[79]Editorischer Bericht
I. Zur Entstehung
Wie in Band I/24 der Max Weber-Gesamtausgabe dargelegt, wollte Max Weber seinen Hauptbeitrag zu dem 1914 in Grundriß der Sozialökonomik umbenannten Sammelwerk, das ursprünglich den Titel Handbuch der politischen Ökonomie trug, im Frühjahr 1915 veröffentlichen.
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Um diesen Termin zu erreichen, hätte sein Manuskript im Herbst 1914 druckfertig sein müssen. Dieses Manuskript, oder besser: diese Manuskripte, hatte er unter dem Titel „Wirtschaft und Gesellschaft“, dann unter dem Titel „Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte“ seit 1910 entwickelt. Sie waren ihm immer umfänglicher gediehen. Im Sommer 1914 hatte er sie noch nicht in eine Fassung gebracht, die ihn befriedigt hätte.[79]Dazu Dokument Nr. 4, Vorwort zu „Grundriß der Sozialökonomik“, in: MWG I/24, S. 167. Weber wollte neben diesem Beitrag für Abteilung III des Grundrisses noch weitere Beiträge, insbesondere in Abteilung IX, veröffentlichen. Diese Abteilung wurde erst nach Webers Tod von Emil Lederer neu organisiert. Dazu Schluchter, Entstehungsgeschichte, ebd., S. 45 f.
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Der Ausbruch des Krieges verhinderte zunächst die Weiterarbeit an diesem Projekt. Dazu Dokument Nr. 9, Bemerkungen und Korrekturen zum Rundschreiben des Verlags über Separatausgaben von Beiträgen zum „Handbuch der Sozialökonomie“. Januar 1914, in: MWG I/24, S. 193.
In der Einleitung ist bereits ausgeführt,
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daß Max Weber sich während der Kriegszeit zwar gedanklich mit seinem Hauptbeitrag für das Sammelwerk beschäftigte, ihn aber textlich vermutlich noch nicht für die Veröffentlichung neu faßte. Wir haben jedenfalls kein Zeugnis, in dem von einer Niederschrift der Neufassung die Rede ist. Zwar könnte er insbesondere während seines Probesemesters im Sommer 1918 in Wien, bei dem er der Vorlesung sein „Buch für den Grundriß“ zugrunde legte,Oben, S. 5–18.
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mit dieser Neufassung begonnen haben. Aber Genaueres wissen wir darüber nicht. Anders jedenfalls als die gleichfalls vor dem Krieg entworfenen Skizzen für eine Wirtschaftsethik der Weltreligionen, die er während des Krieges intensiv förderte und, ausgereift, kontinuierlich publizierte, blieb der Grundrißbeitrag unveröffentlicht. Da Weber offensichtlich früh zu der Auffassung gelangt war, er könne ihn in der Fassung von 1914 nicht publizieren, sondern müsse ihn gründlich umgestalten, wies er alle Anfragen seines Verlegers Paul Siebeck, ob denn nicht bald gedruckt [80]werden könne, in der Zeit vom August 1914 bis zum Ende des Krieges mit mehr oder weniger stichhaltigen Argumenten zurück. Erst in einem Brief vom 10. Juni 1919 kam dann die für den Verleger erlösende Mitteilung,Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 26. November 1917, MWG II/9, S. 821.
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der Druck könne demnächst beginnen. So schreibt Max Weber unter diesem Datum noch aus Heidelberg an Paul Siebeck: „Verehrter Freund! Ich übersiedele nun nach München (Pension Gartenheim, Ludwigstraße neben der Ludwigskirche), wo ich am 21/VI eintreffe. Ich schreibe von dort über die Mscr.[,] die ich Ihnen zusenden werde: 1. Wirtschaftsethik (für die S.A.) [gemeint sind die Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie, W.S.][,] 2. Anfang von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ (G.d.S.Ö.) und die in ca 6 Wochen in Ihrer Hand sind.“[80]Erlösend, denn Paul Siebeck hatte lange auf Webers Manuskript warten und dabei sehr viel Geduld aufbringen müssen. Erlösend aber auch deshalb, weil die im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik veröffentlichten Aufsätze zur Wirtschaftsethik der Weltreligionen für den Neudruck in Buchform noch im Bleisatz standen, was dem Verlag erhebliche Kosten verursachte. Zudem wurde die wirtschaftliche Lage des Verlags immer schwieriger. Vor allem die Papierversorgung entwickelte sich zum Problem. Paul Siebeck drängte deshalb in der Folge immer wieder darauf, die zu druckenden Manuskripte kontinuierlich zu liefern. Am 5. März 1920 entschloß er sich zu einem Brandbrief an den „hochverehrten Freund“. Die Lage auf dem Papiermarkt werde immer schwieriger, und er müsse darauf sehen „daß ich die bei mir lagernden Papiere möglichst rasch verwende. Zu den Papieren, die ich schon längere Zeit auf Lager habe, gehört einmal das für den GdS bestellte und auch das Papier für Ihre ,Gesammelten Aufsätze‘. Ich verkenne durchaus nicht, daß Sie mit den Lieferungen der Manuscripte Ihr Möglichstes tun, aber wenn wir an dem GdS nicht bald weiterdrucken können, so muß ich, so leid es mir tut, das für den GdS bestimmte Papier anderweitig verwenden. Sie können mir glauben, daß ich mich zu diesem Briefe nur sehr schwer entschlossen habe, aber die große Notlage, in der wir uns mit der Papierbeschaffung befinden, hat mich die Bedenken, die ich gegen einen solchen Brief habe, überwinden lassen.“ Brief Paul Siebecks an Max Weber vom 5. März 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 10. Juni 1919, MWG II/10, S. 636.
Die angekündigten 6 Wochen waren längst verstrichen, ohne daß Weber ein Manuskript eingeliefert hätte. Am 22. August schließlich, also nach ca. 10 Wochen, teilt er Paul Siebeck mit, „große klimatische Akklimatisationsschwierigkeiten“ in München hätten ihn daran gehindert, die „Mscr.[-]Anfänge“ wie versprochen zu schicken.
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Denn die Arbeit sei erst gar nicht in Gang gekommen und gehe auch jetzt nur langsam voran.Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 22. August 1919, MWG II/10, S. 734.
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Aber er wolle sich beeilen. [81]Siebeck bekomme die Anfänge „baldigst! Ich tue nichts Andres“,Am 28. Juni hatte Max Weber an Marianne Weber geschrieben: „Mit dem ,Arbeiten‘ geht es sehr mäßig: 1–2 Stunden am Tag. Man ist erstaunlich zerschlagen, der Kopf in übler Verfassung. Aber es wird schon gehen und die langsame ‚Eingewöhnung‘ ist wohl der einzige Weg, es wieder zu können [bezieht sich auf die Vorlesung, die am 24. Juni begonnen hatte, W. S.]. Ich nehme jetzt die ,Protestant[ische] Ethik‘ vor, zur Vorbereitung für den Druck. Dann: die ‚Wirtschaftsethik‘. Nebenher die Soziologie, die ja (die Einleitung) = dem Kolleg ist. Abwarten, wie es geht! Ich bin halt nun einmal [81]ein Mann der Feder, nicht des Katheders. Aber was sein muß, muß sein.“ Brief Max Webers an Marianne Weber vom 28. Juni 1919, MWG II/10, S. 667.
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heißt es weiter in diesem Brief. Es dauerte dann aber noch einmal mehr als vier Wochen, bis der Verlag das Manuskript für die ersten Seiten der „Soziologie“ tatsächlich vorliegen hatte.Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 22. August 1919, MWG II/10, S. 734.
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So heißt es am 25. September: „Verehrter Freund, Ihrem Wunsch entsprechend schicke ich hier den Anfang des Mscr. ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘“. Dieser Anfang trifft dann auch wenig später beim Verlag ein. In einer internen Verlagsmitteilung an Paul Siebeck ist festgehalten: „von Max Weber heute der Anfang seines Manuskripts zum GdS eingetroffen“.Am 11. September hatte Weber im Zusammenhang mit der Übersendung des Anfangs der Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie – „Umarbeitung des ‚Geist des Kapitalismus‘ als des ersten, an die Spitze zu stellenden, Aufsatzes“ – mitgeteilt: „Von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ (GSÖ) könnte ich auch den Anfang schicken, aber die Fortsetzung muß unbedingt noch durchredigiert werden.“ Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 11. September 1919, MWG II/10 S. 771. Vgl. auch den Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 21. September 1919: „Das gewünschte Mscr. ,Wirtschaft und Gesellschaft‘, 1. Lieferung, sende ich von München; es bedarf nochmaliger genauer Durchsicht.“ Ebd., S. 786.
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Am 2. Oktober geht die Nachricht an die Geschäftsstelle in Berlin.Brief des Verlags an Herrn Verlagsbuchhändler D. Dr. Paul Siebeck, zr. Zt. Kuranstalt Schloss Hornegg bei Gundeisheim a.N., Staatsbibliothek zu Berlin, Nl. 488 (Archiv des Verlages Mohr Siebeck). Die Anmerkung Paul Siebecks stammt vom 2. Oktober. Im Verlag war es inzwischen üblich, interne Schriftstücke mit einer Randspalte zu versehen, in die der Senior seine Bemerkungen zum laufenden Geschäftsbetrieb eintragen konnte. Dies tat er denn auch regelmäßig.
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In einem Brief des Verlags an Max Weber vom 3. Oktober 1919 wird ihm bestätigt, die „ersten 48 Manuskriptblätter zu Abteilung 3 des Grundrisses der Sozialökonomik“ lägen dem Verlag vor, und „Herr Dr. Paul Siebeck und Herr Dr. Oskar Siebeck in Berlin [seien] sofort von dem Eintreffen des Manuskriptes“ unterrichtet worden.Brief des Verlags vom 2. Oktober 1919 an die Geschäftsstelle in Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin, Nl. 488 (Archiv des Verlages Mohr Siebeck).
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Paul Siebeck, der sich auf die Position des Seniorchefs zurückgezogen und seinen Söhnen Oskar und Werner das Alltagsgeschäft übertragen hatte, aber die Korrespondenz mit Max Weber nicht aus der Hand geben wollte,Brief des Verlags an Max Weber vom 3. Oktober 1919, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Paul Siebeck befand sich zu diesem Zeitpunkt in Kur, Oskar und Werner Siebeck hielten sich in Berlin auf. Die Korrespondenz führten, wenn die Chefs nicht anwesend waren oder aus anderen Gründen nicht konnten, der Prokurist R[ichard] Wille und R[ichard] Pflug.
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merkte an: „Erfreulich – aber die Korrekturen!“ [82]Er ahnte aus leidvoller Erfahrung, was da kommen werde.Bezeichnend ist ein Vorgang aus dem April 1920, ausgelöst durch das Angebot Max Webers, in Zukunft die Korrespondenz mit den Söhnen zu führen, um Paul Siebeck angesichts seiner angegriffenen Gesundheit zu entlasten. Siebeck antwortete daraufhin dem „hochverehrten Freund“: „Ich freue mich über jeden Brief von Ihnen [82]und würde es schmerzlich bedauern, wenn Ihre Briefe nicht mehr durch meine Hände gingen. Bin ich einmal nicht frei genug, um mich mit der Beantwortung geschäftlicher Fragen zu befassen, so kann ich ja immer meinen Sohn Werner (Tübingen) damit betrauen. Also schreiben Sie, bitte, ruhig hierher. Ihre opera werden ja hier gedruckt.“ Brief Paul Siebecks an Max Weber vom 29. April 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Die Alternative wäre gewesen, die Korrespondenz mit Oskar Siebeck in Berlin zu führen. Weber schrieb weiterhin nach Tübingen.
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Doch die Freude überwog. Paul Siebeck hatte wohl die komplizierte Drucklegung der beiden Aufsätze „Die protestantische Ethik und der ,Geist‘ des Kapitalismus“ in den Jahren 1904 und 1905 in Erinnerung. Dazu der Editorische Bericht zum zweiten Aufsatz der „Protestantischen Ethik“ in: MWG I/9.
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Oskar Siebeck, der die Dependance des Verlags in Berlin leitete, stimmte wenig später ein in die väterliche Freude. „Daß Herr Professor Max Weber den Anfang seines Manuskriptes ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ abgeliefert hat, ist mir eine schöne Sonntagsfreude“, notierte er am 4. Oktober in seinem Wochenbericht. Wochenbericht vom 4. Oktober 1919, Staatsbibliothek zu Berlin, Nl. 488 (Archiv des Verlages Mohr Siebeck), A 389, Siebeck, 4. Okt. 1919.
