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Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[577][A [1]][WL 556]Nachtrag zu dem Aufsatz über R. Stammler’s „Überwindung[] der materialistischen Geschichtsauffassunga[577] Zusatz von der Hand Marianne Webers; in A folgt am linken Blattrand der Zusatz von dritter Hand: Fahnen!

S. 3721 [577] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 372. heißt es: „Sobald … die Verursachung menschlicher Handlungen zur Erwägung steht, so sind wir wieder in naturwissenschaftlicher Betrachtung begriffen“, und im Anschluß daran (von Stammler gesperrt!): „,Ursachendes Handelns giebt es nur in physiologischer ArtbAn- und Ausführungszeichen fehlen in A. .2 Ebd. Im Handexemplar Webers ist der Satz mit doppeltem Randstrich und dem Kommentar „,Natur‘-Begriff“ versehen; vgl. auch das Exzerpt, unten, S. 618. Und weiterhin wird dies näher dahin präzisiert, daß die „kausal bestimmenden Gründe des Handelns“ – „im Nervensystem liegen“. Diese Behauptung würde heute wohl kaum von irgend einer der verschiedenen Theorien über die Beziehungenc〈von 〈psychi〉 bei〉 somatischer zu psychischen Vorgängen akzeptiert werden.3 Weber könnte sich beziehen auf: Exner, Sigmund, Entwurf zu einer physiologischen Erklärung der psychischen Erscheinungen, 1. Theil. – Leipzig und Wien: F. Deuticke 1894 (Handexemplar, Max Weber-Arbeitsstelle, BAdW München), und Kries, Johannes von, Über die materiellen Grundlagen der Bewusstseins-Erscheinungen. – Tübingen und Leipzig: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1901 (Handexemplar, UB Heidelberg, Μ 1833_RES). Sie ist, entweder identisch mit „Materialismus“ im striktendgröbsten > strikten Sinn des Wortes, – dies dann, wenn sie behauptet, daße〈alle〉 dasf〈Handels Handeln〉 „Handeln“ aus physischen Hergängen ableitbarg〈sei und〉 sein müsse, um überhaupt causal erklärbar zu sein, daß eine solche Ableitung aber auch thatsächlich im Prinzip überall als möglich vorausgesetzt werdeni〈müsse und〉 dürfehEinfügung vom linken Blattrand. – oder aber sie will dem Indeterminismus4 Vgl. unten, S. 585 mit Anm. 32. eine Hintertür lassen, indem sie das nicht „materiell“, d. h. aus physischen Hergängen, Ableitbare als überhaupt nichtk〈causal unter〉 der causalen Betrachtung unterliegend hinstellt. Eine im Erfolg gleichartigelGanz dieselbe > Eine im Prinzip > Eine im Erfolg gleichartige Zweideutigkeit findet sich aufm〈S. 339/40 in etwas anderer Richtung〉 S. 339 (unten)[,] 340 (oben). Eignes Handeln, meint Stamm[578]ler dort, könne man sich auf zweierlei verschiedene Art vorstellen: „entweder als causal bewirktes Geschehnis in der äußeren (NB!) Natur oder als von mir zu bewirkendes.5 [578] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 339. Im Handexemplar ist „kausal bewirktes Geschehnis“ einfach und „äußeren“ doppelt unterstrichen, mit einem doppelten Randstrich und dem Kommentar „Erschleichung! doch ganz unverständlich!“ versehen. Im ersteren Fall habe ich“ (? soll heißen: erstrebe ich) „eine sichere naturwissenschaftlichen[578] sicheres naturwissenschaftliches > sichere naturwissenschaftliche Erkenntnis bestimmter kommender Handlungen als äußerer (NB!) Vorgänge.o〈“… Im zweiten Fall stelle ich mir dagegen „meine künftige Handlung als meine vor, die ohne mein Zutun nicht schon zufolge lediglicher Naturcausalität eintreten würde.“ Hier wäre so weit Alles in Ordnung, wenn nicht zwischen diesen beiden) In der zweiten Möglichkeit fehlt die Wissenschaft (wessen?)p〈oder das〉 〈des Handelnden (NB!)〉 von der kausalen Notwendigkeit gerade dieser Handlung; die[WL 557]selbe ist (NB!) in der Erfahrung möglich, aber an und für sich (?) nicht notwendig …“[.]6 Vgl. ebd., S. 339 f. Im Handexemplar ist am Satzanfang „Falle habe ich“ unterstrichen und mit der Notiz versehen: „von meinen ,Handlungen‘?“. Danach (S. 340 oben) notiert Weber am Rand: „cf hiermit S. 351“, und unterstreicht am Satzende „an und für sich“ und fügt dazu den Kommentar an: „was heißt das?“. Man sieht hier sofort, welcheqdaß die > welche Unklarheit durch die ganz unmotivierte Einschränkung des Begriffesrdie durch das „in die Bezeichnung von > Einschränkung des Begriffes „Handlungen“ als lediglich „äußerer“ Vorgänge in die erste Hälfte der Alternative hervorgebracht wird. Die causale Betrachtung [A 2r]beansprucht für sich auch die „innere“ Seite des Hergangs, auch die Vorstellung der Handlung als einer „zu bewirkenden“, die Abwägung der „Mittel“, endlich die Abwägungs〈der〉 ihres „Zweckes“: alle diese Vorgänge, und nicht nur die „äußeren“ Hergänge,t〈betrachtet sie〉 behandelt sie als strikt determiniert. Stammleru〈selbst〉 scheint das im folgenden Absatz (S. 340 Abs. 2)a〈zuzugeben, in〉 selbstb〈zu〉 so zu verstehen, indem erc〈davon spricht, daß〉 von der Betrachtung „menschlichen Handelns als Naturereignis“d〈spricht,〉7 Vgl. ebd., S. 340: „menschliches Tun als Naturereignis“. Im Handexemplar unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „also! Natur incl. menschl. Thuns.“. und weiterhin (Abs. 3) davon spricht, daß der „Hungernde und Dürstende … Speise begehrt und Nahrungsmittele〈,〉kausal getrieben, zu sich nimmt“.8 Vgl. ebd. Im Handexemplar ist „kausal getrieben“ unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „nicht nur in solche Vorgänge, sondern auch einfach in ,Schmerz‘ u. ,Trauer‘“. Denn dasfDas sind doch offenbar „psychische“ > Denn das „Begehren“ ist jag〈nun〉 〈doch wohl〉 etwas offenbar [579]„Psychisches“,h[579] 〈und mit dem bloßen und〉 also nichtsi〈etwas〉 „Äußeres“ und direkt „Wahrnehmbares“, sondern etwas aus „äußeren“ Wahrnehmungen erst zu „Erschließendes“.k〈Stammler aber〉 Und die Beschaffung und Aufnahme der Nahrung istl〈eine „Zweckhandlung“〉 – nach Stammlers eigner Terminologie –mGedankenstrich fehlt in A; sinngemäß ergänzt. in jedem Falle eine „Handlung“,n〈die mit auf einem sehr verschiedenem Maß rationaler Erwägung verknüpft sein〉 welche ihrerseits in sehr verschiedenem Grade auf Abwägung von „Mittel und Zweck“ beruhen kann. Vomokann von „instinktmäßiger“, dergestalt zwar, daß vom rein ganz > kann. Vom unreflektiertesten „Zugreifen“ bis zur raffiniertesten Zusammenstellung eines Menü’s aus einerpder > einer Speisekarte bei VéfourqVéfour’s > Véfour9[579] Erstes Großrestaurant in Paris, 1784 von Antoine Aubertot als Café de Chartres eröffnet, 1820 von Jean Véfour als Le Grand Véfour fortgeführt. findet ein durch keinerlei scharfer〈Grenzlinie unterbrochene〉 Grenzscheide unterbrochener Übergang statts〈stattfindet. Für Stammler dagegen 〈ist〉 gehört das Diner dem „Reich der Zwecke“, 〈das ein〉 die einfache „triebmäßige“ Stillung des Hungers dem an〉 〈Stammler führt nun aus, daß〉 〈Für jede konsequente Causalbetrachtung ist selbstverständlich das „Diner“ ganz ebenso〉 〈Selbstredend aber ist für die empirische Betrachtung der sämmtlichen 〈Fälle〉 möglichen Nüancen des Vorganges die〉 〈und〉, selbstredend aber sind alle denkbaren Nüancen, vom völlig „triebmäßigen“ bis zum völlig „durchreflektierten“ Handeln, in genau dem gleichen Sinne Objekt causaler, mit der Voraussetzung restloser Determiniertheit arbeitender, Betrachtung. Stammler selbst weist S. 342/3 gegen Ihering dessen Unterscheidung „mechanischer“ und „psychologischer“,u〈durch〉 d. h. durch Zweckvorstellungen bestimmter, Causalität zurück,10 Die Unterscheidung von mechanischer und psychologischer Kausalität findet sich in Jhering, Rudolf von, Der Zweck im Recht, Band 1. – Leipzig: Breitkopf & Härtel 1877, S. 4 ff. Im Zusammenhang mit psychologischer Kausalität spricht Jhering auch vom „Zweckgesetz“. da es keine eindeutige sachliche Grenze zwischen beiden gebe. Aber warum unterscheidet er selbsta〈dann S[tammler] [?]〉 danntEinfügung vom linken Blattrand. b〈Oder liegt 〈etwa das〉 zwischen dem „Diner“ 〈als einem möglichen Bestandteil des〉 in einem „Reich der Freiheit“, 〈die〉 und der Nahrungsaufnahme eines Wilden oder eines Kindes oder eines Bettlers oder eines Asketen aber im „Reich der Natur“? Stammler entzieht sich einer〉 Auf der Blattseite A (2v) folgt eine auf dem Kopf stehende, gestrichene Notiz; vgl. die Wiedergabe, unten, S. 618. [A 3r]inc〈seinen〉 〈den〉 seinen eigenen Exemplifi[580]kationen nur zwei Seiten vorher geflissentlich1)[580][A 3r][WL 557] 1)p〈Trotzdem〉 Und zwar obwohl Vorländer in den „Kant-Studien“ Band I ihn auf dasq〈(nach V[orländer]’s Ansicht)〉 „Misverständliche“rA: „Misverständliche 〈derartiger Verbreitung der〉 dieser Beispiele aufmerksam gemacht hatte. Wo V[orländer] „Misverständnis“ annimmt, liegt eben in Wahrheits〈„Diplomatie der〉 ein ängstliches Vermeiden der Klarheit seitenstvon > seitens St[ammler]’s vor.15 Dagegen Vorländer, Sozialphilosophie, S. 207: „Dies alles ist von Stammler mit solcher Klarheit und Entschiedenheit ausgesprochen, dass in der That ein Missverstehen kaum möglich erscheinen sollte. Die einzige Verbesserung, die meines Erachtens noch anzubringen wäre, betrifft etwas verhältnismässig Untergeordnetes, die Exemplifizierung.“ zwischen „rationalem“ und „triebhaftem“ Handeln?11 [580] Für Stammler, Wirtschaft2, S. 340, kann „jede kommende Handlung“ in „zweifacher Art“ vorgestellt werden: „als ein in seiner kausalen Notwendigkeit im einzelnen genau und sicher erkanntes Naturereignis, oder als ein von dem Handelnden zu beschaffender Erfolg“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „Natur“ und bemerkt am Rand: „äußeres?“. Die Formulierung „rational“ verwendet Stammler nicht. Ein Lapsus ist das nicht; vielmehrd[580] 〈Und warum〉 [WL 558]fällt er dabeie〈so gänzlich〉 selbst völligfetwa nicht > völlig in die Ihering’sche Scheidung zurück[.]g〈unzweideutigen Antwort. Darauf, warum er das eine Mal an dem einen, das andre Mal an dem andren exemplifiziert. Seine Ausführungen aber fallen gänzlich in die Ihering’sche Scheidung zurück.〉 Auf S. 340 heißt es (Absatz 4), daß 1) die „Vorstellung (NB!) eines zu stillenden menschlichen Hungers“12 Vgl. ebd. Im Handexemplar vermerkt Weber am Rand: „Erschleichung“. sich dann in der Richtung „kausaler Naturerkenntnis bewege“, wenn „der Vorgang des Einnehmens der Nahrung als kausal notwendig aus instinktivem Triebleben heraus hingestellt“ (NB!) werde, – Beispiel: „Der Säugling an der Mutterbrust“ –, daß dagegen 2) „die Zurichtung und Erledigung“ (!)h〈(man beachte den höflichen Ausdruck)〉 „eines feinen Gastmahles –inicht unter〉 … als ein Ereignis vorgestellt (NB!) wird, das durchaus nicht als ein unvermeidlich notwendiges erkannt“jerkannt, > erkannt“ (NB!) werde, „sondern erst von dem Handelnden selbst zu bewirken ist“.13 Ebd., S. 340. Im Handexemplar ist „zu bewirken“ von Weber unterstrichen und mit der Randbemerkung versehen: „was heißt das?“. Hier liegtk〈zunächst〉 wieder die uns schon bekannte „Diplomatie der Unklarheit“14 Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 520, Fn. 6. klar zu Tage:l〈es ist geflissentlich〉 〈Einerseits ist nicht〉 DernEinerseits ist nicht > Der Satz ad 1 erweckt die Vorstellung, daß nur dieo〈„Instinkte“ und „Triebe〉 Vorgänge des [581]„Trieblebens“ causaler Analyse unterliegen, – aber direkt gesagt wird es nicht. Und ebenso ist in Satz 2, der das „Diner“ als einen Bestandteil des „Reiches der Freiheit“16 [581] Stammler, Wirtschaft2, S. 33, zitiert Friedrich Engels: „Es ist der Sprung der Menschheit aus dem Reiche der Notwendigkeit in das Reich der Freiheit“. behandelt,m[581] Einschub vom linken Blattrand. sorgsam vermieden zu sagen, von wessen „Vorstellung“, „Erkenntnis“ etc.a〈hier〉 eigentlich die Rede ist: ist es der Handelnde selbst, der sie im einen Fall hat und im andren nicht, oder sind „wir“ die Erkenntnissubjekte, es,b〈die im einen Fall 〈beide〉 beide Fälle unter〉 welche mit verschiedenen Arten von Fragestellungen an die Gebahrung des Handelnden alscdas > die Gebahrung des Handelnden als Objekt herantreten?d〈Es scheint, daß bei dem ersten〉 Es scheint, daß bei der „Vorstellung des zu stillenden Hungers“ unter No 1 von unserer, der Erkennenden,e〈Stellung〉 Vorstellung, im Fall des „feinen Gastmahls“ dagegenf〈diejenige〉 vong〈derjenigen〉 der Vorstellung desjenigen, der es (nach St[ammler]’s Ausdruck) zu „erledigen“17 Vgl. ebd., S. 340: „Zurichtung und Erledigung eines feinen Gastmahles“. begierig ist, geredet wird, – sonst wäre ja der Schlußsatz („zu bewirken ist“)18 Vgl. ebd.; vgl. dazu auch oben, S. 580 mit Anm. 13. sinnlos:h〈– aber wie kann man dann zur〉 Wir haben also wieder einmal ein Beispiel deridie > ein Beispiel der bei Stammler beliebten Ineinandermengung von Objekt und Subjekt der Erkenntnis, durch die er präzisen FormulierungenkStellungnahmen > Formulierungen aus dem Wege geht.

