgestatteter – insbesondere: mit Verfügungsgewalt über be[A 50]schaffungswichtige Güter oder Geld ausgestatteter – Produzenten absolut voraus. Insbesondere setzt sie effektive
a
In K2 nicht hervorgehoben.
– nicht konventionell zu irgendwelchen rein technischen Zwecken fingierte – Preise und also effektives
b
In K2 nicht hervorgehoben.
, als begehrtes Tauschmittel umlaufendes Geld voraus (nicht bloße Zeichen
c
K2: Rechnungszeichen
für technische Betriebsabrechnungen
d
K2: Zwecke
). Die Orientierung an Geldpreischancen und Rentabilität bedingt also:
e
Doppelpunkt fehlt in A und K2.
1. daß die Unterschiede der Ausstattung der einzelnen Tauschreflektanten mit S. 264Besitz an Geld oder an spezifisch marktgängigen Gütern maßgebend werden
f
A, K2: wird
für die Richtung der Güterbeschaffung, soweit sie erwerbsbetriebsmäßig erfolgt: indem nur der „kaufkräftige“ Bedarf befriedigt wird und werden kann. Sie bedingt also:
g
K2: ferner:
2. daß die Frage, welcher Bedarf durch die Güterbeschaffung gedeckt wird, durchaus abhängig wird von der Rentabilität der Güterbeschaffung, welche ihrerseits zwar formal eine rationale Kategorie ist, aber eben deshalb materialen Postulaten gegenüber sich indifferent verhält, falls
h
In K2 nicht hervorgehoben.
diese nicht in Form von hinlänglicher Kaufkraft auf dem Markt zu erscheinen fähig sind.
[639][K2 47]Kapitalgüter (im Gegensatz zu Besitzobjekten oder Vermögensteilen) sollen alle solche
i
[639]K2: solchen
Güter heißen, über welche und solange über sie unter Orientierung an einer Kapitalrechnung verfügt wird. Kapitalzins soll – im Gegensatz zum Leihezins der verschiedenen möglichen Arten – 1. die
j
K2: der
in einer Rentabilitätsrechnung
k
In K2 folgt: die
den sachlichen Erwerbsmitteln als normal angerechnete Mindest-Rentabilitätschance, – 2. der Zins, zu welchem Erwerbsbetriebe Geld oder Kapitalgüter beschaffen
l
In K2 nicht hervorgehoben.
, heißen.
Die Darstellung enthält nur Selbstverständlichkeiten in einer etwas spezifischeren Fassung. Für das technische Wesen der Kapitalrechnung sind die üblichen, zum Teil vortrefflichen, Darstellungen der Kalkulationslehre (Leitner, Schär usw.) zu vergleichen.
1. Der Kapitalbegriff ist hier streng privatwirtschaftlich und „buchmäßig“ gefaßt, wie dies zweckmäßigerweise zu geschehen hat. Mit dem üblichen SprachgebrauchS. 265 kollidiert diese Terminologie weit weniger als mit dem leider mehrfach wissenschaftlich üblich gewesenen, freilich in sich bei weitem nicht einheitlichen. Um den jetzt zunehmend wieder wissenschaftlich benutzten streng privatwirtschaftlichen Sprachgebrauch in seiner Verwendbarkeit
m
K2: Brauchbarkeit
zu erproben, braucht man nur etwa sich folgende einfache Fragen zu stellen: Was bedeutet es, wenn 1. eine Aktiengesellschaft ein „Grundkapital“ von 1 Million hat, wenn 2. dies „herabgesetzt“ wird, wenn 3. die Gesetze über das Grundkapital Vorschriften machen und etwa
n
K2: weiter
angeben:
o
K2: angeben,
was und wie etwas darauf „eingebracht“ werden darf? Es bedeutet, daß (zu 1) bei der Gewinnverteilung so verfahren wird, daß erst derjenige durch Inventur und ordnungsmäßige Geldabschätzung ermittelte Gesamtmehrbetrag der „Aktiva“ über die „Passiva“, der über 1 Million beträgt, als „Gewinn“ gebucht und an die Beteiligten zur beliebigen Verwendung verteilt werden darf (bei einem Einzelunternehmen: daß erst dieser Überschußbetrag für den Haushalt verbraucht werden darf), daß (zu 2) bei starken Verlusten nicht gewartet werden soll, bis durch Gewinste
p
K2: Gewinnste
und deren Aufspeicherung, vielleicht nach langen Jahren, wieder ein Gesamtmehrbetrag von mehr als 1 Million errechnet wird, sondern schon bei einem niedrigeren Gesamtmehrbetrag „Gewinn“ verteilt werden kann:
q
K2: kann;
dazu
r
K2: dann
muß eben dasS. 266 „Kapital“ herabgesetzt werden, und dies ist der Zweck der Operation, – 3. der Zweck von Vorschriften über die Art, wie das Grundkapital durch Einbringung „gedeckt“ und wann und wie es „herabgesetzt“ oder „erhöht“ werden darf, ist: den Gläubigern und Aktienerwerbern die Garantie zu geben, daß die Gewinnverteilung nach den Regeln der rationalen Betriebsrechnung „richtig“ erfolgt: so also, daß a)
s
Ordnungsbuchstabe fehlt in K2.
die Rentabilität
t
In K2 folgt: a)
nachhaltig bleibt, b) sie nicht die Haftobjekte der Gläubiger schmälert. Die Vorschriften über die „Einbringung“ sind sämtlich Vorschriften über die „Anrechnung“ von Objekten als „Kapital“. – 4. Was bedeutet es, wenn gesagt wird: „das Kapital wendet sich anderen Anlagen zu“ (infolge Unrentabilität)? Entweder ist hier „Vermögen“ gemeint. Denn „Anlegen“ ist eine Kategorie der Ver[640]mögensverwaltung, nicht des Erwerbsbetriebs. Oder (selten) es heißt: daß Kapitalgüter dieser Eigenschaft teils
u
[640]Wort fehlt in K2.
durch Veräußerung der Bestände
v
In K2 folgt: teils
als Alteisen und Ramschware entkleidet werden, teils anderweit sie neu gewinnen. – 5. Was bedeutet es, wenn von „Kapitalmacht“ gesprochen wird? Daß die Inhaber der Verfügungsgewalt über Erwerbsmittel und ökonomische
w
A, K2: ökonomischen
Chancen, welche als Kapitalgüter in einem Erwerbsbetrieb verwendbar sind, kraft dieser Verfügungsge[A 51]walt und kraft der Orientierung des Wirtschaftens an den Prinzipien kapitalistischer Erwerbsrechnung eine spezifische Machtstellung gegenüber andern einnehmen.
Schon in den frühesten Anfängen rationaler Erwerbsakte taucht das Kapital (nicht unter diesem Namen!) als Geldrechnungsbetrag auf: so in der Commenda. Güter verschiedener Art wurden einem reisenden Kaufmann zur Veräußerung auf fremdem Markt und – eventuell – Einkauf anderer für den einheimischen Markt gegeben, der Gewinn und Verlust zwischen dem reisenden und dem kapitalgebenden Interessenten des Unternehmens dann in bestimmtem Verhältnis geteilt. Damit aber dies geschehen konnte, mußten sie in Geld geschätzt – also: eine Anfangs- und S. 267eine Abschlußbilanz des Unternehmens aufgestellt – werden: das „Kapital“ der Commenda (oder societas maris) war dieser Schätzungsbetrag, der ganz und gar nur Abrechnungszwecken zwischen den Beteiligten und keinen
a
K2: keinem
anderen diente.
Was bedeutet es, wenn man von „Kapitalmarkt“ spricht? Daß Güter – insbesondre: Geld – zu dem Zwecke begehrt werden, um als Kapitalgüter Verwendung zu finden, und daß Erwerbsbetriebe (insbesondere: „Banken“ bestimmter Art) bestehen, welche aus der betriebsweisen Beschaffung dieser Güter (insbesondre: [K2 48]von Geld) für diesen Zweck Gewinn ziehen. Beim sog. „Leihkapital“:
b
Doppelpunkt fehlt in K2.
– Hergeben von Geld gegen Rückgabe des gleichen Nennbetrags mit oder ohne „Zinsen“
c
A, K2: „Zinsen“,
– werden wir von „Kapital“ nur für den
d
K2: dann
reden, dem
e
K2: wenn
das Darleihen Gegenstand seines
f
K2: eines
Erwerbsbetriebes bildet, sonst aber nur von „Geldleihe“. Der vulgäre Sprachgebrauch pflegt von „Kapital“ zu reden, sofern „Zinsen“ gezahlt werden, weil diese als eine Quote des Nennbetrags berechnet zu werden pflegen: nur wegen dieser rechnerischen Funktion heißt der Geldbetrag des Darlehens oder Deposits ein „Kapital“. Freilich
g
K2: Geschichtlich
ist dies
h
K2: der
Ausgangspunkt des Sprachgebrauchs
i
In K2 ohne Hervorhebung.
(capitale = Hauptsumme des Darlehens, angeblich – nicht: nachweislich – von den „Häuptern“ der Viehleihverträge). Indessen dies ist irrelevant.
j
Passage fehlt in K2.
Schon die geschichtlichen Anfänge zeigen übrigens
k
In K2 folgt: auch für diesen Fall
die Hergabe von Naturalgütern zu einem Geldrechnungsbetrag, von dem dann der Zins berechnet wurde,
l
In K2 folgt: oft auch die Rückzahlung „in quo potuerit“,
so daß auch hier „Kapitalgüter“ und „Kapitalrechnung“ in der seither typischen Art nebeneinander standen. Wir wollen bei einem einfachen Darlehen, welches ja einen Teil einer Vermögensverwaltung bildet, auf seiten des Darleihenden nicht
m
In K2 nicht hervorgehoben.
von „Leihkapital“ reden, wenn es Haushaltszwecken dient
n
Passage fehlt in K2.
. Ebensowenig
o
K2: Noch weniger
natürlich beim Darlehnsempfänger
p
A, K2: Darleiher
. –
[641]Der Begriff des „Unternehmens“ entspricht dem Üblichen, nur daß die Orientierung an der Kapitalrechnung, die meist als selbstverständlich vorausgesetzt wird, ausdrücklich hervorgehoben ist, um damit anzudeuten:
q
[641]K2: anzudeuten,
daß nicht jedes Aufsuchen von Erwerb als solches schon „Unternehmung“ heißen soll, sondern eben nur sofern es an Kapitalrechnung (einerlei ob groß- oder ,,zwerg“-kapitalistisch) orientierbar ist. Ob diese Kapitalrechnung auch tatsächlich rational vollzogen und eine Kalkulation nach rationalen Prinzipien durchgeführt wird, soll dagegen indifferentS. 268 sein. Von „Gewinn“ und „Verlust“ soll ebenfalls nur in Kapitalrechnungs-Unternehmungen die Rede sein. Auch der kapitallose Erwerb (des Schriftstellers, Arztes, Anwalts, Beamten, Professors, Angestellten, Technikers, Arbeiters) ist uns natürlich „Erwerb“, aber er soll nicht „Gewinn“ heißen (auch der Sprachgebrauch nennt ihn nicht so). „Rentabilität“ ist ein Begriff, der auf jeden mit den Mitteln der kaufmännischen Rechnungstechnik selbständig kalkulierbaren Erwerbsakt (Einstellung eines bestimmten Arbeiters oder einer bestimmten Maschine, Gestaltung
r
K2: Gestattung
der Arbeitspausen usw.) anwendbar ist.
Für die Bestimmung des Kapitalzins-Begriffs kann zweckmäßigerweise nicht vom bedungenen Darlehens-Zins ausgegangen werden. Wenn jemand einem Bauern
s
A, K2: Bauer
mit Saatgetreide aushilft und sich dafür einen Zuschlag bei der Rückleistung ausbedingt, oder wenn das gleiche mit Geld geschieht, welches ein Haushalt bedarf, ein anderer hergeben kann, so wird man das zweckmäßigerweise noch nicht einen „kapitalistischen“ Vorgang nennen. Der Zuschlag (die „Zinsen“) wird – im Falle rationalen Handelns – bedungen, weil der Darlehensnehmer den Unterschied seiner Versorgungschance für den Fall des Darlehens um mehr als den zugesagten Zuschlag verbessert zu sehen erwartet, gegenüber denjenigen Chancen seiner Lage, die er für den Fall des Verzichts auf das Darlehen voraussieht, der Darlehensgeber aber diese Lage kennt und ausnutzt in dem Maße, daß der Grenznutzen der gegenwärtigen eignen Verfügung über die dargeliehenen Güter durch den geschätzten Grenznutzen des für die Zeit der Rückgabe bedungenen Zuschlags überboten wird. Es handelt sich dabei noch um Kategorien des Haushaltens und der Vermögensverwaltung, nicht aber um solche der Kapitalrechnung. Auch wer von einem „Geldjuden“ sich ein Notdarlehen für Eigenbedarfszwecke geben läßt, „zahlt“ im Sinn dieser Terminologie keinen „Kapitalzins“ und der Darleihende empfängt keinen, – sondern: Darlehensentgelt. Der betriebsmäßig Darleihende rechnet sich von seinem Geschäftskapital (bei rationaler Wirtschaft) „Zins“ an und hat mit „Verlust“ [A 52]gewirtschaftet, wenn durch Ausfälle von Darlehens-Rückzahlungen
a
A, K2: Darlehen-Rückzahlungen
dieser RentaS. 269bilitätsgrad nicht erreicht wird. Dieser Zins ist uns
b
K2: aus
„Kapitalzins“, jener andre einfach:
c
Doppelpunkt fehlt in K2.
„Zins“. Kapitalzins im Sinn dieser Terminologie ist also stets Zins vom Kapital, nicht Zins für Kapital, knüpft stets an Geldschätzungen und also an die soziologische Tatsache der „privaten“, d. h. appropriierten Verfügungsgewalt über marktmäßige oder andre Erwerbsmittel an, ohne welche eine „Kapital“rechnung, also auch eine „Zins“rechnung gar nicht denkbar wäre. Im rationalen Erwerbsbetrieb ist jener Zins, mit welchem z. B. ein als „Kapital“ erscheinender Posten rechnungsmäßig belastet wird, das Rentabilitäts-Minimum, an dessen Erzielung oder [642]Nichterreichung die Zweckmäßigkeit der betreffenden Art von Verwendung von Kapitalgütern geschätzt wird („Zweckmäßigkeit“ natürlich unter Erwerbs-[,] d. h. Rentabilitäts-Gesichtspunkten). Der Satz
d
[642]K2: Zinssatz
für dieses Rentabilitätsminimum richtet sich bekanntlich nur in einer gewissen
e
K2: äußerst ferner
Annäherung nach den jeweiligen Zinschancen für Kredite auf dem „Kapitalmarkt“, obwohl natürlich deren Existenz ebenso der Anlaß für diese Maßregel der Kalkulation ist, wie die Existenz des Markttausches für die Behandlung der
f
K2: aller
Buchungen auf den Konten. Die Erklärung jenes Grundphänomens kapitali[K2 49]stischer Wirtschaft aber: daß für „Leihkapitalien“ – also von Unternehmern – dauernd Entgelt gezahlt wird, kann nur durch Beantwortung der Frage gelöst werden: warum die Unternehmer durchschnittlich dauernd hoffen dürfen, bei Zahlung dieses Entgelts an die Darleihenden dennoch Rentabilität zu erzielen, bzw. unter welchen allgemeinen Bedingungen es eben
g
Wort fehlt in K2.
durchschnittlich
h
In K2 folgt: derart
zutrifft:
i
K2: zutrifft,
daß der Eintausch von gegenwärtigen 100 gegen künftige 100 + x rational ist. Die ökonomische Theorie wird darauf mit der Grenznutzrelation künftiger im Verhältnis zu gegenwärtigen Gütern antworten wollen
j
Wort fehlt in K2.
. Gut!
k
K2: Mit Recht.
Den
l
K2: Aber den
Soziologen würde dann interessieren
m
K2: interessiert daran
: in welchem
n
In K2 folgt: konkreten
Handeln von Menschen diese angebliche
o
Wort fehlt in K2.
Relation derart zum Ausdruck kommt:
p
K2: kommt,
daß sie die Konsequenzen dieser Differenzialschätzung in der Form eines „Zinses“ ihren Operationen zugrunde legen können. Denn wann
q
K2: wenn
und wo dies der Fall ist, das wäre
r
K2: ist
nichts weniger als selbstverständlich. Tatsächlich geschieht es bekanntlich
s
K2: insoweit primär
in den Erwerbswirtschaften. Dafür aber ist primär die ökonomische Machtlage maßgebend zwischen einerseits den Erwerbsunternehmen und andrerseits den Haushaltungen, S. 270 sowohl den die dargebotenen Güter konsumierenden, wie den gewisse Beschaffungsmittel (Arbeit vor allem) darbietenden. Nur dann werden Unternehmungen begründet und dauernd (kapitalistisch) betrieben, wenn das Minimum des „Kapitalzins“ erhofft wird.
t
Passage fehlt in K2.
Die ökonomische Theorie – die höchst verschieden aussehen könnte – würde dann wohl sagen:
u
K2: ihrerseits kommt dadurch zu ihrem Recht,
daß jene Ausnutzung der Machtlage
v
A: Machtlage: ; K2: Machtlage
– eine Folge
w
K2: aber eine Macht
des Privateigentums an den Beschaffungsmitteln und Produkten –
x
Gedankenstrich fehlt in K2.
nur dieser Kategorie von Wirtschaftssubjekten ermögliche:
y
K2: ermögliche –
so zu sagen „zinsgemäß“ zu
z
K2: um zu
wirtschaften.
2. Vermögensverwaltung und Erwerbsbetrieb können sich einander äußerlich bis zur Identität zu nähern scheinen. Die erstere ist in der Tat nur durch den konkreten letzten Sinn des Wirtschaftens von dem letzteren geschieden: Erhöhung und Nachhaltigkeit der Rentabilität und der Marktmachtstellung des Betriebes auf der einen Seite, – Sicherung und Erhöhung des Vermögens und Einkommens auf der anderen Seite. Dieser letzte Sinn muß aber keineswegs in der Realität stets in der einen oder anderen Richtung exklusiv entschieden oder auch nur entscheidbar sein. Wo das Vermögen eines Betriebsleiters z. B. mit der Verfügungsgewalt über die Betriebs[643]mittel und das Einkommen mit dem Gewinn völlig zusammenfällt, scheint beides völlig Hand in Hand zu gehen. Aber: persönliche Verhältnisse aller Art können den Betriebsleiter veranlassen:
a
[643]K2: veranlassen,
einen, von der Orientierung an der Betriebsrationalität aus gesehen,
b
A: gesehen: ; K2: gesehene,
irrationalen Weg der Betriebsführung einzuschlagen. Vor allem aber fällt Vermögen und Verfügung über den Betrieb sehr oft nicht zusammen. Ferner übt oft persönliche Überschuldung des Besitzers, persönliches Bedürfnis hoher Gegenwartseinnahmen, Erbteilung usw. einen, betriebsmäßig
c
K2: betriebsrational
gewertet, höchst irrationalen Einfluß auf die Betriebsführung aus, was ja oft zur Ergreifung von Mitteln Anlaß gibt, diese Einflüsse ganz auszuschalten (Aktiengründung von Familienunternehmen z. B.). Diese Tendenz zur Scheidung von Haushalt und Betrieb ist nicht zufällig. Sie
d
K2: zufällig, sondern
folgt eben
e
Wort fehlt in K2.
daraus: daß das Vermögen und seine Schicksale vom Standpunkt des Betriebs aus und die jeweiligen Einkommensinteressen der Besitzer vom Standpunkt der Rentabilität aus irrational
f
In K2 nicht hervorgehoben.
sind. So wenig wie die Rentabilitätsrechnung eines Betriebs etwas Eindeutiges über die Versorgungschancen der als Arbeiter oder als Verbraucher interessierten Menschen aussagt, ebensowenig liegen die Vermögens- und Einkommensinteressen eines mit der Verfügungsgewalt über den Betrieb ausgestatteten Einzelnen oder Verbandes notwendig in der RichS. 271tung des nachhaltigen Betriebs-Rentabilitätsoptimums und der Marktmachtlage. (Natürlich auch dann nicht – und gerade dann oft nicht –[,] wenn der Erwerbsbetrieb in der Verfügungsgewalt einer „Produktivgenossenschaft“ steht.)
g
Schließende Klammer fehlt in A; hier Emendation nach K2.
[A 53]Die sachlichen Interessen einer modernen rationalen Betriebsführung sind mit den persönlichen Interessen des oder der Inhaber der Verfügungsgewalt keineswegs identisch, oft entgegengesetzt: dies bedeutet die prinzipielle Scheidung von „Haushalt“ und „Betrieb“ auch da, wo beide, auf die Inhaber der Verfügungsgewalt und auf die Verfügungsobjekte hin angesehen, identisch sind.
Die Scheidung von „Haushalt“ und „Erwerbsbetrieb“ sollte zweckmäßigerweise auch terminologisch scharf festgehalten und durchgeführt werden. Ein Ankauf von Wertpapieren zum Zweck des Genusses der Gelderträge seitens eines Rentners ist keine „Kapital“-, sondern eine Vermögensanlage. Ein
a
K2: Vermögensanlage, ein
Gelddarlehen seitens eines Privatmanns zum Zweck des Erwerbes der Zinsansprüche ist von einem Gelddarlehen einer Bank an ganz denselben Empfänger vom Standpunkt des Gebers verschieden;
b
K2: Gebers,
ein Gelddarlehen an einen Konsumenten oder an einen Unternehmer (für Erwerbszwecke) sind voneinander vom Standpunkte des Nehmers verschieden: im ersten Fall Kapitalanlage der Bank,
c
K2: des ersteren,
im letzten Kapitalaufnahme des Unternehmers
d
K2: letzteren
. Die Kapitalanlage des Gebers im ersten Fall kann aber für den Nehmer einfache haushaltsmäßige Darlehensaufnahme, die Kapitalaufnahme des Nehmers im zweiten für den Geber einfache „Vermögensanlage“ sein. Die Feststellung des Unterschieds von Vermögen und Kapital, Haushalt und Erwerbsbetrieb ist nicht unwichtig, weil insbesondre das Verständnis der antiken Entwicklung und der Grenzen des damaligen [K2 50]Kapitalismus ohne diese Scheidung nicht zu gewinnen ist (dafür sind die bekannten Aufsätze von Rodbertus, trotz aller seiner Irrtümer und [644]trotz ihrer Ergänzungsbedürftigkeit, immer noch wichtig und mit den zutreffenden Ausführungen K[arl] Büchers zusammenzuhalten).
S. 2723. Keineswegs alle Erwerbsbetriebe mit Kapitalrechnung waren und sind „doppelseitig“ marktorientiert in dem Sinn, daß sie sowohl die Beschaffungsmittel auf dem Markt kaufen, wie die Produkte (oder Endleistungen) dort anbieten. Steuerpacht und Finanzierungen verschiedenster Art werden mit Kapitalrechnung betrieben, ohne das letztere zu tun. Die sehr wichtigen Konsequenzen sind später zu erörtern. Dies ist dann: nicht marktmäßiger kapitalrechnungsmäßiger Erwerb.
e
[644] Passage fehlt in K2.
4. Erwerbstätigkeit und Erwerbsbetrieb sind hier, aus Zweckmäßigkeitsgründen, geschieden. Erwerbstätig ist jeder, der in einer bestimmten Art tätig ist mindestens auch, um Güter (Geld oder Naturalgüter), die er noch nicht besitzt, neu zu erwerben. Also der Beamte und Arbeiter nicht minder als der Unternehmer. Markt-Erwerbsbetrieb
f
K2: Einen Erwerbsbetrieb
aber wollen wir nur eine solche Art von Erwerbstätigkeit nennen, welche kontinuierlich an Marktchancen orientiert ist, indem sie
g
In K2 folgt: a)
Güter
h
In K2 nicht hervorgehoben.
als Erwerbsmittel darauf verwendet, um a)
i
Ordnungsbuchstabe fehlt in K2.
durch Herstellung und Absatz begehrter Güter, – oder b) um durch Darbietung begehrter Leistungen Geld zu ertauschen,
j
K2: neue Güter zu erwerben,
es sei durch freien
k
Wort fehlt in K2.
Tausch oder durch Ausnutzung appropriierter Chancen, wie in den in der vorigen Nummer bezeichneten Fällen. Nicht „erwerbstätig“ ist im Sinn dieser Terminologie der Besitz-Rentner jeder Art, mag er noch so rational mit seinem Besitz „wirtschaften“.
5. So selbstverständlich theoretisch festzuhalten ist, daß die je nach dem Einkommen sich gestaltenden Grenznutzen-Schätzungen der letzten Konsumenten die Rentabilitätsrichtung der Güterbeschaffungs-Erwerbsbetriebe bestimmen, so ist soziologisch doch die Tatsache nicht zu ignorieren: daß die kapitalistische Bedarfsdeckung a) Bedürfnisse neu „weckt“
l
A, K2: „weckt“,
und alte verkümmern läßt, – b) in hohem Maß, durch ihre aggressive Reklame, Art und Maß der Bedarfsdeckung der Konsumenten beeinflußt. Es gehört dies geradezu zu ihren wesentlichen Zügen. Richtig ist: daß es sich dabei meist um Bedürfnisse nicht ersten Dringlichkeitsgrades handelt. Indessen auch die Art der Ernährung und Wohnung wird in einer kapitalistischen Wirtschaft sehr weitgehend durch die Anbieter bestimmt.
S. 273§ 12. Naturalrechnung kann in den verschiedensten Kombinationen vorkommen. Man spricht von Geldwirtschaft im Sinn einer Wirtschaft mit typischem Geldgebrauch und also:
m
Doppelpunkt fehlt in K2.
Orientierung an geldgeschätzten Marktlagen, von Naturalwirtschaft im Sinn von Wirtschaft ohne Geldgebrauch, und kann darnach die historisch gegebenen Wirtschaften je nach dem Grade ihrer Geld- oder Naturalwirtschaftlichkeit scheiden.
Naturalwirtschaft aber ist nichts Eindeutiges, sondern kann sehr verschiedener Struktur sein. Sie kann
[645]a) absolut tauschlose Wirtschaft bedeuten oder
b) eine Wirtschaft mit Naturaltausch ohne Gebrauch von Geld als Tauschmittel.
Im ersten Fall (a) kann sie sowohl
[A 54]α.
a
[645]K2: α)
eine 1. vollkommunistisch oder eine 2. genossenschaftlich (mit Anteilsrechnung)
b
Passage fehlt in K2.
wirtschaftende Einzelwirtschaft
c
In K2 folgt: mit Anteilsrechnung
und in beiden Fällen ohne alle Autonomie oder Autokephalie einzelner Teile: geschlossene Hauswirtschaft, sein, wie
β.
d
K2: β)
eine Kombination verschiedener sonst autonomer und autokephaler Einzelwirtschaften, alle belastet mit naturalen Leistungen an eine (für herrschaftliche oder für genossenschaftliche Bedürfnisse bestehende) Zentralwirtschaft: Naturalleistungswirtschaft („Oikos“, streng leiturgischer politischer Verband).
In beiden Fällen kennt sie, im Fall der Reinheit des Typus (oder soweit dieser reicht)[,] nur Naturalrechnung.
e
Absatz fehlt in A, K2.
Im zweiten Fall (b) kann sie
α.
f
K2: α)
Naturalwirtschaft mit reinem Naturaltausch ohne Geldgebrauch und ohne Geldrechnung (reine Naturaltauschwirtschaft) sein oder
β.
g
K2: β)
Naturaltauschwirtschaft mit (gelegentlicher oder typischer) S. 274 Geldrechnung (typisch im alten Orient nachweisbar, aber sehr verbreitet gewesen).
Für die Probleme der Naturalrechnung bietet nur der Fall a, α in seinen beiden Formen oder aber eine solche Gestaltung des Falles a, β Interesse, bei welcher [K2 51]die Leiturgien in rationalen Betriebseinheiten abgeleistet werden, wie dies bei Aufrechterhaltung der modernen Technik bei einer sog. „Vollsozialisierung“ unvermeidlich wäre.
Alle Naturalrechnung ist ihrem innersten Wesen nach am Konsum: Bedarfsdeckung, orientiert. Selbstverständlich ist etwas dem „Erwerben“ ganz Entsprechendes auf naturaler Basis möglich. Entweder so, daß a) bei tauschloser Naturalwirtschaft:
h
Doppelpunkt fehlt in K2.
verfügbare naturale Beschaffungsmittel und Arbeit planvoll zur Güterherstellung oder Güterherbeischaffung verwendet werden auf Grund einer Rechnung, in welcher
i
A, K2: welchem
der so zu erzielende Zustand der Bedarfsdeckung mit dem ohne diese oder bei einer andern Art der Verwendung bestehenden verglichen und als haushaltsmäßig vorteilhafter geschätzt wird. Oder daß b) bei [646]Naturaltauschwirtschaft im Wege des streng naturalen Abtauschs und Eintauschs (eventuell:
j
[646] Doppelpunkt fehlt in K2.
in wiederholten Akten) eine Güterversorgung planmäßig erstrebt wird, welche, mit der ohne diese Maßregeln vorher bestehenden verglichen, als eine ausgiebigere Versorgung von Bedürfnissen bewertet wird. Nur bei Unterschieden qualitativ gleicher Güter aber kann dabei eine ziffermäßige Vergleichung eindeutig und ohne ganz subjektive Bewertung durchgeführt werden. Natürlich kann man typische Konsum-Deputate zusammenstellen, wie sie den Naturalgehalts- und Naturalpfründen-Ordnungen besonders des Orients S. 275 zugrunde lagen (sogar Gegenstände des Tauschverkehrs, wie unsre Staatspapiere,
k
Komma fehlt in K2.
wurden). Bei typisch sehr gleichartigen Gütern (Niltal-Getreide)
l
K2: (ägyptischem Getreide)
war Lagerung mit Giroverkehr (wie in Ägypten) natürlich technisch ebenso möglich, wie für Silberbarren bei Bankowährungen
m
K2: Bankwährungen
. Ebenso kann (und dies ist wichtiger) ziffermäßig der technische Erfolg eines bestimmten Produktionsprozesses ermittelt und mit technischen Prozessen anderer Art verglichen werden. Entweder,
n
Komma fehlt in K2.
bei gleichem Endprodukt,
o
Komma fehlt in K2.
nach der Art
p
K2: dem Ausmaß
des Beschaffungsmittelbedarfs nach Art und Maß. Oder,
q
Komma fehlt in K2.
bei gleichen Beschaffungsmitteln,
r
Komma fehlt in K2.
nach den – bei verschiedenem Verfahren – verschiedenen
s
K2: entstehenden
Endprodukten. Nicht immer, aber oft, ist hier ziffermäßiger Vergleich für wichtige
t
K2: richtige
Teilprobleme möglich. Das Problematische der bloßen „Rechnung“ beginnt aber, sobald Produktionsmittel verschiedener Art und mehrfacher Verwendbarkeit oder qualitativ verschiedene Endprodukte
u
Passage fehlt in K2.
in Betracht kommen.
Jeder kapitalistische Betrieb vollzieht allerdings in der Kalkulation fortwährend Naturalrechnungsoperationen: Gegeben ein Webstuhl bestimmter Konstruktion, Kette und Garn bestimmter Qualität. Festzustellen:
v
K2: Qualität, festzustellen
bei gegebener Leistungsfähigkeit der Maschinen, gegebenem Feuchtigkeitsgehalt der Luft, gegebenem Kohlen-, Schmieröl-, S. 276 Schlichtmaterial- usw. Verbrauch:
w
K2: Verbrauch,
die Schußzahl pro Stunde und Arbeiter, – und
x
K2: Arbeiter. Und
zwar für den einzelnen Arbeiter –
y
Gedankenstrich fehlt in K2.
und darnach das Maß der in der Zeiteinheit von ihm fälligen Einheiten des erstrebten Produkts. Derartiges [A 55]ist für Industrien
a
In K2 folgt: auch
mit typischen
b
In K2 nicht hervorgehoben.
Abfall- oder [647]Nebenprodukten ohne jede Geldrechnung feststellbar, und wird auch so festgestellt. Ebenso kann, unter gegebenen Verhältnissen, der bestehende normale Jahresbedarf des Betriebes an Rohstoffen, bemessen nach seiner technischen Verarbeitungsfähigkeit, die Abnutzungsperiode für Gebäude und Maschinen, der typische Ausfall durch Verderb oder andern Abgang und Materialverlust naturalrechnungsmäßig festgestellt werden, und dies geschieht. Aber:
c
[647]Doppelpunkt fehlt in K2.
die Vergleichung von Produktionsprozessen verschiedener Art und mit Beschaffungsmitteln verschiedener Art und mehrfacher Verwendbarkeit erledigt die Rentabilitätsrechnung der heutigen Betriebe für ihre Zwecke spielend an der Hand der Geldkosten, während für die Naturalrechnung hier schwierige, „objektiv“ nicht zu erledigende, Probleme liegen. Zwar – scheinbar ohne Not – nimmt die tatsächliche Kalkulation in der Kapitalrechnung eines heutigen Betriebs die Form der Geldrechnung tatsächlich schon ohne diese Schwierigkeiten an.
d
A, K2: an,
Aber mindestens zum Teil nicht zufällig. Sondern z. B. bei den „Abschreibungen“ deshalb, weil dies diejenige Form der Vorsorge für die Zukunftsbedingungen der Produktion des Betriebes ist, welche die maximal anpassungsbereite Bewegungs[K2 51a]freiheit (die ja bei jeder realen Aufspeicherung von Vorräten oder gleichviel welchen anderen rein naturalen Vorsorgemaßregeln
e
K2: Vorsorgemitteln
ohne dieses Kontrollmittel irrational und schwer gehemmt wäre) mit maximaler Sicherheit verbindet. Es ist schwer abzusehen, welche Form S. 277 denn
f
K2: dann
bei Naturalrechnung „Rücklagen“ haben sollten, die nicht spezifiziert wären
g
K2: sind
. Ferner aber ist innerhalb eines Unternehmens die Frage: ob und welche seiner Bestandteile, rein technisch-natural angesehen, irrational (= unrentabel) arbeiten und weshalb?
h
K2: weshalb:
[,] d. h. welche Bestandteile des naturalen Aufwandes (kapitalrechnerisch: der „Kosten“)
i
A: Aufwandes, (kapitalrechnerisch: der „Kosten“), ; K2: Aufwandes, kapitalrechnungsmäßig: der „Kosten“,
zweckmäßigerweise erspart
j
In K2 nicht hervorgehoben.
oder, und vor allem: anderweit rationaler verwendet werden könnten?
k
K2: könnten,
zwar relativ leicht und sicher aus einer Nachkalkulation der buchmäßigen „Nutzen“- und „Kosten“-Verhältnisse in Geld, – wozu als Index auch
l
K2: letztlich
die Kapitalzinsbelastung des Kontos
m
K2: Verbands
gehört,
n
K2: gehört
– äußerst schwer aber und überhaupt nur in sehr groben Fällen und Formen durch Naturalrechnung gleichviel welcher Art zu ermitteln. (Es dürfte sich schon hierbei nicht um zufällige, durch „Ver[648]besserungen“ der Rechnungsmethode zu lösende, sondern um prinzipielle Schranken jedes Versuchs wirklich exakter Naturalrechnung handeln. Doch könnte dies immerhin bestritten werden, wenn auch natürlich nicht mit Argumenten aus dem Taylor-System und mit der Möglichkeit, durch irgendwelche Prämien- oder Point-Rechnung „Fortschritte“ ohne Geldverwendung zu erzielen. Die Frage wäre ja S. 278gerade: wie man entdeckt, an welcher Stelle eines Betriebs diese Mittel eventuell in Ansatz zu bringen wären, weil gerade an dieser Stelle noch zu beseitigende Irrationalitäten stecken, – die ihrerseits exakt zu ermitteln die Naturalrechnung eben auf Schwierigkeiten stößt, welche einer Nachkalkulation durch Geldrechnung nicht erwachsen)
o
[648]Schließende Klammer fehlt in K2.
. Die Naturalrechnung als Grundlage einer Kalkulation in Betrieben (die bei ihr als heterokephale und heteronome Betriebe einer planwirtschaftlichen Leitung der Güterbeschaffung zu denken wären) findet ihre Rationalitätsgrenze am Zurechnungsproblem, welches für sie ja nicht in der einfachen Form der buchmäßigen Nachkalkulation, sondern in jener höchst umstrittenen Form auftritt, die es in der „Grenznutzlehre“ besitzt. Die Naturalrechnung müßte ja zum Zwecke der rationalen Dauerbewirtschaftung von Beschaffungsmitteln „Wert-Indices“ für die einzelnen Objekte ermitteln, welche die Funktion der „Bilanz-Preise“ in der heutigen Kalkulation zu übernehmen hätten. Ohne
p
K2: hätten, ohne
daß abzusehen wäre, wie sie denn
q
K2: dann
entwickelt und kontrolliert werden könnten: einerseits für jeden Betrieb (standortmäßig) verschieden, andrerseits einheitlich unter Berücksichtigung der „gesellschaftlichen Nützlichkeit“, d. h. des (jetzigen und künftigen) Konsumbedarfs?
r
K2: Konsumbedarfs!
Mit der Annahme, daß sich ein Rechnungssystem „schon finden“ bzw. erfinden lassen werde, wenn man das Problem der geldlosen Wirtschaft nur resolut anfasse, [A 56]ist hier nicht geholfen: das Problem ist ein Grundproblem aller „Vollsozialisierung“,
a
Komma fehlt in K2.
und von einer rationalen „Planwirtschaft“ jedenfalls kann keine Rede sein, solange in dem alles
b
Wort fehlt in K2.
entscheidenden Punkt kein Mittel zur rein rationalen Aufstellung eines „Planes“ bekannt ist.
S. 279 Die Schwierigkeiten der Naturalrechnung wachsen weiter, wenn ermittelt werden soll: ob ein gegebener Betrieb mit konkreter Produktionsrichtung an dieser Stelle seinen rationalen Standort habe
c
K2: hat
oder [649]stets:
d
[649]K2: etwa
vom Standpunkt der Bedarfsdeckung einer gegebenen Menschengruppe – an einer andern, möglichen,
e
Komma fehlt in K2.
Stelle, und ob ein gegebener naturaler Wirtschaftsverband vom Standpunkt rationalster Verwendung der Arbeitskräfte und Rohmaterialien, die ihm verfügbar sind, richtiger durch „Kompensationstausch“ mit andern oder durch Eigenherstellung sich bestimmte
f
K2: gegebene
Produkte beschafft. Zwar sind die Grundlagen der Standortsbestimmung natürlich rein naturale, und auch ihre einfachsten Prinzipien sind in Naturaldaten formulierbar (s. darüber Alfred Weber in diesem Grundriß). Aber die konkrete Feststellung: ob nach den an einem konkreten Ort gegebenen standortswichtigen Umständen ein Betrieb mit einer bestimmten Produktions[K2 52]richtung oder ein anderer mit einer modifizierten rational wäre, ist – von absoluter Ortsgebundenheit durch Monopolrohstoffvorkommen abgesehen – naturalrechnungsmäßig nur in ganz groben Schätzungen möglich, geldrechnungsmäßig aber trotz der Unbekannten, mit denen stets zu rechnen ist, eine im Prinzip stets lösbare Kalkulationsaufgabe. Die davon wiederum verschiedene Vergleichung endlich der Wichtigkeit, d. h. Begehrtheit, spezifisch verschiedener Güterarten, deren Herstellung oder Eintausch nach den gegebenen Verhältnissen gleich möglich ist: ein Problem, welches in letzter Linie in jede einzelne Betriebskalkulation mit seinen Konsequenzen hineinreicht, unter Geldrechnungsverhältnissen die Rentabilität entscheidend bestimmt und damit die Richtung der Güterbeschaffung der Erwerbsbetriebe bedingt, ist für eine Naturalrechnung prinzipiell überhaupt
g
K2: im Prinzip, aus sich,
nur löslich in Anlehnung entweder:
h
K2: entweder;
an die Tradition, oder: an einen diktatorischen Machtspruch, der den Konsum eindeutig (einerlei ob ständisch verschieden oder egalitär) reguliert und:
i
Doppelpunkt fehlt in K2.
Fügsamkeit findet. Auch dann aber bliebe die Tatsache bestehen: daß die Naturalrechnung das Problem der Zurechnung der Gesamtleistung eines Betriebes zu den einzelnen „Faktoren“ und S. 280 Maßnahmen nicht in der Art zu lösen vermag, wie dies die Rentabilitätsrechnung in Geld nun einmal leistet, daß also gerade die heutige Massenversorgung durch Massenbetriebe ihr die stärksten Widerstände entgegenstellt.
1. Die Probleme der Naturalrechnung sind anläßlich der „Sozialisierungs“-Tendenzen in letzter Zeit, besonders eindringlich von Dr. O[tto] Neurath, in seinen zahlreichen Arbeiten, angeregt worden. Für eine „Vollsozialisierung“, d. h. eine sol[650]che, welche mit dem Verschwinden effektiver Preise rechnet, ist das Problem in der Tat durchaus zentral. (Seine rationale Unlösbarkeit würde, wie ausdrücklich bemerkt sei, nur besagen: was alles, auch rein ökonomisch, bei einer derartigen Sozialisierung „in den Kauf zu nehmen“ wäre, nie aber die „Berechtigung“ dieses Bestrebens, sofern es sich eben nicht auf technische, sondern, wie aller Gesinnungs-Sozialismus, auf ethische oder andre absolute Postulate stützt, „widerlegen“ können: – was keine Wissenschaft vermag. Rein technisch angesehen, wäre aber die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß auf Gebieten mit nur auf der Basis exakter Rechnung zu unterhaltender Volksdichte die Grenze der möglichen Sozialisierung nach Form und Umfang durch den Fortbestand effektiver Preise gegeben wäre. Doch gehört das nicht hierher. Nur sei bemerkt: daß die begriffliche Scheidung von „Sozialismus“ und „Sozialreform“, wenn irgendwo, dann gerade hier liegt.)
2. Es ist natürlich vollkommen
j
[650]K2: vollkommend
zutreffend, daß „bloße“ Geldrechnungen, sei es von Einzelbetrieben, sei es noch so vieler oder selbst aller Einzelbetriebe[,] und daß auch die umfassendste Güterbewegungsstatistik usw. in Geld noch gar nichts über die Art der Versorgung einer gegebenen Menschengruppe mit dem, was sie letztlich S. 281benötigt: Naturalgütern, aussagen, daß ferner die vielberedeten „Volksver[A 57]mögens“-Schätzungen in Geld nur soweit ernst zu nehmen sind, als sie fiskalischen Zwecken dienen (und also: nur das steuerbare Vermögen feststellen). Für Einkommensstatistiken in Geld gilt jedoch das gleiche, auch vom Standpunkt der naturalen Güterversorgung, schon bei weitem nicht in gleichem Maße, wenn die Güterpreise in Geld statistisch bekannt sind. Nur fehlt auch dann jegliche Möglichkeit einer Kontrolle unter materialen Rationalitätsgesichtspunkten. Richtig ist ferner (und an dem Beispiel der römischen Campagna von Sismondi und W[erner] Sombart vortrefflich dargelegt),
a
A, K2: dargelegt:),
daß befriedigende Rentabilität (wie sie die höchst extensive Campagna-Wirtschaft zeigte,
b
Komma fehlt in K2.
und zwar für alle Beteiligten) in zahlreichen Fällen nicht das mindeste mit einer, vom Standpunkt optimaler Nutzung gegebener Güterbeschaffungsmittel für einen Güterbedarf einer gegebenen Menschengruppe befriedigenden Gestaltung der Wirtschaft gemein hat; die
c
K2: hat (die
Art der Appropriation (insbesondre
d
A: Appropriation, (insbesondre ; K2: Appropriation, insbesondre,
– wie, insoweit, F[ranz] Oppenheimer schlechthin zuzugeben ist: – der Bodenappropriation, aber freilich: nicht nur dieser)
e
A: dieser), ; K2: dieser,
stiftet Renten- und VerdienstS. 282chancen mannigfacher Art, welche die Entwicklung zur technisch optimalen Verwertung von Produktionsmitteln dauernd obstruieren können. (Allerdings ist dies sehr weit davon entfernt, eine Eigentümlichkeit gerade der kapitalistischen Wirtschaft zu sein: – insbesondre die vielberedeten Produktionseinschränkungen im Interesse der Rentabilität beherrschten gerade die Wirtschaftsverfassung des Mittelalters restlos, und die Machtstellung der Arbeiterschaft in der Gegenwart kann Ähnliches zeitigen. Aber
f
K2: zeitigen, – aber
unstreitig existiert der Tatbestand auch [K2 53]in ihrer Mitte.) – Die Tatsache der Statistik von Geldbewegungen oder in Form von Geldschätzungen hat aber doch die Entwicklung einer Naturalstatistik nicht etwa, wie man nach manchen Ausführungen glauben sollte, gehindert, man mag nun von idealen Postulaten aus deren Zustand und Leistungen im übrigen tadeln wie immer. Neun Zehn[651]tel und mehr unserer Statistik sind nicht Geld-, sondern Naturalstatistik. Im ganzen hat die Arbeit einer vollen Generation letztlich fast nichts andres getan, als eine Kritik der Leistungen der reinen Rentabilitäts-Orientiertheit der Wirtschaft für die naturale Güterversorgung (denn darauf lief alle und jede Arbeit der sog. „Kathedersozialisten“ doch letztlich, und zwar ganz bewußt, hinaus): nur hat
g
[651]K2: haben
