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MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[31]Editorischer Bericht

Zur Entstehung

1. „Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ Entwicklung der Projektidee und der Zusammenhang mit „Wirtschaft und Gesellschaft“.

Webers Hinwendung zu universalgeschichtlichen Fragestellungen verband sich sehr früh aufs engste mit seinen Überlegungen zu „Wirtschaft und Gesellschaft“. In einem Brief an den Verleger Siebeck vom 30. Dezember 1913 berichtet er diesem von dem Abschluß einer ersten Fassung des religionssoziologischen Abschnitts für „Wirtschaft und Gesellschaft“. In dem Brief schreibt Weber u. a.:
„[Ich habe] eine geschlossene soziologische Theorie und Darstellung ausgearbeitet, welche alle großen Gemeinschaftsformen zur Wirtschaft in Beziehung setzt: von der Familie und Hausgemeinschaft zum ‚Betrieb‘, zur Sippe, zur ethnischen Gemeinschaft, zur Religion (alle großen Religionen der Erde umfassend: Soziologie der Erlösungslehren und der religiösen Ethiken, – was Tröltsch gemacht hat, jetzt für alle Religionen, nur wesentlich knapper)[,] endlich eine umfassende soziologische Staats- und Herrschafts-Lehre. Ich darf behaupten, daß es noch nichts dergleichen giebt, auch kein ,Vorbild‘.“
1
[31] VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/8, S. 449f.]].
Tatsächlich hatten wohl die Erkenntnisse aus Webers religionssoziologischen Forschungen eine Veränderung der Disposition für den von ihm zu bearbeitenden Teil des Grundrisses der Sozialökonomik von 1914 gegen[32]über der möglicherweise schon 1909 konzipierten, im Jahre 1910 jedenfalls vorliegenden Disposition zur Folge gehabt: Im Stoffverteilungsplan von 1914 ist zum von Max Weber für den „Grundriß der Sozialökonomik“ zur Bearbeitung zugesagten Teil „Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte“ als fünfter Untertitel „Religiöse Gemeinschaften. Klassenbedingtheit der Religionen; Kulturreligionen und Wirtschaftsgesinnung“ angegeben.
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[32] Schluchter, Rekonstruktion, S. 557 sowie S. 536.
Webers Fragestellung nach der Klassenbedingtheit der Religionen sowie nach dem Verhältnis von Kulturreligionen und Wirtschaftsgesinnung spiegelt sich dann in dem in „Wirtschaft und Gesellschaft“ postum erschienenen Abschnitt zur Religionssoziologie, der folgendermaßen gegliedert ist:
Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung).
  • § 1. Die Entstehung der Religionen.
  • § 2. Zauberer-Priester
  • § 3. Gottesbegriff. Religiöse Ethik. Tabu.
  • § 4. „Prophet“.
  • § 5. Gemeinde.
  • § 6. Heiliges Wissen. Predigt. Seelsorge.
  • § 7. Stände, Klassen und Religion.
  • § 8. Das Problem der Theodizee.
  • § 9. Erlösung und Wiedergeburt.
  • § 10. Die Erlösungswege und ihr Einfluß auf die Lebensführung.
  • § 11. Religiöse Ethik und „Welt“.
  • § 12. Die Kulturreligionen und die „Welt“.
    3
    WuG1, S. IX; siehe auch Schluchter, Rekonstruktion, S. 557 f.
Das Wechselverhältnis zwischen „Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“, die, wie Wolfgang Schluchter hervorgehoben hat, weder in einem zeitlichen Folgeverhältnis noch in einem sachlichen Prioritätsverhältnis, sondern in einem Verhältnis wechselseitiger Ergänzung und Interpretation zueinander stehen,
4
Schluchter, Rekonstruktion, S. 527 f.
wird auch deutlich an dem Umstand, daß Weber in der „Einleitung“ von 1915
5
Siehe unten, S. 119–126.
zum ersten Mal einen Text über seine Herrschaftstypologie veröffentlichte. Auch einige andere Texte von „Wirtschaft und Gesellschaft“ waren entweder vor Teilen der religionssoziologischen Aufsätze oder im Zusammenhang damit geschrieben worden. Die „Zwischenbetrachtung“ weist deutliche, teilweise wörtliche Parallelen zu § 11 „Religiöse Ethik und ,Welt‘“ des religionssoziologischen Teils von „Wirtschaft und Gesellschaft“ auf. Dies läßt sich augenfällig am besten an einer Gegenüberstellung zeigen:
[33]
WuG1, S. 343: Zwischenbetrachtung (1915)
(siehe unten, S. 491)
„Ohne Ansehen der Person“, „sine ira et studio“, ohne Haß und deshalb ohne Liebe, ohne Willkür und deshalb ohne Gnade, als sachliche Berufspflicht und nicht kraft konkreter persönlicher Beziehung erledigt der homo politicus ganz ebenso wie der homo oeconomicus heute seine Aufgabe gerade dann, wenn er sie in idealstem Maße im Sinn der rationalen Regeln der modernen Gewaltordnung vollzieht. Sachlich, „ohne Ansehen der Person“, „sine ira et studio“, ohne Haß und daher ohne Liebe, verrichtet der bürokratische Staatsapparat und der ihm eingegliederte rationale homo politicus, ebenso wie der homo oeconomicus, seine Geschäfte einschließlich der Bestrafung des Unrechtes gerade dann, wenn er sie im idealsten Sinne der rationalen Regeln staatlicher Gewaltordnung erledigt.
Auf den Zusammenhang zwischen den Aufsätzen zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ weist Weber im Jahre 1915 dann auch selbst in der ersten Fassung der „Einleitung“ im „Archiv“ hin.
6
[33] Siehe unten, S. 83 f.
Außer in diesen Texten überschreitet Weber auch in anderen Teilen seines Werkes den mittelmeerischen und westlichen Kulturraum, wenn ihm etwa in der erst postum erschienenen Musiksoziologie (MWG I/14) die Musik als ein Bereich dient, anhand dessen er beispielhaft universalgeschichtliche Probleme darzulegen versucht,
7
Vgl. Schluchter, Rekonstruktion, S. 532–535.
so wie er die temperierte Stimmung dann auch in der „Einleitung“ als Beispiel für den irrationalen Rest jeder Rationalität anführt.
8
Siehe unten, S. 102 f.
Ähnlich verhält es sich auch bei der Abhandlung Webers über die Stadt. Äußerungen zum Typus der Städte finden sich zu Beginn der Studien über Konfuzianismus und über Hinduismus. Ob Weber allerdings seine postum erschienene und zuerst im Jahre 1921 im 47. Band im „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“ (S. 621 ff.) unter dem Titel „Die Stadt“ abgedruckte Studie, die dann auch in „Wirtschaft und Gesellschaft“ aufgenommen wurde,
9
WuG1, S. 513–600.
im Rahmen der Arbeiten zur Wirtschaftsethik der Weltreligionen niederschrieb, ist ungewiß.
10
Vgl. unten, S. 45, Anm. 53.
Es sprechen einige Anzeichen dafür, daß diese Studie allenfalls als Grundlage für ein die Hinduismus-Studie und die Studie zum antiken Judentum verbin[34]dendes Zwischenstück hatte dienen sollen;
11
[34] Vgl. unten, S. 53 und 60.
es ist aber ebenso möglich, daß ein solches Verbindungsstück eher im Anschluß an die Darstellung des Christentums (oder im Zusammenhang damit) hatte veröffentlicht werden sollen. Für letzteres spricht immerhin, daß Weber in der „Einleitung“ betont, die Stadt des Okzidents sei in ihrer Einzigartigkeit der „Hauptschauplatz“ des Christentums gewesen.
12
Siehe unten, S. 87.