Diese Art von Confusion zieht sich aber durch das ganze Capitell〈von〉 „Causalität und Telos“ hinm〈; in dem wir vergebens nach einer wirklich unzweideutigen〉.19 Es handelt sich um den ersten Abschnitt „Kausalität und Telos“ des vierten Buches „Soziale Teleologie“. Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 335–385. Für Alles, was in diesem Abschnitt des Buchs an Richtigem gesagt wird,n〈hätte der〉 hätten die Ausführungen auf S. 374 Absatz 4 und S. 375 Absatz 2 vollkommen genügt.20 Ebd., S. 374, markiert Weber im Handexemplar den Satz: „Die Erkenntnis einer möglichen wissenschaftlichen Wahrheit ist in ihrem Geltungswerte ganz unabhängig von der Frage, wie uns diese Erkenntnis geworden ist.“; und versieht ihn mit dem Randkommentar: „dieser Satz allein würde genügen!“. Die Frage, ob und aus welchen „Gründen“ eine, sei es empirisch-wissenschaftliche, sei es ethische oder ästhetische Einsicht ihrem [582]Inhalt nacho[582] 〈„richtig“〉 zu billigen ist, ist von der Frage,p〈ob sie〉 wie[,] d. h. aus welchen „Ursachen“[,] sie causal entstanden ist, gänzlich zu trennen.qIn A folgt auf der Blattrückseite A (3v) eine mit rotem Stift (von dritter Hand?) gestrichene Textpassage: vgl. die Wiedergabe, unten, S. 619. [A 4]AlleinrIn A geht voraus: 〈Auch die „Idee“ des „Guten“ 〈ist〉 entsteht ebenso wie jede einzelne wissenschaftliche Einsicht empirisch 〈entstanden〉.〉 wenn es sich, [WL 559]wie St[ammler] selbst hier ganz richtig sagt,21 [582] Ebd., S. 374, werden „zwei Fragen“ unterschieden: eine „systematische“ und eine „genetische“. um zwei gänzlich verschiedene Fragestellungen handelt, – was soll es dann heißen, wenn S. 375 alsbald wieder gesagt wird, „die letztere“ (die Frage der „systematischen Bedeutung“, d. h. der Geltung einer Einsicht) sei „die sachlich bevorzugte und ausschlaggebende“? Für wen denn? Und weiter:s〈wenn die〉 das Recht streng empirischer Untersuchung der Genesis auch aller „ideellen“ Lebensinhaltet〈(auf S. 374:〉 scheint zugestandenu〈wird (S. 374, was soll es dann heißen, daß auf derselben Seite〉[,] wenn (S. 374, Absatz 2) gesagt wird, daß bei „vollständiger“ Kenntnis der empirischen Bedingungen für das Vorhandensein einer „Idee“ es „möglich“ sei,22 Vgl. ebd. Im Handexemplar unterstreicht Weber „möglich“ und bemerkt am Rand: „nein notwendig!“. daß „der empirische (von St[ammler] gesperrt!) Effekt – daß dieses oder jenes geschieht oder unterbleibt – sich daraus so sicher, wie irgend ein Vorgang der Natur, aus den gegebenen Bedingungen herausrechnen lassen würde“. Aber schon die Ausdrucksweise erscheint seltsam gewunden: trotz „vollständiger“ Kenntnis erscheint die Bewegung nur „möglich“, und ferner ist statt der einfachen Feststellung, daß die empirische Existenz deraFehlt in A; der sinngemäß ergänzt. „Idee“ selbst eindeutig determiniert sei, derb〈der empirische Effekt Begriff „empirischer Effekt“ eingeschoben und zweideutig erläutert.c〈Umso zweideutiger, als wir auf S. 273〉 Zweideutig deshalb, weil der Ausdruck an died〈oben〉 schon zitierte Einschränkunge〈der〉 auf „äußere“ (physiologische) Vorgänge erinnert,23 Vgl. oben, S. 578. und weil durch eine ganze Serie von Äußerungen des gleichen Capitels und ebenso der folgenden das mehrfach gemachte Zugeständnisfdie mehrfach gemachte Anerkennung > das mehrfach gemachte Zugeständnis, daßg〈auf ideengeschichtlich〉 die streng empirische Fragestellung [583]für das Gebiet der „Ideen“ genau so zu Recht besteht, wie für irgend welche anderen Wirklichkeitsausschnitte, immer wiederh[583] 〈zurücknehmen und die〉 in ähnlicher Weise verklausuliert und gelegentlich ganz zurückgenommen wird.i〈und〉 Die Äußerungen überk〈das〉 Sinn und Schranken empirisch-causaler Erkenntnis menschlichen Handelnsl〈leiden durchweg〉 leiden überdiesmüberhau[pt] > überdies aber durchweg an den unerträglichsten Unklarheiten und Widersprüchen.n〈leiden.〉

Von der „Naturerkenntnis“ wird S. 355, letzter Absatz, behauptet, sie führe stets „von der einen Ursache“ zurück „auf eine höhere Ursache, von der die erstere die Wirkung ist“o〈Auf S. 353 Absatz 3 führt alle causale Erkenntnis der〉,24 [583] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 355. Im Handexemplar unterstreicht Weber „höhere“ und „Wirkung“, versieht die Passage mit einem doppelten Randstrich, einem Fragezeichen sowie den beiden Kommentaren: „soll heißen Gesetz? oder: Regression? oder Generalisierung?“ und „Anwendungsfall e[ines] Gesetzes“. – es werdenpwird > werden m.a. W. die Naturgesetze als „wirkende Kräfte“ hypostasiert.qhypostasiert, – vorher > hypostasiert. Dagegen wird 3 Seiten vorher (S. 352) ausführlich erörtert,25 Weber zitiert im Folgenden ebd., S. 350 (nicht: S. 352). daß die CausalitätrCausalverknüpfung nur > Causalität nicht eine den Dingen „an und für sich“ zukommende Verknüpfung sei, sondern nurs〈Bedingung〉 „ein Denkelement, ein einheitlicher Grundbegriff innerhalb unsrer Erkenntnis“. Und während es auf S. 351 unten [A 5]von der „Erfahrung“ [WL 560]heißt, daß sie lediglich den Inbegriff der „nach einheitlichen Grundsätzen (zum Beispiel“ – NB! – „dem Causalitätsgesetze) geordneten Wahrnehmungen … abzugeben“ vermöge,26 Ebd., S. 351. Im Handexemplar unterstreicht Weber „zum Beispiel“ (doppelt) und „Erfahrung“ (einfach) und kommentiert am Rand: „also Erfahrung außerhalb des Causalitätsgesetzes!“. und ebenso S. 371 die Kausalitätb〈ebenfalls〉 als ein Beispielc〈S. 350 die Causalität eines〉 der die empirische Erkenntnis leitenden „sicheren allgemeinen Begriffe“ (!) bezeichnet ist,dwird. > ist,aEinfügung vom linken Blattrand oben. 27 Ebd., S. 371, vermerkt Weber im Handexemplar am Rand: „kein Allgemeinbegriff“. – wird S. 368 gesagt, daß es keine andre wissenschaftliche Erkenntnis „konkreter [584]Erscheinungen“2)[584][A 5][WL 560] DieaIn A geht voraus: 〈Diese würde〉 〈Schief ist dies schon deshalb, weil es natürlich sowohl〉 grundschiefe Formulierung erweckt den Anschein, als ob die eigentlichste Funktionbdas eigentlichste Gebiet > die eigentlichste Funktion der Causalbetrachtung nicht generalisierendcA: generalisierend, 〈sondern individualisierend〉 sei, und als ob Werthurteiled〈ihrem Wesen nach generalisierend seien〉 sich nicht auf Individuelles beziehen könnten. gebe, als eine causale. Womit es dann wieder ganz und gar nicht stimmt, daß auf S. 378 von einer „Zweckwissenschaft“ und S. 379 von „wissenschaftlich zu leitendene[584] 〈nicht〉 Zwecken der Menschen“f〈im〉 die Rede ist. DiegDiese > Jene > Die „Zweckwissenschaft“ nun wird S. 378 der „Naturwissenschaft“ entgegengesetzt,h〈welche letztere nach S. 348, die ihrerseits〉 die also ihrerseits hier offenbar mit „causaler“ Erkenntnisi〈und mithin also (nach S. 350) mit „Erfahrungswissenschaft“〉 identisch sein müßte. Auf S. 350 wirdk〈die〉 die Causalität als Grundkategorie aller „Erfahrungswissenschaft“ behandelt,28 [584] Ebd., S. 350, heißt es: „Außerhalb dieser Funktion, eine grundlegende Bedingung möglicher Erfahrungswissenschaft zu sein, bedeutet der Begriff der Verursachung und Dependenz und das Kausalitätsgesetz gar nichts.“ Im Handexemplar unterstreicht Weber „Erfahrungs“ und bemerkt am Rand: „aber nicht nur Natur-W[issenschaft]“. so daß also jeneldie > jene „Zweckwissenschaft“ keine Erfahrungswissenschaft sein dürfte. Wie grenzt sich denn nun die „Zweckwissenschaft“ gegen die „Erfahrungswissenschaften“ ab? Wiederum erhalten wir, anstattmAnstatt > Wiederum erhalten wir, anstatt der einfachen Antwort: daß es sich um eine gänzlich andere Fragestellung handle[,] undn〈der〉 anstatt einer Darlegung und logischen Analyse derselbenodieser Fragestellung [?] nehmen wir hier > derselben einen Wirrwarr schiefer und fast durchweg ganz unbrauchbarer Aufstellungen.

Wir haben, heißt es S. 352, den „Gedanken von vorzunehmenden Wahlen, von zu bewirkenden Handlungen … im Inhalt unsrer Vorstellungen“. Gut.p〈Das〉 〈Diese〉 Die Existenz solcherqdieser > solcher Vorstellungen ist einer〈empirische Thatsa[che] zweifellose Erfa〉 Thatsache der alltäglichen inneren Erfahrung, die kein Mensch bezweifelt. Was folgt nun daraus? „Weshalb soll dieser Inhalt eine Wahnvorstellung sein?“ fragt Stammler.29 Vgl. ebd., S. 352; dort heißt es: „Weshalb soll dieser Gedankeninhalt…?“. Nun ist – schalten wir hier gleich ein – selbstredend jener „Inhalt“t„Gedanke“ > Inhalt doch > „Inhalt“ vom Standpunkt desu〈strengsten〉 Determinismus aus ganz und gar keine „Wahnvorstellung“. Es steht [585]empirisch absolut fest, daße[585] 〈der Umstand〉 die Fähigkeit des Menschen,f〈sich die〉 sein Verhalteng〈zur〉 zum Gegenstand bewußter Erwägung zu machen, die allererheblichste Tragweite für die Art dieses seines Verhaltens selbst hat. Daß etwa der Handelnde, um handeln zu können, der VorstellunghÜberzeugung > Vorstellung bedürfe,i〈er handle〉 〈man könne von der Kategorie der Causalität „abstrahieren“〉30 [585] Die nachfolgende Textpassage findet sich in etwas abgewandelter Formulierung auf der Rückseite zu Blatt 3, dort gestrichen. Vgl. den Abdruck im Anhang, unten, S. 619. daß sein Handeln nicht „determiniert“ sei, – davon ist natürlich gar keine Rede.k〈Ebensowenig davon〉 〈Daß〉 〈Wenn er wüßte, wie es determiniert 〈wäre〉 sei, wenn er also sein eignes Handeln 〈mit〉 wie ein allwissender Gott vorher „berechnen“ 〈(und das〉 könnte, – dann allerdings würde er sich die Mühe des „Erwägens“ sparen können.〉 Ebensowenig [WL 561]davon, daß die Behandlung seines Verhaltens als eines eindeutig determinierten Vorgangs jene Vorstellung der „Wahl“ in eine „Illusion“31 Stammler verwendet diese Formulierung nicht in diesem Zusammenhang. Vgl. aber Stammler, Wirtschaft2, S. 345: „Trug“, „Wahnvorstellung“, „Traum“, „Sinnestäuschung“, „geistige Abnormitäten“. verwandle:l〈Die〉 Zwischen den ihmm〈bewußt gewordenen Motiven〉 als „Möglichkeiten“ bewußt gewordenenn〈„Zwecken“.〉 Zweckvorstellungen hat ja, grade „psychologisch“ betrachtet, ein „Kampf“ stattgefunden.ostattgefunden, der > stattgefunden. Ebensowenigp〈dann〉 endlich davon, daßq〈dadurch〉 durch deterministische Überzeugungen der getroffenen oderr〈zu〉 künftig zu treffenden Wahl der Charakter einer „eignen“s„eignen“, als „seiner“ > „eignen“ Handlung des Wählenden als „seiner Handlung“, d. h. – im empirischen Sinn – als eines auch seiner persönlichen „Eigenart“, seinen (empirisch) „constanten Motiven“[,] causal zuzurechnenden Vorgangs[,] genommen werde. Das Gebiet der „Illusionen“ würde umgekehrt erst betreten, wenn der Handelnde „indeterministische“ Metaphysik zu treiben begännetbeginnen > begänne, d. h. für sein Handeln „Freiheit“ im Sinn von völliger oder teilweiser „Ursachlosigkeit“32 Stammler verwendet diese Formulierung nicht. Für Windelband, Zufall, S. 6, ist „Ursachlosigkeit“ nur durch Leugnung des „Satz[es] vom Grund“ im Sinne „absolute[r] Zufälligkeit“ denkbar. in Anspruch nähme.u〈Derartiges thut allerdings Stammler.〉 〈Was es im Sinn der ethischen〉 Eine solche Metaphysik betreibt nun aber Stammler.sEinfügung vom linken Blattrand unten nebst Allonge. 33 Für Stammler, Wirtschaft2, S. 305 f., gibt es weder eine „zweite und selbständige Kausalreihe, welche neben der gewöhnlichen und für die Naturbetrachtung maßgeb[586]lichen bestehen könnte“, noch eine „unbedingt freie Bestimmung im Entschließen und Handeln des Menschen“, wie es die „Lehre des Indeterminismus“ behauptet: „Hier ist […] überhaupt nicht mehr von dem Kausalitätsgesetze die Rede.“ Weil es sich nämlich „um einzelne Handlungen dreht, die in ihrer Äußerung als wirken wollende Regeln auftreten, so ist es unmöglich, diese Erscheinungen von dem für alle Erscheinungen allgemein geltenden Kausalitätsgesetze auszunehmen“. [586]Eine „Wahnvorstellung“a[586] 〈aber〉34 Vgl. dazu die von Weber bereits oben, S. 585, zitierte Stelle mit Anm. 31. wäreb〈sie,〉 〈der〉 nämlich jene Vorstellung der „Wahl“, nach seinerc〈seiner〉 〈Stammlers〉 aus den vorhergehenden Ausführungenddem Vorhergehenden > den vorhergehenden Ausführungen (S. 351/2) ganz zweifelsfrei hervorgehendene〈Ansicht〉 Ansicht, dann, wenn die „zu bewirkenden Handlungen“ trotz des Vorhandenseins jener Vorstellung der „Wahl“ als determiniert gedacht würden. Das würde, heißt es schon S. 344, dem Begriff der „Wahl“ widersprechen, der „eine zwingende Kausalität“ ausschließt,35 An der zitierten Stelle, Stammler, Wirtschaft2, S. 344, vermerkt Weber im Handexemplar „? cf Gomperz“. – eine Behauptung,g〈die〉 deren Unzweideutigkeit S. 345 oben wieder dahin eingeschränkt und verundeutlicht wird: daß es „keinem Zweifel“ unterliege, daß wir „in den weitaus meisten Fällen“h〈kann〉 den „Erfolg“ zukünftigen menschlichen Thuns als einen solchen annehmen, ,,der auch unterbleiben kann“.fEinfügung von Allonge am rechten Blattrand. 36 Vgl. ebd., S. 344 f.; bei Stammler heißt es: „könnte“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „weitaus meisten“ und bemerkt am Rand: „nur in den meisten?“.