sie allerdings als Beurteilungsmaßstab eine sozialpolitisch – und das heißt im Gegensatz gegen die Naturalrechnungswirtschaft: eine an fortbestehenden effektiven Preisen – orientierte Sozialreform, nicht eine Vollsozialisierung, für das (sei es derzeit, sei es definitiv) in Massenwirtschaften allein mögliche angesehen. Diesen Standpunkt für eine „Halbheit“ zu halten, steht natürlich frei; nur war er an sich nicht in sich wider S. 283 sinnig. Daß den Problemen der Naturalwirtschaft und insbesondre der möglichen Rationalisierung der Naturalrechnung nicht sehr viel Aufmerksamkeit, jedenfalls im ganzen nur historische, nicht aktuelle, Beachtung geschenkt worden ist, trifft zu. Der Krieg hat – wie auch in der Vergangenheit jeder Krieg – diese Probleme in Form der Kriegs- und Nachkriegs-Wirtschaftsprobleme mit gewaltiger Wucht aufgerollt. (Und
h
K2: aufgerollt (und
unzweifelhaft gehört zu den Verdiensten des Herrn Dr. O[tto] Neurath eine besonders frühe und eindringliche, im einzelnen sowohl wie im Prinzipiellen gewiß bestreitbare, Behandlung eben dieser Probleme. Daß „die Wissenschaft“ zu seinen Formulierungen wenig Stellung genommen habe, ist insofern nicht erstaunlich, als bisher nur höchst anregende, aber doch mehr Kapitelüberschriftartige Prognosen vorliegen, mit denen eine eigentliche „Auseinandersetzung“ schwer ist. Das Problem beginnt da, wo seine öffentlichen Darlegungen – bisher – enden).
3. Die Leistungen und Methoden der Kriegswirtschaft können nur mit großer Vorsicht für die Kritik auch der materialen Rationalität einer Wirtschaftsverfassung verwendet werden. Kriegswirtschaft ist an einem (im Prinzip) eindeutigen Zwecke orientiert und in der Lage, Machtvollkommenheiten auszunutzen, wie sie der Friedenswirtschaft nur bei „Staatssklaverei“ der „Untertanen“ zur Verfügung stehen. Sie ist ferner „Bankerotteurswirtschaft“ ihrem innersten Wesen nach: der überragende Zweck läßt fast jede Rücksicht auf die kommende Friedenswirtschaft schwinden. Es wird nur technisch präzis, ökonomisch aber, bei allen nicht mit völligem Versiegen bedrohten Materialien und vollends mit den Arbeitskräften, nur
i
Wort fehlt in K2.
im groS. 284 ben „gerechnet“
j
A: gerechnet“ ; K2: ,gerechnet“
. Die Rechnungen haben daher vorwiegend (nicht: ausschließlich) technischen Charakter; soweit sie wirtschaftlichen Charakter haben, d. h. die Konkurrenz von Zwecken – nicht nur: von Mitteln zum gegebenen Zweck – berücksichtigen, begnügen sie sich mit (vom Standpunkt jeder genauen Geldkalkulation aus gesehen) ziemlich primitiven Erwägungen und Berechnungen nach dem Grenznutzprinzip, sind dem Typus nach „Haushalts“-Rechnungen und haben gar nicht den Sinn, dauernde Rationalität der gewählten Aufteilung von Arbeit und Beschaffungsmitteln zu garantieren. Es ist daher, – so belehrend gerade die Kriegswirtschaft und Nachkriegswirtschaft für die Erkenntnis ökonomischer „Möglichkeiten“ ist, – bedenklich, aus den ihr gemäßen naturalen Rech[A 58]nungsformen Rückschlüsse auf deren Eignung für die Nachhaltigkeits-Wirtschaft des Friedens zu ziehen.
[652]Es ist auf das bereitwilligste zuzugestehen: 1. daß auch die Geldrechnung zu willkürlichen Annahmen genötigt ist bei solchen Beschaffungsmitteln, welche keinen Marktpreis haben (was besonders in der landwirtschaftlichen Buchführung in Betracht kommt), – 2. daß in abgemindertem Maß etwas Ähnliches für die Aufteilung
a
[652]In K2 ohne Hervorhebung.
der „Generalunkosten“ bei der Kalkulation insbesondre von vielseitigen Betrieben gilt, – 3. daß jede, auch noch so rationale, d. h. an Marktchancen orientierte, Kartellierung sofort den Anreiz zur exakten Kalkulation schon auf dem Boden der Kapitalrechnung herabsetzt, weil nur da und soweit genau kalkuliert wird, wo und als eine Nötigung dafür vorhanden ist. Bei der Naturalrechnung würde aber der Zustand zu 1 universell bestehen, zu 2 jede exakte Berechnung der „Generalunkosten“, welche immerhin von der Kapitalrechnung geleistet wird, unmöglich und, – zu 3 jeder Antrieb zu exakter Kalkulation ausgeschaltet und durch Mittel von fraglicher Wirkung (s. o.) künstlich neu geschaffen werden müssen. Der Gedanke einer Verwandlung des umfangreichen, mit Kalkulation befaßten Stabes „kaufmännischer Angestellter“ in ein Personal einer Universalstatistik, von der geglaubt wird, daß sie die Kalkulation bei Naturalrechnung ersetzen könne, verS. 285kennt nicht nur die grundverschiedenen Antriebe, sondern auch die grundverschiedene Funktion von „Statistik“ und „Kalkulation“. Sie unterscheiden sich wie Bureaukrat
b
K2: Bureaukratie
und Organisator.
[K2 54]4. Sowohl die Naturalrechnung wie die Geldrechnung sind rationale Techniken. Sie teilen keineswegs die Gesamtheit alles Wirtschaftens unter sich auf. Vielmehr steht daneben das zwar tatsächlich wirtschaftlich orientierte, aber rechnungsfremde Handeln. Es kann traditional orientiert oder affektuell bedingt sein. Alle primitive Nahrungssuche der Menschen ist der instinktbeherrschten tierischen Nahrungssuche verwandt. Auch das voll bewußte, aber auf religiöser Hingabe, kriegerischer Erregung, Pietätsempfindungen und ähnlichen affektuellen Orientierungen ruhende Handeln ist in seinem Rechenhaftigkeitsgrad sehr wenig entwickelt. „Unter Brüdern“ (Stammes-, Gilde-, Glaubens-Brüdern) wird nicht gefeilscht, im Familien-, Kameraden-, Jüngerkreise nicht gerechnet oder doch nur sehr elastisch, im Fall der Not, „rationiert“: ein bescheidener Ansatz von Rechenhaftigkeit. Über das Eindringen der Rechenhaftigkeit in den urwüchsigen Familienkommunismus s. unten Kap. V
c
K2: IV
. Träger des Rechnens war überall das Geld, und dies erklärt es, daß in der Tat die Naturalrechnung technisch noch unentwickelter geblieben ist[,] als ihre immanente Natur dies erzwingt (insoweit dürfte O[tto] Neurath Recht zu geben sein).
Während des Druckes erscheint (im Archiv f[ür] Sozialwiss[enschaft] 47) die mit diesen Problemen befaßte Arbeit von L[udwig] Mises.
§ 13. Die formale „Rationalität“ der Geldrechnung ist also an sehr spezifische materiale Bedingungen geknüpft, welche hier soziologisch interessieren, vor allem:
[653]1. den Marktkampf (mindestens: relativ) autonomer Wirtschaften. S. 286 Geldpreise sind Kampf- und Kompromißprodukte, also Erzeugnisse von Machtkonstellationen. „Geld“ ist keine harmlose „Anweisung auf unbestimmte Nutzleistungen“, welche man ohne grundsätzliche Ausschaltung des durch Kampf von Menschen mit Menschen geprägten Charakters der Preise beliebig umgestalten könnte, sondern primär:
d
[653]Doppelpunkt fehlt in K2.
Kampfmittel und Kampfpreis, Rechnungsmittel aber nur in der Form des quantitativen Schätzungsausdrucks von Interessenkampfchancen.
2. Das Höchstmaß von Rationalität als rechnerisches Orientierungsmittel des Wirtschaftens erlangt die Geldrechnung in der Form der Kapitalrechnung,
e
Komma fehlt in K2.
und dann unter der materialen Voraussetzung weitestgehender Marktfreiheit im Sinn der Abwesenheit sowohl oktroyierter und ökonomisch irrationaler wie voluntaristischer und ökonomisch rationaler (d. h. an Marktchancen orientierter) Monopole. Der mit diesem Zustand verknüpfte Konkurrenzkampf um Abnahme der Produkte erzeugt, insbesondre als Absatzorganisation und Reklame (im weitesten Sinn), eine Fülle von Aufwendungen, welche ohne jene Konkurrenz (also bei Planwirtschaft oder rationalen Vollmonopolen) fortfallen. Strenge Kapitalrechnung ist ferner sozial an „Betriebsdisziplin“ und Appropriation der sachlichen Beschaffungsmittel, also: an den Bestand eines Herrschaftsverhältnisses, gebunden.
[A 59]3. Nicht „Begehr“ an sich, sondern:
a
Doppelpunkt fehlt in K2.
kaufkräftiger Begehr nach NutzS. 287 leistungen regelt durch Vermittlung der Kapitalrechnung material die erwerbsmäßige Güterbeschaffung. Es ist also die Grenznutzen-Konstellation bei der letzten jeweils nach der Art der Besitzverteilung noch für eine bestimmte Nutzleistung typisch kaufkräftigen und kaufgeneigten Einkommensschicht maßgebend für die Richtung der Güterbeschaffung. In Verbindung mit der – im Fall voller Marktfreiheit – absoluten Indifferenz gerade der formal vollkommensten Rationalität der Kapitalrechnung gegen alle, wie immer gearteten, materialen Postulate begründen diese im Wesen der Geldrechnung liegenden Umstände die prinzipielle Schranke ihrer Rationalität. Diese ist eben rein formalen Charakters. Formale und materiale (gleichviel an welchem Wertmaßstab orientierte) Rationalität fallen unter allen Umständen prinzipiell auseinander, mögen sie auch in noch so zahlreichen (der theoretischen, unter allerdings völlig irrealen Voraussetzungen zu konstruierenden, Möglichkeit nach selbst: in allen) Einzelfällen empirisch zusammen[654]treffen. Denn die formale Rationalität der Geldrechnung sagt an sich nichts aus über die Art der materialen Verteilung der Naturalgüter. Diese bedarf stets der besonderen Erörterung. Vom Standpunkt der Beschaffung eines gewissen materiellen [K2 55]Versorgungs-Minimums einer Maximal-Zahl von Menschen als Rationalitätsmaßstab treffen allerdings, nach der Erfahrung der letzten Jahrzehnte, formale und materiale Rationalität in relativ hohem Maße zusammen, aus Gründen, die in der Art der Antriebe liegen, welche die der Geldrechnung allein adäquate Art des wirtschaftlich orientierten sozialen Handelns in Bewegung setzt. Aber unter allen Umständen gilt: daß die formale Rationalität erst in Verbindung mit der Art der Einkommensverteilung
b
[654]K2: Besitzverteilung
etwas über die Art der materiellen Versorgung besagt.
S. 288§ 14.Verkehrswirtschaftliche“ Bedarfsdeckung soll alle, rein durch Interessenlage ermöglichte, an Tauschchancen orientierte und nur durch Tausch vergesellschaftete wirtschaftliche Bedarfsdeckung heißen. „Planwirtschaftliche“ Bedarfsdeckung soll alle an gesatzten, paktierten oder oktroyierten, materialen Ordnungen systematisch orientierte Bedarfsdeckung innerhalb eines Verbandes heißen.
Verkehrswirtschaftliche Bedarfsdeckung setzt, normalerweise und im Rationalitätsfall, Geldrechnung und, im Fall der Kapitalrechnung, ökonomische Trennung von Haushalt und Betrieb voraus. Planwirtschaftliche Bedarfsdeckung ist (je nach ihrem Umfang in verschiedenem Sinn und Maß) auf Naturalrechnung als letzte Grundlage der materialen Orientierung der Wirtschaft, formal aber,
c
Komma fehlt in K2.
für die Wirtschaftenden,
d
Komma fehlt in K2.
auf Orientierung an den Anordnungen eines, für sie unentbehrlichen, Verwaltungsstabes angewiesen. In der Verkehrswirtschaft orientiert sich das Handeln der autokephalen Einzelwirtschaften autonom: beim Haushalten am Grenznutzen des Geldbesitzes und des erwarteten Geldeinkommens, beim Gelegenheitserwerben an den Marktchancen, in den Erwerbsbetrieben an der Kapitalrechnung. In der Planwirtschaft wird alles wirtschaftliche Handeln – soweit sie durchgeführt ist – streng haushaltsmäßig und heteronom an gebietenden und verbietenden Anordnungen, in Aussicht gestellten Belohnungen und Strafen orientiert. Soweit als Mittel der Weckung des Eigeninteresses in der Planwirtschaft Sonder-Einkunftchancen in Aussicht gestellt sind, bleibt mindestens die Art und Richtung des dadurch [655]belohnten Handelns material heteronom normiert. In der Verkehrswirtschaft kann zwar, aber in formal voluntaristischer Art, weitgehend das gleiche geschehen. Überall da nämlich, wo die Vermögens-, insbesondere die Kapitalgüter-Besitzdifferenzierung die Nichtbesitzenden zwingt, sich Anweisungen zu fügen, um überhaupt Entgelt für die von ihnen angebotenen Nutzleistungen zu erhalten. Sei es den
f
Fehlt in A; den sinngemäß ergänzt; hier Emendation nach K2.
Anweisungen eines vermögenden Hausherrn, oder den an einer Kapitalrechnung S. 289 orientierten Anweisungen von Kapitalgüter-Besitzenden (oder der von diesen zu deren Verwertung designierten Vertrauensmänner).
e
[655] Abweichende Satzabfolge in K2: sich entweder den Anweisungen eines vermö genden Hausherrn, oder und vor allem: den an einer Kapitalrechnung orientierten Anweisungen von Kapitalgüter-Besitzenden (oder der von diesen zu deren Verwertung designierten Vertrauensmänner) zu fügen, um überhaupt Entgelt für die von ihnen angebotenen Nutzleistungen erwarten zu können,
[A 60]Dies ist in der rein kapitalistischen Betriebswirtschaft das Schicksal der gesamten Arbeiterschaft.
a
Absatz fehlt in K2.
Entscheidender
b
Wort fehlt in K2.
Antrieb für alles
c
K2: das
Wirtschaftshandeln ist unter verkehrswirtschaftlichen Bedingungen normalerweise 1. für die Nichtbesitzenden: a)
d
Ordnungsziffer fehlt in K2.
der Zwang des Risikos völliger Unversorgtheit für sich selbst und für diejenigen persönlichen „Angehörigen“ (Kinder, Frauen, eventuell Eltern), deren Versorgung der einzelne typisch übernimmt, b)
e
K2: und
– in verschiedenem Maß – auch innere Eingestelltheit auf die wirtschaftliche Erwerbsarbeit als Lebensform, – 2. für die durch Besitzausstattung oder (besitzbedingte)
f
K2: (besitzbedingt)
bevorzugte Erziehungsausstattung tatsächlich Privilegierten: a) Chancen bevorzugter Erwerbseinkünfte
g
K2: die Chance von bevorzugten Erwerbseinkünften
, b)
h
Ordnungsziffer fehlt in K2.
Ehrgeiz,
i
Komma fehlt in K2.
c)
j
K2: und
die Wertung der bevorzugten (geistigen, künstlerischen, technisch fachgelernten) Arbeit als „Beruf“, – 3. für die an den Chancen von Erwerbsunternehmungen Beteiligten:
k
Doppelpunkt fehlt in K2.
a) eignes
l
K2: das eigne
Kapitalrisiko und eigne
m
K2: die eignen
Gewinnchancen in Verbindung mit b)
n
Ordnungsziffer fehlt in K2.
der „berufsmäßigen“ Eingestelltheit auf rationalen Erwerb als α)
o
Ordnungsziffer fehlt in K2.
„Bewährung“ der eignen Leistung und β) Form
p
K2: als Form
autonomen Schaltens über die von den eignen Anordnungen abhängigen Menschen,
q
Komma fehlt in K2.
daneben γ)
r
Ordnungsziffer fehlt in K2.
über kultur- oder lebenswichtige Versorgungschancen einer unbestimmten Vielheit: Macht. Eine an Bedarfsdeckung orientierte Planwirtschaft muß – im [656]Fall radikaler Durchführung – von diesen Motiven den Ar[K2 56]beitszwang durch das Unversorgtheits-Risiko mindestens abschwächen, da sie im Fall materialer Versorgungsrationalität jedenfalls die Angehörigen nicht beliebig stark unter der etwaigen Minderleistung des Arbeitenden leiden lassen könnte. Sie muß ferner, im gleichen Fall, die Autonomie der Leitung von Beschaffungsbetrieben sehr weitgehend, letztlich: vollkommen, ausschalten, kennt das Kapitalrisiko und die Bewährung durch formal autonomes Schalten ebenso wie die autonome Verfügung über Menschen und lebenswichtige Versorgungschancen entweder gar nicht oder nur mit sehr stark beschränkter Autonomie. Sie hat also S. 290 neben (eventuell) rein materiellen Sondergewinnchancen wesentlich ideale Antriebe „altruistischen“ Charakters (im weitesten Sinn) zur Verfügung, um ähnliche Leistungen in der Richtung planwirtschaftlicher Bedarfsdeckung zu erzielen, wie sie erfahrungsgemäß die autonome Orientierung an Erwerbschancen innerhalb der Erwerbswirtschaft in der Richtung der Beschaffung kaufkräftig begehrter Güter vollbringt. Sie muß dabei ferner[,] im Fall radikaler Durchführung, die Herabminderung der formalen, rechnungsmäßigen Rationalität in Kauf nehmen, wie sie (in diesem Fall) der Fortfall der Geld- und Kapitalrechnung unvermeidlich bedingt. Materiale und (im Sinn exakter Rechnung:) formale Rationalität fallen eben unvermeidlich weitgehend auseinander: diese grundlegende und letztlich unentrinnbare Irrationalität der Wirtschaft ist eine der Quellen aller „sozialen“ Problematik, vor allem: derjenigen alles Sozialismus.
Zu §§ 13 und 14:
1. Die Ausführungen geben offensichtlich nur allgemein bekannte Dinge mit einer etwas schärferen Pointierung (s. die Schlußsätze von § 14) wieder. Die Verkehrswirtschaft ist die weitaus wichtigste Art alles an „Interessenlage“ orientierten typischen und universellen sozialen Handelns. Die Art, wie sie zur Bedarfsdeckung führt, ist Gegenstand der Erörterungen der Wirtschaftstheorie und hier im Prinzip als bekannt vorauszusetzen. Daß der Ausdruck „Planwirtschaft“ verwendet wird, bedeutet natürlich keinerlei Bekenntnis zu den bekannten Entwürfen des früheren Reichswirtschaftsministers; der Ausdruck ist aber allerdings deshalb gewählt, weil S. 291 er, an sich nicht sprachwidrig gebildet, seit diesem offiziellen Gebrauch sich vielfach eingebürgert hat (statt des von O[tto] Neurath gebrauchten, an sich auch nicht unzweckmäßigen Ausdrucks „Verwaltungswirtschaft“).
2. Nicht unter den Begriff „Planwirtschaft“ in diesem Sinn fällt alle Verbandswirtschaft oder verbandsregulierte Wirtschaft, die an Erwerbschancen (zunftmäßig oder kartellmäßig oder trustmäßig) orientiert ist. Sondern
s
[656]K2: ist, sondern
lediglich eine an [657]Bedarfsdeckung orientierte Verbandswirtschaft. Eine an Erwerbschancen orientierte, sei es auch noch so straff regulierte oder durch einen Verbandsstab geleitete Wirtschaft setzt stets effektive „Preise“, gleichviel wie sie formell entstehen (im Grenzfall des Pankartellismus: durch interkartellmäßiges Kompro[A 61]miß, Lohntarife von „Arbeitsgemeinschaften“ usw.), also Kapitalrechnung und Orientierung an dieser voraus. „Vollsozialisierung“ im Sinn einer rein haushaltsmäßigen Planwirtschaft und Partialsozialisierung (von Beschaffungsbranchen) mit Erhaltung der Kapitalrechnung liegen trotz Identität des Ziels und trotz aller Mischformen technisch nach prinzipiell verschiedenen Richtungen. Vorstufe einer haushaltsmäßigen Planwirtschaft ist jede Rationierung des Konsums, überhaupt jede primär auf die Beeinflussung der naturalen Verteilung der Güter ausgehende Maßregel. Die planmäßige Leitung der Güterbeschaffung, einerlei ob sie durch voluntaristische oder oktroyierte Kartelle oder durch staatliche Instanzen unternommen
a
[657]K2: übernommen
wird, geht primär auf rationale Gestaltung der Verwendung der Beschaffungsmittel und Arbeitskräfte aus und kann eben deshalb den Preis nicht – mindestens (nach ihrem eigenen Sinn:) noch nicht – entbehren. Es ist daher kein Zufall, daß der „Rationierungs“-SozialisS. 292 mus mit dem „Betriebsrats“-Sozialismus, der (gegen den Willen seiner rationalsozialistischen Führer) an Appropriationsinteressen
b
K2: Appropriationsinteresse
der Arbeiter
c
Passage fehlt in K2.
anknüpfen muß, sich gut verträgt.
3. Die kartell-, zunft- oder gildenmäßige wirtschaftliche Verbandsbildung, also die Regulierung oder monopolistische Nutzung von Erwerbschancen, einerlei ob oktroyiert oder paktiert (regelmäßig: das erstere, auch wo formal das letztere vorliegt)[,] ist an dieser Stelle nicht besonders zu erörtern. Vgl. über sie (ganz allgemein) oben Kap. I § 10 und weiterhin bei Besprechung der Appropriation ökonomischer Chancen (dieses Kapitel, §§ 19 ff.
d
A: § 19 ff. in K2 mit Blockade: § ✦
). Der Gegensatz der evolutionistisch und am Produktionsproblem orientierten, vor allem: marxistischen, gegen die von der Ver[K2 57]teilungsseite ausgehende, heute wieder „kommunistisch“ genannte rational-planwirtschaftliche Form des Sozialismus ist seit Marx’ Misère de la philosophie S. 293 (in der deutschen Volksausgabe der „Intern[ationalen] Bibl[iothek]“ vor allem S.38 und vorher und nachher) nicht wieder erloschen; der Gegensatz innerhalb des russischen Sozialismus mit seinen leidenschaftlichen Kämpfen zwischen Plechanoff und Lenin war letztlich ebenfalls dadurch bedingt, und die heutige Spaltung des Sozialismus ist zwar primär durch höchst massive Kämpfe um die Führerstellungen (und: -Pfründen), daneben und dahinter aber durch diese Problematik bedingt, welche durch die Kriegswirtschaft ihre spezifische Wendung zugunsten des Planwirtschaftsgedankens einerseits, der Entwicklung der Appropriationsinteressen andrerseits, erhielt. – Die Frage: ob man „Planwirtschaft“ (in gleichviel welchem Sinn und Umfang) schaffen soll, ist in dieser Form natürlich kein wissenschaftliches Problem. Es kann wissenschaftlich nur gefragt werden: welche Konsequenzen wird sie (bei gegebener Form) voraussichtlich
e
K2: Form und voraussichtlich)
haben, was also muß mit in den Kauf genommen werden, wenn der Versuch gemacht wird. Dabei ist es Gebot der Ehrlichkeit, von allen Seiten zuzugeben, daß zwar mit einigen bekannten, aber mit ebensoviel teilweise unbekannten Faktoren gerechnet wird. Die Einzelheiten des Problems könS. 294 [658]nen in dieser Darstellung materiell entscheidend überhaupt nicht und in den hergehörigen Punkten nur stückweise und im Zusammenhang mit den Formen der Verbände (des Staates insbesondre) berührt werden. An dieser Stelle konnte nur die (unvermeidliche) kurze Besprechung der elementarsten technischen Problematik in Betracht kommen. Das Phänomen der regulierten Verkehrswirtschaft ist hier, aus den eingangs dieser Nr. angegebenen Gründen, gleichfalls noch nicht behandelt.
4. Verkehrswirtschaftliche Vergesellschaftung des Wirtschaftens setzt Appropriation der sachlichen Träger von Nutzleistungen einerseits, Marktfreiheit andererseits voraus. Die Marktfreiheit steigt an Tragweite 1. je vollständiger die Appropriation der sachlichen Nutzleistungsträger, insbesondre der Beschaffungs- (Produktions- und Transport-)Mittel ist. Denn das Maximum von deren Marktgängigkeit bedeutet das Maximum von Orientierung des Wirtschaftens an Marktlagen. Sie steigt aber ferner 2. je mehr die Appropriation auf sachliche Nutzleistungsträger beschränkt ist. Jede Appropriation von Menschen (Sklaverei, Hörigkeit) oder von ökonomischen Chancen (Kundschaftsmonopole) bedeutet Einschränkung des an Marktlagen orientierten menschlichen Handelns. Mit Recht hat namentlich Fichte (im „Geschlossenen Handelsstaat“) diese Einschränkung des „Eigentums“-Begriffs auf Sachgüter (bei gleichzeitiger Ausweitung des im Eigentum enthaltenen Gehalts an Autonomie der Verfügungsgewalt) als Charakteristikum der modernen verkehrswirtschaftlichen Eigentumsordnung bezeichnet. An dieser Gestaltung des Eigentums waren alle Marktinteressenten zugunsten der Unbeengtheit ihrer Orientierung an den Gewinnchancen, welche die Marktlage ergibt, interessiert, und die Entwicklung zu dieser Ausprägung der Eigentumsordnung war daher vornehmlich das Werk ihres Einflusses.
5. Der sonst oft gebrauchte Ausdruck „Gemeinwirtschaft“ ist aus ZweckmäßigS. 295keitsgründen vermieden, weil er ein „Gemeininteresse“ oder „Gemeinschaftsgefühl“ als normal vortäuscht, welches begrifflich nicht erfordert ist: die Wirtschaft [A 62]eines Fronherren oder Großkönigs (nach Art des pharaonischen im „Neuen Reich“) gehört, im Gegensatz zur Verkehrswirtschaft, zur gleichen Kategorie wie die eines Familienhaushalts.
6. Der Begriff der „Verkehrswirtschaft“ ist indifferent dagegen, ob „kapitalistische“, d. h. an Kapitalrechnung orientierte[,] Wirtschaften und in welchem Umfang sie bestehen. Insbesondre ist dies auch der Normaltypus der Verkehrswirtschaft: die geldwirtschaftliche Bedarfsdeckung. Es wäre falsch, anzunehmen, daß die Existenz kapitalistischer Wirtschaften proportional der Entfaltung der geldwirtschaftlichen Bedarfsdeckung stiege, vollends: in der Richtung sich entwickelte, welche sie im Okzident angenommen hat. Das Gegenteil trifft zu. Steigender Umfang der Geldwirtschaft konnte 1. mit steigender Monopolisierung der mit Großprofit verwertbaren Chancen durch einen fürstlichen Oikos Hand in Hand gehen: so in Ägypten in der Ptolemäerzeit bei sehr umfassend – nach Ausweis der erhaltenen Haushaltsbücher – entwickelter Geldwirtschaft: diese blieb eben haushaltsmäßige Geldrechnung und wurde nicht:
a
[658] Doppelpunkt fehlt in K2.
Kapitalrechnung; – 2. konnte mit steigender Geldwirtschaft „Verpfründung“ der fiskalischen Chancen eintreten, mit dem Erfolg der traditionalistischen Stabilisierung der Wirtschaft (so in China, wie am gegebenen Ort zu bespre[659]chen sein wird); – 3. konnte die kapitalistische Verwertung von Geldvermögen Anlage in nicht an Tauschchancen eines freien Gütermarkts und also nicht an Güterbeschaffung orientierten Erwerbsgelegenheiten suchen (so, fast ausschließlich, in allen außer den modern okzidentalen Wirtschaftsgebieten, aus weiterhin zu erörternden Gründen).
[K2 58]§ 15. Jede innerhalb einer Menschengruppe typische Art von wirtschaftlich orientiertem sozialem Handeln und wirtschaftlicher Vergesellschaftung bedeutet in irgendeinem Umfang eine besondere Art von S. 296 Verteilung und Verbindung menschlicher Leistungen zum Zweck der Güterbeschaffung. Jeder Blick auf die Realitäten wirtschaftlichen Handelns zeigt eine Verteilung verschiedenartiger Leistungen auf verschiedene Menschen und eine Verbindung dieser zu gemeinsamen Leistungen in höchst verschiedenen Kombinationen mit den sachlichen Beschaffungsmitteln. In der unendlichen Mannigfaltigkeit dieser Erscheinungen lassen sich immerhin einige Typen unterscheiden.
b
[659] Durchschuß fehlt in A und K2.
Menschliche Leistungen wirtschaftlicher Art können unterschieden werden als
a) disponierende, oder
b) an Dispositionen orientierte: Arbeit (in diesem, hier weiterhin gebrauchten, Sinne des Wortes).
Disponierende Leistung ist selbstverständlich auch und zwar im stärksten denkbaren Maße Arbeit, wenn „Arbeit“ gleich Inanspruchnahme von Zeit und Anstrengung gesetzt wird. Der nachfolgend gewählte Gebrauch des Ausdrucks im Gegensatz zur disponierenden Leistung ist aber heute aus sozialen Gründen sprachgebräuchlich und wird nachstehend in diesem besonderen Sinne gebraucht. Im allgemeinen soll aber von „Leistungen“ gesprochen werden.
Die Arten,
c
K2: Art,
wie innerhalb einer Menschengruppe Leistung
d
K2: Leitung
und Arbeit sich vollziehen können, unterscheiden
e
K2: unterscheidet
sich in typischer Art:
1. technisch, – je nach der Art,
f
Komma fehlt in K2.
wie für den technischen Hergang von Beschaffungsmaßnahmen die Leistungen mehrerer Mitwirkender untereinander verteilt und unter sich und mit sachlichen Beschaffungsmitteln verbunden sind;
2. sozial, – und zwar:
A) je nach der Art, wie die einzelnen Leistungen Gegenstand autokephaler und autonomer Wirtschaften sind oder nicht,
g
Komma fehlt in K2.
und je nach S. 297 [660]dem ökonomischen Charakter dieser Wirtschaften; – damit unmittelbar zusammenhängend:
B) je nach Maß und Art, in welchen a) die einzelnen Leistungen, – b) die sachlichen Beschaffungsmittel, – c) die ökonomischen Erwerbschancen (als Erwerbsquellen oder -Mittel)
h
[660] Klammern fehlen in K2.
appropriiert sind oder nicht[,] und der dadurch bedingten Art α) der Berufsgliederung (sozial) und β) der Marktbildung (ökonomisch).
Endlich
3. muß bei jeder Art der Verbindung von Leistungen unter sich und mit sachlichen Beschaffungsmitteln und bei der Art ihrer Verteilung auf [A 63]Wirtschaften und Appropriation ökonomisch gefragt werden: handelt es sich um haushaltsmäßige oder um erwerbsmäßige Verwendung?
Zu diesem und den weiter folgenden §§ ist vor allem zu vergleichen die dauernd maßgebende Darstellung von K[arl] Bücher in dem Art. „Gewerbe“ im HWB. d. Staatswiss[enschaften] und von demselben: „Die Entstehung der Volkswirtschaft“: grundlegende Arbeiten, von deren Terminologie und Schema nur aus Zweckmäßigkeitsgründen in manchem abgewichen wird. Sonstige Zitate hätten wenig Zweck, da im nachstehenden ja keine neuen Ergebnisse, sondern ein für uns zweckmäßiges Schema vorgetragen wird.
1. Es sei nachdrücklich betont, daß hier nur – wie dies in den Zusammenhang gehört – die soziologische Seite der Erscheinungen in tunlichster Kürze rekapituliert wird, die ökonomische aber nur so weit, als sie eben in formalen soziologischen Kategorien Ausdruck findet. Material ökonomisch würde die Darstellung erst durch Einbeziehung der bisher lediglich
a
K2: unten, hier nur
theoretisch berührten Preis- und Marktbedingungen. Es ließen
b
K2: lassen
sich diese materialen Seiten der Problematik aber nur unter sehr S. 298 bedenklichen Einseitigkeiten in Thesenform in eine derartige allgemeine Vorbemerkung hineinarbeiten. Und die rein ökonomischen Erklärungsmethoden sind ebenso verführerisch wie anfechtbar. Beispielsweise so: Die für die Entstehung der mittelalterlichen, verbandsregulierten, aber „freien Arbeit“ entscheidende Zeit sei die „dunkle“ Epoche vom 10.–12. Jahrhundert und insbesondre die an Rentenchancen der Grund-, Leib- und Gerichtsherren – lauter partikulärer
c
K2: partikularer
, um diese Chancen konkurrierender Gewalten – orientierte Lage der qualifizierten:
d
K2: qualifizierten,
bäuerlichen, berg baulichen, gewerb[K2 59]lichen Arbeit. Die für die Entfaltung des Kapitalismus entscheidende Epoche sei die große chronische Preisrevolution des 16. Jahrhunderts. Sie bedeute
e
K2: bedeutete
absolute und relative Preissteigerung für (fast) alle (okzidentalen) Bodenprodukte, damit – nach bekannten Grundsätzen der landwirtschaftlichen Ökonomik – sowohl Anreiz wie Möglichkeit der Absatzunternehmung und damit des teils (in England) kapitalistischen, teils (in den Zwischengebieten zwischen der Elbe und Rußland) fronhofsmäßigen großen Betriebs. Andrerseits bedeute
f
K2: bedeutete
sie zwar teilweise S. 299 (und zwar meist) absolute, nicht aber (im allgemeinen) relative Preissteigerung, son[661]dern umgekehrt in typischer Art relative Preissenkung von wichtigen gewerblichen Produkten und damit, soweit die betriebsmäßigen und sonstigen äußeren und inneren Vorbedingungen dazu gegeben waren, – was in Deutschland, dessen „Niedergang“ ökonomisch eben deshalb damit einsetze
g
[661]K2: begann
, nicht der Fall gewesen sei:
h
K2: war:
– Anreiz zur Schaffung konkurrenzfähiger Marktbetriebsformen. Weiterhin
i
K2: Marktbetriebsformen und weiterhin
später in deren Gefolge: der kapitalistischen gewerblichen Unternehmungen. Vorbedingung dafür sei
j
A: seien ; K2: war
die Entstehung von Massenmärkten. Dafür,
k
K2: Massenmärkten und dafür,
daß diese im Entstehen gewesen seien, seien
l
A: gewesen sei, seien ; K2: begriffen waren, sind
vor allem bestimmte Wandlungen der englischen Handelspolitik ein Symptom (von andern Erscheinungen abgesehen). –
m
Gedankenstrich fehlt in K2.
Derartige und ähnliche Behauptungen müßten zum Beleg theoretischer Erwägungen über die materialen ökonomischen Bedingtheiten der Entwicklung der Wirtschaftsstruktur verwertet werden. Das aber geht nicht an. Diese und zahlreiche ähnliche, durchweg bestreitbare, Thesen können nicht in diese
n
K2: eine
absichtlich nur soziologischen Begriffe
o
K2: soziologische Erörterung
hineingenommen werden, auch soweit sie nicht ganz falsch sein sollten. Mit dem Verzicht auf diesen Versuch in dieser Form verzichten aber die folgenden Betrachtungen dieses Kapitels auch (ganz ebenso wie die vorangegangenen
p
K2: vergangenen
durch den Verzicht auf Entwicklung der Preis- und Geldtheorie) vorerst
q
K2: ganz
bewußt auf wirkliche „Erklärung“ und beschränken sich (vorläufig) auf soziologische Typisierung. Dies ist sehr stark zu betonen. Denn nur ökonomische Tatbestände liefern das Fleisch und Blut für eine wirkliche Erklärung
r
K2: Darstellung
des Ganges auch der soziologisch relevanten Entwicklung. Es soll eben vorerst hier nur ein Gerippe gegeben werden, hinlänglich, um mit leidlich eindeutig bestimmten
s
K2: bekannten
Begriffen operieren zu können.
Daß an dieser Stelle, also bei einer schematischen Systematik, nicht nur die empirisch-historische, sondern auch die typisch-genetische Aufeinanderfolge der einzelnen möglichen Formen nicht zu ihrem Recht kommt, ist selbstverständlich.
2. Es ist häufig
t
K2: oft
und mit Recht beanstandet worden, daß in der nationalökonomischen Terminologie „Betrieb“ und „Unternehmung“ oft nicht getrennt werden. „Betrieb“ ist auf dem Gebiet des wirtschaftlich orientierten Handelns an sich eine technische, die Art der kontinuierlichen Verbindung bestimmter Arbeitsleistungen untereinander und mit sachlichen Beschaffungsmitteln bezeichnende Kategorie. Sein Gegensatz ist: entweder a) unstetes oder b) technisch diskontinuierliches Handeln, wie es in jedem rein empirischen Haushalt fortwährend vorkommt. Der Gegensatz zu „Unternehmen“: einer Art der wirtschaftlichen Orien[A 64]tierung (am Gewinn) ist dagegen: „Haushalt“ (Orientierung an Bedarfsdeckung). Aber der Gegensatz von „Unternehmen“ und „Haushalt“ ist nicht erschöpfend. Denn es gibt S. 300 Erwerbshandlungen, welche nicht unter die Kategorie des „Unternehmens“ fallen: aller nackte Arbeitserwerb, der Schriftsteller-, Künstler-, Beamten-Erwerb sind weder das eine noch das andre. Während der Bezug und Verbrauch von Renten offenkundig „Haushalt“ ist.
[662]Vorstehend ist,
a
[662] Komma fehlt in K2.
trotz jener Gegensätzlichkeit,
b
Komma fehlt in K2.
von „Erwerbsbetrieb“ überall da gesprochen worden, wo ein kontinuierlich zusammenhängendes dauerndes Unternehmerhandeln stattfindet: ein solches ist in der Tat ohne Konstituierung eines „Betriebes“ (eventuell: Alleinbetriebes ohne allen Gehilfenstab) nicht denkbar. Und
c
K2: denkbar und
es kam hier hauptsächlich auf die Betonung der Trennung von Haushalt und Betrieb an. Passend (weil eindeutig) ist aber – wie jetzt festzustellen ist – der Ausdruck „Erwerbsbetrieb“ statt: kontinuierliches Erwerbsunternehmen nur für den einfachsten Fall des Zusammenfallens der technischen Betriebseinheit mit der Unternehmungseinheit. Es können aber in der Verkehrswirtschaft mehrere, technisch gesonderte, „Betriebe“ zu einer „Unternehmungseinheit“ verbunden sein. Diese letztere ist dann aber natürlich nicht durch die bloße Personalunion des Unternehmers, sondern wird durch die Einheit der Ausrichtung auf einen
d
A, K2: einem
irgendwie einheitlich gestalteten Plan der Ausnutzung zu Erwerbszwecken konstituiert (Übergänge sind daher möglich). Wo nur von „Betrieb“ die Rede ist, soll jedenfalls darunter immer jene
e
K2: die
technisch – in Anlagen, Arbeitsmitteln, Arbeitskräften und (eventuell: heterokephaler und heteronomer) technischer Leitung – gesonderte Einheit verstanden werden, die es ja auch in der kommunistischen Wirtschaft (nach dem schon jetzt geläufigen Sprachgebrauch) gibt. Der [K2 59a]Ausdruck „Erwerbsbetrieb“ soll fortan nur da verwendet werden, wo technische und ökonomische (Unternehmungs-)Einheit identisch sind.
Die Beziehung von „Betrieb“ und „Unternehmung“ wird terminologisch besonders akut bei solchen Kategorien wie „Fabrik“ und „Hausindustrie“. Die letztere S. 301 ist ganz klar eine Kategorie der Unternehmung. „Betriebsmäßig“ angesehen stehen ein kaufmännischer Betrieb und Betriebe als Teil der Arbeiterhaushaltungen
f
K2: der Arbeiter in eigener Wohnung,
(ohne – außer bei Zwischenmeisterorganisation – Werkstattarbeit)
g
Klammern fehlen in K2.
mit spezifizierten Leistungen an den kaufmännischen Betrieb und umgekehrt dieses an jene nebeneinander; der Vorgang ist also rein betriebsmäßig gar nicht verständlich, sondern es müssen die Kategorien: Markt, Unternehmung, Haushalt (der Einzelarbeiter), erwerbsmäßige Verwertung der entgoltenen Leistungen dazutreten. „Fabrik“ könnte man an sich – wie dies oft vorgeschlagen ist – ökonomisch indifferent insofern definieren, als die Art der Arbeiter (frei oder unfrei), die Art der Arbeitsspezialisierung (innere technische Spezialisierung oder nicht) und der verwendeten Arbeitsmittel (Maschinen oder nicht) beiseite gelassen werden kann. Also
h
K2: kann, also
einfach: als Werkstattarbeit. Immerhin muß aber außerdem die Art der Appropriation der Werkstätte und der Arbeitsmittel (an einen Besitzer) in die Definition aufgenommen werden, sonst zerfließt der Begriff wie der des „Ergasterion“. Und geschieht einmal dies, dann scheint es prinzipiell zweckmäßiger, „Fabrik“ wie „Hausindustrie“ zu zwei streng ökonomischen Kategorien der Kapitalrechnungsunternehmung zu stempeln. Bei streng sozialistischer Ordnung würde die „Fabrik“ dann so wenig wie die „Hausindustrie“ vorkommen, sondern nur:
i
Doppelpunkt fehlt in K2.
naturale Werkstätten, Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Werkstatt- und Heimarbeitsleistungen aller Art.
[663]3. Es ist nachstehend über das Problem der ökonomischen „Entwicklungsstufen“ S. 302 noch nichts bzw. nur soweit nach der Natur der Sache absolut unvermeidlich und beiläufig etwas zu sagen. Nur soviel sei hier vorweg bemerkt:
Mit Recht zwar unterscheidet man neuerdings genauer: Arten der Wirtschaft und Arten der Wirtschaftspolitik. Die von Schönberg präludierten Schmollerschen und seitdem abgewandelten Stufen: Hauswirtschaft, Dorfwirtschaft – dazu als weitere „Stufe“: grundherrliche und patrimonialfürstliche Haushalts-Wirtschaft –, Stadtwirtschaft, Territorialwirtschaft, Volkswirtschaft waren
j
[663]K2: wären
in seiner
k
K2: reiner
Terminologie bestimmt durch die Art des wirtschaftsregulierenden Verbandes. Aber es ist nicht gesagt, daß auch nur die Art dieser Wirtschaftsregulierung bei Verbänden verschiedenen Umfangs verschieden wäre. So ist die deutsche „Territorialwirtschaftspolitik“ in ziemlich weitgehendem Umfang nur eine Übernahme der stadtwirtschaftlichen Regulierungen gewesen und waren ihre neuen Maßnahmen nicht spezifisch verschieden von der „merkantilistischen“ Politik spezifisch patrimonialer, dabei aber schon relativ rationaler Staatenverbände (also insoweit „Volkswirtschaftspolitik“ nach dem üblichen, wenig glücklichen Ausdruck). Vollends aber ist nicht gesagt, daß S. 303 die innere Struktur der Wirtschaft: die Art der Leistungsspezifikation oder -Spezialisierung und -Verbindung, die Art der Verteilung dieser Leistungen auf selbständige Wirtschaften und die Art [A 65]der Appropriation von Arbeitsverwertung, Beschaffungsmitteln und Erwerbschancen mit demjenigen Umfang des Verbandes parallel ging, der (möglicher!) Träger einer Wirtschaftspolitik war und vollends: daß sie mit dem Umfang dieses immer gleichsinnig wechsle. Die Vergleichung des Okzidents mit Asien und des modernen mit dem antiken Okzident würde das Irrige dieser Annahme zeigen. Dennoch kann bei der ökonomischen Betrachtung niemals die Existenz oder Nicht-Existenz material wirtschaftsregulierender Verbände – aber freilich nicht nur gerade: politischer Verbände – und der prinzipielle Sinn ihrer Regulierung beiseite gelassen werden. Die Art des Erwerbs wird dadurch sehr stark bestimmt.
4. Zweck der Erörterung ist auch hier vor allem: Feststellung der optimalen Vorbedingungen formaler Rationalität der Wirtschaft und ihrer Beziehung zu materialen „Forderungen“ gleichviel welcher Art.
§ 16. I. Technisch unterscheiden sich die Arten der Leistungs-Gliederung:
A. je nach der Verteilung und Verbindung der Leistungen. Und zwar:
1. je nach der Art der Leistungen, die ein und dieselbe Person auf sich nimmt. Nämlich:
a) entweder liegen in ein und derselben Hand
α. zugleich leitende und ausführende, oder
β. nur das eine oder das andere, –
a
Hier endet K2 59a.