Die 48 Manuskriptseiten wurden von der Druckerei offensichtlich schnell gesetzt
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und ergaben nicht ganz zwei Bogen, also etwa 30 Seiten. In dem Brief von Paul Siebeck an Max Weber vom 21. Oktober heißt es: „nachdem der Anfang Ihrer ,Soziologie‘ der Druckerei übergeben ist, möchte ich mir die höfliche Anfrage erlauben, ob Sie damit einverstanden sind, wenn wir nunmehr einen Vertrag über das Buch abschließen.“ VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Zu den Phasen des Druckvorgangs und zum Begriff „Reindruck“, unten, S. 83 ff.
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Am 13. Dezember 1919 teilte Werner Siebeck dies Max Weber mit und fragte an, ob er nicht das weitere Manuskript „vielleicht im Voraus zur Verfügung stellen“ könne, um die noch leeren eineinhalb Seiten zu füllen, „damit der Bogen nach Erledigung der Korrekturen auch gedruckt werden kann.“ Ein Bogen umfaßt 16 Druckseiten.
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Dazu mußte Weber den Beginn von Kapitel II liefern. Aus der weiteren Verlagskorrespondenz geht hervor, daß am 30. Januar 1920 der 1. Bogen nach erfolgter Korrektur Weber erneut vorgelegt wurde. Bereits vor dem 9. Januar 1920 hatte Weber den Verlag angewiesen, die „Vorbemerkung“ zu Kapitel I nicht vor, sondern hinter die Überschrift zu setzen. Denn es handle sich um eine „Vorbemerkung“ zum Kapitel, nicht zum ganzen Buch. Dies bezog sich bereits auf die 2. oder eine spätere Korrektur. Brief von Werner Siebeck an Max Weber vom 13. Dezember 1919, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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Am 11. Februar 1920 schickte der Verlag den korrigierten 2. Bogen an Weber, so daß im Februar die Korrektur der [83]„Soziologischen Grundbegriffe“ abgeschlossen gewesen sein dürfte und der „Reindruck“ beginnen konnte, unter Einschluß des Beginns von Kapitel II. Notiz Max Webers an den Verlag, vor dem 9. Januar 1920, MWG II/10, S. 881, in der es heißt: „Nachträglich frage ich mich: ob die ,Vorbemerkung[‘] zu Kap. I nicht richtiger hinter der Kapitelüberschrift stünde. Da stand sie im Mscr. (ohne den erst von mir wieder in der 1. Korrektur beigefügten Zusatz ,zu Kap. I‘ )“.
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[83]Briefe des Verlags an Max Weber vom 30. Januar und 11. Februar 1920, VA Mohr/ Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Im ersten Verlagsbrief heißt es: „[…] den ersten Bogen Ihrer Abteilung des Grundrisses der Sozialökonomik habe ich durch meinen Korrektor nochmals durchlesen lassen. Dabei wurden einige Stellen korrigiert, die noch Ihrer Kontrolle bedürfen. Ich gestatte mir daher, Ihnen Bogen 1 anbei nochmals vorzulegen, ehe der Bogen gedruckt wird.“ Im zweiten Verlagsbrief heißt es: „Den zweiten Bogen des Grundrisses gestatte ich mir Ihnen anbei mit der Bitte zu übersenden, Sie möchten die darin angebrachten Änderungen meines Korrektors freundlichst nachprüfen und mir den Bogen sodann mit Ihren definitiven Vorschriften freundlichst wieder zugehen lassen.“ Am 26. April 1920 heißt es allerdings in einem Brief an Heinrich Rickert, er, Weber, habe noch keine Reindrucke in Händen. Nach dem Inhalt des Briefes muß sich diese Aussage auf die „Soziologischen Grundbegriffe“ beziehen. Brief Max Webers an Heinrich Rickert vom 26. April 1920, MWG II/10, S. 1040. Tatsächlich erbittet Weber am selben Tag von Paul Siebeck die Bogen 1 und 2, also die ersten 32 Seiten der Neufassung, möglichst in Gestalt des Reindrucks: „Nun bitte ich nur nochmal um Zustellung von entweder a) Korrekturen von Bogen 1 und 2 (falls vorhanden), oder b) von Reindrucken (Aushängebogen) von Bogen 1 und 2 (in Anrechnung auf die Zahl meiner Frei-Exemplare). Ich brauche sie, wenn möglich, für Kolleg-Zwecke sehr nötig, auch um in den späteren Abschnitten richtig zurückzuverweisen. Ich habe jetzt von diesen Bögen nichts in der Hand.“ Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 26. April 1920, MWG II/10, S. 1042. Bei dem ,Kolleg‘ handelt es sich um die für das Sommersemester angekündigte 4-stündige Vorlesung „Allgemeine Staatslehre und Politik (Staatssoziologie)“, die Weber dann tatsächlich in den ersten Stunden mit den Definitionen aus Kapitel I bestritt. Dazu MWG III/7, S. 70–76.
In dem erwähnten Brief vom 25. September 1919 hatte Max Weber Paul Siebeck auch seine weiteren Schritte angekündigt: „Grade der unmittelbar folgende Teil (,Wirtschaftliche Grundbegriffe[‘]) bedarf noch einmal der Durchsicht, kommt also erst in einigen Wochen, bei Semesteranfang. Dann auch der dann folgende Teil (Wirtschaft und Herrschaft). Dann freilich wird das Semester [gemeint ist das am 13. Oktober beginnende Wintersemester 1919, W. S.] in der weiteren Endredaktion des dann Folgenden eine Pause herbeiführen, bis etwa Weihnachten. Ich stelle lieferungsweises Erscheinen anheim (wohl sehr zu empfehlen).“
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Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 25. September 1919, MWG II/10, S. 789.
Weber konnte diesen neuen Zeitplan abermals nicht einhalten. Am 8. November schreibt er an Paul Siebeck: „Das Mscr. für den ,Grundriß‘-Band wird etwas langsam eingehen, die Fortsetzung erst etwa zu Weihnachten, der Schluß für die Lieferung 1 (ca 5–7 Bogen im Ganzen) erst gegen Ende Januar.“
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Am 25. September hatte er ,lieferungsweises Erscheinen‘ empfohlen, [84]jetzt spricht er von „Lieferung 1“, einer im Rahmen des Grundrisses sonst nicht praktizierten Publikationsweise. Wie kam es dazu? Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 8. November 1919, MWG II/10 S. 833. Weber fügt hinzu: „Ich kann es nicht ändern, weil ich total durch Kolleg und Examinieren pp. aufgefressen werde und die vorliegende Fassung genau nachgeprüft werden muß, grade weil ich der Sache die ,lehrhafte‘ Form gebe, die ich für der Sache ange[84]messen halte, um endlich ,Soziologie‘ streng fachlich-wissenschaftlich zu behandeln statt der Dilettanten-Leistungen geistreicher Philosophen.“
Auf Anregung von Paul Siebeck waren er und Max Weber im November in eine förmliche Vertragsverhandlung eingetreten. Dabei räumte der Verleger Weber als dem Schriftleiter des Sammelbands diese Sonderkondition ein. Das Buch nicht als Ganzes, sondern Schritt für Schritt, gewissermaßen in Broschüren zu veröffentlichen, um diese hinterher zu einem Buch zusammenzubinden und mit dem Einband des Grundrisses zu versehen, kam Webers Arbeitsweise entgegen, aber auch dem Interesse des Verlegers, der auf die „Endredaktion“ des gesamten Buches vermutlich sonst abermals lange hätte warten müssen.
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Im Verlagsvertrag vom 5. Dezember 1919 vereinbarte man denn auch, wie von Max Weber gewünscht, das Werk lieferungsweise erscheinen zu lassen, in Lieferungen von etwa 7 bis 10 Druckbogen (das entspricht 112 bis 160 Seiten), diese an der Kapiteleinteilung ausgerichtet.Paul Siebeck hatte Weber schon am 5. November wissen lassen, wie er sich die vertragliche Vereinbarung über „Wirtschaft und Gesellschaft“ dachte: „Über ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ werden wir es wohl bei dem Vertrag des ,Grundrisses der Sozialökonomik‘ [gemeint ist der Einheitsvertrag, W.S.] belassen müssen. Ich hätte für Ihre Abteilung des Grundrisses an eine Auflage von 4000 Exemplaren und dabei an ein Bogenhonorar von Mk. 224 – gedacht. Darf ich Sie bitten, mir mitzuteilen, ob Sie mit den beiden Vorschlägen einverstanden sind? Wie ich Ihnen schon früher schrieb, stimme ich dem lieferungsweisen Erscheinen von ,Wirtschaft und Gesellschaft' gerne zu.“ Brief Paul Siebecks an Max Weber vom 5. November 1919, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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Man kann also davon ausgehen, daß Weber in dem Brief vom 25. September bereits den Inhalt der 1. Lieferung voraussah, aber erst einen Teil des gesamten Manuskripts druckfertig hatte.Die verschiedenen Schritte zum Verlagsvertrag sind dargestellt in: Einleitung, oben, S. 29. Der Entwurf des Verlagsvertrags vom 13. November 1919 und die Reinschrift sind abgedruckt in: MWG I/24, S. 219–225.
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Der genaue Umfang dieser 1. Lieferung jedenfalls stand zu diesem Zeitpunkt nicht fest. In einem Schreiben an Paul Siebeck vom 8. Dezember 1919, das Weber dem unterschriebenen Vertrag beilegte, führte er aus: „Die erste Lieferung wird wohl etwas unter 10 Bogen bleiben müssen, um nicht mitten in einem Kapitel abzubrechen. Wie gesagt, stockt die Mscr.[-]Lieferung, bis ich etwas ,Atem‘ habe (Weihnachten, dann wieder 1. Februar).“ [85]Und es folgt der Zusatz: „Daher die Änderung in ,7–10‘“ im Vertrag.Bemerkenswert sind auch die Unterschiede zwischen der Beschreibung des Manuskripts im genannten Brief und dem gedruckten Text: „Teil“ statt „Kapitel“, „Wirtschaftliche Grundbegriffe“ statt „Soziologische Kategorien des Wirtschaftens“, „Wirtschaft und Herrschaft“ statt „Die Typen der Herrschaft“. Es ist also Ende September noch vieles vorläufig.
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Schließlich umfaßten die drei Kapitel sogar 11 Bogen. Dies spricht für eine intensive Weiterarbeit an dem Manuskript während der Weihnachtszeit und ab Februar. [85]Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 8. Dezember 1919, MWG II/10, S. 859. Zum Verlagsvertrag (Entwurf und Reinschrift) die Dokumente Nr. 16 und Nr. 17, in: MWG I/24, S. 219–225.
Wie Weber in einem Brief an seine Schwester Lili vom 19. Dezember 1919 notierte, wollte er die Weihnachtszeit, dann die Monate Februar, März und den Beginn des Aprils für seine wissenschaftliche Arbeit reservieren. Das betraf nicht nur den Grundrißbeitrag, sondern auch die Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie.
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Immerhin scheint er bis Anfang April mit seinem Grundrißbeitrag entscheidend vorangekommen zu sein. Zunächst läßt sich sagen, daß die ersten Manuskriptseiten für Kapitel II, also für den 3. Bogen, frühestens nach Weihnachten 1919, vermutlich in der ersten Januarhälfte, an den Verlag gegangen sein dürften. Dafür spricht nicht nur die oben erwähnte Bitte des Verlags, für den Abschluß des 2. Bogens weitere Manuskriptseiten zu liefern, sondern auch die Mitteilung Webers an den Verlag von Anfang Januar. Dort heißt es: „Fortsetzung des Mscr. liegt bei, Weiteres folgt in ca 8 Tagen!“Brief Max Webers an Lili Schäfer vom 19. Dezember 1919, MWG II/10, S. 868.
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Am 8. März ist dann von baldiger Manuskriptfortsetzung die Rede.Notiz Max Webers an den Verlag, vor dem 9. Januar 1920, MWG II/10, S. 881.
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Allerdings scheint wegen Krankheit (Grippe) abermals eine Verzögerung eingetreten zu sein.Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 8. März 1920, MWG II/10, S. 944.
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Doch Ende März bestätigt der Verlag „den Empfang der 3 Manuskriptsendungen zum Grundriß der Sozialökonomik, enthaltend das 3. Kapitel und zwar einmal Blatt 1–28, sodann Blatt 1–27 und endlich die Schlußblätter“.Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 18. März 1920: „[…] da ich an Grippe lag, zögert sich die Mscr.[-]Sendung für den G.d.S. noch um 5–6 Tage hinaus“, MWG II/10, S. 959.
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Am 1. April 1920 heißt es schließlich in einem Brief Max Webers an Paul Siebeck: „Hochverehrter Freund, Sie haben (laut Brief) also: Wirtschaft u. Gesellschaft: Schluß-§ zu Kap. II, Kap. III, Anfang von Kap. IV“,Brief des Verlags an Max Weber vom 31. März 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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darüber hinaus auch Korrekturen von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘.Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 1. April 1920, MWG II/10, S. 963.
