[260]Editorischer Bericht
Zur Entstehung
Nach der epochemachenden Gründung des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats 1893 nahm die Zahl der Kartelle im Deutschen Reich schnell zu.
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Eine vom Reichsamt des Innern veranstaltete Enquete über das deutsche Kartellwesen kam für das Jahr 1905 auf 385 Kartelle mit ca. 12.000 kartellgebundenen Unternehmen. Schwerpunkte waren die Montan-, Eisen-, Metall- sowie die Chemische Industrie. [260] Vgl. dazu und zum Folgenden: Blaich, Fritz, Kartell- und Monopolpolitik im Kaiserlichen Deutschland. Das Problem der Marktmacht im deutschen Reichstag zwischen 1879 und 1914. – Düsseldorf: Droste 1973.
Als erste wissenschaftliche Institution hatte der Verein für Sozialpolitik bereits auf seiner Wiener Generalversammlung von 1894 aufgrund einer vorhergegangenen Erhebung eine Debatte über die Kartellfrage geführt.
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Karl Bücher definierte dort in seinem Referat die Kartelle als vertragsmäßige Vereinigungen von selbständigen Unternehmen, die den Zweck verfolgten, „durch dauernde monopolistische Beherrschung des Marktes den höchstmöglichen Kapitalprofit zu erzielen.“ Verhandlungen der am 28. und am 29. September 1894 in Wien abgehaltenen Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik über die Kartelle und über das ländliche Erbrecht (Schriften des Vereins für Socialpolitik 61). – Leipzig: Duncker & Humblot 1895.
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Obgleich er eine gewisse staatliche Aufsicht befürwortete, hielt Bücher die Kartelle für notwendig, weil mit ihnen der Übergang von der „Produktionsanarchie zur Produktionsordnung“ stattfinde, womit eine „sociale und wirtschaftliche Disciplinierung der Gesellschaft für die höheren Kulturaufgaben“ Ebd., S. 145.
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gefördert werde. Obwohl mithin „eine zwiespältige Beurteilung des ganzen Kartellwesens“ Ebd., S. 154.
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die Debatte beherrschte, bezweifelte doch niemand den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Kartelle. Davon versprach man sich eine verbilligte und verbesserte [261]Produktion, die Zentralisation der Leitung der Betriebe sowie die Dämpfung der Konjunkturschwankungen und nicht zuletzt die Förderung des technischen Fortschritts. Boese, Franz, Geschichte des Vereins für Sozialpolitik 1872–1932 (Schriften des Vereins für Sozialpolitik 188). – Berlin: Duncker & Humblot 1939, S. 72.
Die Auffassung, daß Kartelle eine der modernen Volkswirtschaft adäquate Unternehmensform darstellten, spiegelte sich auch im Urteil des Reichsgerichts vom 4. Februar 1897
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wider. Es bestätigte in seiner Entscheidung unter Berufung auf die opinio communis der Nationalökonomen die Rechtswirksamkeit eines zwischen den sächsischen Holzstoffabrikanten abgeschlossenen Kartellvertrages. Es sah Beschränkungen des Wettbewerbs dann als mit der in § 1 der Reichsgewerbeordnung (G.O.) festgeschriebenen Gewerbefreiheit vereinbar an, wenn der unbeschränkte Wettbewerb der Gesamtwirtschaft schädlich, die Wettbewerbsbeschränkung ihr aber nützlich sei. Allerdings verstoße ein Kartell dann gegen das allgemeine Interesse, „wenn es ersichtlich auf die Herbeiführung eines thatsächlichen Monopoles und die wucherische Ausbeutung der Konsumenten“ gerichtet sei.[261] Siehe das Urteil vom 4. Febr. 1897, in: Entscheidungen des Reichsgerichts in Civilsachen, Band 38. – Leipzig: Veit & Comp. 1897, S. 155–162.
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Ebd., S. 158.