2. Die Ausführung des Projektes der Wirtschaftsethik der Weltreligionen – Die Studie über „Konfuzianismus und Taoismus“

Wann immer Max Weber sich eingehender mit der Erforschung der universalgeschichtlichen Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft zu beschäftigen begonnen haben mag, so wurden nach Marianne Webers Mitteilung die Ergebnisse frühestens in den Jahren 1911 bis 1913 niedergeschrieben. Auf den dabei bestehenden Zusammenhang zwischen seinen Vorarbeiten für „Wirtschaft und Gesellschaft“ und den Anfängen seiner Arbeiten zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ wurde bereits hingewiesen.
Die sich auf seine Vorarbeiten für den „Grundriß der Sozialökonomik“ beziehende Aussage Webers in dem Brief an den Verleger vom 30. Dezember 1913,
13
Siehe oben, S. 31.
er habe „eine geschlossene soziologische Theorie und Darstellung ausgearbeitet“, welche die Religion in Beziehung zur Wirtschaft setze, fügt sich zu Webers eigenem Hinweis, daß eine erste Fassung der Aufsätze über die „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ im Jahre 1913 vorgelegen habe, den er in der ersten Fußnote zur im Septemberheft 1915 des „Archivs für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“, das am 14. Oktober 1915 ausgeliefert wurde, abgedruckten „Einleitung“ gibt:
„Die nachstehenden Darlegungen erscheinen unverändert so, wie sie vor zwei Jahren niedergeschrieben und Freunden vorgelesen waren.“
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Ein weiterer Beleg hierfür ist der Mitte Dezember 1915 geschriebene Brief von Georg Lukács an Max Weber; siehe unten, S. 36.
Darauf, daß sie „vorgelesen waren“ und auch in ihrer späteren Ausführung noch an das Publikum der Freunde gerichtet geschrieben sind, weisen auch einige sprachliche Eigenheiten hin, wie die Schlußformel „wie bald zu berichten sein wird“ am Ende des II. Kapitels der Studie über „Hinduismus und Buddhismus“.
15
Siehe Hinduismus und Buddhismus1, S. 461, 2S. 250.
An wen man bei diesen „Freunden“ denken muß, ist nicht ganz klar. Zu ihnen gehörten sicher Ernst Troeltsch und Georg Lukács [35](vgl. unten), und den Rahmen könnte der Sonntagsnachmittagskreis im Hause Webers abgegeben haben.
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[35] Siehe Honigsheim, Paul, Max Weber in Heidelberg, in: König, René, und Winckelmann, Johannes (Hg.), Max Weber zum Gedächtnis (Kölner Zeitschr. für Soziologie und Sozialpsychologie 1963, Sonderheft 7). – Köln: Westdeutscher Verlag 1963, S. 161–271, hier S. 162 und passim. – Daß es sich bei den Freunden um Mitglieder des Heidelberger Eranos-Kreises handelte, wie Küenzlen nahelegte, ist eher unwahrscheinlich. Vgl. Küenzlen, Gottfried, Unbekannte Quellen der Religionssoziologie Max Webers, in: Zeitschr. für Soziologie, Jg. 7, 1978, S. 215–227, hier S. 217 f.; wiederholt in: ders., Die Religionssoziologie Max Webers. Eine Darstellung ihrer Entwicklung. – Berlin: Duncker & Humblot 1980, S. 61.
Die Begründung dafür, daß die Aufsätze – wie Weber schreibt – „unverändert“ erschienen, und für das Fehlen eines wissenschaftlichen Apparates gibt Weber mit seinem Hinweis auf die „Einziehung zum Dienst“ im August 1914. Es kann aber kein Zweifel bestehen, daß Weber noch vor der Drucklegung und dann noch im Zuge der Korrekturen Eingriffe vorgenommen hat. Unklar ist nur das Ausmaß dieser Veränderungen an den ursprünglichen Artikeln.
Nach mehrfachem Drängen des Verlegers Paul Siebeck, etwas aus „Max Webers Feder“ zu erhalten, hat sich Weber offenbar im Juni 1915 entschlossen, seine Aufsätze zum Thema „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ zu veröffentlichen.
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Vgl. Winckelmann, Johannes, Max Webers hinterlassenes Hauptwerk. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1986, S. 42.
Am 22. Juni 1915 schreibt er aus Heidelberg an den Verlag:
„Ich wäre bereit, dem ‚Archiv‘ eine Reihe von Aufsätzen über die ,Wirtschaftsethik der Weltreligionen‘ zu geben, welche seit Kriegsanfang hier liegen und nur stilistisch durchzusehen sind – Vorarbeiten und Erläuterungen der systematischen Religions-Soziologie im ,G.d.S.Ö.‘ Sie müssen so erscheinen wie sie sind – fast ohne Fußnoten, da ich jetzt keinen Strich daran arbeiten kann. Sie umfassen Konfuzianismus (China), Hinduismus und Buddhismus (Indien), Judentum, Islam, Christentum.
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Die Studien zum Islam und zum Christentum des Okzidents hat Weber nicht mehr zur Veröffentlichung gegeben. Daran zu zweifeln, daß Manuskripte hierzu vorlagen, besteht keinerlei Anlaß. Diese Manuskripte sind entweder verloren gegangen, oder es handelt sich dabei um jene Teile, die nach Webers Tod im § 12 des IV. Kapitels (Religionssoziologie) von „Wirtschaft und Gesellschaft“ (WuG1, S. 227–356) abgedruckt wurden. Wolfgang Schluchter hält dies für durchaus wahrscheinlich und stützt seine Argumentation auf den Umstand, daß der zwischen § 11 und § 12 fehlende Teil für die Überarbeitung der Studien über Konfuzianismus und Hinduismus herausgenommen und später nicht wieder eingefügt wurde. Siehe Schluchter, Wolfgang, Einleitung. Zwischen Welteroberung und Weltanpassung, Überlegungen zu Max Webers Sicht des frühen Islam, in: ders. (Hg.), Max Webers Sicht des Islams. Interpretation und Kritik. – Frankfurt am Main: Suhrkamp 1987, S. 22 f.
Ich schmeichle mir, daß diese Aufsätze, welche die allgemeine Durchführung der Methode in dem Aufsatz ,Protest. Ethik und Geist des Kapitalismus‘ bringen, den [36]betreffenden Heften ebenfalls s. Z. starken Absatz bringen. Später können sie ja, wenn Sie dazu bereit sind, zusammen mit jenem Aufsatz gesondert erscheinen. Jetzt nicht. Denn in der jetzigen Form eignen sie sich nur für Zeitschriften-Aufsätze. Wie immer biete ich sie zunächst dem ,Archiv‘ an. Geht es da nicht, d. h. wollen Sie und Jaffé jetzt nur reine Kriegshefte
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[36] Im Inhaltsverzeichnis zu den Kriegsheften wurde dazu erläutert:
„In den Kriegsheften soll versucht werden, sowohl die tatsächlichen, durch den Krieg hervorgerufenen Veränderungen des Wirtschaftslebens zu schildern, als auch Hinweise auf die zu erwartende Neugestaltung nach dem Kriege zu geben. Anhänger aller Parteien und Richtungen arbeiten mit.“
machen, dann nehme ich Ihnen das nicht übel und gehe für diesmal vielleicht in eine andre Zeitschrift.
Die Aufsätze sind ziemlich umfangreich. Etwa 4 Aufsätze à 4–5 Bogen. Es wird dem G.d.S.Ö. zu Gute kommen, wenn sie bald gedruckt werden, wenigstens einige von ihnen. Denn die Darstellung im G.d.S.Ö. muß viel gedrängter und ,systematisch‘ sein. Dr. Lederer sprach ich von der Sache. Schicken Sie bitte ev. den Brief an Jaffé.
20
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/9, S. 69f.]].
Daß auch dem Verleger sehr an einem zügigen Erscheinen dieser Aufsätze gelegen war, geht aus der Korrespondenz zwischen dem für das „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“ zuständigen Redaktionssekretär, dem Privatdozenten Dr. Emil Lederer, Heidelberg, und dem Verleger hervor, die sich zunächst vor allem auf die Frage konzentrierte, in welchem Band und in welcher Aufteilung die Aufsätze Webers erscheinen sollten, stets mit dem Blick auf Abonnenten und mögliche Käufer. Aus dieser Korrespondenz
21
VA Mohr/Siebeck, Tübingen.
geht auch hervor, daß Weber noch vor der oben zitierten Mitteilung seiner Bereitschaft an den Verleger, etwas für das „Archiv“ beizusteuern, mit Emil Lederer über die Sache gesprochen hatte.
Die China-Studie scheint bereits im wesentlichen im Jahr 1913 in der im Jahre 1915 zum Abdruck gebrachten Fassung vorgelegen zu haben. Dies wird gestützt durch einen Brief, den Georg Lukács nach der Zusendung von Sonderdrucken Mitte Dezember 1915 an Weber schreibt und wo es u.a. heißt:
„Ich danke Ihnen herzlichst für den Brief und den Abdruck. Ich rechne bestimmt damit, daß ich auch von den weiteren Fortsetzungen Separata erhalten werde. Das bisher Gelesene hat denselben großen Eindruck auf mich gemacht, wie seinerzeit die Vorlesung in Heidelberg, auch stilistisch scheint es mir Ihre Bedenken nicht zu rechtfertigen.
Ich freue mich sehr auf die Vereinigung all dieser Aufsätze in einem Buch und auf die Möglichkeit, sie in einem kontinuierlichen Zusammenhange zu lesen.“
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Karádi, Éva, und Fekete, Éva (Hg.), Georg Lukács. Briefwechsel 1902–1917. – [37]Stuttgart: J. B. Metzler 1982, S. 362. – Den Herausgebern des Briefwechsels zufolge handelt es sich bei dem Sonderdruck um die „Zwischenbetrachtung“, die im Novemberheft des Archivs für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik erschienen war, welches am 23. Dezember 1915 ausgeliefert wurde. Wahrscheinlicher ist aber, daß sich Lukács auf den Separat-Abdruck aus dem am 14. Oktober ausgelieferten Heft 1 von Band 41 des Archivs bezieht, in dem die „Einleitung“ zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ und die ersten beiden Teile der Konfuzianismus-Studie enthalten waren.
[37]Webers im Sommer des Jahres 1915 niedergeschriebene Mitteilung in der ersten Fußnote zur „Einleitung“ – „die ersten Partien unverändert so, wie sie zwei Jahre vorher niedergeschrieben und Freunden vorgelesen waren“ –, läßt den Schluß zu, daß die Teile über Konfuzianismus im „Archiv“ in den beiden (am 14. Oktober bzw. am 23. Dezember 1915 ausgelieferten) Heften 1 und 2 des 41. Bandes im wesentlichen einen Abdruck der im Jahre 1913 hergestellten Fassung darstellen. Von den folgenden Studien über Indien und das antike Judentum dürften ebenfalls wohl ähnlich umfangreiche Niederschriften vorgelegen haben. Dies läßt sich nicht nur aus der „Einleitung“ und der „Zwischenbetrachtung“ schließen, in denen auf die Studie zum Hinduismus bereits hingewiesen wird, sondern auch aus dem oben zitierten Brief an den Verleger vom 22. Juni 1915.
Wie weit die Arbeiten an den Studien zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ bis zum Beginn der Tätigkeit für die Heidelberger Reservelazarettkommission im August 1914 gediehen waren, läßt sich nicht mehr feststellen. Die Arbeitsüberlastung dort war jedenfalls so groß, daß Weber nach seinem Eintritt in den Militärdienst weder an seinem Beitrag zum „Grundriß der Sozialökonomik“ noch an den Aufsätzen zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ hatte arbeiten können, so daß Marianne Weber von „verlassenen Manuskripten“ schreibt.
23
Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 545.
An anderer Stelle sagt sie über Webers Tätigkeit nach seiner Verabschiedung aus dem Dienst:
„Weber versenkt sich nach der Verabschiedung zunächst in religionssoziologischen Arbeiten. Er hatte sich dafür schon in den letzten Monaten der Dienstzeit täglich eine Stunde herausgespart.“
24
Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 561.
Daß Weber schon vor seiner Entlassung aus dem Militärdienst und noch vor den anschließenden zumindest zeitweilig in Berlin betriebenen Studien an seinen religionssoziologischen Untersuchungen gearbeitet hatte, geht auch aus der Korrespondenz mit dem Verleger Paul Siebeck hervor.
25
Siehe insbesondere den Brief an den Verleger vom 22. Juni 1915, vgl. oben, S. 35 f.
Am 30. Juni 1915 jedenfalls waren die editorischen Fragen zwischen dem Verleger Paul Siebeck, dem Herausgeber des „Archivs“, Edgar Jaffé, und Emil Lederer soweit geklärt, daß der Verleger an Weber schreiben konnte:
„Es freut mich außerordentlich, daß Ihre Aufsätze im Archiv erscheinen und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir nun in der nächsten Zeit freund[38]lichst mitteilen wollten, wann mit dem Satz begonnen werden soll und in welchen Zwischenräumen Sie die einzelnen Aufsätze im Manuscript zu liefern gedenken.“
26
[38] VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
Postwendend antwortete Weber: „Ich schicke dieser Tage Mscr. der Einleitung und in 14 Tagen einen weiteren Teil.“
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Undatierter Brief, vom Verlag am 2. Juli beantwortet. VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/9, S. 73]].
Am 2. Juli 1915 erhält der Verlag das Manuskript für die „Einleitung“, das einen Umfang von 12 Blättern hatte (Verlag an Max Weber, 2. Juli 1915). Einen Nachtrag hierzu im Umfang von drei Blättern sendet Weber als Beilage zum Brief vom 14. Juli 1915. Um welche Teile der „Einleitung“ es sich dabei handelt, geht aus dem Brief selbst nicht hervor, in dem es u.a. heißt:
„Anbei noch drei Blätter zur ‚Einleitung‘ meiner Artikel. Sie werden in die Korrektur eingeschoben, da sie besser dorthin passen, als an ihre jetzige Stelle. Die Artikel werden sehr umfangreich. Der erste – Konfuzianismus –ca. ¼ des Ganzen – allein ca. 6–7 Bogen.
Ich kann nur alle 14 Tage einmal daran arbeiten. Der Stil ist noch so schlecht, daß sehr viel daran zu thun ist. Der erste – Konfuzianismus – geht Montag oder Dienstag an Sie ab.“
28
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/9, S. 74]].
In diesem Brief weist Weber darauf hin, daß die Aufsätze „gleich nach Abschluß des Ganzen oder aber vor Abschluß, d. h. mit dem zusammenfassenden Schluß als ,Gesammelte Aufsätze zur Religions-Soziologie‘ als Band erscheinen[,] wenn Sie es wollen (zusammen mit ‚Geist des Kapitalismus‘).“
Wie verabredet sendet Weber am 18. Juli 1915, einem Sonntag, eine Manuskript-Sendung an den Verlag und schreibt am selben Tag auf einer Postkarte:
„Heute wieder eine Mscr.-Sendung – ca. ¼ des ersten Kapitels (Konfuzianismus). Rest folgt binnen weniger Tage. Das stilistische Durcharbeiten geht langsam und sehr mühsam, denn ich bin sehr müde.“
29
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/9, S. 75]].
Einem Brief Webers vom 29. Juli 1915 an den Verlag
30
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/9, S. 78]].
ist dann zu entnehmen, daß er an diesem Tag dem Verleger die letzten Blätter des 1. Teils, d. h. den Schluß von Absatz III und den Absatz IV des Artikels über den Konfuzianismus,
31
Siehe unten, S. 370–478.
geschickt hat.
Die ersten beiden Teile über den Konfuzianismus erschienen samt der „Einleitung“ im 41. Band, Heft 1, dem Septemberheft, und wurden am 14. Oktober 1915 ausgeliefert, die Absätze III und IV mit der „Zwischenbe[39]trachtung“ in Heft 2, dem Novemberheft, das am 23. Dezember 1915 ausgeliefert wurde. Damit war jene Fassung erschienen, die im vorliegenden Band als Variante (A) zur später überarbeiteten und im ersten Band der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ veröffentlichten Fassung letzter Hand (C) abgedruckt ist.
Anders als die Studie zum Konfuzianismus sind die folgenden Teile der Aufsätze zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ in einer stärker überarbeiteten Fassung zum ersten Abdruck gelangt, so wie Weber es ausweislich der ersten Fußnote zur „Einleitung“ für diese Teile bereits im Jahre 1915 beabsichtigt bzw. bereits in Angriff genommen hatte. Manche Wendungen in der Indien-Studie
32
[39] Siehe etwa in „Hinduismus und Buddhismus1“, S. 461, letzter Satz; im allgemeinen wird im folgenden bei dem Aufsatz „Hinduismus und Buddhismus“ auf die Fassung letzter Hand, d. h. „Hinduismus und Buddhismus2“ verwiesen, außer wenn sich Weber selbst auf die im Archiv erschienene Fassung bezieht.
bestätigten Webers Aussage, daß wesentliche Teile bereits im Jahre 1913 zum Zwecke des Vortrages niedergeschrieben waren. Der Frage, warum sich Weber nun an eine offenbar gründliche Überarbeitung und Kürzung bzw. Erweiterung der anderen Studien machte, soll hier nicht weiter nachgegangen werden.
Bis Mai 1916 blieb Weber in Berlin, von wo aus er über Fragen des Gesamtkonzeptes des „Grundrisses der Sozialökonomik“ mit dem Verleger korrespondierte. Weiterhin beschäftigte ihn die Arbeit an der „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“. So zitiert Marianne Weber eine vermutlich im Mai 1916 verfaßte Mitteilung von Max Weber:
„Ich fühle mich so wohl und arbeitsfähig, sobald ich mit chinesischen und indischen Sachen zu tun habe, sehne mich sehr danach. Halbbeschäftigung ist unerträglich.“
33
Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 580.
Aus solchen Mitteilungen geht hervor, daß sich Weber in Berlin nicht nur mit der weiteren Überarbeitung der Studie über „Hinduismus und Buddhismus“ beschäftigte, sondern vielleicht dort bereits auch Material für die Überarbeitung der Konfuzianismus-Studie sammelte; aber es ist ebenso denkbar, daß sich der Hinweis auf die „chinesischen Sachen“ auf seine im dritten Teil der Studie über Hinduismus und Buddhismus gegebene Darstellung des Buddhismus in China bezieht.
Auch im Herbst des Jahres 1916 und im Winter 1916–17 ist Weber mit den Aufsätzen zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ beschäftigt; nun aber vor allem mit der Überarbeitung der Studie über das antike Judentum und möglicherweise daneben auch mit der Bearbeitung der Konfuzianismus-Studie und der Protestantismus-Studien. Von seiner fortdauernden Beschäftigung mit den Artikeln zur Religionssoziologie zeugt auch der [40]Verlagsbriefwechsel. In einem Brief Webers an den Verleger vom 20. Februar 1917 heißt es:
„Ginge nur der Krieg zu Ende, daß ich an meinen Grundriß-Band käme! Es ist mir Das jetzt einfach nicht möglich innerlich und ich mache daher lieber an diesen Artikeln über Relig. Soziologie weiter. Aber meine Sehnsucht ist das Andre. Seien Sie unbesorgt wegen der Fertigstellung.“
34
[40] VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/9, S. 599]].