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Fügt man das Kapitel I hinzu, das zu diesem Zeitpunkt ja bereits abgesetzt gewesen sein dürfte, so scheint der Verlag Anfang April 1920 also tatsächlich im Besitz des gesamten Manuskripts der 1. Lieferung gewesen zu sein. Eine Korrekturfahne von S. 33 (3. Bogen) ist mit Druckereistempel 30. März 1920 und der Aufschrift „Super-Revision“ überliefert. Vgl. Anhang, unten, S. 605.
Das heißt nun freilich nicht, Weber habe an dem eingelieferten Manuskript während des Druckvorgangs außer Korrekturen keine Änderungen mehr vorgenommen. Eine wichtige Änderung ist für das Kapitel II bezeugt. Zunächst [86]informierte Weber Paul Siebeck am 21. April darüber, er wolle hier noch erweitern: „Von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ fehlt mir noch Korrektur von Blatt 82–89. Es kommt noch eine Einschiebung am Schluß dieses Kapitels, vor dem letzten §, daher [warte] ich auch sehr auf diese Bogen. Alles ging s. Z. sehr eilig, weil Sie so drängen mußten.“
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Am 23. April, als die Revision des Umbruchs von Teilen des Kapitels II über die ersten beiden Seiten hinaus in der Druckerei bereits in Arbeit war,[86]Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 21. April 1920, MWG II/10, S. 1021 f.
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kommt die Rechtfertigung für solche nachträgliche Erweiterung: „,Wirtschaft und Gesellschaft‘ habe ich unter Ihrem Drängen s. Z. in rasender Hast fertig gestellt (das fertig da liegende Mscr. mußte umgestaltet werden). Daher jetzt, bei den letzten §§ des Kap. II, die Notwendigkeit der beiden eingeschobenen langen §§. Es geht nicht anders und bringt übrigens Das, was die Fachleute an diesem Kap. (II) besonders reizen wird: Auseinandersetzung mit Knapp’s ,Staatliche Theorie des Geldes‘, die stets mißverstanden wird.“ Nun aber sei die Sache „endgültig vollständig“ und gehe „übermorgen oder Montag an Sie ab.“Die Revision des Umbruchs von Bogen 3 trägt den Druckereistempel 24. April 1920.
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Am 26. April meldet er dann gegenüber Paul Siebeck Vollzug: „Verehrtester Freund, die gesammte Rest-Korrektur von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ ist an Sie abgegangen (eingeschrieben). Sollte sich zeigen, daß dadurch ein Bogen (am Schluß) nicht ganz, aber fast ganz (3–4 Seiten fehlend) voll wird, so werde ich entsprechend nachliefern. Das wird sich ja erst seinerzeit ergeben, wenn Alles umbrochen ist.“Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 23. April 1920, MWG II/10, S. 1027 f. Über Siebecks Drängen oben, S. 80, Anm. 5. Über Webers Reaktion darauf ausführlich die Einleitung, oben, S. 65 ff.
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Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 26. April 1920, MWG II/10, S. 1042. Vgl. auch den Brief Max Webers an Paul Siebeck, vor dem 26. April 1920, MWG II/10, S. 1036.
Doch ist dies nicht die einzige Änderung, die Weber an dem im Druck befindlichen Manuskript vornimmt. Dies können wir den Fahnen und Umbruchseiten entnehmen, die wir von der 1. Lieferung besitzen. Diese werden im Anhang mitgeteilt.
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Sie sind nicht vollständig, für Kapitel I fehlen sie gänzlich. Auch für Kapitel III gibt es nur Fahnen zu den Druckseiten 163 bis 168, die keine sehr weitgehenden Aussagen erlauben. Anders steht es mit Fahnen und Umbruchseiten zu Kapitel II. Sie lassen vermuten, daß Weber sein Manuskript während des Druckvorgangs über die oben genannten beiden langen Paragraphen hinaus erweiterte. Anhang mit Editorischer Vorbemerkung, unten, S. 601–718.
Die ersten Fahnen aus diesem Kapitel tragen den 4. Februar 1920 als Datum (Stempel der Druckerei). Aus der Abfolge der weiteren Fahnen gewinnt man den Eindruck, als habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht das gesamte [87]Manuskript für Kapitel II vorgelegen. Auch später, noch am 20. April 1920, spricht der Verlag, bezogen auf dieses Kapitel, von Neusatz. Auf Anfrage Webers teilt Werner Siebeck unter diesem Datum mit, „daß von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ die Revisionsfahnen 75–81 am 17. und 82 bis 89 heute an Sie abgegangen sind. Im Anschluß an diese Revisionsfahnen wurde der Neusatz mit 90ff nummeriert.“ Und weiter: „Sobald die Sendung vom 17. und 20. (wie oben erwähnt) und die Sendung mit den Revisionsfahnen 93–110 der Aufsätze [gemeint sind die Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie, W. S.] in Ihren Händen ist, werden Sie den Text beider Werke lückenlos besitzen.“
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Aber dies heißt natürlich nicht, daß, sofern die Druckerei einen Text nicht bereits abgesetzt hatte, deshalb keine Änderungen mehr möglich gewesen wären. Dies gilt nur für die Aushängebogen. Nicht nur die Fahnen, sondern auch die Umbruchseiten konnten also unter Umständen noch Gegenstand von mehr oder weniger extensiver Korrektur sein.[87]Brief des Verlags an Max Weber vom 20. April 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Die Fahnen sind handschriftlich numeriert, vermutlich vom Verlag. Vgl. auch Anhang: Korrekturfahnen zur 1. Lieferung, unten, bes. S. 664 ff.
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Die Drucklegung konnte folgende Stadien durchlaufen: Manuskript an Druckerei – 1. Fahne – Korrektur durch Autor – 2. Fahne (Revision) – Korrektur durch Autor – 3. Fahne (Superrevision) – Korrektur durch Autor – Umbruch – 1. Korrektur durch Autor – 2. Korrektur durch Autor – Imprimatur durch Autor – Aushängebogen (nicht mehr veränderbar) – Endausdruck. Bevor die korrigierte Fahne oder der korrigierte Umbruch an den Autor zurückging, schaltete der Verlag noch einen Verlagskorrektor ein. Werner Siebeck teilte Max Weber am 29. Dezember 1919 mit, er habe „die druckfertigen Bogen der Gesammelten Aufsätze“ von einem pensionierten Theologen „auf etwaige Druckversehen hin kontrollieren lassen“ und fragte an, ob Weber mit der Fortführung dieser Arbeit einverstanden sei. Brief Werner Siebecks an Max Weber vom 29. Dezember 1919, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Das war offensichtlich der Fall und wurde auf den Grundrißbeitrag ausgedehnt, wie sich aus dem Brief Paul Siebecks an Max Weber vom 12. März 1920, ebd., ergibt. Dort heißt es: „Vor einigen Wochen übersandte ich Ihnen Bogen 2 vom Grundriß der Sozialökonomik nochmals mit der höflichen Bitte, die Korrekturen des Herrn Dekan Zeller nachkontrollieren zu wollen.“ So erklärt sich auch der Brief von Max Weber an Paul Siebeck vom 12. Mai 1920, MWG II/10, S. 1086. Dazu unten, S. 91 mit Anm. 59.
Wie aus anderen Zusammenhängen bekannt, hatte Weber zum Leidwesen des Verlags die Gewohnheit, noch während des Druckvorgangs in den bereits gesetzten Text auch gestaltend einzugreifen, indem er noch umstellte und erweiterte. Wegen seiner schwer leserlichen Handschrift führte dies mitunter zu einer erheblichen Verlängerung des Druckvorgangs. Auf die 1. Korrektur konnte eine Revision und auf diese eine Superrevision folgen, und auch beim Umbruch waren mehrere Korrekturvorgänge keineswegs unüblich. All dies kann man auch aus den überlieferten Fahnen und Korrekturseiten ersehen. Dennoch läßt sich daraus kein vollständiges Bild gewinnen. Es gibt zu viele Lücken. Doch so viel kann man sagen: In der Zeit vom 4. Februar bis 24. April, dem Zeitpunkt, als nicht nur die ersten beiden Seiten, sondern weitere Teile [88]von Kapitel II bereits umbrochen waren,
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gab es für einzelne Passagen bis zu drei Fahnenkorrekturen. Sie waren teilweise so eingreifend, daß zum Beispiel die Ausführungen über Kapitalgüter, die zunächst unter § 22 standen, schließlich unter § 27 geführt werden, ob als Folge von Umnumerierung, von Umstellung oder von Erweiterung wissen wir allerdings nicht. [88]Dazu Webers Brief an Paul Siebeck vom 26. April 1920, MWG II/10, S. 1042: „Ebenso ging Korrektur des umbrochenen Bogen 3 von ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘ an Sie zurück (Superrevision behufs Kontrolle der Zitate aus dem noch nicht Umbrochenen).“
An den überlieferten Umbruchseiten kann man zudem einen weiteren interessanten Vorgang erkennen. Er betrifft den 3. Bogen, also die Seiten 33 bis 48 der Druckfassung. Von diesem bereits umbrochenen und auch im Umbruch korrigierten Bogen erbat sich Weber, vermutlich am 25. April, noch einmal die Seiten 37 f., um Korrekturen nachzutragen. In dem Brief an Paul Siebeck heißt es: „Ich habe an der Partie Blatt 37 f. noch einige Wortkorrekturen vorzunehmen. Diese bitte ich daher, umbrochen oder nicht, mir bald noch zukommen zu lassen.“
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Am 26. April schreibt Weber an Siebeck, er habe den „umbrochenen Bogen 3 von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘“ an ihn zurückgeschickt.Brief Max Webers an Paul Siebeck, vor dem 26. April 1920, MWG II/10, S. 1036. Dieser Brief ist vermutlich am 25. April geschrieben, da Weber im Brief angibt, die Korrekturen zu „Wirtschaft und Gesellschaft“ würden „morgen“ abgeschickt. Dies tat er am 26. April.
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Sollten die Datierungen stimmen, so müßte er allerdings den korrigierten 3. Bogen in dem Wissen zurückgeschickt haben, noch nicht alles korrigiert zu haben. Denn erst am 28. April reagiert der Verlag auf die oben genannte Bitte: „Sie wünschen Blatt 37 f. vom GdS nochmals zu erhalten. Ich nehme an, daß Sie damit die Seiten 37 f. meinen, die in Bogen 3 enthalten sind, und werde dafür besorgt sein, daß Ihnen von diesem Bogen möglichst bald eine weitere Revision zugeschickt wird.“Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 26. April 1920, MWG II/10, S. 1042.
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Wie auch immer man den zeitlichen Ablauf dieses Vorgangs deutet: Es muß zwei Korrekturen des bereits umbrochenen Bogens 3 von „Wirtschaft und Gesellschaft“ gegeben haben, die vom 26. April und eine spätere. Brief des Verlags (Wille und Pflug) an Max Weber vom 28. April 1920, VA Mohr/ Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
Warum ist diese Feststellung wichtig? Dies hat mit der Nachgeschichte des 3. Bogens zu tun. Als Marianne Weber nach Max Webers Tod den Nachlaß sichtete, fand sie auch den oben erwähnten umbrochenen 3. Bogen mit Webers handschriftlichen Korrekturen. Bei einem Vergleich mit dem Ausdruck stellte sie fest, daß nicht alle geforderten Korrekturen übernommen waren. Auf Anfrage bestätigte Werner Siebeck diesen Sachverhalt: „In dem von Ihnen übersandten Bogen drei finden sich noch verschiedene Korrekturen von der Hand Ihres verstorbenen Herrn Gemahls; leider muß ich Ihnen mitteilen, daß [89]dieser dritte Bogen schon längere Zeit ausgedruckt vorliegt. Soweit ich aber feststellen konnte, ist der größere Teil der nachträglich gemeldeten Korrekturen berücksichtigt.“
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Tatsächlich zeigt ein Vergleich der Seiten 39 und 40 des Umbruchs mit der Druckfassung, daß nicht alle dort geforderten Korrekturen übernommen wurden.[89]Brief Werner Siebecks an Marianne Weber vom 8. Oktober 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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Der Grund dafür aber ist einfach: Bei dem von Marianne Weber übersandten Bogen kann es sich nicht um Max Webers Letztkorrektur gehandelt haben. Das läßt sich aus dem oben zitierten Briefwechsel, dem Fehlen der Kolumnenüberschriften und weiteren Indizien schließen. In der gedruckten Fassung finden sich zudem Änderungen, die in der überlieferten Umbruchkorrektur noch nicht gefordert sind. Es handelt sich um solche, die vermutlich durch die in dem Brief vom 23. April erwähnten Erweiterungen motiviert sind. Sie beziehen sich, diesem Brief zufolge, hauptsächlich auf die Geldtheorie von Georg Friedrich Knapp. Dies ergibt sich auch aus dem Vergleich zwischen der Umbruchseite 40 vom 24. April 1920 und der Seite 40 des gedruckten Textes. In diesem findet sich nämlich der Einschub, Knapps Buch über die staatliche Theorie des Geldes sei „das großartigste Werk des Fachs“. Und dieser fehlt in der Umbruchseite 40 vom 24. April. Auch hieß es dort, die „sehr denkenswerte und terminologisch wertvolle Kasuistik“ des Buches werde „hier beiseite gelassen“, während in der Druckfassung „denkens-“ zu „dankenswerte“ korrigiert und das Wörtchen „noch“ eingeschoben ist, um darauf vorzubereiten, daß in den hinteren Teilen des Kapitels, den späteren Paragraphen 32 bis 36, die Knappschen Begriffe noch reichlich verwendet werden.So ist die Korrekturforderung vom 24. April 1920 auf S. 39 unten, den Schluß von „2. ,gesperrtes‘ oder ,Verwaltungsgeld‘“ um den Zusatz „(als ,Verwaltungs-Zahlmittel‘)“ zu ergänzen, nicht in die Druckfassung übernommen. Dazu Anhang, unten, S. 619 mit textkritischer Anm. a). Ob es sich dabei um ein Übersehen des Setzers handelt oder ob Weber diese Forderung bei einer abermaligen Korrektur rückgängig machte oder ob es sich bei dieser Korrekturfahne nur um ein Zweitexemplar Max Webers mit extensiveren Korrekturen handelte, die aber von ihm nicht an den Verlag geschickt wurden, läßt sich nicht mehr entscheiden.