Nachdem das Reichsgericht 1897 die Rechtmäßigkeit der Kartelle unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt hatte, kam die Kartellfrage erst recht in die öffentliche Debatte. In der Presse, in Versammlungen und wissenschaftlichen Untersuchungen gerieten die Kartelle in die Kritik. Seit der Jahrhundertwende befaßte sich der Reichstag intensiver mit diesem Komplex, und einige Parteien forderten eine Kartellaufsicht, um den Mißbrauch organisierter Wirtschaftsmacht zu verhindern. So zielte etwa ein nationalliberaler Antrag vom Dezember 1900 auf die Einführung einer „sachgemäßen Reichsaufsicht“ für Kartelle mit einem „nachweislich monopolistischen Charakter.“
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Um Klarheit über die Struktur und das tatsächliche Marktverhalten der Kartelle zu schaffen, nahm schließlich das Reichsamt des Innern unter der Führung von Staatssekretär Graf Posadowsky ab 1903 Untersuchungen in Form von „kontradiktorischen Verhandlungen“ vor, zu denen Industrielle, Beamte der Wirtschaftsressorts in Reich und Ländern sowie Wissenschaftler und Politiker geladen wurden. Der Wert der dadurch erlangten Informationen aber blieb gering. Das Ziel der Reichsleitung, vor den Erörterungen über eine Kartellgesetzgebung einen möglichst vollständigen Überblick über das Marktverhalten dieser Verbände zu gewinnen, schlug fehl; eine gesetzliche Regelung der Kartellfrage unterblieb. Sten.Ber., Band 189, S. 378.
Das gewachsene Interesse am Kartellwesen zeigte sich auf den Juristentagen 1902 und 1904. Hier kam es zu großen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Befürwortern einer administrativen Kartellaufsicht und jenen [262]Juristen, denen zivil- und strafrechtliche Sanktionen gegen den Mißbrauch organisierter wirtschaftlicher Macht genügten. Der Juristentag 1904 verabschiedete eine Resolution, daß Kartellverträge im Rahmen der vom Gesetzgeber garantierten Vertragsfreiheit unbeschränkt zuzulassen seien. Mißbräuche seien mit den Normen des Zivilrechts zu bekämpfen. Allerdings hielt der Juristentag ein „staatliches Eingreifen gegen etwa übertriebene, wirtschaftlich ungerechtfertigte Preissteigerungen für empfehlenswert.“
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[262]Verhandlungen des 27. Deutschen Juristentages, Band 4. – Berlin: Commissions-Verlag von J. Guttentag 1904, S. 548 f.
Erneut stellte sich auch der Verein für Sozialpolitik der Diskussion über Vor- und Nachteile der Kartelle. Der Ausschuß hatte in seiner Sitzung vom 6. Januar 1905 erwogen, für die Mannheimer Generalversammlung vom 25. bis 28. September 1905 als drittes Thema „das von A[lfred] Weber vorgeschlagene: Verhältnis der Kartelle zum Staat auf die Tagesordnung“ zu setzen, sofern geeignete Referenten gefunden würden und die Zeit reiche.
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Der Vorschlag wurde verwirklicht. An der Mannheimer Tagung nahmen Wirtschaftsjournalisten, Unternehmer aus den kartellierten Industrien sowie Vertreter der Arbeiterschaft teil, was das große öffentliche Interesse widerspiegelte. Die Verhandlungen über die Kartelle wurden am 27. September eröffnet. Im Mittelpunkt stand ein Referat Gustav Schmollers. Dieser verwies darauf, daß, nachdem die Wissenschaft lange „fast nur Gutes von den Kartellen zu sagen gewußt“ habe, „nun seit 1–2 Jahren“ ein „Umschwung der Stimmung“ Verein für Socialpolitik. Protokoll über die Verhandlungen des Ausschusses in Berlin (im Senatssaale der Universität) am 6. Januar 1905. – Altenburg: Pierersche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel & Co. o. J., S. [3]. British Library of Political and Economic Science, London School of Economics and Political Science, Nl. Ignaz Jastrow, Misc. 114.
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stattfinde. Denjenigen, die für ein gesetzliches Verbot der Kartelle plädierten, hielt er entgegen: „So können nur Fanatiker des Individualismus reden, […] nur Volkswirte […], welche nicht begreifen, daß eine einheitlichere Leitung der volkswirtschaftlichen Prozesse von erhöhter Warte aus ein Fortschritt ist.“ Verhandlungen des Vereins für Socialpolitik über die finanzielle Behandlung der Binnenwasserstraßen, über das Arbeitsverhältnis in den privaten Riesenbetrieben und das Verhältnis der Kartelle zum Staate (Schriften des Vereins für Socialpolitik 116). – Leipzig: Duncker & Humblot 1906, S. 241.