[664]2. Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 24–27

Die Korrekturfahnen K1 und K2 sind in der Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf überliefert. Sie umfassen die Seiten 80 bis 89 der Druckfassung (Teile von Bogen 5 und 6).
K1 besteht aus zwei Konvoluten. Die Fahnen sind von dritter Hand paginiert, und zwar mit doppelter Zählung, die zweite Zählung 8 Seiten weiter und in Klammern. Diese Zählung entspricht der Paginierung von K2. Die Fahnen K1 haben keine Kolumnentitel, sie sind aber durchgehend von Max Weber bearbeitet, teilweise wurden §§-Ziffern von ihm nachkorrigiert. Korrekturfahne „87 (81)“ [sic!] trägt den Druckereistempel mit Datum „4 FEB. 1920“ sowie den Stempel „Korrektur“ und von dritter Hand „G.d.S. Weber“. Sie weist Korrekturen Max Webers auf. Das Konvolut S. 67 (75) bis 72 (80) ist nicht datiert. Fahne 72 (80) leitet direkt zu Korrekturfahne „87 (81)“ über, was dafür spricht, daß sie untereinander im zeitlichen Zusammenhang stehen.
K2 beginnt mit der Fahne 74, die keinen Datumsstempel aufweist. Sie enthält die Notiz „Nachträgliche Korrektur!“ (doppelt unterstrichen) von Max Webers Hand. Daran schließt sich die Fahne 75 an, die den Druckereistempel mit dem Datum „17 APR. 1920“ trägt. Sie weist außerdem den Stempel „Revision“ und den Stempel „Rev. lt. Druckauftrag Mohr“ auf, wobei sich vor diesem Stempel der Zusatz „Sup.“ von dritter Hand findet, so daß man „Super-Revision“ liest. Die Fahnen von K2 haben keine Kolumnentitel und sind von dritter Hand paginiert. Den stark bearbeiteten Fahnen ist ein von Max Weber beschriebenes Blatt mit der eigenhändigen Paginierung „75a1“ (die 1 ist doppelt unterstrichen) hinzugefügt. Das zweite Manuskriptblatt, auf das Weber hinweist, fehlt in dem überlieferten Konvolut. Für eine Erweiterung in diesem Stadium spricht außerdem die Paginierung von Fahne „77a“. Zur Paginierung der Druckfassung ergibt sich eine Differenz von 6 bzw. 8 Seiten.
[Tabellarische Übersicht über die Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 24–27]
N4
Die Zwischenüberschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier in MWG digital ergänzt.
* = eigenhändige Zusätze Max Webers
MWG A = Druckfassung K2 = Revision K1 = Korrektur + Revision Bogen
Feb 21 17.04.1920 o.D. 04.02.1920
665 80 74* 5
665–668 81 74*/75* 67 (75)* 6
668–670 82 75*/75a1* 67 (75)* 6
670–673 83 75*/76* 67 (75)*/68 (76)* 6
673–676 84 76*/77* 68 (76)* 6
676–679 85 77*/77a* 68 (76)*/69 (77)*/70 (78)* 6
[664a]
[Faksimile: Korrekturfahne 75 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 17. April 1920 (K2); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 666-668/S. 669-670]
[Faksimile: Korrekturfahne 75 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 17. April 1920 (K2); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 666-668/S. 669-670]
[664b]
[Faksimile: Eigenhändige Ergänzung Max Webers zu Korrekturfahne 75 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“; BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 668-669]
[Faksimile: Eigenhändige Ergänzung Max Webers zu Korrekturfahne 75 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“; BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 668-669]
[665]
MWG A = Druckfassung K2 = Revision K1 = Korrektur + Revision Bogen
679–681 86 77a*/78a* 70 (78)*/71 (79)* 6
681–683 87 78*/79* 71 (79)*/72 (80)* 6
683–685 88 80* 72 (80)* 87 (81)* 6
685–688 89 8[1]* 87 (81)* 6

[Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 24–27]
N5
Die Überschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier eingefügt in MWG digital.