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Vgl. den Anhang, unten, S. 621 mit textkritischer Anm. g und h. So heißt es in den Ausführungen über Geldverfassung ausdrücklich in § 32, unten, S. 393: „Die Terminologie lehnt sich an Knappsche Begriffe an. Das Folgende erst recht.“ In § 35 findet sich auch folgende Lobeshymne auf Knapp: „Auch dies und das Folgende durchaus gemäß Knapp. Das Buch ist formell und inhaltlich eines der größten Meisterstücke deutscher schriftstellerischer Kunst und wissenschaftlicher Denkschärfe. Die Augen fast aller Fachkritiker aber waren auf die (relativ wenigen, freilich nicht ganz unwichtigen) beiseite gelassenen Probleme gerichtet.“ Unten, S. 405. Ob auch dies ein Nachtrag ist, läßt sich nicht mehr feststellen, weil zu dieser Passage keine Korrekturfahnen überliefert sind.
Interessant ist schließlich auch, wie sich der Aufbau von Kapitel II wegen dieser Erweiterungen unter Einschluß des Exkurses über Knapp ändert. Die [90]überlieferten Revisionsfahnen vom 27. Mai 1920 beginnen mit dem Exkurs zu Knapp, auf den in der Bezifferung der Fahnen die Paragraphen 31 bis 35 folgen.
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In der Druckfassung rückt dieser Block unverändert um sechs Plätze weiter, so daß die vormaligen Paragraphen 31 bis 35 jetzt als Paragraphen 37 bis 41 gezählt sind. Nimmt man den Brief vom 23. April wörtlich, in dem Weber von den „beiden eingeschobenen langen §§“ spricht,[90]Vgl. Anhang, unten, S. 689–709.
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so kommen dafür die Paragraphen 32 und 36 infrage. Allerdings spricht gegen einen nachträglichen Einschub von § 32, daß die folgende Argumentation auf ihm beruht. Außerdem ‚fehlen‘ unabhängig davon noch vier weitere Paragraphen. Es ist anzunehmen, daß sie nach § 27 und vor dem Exkurs über Knapp eingeschoben worden sind. Denn der Vergleich von älteren Fahnen mit der Druckfassung ergibt, daß nach der ersten Umnumerierung des Paragraphen über die Kapitalgüter (statt § 22 jetzt § 27) sich daran nichts mehr ändert.Vgl. oben, S. 86 mit Anm. 37.
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Die Erweiterungen, die Weber an Kapitel II gemäß Brief vom 23. April vornahm, dürften sich also auf die Paragraphen 28 bis 36 der Druckfassung bezogen haben.In den überlieferten Korrekturfahnen vom 4. Februar 1920 wurde § 22 in § 27 geändert; diese Zählung findet sich auch noch in der Revision vom 17. April 1920. Dazu der Anhang, unten, S. 686 mit textkrit. Anm. o.
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Während es über Webers Arbeit an Kapitel II in der Zeit von Weihnachten 1919 bis April 1920 also immerhin einige Informationen gibt, erfährt man über die Arbeit an Kapitel III, „Die Typen der Herrschaft“, fast nichts. Allerdings hatte Max Weber ja über die Jahre an seiner Herrschaftssoziologie ständig gefeilt, sie in Vorträgen und Vorlesungen verwendet. Man denke an den Wiener Vortrag von 1917, an die Wiener Vorlesung von 1918, aber auch an „Politik als Beruf“ aus dem Frühjahr 1919.Vgl. unten, S. 365–427. Dies legt auch die Mitteilung von Werner Siebeck an Weber vom 20. April 1920 nahe, wo von Neusatz mit der Numerierung 90 ff. die Rede ist, oben, S. 87 mit Anm. 40.
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Die Herrschaftssoziologie ist gewissermaßen ein konsolidiertes Lehrstück, was man von den soziologischen Grundkategorien des Wirtschaftens und der Wirtschaft nicht sagen kann. Doch es spricht einiges dafür, daß Weber auch dieses Kapitel noch im April und Mai teilweise änderte, teilweise erweiterte. Dafür gibt es mehrere Indizien. Zunächst fällt auf, daß Weber gerade in Kapitel III Ziffern bei Zwischenüberschriften zweimal vergibt, zum einen die 6 („6. Feudalismus“ und „6. Die herrschaftsfremde Umdeutung des Charisma“), zum anderen die 9 („9. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung“ und „9. Repräsentation“).Dazu Weber, Politik als Beruf, MWG I/17, S. 160 f., wo Weber für die drei reinen Typen der Herrschaft bereits die Terminologie von Kapitel III verwendet. Dazu ausführlich die Einleitung, oben, S. 42 ff.
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Das könnte eine Folge von Einschiebungen sein. Vor [91]allem aber: Ein Vergleich der vom Verlag am 31. März bestätigten Zahl der Manuskriptseiten mit den hochgerechneten Druckseiten ergibt beim Druck eine Umfangserweiterung.Unten, S. 513 und 533 sowie S. 573 und 579.
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Auch der Vergleich der wenigen überlieferten Fahnen mit dem Druck deutet darauf hin, daß Weber noch relativ spät während des Drucks inhaltliche Ergänzungen vorgenommen haben muß.[91]Vgl. dazu die oben, S. 85 mit Anm. 32, genannten Angaben von (28+27 =) 55 Manuskript- und weiteren Schlußblättern im Vergleich zu 54 Druckseiten. Zum Verhältnis von Manuskript- zu Druckseiten vgl. die Angaben oben, S. 82 mit Anm. 18.
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Vgl. Anhang, unten, S. 710–718, z. B. S. 715, textkrit. Anm. p.
Trotz der vielen Korrekturen mit Umstellungen und Erweiterungen zeigte sich Paul Siebeck über die Gesamtentwicklung durchaus erfreut, drängte aber zugleich, die „1. Lieferung Ihrer Soziologie“ möglichst bald abzuschließen und herauszubringen. Er habe die Druckerei beauftragt „die Korrekturen so rasch als möglich zu liefern. Es wäre mir sehr wertvoll, wenn Sie die Ihnen zugehenden Korrekturen so bald als möglich wieder zurücksenden könnten.“
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Soweit wir wissen, entsprach Weber dieser Bitte weitgehend. Aber er schien Ende April, Anfang Mai in Korrekturen – nicht allein des Grundrißbeitrags, sondern auch der Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie – geradezu zu ertrinken.Brief Paul Siebecks an Max Weber vom 21. April 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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Und das Sommersemester 1920 begann. Am 12. Mai 1920 warnte er Paul Siebeck: „Korrekturen gehen jetzt von mir etwas langsamer (Semester-Beginn) bis Pfingsten. Je mehr ich aber da habe, desto umfassender kann ich jede freie Stunde ausnutzen. Bogen 3 des GdSÖ (Wirtsch[aft] u. Recht) bat ich durch Ihren vorzüglichen Herrn Vertrauensmann nach Kontrolle mit Autor-,impr[imatur]‘ versehen zu lassen (mit Bleistiftnotiz darauf)“.Dazu die Briefe an Marianne Weber vom 26. und 30. April sowie vom 9./10. Mai 1920, alle in MWG II/10. Am 26. April (ebd., S. 1046) heißt es: „Ich bin jetzt, nach etwas Erschlaffung, wieder ‚oben‘, habe Korrekturen gelesen Tagaus Tagein, fast Alles fertig (noch nicht ganz, aber beinahe, d. h. in erster Korrektur)“. 30. April (ebd., S. 1057): „[…] das Semester fängt erst am 11. (Dienstag über 8 Tage) an. War recht erwünscht, da bisher stets Korrekturen (einfach Kilogramm – weise!)“. Und am 9. und 10. Mai (ebd., S. 1079), kurz vor Beginn der Vorlesungen: „Immer noch so viel zu korrigieren – das wird Pfingsten die Hauptarbeit sein.“
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Paul Siebeck nahm es gelassen. Dies sollte allerdings die letzte Korrespondenz zwischen ihnen über Max Webers Grundrißbeitrag sein. Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 12. Mai 1920, MWG II/10, S. 1086. Der Vertrauensmann war Dekan Zeller, dem der Verlag offensichtlich Aufgaben auch bei der Drucklegung des Grundrißbeitrags übertrug. Vgl. oben, S. 87, Anm. 41. Die Formulierung „Wirtschaft und Recht“ ist verwirrend, weil sie an die Rechtssoziologie denken läßt, die aber im Bogen 3, also auf den Seiten 33 bis 48, nicht verhandelt wird – wahrscheinlich eine Verschreibung. Weber hatte ja den bereits umbrochenen Bogen 3 zur Nachkorrektur noch einmal verlangt. Vgl. oben, S. 88 f.
[92]Als Weber am 1. Juni seine Lehrtätigkeit wegen einer Krankheit abbrechen mußte, von der er nicht mehr genesen sollte, waren also die drei Kapitel und das begonnene vierte Kapitel gesetzt, großenteils umbrochen und teilweise sogar endgültig ausgedruckt. Es ist freilich nicht klar, ob Weber den gesamten Textbestand endgültig zur 1. Lieferung rechnete. Folgt man dem Verlagsvertrag, in dem bestimmt war, daß eine Lieferung 7 bis 10 Bogen und ganze Kapitel umfassen sollte, so hätte die 1. Lieferung vermutlich mit Kapitel III enden müssen. Aufgrund der Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte zählen wir aber alles, was Weber noch zum Druck gab und selbst korrigierte, zur 1. Lieferung.
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[92]Es könnte auch sein, daß Weber den Beginn des Kapitels IV bereithielt, um – wenn nötig – den letzen Bogen füllen zu können. Dazu der Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 26. April 1920, oben, S. 86 mit Anm. 38.
Fassen wir zusammen, was wir über die, wie Weber sagt, „Endredaktion“ des Manuskripts für die neue Fassung wissen. Die Informationen sind spärlich und zudem nicht immer eindeutig. Am 25. September 1919 übergibt Weber dem Verlag 48 Manuskriptseiten, die, umbrochen, knapp zwei Bogen, etwa 30 Seiten, ergeben. Es handelt sich um Kapitel I. Damit der 2. Bogen voll wird und ausgedruckt werden kann, muß Weber die Fortsetzung des Manuskripts liefern, also die ersten beiden Seiten von Kapitel II. Das geschieht vermutlich um die Weihnachtszeit. Am 20. Oktober beginnt er seine 4-stündige Vorlesung „Abriß der universalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“ mit einer „Begrifflichen Vorbemerkung“, die stichwortartig den Aufbau von Kapitel II bis Paragraph 26 spiegelt.
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Ob dies der Tatsache geschuldet ist, daß er zu diesem Zeitpunkt bereits ein größeres Manuskript zu diesem Themenkreis hat, auf das er zurückgreift, oder ob er diese Stichworte dann erst zu einem größeren Manuskript ausarbeitet, läßt sich im Rückblick nicht mehr sagen. Wahrscheinlicher allerdings ist, daß er dabei ein bereits vorhandenes Manuskript, d. h. Teile aus Kapitel II, benutzt. Ende November/Anfang Dezember handeln Max Weber und Paul Siebeck den Verlagsvertrag aus, der, auf Webers Wunsch, eine lieferungsweise Veröffentlichung des Manuskripts vorsieht. Für die ersten drei Kapitel, mit denen die 1. Lieferung bestritten werden soll, denkt Weber zu diesem Zeitpunkt an einen Umfang von weniger als 10 Bogen. Am 25. September 1919, als er diese 1. Lieferung zum ersten Mal beschreibt, schätzt er diesen Umfang auf 7 bis 9 Bogen, 2 Bogen für Kapitel I und 5 bis 7 Bogen für den Rest.Dazu der Vergleich der Dispositionen von Vorlesung und Kapitel II in: Schluchter, Einleitung, MWG III/6, S. 8 f. Für den von Weber gewählten Aufbau der Vorlesung vgl. die Vorlesungsnachschrift von Erwin Stölzl, ebd., S. 409 ff. Zum Vorlesungsbeginn vgl. den Editorischen Bericht, ebd., S. 52.