3. Die Vorbereitung der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ und die Überarbeitung der Studie über „Konfuzianismus und Taoismus“

Eine Buchausgabe der „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ zusammen mit dem Protestantismus- und dem Sekten-Aufsatz hatte Weber, wie dargelegt,
35
Vgl. oben, S. 36. In seinem Brief an den Verleger vom 14. Juli 1915 spricht Weber davon, daß die „Gesammelten Aufsätze zur Religions-Soziologie“ „als Band erscheinen“ könnten. Siehe oben, S. 38.
bereits im Jahre 1915 im Auge gehabt, und diesen Plan hatte er seither auch aufrechterhalten. Dies kommt auch in seiner ersten Anmerkung zum 1917 erschienenen ersten Teil der Studie „Das antike Judentum“ zum Ausdruck:
„Die nachstehende Darstellung wird hier unter Fortlassung der Erörterung der ägyptischen, babylonischen und persischen Verhältnisse publiziert. Bei einer künftigen Sammlung und umgearbeiteten (und für China mit Quellenzitaten versehenen und ergänzten) Veröffentlichung dieser in Verbindung mit andern ältern und einigen noch unpublizierten Aufsätzen wird der fehlende Teil eingefügt werden.“
36
Archiv für Sozialwiss. und Sozialpolitik, 44. Band, Heft 1, 1917 (ausgeliefert im Oktober), S. 52.
Weber war also im Frühjahr und Sommer 1917 mit der weiteren Um- und Ausarbeitung seiner Aufsätze beschäftigt und hatte in diesem Zusammenhang wohl auch den Heidelberger Indologen Bruno Liebig um schriftliche Mitteilungen gebeten.
37
Dies läßt sich aus einem Brief von Bruno Liebig an Max Weber vom 23. Juni 1917 entnehmen. Deponat BSB München, Ana 446.
Daß sich Weber bereits zu jener Zeit mit den „ersten Aufsätzen“ für die „Gesamtausgabe“ befaßte, geht auch aus einem Brief an den Verleger vom 24. Mai 1917 hervor:
„Die Um- und Ausarbeitung der ersten Aufsätze für die Gesamtausgabe (wenn Sie wollen: der ‚Gesammelten Aufsätze‘,
38
Noch während der Vorbereitungen für die Drucklegung der religionssoziologischen Aufsätze in Buchform erwägt Weber den Titel „Gesammelte Aufsätze zur Soziologie der [41]Kulturreligionen“. Siehe den Brief an Paul Siebeck vom 11. September 1919 (wie unten, S. 44, Anm. 49); vgl. Winckelmann, Johannes, Max Webers hinterlassenes Hauptwerk. – Tübingen 1986, S. 142.
zusammen mit ‚Kapitalismus und Protestantismus‘) nach dem Krieg ist im Gang.“
[41]Im „Ganzen drei mäßige Bände“, schreibt er im selben Brief, könnten es werden, „wenn diese Sammlung bis zum Christentum fortgeführt wird“.
39
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/9, S. 648f.]].
Die Bemerkung über „Um- und Ausarbeitung der ersten Aufsätze“ bezieht sich anscheinend nicht auf die in den Jahren 1904 und 1905 in Teilen erschienene Arbeit „Die Protestantische Ethik und der ‚Geist‘ Kapitalismus“.
40
Siehe ausführlich hierzu MWG I/9 sowie MWG I/18.
Eine Studie über das Christentum hatte er zu diesem Zeitpunkt wohl geplant; darüber, ob er sie bereits in Angriff genommen hatte, ist nichts bekannt, doch weist der bereits zitierte Brief vom 22. Juni 1915
41
Vgl. oben, S. 35 f.
auf die Existenz eines heute verschollenen Manuskriptes hin.
Vorarbeiten zu einer Überarbeitung und Ergänzung der Studie über „Konfuzianismus“, die Weber dann, ganz analog zur Studie über „Hinduismus und Buddhismus“, „Konfuzianismus und Taoismus“ betitelte, mögen seit Ende 1915 bereits vorgenommen worden sein, doch die eigentliche Überarbeitung, die zu einer wesentlichen Erweiterung der Studie führte, hat Weber erst im Jahre 1918 in Angriff genommen.
Die Umarbeitung der Studie zum „Konfuzianismus“
Von allen Teilen der Aufsätze zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ hat Weber nur den über „Konfuzianismus“ grundlegend überarbeitet und ergänzt. Zu einer gegenüber dem Verleger bereits mehrfach angekündigten Kürzung der Arbeiten über Hinduismus und Buddhismus und über das antike Judentum ist Weber nicht mehr gekommen. Im April 1918 (Verlagsantwort 18.4.1918) teilte er in einem Brief aus Wien an den Verleger mit:
„Hier hoffe ich nun das große Buch [d.i. ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘] stark zu fördern, die Aufsätze aber für die Sammlung durch Ergänzung mit Material (für China) und Umarbeitung (für die letzten Partien: Kürzung) vorzubereiten.“
42
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 127]].
Nachdem Weber also Ende 1915 die Studie „Hinduismus und Buddhismus“, seit Herbst 1916 die Studie „Das antike Judentum“ überarbeitet hatte, hoffte er sich nun, im Frühjahr des Jahres 1918 in Wien, an die Ergänzung der bereits überarbeiteten Chinastudie zu machen. Dort hatte er auch Kontakte zu dem Diplomaten und Sinologen Arthur von Rosthorn, den er bereits am 29. Juli 1906 im Heidelberger Eranos-Kreis kennengelernt hatte, wo dieser einen Vortrag über die alte chinesische Religion hielt. Von [42]einem Vortrag von Rosthorns Ende Juni 1918 in Wien berichtet Weber in einem Brief an eine Schwester.
43
[42] Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 626.
Möglicherweise hatte ihm Arthur von Rosthorn bei dieser Gelegenheit eine Abhandlung überlassen; bei der Rückgabe richtete Weber in einem Brief vom 16. Juli 1918 einige Fragen an von Rosthorn.
44
Privatbesitz Erich Kosiol, Berlin; Kopie im Max Weber-Archiv, München [[MWG II/10, S. 223–226]].
Um welche (möglicherweise ungedruckte oder noch nicht gedruckte) „Abhandlung“ von Rosthorns es sich dabei handelt, läßt sich nicht feststellen.
„Wien 16. VII
VIII – Skodagasse 15.
Euer Excellenz
beehre ich mich beigeschlossen die mir gütigst zur Einsicht überlassene Abhandlung zurückzustatten, nachdem ich sie mit größtem Nutzen und Interesse nochmals gelesen habe. Ich bitte um Verzeihung, daß ich erst jetzt vor der Abreise dazu gelangte; die letzte Zeit hier war sehr anstrengend. Sonst hätte ich mir gestattet persönlich vorzusprechen. […]
Ew. Excellenz waren so gütig, mir die Stellung von Fragen zu gestatten, – auch darüber möchte ich im Winter mir erlauben Ew. Excellenz Ansicht einzuholen. Ich hätte etwa Folgendes zu sagen und zu fragen:
1. zu S. 7. Übernatürliche Abstammung ist in Vorderasien von Usurpatoren (Gründern neuer Dynastien) – zuerst von Sargon von Agade – beansprucht worden (als Grundlage der Legitimität). Sollte dies der Grund auch in China gewesen sein?
S. 16. und 30 (Agrarverfassung): halten Ew. Ecxellenz das „Brunnen“-System (die 9 teilige Aufteilung) für historisch und nicht für eine Litteraten-Erfindung (anknüpfend vielleicht an einige Einzel-Fälle)? Ist ferner wirklich sicher, daß Großgrundbesitz in alter Zeit nicht bestand? Ich glaubte, annehmen zu müssen, daß wie in Indien Sippen-gebundener großer Adels-Besitz mit Clientel-System und Hörigen geherrscht habe, bis die Bürokratisierung von Verwaltung und Heer – in den Teilstaaten – einsetzte, und damit die ‚Demokratisierung‘ (die natürlich individuelles Großgrundeigentum nicht ausschloß, sondern sogar begünstigte. Hängt nicht Alles mit der Art der Deckung der Staatslasten – Frohnden und Leiturgien und dem gebundenen Besitz einerseits, Steuern und dem ungebundenen Besitz andrerseits, zusammen? Und ist nicht Wan-An-Shi’s Reform-Projekt ganz wesentlich der Versuch, die Frohnden durch Steuern zu ersetzen, um so ein Heer und eine Verwaltung auf der Basis der Geld-Wirtschaft des Staats zu begründen? Wann verschwanden die Kriegswagen und durch welche Militärverfassung wurden sie ersetzt? Im Occident hat diese Umwälzung ja sehr große Konsequenzen gehabt. Ist nicht die Schaffung von centralisierter [43]Verwaltung (in den Teilstaaten, vor Allem in Ts’in) das Werk des Litteraten-Rationalismus? Die Annalistik berichtet doch ständig von ihren Verwaltungs-Experimenten. Ist nicht die Schaffung eigner Menage des Fürsten (statt des Prinzips der Selbst-Equipierung der Vasallen und Heerbannpflichtigen) ihr Werk?
Ich könnte noch immer weiter fragen. Aber mit Ihrer gütigen Erlaubnis gestatte ich mir im November einmal persönlich meine Aufwartung zu machen, falls Ew. Excellenz einige Stunden mir opfern zu wollen bereit sein sollten.
Inzwischen gestatte ich mir, für den außerordentlichen Genuß, den die Lektüre dieser ganz ungewöhnlich gedrängten und belehrenden Darlegung mir bereitet hat [sic!]
Mit hochachtungsvoller Verehrung und der Bitte um angelegentlichste Empfehlung an Ihre Excellenz
Euer Excellenz in vorzüglicher Hochachtung
ergebenster
Max Weber“
Mit seinen Hinweisen „zu S. 7“ und „S. 16. und 30“ bezieht sich Weber auf die erwähnte „Abhandlung“. Es ist nicht bekannt, ob von Rosthorn geantwortet hat oder ob es zu dem von Weber angeregten Gespräch überhaupt noch gekommen ist. Die den in dem Brief an von Rosthorn formulierten Fragen bzw. Feststellungen zugrundeliegenden Annahmen hat Weber jedenfalls in der Folgezeit nicht revidiert, wie die spätere Fassung der Studie zu „Konfuzianismus und Taoismus“ ausweist.
45
[43] Weber blieb bei der Bezeichnung „halb-legendär“ für das Brunnensystem (vgl. unten, S. 239 f. und 340). Auch die Einschätzungen von Grundbesitz in alter Zeit (vgl. unten, S. 229, in A noch nicht erwähnt), von der Rationalisierung der Teilstaaten (vgl. unten, S. 192 f., in A noch nicht erwähnt) und von den Reformen Wang An-shihs (vgl. unten, S. 244 ff., in A noch nicht erwähnt) weichen nicht von den in dem Brief geäußerten ab.
Es scheint so, daß Weber auch Ende November 1918, als er einige Wochen nach Frankfurt ging, „um die Redaktion der Frankfurter Zeitung auf ihren Wunsch politisch zu beraten“,
46
Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 645.
mit der Überarbeitung der Chinastudie noch nicht fertig war. Dies bestätigt auch folgender Brief vom 5. Dezember 1918 an den Verleger:
„Meine Aufsätze müssen ja von A–Z noch durchgesehen werden. Die erste Partie – China – wird sehr stark verändert, die zweite (Indien) wenig, die dritte (Juden) nur korrigiert. Μ. W. steht doch nur die letzte im Satz? Ich gehe von hier aus in 8 Tagen nach Heidelberg zurück, kann dann alsbald an die Arbeit gehen.“
