[643]Editorische Vorbemerkung
Bei dem überlieferten dreiseitigen Manuskriptfragment (Bestand Max Weber-Schäfer, Deponat BSB München, Ana 446, Bl. 12–14 (A)) handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Art Vorfassung oder Vorlage für einzelne Passagen des ersten Typoskripteinschubs in den späteren § 2 der „Entwicklungsbedingungen des Rechts“. Die Texte stimmen weitgehend überein, sind aber nicht identisch. Abweichungen und Textumstellungen kommen vor. Die Blätter sind von Weber eigenhändig paginiert, Blatt 12 ursprünglich als „13“, Blatt 13 ursprünglich als „12“. Auf Seite 12 ist unten rechts eine Allonge angeklebt. Die Rückseiten weisen z. T. Notizen von fremder Hand (Marianne Weber und Johannes Winckelmann) auf. Zur Orientierung werden neben der Originalpaginierung die Parallelstellen der „Entwicklungsbedingungen des Rechts“ als MWG-Seitenzählung in kleinerer Schrifttype am äußeren Seitenrand mitgeführt.
 