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Tatsächlich werden es dann, ohne das begonnene [93]Kapitel IV, 11 Bogen. Das spricht dafür, daß er bei seiner „Endredaktion“ nicht nur Vorhandenes lehrbuchartig faßte und dabei kürzte, sondern auch Vorhandenes erweiterte und Neues konzipierte. Dazu die Einleitung, oben, S. 29.
Im Januar 1920 geht die Zufuhr von Manuskriptseiten weiter. Mit ziemlicher Sicherheit liegt dem Verlag jetzt der Beginn von Kapitel II vor, das Weber nicht wie im Brief von 25. September 1919, mit „Wirtschaftliche Grundbegriffe“,
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sondern mit „Soziologische Grundkategorien des Wirtschaftens“ überschreibt. Die Bogen 1 und 2 werden möglicherweise bereits im Februar 1920 ausgedruckt, und dazu war der Anfang von Kapitel II erforderlich, sonst wäre der 2. Bogen nicht voll gewesen. Es folgen dann weitere Sendungen zu Kapitel II, wie man auch an den überlieferten Fahnen erkennt. Die ersten Fahnen, die wir besitzen, betreffen dieses Kapitel und tragen das Datum vom 4. Februar 1920 (Stempel der Druckerei). Weitere Manuskriptlieferungen ohne Spezifikation sind im Briefwechsel mit dem Verlag für den Monat März bezeugt. Ende März geht dann der Text für Kapitel III beim Verlag ein, das jetzt nicht mehr, wie im Brief vom 25. September, „Wirtschaft und Herrschaft“ heißt, sondern „Die Typen der Herrschaft“. Am 1. April 1920 ist der Text der 1. Lieferung beim Verlag. Es folgen noch Ergänzungen, z. B. am 26. April zu Kapitel II, auch zu Kapitel III sind sie wahrscheinlich. Der Korrekturvorgang zieht sich über mehrere Phasen hin und ist noch nicht abgeschlossen, als Weber erkrankt und an dieser Krankheit stirbt. [93]Dazu die Einleitung, oben, S. 27 f. mit Anm. 6.
Max Weber hatte bereits vor dem Krieg die Absicht bekundet, mit seinem Grundrißbeitrag eine „geschlossene soziologische Theorie und Darstellung“ vorzulegen.
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Dieses Ziel hatte er bei Kriegsausbruch noch nicht erreicht. Mit der geänderten Disposition und der Neufassung der Manuskripte auf der Grundlage der alten wollte er diesem Ende 1913 formulierten Anspruch nun besser genügen. Daß ihm dies weitgehend gelang, wurde in der Einleitung zu zeigen versucht.Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 30. Dezember 1913, MWG II/8, S. 449.
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Allerdings fällt auf, daß auch dieses von Weber verbesserte und für druckreif erachtete Manuskript immer noch Unstimmigkeiten aufweist. Er gliedert seinen Text durchgängig in Paragraphen. Für die Kapitel I und II schreibt er jeweils eine Vorbemerkung, für die Kapitel III und IV aber nicht. In Kapitel I, III und IV wählt er zusätzlich zu den Paragraphen Zwischenüberschriften, in Kapitel II nicht. In der Überschrift von Kapitel I spricht er von „Grundbegriffen“, in Kapitel II von „Grundkategorien“ und in Kapitel III von „Typen“, während im begonnenen Kapitel IV keine derartige Bezeichnung im Titel steht. Zudem kann man sich fragen, ob er denn in allen Kapiteln tatsächlich auch eine innere Einheitlichkeit erreicht. Bei Kapitel II etwa scheint ein [94]Einschnitt bei § 15 zu liegen, ab dem er eine „Kasuistik der technischen, betriebsmäßigen Appropriations- und Marktbeziehungen“ entwickelt, die äußerst differenziert ist und von der er selbst sagt, nur einige der hier genannten Möglichkeiten spielten in der Geschichte auch eine „beherrschende Rolle“.Oben, S. 30 ff.
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Diese Kasuistik von Appropriations- und Marktbeziehungen steht nur in einem losen Zusammenhang mit dem Vorhergehenden und dem Nachfolgenden.[94]Kap. II, § 24a, unten, S. 345.
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Auch in Kapitel III scheint es einen gewissen Bruch zu geben. Die Darstellung der drei reinen Typen der legitimen Herrschaft mit ihren Varianten (Subtypen, Mischtypen) und die Ausführungen über Kollegialität und Gewaltenteilung stimmen im Duktus nicht überein, wenn auch diese Unterteilung des Kapitels selbst durch die Unterscheidung zwischen den immanenten Legitimitätsschranken und den immanenten Organisationsschranken eines Herrschaftsverbandes systematisch begründet ist. Dennoch läßt sich zusammenfassend sagen: Die angestrebte äußere und innere Einheitlichkeit der Darstellung ist nur annähernd erreicht. Es ist allerdings interessant, daß die „Begriffliche Vorbemerkung“ in der Vorlesung „Abriß der universalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“ und die „Soziologischen Grundkategorien des Wirtschaftens“ bis hierher weitgehend parallel laufen. Dort ist diese „Begriffliche Vorbemerkung“ in „I. Grundbegriffe“, „II. Typen der wirtschaftlichen Leistungsgliederung“ und „III. Charakter der Wirtschaftsgeschichte“ unterteilt (Inhaltsverzeichnis, MWG III/6, S. 71). I. entspricht in etwa den §§ 1 bis 14, II. in etwa den §§ 15 bis 24 der „soziologischen Grundkategorien des Wirtschaftens“ (unten, S. 216–295 und 295–345). Die in der Erstausgabe der „Wirtschaftsgeschichte“ vorgenommene Unterteilung in I. „Grundbegriffe“ und II. „Typen“ stammt wohl von Hellmann und Palyi, welche die Vorlesung aus Mit- und Nachschriften rekonstruierten. In der Gliederung, die Stölzl in seiner Nachschrift mitteilt und die vermutlich von Weber stammt, findet sie sich so nicht. Dort werden die Begriffsdefinitionen ohne Überschrift angeführt, dann wird von „Typen und Gliederung der wirtschaft[enden] Menschen“ und „Problemen der Wirtschaftsgeschichte“ gesprochen (MWG III/6, S. 409–417).
II. Zur Überlieferung und Edition
Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Edition liegt der Text der 1. Lieferung zugrunde. Sie erschien als: Wirtschaft und Gesellschaft. I Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte. Erster Teil (Grundriß der Sozialökonomik, Abt. III). – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1921, S. 1–180 (A). Die 1. Lieferung wurde Anfang Februar 1921 ausge[95]liefert
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und umfaßte neben dem Titelblatt eine Widmung und ein Inhaltsverzeichnis. Zu einigen Teilen von Kapitel II und III sind Korrekturfahnen aus dem Zeitraum vom 4. Februar bis 27. Mai 1920 überliefert. Sie werden nicht als Textvarianten behandelt, sondern im Anhang gesondert abgedruckt.[95]Marianne Weber fragt am 11. Februar 1921 im Verlag nach: „Wie ich höre[,] ist ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ schon heraus. Ich bitte nun[,] von den mir zustehenden Freiexemplaren an die einliegenden Adressen zu schicken (17 Exemplare) u. zwar ,im Auftrag von Marianne Weber‘. Die übrigen 8 Exemplare erbitte ich hierher, eins davon für mich gebunden.“ Brief von Marianne Weber an Werner Siebeck vom 11. Februar 1921, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Im Börsenblatt des deutschen Buchhandels ist die 1. Lieferung allerdings mit 17. März 1921 datiert.
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Dort sind die Abweichungen vom Edierten Text textkritisch nachgewiesen. Eine mitlaufende Randpaginierung im Anhang weist auf die Seiten des hier Edierten Textes und ermöglicht einen direkten Vergleich. Weitere Informationen finden sich in der Vorbemerkung zum Anhang.Vgl. den Anhang, unten, S. 601–718.
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Unten, S. 601–604.
1. Zur Überlieferung
a) Die Druckfassung
Der Text der 1. Lieferung wurde von Max Weber selbst ab September 1919 zum Druck gegeben und bis zum Ausbruch seiner tödlichen Krankheit mehrfach korrigiert und während des Druckvorgangs teilweise verändert und auch erweitert. Er ist also von ihm autorisiert. Nach seinem Tod lag die endgültige Fertigstellung dieser 1. Lieferung zwar beim Verlag und bei Marianne Weber. Die von Max Weber autorisierte Textfassung und Textabfolge aber standen aus deren Sicht wohl nicht zur Disposition. Das unterscheidet die 1. Lieferung von den folgenden Lieferungen, die von November 1921 bis September 1922 erschienen.
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Diese drei folgenden Lieferungen präsentieren die nachgelassenen Manuskripte zu „Wirtschaft und Gesellschaft“, über deren endgültige [96]Textgestalt und vor allem Textabfolge Max Weber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht entschieden hatte. Hier griff Marianne Weber zusammen mit Melchior Palyi denn auch insbesondere in die Textabfolge ein.Auch hier gibt es eine Diskrepanz zwischen den Erscheinungsdaten, die sich aus dem Briefwechsel zwischen Marianne Weber und dem Verlag ergeben, und den Daten im Börsenblatt des deutschen Buchhandels. So wird im Börsenblatt die 4. Lieferung auf Dezember 1922 datiert, während Marianne Weber bereits Ende September 1922 im Besitz eines Exemplars dieser Lieferung war. So schreibt Werner Siebeck am 20. September 1922 an Marianne Weber: „[…] gestern abend hat die Buchbinderei die ersten Exemplare der Schlußlieferung von ,Wirtschaft und Gesellschaft‘ abgeliefert. Ich habe sogleich ein Exemplar im voraus an Ihre Adresse abgehen lassen. Vielleicht darf ich Sie bei dieser Gelegenheit freundlichst bitten, mir die Adressen anzugeben, an welche die Freiexemplare der vierten Lieferung zu versenden sind.“ Brief von Werner Siebeck an Marianne Weber vom 20. September 1922, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Damit lag die 4. Lieferung, wie vom Verlag geplant, [96]zum Dritten Deutschen Soziologentag vor, der am 24. und 25. September 1922 in Jena stattfand.
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Auf diesen Unterschied zwischen der 1. Lieferung und den folgenden Lieferungen verwies Marianne Weber in ihrem Vorwort zur 2. Lieferung.Dazu Anhang zur Entstehungsgeschichte, MWG I/24, S. 130 f., wo die Änderungen in der Textabfolge dargestellt sind.
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Als die vier Einzellieferungen zu einem Band zusammengebunden wurden, blieb dieses Vorwort an seiner ursprünglichen Stelle.Am 24. Oktober 1921 sandte Werner Siebeck das gesetzte Vorwort zur 2. Lieferung an Marianne Weber (Brief vom 24. Oktober 1921, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446). Am 9. September 1922, kurz vor Abschluß der 4. Lieferung und damit der Auslieferung des Gesamtbandes, stellte der Verlag nochmals fest: „Da Sie dem Gesamttitel von ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘ ein Vorwort nicht beigeben wollen, habe ich den Titelbogen gestern in Korrektur an Sie zur Absendung bringen lassen.“ Brief des Verlages an Marianne Weber vom 9. September 1922, ebd. Zu Marianne Webers Vorwort auch die Einleitung, oben, S. 5, Anm. 14.
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Die Max Weber-Gesamtausgabe beachtet diesen Unterschied zwischen der von Weber autorisierten 1. Lieferung und den von Marianne Weber und Melchior Palyi aus dem Nachlaß zusammengestellten Lieferungen, indem sie die 1. Lieferung in Gestalt von Band I/23 von den übrigen Lieferungen in Gestalt der Bände I/22-1 bis 5 auch äußerlich trennt. Abdruck nach dem Zwischenblatt zur 2. Lieferung auf S. III, eingeschoben zwischen WuG1, S. 180 und S. 181, d. h. der letzten Seite von Kapitel IV und der ersten Seite des Kapitels „Wirtschaft und Gesellschaft im allgemeinen“.
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Vgl. dazu die Einleitung, oben, S. 1 ff.