47
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 341]].
[44]Sehr viel weiter war Weber also noch nicht gekommen; jedoch hatte sich sein Vorsatz, die Indien- und die Judentum-Studie zu kürzen, sehr abgeschwächt. Von einer Studie zum Christentum des Okzidents und zum Islam ist hier keine Rede.
Ein halbes Jahr später, im Juni 1919, am Tage vor seiner Übersiedlung nach München, kündigt Weber dem Verleger einige Manuskripte, u. a. auch zu den „Gesammelten Aufsätzen“, an (Brief vom 20. Juni 1919). Obwohl er sich sehr bemüht habe, gehe die Arbeit langsam voran, berichtet er dem Verleger Ende August 1919 in einem Schreiben, auf das der Verlag am 28. August und am 3. September 1919 antwortet. Ähnliches berichtet Marianne Weber im „Lebensbild“ aus Webers Briefen, wo es beispielsweise heißt:
48
[44] Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 676 f.
„Ich nehme jetzt die ‚Protestantische Ethik‘ vor, zur Vorbereitung für den Druck. Dann: die ,Wirtschaftsethik‘. Nachher die Soziologie […] Ich arbeite langsam fort – an der Ausgabe der ‚Protestantischen Ethik‘ und der anderen Artikel und werde die Sache schon durchhalten.“
Ein aus Heidelberg am 11. September 1919 an den Verleger gesandter Brief
49
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 771]].
schildert den Stand der Arbeiten ziemlich genau: Die „Vorbemerkung“ sei noch nicht geschrieben, sie folge bald nach, das Manuskript des umgearbeiteten „Geist des Kapitalismus“ sei fertig, „Kirchen und Sekten“ würden binnen 8 Tagen folgen.
„Dann hätten die Aufsätze über ‚Wirtschaftsethik der Weltreligionen‘ zu folgen. China (Confuzianismus) ist schon teilweise ergänzt, bedarf aber weiterer Arbeit von einigen Wochen. Indien ist so gut wie druckreif so wie es ist, nach Durchkorrektur. Dann ist ein Aufsatz einzuschieben, der noch zu schreiben ist (im Kopf fertig) über die allgemeinen Grundlagen der occidentalen Sonderentwicklung. Dann folgt das Judentum (ist nur durchzukorrigieren).
Von ‚Wirtschaft und Gesellschaft‘ (GSÖ) könnte ich auch den Anfang schicken, aber die Fortsetzung muß unbedingt noch durchredigiert werden.“
Bereits am folgenden Tag, am 12. September 1919,
N1
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 772]].
sendet Weber die ganz „neu umgeschriebene Abhandlung über die Sekten“ ab und kündigt für „sehr bald die (kurze) ,Einleitung‘“ an, womit er offenbar die spätere „Vorbemerkung“ meint. Weiter schreibt Weber:
„Dann: die ,Wirtschaftsethik‘, in der wie gesagt, China stark zu ergänzen und durch Litteraturzitate zu bereichern ist.“
Im selben Schreiben teilt Weber mit, daß er bis zum 21. [23?] September in Heidelberg, dann in München sein werde.
[45]Wenige Tage später, in Briefen vom 18. und 19. September, bittet der Verlag Max Weber um eine „Selbstanzeige“ für diese Aufsätze, die in der hauseigenen Publikation der sogenannten „Grünen Hefte“ erscheinen soll, den „Neuigkeiten aus dem Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) und der H. Laupp’schen Buchhandlung“. Einem Schreiben des Verlages vom 24. September ist zu entnehmen, daß diese Selbstanzeige am selben Tage eingetroffen ist; sie wird dann in der Nr. 3 des Jahres 1919, datiert auf den 25. Oktober, auf Seite 11 abgedruckt.
50
[45] Siehe die faksimilierten Wiedergaben dieser Verlagsanzeige und von Webers Entwurf dazu, oben, S. 28 und 29.
Aus dieser „Selbstanzeige“ geht ein Werkplan hervor. Danach plante Weber für die „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“, von denen, als er die Ankündigung schrieb, „vorläufig 2 Bände im Druck“ waren, neben den Texten „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ sowie „Die protestantischen Sekten und der Geist des Kapitalismus“ die Publikation seiner Arbeiten zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“. Dabei sollten die Studien zu „Konfuzianismus und Taoismus“ und „Hinduismus und Buddhismus“ durch eine „kurze Darstellung der ägyptischen und mesopotamischen und der zarathustrischen religiösen Ethik“, „namentlich aber durch eine der Entstehung der sozialen Eigenart des Okzidents gewidmete Skizze der Entwicklung des europäischen Bürgertums in der Antike und im Mittelalter“ erweitert werden. Die Darstellung des Judentums sollte „bis zum Beginn der Makkabäerzeit“ reichen und durch Ergänzungen zu den Psalmen und dem Buch Hiob erweitert werden. Ein dritter Band sollte die Darstellung des Urchristentums, des talmudischen Judentums, des Islam und des orientalischen Christentums enthalten, ein Schlußband das Christentum des Okzidents. Gegenstand sei überall die Behandlung der Frage: Worauf die ökonomische und soziale Eigenart des Okzidents beruhe, wie sie entstanden sei und insbesondere in welchem Zusammenhang sie mit der Entwicklung der religiösen Ethik stehe.
51
Siehe auch Schluchter, Rekonstruktion, S. 558 f.
Die Erweiterung „durch eine kurze Darstellung der ägyptischen und mesopotamischen und der zarathustrischen religiösen Ethik“, die Weber bei der ersten Veröffentlichung über das antike Judentum ja nur zurückgestellt hatte,
52
Siehe oben, S. 40.
war also von ihm in der Zwischenzeit nicht aufgegeben worden. Darüber, was die „der Entstehung der sozialen Eigenart des Okzidents gewidmete Skizze der Entwicklung des europäischen Bürgertums in der Antike und im Mittelalter“ beinhalten sollte, besteht keine letzte Klarheit.
53
Hierzu hat Jürgen Deininger die These vertreten, daß Weber geplant haben könnte, die bereits in der Zeit 1913/1914 im Entwurf fertiggestellte Studie zur Stadt „als eine Art Übergang vom Orient zum Okzident“ (Deininger) im zweiten Band der religionssoziologischen Arbeiten erscheinen zu lassen; siehe oben, S. 33.
[46]Es könnte sich bei dieser Skizze zur „sozialen Eigenart des Okzidents“ um jenen „Aufsatz“ handeln, den Weber in seinem Brief an den Verlag vom 11. September 1919 erwähnt
54
[46] Vgl. oben, S. 44.
und den er „noch zu schreiben“ habe, der aber „im Kopf fertig“ sei und der „über die allgemeinen Grundlagen der occidentalen Sonderentwicklung“ handeln solle. Da auch letztgenannter Text zwischen die Indien-Studie und die Studie zum antiken Judentum gesetzt werden sollte, liegt die Vermutung nahe, daß es sich bei beiden Hinweisen Webers um die selbe Sache handelt.
In dem von Marianne Weber verfaßten Vorwort zum dritten Band der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ heißt es, Max Weber habe „das antike Judentum noch durch die Analyse der Psalmen und das Buch Hiob ergänzen und dann das talmudische Judentum darstellen [wollen] […]. Dann sollten Abhandlungen über das Frühchristentum und den Islam den Kreis schließen. Die Vorarbeiten dafür waren längst gemacht.“
55
„Vorwort zum dritten Band“, Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, Band 3. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1921, S. V (MWG I/21).
– Den dritten Band mit der Darstellung des Urchristentums, des talmudischen Judentums, des Islam und des orientalischen Christentums und den Schlußband über das Christentum des Okzidents hat Weber nicht mehr schreiben bzw. fertigstellen können.
Am 25. September 1919 schreibt Weber wieder – bereits aus München – an den Verleger und teilt ihm mit:
„Die Einschiebungen in die ,Gesammelten Aufsätze‘ schätze ich auf ca. 10 Bogen im Ganzen (auch kleine Einschiebungen kommen vor, insbesondere für China.)“
56
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 790]].
Spätestens Anfang Oktober 1919 dürfte dann das Manuskript für die „Vorbemerkung“ beim Verlag eingetroffen sein, denn am 29. Oktober 1919 (Druckerei-Tagesstempel) schickt der Verlag die mit Stempel „Revision“ versehenen, bereits umbrochenen Fahnen der „Vorbemerkung“ an Weber.
57
Das Original dieses Fahnenumbruchs mit Webers letzten Korrekturen befindet sich im Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen, Düsseldorf.
Am 12. November 1919 wird die nochmalige Revision (Super-Revision) der „Vorbemerkung“ in der Druckerei abgestempelt, und am 17. Dezember liegt der gesamte Text zur Neufassung von „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ und „Die protestantischen Sekten und der Geist des Kapitalismus“ in Fahnen vor. Die „Super-Revision“ dieser Aufsätze wurde jedoch erst Anfang 1920 abgeschlossen.
Da die Vorbereitungen zur Herausgabe der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ zügig vorangingen und der Verlag auch das Vorhaben [47]von „Wirtschaft und Gesellschaft“ befördern wollte, wandte dieser sich am 21. Oktober 1919 mit der Anregung an Weber, über beide Werke einen Verlagsvertrag abzuschließen. Daraufhin hatte Weber dem Verlag signalisiert, daß er vorerst keine weiteren Manuskripte schicken könne. In einem Brief aus München („Konradstraße 16IV bei Jaffé“) vom 27. Oktober 1919 an den Verleger
58
[47] VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 826]].
schreibt Weber davon, daß ihn das Kolleg strapaziere und „an stetiger Fortarbeit“ hindere.
Am 1. Dezember 1919 sendet Max Weber aber dann doch die bereits am 13. November 1919 aufgesetzten, mit seinen Änderungswünschen versehenen Entwürfe zu den Verlags-Verträgen über die Bearbeitung des Abschnitts „Wirtschaft und Gesellschaft“ für das Sammelwerk „Grundriß der Sozialökonomik“ sowie über sein Werk „Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie“, bei denen jeder Band, wie Weber in den Vertrags-Entwurf hineinschreibt, „ungefähr 40 Druckbogen umfassen“ soll, an den Verlag zurück.
59
Der Vertragsentwurf befindet sich im VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446.
– Da Weber dem Verlag nicht umgehend weitere Manuskripte liefern kann, teilt er dem Verleger am 8. Dezember mit, daß er erst Weihnachten wieder Zeit haben werde und dann im Februar.
Tatsächlich kommt Weber aber erst im Frühjahr 1920 in München zur weiteren Überarbeitung der Religionssoziologie. Am 8. März 1920 schreibt er dem Verleger:
„Sie werden übermorgen eine Mscr.-Sendung erhalten (2 umfangreiche Korrekturen gingen an Sie ab):
,Rel. Soziologie‘. […]“
Im selben Brief bedauert er:
„Es ist mir selbst recht unangenehm, daß ich nicht, wie ich annahm, vor 3 Wochen schon schicken konnte. Aber Monate lang war die sehr wichtige neue Litteratur über China nicht erhältlich, und die Qualität der Leistung ist doch die Hauptsache.“
60
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 944]].
Aus dieser Mitteilung sowie aus dem Umstand, daß er Mitte April die ersten Fahnen zum Aufsatz über „Konfuzianismus und Taoismus“ erhält, geht eindeutig hervor, daß eine letzte Überarbeitung der China-Studie von Weber tatsächlich erst Anfang des Jahres 1920 durchgeführt worden sein dürfte.
61
Teile der Überarbeitung (im textkritischen Apparat als Variante A₁ bezeichnet) sind uns im Original erhalten. Vgl. unten, S. 61 f.
Vorarbeiten hierzu hatte er jedoch bereits 1916 geleistet, die ihren Niederschlag an mehreren Stellen der Hinduismus-Studie gefunden haben. So verweist er dort im Zusammenhang seiner Darstellung des Buddhismus [48]in China bereits auf Delamarre, Histoire des Ming,
62
[48] Siehe Weber, Hinduismus und Buddhismus2, S. 289.
den er dann bei der Behandlung des Buddhismus
63
Siehe unten, S. 401, Anm. 29.
in „Konfuzianismus und Taoismus“ verwendet.
Am 1. April 1920 schreibt Weber aus München, Seestr. 3, dem Verleger:
N2
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 963]].
„[…] heut gehen ab: 2 große Stücke Religionssoziologie
Korrekturen: 1 Stück Rel. Soziol.“
Hierbei muß es sich um spätere Teile der teilweise erhaltenen Überarbeitungshandschrift
64
Siehe unten, S. 61 f.
sowie um die Korrekturen der „Einleitung“ handeln, möglicherweise auch noch um Teile der Super-Revision des Aufsatzes „Die Protestantischen Sekten und der Geist des Kapitalismus“.
Am 19. April 1920 schreibt Weber dem Verleger: „[…]
2. Von ,Relig. Soziologie‘ erhielt ich Fahnen 1–92 des ‚Konfuzianismus‘. Darf ich gleich um – wenn möglich – Fortsetzung bitten? auch wenn Ihr Herr Gewährsmann, dessen Bemerkungen ich ja nachträglich, nach dem Umbruch, berücksichtigen werde, noch nicht mit der Überprüfung fertig sein solte? Ich muß nämlich feststellen: ob auch nichts ausgefallen ist, – wie es fast scheint! Denn ich erhielt heute Korrekturen von S. 111ff. = Absatz II des Konfuzianismus, statt der Fortsetzung, und mir fehlen gewisse Ausführungen (über Dorfsippen und Dorftempel) im bisherigen Satz. Vielleicht hatte ich sie aber weiter hinten hingesetzt.“
65
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1013]].
Mit den Fahnen 1–92, von denen Weber hier spricht und die er bereits in Händen hielt, ist der erste in der Druckerei mit Hand paginierte Korrekturabzug des Anfangs der Studie zu „Konfuzianismus und Taoismus“ gemeint. Seiner Bitte um rasche Zusendung weiterer Fahnen kam der Verlag offenbar nach, wie die Druckereiausgangsstempel auf den erhaltenen Korrekturfahnen erweisen.
66
Siehe hierzu unten, S. 62.
Auf die im Brief Webers vom 19. April 1920
67
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1013]].
bestätigte Sendung der Korrekturfahnen S. 111–131 mit dem Druckereiausgangsstempel „17APR. 1920“ folgten bald die Korrekturfahnen S. 132–145 mit dem Druckereiausgangsstempel „21APR. 1920“ und sodann die Korrekturfahnen S. 146 ff.
68
Die Fahnen S. 146–168 hiervon sind erhalten; siehe unten, S. 62.
Die durchgesehenen Korrekturfahnen S. 111–131 schickte Weber bereits am 21. April an den Verlag zurück, noch vor Eintreffen des Korrekturabzugs für die Fahnen 132–145 und obwohl ihm „noch alles, was hinter Blatt 92 (jetziger Zählung) steht“ noch fehlt. In seinem Brief vom 21. April 1920 bittet er den Verleger um Übersendung dieser fehlenden [49]Manuskripte unter Hinweis darauf, daß der „Herr Gewährsmann […] ja die Durchsicht an der umbrochenen Revision vornehmen“ könne.
69
[49] Brief an den Verleger vom 21. April 1920. VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1021]].
Zwei Tage später, am 23. April 1920, hat Weber die Fahnen 93–110 erhalten und schreibt an den Verleger:
„Alles ist in Ordnung –, nichts verloren, – vielen Dank. Konfuzianismus 1–92 geht morgen, 93–145 gingen dieser Tage korrigiert und zum Umbrechen reif an Sie zurück. Wenn so weiter gesetzt und korrigiert wird, kann dieser Band (dessen Mscr. Sie vollständig haben, – es sei denn, daß Sie ihn dicker wünschen, dann müßte von „Hinduismus und Buddhismus“ noch etwas hinein, wo fast nichts zu ändern ist) bis Pfingsten abgesetzt sein. Darüber – d. h. also über die Hinneinnahme von noch 4–5 Bogen jener Fortsetzung, ließe sich sehr jetzt reden. Primo loco schlage ich Schluß von Band I der „Rel. Soz. Aufsätze“ mit diesem Manuskript-Teil vor (ca. 32–33 Bogen), aber mir ist das einerlei.“
70
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1027]].
Die Aussage dieses Briefes vom 23. April steht nur dann nicht in Widerspruch zum Brief vom 21. April, in dem Weber dem Verleger die „Korrekturen des Anfangs von ‚Konfuzianismus II‘“ ankündigt, wenn man annimmt, daß Weber noch am 21. April die vermißten Fahnen 93–110 erhalten hatte und sie nach Korrektur mit dem bereits angekündigten Anfang von „Konfuzianismus II“ zum Umbruch zurückschickte. Einige Tage später schickte Weber die Fahnen 1–73 „von ,Konfuzianismus und Taoismus‘ (wie es jetzt heißt […])“ an den Verleger, da er den Rest, also die Fahnen 73–92, nochmals durchsehen will, in dem ihm noch „ein Zitat“ fehle.
71
Undatierter Brief aus München, Verlagsantwort 29. April 1920. – VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1036]].
Am 12. Mai 1920 schrieb Weber an den Verleger,
N3
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1086]].
der „vorzügliche Herr Vertrauensmann“ solle, nach Kontrolle seiner Korrekturen des Bogens 3 des Grundriß der Sozial-Ökonomik, diesen „mit Autor-,impr.‘ versehen“. Dieser Vertrauensmann, bei dem es sich um einen pensionierten Theologen, Dekan Zeller, handelte, ist vermutlich identisch mit dem in anderen Briefen erwähnten „Gewährsmann“.
Möglicherweise hat dieser Gewährsmann auch den Umbruch durchgesehen und Korrekturen angebracht, doch erweist ein auf den 30. Mai 1920 datierter Brief Webers an den Verleger,
N4
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1102]].
daß er selbst „außer einer Nachkontrolle einiger erst zu umbrechender Bogen“ „alle Korrekturen der Religionssoziolog. Aufsätze“ durchgesehen hatte. Unklar bleibt allerdings, ob diese Korrekturen noch über die „Zwischenbetrachtung“ hinausgehen (siehe auch den folgenden Briefabdruck!).
[50]Die später von fremder Hand vorgenommene Datierung eines Blattes mit einem Zusatz zu der Fassung der Korrekturfahnen auf den 29. Mai 1920 könnte korrekt sein,
72
[50] Vgl. unten, S. 63.
denn am 30. Mai 1920 schreibt Weber dem Verleger in dem eben erwähnten Brief aus München,
73
VA Mohr/Siebeck, Deponat BSB München, Ana 446 [[MWG II/10, S. 1102]].
in dem er ihm, wie schon in seinem Brief vom 23. April 1920, eine Erweiterung des Bandes freistellt:
„Verehrter Freund!
Ich habe nun alle Korrekturen der Religionssoziolog. Aufsätze durchgesehen – außer einer Nachkontrolle einiger erst zu umbrechender Bogen. Ich kann aber nicht sehen: wie viel Bogen es im Ganzen sind. Ob 40 oder 30 oder 35. Der I. Band wäre an sich so gut in sich gerundet. Wollen Sie ihn äußerlich dicker, also volle 40 Bogen, dann müßte ein Teil des folgenden Kapitels: ,Hinduismus und Buddhismus‘, noch hinein. Das kann leicht gemacht werden. Grade die ersten 5–6 Bogen sind schnell durchgesehen und bedürfen – im Gegensatz zu den späteren – der ‚Umarbeitung‘ nicht. Ich bitte Sie, zu entscheiden: ob Sie das wollen? und werde mich darnach richten. Denn laut Kontrakt soll der Band etwa 40 Bogen umfassen. Bitte lassen Sie doch nachrechnen, wie dick Band I jetzt wird und geben Sie Nachricht. Mir ist jede Lösung gleich recht.
Freundschaftliche Grüße!
Ihr
Max Weber“
Ende Mai war der Umbruch noch nicht ganz abgeschlossen, aber Weber hatte die China-Studie seiner Absicht gemäß umgearbeitet. Der zeitliche Abstand, der zwischen der frühen Fassung und der Überarbeitung für die „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ liegt, kommt u. a. darin zum Ausdruck, daß Weber das zunächst gewählte Präsens vielfach durch das Imperfekt ersetzte. Dies läßt sich nur zum Teil darauf zurückführen, daß mit dem Ende des Kaiserreiches und der Ausrufung der Republik im Jahre 1912 auch äußerlich für China vieles nun noch deutlicher der Vergangenheit zugehören sollte. Der Tempuswechsel ist auch Ausdruck einer distanzierteren Haltung, die Weber in seinen Studien überhaupt einnahm. Denn das Imperfekt wählte Weber bei der Überarbeitung der Archiv-Fassung (A) auch für die Beschreibung von Dingen, die mit China nichts zu tun haben. Manche Veränderungen weisen zudem deutlich auf den Einschnitt hin, den die Kriegserfahrungen für Weber bedeuteten. Andere Korrekturen, die erst im Jahre 1920 vorgenommen wurden, sind von Weber oder aber von dritter Hand eingeführt worden, wie etwa das „zuletzt“ an Stelle des „auch heut“ [51](siehe unten, S. 301). Als der erste Band im Druck war, plante Weber auch für die späteren Teile des Textes „Hinduismus und Buddhismus“ noch weitere Umarbeitungen, oder hielt sich doch gegenüber dem Verleger diese Möglichkeit offen.
In den Tagen seiner letzten Krankheit, seit dem 4. Juni 1920, hat Max Weber nicht mehr gearbeitet.
74
[51] Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 710 f.
Am Abend des 14. Juni starb er in München. Seine letzten Eingriffe in den Umbruch sind uns nicht erhalten geblieben; daß Eingriffe stattgefunden haben, für einige Teile mit Sicherheit dann durch Marianne Weber sowie den „Gewährsmann“ des Verlages, beweist ein Vergleich der gedruckten Fassung mit den erhaltenen Fahnenkorrekturen.
75
Siehe hierzu unten, S. 66.