Diese Auffassung StammlersiDies > Diese Behauptung > Diese Auffassung Stammlers widerspricht, nach seiner AnsichtkStammler > seiner Ansicht (S. 352), der unbedingten Geltung des Satzes vom Grunde37 Stammler verwendet diese Formulierung nicht. An dieser Stelle (ebd., S. 352) spricht er von der „Herrschaft des Kausalitätsgesetzes“. für alle Erfahrung deshalb nicht, weil 1) jene Handlungen, [A 6]ja, solange zwischen ihnen „gewählt“ wird, noch keine Erfahrungsthatsachen, sondern „Möglichkeiten“ sind, (was doch natürlichm〈von〉 〈zur〉 dann für irgend einen „Naturvorgang“, etwa den Kampf zweier Tiere, solange der Ausgang nicht feststeht, ganz ebenso geltenngesagt werden > gelten müßte)lEinfügung vom linken Blattrand oben. [,] – 2) weil das Problem der „rechten“ Wahl, d. h. also: des Gesollten, kein Problem der „Naturforschung“ ist (daselbst).38 Vgl. ebd., S. 352. Im Handexemplar ist „Natur“ unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „empirischer Forschung“. Die letztere These trifft [587]natürlich durchaus zuoist richtig > trifft völlig zu > trifft natürlich durchaus zu, – aberp[587] 〈gegenüber dem ad 1 angeführten Grund handelt es sich ganz 〈offenbar um eine〉 Metabase〉 es stünde äußerst übel um sie, wenn ihre Richtigkeitq〈von der〉 davon abhinge, daß Stammlersr〈Argumentation von der Nichtgeltung des Satzes vom Grunde für 〈die〉 den〉 übrige, mit dieser „Werthfrage“ nicht [WL 562]im Mindesten zusammenhängende,s〈inbetreff der〉 Argumentation inbetreffs des Vorgangs des „Wählens“ eines Handelndent〈abhinge-〉 und überu〈und〉 die Grenzen der Causalbetrachtung correkt wäre.a〈Richtigkeit von) 〈Selbstverständlich hat der „Wählende“, d. h. derjenige 〈der〉 welcher zu mehr〉 Selbstredend ist das nicht der Fall. Ich kann einencden > einen Sonnenuntergang „schön“ und einen Regentag „häßlich“ finden oderdA: finden, oder 〈aber〉 eine Ansicht als „Trugschluß“e〈oder als „geniale Entdeckung“〉 beurteilen, obwohl ich in allen drei Fällen von der causalen Determiniertheit des Hergangs überzeugt bin. Ich kann eine „instinktive“ Nahrungsaufnahme ganz genau ebensofebensowohl > genau ebenso wie ein raffiniertes Dinerg„Schlemmen“ > Diner auf ihre hygienische „Zweckmäßigkeit“ prüfen, und ebenso wie bei irgend einer menschlichen „Handlung“h〈auch〉 kann ich auch bei jedem Naturvorgang die Frage stellen: wie er (in der Vergangenheit) abgelaufen sei oder (in der Zukunft) ablaufen „müßte“, „damit“iwenn > „damit“ der Erfolg das Ergebnisk〈sein sollte〉 gewesen sein oder werdenlsein > werden sollte: – jeder Arzt hat (implicite) diese Frage in jeder Stunde zu stellen. Daß dem „rational“ Handelnden mehrere verschiedene Erfolge als, je nach seinemmdem > seinem eignen Verhalten, „möglich“ undn〈daß ihre verschiednen〉 〈daß ihre〉 vielleicht ferneround eventuell > ferner auch mehrere verschiedene „Maximen“39 [587] Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 516 f., 531, 536 ff., 543 ff., 558 f., 561 f., 565 ff., 570. als zur Wahl stehende Leitmotive des letzteren vorschweben,p〈können,〉 und daß dannqund > und daß dann sein Handeln so lange „gehemmt“ ist, bis dieser innere „Kampf“40 Vgl. Weber, Kritische Studien, oben, S. 477 mit Anm. 60. so oder so geschlichtet ist, – dies ist für die empirische Betrachtung eine zweifellos grundlegendrhöchst > grundlegend wichtiges〈qualitative Modifikation〉 Modalität des „psychischen Geschehens“. Abert〈davon,〉 daß mit der AnalyseuBetrachtung > Analyse derartiger Vorgänge, bei denen unter den causalena〈Bestandteilen〉 Determinanten des Verhaltens eines Menschen die Vorstellung eines oder mehrerer möglicher „Erfolge“ sich findet – wohlgemerkt: stets nur als eine der [588]Determinanten – ein Verlassen des Bodens der Causalbetrachtung stattfände, davon ist natürlich keine Rede.bEinfügung vom linken Blattrand. Der Verlauf einer „Wahl“ zwischen mehreren als „möglich“ vorgestellten„Zwecken“b〈seitens eines konkreten Menschen〉 ist, sobald er zum Gegenstand empirischer Betrachtung gemacht wird, selbstredend von Anfang bis zu Ende, mit Einschluß aller rationalen Erwägungen und sittlichen Vorstellungen, die in dem Wählenden auftauchen[,] ganz ebenso streng determiniert zu denken wiec〈etwa die Bewegung der Planeten〉 irgend ein „Naturereignis“.d〈Stammler leugnet dies nirgends direkt, aber seine Äußerungen: Daß es ein ganz törichtes Vorurteil ist, wenn man den〉41 [588] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 340. Weber folgt Kries, Möglichkeit, S. 4 f. [180 f.]. Vgl. auch Weber, Roscher und Knies 2, oben, S. 275 ff. Stammler, der dies nirgends mit dürren Worten leugnet,e〈meint,〉 〈sucht doch〉 redet dennoch Seiten über Seiten darum herum. Bald spricht er davon, daß es „Freiheit im Vollbringen nicht gebe“ (S. 368),42 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 368. Im Handexemplar markiert Weber die Aussage mit einem Randstrich und kommentiert: „Gegensatz?“. – giebt esf〈aber etwa〉 also (empirisch) Freiheit „im Wollen“? Bald wird „Erfahrung“ mit dem Inbegriff des „Wahrgenommenen“ identifiziert,43 Vgl. ebd., S. 346: „Erfahrung als menschliche Wissenschaft ist abhängig und bedingt von gegebenen Erscheinungen, deren Auftreten und Wahrgenommenwerden als solches den Charakter des Zufälligen […] trägt“; mit An- und Unterstreichungen im Handexemplar. – und da seelische Vorgänge nicht „wahrnehmbar“ sind, so bleibt der Leser überg〈ihr〉 [WL 563]die Frage ihrer Determiniertheit im Unklaren,hA: Unklaren. 〈Bald〉 zumal S. 341 ausdrücklich „der Gedanke von etwas zu Bewirkendem“44 Vgl. ebd., S. 341: „Der Gedanke von etwas menschlich zu Bewirkendem fügt sich in die Einheit von Wahrnehmungen gar nicht ein.“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „Gedanke“ und „Einheit von Wahrnehmungen“, versieht sie am Rand mit einem Doppelpfeil und notiert: „Gedanke – Wahrnehmungen“. als nicht in das auf S. 378 mit der „Natur“ identifizierte Reich der „Wahrnehmungen“45 Stammler verwendet diese Formulierung an dieser Stelle nicht. Er spricht ebd., S. 378, von der „Naturwissenschaft“, die es mit dem „Reiche der Wahrnehmungen“ zu tun habe. gehörig bezeichnet wird3) [588][A 6][WL 563] Dabei bleibt natürlich auchi〈in〉 wieder das uns sattsam bekannte Halbdunkel darüber, ob jener „Gedanke“ alsj〈ein solcher des Erkenntnissubjektes unser Gedanke oder als ein empirisches Objekt gemeintkanzusehen > gemeint ist. Überdies ist natürlich gar nicht einzusehen, warum ein „Trieb“ sich jenem „Reich“ [589]einfügt, ein „Gedanke“ aber nicht. Denn „wahrnehmbar“ ist der „Trieb“ dochw〈nicht〉 so wenig wie der „Gedanke“. Und „hineinversetzen“a„in ihn hineinversetzen“ (S. 340 oben) > „hineinversetzen“ kann man sich natürlich nicht nur (wie S. 340 oben52 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 340 Mitte: „Ich kann mich in das Triebleben eines Hungernden und Dürstenden hinein versetzen […]“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „hinein“ und kommentiert am Rand: „also inneres!“, zugleich verbindet er mit einem Pfeil „hinein“ mit dem von ihm nachfolgend zitierten „äußeren Ereignisse“, was er ebenfalls kommentiert: „nur? s. o.!“. gesagt wird) in den „Trieb“, sondern erst recht in den „Gedanken“ eines Andren. Jene Äußerung über das Sich-Hineinversetzen in „Triebe“ hindert übrigens Stammler nicht, schon auf derselben Seite (unten) wieder nur von der causalen Bedingtheit „äußerer“ Ereignisse zu reden.vEinfügung von Allonge. . Oder es wird – wie in [A 7]der eben [589]erörterten Stelle S. 35246 [589] Oben, S. 584 ff. l[589] Gedankenstrich fehlt in A; sinngemäß ergänzt. damit argumentiert, daß „zukünftige“, als „möglich“ vorgestelltem〈Naturthatsachen od〉 Erfolge ja noch keine „Erfahrungsthatsachen“ seien.47 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 352, wo von „Erfahrungstatsachen“, aber nicht von „zukünftigen“ Erfolgen die Rede ist (vgl. dazu ebd., S. 341, 344 f., 348, 356, 359, 367). Ja, als ob der causale Progressus nicht dem logischen Sinn nach ebensoweit reichte als der Regressus,48 Vgl. Weber, Objektivität, oben, S. 164 mit Anm. 65. wird direkt behauptet, daßoIn A geht voraus: 〈(in Widerspruch mit dem „in den meisten Fällen“ von S. 345〉 Erfahrung nur über vergangene Thatsachen möglich sei (S. 346),p〈ferner〉 daß sie deshalb prinzipiell „unabgeschlossen“ und „unvollständig“ bleibe.49 Stammler, Wirtschaft2, S. 346, verwendet hier nicht die Formulierung „vergangen“, sondern formuliert: „Erfahrung kann demnach niemals die Totalität alles möglichen Bewußtseinsinhaltes bedeuten, nie in der Art abgeschlossen sein, daß in ihr absolut und ausnahmslos alle denkbaren Möglichkeiten kommenden Geschehens enthalten wären“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „kommenden“ und notiert am Rand: „ebenso wenig vergangene u. gegenwärtige“. Damitqbleibe, nicht > bleibe. Daneben > bleibe. Damit vermischt findet sich gesagt, daß Erfahrung nicht „allwissend“ sei,r〈das〉 daß sie ferners〈eine Metabase sei. –〉 „das All menschlicher Vorstellungen nicht umspanne“ (a. a. O.),t〈nur〉50 Vgl. ebd., S. 346: „Ihr Reich [das der Erfahrung] ist nicht allumfassend, noch ihr Beherrscher allwissend.“ Und: „Soweit empirische Erkenntnis wirklich ist, so kann sie doch niemals behaupten, das unbedingte All menschlicher Einsicht in absoluter Vollständigkeit zu umspannen.“ – eine Metabase51 Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 546 mit Anm. 16. vom Objekt ins Subjekt –, daß sie nur innerhalb ihrer „Formgesetze“ (?) gelte, alsou〈niemals〉 (S. 347) nicht „ewige Wahrheiten“ [590]von „unwandelbarer Geltung“ produziere, daß sie mithin keinen „absoluten Werth“ beanspruchen könne[.]b[590] 〈und was dergleichen schwächliches 〈und leeres, ganz heterogene Probleme〉 indeterministisches Gerede 〈mehr ist.〉 – anschneidendes Hin- und Herreden mehr ist. Bald (S. 345) heißt es,〉53 [590] In Stammler, ebd., S. 347, heißt es, daß „die Erfahrungswissenschaft unter den Formgesetzen unseres Bewußtseins“ stehe. „Menschliches Einzelwissen ist an Gesetz und Grenze einer möglichen Erfahrungswissenschaft überhaupt gebunden; ein davon unabhängiger absoluter Wert, eine ewige Wahrheit und unwandelbare Geltung kann ihm nie zukommen.“ Im Handexemplar versieht Weber „Formgesetze“ und „Gesetz“ mit einer Randbemerkung: „was hat das mit einander zu thun?“, und markiert „ewige Wahrheit“ mit Rotstift und dem Hinweis: „Simmel!“. Auf S. 345 oben hieß es dagegen, wie wir sahen,54 Oben, S. 586. nur, daßc〈die〉 uns zukünftige Handlungen „meist“ alsdnicht nicht notwendig eintretend geltene〈, S. 346〉. Und so geht dies unklare Hin- und Herreden,f〈immer weiter〉 welches alle möglichen Probleme anschneidet,g〈und〉 um sie sämmtlich in einander zu wirren, immer weiter.nEinfügung vom linken Blattrand. DiehIn A geht voraus: 〈Es〉 〈Dabei wird das Richtige: der Gegensatz von Willensobjekt und Erkenntnisobjekt, von aktueller Stellungnahme eines.〉 〈Überall wird so die Vorstellung erweckt, als ob die Möglichkeit von der „Zweckwissenschaft“〉 〈von Lücken der Causalerkenntnis〉 Möglichkeit, eine Handlung als eine „zu bewirkende“ zu „denken“ (NB!) – man weißi〈nicht〉 wiederum nicht: ob für den Handelnden oder fürk〈denjenigen, für〉 „uns“,l〈die Erkennenden, der die〉 denen seine Handlung Erkenntnisobjekt ist – wirdmsteht > wird zwarn〈neben〉 (nach S. 357 unten, 358 obeno357/8 > 357 unten, 358 oben) neben die Möglichkeit, sie als „causal bedingt“p〈anzusehen〉 aufzufassen, gestellt,55 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 357 f., dort ist vom „kausalen Werden als notwendig erscheinend“ die Rede. Weber bemerkt (ebd., S. 358) bei „zu bewirkende“ am Rand: „soll die zweite suppletorisch eintreten?“. q〈aber〉 gleichzeitig aber wird darauf verwiesen, daß diese letztere Möglichkeit dadurch beschränkt sei, daß „es noch kein einziges sicheres Naturgesetz gebe,r〈wonach〉 wonach die kausale Notwendigkeit kommender menschlichers〈Handlungen〉 Taten nach Art etwa des Gesetzes der Schwere eingesehent〈würde,〉 würde“, – [WL 564]und würde diesu〈geschehen,〉 etwa „ausgebessert“ (!), so wäre doch noch nicht ,,alles demnächstige Thun von Menschen“ von diesem Gesetza〈erfüllt“〉 „erfüllt“ (!). Als ob die „Totalität“ des (außermenschlichen) Naturgeschehens selbst bei absolutester Vollständigkeit „nomologischer“ Erkenntnis56 Vgl. Weber, Objektivität, oben, S. 186 mit Anm. 41. jemals aus Gesetzen dedu[591]zierbar und „berechenbar“ wäre!57 [591] Vgl. ebd., oben, S. 177 mit Anm. 10. Von dem Verhältnis zwischen „Gesetz“ und „Geschehen“ undb[591] 〈insbesondre〉 überhaupt von der erkenntnistheoretischen Bedeutung der Irrationalität des Wirklichen58 Vgl. Rickert, Grenzen, S. 260, 321, 507 f., 511, 527, 651, hier S. 653: „Natürlich darf das Wort irrational nicht soviel wie antirational bedeuten sondern nur die Indifferenz des Seienden gegenüber dem Begriff zum Ausdruck bringen.“ Stammler verwendet die Formulierung „irrational“ nicht. hat Stammler keinerleic〈deutliche Begriffe.〉 noch so unvollkommene Begriffe.d〈So sehr sich〉 Obwohl sich Stammler gelegentlich erinnert, daß eineedie > eine noch so große faktische Lückenhaftigkeit der „Erfahrung“ für den logischen Sachverhalt gar nichts besagt, wird doch immer wiederf〈versucht, das „Reich der Zwecke“ auf dieser faktischen Lücke der „Unvollendetheit“ der Erfahrung zu errichten.〉 damit operiert und so das „Reich der Zwecke“59 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 378. immer wieder zum Lückenbüßer degradiert, während auf der andren Seite ihm ein erkenntnistheoretisch heterogener Charakter vindiziert wird. – Doch lassen wir es genug sein des grausamen Spiels und stellen wir kurz fest, was Stammler hätte meinen können. –

[A 8]Wir müßtengmüssen > müßten uns also nach einem anderen „Natur“-Begriff umsehen, um den Gegensatz „naturwissenschaftlicher“ und „sozialwissenschaftlicher“ Erkenntnis iniIn A geht am oberen Blattrand voraus: 〈in Stammlers Sinn zu erfassen.〉 Stammlers Sinn zu erfassen.60 Zu Webers Differenzierung des Naturbegriffs vgl. Weber, Stammler, oben, S. 527 ff., 542, 546. Machen wir, ehe wir St[ammler]’s eignen Bemühungen weiter nachgehen, an der Hand der Ausführungen des vorigen Abschnittes zunächst einmal unsrerseits denkeinen > den Versuch,l〈wie etwa〉 uns zu verdeutlichen, welche Möglichkeiten dazu vorliegen. –
Diemm 〈(rechtlichen und conventionellen)〉 „äußeren“
hEinfügung vom linken Blattrand. Normen gelten, wie wir schon sahen,61 Weber, Stammler, oben, S. 500. Stammler als die „Form“, die „Voraussetzung“, die „erkenntnistheoretischenallgemeine > „erkenntnistheoretische Bedingung“ u.s.w. des „sozialen Lebens“ und seiner Erkenntnis.o〈Halten wir uns hier an die neutralste 〈dieser〉 der verschiedenen〉 Wir haben schon früher, an dem Beispiel der Spielregelpbei Betrachtung der „Skatregel“ > an dem Beispiel der Spielregel,62 Ebd., oben, S. 547 ff. [592]die verschiednen Möglichkeiten, in diesenq[592]A: diese in stets wechselnder Form sich wiederholendenr〈Aussagen〉 Aufstellungen einen vernünftigen Sinn zu finden, erörtert und ziehen nun einige Consequenzen.sA: Consequenzen, 〈indem wir die von Stammler selbst herangezogenen〉 〈Rechtliche und conventionelle Normen können als „Voraussetzungen“ in einer nicht „dogmatischen“, sondern empirischen Wissenschaft in verschiedner Art 〈zur〉 in Betracht kommen.〉 Wir lassen dabei zunächst einmal die Möglichkeit, daß die „Erkenntnis“ des „sozialen Lebens“ etwa nach St[ammler]’s Ansicht, nurt〈nun〉 als eine „werthende“ Betrachtung desselben, als Aufsuchung einesu〈Auffindung sozialpolitischen〉 „Ideals“ und ein „sozialpolitischesMessen seines empirischen BefundesaBestandes > Befundes an dem so gefundenen Maßstab denkbar sein sollte, außer Betracht.bA: Betracht, 〈– schon deshalb, weil eine solche Annahme ja von der 〈eine〉 Feststellung dessen, was gemessen werden soll, des Objektes „soziales Leben“ also,〉 〈schon gehören wir〉 Wir nehmen vielmehr an, es solle das Objekt einer empirischen Wissenschaft abgegrenztcgefunden > abgegrenzt [WL 565]werden, fürdbei > für welche die „äußeren“ (rechtlichen und „conventioneilen“) Normen die Rolle einer „Voraussetzung“ spielen.e〈Dies könnte dann – analog dem von St[ammler] selbst herangezogenen Spielregel-Beispiel – einen darin folgenden verschiedenen Sinn haben.〉

