[34]Editorischer Bericht
Zur Entstehung
Im Jahre 1902 veröffentlichte Philipp Lotmar, ordentlicher Professor für Römisches Recht an der Kantonalen Universität Bern, den ersten Band seines auf zwei Bände angelegten Werkes „Der Arbeitsvertrag. Nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches“.
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Darin wollte er den Arbeitsvertrag außer mit den Mitteln der Rechtswissenschaft auch mit denen der Nationalökonomie behandeln. Folgt man dem Urteil des Berliner Nationalökonomen Ludwig Bernhard, so war es Lotmar gelungen, Theorie und Praxis zu vereinen. Man verfolge „von Seite zu Seite, welche Menge an Tatsachen mitgeteilt wird, wie sorgfältig die gesellschaftlichen Zustände erörtert werden, und mit welcher Kraft der Verfasser diese Fülle des Materials organisiert hat.“[34] Lotmar, Philipp, Der Arbeitsvertrag. Nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches. In zwei Bänden, Band 1. – Leipzig: Duncker & Humblot 1902. Der zweite Band erschien im selben Verlag im Jahre 1908.
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Bernhard, Ludwig, [Rezension von:] Lotmar, Philipp: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches, in: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, hg. von Gustav Schmoller, 27. Jg., 1903, S. 317–321, hier S. 317.
Lotmars Grundidee war es, bei der Darstellung die übliche dogmatische Einteilung zu verlassen und sich an der „Welt der Thatsachen“
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zu orientieren. So stellte er zwei Grundformen in den Mittelpunkt: den „Zeitlohnvertrag“ und den „Akkord“. Diese „wichtigste, folgenreichste Differenz im Thatbestand des Arbeitsvertrags überhaupt“ dränge sich „einer von den Thatsachen statt von den Gesetzen ausgehenden […] Untersuchung des Arbeitsvertrags dermaßen auf, daß ihr die Herrschaft über den Stoff eingeräumt werden“ müsse. Eine solche Einteilung stehe dem Begriff des Arbeitsvertrags am nächsten, „weil die nächste logische Stufe nach der Gegenüberstellung von Arbeit und Entgelt die ist, daß im Arbeitsvertrag der Entgelt entweder nach der Dauer der Arbeit bemessen ist (Zeitlohnvertrag) oder nicht (Accord).“ Lotmar, Arbeitsvertrag, S. 25.
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Ebd., S. 29.
[35]Dieser neue methodische Zugriff wurde durchaus positiv aufgenommen. So konstatierte man, daß „mit dem epochemachenden Werke Prof. Ph[ilipp] Lotmars […] ein beachtenswerter Umschwung eingetreten“ sei. Hiermit werde der „in Doktrinarismus erstarrten Jurisprudenz […] aus den Thatsachen des täglichen Lebens neues warm pulsierendes Blut zugeführt.“
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[35] So der Nationalökonom Clemens Heiß im Rahmen einer Besprechung des 1901 erschienenen Buches von Karl Flesch, das sich mit dem Arbeitsvertrag aus sozialrechtlicher Perspektive befaßt. Die Rezension findet sich in: Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik, Band 17, 1902, S. 734–740, der Hinweis auf Lotmar S. 735, Anm. 1.
Allerdings war damit auch die prinzipielle Frage nach dem Verhältnis von juristischer und nationalökonomischer Betrachtung gestellt. Obgleich Max Weber aufgrund sich steigernder gesundheitlicher Zusammenbrüche seit 1898/99 seine Arbeitsfähigkeit weitgehend eingebüßt hatte, sagte er diese Rezension überraschend zu, um die ihn Heinrich Braun, der Herausgeber des Archivs für soziale Gesetzgebung und Statistik, gebeten hatte. Man kann erwarten, daß ihn dabei besonders das methodologische Problem reizte, zumal er sich im Jahre 1902 mit solchen Fragen intensiv befaßte. Es ist kaum anzunehmen, daß, wie Marianne Weber nahelegt, dabei nur „Gefälligkeit“ gegenüber Heinrich Braun eine Rolle spielte. In einem Brief von Marianne Weber an Helene Weber vom 20. Oktober 1902 heißt es: „Max geht es bisher recht ordentlich u. gleichmäßig – als erstes kleines Frühlingszeichen wiederkehrender Leistungsfähigkeit hat er innerhalb weniger Tage auf H[einrich] Braun’s Veranlassung ein Buch ausführlich rezensiert. Dasselbe lag ihm an sich, seines juristischen Charakters wegen, sehr fern, u. er übernahm die Besprechung nur aus Gefälligkeit, nun aber macht es ihm wohl auch, wie mir, im geheimen Freude, daß er, wenn auch mit Unlust, die erste litterarische Lebensäußerung seit über 4½ Jahren von sich gegeben hat.“
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Brief Marianne Webers an Helene Weber vom 20. Okt. 1902, Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446. Vgl. hierzu auch: Weber, Marianne, Lebensbild1, S. 272.