4. Zum Text

a. „Einleitung“
Wann die „Einleitung“
76
Unten, S. 83–127.
verfaßt wurde, ist nicht mit Sicherheit zu ermitteln. Oben wurde darauf hingewiesen, daß die Ausweitung des Werkplanes für den Teil „Wirtschaft und Gesellschaft“ innerhalb des Projektes des „Grundrisses der Sozialökonomik“
77
Eine Zusammenstellung der Werkpläne findet sich in Schluchter, Rekonstruktion, S. 557 f.
bereits in der ersten erhaltenen Fassung der „Einleitung“ ihren Niederschlag gefunden hat.
78
Siehe oben, S. 32 f.
Veränderungen der „Einleitung“ in der Fassung letzter Hand (C)
79
Zur Beschreibung der einzelnen Fassungen siehe unten, S. 60 ff.
gegenüber der im „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“ (A) („später“ wird zu „öfter“)
80
Siehe unten, S. 107.
sind lediglich Folgen eines fortgeschritteneren Bearbeitungsstandes. Eine späte Entstehung der „Einleitung“ etwa im Jahre 1915 ist nicht anzunehmen. Die im „Lebensbild“ aus der Erinnerung geschöpfte Aussage Marianne Webers: „Schließlich begann er doch die Veröffentlichung mit dem Abschnitt über Konfuzianismus und Taoismus, und schickte ihm eine geschichtsphilosophische Einleitung voraus“,
81
Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 350.
könnte allerdings dahingehend gedeutet werden, daß Weber die „Einleitung“ erst im Jahre 1915 verfaßte. Der Hinweis Marianne Webers, daß er die „Zwischenbetrachtung“ schon vor dem Kriege fertiggestellt habe,
82
Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 561.
einerseits und die vielfältigen Bezüge zwischen „Einleitung“ und „Zwischenbetrachtung“ andererseits [52]machen es indes mehr als wahrscheinlich, daß die „Einleitung“ bereits 1913 entweder in einer vorläufigen oder in einer der im Jahre 1915 abgedruckten ähnlichen oder nahezu identischen Fassung vorlag. Dies wird auch gestützt durch eine andere, freilich auch nur aus der Erinnerung geschöpfte Aussage Marianne Webers:
„Im Septemberheft 1915 des ‚Archivs‘ beginnt die Aufsatzreihe über ‚Wirtschaftsethik der Weltreligionen‘ mit einer geschichtsphilosophischen ‚Einleitung‘ und den ersten Kapiteln über den Konfuzianismus. Diese Darlegungen waren schon zwei Jahre zuvor niedergeschrieben“.
83
[52] Weber, Marianne, Lebensbild3, S. 561.
Manche Veränderungen und Korrekturen freilich hat Weber wohl schon bald nach Erscheinen der „Archiv“-Fassung vorgenommen. So findet sich bereits in einem von Weber weitergegebenen Separat-Abdruck auf Seite A 19 von Webers eigener Hand die Streichung von „mohammedanische“ und der Zusatz „und“ zwischen „israelitische“ und „altchristliche“.
84
Siehe unten, S. 107.
Auch die Veränderungen zu „der eigenen Beamtenverwaltung zu unterstellen“ (unten, S. 194) finden sich bereits in diesem Separat-Abdruck.
85
Exemplar im Max Weber-Archiv, München.
Es scheint so, daß bereits wichtige Teile der Studie über Hinduismus und Buddhismus vorlagen, als Weber die „Einleitung“ verfaßte; hierauf weist die Erwähnung der sexuellen und halbsexuellen Orgien bei der Krishnaminne
86
Siehe unten in der „Einleitung“, S. 99.
hin, die dann in der Hinduismus-Studie angesprochen werden.
87
Weber, Hinduismus und Buddhismus2, S. 198.
b. „Konfuzianismus und Taoismus“
Die Studie über Konfuzianismus und Taoismus, die bei der Erstveröffentlichung nur den Titel „Der Konfuzianismus“ trug, ist für die „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ gegenüber der im „Archiv“ erschienenen Fassung wesentlich erweitert worden.
88
Siehe hierzu auch die Aufstellung unten, S. 64 f.
Zum Verhältnis der beiden Fassungen schreibt Weber in einer Anmerkung:
„Ich habe bei der jetzigen gesammelten Herausgabe gesucht, neben der Beseitigung einiger kleinerer Versehen auch die starken Unvollkommenheiten der Darstellung, namentlich der chinesischen Verhältnisse, soweit zu bessern, als es dem Nichtfachmann nach Lage des ihm zugänglichen Materials möglich ist, und die Quellenzitate etwas vervollständigt.“
89
Siehe unten, S. 84, Webers Anm. 1.
Eine erste Fassung hatte sicherlich 1913 vorgelegen;
90
Siehe auch oben, S. 34.
es ist sicher, daß erste Ausarbeitungen nicht nur der Hinduismus-Studie, sondern auch der Studie zum antiken Judentum bereits bei Drucklegung der Archivfassung [53]von „Der Konfuzianismus“ im Jahre 1915, vermutlich aber bereits 1914 vorlagen; dies belegen vergleichende Ausführungen über den israelitischen Gott einerseits und die chinesische Himmelsmacht andererseits (siehe unten, S. 168) sowie andere Vergleiche zwischen China und Israel.
91
[53] Siehe unten, S. 160 ff.
Aus der Verwendung des Präsens und der späteren Abwandlung ins Imperfekt läßt sich nicht ableiten, daß Weber bereits vor dem Sturz des Kaiserreiches im Jahre 1911 Teile der Studie niedergeschrieben hat. Es scheint eher zuzutreffen, daß Weber nicht immer die aktuelle Lage Chinas im Auge hatte. Nur so ist es zu erklären, daß er noch 1919 in der erweiterten Fassung schreibt (B1 120): „Formal ist der Ritenminister, material der Ämterminister (Hausmeier) auch heut der mächtigste Mann in China“,
92
Siehe unten, S. 301.
während es dann in der Endfassung (von 1920), vielleicht auch erst durch den „Gewährsmann“ im Umbruch berichtigt,
93
Zu diesem „Gewährsmann“ siehe oben, S. 49.
lautet: „Formal war der Ritenminister, material der Ämterminister (Hausmeier) zuletzt der mächtigste Mann in China.“
94
Siehe unten, S. 301.
Daß Weber in den letzten Monaten seines Lebens, in denen der erste Band der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ vollendet wurde, kaum mehr dazu kam, seine Überarbeitung von „Konfuzianismus und Taoismus“ in Ruhe als Ganzes durchzusehen, wird daran deutlich, daß etwa die Textpassage in A 353 ff.
95
Siehe unten, S. 420 f.
nur teilweise gestrichen wurde und dann an anderer Stelle wiederholt wird.
96
Siehe unten, S. 454 f.
Der in der erweiterten späteren Fassung (C) als Abschnitt VIII „Resultat: Konfuzianismus und Puritanismus“ überschriebene Abschnitt fand sich in der ersten Fassung von 1915 bereits als Abschnitt IV und war dort schon als eine Zusammenfassung konzipiert. Darin formuliert Weber übrigens auch die Beobachtung, welche ihn veranlaßt haben könnte, die Studie über Konfuzianismus an den Anfang zu stellen:
„Die puritanische Ethik rückte, im stärksten Gegensatz zu der unbefangenen Stellungnahme des Konfuzianismus zu den Dingen der Erde, diese in den Zusammenhang einer gewaltigen und pathetischen Spannung gegenüber der ‚Welt‘. […] Diejenige (der Absicht nach) rationale Ethik, welche die Spannung gegen die Welt […] auf ein absolutes Minimum reduzierte, war, wie wir gesehen haben, der Konfuzianismus“.
97
Siehe unten, S. 451.
c. „Zwischenbetrachtung“
Die „Zwischenbetrachtung“, bei der Weber gegenüber der Fassung von 1915 der Überschrift „Stufen und Richtungen religiöser Weltablehnung“ in [60]der Fassung von 1920 die Worte „Theorie der“ voranstellt,
98
[60] Siehe unten, S. 479.
leitet bereits zur Studie über die indische Religiosität über. Diesem Text kommt somit die Rolle einer Einleitung zu Webers zweiter großer Abhandlung zur „Wirtschaftsethik der Weltreligionen“ über „Hinduismus und Buddhismus“
99
Siehe MWG I/20.
zu. Einzig und allein der Gesichtspunkt der Bandumfänge war dafür bestimmend gewesen, daß dieser Text noch in den ersten Band der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ hineingenommen wurde. Darüberhinaus bildet die „Zwischenbetrachtung“ mit der „Einleitung“ das „Scharnier“, durch das die „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ mit „Wirtschaft und Gesellschaft“ äußerlich und innerlich verbunden werden.
100
Siehe Schluchter, Wolfgang, Weltflüchtiges Erlösungsstreben und organische Sozialethik. Überlegungen zu Max Webers Analysen der indischen Kulturreligionen, in: ders. (Hg.), Max Webers Studie über Hinduismus und Buddhismus. Interpretation und Kritik. – Frankfurt am Main: Suhrkamp 1984, S. 13. [hinfort zitiert als: Schluchter, Hinduismus].
Wolfgang Schluchter hat eine Parallele zum Text der „Zwischenbetrachtung“ in jenem Abschnitt im religionssoziologischen Kapitel von „Wirtschaft und Gesellschaft“ ermittelt, der den Titel trägt: „Religiöse Ethik und ‚Welt‘“ und der eingerahmt ist von den Untersuchungen „Die Erlösungswege und ihr Einfluß auf die Lebensführung“ und „Die Kulturreligionen und die ‚Welt‘“.
101
Schluchter, Hinduismus, S. 12. – Zu dieser Parallele zwischen „Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Zwischenbetrachtung“ siehe auch oben, S. 32 f.
– Die erste überlieferte, im Novemberheft des Jahres 1915 des „Archivs für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“ veröffentlichte Fassung der „Zwischenbetrachtung“, die den Untertitel trägt „Stufen und Richtungen der religiösen Weltablehnung“ ist „offenbar in großer zeitlicher Nähe“ zum Text „Religiöse Ethik und ‚Welt‘“ konzipiert.
102
Schluchter, Hinduismus, S. 12.