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Er versuchte, die Kartellierung der deutschen Industrie vorteilhaft von den amerikanischen Trusts abzuheben. Die Vertrustung schaffe „ein System des Raubes und des Betruges, die richtige Kartellierung mehr oder weniger ein System der Gerechtigkeit und Billigkeit.“ Ebd., S. 256 f.
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Ebd., S. 267.
An diesen Vortrag schloß sich eine Debatte an. Sie war nach dem Urteil des Vereinshistorikers Franz Boese wohl „die ausgedehnteste, die bis dahin [263]auf einer Vereinstagung vorgekommen war. Sie dauerte zunächst bis abends um ½ 8 Uhr, und es mußte über das Programm hinaus ein weiterer Verhandlungstag (28. September 1905) dazu genommen werden, was sich ebenfalls bislang nicht ereignet hatte. Nicht weniger als 21 Redner kamen zu Worte.“
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[263] Boese, Geschichte des Vereins für Sozialpolitik, S. 112.
Emil von Kirdorf – Mitbegründer des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats – fühlte sich durch die Thesen Schmollers bestätigt und betonte nachdrücklich, „daß die Syndikate gerade die ganz großen Bildungen, die Trusts, eher verhindern als fördern, und in den Syndikaten selbst, meine Herren, liegt doch eine Machtkonzentration nicht.“
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Ähnlich argumentierte Heinrich Voelcker, Vorstandsmitglied des Stahlwerksverbandes und ehemals Regierungsrat im Reichsamt des Innern, indem er erklärte, sein Verband habe nicht das Ziel, „auf ein Monopol hinzusteuern. Wir haben lediglich das Bestreben, möglichst viele Werke uns anzugliedern, damit wir eben unsere Kartellzwecke erreichen können.“ Verhandlungen, S. 276.
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Ebd., S. 379.
Tatsächlich wurde in keinem der Debattenbeiträge die volkswirtschaftliche Notwendigkeit der Kartellbildung ernsthaft bezweifelt. Man stellte sie vielmehr als unvermeidliche Entwicklungsstufe des Kapitalismus dar. Allerdings wurde immer wieder die Marktstrategie der deutschen Kartelle kritisiert. Dadurch verlagerte sich der Schwerpunkt der Diskussion vom Wesen und den Funktionen der Kartelle hin zu den Fragen der „Kartellpolitik“. Schmoller schlug in diesem Zusammenhang eine Reihe von Maßnahmen vor,
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etwa die Einsetzung einer bestimmten Zahl von staatlich approbierten Personen in die Aufsichtsräte und Vorstände besonders kapitalkräftiger Unternehmungen, die Einrichtung einer Reichsstelle zur Überwachung der Kartelle sowie besondere Gesetze, die festlegen sollten: „a) bis wohin die Kartelle die öffentlichen Gerichte ausschliessen dürfen, b) bis wohin ihre Strafgewalt gegen ihre Mitglieder gehen dürfe, c) bis wohin ihre Exklusionsverträge reichen dürfen; […] d) ob und inwieweit die Kartelle ein ungleiches Recht für ihre Mitglieder statuieren dürfen.“ Schmoller faßte seinen Maßnahmenkatalog in „Leitsätzen“ zusammen, ebd., S. 269–271.
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Die amerikanische Gesetzgebung, die die Trustbildung für illegal und damit für strafbar erklärt hatte, wurde dagegen von Schmoller verworfen, da nach seiner Auffassung „alle Dinge noch zu sehr im Flusse, im Stadium der Versuche und Experimente“ seien. Ebd., S. 271.
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Ebd., S. 260.
[264]Zwar fand Schmoller mit seiner Einschätzung der Kartelle als der Volkswirtschaft durchaus nützliche Gebilde, denen nur im Einzelfall zur Verhinderung des Mißbrauchs der Marktmacht gewisse Schranken gesetzt werden müßten, in der Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik allgemeine Zustimmung, doch stieß sein Vorschlag, die Aufsichtsräte und Vorstände großer Aktiengesellschaften zu einem Viertel mit staatlichen Vertrauensleuten zu besetzen, auf teilweise heftige Kritik. Auch Max Weber reagierte in seinem ersten Debattenbeitrag sehr skeptisch auf Schmollers Plan, den Einfluß des Staates auf die Kartelle zu erhöhen.