[665][A 80]γ. die Entwicklung entweder [S. 340]
[K2 74]αα) von Großhaushalten: – für unfreie Berufsverteilung, oder
ββ) von Marktchancen: – für freie Berufsverteilung;
a
[665]A, K2: Berufsverteilung,
b) je nach dem Grade und der Art der berufsmäßigen Spezifikation oder der Spezialisierung der Wirtschaften.
Entscheidend dafür ist vor allem
α. die durch Kaufkraft bestimmte Marktlage
b
K2: Marktbreite
für die Leistungen spezialisierter Wirtschaften,
β. die Art der Verteilung der Verfügung über Kapitalgüter;
c) je nach dem Maße und der Art der Berufskontinuität oder des Berufswechsels.
Für diesen letztgenannten Umstand sind entscheidend vor allem
α. das Maß von Schulung, welches die spezialisierten
c
K2: spezialisierte
Leistungen voraussetzen,
β. das Maß von Stabilität oder Wechsel der Erwerbschancen, welches abhängig ist von dem Maß der Stabilität einerseits der Einkommensverteilung und von deren Art, andererseits von der Technik.
Für alle Gestaltungen der Berufe ist schließlich wichtig: die ständische GliedeS. 341rung mit den ständischen Chancen
d
K2: Prestige-Chancen
und Erziehungsformen, welche sie für bestimmte Arten gelernter Berufe schafft.
Zum Gegenstand selbständiger und stabiler Berufe werden nur Leistungen, welche ein Mindestmaß von Schulung voraussetzen und für welche kontinuierliche Erwerbschancen bestehen. Berufe können traditional (erblich) überkommen oder aus zweckrationalen (insbesondre: Erwerbs-)Erwägungen gewählt oder charismatisch eingegeben oder affektuell, insbesondere aus ständischen („Ansehens“-)Interessen
e
A: („Ansehens“)-Interessen ; K2: Prestige-Interessen
ausgeübt werden. Die individuellen Berufe waren primär durchaus charismatischen (magischen) Charakters, der gesamte Rest der Berufsgliederung – soweit Ansätze einer solchen überhaupt bestanden – traditional bestimmt. Die nicht spezifisch persönlichen charismatischen Qualitäten wurden entweder Gegenstand von traditionaler [A 81]Anschulung in geschlossenen Verbänden oder erblicher Tradition. Individuelle Berufe nicht streng charismatischen Charakters schufen zunächst – leiturgisch – die großen Haushaltungen der Fürsten und Grundherren, dann – verkehrswirtschaftlich – die Städte. Städte. Daneben
a
K2: Städte, daneben
aber stets:
b
Doppelpunkt fehlt in K2.
die im Anschluß an die magische oder rituelle oder klerikale Berufsschulung entstehenden literarischen und als vornehm
c
K2: wissenschaftlich
geltenden ständischen Erziehungsformen.
d
In K2 folgt an dieser Stelle eine eigenhändige Markierung und ein Verweis vom oberen Rand hierher: Nachträgliche Korrektur!
[666]Berufsmäßige Spezialisierung
e
[666] In K2 folgt: der Arbeiter ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
bedeutet nach dem früher Gesagten nicht notwendig: kontinuierliche Leistungen entweder 1. leiturgisch für einen Verband (z. B. einen fürstlichen Haushalt oder eine Fabrik) oder 2. für einen völlig freien „Markt“. Es ist vielmehr möglich und häufig:
f
Doppelpunkt in K2 eigenhändig eingefügt.
S. 3421. daß besitzlose
g
In K2 eigenhändig eingefügt.
berufsspezialisierte Arbeiter
h
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
je nach Bedarf nur
i
In K2 eigenhändig eingefügt.
als Gelegenheitsarbeitskräfte verwendet werden, von
j
K2: oder > von in K2 folgt nach Absatz: 2. daß erwerbsspezialisierte Wirtschaften weder leiturgisch für einen Verband, noch für den Absatz für den völlig freien Markt, leisten und sich orientieren, sondern für ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
einem relativ gleichbleibenden Kreis
k
K2: einen Kreis > einem relativ gleichbleibenden Kreis
a) von haushaltsmäßigen
l
A: haushaltmäßigen in K2 eigenhändig eingefügt: haushaltsmäßigen ; Emendation nach K2.
Kunden (Konsumenten) oder
b) von Arbeitgeberkunden
m
K2: Abnehmer > Kunden > Arbeitgeberkunden
(Erwerbswirtschaften).
n
In K2 folgt nach Absatz: 1. Gelegenheitsarbeit berufsspezialisierter Arbeiter. ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
Zu
o
In K2 eigenhändig eingefügt.
a) In Haushaltungen: dahin gehört
α. bei Expropriation mindestens: der Rohstoffbeschaffung,
p
Komma fehlt in K2.
also: der Verfügung über das Erzeugnis,
q
Komma fehlt in K2.
vom Arbeiter:
r
K2: Arbeiter.
I. Die „Stör
αα) als reiner Wanderbetrieb,
ββ) als seßhafte, aber in einem örtlichen Kreis von Haushaltungen ambulante Arbeit;
II. das „Lohnwerk“, seßhafte Arbeit, in eigner Werkstatt (bzw. Haushalt) für einen Haushalt arbeitend.
In allen Fällen liefert der Haushalt den Rohstoff; dagegen pflegen die Werkzeuge dem Arbeiter appropriiert zu sein (Sensen den Schnittern,
s
K2: Schnittern),
Nähwerkzeug der Näherin, alle Arten von Werkzeugen den Handwerkern).
Das Verhältnis bedeutet in den Fällen Nr. I den temporären Eintritt in den Haushalt eines Konsumenten.
[K2 75]Dem gegenüber ist von K[arl] Bücher der Fall der vollen Appropriation aller Beschaffungsmittel an
t
K2: durch > an
den Arbeiter als „Preiswerk“ bezeichnet worden.
u
In K2 folgt: β. Bei Appropriation der Rohstoffe und Werkzeuge, als auch des Erzeugnisses gehört dahin: [Absatz] tatsächlich ausschließliche oder ganz überwiegend herrschende Produktion [K1 67 (75)]; in K1 und K2 folgt: für einen festen und bekannten Kreis von Konsumenten und normalerweise auf deren vorherige Bestellung: Kunden[667]produktion (ein Fall, der naturgemäß stets labil ist, außer wenn durch Kasten oder Zünfte eine Kundschaftsappropriation erfolgt). ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen; in K2 folgt der eigenhändige Zusatz: Ein solcher „Preiswerker“ gehört also unter den Fall 2. (a, αα)
[667][K1 67 (75)]Zu
v
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
b) Gelegenheitsarbeit berufsspezialisierter Arbeiter für
x
K2: in
Erwerbswirtschaften:
w
K1: Von Erwerbswirtschaften: > Gelegenheitsarbeit berufsspezialisierter Arbeiter in Erwerbswirtschaften: in K1 folgt: 1. ; Ordnungszahl in K1 eigenhändig gestrichen; Absatz fehlt in K1; in K1 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
bei Expropriation mindestens der
y
K1: das
Rohstoffbeschaffung, also: der S. 343 Verfügung über das Erzeugnis,
z
Komma fehlt in K1 und K2.
vom Arbeiter:
a
Doppelpunkt in K1 eigenhändig eingefügt.
I. Wanderarbeit in wechselnden Betrieben von Arbeitgebern,
b
K1: im Betriebe des Arbeitgebers, > in Betrieben von Arbeitgebern, ; K2: in Betrieben von Arbeitgebern, > in wechselnden Betrieben von Arbeitgebern,
II. gelegentliche oder Saison-Heimarbeit
c
K1: periodische Heimarbeit ; K2: periodische Heimarbeit > Saison-Heimarbeit
für einen Arbeitgeber in eigner Haushaltung.
Beispiel zu I: Sachsengänger,
d
K1, K2: Sachsengängern,
zu
e
A, K1, K2: Zu
II: jede gelegentlich ergänzend zur Werkstattarbeit tretende Heimarbeit.
2. Das Gleiche bei Wirtschaften mit appropriierten Beschaffungsmitteln:
f
K2: Abnehmerkreis-Produktionen spezialisierter Erwerbswirtschaften: > Das Gleiche bei Wirtschaften mit appropriierten Beschaffungsmitteln: Passage fehlt in K1; in K1 eigenhändig eingefügt: Kund > Abnehmerkreis-Produktionen spezialisierter Erwerbswirtschaften:
α.
g
In K1 mit Setzeranweisung: (neue Zeile) und abweichender typographischer Darstellung eigenhändig eingefügt: α
Bei Kapitalrechnung und partieller,
h
K1: partieller und Kapitalrechnung, > Kapitalrechnung und partieller Komma fehlt in K2.
insbesondere:
i
Doppelpunkt fehlt in K1 und K2.
auf die Anlagen beschränkter Appropriation der Beschaffungsmittel an
j
K1: von > an
Besitzer; Lohnwerkstattbetriebe
k
K1, K2: Lehrwerkstattbetriebe
(Lohnfabriken)
l
K1: (Lehrfabriken) > (Lohnfabriken)
und vor allem: verlegte Fabriken – erstere seit langem, letztere neuerdings häufig vorkommend.
β.
m
K1: 3. > β.
Bei voller Appropriation der Beschaffungsmittel an Arbeitern
n
Passage fehlt in K1 und K2.
a) kleinbetrieblich, ohne Kapitalrechnung:
o
Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
αα) für Haushaltungen: Kundenpreiswerker
ββ) für Erwerbsbetriebe:
p
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
Hausindustrie ohne Expropriation der Beschaffungsmittel, also formal ungebundene[,] aber tatsächlich an S. 344 [668]einen monopolistischen Kreis
q
[668]In K1 nicht hervorgehoben; in K2 eigenhändig hervorgehoben.
von Abnehmern absetzende Erwerbsbetriebe,
[A 82]b) großbetrieblich mit Kapitalrechnung: Beschaffung für einen festen Abnehmerkreis:
a
Doppelpunkt in K1 eigenhändig eingefügt.
– Folge (regelmäßig, aber nicht: nur) von kartellmäßigen
b
K1: kontrollmäßigen > kartellmäßigen
Absatzregulierungen.
[K2 75(a) 1]Es ist schließlich noch festzustellen: daß weder
a) jeder Erwerbsakt Bestandteil eines berufsmäßigen Erwerbens ist, – noch
b) alle noch so häufigen Erwerbsakte begriffsnotwendig irgendeiner kontinuierlichen gleichsinnigen Spezialisierung zugehören.
Zu a:
d
In K2 hervorgehoben.
Es gibt
e
K2: giebt
Gelegenheitserwerb:
f
A: Gelegenheitserwerb; Emendation nach K2.

α) der Überschüsse des Hausfleißes abtauschenden Hauswirtschaft. Ebenso zahlreiche ihnen entsprechende großhaushaltungsmäßige, namentlich grundherrliche, Gelegenheits-Erwerbsabtausche.
g
K2: Hauswirtschaft und den zahlreichen ganz entsprechenden, Großhaushaltungsmäßigen, namentlichen grundherrlichen, Gelegenheits-Erwerbsabtauschen. –
Von da führt eine kontinuierliche Reihe von möglichen „Gelegenheitserwerbsakten“ bis:
β) zur Gelegenheitsspekulation eines Rentners, dem Gelegenheitsabdruck eines Artikels, Gedichtes usw.
h
K2: u.s.w.
eines Privaten und ähnlichen modernen Vorfällen. – Von da wieder bis zum „Nebenberuf“.
i
Passage fehlt in K2.

Zu b:
j
In K2 hervorgehoben.
Es ist ferner zu erinnern: daß es auch vollkommen wechselnde und in ihrer Art absolut unstete,
k
K2: unstäte,
zwischen allen Arten von Gelegenheitserwerb und zwar eventuell auch zwischen normalen Erwerbsakten und Bettel, Raub, Diebstahl wechselnde Formen der Existenzfristung gibt
l
K2: giebt
.
c
Passage fehlt in K1 und K2; in K2 auf einer zusätzlichen Seite eigenhändig eingefügt (vgl. die Editorische Vorbemerkung, oben, S. 664).
S. 345 Eine Sonderstellung nehmen ein
a) rein karitativer Erwerb,
b) nicht karitativer Anstaltsunterhalt (insbesondre: strafweiser),
c) geordneter Gewalterwerb,
n
A: Gewalterwerb:

[669]d) ordnungsfremder (krimineller) Erwerb durch Gewalt oder List.
o
[669]Absatz fehlt in A.

Die Rolle von b und d bietet wenig Interesse. Die Rolle von a war für die hierokratischen Verbände (Bettelmönchtum), die Rolle von c für die politischen Verbände (Kriegsbeute) und in beiden Fällen für dies
p
Lies: dieses
Wirtschaften oft ganz ungeheuer groß. Die „Wirtschaftsfremdheit“ ist in diesen beiden Fällen das Spezifische. Deshalb ist eine nähere Klassifikation hier nicht am Platz. Die Formen werden anderwärts zu entwickeln sein. Aus teilweise (aber nur teilweise) ähnlichen Gründen ist der Beamtenerwerb (einschließlich des Offizierserwerbes, der dazu gehört) unten (§ 41
q
A: 39
) nur zwecks „systematischer
r
A: „systematische
Ortsbezeichnung“ als Unterart des Arbeitserwerbes genannt, ohne vorerst näher kasuistisch erörtert zu sein. Denn dazu gehört die Erörterung der Art der Herrschaftsbeziehung, in welcher diese Kategorien stehen.
m
Passage fehlt in K1 und K2; in K2 verweist der eigenhändige Vermerk am Blattende von 75a1: (Folgt: 75a2[)] auf eine zweite eingeschobene Seite. Diese ist nicht überliefert.
[K1 67 (75)][K2 75]§ 24a.
s
K2: § 24. §-Zeichen und -Ziffer fehlen in K1; in K1 eigenhändig eingefügt: § 24.
Die Kasuistik der technischen, betriebsmäßigen Appropriations- und Marktbeziehungen ist also nach den
t
K1, K2: dem
von § 15 angefangen bis S. 346 hier entwickelten theoretischen Schemata eine höchst vielseitige.
Tatsächlich spielen von den zahlreichen Möglichkeiten nur einige eine beherrschende Rolle.
1. Auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Bodens:
a) ambulanter,
u
Komma fehlt in K1 und K2.
d. h. nach Ausnutzung des Bodens den Standort wechselnder
v
Passage in K1 eigenhändig eingefügt.
Ackerbau: Hauswirtschaft mit Appropriation des Bodens an den Stamm
w
K1: innerhalb des Stammes > mit Appropriation des Bodens an den Stamm
und – zeitweilig oder dauernd – der Nutzung an Nachbarschaftsverbände mit
x
K1: dem Nachbarschaftsverbande appropriierten Gebiets mit > der Nutzung an Nachbarschaftsverbände; ; K2: der Nutzung der Nachbarschaftsverbände > der Nutzung an Nachbarschaftsverbände bei
nur zeitweiser Appropriation der Bodennutzung an
y
In K1 und K2 folgt: die ; in K2 eigenhändig gestrichen.
Haushaltungen
z
In K1 folgt: bei ambulantem Betrieb ; in K1 eigenhändig gestrichen.
.
a
Absatz fehlt in K1.
Die Größe der Haushaltsverbände ist
b
In K1 folgt: je nach Arbeitskumulationen oder arbeitskombiniertem Betrieb ; in K1 eigenhändig gestrichen.
regelmäßig entweder
c
Passage fehlt in K1; K2: entweder > entweder regelmäßig ; Absatz fehlt in K1.
α.
d
K1: α)
große Hauskommunion, oder
e
Absatz fehlt in K1.
[670]β. organisierte
f
[670] Passage fehlt in K1; in K1 eigenhändig eingefügt: β) organisierte ; K2: β) organisierte
Sippenwirtschaft,
g
K1, K2: Kleinfamilien,
oder
h
Absatz fehlt in K1.
γ. Großfamilienhaushalt, oder
i
Passage fehlt in K1 und K2; in K2 eigenhändig eingefügt: γ) Großfamilienhaushalt, oder
δ.
j
K1: β) > γ) ; K2: γ. > δ.
Kleinfamilienhaushalt.
„Ambulant“ ist der Ackerbau regelmäßig nur in bezug auf den bebauten Boden, weit seltener und in
l
K2: bei
größeren Perioden: für Hofstätten
m
K1: die Hofstätten ; K2: in Hofstücken
.
k
Passage in K1 eigenhändig eingefügt.
[A 83]b) Seßhafter Ackerbau: mark- und dorf-genossenschaftliche Regulierung der Nutzungsrechte an Äckern
a
K1: Acker ; K2: Äcker > Äckern
, Wiesen
b
K1: Wiese ; K2: Wiese > Wiesen
, Weiden
c
K1: Weide ; K2: Weide > Weiden
, Holzungen
d
K1: Holzung ; K2: Holzung > Holzungen
, Wasser mit (normalerweise) Kleinfamilienhaushaltungen. Appropriation von Hofgütern
f
K1: Hofstätten
und Gärten an Kleinfamilien;
g
Komma fehlt in K1 und K2.
Acker, (meist) Wiesen, Weiden an den Dorfverband;
h
K1, K2: Dorfverband,
Holzungen an [K2 76]größere Markgemeinschaften.
e
Passage in K1 eigenhändig eingefügt.
Bodenumteilungen sind dem Recht nach ursprünglich möglich, aber nicht systematisch organisiert und daher meist
i
In K1 eigenhändig eingefügt.
obsolet. Die Wirtschaft ist meist durch Dorfordnung reguliert (primäre Dorfwirtschaft).
S. 347Die Sippengemeinschaft als Wirtschaftsgemeinschaft besteht nur ausnahmsweise (China), und dann in rationalisierter Verbandsform (Sippenvergesellschaftung), fort
k
A: (Sippenvergesellschaftung) Emendation nach K1 und K2.
.
j
Passage fehlt in K1; in K1 eigenhändig eingefügt: Die Wirtschaft ist dorfgemeinschaftlich reguliert. Die Sippengemeinschaft als Wirtschaftsgemeinschaft besteht nur ausnahmsweise (China), und dann in rationalisierter Verbandsform, fort. ; K2: Die Wirtschaft ist dorfgenossenschaftlich reguliert. Die Sippengemeinschaft als Wirtschaftsgemeinschaft besteht nur ausnahmsweise (China) und dann in rationalisierter Verbandsform, fort. > Die Wirtschaft ist meist durch Dorfordnung reguliert (primäre Dorfwirtschaft). Die Sippengemeinschaft als Wirtschaftsgemeinschaft besteht nur ausnahmsweise (China) und dann in rationalisierter Verbandsform (Sippenvergesellschaftung), fort. ; Absatz fehlt in K1 und K2.
c) Grundherrschaft und Leibherrschaft
l
K1: Leitherrschaft > Leibherrschaft
mit grundherrlichem Fronhof und gebundenen Naturalgüter- und Arbeits-Leistungen der abhängigen Bauernbetriebe. Gebundene
m
K1: Bauernbetriebe, gebundene > Bauernbetriebe: Gebundene
Appropriation:
n
Doppelpunkt in K1 eigenhändig eingefügt.
des Bodenbesitzes und
o
Wort in K1 eigenhändig eingefügt.
der Arbeiter an den Herren, der Bodennutzung und der [671]Rechte auf die Arbeitsstellen an die Bauern (einfacher grundherrlicher Naturalleistungsverband)
p
[671] Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
.
d) α) Grundherrschaftliches
q
K1: Grundherrschaft > Grundherrschaftliches
oder β) fiskalisches Bodenmonopol mit Solidarhaft der Bauerngemeindeverbände für fiskalische Lasten. Daher:
r
K1, K2: Lasten, daher:
Feldgemeinschaft und systematisierte regelmäßige Neuverteilung des Bodens: oktroyierte dauernde
s
In K1 eigenhändig eingefügt.
Appropriation des Bodens als Korrelat der Lasten an den Bauerngemeindeverband, nicht an die Haushaltungen, an diese nur zeitweise und
t
In K1 eigenhändig eingefügt.
vorbehaltlich der Neuumteilung zur Nutzung. Regulierung der Wirtschaft durch Ordnungen des Grundherrn oder politischen Herrn (grundherrliche oder fiskaliS. 348sche Feldgemeinschaft).
u
K2: Regulierung der Wirtschaft durch die Grundform oder politische Form > Regulierung der Wirtschaft durch Ordnungen des Grundherrn oder politischen Herrn (grundherrliche oder fiskalische Feldgmeinschaft). Passage fehlt in K1 ; in K1 eigenhändig eingefügt: Regulierung der Wirtschaft durch den Grundherrn oder politischen Herrn.
e) Freie
v
K1: Die > Freie in K2 eigenhändig hervorgehoben.
Grundherrschaft
w
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
mit
x
In K1 folgt: geldwirtschaftlicher ; Wort in K1 eigenhändig gestrichen.
haushaltsmäßiger Nutzung der abhängigen Bauernstellen als Rentenquelle[.] Also:
y
A: Rentenquelle Also: ; K1, K2: Rentenquelle: freie
Appropriation des Bodens an den Grundherren, aber:
z
K1: Grundherren, ; K2: Grundherren, > Grundherren, also: Absatz fehlt in K1.
α. Kolonen, oder
β. Teilpacht- oder
γ. Geldzinsbauern
als
a
K1: Pacht- und Zinsbauern als > und α) Kolonen, oder β) Teilpacht- oder γ) Zinsbauern als ; K2: α. Kolonen, oder β. Teilpacht- oder Zinsbauern γ. als > α. Kolonen, oder β. Teilpacht- oder γ. Zinsbauern als Absätze fehlen in K1; in K1 mit eigenhändigen Absatzmarkierungen.
Träger der Wirtschaftsbetriebe.
f) Plantagenwirtschaft: freie Appropriation des Bodens und der Arbeiter (als Kaufsklaven) an den Herren als Erwerbsmittel in einem kapitalistischen Betrieb mit unfreier Arbeit. [K1 68 (76)]
g) Gutswirtschaft: Appropriation
b
K1: Die Gutswirtschaft mit Appropriation > Freie Gutswirtschaft mit Appropriation ; K2: Freie Gutswirtschaft mit Appropriation > Gutswirtschaft: Appropriation
des Bodens
c
Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
[672]α.
d
[672]K1, K2: α)
an
e
In K1 und K2 folgt: getrennte ; in K2 eigenhändig gestrichen.
Bodenrentenbesitzer, Verleihung an Großpächterwirtschaften. Oder
f
K1: Bodenrentenbesitzer oder > Bodenrentenbesitzer und Großpächterwirtschaft oder ; K2: Bodenrentenbesitzer und Großpächterwirtschaft > Bodenrentenbesitzer, Verleihung an Großpächterwirtschaften oder Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
β.
g
K1, K2: β)
an die Bewirtschafter als Erwerbsmittel. Beidemal mit
h
K1: Erwerbsmittel und > Erwerbsmitteln, mit ; K2: Erwerbsmitteln, mit
freien Arbeitern,
i
Komma fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
in
j
Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
a)
k
Ordnungsbuchstabe fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
eignen
l
K1: eigne > eignen
oder
m
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt; Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
b) vom Herrn gestellten Haushaltungen, in beiden Fällen
S. 349α. mit landwirtschaftlicher Erzeugung
n
Passage fehlt in K1; K2: landwirtschaftliche Erzeugungswirtschaften > b) vom Gutsherrn gestellten Haushaltungen, in beiden Fällen α) mit landwirtschaftliche[r] Erzeugung ; in K2 mit eigenhändigen Absatzmarkierungen.
oder – Grenzfall – β.
o
A: β) Ordnungsbuchstabe fehlt in K1 und K2.
ohne alle eigne Gütererzeugung.
h) Fehlen der Grundherrschaft: bäuerliche Wirtschaft mit Appropriation des Bodens an die Bewirtschafter (Bauern).
p
K1, K2: Bauern);
Die Appropriation kann praktisch bedeuten:
q
K1: bedeuten, ; K2: bedeuten, > bedeuten: Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
α.
r
K1, K2: α)
daß tatsächlich vorwiegend nur erblich erworbener
s
K1: erworbene > erworbenen
Boden oder
t
Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
β.
u
K1, K2: β)
umgekehrt, daß Parzellenumsatz besteht,
v
K1: stattfindet, > besteht, Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
ersteres bei Einzelhofsiedelung und Großbauernstellen, letzteres bei Dorfsiedelung und Kleinbauernstellen typisch.
Normale Bedingung ist für den Fall e[,] γ
w
A: Fall e γ ; K1: Fall d ; K2: Fall e
ebenso wie für den Fall h, β die Existenz ausreichender lokaler Marktchancen für bäuerliche Bodenprodukte.
2. Auf dem Gebiet des Gewerbes (einschließlich des Bergbaues), Transports und Handels.
x
A, K2: Gewerbes und Transports (einschließlich des Bergbaues) und Handels: ; K1: Gewerbes und Transports > Gewerbes (einschließlich des Bergbaues), Transports und Handels: Emendation nach eigenhändiger Korrektur in K1.
[673]a) Hausgewerbe, primär als Mittel des Gelegenheitstausches, sekundär als Erwerbsmittel mit
y
[673]Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
α.
z
K1, K2: α)
interethnischer Leistungsspezialisierung (Stammesgewerbe). Daraus erwachsen:
a
K1: (Stammesgewerbe), dauernd verwachsen > (Stammesgewerbe), daraus erwachsen: ; K2: (Stammesgewerbe), daraus erwachsen: Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
[A 84]β.
a
K1, K2: β)
Kastengewerbe
b
In K1 nicht hervorgehoben; in K2 eigenhändig hervorgehoben.
.
c
Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
In beiden Fällen primär: Appropriation
d
K1, K2: primäre Appropriation
der Rohstoffquellen und also der Rohstofferzeugung;
e
K1, K2: Rohstofferzeugung,
Kauf der Rohstoffe oder Lohngewerbe erst sekundär. Im ersten Fall oft:
f
In K1 eigenhändig eingefügt.
Fehlen formaler Appropriation. Daneben, und im
g
K1: Appropriation, im > Appropriation, daneben und ; K2: Appropriation, daneben und im
zweiten Fall stets: erbliche
h
K1: Fall erbliche > Fall: erbliche ; K2: Fall: erbliche > Fall stets: erbliche
Appropriation der leistungsspezifizierten
i
K1: leistungsspezialisierten > leistungsspezifizierten
Erwerbschancen an Sippen- oder Hausverbände
j
In K1 eigenhändig eingefügt.
.
b) Gebundenes Kundengewerbe
l
K1: Gewerbe ; K2: Gewerbe > Kundengewerbe
: Leistungsspezifikation für einen Konsumenten-Verband:
α.
m
K1, K2: α)
einen herrschaftlichen (oikenmäßig,
n
K1: (villenmäßig, > (oikenmäßig,
grundherrlich) – S. 350
β.
o
K1, K2: β)
einen genossenschaftlichen
p
K1: ein genossenschaftlicher > einen genossenschaftlichen
(demiurgisch).
Kein
q
K1: (demiurgisch) kein > (demiurgisch). Kein
k
Absatz fehlt in K1 und K2; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
. Markterwerb. Im Fall α haushaltsmäßige Leistungsverbindung, zuweilen Werkstattarbeit im Ergasterion des Herren. Im Fall β erbliche (zuweilen: veräußerliche) Appropriation der Arbeitsstellen, Leistung für appropriierte (Konsumenten-)Kundschaft – kärgliche Fortentwicklungen:
r
K1, K2: (Konsumenten-)Kundschaft.
I. Erster Sonderfall:
s
K1: Als Sonderfall und Übergangserscheinung. > Als Sonderfall und Übergangserscheinung: ; K2: Als Sonderfall und Übergangserscheinung: > Sonderfall und Übergangserscheinung:
Appropriierte (formal unfreie)
t
K1: (unfreie) ; K2: (unfreie) > (formal unfreie)
leistungsspezifizierte Träger des Gewerbes
[674]α.
v
[674]K1, K2: α)
als Rentenquelle der Herren, dabei aber
w
K1: also > aber
als, trotz der formalen Unfreiheit, material
x
In K1 nicht hervorgehoben; in K2 eigenhändig hervorgehoben.
freie (meist) Kundenproduzenten (Rentensklaven),
y
K1, K2: Kundenproduzenten, –

β.
z
K1, K2: β)
als unfreie Hausgewerbetreibende für Erwerbszwecke,
a
In K1 und K2 folgt ein Gedankenstrich.