Zur Überlieferung und Edition

a. Überlieferungslage und Textbefund

1. Die Fassung A
Manuskripte sind nicht überliefert. Die Untersuchung erschien in zwei Folgen unter dem Titel „Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Religionssoziologische Skizzen“ und „Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. (Zweiter Artikel)“ im „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“, 41. Band, Heft 1, S. 1–87, sowie ebd., Heft 2, S. 335–421. Heft 1 (Septem[61]ber-Heft) erschien am 14. Oktober 1915, Heft 2 (November-Heft) am 23. Dezember 1915 (A).
1
[61] Vgl. Verlags-Bericht von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) und der H. Laupp’schen Buchhandlung in Tübingen, 1. Januar bis 31. Dezember 1915, S. 4.
2. Die Fassung A₁
Aus der Zeit zwischen der Veröffentlichung von A und dem Druck in den „Gesammelten Aufsätzen zur Religionssoziologie“ (= Fassung C, siehe unten, S. 63 f.) sind Teile aus einer Überarbeitungshandschrift (A1) überliefert, auf der die Fassung der im Jahre 1920 gedruckten Arbeit „Konfuzianismus und Taoismus“ sowie die „Zwischenbetrachtung“ beruht. Sie stammt wahrscheinlich aus den Wintermonaten 1919–20 und dem Frühjahr 1920.
2
Siehe oben, S. 46 ff.
Es handelt sich bei dieser Überarbeitung um die mit handschriftlichen Korrekturen und Ergänzungen versehenen ursprünglich fadengebundenen und dann ausgerissenen Blätter der Fassung A sowie um zusätzlich eingelegte Manuskriptseiten. Im einzelnen handelt es sich bei A₁ um folgende Seiten aus dem „Archiv“ und um folgende Zusätze:
aus „Archiv“, 41. Band, Heft 1:
  • 73–87,
    3
    Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen, Düsseldorf. – Zu den Entsprechungen siehe die Aufstellung unten, S. 64 f.
    die dort angezeigten eingeschobenen Manuskriptblätter 78a und 78aa sind nicht überliefert.
aus „Archiv“ 41. Band, Heft 2:
  • 335–340
  • Einfügung zu 340:
  • 340a, 340b (zwei zusätzliche Manuskriptblätter)
  • 341–347
  • Einfügung zu 347:
  • 347/1–347/7 (sieben zusätzliche Manuskriptblätter)
  • 348–349
  • Einfügung zu 349:
  • drei zusätzliche Manuskriptblätter, unpaginiert („zu S. 349“)
  • 350–354
  • 359 (gestrichen, Rückseite von 360)
  • 360–369
  • Einfügung zu 369:
  • 369a–d (vier zusätzliche Manuskriptblätter)
  • 370–372
  • 371 (gestrichen, Rückseite von 372)
  • 372–375
  • [62]Einfügung zu 375:
  • 353–354 (= handschriftlich: 375a)
  • 355–356 (= handschriftlich 375a 2)
  • 357–358 (= handschriftlich 375a 3)
  • 359–360 (= handschriftlich 375a 4)
  • 375a 5 (1 zusätzlicher Manuskriptbogen)
  • 376–386
    4
    [62] Privatbesitz Wolfgang J. Mommsen, Düsseldorf.
  • aus „Archiv“ 41. Band, Heft 2 („Zwischenbetrachtung“):
  • 387–421, auf Seite 387 oben links in Webers Handschrift: Max Weber,
    Religionssoziologie, Schluß von Band I
    5
    Dieser Teil der Überarbeitungshandschrift liegt im Deponat BSB München, Ana 446, OM 12.
Dieser letzte Teil der Überarbeitungshandschrift ging erst Mitte April 1920 an den Verlag.
6
Siehe den Brief Webers an den Verleger Paul Siebeck vom 21. April 1920; vgl. auch oben, S. 48 f.
3. Die Korrekturfahnen B und deren korrigierte Fassung B₁
Ein Teil der Realisation der Überarbeitungshandschrift A₁ ist in den Korrekturfahnen (B) überliefert. Hierbei handelt es sich um noch nicht umbrochene, handpaginierte Fahnenabzüge, in denen handschriftliche Korrekturen durch Weber (B₁) vorgenommen wurden. Mit der Sigle B werden im folgenden diese Fahnen vor der Korrektur und mit B1 die korrigierten Fahnen bezeichnet. Der Text dieser Fahnen entspricht den Teilen „V. Der Literatenstand“, „VI. Die konfuzianische Lebensorientierung“ und dem Anfang von „VII. Orthodoxie und Heterodoxie (Taoismus)“:
7
Siehe unten, S. 285–375.
  • 111–131 trägt den Druckereiausgangsstempel 17. April 1920;
  • 132–145 trägt den Druckereiausgangsstempel 21. April 1920;
  • 146–168 trägt den Druckereiausgangsstempel 27. April 1920;
  • 256 ohne Druckereiausgangsstempel (ohne Korrekturen), entspricht un
    ten, Seite 498–499.
In den erhaltenen Korrekturfahnen der Fußnoten Webers sind keine Korrekturen vorgenommen worden. Es handelt sich um die Blätter XXIII–XXVII, XXIX und XXX.
Das Blatt XXVIII fehlt nur infolge eines Zählfelders; Blatt XXIX schließt bruchlos an Blatt XXVII an.
Diese Korrekturfahnen tragen keinen Druckereiausgangsstempel. Da es sich um die Fußnoten zu dem größeren Teil der Texte auf den erhaltenen Korrekturfahnen handelt, dürften sie diesen zugehörig und entsprechend diesen zu datieren sein. Es handelt sich also um die unkorrigierten Fußnoten [63]zu den Fahnen B 111–131, B 132–145, und zu Teilen von B 146–168; sie entsprechen in der vorliegenden Ausgabe den Fußnoten auf den Seiten 286–367, mit Ausnahme jener Fußnote auf Seite 339, die eine spätere Hinzufügung darstellt.
Daß es sich bei den Korrekturfahnen B um die Realisierung der Überarbeitungshandschrift handelt, ergibt ein Vergleich derjenigen Textstellen, für die sowohl Fassung A₁ als auch Fassung B vorhanden sind: Die in den Fahnen B angebrachten Korrekturen Webers (B1) sind zum Teil Korrekturen falscher Lesungen und stellen den Wortlaut von A₁ wieder her. Daß diese Fahnen mit der Überarbeitungshandschrift A₁ verglichen wurden, läßt sich auch daran erkennen, daß in A1 an mehreren Stellen nachträglich am Rand die Seitenzählung der Korrekturfahnen B bzw. B₁ vermerkt wurde.
Einzelblätter von B mit Einschubblatt B₁
Eine Korrekturfahne zum Widmungsblatt von Band 1 der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“,
8
[63] Diese Korrekturfahne liegt im Deponat BSB München, Ana 446, OM 13.
auf der „bis ins Pianissimo des höchsten Alters“ mit Bleistift in Anführung gesetzt wurde, steht in enger Beziehung zum Text der „Zwischenbetrachtung“. Dieses Blatt trägt den Druckereiausgangsstempel 2. Jul[i] 1920.
9
Siehe auch unten, S. 511, Anm. 39.
Ferner ist eine Korrekturfahne des handpaginierten Umbruchs (Blattnummer „266“, erschlossen aus einem handschriftlichen Verweis) überliefert, der zwei Blätter mit handschriftlichen Ergänzungen beiliegen.
10
Das Manuskript liegt im Deponat BSB München, Ana 446, OM 14.
Das erste dieser eingeschobenen Blätter trägt den später von fremder Hand mit Bleistift hinzugefügten Vermerk: „1. Fassung (nicht gedruckt)“; das zweite Blatt, mit 266a paginiert, trägt links unten von gleicher Hand wie auf dem ersten Blatt den Vermerk „(2. Fassung)“, und oben links steht von der Hand Marianne Webers mit Tinte geschrieben „Am 29. Mai? 1920“. Beide Blätter enthalten die Worte: „bis zum Pianissimo des höchsten Alters“, die auf dem Widmungsblatt leicht abgewandelt wiederkehren.
11
Siehe unten, S. 510–511.
4. Die Fassung C
Als die Fassung letzter Hand hat die Veröffentlichung unter dem Titel „III. Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Vergleichende religionssoziologische Versuche.“ in: „Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie“, Band 1. – Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1920, S. 237–573, zu gelten (C). Sie erschien am 10. Oktober 1920 und wurde am 4. November [64]1920 im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels aufgeführt.
12
[64] Vgl. Rundschreiben 1920. Nr. VIII des Verlags J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) vom 10. Okt. 1920, VA Mohr/Siebeck, Tübingen, sowie Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels, Leipzig, Nr. 45 vom 4. November 1920, S. 1460.
Diese Fassung wird dem Abdruck zugrunde gelegt. Die Abweichungen von A, A₁, B und B1 sind als Varianten im textkritischen Apparat annotiert.
Übersicht der erhaltenen und für die Edition verwendeten Textfassungen
(die Seitenangaben beziehen sich auf die vorliegende Ausgabe; eine Gegenüberstellung der Inhaltsverzeichnisse von A und C findet sich unten, S. 77 ff.)
AA₁B B₁C
Einleitung
83–12283–127
124–127
Konfuzianismus und Taoismus.
I. Soziologische Grundlagen: A. Stadt, Fürst und Gott.
128–132128–179
148–154
158–163
167–170
172–174
176–179
II. Soziologische Grundlagen:
B. Feudaler und präbendaler Staat.
180–181180–226
187
194–195
200–205
207–208
210–212
III. Soziologische Grundlagen:
C. Verwaltung und Agrarverfassung.
254–255227–255
[65]IV. Soziologische Grundlagen:
D. Selbstverwaltung, Recht und Kapitalismus
256–259256–284
263–266
268–269
271–284
V. Der Literatenstand.
285285–331285–331
293–298
302–309
311–314
317
320–326
VI. Die konfuzianische Lebensorientierung.
332–348340–348332–369332–369
350–352350–362
VII. Orthodoxie und Heterodoxie (Taoismus).
370–377370–449370–375370–449
383–392
408–411
414–421
424–438
446–449
VIII. Resultat: Konfuzianismus und Puritanismus.
450–454450–478450–478
455–463
464–478
Zwischenbetrachtung:
Theorie der Stufen und Richtungen religiöser Weltablehnung.
479–522479–522479–522
An demjenigen Teil des Textes der Studie zu „Konfuzianismus und Taoismus“ (A, A₁, 73 ff., B, B₁, 146 ff., C 436 ff., vgl. unten, S. 340 ff.), zu dem sowohl die Fassungen A₁ als auch B und B₁ erhalten geblieben sind, läßt sich das Verhältnis der Bearbeitungsstufen zueinander am besten nachvollziehen. Einige Veränderungen in B gegenüber A und A₁, wie etwa die Schreibung „Okzident“ statt „Occident“ oder die veränderte Schreibung der Umlaute (z. B. „Ä“ statt „Ae“, „Ü“ statt „Ue“), gehen vermutlich nicht auf Weber, sondern auf den Setzer zurück. Die Veränderung von „Bürokratie“ in A und A₁ zu „Bureaukratie“ in B hat Weber veranlaßt.
[66]Aus den Abweichungen der Fassung C gegenüber den (im textkritischen Apparat als B₁ bezeichneten) erhaltenen Fahnen mit den Handkorrekturen Webers geht hervor, daß mindestens noch eine weitere Korrektur, vermutlich in den Umbruchfahnen, gefolgt sein muß. Manche Veränderungen hat Weber später nochmals überarbeitet. So heißt es (siehe unten, S. 446)
in A 369in der
Überarbeitungshand-
schrift A1 369
Dieser Zustand wird
in B realisiert und
in B₁ festgehalten.
In C 509 heißt es
dann aber:
Es ist der
Bürokratie
tatsächlich
gelungen,
durch Gewalt und
durch Appell an den
Geisterglauben die
Sektenbildung auf
ein gelegentliches
Aufflammen zu
beschränken.
Es ist der
konfuzianischen
Litteraten-
Bürokratie also
wirklich gelungen,
durch Gewalt und
durch Appell an den
Geisterglauben die
Sektenbildung auf
ein gelegentliches
Aufflammen zu
beschränken.
Es ist der
konfuzianischen
Literaten-
bureaukratie also
weitgehend
gelungen,
durch Gewalt und
durch Appell an den
Geisterglauben die
Sektenbildung auf
ein gelegentliches
Aufflammen zu
beschränken.
Manche der in B₁ vorgenommenen Veränderungen scheinen vom Setzer gelegentlich ungenau oder überhaupt nicht übernommen worden zu sein. Oder aber sie sind bei der nächsten Korrektur wieder rückgängig gemacht worden. Sollte letzteres nicht zutreffen, dann hatte Weber solche Abweichungen des Setzers in der mit Sicherheit noch erfolgten weiteren Korrektur nicht moniert. Daraus erklären sich Fälle, in denen sich die Lesung von B und C gleicht, aber von B₁ abweicht.
Aus der Überarbeitungshandschrift A₁ geht ferner hervor, daß sich Weber bei chinesischen Wörtern und Namen zunächst offenbar an die jeweilige Umschrift seiner Gewährsleute zu halten suchte. Erst in der nächsten Korrektur in den Fahnen dürften viele Umschriften geändert worden sein.
13
Siehe hierzu auch unten, S. 68 und 69 f.
Manche Veränderungen der Umschriften könnten zum Schluß auch von dem von Weber als „Gewährsmann“ bezeichneten im Verlag tätigen pensionierten Dekan Zeller vorgenommen worden sein.
14
Siehe hierzu auch unten, S. 68.

[67]b. Zu Webers Sprachgebrauch

Häufig macht Weber sehr pauschale Zeitangaben, die nur als ungefähre Datierungen zu verstehen sind und die deswegen im Erläuterungsapparat in der Regel nicht näher bestimmt werden. So spricht er etwa vom „Moskau der Leibeigenschaft“ (S. 149), vom „römischen Altertum“ (S. 131), dem „ptolemäischen Ägypten“ (S. 132), von der Zeit „unter den Mongolen“ (S. 139), der „Tudorzeit“ (S. 151), der „Shakespearschen Zeit“ (S. 506), dem „China der Teilstaaten“ (S. 226 und öfter), dem „Feudalzeitalter“ (S. 229 und öfter), der „Periode unabhängiger Lehensstaaten“ (S. 187), „großen Negerreichen des 19. Jahrhunderts“ (S. 180), dem „Alten Reich“ in Ägypten (S. 186) und dem „Leopoldinischen Österreich“ (S. 193).
Ebenso allgemein gehalten sind häufig Webers Hinweise auf bestimmte Quellen, wenn er etwa die Wendungen „nach der Annalistik“, „nach der Überlieferung“, „in alten Notizen“ oder „in alten Dokumenten“ verwendet. Welche Werke jeweils gemeint sind, läßt sich oft den Anmerkungen Webers entnehmen, im übrigen werden sie nach Möglichkeit im Erläuterungsapparat nachgewiesen.
Während die meisten der von Weber benutzten Werke als wissenschaftlich seriös zu bezeichnen sind, handelt es sich bei zwei Werken um seinerzeit noch nicht erkannte Fälschungen. Das von J. O. P. Bland und Edmund Backhouse herausgegebene Werk „China under the Empress Dowager“ (deutsch: „China unter der Kaiserinwitwe“) (vgl. unten, S. 329 f.) basiert auf gefälschten Quellen. Edmund Backhouse hatte die „chinesischen Quellen“, die er als seine Entdeckungen bezeichnete, selbst geschrieben oder schreiben lassen. Dabei hat er teilweise auf schon veröffentlichte Dokumente zurückgegriffen, teilweise frei erfunden. Die von Backhouse vorgelegten Übersetzungen der „Dokumente“ wurden dann vom Mitverfasser des Buches, J. O. P. Bland, stilistisch bearbeitet. Sir Edmund Backhouse’s Leben und seine Fälschungen sind Gegenstand einer Untersuchung von Hugh Trevor-Roper, „The Hermit of Peking. The Hidden Life of Sir Edmund Backhouse“. – London: Macmillan 1979. – Trevor-Roper erwähnt in seiner Studie ferner (S. 236), daß die in Amerika publizierten Memoiren des Li Hung-chang, deren deutsche Übersetzung
15
[67] Hagen, Μ. v. (Hg. und Übers.), Memoiren des Vizekönigs Li Hung Tschang. – Berlin: Karl Siegismund 1915.
Weber benutzte (vgl. unten, S. 318 f.), schon bald nach ihrem Erscheinen als Fälschung entlarvt wurden.

[68]c. Max Webers Behandlung der Umschriften für das Chinesische

Bei seinen Studien war Max Weber mit einer Vielzahl zum Teil sehr unterschiedlicher Transkriptionssysteme für das Chinesische konfrontiert. In allen Phasen der Bearbeitung ist er in seiner Behandlung von Umschriften nicht immer konsequent und oft schwankend. Während er sich zunächst im allgemeinen aber an die in der Literatur vorgefundenen Fassungen hielt, wie dies insbesondere auch aus der Überarbeitungshandschrift A1 ersichtlich wird, sind in der Ausgabe C die Umschriften häufig, wohl im Hinblick auf eine leichtere Aussprache im Deutschen, angeglichen worden. Zusätzliche Schwierigkeiten traten dadurch auf, daß der (oder die) Setzer besondere Schwierigkeiten mit der Entzifferung der Umschriften in der Handschrift Webers hatte. So kommt es zu starken „Verfälschungen“ gegenüber der Handschrift, die dann von Weber, in besonderem Maße dann aber wohl von dem „Gewährsmann“ des Verlages, berichtigt, zum Teil aber auch stehen gelassen wurden.
Bei der Umwandlung der Transkriptionen in der überwiegend englisch oder französisch abgefaßten Literatur wurden von Weber bzw. dem „Gewährsmann“ – wenn auch nicht ganz konsequent – folgende Prinzipien befolgt:
  • 1. Auf Apostrophe wurde ganz verzichtet, also tien statt t’ien.
  • 2. sh > sch
    Beispiel: Shang-ti (A 36) wird zu Schang-ti
    Ausnahme: shen und she werden nicht angeglichen.
  • 3. hs > h
    Beispiel: hsiao wird zu hiao
    Ausnahme: hsiao mai (C 369) und hsien (C 293 und öfter).
  • 4. Ch > Tsch
    Beispiel: Chou-li (A 39) wird zu Tschou-li (C 314).
  • 5. ou > u (aus der französischen Umschrift)
    Beispiel: pou pe wird zu pu pe (C 279);
    heou wird zu heu (C 317).
Hierbei ist insbesondere zu beachten, daß die Silbe „wu“ in der französischen Umschrift mit „ou“ wiedergegeben wird. Aus Unkenntnis dieses Sachverhalts ist es zu der Umwandlung von Ou in U (C 329) gekommen.