Zwischen Webers Tod am 14. Juni 1920 und dem Erscheinen der 1. Lieferung lagen mehr als sieben Monate. Dies wirft die Frage auf: Hat Marianne Weber vor Publikation der 1. Lieferung zwar nicht in die Textabfolge, wohl aber in den Textbestand eingegriffen? Sie hatte ja unmittelbar nach Webers Tod damit begonnen, mit der Hilfe von Melchior Palyi den Nachlaß zu erschließen und sich Gedanken darüber zu machen, wie man den Text der 1. Lieferung unter Verwendung des Nachlasses, möglicherweise mit Rückwirkungen auf diese 1. Lieferung, ,fortführen‘ könne.
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Was also passierte mit der von Max Weber noch selbst korrigierten 1. Lieferung nach seinem Tod? Für diese ‚Fortführung‘ der 1. Lieferung um weitere Lieferungen, bestückt aus dem Nachlaß, hatte Marianne Weber zunächst die vertraglichen Voraussetzungen geschaffen. Dazu der Verlagsvertrag zwischen ihr und dem Verlag vom 1. Juni 1921, Dokument Nr. 19, in: MWG I/24, S. 227–229. Ferner die Einleitung, oben, S. 76 f.
Man muß zunächst daran erinnern, daß sich Marianne Weber nach dem Tod ihres Mannes als Sachwalterin seines gesamten Werkes verstand, geleitet von [97]seinen Absichten, soweit sie ihr bekannt waren.
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So wurde sie auch im Außenverhältnis gesehen und anerkannt. In diesem Zusammenhang erwog sie zunächst, einen Teil der Schriften Ihres Mannes bei Duncker & Humblot herauszugeben. Dort waren ja die Reden „Wissenschaft als Beruf“ und „Politik als Beruf“ als Broschüren erschienen, und der Verlag machte offenbar ein großzügiges Angebot. Paul Siebeck warb jedoch dafür, alle wissenschaftlichen Schriften Max Webers in seinem Verlag erscheinen zu lassen. Marianne Weber stimmte unter der Voraussetzung zu, daß die Publikation der Schriften kontinuierlich erfolge und angemessen honoriert werde, und sie trat darüber mit Werner Siebeck in Verhandlungen ein. Am 14. September 1920 formulierte sie folgende Vereinbarung mit dem Verlag, die auf mündlichen Absprachen beruhte und an die sich dann eine Vertragsverhandlung anschloß, die allerdings zunächst nicht zum Erfolg führte: „1) Von den Schriften Max Webers sollen die drei Bände religionssoziologische Aufsätze und der erste Band ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘ des ‚Grundrißes‘ im Laufe dieses Winters erscheinen. 2) Die sonstigen Schriften meines Mannes sollen in einem Zeitraum von 2–3 Jahren erscheinen, und zwar soll der Druck des 2. Bandes von ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘ des ‚Grundrißes‘ im kommenden Frühjahr begonnen werden, gleichzeitig mit der Drucklegung der methodologisch-philosophischen Schriften.“[97]Zur Rolle Marianne Webers Hanke, Edith, ,Max Webers Schreibtisch ist nun mein Altar‘. Marianne Weber und das geistige Erbe ihres Mannes, in: Ay, Karl Ludwig und Knut Borchardt (Hg.), Das Faszinosum Max Weber. Die Geschichte seiner Geltung. – Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft 2006, S. 29–51.
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Sie hatte also zu diesem Zeitpunkt für den Grundrißbeitrag zwei Bände vorgesehen. Der Verlag ließ sich auf diese ungewöhnliche Terminologie ein, die mit dem zwischen Paul Siebeck und Max Weber abgeschlossenen Vertrag nicht übereinstimmte. Werner Siebeck antwortete auf die Anfrage Marianne Webers, wann denn der „erste Band“ von „Wirtschaft und Gesellschaft“ erscheinen könne, mit der bewußt vage gehaltenen Aussage: Hoffentlich noch in diesem Jahr. Zugleich gab er genaue Auskunft darüber, wie weit der Druck der 1. Lieferung zu Max Webers Lebzeiten gediehen war: „Von diesem Band sind die Bogen 1–3 ausgedruckt, während ich Bogen 4 und 5 in Superrevision, und Bogen 6–16 (sic!) in Revision versandt und bisher nicht zurückerhalten habe.“Brief Marianne Webers an Werner Siebeck vom 14. September 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Dazu auch die Einleitung, oben, S. 26, Anm. 94.
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Daraufhin äußerte Marianne Weber sich etwas verunsichert: „Ich war der Meinung, daß alle Bögen völlig super[98]revidiert seien von meinem Mann“.Brief Werner Siebecks an Marianne Weber vom 17. September 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Bei der Angabe 6–16 dürfte es sich um einen Fehler handeln. Von Weber durchgesehen waren allenfalls etwas mehr als 11 Bogen, der Umfang der 1. Lieferung.
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Und Werner Siebeck antwortete beruhigend: „Die Fahnen vom ‚Grundriß‘ sind mindestens einmal von Ihrem Herrn Gemahl selbst korrigiert worden.“[98]Karte von Marianne Weber an Werner Siebeck vom 19. September 1920, ebd.
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Marianne Weber kümmerte sich daraufhin um die liegengebliebenen Bogen. Am 3. Oktober kündigte sie gegenüber dem Verlag an, sie werde neben der „Korrektur des Judenbuches nebst Widmung und Vorwort“ „den korrigierten ‚Grundriß‘“, also die korrigierte 1. Lieferung, übersenden. Sie erbitte nun vom ganzen Buch einen Ausdruck, damit sie das Inhaltsverzeichnis anhand der Paragraphen erstellen und die noch offenen Verweisungsstellen ausfüllen könne, wobei ihr ein jüngerer Gelehrter helfen müsse.Brief Werner Siebecks an Marianne Weber vom 8. Oktober 1920, ebd.
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Dieser junge Gelehrte war Melchior Palyi. Am 8. Oktober 1920 antwortete Werner Siebeck, er lasse ihr „nochmals eine Superrevision“ des ganzen Grundrisses, der 1. Lieferung also, zugehen. Am 1. November war Marianne Weber dann mit ihrer Durchsicht nahezu fertig: „In einigen Tagen schicke ich den sorgfältig korrigierten ‚Grundriß‘ mit Inhaltsverzeichnis an Sie ab. Die Hälfte der Seiten ermangelt noch der Überschriften, ich nehme an, daß diese an der Hand des Inhaltsverzeichnisses von der Druckerei ergänzt werden?“Brief Marianne Webers an Werner Siebeck vom 3. Oktober 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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In seinem Antwortbrief vom 5. November bestätigte Paul Siebeck, daß er die noch fehlenden Kolumnenüberschriften anhand des Inhaltsverzeichnisses von der Druckerei durchführen lasse und fragte an, ob Marianne Weber das Ergebnis kontrollieren wolle.Brief Marianne Webers an Paul Siebeck vom 1. November 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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Dies ist vermutlich geschehen. Brief Paul Siebecks an Marianne Weber vom 5. November 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
Was bedeutet all dies für die Antwort auf unsere Frage? Die Antwort lautet, daß Marianne Weber zwar das fehlende Inhaltsverzeichnis und die zur Hälfte noch fehlenden Kolumnenüberschriften nachträglich erstellte, ferner die noch offenen Verweise auflöste, die ein oder andere kleinere Korrektur vornahm, soweit die Seiten nicht bereits endgültig ausgedruckt waren, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aber nicht entscheidend in den von Max Weber autorisierten Textbestand der 1. Lieferung eingriff. Sie beließ ihn vielmehr weitgehend so, wie sie ihn bei seinem Tod vorfand. Manche Fehler konnte sie nicht korrigieren, weil der Text bereits abgesetzt war, als sie ihn für die Veröffentlichung noch einmal überprüfte.
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Aber auch dort, wo dies möglich gewesen wäre, griff sie nicht ein. Weber hatte eine Gliederung der Kapitel [99]in Paragraphen gewählt, um sowohl den lehrhaften Charakter seines Beitrags zu betonen als auch sich Freiheit bei der Textgestaltung zu erhalten. Die Unstimmigkeiten, die dabei an einigen Stellen auftraten, ließ sie stehen. Erst in der 2. Auflage von 1925 konnte Marianne Weber dann auch die Fehler tilgen, die sich in die abgesetzten ersten drei Bogen eingeschlichen hatten. Ihre Eingriffe in der 2. Auflage werden hier nicht eigens nachgewiesen. So etwa „Sinnadäquenz“ statt „Sinnadäquanz“ in § 1, Nr. 7, WuG1, S. 5, und unten, S. 159. Dieser Fehler konnte von Marianne Weber erst in ihrer 2. Auflage von Wirtschaft und Gesellschaft korrigiert werden.
Eine Änderung allerdings muß berücksichtigt werden, die Widmung betreffend. Max Weber hatte 1917 an Paul Siebeck geschrieben, er wolle ihm seinen „Grundriß-Band“ widmen,
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was gewiß angesichts der freundschaftlichen Zusammenarbeit über die Jahre und Paul Siebecks nimmermüder Unterstützung mehr als berechtigt war. Nun schreibt Marianne Weber am 12. August 1920 an den Verlag: „Sehr geehrter Verlag! Ich sehe heute zu meinem Schrecken, daß eine Anordnung meines Mannes aus seinen letzten Tagen Ihnen noch nicht übermittelt ist. Ich hatte angenommen[,] es sei längst durch Frau Dr. Jaffé geschehen. Mein Mann hat bestimmt, daß der erste Band seiner Soziologie seiner Mutter gewidmet wird, der erste Band der religionssoziol[ogischen] Schriften mir, wie Sie schon wissen. Die Widmung für seine Mutter soll folgendermaßen lauten: Dem Andenken meiner Mutter Helene Weber geb. Fallenstein 1845–1919.[99]Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 20. Februar 1917, MWG II/9, S. 599.
N1
Ich bitte diese Widmung in die Mitte des Blattes zu rücken u. ich bitte mir sowohl die Widmungen wie die Titelblätter beider Werke noch vor dem Ausdrucken vorzulegen.“ Die Angabe Marianne Webers zum Geburtsjahr ihrer Schwiegermutter ist fehlerhaft. Helene Weber wurde am 15. April 1844 geboren.
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Paul Siebeck sollte die Veröffentlichung der 1. Lieferung nicht mehr erleben. Ob er von der Umwidmung noch erfuhr, wissen wir nicht. Jedenfalls ist das Widmungsblatt Marianne Weber erst Ende Dezember in Korrektur vorgelegt worden. Dies deutet darauf hin, daß auch die Vorbereitung für den endgültigen Druck der gesamten 1. Lieferung erst Ende des Jahres 1920 abgeschlossen war.Brief Marianne Webers an den Verlag J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) vom 12. August 1920,
N2
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446. Else Jaffé berichtet über die letzten Anweisungen Max Webers in der Sterbephase: „Der erste Band der Soziologie soll der Mutter gewidmet sein. Er überlegt noch, ob er den Geburts[tag] u. Ort des Todes dazu setzen soll, aber da es nicht ‚Heidelberg‘ ist, läßt er es bem Namen bewenden.“ Else Jaffé, Aufzeichnungen aus den letzten Krankheitstagen Max Webers, Deponat Eduard Baumgarten, BSB München, Ana 446. MWG-Druckfassung: 8. August 1920. Der Brief ist von Marianne Weber auf den „12.8.20“ datiert.
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Brief Oskar Siebecks an Marianne Weber vom 21. Dezember 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446: „Das Widmungsblatt für GdS erlaube ich mir in Korrektur beizufügen.“
Um unser Wissen über die Drucklegung nach Max Webers Tod zusammenzufassen: Weber lieferte sein Manuskript von Ende September 1919 bis Ende April 1920 weitgehend ‚kontinuierlich‘ ein, freilich nicht ohne Veränderungen und auch Erweiterungen (Einschübe) an dem dann gesetzten Text vorzunehmen. Die Bogen 1 bis 3 waren im April/Mai 1920 abgesetzt und ausgedruckt, die Fahnen zu Bogen 4 und 5 von ihm einer Superrevision, der Rest einer [100]Revision unterzogen. Es ist also wahrscheinlich, daß er die Fahnen zu den Bogen 4 und 5 mindestens zweimal und die zu den Bogen 6 bis 12 einmal Korrektur gelesen hat. Die Seiten 1–48 lagen also bei seinem Tod ausgedruckt vor und konnten nicht mehr verändert werden (gilt für das Kapitel I vollständig und von Kapitel II für die §§ 1–10 mit dem Anfang von § 11). Die von Marianne Weber gefundenen Korrekturen zu Bogen 3 sind nicht Max Webers Letztkorrekturen dieses Bogens. Diese sandte Weber am 12. Mai an den Verlag.
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Ferner waren die Seiten 49–80 (Kapitel II, §§ 11–24, Anfang) superrevidiert, die nachfolgenden Seiten 81–180 (Kapitel II, §§ 24–41, Kapitel III, §§ 1–22 und Kapitel IV, §§ 1–3) revidiert.[100]Dazu oben, S. 91.