γ.
b
K1, K2: γ)
als Werkstatt-Arbeiter in einem
c
K1: ein ; K2: ein > einem
Ergasterion des Herren für Erwerbszwecke (unfreie Hausindustrie)
d
Passage fehlt in K1 und K2.
.
u
In K1 und K2 Text fortlaufend ohne Absätze; in K2 mit eigenhändigen Absatzmarkierungen.
[K2 77]II. Zweiter
e
K1: Als zweiter ; K2: Als zweiter > Zweiter
Sonderfall: leiturgische Leistungsspezifikation für fiskalische Zwecke: Typus dem Kastengewerbe (a,
f
K1: (α, > (a,
β) gleichartig.
g
K1: entsprechend. ; K2: entsprechend. > gleichartig. nachfolgender Durchschuß fehlt in K1 und K2.
Entsprechend auf
h
K1: Auf > Entsprechend: Auf ; K2: Entsprechend: [Absatz] Auf > Entsprechend auf hier mit eigenhändiger Setzeranweisung: (kein Absatz!):
dem Gebiet des Bergbaues:
i
Absatz fehlt in K1 ; in K1 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
fürstlicher oder grundherrlicher Betrieb mit Unfreien: Sklaven oder Hörigen.
j
K1: fürstlicher oder grundherrlicher Betrieb mit abhängigen Arbeitern (Sklaven oder Hörigen) oder genossenschaftlicher Abbau von gelernten Arbeitern im kleinen nach Abfindung der Bodeninteressenten. > a) fürstlicher oder grundherrlicher Betrieb mit abhängigen Arbeitern (Sklaven oder Hörigen) oder [Absatz] b) genossenschaftlicher Abbau von gelernten Arbeitern im kleinen nach Abfindung der Bodeninteressen. ; K2: a) fürstlicher oder grundherrlicher Betrieb mit abhängigen Arbeitern (Sklaven oder Hörigen) oder [Absatz] b) genossenschaftlicher Abbau von gelernten Arbeitern im kleinen nach Abfindung der Bodeninteressen. > fürstlicher oder grundherrlicher Betrieb mit Unfreien: Sklaven oder Hörigen, oder,
Entsprechend auf
k
K1: Auf ; K2: Auf > Entsprechend auf
dem Gebiet des Binnentransports
l
In K2 folgt eigenhändiger Zusatz: und Handels
:
m
Absatz fehlt in K1; in K1 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
a)
o
Ordnungsbuchstabe in K1 eigenhändig eingefügt.
grundherrliche Appropriation der Transportanlagen als Rentenquelle:
p
K1: Rentenquelle, ; K2: Rentenquelle, > Rentenquelle:
Umlegung demiurgischer Leistungen auf die
q
K1: dafür demiurgische Leistung der > Umlegung demiurgischer Leistungen auf die
dafür bestimmten Kleinbauernstellen;
b) genossenschaftlich regulierte
r
A: Kleinbauernstellen. Genossenschaftlich regulierte ; K1: Kleinbauernstellen. ; K2: Kleinbauernstellen. > Kleinbauernstellen. Genossenschaftlich regulierte Absatz und Ordnungsziffer fehlen in A; sinngemäß ergänzt.
Kleinhändlerkarawanen
s
In K1 und K2 folgt: als Träger des Handels
.
n
In K1 Text fortlaufend ohne Absätze; in K1 mit eigenhändigen Absatzmarkierungen.
Die Ware war ihnen appropriiert.
t
Passage fehlt in K1 und K2.
[675]Auf dem Gebiet des Seetransports:
a)
v
Ordnungsbuchstabe in K1 eigenhändig eingefügt.
oikenmäßiger oder grundherrlicher oder patrizischer Schiffsbesitz mit Eigenhandel
w
K1: Schiffsbesitz, Eigenhandel ; K2: Schiffsbesitz, Eigenhandel > Schiffsbesitz mit Eigenhandel
des Herren;
b)
x
K1: daneben: > b):
genossenschaftlicher Schiffsbau und Schiffsbesitz, Schiffsführer S. 351 und Mannschaft als Eigenhändler beteiligt, interlokal reisende
y
Passage fehlt in K1; in K2 mit Hervorhebung eigenhändig eingefügt.
Kleinhändler neben ihnen als Befrachter
z
K1: Befrager > Befrachter
, Risikovergesellschaftung aller Interessenten, streng regulierte
a
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
Schiffskarawanen.
b
In K1 folgt erneut die vorhergehende Zeile: ihnen als Befrager, Risikovergesellschaftung aller Interessenten, Schiffskara ; Zeile in K1 eigenhändig gestrichen.
In allen Fällen war dabei „Handel“ mit interlokalem Handel, also Transport, noch identisch.
c
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt: In allen Fällen war dabei „Handel“ mit interlokalem Handel, also Transport, noch identisch. (Sonst nur als Beamten-Funktion im Oikos)
u
[675] In K1 Text fortlaufend ohne Absätze; in K1 mit eigenhändigen Absatzmarkierungen.
c) Freies Gewerbe:
Freie
e
Wort fehlt in K1; in K2 mit Hervorhebung eigenhändig eingefügt.
Kundenproduktion als
a) Stör, oder
b) Lohnwerk
bei Appropriation der Rohstoffe an den Kunden (Konsumenten), der Arbeitswerkzeuge an den Arbeiter, der etwaigen Anlagen an Herren (als Rentenquelle) oder Verbände (zur Reihum-Benutzung), oder
c) „Preiswerk“, mit Appropriation der Rohstoffe und Arbeitswerkzeuge, damit auch:
f
Wort fehlt in K1 und K2.
der Leitung, an
g
In K1 und K2 folgt: den
Arbeiter, etwaiger Anlagen (meist) an einen Arbeiterverband (Zunft).
d
In K1 Text fortlaufend ohne Absätze; in K1 mit eigenhändigen Absatzmarkierungen.
In allen diesen Fällen typisch: Erwerbsregulierung durch die Zunft.
h
Absatz fehlt in K1; in K1 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
Im Bergbau: Appropriation des Vorkommens an politische
i
K1: politischen > politische
oder Grundherren als Rentenquelle; Appropriation des Abbaurechts an einen Arbeiterverband; zünftige Regelung des Abbaus als Pflicht gegen den Bergherren als Renteninteressenten und gegen die Berggemeinde als jenem solidarisch haftend und am Ertrag interessiert. –
j
Absatz fehlt in K1; in K1 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
[676]Auf dem Gebiet des Binnen-Trans[A 85][K1 69 (77)]ports:
a
[676] Doppelpunkt fehlt in K1 und K2.
Schiffer- und Frachtfahrer-Zünfte mit festen Reihefahrten
b
K1: Reisefahrten > Reihefahrten
und Regulierung ihrer Erwerbschancen.
c
Absatz fehlt in K1; in K1 mit eigenhändiger Absatzmarkierung.
S. 352Auf dem Gebiet der Seeschiffahrt: Schiffspartenbesitz
d
K1: Schiffsgartenbesitz > Schiffspartenbesitz
, Schiffskarawanen, reisende
e
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
Kommendahändler
f
K1: Kommendehändler > Kommendahändler in K1 und K2 folgt: als reisende Händler, Gelegenheitsassoziation als erste Form der Kapitalrechnung im Fernhandel ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
.
g
Absatz fehlt in K1; in K1 mit eigenhändiger Absatzmarkierung; Durchschuß fehlt in A, K1 und K2.
Entwicklung zum Kapitalismus:
h
K1: Quantitativer Schwerpunkt der Handelserwerbschancen: im Detailhandel an Konsumenten, also: Kundenhandel auf Grundlage lokaler Erwerbsspezifizierung. Grundlage: der städtische Markt als typisches Absatzgebiet. Daneben: |:als:| Großkonsumenten. |:a) fürstliche oder grund- und leibherrliche Leistungsempfänger – b) Komsumtivcreditgeber.:| [Absatz] Als Sonderfall: Werkstattarbeit freier Arbeiter infolge einer Appropriation der Anlagen und Apparate durch Besitzer oder infolge von herrschaftlichem Monopol und Interesse des Herren an Qualitäts-Kontrolle und Geheimhaltung. [Absatz] d) Zunehmendes Schwergewicht der interlokalen Bedarfsdeckung und Tendenz zum Ausgleich der interlokalen Marktchance: > Marktchancen: Kapitalistisches Gewerbe: Verlag (Hausindustrie), Werkstatt (Fabrik), rationaler Dauerbetrieb des Fernhandels. > Fernhandels: ; K2: Quantitativer Schwerpunkt der Handelserwerbschancen: Im Detailhandel an Konsumenten, also: Kundenhandel auf Grundlage lokaler Erwerbsspezifizierung. Grundlage: der städtische Markt als typisches Absatzgebiet. Daneben: als Großkonsumenten, a) fürstliche oder grund- und leibherrliche Leistungsempfänger – b) Konsumtivkreditgeber. [Absatz] Als Sonderfall: Werkstattarbeit freier Arbeiter infolge einer Appropriation der Anlagen und Apparate durch Besitzer oder infolge von herrschaftlichem Monopol und Interesse des Herren an Qualitäts-Kontrolle und Geheimhaltung. [Absatz] d) Zunehmendes Schwergewicht der interlokalen Bedarfsdeckung und Tendenz zum Ausgleich der interlokalen Marktchancen. Kapitalistisches Gewerbe: Verlag (Hausindustrie), Werkstatt (Fabrik), rationaler Dauerbetrieb des Fernhandels: in K2 wurde diese durch eigenhändige Einfügungen in K1 wenig ergänzte Passage zunächst mit umfangreichen eigenhändigen Korrekturen versehen, dann größtenteils eigenhändig gestrichen. In K2 bleibt: Kapitalistisches Gewerbe
α. tatsächliche Monopolisierung der Geldbetriebsmittel
i
K1: Geldbetriebsmittel, zunächst des Händlerkapitals ; K2: Geldbetriebsmittel, zunächst des Händlerkapitals > Geldbetriebsmittel
durch Unternehmer
j
Passage fehlt in K1; in K1 eigenhändig eingefügt.
als Mittel der Bevorschussung der Arbeiter. Damit
k
In K1 und K2 folgt: Monopolisierung der ; in K2 eigenhändig gestrichen.
Leitung der Güterbeschaffung kraft Beschaffungskredits und Verfügung über [677]das Produkt
l
K1: und Appropriation des Produkts ; K2: und Appropriation des Produkts > und kraft Beschaffungskredits und Verfügung über das Produkt
trotz formal fortbestehender Appropriation der Erwerbsmittel an
m
[677]K1: durch ; K2: durch > an
die Arbeiter (so im Gewerbe und Bergbau).
[K2 77a]β. Appropriation des Absatzrechtes von Produkten auf Grund voran gegangener tatsächlicher Monopolisierung der Marktkenntnis und damit der Marktchancen und Geldbetriebsmittel kraft oktroyierter monopolistischer (Gilden-)Verbandsordnung
n
A: monopolistischer (Gilden)-Verbandsordnung ; K1: Verbandsordnung > monopolistischer (Gilden-)Verbandsordnung ; K2: monopolistischer (Gilden-)Verbandsordnung Emendation nach eigenhändiger Einfügung in K1.
oder Privilegs der politischen Gewalt (als Rentenquelle oder gegen Darlehen).
γ. Innere Disziplinierung der hausindustriell abhängigen Arbeiter: Lieferung der Rohstoffe und Apparate durch den Unternehmer.
Sonderfall: Rationale monopolistische Organisation von Hausindustrien auf Grund von Privilegien im Finanz- und populationistischen (Erwerbsversorgungs-)Interesse
o
A: (Erwerbsversorgungs)Interesse Emendation nach K1 und K2.
. Oktroyierte Regulierung der Arbeitsbedingungen mit
p
K1, K2: und
Erwerbskonzessionierung.
q
In K1 folgt nach Absatz: δ. Monopolistischer Großhandel, verbunden mit Darlehensgeschäften, mit rationaler Kapitalrechnung. > δ. Monopolistischer Großhandel, verbunden mit Darlehensgeschäften an politische Konsumenten, mit rationaler Kapitalrechnung. ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
δ.
r
K1: ε. ; K2: ε. > δ.
Schaffung von Werkstattbetrieben ohne rationale
s
K1: mit rationaler ; K2: mit rationaler > ohne rationale
Arbeitsspezialisierung im Betriebe bei
t
K1: und ; K2: und > bei
Appropriation sämtlicher sachlicher Beschaffungsmittel durch den Unternehmer.
u
In K1 und K2 folgt: Übernahme der Kapitalrechnung auf die gewerbliche Produktion. ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
Im Bergbau: Appropriation der Vorkommen, Stollen
v
K1: Stellen > Stollen
und Apparate durch Besitzer. Im TransportweS. 353 sen: Reedereibetrieb durch Großbesitzer.
w
K1, K2: Kapitalistischer Reedereibetrieb.
Folge überall: Expropriation der Arbeiter von den Beschaffungsmitteln
x
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
.
ε.
y
K1: ζ. ; K2: ζ. > ε.
Als letzter Schritt zur kapitalistischen Umwandlung der Beschaffungsbetriebe: Mechanisierung der Produktion und
z
In K1 und K2 folgt: – vor allem – ; Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
des Transports. Kapitalrechnung
a
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
. Alle sachlichen Beschaffungsmittel werden („stehendes“ oder Betriebs-)Kapital
b
A: („stehendes“ oder Betriebs)-Kapital ; K1: jetzt „stehendes“ oder Betriebskapital ; K2: jetzt „stehendes“ oder Betriebskapital > „stehendes“ oder Betriebskapital lies: „stehendes“ Kapital oder Betriebs-Kapital
. Alle Arbeitskräfte: „Hände“. Durch [678]Verwandlung der
c
[678]K1: Kommerzialisierung aller ; K2: Kommerzialisierung aller > Verwandlung der
Unternehmungen in Vergesellschaftungen von Wertpapierbesitzern
d
K1: in Form von Wertpapieren ; K2: in Form von Wertpapieren > in Vergesellschaftungen von Wertpapierbesitzern
wird auch der Leiter
e
K1: die Leitung ; K2: die Leitung > der Leiter
expropriiert und formal
f
K1: (formal) > formal
zum „Beamten“,
g
Komma fehlt in K1 und K2.
der Besitzer
h
K1, K2: Besitzer,
material zum Vertrauensmann der Kreditgeber (Banken)
i
K2: (bedanken) > (Banken) in K1 eigenhändig eingefügt: (Banken)
.
j
Durchschuß fehlt in A, K1 und K2; in K1 folgt nach Absatz: Die Entwicklung dieser Stadien geht > ging |:in den Gebieten ihrer Entstehung (im Okzident):| mit extensiver Entwicklung des geographischen Markts und intensiver Entwicklung der Massenkaufkraft parallel und setzt beides voraus. ; in K2 ist dieser Satz eigenhändig gestrichen.
Von diesen verschiedenen Typen ist
1. auf dem Gebiet der Landwirtschaft der Typus a überall, aber
k
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
in der Form α (Hauskommunion und Sippenwirtschaft)
l
In K1 und K2 folgt: aber ; Wort in K2 eigenhändig gestrichen.
in Europa nur stellenweise, dagegen in Ostasien (China) typisch vertreten gewesen, – der Typus b (Dorf- und Markgemeinschaft) in Europa
m
K1: West-Europa > Europa
und Indien heimisch gewesen,
n
Komma fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
– der Typus c (gebundene Grundherrschaft) überall heimisch gewesen und im Orient teilweise noch jetzt heimisch,
o
Komma fehlt in K1 und K2.
– der Typus d
p
K1: δ > d
in den Formen α und β (Grundherrschaft und Fiskalherr[K1 70 (78)]schaft mit systematischer Feldumteilung der Bauern)
q
Klammern in K1 eigenhändig eingefügt.
in mehr grundherrlicher Form russisch und (in abweichendem Sinn: Bodenrentenumteilung) indisch, in mehr fiskalischer Form ostasiatisch
r
K1: chinesisch > ostasiatisch
und vorderasiatisch-ägyptisch gewesen. Der Typus e (freie Renten-GrundherrS. 354schaft mit Kleinpächtern) ist typisch in Irland, kommt in Italien und Südfrankreich, ebenso in China und im antikhellenistischen Orient vor. Der Typus f (Plantage mit unfreier Arbeit) gehörte der karthagisch-römischen Antike, den Kolonialgebieten und den Südstaaten der amerikanischen Union an, der
s
K1: an. Typus > an.Der ; K2: an. Der > an, der
Typus g (Gutswirtschaft) in der Form α (Trennung von Bodenbesitz und Betrieb) England, in der Form β (Betrieb des Bodenbesitzers) dem östlichen Deutschland, Teilen von Österreich, Polen, Westrußland, der
t
K1: Westrußland). Der ; K2: Westrußland). Der > Westrußland), der
Typus h (bäuerliche Besitzer-Wirtschaft) ist in Frankreich, Süd- und Westdeutschland, Teilen Italiens, [679]Skandinavien, ferner (mit Einschränkungen) in Südwestrußland und
u
[679] In K1 folgt: als Gemeinschaft ; in K1 eigenhändig gestrichen.
besonders im modernen
v
K1: in ; K2: in > im modernen
China und Indien (mit Modifikationen) heimisch.
Diese starken Verschiedenheiten der (endgültigen) Agrarverfassung sind nur zum Teil auf ökonomische Gründe (Gegensatz der Waldrodungs-
w
K1: Waldordnungs- > Waldrodungs-
und der Be[A 86]wässerungskultur), zum andern auf historische Schicksale, insbesondere die Form der öffentlichen Lasten und der Wehrverfassung, zurückzuführen.
2. Auf dem Gebiet des Gewerbes – die Transport- und Bergverfassung ist noch nicht universell genug geklärt –
a
K1: Gewerbes, Transport- und Bergwesens ; K2: Gewerbes, Transport- und Bergwesens > Gewerbes – die Transport- und Bergverfassung ist noch nicht universell genug geklärt –
ist
[K2 78]a)
b
K1: 1. > a.
der Typus a, α (Stammesgewerbe) überall verbreitet gewesen.
b)
c
K1: 2. > b.
Der Typus a, β (Kastengewerbe) hat nur in Indien universelle Verbreitung erlangt, sonst nur für deklassierte („unreine“) Gewerbe.
c)
d
In K1 eigenhändig eingefügt: c.
Der Typus b, α (oikenmäßige
e
Öffnende Klammer fehlt in A; Emendation nach K1 und K2.
Gewerbe) hat in allen Fürstenhaushalten der Vergangenheit, am stärksten in Ägypten, geherrscht, daneben in den Grundherrschaften der ganzen Welt, in der Form b, β (demiurgische
f
K1, K2: (demiurgischen
Gewerbe) ist er vereinzelt überall (auch im Okzident), als Typus aber nur in Indien,
g
Komma in K1 eigenhändig eingefügt.
verbreitet gewesen. Der Sonderfall I (Leibherrschaft
h
K1: (Leitherrschaft > (Leibherrschaft
als Rentenquelle) herrschte in der Antike, der Sonderfall II (leiturgische Leistungsspezifikation) in Ägypten, dem Hellenismus, derS. 355 römischen Spätantike und zeitweise in China und Indien.
d)
i
K1: 3. > d.
Der Typus c findet seine klassische Stätte als herrschender Typus im okzidentalen Mittelalter und nur dort, obwohl er überall vorkam und insbesondere die Zunft universell (namentlich: in China und Vorderasien) verbreitet war, – freilich gerade in der „klassischen“ Wirtschaft der Antike
j
K1: Antike-Wirtschaft > Wirtschaft der Antike
völlig fehlte. In Indien bestand statt der Zunft die Kaste.
e)
k
K1: 4. > e.
Die Stadien der kapitalistischen Entwicklung
l
In K1 und K2 folgt: in Gewerbe, Bergbau, Transport ; in K2 eigenhändig gestrichen.
fanden
m
K1: finden > fanden
beim Gewerbe außerhalb des Okzidents
n
K1: außerhalb des Okzidents bei Gewerben ; K2: außerhalb des Okzidents bei Gewerben > beim Gewerbe außerhalb des Okzidents
nur bis zum Typus β
o
In K1 und K2 folgt: und beim Handel bis zum Typus δ, jedoch ohne rationale Kapitalrechnung, ; in K2 [680]eigenhändig gestrichen.
universelle [680]Verbreitung.
p
In K1 und K2 folgt ein Absatz; in K2 mit eigenhändiger Setzeranweisung gestrichen.
Dieser Unterschied ist nicht ausschließlich durch
q
K1: Diese Unterschiede der (endgültigen) Gewerbe-, Bergbau-, Transport- und Handelsverfassung sind nicht durch ; K2: Diese Unterschiede der (endgültigen) Gewerbe-, Bergbau-, Transport- und Handelsverfassung sind nicht durch > Dieser Unterschied sind nicht ausschließlich durch
rein ökonomische Gründe zu erklären
r
K1: erklären, sondern daneben durch gesonderte historische Schicksale, Formen der politischen Verfassung und der religiös bedingten Lebensführungs- und Erkenntnisformen, welche die Art der Orientierung der Erwerbschancen bedingten > erklären, sondern daneben durch gesonderte historische Schicksale, Formen der politischen Verfassung und der höchst verschieden, in starkem Maße aber religiös bedingten Lebensführungs- und Erkenntnisformen, welche die Art der Orientierung der Erwerbschancen bedingten Passage in K2 eigenhändig gestrichen.
.
§ 25.
s
K1: 22. > 25.
I.
t
Ordnungsziffer in K1 ohne Punkt eigenhändig eingefügt.
Zur Erreichung von rechnungsmäßigen Leistungsoptima der ausführenden Arbeit (im allgemeinsten Sinn) gehört
u
K1: Sinn), also (§ 23) > Sinn) gehört (§ 26) ; K2: Sinn) gehört (§ 26)
außerhalb des Gebiets der drei typisch kommunistischen Verbände, bei welchen außerökonomische Motive mitspielen:
v
K1: Verbände gehört: > Verbände: ; K2: Verbände: > Verbände, bei welchen außerökonomische Motive mitspielen:
1. Optimum der Angepaßtheit an die Leistung,
2. Optimum der Arbeitsübung,
3. Optimum der Arbeitsneigung
w
K1, K2: Arbeitseignung
.
Zu 1. Angepaßtheit (gleichviel inwieweit durch Erbgut oder Erziehungs- und Umweltseinflüsse bedingt) kann nur durch Probe festgeS. 356stellt werden. Sie ist in der Verkehrswirtschaft bei Erwerbsbetrieben in Form der „Anlerne“-Probe üblich. Rational will sie das Taylor-System durchführen.
x
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
Zu 2. Arbeitsübung ist im Optimum nur durch rationale und kontinuierliche Spezialisierung erreichbar. Sie ist heute nur
y
K1: die > nur
wesentlich empirisch, unter Kostener[K1 71 (79)]sparnis-Gesichtspunkten (im Rentabilitätsinteresse und durch dieses begrenzt)
z
Klammern in K1 eigenhändig eingefügt.
vorgenommene Leistungsspezialisierung. Rationale
a
K1: Eine systematische Prüfung der Eignung und rationale ; K2: Eine systematische Prüfung der Eignung und rationale > Rationale
(physiologische) Spezialisierung liegt in den Anfängen (Taylor-System)
b
K1: (in Amerika: Taylor-System) und ist in ihrer Anwendung auf Rentabilitäts-Tragweite begrenzt > (in Amerika: Taylor-System) und ist in ihrer Anwendung auf Rentabilitäts-Betrieb begrenzt ; K2: (in Amerika: Taylor-System) und ist in ihrer Anwendung auf Rentabilitäts-Betrieb begrenzt > Taylor-System
.
[681]Zu 3. Die Bereitwilligkeit zur Arbeit kann ganz ebenso orientiert sein wie jedes andre Handeln (s. Kap. I, § 2). Arbeitswilligkeit (im spezifischen Sinn der Ausführung von eignen Dispositionen oder von solchen anderer Leitender) ist aber stets
c
[681] In K1 folgt: in irgendeinem Umfang, ; in K1 eigenhändig gestrichen.
entweder durch starkes eignes
d
In K1 eigenhändig hervorgehoben.
Interesse am Erfolg oder durch unmittelbaren oder mittelbaren Zwang bedingt gewesen; in besonders hohem Maß Arbeit im Sinn der Ausführung der Disposition anderer
e
In K1 eigenhändig hervorgehoben.
. Der Zwang kann bestehen entweder
1. in unmittelbarer Androhung von physischer Gewaltsamkeit oder anderen Nachteilen, oder
2. in der Chance der Erwerbslosigkeit im Falle ungenügender Leistung.
Da die zweite Form, welche der Verkehrswirtschaft wesentlich ist, ungleich stärker an das Eigeninteresse sich wendet und die Freiheit der Auslese nach der Leistung (in Maß und Art) erzwingt (natürlich: unter Rentabilitätsgesichtspunkten), [K2 79]wirkt sie formal
f
Wort in K1 eigenhändig eingefügt.
rationaler (im Sinn des technischen Optimums)
g
K1: Leistungsoptimums) > Optimums)
als jeder unmittel[A 87]bare Arbeitszwang. Vorbedingung ist die Expropriation der Arbeiter von den Beschaffungsmitteln und ihre Verweisung auf Bewerbung um Arbeitslohnverdienstchancen, also: gewaltsamer Schutz der Appropriation der Beschaffungsmittel an
a
K1: an > durch ; K2: durch > an
Besitzer. Gegenüber dem unmittelbaren Arbeitszwang ist damit S. 357 außer der Sorge für die Reproduktion (Familie) auch ein Teil der Sorge um die Auslese (nach der Art der Eignung)
b
K1: Arbeits-Eignung) ; K2: Arbeits-Eignung > Eignung)
auf die Arbeitsuchenden selbst
c
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
abgewälzt. Außerdem ist
d
K1: abgewälzt, außerdem ; K2: abgewälzt, außerdem > abgewälzt. Außerdem ist
der Kapitalbedarf und das Kapitalrisiko gegenüber der Verwertung unfreier
e
K1, K2: unfreien
Arbeit beschränkt und
f
In K1 und K2 folgt: rational
kalkulierbar gemacht, endlich – durch massenhaften Geldlohn – der Markt für Massengüter verbreitert. Die positive Arbeitsneigung ist nicht dergestalt obstruiert, wie – unter sonst gleichen Verhältnissen – bei unfreier Arbeit, freilich
g
K1: aber, ; K2: aber, > freilich,
besonders bei weitgehender technischer Spezialisierung auf einfache (taylorisierte) monotone Verrichtungen
h
K1: Verrichtungen, ; K2: Verrichtungen, > Verrichtungen:
auf die rein materiellen Lohnchancen
i
In K1 und K2 folgt: (Akkordlohn) ; in K2 eigenhändig gestrichen.
beschränkt. Diese enthalten nur bei Lohn nach [682]der Leistung (Akkordlohn) einen Anreiz zu deren Erhöhung.
j
Passage fehlt in K1 und K2; in K2 eigenhändig eingefügt.
– Akkordlohnchancen und Kündigungsgefahr bedingen in der kapitalistischen Erwerbsordnung primär die Arbeitswilligkeit.
Unter der Bedingung der freien, von den Beschaffungsmitteln getrennten, Arbeit gilt im übrigen folgendes:
1. Die Chancen affektueller Arbeitswilligkeit sind – unter sonst gleichen Umständen – bei Leistungsspezifikation größer als bei Leistungsspezialisierung, weil der individuelle Leistungserfolg dem Arbeitenden sichtbarer vor Augen liegt. Demnächst, naturgemäß, bei allen Qualitätsleistungen.
2. Traditionale Arbeitswilligkeit, wie sie namentlich innerhalb der Landwirtschaft und der Hausindustrie (unter allgemein traditionalen Lebensbedingungen)
k
[682] Klammern in K1 eigenhändig eingefügt.
typisch ist, hat die Eigenart: daß die Arbeiter ihre Leistung entweder:
l
Doppelpunkt fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
an nach Maß und Art stereotypen
m
K1: sterotypen > stereotypen
Arbeitsergebnissen oder aber:
n
Doppelpunkt fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
am traditionalen Arbeitslohn orientieren (oder: beides), daher schwer rational
o
K1: rational nicht ; K2: rational nicht > rational schwer > schwer rational
verwertbar und in ihrer Leistung
p
K1: Leitung > Leistung
durch Leistungsprämien (Akkordlohn) nicht zu steigern sind. Dagegen können traditional patriarchale Beziehungen zum Herren (Besitzer) die affektuelle Arbeitswilligkeit erfahrungsgemäß hoch halten
q
K1: erheblich steigern ; K2: erheblich steigern > hoch halten
.
S. 3583. Wertrationale Arbeitswilligkeit ist in typischer Art entweder religiös bedingt,
r
Komma fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
oder durch spezifisch hohe soziale Wertung der betreffenden spezifischen Arbeit als solcher. Alle andren Anlässe dazu sind, nach aller
s
A, K1, K2: alter
Erfahrung, Übergangserscheinungen.
t
Absatz fehlt in K1; in K2 mit eigenhändiger Absatzmarkierung eingefügt.
Selbstverständlich
u
In K1 und K2 folgt: aber ; Wort in K2 eigenhändig gestrichen.
enthält die „altruistische“
v
Wort fehlt in K1 ; in K2 eigenhändig eingefügt.
Fürsorge für die eigne Familie eine typische Pflichtkomponente der Arbeitswilligkeit. –
w
Gedankenstrich in K1 eigenhändig eingefügt; Durchschuß fehlt in A, K1, K2.
II. Die Appropriation von Beschaffungsmitteln und die (sei es noch so formale) Eigenverfügung über den Arbeitshergang bedeutet eine der stärksten Quellen schrankenloser Arbeitsneigung. Dies ist der letzte Grund der außerordent[K1 72 (80)]lichen Bedeutung des Klein- und zwar [683]insbesondere: des Parzellenbetriebs in der Landwirtschaft, sowohl als Kleineigentümer, wie als Kleinpächter (mit der Hoffnung künftigen Aufstiegs zum Bodeneigentümer). Das klassische Land dafür ist:
x
[683] Doppelpunkt fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
China; auf
y
K1: China. Auf ; K2: China. Auf > China; auf
dem Boden des fachgelernten leistungsspezifizierten Gewerbes
z
K1, K2: Gewerbes:
vor allem:
a
Doppelpunkt in K1 eigenhändig eingefügt.
Indien;
b
K1: Indien, ; K2: Indien, > Indien;
demnächst alle asiatischen Gebiete, aber auch das Mittelalter des Okzidents, dessen wesentliche
c
K1, K2: wesentlichen
Kämpfe um die (formale) Eigenverfügung geführt worden sind. Das sehr starke Arbeits-Mehr
d
K1: Arbeits-Surplus > Arbeits-Mehr
, welches der (stets, auch als Gärtner: leistungsspezifizierte, nicht: -spezialisierte)
e
Schließende Klammer fehlt in K1 und K2.
Kleinbauer in den Betrieb steckt[,] und die Einschränkung der Lebenshaltung, die er sich im Interesse der Behauptung seiner formalen Selbständigkeit auferlegt
f
K1, K2: auf erlegt
, verbunden mit der in der Landwirtschaft möglichen haushaltsmäßigen Ausnutzung von erwerbsmäßig, also im Großbetrieb, nicht verwertbaren Nebenerzeugnissen und „Abfällen“ aller Art[,] ermöglichen
g
A, K1, K2: ermöglicht
seine Existenz gerade wegen des Fehlens der Kapitalrechnung und der Beibehaltung der Einheit von Haushalt und Betrieb. Der Kapitalrechnungsbetrieb in der Landwirtschaft ist – im Fall des Eigentümerbetriebs – nach allen Ermittlungen (s. meine Rechnungen in den Verh[andlungen] [A 88][K2  80]des S. 359D[eutschen] Juristentags XXIV) ungleich Konjunkturen-empfindlicher
a
K1: konjunkturen-empfindlicher > Konjunkturen-empfindlicher lies: konjunkturempfindlicher
als der Kleinbetrieb.
Auf dem Gebiet des Gewerbes bestand die entsprechende Erscheinung bis in die Zeit mechanisierter und streng spezialisierter arbeitsverbindender Betriebe. Betriebe, wie die des „Jack of Newbury“ konnte man noch im 16. Jahrhundert einfach, ohne Katastrophe
b
K1: Konsequenzen ; K2: Konsequenzen > Katastrophe
für die Erwerbschancen der Arbeiter, verbieten (wie es in England geschah). Denn die
c
K1: geschah); die bloße > geschah). Die bloße ; K2: geschah). Die bloße > geschah). Denn die
Zusammenziehung von,
d
Komma in K1 eigenhändig eingefügt.
dem Besitzer appropriierten,
e
Komma in K1 eigenhändig eingefügt.
Webstühlen nebst ihren Arbeitern in einer Werkstatt ohne
f
Wort in K1 nicht hervorgehoben; in K2 eigenhändig hervorgehoben.
wesentliche Steigerung der Spezialisierung und Verbindung der Arbeit bedeutete unter den gegebenen Marktverhältnissen keineswegs eine derartige [684]Steigerung der Chancen für den Unternehmer, daß das immerhin größere Risiko und die Werkstattkosten dadurch mit Sicherheit gedeckt worden wären. Vor allem aber ist im Gewerbe ein Betrieb mit hohem
g
[684]In K1 folgt: stehendem ; in K1 eigenhändig gestrichen.
Kapital von Anlagen („stehendem“
i
K2: „stehenden“ > („stehendem“
K[apital])
h
Passage fehlt in K1; in K1 eigenhändig eingefügt.
nicht nur,
j
K1: nur – > nur,
wie auch in der Landwirtschaft,
k
K1: Landwirtschaft –
konjunkturempfindlich, sondern
l
In K1 folgt: vor allem ; in K1 eigenhändig gestrichen.
im Höchstmaß empfindlich gegen jede Irrationalität (Unberechenbarkeit) der Verwaltung und Rechtspflege, wie sie, außerhalb des modernen Okzidentes, überall bestand. Die dezentralisierte Heimarbeit hat hier,
m
Komma fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
wie in Konkurrenz mit den russischen „Fabriken“ und überall sonst,
n
Komma fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
das Feld S. 360behaupten können, bis
o
Wort in K1 nicht hervorgehoben; in K2 eigenhändig hervorgehoben.
– noch vor Einfügung der mechanisierten Kraftquellen und Werkzeugmaschinen – das Bedürfnis nach genauer Kostenkalkulation und Standardisierung der Produkte
p
K1: des Produkts ; K2: des Produkts > der Produkte
zum Zweck der Ausnutzung der verbreiterten
q
K1: breiten > verbreiterten ; K2: verbreiterte > verbreiterten
Marktchancen,
r
Komma fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
in Verbindung mit technisch rationalen Apparaten,
s
Komma fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
zur Schaffung von Betrieben mit (Wasser- oder Pferdegöpel und) innerer Spezialisierung führte, in welche dann die mechanischen Motoren und Maschinen eingefügt wurden. Alle vorher, in der ganzen Welt, gelegentlich entstandenen großen Werkstattbetriebe konnten ohne jede nennenswerte Störung der Erwerbschancen aller Beteiligten und ohne daß die Bedarfsdeckung ernstlich gefährdet worden wäre, wieder verschwinden. Erst mit der „Fabrik“ wurde
t
K1, K2: war
dies anders. Die Arbeitswilligkeit der Fabrikarbeiter aber war primär durch einen mit Abwälzung des Versorgungsrisikos auf sie kombinierten sehr starken indirekten Zwang (englisches Arbeitshaussystem!) bedingt und ist dauernd an der Zwangsgarantie der Eigentumsordnung orientiert geblieben, wie der
u
K1: ihr ; K2: ihr > der
Verfall dieser Arbeitswilligkeit
v
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
in der Gegenwart im Gefolge des Zerbrechens der Zwangsgewalt in
w
K1: gemäß dem Gesetz > gemäß dem Gefolge ; K2: gemäß dem Gefolge > im Gefolge des Zerbrechens der Zwangsgewalt in
der Revolution zeigte.
[685]§ 26.
x
[685]K1: 23. > 26.
Kommunistische und
y
Wort in K1 nicht hervorgehoben; in K2 eigenhändig hervorgehoben.
dabei rechnungsfremde Leistungsvergemeinschaftung oder -vergesellschaftung gründet sich nicht auf Errechnung von Versorgungsoptima
z
K1: Leistungsoptima ; K2: Leistungsoptima > Versorgungsoptima
, sondern auf unmittelbar gefühlte SoliS. 361 darität. Geschichtlich ist sie daher – bis zur Gegenwart – aufgetreten auf der Grundlage von primär außerwirtschaftlich
a
In K1 ohne Hervorhebung; in K2 erster Wortteil eigenhändig hervorgehoben.
orientierten Gesinnungs-Einstellungen, nämlich:
b
Doppelpunkt fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
[K1 87 [sic!] (81)]
1. als Hauskommunismus der Familie, – auf traditionaler und affektueller Grundlage,
2. als Kameradschaftskommunismus des Heeres, –
3. als Liebeskommunismus der (religiösen) Gemeinde, in diesen beiden Fällen (2 und 3)
c
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
primär auf spezifisch emotionaler (charismatischer) Grundlage. Stets aber
d
K1: Grundlage und zwar stets > Grundlage. Stets aber
entweder:
a) im Gegensatz
e
In K1 und K2 nicht hervorgehoben.
zur traditional oder zweckrational,
f
Komma in K1 eigenhändig eingefügt.
und dann rechenhaft, leistungsteilig wirtschaftenden Umwelt: entweder selbst arbeitend, oder grade umgekehrt: rein mäzenatisch sustentiert (oder beides);
g
K1: Umwelt, > Umwelt, entweder selbst arbeitend oder mäzenatisch sustentiert, oder beides, ; K2: Umwelt, entweder selbst arbeitend oder mäzenatisch sustentiert, oder beides, > Umwelt: entweder selbst arbeitend, oder gerade umgekehrt: rein mäzenatisch sustentiert (oder beides)
– oder
b) als Haushaltsverband von Privilegierten
h
In K1 und K2 nicht hervorgehoben.
, die nicht einbezogenen Haushaltungen beherrschend und mäzenatisch oder
i
K1: (normalerweise) ; K2: (normalerweise) > mäzenatisch oder
leiturgisch durch sie erhalten, – oder
c) als Konsumentenhaushalt, getrennt von dem Erwerbsbetriebe und sein Einkommen von ihm beziehend, also mit ihm vergesellschaftet.
Der Fall a ist typisch für die religiös oder weltanschauungsmäßig kommunistischen Wirtschaften (weltflüchtige oder arbeitende Mönchsgemeinschaften, Sektengemeinschaften, ikarischer Sozialismus). [A 89][K2 81]
Der Fall b ist typisch für die militaristischen[,] ganz oder teilweise kommunistischen Gemeinschaften (Männerhaus, spartiatische
a
K1: spartianische > spartiatische
Syssitien, liparische
b
A, K2: ligurische ; K1: ligorische > ligurische
RäubergeS. 362 meinschaft, Organisation des Khalifen Omar, Konsum- und – partieller –
c
K1: (partieller) > – partieller –
Requi[686]sitionskommunismus
d
[686]K1, K2: Requisationskommunismus
von Heereskörpern im Felde
e
K1, K2: Felde, Komma in K2 eigenhändig gestrichen.
in jeder Epoche), daneben für autoritäre religiöse Verbände (Jesuitenstaat in Paraguay, indische und andre aus Bettelpfründen
f
K1: Bettel und Pfründen ; K2: Bettel und Pfründen > Bettelpfründen
lebende Mönchsgemeinschaften).
Der Fall c ist der typische Fall aller familialen
g
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
Haushaltungen in der Verkehrswirtschaft.
Die Leistungsbereitschaft und der rechnungsfremde Konsum innerhalb dieser Gemeinschaften ist Folge der außerwirtschaftlich orientierten Gesinnung und gründet sich in den Fällen 2 und 3 zum erheblichen Teil auf das Pathos des Gegensatzes und Kampfes gegen die OrdnunS. 363gen der „Welt“. Alle modernen kommunistischen Anläufe sind, sofern sie eine kommunistische
h
K1, K2: kommunistischen
Massenorganisation erstreben, für ihre Jüngerschaft auf wertrationale, für
i
Wort in K1 eigenhändig eingefügt.
ihre Propaganda aber auf zweckrationale Argumentation, in beiden Fällen also: auf spezifisch rationale Erwägungen und – im Gegensatz zu den militaristischen und religiösen außeralltäglichen Vergemeinschaftungen – auf Alltags-Erwägungen angewiesen
j
Wort in K1 eigenhändig eingefügt.
. Die Chancen für sie liegen daher
k
Wort in K1 eigenhändig eingefügt.
unter Alltagsverhältnissen auch innerlich wesentlich anders
l
K1, K2: schwieriger
als für jene
m
K1: alle ; K2: alle > jene
außeralltäglichen oder primär außerwirtschaftlich orientierten
n
Passage fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
Gemeinschaften.
§ 27.
o
K1: 22. > 27.
Kapitalgüter treten typisch im Keim
p
Passage fehlt K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
zuerst
q
In K1 und K2 folgt: im Handel ; in K2 eigenhändig gestrichen.
auf als
r
K1: auf. Zunächst als ; K2: auf. Zunächst als > auf als
interlokal oder interethnisch getauschte Waren, unter der Voraussetzung (s. § 29),
s
A: Voraussetzung, (s. § 29) ; K1: Voraussetzung, ; K2: Voraussetzung, > Voraussetzung (s. § •••)
daß der „Handel“
t
Anführungszeichen fehlen in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
von der haushaltsmäßigen Güterbeschaffung getrennt auftritt[.]
u
K1, K2: auftritt. Punkt fehlt in A.
Denn der Eigenhandel der Hauswirtschaften (Überschuß-Absatz) kann eine gesonderte Kapitalrechnung nicht kennen. Die interethnisch abgesetzten Produkte
v
K1: Waren ; K2: Waren > Produkte
des Haus-, Sippen-, Stammesgewerbes sind Waren, die Beschaffungsmittel, solange sie Eigenprodukte bleiben, sind Werkzeuge und Rohstoffe, nicht: Kapitalgüter. Ebenso
w
K1: Kapitalgüter, ebenso ; K2: Kapitalgüter, ebenso > Kapitalgüter. Ebenso
wie die Absatzprodukte und die Beschaffungsmittel des Bau[687]ern und Fronherren, solange nicht auf Grund von Kapitalrechnung (sei es auch primitiver Form) gewirtschaftet wird (wofür
x
[687]K1: (was allerdings > (wofür
z. B. bei Cato schon Vorstufen bestehen).
y
K1: der Fall ist.) > Vorstufen bestehen.)
Daß alle internen Güterbewegungen im Kreise der Grundherrschaft und des Oikos, auch der Gelegenheits- oder der typische interne
z
Wort fehlt in K1; in K2 eigenhändig eingefügt.
Austausch
a
K1: Abtausch ; K2: Abtausch > Austausch
von Erzeugnissen, das
b
In K1 und K2 folgt: gerade ; in K2 eigenhändig gestrichen.
Gegenteil von Kapitalrechnungswirtschaft sind, versteht sich von selbst. Auch der Handel des Oikos (z. B. des Pharao) ist, selbst wenn er nicht reiner S. 364 Eigenbedarfshandel, also: haushaltsmäßiger Tausch, ist, sondern teilweise Erwerbszwecken dient, im Sinn dieser Terminologie so lange nicht kapitalistisch, als er nicht an Kapitalrechnung, insbesondre an vorheriger Abschätzung der Gewinnchancen in Geld orientierbar ist
c
K1: orientiert wird> orientierbar ist ; K2: orientierbar ist > orientierbar ist
. Dies war bei den reisenden Berufshändlern der Fall, gleichviel ob sie eigne oder kommendierte oder gesellschaftlich zusammengelegte Waren absetzten. Hier,
d
Komma in K1 eigenhändig eingefügt.
in der Form der Gelegenheitsunternehmung, ist die Quelle der Kapitalrechnung
e
Hier endet K1.
N6
Zusatz in MWG digital: D.h. nach „Kapitalrechnung“ endet die Fahne K1 87 (81).
und der Kapitalgüterqualität. Leibherrlich
f
K2: Leibherrliche > Leibherrlich
und grundherrlich
g
K2: grundherrliche > grundherrlich
als Rentenquelle benutzte Menschen (Sklaven, Hörige) oder Anlagen aller Art sind selbstverständlich nur rententragende Vermögensobjekte, nicht Kapitalgüter, ganz ebenso wie heute (für den an der Rentenchance und allenfalls einer Gelegenheitsspekulation orientierten Privatmann – im Gegensatz zur zeitweiligen Anlage von Erwerbsbetriebskapital
h
K2: Erwerbskapital > Erwerbsbetriebskapital
darin –) Renten oder Dividenden tragende Papiere. Waren, die der Grundherr oder Leibherr von seinen Hintersassen kraft seiner Herrengewalt als Pflichtabgaben erhält und auf den Markt bringt, sind für unsre Terminologie:
i
Doppelpunkt in K2 eigenhändig eingefügt.
Waren, nicht Kapitalgüter, da die rationale Kapitalrechnung (Kosten!) prinzipiell (nicht nur: faktisch) fehlt. Dagegen sind bei Verwendung von Sklaven als Erwerbsmitteln
j
K2: Erwerbsmittel > Erwerbsmitteln
(zumal: bei Existenz eines Sklavenmarktes und typischer Kaufsklaverei) in einem Betriebe diese:
k
Doppelpunkt in K2 eigenhändig eingefügt.
Kapitalgüter. Bei Fronbetrieben mit nicht frei
l
Wort in K2 eigenhändig eingefügt.
käuflichen und verkäuflichen (Erb-)[688]Untertanen
m
[688]K2: Erbuntertanen > (Erb-)Untertanen
wollen wir
n
In K2 folgt: dagegen ; in K2 eigenhändig gestrichen.
nicht
o
In K2 eigenhändig hervorgehoben.
von kapitalistischen Betrieben, sondern nur von Erwerbsbetrieben mit gebundener Arbeit sprechen (Bindung auch
p
Hier endet K2.
N7
Zusatz in MWG digital: D.h. nach „außen“ endet die Fahne K2 81.
[688a]
[Faksimile: Korrekturfahne 101 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 27. April 1920 (K); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 689-691]
[Faksimile: Korrekturfahne 101 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 27. April 1920 (K); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 689-691]