Die Debatte über „Das Verhältnis der Kartelle zum Staate“ endete mit einem Eklat. Dieser wurde ausgelöst durch Äußerungen Friedrich Naumanns, der in seinem Diskussionsbeitrag alle Eingriffe des Staates in die Großindustrie, „technisch und volkswirtschaftlich betrachtet“, als „Unsinn“
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bezeichnete. Obgleich Naumann Schmoller in seinem Beitrag nicht namentlich erwähnte, fühlte sich dieser persönlich angegriffen und nutzte das ihm als Vorsitzendem zustehende Schlußwort, um auf die Rede Naumanns einzugehen. Er meinte, daß hier „wesentlich der Demagoge“ gesprochen habe, der „ohne eigentliche realistische Sachkenntnis die alten marxistischen Phrasen und die für mich abständige Weisheit der materialistischen Geschichtsauffassung durch sehr kümmerliche Beweismittel“[264] Ebd., S. 367.
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gestützt habe. Darüber hinaus betonte Schmoller, daß er aufgrund des „frenetischen Beifalls“ für die Rede Naumanns seinen Vorsitz im Verein hätte niederlegen müssen, wenn er seinen Groll über Naumann nicht hätte öffentlich darlegen können. Ebd., S. 420.
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Max Weber sah sich daraufhin veranlaßt, in einem zweiten Debattenbeitrag für den nicht mehr anwesenden Naumann Partei zu ergreifen, wobei er vor allem kritisierte, daß Schmoller seine Rolle als Ausschußvorsitzender als Druckmittel in einer Sachdiskussion benutzt hatte. Ebd., S. 421.
Diese Vorgänge stürzten den Verein für Sozialpolitik in eine tiefe Krise, die in den folgenden Monaten sogar seine Existenz bedrohte.
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Zum Gesamtkomplex dieser Kontroverse siehe u. a. Schön, Manfred, Gustav Schmoller und Max Weber, in: Max Weber und seine Zeitgenossen, hg. von Wolfgang J. Mommsen und Wolfgang Schwentker. – Göttingen/Zürich: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 84–97, sowie Lindenlaub, Dieter, Richtungskämpfe im Verein für Sozialpolitik. Wissenschaft und Sozialpolitik im Kaiserreich vornehmlich vom Beginn des „Neuen Kurses“ bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges (1890–1914). – Wiesbaden: Franz Steiner Verlag 1967, S. 409–422.
Max Webers zweiter Debattenbeitrag und seine weiteren Stellungnahmen in dieser Sache werden in MWG I/13 „Hochschulwesen und Wissenschaftspolitik“ ediert.
[265]Zur Überlieferung und Edition
Ein Manuskript ist nicht überliefert. Der Abdruck folgt den stenographischen Protokollen: Verhandlungen des Vereins für Socialpolitik über die finanzielle Behandlung der Binnenwasserstraßen, über das Arbeitsverhältnis in den privaten Riesenbetrieben und das Verhältnis der Kartelle zum Staate (Schriften des Vereins für Socialpolitik 116: Verhandlungen der Generalversammlung in Mannheim, 25., 26., 27. und 28. September 1905). – Leipzig: Duncker & Humblot 1906 (A). Die Verhandlungen über „Das Verhältnis der Kartelle zum Staate“ finden sich auf den Seiten 237–438, der erste Diskussionsbeitrag Max Webers ist dort auf den Seiten 382–390 abgedruckt. Er ist eingeleitet mit: „Professor Max Weber (Heidelberg)“. Erwähnt sei noch ein Zwischenruf Max Webers beim Debattenbeitrag des Berliner Rechtsanwalts August Eschenbach.
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Dieser hatte vorgeschlagen, die Verhandlungen der Kartelle und Syndikate öffentlich zu machen, um damit den Auswüchsen des Kartellwesens zu begegnen. Eschenbach nahm dabei für sich in Anspruch, diesen Vorschlag als erster – und zwar auf dem Juristentag 1904 – formuliert zu haben. Max Weber wandte sich mit dem Zwischenruf „ist uralt!“ gegen diese Ausführungen, was laut Protokoll „Heiterkeit“ hervorrief.[265]Verhandlungen, S. 369–373.
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Ebd., S. 371.