[A 9]Das zweite BuchfDer zweite Abschnitt des > Das zweite Buch des Stammler’schen Werkes, betitelt: „Der Gegenstand der Sozialwissenschaft“g〈, beginnt, mit der〉 〈wie wir〉63 [592] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 75–158. will, wie wir s. Z. schon sahen,64 In Weber, Stammler, oben, ist häufig vom sozialen Leben die Rede. einenhden > einen Begriff des „sozialen Lebens“, welcher dem (Rümelin’schen) „Gesellschafts“-Begriff und dem Staatsbegriff gemeinsam übergeordnet sein sollisei > sein soll,k〈das〉65 Zu Rümelin vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 79 ff., mit Bezug auf Rümelin, Gustav, Ueber den Begriff der Gesellschaft und einer Gesellschaftslehre, in: ders., Reden und Aufsätze, 3. Folge. – Freiburg i. B. und Leipzig: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1894, S. 248–277 (hinfort: Rümelin, Gesellschaft); ders., Statistik, in: Handbuch der Politischen Oekonomie, Band 3, 3. Aufl., hg. von Gustav Schönberg. – Tübingen: H. Laupp 1891, S. 803–822. Für Rümelin, Gesellschaft, S. 277, sind Gesellschaft, Staat und Recht „drei getrennte und doch innig zusammenhängende Grundbegriffe […]: die Gesellschaft bietet und umfasst den gesamten Stoff und Inhalt aller Erscheinungen und Vorgänge des Menschenlebens, vermag ihnen aber die Ordnung, deren dieselben bedürfen, nicht aus eigenen Mitteln zu schaffen; der Staat ist die ordnende Gewalt; das Recht ist die positive, befehlende Norm, durch welche der Staat sowohl sich selbst als die Gesellschaft ordnet.“ an den Begriff der „Regel“ anknüp[593]fen. Schon an der Stelle, wo dies zum ersten Male geschieht: (S. 83 Ζ. 15)66 [593] Hier und im Folgenden wird stets der ganze Satz nachgewiesen, wobei die entsprechende Zeile jeweils mit * gekennzeichnet wird. Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 83: „Hier hat das Merkmal einzutreten […], – dasjenige Moment, welches das soziale Leben als eigenen Gegenstand unserer Erkenntnis also konstituiert, daß es dem bloß physischen Nebeneinanderbestehen verschiedener Menschen in bleibender formaler Eigenart sicher gegenübertritt. *Dieses Moment ist die von Menschen herrührende Regelung* ihres Verkehrs und Miteinanderlebens. Die äußere Regelung des menschlichen Verhaltens gegen einander ermöglicht erst den Begriff eines sozialen Lebens als eines besonderen Objektes. Sie ist das letzte Moment, auf das formal alle soziale Betrachtung in ihrer Eigenart zurückzugehen hat.“ Im Handexemplar unterstreicht Weber in Zeile 15 „von Menschen“ und vermerkt am Rand: „πρ ψ!“, abgekürzt für: „proton pseudos“, vgl. dazu oben, S. 501, Anm. 55. beginnen aber bei St[ammler] die Zweideutigkeiten: Das Moment, welches „das soziale Leben als eignen Gegenstand unserer Erkenntnis“ konstituiere, heißt es dort, sei „die von Menschen herrührendel[593] Menschen herrührende > Menschen herrührende Regelung“m〈ihres Verkehrs und Miteinanderseins“, was〉 (S. 85 noch deutlicher:n〈als〉 eine „von Menschen ausgehende Norm“)o〈bezeichnet wird.〉67 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 85; dort im Handexemplar von Weber unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen; „was heißt das?“. „ihres Verkehrs und Miteinanderseins“. Heißt dies nun I, daß diejenige „Regel“, an welcher der Begriff „soziales Leben“ verankert wird, von Menschen 1)p〈bewußt〉 als „geltensollende“ NormqA: Normen geschaffen sein oder 2)r〈bewußt〉 als Maximen befolgt werden oder 3) daß beides der Fall sein müsse? Muß siet〈also〉 also überhauptu〈(!.)〉 〈als Maxime, und zwar,〉 „Maxime“ empirischer Menschen sein?a〈Von den 〈weiteren〉 im Bejahungsfall sich weiterhin ergebenden Möglichkeiten sehen wir hier ganz ab.〉sEinfügung vom linken Blattrand. Oder genügt (II) ein Sichzueinanderverhalten von räumlich-zeitlichbraum-zeitlich > räumlich-zeitlich coexistenten Menschen,c〈aus welchem〉 welches wird〈eine „Regel“ zu abstrahieren 〈in der〉 imstande sind? und zwar eine „Regel“ im Sinne〉 – die Betrachtenden – „begrifflich“egedanklich > „begrifflich“ als einer „Regel“ unterstehend ansehenf〈können?〉 undg〈wenn ja,〉 zwar 1) in dem Sinn, daß wir eine „Regel“ daraus „abstrahieren“ können, daß es m.a. W. empirisch geregelt abläuft? oder aber 2) in dem – wie wir weitläufig erörtert haben68 Weber, Stammler, oben, S. 530 ff. davonh〈wir weitläufig〉 gänzlich verschiedenen Sinn, daß „uns“, den Betrachtenden, eine „Norm“i〈(welcher Art immer〉 〈Auch hier sehen wir von den Modalitäten der „Norm“ sittlich, rechtlich, „conventionell“ etc. noch ganz ab.〉 darauf – [594]wohlgemerkt: „ideell“ – Anwendung finden zu können oder zu müssen scheint?

[A 10]Den Fall ad II, 1 (empirische Geregeltheit) würde St[ammler] jedenfalls alsbald als selbstverständlich nicht von ihm gemeint ablehnen: „Regel“ istl〈also〉 als „Imperativ“m〈gedacht〉 zu verstehen, nicht als empirische Regelmäßigkeit.k[594] Einfügung vom linken Blattrand. GegenübernIn A geht voraus: 〈Er behauptet, gradezu sehr vom hohen Pferd herab,〉 einer BemerkungoBemerkung > entsprechenden Frage > Bemerkung Kistiakowski’s behauptet er gradezu, sehr vom hohen Pferd herab, gar nicht darauf gefaßt gewesen zu sein, daß Jemand nach den Ausführungen seines Buchs diepdiese > die Frage überhaupt an ihn richten werde4)[594][A 10][WL 565] Anm. 51 zu S. 88 (hiezu S. 641).69[594] Stammler, Wirtschaft2, S. 641, Anm. 51, zitiert Kistiakowski, Gesellschaft (wie oben, S. 228, Anm. 71), S. 75 f.: „Man kann Stammler fragen: ob Zusammenleben und Wechselwirkung zwischen den Menschen nicht mehr Gesellschaft bildet, wenn sie ohne Normen und Regeln gedacht werden.“ . Wirklich? Was soll es denn aber alsdann bedeuten, daß erq〈als〉 sich wieder und wieder so gebärdet, als ob das Miteinander der Menschen und ihre gegenseitige Beeinflussung für eine reinrrein > rein empirisch-causale Betrachtung sich in ein „Getümmel“, ein „Chaos“, ein „Durcheinander“ und wie seine Ausdrücke alle [WL 566]heißen5)[WL 566]Vergl. schon auf S. 91[.]70Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 91: „Bei einem […] nicht normierten Durcheinanderlaufen“. Von Weber im Handexemplar unterstrichen und kommentiert: „warum muß etwas nicht Normiertes ein Durcheinanderlaufen sein?“. Von „Getümmel“ und „Chaos“ ist an anderen Stellen die Rede.,s〈u.s.w.〉 auflösen würde? UndtA: und 〈was soll es〉 vollends, – angesichts jener Antwort an Kistiakowski, wonachu〈also wir ja doch〉 (S. 641) ausdrücklich die nicht mit dem Begriff deraunter dem Gesichtspunkt der > mit dem Begriff der „Regel“ als eines „Imperativs“ arbeitende Betrachtungb〈des menschlichen der〉 von Beziehungen zwischen Menschen keine Erörterung „sozialen Lebens“ in St[ammler]’s Sinne sein soll –, wie ist es für St[ammler] möglich zu behaupten (S. 84), den „sachlichen“ Gegensatz des „gesellschaftlichen“ Lebens bilde das isolierte Dasein des einzelnen, und zwar ganz ausdrücklich eines gänzlich isoliertcdes einzeln > eines gänzlich isoliert [595]lebenden hypothetischen Urmenschen?71 [595] Von einem solchen Urmenschen ist an dieser Stelle keine Rede. Stammler, ebd., S. 84, geht davon aus, daß der Mensch immer schon in Gemeinschaft lebt, der sich manche wie „Einsiedler“ oder „Robinson“ mehr oder weniger freiwillig „entziehen“: „Für das uns wissenschaftlich allein bekannte Leben der Menschen kenne ich […] kein treffenderes Wort, als die von Natorp einmal gebrauchte Wendung: ,Der einzelne Mensch ist eigentlich nur eine Abstraktion, gleich dem Atom des Physikers.'“ Ebd., S. 85, ist die Rede von „einer soziales Leben konstituierenden Regel“ „für den einzelnen […], als gänzlich isolierten Menschen gedacht“. Zum Urmenschen bzw. Naturmenschen vgl. ebd., S. 293, 296; zu einem „hypothetisch angenommenen isolierten Naturzustand“ vgl. ebd., S. 87. – während doch ganz offenbar der Gegensatz nur (zunächst einmal ganzd[595] nur > ganz unbestimmt formuliert) lauten könnte: „dieenicht der > „die nicht unter ,menschlich gesetzte Regeln‘fNormen > ,Regeln‘ > ,menschlich gesetzte Regeln‘ (im imperativischen Sinn des Wortes)g〈fallenden substruierten Lebensverhältnissen der〉 fallendenhA: fallende Beziehungen von Menschen (zur ,Natur‘ und) zu einander“i〈, – und zwar gar〉. Es fälltl〈nun〉 ferner auf,m〈und〉 gehört aber zu St[ammler]’s uns schon bekannter Manier, daßn〈hier〉 an der angeführten Stelle plötzlich von „sachlichen“, nicht mehr von „begrifflichen“ oder „logischen“ Gegensätzen geredet wird, im Gegensatz zu S. 7772 Vgl. ebd., S. 77: „Welches ist das feste Merkmal, durch das der Begriff des sozialen Lebens der Menschen als eigener Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung konstituiert wird?“. Im Handexemplar unterstreicht Weber „Begriff“ und kommentiert am Rand: „ein Begriff ist doch nicht Ausgangspunkt der Betrachtung!“. u sonst. Aber S. 87 (oben)73 Vgl. ebd., S. 86 f.: „Wir gehen lediglich sachlich davon aus: Es gibt soziales Leben der Menschen, und es läßt sich gänzlich isoliertes Existieren der einzelnen denken; – in welchem Kriterium wird sich der Inhalt der einen und der anderen dieser Vorstellungen in Sicherheit gegenständlich abgrenzen lassen?“. Im Handexemplar vermerkt Weber am Rand: „Kistiakowski hat ganz Recht!“. bereits wirdo〈„logische“ und „sachliche“ Spreizung 〈Antithese〉 wieder identifiziert〉 beides wieder identifiziert – Verschiedenheit des BetrachtungszweckspGesichtspunkte der Betrachtung > Verschiedenheit des Betrachtungszwecks und Verschiedenheit der empirisch „vorgefundenen“ Thatbestände also –,qGedankenstrich und Komma fehlen in A; sinngemäß ergänzt. alsr〈gleich〉 Ein und Dasselbe behandelt. In Wahrheits〈muß〉kEinfügung vom linken Blattrand. müßten wir offenbar, wenn es sich um die „logische“ AbgrenzungtFeststellung > „logische“ Abgrenzung eines eigenen „Gegenstandesu〈des〉 unsres Erkennens“a〈nicht um die sachliche 〈Abgrenzung〉 Scheidung〉 durch Aufzeigung des spezifischen SinnesbGesichtspunktes > Sinnes der Betrachtung handeln solltecsoll > sollte,d〈noch genauer sogar〉 von dem Gebiet des „sozialen Lebens“ in St[ammler]’s [596]Sinn ausschließen: allee[596] „diejenigen“ > „alle Beziehungen (zur „Natur“ und) zu andern Menschen,f〈welche〉 wenn sie von uns lediglichgnicht > lediglich in ihrer Faktizität, nicht aber als ideell mögliche Anwendungsfälle von „Regeln“ (im imperativischen Sinn)hA: Sinn). 〈„Wenn es sich dagegen〉 betrachtet werden. Das hießeiA: werden“ (d. h. > werden“ Das hieße also: ein „soziales Leben“ gäbe es nicht für eine empirisch-causale, sondern nur für eine „dogmatische“ Wissenschaft.kWissenschaft). > Wissenschaft. Wenn es sich dagegen 2) um die „sachliche“ Herausgrenzung von Bestandteilen der empirischen Wirklichkeitenm〈oder Möglichkeiten〉lAbgrenzung eines qualitativ eignen Ausschnitts aus der empirisch wirklich > Herausgrenzung von Bestandteilen der empirischen Wirklichkeiten, also aus der Welt dernder Faktizität > der thatsächlich gegebeneno〈oder (wie z. B. die Robinsonade) als thatsächlich gegeben möglich vorstellbaren empirischen〉 „Objekte“p〈handeln soll auf Grund der〉 handeln soll, auf Grund [A 11]von qualitativen Differenzen, welche an jenen herauszugrenzenden Bestandteilenq〈de facto eigentümlich〉 empirisch vorfindbar sind, – dann würde der („sachliche“) Gegensatz zu St[ammler]’s Begriff „soziales Leben“ offenbar lauten müssen: allesr〈Beziehungen〉 menschliche Sichverhalten“sAusführungszeichen fehlt in A. (zur „Natur“ und) zu andren [WL 567]Menschen,t〈welchen – je nachdem – eines der oben ad I,1,2,3 oder aber 2 oder 3, oder ad II,2 bezeichneten Merkmale fehlt.“ welche: nicht – nur gemachten (s. o.) – (I,1) geltensollenden Normen – entweder (oben No I) – de facto nicht den Inhalt von Normen Objekt als geltensollend geprägter (oben I,1) oder als geltensollend befolgter (oben I,2) Norm-Maximen bilde, – oder (oben No II) – uns nicht als Inhalte möglicher Norm-Maximen (dogmatisch!) interessieren.“〉 〈mögliche Objekte von Normen interessieren.“ 〈– welche〉 〈für welche〉 für dessenu〈Ablauf〉 Gestaltung faktisch die Menschen einea〈geltensollende〉 „Norm“b〈nicht〉 als geltensollend entweder nichtc〈als „geltensollend“ geschaffen bewußt [?] „damit“ aber geschaffen〉 „gesetzt“ haben (oben No I, 1)d〈oder (I, 2) nicht auch befolgen〉 oder für welches sie (No I, 2 u. 3) faktisch eineekeine > eine solche alsf〈Norm〉 〈solche – ob nun ausdrücklich gesetzt oder nicht –〉 „Maxime“ nicht befolgen.gA: befolgen.“ Das hieße also: ob etwas ein „Naturvorgang“ oder eine Erscheinung des „sozialen Lebens“ isth〈in den Beziehungen von Mensch zu Mensch〉 , hängt davon ab, wie weit in concreto in betreff seiner entweder (I, 1)i〈(I,1)〉 einej〈ausdrückliche〉 „Satzung“k〈, welche, nach den faktisch geschaffen war〉 vereinbart worden war6)[596][A 11][WL 567] Man beachte, daß auf S. 92 Abs. 4, 5 von Stammler „Verabredung“n〈eines der〉 im (freilich gänzlich schiefen) Gegensatz zum bloßeno„bloß > bloßen „instinktiven Triebleben“ als Merkmal ein[597]geschaltet ist, S. 94 von Menschensatzung gesprochen wird – und nachlwird, – während freilich im Übrigen sich St[ammler] in seiner uns bekannten „Diplomatie“ sich weidlich vor so unzweideutigen Ausdrücken hütet. [Absatz] Nach > wird – und nach S. 94 ein „soziales Leben“ der TieremA: Triebe 〈(z. B. im Bienenstaat)〉 dann als bestehend anzuerkennen sein würde, wenn bei Tiervereinigungen (z. B. im Bienenstaat) nachweislich von den betreffenden Tieren Regeln „aufgestellt“ worden wären, nach denen sie sich nun richteten. [,]lIn A folgt: (I, 1) 〈welche den betreffenden 〈Hergang〉 Vorgang nach der Vorstellung 〈seiner〉 der Schöpfer jener Satzung umfassen sollte, oder (I, 2) wie weit in concreto〉 oder in wieweitm〈je nachdem〉 [597]außerdemp[597] 〈doch〉 (I, 3)q〈ein〉 seitens des oder der beteiligten Menschenr〈ein〉 in concretos〈in der〉 unter bewußter,t〈nach 〈auf Grund von Normvorstellungen〉 Zweckvorstellungen gehandelt worden ist, sei es, daß der „Zweck“ 〈(I,2) oder (I,3) bereits〉 der Fall war〉 sei es positiver[,] sei es negativer Stellungnahme zu jenen „Satzungen“ gehandelt worden ist, oder endlich (I, 2)u〈in ihnen〉 inwieweit, trotz Fehlens einer ausdrücklichen „Satzung“, wenigstens subjektiv die Vorstellunga〈„geltender“ Satzungen〉 von geltensollenden Normen für das äußere menschliche Verhaltenb〈eines konkreten Menschen dies letztere〉 imcin einem > im konkreten Falld〈dies letztere〉 das Handeln voneeines > von Menschen beeinflußt oder doch wenigstens begleitet hat.fIn A folgt die eigenhändige Anweisung mit Bleistift: (Absatz!) sowie die gestrichene Passage: 〈Nun ist zwar schon hier, in den Anfängen der Erörterung, Stammlers Zweideutigkeit so groß, daß er auf der einen Seite den Nachdruck darauf legt, daß die „gesetzte Norm“ eine neue „Triebfeder“ des Handelns bilde, [A 12] wonach also die empirische Existenz dieser „Triebfeder“ als „Maxime“ das Entscheidende wäre, – während er auf der andren Seite mit größtem Nachdruck bemerkt, daß für〉