[689]3. Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 36–41

Die Korrekturfahnen sind in der Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf überliefert. Sie betreffen die Seiten 109 bis 121 der Druckfassung (Teile der Bogen 7 und 8).
K umfaßt 12 Korrekturfahnen ohne handschriftliche Korrekturen Max Webers. Auf der ersten Seite (= S. 101) finden sich der Druckereistempel mit dem Datum „27 MAI 1920“ und „G.d.S.“ von dritter Hand. „Korrektur“ ist mit „Revision“ überstempelt. Die Seiten sind von dritter Hand paginiert, Kolumnentitel fehlen, im Text finden sich Blockaden für fehlende §§-Ziffern (ab § 34) und für textinterne Verweise. Der Seitenumbruch und die §§-Bezifferung weichen noch geringfügig von der Druckfassung ab.
[Tabellarische Übersicht über die Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 36–41]
N8
Die Zwischenüberschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier in MWG digital ergänzt.
MWG A = Druckfassung K = Revision Bogen
Feb 21 27.05.1920
689/690 109 101 7
690–692 110 101/102 7
692/693 111 102/103 7
693–695 112 103/104 7
695/696 113 104/105 8
696–698 114 105/106 8
698–700 115 106/107 8
700/701 116 107/108 8
701–703 117 108/109 8
703/704 118 109/110 8
704–706 119 110/111 8
706–708 120 111/112 8
708/709 121 112 8

[Korrekturfahnen zu Kapitel II, §§ 36–41]
N9
Die Überschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier in MWG digital ergänzt.