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Vom 12. Bogen waren nur die ersten Seiten gesetzt. Korrekturfahnen sind überliefert zu Kap. Il, S. 80–89, vom 17.4.20 (Revision), und zu S. 109–121 vom 27.5.20 (Revision), ferner zu Kap. III, S. 163–168, vom 23.4.20 (Korrektur). Vgl. dazu den Anhang, unten, S. 664–718.
Marianne Webers Mitteilung an den Verlag vom 3. Oktober 1920, sie müsse noch „ein eingehendes Inhaltsverzeichnis an der Hand der Paragraphen-Einteilung machen“ und „einige Beziehungsstellen“ ausfüllen,
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während der Verlag anhand ihres Inhaltsverzeichnisses die Kolumnentitel nachtragen könne – sie fehlten ja noch für die „Hälfte der Seiten“Brief von Marianne Weber an Werner Siebeck vom 3. Oktober 1920, VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
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–, läßt sich anhand der überlieferten Korrekturfahnen zu den Druckseiten 109–121 und 163–168 bestätigen. Dort fehlen die Kolumnentitel, teilweise auch die §§-Ziffern und einige Auflösungen von Verweisen. Max Weber hatte die Fahnen zu Kapitel III, Seiten 163–168 (Stempel der Druckerei „23 APR. 1920“) ganz offensichtlich selbst noch einmal bearbeitet und erweitert, bevor er erkrankte.Brief von Marianne Weber an Paul Siebeck vom 1. November 1920, ebd.
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Das ergibt ein Vergleich mit der Druckfassung. Auch muß er die Korrekturfahnen zum Schluß von Kapitel II, Seiten 109–121 (Stempel der Druckerei „27 MAI 1920“) noch durchgesehen haben, denn der Exkurs zu Knapp und die Paragraphen 31 bis 35 sind in der Druckfassung nach hinten verschoben, um für die Einschübe Platz zu machen. Am Text selbst allerdings ist nur noch wenig verändert.Dort finden sich neben reinen Rechtschreib- und Satzkorrekturen inhaltliche Präzisierungen und Erweiterungen, vgl. z. B. im Anhang, unten, S. 715 mit textkrit. Anm. j und p.
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Verweisblockaden sind aufgelöst,Vgl. dazu den Anhang, unten, S. 696, Anm. g, S. 698, Anm. b, c, S. 703, Anm. a und S. 704, Anm. b. Zu § 41 findet sich eine Blockade (unten, S. 705, Anm. c).
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kleinere Rechtschreibfehler und stili[101]stische Unebenheiten behoben und Satzzeichen korrigiert. Eine verderbte Textstelle blieb stehen.Vgl. im Anhang, unten, S. 697, Anm. f, S. 699, Anm. e, S. 705, Anm. d und S. 708, Anm. h. Davon wurden zwei Verweise durch die Edition der MWG anders aufgelöst, unten, S. 699, Anm. e: § 12 statt § 37, und S. 708, Anm. h: § 17 statt § 11.
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[101]Vgl. unten, S. 702 mit textkrit. Anm. b.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Auch für die 1. Lieferung übernahm Marianne Weber zwar einige redaktionelle Arbeiten: vom Korrekturlesen über die Blockadenauflösung bis hin zum Inhaltsverzeichnis. Ferner geht vermutlich der ein oder andere kleinere Texteingriff in den Bogen 4 bis 12 auf sie zurück.
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Dennoch können Textbestand und Textabfolge der 1. Lieferung als von Max Weber autorisiert gelten. Wo es zwischen Druckfassung und den uns überlieferten Fahnen und Umbruchseiten Änderungen gibt, sind auch diese noch auf Max Weber selbst zurückzuführen – wie etwa bei den Korrekturfahnen vom April 1920 im Vergleich zu dem gedruckten Kapitel II, S. 33–48 und S. 80–89.Die Vereinheitlichung der Rechtschreibung dagegen dürfte vom Verlag veranlaßt sein, z. B. „giebt“ wurde zu „gibt“ im Druck; vgl. Mskr. S. 75a vom 17. April 1920 betr. WuG1, S. 82, unten, S. 668 mit textkrit. Anm. I.
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Vgl. dazu den Anhang, unten, S. 605–663 und 664–688.
2. Zur Edition
Nach der geschilderten Überlieferung sind Textfassung und Widmung autorisiert, nicht aber Titel und Inhaltsverzeichnis. In Bezug auf die Letzteren konnte für die Bandeditoren die 1. Lieferung nicht bindend sein.
a) Der Titel
Die Titelei der 1. Lieferung lautet: „Grundriß der Sozialökonomik, III. Abteilung, Wirtschaft und Gesellschaft. I Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte. Bearbeitet von Max Weber. Erster Teil.“ „I“ ergibt sich daraus, daß die III. Abteilung nach der immer noch gültigen „Einteilung des Gesamtwerkes“ von 1914 zwei Beiträge umfassen sollte und daß unter „II“ immer noch der längst vorliegende Beitrag des inzwischen verstorbenen Eugen von Philippovich vorgesehen war. Wie in der Einleitung und in MWG I/24 dargelegt, stammt der Zusatz „Erster Teil“ von Marianne Weber.
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Sie wählte diesen Zusatz, um die 1. Lieferung von den folgenden Lieferungen zu unterscheiden. Mit der Preisgabe der Zweiteilungsthese wird dieser Zusatz obsolet. Er bleibt deshalb bei der Wahl des Titels unberücksichtigt. An der Unterscheidung zwischen Abteilungstitel und Beitragstitel dagegen, die Max Weber 1914 getroffen hatte, hält die Edition fest. Um die Vorkriegsfassung von der Nachkriegsfassung auch im Titel zu unterscheiden, sind ihnen von den Herausgebern der Max Weber-Gesamtausgabe verschiedene spezifizie[102]rende Titel beigegeben: der Vorkriegsfassung „Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte“, der Nachkriegsfassung „Soziologie“. Mit dem Titel „Soziologie“ wird, wie in der Einleitung dargelegt, der Intention entsprochen, die Max Weber mit der Neufassung verfolgte.Einleitung, oben, S. 4 f., und Schluchter, Entstehungsgeschichte, MWG I/24, S. 42 f.
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Er läßt sich zudem auf ein Rundschreiben des Verlags vom 30. April 1920 stützen, mit dem dieser für die im Druck befindliche 1. Lieferung warb. Dort heißt es: „III. Abteilung: Wirtschaft und Gesellschaft. Soziologie. Von Max Weber“. Der Verlag hätte den Titel „Soziologie“ wohl kaum verwendet, wäre Weber damit nicht einverstanden gewesen. Die beiden Fassungen sind durch den Obertitel „Wirtschaft und Gesellschaft“ verbunden. Damit soll unterstrichen werden: Die Fassungen gehören zu demselben Projekt.[102]Dazu Einleitung, oben, S. 30 ff.
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Dazu „Zur Edition von ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘. Allgemeine Hinweise der Herausgeber der Max Weber-Gesamtausgabe“, oben, S. XVII.
b) Inhaltsverzeichnis und Kolumnentitel
Das Inhaltsverzeichnis ist in zwei leicht voneinander abweichenden Versionen überliefert. Die frühere Version findet sich in der 1. Lieferung, die spätere in der 1. Auflage, die alle vier Lieferungen umfaßt. Beide Inhaltsverzeichnisse stammen von Marianne Weber, die dafür die Kolumnentitel nutzte, soweit sie überliefert waren.
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Der Rest wurde von ihr hinzugefügt. Die Inhaltsverzeichnisse können also nicht als autorisiert gelten. Die beiden Verzeichnisse werden im Anhang synoptisch abgedruckt.Marianne Weber hatte im Brief an Paul Siebeck vom 1. November 1920 angegeben, daß die „Hälfte der Seiten“ noch nicht mit „Überschriften“, womit sie wohl die Kolumnentitel meinte, versehen sei. Dazu das vollständige Briefzitat, oben, S. 98 mit Anm. 16.
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Die Bandeditoren entschieden sich, keinem der Inhaltsverzeichnisse von Marianne Weber zu folgen, sondern ein neues zu erstellen, bei dem allerdings berücksichtigt ist, daß die Kolumnentitel auf jeden Fall bis zum Ende des 3. Bogens (bis S. 48 des Erstdrucks) von Weber autorisiert sind, vermutlich aber auch noch für die superrevidierten Bögen 4 und 5 (bis S. 80 des Erstdrucks).Vgl. Anhang II zum Editorischen Bericht, unten, S. 118–121.
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Das neue Inhaltsverzeichnis ist als Herausgeber-Zusatz gekennzeichnet. Dazu oben, S. 97 mit Anm. 12.
In der Max Weber-Gesamtausgabe gibt es für die Gestaltung der Kolumnentitel keine Regel. Die Bandeditoren übernehmen das in der Druckfassung der 1. Lieferung verwendete Schema: Angabe des Kapitels als linken Kolumnentitel, Angabe der jeweiligen §§-Ziffern, verbunden mit einem Stichwort, als rechten Kolumnentitel. Mit den Stichworten folgen sie bis S. 80 der 1. Lieferung, allerdings mit Modifikationen, danach nicht mehr. Die Kolumnentitel oder die Teile derselben, die vom Herausgeber stammen, sind in eckige Klammern gesetzt.
[103]c) Textgestaltung
Max Weber wählte für die Textgestaltung eine Gliederung in Kapitel, Paragraphen und thematische Abschnitte. Die gesamte 1. Lieferung ist in Paragraphen unterteilt. Zusätzlich sind die Kapitel III und IV in Abschnitte gegliedert, mit Zwischenüberschriften. Das Kapitel III weist 11 Zwischenüberschriften, das unvollendete Kapitel IV eine Zwischenüberschrift auf.
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In Kapitel I wird § 1 in „I. Methodische Grundlagen“ und „II. Begriff des sozialen Handelns“ unterteilt. Diese Unterteilung ist zudem durch die gewählte Schriftgröße der Zwischenüberschriften stark hervorgehoben.[103]Vgl. unten, S. 449, 455, 468, 490, 497, 513, 533, 542, 566, 573, 579 und 592.
39
Zusätzlich sind den Kapiteln I und II Vorbemerkungen vorangestellt, ebenso dem § 3 in Kapitel III.Vgl. unten, S. 149 und 172.
40
Vgl. unten, S. 147 f., 216 und 455.
Pro Kapitel setzt eine neue §§-Zählung ein (Kapitel I, §§ 1–17; Kapitel II, §§ 1–41; Kapitel III, §§ 1–22; Kapitel IV §§ 1–3). Teilweise wird die ziffernmäßige Zählung durch Buchstabenzählung erweitert, wie in Kapitel II § 24a und § 29a, in Kapitel III § 7a, § 9a und § 12a, § 12b, § 12c.
41
Die Paragraphen weisen weitere Untergliederungen auf, zuweilen bis zu neun Ebenen.Vgl. unten, S. 339, 370, 475, 485, 507, 513 und 520.
42
Mitunter wird ein Thema in mehreren Paragraphen behandelt, so daß sich eine Gliederung über mehrere Paragraphen erstreckt, wie in Kapitel II, §§ 16–21, §§ 32–34 oder in Kapitel III, §§ 7a–9, §§ 15–16, §§ 21–22 oder in Kapitel IV, §§ 1–2.Zur Gliederungsstruktur von Kap. I–IV vgl. die schematische Übersicht in Anhang III zum Editorischen Bericht, unten, S. 122–141.
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An einigen Stellen finden sich Doppeltverwendungen derselben Gliederungsziffer,Unten, S. 303–334, 382–404 und S. 475–485, 542–564, 579–591 und S. 592–598.
44
manchmal auch Brüche in der Gliederungsart (Buchstaben- wird zu Ziffernzählung oder umgekehrt).Kap. III, unten, S. 513 mit Hg.-Anm. 1, S. 562 mit Hg.-Anm. 72 und S. 573 mit Hg.-Anm. 27.
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Problematisch sind besonders die Fälle, wo Weber dieselbe Gliederungsart innerhalb eines Paragraphen zweimal verwendet.Z. B. Kap. III, § 11, unten, S. 502 mit Hg.-Anm. 40.
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Auch kann die Bezifferung des Haupttextes und des dazugehörenden Kleindrucktextes identisch sein, obgleich zwischen beiden keine [104]inhaltliche Parallelität besteht.Z. B. in Kap. II, § 19 a)–b) für Gliederungsebene 5 und 6 (unten, S. 319); in Kap. II, § 24a a)–b) für Gliederungsebenen 2 und 3 und auch für 2 und 4 (unten, S. 345–351 mit Hg.-Anm. 88 und 3); in Kap. III, § 21 arabische Zählung zweimal verwendet (unten, S. 579–582).