Das Manuskript ging Braun am 14. Oktober 1902 zu, wie man einem von ihm am selben Tag formulierten Schreiben an Max Weber entnehmen kann. Darin bedankte sich Braun „auf das Verbindlichste für den Beitrag. Er zeigt die alte geistige Schärfe und souveräne Herrschaft über den Stoff.“
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Freilich gab er zu bedenken, ob „Sie nicht auch zusammenfassend den Wert der Leistung […] im Ganzen einer Charakteristik unterziehen“ sollten, habe Lotmar doch „dem Reich der Jurisprudenz eine ganze neue Provinz erobert.“ Jedenfalls habe „das Werk wo[h]l verdient, daß Sie nicht nur da zustimmend, dort ablehnend sich verhielten, sondern auch die Gesamtleistung [36]eingehender als mit dem lobenden Wort im Eingang gewürdigt hätten.“ Nach Braun war zu befürchten, „daß die juristischen Zünftler der Arbeit Lotmars keine Gerechtigkeit widerfahren lassen dürften“, und er schloß mit dem Hinweis, daß das Manuskript Webers „heute in die Druckerei“ gehe. Er erhalte „bald die Correktur, mit der Sie in Betreff von Änderungen oder etwaigen Zusätzen frei schalten können.“ Brief Heinrich Brauns an Max Weber vom 14. Okt. 1902, Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446.
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[36] Die zitierten Passagen stammen alle aus dem Brief Heinrich Brauns an Max Weber vom 14. Okt. 1902, ebd.
Max Weber ging vermutlich auf die Anregungen Heinrich Brauns ein. Der letzte Absatz seiner Rezension, in dem er die Gesamtleistung wie die Methode des Autors würdigt,
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dürfte nachträglich hinzugefügt worden sein. Siehe unten, S. 60 f.
Am 5. November 1902 übersandte Braun Max Weber „das neue Archivheft mit Ihrer wertvollen Besprechung.“
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Die vereinbarten „12 S[eparat]-A[bzüge] und das Honorar“ gingen ihm vom Verlag später zu. Brief Heinrich Brauns an Max Weber vom 5. Nov. 1902, Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446.
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Einen Sonderdruck erhielt Philipp Lotmar. Dies geht aus einem Brief Lotmars an Weber vom 19. November 1902 hervor, in dem jener sich für die „freundliche Zusendung Ihrer Rezension meines Buches“ bedankte und zu Webers Kritik Stellung nahm. Ebd.
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Brief Philipp Lotmars an Max Weber vom 19. Nov. 1902, ebd.
Zur Überlieferung und Edition
Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt dem Text, der im Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Zeitschrift zur Erforschung der gesellschaftlichen Zustände aller Länder, hg. von Heinrich Braun, Band 17, Heft 3, 1902, S. 723–734, in der Rubrik „Litteratur“ erschien (A). Der Artikel ist mit „Heidelberg. Max Weber.“ gezeichnet. Ungewöhnlich ist die Verwendung von eckigen Klammern auf den Seiten 43 und 52. Hierbei könnte es sich um nachträgliche, während des Satzes vorgenommene Einfügungen Max Webers handeln. Webers Fußnoten, die auf jeder Seite neu gezählt sind, werden hier durchlaufend numeriert.