[A 109][K 101]Exkurs über die staatliche Theorie des Geldes.[S. 415]
Knapp weist siegreich nach: daß jede sowohl unmittelbar staatliche als staatlich regulierte „lytrische“ (Zahlmittel-) Politik der letzten Zeit beim Bestreben zum Übergang zur Goldwährung oder einer ihr möglichst nahestehenden, indirekt chrysodromischen, Währung „exodromisch“: durch Rücksicht auf den Valutakurs der eignen in fremder, vor allem: englischer, Währung, bestimmt war. Wegen des „MünzS. 416 paris“ mit dem größten Handelsgebiet und dem universellsten Zahlungsvermittler [690]im Weltverkehr, dem Goldwährungslande England[,] demonetisierte zuerst Deutschland das Silber, verwandelten dann Frankreich, die Schweiz und die anderen Länder des „Münzbundes“, ebenso Holland, schließlich Indien, ihr bis dahin als freies Verkehrsgeld behandeltes Silber in Sperrgeld und trafen weiterhin indirekt chrysodromische Einrichtungen für Außenzahlungen, taten Österreich und Rußland das gleiche, trafen die „lytrischen“ Verwaltungen dieser Geldgebiete mit „autogenischem“ (nicht einlöslichem,
a
[690]A, K: einlöslichen
also selbst als Währung fungierendem
b
A, K: fungierenden
) Papiergeld ebenfalls indirekt chrysodromische Maßregeln, um wenigstens ins Ausland tunlichst jederzeit in Gold zahlen zu können. Auf den (tunlichst) festen intervalutarischen Kurs allein also kam es ihnen in der Tat an. Deshalb meint Knapp: nur diese Bedeutung habe die Frage des Währungsstoffs und der Hylodromie überhaupt. Diesem „exodromischen“ Zweck aber genügten, schließt er, jene anderen indirekt chrysodromischen Maßregeln (der Papierwährungsverwaltungen) ebenso wie die direkt hylodromischen Maßregeln (siehe Österreich und Rußland!). Das ist zwar – ceteris paribus – für die Hylodromien keineswegs unbedingt wörtlich richtig. Denn solange keine gegenseitigen Münzausfuhrverbote zwischen zwei gleichsinnig hylodromischen (entweder beide chryso- oder beide argyrodromischen) Währungsgebieten bestehen, erleichtert dieser Tatbestand der gleichsinnigen Hylodromie die Kursbefestigung doch unzweifelhaft ganz erheblich. Aber soweit es wahr ist – und es ist unter normalen Verhältnissen in der Tat weitgehend wahr –, beweist es doch noch nicht: daß bei der Wahl der
c
A, K: des
„Hyle“ (Stoff) des Geldes, heute also vor allem der Wahl einerseits zwischen metallischem (heute vor allem: goldenem oder silbernem Geld) und andererseits notalem Gelde (die Spezialitäten des Bimetallismus S. 417und des Sperrgeldes, die früher besprochen sind, lassen wir jetzt füglich einmal beiseite)[,] nur jener Gesichtspunkt in Betracht kommen könne. Das hieße: daß Papierwährung im übrigen der metallischen Währung gleichartig fungiere. Schon formell ist der Unterschied bedeutend: Papiergeld ist stets das, was Metallgeld nur sein kann, nicht: sein muß, „Verwaltungsgeld“; Papiergeld kann (sinnvollerweise!) nicht hylodromisch sein. Der Unterschied zwischen „entwerteten“ Assignaten und künftig vielleicht, bei universeller Demonetisation, einmal ganz zum industriellen Rohstoff „entwerteten“ Silber ist nicht gleich Null (wie übrigens auch Knapp gelegentlich zugibt). Papier war und ist gerade jetzt (1920) so gewiß wenig wie ein Edelmetall ein „beliebig“ jederzeit vorrätiges Gut. Aber der Unterschied 1. der objektiven Beschaffungsmöglichkeit und 2. der Kosten der Beschaffung im Verhältnis zum in Betracht kommenden Bedarf ist dennoch so kolossal, die [A 110]Metalle sind
a
Wort fehlt in K.
an die gegebenen Bergvorkommnisse immerhin relativ so stark gebunden, daß er den Satz gestattet: Eine „lytrische“ Verwaltung konnte (vor dem Kriege!) papierenes Verwaltungsgeld (verglichen sogar mit kupfernem – China –, vollends: mit silbernem, erst recht: mit goldenem) unter allen normalen Verhältnissen wirklich jederzeit, wenn sie den Entschluß faßte, in (relativ) „beliebig“ großen Stück-Quantitäten herstellen. Und mit (relativ) winzigen „Kosten“. Vor allem: in rein nach Ermessen bestimmter nominaler Stückelung, also: in beliebigen, mit dem Papierquantum außer Zusammenhang stehenden Nominalbeträgen. Das letztere war offenbar bei metallischem Gelde überhaupt nur in Scheidegeldform, also nicht ent[691]fernt in gleichem Maß und Sinn der Fall. Bei Währungsmetall nicht. Für dieses war die Quantität der Währungsmetalle eine elastische, aber doch schlechthin „unendlich“ viel festere Größe als die der Papierherstellungsmöglichkeit. Also schuf sie Schranken. Gewiß: wenn sich die lytrische Verwaltung ausschließlich exodromisch, am Ziel des (möglichst) festen Kurses orientierte, dann hatte sie gerade bei der Schaffung notalen Geldes wenn auch keine „technischen“, so doch normativ fest gegebene Schranken: das würde Knapp wohl einwenden. Und darin hätte er formal – aber eben nur formal – recht. Wie stand es mit „autogenischem“ Papiergeld? Auch S. 418 da, würde Knapp sagen, die gleiche Lage (siehe Österreich und Rußland): „Nur“ die technisch-„mechanischen“ Schranken der Metallknappheit fehlten. War das bedeutungslos? Knapp ignoriert die Frage. Er würde wohl sagen, daß „gegen den Tod“ (einer Währung) „kein Kraut gewachsen ist“. Nun aber gab und gibt es (denn wir wollen von der momentanen absoluten Papierherstellungsobstruktion hier einmal absehen) unstreitig sowohl 1. eigne Interessen der Leiter der politischen Verwal[K 102]tung – die auch Knapp als Inhaber oder Auftraggeber der „lytrischen“ Verwaltung voraussetzt –, wie 2. auch private Interessen, welche beide keineswegs primär an der Erhaltung des „festen Kurses“ interessiert, oft sogar – pro tempore wenigstens – geradezu dagegen interessiert sind. Auch sie können – im eigenen Schoß der politisch-lytrischen Verwaltung oder durch einen starken Druck von Interessenten auf sie –
b
[691]A, K: sie,
wirksam auf den Plan treten und „Inflationen“ – das würde für Knapp (der den Ausdruck streng vermeidet) nur heißen dürfen: anders als „exodromisch“ (am intervalutarischen Kurs) orientierte
c
A, K: orientierten
und darnach „zulässige“ notale Emissionen –
d
Gedankenstrich fehlt in A und K; sinngemäß ergänzt.
vornehmen.
Zunächst finanzielle Versuchungen: eine durchschnittliche „Entwertung“ der deutschen Mark durch Inflation auf 20 im Verhältnis zu den wichtigsten naturalen Inlandsvermögensstücken würde, wenn erst einmal die „Anpassung“ der Gewinne und Löhne an diese Preisbedingungen hergestellt, also alle Inlandskonsumgüter und alle Arbeit 20mal so hoch bewertet würden (nehmen wir hier an!), für alle diejenigen, die in dieser glücklichen Lage wären, ja eine Abbürdung der Kriegs S. 419 schulden in Höhe von 1920
e
A, K: 20
sein. Der Staat aber, der nun von den gestiegenen (Nominal-)Einkommen entsprechend gestiegene (Nominal-)Steuern erhöbe, würde wenigstens eine recht starke Rückwirkung davon spüren. Wäre dies nicht verlockend? Daß „jemand“ die „Kosten“ zahlen würde[,] ist klar. Aber nicht: der Staat oder jene beiden Kategorien. Und wie verlockend wäre es gar, eine alte Außenschuld den Ausländern in einem Zahlmittel, das man beliebig höchst billig fabriziert, zahlen zu können! Bedenken stehen – außer wegen möglicher politischer Interventionen – bei einer reinen Außenanleihe freilich wegen Gefährdung künftiger Kredite im Wege, – aber das Hemd ist ja doch recht oft dem Staat näher als der Rock. Und nun gibt es Interessenten unter den Unternehmern, denen eine Preissteigerung ihrer Verkaufsprodukte durch Inflation auf das Zwanzigfache nur recht wäre, falls dabei – was sehr leicht möglich ist – die Arbeiter, aus Machtlosigkeit oder weil sie die Lage nicht übersehen oder warum immer, „nur“ 5- oder „nur“ 10 „mal so hohe“ (Nominal-)Löhne erhalten. Derartige rein finanzmäßig bedingte akute [692]„Inflationen“ pflegen von den Wirtschaftspolitikern stark perhorresziert zu werden. In der Tat: mit exodromischer Politik Knappscher Art sind sie nicht vereinbar. Während im Gegensatz dazu eine planmäßige ganz allmähliche Vermehrung der Umlaufsmittel, wie sie unter Umständen die Kreditbanken durch Erleichterung des Kredits vornehmen, gern angesehen wird als im Interesse vermehrter „Anregung“ des spekulativen Geistes – der erhofften Profitchancen, heißt das damit der Unternehmungslust und also der kapitalistischen Güterbeschaffung durch Anreiz zur „Dividenden-Kapitalanlage“ statt der „Rentenanlage“ von freien Geldmitteln. S. 420 Wie steht es aber bei ihr mit der exodromischen Orientiertheit? Ihre eigene Wirkung aber:
f
[692]A, K: Wirkung: aber
jene „Anregung der Unternehmungslust“ mit ihren Folgen vermag die sogenannte „Zahlungsbilanz“ („pantopolisch“)
g
A, K: („pentopolisch“)
im Sinn der Steigerung oder doch der Hinderung der Senkung des Kurses der eigenen Währung zu beeinflussen. Wie oft? wie stark? ist eine andere Frage. Ob eine finanzmäßig bedingte, nicht akute Steigerung des Währungsgeldes [A 111]ähnlich wirken kann, sei hier nicht erörtert. Die „Lasten“ dieser exodromisch unschädlichen Anreicherungen des Währungsgeldvorrats zahlt in langsamem Tempo die gleiche Schicht, welche im Fall der akuten Finanzinflation material „konfiskatorisch“ betroffen wird: alle diejenigen, die ein nominal gleichgebliebenes Einkommen oder ein Nominal-Wertpapiervermögen haben (vor allem: der feste Rentner[,] dann: der „fest“ – d. h. nur durch langes Lamentieren erhöhbar –
a
Gedankenstrich fehlt in A und K; sinngemäß ergänzt.
besoldete Beamte, aber auch: der „fest“ – d. h. nur durch schweren Kampf beweglich – entlohnte Arbeiter). – Man wird also Knapp jedenfalls nicht dahin verstehen dürfen: daß für die Papierwährungspolitik immer nur der exodromische Gesichtspunkt: „fester Kurs“ maßgebend sein könne (das behauptet er nicht) und nicht für wahrscheinlich halten, daß – wie er glaubt – eine große Chance sei, daß nur er es sein werde. Daß er
b
Fehlt in A und K; er sinngemäß ergänzt.
es bei einer völlig in seinem Sinn rational, d. h. aber (ohne daß er dies ausspricht): im Sinn der möglichsten Ausschaltung von „Störungen“ der Preisrelationen durch Geldschaffungsvorgänge, orientierten lytrischen Politik sein würde, ist nicht zu leugnen. Keineswegs aber wäre zuzugestehen – Knapp sagt auch das nicht –, daß die praktische Wichtigkeit der Art der Währungspolitik sich auf den „festen Kurs“ beschränke. Wir haben hier von „Inflation“ als einer Quelle von Preisrevolutionen oder Preisevolutionen geredet, auch davon: daß sie durch das Streben nach solchen bedingt sein kann. PreisrevoluS. 421tionäre (notale) Inflationen pflegen natürlich auch den festen Kurs zu erschüttern (preisevolutionäre Geldvermehrungen, sahen wir, nicht notwendig). Knapp wird das zugeben. Er nimmt offenbar, und mit Recht, an, daß in seiner Theorie kein Platz für eine valutarisch bestimmte Warenpreispolitik sei (revolutionäre[,] evolutionäre oder konservative). Warum nicht? Vermutlich aus folgendem formalen Grund: Das Valutapreisverhältnis zwischen zwei oder mehreren Ländern äußert [K 103] sich täglich in einer sehr kleinen Zahl (formal) eindeutiger und einheitlicher Börsenpreise, an denen man eine „lytrische Politik“ rational orientieren kann. Es läßt sich ferner auch für eine „lytrische“, insbesondere eine Umlaufsmittelverwaltung schätzen, – aber nur (an der Hand vorhandener, durch periodischen Begehr darnach sich äußernder, Tatbestände)
c
K: Tatbestände):
schätzen: – welche Schwankungen eines gegebenen Zah[693]lungsmittelvorrats (zu reinen Zahlungszwecken), für eine bestimmte verkehrswirtschaftlich verbundene Menschengruppe in absehbarer Zukunft, bei annähernd gleichbleibenden Verhältnissen, „erforderlich“ sein werden. Hingegen welches Maß von preisrevolutionären oder preisevolutionären oder (umgekehrt) preiskonservativen Wirkungen eine Inflation oder (umgekehrt) eine Einziehung von Geld in einer gegebenen Zukunft haben werde, läßt sich nicht im gleichen Sinn berechnen. Dazu müßte man bei Erwägung einer Inflation (die wir hier allein in Betracht ziehen wollen) kennen
d
[693]A, K: kommen
: 1. die gegenwärtige Einkommensverteilung. – Daran anschließend 2. die gegenwärtig darauf aufgebauten Erwägungen der einzelnen Wirtschaftenden, – 3. die „Wege“ der Inflation, d. h.: den primären und weiteren Verbleib der Neuemissionen. Dies wiederum hieße aber: die Reihenfolge und das Maß der Erhöhung von Nominaleinkommen durch die Inflation. Dann 4. die Art der Verwendung (Verzehr, Vermögensanlage, Kapitalanlage) der dadurch wiederum verursachten Güternachfrage nach Maß und vor allem: Art (Genußgüter oder Beschaffungsmittel in all ihren Arten). Endlich 5. die Richtung, in welcher dadurch die Preisverschiebung und durch diese wiederum die Einkommensverschiebung fortschreitet, – und die zahllosen nun weiter anschließenden Erscheinungen von „Kaufkraft“- Verschiebung, auch das Maß der (möglichen) „Anregung“ der naturalen Gütermehrbeschaffung. Alles das wären Dinge, die ganz und gar durch künftige Erwägungen einzelner Wirtschaftender
e
A, K: Wirtschaftenden
gegenüber der neu geschaffenen Lage bestimmt wären und ihrerseits wieder auf Preisschätzungen von anderen solchen Einzelnen zurückwirken würden: diese erst würden dann im Interessenkampf die künftigen „Preise“ ergeben. Hier kann in der Tat von „Berechnung“: (etwa: 1 Milliarde Mehr-Emission voraussichtlich gleich Eisenpreis von + x, Getreidepreis von + y usw.) gar S. 422 keine Rede sein. Um so weniger, als zwar temporär für reine Binnenprodukte wirksame Preisregulierungen möglich sind, aber nur als Höchst-, nicht als Mindestpreise und mit
f
Wort fehlt in K.
bestimmt begrenzter Wirkung. – Mit der (empirisch unmöglichen) Berechnung der „Preise“ an sich wäre überdies noch nichts gewonnen. Denn sie würde allenfalls die als reines Zahlmittel erforderte Geldmenge bestimmen. Aber daneben und weit darüber hinaus würde Geld als Mittel der Kapitalgüterbeschattung, in Kreditformen, neu und anderweit beansprucht werden. Hier würde es sich aber um mögliche Folgen der beabsichtigten Inflation handeln, die sich jeglicher näheren „Berechnung“ überhaupt entzögen. Es ist also, alles in allem (denn nur dies sollten diese höchst groben Ausführungen illustrieren) verständlich, daß Knapp für moderne Verkehrswirtschaften die Möglichkeit einer planvollen, rationalen, auf einer der „Devisenpolitik“ an Rechenhaftigkeit irgendwie [A 112]ähnlichen Grundlage ruhenden Preispolitik durch Inflation ganz außer Betracht ließ. Aber sie ist historische Realität. Inflation und Kontra-Inflation sind – in recht plumper Form freilich – in China unter wesentlich primitiveren Verhältnissen der Geldwirtschaft wiederholt, aber mit erheblichen Mißerfolgen, in der Kupferwährung versucht worden. Und sie ist in Amerika empfohlen worden. Knapp begnügt sich aber in seinem offenbar nur mit,
a
Komma fehlt in K.
in seinem Sinn,
b
Komma fehlt in K.
„beweisbaren“ Annahmen operierenden Buch mit dem Rat: der Staat solle
c
K: soll
„vorsichtig“ bei der Emission autogenen Papiergelds [694]sein. Und da er sich ganz und gar am „festen Kurs“ orientiert, scheint dies auch leidlich eindeutig: Inflationsentwertung und intervalutarische Entwertung hängen meist sehr eng zusammen. Nur sind sie nicht identisch und ist vor allem nicht etwa jede Inflationsentwertung primär intervalutarisch bedingt. Daß tatsächlich preispolitisch orientierte inflationistische lytrische Verwaltung gefordert worden ist, und zwar
d
[694]K: in der ja
nicht nur von den Silberbergwerksbesitzern bei der Silberkampagne
e
K: weiter Silberkampagnen für Silber
, von S. 423den Farmern für Greenbacks, gibt Knapp nicht ausdrücklich zu, bestreitet es aber auch nicht. Sie ist – das beruhigte ihn wohl – jedenfalls nie dauernd geglückt. – Aber so einfach liegen die Dinge vielleicht doch nicht. Einerlei ob als Preismaßregel beabsichtigt,
f
Komma fehlt in K.
haben Inflationen (im obigen Sinn) jedenfalls oft tatsächlich stattgefunden, und Assignatenkatastrophen sind in Ostasien wie in Europa nicht unbekannt geblieben. Damit muß sich die materiale Geldtheorie doch befassen. Daß gar kein Unterschied zwischen der „Entwertung“ des Silbers und der „Entwertung“ von Assignaten stattfinde, wird gerade Knapp nicht behaupten. Schon formal nicht: entwertet ist das nicht in Münzform gebrachte, sondern umgekehrt das für industriale Zwecke angebotene, rohe, Silber, nicht notwendig die (gesperrte) chartale Silbermünze (oft im Gegenteil!). Entwertet wird dagegen nicht das für industriale Zwecke angebotene rohe „Papier“, sondern (na[K 104]türlich) gerade die chartale Assignate. Endgültig, auf Null oder den „Sammler“- und „Museums“-Wert, allerdings (wie Knapp mit Recht sagen würde) erst: wenn sie von den Staatskassen repudiiert wird: also sei auch dies immerhin „staatlich“, durch regiminale Verfügung, bedingt. Das trifft zu. Aber auf winzige Prozente ihrer einstigen materialen Geltung (ihrer Preisrelation zu beliebigen Gütern) trotz nominaler „epizentrischer“ Weitergeltung oft schon lange vorher.
Aber von diesen Katastrophen ganz abgesehen, gab es sonst der Inflationen und andererseits (in China) der „Währungsklemmen“ durch außermonetäre Verwertung des Währungsmetalls genug in der Geschichte. Und da nehmen wir nicht nur davon Notiz: daß dann unter Umständen (gar nicht immer) eben gewisse Geldarten „akzessorisch“ werden, die es nicht waren, sich in den Staatskassen „stauen“ und „obstruktionale“ Währungsänderungen erzwingen. Sondern die materiale Geldlehre müßte natürlich auch die Frage nach der Art der Beeinflussung der Preise und S. 424Einkommen und dadurch der Wirtschaft in solchen Fällen wenigstens stellen, zweifelhaft aus den früher erwähnten Gründen vielleicht –: wieweit sie theoretisch zu beantworten wäre. Und ebenso wollen wir, wenn infolge Sinkens des Gold- oder Silberpreises (im anderen Metall ausgedrückt) im formal bimetallistischen Frankreich material bald Gold allein, bald Silber allein effektiv valutarisches Geld, das andere Metall „akzessorisch“ wird, nicht nur darauf verweisen, daß jene Preisverschiebungen eben „pantopolisch“
g
A, K: „pentopolisch“
bedingt seien. Ebenso nicht in sonstigen Fällen von Geldstoffänderungen. Sondern wir wollen auch fragen: Liegt in Fällen der Vermehrung eines Edelmetalls Beutegewinn (Cortez, Pizarro) oder Anreicherung durch Handel (China im Anfang unserer Ära und seit 16. Jahrhundert) oder Mehrproduktion vor? Wenn letzteres, hat sich die Produktion nur vermehrt oder auch (oder nur) verbilligt und warum? Welche Verschiebungen in der Art der nicht [695]monetären Verwendung haben etwa mitgewirkt? Ist etwa ein für dies Wirtschaftsgebiet (z. B. das antik mittelländische) definitiver Export in ein ganz fremdes (China, Indien) eingetreten (wie in den ersten Jahrhunderten nach Chr.)? Oder liegen die Gründe nur (oder auch) auf seiten einer „pantopolisch“
h
[695]A: „pentopolisch“ ; K: „pontopolisch“
bedingten Verschiebung der monetären Nachfrage (Art des Kleinverkehrsbedarfs)?
i
A, K: Kleinverkehrsbedarfs?).
Mindestens diese und andere verschiedene
j
K: verschiedenen
Möglichkeiten müssen in der Art, wie sie zu wirken pflegen,S. 425 erörtert werden.
Schließlich noch ein Blick auf die verkehrswirtschaftliche Regulierung des „Bedarfs“ an „Geld“ und das, was dieser Begriff in ihr bedeutet. Das ist klar: Aktueller Zahlmittel-„Bedarf“ von Markt-Interessenten bestimmt die Schaffung „freien Verkehrsgelds“ („freie Prägung“). Und: aktueller Zahlmittel- und vor allem Kreditbedarf von Markt-Interessenten in Verbindung mit Beachtung der eigenen Solvenz und der zu diesem Zweck oktroyierten Normen sind es, welche die Umlaufsmittel-Politik der modernen Notenbanken bestimmen. Immer also herrscht heute primär Interessentenbetrieb, – dem allgemeinen Typus unserer Wirtschaftsordnung entsprechend. [A 113]Nur das kann also in unserer (formal legalen) Wirtschaftsordnung „Geldbedarf“ überhaupt heißen. Gegen „materiale“ Anforderungen verhält sich auch dieser Begriff – wie der der „Nachfrage“ (des „kaufkräftigen Bedarfs“) nach „Gütern“ – also ganz indifferent. In der Verkehrswirtschaft gibt es
a
In K folgt: nur
eine zwingende Schranke der Geldschaffung nur für Edelmetallgeld. Die Existenz dieser
b
A: diese ; K: dieser hier Emendation nach K.
Schranke aber bedingt eben, nach dem Gesagten, gerade die Bedeutung der Edelmetalle für das Geldwesen. Bei Beschränkung auf „hylisches“ Geld aus einem (praktisch) nicht „beliebig“ vermehrbaren Stoff, insbesondere aus Edelmetall, und daneben: auf gedeckte Umlaufsmittel ist jeder Geldschaffung eine – gewiß: elastische, evolutionäre Bankinflation nicht gänzlich ausschließende, aber: immerhin innerlich recht feste – Grenze gesetzt. Bei Geldschaffung aus einem im Vergleich dazu (praktisch) „beliebig“ vermehrbaren
c
K: vermehrbarem
Stoff, wie: Papier, gibt es eine solche mechanische Grenze nicht. Hier ist dann wirklich der „freie Entschluß“ einer politischen Verbandsleitung, das heißt aber: es sind dann, wie angedeutet, deren Auffassungen von den Finanz-Interessen des Herren, unter Umständen sogar (Gebrauch der Notenpresse durch die roten Horden!) ganz persönliche Interessen ihres Verwaltungsstabes die von jenen mechanischen Hemmungen gelösten Regulatoren der Geldquantität. In der Ausschaltung, richtiger: da der Staat ja von ihnen zur Aufgabe der Metall- und zum Übergang zur Papierwährung gedrängt werden kann – in einer gewissen Hemmung dieser Interessen also besteht heute noch die Bedeutung der Metallwährungen: der Chryso- und Argyrodromie, welche – trotz des höchst mechanischen Charakters dieses Sachverhalts – immerhin ein höheres Maß formaler, weil nur anS. 426 reinen Tauschchancen orientierter, verkehrswirtschaftlicher Rationalität bedeuten. Denn die finanzmäßig bedingte lytrische Politik von Geldverwaltungen bei reiner Papierwährung ist zwar, wie oben zugegeben: – Österreich und Rußland haben es bewiesen – nicht notwendig rein an persönlichen Interessen des Herrn oder Verwal[696]tungsstabs oder an rein aktuellen Finanzinteressen und also an der möglichst kostenlosen Schaffung von soviel Zahlmitteln wie möglich, einerlei was aus der [K 105]„Gattung“ als Tauschmittel wird, orientiert. Aber die Chance, daß diese Orientierung eintritt, ist unbestreitbar chronisch vorhanden, während sie bei Hylodromie („freiem Verkehrsgeld“) in diesem Sinn nicht besteht. Diese Chance ist das – vom Standpunkt der formalen Ordnung der Verkehrswirtschaft aus gesehen – (also ebenfalls formal) „Irrationale“ der nicht „hylodromischen“ Währungen, so sehr zuzugeben ist, daß sie selbst durch jene „mechanische“ Bindung
d
[696]A, K: Bindung,
nur eine relative formale Rationalität besitzen. Dies Zugeständnis könnte – und sollte – G[eorg] F[riedrich] Knapp machen.
Denn so unsäglich plump die alten „Quantitätstheorien“
e
A, K: Quantitätstheorien“
waren, so sicher ist die „Entwertungsgefahr“ bei jeder „Inflation“ mit rein finanzmäßig orientierten Notalgeldemissionen, wie ja doch niemand, auch Knapp nicht, leugnet. Sein „Trost“ dem gegenüber ist durchaus abzulehnen. Die „amphitropische“ Stellung „aller“ (!) einzelnen aber, die bedeutet: – jeder sei ja sowohl Gläubiger wie Schuldner, – die Knapp allen Ernstes zum Nachweis der absoluten Indifferenz jeder „Entwertung“ S. 427vorführt, ist, wir alle erleben es jetzt: Phantom. Wo ist sie nicht nur beim Rentner, sondern auch beim Festbesoldeten, dessen Einnahmen nominal gleichbleiben (oder in ihrer Erhöhung auf vielleicht das Doppelte von der finanziellen Konstellation und: von der Laune der Verwaltungen abhängen), dessen Ausgaben aber nominal sich vielleicht (wie jetzt) verzwanzigfachen? Wo bei jedem langfristigen Gläubiger? Derartige starke Umgestaltungen der (materialen) Geltung des Geldes bedeuten heute: chronische Tendenz zur sozialen Revolution, mögen auch viele Unternehmer intervalutarische Gewinne zu machen in der Lage sein und manche (wenige!) Arbeiter die Macht haben, sich nominale Mehrlöhne zu sichern. Diesen sozialrevolutionären Effekt und damit die ungeheure
f
K: ungeheure
Störung der Verkehrswirtschaft mag man je nach dem Standpunkt nun für sehr „erfreulich“ halten. Das ist „wissenschaftlich“ unwiderlegbar
g
K: nun widerlegbar
. Denn es kann (mit Recht oder Unrecht) jemand davon die Evolution aus der „Verkehrswirtschaft“ zum Sozialismus erwarten. Oder den Nachweis: daß nur die regulierte Wirtschaft mit Kleinbetrieben material rational sei, einerlei, wieviel „Opfer“ auf der Strecke bleiben.
h
K: bleiben:
Aber die demgegenüber neutrale Wissenschaft hat jenen Effekt zunächst jedenfalls so nüchtern als möglich zu konstatieren, – und das verhüllt die in ihrer Allgemeinheit ganz falsche „Amphitropie“-Behauptung Knapps. Neben Einzel-Irrtümern scheint mir in dem vorstehend Gesagten die wesentlichste Unvollständigkeit seiner Theorie zu liegen, – diejenige, welche ihr auch Gelehrte zu „prinzipiellen“ Gegnern gemacht hat, welche dies durchaus nicht sein müßten.
[A 114]§ 37.
a
K: 31.
Abgesehen von der Geldverfassung liegt die Bedeutung der Tatsache, daß selbständige politische Verbände existieren, für die Wirtschaft, primär in folgenden Umständen:
[697]1. darin, daß sie für den Eigenbedarf an Nutzleistungen die eignen S. 428 Angehörigen unter annähernd gleichen Umständen als Lieferanten zu bevorzugen pflegen. Die Bedeutung dieses Umstandes ist um so größer, je mehr die Wirtschaft dieser Verbände Monopolcharakter oder haushaltsmäßigen Bedarfsdeckungscharakter annimmt, steigt also derzeit dauernd; –
2. in der Möglichkeit, den Austauschverkehr über die Grenzen hinweg nach materialen Gesichtspunkten planmäßig zu begünstigen oder zu hemmen oder zu regulieren („Handelspolitik“); –
3. in der Möglichkeit und den Unterschieden der formalen und materialen Wirtschaftsregulierung durch diese Verbände nach Maß und Art; –
4. in den Rückwirkungen der sehr starken Verschiedenheiten der Herrschaftsstruktur, der damit zusammenhängenden verwaltungsmäßigen und ständischen Gliederung der für die Art der Gebarung maßgebenden Schichten und der daraus folgenden Haltung zum Erwerbe; –
5. in der Tatsache der Konkurrenz der Leitungen dieser Verbände um eigne Macht und um Versorgung der von ihnen
b
[697]A, K: ihr
beherrschten Verbandsangehörigen rein als solchen
c
A, K: solcher
mit Konsum- und Erwerbsmitteln, und den daraus für diese
d
A, K: diesen
folgenden Erwerbschancen,
6. aus der Art der eignen Bedarfsdeckung dieser Verbände: siehe den folgenden Paragraphen.
[K 106]§ 38.
e
K: 32.
Am unmittelbarsten ist die Beziehung zwischen Wirtschaft und (primär) außerwirtschaftlich orientierten Verbänden bei der Art der Beschaffung der Nutzleistungen für das Verbandshandeln: das HandelnS. 429 des Verwaltungsstabs als solchem und das von ihm geleitete Handeln (Kap. I § 12
f
In K mit Blockade: ✦
), selbst („Finanzen“ im
g
A, K: in
weitesten, auch die Naturalbeschaffung einbeziehenden Wortsinn).
Die „Finanzierung“, d. h. die Ausstattung mit bewirtschafteten Nutzleistungen, eines Verbandshandelns, kann – in einer Übersicht der einfachsten Typen – geordnet sein
I. unstet, und zwar:
a) auf Grundlage rein freiwilliger Leistungen, und dies
[698]α. mäzenatisch: durch Großgeschenke und Stiftungen: für karitative, wissenschaftliche und andre nicht primär ökonomische oder politische Zwecke typisch;
h
[698]A, K: typisch.
ß. durch Bettel: für bestimmte Arten asketischer Gemeinschaften typisch;
i
A, K: typisch.
Doch finden sich in Indien auch profane Bettlerkasten, anderwärts besonders in China Bettlerverbände.
Der Bettel kann dabei weitgehend (sprengelhaft) und monopolistisch systematisiert werden und, infolge der Pflichtmäßigkeit oder Verdienstlichkeit für die Angebettelten, material aus dem unsteten in den Abgabencharakter übergehen.
γ. durch formal freiwillige Geschenke an politisch oder sozial als übergeordnet Geltende: Geschenke an Häuptlinge, Fürsten, Patrone, Leib- und Grundherren, die durch Konventionalität material dem Charakter von Abgaben nahestehen können, regelmäßig aber nicht zweckrational, sondern durch Gelegenheiten (bestimmte Ehrentage, Familienereignisse, politische Ereignisse) bestimmt sind.
Die Unstetheit kann ferner bestehen:
b) auf Grundlage erpreßter Leistungen.
S. 430Typus: die Camorra in Süditalien, die Mafia in Sizilien
j
A, K: Sizilien,
und ähnliche Verbände in Indien: die rituell besonderten sog. „Diebs“- und „Räuberkasten“, in China
k
A: China, ; K: China hier Emendation nach K.
Sekten und Geheimverbände mit ähnlicher ökonomischer Versorgung. Die Leistungen sind [A 115]nur primär, weil formal „unrechtlich“: unstet; praktisch nehmen sie oft den Charakter von „Abonnements“ an, gegen deren Entrichtung bestimmte Gegenleistungen, namentlich: Sicherheitsgarantie, geboten werden (Äußerung eines Neapolitaner Fabrikanten vor ca. 20 Jahren zu mir, auf Bedenken wegen der Wirksamkeit der Camorra auf Betriebe: „Signore, la Camorra mi prende x lire nel mese, ma garantisce la sicurezza, – lo Stato me ne prende 10 x x, e garantisce niente“). Die
a
A, K: niente. (Die
namentlich in Afrika typischen Geheimklubs (Rudimente des einstigen „Männerhauses“) fungieren ähnlich (Vehme-artig)
b
K: (Veme-artig)
und garantieren so die Sicherheit.
Politische Verbände können (wie der liparische
c
A: ligurische ; K: lignierische
Räuberstaat) primär (nie
d
K: (ein
dauernd ausschließlich) auf reinem Beutegewinn ruhen.
Die Finanzierung kann geordnet sein
II. stetig, und zwar:
S. 431A. ohne wirtschaftlichen Eigenbetrieb:
a) durch Abgabe in Sachgütern:
[699]α. rein geldwirtschaftlich: Erwerb der Mittel durch Geldabgaben und Versorgung durch Geldeinkauf der benötigten Nutzleistungen (reine Geldabgaben-Verbandswirtschaft). Alle Gehälter des Verwaltungsstabs sind Geldgehälter.
ß. Rein naturalwirtschaftlich (s. § 12
e
[699]A: 37 in K mit Blockade: ✦
): Umlagen mit Naturallieferungsspezifikation (reine Naturalleistungsverbandswirtschaft
f
A, K: Naturalleistungsverbandwirtschaft
). Möglichkeiten:
αα) Die Ausstattung des Verwaltungsstabs erfolgt durch Naturalpräbenden, und die Deckung des Bedarfs erfolgt in natura
g
A, K: Natura
. Oder
ßß) die in Naturalien erhobenen Abgaben werden ganz oder teilweise durch Verkauf zu Geld gemacht, und die Bedarfsdeckung erfolgt insoweit geldwirtschaftlich.
[K 107]Die Abgaben selbst, sowohl in Geld wie in Naturalien, können in allen Fällen in ihren ökonomisch elementarsten Typen sein
α. Steuern, d. h. Abgaben von
αα) allem Besitz oder, geldwirtschaftlich, Vermögen,
ßß) allen Einkünften oder, geldwirtschaftlich, Einkommen,
γγ) nur vom Beschaffungsmittelbesitz oder von Erwerbsbetrieben bestimmter Art (sogenannte „Ertragsabgaben“). – Oder sie können sein:
ß. Gebühren, d. h. Leistungen aus Anlaß der Benutzung oder InanS. 432 spruchnahme von Verbandseinrichtungen, Verbandsbesitz oder Verbandsleistungen. – Oder:
γ. Auflagen auf:
αα) Ge- und Verbrauchshandlungen spezifizierter Art,
ßß) Verkehrsakte spezifizierter Art. Vor allem:
1. Gütertransportbewegungen (Zölle),
2. Güterumsatzbewegungen (Akzisen und Umsatzabgaben).
Alle Abgaben können ferner:
1. in Eigenregie erhoben, oder
2. verpachtet oder
3. verliehen oder verpfändet werden.
Die Verpachtung (gegen Geldpauschale) kann fiskalisch rational, weil allein die Möglichkeit der Budgetierung bietend, wirken.
Verleihung und Verpfändung sind fiskalisch meist irrational bedingt, und zwar durch
[700]α. finanzielle Notlage, oder
ß. Usurpationen des Verwaltungsstabes: Folge des Fehlens eines verläßlichen Verwaltungsstabes.
Dauernde Appropriation von Abgabenchancen durch Staatsgläubiger, private Garanten der Militär- und Steuerleistung, unbezahlte Kondottiere und Soldaten, „endlich“ Amtsanwärter soll „Verpfründung“ heißen. Sie kann die Form annehmen
1. der individuellen Appropriation, oder
S. 433[A 116]2. der kollektiven Appropriation (mit freier Neubesetzung aus dem Kreise der kollektiv Appropriierenden
a
[700]A, K: Appropriierten
).
Die Finanzierung ohne wirtschaftlichen Eigenbetrieb (II A) kann ferner erfolgen:
b) durch Auflage persönlicher Leistungen: unmittelbare persönliche Naturaldienste mit Naturalleistungsspezifikation. – Die stetige Finanzierung kann des weiteren, im Gegensatz zu den Fällen II A:
II.B. durch
b
A, K: Durch
wirtschaftlichen Eigenbetrieb:
α. haushaltsmäßig (Oikos, Domänen),
ß. erwerbswirtschaftlich
αα) frei, also in Konkurrenz mit andren Erwerbswirtschaften und
ßß) monopolistisch erfolgen
c
Wort fehlt in K.
.
Wiederum kann die Nutzung im Eigenbetrieb oder durch Verpachtung, Verleihung und Verpfändung erfolgen. – Sie kann endlich, anders als in den Fällen sowohl II A wie II B, erfolgen:
II.C. leiturgisch durch privilegierende Belastung:
α. positiv privilegierend: durch Lastenfreiheit spezifizierter Menschengruppen von bestimmten Leistungen, oder (damit eventuell identisch):
ß. negativ privilegierend: durch Vorbelastung spezifizierter Menschengruppen – insbesondre bestimmter
αα) Stände, oder
ßß) Vermögensklassen – mit bestimmten Leistungen, – oder:
γ. korrelativ: durch Verknüpfung spezifizierter Monopole mit der Vorbelastung durch spezifizierte Leistungen oder Lieferungen. Dies kann geschehen:
[K 108]αα) ständisch: durch Zwangsgliederung der Verbandsgenossen in (oft) erblich geschlossenen leiturgischen Besitz- und Berufsverbänden mit Verleihung ständischer Privilegien,
[701]ßß) kapitalistisch: durch Schaffung geschlossener Gilden oder KarS. 434 telle mit Monopolrechten und mit Vorbelastung durch Geldkontributionen.
Zu II:
Die (ganz rohe) Kasuistik gilt für Verbände aller Art. Hier wird nur an den politischen Verbänden exemplifiziert.
Zu A, a, α: Die moderne staatliche Steuerordnung auch nur in Umrissen zu analysieren, liegt an dieser Stelle natürlich ganz fern. Es wird vielmehr erst weiterhin der „soziologische Ort“, d. h. jener Typus von Herrschaftsverhältnis, der bestimmten Abgabenarten (z. B. den Gebühren, Akzisen, Steuern) typisch zur Entstehung verhalf, zu erörtern sein.
Die Naturalabgabe, auch bei Gebühren, Zöllen, Akzisen, Umsatzabgaben ist noch im ganzen Mittelalter häufig gewesen, ihr geldwirtschaftlicher Ersatz relativ modern.
Zu a, β. Naturallieferungen: Typisch in Form von Tributen und Umlagen von Erzeugnissen auf abhängige Wirtschaften. Die Naturalversendung ist nur bei kleinen Verbänden oder sehr günstigen Verkehrsbedingungen möglich (Nil, Kaiserkanal). Sonst müssen die Abgaben in Geld verwandelt werden, um an den letzten Empfänger zu gelangen (so vielfach in der Antike), oder sie müssen je nach der Entfernung in Objekten verschiedenen spezifischen Preises umgelegt werden (so angeblich im alten China).
Zu A, b. Beispiele: Heeresdienst-, Gerichtsdienst-, Geschworenen-, Wege- und Brückenbau-, Deich-, Bergarbeits-Pflicht und alle Arten von Robott für Verbandspflichten bei Verbänden aller Art. Typus der Fronstaaten: Altägypten (neues Reich), zeitweise China, in geringerem Maß Indien und in noch geringerem das spätrömische Reich und zahlreiche Verbände des frühen Mittelalters. –
Typus der Verpfründung: 1. an die Amtsanwärterschaft kollektiv: China, – 2. an S. 435 private Garanten der Militär- und Steuerleistungen: Indien, – 3. an unbezahlte Kondottiere und Soldaten: das späte Khalifat und die Mamelukenherrschaft, – 4. an Staatsgläubiger: der überall verbreitete Ämterkauf.
Zu B, α. Beispiele: Domänenbewirtschaftung für den Haushalt in eigner Regie, Benutzung der Robottpflicht der Untertanen zur Schaffung von Bedarfsdeckungs[A 117]betrieben (Ägypten) für Hofhalts- und politische Zwecke, modern etwa: Korps-Bekleidungsämter und staatliche Munitionsfabriken.
Zu B, β. Für den Fall αα nur Einzelbeispiele (Seehandlung usw.). Für den Fall ßß zahlreiche Beispiele in allen Epochen der Geschichte, Höhepunkt im Okzident: 16. bis 18. Jahrhundert.
Zu C. Für α: Beispiele: Die Entlastung der Literaten von den Fronden in China, S. 436 privilegierter Stände von den sordida munera in aller Welt, der Bildungsqualifizierten vom Militärdienst in zahlreichen Ländern.
Für β: einerseits Vorbelastung der Vermögen mit Leiturgien in der antiken Demokratie; andererseits: der von den Lasten in den Beispielen unter α nicht entlasteten Gruppen.
Für γ: Der Fall αα ist die wichtigste Form systematischer Deckung der öffentlichen Bedürfnisse auf anderer Grundlage als der des „Steuerstaates“. China sowohl [702]wie Indien und Ägypten, also die Länder ältester (Wasserbau-)Bureaukratie[,] haben die leiturgische Organisation als Naturallasten-Leiturgie gekannt, und von da ist sie (teilweise) im Hellenismus und im spätrömischen Reich verwertet worden, freilich dort in wesentlichen Teilen als geldwirtschaftliche Steuer-, nicht als Naturallasten-Leiturgie. Stets bedeutet sie berufsständische Gliederung. In dieser Form kann sie auch heute wiederkehren, wenn die steuerstaatliche öffentliche Bedarfsdeckung versagen und die kapitalistische private Bedarfsdeckung staatlich reguliert werden sollte. Bisher ist bei Finanzklemmen der modernen Art der öffentlichen Bedarfsdeckung der Fall ßß adäquat gewesen: Erwerbsmonopole gegen Lizenzen und Kontribution (einfachstes Beispiel: Zwangskontrollierung von Pulverfabriken mit Monopolschutz gegen Neugründungen und hoher laufender Kontribution an die Staatskasse in Spanien). Es liegt der Gedanke sehr nahe, die „Sozialisierung“ S. 437der einzelnen Branchen von Erwerbsbetrieben, von der Kohle angefangen, in dieser Art: durch Verwendung von Zwangskartellen oder Zwangsvertrustungen als Steuerträgern, fiskalisch nutzbar zu machen, da so die (formal) rationale preisorientierte Güterbeschaffung bestehen bleibt.
[K 109]§ 39.
a
[702]K: 33.
Die Art der Deckung des Verbandsbedarfs der politischen (und hierokratischen) Verbände wirkt sehr stark auf die Gestaltung der Privatwirtschaften zurück. Der reine Geldabgabenstaat mit Eigenregie bei der Abgabeneinhebung (und nur bei ihr) und mit Heranziehung naturaler persönlicher Dienste nur: zu politischen und Rechtspflegezwecken, gibt dem rationalen, marktorientierten Kapitalismus optimale Chancen.
b
In A, K folgt eine verderbte Textpassage: Der Geldabgabenstaat mit Verpachtung begünstigt den politisch orientierten Kapitalismus nicht, dagegen die marktorientierte Erwerbswirtschaft. Die Verleihung und Verpfründung von Abgaben Dienstleistungen [K: Ab-Dienstleistungen] nur zu politischen und Rechtspflegezwecken gibt – soweit dafür die Verbandsbedarfsdeckung in Betracht kommt – dem rationalen, marktorientierten Kapitalismus optimale Chancen.
Der Geldabgabenstaat mit Verpachtung begünstigt den politisch orientierten Kapitalismus, dagegen die marktorientierte Erwerbswirtschaft nicht. Die Verleihung und Verpfründung von Abgaben hemmt normalerweise die Entstehung des Kapitalismus durch Schaffung von Interessen an der Erhaltung bestehender Sportel- und Abgabequellen und dadurch: Stereotypierung und Traditionalisierung der Wirtschaft.
Der reine Naturallieferungsverband befördert den Kapitalismus S. 438nicht und hindert ihn im Umfang der dadurch erfolgenden tatsächlichen – erwerbswirtschaftlich irrationalen – Bindungen der Beschaffungsrichtung der Wirtschaften.
[703]Der reine Naturaldienstverband hindert den marktorientierten Kapitalismus durch Beschlagnahme der Arbeitskräfte und Hemmung der Entstehung eines freien Arbeitsmarktes, den politisch orientierten Kapitalismus durch Abschneidung der typischen Chancen seiner Entstehung.
Die monopolistisch erwerbswirtschaftliche Finanzierung, die Naturalabgabenleistung mit Verwandlung der Abgabegüter in Geld und die leiturgisch den Besitz vorbelastende Bedarfsdeckung haben gemeinsam, daß sie den autonom marktorientierten Kapitalismus nicht fördern, sondern durch fiskalische, also marktirrationale Maßregeln: Privilegierungen und Schaffung marktirrationaler Gelderwerbschancen, [A 118]die Markterwerbschancen zurückschieben. Sie begünstigen dagegen – unter Umständen – den politisch orientierten Kapitalismus.
Der Erwerbsbetrieb mit stehendem Kapital und exakter Kapitalrechnung setzt formal vor allem Berechenbarkeit der Abgaben, material aber eine solche Gestaltung derselben voraus, daß keine stark negative Privilegierung der Kapitalverwertung, und das heißt vor allem: der Marktumsätze eintritt. Spekulativer Handelskapitalismus ist dagegen mit jeder nicht direkt, durch leiturgische Bindung, die händlerische Verwertung von Gütern als Waren hindernden Verfassung der öffentlichen Bedarfsdeckung vereinbar.
Eine eindeutige Entwicklungsrichtung aber begründet auch die Art der öffentlichen Lastenverfassung, so ungeheuer wichtig sie ist, für die Art der Orientierung des Wirtschaftens nicht. Trotz (scheinbaren) Fehlens aller typischen Hemmungen von dieser Seite hat sich in großen Gebieten und Epochen der rationale (marktorientierte) Kapitalismus nicht entwickelt; trotz (scheinbar) oft sehr starker Hemmungen von seiten der öffentlichen Lastenverfassung hat er sich anderwärts durchgesetzt. Neben dem materialen Inhalt der Wirtschaftspolitik, die sehr stark auch an Zielen außerwirtschaftlicher Art orientiert sein kann[,] und neben Entwicklungen geistiger (wissenschaftlicher und technologischer) Art haben auch Obstruktionen gesinnungsmäßiger (ethischer,S. 439 religiöser) Natur
a
[703]K: Art
für die lokale Begrenzung der autochthonen kapitalistischen Entwicklung moderner Art eine erhebliche Rolle gespielt. Auch darf nie vergessen werden: daß Betriebs- und Unternehmungsformen ebenso wie technische Erzeugnisse „erfunden“ werden müssen, und daß dafür sich historisch nur „negative“, die betreffende Gedan[704]kenrichtung erschwerende oder geradezu obstruierende, oder „positive“, sie begünstigende, Umstände, [K 110]nicht aber ein schlechthin zwingendes Kausalverhältnis angeben läßt, sowenig wie für streng individuelle Geschehnisse irgendwelcher Natur
b
[704]K: Art
überhaupt.
1. Zum Schlußsatz: Auch individuelle reine Naturgeschehnisse lassen sich nur unter sehr besonderen Bedingungen exakt auf individuelle Kausalkomponenten zurückführen: darin besteht ein prinzipieller Unterschied gegen das Handeln nicht.
2. Zum ganzen Absatz:
Die grundlegend wichtigen Zusammenhänge zwischen der Art der Ordnung und Verwaltung der politischen Verbände und der Wirtschaft können hier nur provisorisch angedeutet werden.
1. Der historisch wichtigste Fall der Obstruktion marktorientierter kapitalistischer Entwicklung durch Abgaben-Verpfründung ist China, durch Abgaben-Verleihung (damit vielfach identisch): Vorderasien seit dem Khalifenreich (darüber an seinem Ort). Abgaben-Verpachtung findet sich in Indien, Vorderasien, dem Okzident in Antike und Mittelalter, ist aber für die okzidentale Antike besonders weitgehend für die Art der Orientierung des kapitalistischen Erwerbs (römischer Ritterstand) maßgebend gewesen, während sie in Indien und Vorderasien mehr die Entstehung von Vermögen (Grundherrschaften) beherrscht hat.
S. 4402. Der historisch wichtigste Fall der Obstruktion der kapitalistischen Entwicklung überhaupt durch leiturgische Bedarfsdeckung ist die Spätantike, vielleicht auch Indien in nachbuddhistischer Zeit und, zeitweise, China. Auch davon an seinem Ort.
3. Der historisch wichtigste Fall der monopolistischen Ablenkung des Kapitalismus ist, nach hellenistischen (ptolemäischen) Vorläufern, die Epoche des fürstlichen Monopol- und Monopolkonzessionserwerbs im Beginn der Neuzeit (Vorspiel: gewisse Maßregeln Friedrichs II. in Sizilien, vielleicht nach byzantinischem Muster, prinzipieller Schlußkampf: unter den Stuarts), wovon an seinem Ort zu reden sein wird.
Die ganze Erörterung ist hier, in dieser abstrakten Form, nur zur einigermaßen korrekten Problemstellung vorgenommen. Ehe auf die Entwicklungsstufen und Entwicklungsbedingungen der Wirtschaft zurückgekommen wird, muß erst die rein soziologische Erörterung der außerwirtschaftlichen Komponenten vorgenommen werden.
§ 40.
c
K: 34.
Für jede Verbandsbildung hat ferner die Wirtschaft dann eine ganz allgemeine soziologische Konsequenz, wenn die Leitung und der Verwaltungs[A 119]stab, wie in aller Regel, entgolten werden. Dann ist ein überwältigend starkes ökonomisches Interesse mit dem Fortbestand S. 441des Verbandes verknüpft, einerlei ob seine vielleicht primär ideologischen Grundlagen inzwischen gegenstandslos geworden sind.
[705]Es ist eine Alltagserscheinung, daß,
a
[705] In K folgt: der
nach der eigenen Ansicht der
b
Wort fehlt in K.
Beteiligten „sinnlos“ gewordene, Verbände aller Art nur deshalb weiterbestehen, weil ein „Verbandssekretär“ oder anderer Beamter „sein Leben (materiell) daraus macht“ und sonst subsistenzlos würde.
Jede appropriierte, aber unter Umständen auch eine formal nicht appropriierte Chance kann die Wirkung haben, bestehende Formen sozialen Handelns zu stereotypieren. Innerhalb des Umkreises der (friedlichen und auf Alltagsgüterversorgung gerichteten) wirtschaftlichen Erwerbschancen sind im allgemeinen nur die Gewinnchancen von Erwerbsunternehmern autochthone, rational revolutionierende Mächte. Selbst diese aber nicht immer.
Z. B. haben die Courtage-Interessen der Bankiers lange Zeit die Zulassung des Indossements obstruiert, und ähnliche Obstruktionen formal rationaler Institutionen auch durch kapitalistische Gewinninteressen werden uns oft begegnen, wenn sie auch sehr wesentlich seltener sind als namentlich die präbendalen, ständischen und die ökonomisch irrationalen Obstruktionen.
§ 41
c
In K mit Blockade: ✦
. Alles Wirtschaften wird in der Verkehrswirtschaft von den einzelS. 442 nen Wirtschaftenden zur Deckung eigner, ideeller oder materieller, Interessen unter[K 111]nommen und durchgeführt. Auch dann natürlich, wenn es sich an den Ordnungen von wirtschaftenden, Wirtschafts- oder wirtschaftsregulierenden Verbänden orientiert, – was merkwürdigerweise oft verkannt wird.
In einer sozialistisch organisierten Wirtschaft wäre dies nicht prinzipiell anders. Das Disponieren freilich würde in den Händen der Verbandsleitung liegen, die Einzelnen innerhalb der Güterbeschaffung auf lediglich „technische“ Leistungen: „Arbeit“ in diesem Sinn des Worts (oben § 15
d
In K mit Blockade: ✦
) beschränkt sein. Dann
e
K: Denn
und solange nämlich, als sie „diktatorisch“, also autokratisch verwaltet würden, ohne gefragt zu werden. Jedes Recht der Mitbestimmung würde sofort auch formell die Austragung von Interessenkonflikten ermöglichen, die sich auf die Art des Disponierens, vor allem aber: auf das Maß des „Sparens“ (Rücklagen) erstrecken würden. Aber das ist nicht das Entscheidende. Entscheidend ist: daß der einzelne auch dann primär fragen würde: ob ihm die Art der zugewiesenen Rationen und der zugewiesenen Arbeit, verglichen mit anderem, seinen Interessen entsprechend erscheine. Darnach [706]würde er sein Verhalten einrichten, und gewaltsame Machtkämpfe um Änderung oder Erhaltung der einmal zugewiesenen Rationen (z. B. Schwerarbeiterzulagen), Appropriation oder Expropriation beliebter, durch die Entgeltrationierung oder durch angenehme Arbeitsbedingungen beliebter Arbeitsstellen, Sperrung der Arbeit (Streik oder Exmission aus den Arbeitsstellen), Einschränkung der Güterbeschaffung zur Erzwingung von Änderungen der Arbeitsbedingungen bestimmter Branchen, Boykott und gewaltsame Vertreibung unbeliebter Arbeitsleiter, – kurz: Appropriationsvorgänge aller Art und Interessenkämpfe wären auch dann das Normale. Daß sie meist verbandsweise ausgefochten werden, daß dabei die mit besonders „lebenswichtigen“ ArbeiS. 443ten Befaßten und die rein körperlich Kräftigsten bevorzugt wären, entspräche dem bestehenden Zustand[.]
f
[706]K: Zustand. Punkt fehlt in A.
Immer aber stände dies Interesse des einzelnen – eventuell: die gleichartigen[,] aber gegen andere antagonistischen Interessen vieler einzelner –
g
Gedankenstrich fehlt in A und K; sinngemäß ergänzt.
hinter allem Handeln. Die Interessenkonstellationen wären abgeändert, die Mittel der Interessenwahrnehmung andre, aber jenes Moment würde ganz ebenso zutreffen. So sicher es ist, daß rein ideologisch an fremden Interessen orientiertes wirtschaftliches Handeln [A 120]vorkommt, so sicher ist auch: daß die Masse der Menschen nicht so handelt und nach aller Erfahrung
a
K: Erführung
nicht so handeln kann und also: wird.
In einer vollsozialistischen („Plan“-)Wirtschaft wäre Raum nur für:
a) eine Verteilung von Naturalgütern nach einem rationierten Bedarfsplan, –
b) eine Herstellung dieser Naturalgüter nach einem Produktionsplan. Die geldwirtschaftliche Kategorie des „Einkommens“ müßte notwendig fehlen. Rationierte Einkünfte wären möglich.
In einer Verkehrswirtschaft ist das Streben nach Einkommen die unvermeidliche letzte Triebfeder alles wirtschaftlichen Handelns. Denn jede Disposition setzt, soweit sie Güter oder Nutzleistungen, die dem Wirtschaftenden nicht vollverwendungsbereit zur Verfügung stehen, in Anspruch nimmt, Erwerbung und Disposition über künftiges Einkommen, und fast jede bestehende Verfügungsgewalt setzt früheres Einkommen voraus. Alle erwerbswirtschaftlichen Betriebs-Gewinne verwandeln sich auf irgendeiner Stufe in irgendeiner Form in Einkommen von Wirtschaftenden. In einer regulierten Wirtschaft ist die Sorge der [707]Regulierungsordnung[,] normalerweise, die Art der Verteilung des Einkommens. (In Naturalwirtschaften ist hier nach der festgestellten Terminologie kein „Einkommen“, sondern sind Einkünfte in NaturalgüS. 444 tern und -leistungen da, welche nicht in einem
b
[707]A, K: ein
Einheitstauschmittel abschätzbar sind).
Einkommen und Einkünfte können – soziologisch angesehen – folgende Hauptformen annehmen und aus folgenden typischen Hauptquellen fließen:
c
K: fließen.
A. Leistungs-Einkommen und -Einkünfte (geknüpft an spezifizierte oder spezialisierte Leistungen)
d
Schließende Klammer fehlt in A und K.
.
I. Löhne:
[K 112]1. frei bedungene feste Lohn-Einkommen und -Einkünfte (nach Arbeitsperioden berechnet);
2. skalierte feste Einkommen und Einkünfte (Gehälter, Deputate von Beamten);
3. bedungene Akkordarbeitserträge angestellter Arbeiter;
4. ganz freie Arbeitserträge.
II. Gewinne:
1. freie Tauschgewinne durch unternehmungsweise Beschaffung von Sachgütern oder Arbeitsleistungen;
2. regulierte Tauschgewinne ebenso.
In diesen Fällen (1 und 2): Abzug der „Kosten“: „Reinerträge“. S. 445
3. Beutegewinne;
4. Herrschafts-, Amtssportel-, Bestechungs-, Steuerpacht- und ähnliche Gewinne aus der Appropriation von Gewaltrechten.
Kostenabzug in den Fällen 3 und 4 bei dauerndem betriebsmäßigem Erwerb dieser Art, sonst nicht immer.
B. Besitzeinkommen und -Einkünfte (geknüpft an die Verwertung von Verfügungsgewalt über wichtige Beschaffungsmittel)
e
Schließende Klammer fehlt in K.
.
I. Normalerweise „Reinrenten“ nach Kostenabzug:
1. Menschenbesitzrenten (von Sklaven oder Hörigen oder Freigelassenen), in natura
f
A, K: Natura
oder Geld, fest oder in Erwerbsanteilen (Abzug der Unterhaltskosten);
2. appropriierte Herrschaftsrenten (Abzug der Verwaltungskosten), ebenso:
[708]3. Grundbesitzrenten (Teilpacht, feste Zeitpacht, in natura
g
[708]A, K: Natura
oder Geld, grundherrliche Renteneinkünfte – Abzug der Grundsteuerkosten und Erhaltungskosten), ebenso
4. Hausrenten (Abzug der Unterhaltungskosten), ebenso
S. 4465. Renten aus appropriierten Monopolen (Bannrechten, Patenten – Abzug der Gebühren), ebenso
II. normalerweise ohne Kostenabzug:
6. Anlagerenten (aus Hingabe der Nutzung von „Anlagen“ (oben § 17
h
A: 11 in K mit Blockade: ✦
) gegen sogenannten „Zins“ an Haushaltungen oder Erwerbswirtschaften).
[A 121]7. Viehrenten, ebenso
8. Naturaldarlehens-„Zinsen“ und bedungene Deputatrenten, in natura
a
A, K: Natura
,
9. Gelddarlehens-„Zinsen“,
10. Hypothekenrenten, in Geld,
11. Wertpapierrenten, in Geld und zwar:
a) feste (sog. „Zinsen“),
b) nach einem Rentabilitätsertrag schwankende (Typus: sog. Dividenden).
12. Andre Gewinnanteile (s. A. II, 1):
1. Gelegenheitsgewinnanteile und rationale Spekulationsgewinnanteile,
2. rationale Dauer-Rentabilitätsgewinnanteile an Unternehmen aller Art.
Alle „Gewinne“ und die „Renten“ aus Wertpapieren sind nicht bedungene, bzw. nur in den Voraussetzungen (Tauschpreisen, AkkordS. 447sätzen) bedungene Einkommen. Feste Zinsen und Löhne, Grundbesitzpachten, Mieten sind bedungene Einkommen, die Herrschafts-, Menschenbesitz-, Grundherrschafts- und Beutegewinne gewaltsam appropriierte Einkommen oder Einkünfte. Besitzeinkommen kann berufloses Einkommen sein, falls der Beziehende den Besitz durch andere verwerten läßt. Löhne, Gehälter, Arbeitsgewinne, Unternehmergewinne sind Berufseinkommen; die anderen Arten von Renten und Gewinnen können sowohl das eine wie das andere sein (eine Kasuistik ist hier noch nicht beabsichtigt).
[709]Eminent dynamischen – wirtschaftsrevolutionierenden – Charakters sind von allen diesen Einkommensarten die aus Unternehmergewinn (A II, 1) und bedungenen oder freien Arbeitserträgen (A I, 3 und 4) abgeleiteten, demnächst die freien Tausch- und, in anderer Art, unter Umständen: die Beutegewinne (A II, 3).
b
[709]Hier endet K.
N10
Zusatz MWG digital: D.h. hier endet die Fahne K 112.