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Einen Sonderfall stellt der § 12b über den Lehnsfeudalismus in Kapitel III dar: Dort setzt Weber ohne erkennbaren Bezug auf eine höhere Gliederungsebene mit einer „AA“- bzw. „BB“-Gliederung ein und verwendet auch doppelte Buchstaben zur weiteren Untergliederung.[104]Vgl. z. B. Kap. II, § 10 mit der Untergliederung in 1. bis 5. (unten, S. 252 f.) und die Petitdruckpassage mit der Untergliederung 1.–6. (unten, S. 257 f.) ohne inhaltliche Parallelführung. Zur erklärenden Vernetzung von Grundtext und Petitdruckpassagen vgl. S. 325–331, Hg.-Anm. 23, 32, 36, 39 und 41.
48
Vgl. unten, S. 513–519 mit der Hg.-Anm. 4 auf S. 513.
In der Edition werden die überlieferten Gliederungsstrukturen und die Art der Gliederungsgestaltung belassen und nur in begründeten Fällen in sie eingegriffen.
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Auch bei Doppelungen oder unklaren Gliederungsanschlüssen bleibt der Text unverändert, es wird aber eine Sacherläuterung angefügt.Ergänzungen bei fehlenden Bezifferungen wurden vorgenommen in Kap. II, § 20, unten, S. 326 mit textkrit. Anm. i; Kap. II, § 24a, unten, S. 350 mit textkrit. Anm. q; Kap. II, § 29, unten, S. 368 mit textkrit. Anm. g, S. 369 mit textkrit. Anm. h und i; Kap. II, § 32, unten, S. 382 mit textkrit. Anm. b. Korrekturen wurden vorgenommen in Kap. II, § 1, unten, S. 217 mit textkrit. Anm. b (Emendation von „2.“); Kap. II, § 33, unten, S. 398 mit textkrit. Anm. x und y (Korrektur von „a und b“ zu „α und ß“); Kap. III, § 11, unten, S. 502 mit textkrit. Anm. e (Korrektur von „6.“ zu „f)“); Kap. III, § 12b, unten, S. 518 mit textkrit. Anm. m (Korrektur von „gg)“ zu „aa)“) und Kap. IV, § 2, unten, S. 596 mit textkrit. Anm. b (Korrektur von „d)“ zu „δ.“), dasselbe auch Kap. IV, § 3, unten, S. 598 mit textkrit. Anm. k.
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Dies schien den Editoren das angemessene Verfahren für einen Text, den Max Weber insgesamt korrigierte. Vgl. dazu die Erläuterungen in Kap. II, unten, S. 295, Hg.-Anm. 26; S. 303, Hg.-Anm. 51; S. 308, Hg.-Anm. 61; S. 315, Hg.-Anm. 81; S. 323, Hg.-Anm. 16; S. 333, Hg.-Anm. 49; S. 348, Hg.-Anm. 88; S. 351, Hg.-Anm. 3; S. 353, Hg.-Anm. 12; S. 368, Hg.-Anm. 51. Zu Kap. III vgl. oben, S. 90, Anm. 54.
Um die optische Lesbarkeit des Textes zu verbessern, sind die §§-Ziffern fett gedruckt. Der Anfang eines Paragraphen ist durch einen größeren Durchschuß deutlich markiert. An wenigen Stellen wurden Durchschüsse in den Text eingefügt. Dies erfolgt mit textkritischem Nachweis.
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Fehlende Punkte bei Gliederungsziffern oder -buchstaben sind stillschweigend ergänzt.Vgl. z. B. in Kap. II, § 24a, unten, S. 352, textkrit. Anm. r (vor „Entwicklung zum Kapitalismus“) und S. 353, textkrit. Anm. v (vor „Von diesen verschiedenen Typen“).
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Der Wechsel von Klammer zu Punkt ist jedoch textkritisch nachgewiesen.So in Kap. II, bei §§ 20 und 21, unten, S. 323, Z. 22 und S. 333, Z. 5.
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Vgl. unten, S. 349 mit textkrit. Anm. o: „ß)“ zu „ß.“.
Weber verwendet bei der Gestaltung des Textes eine normale und eine deutlich kleinere Schrifttype im Wechsel. Bereits als Redakteur des geplanten [105]Handbuchs der politischen Ökonomie, später: Grundriß der Sozialökonomik, legte er im Mai 1910 fest, die „streng ,lehrhafte‘ Form der Darstellung“ der Beiträge solle sich auch in der Verwendung von zwei verschiedenen Schrifttypen niederschlagen. Der Kleindruck sei für die Darstellung des Forschungsstandes, für die „unentbehrliche[n] Auseinandersetzungen mit Gegenmeinungen“,
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aber auch „für Spezialausführungen“ reserviert.[105]Handbuch der politischen Ökonomie. Vorbemerkung zum Stoffverteilungsplan, in: MWG I/24, S. 143 f., Zitat: S. 144; dazu auch: Schluchter Entstehungsgeschichte, S. 27 f.
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Max Weber setzte die beiden Schrifttypen in der 1. Lieferung gezielt ein, um die Hauptaussagen von historischen Illustrationen und Literaturbesprechungen zu trennen. Da dies ein freilich nicht immer sauber durchgehaltenes Darstellungsprinzip ist, bleibt hier, im Unterschied zu anderen Bänden der Max Weber-Gesamtausgabe, der Wechsel zwischen Normalschrift und Petit erhalten. Um die Lesbarkeit des Petit optisch zu erleichtern, sind beide Schriften etwas größer als sonst. Brief Max Webers an Paul Siebeck vom 31. Januar 1912, MWG II/7, S. 418.
d) Texteingriffe und Spracheigentümlichkeiten
Der Text der 1. Lieferung wurde einschließlich seiner Gliederungsstruktur textkritisch geprüft. Dabei konnten sich die Bandeditoren auch auf die Korrekturen stützen, die Johannes Winckelmann für die 4. und 5. Auflage seiner Edition von „Wirtschaft und Gesellschaft“ vornahm.
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Ein überliefertes Exemplar zur 4. Auflage mit den Korrekturen von seiner Hand war dabei besonders hilfreich.Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Mit einem Anhang: Die rationalen und soziologischen Grundlagen der Musik, 4., neu hg. Aufl., besorgt von Johannes Winckelmann, 1. Halbband. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1956; Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, 5., revidierte Aufl., hg. von Johannes Winckelmann. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1976.
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Die Bandeditoren verdanken Johannes Winckelmanns gründlicher Prüfung des Textes sehr viel, haben aber gemäß den Editionsregeln der MWG eigene textkritische Entscheidungen getroffen. Daher wird bei der Textkritik nicht explizit auf die Korrekturen von Johannes Winckelmann hingewiesen. Winckelmann trug seine Korrektur in das Exemplar ein: Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft (Grundriß der Sozialökonomik, Abt. III), 3. Aufl., 1. Halbband. – Tübingen: J.C.B. (Paul Siebeck) 1947 (Max Weber-Arbeitsstelle, BAdW München).
Der Weber-Text wurde in der Regel so belassen, wie er nach der 1. Lieferung überliefert ist. Stillschweigend wurden jedoch – entsprechend den Editionsregeln – die Umlaute Ae, Oe, Ue in Ä, Ö, Ü abgeändert und Kommata vor Relativ- und daß-Sätzen, aber auch bei der Verbindung zweier Hauptsätze durch „und“ eingefügt. Ebenfalls stillschweigend verbessert wurden reine [106]Druckfehler, wie z. B. „Sinnadäquenz“ (unten, S. 159, Z. 27), „Rationnalitätsgrenze“ (S. 278, Z. 9 f.), „fronberrlichen“ (S. 339, Z. 28) oder „grunherrliches“ (S. 483, Z. 6). Stillschweigend vereinheitlicht wurde auch die drucktechnisch unterschiedliche Wiedergabe von griechischen (Gliederungs-)Buchstaben in den Petitdruckpassagen, wo sie im Erstdruck teilweise kursiv, teilweise recte gesetzt wurden. Die Editoren haben sich entschieden, sie durchgängig recte zu setzen. Ansonsten werden Sperrdruck oder andere Hervorhebungen der Druckvorlage als Kursivdruck wiedergegeben.
Texteingriffe mit textkritischem Nachweis wurden bei der Verschreibung von Fachbegriffen und Fremdwörtern vorgenommen, wie z. B. „pentapolisch“ (richtig: „pantopolisch“), „Schapun“ (richtig: „Shogun“) oder „cahiers des doléances“ (richtig: „de doléances“),
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aber auch bei sinnentstellenden Verschreibungen, wie z. B. „Darleiher“ (richtig: „Darlehnsempfänger“), „Finanzen“ (richtig: „Finanzer“), „Geld“ (richtig: „Gold“), „Verwalten“ (richtig: „Vorwalten“) oder „Arbeitswertung“ (richtig: „Arbeitswerbung“).[106]Vgl. unten, S. 390 mit textkrit. Anm. l u. ö.; S. 519 mit textkrit. Anm. n; S. 581 mit textkrit. Anm. d.
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An manchen Stellen ließen sich Textverderbnisse mittels Eingriffen oder Lesehilfen bessern,Vgl. unten, S. 267 mit textkrit. Anm. m; S. 337 mit textkrit. Anm. r; S. 384 mit textkrit. Anm. d u. ö.; S. 487 mit textkrit. Anm. m; S. 571 mit textkrit. Anm. r.
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an anderen Stellen mußten sich die Bandeditoren mit einem Hinweis auf die fehlerhafte Satzkonstruktion begnügen.Im textkritischen Apparat erfolgt der Hinweis „Lies“ oder „Zu erwarten wäre“.
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Teilweise konnten in Kapitel II mithilfe der überlieferten Korrekturfahnen Textverderbnisse behoben werden,Z. B. Kap. III, § 9a, unten, S. 485 mit textkrit. Anm. h; Kap. III, § 10, unten, S. 495 mit textkrit. Anm. w und Kap. IV, § 2, unten, S. 597 mit textkrit. Anm. g.
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besonders gilt dies für die unnötige Doppelung von Satzzeichen, z. B. von Komma und Klammer bei Einschüben. Z. B. in Kap. II, § 39, unten, S. 437 mit textkrit. Anm. n, fanden sich über mehrere Zeilen widersprüchliche Satzaussagen. Diese wurden gestrichen. In den Korrekturfahnen zeigte sich, daß Weber an diesen Stellen offenbar Korrekturen angebracht hatte, die aber nicht richtig ausgeführt wurden.
Nicht eingegriffen wurde, wie bereits ausgeführt, bei Inkonsistenzen in den Gliederungen und bei Spracheigentümlichkeiten. Dies gilt auch für zeitbedingte Schreibweisen, wie z. B. „bureaukratisch“ (unten, S. 455), „das Kompromiß“ (S. 229) oder „eines Steuerpauschale“ (S. 523), „Syndiken“ (S. 578), den wechselnden Gebrauch von „Obödienz“ und „Obedienz“ (S. 468/475), von „Zahlmittel“ und „Zahlungsmittel“ (S. 239), von „lehenmäßig“ und „lehensmäßig“ (S. 514), aber auch Webers Eigenheiten, wie seine Verwendung von „Appropriation“.
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Schließlich beachtet Weber nicht immer die grammatisch [107]gebotene Kongruenz von Subjekt und Prädikat. In solchen Fällen wird, sofern dies nicht zu Ambivalenzen führt, ebenfalls nicht eingegriffen. „Appropriation“ wird von Weber im Sinne von Aneignung (sich etw. aneignen) und im Sinne von Zueignung (jdm. etw. zueignen) verwendet.
e) Sacherläuterungen
Auf die Erläuterung der von Weber selbst eingeführten und definierten Begriffe wurde bewußt verzichtet. Nur bei wiederholtem Gebrauch ist u. U. ein Rückverweis auf die Definition Max Webers eingefügt. Der Sacherläuterungsapparat dient vorrangig der Entschlüsselung oder der Richtigstellung von Zitaten und Literaturangaben, der Erläuterung von unbekannten Sachverhalten, der Auflösung von textinternen und teilweise auch textüberschreitenden Verweisen und – wie oben erwähnt – der Klärung von Gliederungsabfolgen. Bei der Kommentierung wurde vornehmlich die zeitgenössische Literatur herangezogen und somit der Wissensstand zu Webers Zeit reflektiert.
Sich wiederholende erklärungsbedürftige Begriffe sind im Glossar erläutert. Das gilt insbesondere für zahlreiche webertypische Fremdwörter und die künstlichen Begriffe zum Geldwesen, die Weber von Georg Friedrich Knapp übernahm oder in Anlehnung an ihn bildete. Der Leser sei auf die Verzeichnisse am Ende des Bandes verwiesen. Dort finden sich außer dem Glossar ein Personenverzeichnis mit biographischen Angaben zu den von Max Weber genannten Personen (mit Ausnahme allgemein bekannter) sowie ein Literaturverzeichnis mit den vollständigen bibliographischen Angaben der von Max Weber zitierten Literatur.