[A 12]Vergebens würden wir Stammler selbst umg〈ganz〉 eindeutigen Aufschluß über diese Fragen angehen. Er entzieht sich der Pflichth〈zur Klarheit〉[,] einen solchen zu geben, mit jener schon früher besprochenen eigenartigen „Diplomatie der Unklarheit“[,]74 [597] Weber, Stammler, oben, S. 520, Fn. 6. und zwar in diesem Fall durch das sehr einfache Mittel, die „Regel“ zu personifizieren und lediglichinun > nur > lediglich „metaphysisch“ zu reden. Auf S. 99 (oben)75 Zum von Weber nachfolgend zitierten Satz vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 98 f. Im Handexemplar notiert Weber auf S. 98 unten: „welch ein Sprung!“. hören wir, die „äußere Regel“ sei – in diesem Fall im Gegensatz zu der nach der „Gesinnung“ fragenden sittlichen Norm –kEinfügung vom linken Blattrand. eine solche, welche „sich von den Triebfedern des Einzelnen, sie zu befolgen, ihrem Sinne (NB!) nach ganz unabhängig stellt“7)[A 12] Die Scheidung von „Sittlichkeit“ einerseitsnund > einerseits, „Recht“o〈(oder Convention〉 und „Convention“ andererseits entspricht dem Üblichen.76 Gemeint ist möglicherweise Stammler, Wirtschaft2, S. 96, 381 ff., 537 ff. Daßp〈bei der〉 die Frage, aus welchen Gründen ein äußeres [598]Verhalten einer Rechtsnorm nicht entspricht, aus welcher „Gesinnung“ insbesondre (dolus, culpa, bona fides, error etc.)80 Vorsatz, Schuld, guter Glaube, Irrtum etc. eine bestimmte, fremde rechtlich geschützte Interessen verletzende Handlung hervorging, keineswegs rechtlich irrelevant ist, möge jedoch immer im Auge behalten werden, um die prinzipielle Schärfe dieser Scheidung nicht zu überschätzen., – also, wird jeder [598]die Metapher deuten: es handelt sich um ihreq[598] die > ihre ideelle, dogmatisch erschließbare „Geltung“, um so mehrrA: umsomehr, als im folgenden Abschnitt (Zeile 9)77 [598] Vgl. ebd., S. 99; die von Weber nachfolgend zitierte Passage lautet vollständig: „Der äußeren Regel ist dieses gleichgültig. Es kommt ihr auch nicht darauf an, ob der Unterworfene überhaupt sich darüber besinnt, oder ob er in dumpfer Gewöhnung der äußeren Legalität frönt.“ ausdrücklich gesagt ist, daß es „der Regel“ nicht „darauf ankomme“, ob „der Unterworfene sich [WL 568]darüber (!) besinnt“ (also doch wohls〈auch〉 auch: ob er sie überhaupt kennt, – oder etwa nicht?)t〈oder wo – im Fall der Constituierung eines dogmatisch betrachtet〉 In A folgt: oder ob er aus oder ob er ihr gemäß handelt aus „dumpfer Gewöhnung“ (die doch natürlich, vom Standpunktu〈der〉 einer empirisch scharfen Scheidung pragmatischen, normbewußtenateleologischen > pragmatischen, normbewußten Handelns von allem anderenb〈aus〉 〈aus gesehen〉 〈aus〉 〈in〉 〈dem〉 dem tierischen „Instinkt“ schlechthin gleichzusetzen wäre)c〈handelt〉 〈ihr gemäß handelt〉. Über den Fall des faktischen Nichtbefolgtwerdens der „Regel“ schweigt sichd〈der〉 St[ammler] klüglich aus, obwohl nur dann wirkliche Eindeutigkeit dese〈unter dem 〈„Sinn“〉 Bestehen der Regeln〉 Gemeinten bestände, wenn auch für diesen Fallfihn > diesen Fall unzweideutig seine Irrelevanz gegenüber der ideellen (dogmatischen) „Geltung“ der Regel festgestellt würde. Diese Unzweideutigkeit würde aber freilich die nun folgende echt scholastische Manipulation unmöglich gemacht haben: (S. 100)g〈weil (NB!)〉 weil die (personifizierte) Regel von den Triebfedern (NB!), die dem isolierten (!) Menschen eigen sind, sich unterscheidet (oben hieß esh〈von ihm „abstrahiert“〉: „sich unabhängig stellt“),78 Oben, S. 597, zitiert Weber den Passus von Stammler, Wirtschaft2, S. 98 f.: „sich von den Triebfedern […] ganz unabhängig stellt“. tritt sie „als ein neuer, selbständiger Bestimmungsgrund (NB!) auf.“ Oben79 Weber, Stammler, oben, S. 496, 498. hörten wir, der (empirische) Bestimmungsgrund („Triebfeder“ hieß er dort) für das [599]äußere Verhalten sei irrelevant, „die [A 13]Regeli[599] In A geht voraus: 〈Die These Stammler’s wird durch die doppelte Erschleichung gestützt〉k〈kümmere sich – d. h. aber, da diese ja kein Lebenwesen〉 – wie St[ammler] sich ausdrückte – „stelle sich unabhängig“ davon, das heißt also doch, des Metaphorischen entkleidet, wir abstrahieren8)[599][A 13][WL 568] Der Ausdruck ist bei St[ammler]cklüglich > bei St[ammler] sorgsam vermieden.dvermieden, wie man sieht, – weil er die Zweideutigkeit ausschließen würde, 〈welche〉 in welcher die Fassung, daß „die Regel sich unabhängig stellt“, den 〈Leser〉 unaufmerksamen Leser beläßt. > vermieden.83 Tatsächlich verwendet Stammler diesen Ausdruck häufig. Vgl. z. B. Stammler, ebd., S. 85: „Die soziale Regel […] abstrahiert in ihrem formalen Auftreten von den Triebfedern, die dem einzelnen für sich eigen sind“. Das Sachregister, ebd., S. 681, führt an: Abstraktion, kritische und theoretische. bei normativer Bewertung von derl〈Causalität des〉 empirischen Motivation der Handelnden und fragen nur nach derm〈äußeren〉 Legalität des äußeren Verhaltens, – hier wird plötzlich nicht nur der „isolierte“ Mensch als begrifflicher Gegensatz hineingeschmuggelt, sondern ebenso plötzlich die ideellenideell geltende > ideelle „Geltung“ eineroder > einer Norm als eines Maßstabes der Bewertung, den wir, die Betrachtenden, anwenden, in einen empirischen Bestimmungsgrundq〈gemacht〉peine empirische Triebfeder > einen empirischen Bestimmungsgrund menschlichen Handelns umgedeutet und dieser empirische Thatbestandrdieses empirische Faktum > dieser empirische Thatbestand – also, deutlicher gesagt, dies〈Thatsache,〉 auf S. 99 oben81 [599] Vgl. dazu oben, S. 597 mit Anm. 75. für gänzlich irrelevant erklärtet〈These〉 Möglichkeit, daß deru〈der〉 jener Norm (ideell) UnterworfenevA: unterworfene sich ihr aus sittlicher oder formal-rechtlicher Gesinnung heraus bewußt fügtabefolge > bewußt fügt – als das spezifische Merkmal „äußerlich geregelten Zusammenlebens“ hingestellt.82 Bei Stammler, Wirtschaft2, S. 99, heißt es: „So steht die äußere Regelung des menschlichen Zusammenlebens den Lehren der Moral gegenüber.“ Die Erschleichung9) Ich verweise auf meine Bemerkungen Band _ S. _84 Wegen der nicht ausgefüllten Angaben vermutlich Verweis auf Weber, Stammler, oben, S. 489. Vgl. auch Weber, Objektivität, oben, S. 215 mit Anm. 35. und wiederhole, daß natürlich irgend ein „dolus“85 Vorsatz. Stammler an durchaus keiner Stelle dieser Kritik imputiert wird. Die Sprache giebt unse〈aber〉 aber keine anderen Bezeichnungen an die HandfHand, um > Hand für die „culpa lata“,86 Grobe Fahrlässigkeit. welche (in einer zweiten Auflage!)g〈die Schaffung〉 solche Sophismen nicht nur duldet, son[600]dem sich überall auf sie, und sie allein, stützt.b〈Und〉 Wenn ich diesecsie > diese und ähnliche scharfe Ausdrücke brauche, so soll damit allerdings das Eine gesagt sein, daß, wenn die Er[WL 569]füllung wissenschaftlicher Pflichten „äußeren Regeln“ unterstellt würde, dann freilich St[ammler]’s Verfahren“d〈als mindestens〉 in der That als „polizeiwidrig“ zu gelten hätte. ist ganz [WL 569]offenbarb〈eben dadurch ermöglicht〉 dadurch ermöglicht, daß [600]der unaufmerksame Leser,h[600] 〈– und der eben vermittelst der obigen Fassung〉 indemi〈von einer〉 davon geredet wird, daß „die Regel sich unabhängig stellt“,87 [600] Stammler, Wirtschaft2, S. 98 f.; vgl. dazu oben, S. 598 mit Anm. 78. darüber im Unklaren belassen wird, daß wirdiek〈Erkenntnis〉 erkennenden Subjekte – es sind, welche, in dem Fall nämlich, daß wir „Dogmatik“ treiben und also „die Regel“ als ein ideelles Geltensollen behandeln, eine Abstraktion vollziehen, während im zweiten Fall, wo es sich um empirische Erkenntnis handelt, die, zu unsremlzum > zu unsrem Erkenntnisobjekt gehörigen, empirischenm〈Constituanten〉 Menschen vermittelst der Aufstellung einer Regelnder Norm > einer Regel einen empirischen „Erfolg“ zu erzielen beabsichtigen und –o〈vielleicht〉 mit verschiedenem Grade von Sicherheit –p〈ihn erzielen〉 auch zu erzielen pflegen. Ja, umq〈jede〉 jedes Eindringen von Klarheit in dies scholastische Halbdunkel abzuschneiden, personifiziert St[ammler] im folgenden Absatz (S. 100 Z. 23rAbs. 3 > Z. 23)88 Vgl. ebd., S. 100: „Die konstitutive Bedingung vom Begriffe des sozialen Lebens, als eines eigenartigen Gegenstandes, ist also ausschließlich der Gedanke einer äußeren Regelung des Verhaltens von Menschen gegeneinander; die von Menschen gesetzt ist, nicht im Sinne des Naturgesetzes, als einer nur erkennenden Einheit natürlicher Erscheinungen, *sondern als Satzung, die bestimmtes Zusammenleben herbeiführen will.*“ Im Handexemplar unterstreicht Weber „erkennenden“ und in Z. 23 „herbeiführen will“. als Parallele zurs〈„Regel“ (Norm)〉 „Satzung“ auch noch das „Naturgesetz“ und stellt der ersteren, welche ein bestimmtes Zusammenleben „herbeiführen will“, das letztere, also die empirische Regelmäßigkeit, als die ,,erkennende (sic!!) Einheit natürlicher Erscheinungen“ gegenüber. [A 14]Eine „wollende“ Regel ist wenigstens eine an sich erträgliche, wennschon in diesem Fall absolut unerlaubte Metapher, – eine „erkennende“ Regel aber istt〈eben〉 einfach – Unsinn. Eine weitere Kritiku〈dieses Begriffes eines „erkennenden“ Naturgesetzes〉 erübrigt sich wohl nach den weitläufigen Ausführungen im vorigen Abschnitt, und ebenso sei es uns erspart, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, wiea〈S. 101 unten〉 aus dem „selbständigen“ (empirischen) „Bestimmungsgrund“ des Handelns der [601]S. 100 auf S. 101 unten wiedere[601] 〈zu dem〉 ein „formal bestimmendes Element“f„formaler Bestimmungsgrund“ > „formal bestimmendes Element“ eines Begriffes wird, daraus danng〈wird〉 auf S. 102 eine „erkenntnistheoretische Bedingung“,89 [601] Vgl. ebd., S. 102: „erkenntniskritische Bedingung“. Im Handexemplar ist „erkenntniskritische“ von Weber doppelt unterstrichen und mit dem Randkommentar versehen: „plötzlich wieder in der Empirie“. unter welcher dieserhder > dieser Begriff – des „sozialen Lebens“ nämlich – „möglich“ wird,i〈und wie〉 worauf dannk〈, weil die „Begriffe“ wie zum Hohn nach all diesen Leistungen,〉 auf S. 105 – für Stammler selbst offenbar zu spät – die Mahnung folgt, man dürfe aus der logischen Funktion (!) der äußeren Regelung beileibe nicht etwa ein kausales Wirken machen,l〈– wie zum Hohn nun nach all diesen Leistungen – fast unmittelbar vorher und nicht wieder unmittelbar nachher, wo (Abs. 3)〉90 Hier fast wörtliche Wiedergabe von Stammler, ebd., S. 105. Im Handexemplar von Weber mit doppeltem Randstrich und dem Kommentar versehen: „wie St[ammler] selbst thut!“. – was einige Seiten früher, wie wir sahen,91 Oben, S. 596 f. durchmvon > durch Stammler selbst geschehenn〈ist〉 war. Aber die eigne Mahnung, logisch-begriffliche und empirisch-sachliche Beziehungen nicht zu verquicken – denn dies ist doch der allgemeinoA: allgemeine formulierte Sinn jener Scheidung – fruchtet bei St[ammler] selbst auch für den gleich unmittelbar folgendenpweiteren > gleich unmittelbar folgenden Verlauf seinerqder > seiner Erörterung nichts: schon im folgenden Absatz wirdr〈wieder〉, [WL 570]weil die beiden Begriffe „soziales Leben“ und (nach St[ammler]’s Ausdruck) „isoliertes“ Leben sich,s〈scharf〉 wie wir St[ammler] hier vorerst einmal glauben wollen, in der von ihm erstrebten Art scharf undt〈als〉 exclusiv gegenüberstellenuformulieren > gegenüberstellen lassen, geschlossen, es könne auch in der empirischen Wirklichkeit keine Thatbestände geben, welche sich gegen die glatte Subsumierung unter einen von beiden sträubenanicht fügen > sträuben, „es ist immer nur eines von beiden vorhanden (NB!), ein drittes ist ganz undenkbar“.92 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 105. Im Handexemplar ist „vorhanden“ doppelt unterstrichen und von Weber mit dem Randkommentar versehen: „! πρ. ψ! Unterschiede des Gesichtspunktes in solche der Sache verwandelt. Erschleichung“. Welches sind, wollen wir noch einmal eingehender fragen, die beiden allein „denkmöglichen“ Thatbestände? Auf der einen Seite „ein (NB!) gänzlich isoliert hausender (NB!) Mensch“, auf der andern Seite [A 15]„sein Leben unter äußeren [602]Regeln, verbunden mit anderen“.93 [602] Vgl. ebd. Die Alternative sei, meint St[ammler], so absolut erschöpfend, daßb[602] 〈für unsre Betrachtung〉 auch eine „Entwicklung“ nur „innerhalb eines der beiden Zustände“c〈möglich〉, nicht aber von einemd〈nicht äußerlich geregelten zu ein〉 Zustand „isolierten“ zu einem solchen „sozialen Lebens“e〈zu einem solchen〉 hin möglich sei – „für unsre Betrachtung“, wie ganz beiläufig mit uns schon bekannter Diplomatie94 Oben, S. 580 mit Anm. 14. eingeschaltetf〈mit dipomatischer Zweideutigkeit 〈an unscheinbar〉 ganz formlos eingeschaltet wird. „Sein Leben unter äußeren Regeln, worunter mit anderen“〉 〈Hier liegt die 〈Erschleichung〉 Zweideutigkeit zunächst in dem „unter“ Regeln〉 〈Heißt dies: daß „wir“, die Erkennenden, ideell Normen auf jenes gemeinsame Leben Mehrerer beziehen können? 1) daß dies „isoliert lebend“, welche alsbald noch ausdrücklich durch Bezugnahme〉 und – an derg〈auf die〉 Robinsonade10)[602][A 15][WL 570] Auch darüber, wie Stammler diese hier für sich nutzbar macht, ein Wort.95 Weber referiert im Folgenden Stammler, Wirtschaft2, S. 105 f. Im „ersten Stadium“ – heißt es –hGedankenstrich fehlt in A; sinngemäß ergänzt. bestehtikönnen wir > besteht nur die „Technik seiner isolierten Wirtschaft (NB!).“ Von dem Augenblick an, wo er Freitag „zum Gefährten erhieltk〈und (NB!) der〉, als (NB!) der junge Indianer auf seinen Nacken den Fuß des weißen Mannes setztel〈u.s.w.〉 mit dem sichtlichen Zeichen dessen: du sollst mein Herr sein“ – bestand „geregeltes Zusammenleben“m„soziales Leben“, die bloße Coexistenz > „geregeltes Zusammenleben“, weil nunmehr neben „technische“ Fragen eine zweite „Erwägung“ (NB!) „für sie beide“ (NB!) trat, „die soziale Frage“.n〈Offenbar〉 Also: ohne jenen symbolischen Akt (oder irgend einen anderen, dem empirisch gewollten Sinne nach entsprechenden), der nach dem (empirischo(empirisch > (empirisch gewollten) „Sinn“ Unterwerfung ausdrücken „sollte“, bestände „soziales Leben“ nicht, – dann z. B. nicht, wenn R[obinson]p〈seinen Geführten〉 den geretteten Indianer[,] ähnlich wie ein humaner HundebesitzerqHundebesitzer ohne „symbolische > Hundebesitzer einen in seine physische Gewalt geratenen Hund[,] eingesperrt, gefüttert und für seine (R[obinson]’s) Zwecke dressiert („angelernt“) hätte. Denn daß er sich dabei, um ihn möglichst nutzbar zu machen,r〈mit〉 ihms〈„verständigen“ mußte〉 durch Zeichen hätte „verständlich machen“, also mit ihm „verständigen“ müssen – das trifft im gleichen Sinn auch für die Beziehung des Menschen zum Hunde zu, – daß ferner diese seine Zeichen den „Sinn“ von „regelnden Befehlen“ gehabt hätten (cf. dazu St[ammler]’s Bemerkungen S. 86 oben),96 Vgl. ebd., S. 86: „Das von Familienmitgliedern in naturwüchsiger Arbeitsteilung vollzogene Zusammenwirken zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse kann ohne regelnde Befehle gar nicht vorgestellt, wenigstens nicht in den Begriff eines gemeinsamen Hauswesens und einer engen Verbindung in ausgedehnter Lebensgemeinschaft klar eingefügt werden.“ Im Handexemplar doppelte Unterstreichung von „regelnde Befehle“, „wenigstens“ und „klar“ sowie die Randbemerkung: „erschlichen!“. – das trifft ebenfalls im ganz gleichen Sinn auch für „Befehle“ an Hunde zu. Er würde es nun aber vermutlich auch für (in seinem, [603]R[obinson]’s, Interesse) nützlich gehalten haben,e〈ihm, damit er seine Befehle〉 ihm das Sprechen beizubringen, – was nun freilich beim Hunde nicht möglich ist.f〈Dann würde allerdings〉 Geschähe dies, dann würde, so scheint es nach St[ammler]’s Bemerkungen S. 96 unten,97 [603] Vgl. ebd., S. 96 f.: „Sobald diese Verständigung zu zusammenwirkendem Verhalten aber eingeführt wird, so ist der Begriff der äußeren Regelung des Zusammenlebens eingesetzt“. Im Handexemplar vermerkt Weber hinter „eingeführt wird“: „cf. die Thiere!“. da die Sprache „primitive Convention“ sein soll, „Convention“ aber „geregeltes Zusammenleben“ ist,g〈[??] ist〉 „soziales Leben“h〈eingetreten sein〉 [WL 571]jedesmal dann eintreten, wenn die beiden mit einander sprechen[,] und aufhören, wenn dies nicht geschieht, – denn es ist ja doch im Übrigen Alles beim Alten geblieben. „Befehle“, „symbolischei〈Zeichen“〉 Verständigungsmittel“ u. dgl. giebt es ja zwischen Mensch und Hund auch, und wenn Bräsig sagt: „Mang einen Menschen und einen Hund sind Prügel die beste Verbrüderung“,98 Gemeint ist Inspektor Bräsig, eine Figur des Mundartdichters Reuter, dessen Werke 1903 wieder aufgelegt wurden. Vgl. Reuter, Fritz, Olle Kamellen III: Ut mine Stromtid, 1. Theil, in: ders., Olle Kamellen III – Olle Kamellen IV. Sämmtliche Werke. Neue Volksausgabe in 8 Bänden, Band 5, 4. Aufl. – Wismar: Hinstorff 1903, S. 1–208, hier S. 178. – so haben die Sklavenhalter, wie bekannt, dies Prinzip auch auf die Neger ausgedehnt. Der Leser entschuldigt diese lächerliche Casuistik vielleicht, wenn er (S. 106) liest, wiekdaß > wie St[ammler] triumphierend ausruft: „Von irgend einem Mittelding zwischen dem isolierten Zustand unseres Robinson undl〈seinem〉 dem geregelten (NB!) Zusammenlebenm〈ist〉 mit seinem Freitag ist gar keine Rede; ein Zwischenstadium … ist undenkbar.“99 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 106: „ein Zwischenstadium, das einen dritten selbständigen Begriff neben dem vereinzelten Dasein einerseits und dem gesellschaftlichen Leben zum andern Teile darstellt, ist nicht einsehbar“. Im Handexemplar versieht Weber die Passage mit einem doppelten Randstrich und zwei Fragezeichen sowie dem Kommentar: „Nur weil Robinson ein Begriff ist!“. – Wirklich, einen etwas verständigeren Gebrauchn〈hat die von St[ammler]〉 als unser Scholastiker hat die von ihm wegen ihrer Vorliebe für Robinson verspottete abstrakte Nationalökonomie1 Gemeint ist möglicherweise die süffisante Bemerkung, ebd., S. 105: „Versenkt man sich dem gegenüber in die Lage des für die Jugend und die Nationalökonomie gleich unsterblichen Robinson“. Zu diesem Zusammenhang vgl. ansonsten Weber, Stammler, oben, S. 531 mit Anm. 77 und 78. doch immerhin vono〈ihm zu〉 Defoe’s unsterblicher Figur zu machen gewußt. illustriert wird. Die Erschleichung liegt hier darin, daß [603]auch an dieser entscheidenden Stelle in dem Leser die Vorstellung erweckt wird, als komme als Gegensatz gegen die durcht[603] 〈Norm〉 〈Norm〉 „Satzungen“ – wie wiru〈auch〉 der Unzwei[WL 571]deutigkeit wegena〈sagen wollen〉 〈hier statt „Regel müßten〉 mit dem sonst von St[ammler] gebrauchten Ausdruck sagen wollen – verbundene Mehrheit von Menschenb〈ein〉 nur ein absolutcabsolut > absolut isoliertes Individuum in Betracht, während an den verschiedensten andren Stellen St[amm1er] selbst von mehreren coexistenten Individuen spricht, deren Verhältnisse zu einander nurd〈durch „bloße Triebe“ oder „Instinkte“ causal bedingt werden, redet.〉 nicht durch „Satzungen“ geregelt [604]und also diesep[604] 〈seien, sondern bei denen – dem Wesen nach – 〈wie〉 den Tiergemeinschaften entsprechend, lediglich durch „Triebe“ und „Instinkte“〉 〈also〉 auch nicht als „Bestimmungsgrund“ ihres gegenseitigen Verhaltens anzusprechen seien.