[710]4. Korrekturfahnen zu Kapitel III, §§ 15–18

Die Korrekturfahnen sind in der Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf überliefert. Sie betreffen die Seiten 163 unten bis 168 oben der Druckfassung (Teile von Bogen 11).
K umfaßt 4 Korrekturfahnen ohne handschriftliche Korrekturen Max Webers. Auf der ersten Seite (= S. 126) finden sich der Druckereistempel mit dem Datum „23 APR. 1920“, der Stempel „Korrektur“ sowie der Stempel „Grundriß der Sozialökonomik (G.d.S.)“. Die Seiten sind von dritter Hand paginiert und haben keine Kolumnentitel. Der Text der Druckfassung weicht an einigen Stellen – auch in inhaltlicher Hinsicht – von dem der Korrekturfahnen ab, was dafür spricht, daß Weber den Text noch nach dem 23. April 1920 bearbeitete. Auch der Seitenumbruch entspricht nicht ganz dem der Druckfassung. Die Paginierung der Fahnen weicht um 37 bzw. 39 Zähler von der der Druckfassung ab. Für die späteren §§ 16 und 17 ist noch kein Paragraphenzeichen vorgesehen, für den späteren § 18 zwar ein Zeichen, aber noch keine Ziffer. Die endgültige Gliederung in Paragraphen erfolgte also nach dem 23. April 1920.
[Tabellarische Übersicht über die Korrekturfahnen zu Kapitel III, §§ 15–18]
N11
Die Zwischenüberschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier in MWG digital ergänzt.
MWG A = Druckfassung K = Korrektur Bogen
Feb 21 23.04.1920
710/711 163 126 11
711/712 164 126/127 11
712–714 165 127/128 11
714/715 166 128 11
715–717 167 128/129 11
717/718 168 129 11
[710a]
[Faksimile: Korrekturfahne 129 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 23. April 1920 (K); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 716-718]
[Faksimile: Korrekturfahne 129 zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ vom 23. April 1920 (K); BSB München, Ana 446.B (ehemals Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen/Max Weber-Arbeitsstelle Düsseldorf); Wiedergabe: S. 716-718]

[Korrekturfahnen zu Kapitel III, §§ 15–18]
N12
Die Überschrift findet sich nicht in der MWG-Druckfassung; hier eingefügt in MWG digital.

[S. 557][A 163]nehmend in der Schweiz) –. Die Kollegialität ist dann ein besonderer Fall des stän[K 126]dischen oder kantonalen Repräsentationsprinzips)
a
[710] Klammer fehlt in A und K.
. – Oder
ß. in dem Fehlen eines Führers zufolge:
b
K: Führers, der
Eifersucht der um die Führerschaft Konkurrierenden oder: Streben der Beherrschten nach Minimisierung der Herrschaft einzelner. Aus einer Mischung dieser Gründe ist sie
c
K: er
in den meisten Revolutionen aufgetreten, sowohl als „Rat“ der Offiziere oder auch der Soldaten revoltierender Truppen, wie als Wohlfahrtsausschuß oder Ausschuß von „Volksbeauftragten“. In
d
K: „Volksbeauftragten“; in
der normalen Friedensverwaltung hat fast immer das letztgenannte Motiv: die Abneigung gegen den einzelnen „starken Mann“, für die Kollegialität leitender [711]Behörden [A 164]entschieden: so in der Schweiz und z. B. in der neuen badischen Verfassung.
a
[711]K: Verfassung;
(Träger dieser Abneigung waren diesmal
c
K: regelmäßig
die Sozialisten, welche die für die Sozialisierung unbedingt erforderliche straffe Einheitlichkeit der Verwaltung aus
d
K: der
Besorgnis vor dem „Wahlmonarchen“ opferten. Dafür war insbesondere die führerfeindliche Empfindungsweise des (Gewerkschafts-, Partei-, Stadtkreis-)S. 558Beamtentums in der Partei maßgebend)
b
Klammern fehlen in K.
. – Oder
γ. in dem ständischen „Honoratioren“-Charakter der für die Besetzung der Leitung ausschlaggebenden und ihren Besitz monopolisierenden Schicht, also:
e
Doppelpunkt fehlt in K.
als Produkt ständisch-aristokratischer Herrschaft. Jede ständisch privilegierte Schicht fürchtet das
f
K: dies
auf emotionale Massenhingabe gestützte Führertum mindestens ebenso stark wie die führerfeindliche Demokratie. Die Senatsherrschaft und die faktischen Versuche, durch geschlossene Ratskörperschaften zu regieren, gehören dahin, ebenso die venezianische und ihr ähnliche Verfassungen. – Oder
δ. in dem Kampf des Fürstentums gegen die zunehmende Expropriation
g
K: Entfernung
durch das fachgeschulte Beamtentum. Die moderne Verwaltungsorganisation beginnt in der obersten Leitung in den okzidentalen Staaten (und übrigens ähnlich auch in den für die dortige Entwicklung vorbildlichen Patrimonialstaaten des Orients: China, Persien, Khalifenreich, osmanisches Reich) durchweg mit kollegialen Behörden. Der Fürst scheut nicht nur die Machtstellung einzelner, sondern hofft vor allem:
h
K: allem,
durch das System der Voten und Gegenvoten in einem Kollegium die Entscheidung selbst in der Hand und, da
i
K: und dafür, obwohl
er zunehmend Dilettant wird, die nötige
j
Wort fehlt in K.
Übersicht über die Verwaltung zu behalten, besser als bei Abdankung zugunsten der Machtstellung von Einzelbeamten. (Die Funktion der höchsten Behörden war zunächst ein Mittelding zwischen beratenden und verfügenden Kollegien; nur die besonders irrational wirkende Eigenmacht des Fürsten in der Finanzgebarung wurde – so in der Reform des Kaisers
k
A, K: Kaiser
Max – von den Fachbeamten sofort gebrochen, und hier mußte der Fürst aus zwingenden Gründen nachgeben.) – Oder
ε. in dem Wunsch, spezialistische Fachorientierung und auseinandergehende Interessen sachlicher oder persönlicher Art durch kollegiale Beratung auszugleiS. 559 chen, also: Kompromisse zu ermöglichen. So namentlich in der Leitung der Gemeindeverwaltung, welche einerseits lokal übersehbare und stark technische Probleme vor sich sieht, andrerseits und namentlich aber ihrer Natur nach sehr stark auf Kompromissen von materiellen Interessenten zu beruhen pflegt, – so lange wenigstens, als die Massen sich die Herrschaft der durch Besitz und Schulung privilegierten Schichten gefallen lassen. – Die Kollegialität der Ministerien hat technisch ähnliche Gründe: wo sie
l
In K folgt: völlig
fehlt, wie z. B. in Rußland und (weniger ausgeprägt)
m
Passage fehlt in K.
im deutschen Reich des alten Regimes, war eine effektive Solidarität der Regierungsstellen nie herzustellen, sondern nur der erbittertste Satrapenkampf der Ressorts zu beobachten. –
Die Gründe unter α, γ, δ sind rein historischen Charakters. Die moderne Entwicklung der bureaukratischen Herrschaft hat in Massenverbänden – einerlei ob [712]Staaten oder Großstädten – überall zu einer Schwächung der Kollegialität in der effektiven Leitung geführt. Denn die Kollegialität vermindert unvermeidlich 1. die Promptheit der Entschlüsse, – 2. die Einheitlichkeit der Führung, – 3. die eindeutige Verantwortlichkeit des einzelnen, – 4. die Rücksichtslosigkeit nach außen und die Aufrechterhaltung der Disziplin im Innern. – Überall ist daher – auch aus s. Z. zu erörternden ökonomischen und technologischen Gründen – in Massenstaaten mit Beteiligung an der großen Politik
n
[712]In K folgt ein Gedankenstrich.
die Kollegialität, wo sie erhalten blieb, abgeschwächt worden zugunsten der prominenten Stellung des politischen Führers (leader, Ministerpräsident). Ähnlich
o
K: Ministerpräsident), ähnlich
wie übrigens auch in fast allen großen patrimonialistischen Verbänden,
p
K: Gebilden
gerade den streng sultanistischen,
q
K: patriarchalen
stets wieder das Bedürfnis nach einer führenden Persönlichkeit (Großvesier) neben dem Fürsten gesiegt hat, soweit nicht die „Günstlings“-Wirtschaft Ersatz dafür schuf. Eine Person sollte verantwortlich sein. Der Fürst aber war es legal nicht.
r
Passage fehlt in K.
2. Die Kollegialität der ausführenden Behörden bezweckte, die Sachlichkeit und, vor allem, Integrität der Verwaltung zu stützen und in diesem Interesse
s
K: diesen unteressen [statt: Interessen]
die Macht einzelner zu schwächen. Sie ist aus den gleichen Gründen wie in der Leitung fast überall der technischen Überlegenheit der Monokratie gewichen (so in Preußen in den „Regierungen“).
[K 127]3. Die Kollegialität nur beratender Körperschaften hat zu allen Zeiten bestanden S. 560 und wird wohl zu allen Zeiten bestehen. Entwicklungsgeschichtlich sehr wichtig (wie an seinem Ort zu erwähnen):
t
Doppelpunkt fehlt in K.
– besonders in jenen Fällen, wo die „Beratung“ des Magistrats oder Fürsten tatsächlich nach der Machtlage eine „maßgebliche“ war, – bedarf
u
K: war – bedürfen
sie der Erörterung in dieser Kasuistik nicht. –
Unter Kollegialität ist hier stets Kollegialität der Herrschaft verstanden, – also von Behörden, welche entweder selbst verwalten oder die Verwaltung un[A 165]mittelbar (beratend) beeinflussen. Das Verhalten von ständischen oder parlamentarischen Versammlungen gehört, wie im Text angedeutet, noch
a
Passage fehlt in K.
nicht hierher.
Die Kollegialität hat geschichtlich den Begriff der „Behörde“ erst voll zur
b
K: zu
Entfaltung gebracht, weil sie stets mit Trennung des
c
K: von
„Bureau“ vom
d
K: und
„Haushalt“ (der Mitglieder), behördlichen vom privaten
e
K: behördlichem und privatem lies: des behördlichen vom privaten
Beamtenstab, Verwaltungsmitteln
f
Lies: der Verwaltungsmittel
vom Privatvermögen verbunden war. Es ist eben deshalb kein Zufall, daß die moderne Verwaltungsgeschichte des Okzidents ganz ebenso mit der Entwicklung von Kollegialbehörden von Fachbeamten einsetzt wie jede dauernde Ordnung patrimonialer, ständischer, feudaler oder anderer traditionaler politischer Verbände es – in anderer Art – auch tat. Nur kollegiale, eventuell solidarisch zusammenstehende Beamtenkörperschaften konnten insbesondre den [713]zum „Dilettanten“ werdenden Fürsten des Okzidents allmählich politisch expropriieren. Bei Einzelbeamten würde die persönliche Obödienz
g
[713]K: Obedienz
die unumgängliche Zähigkeit des Widerstandes gegen irrationale Anweisungen des Fürsten, ceteris paribus, weit leichter überwunden haben. Nach dem als unabwendbar erkannten Übergang zur Fachbeamtenwirtschaft hat dann der Fürst regelmäßig das beratende Kollegialsystem (Staatsratssystem) mit Voten und Gegenvoten auszubauen gesucht, um, obwohl Dilettant, doch Herr zu bleiben. Erst nach dem endgültigen und unwiderruflichen Siege des rationalen Fachbeamtentums trat – insbesondre den Parlamenten gegenüber (s. später) – das S. 561 Bedürfnis nach monokratisch (durch Ministerpräsidenten) geleiteter Solidarität der höchsten Kollegien, gedeckt durch den Fürsten und ihn deckend, und damit die allgemeine Tendenz zur Monokratie und also: Bureaukratie in der Verwaltung, siegreich auf.
1.
h
Ziffer fehlt in K.
Man kann sich die Bedeutung der Kollegialität an der Wiege der modernen Verwaltung besonders leicht an dem Kampf der von Kaiser Maximilian in höchster Not (Türkengefahr) geschaffenen Finanzbehörden mit seiner Gepflogenheit, über den Kopf der Beamten und ad hoc nach Laune Anweisungen und Pfandurkunden herzugeben, klar machen. Am Finanzproblem begann die Expropriation des Fürsten, der hier zuerst politischer Nichtfachmann (Dilettant) wurde. Zuerst in der italienischen Signorie
i
K: Signorin
mit ihrem kaufmännisch geordneten Rechnungswesen, dann in den burgundisch-französischen, dann in den deutschen Kontinentalstaaten, selbständig davon bei den Normannen
j
K: Normanen
in Sizilien und England (Exchequer). Im Orient haben die Divane
k
K: Divana
, in China die Yamen, in Japan das Bakufu
l
A: Bukufu ; K: Bekifu
usw., eine entspreS. 562chende, nur
m
A, K: nur,
– in Ermangelung von rational geschulten Fachbeamten und also angewiesen auf die empirischen Kenntnisse „alter“ Beamter – nicht zur Bureaukratisierung führende
n
A: Beamter, nicht zur Bureaukratisierung führende ; K: Beamter, entsprechende
Rolle gespielt, in Rom: der Senat.
2. Die Kollegialität hat für die Trennung von privatem Haushalt und Amtsverwaltung eine ähnliche Rolle gespielt wie die voluntaristischen großen Handelsgesellschaften für die Trennung von Haushalt und Erwerbsbetrieb, Vermögen und Kapital.
§ 16.
o
§-Zeichen und -Ziffer fehlen in K.
Die Herrengewalt kann ferner abgemildert werden:
3. durch spezifizierte Gewaltenteilung: Übertragung spezifisch verschiedener, im Legalitätsfall (konstitutionelle Gewaltenteilung) rational bestimmter „Funktionen“ als Herrengewalten auf verschiedene Inhaber, derart, daß nur durch ein Kompromiß zwischen ihnen in Angele[714]genheiten, welche mehrere von ihnen angehen, Anordnungen legitim zustande kommen.
1. „Spezifizierte“ Gewaltenteilung bedeutet im Gegensatz zur „ständischen“: daß die Herrengewalten je nach ihrem sachlichen Charakter unter verschiedene Macht- (oder Kontroll-)Inhaber „verfassungsmäßig“ (nicht notwendig: im Sinn der gesatzten
p
[714]K: gesetzten
und geschriebenen Verfassung) verteilt sind. Derart entweder, daß Verfügungen verschiedener Art nur durch verschiedene oder daß Ver[K 128]fügungen gleicher Art nur durch Zusammenwirken (also: ein nicht formal erzeugbares Kompromiß) mehrerer Machthaber legitim geschaffen werden können. Geteilt sind aber auch hier nicht:
q
Doppelpunkt fehlt in K.
„Kompetenzen“, sondern:
r
Doppelpunkt fehlt in K.
die Herrenrechte selbst. [A 166]
S. 5632. Spezifizierte Gewaltenteilung ist nichts unbedingt Modernes. Die Scheidung
a
K: Beziehung
zwischen selbständiger politischer und selbständiger hierokratischer Gewalt – statt Cäsaropapismus oder Theokratie – gehört hierher. Nicht minder kann man die spezifizierten Kompetenzen der römischen Magistraturen als eine Art der „Gewaltenteilung“ auffassen. Ebenso die spezifizierten Charismata des Lamaismus. Ebenso die weitgehend selbständige Stellung der chinesischen (konfuzianischen) Hanlin-Akademie und der „Zensoren“
b
K: das „Beharren“
gegenüber dem Monarchen. Ebenso die schon in Patrimonialstaaten, ebenso aber im römischen Prinzipat, übliche Trennung der Justiz- und Finanz- (Zivil-)
c
In K folgt ein Gedankenstrich.
von der Militärgewalt in den Unterstaffeln. Und
d
K: Unterstaffeln und
letztlich natürlich überhaupt jede Kompetenzverteilung. Nur verliert der Begriff der „Gewaltenteilung“ dann jede Präzision. Er ist zweckmäßigerweise auf die Teilung der höchsten Herrengewalt selbst zu beschränken. Tut man das, dann ist die rationale, durch Satzung (Konstitution) begründete Form der Gewaltenteilung: die konstitutionelle, durchaus modern. Jedes Budget kann im nicht parlamentarischen, sondern „konstitutionellen“ Staat nur durch Kompromiß der legalen Autoritäten (Krone und – eine oder mehrere – Repräsentantenkammern) zustande kommen. S. 564Geschichtlich ist der Zustand in Europa aus
e
K: und
der ständischen Gewaltenteilung entwickelt, theoretisch in England
f
In K folgt: und
durch Montesquieu, dann Burke, begründet. Weiter rückwärts ist die Gewaltenteilung aus der Appropriation der Herrengewalten und Verwaltungsmittel an Privilegierte und aus den steigenden regulären ökonomisch-sozial bedingten (Verwaltungs-)
g
Klammern fehlen in K.
und irregulären
h
In K folgt ein Komma.
(vor allem durch Krieg bedingten)
i
Klammern fehlen in K.
Finanzbedürfnissen erwachsen, denen der Herr ohne Zustimmung der Privilegierten nicht abhelfen konnte, aber – oft nach deren eigener Ansicht und Antrag – abhelfen sollte. Dafür war das ständische Kompromiß nötig, aus dem geschichtlich das Budgetkompromiß und die Satzungskompromisse – die keineswegs schon der ständischen Gewaltenteilung in dem Sinn zugehören, wie der konstitutionellen – erwachsen sind.
3. Konstitutionelle Gewaltenteilung ist ein spezifisch labiles Gebilde. Die wirkliche Herrschaftsstruktur bestimmt sich nach der Beantwortung der Frage: was [715]geschehen würde, wenn ein satzungsgemäß unentbehrliches Kompromiß (z. B. über das Budget) nicht zustande käme. Ein budgetlos regierender König von England würde dann (heute) seine Krone riskieren, ein budgetlos regierender preußischer König nicht, im vorrevolutionären deutschen Reich wären die dynastischen Gewalten ausschlaggebend gewesen
j
[715]K: wieder aufgetaucht
.
§ 17.
k
§-Zeichen und -Ziffer fehlen in K.
Beziehungen zur Wirtschaft. 1. Die (rationale Leistungs-) Kollegialität von legalen Behörden kann die Sachlichkeit und persönliche Unbeeinflußtheit der Verfügungen steigern und dadurch die Bedingungen der Existenz rationaler Wirtschaft günstig
l
K: günstiger
gestalten, auch wo die S. 565 Hemmung der Präzision des Funktionierenden
m
K: Funktionierendes
negativ ins Gewicht fällt. Die ganz großen kapitalistischen Gewalthaber der Gegenwart ebenso wie diejenigen der Vergangenheit bevorzugen aber im politischen wie im Partei- wie im Leben aller Verbände, die für sie wichtig sind, eben deshalb die Monokratie als die (in ihrem Sinn) „diskretere“
n
K: „diskretore“
, persönlich zugänglichere und leichter für die Interessen der Mächtigen zu gewinnende Form der Justiz und Verwaltung, und auch nach deutschen Erfahrungen mit Recht. – Die Kassationskollegialität und die aus irrationalen Appropriationen der
o
A, K: oder
Macht eines traditionalen Verwaltungsstabes entstandenen kollegialen Behörden können umgekehrt irrational wirken. Die im Beginn der Entwicklung des Fachbeamtentums stehende Kollegialität der Finanzbehörden hat im ganzen wohl zweifellos die (formale) Rationalisierung der Wirtschaft begünstigt.
Der monokratische amerikanische Partei-Boß, nicht die oft kollegiale, offizielle Parteiverwaltung ist dem interessierten Parteimäzenaten „gut“. Deshalb ist er unentbehrlich. In Deutschland haben große Teile der sog. „Schwerindustrie“ die Herrschaft der Bureaukratie gestützt und nicht den (in Deutschland bisher kollegial verwalteten) Parlamentarismus: aus dem gleichen Grunde.
p
Passage fehlt in K.
2. Die Gewaltenteilung pflegt, da sie, wie jede Appropriation, feste, wenn auch noch nicht rationale, Zuständigkeiten schafft und dadurch ein Moment der „Berechenbarkeit“ in das Funktionieren des Behördenapparats trägt, der (formalen) Rationalisierung der Wirtschaft günstig zu sein. Die auf Aufhebung der Gewaltenteilung gerichteten Bestrebungen (Räterepublik, Konvents- und Wohlfahrtsaus[A 167]schußregierungen) sind durchweg auf (mehr oder minder) materialrationale [716]S. 566Umgestaltung der Wirtschaft eingestellt und wirken dementsprechend
a
[716]K: entsprechend
der formalen Rationalität entgegen.
[K 129]Alle Einzelheiten gehören in die Spezialerörterungen.
8. Parteien.
§ 18.
b
In K Blockade statt Ziffer.
Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen
c
K: Vergesellschaften
mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung von sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden. Sie können ephemere oder auf Dauer berechnete Vergesellschaftungen sein, in Verbänden jeder Art auftreten
d
Wort fehlt in K.
und als Verbände jeder Form
e
K: Herrschaftsformen
: charismatische Gefolgschaften, traditionale Dienerschaften, rationale (zweck-
f
Trennstrich fehlt in K.
oder wertrationale, „weltanschauungsmäßige“) Anhängerschaften[,] entstehen. Sie können mehr an persönlichen Interessen oder an sachlichen Zielen orientiert sein. Praktisch können sie insbesondere offiziell oder effektiv ausschließlich
g
K: entstehen, immer mehr auf persönliche Interessen oder auf sachliche Ziele
: nur auf Erlangung der Macht für den Führer und Besetzung der Stellen des Verwaltungsstabes durch ihren Stab
h
K: ihre Mitglieder
gerichtet sein
i
Wort fehlt in K.
(Patronage-Partei). Oder sie können
j
K: (Patronage-Partei) oder
vorwiegend und bewußt im Interesse von Ständen oder Klassen
k
Zu ergänzen wäre: agieren
(ständische bzw. Klassen-Partei) oder an konkreten sachlichen Zwecken oder an abstrakten Prinzipien (Weltanschauungs-Partei) orientiert sein. Die Eroberung der Stellen des Verwaltungsstabes für ihre Mitglieder pflegt aber mindestens Nebenzweck, die sachlichen „Programme“ nicht selten nur Mittel der Werbung der Außenstehenden als Teilnehmer zu sein.
Parteien sind begrifflich nur innerhalb eines Verbandes möglich, dessen Leitung sie beeinflussen oder erobern wollen; jedoch sind interverbändliche
l
K: interverbändische
Partei-Kartelle möglich und nicht selten.
S. 567Parteien können alle Mittel zur Erlangung der Macht anwenden. Da wo die Leitung
m
K: Leistung
durch (formal) freie Wahl besetzt wird und Satzungen [717]durch Abstimmung geschaffen werden, sind sie primär Organisationen für die Werbung von Wahlstimmen und bei
n
[717]Wort fehlt in K.
Abstimmungen vorgesehener
o
K: bestimmter
Richtung legale Parteien
p
K: (legale Partei)
. Legale Parteien bedeuten infolge ihrer prinzipiell voluntaristischen (auf freier Werbung
q
K: Wertung
ruhenden) Grundlage praktisch stets: daß der Betrieb der Politik Interessentenbetrieb
r
K: Interessenbetrieb
ist (wobei hier der Gedanke an „ökonomische“ Interessenten noch ganz beiseite bleibt: es handelt sich um politische, also ideologisch oder an der Macht als solcher, orientierte
s
K: orientierten
Interessenten). Das heißt: daß er in den Händen
a) von Parteileitern und Parteistäben liegt, –
t
In K folgt: neben
denen
b) aktive Parteimitglieder meist nur als Akklamanten
u
K: Akklamente
, unter Umständen als Kontroll-, Diskussions-, Remonstrations-, Parteiresolutions-Instanzen
v
A, K: Parteirevolutions-Instanzen
zur Seite treten, – während
c) die nicht aktiv mit vergesellschafteten Massen (der Wähler und Abstimmenden) nur Werbeobjekt für Zeiten der Wahl oder Abstimmung sind (passive „Mitläufer“), deren Stimmung nur in Betracht kommt als Orientierungsmittel für die Werbearbeit des Parteistabes in Fällen aktuellen Machtkampfes.
Regelmäßig (nicht immer) verborgen bleiben
d) die Parteimäzenaten.
w
Passage fehlt in K; Durchschuß fehlt in A und K.
Andre als formal-legal
x
K: formalistisch-legal
organisierte Parteien im formal-legalen Verband können primär vor allem sein
a) charismatische Parteien: Zwist über die charismatische Qualität des Herren: über den charismatisch „richtigen“ Herrn (Form: Schisma);
b) traditionalistische Parteien: Zwist über die Art der Ausübung der traditionalen Gewalt in der Sphäre der freien Willkür und Gnade S. 568 des Herren (Form: Obstruktion oder offene Revolte gegen „Neuerungen“);
y
A, K: „Neuerungen“).
[A 168]c) Glaubensparteien, regelmäßig, aber nicht unvermeidlich, mit a identisch: Zwist über Weltanschauungs- oder Glaubens-Inhalte (Form: Häresie, die auch bei rationalen Parteien – Sozialismus – vorkommen kann);
[718]d) reine Appropriations-Parteien: Zwist mit dem Herrn und dessen Verwaltungsstab über die Art der Besetzung der Verwaltungsstäbe, sehr oft (aber natürlich nicht notwendig) mit b identisch.
Der Organisation nach können Parteien den gleichen Typen angehören wie alle andren Verbände, also charismatisch-plebiszitär (Glauben an den
a
[718]K: der
Führer) oder
b
Hier endet K.
N13
Zusatz in MWG digital: D.h. nach „oder“ endet die Fahne K 129.