[69]d. Editionsweise

– Behandlung der Fassung letzter Hand und Nachweis der Textzeugen im textkritischen Apparat.
Kolumnentitel – Die Kolumnentitel sind außer im Fall der „Zwischenbetrachtung“ (unten, ab S. 479) einschließlich der Interpunktion der Fassung der „Gesammelten Aufsätze zur Religionssoziologie“ (C) entnommen; Abkürzungen wurden jedoch aufgelöst.
Seitenzählung – Die Seitenzahlen der Fassung A, A1, B und C werden als Marginalien zum edierten Text aufgeführt; da B₁ seitenidentisch mit B ist, wird B₁ als Marginalie nicht extra aufgeführt. Bei der Wiedergabe von Inhaltsverzeichnissen und Querverweisen sind die Seitenzahlen stillschweigend an die jetzige Seitenzählung angeglichen worden. An Stellen, wo Weber in C gegenüber der Fassung A längere Passagen umgestellt oder eingefügt hat, steht bei der Rückkehr zum laufenden Text von A die Seitenzahl von A in eckigen Klammern als Marginalie neben dem Text.
Ebenso wird verfahren, wenn Seitenwechsel innerhalb des textkritischen Apparates angezeigt werden.
Fußnotenzählung – Webers Fußnoten sind in A kapitelweise gezählt; in A₁ wurden von Weber die handschriftlich hinzugefügten Fußnoten nicht durchgezählt, sondern jeweils durch Sternchen oder Kreuze kenntlich gemacht. Vermutlich durch den Setzer wurden diese neu eingefügten und die aus A stammenden alten Fußnoten handschriftlich jeweils von 1 bis 0 durchgezählt. In B, B₁ sind die Fußnoten ebenfalls jeweils von 1 bis 0 durchnumeriert, in C sind sie seitenweise gezählt.
Die MWG verfährt folgendermaßen:
Sie zählt die Fußnoten des abgedruckten Textes C abschnittsweise durch. Die alte seitenweise Zählung läßt sich analog dem Seitenumfang von C rekonstruieren. Weicht die Zählung in A oder in A₁, B und B₁ (soweit überliefert) von dieser neuen Zählung ab, wird sie in eckigen Klammern vermerkt. Für A₁ wird dabei die handschriftliche Numerierung des damaligen Setzers (1–0) wiedergegeben. Nur in den seltenen Fällen, in denen Weber eine Fußnote in A1 eingefügt und wieder gestrichen hat, wird diese Fußnote im textkritischen Apparat wiedergegeben und wie in Webers Original mit Sternchen gekennzeichnet. Dabei wird angegeben, daß es sich um eine gestrichene Fußnote handelt.
Zur Umschrift des Chinesischen – Auf eine Vereinheitlichung der in den Texten verwendeten Umschrift des Chinesischen ist von vornherein ver[70]zichtet und eine Auflösung in das Glossar verwiesen worden. Eine solche Verfahrensweise war deswegen geboten, weil die für Weber eindeutig richtigen Schreibweisen unbekannt sind: nicht nur weicht Max Weber, wie an einigen handschriftlichen Stellen abzulesen, von der in der von ihm benutzten Literatur verwendeten Umschrift häufig ab, sondern seine eigene Umschrift ist auch noch vom Setzer oft mißdeutet und dann schließlich, wenigstens zum Teil, von Weber selbst oder von dritter Hand in den Korrekturfahnen nochmals verändert worden. Die in A₁ – soweit entzifferbar – und B häufig auftretenden Varianten bei der Umschrift der chinesischen Namen und Begriffe werden einzeln nachgewiesen. Sie erscheinen aber nicht im Glossar, das nur die, ggf. uneinheitlichen, Schreibungen letzter Hand (C) verzeichnet.
– Behandlung von Varianten und Texteingriffen
Entsprechend der Editionsweise der MWG werden Varianten der einzelnen Fassungen des Textes nur durch ihre jeweiligen Unterschiede gegenüber der abgedruckten Fassung C kenntlich gemacht. Die Fassungen stimmen also überein, soweit keine Unterschiede zur abgedruckten Fassung C nachgewiesen werden. Dies bedeutet in der Mehrzahl aller Nachweisungen des textkritischen Apparates, daß sich nur die älteste (A) und die jüngste Fassung (C) voneinander unterscheiden, während A₁ und B₁ mit C übereinstimmen. Wenn also der textkritische Apparat nur eine Varianz von A nachweist, so bedeutet dies (weil A₁ demnach mit C übereinstimmt), daß der neue Text bereits in A₁ enthalten ist und somit zur handschriftlichen Umarbeitung von A nach A₁ gehört. Ganz entsprechend zeigen Hinweise auf eine Varianz von B an, daß B₁ mit C übereinstimmt, Weber also in den Fahnen handschriftlich korrigiert hat.
Abweichungen von C gegenüber B sowie Veränderungen in den Korrekturfahnen (B₁) werden nachgewiesen. Lediglich offenkundige Druckfehlerkorrekturen in B, zum Beispiel „pontifikate“ in „pontifikale“, werden nicht nachgewiesen.
In Einzelfällen wird nicht der Fassung C (letzter Hand), sondern einer früheren Fassung gefolgt, wenn der Text C gegenüber einer früheren Fassung durch offensichtliche Druckfehler verschlechtert wurde. Solche Eingriffe sind stets nachgewiesen.
Orthographische Eigentümlichkeiten und uneinheitliche Schreibweisen (beispielsweise „Zehntschaft“ und „Zehnschaft“ (Seite 238), „Wagen“ als Plural von „Waage“ (beispielsweise S. 146 und S. 273), wurden belassen.
Zu den Fußnoten in B existiert keine korrigierte Fassung B1. Offenkundige Setzerfehler bei fremdsprachigen Ausdrücken in den Fahnen zu den Fußnoten werden nicht nachgewiesen, sofern die Fassungen A/A1 und C in der korrekten Schreibung übereinstimmen.
[71]In früheren Fassungen befolgte und später durchgängig abgewandelte orthographische Konventionen (Ue wird zu Ü, Oe wird zu Ö, Ae wird zu Ä, Bürokratie wird zur Bureaukratie, Litteratur wird zu Literatur, Occident wird zu Okzident) werden nicht als Varianten nachgewiesen. In Zitaten wird stets die ursprüngliche Orthographie beibehalten; dies gilt auch für die Zitierung von längeren Passagen aus A, A₁, B und B1 im Apparat der Lesarten, doch werden auch hier entsprechend den Editionsregeln der MWG Ae, Oe, Ue zu Ä, Ö, Ü.
Die Zeichensetzung wurde grundsätzlich belassen. Nur bei der Reihung von Hauptsätzen, Aufzählungen, Relativsätzen und „daß“-Sätzen wurden entsprechend den Editionsregeln fehlende Kommata stillschweigend ergänzt. In wenigen Ausnahmen, nämlich wenn es zum Verständnis des Textes notwendig erschien, wurden weitere Satzzeichen eingefügt, die durch eckige Klammern kenntlich gemacht sind.
Sachliche Fehler (z. B. unrichtige Regierungszeiten von Herrschern) werden entweder im Erläuterungsapparat oder in den Verzeichnissen (Verzeichnis der von Max Weber zitierten Literatur, Glossar, Personenverzeichnis) richtiggestellt.
– Behandlung der handschriftlichen Korrekturen und Erweiterungen in Webers Handschrift (A₁, B₁):
Sofortkorrekturen in Webers Manuskripten werden nur dann nachgewiesen, wenn es sich um inhaltlich bedeutsame Veränderungen handelt. Zusätzlich werden von Weber zunächst eingefügte, dann aber wieder gestrichene Passagen im textkritischen Apparat nachgewiesen.
Zum Beispiel:
Unten, S. 410: Passage wurde in A₁ erst überarbeitet, dann ganz gestrichen.
Unten, S. 377: Ein handschriftlicher eingefügter Zusatz wurde wieder gestrichen.
Da es nicht das Ziel der Textkritik sein konnte, die Entzifferungsfähigkeit des damaligen Setzers zu dokumentieren, werden fehlerhafte Stellen in B dann nicht nachgewiesen, wenn Weber durch seine Korrektur (B1) den Zustand von A oder A₁ wiederhergestellt hat.
Dagegen werden Lesarten, namentlich bei den Transkriptionen in den Fußnoten, stets dort nachgewiesen, wo wir einen späteren letzten Eingriff von anderer als Webers Hand nicht ausschließen können.

[72]e. Zum Kommentar des Herausgebers

Bei Verweisen auf Webers andere Studien zur Wirtschaftsethik der Weltreligionen, „Hinduismus und Buddhismus“ und „Das antike Judentum“, aber auch auf „Die Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ sowie „Die protestantischen Sekten und der Geist des Kapitalismus“, wurde in der Regel, wenn Weber sich nicht ausdrücklich auf die jeweilige im „Archiv“ erschienene Fassung bezieht, auf die als Fassung letzter Hand zu betrachtende Fassung in den „Gesammelten Aufsätzen zur Religionssoziologie“ Bezug genommen.
Da Weber selbst keine chinesischen Originaltexte verwendete, sondern sich auf Sekundärliteratur und Übersetzungen stützte, wurde, soweit möglich, nur diese nachgewiesen. In einigen Fällen wurde auf die Ausgabe in den von James Legge herausgegebenen „Chinese Classics“ unter Angabe von Band und Seitenzahl verwiesen. Insbesondere bei Zitaten erfolgt die Zählung von Kapiteln und Abschnitten entsprechend der jeweiligen von Weber benutzten Übersetzung. Chinesische Ausdrücke werden häufig nicht an Ort und Stelle, sondern im Glossar erläutert.
Webers Literaturangaben wurden nur dann ergänzt oder korrigiert, wenn sie nicht eindeutig waren. Im übrigen sind die korrekten bibliographischen Angaben dem „Verzeichnis der von Max Weber zitierten Literatur“ zu entnehmen. In der Kommentierung ist lediglich versucht worden, Webers Ausführungen auf die von ihm nachweislich, in manchen Fällen jedoch nur mutmaßlich verwendete Literatur seiner Zeit zu beziehen und an solchen Stellen Erläuterungen oder Erklärungen anzubieten, an denen sie zum besseren Verständnis des Textes und zur Orientierung des Lesers nützlich erschienen. In der Regel wurde also nicht der Versuch unternommen, über den Nachweis der von Weber benutzten Literatur hinaus weitere Informationen oder Literaturangaben zum jeweiligen Thema anzuführen. Insbesondere wurde davon abgesehen, von Weber aufgegriffene Themen und Fragen im Lichte der neueren Forschungen zu kommentieren. Dies hätte nicht nur den Rahmen der Edition gesprengt, sondern solche Angaben wären sicherlich auch bald überholt worden, da sich der Forschungsstand zu nahezu allen, und sicher zu allen zentralen von Weber aufgegriffenen Themen ständig verändert. Auf eindeutige sachliche Fehler wurde zwar hingewiesen, aber alle Fragen, zu denen in der Fachwelt keine Einmütigkeit besteht, wurden unberührt gelassen. Auf die Kommentierung einzelner, in der Sache oft sehr komplexer von Weber gewürdigter Sachverhalte wurde verzichtet.
Auf einen Versuch, aus dem nunmehr klareren Einblick in die Schichten des Textes Schlußfolgerungen für ein besseres Verständnis der inneren [73]Zusammenhänge und insbesondere in die Chronologie des übrigen Weber’schen Spätwerks zu ziehen, ist ebenfalls verzichtet worden.
Entsprechend dem Prinzip der MWG, nur ausnahmsweise in den Text einzugreifen, ist auf eine Vereinheitlichung der von Weber verwendeten Umschriften, hier insbesondere der Umschrift des Chinesischen, von vornherein verzichtet und eine Auflösung in das Glossar verwiesen worden.
Datierungen von Dynastien und die Angabe von Regierungszeiten richten sich nach Tung Tso-pin (Hg.), Chronological Tables of Chinese History, 2 Bände. – Hongkong: Hongkong University Press 1960. Alle Datierungen vor dem Jahr 841 v. Chr. sind unsicher.
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[73] Vgl. unten, S. 235, Anm. 12.