[A 16]Ein solcher Zustand würde also nach St[ammler] selbst dem „isoliert Hausen“2 [604] Stammler, Wirtschaft2, S. 105, ist von einem „gänzlich isoliert hausenden Menschen“ die Rede. begrifflich gleichstehen. Dabei findet dann aber alsbald eine zweite Erschleichung statt, indemq〈behauptet wird, eine〉 eine solche – von St[ammler] den Tierstaaten gleichgestellte – nicht durch „Satzungen“ geregelte Coexistenzr〈sei wie eine〉 als „rein physisches“3 Für Stammler, ebd., S. 95, kann man „zwischen einem bloß physischen und zwischen einem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen unterscheiden“. Im Handexemplar „bloß physischen“ unterstrichen, mit doppeltem Randstrich und dem Kommentar: „Erschleichung!“ versehen. Zusammensein bezeichnets〈wird〉, und dadurchuwodurch > und dadurch der Leser zu der Vorstellung eines gänzlich beziehungslosena〈Nebeneinander〉 rein räumlich-zeitlichen Nebeneinander als desbder anderen Alternative > des einzig möglichen Gegensatzes zum „sozialen LebencLebens > Leben“ veranlaßtdverführt > veranlaßt wird, –tEinfügung vom linken Blattrand. während an anderen Stellene〈von〉 eingehend von der Herrschaft bloßer „Instinkte“, „Triebe“ u.s.w., also doch von „psychischen“ Constituenzienf〈der〉 eines solchen Beisammenseins gesprochen wird.4 Möglicherweise bezieht sich Weber auf ebd., S. 23: „Der Mensch ist ein mit sozialen Instinkten ausgerüstetes Lebewesen; mit Trieben versehen, die ihn zu einer andauernden Geselligkeit mit seinesgleichen bewegen“. UndgAber auch > Und in dieser geflissentlichen Betonung des „Triebmäßigen“,h〈welches einer solchen – nicht durch „Satzungen“〉 welche in dem Leser die Vorstellung dumpfer Unbewußtheit erweckt, liegt an den betreffenden Stellen wiederum eine Erschleichung:i〈auch〉 Robinsons „Wirtschaft“k〈s. Anm. auf S. )〉 (S. 105 unten), von der ausdrücklich die Rede ist, gehört, obwohl sie bei Defoe keineswegs „instinktiv“, sondern grade teleologisch „rational“ gebildet wird, ja ebenfalls nach St[ammler] nicht in den Bereich desl〈satzungsmäßig〉 „äußerlich geregelten Sichverhaltens“, sondern der „bloßen Technik“:mdiese bildet hier plötzlich den 〈wie〉 den Gegegnsatz gegen〉5 Zu beiden Zitaten vgl. oben, S. 602, Fn. 10. also auch rationales Zweck-Handeln und zwar,o〈auch wo einmal teleologisch zweckmäßig〉 〈zweckvoll〉 wenn Stammler irgend consequent sein will, auch Zweckhandeln Andren „gegen[605]über“, d. h. mit [WL 572]der bewußten Absicht, ihr Handeln planvollp[605] sie > ihr Handeln planvoll zu beeinflussen[,]n Einfügung vom linken Blattrand. gehörtq〈dann〉 in dem Falle nicht in den Umkreis „sozialen Lebens“, wenn es nicht durch „Satzungen“r〈ganz〉 normiert ist. Die „logischen“ Consequenzen davon haben wir uns schon früher verdeutlicht,6 [605] Weber, Stammler, oben, S. 536 f. hier ist nur festzustellen, daß auch Stammler sie an einer Stelle (auf S. 100 unten, 101 oben)s〈nur〉 〈offenbar〉 anerkennt.7 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 100 f.: „Vor allem kann der so in der Erfahrung konstituierte Begriff des sozialen Lebens durch die gesteigertste Verwertung ethischer Gesinnung bei den in gänzlicher Isoliertheit gedachten Menschen niemals hervorgebracht werden. Mag in diesen Gedankenbildern der eine dem andern gegenüber, und dieser auch für jenen vernunftgemäß wollen und nach gesetzmäßiger Erwägung wünschen, und in allgemeingültiger Rücksichtnahme auf die umgebenden anderen Isolierten ein jeder sein Begehren zügeln: immer bleiben sie isoliert. Es wird nicht eine Verbindung und ein gesellschaftliches Dasein geschaffen, welches über die Summe von lauter isoliert gedachten Einzelindividuen hinausgeht.“ Freilich,tanerkennt und nur, da > anerkennt. Freilich, wieder an einer anderen Stelle (S. 97 unten,8 Vgl. ebd., S. 97 Mitte. 98 oben) macht er den Vorbehaltu〈macht〉, daß schon die Benutzung der Sprachea〈, da sie eine „Verständigung“ bedeute,〉 eine „conventionelleb„äußere > „conventionelle Regelung“ menschlichen Verkehrs bedeute, also soziales Leben constituierec〈, weil in jeder Sprache eine〉. Nun ist zwar jede Benutzung „sprachlicher“ Mitteleder Sprache > „sprachlicher“ Mittel eine „Verständigung“,9 Vgl. ebd., S. 96: „Aber wie will man sich […] eine solche Gemeinschaft empirisch vorstellen ohne alle und jegliche Verständigung der einzelnen unter einander?“. Im Handexemplar ist die Passage mit einem doppelten Randstrich und dem Kommentar versehen: „plötzlich faktische Schwierigkeit! cf Tönnies“. aberf〈doch〉 weder ist sie selbst eine Verständigung über Satzungen, nochg〈setzt sie〉 beruht sie auf „Satzungen“. Dies letztere behauptet zwar Stammler, weil –dEinfügung vom linken Blattrand. die Sätze der Grammatik Vorschriften seien, deren „Erlernung“ ein bestimmtes Verhalten „bewirken solle“.10 Vgl. ebd., S. 97. Stammler spricht an dieser Stelle nicht von „Satzungen“, sondern von „einer […] konventionalen Regelung“. Das ist im Verhältnis des Sextaners zu seinem Lehrer in der That richtig, und um diese Art der „Erlernung“ einer Sprache zu ermöglichen, haben in der That die „Grammatiker“ die empirischen Regelmäßigkeiten der Sprachthätigkeit in ein System von Normen, deren Innehaltung mit dem Bakel11 Rohrstock. erzwungen wird, [606]bringen müssen. Aber St[ammler] selbst sagth[606] 〈sagt gem[äß]〉 S. 97 unten, daß ein „gänzlich isoliertes Nebeneinanderleben“ nur dann vorstellbar sei, wenn auch von eineri〈(faktischen)〉 „Übereinstimmung“ in „Sprache und Gebärde“ (NB!) „abstrahiert“ werde.k 〈Hier wird also die Faktizität der Übereinstimmung gleichviel wie sie entstanden ist als genügend angesehen, um „soziales Leben“ zu constituieren.〉 12 [606] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 97: „Sobald […] jemand ein gänzlich isoliertes Nebeneinander von intellektuell und ethisch vorgeschrittenen Menschen in Gedanken vorstellen will, muß er auch von einer Übereinstimmung derselben in Sprache und Gebärden Abstand nehmen.“

[A 17]HierlEs > Hier > Hier rächt sich die Erschleichung, welche in der Antithese: „satzungsmäßig geregeltes Zusammenleben“m„soziales Leben“ > „satzungsmäßig geregeltes Zusammenleben“ – „gänzliche Isoliertheit“ liegt.n 〈Das〉13 Vgl. oben, S. 601. Denn die zuletzt erwähnte Bemerkung ist richtigo〈, und daraus〉[,] aus ihr ergiebt sich aber, daßp〈auch ein〉 einerseits das Faktum der „Übereinstimmung“qÜbereinstimmung“ > „Übereinstimmung“, gleichviel wie es causal entstanden ist, ob durch „Satzung“ oder durch unwillkürlicher〈Reaktionen〉 psychisches〈Reflexe〉 Reaktionen, „Reflexe“, „Ausdrucksbewegungen“, „Instinkt“ oder dergl.t〈muß Stammler〉 〈genügen〉[,] genügen muß[,] um „soziales Leben“ zu konstituieren, daß also andrerseits auch die Tiere, trotz allen Geredes von Stammler auf S. 87–94, nach seiner eignen Begriffsbestimmung nur dannu〈wirklich〉 ein nicht soziales Lebena〈führen in „bloßer Coexistenz“〉 führen, wennb〈die „Gebärden“ ihnen〉 es ihnen an übereinstimmender „Gebärde“c〈(gemeint sind〉 〈differenziert〉 – allgemeiner gesagt: aned. h. in ihren > – allgemeiner gesagt: an „Verständigungsmitteln“, denn unter diesen Begriff fällt all Das, wovon hier die Rede ist –fnicht überwiegend〉 gänzlich gebricht,dEinfügung vom linken Blattrand. und daßg〈also〉 vollends die Menschen überall schon dannh 〈und insoweit kein ein soziales Leben führen, wenn faktisch „Verständigungsmittel“ welcher Art immeri〈bestehen〉 nachweislich sind, mögen diese nunk auf „Satzung“ beruhen > causal der > nun [WL 573]durch menschliche „Satzungen“ geschaffen sein oder nicht.l〈Soviel〉 〈Die „Geltung“ der〉 Dies kann aber nicht wohl Stammlers Ansicht sein. Denn aufmAuf > Denn auf S. 106 (zweiter Absatz) wirdn 〈nun aber so nachdrücklich wie möglich betont〉 die damit unvereinbare, grade entgegengesetzte Ansicht, daß nur, wo eine „Satzung“oempirisch〉 〈empirisch〉 geschaffen worden seipist > sei , „soziales Leben“ existent werde, in folgendemqdem > folgendem etwas [607]naiven Satze ausdrücklich vertreten: „Wollte Jemand … seine Phantasie in eine Periode menschlicher Existenz … hineinversetzen, da allgemach (NB!) in den Gemütern … ein Drängen zu einem Aneinanderschließen unter äußeren Regeln sich entwickelte …: so käme doch alles (NB!) auf den Zeitpunkt der Neuentstehung (NB!) solcher Satzungen (NB!) an. Von da an haben wir soziales Leben, vorher nicht; ein Zwischenzustand … hat keinen Sinn“ (!)11)[607][A 17][WL 573] „Hat keinen Sinn“ heißt natürlich, bei Licht besehen, nur: „paßt nicht in mein (St[ammler]’s) begriffliches Schema.“ .r[607] 〈In der〉 Daß demsfür den > dem juristischen Scholastiker die Entwicklungtder Übergang von „gänzlicher Isoliertheit“ zum > die Entwicklung „sozialen Lebens“ nuru〈durch einen〉 in der Form eines Staatsvertragsa〈(empirisch)〉 möglichb〈ist, das ist〉 erscheint, ist ja nichts Neues. WiecA: Neues, und wie > Neues. Wie „echt“ aber die Scholastik ist, ersieht man auf S. 107 oben, wo „Entwicklung“ und „begrifflicher Übergang“d〈letzteres ein beiläufig bemerkt, logisch monströser 〈Ungedanke〉 Terminus〉 einander gleichgesetzte〈werden〉 und also mit der logischen Unmöglichkeit des letzterenfeinen > letzteren g〈schon〉 die Wortverbindung: „begrifflicher Übergang“ ist in der That ja ein Ungedanke – auch die empirische Unmöglichkeit des andren alsh〈abgethan〉 erwiesen angesehen wird.

[A 18]GeradeiIn A geht voraus: 〈Da die „Neuentstehung“ von „Satzungen“ aus einem vorhergegangenen gänzlich „satzungslosen“ Zustand durch einen 〈solchen〉 Vertrag nur in Robinsonaden vorkommt, 〈so ist es〉 – mit denen freilich, wie wir sahen, Stammler als Beweismittel operiert – 〈so ist es trotz Allem fraglich〉 so fragt sich unter allen Umständen: was soll das entscheidende Merkmal dafür sein, daß eine „Satzung“ empirisch neu entsteht, oder, 〈richtiger gesagt〉 allgemeiner ausgedrückt, daß siebesteht, daß also ein bestimmtes äußeres Verhalten von Menschen〉 wenn aber ein solcher „Übergang“ „undenkbar“ sein soll, wird nun die Frage doppelt brennend, welches denn das entscheidende Merkmal für die Neuentstehung oder, noch allgemeiner, für das Bestehenkdie Existenz > das Bestehen einer „Satzung“ sein soll. Da die Wilden keine Gesetzbücher zu besitzen pflegen, so könnte darauf doch wohl nur geantwortet werden: jenes Merkmal ist ein Verhaltenm〈, welches〉 der Menschen, welchesn〈die〉 juristisch geredet für das Bestehen der Norm „konkludent“o〈ist〉 ist. Wann aber ist dies der Fall? Etwa nurpVielleicht > Etwa nur dann, wenn sie inqFehlt in A; in sinngemäß ergänzt. der Vorstellung der Menschen lebt, wenn diese also subjektiv bewußt nach „Norm“-Maximen leben – oder sie [608]auch verletzen, wissend aber, daß eben eine „Verletzung“ einer Norm vorliegt? Aber das subjektive innerliche Sich-Verhalten zur Rechtsnorm und überhauptr[608] auch > überhaupt das Wissen von ihr soll jas〈grade〉 doch, nach Stammler, für die Existenz der Norm irrelevant sein, „dumpfe Gewöhnung“ (s. o.)14 [608] Oben, S. 598 mit Anm. 77; Zitat aus Stammler, Wirtschaft2, S. 99. leistet nach ihmt〈ja hier〉 ja Dasselbe wie eine bewußteu〈Anpassung〉 „Norm-Maxime“. Also käme es darauf hinaus, daß das Bestehen einer „Satzung“ daran erkennbar ist, daß die Menschen sich äußer[WL 574]lich so verhalten, als ob eine Satzung bestände? Aber wann ist dies der Fall?a〈Das Verhalten kann ja natürlich, physisch und „psychisch“, ganz das Gleiche sein, ob nun eine entsprechende „Satzung“ existiert oder nicht.〉lEinfügung vom linken Blattrand. Der Vorgang des Säugens des Kindes durch die MutterbKindersäugens > Säugens des Kindes durch die Mutter ist vom „Preußischen Allgem[einen] Landrecht“, welches diese Leistung der Mutter gesetzlich anbefiehlt,15 Vgl. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten nebst den ergänzenden und abändernden Bestimmungen der Reichs- und Landesgesetzgebung. Mit Erläuterungen von H. Rehbein und O. Reincke, Reichsgerichtsräthen, Band 3, 5., verbesserte Aufl. – Berlin: H. W. Müller 1894, S. 143 (§ 67): „Eine gesunde Mutter ist ihr Kind selbst zu säugen verpflichtet.“ zu einem Bestandteil des „sozialen Lebens“ in Stammler’s Sinn gestempelt.c〈Dem Weibe des Naturmenschen schreibt ihn Niemand vor.〉 Die preußische Mutter, welche ihr Kind säugte, wußte von dieser „Norm“ddas > von dieser „Norm“ im Allgemeinen wohl ebensowenig wie ein Australnegerweib,e〈welches〉16 Vgl. Cunow, Heinrich, Die Verwandtschafts-Organisationen der Australneger. Ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte der Familie. – Stuttgart: J.H.W. Dietz 1894. welches die gleiche Leistung mit mindestens der gleichen Regelmäßigkeit vollzieht, davon etwas weiß, daß ihrf〈diese von Niemand als rechtliche oder juristische Pflicht〉 das Säugen nicht durch „äußere Regeln“ auferlegt worden istg〈, Soll nun das Kindersäugen〉 und daß infolgedessen nach Stammler dieser VorganghA: diese Leistung > dieser Vorgang 〈damals〉 dort zu Lande offenbar nicht Bestandteil des „sozialen Lebens“ ist, auch nicht etwa in dem Sinn des Bestehens einer entsprechenden „conventionellen“i〈Pflicht〉 Norm, – es sei denn, daß man eine solche ganz einfachjeben > ganz einfach schon da als vorhanden ansähekexistent ansieht > vorhanden ansähe, wo ein gewisses Maß rein empirischerlempirischer > empirischer „Regelmäßigkeit“ des Verhaltens zu constatieren ist.

Ganz gewiß „entwickeln“ sich – wieder auf die subjektive Seite gesehen – „conventionelle“ Normvorstellungenm〈und〉 empirisch sehr [609]oft aus rein faktischen Regelmäßigkeiten, aus einer unbestimmten Scheu, von dem überkommenen faktischen Verhalten abzuweichen, ausn[609] 〈der Misbilligung〉 dem Befremden und der daraus erwachsenden Abneigung, denenoA: die eine solche Abweichung von dem faktisch seit längeren Zeiträumenp〈Geübten〉 beobachteten Verhalten, wo sie vorkommt, bei Andern begegnet, oder aus derq〈weiterhin entstehenden Furcht,〉 Besorgnis, daß Götter oder Menschen, deren (rein egoistisch gedachte) InteressenrInteressen > Interessen dadurch verletzt werden könnten, Rache üben möchten.s〈Aber eben dies zeigt〉 Und es kannt〈können so auch〉 dann aus der Furcht voru〈Änderung〉 „ungewohntem“ Verhalten die Vorstellung der „Pflicht“ zur Beobachtung des, rein faktisch, „Gewohnten“, aus der rein triebhaften oder egoistischen Abneigung gegen „Neuerungen“a〈Misbi ihre〉 und „Neuerer“ ihreb〈sittliche oder〉 „Misbilligung“ werden.

[A 19]Aber wann nunc〈einer〉 dies subjektive Verhaltend〈den〉 im konkreten Fall den Gedanken dere〈„Rechtsnorm“ oder der〉 „Satzung“f〈konkludent〉 in sich enthält – das würdegist > würde im Einzelfall sicherlich recht oft flüssig bleiben.h〈Und〉 Wenn es aberi〈Aber daß nun irgendwann eine ausdrückliche „Satzung“ über das, was künftig als „Norm“ gelten solle, eintritt, ist〉 vollends auf denkdas > den „subjektiven“ Thatbestand, die „Gesinnung“, nach St[ammler] nicht ankommen soll, dann fehlt überhaupt jedes empirische Merkmal: das „äußere“mIn A geht voraus: 〈„äußere“ Verhalten〉 Verhalten (Säugen) ist jan〈vielleicht ganz〉 〈einfach〉 ganz dasselbe geblieben. Und wenn es sich unter dem Einfluß des Entstehens von „Norm“-Vorstellungen allmälig wandelt, dann ist es einfach Meinungssache, wann mano〈es unter den Begriff „conventionell“ oder „rechtlich“〉 〈Aber keineswegs führen〉 aus ihm die empirische Existenz einer „äußeren“ („conventionellen“ oder „rechtlichen“) Norm erschließen will.lEinfügung vom linken Blattrand.

[WL 575]Da nun jenes in den „Gemütern“ der „gänzlich (NB!) isoliert lebenden“ Urmenschen entstehende zweck- und zielbewußte „Drängen“ nach „Satzungen“ in Stammler’s begrifflichem Sinn natürlich ein Unsinn istpA: und 〈St[ammler] vermutlich sicherlich〉 〈wie gesagt, Stammler selbst die Unterstellung, er glaube an die Möglichkeit seiner Realität, wenngleich aber freilich keineswegs sicher, weit von sich weisen würde〉,17 [609] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 106, wo vom „isolierten Zustande unseres Robinson“ die Rede ist. so bliebe, also, in seinem „Stil“ gedacht., [610]für die –q[610] 〈hier von〉 von St[ammler] selbst ja ausdrücklich angeschnittene – Frage, wie man sich denn alsdann die empirische Entstehung von „sozialem Leben“ aus einem tierartigen Aggregat überhaupt irgendwie vorstellenrdenken > irgendwie vorstellen könne, schließlich nur diesfolgende > die Antwort:t〈Entweder〉 sie ist schlechthinu〈unter〉 nicht als empirischer Vorgang in der Zeit denkbar: das „soziale Leben“ ist sozusagen, „transtemporal“12)[610][A 19][WL 575] Es scheint mir kaum zweifelhaft, daß F[riedrich] Gottl’s (Die Grenzen der Geschichte)b〈ganz〉 Dem entsprechende Behauptungc〈in durch St[ammler]〉 20 Gottl, Grenzen, S. 142. für das „historische“ Leben irgendwie durch den Einfluß Stammler’scher AufstellungendGedanken > Aufstellungen mit beeinflußt ist. St[ammler] selbst braucht den Terminus nicht[.] , weil mit dem Begriff „Mensch“ gegeben,a〈Oder? D[a] das eben keine Antwort ist, d. h. sie erfolgte〉 〈Ich bezweifle, daß Stammler was〉 eine Auskunft, die freilich eben – keine Antwortb〈wäre〉 auf eine empirische Fragestellung wäre, sondern eine Mystifikation.c〈Denn wir erleben nun einmal den〉 〈die freilich aber〉18 [610] Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 499 mit Anm. 44. Und doch istd〈jene 〈Antwort〉 Antwort〉 sie die unvermeidlichee〈Consequenz davon ist,〉 Rückzugspfortef〈ist〉, wenn mang〈„begrifflich“〉 aus der gedanklichen Möglichkeit,h〈für gewisse menschliche Lebensbeziehungen〉 einen bestimmteni〈„begrifflichen“〉 „Begriff“ des „sozialen Lebens“kvon menschlichem Sichverhalten > des „sozialen Lebens“ aufzustellen, auf die faktische Unmöglichkeit schließt, daß ein diesem Begriff entsprechender empirischer Thatbestand in der Wirklichkeit nichtlFehlt in A; nicht sinngemäß ergänzt. anders zu stande gekommen sein könne, alsm〈dadurch〉 so, daß dien〈an 〈jenem〉 diesem Thatbestand beteiligten〉 empirischen Menscheno〈sich〉 just die Aufgabe der „Verwirklichung“ jenes „Begriffes“p〈sich zur〉 als das Ziel ihres Handelns betrachtet hätten. – Denn wenn man von dieser naiven Pragmatikq 〈scholastischen〉 emanatistischen Voraussetzung > naiven Pragmatik Abstand nimmtrabsieht > Abstand nimmt , sos〈macht〉 〈fallen natürlich alle Schwierigkeiten fort〉 bietet natürlich die hypothetische Vorstellung eines „allmälichen“ Erwachenst〈der Vorstellung, daß gewisse〉 von „Norm-Vorstellungen“, des GlaubensuGedankens > Glaubens also, daß gewisse (mit Stammler’s eignen Worten zu reden) „in dumpfer Gewöhnung“a〈geübte〉19 Vgl. oben, S. 598 mit Anm. 77. durch endlose Zeiträume hin ohne jeglichen Gedanken an ein [611]„Sollen“ oder gar eine „Satzung“ „triebhaft“ geübte Handlungen „Pflichten“ seien, deren Unterlassung irgend einene[611] 〈unbekannten〉 unbestimmt gefürchteten Nachteil bringen könne,f〈nicht die geringsten Schwierig〉 〈nicht den Schatten einer Schwierigkeit und dann〉 keinerlei sachliche Schwierigkeiten, – auchgschon > auch der Hund hat „Pflichtgefühl“ in diesem Sinn.21 [611] Anspielung auf das Hundebeispiel, oben, S. 602, Fn. 10. Freilich, die Vorstellung, daß solchehdiese > solche „Pflichten“i〈zwar nicht〉, wie Stammler will,k〈auf〉 〈durch〉 auf „menschlicher Satzung“l〈, wohl aber durch göttlichen Willen als „Normen“〉 beruhten, daß sie ferner, im Gegensatz zur „Ethik“, „nur äußere Legalität“22 Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 85 („äußere Legalität“), 98, 101, 129. beanspruchten u.s.w.,– dieser Stammler’sche Begriffskram fehlt [A 20]selbst bis an die Schwellem〈der〉 unsrer, im gewöhnlichen Sinne des Wortes, „historischen“ Kunde. Hält man dieo〈Stammler’sche〉 Notwendigkeit des (empirischen) Bestehens einer „Satzung“ für einen Vorgang aus der [WL 576]Welt des menschlichen Handelns fest, dann hat sich der dadurch umschriebene Umfang des „sozialen Lebens“ constant durch ganz allmälichen Übergang reiner Faktizitäten in „äußerlich geregelte“ Vorgänge verschobenperweitert > verschoben, und wir können, zumal wenn man (wie St[ammler] thut) die „Convention“ einbezieht, diesen Vorgang fortgesetzt beobachtenqA: beobachtet. St[ammler]’s vorsorglich offen gehaltene Ausflucht (S. 106 unten), daß dies nur eine Entwicklung des „Inhalts“ des sozialen Lebens bedeute, dessen Existenz aber schon vorausgesetzt werde, besagt natürlich zum Beweise der Undenkbarkeit eines „Übergangs“ schon deshalb nichtsrA: nicht, weil für keinen Bestandteil dessen, was St[ammler] heute zum „sozialen Leben“sAusführungszeichen fehlt in A. rechnen würde, eine ähnliche Entwicklung ausgeschlossen werden kann.23 Vgl. ebd., S. 106 f. Überdies aber ist auch der Begriff „äußerlicher Normen“ als Merkmal des „sozialen“ Lebens im Gegensatz zum „sittlichen“t〈für historische〉 für die empirische Betrachtung ganz unbrauchbar.nEinfügung vom linken Blattrand. 24 Vgl. oben, S. 599 mit Anm. 82. Einerseits verlangt auch alleudie > alle „primitive“ Ethik grade „äußere“ Legalität und istv〈ein〉 von „Recht“ und „Convention“ empirischa〈nicht〉 nirgends scharf zu scheiden[,] andrerseitsb〈ist ihr das „Recht“ nicht etwas menschlich〉 sind die primitiven „Normvorstellungen“[,] [612]die „Normen“ gerade nicht „menschliche“c[612] 〈Satzungen〉, sondern[,] wenn die Frage nach dem woher?d 〈aus〉 der Norm überhaupt auftritt,e〈zumeist〉 regelmäßig göttliche „Satzungen“. Schwierigkeiten würdefmacht > würde demg〈Culturhistoriker nur〉 Ethnographen dieh〈Erforschung〉 〈Untersuchung,〉 Frage, wie die einzelnen Componenten unseres heutigen Begriffesi〈: „Recht“〉 z. B. von „Recht“ und „Rechtsnormen“ entstanden sein könntenkentstanden sind > zu entstehen pflegen > entstanden sein könnten, wahrlich in Hülle und Fülle bereitenl〈aber auch ihre Bewältigung ist lohnender als die Construktionen eines windigen Scholastikers wie Stammler, der mit seiner angesichts dieses〉[,] und faktisch bleibtm〈es〉 ihm eine historischn〈zuversichtliche〉 zuverlässige Kenntnis vielleicht dauernd versagt, – aber sicherlicho〈allerdings nicht die „Schwulitäten“ eines〉 würde er sich nicht in die lächerliche Rolle des juristischen Scholastikers begeben, der gegenüberp〈den Sitten〉 den Erscheinungen des Lebens primitiver Völkerq〈ausschließlich und〉 immer wiederr〈die Frage bereit hätte〉 〈wieder und〉 nur die einfältige Frages〈zu stellen〉 stellen müßtetwüßte > müßte: bitteuA: „bitte,a〈ist dies〉 gehört dieser Vorgang nunb〈eine Satzung? 〈im äußern〉 – nicht: Regelung〉 unter die Kategorie: äußerlich, das heißt durch menschliche Satzung geregeltes Verhalten (im Sinnc〈von〉 〈meines Werkes〉 von Stammlers Werk über „Wirtschaft und Recht“ Seited 〈Seite〉 77 ff.)[,] odere 〈nicht? – ist er gänzlich isoliertes Zusammen〉 gehört er unter: rein triebhaftes Zusammenleben (im Sinn von S. 87 ff.)? – eines von beiden muß erfA: es > er 〈sein,〉 unbedingt sein, sonst könnte ich mit meinem Schema ihn nichtg〈unter〉 begrifflich klassifizieren, – undh〈mein schöner〉 er wäre folglichi〈denkunmöglich〉 – schrecklich genug – für mich „undenkbar“. –k〈Der Vorgang des〉 〈Der ganze Begriff „soziales Leben“ ginge in die Brüche! denn er paßte ja dann nicht in mein begriffliches Schema.〉 〈gegenüber〉 〈Säugens des Kindes durch die Mutter gehört im Preußischen Landrecht, welches diese〉 〈für diese [?]〉 〈Daß die Mutter ihr Kind säugt, ist, nach〉 〈Leistung der Mutter zur Pflicht macht, zu den „äußerlich geregelten“. Daß es bei der〉 〈Stammler’s Terminologie, ein „soziales Verhältnis“ zweifellos unter dem Preuß[ischen] Allg[emeinen] Landrecht, welches ihr diese Thätigkeit gesetzlich vorschreibt.〉

Genug dieser Auseinandersetzungen mit einer Doktrin, welche, weil sie den „Sinn“ der Begriffsbildung misversteht[,] fortwährendl 〈Begriffe〉 den Erkennenden undm 〈Begriffenes〉 das Erkannte in einander schiebt, [WL 577]wie zum Schluß nochnz. B. > zum Schluß noch folgender schöne Satz (S. 91) über den „uns in der Erfahrung (NB!) entgegentretenden (!) Begriff (NB!) des sozialen Lebens“ zeigen mögeorecht hübsch zeigt > zeigen möge : „… Dieses empirisch gegebene (NB!) [613]soziale Leben ruht“25 [613] Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 91. Im Handexemplar doppelte Unterstreichung von „ruht“ und Webers Randkommentar: „faktisch? begrifflich?“. (empirisch, kann das doch wohl nur heißen) „auf äußerer Regelung“ (zweideutig, wie wir wissen), „die es“p[613] 〈(das [?] zu Begreifende〉 〈das〉 (doch wohl: jenes Faktum) „als besondren Begriff (!) und eigenen Gegenstand begreiflich“ (also: ein „Begriff“, der „begreiflich“ wird!) macht; weil wir in ihr (der „Regelung“ nämlich: zweideutig) „die Möglichkeit sehen,q〈über die den einzelnen als solchen〉 … eine Verbindung unter den Menschen zu begreifen (NB!), dier〈(nämlich „Verbindung“) nicht eine empirisch (nämlich) bestimmenden Triebfedern hinauszugehen nach allen „Normen“ der Grammatik〉 〈Die〉 〈Diese Verbindung, welche〉 von der bloßen Feststellung (!) der natürlichen Triebfedern des einzelnen an sich unabhängig ist“s〈also nicht ein zusammen〉26 Ebd. heißt es: „Feststellung des natürlichen Trieblebens“. Im Handexemplar ist „Feststellung“ doppelt unterstrichen, mit einem doppelten Randstrich und dem Kommentar versehen: „! Erkenntnis-Sache!“. (also: ein empirisches Faktum: eine „Verbindung von Menschen“, – welchest〈„unabhängig“ ist davon, daß wir, die wir sie erkennen wollen,〉 vonu〈der〉 unsrer Erkenntnis gewissera〈„Triebfedern“〉 andrer empirischer Thatsachen empirisch „unabhängig“ ist). [A 21]Nochmals, genugb〈davon〉 von diesem Wirrwarr:c〈es ist nicht möglich,〉 man müßte,d〈um alle〉 wollte man alle Fäden dieses Netzes von Sophismen, welches Stammler seinen Lesern, aber vor Allem auch sich selbst, über den Kopf geworfen hat,e〈zu〉 lösen, im wörtlichsten Sinn des Wortes jeden Satz des Buchs nehmen und ihn auf seine Widersprüche mit sich selbst oderf〈um〉 mit andern Sätzen desselben Buchs hin analysieren.

HierhIn A geht voraus die eigenhändige Anweisung: Absatz! sei nur noch festgestellt, auf welchem Irrtumiworauf > auf welchem Irrtum denn eigentlich die törichte Behauptung von der „Undenkbarkeit“ jenes „Übergangs“ beruht.27 Vgl. oben, S. 603, Fn. 10 mit Anm. 99 und S. 607, 611. Ein solcher, jeden „Übergang“ ausschließender Gegensatz besteht in der Thatk〈, wenn man〉 dann, wenn man das „ideelle“ Geltensollenl〈der „Regel“ jedem faktischen〉 einer „Norm“ irgend einem rein „faktischen“ Thatbestand gegenüberstellt, z. B. dem faktischen Handeln empirischer Menschen. Dieser Gegensatz ist freilichmin der That > freilich gänzlich unversöhnlich, und ein „Übergang“n〈dazwischen〉 isto〈nicht denkbar〉 begrifflich „undenkbar“, – aber aus dem höchst einfachen Grunde, weil es sich in diesem Fall um [614]ganzp[614] 〈heterogene〉 verschiedene Fragestellungen und Richtungen unsres Erkennens handelt: in einem Fallq〈Betrachtung einer〉 dogmatische Betrachtung einer „Satzung“ auf ihren ideellen „Sinn“ hinr〈, im〉 und „werthende“ Messung des empirischen Handelns an ihr, – im andren Fall Feststellung des empirischen Handelns als „Thatsache“ und causale „Erklärung“ desselben. Diesen logischen Sachverhalt, daß es zwei derart verschiedene „Gesichtspunkte“ der Betrachtung für unser Erkennen giebt, projiziert nun Stammler in die empirische Wirklichkeit. Dadurch entsteht auf Seiten der letzteren jenersder > jener Unsinn der „be[WL 578]grifflichen“ Unmöglichkeit eines „Übergangs“.t〈Auf〉 Und auf der Seite der Logik ist die angerichtete Confusion nicht geringer: hier werden umgekehrt die beiden logisch absolut heterogenen Fragestellungen constant vermischt. Durch eben diese Vermischung hatuwill > hat Stammlera〈an eine〉 seiner selbstgestelltenbeignen > selbstgestellten Aufgabe: Abgrenzung des Gebiets und der Probleme der „Sozialwissenschaft“, unübersteigliche Hindernisse geschaffen. Dies wird sofort erkennbar, wenn wirgEinfügung vom linken Blattrand. jetztcIn A geht voraus: 〈Wir werden ohnehin noch mehrere Male auf die oben bespro[chenen]〉 〈zu solchen Analysen genötigt sein, wenden aber〉 unsere Aufmerksamkeit den abschließenden Betrachtungen am Schluß des ersten Abschnitts dieses (zweiten) Buchs zuwenden (S. 107 f.).28 [614] Die Überschriften lauten: „Zweites Buch. Der Gegenstand der Sozialwissenschaft“, „Erster Abschnitt. Soziales Leben der Menschen“ und (zum Schluß) „21. Über Möglichkeit und Notwendigkeit des sozialen Lebens“, Vgl. Stammler, Wirtschaft2, S. 107–111. Hierd〈heißt〉 kommt Stammler auf das Prinzip seiner Problemstellung zu sprechen. Die „Sozialwissenschaft“ müsse in ihrer grundlegenden Eigenart gegenüber „der (!) Wissenschaft von der Natur“ „ausgeführt“,e〈(!) soll heißen: also doch〉 das heißt offenbar: ihr gegenüber abgegrenzt werden. Den „Bestand“f〈(!) soll doch wohl auch ihr〉 (! – soll heißen: „Gegenstand“ im Sinn von „Wesen“) der „Naturwissenschaft“g〈– soll offenbar zweifellos heißen: ihr Wesen und ihren Gegenstand –〉 hält Stammler (a. a. O. Absatz 3)29 Ebd., S. 107. für „philosophisch gesichert“. Wirklich? Bekanntlich ist in den logischen Erörterungen der letzten 10 Jahre schlechthin nichts so bestritten, alsh〈aber〉 eben diese Frage.30 Möglicherweise Bezug auf die Kritik, die Mach im Anschluß an Gustav Kirchhoff an der mechanistisch-deterministischen Physik übt, deren realistische Ontologie er durch [615]eine phänomenologische, auf dem Prinzip der Denkökonomie basierende, ersetzen will. Vgl. Mach, Principien2 (wie oben, S. 4, Anm. 21), S. 362, 403. Vgl. auch Weber, Objektivität, oben, S. 175 mit Anm. 1 und S. 202 mit Anm. 98. In den früheren [615]Abschnitteni[615] Erörterungen > Abschnitten haben wir bereits nicht weniger als vierk5 > fünf > vier möglichel〈Begriffe von〉 Arten von „Natur“-Begriffen kennen gelernt (S. _ _ _).m〈, drei rein sachlich, nach den Classifikationen empirischer Erscheinungen, abgegrenzte (Seite _)〉31 Weber, Stammler, oben, S. 527 ff., 542, 546. Kein einziger davonn〈ist〉 aber wäre als GegensatzoA: Alternative > Gegensatz 〈gegen〉 des Stammler’schen „äußerlich geregelten Zusammenlebens“ verwerthbar.p〈Folglich müßte eine sechste gefunden werden〉 〈1) Die „tote“ Natur nicht, weil auch die Tiere nach St[ammler] außerhalb seines Begriffes fallen, 2) die nicht menschliche Natur schon deshalb nicht, weil nach St[ammler] z. B. 〈auch ein〉 „Robinson“ 〈nicht äußerlich geregelt zusammenlebt〉 draußen bliebe, 3) die tote und lebende Natur einschließlich der 〈repetitiv-animalischen〉〉32 Vgl. oben, S. 591 ff. [A 22]Diejenigen Naturbegriffe (S. _), welcheq〈bestimmte Bestandteile des „Seins“〉 einen Teil der empirisch gegebenen Wirklichkeit in einen Gegensatz zu einem andern, in letzter Linie zu den sog. „höheren“ Funktionen des Menschen, stellen, passen schon deshalb nicht, weil z. B. das ganze Gebietr〈des Ethischen ja, wie wir sahen,〉 der „nur“ ethischen, das „innere“ Verhalten betreffenden. Normen von Stammler als außerhalb seines Begriffs liegend ausgeschieden wurde. Aus dem gleichen Grunde ist auch der Gegensatz von „Natur“ als dem „Sinnlosen“ gegenübert〈einer〉 〈der auf den „Sinn“ hin betrachtet〉 〈der Betrachtung eines Objektes〉 einem auf seinen „Sinn“ hinu〈nicht verwerthbar, da〉 angesehenen Objekt nicht verwerthbar, weila〈nicht〉 keinesfalls allesb〈seinen〉 „Sinnvolle“, nicht einmal alles „sinnvolle“c〈Handeln〉 menschliche Handeln, unterd〈den〉 St[ammler]’s Begriffe〈fallen würde〉 des „äußerlich Geregelten“ fallen würde.sEinfügung vom linken Blattrand. Der logische Gegensatz von „naturwissenschaftlicher“ Erkenntnis als der generellenf〈und〉 (nomothetischen) gegenüber der individuellen (historischen)g〈Erkenntnis ferner〉 bleibt ganz außerhalb von St[ammler]’s Gesichtskreis.33 Vgl. Weber, Stammler, oben, S. 503 mit Anm. 66. Der Gegensatz vonh〈dogmatischer „naturalistischer“〉 „naturalistischer“ im Sinn von „empirischer“,i〈zu〉 〈und im Gegensatz zu „historischer“〉 〈dogmatischer Erkenntnis〉 also nicht „dogmatischer“k〈(normativ werthender)〉 Erkenntnis und ein entsprechend zu [WL 579]umgrenzender „Natur“-Begriff bliebe von den [616]bisher erörterten möglichenl[616] 〈Naturbegriffen〉 Bedeutungen dieses Wortes also anscheinend allein übrig.m〈Obgleich da ganz offenbar nicht alle „dogmatische“ (normative) Erkenntnis von St[ammler]〉 〈Natürlich aber würde, da eine „dogmatische“ Erkenntnis der „äußerlichen“ Regeln 〈das〉 nur eine der verschiednen dogmatischen Disziplinen〉 〈Natürlich wäre der Gegensatz einer „Dogmatik“ der „äußeren“ Regelung des menschlichen Zusammenlebens gegen die Naturwissenschaften nicht 〈erschöpfend〉 〈exclusiv〉 erschöpfend, da 〈eine〉 bekanntlich die „äußere“ Regelung 〈natürlich〉 nicht das einzige Objekt dogmatischer Wissenschaften ist, – aber der erkenntnistheoretische Ort der St[ammler]’schen „Sozialwissenschaft“ wäre doch wenigstens gefunden. 〈sei er〉 〈Dieser〉 Da aber dieser erkenntnistheoretische Ort 〈befindet sich nun aber〉 ist nun aber fataler Weise schon durch die Jurisprudenz besetzt ist〉

Da aber die St[ammler]’sche „Sozialwissenschaft“ ja nicht Jurisprudenz sein sollnwill > soll,o〈so kann auch dieser und – soviel bisher ersichtlich – nur kein andrer〉 〈ähnlich〉 und natürlich auch nicht etwa einep〈„dogmatische“〉 Wissenschaftq〈von den Rechts- und〉, welche,r〈außer〉 im Unterschieds〈auch〉 zur Jurisprudenz, auch die „conventionellen“ Regeln nach Art dert〈Rechtsdogmatik auf ihren normativen „Sinn“ hin〉 dogmatischen Jurisprudenz erörtertu〈– das wäre ja eine Wissenschaft von der „Form“ des „sozialen Lebens“, und nicht von seiner Materie –〉 〈– denn um eine solche zu〉, – so ist offenbar auch dieser Gegensatz nicht von Belang.a〈Die rechtlichen und conventionellen〉 [A 23]„Sozialpolitisch“ (in weitestem Sinn des Worts) würdenbwürde als ein Complex > würden alle die praktischen Problemecpraktisches Problem > praktischen Probleme heißen, bei denendwenn > bei denen gefragt wird: wiee〈müßte〉 sollf〈(oder: wie „müßte“) ein〉 äußeres menschliches Verhalten „rechtlich“ oder „conventionell“g〈geregelt〉 normiert werden?h〈damit〉 〈wenn es 〈sich〉 bestimmten „Idealen“ entsprechen soll. Eine〉 Wenn wir nun eineitheoretische empirische Wissenschaft so abzugrenzen versuchen würden, daß sie das genaue Pendant zuk〈jenen〉 jenem Complexl Umkreis > Complex praktischer Probleme bildete, und sie alsdann, Stammler zu Liebe[,] „Sozialwissenschaft“, ihr Objekt aber „soziales Leben“ taufen würden, so müßtem〈dann〉 der Bereich des letzteren wohln〈folgend〉 dahin definiert werden: „Zumo„Das > „Zum sozialen Leben“p〈bilden〉 gehören alle diejenigen empirischen Vorgänge, derenq〈rechtliche, aber〉 〈Unterstellung unter〉 „äußerliche“ Normierungr〈durch menschliche, rechtliche oder konventionelle, Satzungen〉 durchs〈menschliche〉 „menschliche Satzungen“ „prinzipiell“tdenkbar ist〉, d. h. ohne [617]sachlichen Widersinn, denkbar ist,u[617]A: ist,“ > ist“. In A folgt: 〈Eine 〈Regelung〉 „Normierung“ 〈des Erdumlaufs〉 der Erdbahn, des Verlaufs einer Krankheit, der „psychischen Reaktion“ 〈auf einen Menschen〉 auf ein Kunstwerk, 〈eine wie auf〉 durch 〈Gesetz〉 menschliche Satzung ist ein ebenso widersinniger Gedanke wie〉 〈Eine „Normierung“ der gesundheitlichen Wirkung bestimmter Wohnungszustände oder〉 〈Ein „sachlicher Widersinn“ beginnt da, wo〉 〈Eine rechtliche oder konventionelle „Normierung“ (im Sinn des „Geltensollens“) nicht〉 gehörtb〈Alles〉 innerhalb der empirischen Wirklichkeit Alles, was denkmögliches Objektc〈äußerlich〉 rechtlicher oder konventioneller Normen ist.dA: ist.“aEinfügung vom linken Blattrand. Ob eine solche Abgrenzungf〈eines〉 des Begriffs „soziales Leben“ irgend welchen wissenschaftlichen „Werth“ haben würde, – darnach fragen wir an dieser Stelle keineswegsghier nicht > an dieser Stelle keineswegs. Es genügt hier, daß sie ohne Widersinn und ohne dem rein empirischen Wesen des Objekts: „soziales Leben“ etwas zu vergeben, vollziehbar wärehmöglich ist > vollziehbar wäre und zugleich doch dem Sinn nach Dasidessen > nach Das, was Stammler, wenn er sich selbst „richtig“ verstände,k〈will〉 〈wollen kann, am nächsten kommt〉 allenfalls wollen könnte: die Abgrenzung des Objekts vom Standpunkt derl〈„Welt der äußeren Normen“ und〉 „äußeren Regel“, und zwar der Regelm〈natürlich〉 nicht als empirischer Faktizität, sondern als „Idee“, aus, logisch und sachlichn〈möglich macht.〉 wenigstens möglich machen würdeomachte > machen würde, indemp〈sein〉 das Ineinanderfließen von ideeller „Geltung“ und empirischem „Sein“qempirische Existenz > empirischem „Sein“ der „Regel“ beseitigtrbeseitigte > beseitigt und zugleich dies〈ganz〉 unglückselige Vorstellung, als ob in dem so abgegrenzten Gebiet eine eigne „Welt der Zwecke“34 [617] Stammler verwendet diese Formulierung nicht. oder überhaupt irgend etwas nicht der causalen Betrachtung Unterliegendes, dennoch aber empirisch Existentes gegeben sei, abgeschnitten wäretabschneide > abgeschnitten wäre.eEinfügung vom linken und unteren Blattrand.